Der Profi für kosteneffiziente STRASSENERHALTUNG Vorteile einer systematischen Straßenerhaltungsplanung Referent: Dipl.-Ing. (FH) Joachim Hamann Potsdamer InfrastrukturForum Innovative IT-Lösungen für das Management moderner Infrastrukturen Donnerstag, 12. Juni 2014
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Joachim Hamann - "Vorteile einer systematischen Straßenerhaltungsplanung"
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Der Profi für kosteneffiziente
STRASSENERHALTUNG
Vorteile einer systematischen Straßenerhaltungsplanung
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Joachim Hamann
Potsdamer InfrastrukturForum Innovative IT-Lösungen für das Management moderner Infrastrukturen Donnerstag, 12. Juni 2014
(1) Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der
Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Belange des Fußgänger-, Rad- und Behindertenverkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs, des Wirtschaftsverkehrs, des Umweltschutzes und der Stadtentwicklung sowie insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, auch bei Bundesfernstraßen, angemessen zu berücksichtigen. Den Anforderungen und Bedürfnissen von Frauen und Männern jeden Alters ist beim Bau und der Unterhaltung von Straßen Rechnung zu tragen. Zur Straßenbaulast gehören nicht die Beleuchtung, die Reinigung, das Schneeräumen und das Streuen bei Schnee- und Eisglätte.
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beabsichtigt ein systematisches Straßenerhaltungsmanagement aufzubauen. Dafür ist zunächst eine flächendeckende Zustandserfassung des kommunalen Straßennetzes durchzuführen. Die Gesamtlänge des zu erfassenden Straßennetzes beträgt ca. 170 km, davon ca. 10 km klassifizierte Straßen. Forst- und Wirtschaftswege sollen nicht erfasst werden. Als Softwaresystem wird eine Straßeninformationsbank ARCHIKART in Verbindung mit dem Geo-Informationssystem KAIGOS eingesetzt. Für diese Softwaresysteme sollen die zu erfassenden Daten der Tiefbauverwaltung zur Verfügung stehen. Datengrundlagen
Für die Projektbearbeitung liegen ein vollständiges Straßenschlüsselverzeichnis, ein räumlicher Erfassungsplan und alle erforderlichen Geometrieinformationen vor. Des Weiteren sind Luftbilder mit einer Bodenauflösung von 10 cm für das gesamte Stadtgebiet aus dem Jahr 2008 vorhanden. Aufgabenstellung
Die zu erbringende Dienstleistung ist in mehrere Teilaufgaben gegliedert:
• Übernahme der Basisdaten • Bildbefahrung des innerörtlichen Straßennetzes • Zustandserfassung der Straßenverkehrsflächen aus Bildern • Zustandserfassung der Straßenverkehrsflächen aus Begehung • Empfehlungen für weitergehende Untersuchungen • Übergabe der Ergebnisdaten • Datenprüfungen • Projekt- und Datenmanagement
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) § 8 Beiträge
(1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Beiträge (Straßenbaubeiträge) erheben. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden. Satz 2 gilt nicht für den Fall, dass der Beitragspflichtige mindestens den rechnerisch auf das Grundstück entfallenden Anteil an dem nach Absatz 4 Satz 1 bis 6 ermittelten Aufwand auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung trägt. (2) Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 2 oder Teilen davon, jedoch ohne
die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. …
Entspannung der kommunalen Finanzlage reicht nicht für Abbau des Investitionsstaus in Kommunen Deutsches Institut für Urbanistik: Medieninformation vom 11. April 2012 Finanzschwache Kommunen können keine ausreichenden Zukunftsinvestitionen tätigen
Zwei von drei Kommunen erwarten keine maßgebliche Verbesserung des Investitionsrückstands innerhalb der
nächsten fünf Jahre | Rückstände bestehen insbesondere im Bildungs- und Verkehrsbereich | Finanzschwache
Kommunen können keine ausreichenden Zukunftsinvestitionen tätigen Berlin. Deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise melden einen Investitionsrückstand von knapp 100 Milliarden Euro. Drei Viertel der Städte und Gemeinden und über die Hälfte der Landkreise nehmen an, dass sich dieser in den nächsten fünf Jahren nicht wesentlich verringern wird. … Ni ht wenige Kommunen werden vom Zug hin zu einer nachhaltigen Entwicklung abgehängt, wenn sich ihre Finanzsituation nicht maßgeblich ändert. Bevölkerungsverluste, überproportional steigende Sozialausgaben und die fehlende Möglichkeit, Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, führen zu einer sich selbst verstärkenden Abwärtsspirale. Wie schon im Jahr 2010 konnte auch im Jahr 2011 ein Drittel der Kommunen keinen Haushaltsausgleich erreichen. Rund 30 Prozent der Kommunen gaben an, dass sie für 2012 von einem weiteren Ansteigen der Kassenkredite ausgehen, die eigentlich nicht zur Finanzierung von langfristigen Investitionen gedacht sind. Der kommunale Investitionsrückstand bei der Kinderbetreuung und bei den Schulen (Kommunen insgesamt 27 Milliarden Euro), sowie bei den Straßen und der Verkehrsinfrastruktur (insgesamt 25 Milliarden Euro) wird vor allem bei den stark schuldenbelasteten Großstädten und bei den finanzschwachen Städten und Gemeinden vermutlich noch zunehmen. Wenn, so Dr. Busso Grabow, Leiter des Bereichs Wirtschaft und Finanzen im Difu, „dies it ei e Verzi ht auf notwendige Zukunftsinvestitionen verbunden ist – auch im Zusammenhang mit der Energiewende – dann muss
a ei e tstehe des ‚ko u ales Ar e haus‘ efür hte .“ S hließli h werde i de ä hste Jahre die S hulde re se der Lä der, Vers härfu ge der Situatio auf de Markt für Ko u alkredite „Basel III“ u d wachsende Pensionslasten die Situation voraussichtlich noch verschärfen. Insbesondere gilt dies für die ostdeutschen Kommunen, die zusätzlich durch zurückgehende EU-Fördermittel und das Auslaufen des Solidarpakts betroffen sind.
Die Verkehrssicherungsspflicht ist die Minimalforderung an die Straßen-verwaltung. Eine regelmäßige Kontrolle in Abhängigkeit der verkehrlichen Bedeutung der jeweiligen Verkehrsanlage ist auf punktuelle Schäden ausgerichtet. Vorgaben für die Art und Weise, die Dokumentation und die Kontrollzyklen gibt es nicht. Da es um die unmittelbare Gefahrenabwehr geht, sind die zu treffenden Maßnahmen in der Regel kurzfristig zu realisieren und nicht auf Nachhaltigkeit ausgelegt.
Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der Versicherer (z.B. KSA) zu beachten. Dies erfordert vor allem eine vernünftige Systematik bei der Straßenkontrolle und eine ausreichende Dokumentation der Schadensaufnahme und der getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Eine Zustandserfassung und –analyse der Straßenverkehrsanlagen ist die Grundlage für die Straßenerhaltungsplanung. Eine regelmäßige Zustandsbewertung ist sinnvoll und wichtig, auch wenn die Zyklen im Vergleich zur Straßenkontrolle wesentlich größer sein können. Nur so lassen sich Entwicklungen erkennen und realistische Planungen entwickeln. Der Fokus bei der Zustandserfassung ist auf die gesamte Verkehrsfläche gerichtet und zielt zumindest auf mittel- bzw. langfristige Maßnahmen zum Substanz- bzw. Werterhalt der Verkehrsinfrastruktur. Weitere Ziele wie Qualitätsverbesserung, Erhöhung der Verkehrssicherheit u.ä. können hinzukommen. Zustandserfassungen sollten alle 4-5 Jahre durchgeführt werden.