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Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 2019 Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
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Jahresbericht - Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main |

May 09, 2023

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Khang Minh
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Page 1: Jahresbericht - Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main |

OberfinanzdirektionFrankfurt am Main

2019

Jahresberichtder Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

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2 Jahresbericht 2019

Vorwort des Hessischen Ministers der Finanzen

Sehr geehrte Damen und Herren,geschätzte Leserinnen und Leser,liebe Kolleginnen und Kollegen,

für mich ist es Premiere sie vorzustellen, die für Sie sicherlich mit Spannung erwar-tete Lektüre: Die Leistungsbilanz der Hessischen Steuerverwaltung im Jahresbericht der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD Frankfurt). Auch in dieser Ausgabe erwarten Sie zahlreiche interessante Daten und Fakten, die nicht nur die Leistungs- und Wirtschaftskraft der hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler widerspie-geln, sondern auch die Leistungsfähigkeit, die Motivation und das Engagement der Beschäftigten in den hessischen Finanzämtern und in der OFD Frankfurt aufzeigen. Bereits an dieser Stelle möchte ich mich für die tolle Leistung der Kolleginnen und Kollegen der Hessischen Steuerverwaltung sehr herzlich bedanken. Sie alle können stolz auf die geleistete Arbeit sein!

Die Hessische Steuerverwaltung hat ihre Hausaufgaben auch im Berichtsjahr 2019 in beeindruckender Weise erledigt. Die Bekämpfung von nationaler und internationa-ler Steuer- und Wirtschaftskriminalität sowie die konsequente Umsetzung von mehr Steuergerechtigkeit bildeten erneut einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit. Hier-zu zählen die Tätigkeiten zahlreicher Ermittlungsgruppen, aber auch ganz grundsätz-lich die durchsetzungsstarke Arbeit der Außendienste sowie die Innendiensttätigkeit vor Ort in den 35 hessischen Finanzämtern sowie der OFD Frankfurt.

Zum Kerngeschäft der Bauabteilung der OFD Frankfurt gehört die Baudurchführung der Baumaßnahmen des Bundes im Land Hessen durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen. Die Bauabteilung der OFD Frank-furt hat sich hier erneut als zuverlässiger und sehr kompetenter Partner des Bundes bei der Betreuung von zahl-reichen Großaufträgen erwiesen. Auch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) ist und bleibt ein verlässlicher Servicepartner für die gesamte Hessische Landesverwaltung. Im Berichtsjahr wurde an zahlreichen Innovationen gearbeitet. Insbesondere unterstützt das HCC die IT-Strategie „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ mit der Um-setzung zahlreicher Entwicklungsprojekte im Rahmen der Optimierung der Personalverwaltung und des Rech-nungswesens. Beispielsweise ist Hessen derzeit das einzige Bundesland, das ein elektronisches Bewerberma-nagement einführt. Das gelingt uns nur dank der innovativen und vorbildhaften Arbeiten der Kolleginnen und Kollegen im HCC.

2019 habe wohl nicht nur ich mir nicht vorstellen können, wie unser Leben und Arbeiten 2020 durch die Coro-na-Pandemie beeinflusst werden würde. Vielerorts sind deswegen Unsicherheit und Ängste spürbar. Zur Siche-rung der Liquidität in der hessischen Wirtschaft ist es wichtig, dass die Hessische Steuerverwaltung ihren Bei-trag leistet, damit auch wir in Hessen weiterhin zuversichtlich nach vorne blicken können. Dafür danke ich an dieser Stelle nochmals allen Beschäftigten in der Hessischen Steuerverwaltung, die auch in diesen Zeiten moti-viert, beispielgebend und unermüdlich ihre Aufgaben für unser Allgemeinwohl erledigen. Und nun lade ich Sie sehr gerne dazu ein, sich auf den nachfolgenden Seiten vertiefter über die erfolgreiche Arbeit der Hessischen Steuerverwaltung 2019 zu informieren.

Herzliche Grüße

Michael BoddenbergHessischer Minister der Finanzen Wiesbaden, Juni 2020

Michael BoddenbergHessischer Minister der Finanzen

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Vorwort des Oberfinanzpräsidenten

Jahresbericht 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,liebe Leserinnen und Leser,

als Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD Frankfurt) möchten wir Ihnen auch dieses Jahr Einblicke in unsere Arbeit bieten und über wesentliche Entwicklungen und Neuerungen unserer Tätigkeit berichten. Es ist gleichzeitig der Rückblick auf die Vor-Corona-Zeit und unterstreicht anschaulich wie hochfunktional unsere öffentliche Verwaltung organisiert ist - mehr als ein Grund, mit Zuversicht den aktuellen Heraus-forderungen entgegen zu treten!

Die Erhebung von Steuern ist im eigentlichen Sinne systemrelevant für unser Staats-wesen, für das Land Hessen. Nur so kann unser in jeder Hinsicht bewährtes demo-kratisches Gemeinwesen funktionieren. Als Mittelinstanz der Hessischen Finanzver-waltung liegt unsere Hauptaufgabe in der Sicherstellung der praxisgerechten und bürgernahen Umsetzung der Steuergesetze. Die Steuern gleichmäßig und gerecht festzusetzen ist von zentraler Bedeutung, Steuerbetrügereien treten wir entschieden entgegen. Die Finanzverwaltung verfügt über fachlich herausragende Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter, die ihre Aufgaben täglich auf höchstem Niveau erfüllen. Dabei haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den unbedingten Willen, allen Steu-erpflichtigen ein möglichst breites Spektrum und hohes Niveau an Serviceleistungen zu bieten, wie z.B. die un-ter 0800 522 533 5 erreichbare kostenlose Steuerhotline. Den neuen arbeitsweltlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen haben wir uns mit unserem Projekt „Strukturmaßnahmen Steuerverwaltung“ weiter gestellt und noch mehr Arbeitsplätze in die ländlichen Regionen des Landes Hessen verlagert.

Neben steuerlichen Themen hat sich die Hessische Steuerverwaltung darüber hinaus konsequent gegen Dis-kriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt eingesetzt. Das Land Hessen hatte schon in 2011 die Charta der Vielfalt gezeichnet und sich damit verpflichtet, Respekt und Wertschätzung in der Verwaltung zu fördern. Un-serer Verantwortung tragen wir aktuell mit der Unterzeichnung der Kooperationsverträge mit der Bildungsstät-te Anne Frank zur Aufklärung über den richtigen Umgang mit Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus weiter Rechnung.

Die Bauabteilung der OFD Frankfurt hat ihre im Wege der Organleihe für den Bund wahrzunehmenden vielfäl-tigen Aufgaben erfolgreich weitergeführt. Zu den aktuellen Großaufträgen für den hessischen Bundesbau zäh-len beispielsweise der Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen und die Mustermodulbauweise für die Un-terkunftsgebäude der Bundeswehr. Das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) hat erneut seine Fähigkeiten als zentraler, leistungsstarker Dienstleister der Hessischen Landesverwaltung un-ter Beweis gestellt. Zum dritten Mal in Folge hat es im Rahmen der SAP-Zertifizierung die Auszeichnung mit der Höchstpunktzahl erreicht. Im Rahmen der Strategie „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ hat das HCC auf Basis des SAP-Systems die fachliche und technische Umsetzung der Einführung eines E-Recruiting zur Nachwuchs- und Personalgewinnung der hessischen öffentlichen Verwaltung übernommen.

Mein großer Dank gebührt allen Kolleginnen und Kollegen der Finanzämter in Hessen, der OFD Frankfurt und des HCC sowie den Beschäftigten der internen Dienstleister Landesbetrieb Bauen und Immobilien Hessen und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und nicht zuletzt unserer Ausbildungsstätte in Rotenburg an der Fulda, dem Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz. Die Bewältigung unserer täglichen Arbeit zeigt auch gerade jetzt in der schwierigen Zeit mit SARS-CoV-2, wie wir gemeinsam die Aufgabe ausgesprochen gut meistern. In Zeiten, in denen es auf räumliche Distanz ankommt, wächst die Hessische Finanzverwaltung noch enger zusammen.

Herzlichst Ihr

Jürgen RoßbergOberfinanzpräsident Frankfurt am Main, Juni 2020

Jürgen RoßbergOberfinanzpräsident

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6 Jahresbericht 2019

Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD Frankfurt) nimmt als Mittelbehörde Steuerungs- und Koordinierungsfunktionen zwischen Bundes- und Landesministerien sowie den örtlichen Dienststellen wahr und stellt zentrale Serviceleistungen für die Fachverwaltungen zur Verfügung. Sie ist in vier Abtei-lungen unterteilt.

Landeszentralabteilung sowie Besitz- und Verkehrsteuerabteilung

Im steuerlichen Aufgabenbereich übt die OFD Frankfurt die Dienst- und Fachaufsicht über die 35 hessischen Finanzämter aus und arbeitet eng mit dem Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz in Rotenburg a.d. Fulda sowie der Hessischen Zen-trale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden zusammen.

Als Mittelinstanz koordiniert sie die Aufgabenerledigung der örtlichen Finanzämter und stellt die praxisgerechte und bürgernahe Umsetzung der Steuergesetze sicher. Dabei bietet sie den Finanzämtern Unterstützung in der steuerfachlichen Arbeit mit ausgeprägter Fachkompetenz und sichert den gleichmäßigen Gesetzesvollzug.

Sie unterstützt die Finanzämter im administrativen Bereich durch Serviceleistungen insbesondere in der Personalwirtschaft und der Organisation, stellt den Dienststel-len die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, ist verantwortlich für die Schaffung leistungsfähiger Strukturen und sorgt für effiziente Verwaltungsabläufe und effekti-ve Automationsunterstützung. Als Einstellungsbehörde ist sie darüber hinaus für alle Personalfragen zuständig.

Bauabteilung

Die Bauabteilung der OFD Frankfurt steuert als fachaufsichtsführende Ebene aller Bauangelegenheiten des Bundes inklusive der militärischen Einrichtungen der Bun-deswehr sowie der amerikanischen Gaststreitkräfte die Planungen und Umsetzungen durch den operativen Dienstleister Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH).

Abteilung Landesdienste

Die Abteilung Landesdienste der OFD Frankfurt ist mit einer eigenen Haushaltsstruktur ausgestattet und als Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung in Wiesbaden (HCC) teil- verselbst-ständigt. Das HCC fungiert als zentraler Dienstleister für alle Ressorts und Dienststellen der Hessischen Landesverwaltung und bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für Beschaffungen und die Finanz-buchhaltung mit dem zentralisierten Zahlungsverkehr (früher Staatskasse) bis hin zur Erstellung der jähr-lichen Landesbilanz. Außerdem ist das HCC Dienstleistungszentrum für die Entwicklung und Wartung der SAP-Systeme der Hessischen Landesverwaltung.

Weitere zentrale Dienstleistungsfunktionen für die Landesverwaltung nimmt die OFD Frankfurt mit der Verwaltung der Fiskalerbschaften für das Land Hessen sowie der Abwicklung der Selbstversicherung für die landeseigenen Kraftfahrzeuge wahr.

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8 Jahresbericht 2019

Inhaltsverzeichnis

Organigramm der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main 8Standorte der hessischen Finanzämter mit Verwaltungsstellen 9

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

1. Statistische Eckdaten 101.1 Die Steuerspirale 2019 10/111.2 Die Fallzahlentwicklung in den 35 hessischen Finanzämtern 12

2. Steuerfachliche Arbeitsschwerpunkte 202.1 Bekämpfung der Steuerhinterziehung 202.2 Internationales Steuerrecht 242.3 Effektivität des Steuervollzuges 262.4 Rechtsangelegenheiten 362.5 Grundsteuerreform 372.6 Steuerlicher Datenschutz 37

3. Personalmanagement 403.1 Nachwuchsgewinnung 413.2 Personalfortbildung und -entwicklung 423.3 Gesundheit und Fürsorge 453.4 Dienst- und Unfallschadensrecht 47

Zweiter Teil: Besondere Fachaufgaben

1. Fiskalische Erbschaften 482. Selbstversicherung der Dienstfahrzeuge des Landes Hessen 49

Dritter Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz

1. Neuer Vertrag zwischen Bund und Land Hessen paraphiert 502. Mehr als 100 Mio. € in Hessen verbaut 543. Zusammenarbeit und Austausch zwischen dem Bund und dem Land Hessen 56

Vierter Teil: Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

1. Leistungsentwicklung und Betriebskennzahlen 582. Innovationsprojekte mit Bedeutung für die gesamte Hessische Landesverwaltung 623. Schulungsangebote 64

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10 Jahresbericht 2019

Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Frankfurt am MainAufbau der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

Organigramm

OberfinanzpräsidentPersönliche Referentin

Landeszentralabteilung Steuerabteilung Bauabteilung Abteilung Landesdienste

Lz 1Personalsachen OFD,

Hausdienste, Kfz-Wesen

Lz 2Organisation, Ausstattung

und Unterbringung der Finanzämter

Lz 3Controlling, Haushalt und

Finanzbuchhaltung

Lz 4Personalsachen höherer Dienst,

Personal Steuerverwaltung, Demografie

Lz 5IT-Dienstleistungen

St 1Umsatzsteuer und

Koordinierungsstelle Umsatzsteuer

St 2Einkommensteuer,

Lohnsteuer, Lohnsteuerprüfung

St 3Betriebsprüfung,

Steuerfahndung, Straf- und Bußgeldsachen

St 4Vollstreckung, Kassenwesen

St 5Unternehmensbesteuerung

Ba 1Controlling, Haushalt und

Organisation

Ba 2Fachaufsicht Bundesbau

Zivil und Zuwendungsbau

Ba 3Fachaufsicht Bundesbau

Militär und Gaststreitkräfte

Ba 4Vergabe- und Vertrags-

angelegenheiten

Ba 5Korruptionsschutz

Ld 1Zentrale Beschaffung

Ld 2Anwendungssysteme

Rechnungs- undBerichtswesen

Ld 3Fachliches HCC

Ld 4Anwendungssysteme Personalwesen undBetriebsprozesse

Ld 5SAP-Technologie

und CCOE-Management

Oberfinanzdirektion Frankfurt am MainZum Gottschalkhof 360594 Frankfurt am Main

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die OFD und die FÄ

St 6Internationale Besteuerung,

Abgabenordnung, Steuerberatungs- angelegenheiten

St 7Bewertung und

Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuersachen,

Land- u. Forstwirtschaftliche Sachverständige

Lz 6Aus- und Fortbildung,

Gesundheitsmanagement,Vereinbarkeitskultur

Lz 7Justiziariat, Dienst- und Unfallschäden, Fiskalerbschaften,

Selbstversicherung

Standorte der hessischen

Finanzämter mit Verwaltungsstellen

DIE HESSISCHE STEUERVERWALTUNG

» über 12.000 Kolleginnen und Kollegen in der OFD Frankfurt und in den 35 Finanzämtern,

» gemeinsam und konsequent gegen Diskriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt!

Stabsstelle Revision

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Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

11 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Steuerfachliche Aufg abenentwicklung

Erster Teil:

1. Statistische Eckdaten

1.1 Die Steuerspirale 2019

Das Steueraufkommen der Hessischen Steuerver-waltung betrug im Jahr 2019 60,56 Milliarden €. Dieses hessische Steueraufkommen von 60,56 Mil-liarden € teilte sich folgendermaßen auf:

Gegenüberstellung des Steueraufkommens (in €)

Steuerart 2018 2019 +/- i.v.H.

Lohnsteuer 23.252.465.636,58 € 24.280.868.267,75 € + 4,42%

Einkommensteuer 4.165.750.043,44 € 4.527.891.792,15 € + 8,69%

Körperschaftsteuer 3.288.376.177,74 € 3.896.498.454,29 € + 18,49%

Zahlstellen-Kapitalertragsteuer 3.699.614.914,83 € 2.766.946.449,13 € - 25,21%

Umsatzsteuer 16.590.394.699,98 € 17.688.125.713,50 € + 6,62%

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 2.255.558.612,59 € 2.275.964.588,54 € + 0,90%

Erbschaftsteuer 623.341.011,98 € 671.035.216,69 € + 7,65%

Grunderwerbsteuer 1.559.018.860,83 € 1.662.157.332,85 € + 6,62%

Solidaritätszuschlag 2.199.432.771,22 € 2.216.206.021,60 € + 0,76%

Lotteriesteuer 124.329.950,80 € 122.765.543,76 € - 1,26%

Sportwettensteuer 373.227.545,62 € 454.234.555,11 € + 21,70%

Übrige Besitz- und Verkehrsteuern 49.201,46 € 37.487,54 € - 23,81%

Gesamtaufkommen 58.131.559.427,07 € 60.562.731.422,91 € + 4,18%

Lohnsteuer24.281

Umsatzsteuer17.688

Einkommen-steuer

4.528

Körperschaft-steuer

3.896

Zahlstellen- kapitalertragsteuer 1)

2.767

Solidaritätszuschlag 2.216

Nicht veranlagte Steuervom Ertrag 2.276

Grunderwerbsteuer 1.662Sportwettensteuer 454

Lotteriesteuer 123

1) Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

Erbschaftsteuer 671

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Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

13 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

1.2 Die Fallzahlenentwicklung in den 35 hessischen Finanzämtern

Einkommensteuer-Veranlagung

Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in %

2017 31.12.2018 1.617.988

2018 31.12.2019 1.638.014 + 20.026 + 1,24

Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von1.547.090 auf 1.638.014 um 90.924 [= 5,88 %] gegenüber 2013 gestiegen. 0

500000

1000000

1500000

2000000

201820172013

Gewinneinkünfte 637.526

AN-Pflichtveranlagungen 1.000.488

davon:

Zusätzlich waren im Jahr 2019 670.612 Arbeitnehmer (AN)-Antragsveranlagungen in den hessischen Finanzämtern zu bearbeiten.

Körperschaftsteuer

Fallzahlentwicklung steuerpflichtige Körperschaften

Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in %

2017 31.12.2018 113.566

2018 31.12.2019 118.089 + 4.523 + 3,98

Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von101.951 auf 118.089 um 16.138 [= 15,83 %] gegenüber 2013 gestiegen.

Grundkennbuchstaben steuerbefreite Körperschaften

Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in %

2018 01.10.2018 41.315

2019 01.10.2019 41.627 + 312 + 0,76

0

20000

40000

60000

80000

100000

120000

201820172013

Umsatzsteuer

Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in %

2017 31.12.2018 497.280

2018 31.12.2019 498.478 + 1.198 + 0,24

Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von481.316 auf 498.478um 17.162 [= 3,57 %] gegenüber 2013 gestiegen. 0

100000

200000

300000

400000

500000

201820172013

Gewerbesteuer

Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in %

2017 31.12.2018 306.119

2018 31.12.2019 312.411 + 6.292 + 2,06

Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von281.367 auf 312.411 um 31.044 [= 11,03 %] gegenüber 2013 gestiegen.

0

50000

100000

150000

200000

250000

300000

350000

201820172013

FeststellungenEinkünfte werden in den Arbeitsbereichen Perso-nengesellschaften und Körperschaften gesondert und einheitlich festgestellt, wenn die Einkünfte mehreren Personen steuerlich zuzurechnen sind. Eine gesonderte Feststellung von Gewinneinkünf-

ten erfolgt, wenn das für die gesonderte Fest-stellung zuständige Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen des Steuerpflichtigen zu-ständig ist.

Vz Stichtag Zahl der Fälle +/- +/- in %

2017 31.12.2018 127.068 Im Fünfjahresvergleich ist die Zahl der Fälle von 123.426 auf 128.886 um 5.460 [= 4,42 %] gegenüber 2013 gestiegen2018 31.12.2019 128.886 + 1.818 + 1,43

Grunderwerbsteuer2018 2019 +/- +/- in %

Bearbeitete Erwerbsvorgänge 145.384 141.476 - 3.908 - 2,69

Arbeitsergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen

2019 Durchschnitt* + / -* in %*

Eingänge 9.562 11.430 - 1.868 - 16,35

Von Finanzämtern abgeschlossene Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

4.813 5.987 - 1.174 - 19,61

Rechtskräftige Geldsanktionen (in Mio. €) 7,66 10,75 - 3,09 - 28,76

Rechtskräftige Freiheitsstrafen (in Jahren) 177 199 - 22 - 10,88

Noch offene Ermittlungsverfahren 3.657 4.432 - 775 - 17,48

* Aus den letzten drei Spalten ist die zahlenmäßige Entwicklung der letzten fünf Jahre im Vergleich zum Berichtsjahr ersichtlich

Fünfjahresvergleich*

Das Steueraufkommen stieg um 103,2 Millionen (Mio.) von 1.559,0 auf 1.662,2 Mio. €. Dies ist ein An-stieg von 6,6 %.

2018 2019

Eingesetzte Sachbearbeiter/innen (Vollzeitäquivalent [VZÄ]) 65,20 61,33

Innendienst:

Durchschnittliche Erstattungen in Veranlagungsfällen

Schwankungen bei Erstattungsbeträgen zwi-schen einzelnen Veranlagungszeiträumen kön-nen sich durch Vorauszahlungen der Steuer-pflichtigen ergeben, wenn diese außerhalb der Veranlagung nicht angepasst wurden. Ein gro-ßer Anteil der Vorauszahlungen wird durch Ein-zelunternehmer und Selbständige geleistet (sie-he rechtsstehende Darstellung "VTB G").

Bußgeld- und Strafsachen (BuStra)Personal

Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

Entwicklung der ELSTER-Quote in Hessen (in %) auf Basis der erledigten Fälle für den Arbeitsbereich Einkommensteuer (Arbeitnehmer- und Gewinneinkünfte):

Anteil der im jeweiligen Kalenderjahr (01.01. bis 31.12) elektronisch eingereichter und veranlagter Einkommensteuer-fälle an den insgesamt veranlagten Einkommensteuerfällen (Veranlagungszeitraum [Vz]-übergreifend).

0

10

20

30

40

50

60

70

80

201920182017

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16

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

15 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Steueraufkommen in Millionen € +/- in Millionen € +/- in %

2017 597,4 - 462,9 - 43,7

2018 623,3 + 25,9 + 4,3

2019 671,0 + 47,7 + 7,7

Steueraufkommen +/- +/- in %

2016 121,7 + 4,9 + 4,2

2017 118,2 - 3,5 - 2,9

2018 124,3 + 6,1 + 5,2

2019 122,8 - 1,5 -1,2

Steueraufkommen +/- +/- in %

2016 295,3 + 60,4 + 25,7

2017 361,3 + 66,0 + 22,3

2018 373,2 + 11,9 + 3,3

2019 454,2 + 81 + 21,7

Vollstreckung

Im Jahr 2019 gingen den Vollstreckungsstellen 147.700 neue Fälle zu, 5.310 Fälle mehr als im Jahr 2018. Zum 31.12.2019 waren noch 47.751 zu bear-beitende Fälle offen, 7.425 Fälle mehr als am Jah-resanfang.

Es wurden neue Abgabenrückstände in Höhe von 1.105,9 Mio. € in Rückstandsanzeigen angezeigt. Das waren 71,0 Mio. € mehr als im Jahr 2018 (+ 6,9 %). Der betragsmäßige Zugang lag damit etwas hö-her als im Durchschnitt der letzten Jahre. Die Voll-streckungsstellen zogen im Jahr 2019 insgesamt 1.075,2 Mio. € ein, 202,0 Mio. € mehr als in 2018.

Das Steueraufkommen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer lag im Jahr 2019 mit

Rennwett-, Lotterie- und SportwettensteuerRennwett- und Lotteriesteueraufkommen (in Mio. €)

671 Mio. € um 7,9 Mio. € bzw. 1,2 % unter dem Durchschnitt der vorangegangenen 5 Jahre.

Von den insgesamt eingezogenen Beträgen wurden rund 10,4 Mio. € von den Vollziehungsbeamten bei-gebracht, rund 2,7 Mio. € weniger als im Jahr 2018. Der Endbestand an den in Rückstandsanzeigen an-gezeigten Beträgen zum 31.12.2019 erhöhte sich im Vergleich zum Anfangsbestand vom 01.01.2019 trotz des erhöhten Zugangs nur um 4,9 Mio. € auf 280,8 Mio. € (+ 1,8 %).

Im Verhältnis zum Kassensoll, das um rund 2.630 Mio. € auf 62.885,5 Mio. € stieg, stellen sich die Steuerrückstände wie folgt dar:

31.12.2018in Mio. €

in % 31.12.2019in Mio. €

in %

Gesamtrückstände 1.665,5 2,76 1.817,0 2,89

davon sind

- gestundet 100,1 0,17 108,0 0,17

- ausgesetzt 952,0 1,58 864,9 1,38

- echte Rückstände 613,4 1,02 844,1 1,34

- in Vollstreckung befindliche Rückstände* 275,9 0,46 280,8 0,45

* Statistik „Arbeitsstand und Arbeitsleistungen der Vollstreckungsstellen zum 31.12.2018 bzw. 31.12.2019“

Sportwettensteueraufkommen (in Mio. €)

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Statistische Entwicklung der Sterbefall- und Schenkungsanzeigen

Jahr Eingang Bearbeitete Fälle Steuerfestsetzungen

+/- in % +/- in % +/- in %

2017 114.159 + 2.037 + 1,8 110.613 + 2.111 + 1,9 8.647 - 293 - 3,3

2018 107.795 - 6.364 - 5,6 108.739 - 1.874 - 1,7 9.263 + 616 + 7,1

2019 111.429 + 3.634 + 3,4 116.668 + 7.929 + 7,3 8.064 -1.199 - 12,9

In 2019 lag der Eingang der Sterbefall- und Schen-kungsanzeigen um 2.344 (2,1 %) über dem Durch-schnitt der vorangegangenen 5 Jahre, die Anzahl der bearbeiteten Fälle lag um 8.804 (= 8,2 %) darü-

ber und die Anzahl der Fälle mit Steuerfestsetzung lag um 706 (= 8,0 %) unter dem Durchschnitt der vorangegangenen 5 Jahre.

BewertungEinheitsbewertung

Zahl der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes:

31.12.2018 31.12.2019 +/- in %

2.784.317 2.807.557 + 23.240 + 0,8

Wirtschaftliche Einheiten am: Land- und forstw. Vermögen Grundvermögen Summe

31.12.2018 541.590 2.242.727 2.784.317

31.12.2019 545.039 2.262.518 2.807.557

Veränderung + 3.449 + 19.791 + 23.240

Die Veränderungen bei der Summe der wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes weisen eine stei-gende Tendenz auf.

Die niedergeschlagenen Forderungen erhöhten sich um rund 57,5 Mio. € auf rund 384,1 Mio. € (+ 17,6 %).

Statistische Entwicklung des Steueraufkommens

Wertermittlungen für die Einheitsbewertung

Verkehrswertermittlungen Gesamtsumme der ermittelten Verkehrswerte

Sonstige baufachliche Gutachten

2.330 954 1.143.422.814 € 472

Tätigkeiten der amtlichen Bausachverständigen

31.12.2018 31.12.2019 +/- in %

551.883 555.690 + 3.807 + 0,7

Entwicklung der Summe der wirtschaftlichen Einheiten des Wohnungs- und Teileigentums:

Bedarfsbewertung

Land- und Forstwirtschaft

Unbebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke

Sonderfälle (z. B. Erbbaurecht, Gebäu-de auf fremden Grund und Boden)

Summe

2.190 1.321 11.422 564 15.497

Anzahl der Feststellungen von Grundbesitzwerten:

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18

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

17 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Außendienste:Betriebsprüfung (einschließlich Umsatzsteuer-Sonderprüfung)Vorhandene Betriebe

Die Zahl der vorhandenen Betriebe wurde zum Stichtag 01.01.2019 neu ermittelt:

Betriebe/Stichtag 01.01.2016 01.01.2019 Veränderungen

Großbetriebe 13.662 14.820 + 1.158

Mittelbetriebe 59.113 60.075 + 962

Kleinbetriebe 83.401 81.702 - 1.699

Kleinstbetriebe 422.395 454.847 + 32.452

Summe 578.571 611.444 + 32.873

Nicht prüfungswürdige Kleinstbetriebe 192.529 179.240 -13.286

Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften (bE-Fälle)

1.665 2.349 + 684

Vorhandene Unternehmer

Entwicklung der Anzahl der Unterneh-mer/Umsatzsteuer-Signale (Stichtag 01.01.) in den letzten 10 Jahren:

Prüfer/Ist-Besetzung zum Stichtag 01.12.2019

2018 2019

Betriebsprüferinnen/Betriebsprüfer 1.099 1.092

davon vorhandene Fachprüferinnen/Fachprüfer:

- Kreditinstitute 73 75

- Fonds 5 5

- Versicherungen 4 4

- Auslandsbeziehungen 35 36

- Betriebliche Altersversorgung 16 16

- Land- und Forstwirtschaft 23 22

- Unternehmensbewertung 0 14

Umsatzsteuer-Sonderprüfer 160 152

Summe 1.259 1.244

Betriebsgröße 2018 2019

Großbetriebe 3.022 2.728

Mittelbetriebe 4.215 3.991

Kleinbetriebe 2.663 2.199

Kleinstbetriebe 4.316 3.850

Übrige 689 543

Kassen-Nachschauen

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen (§ 27b UStG)

2018 2019

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 8.248 8.165

Umsatzsteuer-Nachschauen 7.679 7.187

davon

- durch Betriebsprüferinnen/Betriebsprüfer und Umsatzsteuer-Sonderprüferinnen/Sonderprüfer

5.115 4.896

- durch andere Arbeitsbereiche 2.564 2.291

Prüfungsturnus der Betriebsprüfung (in Jahren)

Prüfungsdichte der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Betriebsgröße 2018 2019

Großbetriebe 4,5 5,4

Mittelbetriebe 14,0 15,1

Kleinbetriebe 31,3 37,2

Kleinstbetriebe 97,9 118,1

Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften („bE-Fälle“) 7,3 11,5

2018 2019

Umsatzsteuer-Sonderprüfung 1,8 % 1,8 %

2018 2019

Betriebsprüfung 1.700.803.939 1.712.194.523

Umsatzsteuer-Sonderprüfung 135.913.943 86.355.670

Gesamtsumme 1.836.717.882 1.798.550.193

2018 2019

Kassen-Nachschauen 409 882

Der Betriebsbestand in Hessen ist insgesamt um rund 5,7 % angestiegen. Im Bereich der Großbetriebe beträgt der Anstieg ca. 8,5 %.

Durchgeführte PrüfungenBetriebsprüfung

Mehrergebnisse (in €)

Die längeren Prüfungsturnusse sind in erster Linie auf den zum 01.01.2019 neu ermittelten höheren Betriebsbestand zurückzuführen.

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20

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

19 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Durchgeführte Steuerfahndungsprüfungen

Gliederung der vorläufigen steuerlichen Mehrergebnisse (in €)

Lohnsteuer (LSt)-AußenprüfungErgebnisse

Die VZÄ lag zum Stichtag 01.12.2019 bei 220,66 Lohnsteueraußenprüferinnen/-außenprüfern.

0 500 1000 1500 2000 2500

2019

2018

Straf- und Bußgeldverfahren

Steuerermittlungsverfahren

Amts- und Rechtshilfeersuchen627

631

1.931

2.036

1.222

1.185

Umsatzsteuer 40.173.808

Einkommensteuer 21.811.296

Körperschaftsteuer 1.297.230

Lohnsteuer 7.922.990

Gewerbesteuer 3.791.950

sonstige Steuern 111.613.189

Zinsen gemäß § 233a AO 8.752.650

Summe 195.363.113

Anzahl der bewerteten Vergleichsstücke und der besichtigten Musterstücke der Bodenschätzung 132

Nachschätzungsfläche in Hektar 5.900

Fortbildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung) der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS), ALS-MA und der Ehrenamtlichen Bodenschätzer (EBS)

3

Gemeldete Kaufpreisfälle 5.190

Besprechungen der Gruppen-ALS (GrpALS) 6

Sitzungen und Dienstbesprechungen mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt, und Geologie, der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, den für die Flurneuordnung zuständigen Stel-len der jeweiligen Ämter für Bodenmanagement, der Arbeitsgruppe Bodenschätzung und Bodenbewertung

19

Tätigkeitsgebiet Umfang

Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG*

- anerkannte Schadholzmenge 253.489 m³ im Festmaß

- vorgeprüfte Schadholzmenge 813.061 m³ im Festmaß

- geprüfte (Forst-) Betriebswerke 29 Fälle

- vorgeprüfte (Forst-) Betriebswerke 38 Fälle

Wertfeststellungen für die Ermittlung von Veräußerungsgewinnen/Bilanzierung der Wirtschaftsgüter Baumbestand

389 ha Waldfläche

Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens 2.094 ha Waldfläche

Gutachterliche Arbeiten zur Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer 175 ha Waldfläche

* unter Berücksichtigung des für das Jahr 2019 gemeldeten Schadensvolumens

Land- und Forstwirtschaftliche SachverständigeLandwirtschaft

ForstwirtschaftGutachterliche Feststellungen und Überprüfungen durch den Forstsachverständigen betrafen:

Jahr LSt-Außenprüfungen LSt-Nachschau Umsatzsteuer-Sonderprüfungen Summe

2017 10.115 689 604 11.408

2018 10.047 751 605 11.403

2019 9.138 709 529 10.376

Jahr Prüfereinsatz Prüfungen Ergebnislose Prüfungen Mehrergebnisse

VZÄ Anzahl Prüfquote Anzahl Quote Gesamt je Prüfung

2015 225,42 10.764 5,96% 3.327 30,9% 82.585.931€ 7.672€

2016 231,51 10.586 5,79% 3.347 31,6% 106.543.215 € 10.065 €

2017 230,60 10.115 5,45% 3.353 33,1% 100.843.127 € 9.970 €

2018 227,84 10.047 5,36% 3.439 34,25% 96.194.234 € 9.580 €

2019 220,66 9.138 4,82% 3.061 33,5% 102.684.126 € 11.237 €

Statistische Daten

2019 Durchschnitt + / - %

Erteilte Aufträge 3.454 3.880 - 426 - 10,9

Vorläufige Mehrsteuern (in Millionen €) 195 367 - 172 - 48,8

Rechtskräftige Geldsanktionen (in Millionen €) 3,1 4,3 - 1,2 - 27,9

Rechtskräftige Freiheitsstrafen (in Jahren) 152 167 - 15 - 8,8

Noch nicht erledigte Aufträge 4.127 4.157 - 30 - 0,7

* Aus den letzten drei Spalten ist die zahlenmäßige Entwicklung der letzten fünf Jahre im Vergleich zum Berichtsjahr ersichtlich

Fünfjahresvergleich*

Steuerfahndung (Steufa)Vorhandene Steuerfahndungsprüferinnen/Steuerfahndungsprüfer

Arbeitsergebnisse der Steuerfahndungsstellen:

2018 2019

Steuerfahndungsprüferinnen und -prüfer (VZÄ) 215,21 212,62

Erhebung über die Aufgabenaufteilung der ALS an den Finanzämtern:

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22

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

21 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

2. Steuerfachliche Arbeitsschwerpunkte

2.1 Bekämpfung der Steuerhinterziehung

2.1.1 Bekämpfung des organisierten Steuerbetruges

Anknüpfend an die vorangegangenen Jahre stellte die Bekämpfung des organisierten Steuerbetrugs auch im Jahr 2019 eine wesentliche Schwerpunkt-tätigkeit dar. In den aktuell laufenden Ermittlungs-gruppen befinden sich ca. 40 Bedienstete im Ein-satz. Eine Ermittlungsgruppe ist mit der Bekämpfung des organisierten Umsatzsteuerbetrugs im Kraft-fahrzeug-Gebrauchtwagenhandel befasst. Alle an-deren aktiven Ermittlungsgruppen sind mit der Ver-folgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuer-Erstattungen bei Leerverkaufs-geschäften über den Dividendenstichtag - so ge-nannten Cum-/Ex-Trades - beschäftigt.

Zu den Arbeitsfortschritten der einzelnen Ermitt-lungsgruppen kann Folgendes berichtet werden:

» Bei der am längsten laufenden Ermittlungs-gruppe in Sachen Cum-/Ex-Trades hat das zuständi-ge Landgericht mit Beschluss aus dem Dezember 2019 das Hauptverfahren eröffnet. Die Benennung der Verhandlungstermine steht noch aus. Das Hauptverfahren betrifft insgesamt sechs Beschul-digte.

» Bereits zum 31.03.2018 wurden zwei Ermitt-lungsgruppen in Sachen Verfolgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuer-Er-stattungen bei Leerverkaufsgeschäften über den

Dividendenstichtag beendet. Bei beiden Ermitt-lungsgruppen waren in 2019 weitere Nach- und Folgearbeiten erforderlich.

» Die Arbeiten einer weiteren mit Cum-/Ex-Trades befassten Ermittlungsgruppe kon-zentrierten sich in 2019 darauf, die Fertigstellung der Anklageschrift zu ermöglichen. Die General-staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anfang Dezember 2019 Anklage gegen sieben Beschuldig-te vor dem zuständigen Landgericht erheben kön-nen. Daneben wurden im Dezember 2019 gegen drei Beschuldigte Haftbefehle vollstreckt, wofür die Ermittlungsgruppe im Vorfeld entsprechende Zuar-beiten für die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geleistet hat.

» Eine weitere Ermittlungsgruppe ist derzeit damit befasst, in zwei Großbanken-Fällen die sehr umfangreichen elektronischen Beweismittel zu sich-ten und die Ergebnisse für die weitere steuerliche und strafrechtliche Würdigung zu systematisieren und aufzubereiten.

» Die jüngste Ermittlungsgruppe in Sachen Cum-/Ex-Trades wurde im Dezember 2018 gegrün-det. Sie bearbeitet derzeit acht Fallkomplexe, die zum Teil eng miteinander verbunden sind. Die Er-mittlungsgruppe war in 2019 intensiv mit der Vor-bereitung und Durchführung von Durchsuchungs-maßnahmen befasst.

» Die Arbeit der mit der Verfolgung des Um-satzsteuerbetruges im Kraftfahrzeug-Gebraucht-wagenhandel befassten Ermittlungsgruppe war auch in 2019 von einer intensiven Zusammenar-beit mit verschiedenen Dienststellen der Polizei ge-kennzeichnet. Es wurden umfangreiche vermögens-abschöpfende Maßnahmen durchgeführt. Hierbei

konnten insbesondere hochpreisige Kraftfahrzeu-ge, Goldmünzen und Bargeld gesichert werden.

2.1.2 Die Steueraufsicht in Hessen

Im Berichtsjahr haben Steuerfahndungsprüfer/in-nen der Steueraufsichtsstelle des Finanzamts Wetz-lar eine Vielzahl von Prüffeldern durch Sichtung, Datenaufbereitung und steuerliche Risikoanalyse ergebnisorientiert und ressourceneffizient bearbei-tet (zum Beispiel das „Anbieten erotischer Dienst-leistungen auf Internet-Plattformen“ oder „Incen-tive-Reisen als Mitarbeiterboni“). Die Bearbeitung der Prüffelder erfolgte stets in enger Abstimmung zwischen der Steueraufsichtsstelle des Finanzamts Wetzlar und der bei der OFD Frankfurt angesiedel-ten Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität.

Zur weiteren Vertiefung und Abstimmung er-mittlungstaktischer Vorgehensweisen und ande-rer Organisationsstrukturen haben Bedienstete der Steueraufsichtsstelle des Finanzamts Wetz-lar im Berichtsjahr intensive Kontakte zu anderen Steueraufsichtsstellen innerhalb der Bundesrepub-lik Deutschland gepflegt.

Darüber hinaus ist die jährlich stattfindende Bundes-tagung der Steueraufsichtsstellen ein geeignetes Forum, um länderübergreifende Themen und Fall-gestaltungen zu erörtern und weitere Vorgehens-weisen abzustimmen. An dieser Tagung nehmen regelmäßig Vertreter des Fachreferates der OFD Frankfurt sowie der Steueraufsichtsstelle des Finanz-amts Wetzlar teil.

Mit Blick auf den Einfluss der weiter fortschreiten-den Digitalisierung bzw. Automatisierung auf steu-erlich relevante Lebenssachverhalte werden sich auch zukünftig neue Prüfungsfelder ergeben (zum Beispiel das „Influencer-Marketing“), die von den Steueraufsichtsstellen aufgegriffen werden müssen.

2.1.3 IT-Forensik im Arbeitsbereich Steuerfahndung

Die IT-Forensik gewinnt im Arbeitsbereich der Steu-erfahndung seit Jahren eine immer größere Be-deutung. Die Zeiten, in denen die Steuerfahndung kistenweise Papierunterlagen bei Durchsuchungs-maßnahmen sichergestellt hat, neigen sich immer mehr dem Ende entgegen. Wichtige Unterlagen von Privatpersonen und Unternehmen werden nun-mehr „in der Cloud“ oder zumindest einfach digi-tal auf dem Rechner oder dem Smartphone ge-speichert. Diese technische Entwicklung hat auch die Arbeitswelt der Steuerfahndung verändert. Un-ter anderem deshalb wurde von der OFD Frank-furt mit großer Unterstützung aller sechs hessischen Steuerfahndungsstellen im Jahr 2018 das Projekt „Forensik 2020“ initiiert, das im Kalenderjahr 2020 weit überwiegend abgeschlossen werden soll. Im Rahmen des Projekts „Forensik 2020“ werden er-hebliche Mittel in die technische Ausstattung der Steuerfahndungsstellen investiert. In diesem Zuge sollen alle Finanzämter mit Steuerfahndungsstellen autonom ihr eigenes Forensiknetzwerk betreiben können und eine Auswertung digitaler Beweismit-tel vom jeweiligen Arbeitsplatzrechner aus möglich sein. Zusätzlich zu dieser technischen Verbesserung soll auch eine deutliche personelle Verstärkung des IT-Bereichs in der Steuerfahndung erfolgen. Im Jahr 2019 wurden bereits hessenweit zwölf Dienstposten

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24

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

23 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

(A9/A10) für IT-Fahnder ausgeschrieben, die auch bereits besetzt wurden. In den nächsten beiden Jah-ren sollen nochmals insgesamt zwölf Dienstposten für IT-Fahnder geschaffen werden. Darüber hinaus wird auch den gestiegenen Anforderungen an die IT-Fahnder insgesamt Rechnung getragen: Künftig wird der Aufstieg in das Spitzenamt A13 für IT-Fahn-der ermöglicht, indem in jedem Fahndungsamt eine entsprechende Stelle geschaffen wird.

2.1.4 Die Bedeutung der „Künstlichen Intelligenz (KI)“ für die Steuerfahndung

Die „Künstliche Intelligenz (KI)“ ist derzeit in aller Munde. Und auch in der Hessischen Finanzverwal-tung hat das Thema ganz konkret Einzug gehalten.Im vergangenen Jahr ist im Finanzamt Kassel II – Hofgeismar eine „Forschungsstelle Künstliche In-telligenz“ geschaffen worden, die in den nächsten Jahren konsequent ausgebaut werden soll. Schwer-punktmäßig soll die Forschungsstelle zunächst für die hessische Steuerfahndung arbeiten. Hinter-grund sind vor allem die riesigen Datenmengen, mit denen die Steuerfahnderinnen und Steuerfahn-der bei der Bewältigung ihrer Fälle zurechtkom-men müssen. Die „Forschungsstelle Künstliche In-telligenz“ soll forschen und dabei Möglichkeiten aufzeigen, wie mit Unterstützung von KI die Daten-mengen schneller und effektiver auf beweiserheb-liche Daten durchsucht werden können. Für ihre Arbeit erhält die Forschungsstelle nicht nur eine zeitgemäße technische Ausstattung, sondern auch entsprechendes Personal. Insgesamt vier Informa-tiker – einer davon für die Leitung der Forschungs-stelle – sollen technisches Know-how einbringen. Darüber hinaus werden vier Steuerbeamte – einer davon wird die Leitung der Stelle gemeinsam mit einem Informatiker ausüben – in der Forschungs-stelle eingesetzt werden, um die technische Seite mit dem steuerlichen Hintergrundwissen zu kop-peln. Mittelfristig soll die „Forschungsstelle Künst-liche Intelligenz“ auch für weitere Arbeitsbereiche der Finanzverwaltung eingesetzt werden.

2.1.5Rückkehr zum steuerstrafrechtlichen Alltag in den Bußgeld- und Strafsachenstellen

Nachdem die Arbeit in den Bußgeld- und Strafsa-chenstellen viele Jahre durch die Bearbeitung von

Selbstanzeigen in Zusammenhang mit ausländi-schen Kapitaleinkünften bestimmt wurde, haben sich die Arbeitsabläufe wieder normalisiert. Die of-fenen Verfahren können nunmehr sukzessive abge-schlossen werden. Der Anzeigeneingang war im Be-richtsjahr rückläufig, so dass auch hier die Anzahl der unbearbeiteten Anzeigen stetig zurückgeführt werden konnte.

Mit 1.005 abgeschlossenen Bußgeldverfahren und damit einhergehenden 1,2 Mio. € eingenommenen Bußgeldern, welche im Land verbleiben und nicht in den Länderfinanzausgleich fließen, sind die Buß-geld- und Strafsachenstellen bundesweit unter den führenden Stellen.

2.1.6Koordinierungsstelle Umsatzsteuer — Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges

2.1.6.1Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten

Im Bereich der „Gegenseitigen Amtshilfe“ und der „Verwaltungszusammenarbeit“ mit den anderen EU-Mitgliedstaaten hatte Hessen über 500 Aus-kunftsersuchen, die im Zusammenhang mit mögli-chem Umsatzsteuerbetrug standen, zu bearbeiten. Der OFD Frankfurt obliegt mit ihrer „Koordinie-rungsstelle Umsatzsteuer“ zentral die Koordinie-rung, Überwachung und fachliche Begleitung der Bearbeitung durch die Finanzämter.

Dies gilt auch für die fast 500 Hinweise auf risiko-behaftete Geschäftsbeziehungen von über 50 hes-sischen Unternehmern, die über das europäische Frühwarnsystem EUROFISC eingegangen sind. EU-ROFISC-Hinweise auf hessische Scheinfirmen (mis-sing trader) ergaben sich in 2019 erfreulicherwei-se nicht.

Mit der Umsetzung verschiedener Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MWStSystRL) zum 01.01.2020 bzw. 01.01.2021 ist damit zu rechnen, dass diese Zahlen in den kommenden Jahren wei-terhin ansteigen.

Dies gilt vor allem durch die Erweiterung der ver-einfachten Erklärungsmöglichkeiten über den so-genannten One-Stop-Shop (OSS) und den Import-One-Stop-Shop (IOSS) und der Ausdehnung der Möglichkeiten zur Durchführung von internationa-len Prüfungen.

2.1.6.2Betreuung von Einzelfällen

Im Rahmen der Bearbeitung der aktuellen Einzel-fälle hatte die OFD Frankfurt in Hessen 45 Ketten-prüfungen zu koordinieren. Insgesamt wurden der OFD Frankfurt in 2019 über 2.000 neue Firmen ge-meldet, bei denen sich Hinweise auf Umsatzsteuer-betrügereien ergeben haben. Davon werden über 1.000 Firmen steuerlich in Hessen geführt.

2.1.6.3Überwachung von Betrugsbranchen

Nach wie vor sind bei verschiedenen Dienstleistun-gen, insbesondere im Bereich des Personen- und Gebäudeschutzes (Stichwort: Security), weiterhin betrügerische Rechnungsketten festzustellen. Zum 31.12.2019 wurden hierzu in Hessen 143 Straf- und 38 Ermittlungsverfahren geführt.

Überdies sind Telekommunikationsdienstleistun-gen in Form von Voice-Over-IP (VOIP) in den Fokus internationaler Ermittlungen gerückt. Auch Hessen ist an diesen Prüfungsmaßnahmen beteiligt. Dabei beläuft sich der Steuerschaden derzeit auf 50 Mio. €. Bisher sind nur wenige Einzelfälle zu beobachten.

U.a. im Bereich des Verkaufs von Multimediazu-behör wurden in 2019 mehrere Warnmeldungen bekannt gegeben. So sind auch in Hessen erste betrügerische Aktivitäten festzustellen. Die ange-stoßenen Prüfungen stehen noch am Anfang, aber die vorliegenden Informationen deuten auf einen möglichen Steuerschaden von ca. 15 Mio. € hin.

2.1.6.4Gerichtliche Auseinandersetzungen Betreuung

In bedeutenden Steuerfestsetzungs- und Haf-tungsverfahren aus dem Bereich des Umsatzsteu-erbetrugs werden die Finanzämter durch die OFD Frankfurt unterstützt. Daraus herrührende Rechts-behelfsverfahren werden unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Besteu-erung fachlich eng begleitet. In 2019 wurden in 74 Betrugsfällen gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe geführt. Der Steuerschaden in die-sen Verfahren beläuft sich auf ca. 394 Mio. €.

Betroffen sind dabei Steuern aus den Jahren 2001 bis 2017. Die drei größten Einzelfälle sind hierbei

aus dem Bereich des Emissionshandels (Steuerscha-den 240 Mio. €). Diese Steuerverluste sind regelmä-ßig Gegenstand mehrerer Rechtsbehelfsverfahren (128 Verfahren zu Einsprüchen, Klagen, Aussetzung der Vollziehung, Haftung etc.). Ca. 90 v.H. der in 2019 erledigten Verfahren konnten zu Gunsten der Finanzverwaltung mit einem Volumen von ca. 144 Mio. € abgeschlossen werden.

2.1.6.5Gesetzesinitiativen und deren Umsetzung

Die OFD Frankfurt arbeitet im Bereich Umsatzsteu-er weiterhin eng mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen an wirkungsvollen Maßnahmen zur Umsatzsteuerbetrugsprävention und -bekämpfung sowie an fundierten Grundlagen für gesetzgebe-rische Initiativen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Überlegungen zur Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens auf einzelne Bereiche zu nennen.

Hessische Vorschläge für eine gesetzliche Lösung (Erweiterung des § 13b UStG) für den betrugsanfäl-ligen Bereich des Personen- und Gebäudeschutzes finden bislang auf Bundesebene noch keine Mehr-heit. National sollen zunächst alle möglichen Maß-nahmen ausgeschöpft werden. So wurden Ende 2019 mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemein-same Kontrollen (sogenannte Schwerpunktprüfun-gen) in der Branche durchgeführt. Die Auswertun-gen der dabei erzielten umsatzsteuerlichen Erfolge liegen noch nicht vor.

Warnmeldungen für den Handel im Energiesektor, hier insbesondere der Handel mit sogenannten Her-kunftsnachweisen, wurden zum Anlass genommen, den § 13b UStG ab dem 01.01.2020 um diese Um-sätze zu erweitern und somit den Betrug zu verhin-dern. In 2019 wurden in Hessen keine Betrugsfälle in dieser Branche festgestellt.

Themenschwerpunkt war in 2019 auch die Bekämp-fung des Umsatzsteuerbetruges beim Onlinehandel (E-Commerce). Insbesondere Händler außerhalb der EU hinterziehen beim Verkauf von Waren über digitale Handelsplattformen an deutsche Kunden Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer. Als gesetzliche Gegenmaßnahme wurde Ende 2018 eine Haftungs-regelung für die Plattformbetreiber verabschiedet, die sukzessive im Jahr 2019 in Kraft getreten ist. Die-se gilt für alle inländische Umsätze, d.h. also auch

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Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

25 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

für die Verkäufe von inländischen und im EU-Aus-land ansässigen Unternehmern.

Gleichzeitig hat die EU im Jahr 2019 das sogenannte Digitalpaket verabschiedet, das bis zum 01.01.2021 ins nationale Umsatzsteuerrecht umgesetzt werden muss. Im Kern der Regelung stehen vereinfachte Erklärungsverfahren bei der Einfuhr- und der Um-satzsteuer und die über eine Lieferfiktion geschaf-fene Steuerschuld der Betreiber digitaler Marktplät-ze. Mit den Änderungen sind nicht nur erhebliche Veränderungen in der Gesetzessystematik, sondern auch beim Verwaltungsvollzug verbunden. Die Da-tenbasis, die letztlich u.a. für Kontrollzwecke genutzt wird, muss verstärkt über einen Datenaustausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) herge-stellt werden. Es ist damit zu rechnen, dass grenz- überschreitende Kontrollmaßnahmen und der Da-tenaustausch der (Finanz)Verwaltungen zunehmen werden.

2.2 Internationales Steuerrecht

2.2.1 Gesetzesänderungen

Die bislang bestehenden Möglichkeiten zur Lö-sung von Doppelbesteuerungskonflikten sind in 2019 erweitert worden: Seit dem 01.07.2019 ist die EU-Streitbeilegungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates über Verfahren zur Bei-legung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union - SBRL) anwendbar, de-ren Kernpunkte transparente Abläufe und Fris-ten sowie eine gemeinsame und abschließende Entscheidung der zuständigen Behörden sind.

Während herkömmliche Verfahren teilweise keine Einigungsverpflichtung vorsehen, können Steuer-pflichtige sich nunmehr in sämtlichen zugelasse-nen Fällen auf eine Verständigungs- bzw. Schieds-verfahrenslösung und damit eine Beseitigung einer möglichen Doppelbesteuerung verlassen. Die na-tionale Umsetzung erfolgte durch das EU-Doppel-besteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz vom 10.12.2019. Steuerpflichtige konnten sich jedoch bereits ab dem 01.07.2019 auf die neue EU-Richtlinie berufen. Mit einer weiteren Zunah-me der Verständigungsverfahren ist zu rechnen.

2.2.2 Aktuelle Entwicklungen

2.2.2.1Internationaler Informationsaustausch

Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten Ab-kommen zum internationalen Steuerdatenaustausch geschlossen. Auf der Grundlage der EU-Amtshilfe-richtlinie erhält Deutschland jährlich Steuerdaten aus den Mitgliedstaaten der EU (Verfahren EARL). Bei den erstmals für den Besteuerungszeitraum 2014 übersandten Daten handelt es sich im Kern um Ruhegehaltszahlungen, Löhne, Aufsichtsrats-vergütungen, bestimmte Lebensversicherungen und Mieteinkünfte aus Immobilien. Die mitgeteil-ten Einkünfte inländischer Steuerpflichtiger unter-liegen grundsätzlich dem deutschen Besteuerungs-recht. Gleiches gilt für Zinseinnahmen, über die sich Deutschland mit den USA auf der Grundlage des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA- Abkommen) seit dem Jahr 2014 austauscht. Im Rah-men des automatischen Informationsaustausches haben ab Mitte 2019 sukzessive alle hessischen Finanzämter auf dieser Basis erstmals Finanz- informationen aus den USA und weitere Informa-tionen aus den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Da die Mitteilungen neben natürlichen Personen auch Rechtsträger betreffen, mussten die für die Anzei-ge und Bearbeitung erforderlichen elektronischen Datenanwendungen auch den hierfür zuständi-gen Arbeitsbereichen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass durch die vorangegangenen personellen, technischen und fachorganisatorischen Maßnah-men eine planmäßige Abarbeitung der Fälle ge-währleistet ist.

2.2.2.2Country-by-Country-Reports (CbCR)

Nachdem die hessischen Finanzämter in 2018 die ersten Country-by-Country-Reports vom BZSt erhal-ten haben, hat sich die Übermittlung in 2019 weiter verstetigt. So sind erstmals auch Country-by-Coun-try-Reports ausländischer Konzerne mit im Inland ansässigen Tochtergesellschaften oder Betriebs-stätten an die Finanzämter weitergegeben worden.

Country-by-Country-Reports sind von internatio-nal tätigen Konzernen mit einem Außenumsatz von mehr als 750 Mio. € abzugeben und bilden in ta-bellarischer Form weltweite Konzernaktivitäten an-hand von Schlüsselkennzahlen und Funktionen ab.

2.2.3Rechtssicherheit im internationalen Steuerrecht

2.2.3.1International Compliance Assurance Programme (ICAP) 2.0

Die OECD erprobt seit Anfang 2018 unter dem Titel „International Compliance Assurance Programme“, kurz „ICAP“, ein neues internationales Prüfverfah-ren zur Steigerung der Rechts- und Planungssicher-heit im Bereich der Verrechnungspreise. Ziel dieses konsensualen Verfahrens ist es, auf der Grundla-ge der CbCRs zu einer international abgestimm-ten Einschätzung des steuerlichen Korrekturrisikos bei Verrechnungspreisen zu gelangen. Die Teilnah-me multinational tätiger Unternehmen (MNEs) an dem Verfahren ist für die Unternehmen freiwillig. Neben einer soliden steuerlichen Compliance der MNEs und der Bereitschaft zum offenen Dialog ist Voraussetzung, dass das Unternehmen zur Abgabe eines Country-by-Country-Reports verpflichtet ist.

Nach einem ersten Pilotprojekt in 2018 unternahm die OECD Mitte 2019 mit „ICAP 2.0“ einen weiteren Anlauf in diese Richtung. An dem ersten Pilotprojekt konnte die Bundesrepublik Deutschland aus verfah-rensrechtlichen Gründen nicht teilnehmen. Nach einer Anpassung der Teilnahmevoraussetzungen findet das zweite Pilotprojekt nunmehr unter deut-scher Beteiligung statt. Für das Land Hessen bie-

tet die deutsche Teilnahme eine gute Möglichkeit, das neue Prüfverfahren zu erproben und durch ei-gene Erfahrungen einen Beitrag zur Weiterentwick-lung internationaler Verfahren zu leisten. Das Jahr 2019 stand dabei ganz im Zeichen der organisato-rischen, personellen und technischen Koordination zwischen Land, Bund und Unternehmen. Daneben hat bereits ein erster Austausch mit ausländischen Steuerbehörden stattgefunden. Als Ergänzung zu Verfahren wie APA (Advance Pricing Agreement) und Joint Audits ist ICAP ein weiterer Baustein für einen multilateralen Prüfungsansatz.

2.2.3.2Joint Audits

Durch sogenannte Joint Audits haben die hessi-schen Betriebsprüfungsstellen die Möglichkeit, Be-triebsprüfungen gemeinsam mit den Betriebsprü-fern anderer Staaten durchzuführen. Von diesem verfahrensrechtlichen Instrument internationaler Betriebsprüfungen wurde auch in 2019 zunehmend Gebrauch gemacht. In Hessen erfolgt die Koordi-nierung der Zusammenarbeit der zuständigen Aus-landsfachprüfung mit den auf Bundesebene zustän-digen "multilateral control"(MLC)-Projektmanagern des BZSt durch die in 2016 eingerichtete Koordi-nierungsstelle für den Einsatz der Fachprüfer für Auslandsbeziehungen (KoFA) der OFD Frankfurt. In 2019 wurden in Hessen vier neue Joint Audits bean-tragt und zwei abgeschlossen. Am Ende des Jahres waren sechs Joint Audits in Bearbeitung.

Country-by-Country- Reports für Hessen

nach Eingang

Page 15: Jahresbericht - Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main |

28

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

27 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

2.2.3.3Streitbeilegungsverfahren (Verständigungs- und Schiedsverfahren, Vorabverständigungsverfahren)

Die Fallzahlen bei Verständigungsverfahren und Vor-abverständigungsverfahren (Advance Pricing Agree-ment – APA) sind in 2019 von 181 auf 205 anhängi-ge Verfahren weiter gestiegen, siehe Grafik oben.

2.2.4Strukturoptimierung der Auslandsfachprüfung

Um den wachsenden Anforderungen in der Prüfung von Auslandssachverhalten qualitativ und mengen-mäßig Rechnung zu tragen , werden seit 2019 in elf Finanzämtern Ansprechpartnerfunktionen in den dortigen Betriebsprüfungsstellen pilotiert. Die lokal tätigen Ansprechpartner können wie die bereits in zwölf Zentralstellen überregional tätigen Auslands-fachprüfer im bisherigen Meldeverfahren zu prü-fungswürdigen Fällen hinzugezogen werden und übernehmen das Prüffeld „Auslandssachverhalte“ vollständig. Daneben ist auch eine rein beratende Funktion für den originär zuständigen Außendienst oder zur Unterstützung des Veranlagungsbereichs ihres Amtes möglich. Der Schwerpunkt der Tätig-keit liegt im Bereich von Fällen der Größenklasse Kleinst- bis Mittelbetriebe.

2.2.5Fiscalis-Arbeitsbesuch aus der andalusischen Finanzverwaltung

Die internationale Verflechtung schreitet auf allen Ebenen voran. Vor allem auf europäischer Ebene werden der gegenseitige Austausch und die Zu-sammenarbeit kontinuierlich ausgebaut. In diesen Prozess bringt sich auch die OFD Frankfurt aktiv ein. Im Rahmen des EU-Aktionsprogramms Fiscalis 2020 statteten drei Bedienstete der andalusischen

Finanzverwaltung – namentlich der Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT) en Andalucía, Ceuta y Melilla (Regionalbüro der Spanischen Steu-erverwaltung in Andalusien, Ceuta und Melilla) – der OFD Frankfurt im Zeitraum vom 18.11.2019 bis 20.11.2019 einen Arbeitsbesuch ab, um sich fach-lich und persönlich auszutauschen.

Der Arbeitsbesuch stand unter dem Thema des Umgangs mit Daten und Informationen der Steu-erpflichtigen, die die Finanzverwaltung im Rahmen ihres Amtes erlangt hat, sowie den rechtlichen und organisatorischen Regelungen und Beschränkun-gen bei der Weitergabe dieser Informationen.

2.3 Effektivität des Steuervollzuges

2.3.1 Fachorganisationsmaßnahmen

2.3.1.1Strukturmaßnahmen Steuerverwaltung

» Allgemeines

Bereits im Jahresbericht 2018 wurde über die bis-her umgesetzten sowie die geplanten Strukturmaß-nahmen in der Hessischen Steuerverwaltung be-richtet. Die vorgestellte Initiative zur Stärkung des ländlichen Raums und Erhöhung der Effektivität der Steuerverwaltung wurde im Jahr 2019 konsequent fortgeführt. 330 Beschäftigten der Hessischen Steu-erverwaltung konnte bis 31.12.2019 der heimatna-he Einsatz ermöglicht werden.

Neben der bereits im Jahr 2018 erfolgten Einrich-tung eines HessenBüros in Limburg, wurden im Jahr 2019 die Neuorganisation der Finanzkassen vorangetrieben, Körperschaftsteuer- und Betriebs-prüfungszuständigkeiten in ländliche Regionen ver-

lagert, eine hessenweite Servicestelle für den „Bür-gerservice der Zukunft“ eingerichtet sowie weitere Betriebswirtinnen und Betriebswirte für die Betriebs- prüfung eingestellt.

Bei der Bündelung bzw. Verlagerung von Aufga-ben und Zuständigkeiten bedurfte es einer Viel-zahl von Einzelmaßnahmen. Es mussten organisa-torische Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung von Dienstposten, erfolgen. Daneben wurden entspre-chende Personalkonzepte erarbeitet und umge-setzt. Die Einrichtung von Arbeitsplätzen an ver-schiedenen Standorten setzte außerdem voraus, dass Büroflächen und Bürokonzepte überprüft und neu gestaltet wurden.

» Neuorganisation der Finanzkassen

Die in 2018 begonnene Neuorganisation der Fi-nanzkassen konnte in 2019 erfolgreich fortgesetzt werden. In 2019 wurde in vier der insgesamt acht geplanten Regionalstandorte, siehe rechtsstehende Grafik, die Zielstruktur bereits umgesetzt.

Während die Regionalkassen Limburg-Weilburg, Hersfeld-Rotenburg und Gießen ihre Zuständigkei-ten für andere Finanzämter sukzessive übernahmen, erfolgte die Zuständigkeitsverlagerung auf das Fi-nanzamt Schwalm-Eder für alle zu betreuenden Fi-nanzämter zu einem einheitlichen Termin. Durch entsprechend gute Vorbereitung verliefen alle Fu-sionen reibungslos. Beispielsweise wurde die Ver-ordnung über die Zuständigkeiten der hessischen Finanzämter (Zuständigkeitsverordnung) ange-passt und die technischen Voraussetzungen für die Regionalisierungen geschaffen. Auch perso-nelle Maßnahmen waren für die Neuorganisation der Finanzkassen notwendig. Erstmals in der Finanz-kasse eingesetztes Personal wurde im Vorfeld durch umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen auf die neuen Aufgaben vorbereitet. 104 Kolleginnen und Kollegen konnten im Rahmen dieser Neustrukturie-rungen heimatnah versetzt werden. Ihre Fahrtstre-cken und Fahrtzeiten haben sich hierdurch deutlich reduziert. Seit der Einrichtung der Regionalkasse in Gießen konnten zum Beispiel an jedem einzel-nen Arbeitstag 2.600 Kilometer Fahrtstrecke und 24 Stunden Fahrtzeit eingespart werden. Die Regi-onalisierungsmaßnahmen werden in 2020 fortge-setzt und voraussichtlich im Oktober 2020 zum Ab-schluss kommen.

01.08.2019

01.10.2019

Regionalkasse

Limburg-Weilburg

Rheingau-Taunus, Wiesbaden I, Wiesbaden II

Finanz- kasse

Regionalkasse

Hersfeld-Rotenburg

Eschwege- Witzenhausen,

Kassel I, Kassel II-

Hofgeismar

Finanz- kasse

Regionalkasse

Schwalm-Eder

Alsfeld-Lauterbach,

Korbach-Frankenberg,

Marburg-Biedenkopf

Finanz- kasse

Regionalkasse

Gießen

Dillenburg, Hofheim am Taunus,

Wetzlar

Finanz- kasse

Streitbeilegungsverfahren anhängige Verfahren

in 2018 und 2019

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30

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

29 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

» Übertragung von Körperschaftsteuer- und Betriebsprüfungszuständigkeiten

Bis zum 31.12.2017 war die Besteuerung der in Hessen steuerlich erfassten Körperschaften, Per-sonenvereinigungen und Vermögensmassen mit Ausnahme der „Vereinsbesteuerung“ in zwölf Kör-perschaftsteuer-Finanzämtern zentralisiert. Bereits zum 01.01.2018 hat das Finanzamt Bensheim die Körperschaftsteuer- und Betriebsprüfungszustän-digkeiten für die in seinem Bezirk liegenden Kör-perschaften vom Finanzamt Darmstadt übernom-men. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung beim Finanzamt Bensheim wurden im Jahr 2019 daran anknüpfend Körperschaftsteuer- und Betriebsprü-fungszuständigkeiten auf ein weiteres Finanzamt verlagert: Zum 01.10.2019 hat das Finanzamt Geln-hausen Zuständigkeiten von Körperschaftsteuerfäl-len der in seinem und in dem Bezirk des Finanzamts Hanau liegenden Körperschaften von den beiden Offenbacher Finanzämtern übernommen. Gleich-zeitig mit der Übertragung der Körperschaftsteu-er-Zuständigkeiten gingen auch die entsprechen-den Zuständigkeiten für die Betriebsprüfung über. Betriebsprüfung und Körperschaftsteuer bleiben damit grundsätzlich "unter einem Dach". Von der Verlagerung wurden Größtbetriebe mit mehr als 45 Mio. € Jahresumsatz sowie Unternehmen mit mehr als 50 abhängigen Konzernunternehmen aus-genommen.

Wie bei der Umsetzung der vier Regionalkassen setzte die Übertragung der Körperschaftsteuerfäl-le und der Betriebsprüfung zum Finanzamt Geln-hausen entsprechende personelle, organisatorische und technische Vorbereitungen voraus. Es erfolgte eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung und es wurden Dienstposten eingerichtet und besetzt. Personelle Maßnahmen wurden angestoßen und, soweit erforderlich, Schulungsmaßnahmen durch-geführt. Weiterhin mussten Umzüge geplant und die räumliche Unterbringung am Standort Gelnhau-sen organisiert werden. 58 Kolleginnen und Kolle-gen konnte auf diese Weise ein Arbeitsplatz beim Finanzamt Gelnhausen angeboten und damit ein heimatnaher Einsatz ermöglicht werden.

In den Folgejahren 2020 und 2021 wird das Pro-jekt fortgesetzt. Dann übernehmen die Finanzäm-ter Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf (Verwal-tungsstelle Biedenkopf) die Zuständigkeiten für die Besteuerung der in ihrem Bezirk liegenden Kör-perschaften (ausgenommen Größtbetriebe und

Konzernspitzen wie bei der Verlagerung von den Offenbacher Finanzämtern nach Gelnhausen), Marburg-Biedenkopf zudem für den Bezirk Dillen-burg, von den Finanzämtern Darmstadt bzw. Gie-ßen. Auch hier werden weitere attraktive Arbeits-plätze geschaffen.

» Einrichtung eines landesweiten ersten HessenBüros

Neben der Verlagerung von Zuständigkeiten ist die Einrichtung des HessenBüros ein attraktives An-gebot an die hessischen Landesbediensteten. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde in Limburg im Jahr 2018 das landesweit erste HessenBüro eröff-net. 33 moderne und offene Arbeitsplätze stehen seitdem für das gemeinsame heimatnahe Arbeiten zur Verfügung. Den Beschäftigten wird ermöglicht, an bis zu zwei Arbeitstagen pro Woche heimatnah zu arbeiten, so dass sie seltener in die weiter ent-fernte Dienststelle pendeln müssen. Das Pilotpro-jekt wurde wissenschaftlich eng durch Arbeits- und Organisationspsychologen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main begleitet, um die Auswirkungen dieser neuen Form des Arbeitens substantiiert zu erheben und zu bewerten.

Mit Ende des Pilotzeitraums zum September 2019 und nach Vorlage der Schlussevaluation der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main so-wie Auswertung der internen Erkenntnisse lässt sich konstatieren, dass der Pilotzeitraum sehr erfolgreich verlaufen ist. Die Akzeptanz, auch bei den nicht vom HessenBüro profitierenden Beschäftigten, ist sehr groß. Die Maßnahme hat sich damit als ein weite-res Element und Angebot der Hessischen Steuer-verwaltung im Kontext „Familienfreundlicher Arbeit-geber“ etabliert und stellt zugleich einen weiteren wichtigen Beitrag für eine gute Work-Life-Balance der Beschäftigten und ideale Ergänzung zum bereits seit längerem bestehenden Telearbeitsmodell dar.

» Einrichtung einer zentralen Servicestelle „Bürgerservice der Zukunft“ mit einer hessenwei-ten Servicehotline

Zur Erweiterung und Verbesserung des Bürger-serviceangebotes der hessischen Finanzverwal-tung hat die neue hessenweite Servicehotline am 04.03.2019 ihren Echtbetrieb in der Verwaltungs-stelle Hofgeismar des Finanzamts Kassel II-Hofgeis-mar aufgenommen.

Als Ergänzung und Erweiterung des bisherigen Ser-viceangebots in den Finanzämtern bietet die Ser-vicehotline Bürgerinnen und Bürgern Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen und Hilfestellungen im Verfahren ELSTER. Dazu stehen zehn Beschäftig-te des Finanzamts Kassel II-Hofgeismar in der Ver-waltungsstelle Hofgeismar für die Beantwortung der Anrufe zur Verfügung.

Die Servicehotline ist von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 zu erreichen. Die Aus-weitung der Servicezeiten bis 18:00 Uhr auf alle Ar-beitstage der Woche hat eine zeitliche Entzerrung der täglichen Anrufe bewirkt. Lange Warteschleifen für die Anrufer werden dadurch vermieden, was - in Kombination mit den qualifizierten Auskünften des Serviceteams - zu einer deutlich spürbaren Zu-friedenheit der Anrufer mit dem Serviceangebot geführt hat.

Im Jahr 2019 haben rund 21.000 Bürgerinnen und Bürger das erweiterte Serviceangebot genutzt. Mit zunehmender Bekanntheit des Angebots ist mit wei-ter steigenden Anrufzahlen zu rechnen. Auf gro-ßes Interesse stieß das Serviceangebot rund um die Beantwortung von Fragen und Hilfestellungen im Verfahren ELSTER, wodurch ein Schwerpunkt der täglichen Arbeit auf diesem Themengebiet lag. Die Arbeit der Servicehotline wird durch einen von ihr betreuten Internetauftritt flankiert. Unter www.fi-nanzamt.hessen.de stehen aktuelle steuerliche The-men, Wissenswertes zu speziellen steuerlichen Fra-gen, ein FAQ-Bereich und vieles mehr zum Abruf bereit.

» Einstellung von Betriebswirtinnen und Be-triebswirten in der Betriebsprüfung

Die Einstellung von Betriebswirtinnen und Betriebs-wirten mit steuerfachlicher Ausrichtung verstärkt die Betriebsprüfungsstellen und bringt mehr betriebs-wirtschaftlichen Sachverstand in die Betriebsprü-fung der Hessischen Steuerverwaltung. Dieser in-terdisziplinäre Ansatz, Teams mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zusammenzustellen, führt zu einer weiteren Stärkung der Fachlichkeit und einer noch effektiveren Betriebsprüfung. Dies sorgt für noch mehr Steuergerechtigkeit.

Die bislang rund 350 Bewerbungseingänge zei-gen das große Interesse von Absolventinnen und Absolventen eines betriebswirtschaftlichen Studi-

ums an einer Tätigkeit in der Hessischen Steuer-verwaltung. Oftmals verfügen die Bewerberinnen und Bewerber darüber hinaus über eine mehrjäh-rige Berufserfahrung im Bereich der steuerberaten-den Berufe. In einem strengen Auswahlverfahren wurden in 2018 und 2019 insgesamt die besten 47 Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt. Sie wer-den nun in einem eigens konzipierten 24-monatigen Traineeprogramm auf ihre zukünftige Prüfungstätig-keit vorbereitet. Derzeit absolvieren die Betriebs-wirtinnen und Betriebswirte in Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Hanau, Hofheim am Taunus, Friedberg und Offenbach am Main das Traineepro-gramm. In 2020 werden voraussichtlich 17 Kollegin-nen und Kollegen ihre Einarbeitung erfolgreich ab-schließen und ihren Dienst als Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer antreten. Im Juli und Dezember 2020 werden erneut insgesamt 30 Betriebswirtin-nen und Betriebswirte für den späteren Einsatz in der Betriebsprüfung der Hessischen Steuerverwal-tung eingestellt.

» Ausblick

Im Oktober 2019 kündigte der Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (†) das dritte Paket der Strukturmaß-nahmen, die Bildung von Regionalstellen für den Ar-beitsbereich der Bewertung ab dem Jahr 2025, an.

2.3.1.2IT-Entwicklung im Fach- und OrganisationsbereichEin kurzer Einblick in die Vielfalt finanzbehördlicher Aufgabenerfüllung im Bereich des Verfahrensrechts - Ein Wettlauf mit dem Gesetzgeber

Die Einführung von gesetzlichen Neuregelungen – wie etwa durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016, mit dem viele Vorschriften der Abgabenordnung im Jahr 2019 erstmals zur Anwendung gekommen sind – und die ständige Fortentwicklung der Rechtspre-chung, stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter der Hessischen Finanzverwaltung kontinuierlich vor große Herausforderungen. Neben der inhaltli-chen Auseinandersetzung mit diesen Änderungen gilt es, diese auch in den von der Finanzverwaltung genutzten Programmen technisch umzusetzen. Ver-fahrensrechtliche Vorschriften haben dabei die Be-sonderheit, dass sie meist Auswirkung auf mehre-re Steuerarten bzw. Nebenleistungen und somit auf viele teilweise steuerartenspezifische Verfahren und Programme haben. Für die technische Umsetzung

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32

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

31 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

sind neben fachlichen und technischen Abstimmun-gen innerhalb Hessens auch Erörterungen in den verantwortlichen Arbeitsgruppen, Fachgruppen, Referatsleiterrunden etc. auf Bund-Länder-Ebene erforderlich. Im Kalenderjahr 2019 waren beispiels-weise die Regelungen aus dem BMF-Schreiben vom 02.05.2019 zur Vorläufigkeit von Zinsfestsetzun-gen sowie die Neuregelungen zum Verspätungs-zuschlag i.S.d. § 152 AO n.F. umzusetzen. Die Fi-nanzämter werden schließlich über die rechtlichen und technischen Neuerungen der betroffenen ver-fahrensrechtlichen Vorschriften in Tagungen infor-miert, Handlungsanweisungen und Hilfestellungen werden über Verfügungen bereitgestellt.

2.3.1.2.1KONSENS

Mit dem Vorhaben KONSENS (Koordinierte Neue Software Entwicklung für die Steuerverwaltung) wird seit dem Jahr 2007 bundesweit sukzessive sämtli-che Software rund um die Finanzämter modernisiert, standardisiert und weiterentwickelt. Im Berichtsjahr 2019 wurden dabei weitere Fortschritte erzielt:

» K-Dialog

In allen Bundesländern greifen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter - dank »universel-lem Finanzamtsarbeitsplatz« (UNIFA) - über diesel-be integrative Schnittstelle auf die KONSENS-Leis-tungen zu. Mit querschnittlichen Anwendungen wie eAkte, ePosteingang, Wiedervorlage und Auftrags-übersicht sowie den Benutzerdialogen der KON-SENS-Automationsverfahren ist UNIFA das wich-tigste Produkt, das im Verfahren KDialog entwickelt wird.

KDialog stellt sicher, dass die verwaltungsinternen Abläufe automationsgestützt, effizient und papier-los abgewickelt werden können.

Im Dezember 2019 wurde eine neue Funktionalität FnD (festsetzungsnahe Daten) für die Anzeige und Erfassung von Erstattungszinsen i.S. § 233a AO ein-geführt, damit diese bei den jeweiligen Steuerfest-setzungen zutreffend berücksichtigt werden kön-nen. Mit der Umstellung der Speicherübersicht auf JAVA sowie technischen Aktualisierungen in der eAkte konnten in 2019 weitere Performanceverbes-serungen erreicht werden.

» ELSTER (Elektronische Steuererklärung)

Das Webportal „Mein ELSTER“ wird stetig erwei-tert und bietet mit der Einführung des Anlageas-sistenten einen weiteren Service an. Mit dessen Hil-fe wird durch einen Fragemodus die Auswahl der richtigen Anlagen in der Einkommensteuererklä-rung unterstützt.

Der elektronische Posteingang nimmt verstärkt über das Webportal „Mein ELSTER“ zu. „Mein ELS-TER“ bietet im Vergleich zur E-Mail einen sicheren Kommunikationsweg, der eine strukturierte, medi-enbruchfreie Datenübermittlung und präzise auto-matisierte Zuordnungsmöglichkeiten zulässt. Aus diesem Grund sollten Bürgerinnen und Bürger, Un-ternehmen sowie steuerberatende Berufe für Kom-munikationszwecke zunehmend „Mein ELSTER“ nut-zen.

Im Zuge der Einrichtung einer hessenweiten Ser-vicestelle beim Finanzamt Kassel II-Hofgeismar wur-de die Zentralstelle für Rechte zum Abruf von Be-scheinigungen vom Finanzamt Hofheim am Taunus in die Servicestelle nach Kassel II-Hofgeismar ver-lagert. Seit dem 01.10.2019 ist damit die Service-stelle in der Lage, neben der Beantwortung von all-gemeinen steuerliche Fragen und Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER), auch Auskünfte zu vergebenen und erhaltenen Abruf-rechten von Bescheinigungen zu erteilen und auf Antrag deren Löschung vorzunehmen. Damit wird eine vollumfängliche Bearbeitung von ELSTER-An-fragen sichergestellt.

Im Kalenderjahr 2019 wurde das Angebot an elek-tronischen Nachrichten weiter ausgebaut. Seit No-vember können auch Adress- und Bankdatenän-derungen über „Mein ELSTER“ an die hessischen Finanzämter gesendet werden.

Die in den Finanzämtern eingeführten ELSTER-Sprechstunden haben sich etabliert. ELSTER-Ansprechpartner beantworten kompe-tent Fragen der Bürgerinnen und Bürger rund um ELSTER und helfen beim Registrierungsprozess im Webportal „Mein ELSTER“. Dieses Service-Angebot wird von den Bürgerinnen und Bürgern rege in An-spruch genommen.

» StundE (Stundung, Erlass und Aussetzung der Vollziehung)

Neben der Einreichung von Steuererklärungen ge-hören auch Anträge zu Steuerforderungen zum Ta-gesgeschäft in den Finanzämtern. So sollen die Steuern zum Beispiel später (Stundung), gar nicht (Erlass) oder bei Unklarheiten erst nach Abschluss eines Rechtsbehelfs (Aussetzung der Vollziehung) gezahlt werden. Das hierfür im KONSENS-Ver-bund entwickelte Verfahren StundE wurde zum 16.12.2019 in den Finanzämtern Gießen, Wetzlar und Eschwege-Witzenhausen pilotweise einge-setzt, um die Bearbeiterinnen und Bearbeiter im Finanzamt bestmöglich bei dieser Aufgabe zu un-terstützen. Bürgerinnen und Bürger bekommen da-durch übersichtliche, verständliche und bundesweit einheitliche Bescheide. Bis zum Sommer 2020 soll StundE landesweit eingesetzt werden.

2.3.1.2.2Technik

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung be-nötigen die Beschäftigten zeitgemäße IT-Werkzeu-ge. Dies gilt sowohl für die eingesetzte Software als auch für die zur Verfügung gestellte Hardware und Technik. Auch die Technik wurde im Jahr 2019 wei-ter standardisiert und modernisiert.

Besucher der ELSTER- Sprechstunden vor Ort

» HessenPC 3.0–Migration

Der IT-Dienstleister der Hessischen Steuerverwal-tung, die HZD (Hessische Zentrale für Datenverar-beitung), stellt mit HessenPC ressortübergreifend einen aktuellen Basisclient mit Betriebssystem, Of-fice-Anwendungen und Sicherheitsfeatures sowie eine standardisierte Softwareverteilung über eine zentrale Betreiberplattform (ZBP) bereit. Darauf auf-bauend kann ein sogenannter „Ressortclient“ kon-figuriert werden, der den besonderen Anforderun-gen des jeweiligen Ressorts Rechnung trägt.

Nach den mit einer Migrationsanalyse im Feb-ruar 2016 gestarteten Vorarbeiten konnte mit dem Rollout des Ressortclients vom 17.01.2019 bis 22.08.2019 und nachfolgenden Projektab-schluss-Arbeiten das Projekt HessenPC-3.0-FinV am 18.12.2019 erfolgreich abgeschlossen werden. Es wurden circa 15.000 Clients der hessischen Finanz-ämter auf HessenPC 3.0 und zugleich von Windows 7 auf Windows 10 umgestellt. Der in Einsatz ge-brachte Ressortclient umfasst sechs auf den Bedarf der Finanzämter zugeschnittene Clientrollen mit ei-ner Gesamtzahl von ungefähr 90 Applikationen, von denen circa 60 spezifisch für die Finanzverwaltung bereitgestellt wurden.

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Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

33 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

» HessenVoice

HessenVoice ist eine zentrale Telekommunikations-lösung, die den Dienststellen, Behörden und Ein-richtungen des Landes Hessen zur Verfügung steht. Im Jahr 2019 wurden die bereits mit Voice over IP-Te-lefonie (kurz VoIP) ausgestatteten Finanzämter auf das neue Produkt HessenVoice2017 umgestellt. Da-rüber hinaus konnten neben dem Behördenzentrum Frankfurt am Main und der Verwaltungsstelle Höchst die Finanzämter Michelstadt, Groß-Gerau und Kor-bach-Frankenberg erstmals mit HessenVoice2017 ausgestattet werden.

» HessenConnect

HessenConnect (Skype for Business) kann seit No-vember 2019 in der OFD Frankfurt genutzt werden. Insbesondere ein Arbeiten von zu Hause (Telearbeit) und das gleichzeitige Aufrechterhalten einer guten Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen bis hin zur gemeinsamen Arbeit an Dokumenten werden mit diesem IT-Werkzeug deutlich erleich-tert. Zudem leistet HessenConnect einen Beitrag zur CO2-Reduzierung, indem weniger Reisen zu Besprechungen erforderlich sind.

» Netzwerkinfrastruktur

Neben den Planungen für Neu- und Umbauten wird die Netzwerkinfrastruktur der Finanzämter fortlau-fend modernisiert. So wurde unterschiedlichste Netzwerkhardware in den Finanzämtern erneuert und beispielsweise die Netzwerkbandbreiten des HessenBüros in Limburg sowie des Behördenzent-rums Frankfurt am Main verbessert. Die Arbeiten zur Bandbreitenanhebung an den Standorten Hofgeis-mar und Rüdesheim wurden begonnen.

» WLAN

In den Liegenschaften Bad Schwalbach, Dieburg und Korbach konnte im Rahmen einer Pilotierung ein freies WLAN-Netzwerk für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zur Verfügung gestellt werden. Auch im Haupthaus der OFD Frankfurt wurde in den Schulungs- und Sitzungsräumen ein zusätzli-cher „freier“ Zugang zum Internet mit WLAN-An-bindung eingerichtet. Sukzessive werden alle Fi-nanzämter mit HessenWLAN ausgestattet. Damit werden Bedienstete WLAN für ihre tägliche Arbeit nutzen können. Für Besucher wird es zusätzlich frei-es WLAN geben.

» Server

Das Support-Ende der eingesetzten Serverbetriebs-systeme machte eine Modernisierung notwendig. Zur wirtschaftlichen und ökologisch ressourcen-schonenden Datenverarbeitung (Green IT) wurden in diesem Zuge in allen Finanzamtsstandorten Ser-ver virtualisiert.

2.3.1.2.3BIENE – Kassenabschluss

Im November 2019 konnten die ersten Anwen-derschulungen für die betreffenden Kolleginnen und Kollegen des Finanzamts Frankfurt am Main IV durchgeführt werden. Der Piloteinsatz des BIENE Ta-gesabschlusses Finanzkasse (TFK) beim Finanzamt Frankfurt am Main IV hat im Februar 2020 begonnen.

Die weitere Einführung von BIENE-TFK wird sich an dem Zeitplan des Vorhabens zur Regionalisierung der Finanzkassen orientieren. Der Einsatz wird je-weils nach Etablierung einer Finanzkasse folgen. In 2021 soll BIENE-TFK bei allen Regionalkassen im Einsatz sein.

2.3.1.2.4 Entwicklungsaufgaben in ELSTER-Körperschaftsteuer

In 2019 wurde die Körperschaftsteuererklärung erst-mals volldigital mit der Webanwendung TUKAN (Toolunterstützung für Vordruck-Kommission und Bundes-Arbeitsgruppen) entwickelt. Hessen ist u. a. für die Festlegung von Plausibilitätsprüfungen für den elektronischen Datensatz der Körperschaft-steuererklärung zuständig. Die OFD Frankfurt hat die Erstellung von Plausibilitätsprüfungen auf die nunmehr volldigitale Arbeitsweise angepasst. Die Körperschaftsteuererklärung ist die erste Steuerer-klärung, die vollständig digital entwickelt wird. Die ohnehin nur noch für Härtefälle relevante Papier-version wird automatisch aus dem TUKAN erzeugt.

2.3.1.2.5 Sachprogramm Körperschaftsteuer (ELFE-Körperschaftsteuer)

Nordrhein-Westfalen und Hessen verantworten die Entwicklung des Sachprogramms Körperschaftsteu-er ELFE gemeinsam. Im Jahr 2019 wurden mit der Einführung des sogenannten optimierten Brutto-verfahrens die Grundlagen für eine zukünftig voll-

digitale Auswertung von Organschaftsverhältnis-sen gelegt.

2.3.1.2.6 Umstellung des Veranlagungsverfahrens durch maschinelle Übernahme von eDaten

Anlass für die Verfahrensumstellung ist die im Rah-men des Gesetzes zur Modernisierung des Besteu-erungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) vorgenommene Ergänzung des § 150 Abs. 7 AO um einen Satz 2. Danach gelten die von mit-teilungspflichtigen Stellen nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung übermittelten Da-ten (sogenannte eDaten) als Angaben des Steuer-pflichtigen, soweit der Steuerpflichtige nicht in ei-nem dafür vorzusehenden Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung abweichende Angaben macht. Durch diese Neuregelung müssen entsprechende eDaten grundsätzlich nicht mehr in der Einkommen-steuererklärung angegeben werden. Dem Steuer-pflichtigen steht es jedoch weiterhin frei, in der Steu-ererklärung eigene Angaben zu machen, da die von dritter Seite übermittelten Daten nicht die Bin-dungswirkung eines Grundlagenbescheides haben.

Zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung waren umfangreiche Anpassungen verschiedenster Dia-loganwendungen sowie des Rahmenprogramms Festsetzung und des Einkommensteuerfachpro-gramms erforderlich. Zum Veranlagungsstart für den Veranlagungszeitraum 2019 werden diese neu geschaffenen Leistungen erstmalig zum Ein-satz kommen. Neben einer umfassenden automa-tionstechnischen Lösung zur maschinellen Über-nahme der elektronisch übermittelten Daten in die Einkommensteuerfestsetzung musste auch die Ge-staltung der Einkommensteuererklärungsvordrucke an die gesetzliche Neuerung angepasst werden.

Zur Information der Steuerbürger wurde ergänzend zu dem bundesweit mit den Einkommensteuerer-klärungsvordrucken bereitgestellten Infoblatt eDa-ten am 19.12.2019 eine Pressemitteilung mit dem Titel „IT macht auch die Steuererklärung auf Papier einfacher“ - Hessens Finanzminister informiert über Neuerung für das Steuerjahr 2019“ veröffentlicht. Zudem wurde ein entsprechender Beitrag für die Serviceseite der Hessischen Steuerverwaltung un-ter www.finanzamt.hessen.de bereitgestellt.

2.3.1.2.7 Maschinelle Überwachung der Steuerfälle (MÜSt)

» Vorabanforderung der Steuererklärungen gem. § 149 Abs. 4 AO

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteu-erungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl 2016 I S. 1679) wurden in § 149 AO die Fristen für die Ab-gabe von Steuererklärungen und die Möglichkeit der Vorabanforderung von Steuererklärungen neu geregelt. Die Neuregelung findet erstmals für den Veranlagungszeitraum 2019 Anwendung.

Im Zuge dieser Gesetzesänderung wurde auf Bun-desebene im Verfahren KONSENS das neue Pro-dukt „MÜSt-Vorabanforderung Bearbeiter“ (MÜSt-VAB) in Form einer UNIFA-Anwendung geschaffen. Mit Hilfe dieses Produkts werden den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern potenzielle Fälle für eine mögliche Vorabanforderung der Steu-ererklärungen gem. § 149 Abs. 4 AO angezeigt, für die nach entsprechender Ermessensprüfung res-sourcen- und zeitschonend das maschinelle Vorab- anforderungsverfahren angestoßen werden kann. Für die ausgewählten Steuerfälle werden dann die Vorabanforderungsschreiben vollmaschinell erstellt und zentral versandt.

Nach entsprechend gestalteten Schulungsver-anstaltungen zwischen Ende Mai 2019 und Ende Juni 2019 war eine zeitnahe Nutzung des neuen KONSENS-Verfahrens Vorabanforderung Bearbei-ter (VAB) möglich.

Dass dieses neue Verfahren von den Finanzämtern auch aktiv und zeitnah genutzt wurde, legen die nachfolgenden Zahlen anschaulich dar. So wurde in der Zeit vom 01.06.2019 bis 30.09.2019 in rund 10.611 Steuerfällen die Abgabe der Steuererklä-rungen für den Veranlagungszeitraum 2018 vorab angefordert. Diese Fallzahl verteilt sich auf die Ar-beitsbereiche wie folgt:

Einkommensteuer: 6.953 Körperschaftsteuer: 3.658

» Maschinelles Überwachungsverfahren Be-arbeiter (MMB)

Neben dem bisherigen sich in Hessen im Einsatz be-findlichen zentralen maschinellen Überwachungs-verfahren wurde das auf Bundesebene entwickelte

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Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

35 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

KONSENS-Verfahren „MMB“ eingeführt. Mit diesem neuen Teil des Überwachungsverfahrens erhalten die Veranlagungsstellen Auskunft über die Steu-erfälle, deren Steuererklärungen entgegen den in § 149 Abs. 2 und 3 AO vorgesehenen Fristen noch ausstehen. Dazu werden in einer Übersicht alle Steu-erfälle mit den noch ausstehenden Erklärungen an-gezeigt. Auf Grundlage dieser Anzeige wird im kon-kreten Einzelfall entschieden, ob und wenn ja mit welcher Maßnahme und zu welcher Abgabefrist die ausstehenden Steuererklärungen angefordert wer-den sollen. Für die ausgewählten Steuerfälle werden sodann die Anforderungsschreiben (Erinnerungen, Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestset-zungen) vollmaschinell erstellt und zentral versandt. Nach Ablauf der gewährten Abgabefrist wird die Be-arbeiterin/der Bearbeiter automatisch an die mögli-che Fortführung der Überwachung erinnert.

Mit der Einführung des MMB-Verfahrens haben die Finanzämter die Möglichkeit erhalten, die Überwa-chung der noch ausstehenden Steuererklärungen eigenverantwortlich und individuell für den einzel-nen Arbeitsbereich zu steuern. Durch diese Flexibi-lität können die Bearbeiterinnen und Bearbeiter das

Überwachungsverfahren in Abhängigkeit zu den bereits vorliegenden Erklärungen sowie unter Be-rücksichtigung von Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsbereichs (z.B. zentralisierte Bearbeitung von Insolvenz- oder land- und forstwirtschaftlichen Steu-erfällen), des Arbeitsstandes und der aktuellen per-sonellen Besetzung selbst steuern.

2.3.1.2.8 Projekt Einführung des in Hessen entwickelten KONSENS-Verfahrens GINSTER-Master

Das in Hessen entwickelte KONSENS-Verfahren GINSTER-Master wurde in 2019 in den Ländern Ba-den-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland planmäßig und ohne größere Schwierigkeiten ein-geführt. Damit wurden zum Jahresende 2019 schon 15 von 16 Bundesländer auf GINSTER-Master um-gestellt. Die Umstellung des größten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat in 2019 begonnen und soll im Laufe des ersten Quartals 2020 abgeschlos-sen werden. Aufgrund zahlreicher Besonderheiten im bestehenden Verfahren in Nordrhein-Westfa-len stellt die Einführung von GINSTER-Master eine besondere Herausforderung dar.

Stand der GINSTER-Master Einführung zum

31.12.2019

GINSTER-Master eingeführt

GINSTER-Master wird eingeführt

2.3.1.2.9 Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer gem. § 139c AO (W-IdNr.)

Im Jahre 2019 wurden die Arbeiten zur Einführung der W-IdNr. wieder aufgenommen. Für die weitere Verbesserung der Automatisierung in der Finanz-verwaltung ist die eindeutige Identifizierung aller wirtschaftlich tätigen Personen mithilfe der W-IdNr., insbesondere von juristischen Personen und Perso-nengesellschaften, eine dringend notwendige Vo-raussetzung. Um einen realistischen Einführungs-zeitpunkt gewährleisten zu können, wurde in 2019 - unter maßgeblicher Beteiligung des Verfahrens GINSTER - damit begonnen, ein Konzept für eine stufenweise Umsetzung der komplexen fachlichen Anforderungen zu erarbeiten.

2.3.1.3 Leitung von länderübergreifenden Arbeitsgruppen (AG)

Hessen obliegt die Leitung der dauerhaft eingerich-teten länderübergreifenden Facharbeitsgruppen AG Bankenleitfaden und AG Datenanalyse. Die AG Bankenleitfaden erarbeitet einheitliche Lösungen zu rechtlichen Zweifelsfragen im Rahmen der steuerli-chen Betriebsprüfung bei Kreditinstituten. Die AG Datenanalyse, an der alle 16 Länder beteiligt sind, bereitet die Betriebsprüfungsstatistiken der Län-der qualitätsgesichert auf und analysiert die Daten.

2.3.1.4 Bürgerbefragung der Finanzämter 2019/2020

Am 01.03.2019 ging es los: Unter dem Slogan:

führten Hessen und weitere Bundesländer gemein-sam eine Online-Bürgerbefragung durch.

Über einen Zeitraum von zwölf Monaten konnten Bürgerinnen und Bürger anhand eines einheitli-chen elektronischen Fragebogens im Internet un-ter der Adresse www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de für ihr jeweiliges Finanzamt ein Feedback abgeben. Dies ermöglicht es der Finanzverwaltung, wertvol-le Erkenntnisse zur aktuellen Beziehung zwischen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und ihrem Finanzamt zu erlangen und diese weiter zu verbes-sern. Außerdem bietet die Umfrage Ansatzpunkte für mögliche Optimierungsmaßnahmen im Besteu-erungsverfahren.

Der IT-Sicherheit und dem Datenschutz wurden durch eine frei zugängliche, anonyme Teilnahme-möglichkeit und einem speziellen IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept Rechnung getragen. Fle-xibilität und ein moderner Standard waren neben einer Teilnahme am PC auch über mobile Endge-räte wie Smartphones oder Tablets gewährleistet. Um möglichst viele Steuerbürgerinnen und Steuer-bürger zu erreichen, wurde über verschiedene Wer-bemaßnahmen auf die Befragung aufmerksam ge-macht. Länderübergreifend wurde die Befragung über ELSTER beworben. Zusätzlich nutzte Hessen u.a. das Portal „Service Hessen“ unter dem Bereich „Steuern und Finanzen“ für eine allgemeine Informa-tionsseite zur Bürgerbefragung. Plakate und Post-karten sowie Terminals in den Servicebereichen der Finanzämter machten auf die Befragung aufmerk-sam und regten eine Teilnahme direkt vor Ort an.

Seit Beginn der Bürgerbefragung bis einschließ-lich 31.12.2019 haben in Hessen insgesamt 17.066 Steuerbürgerinnen und Steuerbürger an der Umfra-ge teilgenommen. Im Ländervergleich lag Hessen damit im führenden Bereich. Erste Ergebnisse die-ser Befragung werden voraussichtlich im 2. Quar-tal 2020 vorliegen.

2.3.2 Weiterentwicklung des Steuerrechts durch technologischen Fortschritt - Kryptowährungen und Blockchain auf dem Vormarsch

Bitcoin, Ether, Ripple, Litecoin, Bitcoin Cash, Dash, Zcash, um nur ein paar Kryptowährungen zu nen-nen; so ziemlich jeder dürfte schon einmal von ih-nen gehört oder in der Presse gelesen haben oder wurde durch die umfangreiche Werbepräsenz im Internet auf sie aufmerksam. Seit Ende des Jahres

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38

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

37 Jahresbericht 2019Jahresbericht 2019

2017, als der Kurs des Bitcoins seinen historischen Zenit erreichte, ist die Popularität der Kryptowäh-rungen und Token enorm gestiegen.

Die Weiterentwicklung des Steuerrechts geht mit dem technologischen Fortschritt einher. Die in Form von Handel, „Mining“, „Lending“, etc. neu entstan-denen Einkunftsquellen müssen als Sachverhalte unter die aktuellen Gesetze subsumiert werden. Neben dem Einkommensteuer- und dem Umsatz-steuerrecht sind bisweilen auch die internationale Besteuerung bzw. die Doppelbesteuerungsabkom-men tangiert. Die digitalen Währungen machen es dem Rechtsanwender dabei nicht leicht. Zunächst muss der anspruchsvolle und variable, technische Background klar sein, um zu verstehen, was und wann etwas der Besteuerung zugrunde gelegt wer-den muss.

Die OFD Frankfurt beteiligt sich an diesem Weg der steuerrechtlichen Entwicklung. Denn bereits jetzt sind in Hessen diverse Fallgestaltungen auf-getaucht. Zudem wird die Bedeutung für Hessen vor dem Hintergrund des Finanzplatzes Frankfurt nicht weniger werden. Einen ersten Schritt ist das BMF mit seinem Schreiben vom 27.02.2018 zur umsatz-steuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sogenannten „Virtuellen Währungen“ gegangen; ein weiteres BMF-Schreiben hinsichtlich der ein-kommensteuerlichen Behandlung von Kryptowäh-rungen und Token befindet sich noch in der Aus-arbeitung. Vor der Anwendung dieser Schreiben ist jedoch das technische Verständnis gefragt. Um hierbei einen Grundstein zu legen, wurde dieses Thema durch einen Fachvortrag im Rahmen der diesjährigen Steuerfachtagung der OFD Frankfurt näher beleuchtet und ein Einblick in diese Thema-tik vermittelt.

2.4 RechtsangelegenheitenTätigkeitsschwerpunkte waren wie in den Vorjahren die Abwehr von Insolvenzanfechtungsklagen, die Bearbeitung von gegen das Land gerichteten au-ßergerichtlichen und gerichtlichen Amtshaftungs-ansprüchen sowie die aufgrund der Regelung des § 27 Abs. 19 UStG erforderlichen Zahlungsklagen

in den sogenannten Bauträgerfällen. Zudem waren Drittschuldnerklagen zu erheben sowie Drittwider-spruchsklagen abzuwehren.

2.4.1 Insolvenzanfechtungsklagen

Für das Kalenderjahr 2019 ist ein Zugang von 59 ge-gen das Land Hessen erhobenen Insolvenzanfech-tungsklagen zu verzeichnen. Derzeit sind noch 51 In-solvenzanfechtungsklagen, in der ersten bzw. auch zweiten Instanz bei Zivilgerichten anhängig. 11 da-von aus den Vorjahren und 40 aus dem Kalender-jahr 2019. Im Jahr 2019 konnten 20 Insolvenzanfech-tungsklagen aus dem Jahr 2019 sowie der Vorjahre abgewehrt werden. In 11 Fällen wurden für das Land Hessen günstige Vergleiche erzielt. In 11 weiteren Fällen wurden die gegnerischen Ansprüche aus In-solvenzanfechtung anerkannt bzw. konnten die geg-nerischen Klagen nicht abgewehrt werden.

2.4.2 Außergerichtliche Amtshaftungen und Amtshaftungsklagen

Im Jahr 2019 wurden außergerichtlich in 37 Fällen Ansprüche auf Schadenersatz wegen Amts-haftung geltend gemacht. Überwiegend ging es um die Erstattung von Steuerberatungs- bzw. Rechtsan-waltsgebühren. In 12 Fällen wurde dem jeweiligen Begehren stattgegeben, in 13 Fällen wurde dem geltend gemachten Anspruch zum Teil stattgege-ben. In weiteren 8 Fällen wurden die Schadenser-satzansprüche zurückgewiesen.

2.4.3Bauträgerfälle – Rückabwicklung aufgrund des § 27 Abs. 19 UStG

Im Kalenderjahr 2019 war nur noch in einem Fall mit geringem Streitwert eine Zahlungsklage zu er-heben. Die Verfahren aus den Vorjahren sind im We-sentlichen abgeschlossen. In einem Prozess ist noch das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesge-richt Frankfurt am Main anhängig. In einem weiteren Verfahren wurde vom Bauträger Nichtzulassungsbe-

schwerde vor dem Bundesgerichtshof gegen das zweitinstanzliche Urteil eingereicht.

Ein in einem Fall im Jahr 2018 eröffnetes Insol-venzverfahren des Bauträgers dauert nach wie vor an. Die rechtsanhängige Forderung von über 400.000 € wurde von der Insolvenzverwalterin zur Tabelle festgestellt; die Höhe der Insolvenzquote ist noch nicht bekannt.

2.4.4Drittschuldnerklagen/Drittwiderspruchsklagen

Im Jahr 2019 wurde eine Drittschuldnerklage erho-ben. Insgesamt sind derzeit zwei Drittschuldnerkla-gen anhängig.

Gegen das Land Hessen wurden im Jahr 2019 kei-ne Drittwiderspruchsklagen erhoben. Auch sind aus den Vorjahren keine Drittwiderspruchsklagen mehr anhängig.

2.5 GrundsteuerreformDer Gesetzgeber hat die durch das Bundesverfas-sungsgericht gesetzte Frist eingehalten und das Grundsteuerreformgesetz Ende 2019 verabschie-det. Die bisherigen Einheitswerte dürfen noch bis zum 31.12.2024 genutzt werden. Der Kompromiss zur politischen Einigung wurde nicht zuletzt durch die sogenannte Länderöffnungsklausel ermöglicht, wonach die Bundesländer das Recht erhalten, an-stelle des verabschiedeten Bundesmodells auch eigene Ländergesetze zur Grundstücksbewertung zu erlassen.

Parallel zur Gesetzgebung wurden die vorberei-tenden Maßnahmen zur verwaltungstechnischen Umsetzung der Neuregelungen in verschiedenen länderübergreifenden Arbeitsgruppen und Work-shops unter Beteiligung des Bundes fortgeführt. Hier standen verständlicherweise bislang die mo-dellunabhängigen Anforderungen und deren Um-setzung durch die IT im Vordergrund. Die erforder-lichen Maßnahmen werden in Hessen gemeinsam

durch die OFD Frankfurt und die HZD koordiniert. Die ersten sichtbaren Ergebnisse dieses Projekts wa-ren die Einführung des Zentralversands der Einheits-wertbescheide und die Erfassung der steuerlichen Identifikationsnummer für natürliche Personen. Da-mit sind wichtige vorbereitende Maßnahmen um-gesetzt. Das Projektteam ist nun bereit, mit der Ent-wicklung der automationstechnischen Lösung für die erforderliche Neubewertung von 2,8 Mio. Be-wertungseinheiten in Hessen zu beginnen.

Für die vorbereitenden Arbeiten in den Finanzäm-tern wurden 50 neue Tarifstellen geschaffen, die be-reits seit Mitte 2019 besetzt sind. Damit konnten die Finanzämter diejenigen Fälle bearbeiten und den Datenbestand aktualisieren, bei denen ein maschi-neller Datenabgleich nicht erfolgreich war.

2.6 Steuerlicher DatenschutzDie Zeit vor und nach dem 25.05.2018 war inner-halb und außerhalb der Hessischen Finanzver-waltung von anfänglicher Unsicherheit über die Geltung, Anwendung und Auslegung der EU-Da-tenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geprägt.In der Hessischen Finanzverwaltung vollzog sich die Umsetzung der anspruchsvollen EU-DSGVO mit den Vorüberlegungen und den Planungen ohne Schwie-rigkeiten. Im Finanzressort ist eine Datenschutzbe-auftragte für den Bereich des HMdF und ein ge-meinsamer Datenschutzbeauftragter (gDSB) für den Bereich der OFD Frankfurt am Main (einschließlich Bauabteilung und HCC) und für die hessischen Fi-nanzämter bestellt. Der gDSB der OFD Frankfurt und der Finanzämter wird durch einen Vertreter und ei-nen im Datenschutzrecht erfahrenen Sachbearbei-ter unterstützt. Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung nach EU-DSGVO, Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG) und Hessischem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) bilden Art. 37 ff. EU-DSGVO, §§ 5 ff. BDSG und §§ 5 ff. HDSIG. Mit der Bestellung des gDSB wird neben der Sicher-stellung einer einheitlichen Erfüllung der Aufgaben (eines Datenschutzbeauftragten für die OFD Frank-furt und für die Finanzämter), die Bündelung von Fach- und Erfahrungswissen, die Nutzung von Syner-gien sowie der Aufbau eines flächendeckenden ef-fektiven Datenschutzes bei gleichzeitiger Entlastung

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40

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

39 Jahresbericht 2019Jahresbericht 2019

der Finanzämter erreicht. Auch der (fachliche) Aus-tausch mit anderen Bundesländern wird erleichtert.Der erste Arbeitsschwerpunkt in der Hessischen Finanzverwaltung war der Datenschutz im Ver-waltungsverfahren in Steuersachen nach der Abgabenordnung.

Die Statistik für das Jahr 2019 zeigt hierzu folgendes Bild: Es gab landesweit 26 Anträge auf Auskunft und acht Anträge auf Löschung. In 18 Fällen wurde den Anträge in vollem Umfang stattgegeben, in sechs

Datenschutzverletzungen nach Kategorien

Tätigkeitsfelder des Datenschutzes im Jahre 2019 waren:

» die Altpapier- und Aktenentsorgung in den hessischen Finanzämtern

» Bearbeitung datenschutzrechtlicher Probleme mit der Telefonsoftware der OFD Frankfurt, insbesondere im Bereich des HCC

» Datenschutz nach dem neuen Hessischen Spielbankgesetz

» Videoüberwachung der Bediensteten der Spielbankaufsicht des Finanzamtes Wiesbaden II (an den Standorten Wiesbaden, Bad Homburg v.d.H. und Kassel)

» Datenschutz bei unangemessenen „Google“-Rezensionen

» Datenschutz bei „YouTube“-Videos über Steuerfälle in Finanzämtern

» Personaldatenschutz bei E-Mail (u.a. über die „Liste MailToAll“)

» Datenschutz bei Finanzamtsnachrichten und Intranetmitteilungen aus dem privaten Bereich von Bediensteten

» Datenschutzrechtliche Grenzen bei der Aufzeichnung und Weitergabe von Anwesenheits- daten von Beschäftigten

» Vollstreckungsmerkblatt für die Vollstreckung nach dem Hessischen Verwaltungsverfahrens- gesetz (HVwVfG)

» Datenschutzhinweise für Aus- und Fortbildung

» Datenschutz im Bereich des Gesundheitsmanagements/jobfit

» Tätigkeiten für das HCC, insbesondere zur Erfassung der eingesetzten Anwendungen für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 EU-DSGVO) zusammen mit dem Ansprechpartner des gDSB im HCC

» Unterrichtung und Beratungen der Arbeitsbereiche der OFD Frankfurt, insbesondere bei der Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen (Art. 35 EU-DSGVO) und Beiträgen für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 EU-DSGVO)

» Datenschutzbeschwerden von Steuerpflichtigen und Beschäftigten, die sich direkt an den gDSB gewandt haben.

Fällen teilweise. Zehn Fälle mussten abgelehnt wer-den. Eine missbräuchliche Ausübung von Rechten nach der EU-DSGVO durch Steuerpflichtige war in den Finanzämtern nicht feststellbar.

In 2019 wurden von den Finanzämtern 651 Daten-schutzverletzungen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeldet, die sich nach Kategorien wie folgt ver-teilen:

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42

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

41 Jahresbericht 2019Jahresbericht 2019

Der Bestand des zum Geschäftsbereich der OFD Frankfurt sowie der hessischen Finanzämter zählenden Personals stellte sich zum 31.12.2019 folgendermaßen dar:

Personalbestand zum 31.12.2019(alle einer Dienststelle zugehörigen Personen)

Oberfinanzdirektion* Finanzämter Gesamt

Anzahl Frauen**

Anzahl Männer**

Zahl** %Anzahl

Frauen**Anzahl

Männer**Zahl** % VZÄ*** Zahl** %

Beamte höherer Dienst 26 40 66 6,60 150 165 315 2,85 291,95 381 3,16

gehobener Dienst 162 161 323 32,30 2.175 2.003 4.178 37,75 3.805,70 4.501 37,29

mittlerer Dienst 19 17 36 3,60 2.244 1.147 3.391 30,64 2.975,58 3.427 28,40

Summe Beamte 207 218 425 42,50 4.569 3.315 7.884 71,23 7.073,23 8.309 68,85

2. Tarif- Entgeltgruppe 15-13 4 20 24 2,40 1 4 5 0,05 4,08 29 0,24

personal Entgeltgruppe 12-9 143 149 292 29,20 218 113 331 2,99 291,58 623 5,16

Entgeltgruppe 8-1 75 30 105 10,50 920 253 1.173 10,60 995,61 1.278 10,59

TV-PKW Hessen **** 0 1 1 0,10 0 3 3 0,03 3,00 4 0,03

Summe Tarifpersonal 222 200 422 42,20 1.139 373 1.512 13,66 1.294,27 1.934 16,02

Summe 1. und 2. 429 418 847 84,70 5.708 3.688 9.396 84,89 8.367,50 10.243 84,87

3. Kräfte in Regierungsräte*innen 0 0 0 0,00 11 19 30 0,27 29,00 30 0,25

Ausbildung Finanzanwärter*innen 58 50 108 10,80 525 688 1.213 10,96 1.213,00 1.321 10,95

Aufstieg 0 0 0 0,00 0 0 0 0,00 0 0 0,00

Steueranwärter*innen 20 14 34 3,40 238 140 378 3,41 378,00 412 3,41

BWLer in der Bp 0 0 0 0,00 17 30 47 0,42 44,85 47 0,39

duales Studium IT-Forensik

0 0 0 0,00 4 1 5 0,05 5,00 5 0,04

duales StudiumIT E-Government

1 10 11 1,10 0 0 0 0,00 0,00 11 0,09

Auszubildende 0 0 0 0,00 0 0 0 0,00 0,00 0 0,00

Summe 3. 79 74 153 15,30 795 878 1.673 15,11 1.669,85 1.826 15,13

Gesamt 508 492 1.000 100 6.503 4.566 11.069 100 10.037,35 12.069 100

3. Personal- management

* einschließlich Personal des Hessischen Competence Center für neue Verwaltungssteuerung (HCC), Wiesbaden** auf Leerstellen geführte Personen sind enthalten („Kopfzahlen“ - einschl. Teilzeitkräfte)

*** VZÄ=Vollzeitäquivalente **** Tarifvertrag für Kraftfahrer

3.1Nachwuchsgewinnung

3.1.1 Nachwuchs für die Finanzämter: Hohe Einstellungszahlen im Jahr 2019

Nachdem bereits in den beiden vorangegange-nen Jahren die Einstellungszahlen so hoch waren wie nie (in den Jahren 2017 und 2018 wurden ins-gesamt 1.350 neue Anwärterinnen und Anwärter in den mittleren und gehobenen Dienst der Hessi-schen Steuerverwaltung eingestellt), konnte im Jahr 2019 eine neue Rekordzahl an Einstellungen ver-zeichnet werden. Zum 01.08.2019 begannen 200 Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst und 599 Anwärterinnen und Anwärter im gehobe-nen Dienst ihre Ausbildung bzw. ihr duales Studi-um in der Hessischen Steuerverwaltung.

Darüber hinaus haben auch 14 Anwärterinnen und Anwärter, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingestellt wurden, im Rahmen der bestehen-den Ausbildungskooperation ihr duales Studium in Hessen begonnen. Nach erfolgreichem Abschluss sollen diese Nachwuchsbeamtinnen und -beamten in der Betriebsprüfung des BZSt eingesetzt werden.

3.1.2 Weiterhin dynamische und innovative Nachwuchswerbung

Aufgrund der hohen Einstellungszahlen blieb es auch im Jahr 2019 unabdingbar, die bisherigen Werbemaßnahmen weiter zu intensivieren und aus-zubauen. Zu den Werbemaßnahmen gehören un-ter anderem die Anzeigenschaltung in regionalen und überregionalen Zeitungen, Zeitschriften oder Onlineportalen, die Teilnahme an Berufsinformati-onsveranstaltungen und Berufsmessen, Rekrutie-rung weiterer Botschafterinnen und Botschafter für das Projekt FRESCH (Finanzbeamtinnen und -beam-te werben Schülerinnen und Schüler), Aushang von Plakaten in öffentlichen Verkehrsmitteln im Rhein-Main-Gebiet sowie in Kassel, die Anmietung von Werbeflächen in ausgewählten Einkaufszentren im Rhein-Main-Gebiet über die Weihnachtsfeiertage sowie die Zusammenarbeit mit dem Online-Por-tal „AZUBIYO - Stellenbörse für Ausbildung und Duales Studium“. Darüber hinaus wurde erneut im Radio, in sozialen Medien (wie z.B. facebook und

Neueinstellungen zum 01.08.2019

Laufbahn eingestellte Bewerberinnen

in % eingestellte Bewerber

in % Gesamt

Mittlerer Dienst 128 64 72 36 200

Gehobener Dienst 323 54 276 46 599

Instagram) und in hessischen Kinos geworben. Die im Jahr 2018 von außen beschrifteten Busse und Straßenbahnen waren ebenfalls noch bis zum Spätherbst 2019 in verschiedenen Regionen Hes-sens unterwegs. Zusätzlich wurde im Jahr 2019 eine weitere Online-Stellenbörse, „ausbildung.de“, in das Werbeportfolio aufgenommen. Der zu Beginn des Jahres 2019 neu eingerichtete Instagram-Account „Karriere.Steuern.Hessen“ rundete das Paket an Werbemaßnahmen ab. Bereits über 2.000 Follo-wer konnte der Account für sich gewinnen und ist damit im Vergleich mit anderen Accounts verschie-dener Finanzverwaltungen überdurchschnittlich er-folgreich. Mit authentischen Beiträgen und Stories rund um die Arbeit im Finanzamt können so weite-re Interessenten für die Hessische Steuerverwaltung begeistert werden.

Sämtliche Maßnahmen führten dazu, dass die Ge-samtzahl an Bewerbungen erneut zunahm. Lagen am 01.08.2018 insgesamt 4.526 Bewerbungen vor, konnten die Finanzämter 4.729 Bewerbungen für den Einstellungstermin 01.08.2019 verzeichnen.

3.1.3 Feierliche Vereidigung von 800 neuen Anwärterinnen und Anwärtern in historischem Ambiente

Im Jahr 2018 wurden erstmalig alle neu eingestell-ten Anwärterinnen und Anwärter durch Herrn Fi-nanzminister Dr. Thomas Schäfer (†) begrüßt und vereidigt. Aufgrund des positiven Feedbacks wur-den auch die zum 01.08.2019 neu eingestellten An-wärterinnen und Anwärter in diesem feierlichen Rah-men willkommen geheißen. Neben dem Biebricher Schloss, in dem bereits 2018 eine Veranstaltung stattfand, wurden im Jahr 2019 auch das Weilbur-ger Schloss, die Schlossfasanerie Fulda sowie das Ballhaus der Museumslandschaft Kassel für einzel-ne Veranstaltungen genutzt. Herr Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (†) nahm an zwei Tagen und vier Veranstaltungen insgesamt 800 Vereidigungen vor.

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44

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

43 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

3.1.4 Duale Studiengänge

Im Jahr 2019 begannen die Vorbereitungen für die Einrichtung diverser dualer Studiengänge in den Bereichen IT, Wirtschaftsinformatik, Personalma-nagement, Accounting & Controlling, BWL - Steu-ern und Prüfungswesen sowie Public Administration. Ziel ist es, im Jahr 2020 insgesamt 66 Stellen zu be-setzen, um Fachkräfte mit unterschiedlichen Kompe-tenzen in die Steuerverwaltung zu holen und durch die so entstehende fachliche Vielfalt die Steuerver-waltung insgesamt zu stärken.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Kooperations-vertrages mit der Universität Kassel haben im Finanz-amt Kassel II - Hofgeismar am 01.10.2019 fünf duale Informatikstudentinnen und -studenten ihr Studium im Bereich IT-Forensik begonnen.

» Duales Studium eGovernment/Wirtschafts-informatik

Erstmalig konnte auch mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg eine Kooperation abgeschlos-sen und gemeinsam mit ihr mehrere duale Studien-gänge im IT-Bereich angeboten werden. „Ohne uns läuft nichts …“ - mit diesem Motto suchte und fand die OFD Frankfurt die ersten fünf dual Studieren-den im Fach Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt E-Government, die zum 01.10.2019 ihr Studium auf-nahmen. Das Studium bereitet die Nachwuchskräf-te auf die Herausforderungen in der IT der Hessi-schen Steuerverwaltung optimal vor. Der praktische Teil des Studiums findet in der OFD Frankfurt statt. Die theoretischen Grundlagen werden an der Du-alen Hochschule Baden-Württemberg am Standort Mannheim gelegt. Zum Wintersemester 2020/2021 wird die OFD Frankfurt weitere Studienplätze an-bieten.

3.2Personalfortbildung und –entwicklung

3.2.1 Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Audit – Zukunftsfähige Unternehmenskultur

Mit den Finanzämtern Groß-Gerau, Michelstadt und

Rheingau-Taunus konnten drei Dienststellen aus der Steuerverwaltung am Audit „Zukunftsfähige Unter-nehmenskultur“ der Initiative Neue Qualität der Ar-beit teilnehmen. In diesem Audit werden im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung die Bereiche "Führung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz" näher betrachtet, Handlungs-bedarfe identifiziert und daraus ein Maßnahmen-katalog abgeleitet, der in einem Umsetzungsplan festgehalten wird. Nach Erarbeitung dieses Umset-zungsplans erhielten die Finanzämter im September ihre Einstiegsurkunde in den Auditierungsprozess.

3.2.2 Chancengleichheit von Frauen und Männern

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) wurde im Jahr 2019 stellvertretend für den gesam-ten Geschäftsbereich durch die Zeitschrift BRIGIT-TE als einer der „Besten Arbeitgeber für Frauen“ ausgezeichnet und erhielt das Arbeitgeber-Signet „top4women“. Diese Auszeichnungen und positiven Eindrücke bestätigten die Beschäftigten der Finanz-ämter auch im Rahmen des Auditierungsprozesses zu INQA. Insbesondere die Aussagen, dass die Be-schäftigten unabhängig des Geschlechts gleicher-maßen respektiert werden und gleiche Chancen und Möglichkeiten haben, sowie dass Frauen und Männer gleichermaßen gefördert und anerkannt werden, erhielten von den Befragten eine sehr hohe Zustimmungsquote.

3.2.3 Diversity

Das Land Hessen hat im Jahr 2011 die Charta der Vielfalt gezeichnet und sich damit verpflichtet, Re-spekt und Wertschätzung in der Verwaltung zu för-dern. Neben dieser Selbstverpflichtung enthält auch der Koalitionsvertrag den Auftrag zum Abbau von Diskriminierung und die Aufforderung zur Förde-rung von Vielfalt, Chancengleichheit und Wertschät-zung. Darüber hinaus unterstützt das HMdF den bundesweiten Diversity-Tag und setzt sich gemein-sam mit zahlreichen Unternehmen und Institutionen in und außerhalb Hessens für Vielfalt am Arbeitsplatz ein. Die Offenbacher Finanzämter haben hieran be-reits eigenverantwortlich teilgenommen.

Am 06.11.2019 fand im HMdF eine Auftaktveranstal-tung zum Thema Vielfalt für die Ausbildungssachbe-

arbeiterinnen und Ausbildungssachbearbeiter statt, die großen Anklang fand und das Bewusstsein für die Bedeutung dieses Themas schärfen sollte. Als Resultat wurden mittlerweile in zahlreichen Finanz-ämtern erste Workshops durchgeführt, in denen sich vor allem Anwärterinnen und Anwärter von ih-rer kreativen Seite zeigen konnten.

Ebenfalls im Herbst 2019 fanden im Studienzentrum Rotenburg sowie im Behördenzentrum Frankfurt für ca. 800 Anwärterinnen und Anwärter Veranstaltun-gen zum Thema „Homologie“ statt, in denen der Ka-barettist Timo Becker, alias Malte Anders, gängige Vorurteile gegenüber Homosexuellen aufgriff und anschließend mit den Zuhörerinnen und Zuhörern diskutierte. Die Veranstaltungen wurden sehr posi-tiv aufgenommen. RTL hat hierüber berichtet. Eine Fortsetzung der Reihe ist geplant.

Im Herbst fand ein halbtägiger Workshop für die Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter un-ter dem Titel „Diversity in der Hessischen Finanzver-waltung - Unbewusste Denkmuster im Ausbildungs- und Bezirksalltag erkennen und überwinden“ statt. Eine Fortsetzung dieser Veranstaltung folgt. Die Teil-nehmerinnen und Teilnehmer sollen eigene Denk-weisen erkennen und praktische Beispiele zur vor-urteilsfreien Denkweise an die Hand bekommen. Insgesamt soll mit dieser Reihe die Akzeptanz un-terschiedlicher Lebenseinstellungen/Erwartungen und der Umgang mit ihnen verbessert sowie auf-gezeigt werden, dass Vielfalt positiv genutzt wer-den kann.

3.2.4 Umfangreiches Fortbildungsangebot

Das alljährliche umfangreiche Fortbildungsangebot bietet Unterstützung und Qualitätssicherung in der Praxis. Es ist eine Kernaufgabe der OFD Frankfurt die stetigen Änderungen des komplexen Steuerrechts zu vermitteln und so die hohe fachliche Kompetenz der Beschäftigten zu erhalten und weiter auszubau-en. Es fanden in den unterschiedlichsten Bereichen zahlreiche Fortbildungen und Veranstaltungen statt.

Im Kalenderjahr 2019 wurden im Bereich Betrieb-sprüfung 50 OFD-Fortbildungslehrgänge mit ins-gesamt 1.222 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.

Im Bereich der Einkommensteuer wurden insge-samt sieben zweitägige Multiplikatorenschulungen

durchgeführt, an denen 186 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus den Arbeitsbereichen G und AN zu aktuellen Einkommensteuerrechtsfragen und Themen von zentraler Bedeutung geschult wor-den sind. Dabei konnte auch dem Erfahrungsaus-tausch genügend Raum gegeben werden.

Die im zweijährigen Turnus angebotene fachüber-greifende Fortbildung für neu im Veranlagungsbe-reich P eingesetzte Beschäftigte fand in bewährter Form in Frankfurt als Modul-3-Fortbildung statt. An zwei Lehrgängen konnten 44 Teilnehmer geschult werden.

Fachspezifische Themen im Bereich der Besteue-rung von Personengesellschaften und der Land- und Forstwirtschaft wurden im Rahmen verschiedener Fortbildungsveranstaltungen sowohl für „Einstei-ger“ als auch für „Fortgeschrittene“ geschult. Ebenso fanden die viermal durchgeführten Grundschulun-gen zur Buchführung und Bilanz sowie die bewähr-ten Risiko-Management-System-(RMS)-Schulungen wieder regen Zuspruch. In 2019 umfasste dieses Fortbildungsangebot 15 Veranstaltungen, an de-nen etwa 307 Beschäftigte teilnahmen.

Die weit überwiegende Mehrzahl der Fortbildungs-angebote für den Bereich LSt-Arbeitgeberstelle und LSt-Außenprüfung werden als zentrale, ämter-übergreifende Veranstaltungen durch das Fachre-ferat und die Arbeitsgruppe COLARUS (DV-techni-sche Fortbildungen) angeboten. Dies ist durch die sehr geringe Größe dieser Arbeitsbereiche gebo-ten, weil die klassische Amtsfortbildung insoweit nicht zielführend wäre. Daneben finden regelmä-ßig Fachtagungen der Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter zu Themen der fachlichen Steu-erung sowie zum Zweck des Erfahrungsaustauschs zu rechtlichen Fragen statt.

Die 15 steuerfachlichen und EDV-technischen Fortbildungen mit 569 Teilnehmern und 403 Un-terrichtseinheiten wurden durch den Fachbereich Lohnsteuer der OFD Frankfurt sowie durch die sehr engagierte Unterstützung von insgesamt 19 Lohn-steuer-Prüferinnen und -Prüfern, SB-LStAG sowie Sachgebietsleitern der Finanzämter ermöglicht.

3.2.5 IT-Kompetenzseminar für neue Führungskräfte

Zur Vorbereitung neuer Führungskräfte auf ihre

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Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

45 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

künftigen Aufgaben bietet die OFD Frankfurt seit März 2018 ein eintägiges IT-Kompetenzseminar an. Das Seminar findet in der OFD Frankfurt für alle neu-en Führungskräfte des höheren Dienstes im vier-ten Einweisungsabschnitt (Probesachgebiet), be-ziehungsweise des gehobenen Dienstes während ihres erstmaligen halbjährigen Einsatzes als Sach-gebietsleiter statt.

Die neuen Führungskräfte werden in Kleingruppen mit den vorhandenen Informationsmedien, Verfah-ren und Kontrollinstrumenten vertraut gemacht, die sie bei ihrer täglichen Arbeit benötigen. Außerdem ist genügend Raum für Fragen und Anregungen im Bereich der steuerlichen IT gegeben. Durch die Ver-anstaltung führen erfahrene Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter des gehobenen Dienstes. 2019 haben 64 Kolleginnen und Kollegen an ins-gesamt 14 IT-Kompetenzseminaren teilgenommen

3.2.6 KONSENS-Schulungen

Im Kalenderjahr 2019 wurden bei Einführung der KONSENS Dialoganwendung "MÜSt-MMB" ins-gesamt 1.716 Bedienstete an 48 dezentralen Schulungsterminen mit der Anwendung vertraut gemacht. Mehr als 330 Bedienstete wurden im Um-gang mit der neu eingeführten Anwendung "VAB" dezentral geschult.

3.2.7 Competence Center Fortbildung (CCF)

Zur Einrichtung je eines CCF in den Finanzäm-tern Eschwege-Witzenhausen, Michelstadt und Rheingau-Taunus wurden 2019 die ersten Schritte unternommen. In drei Veranstaltungen in der OFD Frankfurt, an denen die Vorsteherinnen und Vorste-her dieser Ämter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den Fachreferaten und des Referats für Aus- und Fortbildung teilnahmen, wurden die unterschiedli-chen Vorstellungen, Wünsche und Ideen diskutiert und dabei zunehmend konkretisiert. Auf diese Wei-se entstand ein Konzeptentwurf, der die Aufgaben, die Rahmenbedingungen und die Einbindung der CCF in den jeweiligen Ämtern, in die Finanzämter der Gruppe sowie landesweit beschreibt. Kern des Projekts ist es, die in den 35 Finanzämtern bislang weitgehend eigenständig organisierte Fortbildung, die sogenannte Amtsfortbildung, als eine wesentli-

che Säule bei der Qualifizierung der Beschäftigten zu stärken, indem erstmals CCF in den genannten Ämtern eingerichtet und als Stabsstellen direkt den Dienststellenleitungen unterstellt werden.

Als personelle Ausstattung ist zunächst jeweils ein Dienstposten auf Sachbearbeiterebene vorgese-hen. Zu den vielfältigen Aufgaben dieser Sachbe-arbeiterinnen und Sachbearbeiter gehören u. a. die Entwicklung, Planung und Organisation der Amts-fortbildung in der jeweiligen Gruppe, das Erstellen und Verwalten von Unterrichtskonzepten und -ma-terialien, das Erkennen und Aufgreifen von Schu-lungsbedarfen, die systematische Weitergabe von Informationen und nicht zuletzt die Übernahme ei-gener Lehrtätigkeit.

Ausgehend von dem o. g. Konzeptentwurf wurde ein Anforderungs- und Dienstpostenprofil für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter CCF er-stellt und in eine landesweite Ausschreibung ein-gebracht. Bis zum Jahresende konnten die Stellen-besetzungen so weit vorangetrieben werden, dass die CCF voraussichtlich im ersten Quartal 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen können.

3.2.8 Beförderungen in 2019

Insgesamt konnten in den hessischen Finanzämtern im April und im Oktober 2019 annähernd 800 Be-amtinnen und Beamte befördert werden.

Im Oktober 2019 haben sich zudem die im März 2016 neu zur Verfügung gestellten 40 Aufstiegs-möglichkeiten vom mittleren in den gehobenen Dienst ausgewirkt. Zu diesem Zeitpunkt hatten 26 Beamtinnen und Beamte die Voraussetzungen des § 36 Abs. 5 der Hessischen Laufbahnverordnung für den prüfungsfreien Aufstieg erfüllt. Insgesamt stehen 372 Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen Dienst zur Verfügung.

3.2.9 LOS! – Lehrgangsabsolventinnen und -absolventen Orientieren Sich!

„Wie ist meine Situation als junge Nachwuchskraft im Finanzamt?“, „Welche Sonderprogramme wer-den angeboten?“, „Welche Möglichkeiten bieten sich mir in der Finanzverwaltung?“ – diese und vie-

le andere Fragen wurden den Lehrgangsabsolven-tinnen und -absolventen des gehobenen Dienstes bei der Veranstaltung LOS! in der OFD Frankfurt in einem modernen und zeitgemäßen Rahmen beant-wortet. Das neue Format in Form einer Messe wurde erstmals genutzt und hat die seitherige, durch Fron-talvorträge geprägte Informationsveranstaltung für die Absolventinnen und Absolventen des gehobe-nen Dienstes im Studienzentrum Rotenburg an der Fulda abgelöst. In lockerer, persönlicher Atmosphä-re klärten junge Kolleginnen und Kollegen im Einzel-gespräch oder in Kleingruppen über die angebote-nen Sonderprogramme in der OFD Frankfurt sowie über die Arbeitsbereiche Steuerfahndung, Betriebs- prüfung und den Innendienst im Finanzamt auf. Auch die Dienstleister (HZD und HCC) konnten ihre Arbeitsfelder sowie Nachwuchsprogramme vorstel-len. Darüber hinaus hatten die Lehrgangsabsolven-tinnen und -absolventen die Möglichkeit, sich einige interessante Kurzvorträge zu den Themenbereichen Beamtenrecht, Möglichkeiten im Finanzamt u. ä. an-zuhören. Die Tagesgestaltung wurde bewusst den Lehrgangsabsolventinnen und -absolventen über-lassen und wurde von deren individuellen Interes-sen und Informationsbedürfnissen gesteuert.

3.3Gesundheit und Fürsorge

3.3.1 jobfit – Mitarbeiterbefragung

Im Rahmen der neu entwickelten Dachmarke für das betriebliche Gesundheitsmanagement der Hessi-schen Steuerverwaltung „jobfit“ fand Ende des Jah-res die vormals als „psychische Gefährdungsbeur-teilung“ bezeichnete Mitarbeiterbefragung statt, in der die psychischen Belastungen bei der Arbeit er-mittelt wurden. Befragt wurden diesmal die Finanz-ämter der Regionalgruppe Mitte. Zugleich erfolgte eine Abfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit.

Die Befragung umfasst die Analyse in den Berei-chen Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitsauf-gaben und Arbeitsorganisation sowie die Verein-barkeit von Familie und Beruf, Führungskultur und soziale Beziehungen bei der Arbeit. Die Durchfüh-rung und die Auswertung erfolgte durch die Firma Medical airport service GmbH, als zuständiger ex-terner arbeitsmedizinischer Dienstleister. Die ers-ten Auswertungen und Analyseergebnisse werden

voraussichtlich im ersten Quartal 2020 vorliegen.

3.3.2 Umfangreiches jobfit Softskill Angebot

Im Rahmen von „jobfit“ wurde ein umfangreiches Angebot an Fortbildungen aus dem Bereich der Softskills auf den Weg gebracht. Das Angebot um-fasste 80 Veranstaltungen zu verschiedenen The-menbereichen wie z.B. Führung, Stressbewältigung, Zeitmanagement, Konfliktbewältigung und Kom-munikation.

Insgesamt haben 1.545 Kolleginnen und Kollegen ihr Interesse an der Teilnahme an einer jobfit-Soft- skill Veranstaltung angemeldet.

3.3.3 Teambuilding-Maßnahmen

Gerade in Zeiten der zunehmenden Arbeitsbelas-tung und der ständigen Veränderungsprozesse ge-winnt der Aspekt der Teamarbeit immer mehr an Bedeutung.

Daher wurden erstmals Teambuilding-Maßnahmen in das allgemeine jobfit- Angebot aufgenommen. Im Finanzamt Wetzlar wurde dabei die Durchführung von Teambuilding-Workshops für den gesamten Veranlagungsbereich erprobt. Für die Kolleginnen und Kollegen der im Zuge der Strukturmaßnahmen Steuerverwaltung neu gegründeten Körperschaft-steuer- und Betriebsprüfungsstelle des Finanzam-tes Gelnhausen wurden ebenfalls mehrtägige Team-building - Workshops organisiert, um auch hier den Teamfindungsprozess zu unterstützen und zu be-schleunigen. Auch für weitere Dienststellen konnten Teammaßnahmen auf den Weg gebracht werden.

3.3.4 J.P. Morgan Lauf

Als weitere gemeinschaftsbildende Maßnahme nahm die Hessische Finanzverwaltung wieder-um am J.P. Morgan Lauf teil, auch die OFD Frank-furt war mit einem Läuferteam Teil dieser Gemein-schaft. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde ein gemeinsamer Versorgungsstand der Hessischen Finanzverwaltung organisiert, an dem sich auch Kolleginnen und Kollegen anderer Ressorts zum

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48

Erster Teil: Steuerfachliche Aufgabenentwicklung

47 Jahresbericht 2019Jahresbericht 2019

gemeinsamen Austausch trafen.

Ausgestattet mit neu designten Laufshirts gingen insgesamt 352 Kolleginnen und Kollegen für das Team „Finanzverwaltung Hessen“ an den Start: Eine Rekordteilnahme!

3.3.5 Schrittzähler Challenge

Um die Kolleginnen und Kollegen zu mehr Bewe-gung im Alltag zu motivieren und zugleich ganz selbstverständlich Fitness mit dem täglichen Le-ben zu verbinden, wurde für alle Dienststellen die Möglichkeit geschaffen, eine Schrittzähler Challen-ge durchzuführen. Hierfür werden die teilnehmen-den Dienststellen mit Schrittzählern, einem Kon-zept und Flyern ausgestattet. Im Jahr 2019 haben 17 Dienststellen erfolgreich diese Challenge absol-viert und auch für das kommende Jahr liegen be-reits zahlreiche Anmeldungen vor.

Rund 4.000 Kolleginnen und Kollegen haben sich so mit ihrem Bewegungsverhalten auseinanderge-setzt und damit Impulse zur Verhaltensänderung er-halten, was für eine auch langfristige Gesunderhal-tung essentiell ist.

3.3.6 Telearbeit in der Hessischen Steuerverwaltung

Wie auch in den vorhergehenden Jahren konnte das flexible Arbeitsmodell der alternierenden Telearbeit kontinuierlich ausgebaut werden. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Telearbeitsplätze wurde von 550 Plätzen im Jahr 2018 auf nunmehr 650 Plätze erhöht. Die Telearbeitsplätze werden vorrangig an Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen vergeben, um diesen Beschäftigten eine frühzeitige Rückkehr aus der Elternzeit/Beur-laubung oder eine Fortführung des Dienstes mit einem höheren Arbeitszeitanteil zu ermöglichen.

Aufgrund technischer Weiterentwicklungen konn-te die flexible Arbeitsform der alternierenden Te-learbeit auf weitere Arbeitsbereiche wie beispiels-weise den Vollstreckungsinnendienst ausgeweitet werden. Erstmals hatten auch die Sachgebietsleite-rinnen und Sachgebietsleiter der Hessischen Steu-erverwaltung die Möglichkeit, alternierende Telear-beit zu beantragen, nachdem dies zuvor zwei Jahre

lang pilotiert worden war. Auch hier steht die För-derung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund.

3.3.7 Umsetzung des DemografieLOTSEN-Systems – Einrichtung der Competence Centren Demografie (CCD)

Mit der Besetzung der Referentenposition konnte das Team der OFD Frankfurt vollständig besetzt wer-den. Ein erstes Arbeitsergebnis des Teams war der Workshop zur Wahrnehmung älterer Beschäftigter in der Steuerverwaltung, der mit den Geschäftsstel-lenleiterinnen und –leitern durchgeführt wurde und einen Impuls hin zu einer alternsgerechten Unter-nehmenskultur darstellte. Des Weiteren wurde im Jahr 2019 - aufbauend auf den Ergebnissen frühe-rer Arbeitsgruppen - das Konzept „Wissenstransfer“ entwickelt, mit dem insbesondere implizites Wis-sen aktiviert wird. Hierdurch soll Verwaltungswissen künftig umfänglich und strukturiert an Nachfolgen-de übergeben werden können.

3.3.8 Nachhaltig erfolgreich mit älteren Beschäftigten – Ergebnisse des Later Life Work Index (LLWI)

Die von der Leuphana Universität Lüneburg entwi-ckelte Umfrage zum LLWI untersucht die betrieb-lichen Faktoren für ein erfolgreiches Miteinander mit älteren Beschäftigten. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Steuerverwaltung im Vergleich zu anderen Unternehmen insbesondere im Bereich des Gesundheitsmanagements und der Arbeitsge-staltung gut aufgestellt ist. Die Beschäftigten profi-tieren von hoher Flexibilität der Arbeitszeiten und –orte. Sie arbeiten mit Führungskräften zusammen, die sich Zeit für die Beschäftigten nehmen. Die Um-frageergebnisse bestätigen auch die Wichtigkeit und Notwendigkeit aktueller Projekte wie die Erar-beitung eines Konzeptes zum Wissenstransfer und neuer Gesprächskonzepte.

3.3.9 Externe Mitarbeiterberatung durch EAP-Assist

Die erfolgreiche Kooperation mit EAP-Assist, der externen Mitarbeiterberatung der Hessischen Steu-

erverwaltung, konnte auch in 2019 fortgesetzt wer-den. EAP wurde im Jahr 2019 von fast 1.200 Be-schäftigten genutzt.

3.3.10 Mediation – Konflikte gemeinsam bewältigen

Im Bereich des Konfliktmanagements in der Kon-fliktmoderation hat sich das verwaltungsinterne Me-diationsverfahren mit seinem fünf-köpfigen Media-torenteam weiter etabliert. Gerade im Bereich der Konfliktberatung werden die internen Ansprech-partner zunehmend als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner in Anspruch genommen. Dies zeigt sich an den durchgeführten mehr als 50 Bera-tungen zu bestehenden Konfliktsituationen.

3.4Dienst- und Unfallschadensrecht

Zum Aufgabengebiet zählt die Bearbeitung der Dienst- und Arbeitsunfälle sowie der außerdienst-lichen Unfälle für das gesamte Finanzressort. Hier-zu gehört auch die Regulierung von Sachschäden.

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 322 Personenschä-den gemeldet. Davon betrafen 99 Fälle sogenannte „Wegeunfälle“. 114 Schadensereignisse führten im Jahr 2019 zu einer Anerkennung als Dienstunfall, in 40 Fällen wurde eine Anerkennung als Dienstunfall abgelehnt. Darüber hinaus waren 115 Arbeitsunfäl-le und 53 sonstige, außerdienstliche Schadensfäl-le zu bearbeiten.

In den anerkannten Dienstunfällen waren im Rah-men der Unfallfürsorge Behandlungskosten in Höhe von rund 120.000 € zu übernehmen. Im Rahmen der gegen Dritte geltend gemachten Regressforderun-gen konnten im Jahr 2019 knapp 60.000 € verein-nahmt werden.

Von 156 gestellten Anträgen auf Sachschadenersatz wurden 110 Anträge positiv beschieden und Ersatz-forderungen in Höhe von rund 18.000 € gewährt.

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50

Zweiter Teil: Besondere Fachaufgaben

49 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Besondere Fachaufg aben

Zweiter Teil:

1. Fiskalische Erbschaften

Der OFD Frankfurt obliegt seit dem Jahr 2005 die Abwicklung aller im Land Hessen anfallenden Fis-kalerbschaften. Wenn nach einem Todesfall keine Erben vorhanden sind oder ermittelt werden konn-ten oder wenn sie die Erbschaft ausgeschlagen ha-ben, wird das Land vom Nachlassgericht als Erbe festgestellt, in dem der Erblasser zur Zeit des Erb-falls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufent-halt hatte. Der Nachlass ist dann in vollem Umfang abzuwickeln. Soweit der Nachlass auch Grundbe-sitz umfasst, der dann häufig überschuldet und bau-lich in sehr schlechtem Zustand ist, nimmt die OFD

Frankfurt die Unterstützung durch den Landesbe-trieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als zustän-digem Dienstleister in Anspruch.

Diese Nachlassabwicklung ist zeitintensiv, weil die Einzelfälle sich oftmals aus sehr unterschiedlichen Rechtsvorgängen und Lebenssachverhalten zusam-mensetzen.

Im Jahr 2019 fielen im Land Hessen insgesamt 856 abzuwickelnde Fiskalerbschaften an; das war im Vergleich zu den Fallzahlen des Vorjahres eine Stei-gerung von 8,6 %. Damit bestätigte sich eine seit Jahren erkennbare Zunahme dieser Fälle, deren Ursprung in vielfältigen demographischen und so-zialen Veränderungen der Gesellschaft liegt. Mit den aus den Vorjahren noch offenen oder wegen neuer Entwicklungen nochmals aufzunehmenden Fällen befanden sich am Jahresende insgesamt 2.608 Aktenvorgänge in ständiger Bearbeitung. Die Nachlässe erbrachten Einnahmen in Höhe von 4.231.677,18 €. Hiervon sind Ausgaben in Höhe von 1.699.254,33 € abzuziehen, die für die Beglei-chung von Gläubigerforderungen, für Maßnahmen zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflich-ten und zur Deckung allgemeiner Verwaltungskos-ten (Einbindung des LBIH) verwendet wurden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 2.532.422,85 € wird zur Deckung der für die Bearbeitung der Fis-kalerbschaften anfallenden Personalkosten beim Land Hessen eingesetzt.

2. Selbstversicherung der Dienstfahrzeuge des Landes Hessen

Das Land Hessen ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Geset-zes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeug-halter (PflVG) von der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch seiner Kraftfahrzeuge verursachten Schä-den befreit. Eine Befreiung vom Haftpflichtversiche-rungszwang gilt nach § 43 des Luftverkehrsgeset-zes auch für das Land als Halter von Luftfahrzeugen.

Nach dem Grundsatz der Selbstversicherung des Landes (VV Nr. 12 zu § 34 Landeshaushaltsordnung) werden die in Schadensfällen entstehenden Kosten aus Haushaltsmitteln gedeckt, somit auch alle Schä-

den mit Dienstfahrzeugen des Lan-des Hessen. Die Regulierung aller Verkehrsunfälle, an denen Dienst-fahrzeuge des Landes Hessen be-teiligt sind, wird zentral durch die OFD Frankfurt durchgeführt.

Zum Ende des Jahres 2019 belief sich der Fahr-zeugbestand von landeseigenen Fahrzeugen auf insgesamt 9.665 Fahrzeuge. Im Rahmen der Scha-densbearbeitung der Unfälle mit landeseigenen Fahrzeugen wurden der OFD Frankfurt im Jahr 2019 insgesamt 2.107 Unfälle gemeldet. Dabei handelte es sich bei einem Großteil der Schäden um Sach-schäden ohne Personenschäden. Die zur Schadens-bearbeitung gemeldeten Unfälle beinhalten auch Schäden ohne Beteiligung Dritter bzw. ohne Scha-den bei Dritten. Diese machen etwa ein Drittel der gemeldeten Unfälle aus. Im Jahr 2019 wurden ins-gesamt 1.958 Fälle abschließend bearbeitet.

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Dritter Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz

51 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Die Bauabteilung de r OFD Frankfurt

Dritter Teil:

1. Neuer Vertrag zwischen Bund und Land Hessen paraphiert

Eines der dominierenden Themen der Bauabteilung war die Vorbereitung des Abschlusses einer neu-en Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Hessen, der sogenannten Bundes-bau-Vereinbarung (BB-V). Diese regelt die Erledi-gung von Bauaufgaben des Bundes im Land Hessen durch die hessische Bauverwaltung. Zum Jahresab-schluss war der BB-V-Text bereits paraphiert und da-mit vorläufig genehmigt. Die endgültige Unterzeich-nung durch die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Land Hessen, vertreten durch das HMdF, steht unmittelbar bevor. Grundlage der BB-V sind § 5b des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) so-wie die „Gemeinsamen Grundsätze für die Wahr-nehmung der Bauangelegenheiten des Bundes durch die Länder“ aus dem Jahr 2008 (Gemeinsame Grundsätze 2008). Mit den Gemeinsamen Grund-sätzen 2008 haben sich alle Länder mit dem Bund darauf verständigt, an der Wahrnehmung der Bun-desbauaufgaben durch die Länder im Wege der Or-ganleihe festzuhalten. Auch die Zweistufigkeit der Länderbauverwaltungen unterhalb der beim Bund angesiedelten Obersten Technischen Instanz, BMI

und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), wurde beibehalten. Aufgrund der zum Teil sehr un-terschiedlichen Organisationsstrukturen der Län-derbauverwaltungen war im Jahr 2008 das erklärte Ziel des Bundes, mit allen Ländern möglichst zeitnah inhaltlich gleichlautende und vergleichbare Kosten-erstattungsvereinbarungen abzuschließen. Die den Ländern bei der Wahrnehmung der Bundesbauauf-gaben entstehenden Kosten sind danach zukünftig nach den Grundsätzen der Kosten- und Leistungs-rechnung (KLR) gegenüber dem Bund abzurech-nen. Der Bund verspricht sich hiervon eine maßgeb-liche Erhöhung der Transparenz und Effizienz bei der Erledigung seiner Bauaufgaben durch die Lan-desbauverwaltungen. Bereits seit dem Jahr 2013 erfolgen aus Hessen auf Basis der Vorgaben des Bundes KLR-Datenlieferungen im Wege eines quar-talsmäßigen Berichtswesens aus dem SAP-System des Landes Hessen in eine Datenbank des Bundes (eVKE-Datenbank). Seither wurde im Zusammenwir-ken mit dem LBIH nachhaltig an der Datenqualität gearbeitet, damit die KLR-Daten zukünftig als Ab-rechnungsgrundlage sogenannter Ist-Kosten-Ab-rechnungen herangezogen werden können.

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Dritter Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz

53 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Zu dem Kerngeschäft der Bauabteilung der OFD Frankfurt gehören die Baudurchführung der Bau-maßnahmen des Bundes im Land Hessen durch LBIH und deren Steuerung, projektübergreifende Tätigkeiten und baufachliche Grundsatzarbeit, Mit-wirkung in Arbeitskreisen des Bundes sowie Ent-wicklung effektiverer Verfahrensweisen.

Dazu zählt auch die fachtechnische Beratung der Nutzer und des LBIH. Die OFD Frankfurt ist außer-dem zuständig für eine Recht- und Zweckmäßig-

Instandsetzung Kasino Destatis

Wiesbaden

© sander.hofrichter architekten GmbH

keitskontrolle des Handels des LBIH und sichert die wirtschaftliche, gestalterisch, funktionell und tech-nisch einwandfreie Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen.

Des Weiteren nahm die OFD Frankfurt projektbe-zogene Aufgaben wahr. So wurden für Großprojek-te u.a. auch Voruntersuchungen zu Grundstücken, Machbarkeitsstudien sowie baufachliche Gutach-ten erstellt.

Aktuelle Großaufträge für den hessischen Bundes-bau sind beispielsweise:

» der Neubau des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen,

» die Mustermodulbauweise für die Unterkunftsgebäude der Bundeswehr in Schwarzenborn, Fritzlar und Frankenberg,

» der Neubau/Ausbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne in Pfungstadt

» der Neubau der Europäischen Schule in Frankfurt,

» das Bauvorhaben des Technischen Hilfswerks in Frankfurt (THW),

» der Neubau des Zolls in Gießen und

» die Neubauten für die Bundespolizei in Eschwege, Hünfeld und Rotenburg an der Fulda.

Die Projektziele, insbesondere hinsichtlich des Qua-litätsstandards, des Kostenrahmens und des ter-minlichen Projektablaufs sind projektspezifisch zu definieren. Während der Planungs- und Ausfüh-rungsphase der Baumaßnahmen gehören die Kon-trolle der vorgegebenen Projektziele, einschließlich der Qualitäten, Kosten und Termine sowie die fachli-che Beratung der Projektbeteiligten zu den wesent-lichen Aufgaben der Bauabteilung.

Richtfest Rückbau Kriminaltech-

nisches Institut, BKA Wiesbaden

Machbarkeitsstudie Paul-Ehrlich-Institut

© Heinle, Wischer und Partner

© Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main

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Dritter Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz

55 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Für die von der Bauabteilung fachaufsichtlich be-treuten Baumaßnahmen in Hessen wurden für das Jahr 2019 ca. 107,5 Mio. € an Bauausgaben (ohne Baunebenkosten) festgestellt. Damit hat das Land für den Bundesbau eine deutliche Ausgabensteige-rung von rund 4,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr erzielt. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der ver-schiedenen Auftraggeberbereiche wurde für Maß-nahmen der Ausländischen Streitkräfte die fikti-ve Umsatzsteuer mit einbezogen, obwohl für den US-Bereich keine Umsatzsteuer anfällt. Die US-Maß-

nahmen werden aus dem US-Haushalt finanziert.Die Verteilung der Bauausgaben im Jahr auf die Bereiche Bund Militär (Bundeswehr-Liegenschaf-ten), Bund Zivil (Zivile Liegenschaften des Bundes im Land Hessen inkl. Straßenbau wie z. B. Autobahn-meistereien) und Ausländische Streitkräfte (US-Maß-nahmen) zeigt das Diagramm. Der zivile Bundesbau hat durch Großprojekte, wie z.B. das BKA, und durch Maßnahmen des Straßenbaus aktuell den höchsten Anteil an den Bauausgaben.

Bauausgaben 2019

Was den Bundesbau in Hessen betrifft, waren die sechs Niederlassungen (NL) der Baudurchführen-den Ebene (BdE) im Jahr 2019 unterschiedlich aus-gelastet, was zum einen an der Größe der NL, der regionalen Zuordnung der Baumaßnahmen und ihrem jeweiligen Anteil an Bauaufgaben des Lan-des Hessen liegt. Alle NL nehmen auch Aufgaben des hessischen Landesbaus, wie beispielsweise des Hochschulbaus, und Bauaufgaben für Dritte wahr. Der Schwerpunkt im Bundesbau liegt aktuell mit den US-Maßnahmen sowie dem BKA bei der NL West in Wiesbaden sowie mit einem Gros der Bun-deswehrliegenschaften bei der NL Nord in Kassel.

Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Bauausgaben der vergangenen fünf Jahre und die Prognose für das Haushaltsjahr 2020. In den Jah-ren 2015 bis 2019 war eine deutliche Steigerung der Bauausgaben zu verzeichnen, die einerseits in der gestiegenen Auftragslage und anderseits in ei-ner Personalzuführung in der BdE und Fachaufsicht führende Ebene (FfE) begründet ist. Für die Zukunft wird eine weitere sehr starke Erhöhung der Bauaus-gaben erwartet, da bereits einige sehr große Pro-jekte des Bundesbaus im Land Hessen in der Pla-nung sind.

IST-Ausgaben Haushaltsjahr

2019 nach Niederlassungen

Entwicklung der Bauausgaben

2. Mehr als 100 Mio. € in Hessen verbaut

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Dritter Teil: Betreuung der Bauangelegenheiten des Bundes, Bauvergabe- und Vertragswesen, Korruptionsschutz

57 Jahresbericht 2019

In jedem Bundesland ist die Mittelbehörde der Bun-desbauverwaltung als eigene Behörde oder als Ab-teilung bestehender Behörden, wie in Hessen als Abteilung der OFD Frankfurt, ausgeprägt. Das BMI als vorgesetzte Behörde bedient sich zur Ausübung seiner Pflichten und Fachaufsicht des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung.

Zur gleichmäßigen Ausübung der Aufgaben des Bundesbaus und gleicher Gesetzesauslegung und -anwendung finden regelmäßige Treffen aller 16 Bundesländer mit dem Bund statt. Zweimal im Jahr tagt das BMI gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Fachaufsichten der Länder, die im Auf-trag des Bundes die Bauangelegenheiten der Bun-desrepublik verantworten. Das Allgemeine Fach-aufsichtsgespräch (AFAG) ist das wichtigste Forum zum fachlichen Austausch zwischen Bund und Län-dern über die vielfältigen Herausforderungen und die aktuellen politischen Entscheidungen und Ent-wicklungen im Bundesbau.

Im Jahr 2019 war Hessen beauftragt, das 14. Allge-meine Fachaufsichtsgespräch mit rund 60 Teilneh-mern am 26. und 27. November in Fulda zu orga-nisieren.

Neben dem BMI und den für den Bundesbau zu-ständigen Fachaufsichten nahmen ebenfalls Ver-treter des BMVg, der Bundesanstalt für Immobili-enaufgaben (BImA) sowie extern Beauftragte der Leibniz-Universität Hannover teil.

Ein Schwerpunkt war die Umsetzung des Gebäude-energieeffizienzerlasses:

Mit den Beschlüssen des Klimakabinetts vom 20.09.2019 wurden sechs Maßnahmen zum Kli-maschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Kli-maschutzplans 2050 für den Sektor Gebäude (Be-schluss des Bundeskabinetts vom 02.10.2019) verankert. Mit erhöhten energetischen Standards übernimmt der Bundesbau Vorbildfunktion. Kon-krete Ziele sind für Neubauten der Standard Effi-zienzhaus (EH) 40 und für Sanierungen EH 55, der jeweils nach dem Grundsatz der Sparsamkeit zu er-reichen ist.

Der Geltungsbereich betrifft den gesamten Gebäu-debestand, der bis 2050 komplett durchsaniert wer-den muss, was eine Steigerung der Sanierungsrate von aktuell 1% auf zukünftig 3% bedeutet. Geprüft wird derzeit, ob bei Auslandsbauten, Gebäuden mit Denkmalschutz oder auch bei Anmietungen diesel-ben hohen Ziele erreicht werden können.

Für den Neubaubereich wird darüber hinaus ge-prüft, ob Sondernutzungen wie Labore und Werk-stätten oder Interimsgebäude zusätzlicher Rege-lungen bedürfen. Die Musterplanungen, wie sie beispielweise in Hessen für die neuen Unterkünfte der Bundeswehr in Holzmodulbauweise entwickelt wurden, sind an den neuen Standard EH 40 anzupas-sen. Die Vielfalt und Komplexität der Bauaufgaben, vor allem jedoch der enorm steigende Bedarf im zi-vilen und militärischen Bereich bleiben bundesweit die zukünftigen Herausforderungen im Bundesbau. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräfte-mangels gilt es, sowohl das Bauen im Bestand als auch die umfangreichen Neubaumaßnahmen unter Berücksichtigung der Ziele wie Steigerung der Pro-duktivität, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie Transparenz und Partnerschaft in der Projektabwick-lung voranzubringen. Die enge Zusammenarbeit und ein guter fachlicher Austausch zwischen Bund und Ländern unterstützt die Effizienzsteigerung und sichert die Qualität. Hierzu konnte das AFAG in Ful-da mit seiner dichten Tagesordnung und teils kont-roversen aber immer ergebnisorientierten Diskus-sionen beitragen.

3. Zusammenarbeit und Austausch zwischen dem Bund und dem Land Hessen

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Vierter Teil: Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

59 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

Hessisches Compete nce Center (HCC)

Vierter Teil:

Das HCC ist derzeit organisatorisch als Abteilung Landesdienste in die OFD Frankfurt integriert und hat sei-nen Sitz in Wiesbaden. Mit den rund 450 Beschäftigten erbringt das HCC als interner Dienstleister für die gesamte Hessische Landesverwaltung Verwaltungsdienstleistungen für das Rechnungswesen und das Per-sonalwesen. Weiterhin nimmt es für die Landesbehörden die Funktion einer zentralen Beschaffungsstelle wahr und stellt den Betrieb der SAP-Anwendungen sowie die Weiterentwicklung der SAP-Anwendungs-landschaft in der Hessischen Landesverwaltung sicher.

Die Aufgaben für den Betrieb und die Weiterentwicklung der SAP-Anwendungen werden im HCC durch das SAP Customer Center of Expertise (CCOE) gesteuert, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit der HZD, den Ressorts und der Firma SAP zu gewährleisten. Die Qualität des CCOE wird alle zwei Jahre durch die Firma SAP beurteilt und zertifiziert. Im Rahmen der Zertifizierung werden sämtliche Prozesse des HCC im Bereich des SAP-Anwendungsmanagements „unter die Lupe“ genommen und entsprechend gesichtet und bewertet. In 2019 stand erneut eine Zertifizierung an. Das HCC hat zum dritten Mal in Folge die Höchst-punktzahl von 200 Punkten erreicht. Es gibt nur einen weiteren SAP-Kunden, der mit diesem konstanten Ergebnis aufwarten kann.

1. Leistungsentwicklung und Betriebskennzahlen

Die vielfältigen Leistungen des HCC spiegeln sich in den Betriebskennzahlen des Jahres 2019 wider:

1.1 SAP-Anwendungsbetreuung und -entwicklung

» In den produktiven SAP-Systemen, die in über 800 Dienststellen des Landes Hessen genutzt werden, wurden ca. 23.700 aktive SAP-Anwender sowie 86.000 ESS-Benutzer in den Bereichen Rei-sekosten- und Abwesenheitsmanagement betreut.

» Im Problemmanagement unterstützt das HCC die Dienststellen bei der Lösung von SAP-be-zogenen Anwenderfragen und -problemen. Die ser-viceorientierte Betreuung der Kunden wird durch ei-nen fest definierten Prozess sichergestellt, der die Bearbeitung der Tickets nach Prioritäten gliedert. Im Jahr 2019 wurden 10.426 Tickets (2018: 9.633) von den Kunden des HCC aufgegeben. Auf den Bereich Berechtigungen für das Rechnungs- und Personalwesen entfielen insgesamt 5.589 Tickets (2018: 5.702) und damit nahezu 53,6 % (2018: 60 %) aller eingegangenen Tickets. Abschließend bear-beitet wurden insgesamt 9.870 Tickets (2018: 9.208) und damit 662 (6,7 %) Tickets mehr als in 2018.

» Das Anforderungsmanagement koordiniert sämtliche Änderungs- und Entwicklungsanträge für die in der Hessischen Landesverwaltung eingesetz-ten SAP-Anwendungen. Das in 2011 vom Kabinetts-ausschuss Verwaltungsmodernisierung abgenom-mene Konzept dient der Weiterentwicklung und Pflege der SAP-Landesreferenzmodelle und folgt definierten Entscheidungsprozessen zur Wahrung der Landeseinheitlichkeit der SAP-Anwendungen. Mit dem fortschreitenden Ausbau der SAP-Landes-referenzmodelle, der Entwicklung neuer Anwen-dungen auf Landesebene, dem Ausbau der Por-taltechnologie und der ESS/MSS-Anwendungen haben sowohl der Umfang der Änderungswünsche

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Vierter Teil: Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

61 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

als auch der damit verbundene Komplexitätsgrad bei der Umsetzung erheblich zugenommen.

Insgesamt stellten die Ressorts 582 Änderungsan-träge in 2019 (2018: 555). Im Landesreferenzmodell Personalwesen lag die Anzahl der Anforderungen bei 106 Änderungsanträgen (Vorjahr: 116). Die An-zahl der Anforderungen durch die Buchungskreise im Landesreferenzmodell Rechnungswesen lag bei 476 Anträgen (Vorjahr: 428). Im Jahr 2019 wurden insgesamt 23 Projektanträge (2018: 11) eingereicht. In 2019 konnten insgesamt 17 Projekte (2018: 13) abgeschlossen werden.

» Ein wesentliches Kriterium für die Qualität des laufenden SAP-Betriebs ist die Stabilität und hohe Verfügbarkeit der Produktivsysteme, die sich wie in den Vorjahren mit einer zeitlichen Verfügbar-keitsquote zwischen 96 % und 99 % der Gesamtlauf-zeit als äußert stabil erweist.

» Die Personalabrechnung für über 230.000 Beamte, Angestellte und Versorgungsempfänger (2018: 220.000) wurde auch im Jahr 2019 mit der SAP-Anwendung für das Personalwesen wie in den Vorjahren technisch reibungslos sichergestellt.

1.2 Rechnungswesen

» In der zentralen Finanzbuchhaltung wurden 143.582 (2018: 151.298) Lieferanten- und 50.541 (2018: 46.035) Ausgangsrechnungen gebucht. Wei-terhin wurden 42.603 (2018: 43.199) Kreditoren- und Debitorenstammsätze neu angelegt und 5.544 (2018: 6.683) Kreditoren- und Debitorenstammsät-ze in Form vom Änderungen, Ergänzungen und Lö-schungen angepasst. Das HCC wickelte den ge-samten unbaren Zahlungsverkehr der Hessischen Landesverwaltung mit einem Zahlungsvolumen von insgesamt 463,9 Mrd. € (2018: 418,0 Mrd. €) ab.

» Um den Dienststellen der Hessischen Lan-desverwaltung im Verfahren Elektronischer Kre-ditorischer Rechnungs- und Gutschriftsworkflow (E-KRW) (vgl. Textziffer 2.1) die eingehenden Liefe-rantenrechnungen bereits zu Beginn des Buchungs-prozesses elektronisch zur Verfügung stellen zu können, wurde im HCC eine zentrale Rechnungs-eingangsstelle eingerichtet. Dort werden die für die Dienststellen in Papierform eingehenden Rech-

nungen eingescannt und für die Überleitung in das SAP-System qualitätsgesichert aufbereitet. 2019 wurden 230.603 (2018: 122.814) Belege in der zen-tralen Rechnungseingangsstelle im HCC bearbeitet.

Die Lieferanten können ihre Rechnungen auch di-rekt in elektronischer Form an das HCC versenden, nachdem sie per Antrag vom HCC freigeschal-tet wurden. Die Zahl der eingegangenen elektro-nischen Rechnungen im Verfahren E-KRW beläuft sich auf 101.403 E-Rechnungen im Jahr 2019 (2018: 50.396) und beträgt damit rund 30,5 % des Gesamt-volumens (2018: 29 %).

1.3 Landesinterne Steuerberatung

Zum 01.01.2021 tritt der neue § 2 b Umsatzsteuer-gesetz (UStG) für die Hessische Landesverwaltung in Kraft. Dem Fachbereich Landesinterne Steuer-beratung ist es in 2019 gelungen, die Feincluste-rungs-Workshops mit allen 67 Buchungskreisen durchzuführen. In 2019 wurden die auf der landes-weiten Bestandsaufnahme der Geschäftsvorfäl-le aufbauende Feinclusterung abgeschlossen so-wie die noch fehlenden Schulungen für alle von der Neuregelung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 2019 durchgeführt. Für diese Schulungsveranstaltungen wurden jeweils zwei Tage angesetzt. Am ersten Tag wurde das fachli-che Wissen und am zweiten Tag die Bedienung des IT-Tools (SAP BRF plus) geschult. In insgesamt 27 Schulungsveranstaltungen wurden 260 Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter geschult. Darüber hinaus wurden in zwei jeweils eintägigen Schulungen ins-gesamt 41 Führungskräften und Verwaltungsjuris-ten die Grundsätze des neuen Besteuerungsver-fahrens gemäß § 2 b UStG vorgestellt. Das IT-Tool steht seit dem 01.02.2019 sämtlichen Buchungs-kreisen einsatzbereit zur Verfügung. Die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter konnten nach den Schu-lungsmaßnahmen beginnen, mit Hilfe des IT-Tools die für ihren Buchungskreis identifizierten steuerre-levanten Geschäftsvorfälle steuerlich zu beurteilen. Bis zum 31.12.2019 wurden von insgesamt 1.569 Geschäftsvorfällen bereits 702 Geschäftsvorfälle und damit 45 % final beurteilt. 19 Buchungskreise konnten in 2019 bereits ihre rechtlichen Beurtei-lungen im IT-Tool abschließen. Die Buchungskrei-se wurden bei den zum Teil recht komplexen und rechtlich anspruchsvollen Geschäftsvorfällen von der Landesinternen Steuerberatung unterstützt, so dass in der Regel im Zusammenhang mit der recht-

lichen Beurteilung gleichzeitig auch das Monito-ring erfolgte. Das IT-Tool wurde auf Wunsch von verschiedenen Städten, Bundesländern sowie Ver-bänden bereits mehrfach mit seinen Funktionalitä-ten vorgestellt und anschließend auch veräußert. Für die im Rahmen der steuerlichen Beurteilung erstmals „entdeckten“ Betriebe gewerblicher Art (BgA) wurden in Abstimmung mit dem zuständi-gen Finanzamt zeitnah für die zurückliegenden Ka-lenderjahre Steuererklärungen erstellt und einge-reicht. Dies geschah stets unter enger Einbindung der Landesinternen Steuerberatung. Hinzu kamen noch die steuerliche Beratung der FITKO (Födera-le IT-Kooperation) hinsichtlich deren Unternehmer- eigenschaft und deren Beziehungen zu den dem Regelbetrieb beigetretenen 115 Ländern und Kommunen. Die Landesinterne Steuerberatung nahm an mehreren Veranstaltungen für die hes-sischen Städte und Kommunen teil, die durch das HMdF, den Hessischen Städtetag und den Hes-sischen Städte- und Gemeindebund organisiert wurden. Dort wurde die systematische Herange-hensweise bei der Umstellung auf das neue Be-steuerungssystem erklärt und erste rechtliche Ein-schätzungen der neuen Vorschrift vorgenommen.

Über das Projekt „Umsetzung des § 2b UStG“ hinaus werden die Buchungskreise bei der Erfüllung ihrer laufenden steuerlichen Pflichten von der Landes-internen Steuerberatung unterstützt. Die Landesin-terne Steuerberatung bearbeitet nahezu sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfas-senden Meldungen und hilft den Buchungskreisen bei der Erstellung der Jahreserklärungen für ihre BgA und Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe und gibt Handlungsempfehlungen für eine steuer-lich optimale Gestaltung. Außerdem werden jähr-lich mehrere ein- bzw. zweitägige Schulungen zur Besteuerung von BgA angeboten sowie auf die Be-dürfnisse einzelner Buchungskreise zugeschnittene Workshops vor Ort durchgeführt. Die Buchungs-kreise werden überdies bei anstehenden Betriebs- prüfungen umfassend betreut. Insbesondere über-nimmt die Landesinterne Steuerberatung in Abstim-mung mit den Buchungskreisverantwortlichen die abschließenden Verhandlungen mit den Betriebs-prüfern und überprüft die Außenprüfungsberich-te und die geänderten Steuerbescheide. Im Rah-men einer aktuellen Lohnsteuerprüfung initiierte die Landesinterne Steuerberatung die Ausprägung von Rollen, um den Betriebsprüfern den Datenzu-griff zu ermöglichen. Außerdem erreichte die Lan-desinterne Steuerberatung, dass zwei bislang für die Lohnsteuer zuständige Finanzämter sich auf die

alleinige Zuständigkeit des Finanzamts Kassel I ver-ständigten. Mehrere Betriebsprüfungen konnten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. In 2019 wurden insgesamt 249 steuerliche Stellungnahmen von dem Fachbereich gefertigt. Dies stellt im Ver-gleich zu 2018 nahezu eine Verdoppelung dar und verdeutlicht die gute und vertrauensvolle Zusam-menarbeit mit den Buchungskreisen, die vermehrt bereits Vertragsentwürfe zu einer gutachterlichen Stellungnahme vorlegen und damit der Landesin-ternen Steuerberatung die Möglichkeit verschaffen, Vorschläge für eine Vertragsanpassung zur Vermei-dung von steuerlichen Risiken zu unterbreiten. In einem großen Umwandlungsfall wird derzeit das Umweltministerium bei der vertraglichen Gestal-tung zur Einbringung eines BgA in die Hessische Staatsweingüter GmbH beraten. Mit den konkre-ten Gestaltungsempfehlungen kann der gesamte Übertragungsvorgang steuerneutral gestaltet wer-den. Aufgrund der vermehrt von den Buchungskrei-sen geforderten Unterstützungs- und Beratungsleis-tungen gestaltet die Landesinterne Steuerberatung auch den Aufbau eines Internen Kontrollsystems aktiv mit.

1.4Zentrale Beschaffung

» Die Anzahl der vom HCC für die Landes-dienststellen durchgeführten Vergabeverfahren be-lief sich in 2019 auf insgesamt 394 Verfahren (2018: 335); hiervon entfielen 153 (2018: 128) auf europa-weite Vergabeverfahren. Festzuhalten ist, dass die im Rahmen der europaweiten Vergabeverfahren von Wirtschaftsteilnehmern als Rechtsmittel einge-legten Rügen an Umfang und Komplexität erheb-lich zugenommen haben. In drei Vergabeverfahren kam es zu einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Landes Hessen.

Es wurden insgesamt 1.062 Basisleistungen (2018: 663) bestehend aus Beratungen, Preisanfragen, Zu-stimmungsverfahren und Aussonderungsverfahren erbracht. Die Servicestelle für den elektronischen Einkauf (eProcurement) hat 8.400 Freitextbestellun-gen (2018: rund 8.500) mit dem damit einhergehen-den Beratungsbedarf bearbeitet. Der Gesamtwert der vom HCC erbrachten Vergabe- und Beschaf-fungsaktivitäten beläuft sich auf rund 184 Mio. € (2018: rund 156 Mio. €) ohne Umsatzsteuer.

» Die Vordruckverwaltung hat 982 verschie-

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Vierter Teil: Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

63 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2019

2. Innvovati onsprojekte des HCC

dene Vordrucke für die allgemeine Landesverwal-tung einschließlich der Steuerverwaltung (2018: 992) vorgehalten und hieraus 4.323 Auslieferun-gen (2018: 4.211) bedient. Für die Hessische Lan-deszentrale für politische Bildung wurden aus den vorgehaltenen 471 Publikationen (2018: 451) 5.821 Auslieferungen (2018: 5.723) vorgenommen. Aus den für die Hessische Staatskanzlei und für das Hes-sische Ministerium des Innern und für Sport vorge-haltenen Lagerbeständen erfolgten insgesamt 853 Auslieferungen (2018: 956).

» Das HCC hat zur Erschließung weiterer Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung in Hes-sen zwei Arbeitsgruppen zu den Themen „Nachhal-tiges Catering/Bewirtung“ sowie „Nachhaltige Ar-beitsschutzkleidung für kleine Bedarfsträger des Landes Hessen“ initiiert. In der vom HCC ausge-richteten und moderierten Auftaktveranstaltung am 12.02.2019 wurden organisatorische und in-haltliche Festlegungen für den weiteren Fortgang mit den aus der Hessischen Landesverwaltung ge-wonnenen Arbeitsgruppenmitgliedern getroffen. Ziel der Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Catering“ ist, eine Handlungshilfe/einen Leitfaden zu entwickeln, der Bedarfsträgern zur Unterstützung bei der nach-haltigen Beschaffung im Bereich Catering/Bewir-tung an die Hand gegeben werden kann. In der Ar-beitsgruppe „Nachhaltige Arbeitsschutzkleidung“ ist Zielsetzung die Erarbeitung von ausschreibungs-reifen Vergabeunterlagen mit Nachhaltigkeitsas-pekten für die Bedarfsdeckung kleinerer Bedarfs-stellen – auch durch gemeinsame Beschaffung. In beiden Arbeitsgruppen wurden bislang beachtli-che Arbeitsergebnisse erzielt, wie zum Beispiel die bereits erfolgreichen gemeinsamen Beschaffungen von Arbeitsschutzkleidung für mehrere Bedarfsstel-len (buchungskreisübergreifend) unter Realisierung von Nachhaltigkeit und unter Bereitstellung ent-sprechender Kataloge im eProcurement-System des Landes Hessen.

» Die erstmalig im Rahmen von europaweiten Vergabeverfahren dem Wettbewerb zur Verfügung zu stellenden Rahmenvereinbarungen über Video-dolmetschen als auch Präsenzdolmetschen für die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen für geflüchtete Menschen konnten mit Zuschlagsertei-lung erfolgreich abgeschlossen werden.

Das HCC unterstützt die IT-Strategie Digitale Verwal-tung Hessen 2020 mit der Umsetzung von Entwick-lungsprojekten zur Optimierung der Personalver-waltung und des Rechnungswesens. Die wichtigsten

HCC-Innovationsprojekte des Jahres 2019, die zum Teil über mehrere Jahre angelegt sind, werden nachfolgend dargestellt.

2.1Elektronischer Kreditorischer Rech-nungs- und Gutschriftsworkflow (E-KRW)

Mit dem Ende des Jahres 2019 wurde der Rollout des E-KRWs gemäß der ursprünglichen Staffelpla-nung planmäßig fertiggestellt. Die noch fehlenden Buchungskreise (FITKO, Fördermittelbuchungskrei-se; Hessen Mobil und ein Teil der Schulen) werden zum 01.04.2020 produktiv gesetzt, sodass auch die-se Buchungskreise in der Lage sein werden, die ab dem 18.04.2020 geltende Richtlinie 2014/55/EU, einzuhalten. Die dazu notwendigen technischen Vo-raussetzungen wurden 2019 nahezu abgeschlos-sen.

Um die ohnehin schon durch den E-KRW gestei-gerte Prozessqualität und Effizienz weiter zu verbes-sern, wurde die Validierung der Rechnungen in das SAP-System integriert. Für den Anwender fällt nun-mehr eine zusätzliche Anmeldung am System weg.Natürlich wurde auch 2019 sowohl technisch als auch fachlich der Betrieb der E-KRW-Anwendung erfolgreich für die Dienststellen sichergestellt, so dass rund 330.000 Rechnungen über den E-KRW gebucht werden konnten. Bereits jetzt entfällt schon ca. ein Drittel auf Rechnungen, die elektronisch per E-Mail gesendet und automatisiert in den Prozess integriert werden. Es ist zu erwarten, dass mit der EU-Richtlinie dieser Anteil weiter steigt. Damit lie-fert der E-KRW einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes Hessen.Aufgrund der nahezu vollständigen Produktivset-

zung der hessischen Dienststellen wird der E-KRW 2020 in den Regelbetrieb überführt, für den auch eine Leistung im Leistungsentgeltverzeichnis des HCC definiert wurde.

2.2Fördermittelbearbeitung mit SAP Grantor inklusive Pilotierung On-line-Antragsmanagement und Da-tenüberleitung aus dem ABA-KUS-System der WI-Bank

Nachdem im Jahre 2018 SAP Grantor im Rahmen ei-ner Pilotierung um ein Online-Antragsmanagement für die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten bei Mehrlingsgeburten erweitert wurde, konzent-rierte sich das Projekt in 2019 auf die Integration weiterer Förderleistungen in SAP Grantor. So konn-ten zehn weitere Förderprodukte aus den Ressorts HMdIuS (z.B. „Sport und Flüchtlinge“ und „Weiter-führende Vereinsarbeit“) , HMSI (z.B. Produkt "Lan-desaktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt"), HKM (z.B. "Förderung von Kultureinrichtungen") in den produktiven Einsatz genommen werden. Für das Förderprogramm „Sport und Flüchtlinge“ des HM-dIuS ist gemeinsam mit der HZD und der Digitalen Modellbehörde des Innenministeriums (DMB) ein zusätzliches Non-SAP Online-Antragsmanagement implementiert worden.

Im Bereich des Aktuellen Förderbanken Antrags- und Kundensystems (ABAKUS) wurde 2019 eine SAP Process Orchestration (PO) - Systemlandschaft aufgebaut und in Betrieb genommen. Diese dient der Datenübertragung von der WI-Bank (bewirt-schaftet Fördermittel im Auftrag verschiedener Ressorts) in die zentralen SAP-Systeme des Landes Hessen. In diesem Zug wurde zum 31.12.2019 die

Datenlieferung von Sammelbuchungen auf Einzel-posten umgestellt, so dass das Förderkataster (zen-trale Zuwendungsdatenbank) zukünftig die relevan-ten Förderdaten sowohl aus der WI-Bank als auch aus SAP Grantor umfasst. Des Weiteren wurde in 2019 eine Konzeption zur Abbildung von Drittmit-teln erstellt. Hiervon betroffen sind die EU-Fonds ESF, EFRE und ELER sowie die Bundesmittel. Die Produktivsetzung ist zum 01.07.2020 vorgesehen, so dass der neue Drittmittelprozess rechtzeitig zum Beginn der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen wird.

Für 2020 ist neben der Abbildung weiterer 30 För-derprodukte in SAP Grantor und das Voranbringen der verbindlichen landesweiten Staffelplanung auch die Erweiterung des SAP Online-Antragsmanage-mentverfahrens vorgesehen, um die Anforderun-gen, welche sich durch das Onlinezugangsgesetz ergeben, zu erfüllen.

Eine weitere Projektherausforderung in 2020 wird die Abbildung des Pflegeberufereformgesetzes über SAP Grantor sein, da hier noch ein weiterer Prozess hinzukommt, bei dem auch die Einnahmen-seite berücksichtigt werden muss.

2.3E-RecruitingIm Rahmen der Strategie „Digitale Verwaltung Hes-sen 2020“ wird mit dem im Jahr 2017 gestarteten Umsetzungsprojekt E-Recruiting eine hessenweit einheitliche Personalbeschaffungslösung auf Basis des SAP E-Recruiting eingeführt. Hessen ist derzeit das einzige Bundesland, das aufgrund der thema-tisch zentralen Bedeutung für die gesamte öffent-liche Verwaltung ein elektronisches Bewerberma-nagement vollintegriert in SAP einführt. Dabei setzt Hessen auf eine ganzheitliche und medienbruch-freie Abbildung elektronischer und integrierter Per-sonalbeschaffungsprozesse einschließlich einer On-line-Bewerberplattform.

Die Federführung für dieses Projekt liegt bei dem Hessischen Kultusministerium, das mit rund 30.000 internen und externen Bewerbungen pro Jahr der größte Personalbeschaffer der Hessischen Landes-verwaltung ist, und dem Hessischen Innenministeri-um, das im Polizeibereich jährlich weit über 10.000 Bewerbungen steuert. Das HCC unterstützt das Projekt maßgeblich bei der fachlichen und techni-schen Umsetzung. Schwerpunkt in 2019 war weiter-

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65 Jahresbericht 2019

hin die Umsetzung der Bewerbungs- und Einstel-lungsprozesse für die Personalbeschaffung sowie die Entwicklung einer modernen Oberfläche für die Online-Bewerberplattform, die auch für mobi-le Endgeräte geeignet ist. Nach Fertigstellung der Entwicklungen, der umfangreichen Tests und Qua-lifizierungsmaßnahmen ist in 2020 die landesweite Einführung von E-Recruiting geplant.

2.4Planungssystem für Personal und Budget

Die SAP-HR-Software dient über die klassischen per-sonalwirtschaftlichen Anwendungen und Geschäfts-prozesse hinaus als Entwicklungsbasis für die Aus-prägung kultusspezifischer Geschäftsprozesse in den Bereichen der Personalbeschaffung, des Prü-fungsmanagements und des elektronischen Leh-rertauschverfahrens mit anderen Bundesländern (LTV-Online).

Das Projekt für ein integratives und organisati-onsübergreifendes Planungssystem für Personal und Budget (PPB) im Kultusbereich verfolgt die-sen übergreifenden Ansatz. Mit der entwickelten Softwarelösung werden die Verfahren für die Lehr-erzuweisung, das Schulbudget und das Personal-ausgabenbudget, die Personal- und Personalausga-benplanung sowie die Budgetierung von Schulen abgebildet. Das Projekt gliedert sich in vier Teilpro-jekte, von denen drei bereits produktiv genutzt wer-den. Das verbleibende vierte Teilprojekt soll im Lau-fe des Jahres 2020 ausgerollt werden.Zusätzlich wurde in 2019 das Projekt Bedarfs-, Ka-pazitäts- und Arbeitsplanung für Studienseminare (BeKA) begonnen, das die Grundlage für ein wei-teres integratives Planungssystem im Kultusbereich legt. Dabei geht es um die Entwicklung einer SAP-in-tegrierten Lösung für alle Studienseminare, die die gesamte Prozesskette des Ausbildungsmanage-ments von der Bedarfsplanung über die Kapazi-tätsplanung bis zur Arbeitsplanung in den Studien-seminaren abdeckt. Neue Applikationen sollen über das Service-Portal und teilweise mobil zugänglich gemacht werden.

Dieses Beispiel zeigt, dass mit der Entwicklung spe-zifischer Geschäftsprozesse auf SAP-Basis und der Verbindung klassischer SAP-Geschäftsprozesse mit den Möglichkeiten moderner Technologien Effekti-vität und Effizienz der Verwaltungen wirksam unter-stützt werden können.

2019 führte der Schulungsbereich Rechnungswe-sen 134 Fortbildungskurse (2018: 138) durch. Ins-gesamt nahmen daran 850 Mitarbeiter (2018: 794) aus den Dienststellen der Hessischen Landesverwal-tung mit insgesamt 2.448 Teilnehmertagen (2018: 2.043) teil. Zusätzlich wurden über 100 Workshops speziell für Anforderer und Genehmiger im Elekt-ronischen Kreditorischen Workflow mit fast 3.000 Teilnehmern gehalten.

Der Schulungsbereich Personalwesen veranstalte-te im Jahr 2019 aus dem Standardkursangebot 44 Fortbildungskurse (2018: 55) mit 221 Teilnehmen-den (2018: 216) und 1.025 Teilnehmertagen (2018: 1.166).

Im Bereich Personalwesen prägte neben den Stan-dardschulungen und den jährlich stattfindenden ressortspezifischen Schulungen für das HKM, vor al-lem das Einführungsprojekt „E-Recruiting“ das Fort-bildungsgeschehen. Der Schulungsbereich Perso-nalwesen entwickelte im Rahmen dieses Projekts neue Veranstaltungstypen für Personalbeschaffer und für Administratoren. Im Jahr 2019 wurden ins-gesamt 36 zusätzliche Schulungen für das Einfüh-rungsprojekt „E-Recruiting“ durchgeführt.

3.Schulungs- angebote

Impressum

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