HA HW 30 Gz M M W K K Gz K 10kV Energie AG AW K M W HA HW 30 HA HW 100 N N N N W W M M M Gz Gz Gz W Gz M M Gz Gz M Gz Gz K K K K K W W W W G 2 GVF 1400 m² M W M z M M W W W W M Gz M Gz W K M Gz W W GM GVF 11000 m² K K K K Gz M Gz K K M K Gz K Gz K M G 2 GVF 1100 m² K W M AF SP 1 B 115 30kV ie AG 10kV Energie AG 30kV Energie AG TW AW AW AW AW AW L 1344 L 1344 ÖBB-HB WG WG WG WR WR TM K M Ausschnitt A W M 1 : 5000 M 1 : 2000 18 AUSSCHNITT ENTSPRECHEND , WIE FOLGT GEÄNDERT: BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG EV. NR. EV. NR. ÄNDERUUNG Steyr 29.04.2019 FW 3 2017 FW 3.18 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN STADT STEYR TEIL A: FLÄCHENWIDMUNGSTEIL NR. 3 ÄNDERUNG NR. 3.18 ÖFFENTLICHE AUFLAGE BESCHLUSS DES GEMEINDERATES AUFLAGE VON BIS ZAHL DATUM RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER GENEHMIGUNG DER OÖ. LANDESREGIERUNG KUNDMACHUNG KUNDMACHUNG ANSCHLAG ABNAHME VOM AM AM RUNDSIEGEL BÜRGERMEISTER VERORDNUNGSPRÜFUNG DER OÖ. LANDESREGIERUNG PLANVERFASSER MAGISTRAT STEYR GESCHÄFTSBEREICH FÜR BAUANGELGENHEITEN Fachabteilung für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung Pyrachstraße 7, 4400 Steyr Rundsiegel Ort Datum Unterschrift M 1 : 5000 BauGru-7/2019 Bearbeiter Arthofer eh. gezeichnet Arthofer am 29.04.2019 geändert am Fachabteilungsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehrsplanung DI Froschauer eh. M 1 : ----- Ausschnitt STEK Nr. 2 und Legende 1ha 10ha 50m GEMEINDEGRENZE LAGE IM ORTSGEBIET Digitale Katastralmappe: Bundesamt für Eich- und vermessungswesen C 150m 250m 350m 450m M 1 : ----- M 1 : 5000 M 1:2000 Ausschnitt A Gerald Hackl Gerald Hackl Gerald Hackl BESCHLUSS DES GEMEINDERATES VOM GRUNDLAGE TEIL B: ÖEK NR. 2 LW - von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft Sonstige Entwicklungsziele: Siedlungsgrenze maßstabsgetreu ENTWICKLUNGSZIELE Siedlungserweiterungsfläche (Schraffur in der Farbe der jeweiligen zukünftigen Funktion / Hintergrund: Farbe der derzeitigen Grünlandfunktion) XF* ... Im Zuge bzw. vor Flächenwidmungs- planänderung ist ein Verkehrskonzept im Einvernehmen und mit Zustimmung der Landesstraßenverwaltung zu erstellen. XF ... Im Zuge der Flächenwidmungsplanänderung ist ein Oberflächenentwässerungskonzept zu erstellen. Stadtteilzentrum Gemeindestraße von besonderer Verkehrsbedeutung VERKEHRSKONZEPT FUNKTIONEN - GENERALISIERTE FLÄCHENWIDMUNG / BESTEHENDE INFRASTRUKTUR Parkplätze von besonderer Verkehrsbedeutung ENTWICKLUNGSZIELE GRÜNLANDKONZEPT Landwirtschaftliche Funktion FUNKTIONEN - GENERALISIERTE FLÄCHENWIDMUNG Erholungsfunktion Sonderfunktion mit Angabe der Zweckbestimmung Landschaftliche Vorrangzonen: ENTWICKLUNGSZIELE Entwicklungsgrenze maßstabsgetreu Entwicklungsfläche für Grünlandnutzungen (in der Farbe der jeweiligen Funktion) Umnutzungsfläche (Schraffur in der Farbe der jeweiligen zukünftigen Funktion / Hintergrund: Farbe der derzeitigen Baulandfunktion) XF* ... Im Zuge bzw. vor Flächenwidmungs- planänderung ist ein Verkehrskonzeptim Einvernehmen und mit Zustimmung der Landesstraßenverwaltung zu erstellen Neuaufforstungsgebiet ERSICHTLICHMACHUNGEN Landesstraßen B Eisenbahnen Wald entsprechend der forstrechtlichen Planung Gewässer E ... Erholungswald / B ... Bannwald Gemeindegrenze Landesstraßen L E - von besonderer Bedeutung für die Naherholung Ö - von besonderer ökologischer Bedeutung Ö LW Stadtzentrum E Diese Siedlungsgrenzen sind maßstabsgetreu zu interpretieren. Kleinräumige Erweiterungen ohne zusätzliche Bauplatzschaffung zur Erweiterung bestehender Objekte bzw. zur Errichtung von Garagen und Nebengebäuden sind zulässig. Parkanlage Spiel- und Liegewiese, Spielplatz Sport- und Spielfläche Freibad Campingplatz Dauerkleingärten Gärtnerei Friedhof Grünzug Gz Landesgrenze Wohnfunktion Dörfliche Siedlungsfunktion BAULANDKONZEPT FUNKTIONEN - GENERALISIERTE FLÄCHENWIDMUNG Zentrumsfunktion Mischfunktion Betriebliche Funktion Industrielle Funktion Handelsfunktion Sonderfunktion mit Angabe der Zweckbestimmung MF ZF DF WF BF IF HF SF Parkplatz Parkhaus unterirdische Parkfläche Tennishalle Reitsportanlage TH RSP NA Signatur für Haltestelle öffentlicher Verkehr 2050 Ablagerungsplätze Müll mit Angabe des ungefähren Erschöpfungszeitraumes VORBEHALTSFLÄCHEN Altersheim Hallenbad Kindergarten Krankenanstalt Schule Seelsorgeeinrichtung Sporthalle Hundeabrichteplatz Verwaltungs- und Bürogebäude H ASZ Altstoffsammelzentrum B 115 L 564 Lebensmittelmarkt/Nahversorgung Aufstiegshilfe Brückenbauwerk Stadtteilzentrum zu entwickeln/auszubauen LB - von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild WS - von besonderer Bedeutung für den Wasserschutz LB WS Grünzug, Grüngürtel, Grünkeil SF LKH ....... LANDESKRANKENHAUS - inkl. aller erforderlichen Anlagen zur betrieblichen Nutzung und einschlägiger Ausbildungsstätten. SF ZS......... ZEUGSTÄTTE - Neubau bzw. Zu- u. Umbau von Bauten und Anlagen nur unter der Voraussetzung der städtebaulich u. architektonisch angepassten Eingliederung in die umgebende kleinstrukturierte Wohn- und Gewerbebebauung zulässig. Das Erscheinungsbild der bestehenden Bebauung darf in seinem Gesamtgefüge nicht verändert werden. Im Sondergebiet Zeugstätte sind nur solche Anlagen und Bauten zulässig, die in der Widmungskategorie "Gemischtes Baugebiet" lt. § 22 Abs. 5 O.ö. ROG 1994 zulässig sind. SF KLOSTER - Nutzung von Gebäuden und Flächen für kirchliche, kulturelle, soziale und Wohnzwecke. SF R .......... RESTAURANT - Nutzung als Tourismusbetrieb Gaststätte und zusätzlicher Nebennutzungen, die im Wohngebiet zulässig sind. SF HTL ........ HÖHERE TECHN. LEHRANSTALT - inkl. aller erforderlichen Einrichtungen zur betriebl. Nutzung unter Einbeziehung einschlägiger Lehrwerkstätten sowie eines Internats. SF BSZ ........ BERUFSSCHULZENTRUM - inkl. aller erforderlichen Bildungseinrichtungen und Lehrwerkstätten sowie eines Internats. SF BKP ....... BUNDESBILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK - inkl. aller erforderlichen Bildungseinrichtungen. SF KOZ ........ KOMMUNALZENTRUM - Ausschließliche Nutzung für sämtliche Serviceeinrichtungen der Stadt Steyr im öffentl. Interesse. SF CHRIST ..... KIRCHE CHRISTKINDL - Auflage der ortsbildgetreuen Erhaltung des Ensembles Christkindl. SF TH ......... TIERHEIM - ausschließliche Nutzung als Tierheim und der zum Betrieb erforderlichen Anlagen. SF SEND ....... SENDEANLAGE - ausschließliche Nutzung zum Betrieb einer Großsendeanlage inkl. der zum Betrieb erforderlichen Einrichtungen. ( Abschirmung der Gebäudeteile durch dichte Heckenpflanzungen ) SF CHW ....... CHRISTKINDLWIRT - ausschließliche Nutzung als Tourismusbetrieb ÜBERSICHT DER SONDERFUNKTIONEN (BAULANDKONZEPT) Katastralgemeindegrenze WF1 ... Vorhandenes geotechnisches Gutachten ist bei baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. Erweiterung Ausbildungseinrichtung Geogenes Baugrundrisiko Risikotyp B Nachweis der Baulandeignung im Widmungsverfahren Flächenwidmungsteil BF1 ... Vorhandenes geotechnisches Gutachten ist bei baulichen Maßnahmen zu berücksichtigen. ZF1 ... Auf den als ZF1 gewidmeten Flächen sind insgesamt Verkaufsflächen von Warenhandelsbetrieben bis höchstens 1.500m² zulässig. Die Errichtung von Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben ist von der Beschränkung nicht erfasst. Verkehrsgarten VG Photovoltaikanlage PV SEVESO III-Betrieb SEVESO III A Siedlungsgrenze variabel + Z SZ Z H Legende für den Planungsbereich UMWIDMUNG VON: PARZELLE KATASTRAL- UMWIDMUNG IN: GEMEINDE VOM 06.07.2017) FLÄCHENWIDMUNGSPLAN WIRD , DEM NEBENSTEHENDEN PLAN- DER VOM AMT DER O.Ö. LANDESREGIERUNG GENEHMIGTE (RO-2017-195732/6 Grenze des Planungsraumes Bauland Kerngebiet .314 690/1 - teilweise BAULAND - Wohngebiet (W) BAULAND - Kernbgebiet (K) Sonstige Ersichtlichmachung Geogenes Baugrundrisiko - Typ A SARNING 690/1 - teilweise BAULAND - Wohngebiet (W) BAULAND - Gemischtes Baugebiet (M) 17.09.2015 / 23.03.2017 / 22.03.2018 / 24.05.2018 Gemischtes Baugebiet 888/1 - teilweise BAULAND - Wohngebiet (W) BAULAND - Gemischtes Baugebiet (M); Geogenes Baugrundrisiko - Typ A K M