Jahreswechsel 2013 2014 DATEV Lohn mit Lohn und …download.datev.de/dialogseminare/begleitunterlagen/... · Informieren Sie den zuständigen Mitarbeiter Seite 9 Information an zuständigen
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1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Die Voraussetzungen zur Teilnahme
Seite 20
Nutzen Sie den Ordner „Brennpunkte“
1.3 ElsterLohn II (ELStAM) Was ist bei der Neuanlage eines Mandanten zu beachten?
Seite 22
Mandantendaten | Steuer | Berechnung
1.3 ElsterLohn II (ELStAM) So melden Sie einen Systemwechsel
Seite 22
Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem
Was ist sonst noch zu beachten?
Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers
Neuanlage mit sofortigem Senden Neuanlage und Senden mit der Lohnabrechnung
Abmeldung eines Arbeitnehmers
Frühestens mit Beschäftigungsende automatisch mit der Abrechnung des Austrittsmonats
Besonderheiten An-/Abmeldung kann unabhängig von der Lohnabrechnung erfolgen
Seite 23-26
Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich
1.1 Der DATEV Arbeitsplatz
1.2 Die neue Pfändungsberechnung
1.3 ElsterLohn II (ELStAM)
1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)
1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung
1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013
1.8 SEPA – der erste Schritt
Seite 27
1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Wann muss der betriebl. LSt-Jahresausgleich durchgeführt werden?
Seite 27
1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die DATEV Lösung mit Lohn und Gehalt
Seite 29
Mandantendaten | Steuer | Berechnung
1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die DATEV Lösung mit Lohn und Gehalt
Seite 29
Mitarbeiter | Stammdaten | Besonderheiten
Elster Lohn I (elektronische Lohnsteuerbescheinigung)
1.1 Der DATEV Arbeitsplatz
1.2 Die neue Pfändungsberechnung
1.3 ElsterLohn II (ELStAM)
1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)
1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung
1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013
1.8 SEPA – der erste Schritt
Seite 31
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Abgabe per Datenübermittlung ist Pflicht
Abgabe direkt an die Clearingstelle bis spätestens 28.02.2014
Die Authentifizierung erfolgt automatisch durch DATEV
Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers muss mit übermittelt werden
Die eTIN Nummer wird ersatzweise übermittelt, wenn keine Steuer-ID vorliegt
Seite 31-33
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Wichtige Neuerungen bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung
Zeile 2 Ergänzung um Großbuchstabe „M“ Gewährung von Mahlzeiten, die mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind.
Zeilen 17/18 Neue Begrifflichkeit: „erste Tätigkeitsstätte“
Zeile 20 steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten nach §3 Nr.13 u. 16 EStG, Ausführungen völlig überarbeitet, Klarstellung
Zeilen 22a/23a AG/AN-Anteil zur ges. RV für Minijobs: Anpassung aufgrund Änderungen bei der RV-Option
Seite 34-35
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) Wichtige Neuerungen bei der elektr. Lohnsteuerbescheinigung
Keine Besondere Lohnsteuerbescheinigung ab 2014
Zeilen 25/26 Klarstellung: Bescheinigung von KV-/PV-Beiträgen aus bestimmten Versorgungsbezügen bei Firmenzahlern
Zeilen 22-27 Klarstellung: keine Bescheinigung von SV-Beiträgen auf steuerfreien Arbeitslohn bei Pflichtversicherung für freiw./privat Versicherte Zeilen 24-26
Zeile 28 Klarstellung: Bescheinigung der Mindestvorsorge-pauschale bei individuell versteuerten Minijobs
Seite 34-35
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) So richten Sie die Auswertungen zur LSt-Bescheinigung korrekt ein
Seite 36
Mandantendaten | Steuer | Berechnung
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung) So lassen Sie Ihre Auswertungen im Rechenzentrum kuvertieren
Seite 36
Extras | Auswertungseigenschaften …
Berufsgenossenschaft Jahresmeldung
1.1 Der DATEV Arbeitsplatz
1.2 Die neue Pfändungsberechnung
1.3 ElsterLohn II (ELStAM)
1.4 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich
1.5 Elster Lohn I (elektr. Lohnsteuerbescheinigung)
1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung
1.7 DEÜV – Jahresmeldung 2013
1.8 SEPA – der erste Schritt
Seite 37
1.6 Berufsgenossenschaft – Jahresmeldung Wichtige Stammdaten für die BG-Meldung
Eintägige Reisen 12 € bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden
Mehrtägige Reisen
24 € für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit
12 € für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung
NEU: zweistufig
Seite 102
2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit.
Der Arbeitgeber hat für ihn in einem Hotel zwei Übernachtungen mit Frühstück und am Zwischentag Mittagessen und Abendessen gebucht. Der Arbeitgeber erstattet die steuerfreie Verpflegungspauschale
Anreisetag 12,00 Euro Zwischentag 24,00 Euro Kürzung Frühstück - 4,80 Euro Mittag - 9,60 Euro Abendessen - 9,60 Euro Verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro Abreisetag 12,00 Euro Kürzung Frühstück - 4,80 Euro Verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro Insgesamt steuerfrei auszahlbar 19,20 Euro
Seite 103-104
2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung
Mahlzeiten-gestellung durch den
Arbeitgeber
Wert der Mahlzeit bis 60 €
Versteuerung Sachbezug
Voraussichtl. Werte ab 1.1.2014: 1,63 €/3,00 €/3,00 €
Wahlrecht: Pauschalversteuerung
Verpflegungsmehr- aufwand steht nicht zu
Verpflegungsmehr- aufwand steht zu
Kürzung Pauschale
20%/40%/40 % der Verpflegungspauschale
Seite 103-104
Großbuchstabe
„M“ auf Lohnsteuer- bescheinigung
2.7 Reisekostenreform 2014 Mahlzeitengestellung Hilfe und Weiterbildung
Dokument 1021734 Neuerungen im Reisekostenrecht
Aktuelles im Reisekosten- und Bewirtungsrecht –
Die Reisekostenreform 2014
Seite 104
Was kommt noch?
2.7 Reisekostenreform 2014
2.8 Was kommt noch?
2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe
2.10 Weitere Neuerungen
Seite 105
2.8 Was kommt noch? Was kommt noch - Weitere Neuerungen
weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.354 €
Ersatz-Beitragsnachweise entfallen
Zweijährige Geltung steuerlicher Freibetrag
GKV-Monatsmeldung für Mehrfachbeschäftigte
…. Übersicht über die noch offenen gesetzlichen Regelungen
Seite 106
DATEV Schwerbehindertenabgabe
2.7 Reisekostenreform 2014
2.8 Was kommt noch?
2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe
2.10 Weitere Neuerungen
Seite 107
2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe
Ermittlung der notwendigen Daten aus Lohn und Gehalt
Darstellung der Beschäftigungszeiten nach Mandant und Betriebsstätte
Aufbereitung der Daten für den Import nach REHADAT-Elan
Seite 107-109
Weitere Neuerungen
2.7 Reisekostenreform 2014
2.8 Was kommt noch?
2.9 DATEV Schwerbehindertenabgabe
2.10 Weitere Neuerungen
Seite 110
2.10 Weitere Neuerungen Weitere Neuerungen in Lohn und Gehalt 9.7/9.8
Dokument 1011662 Aktuelle Informationen zu gesetzlichen Änderungen
Seite 110
Buchungsliste – Neue Konten bzw. geänderte Beschriftung
Erweiterung des Eingabefeldes „Geburtsort“
Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung
4. Aufräumen und sich von Altem trennen
5. Anlagen
6. Service
Seite 113
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung
Seite 115
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Es gibt zwei Arten der DATEV Lohn Archiv DVD
Jahres DVD mit einem Jahresbestand mit allen Mandanten zu einer Beraternummer
Mandanten DVD mit einem Mehrjahresbestand eines gewählten Mandanten
Seite 116
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Änderung SGB IV vom 22.12.2011:
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen nach § 28p Abs. 1 SGB IV mindestens alle 4 Jahre bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Pflichten nach diesem Gesetz erfüllen.
Zukünftig erlaubt der neue § 28p Abs. 6a SGB IV „…dass der Rentenversicherungsträger eine Übermittlung der Daten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen kann.“
Rechtsgrundlage euBP:
§ 9 Abs. 5 BVV i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 mit Verweis auf §147 Abs. 5 und 6 AO
Einheitliche „Grundsätze für die Übermittlung der Daten für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung” wurden vom BMAS am 30.11.2011 genehmigt
Seite 117
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Seite 117
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Was leistet DATEV Digitale Personalakte
Ein weiterer Schritt hin zum papierlosen Lohnbüro
Speicherung sämtlicher Belege und Dokumente zur Personalwirtschaft
Belege/Dokumente werden per Fax oder Datei-Upload im Rechenzentrum in der Belegverwaltung online abgelegt
Zuordnung der Belege/Dokumente zu den Mitarbeitern
auch die Mandanten können auf den gemeinsamen Datenpool zugreifen
DATEV Archiv DVD kann zusätzlich mit Belegen zur Verfügung gestellt werden
mit Programm DVD 7.0
Seite 118
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Belegfluss aus?
Seite 118
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Welche Einsatzszenarien können abgedeckt werden?
Dokumentenbereitstellung durch Mandant und/oder Kanzlei
Dokumentenablage und Dokumenteneinsicht durch Niederlassungen
Unterstützung bei der Betriebsprüfung
Seite 119
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Ablauf der Nutzung aus?
Belege/Dokumente bereitstellen
Zuordnung der Belege im Lohnabrechnungsprogramm
Übersicht zugeordneter Belege
Ansicht der Belege über die
Belegverwaltung online
Seite 120-122
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Was ist „Arbeitnehmer online“
Seite 123
SMS TAN Verfahren ab 2014 möglich
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Leistungsumfang von Arbeitnehmer online aus?
Sicht des Lohnsachbearbeiters
Seite 123
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung Wie sieht der Leistungsumfang von Arbeitnehmer online aus?
Sicht des Arbeitnehmers
Seite 123-126
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung DATEV Personal-Managementsystem
Die Elektronische Personalakte in PMS
persönliche Angaben Informationen zum Beschäftigungsverhältnis Arbeits- und Fehlzeiten Personalentwicklung Gesprächsdokumentation zugeordnete Arbeitsmittel
weitere Programmfunktionalitäten
Dokumentenverwaltung Dokumentenerstellung Arbeits- und Fehlzeiten Terminüberwachung Arbeitsmittelverwaltung
Seite 127-129
Aufräumen und sich von Altem trennen
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung
4. Aufräumen und sich von Altem trennen
5. Anlagen
6. Service
Seite 131
4. Aufräumen und sich von Altem trennen
Seite 131-134
• Lohnarten
• Bescheinigungen
• DALY – Auswertungen
• Altdaten löschen
Anlagen
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung
4. Aufräumen und sich von Altem trennen
5. Anlagen
6. Service
Seite 135
5. Anlagen Hilfen bei Fragen im Rahmen der Lohnabrechnungserstellung
Seite 136-149
Zusatzbereich Hilfen im DATEV Arbeitsplatz pro
Dialogseminare auf Abruf
Servicekontakt pro
5. Anlagen Aufstellung Sachbezugswerte
Seite 150
Service
3. Personalwirtschaft ist mehr als Lohnabrechnung
4. Aufräumen und sich von Altem trennen
5. Anlagen
6. Service
6. Service Unser Update-Seminar zum Jahreswechsel
Programmlösungen waren noch in der Entwicklung
Gesetzliche Änderungen waren zum Teil noch nicht eindeutig geregelt oder verabschiedet
Sie möchten sich aktuell über den Stand der Gesetzeslage und die DATEV Lösungen informieren
Sie haben ein DATEV Jahreswechselseminar besucht
Update-Seminar: „Jahreswechsel mit DATEV Lohn und Gehalt - Vertiefung und Ergänzungen“, Art.-Nr. 73461 21.01.2014 22.01.2014 27.01.2014 Weitere Informationen unter www.datev.de/jahreswechsel