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Joachim Jürgens
02366 / 33313 0172 / 28 35 160 02366 / 938470
E-Mail-Adr. :[email protected] Skype dk3rr
Bankverbindung: Postbank Dtmd. BLZ: 44010046 Kto.: 75251469
Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten
Kreisverwaltung Recklinghausen vorab via FAX – RP via FAX+Email
Der Landrat - Cay Süberkrüb Kurt-Schumacher-Allee 1 45657
Recklinghausen
Sehr geehrter Herr Landrat,
man könnte versucht sein zu sagen: immer wieder und nichts
dazugelernt. So habe ich erhebliche
Bedenken, ob Ihre öffentlichen Aktivitäten bezogen auf die
Bürgermeisterwahl in Herten
möglicherweise die Neutralitätspflicht eines Landrates
verletzeln (sh. Facebook-Ausrisse). Da Sie in
Ihrem Facebookprofil Ihre derzeitige Dienststellung als Landrat
ausweisen, dürfte man kaum von einer
privaten Meinungsäußerung ausgehen.
Dazu zitiere ich aus meiner Einlassung zur Kommunalwahl 2009 an
den Bürgermeister: „….. Nach
ständiger Rechtsprechung und der verwaltungsgerichtlichen
Rechtsprechung dürfen sich
kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Dabei gilt diese
Neutralitätspflicht auch für
diejenigen, die in Vertretung oder im Auftrag der Organe
handelnd zeichnen. Besondere Zurückhaltung
ist insbesondere im nahen Vorfeld der Wahlen geboten
Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben die Pflicht,
ihre Aufgaben unparteiisch, d. h. allein
im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen. Die
Neutralitätspflicht erfordert, dass die Angehörigen
des öffentlichen Dienstes bei der politischen Betätigung die
gebotene Mäßigung und Zurückhaltung
wahren.“…..
Der Vollständigkeit halber habe ich mein damaliges Schreiben und
das daraus resultierende Ergebnis
(Email und Schreiben des Bürgermeisters) in der Sache als Anlage
angefügt.
Als sehr bedenklich halte ich glaubwürdige Aussagen aus Ihrem
parteilichen Umfeld, dass Ihr Leiter
Öffentlichkeitsarbeit bei der Kreisverwaltung nebenbei als
„Wahlkampfmanager“ für den SPD-
Kandidaten fungiert!
Diese „Nebentätigkeit“ halte ich im Zusammenhang mit der
bevorstehenden BM-Wahl rechtlich für
äußerst bedenklich, möglicherweise auch justiziabel. Seine
Dienststellung erfordert nach diesseitiger
Meinung in der Sache ein sensibles Fingerspitzengefühl und
strikte Trennung zwischen beruflichen und
privaten Tätigkeiten. Schon der Eindruck der „Mauschelei“ sollte
nicht im mindesten entstehen.
Joachim Jürgens Ratsherr im Rat der Stadt Herten
Schützenstraße 84 45699 Herten
Herten, den 26. Mai 2016
mailto:[email protected]
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Sehr geehrter Herr Süberkrüb, als gestandener Jurist werden Sie
sicherlich meine Bedenken in Gänze
ausräumen können. Wegen der begrenzten Zeit erwarte ich Ihre
Antwort bis spätesten 1. Juni. 2016
Aus diesem Grund werde ich den RP ebenfalls das Schreiben mit
der Bitte um Prüfung zusenden
Sie werden verstehen, dass ich dieses Schreiben aus gegebenem
Anlass öffentlich publiziere.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Anlage Vorgang zur Gemeindewahl 2009
Kopie Fraktionen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Herten
sowie der Presse Facebookausriss
Mittwoch 25.05.16 19:45
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Ältere Facebookbeiträge
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Joachim Jürgens
Schützenstraße 84 45699 Herten 12. Juli 2009
+49 (02366) – 37653 / +49 (0172) ) – 2835169 Email:
[email protected]
Joachim Jürgens, Schützenstraße 84, 45699 Herten
Herrn Bürgermeister Dr. U. Paetzel Kurt Schumacherstraße 2 45699
Herten
Möglicher Verstoß gegen Grundsätze der Neutralitätspflicht im
Wahlkampf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Besten Dank für Ihre Karte „Herten tut Gut“.
Interessant fand ich hier den Hinweis auf die Internetadresse
www.die-herten-partei.de. Neugierig geworden, habe ich mir diese
Seite der „politischen Konkurrenz“ genau angeschaut. Zweifelsfrei
kann man diese Seite der Vorbereitung zu Kommunalwahl 2009 zuordnen
– ergo dient die Seite der Wahlwerbung, was Sie nicht abstreiten
können.
Hier fand ich einen interessanten Beitrag unter der URL:
http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc
Der Inhalt des werbewirksam präsentiert Dokumentes erregte nicht
meine Aufmerksamkeit, sondern das Zustandekommen des Dokumentes.
Aus den Dokumenteneigenschaften ist eindeutig erkennbar, dass das
Dokument nicht vom Absender Herrn Carsten Löcker erstellt wurde.
Hier wir eindeutig als Autor Herr Wilke genannt, der das Dokument
am 07. Febr. 07 um 14:49 erstellt und abgeschlossen
hat.1
Ebenso ist festzustellen, dass die SPD-Ortvereinszeitung Herten
Mitte/Süd Dokumente, die ich unter Eigenschaften eingesehen habe,
durch Frau K. Walberg offensichtlich während Ihrer Dienstzeit
bear-
beitet wurde
2
1 Anlage-1-
. Diese Eigenschaften der Dokumentenerstellungen trifft für alle
von mir kontrollierten
SPD-Ortsvereinszeitungen Herten Mitte/ Süd zu. Die dort
angegebenen Zeiten decken sich mit den normalen Dienstzeiten der
Mitarbeiterin. Besonders wäre dieser Sachverhalt auch im
Zusammen-
2 Beispielhaft hier angezeigt: /doc_18047_2008322175639.pdf;
Microsoft Word - SPD Ortsvereinszeitung Ausgabe 10 _2008_.doc
Erstellt am: k.walberg – 12.03.08 14:28:58
mailto:[email protected]�http://www.die-herten-partei.de/�http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc�
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hang zu sehen, wenn Frau Walberg für die SPD kandidiert. Ebenso
ist bei den Dokumenten erkenn-bar, dass die Arbeiten an Rechner des
Pools „Stadtwerke Herten“ erstellt wurden.
Generell ergibt sich für die Kommunalverwaltung aus der
Gesamtheit ihrer Aufgaben auch ein Recht zur Öffentlichkeitsarbeit.
Dieses Recht unterliegt jedoch auch Grenzen, die meiner Meinung
nach durch Ihr Vorgehen überschritten worden sind.
Ihr Vorgehen ist im gegebenen Fall nicht durch § 41 Abs. 3 der
nordrhein-westfälischen Gemeinde-ordnung (GO) gedeckt, nach dem Sie
die Aufgabe haben, die Bürger laufend über die allgemeinen
Verwaltungsvorgänge zu unterrichten. Ich gehe davon aus, dass die
Stadt Herten und Ihre 100% Töchter bei Wahlen und insbesondere bei
der Kommunalwahl zur strikten Neutralität verpflichtet sind.
Sie (Stadtverwaltung / Töchter) sollte jeden Eindruck vermeiden,
Einfluss auf die Wahlen zu nehmen bzw. nehmen zu wollen. Hierbei
sind nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte enge Maß-stäbe
anzusetzen. Daher sollten Sie als Bürgermeister einerseits und als
Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Herten andererseits die
entsprechenden Mitarbeiter anweisen, keine weiteren Tätigkei-ten
während der Dienstzeit und mit Mitteln der Verwaltung / Stadtwerke
vorzunehmen. Hier muss die Verwaltung strikte Neutralität wahren
und jeden Eindruck der Einflussnahme vermeiden.
Nach ständiger Rechtsprechung 3
Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben die Pflicht,
ihre Aufgaben unparteiisch, d. h. allein im Interesse der
Allgemeinheit wahrzunehmen. Die Neutralitätspflicht erfordert, dass
die Angehöri-gen des öffentlichen Dienstes bei der politischen
Betätigung die gebotene Mäßigung und Zurückhal-tung wahren.
und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dürfen sich
kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Dabei gilt diese
Neutralitätspflicht auch für diejenigen, die in Vertretung oder im
Auftrag der Organe handelnd zeichnen. Besondere Zurückhal-tung ist
insbesondere im nahen Vorfeld der Wahlen geboten.
Die Verwaltung darf nicht zum Feld politischer
Auseinandersetzung werden.
Daher ist jede politische Werbung (hierzu gehört auch die
Erstellung, Verteilung von Werbe- und Informationsmaterial) während
des Dienstes nicht gestattet.
Im Falle der Tätigkeit des Herrn Willke als Ihr engvertrauter
Mitarbeiter im Bürgermeisteramt, der offensichtlich in enger
Abstimmung mit der Verwaltung Anträge für die SPD-Fraktion
erstellt/ erar-beitet, stellt sich die Frage, ob Herr Willke in
seiner jetzigen Tätigkeit nicht ausgelastet ist. Nur schwerlich ist
dann hier Ihr oft genutztes Argument vom Personalmangel zu
verstehen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich betrachte die erhobenen
Vorwürfe erst hypothetisch. Sollten sie wegen des hinreichenden
Tatverdachts zutreffen, entbehren diese Vorkommnisse jeglicher
Fair-ness gegenüber den politischen Mitbewerbern und wären
obendrein nach diesseitiger Rechtsansicht justitiabel. Ich werde
das Schreiben vorerst vertraulich behandeln und nur in einem sehr
begrenzten Kreis zur Diskussion stellen, erwarte aber jedoch hierzu
kurzfristig Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Jürgens 3 Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, S. 125
ff)
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Anlage:-1-
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Joachim Jürgens
Schützenstraße 84 45699 Herten Mittwoch, 8. Juli 2009
+49 (02366) – 37653 / +49 (0172) ) – 2835169 Email:
[email protected]
Joachim Jürgens, Schützenstraße 84, 45699 Herten
via Email: Herren der SPD-Fraktion Herten Carsten Löcker
Wolfgang Kumpf Horst Menzel in Kopie, BM. Dr. U. Paetzel
Sehr geehrter Herren.
Ich beziehe mich auf Zeitungsveröffentlichungen (als Anlage
beigefügt) in dem Sie mir u.a. vorwerfen, ich hätte Leserbriefe
„gefälscht“. Auch sonst war Ihr Stil in Ihren Essays nicht gerade
so, dass man ihn schnell vergessen sollte.
Wie sagte doch ein indianisches Sprichwort: „Hast Du eine
Schlacht verloren, so setze Dich ans Ufer und warte bis die Körper
Deiner Feinde vorüberschwimmen“!
Zugegeben, ich hatte zwei älteren Damen auf deren Bitten bei der
Formulierung und Erstellung eines Leserbriefes geholfen. Nie hatte
ich jedoch diese Briefe unterschrieben – den Inhalt des Briefes
machten sich beide Damen mit IHREN Unterschriften zu eigen. Die
ganze Angelegenheit wurde dann parteipolitisch ausgeschlachtet.
Wie gesagt, man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst
im Glashaus sitzt.
So kann ich doch auf Ihrer Seite (sh. URL im u.a. Kasten)
eindeutig aus einem Antrag ihrer Fraktion und den
Dokumenteneinstellungen entnehmen, dass als Autor Herr Michael
Wilke verzeichnet wird. Als Domäne wird ein Rechner der „Stadtwerke
Herten“ angegeben.
(http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc)
Carsten Löcker Beethovenstr. 44 45699 Herten 08.02.2007 Rat der
Stadt Herten z.Hd. Bürgermeister Dr. Uli Paetzel
Kurt-Schumacher-Str. 2 45699 Herten Antrag gem. § 14 GeschO Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantrage ich im Namen der
SPD-Fraktion, dass der Rat der Stadt Herten die Verwaltung
beauftragen möge, schnellstmöglich ein Konzept zum Umgang mit dem
neuen „Ziel 2-Programm (EFRE) 2007 – 2013“ der Europäischen Union
zu erarbeiten und zur weiteren Abstimmung in die entsprechenden
Ausschüsse des Rates einzubringen. ……..
mailto:[email protected]�http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc�
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Man kann spekulieren ob Sie selbst nicht in der Lage sind
Anträge zu formulieren oder ob die Verwaltung in einem arglistigen
Akt Ihrer Fraktion Ratsvorlagen im wahrsten Sinne des Wortes
„vorschreibt“. Ich gehe vom ersten Fall aus.
Weitere Recherchen brachten auch den Nachweis, dass
Zeitschriften: der SPD Ortsvereinszeitung (z.B.
/doc_18047_2008322175639.pdf; Microsoft Word - Ausgabe 10
_2008_.doc) mit der Dokumenteneigenschaft erstellt: k. walberg –
12.03.08 14:28:58 versehen sind. Auch hier ist davon auszugehen,
dass Mitarbeiter im Rathaus und im städtischen Nebenbetrieb – hier
Hertener Stadtwerke – nach diesseitiger Rechtsansicht rechtswidrig
und gegen das strikte Neutralitätsgebot handelten. Grundsätzlich
ist Parteiarbeit von der eigentlichen Tätigkeit während der
regulären Arbeits- Dienstzeit zu trennen. Sollte das nicht
geschehen, so ist von einer rechtswidrigen Vorteilsnahme auszugehen
(Korruptionsbegriff). Ein Einschreiten des Vorgesetzen ist in
diesem Fall unumgänglich.
De facto zahlt der Bürger über Gebühren/Steuern die
Wahlpropaganda ihrer Partei.
Nun ist es nicht meine Art, in der ihnen eigenen Art sich in
beschimpfenden Tiraden in Leserbriefen selbst zu befriedigen.
Andererseits nennen Sie mir einen einzigen Grund, die genannten
Tatsachen nicht ebenfalls zu meinem Gunsten zu nutzen? Dass ich
Gleiches nicht mit Gleichem vergelte, liegt möglicherweise an
meiner Auffassung von Politik, die von der Ihren sicherlich
meilenweit entfernt ist.
Ungeachtet dessen werde ich mit dem Bürgermeister versuchen,
hier für die Zukunft eine gangbare Lösung zu finden und nur dann,
so sie zustande kommt, werde ich die Angelegenheit zu den Akten
legen
Hochachtungsvoll
gez. Joachim Jürgens
Zur Erinnerung, Ihre Leserbriefe in der Anlage.
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Joachim Jürgens
Von: Paetzel, Uli Dr. [[email protected]]Gesendet: Samstag,
25. Juli 2009 14:33An: Joachim JürgensCc: mmsBetreff:
Rückmeldung
Hallo Herr Jürgens,
anbei der Textentwurf, der Anfang der Woche, also Montag oder
Dienstag, wie verabredet rausgeht. Ich denke, das müsste den Kern
treffen...
Viele Grüße Uli Paetzel
Dr. Uli Paetzel
Bürgermeister der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Straße 2 45699
Herten Tel.: (0 23 66) 3 03 - 386 Fax: (0 23 66) 3 03 - 245
www.herten.de www.uli-paetzel.de
Schreiben an die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung
Neutralitätsgebot der Verwaltung im Wahlkampf
Vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebotes hat Bürgermeister
Dr. Paetzel bereits im Herbst letzten Jahres gegenüber der Politik,
dem Verwaltungsvorstand und der Hertener Öffentlichkeit (über die
Presse) bekräftigt, dass die Verwaltung zur Wahrung der Neutralität
während des Wahlkampfs selbstverständlich die Leitsätze des
Bundesverfassungsgerichts für die Wahlwerbung von Amtsträgern
einhalten wird. Danach ist es Amtsträgern von Verfassung wegen
versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit
politischen Parteien oder Wahlbewerbern so zu identifizieren, dass
er sie mit staatlichen Mitteln unterstützt oder bekämpft.
Mit der jetzt beginnenden heißen Wahlkampfphase für die
Kommunalwahlen Ende August und für alle weiteren Wahlen weise ich
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einmal auf die besondere
Neutralitätspflicht des öffentlichen Dienstes hin. In diesem
Kontext ist es insbesondere auch nicht zulässig, dass öffentliche
Mittel, insbesondere Sach- und/oder Personalressourcen der
Verwaltung für Zwecke des Wahlkampfes Verwendung finden bzw.
hierfür eingesetzt werden.
Antwort des BM aufgrund meiner Einlassung: Möglicher Verstoß
gegen Grundsätze der Neutralitätspflicht im Wahlkampf - S.1 ff
dieses Schreiben