JAHRESBERICHT 2017
Stromstraße 1D-10555 BerlinT | +49 30 3 98 80-0F | +49 30 3 98 89-148E | [email protected]
Büro Brüssel Rue des Deux Églises 26B-1000 BruxellesT | +32 2 7 38 76 19
www.vau.net
J A H R E S B E R I C H T 2 0 1 7
Wir sind Vielfalt! 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th
Street | 17:30 SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 BAYERN | 17:30 SAT.1 REGIONAL |
94.5 Radio Cottbus | 98.2 Radio Paradiso | Amazon Media EU | ANTENNE
BAYERN | ANTENNE MAINZ 106.6 | Antenne Niedersachsen | ANTENNE
THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | Axel Springer | auto motor und sport
channel | AXN | AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast
Sachsen | Beate-Uhse.TV | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto |
BurdaBroadcast | bw family.tv | ByteFM | CHANNEL21 | CNN International |
dctp | DELUXE MUSIC TV | Deutsche Telekom | Deutsches Musik Fernsehen
| Discovery Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic | DIVICON MEDIA
| DMAX | DOMRADIO.DE | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF
Fernsehen | ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM
| FOX | GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg
1 | HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE
Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | Junior |
kabel eins | kabel eins Doku | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen
München | KinoweltTV | Klassik Radio | LandesWelle Thüringen | laut.fm |
M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | METROPOL FM | MOTORVISION TV |
MTV | n-tv | NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live
| Netzkino.de | NITRO | Nickelodeon | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-
Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX |
ProSiebenSat.1 Digital | PŸUR | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 |
Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | RMS Radio Marketing
Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio P.O.S. | Radio Regenbogen
| Radio sunshine live | radio TOP 40 | rheinmaintv | RNF Rhein-Neckar
Fernsehen | ROCK ANTENNE | ROCKLAND RADIO | RPR1. | RTL | RTL II
| RTL Hessen | RTL interactive | RTL Passion | RTLplus | RTL RADIO –
Deutschlands Hit-Radio | SAT.1 | SAT.1 Gold | SAT.1 NRW | ServusTV
| SevenOne Media | Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky
Deutschland | sonnenklar.TV | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV WISSEN | SPORT1
| SPORT1+ | SPORT1 US | STUDIO GONG | SUPER RTL | SYFY | Tele 5 | The
Radio Group | TLC | TNT Serie | TOP 100 Station | UFA Film- und Fernsehen
| Unitymedia NRW | UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk
in Nordrhein-Westfalen | VIVA | VOX | watch4 | WELT | wetter.com TV
100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th Street | 17:30
SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 BAYERN | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 Radio
Cottbus | 98.2 Radio Paradiso | Amazon Media EU | ANTENNE BAYERN |
ANTENNE MAINZ 106.6 | Antenne Niedersachsen | ANTENNE THÜRINGEN
| ASTRA Deutschland | Axel Springer | auto motor und sport channel | AXN
| AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast Sachsen | Beate-
Uhse.TV | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | BurdaBroadcast
| bw family.tv | ByteFM | CHANNEL21 | CNN International | dctp | DELUXE
MUSIC TV | Deutsche Telekom | Deutsches Musik Fernsehen | Discovery
Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic | DIVICON MEDIA | DMAX |
DOMRADIO.DE | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen |
ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX
| GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1
| HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE
Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | Junior |
kabel eins | kabel eins Doku | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen
München | KinoweltTV | Klassik Radio | LandesWelle Thüringen | laut.fm |
M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | METROPOL FM | MOTORVISION TV |
MTV | n-tv | NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live |
Netzkino.de | NITRO | Nickelodeon | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-
Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX |
ProSiebenSat.1 Digital | PŸUR | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 |
Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | RMS Radio Marketing
Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio P.O.S. | Radio Regenbogen | Radio
sunshine live | radio TOP 40 | rheinmaintv | RNF Rhein-Neckar Fernsehen
| ROCK ANTENNE | ROCKLAND RADIO | RPR1. | RTL | RTL II | RTL Hessen
| RTL interactive | RTL Passion | RTLplus | RTL RADIO – Deutschlands Hit-
Radio | SAT.1 | SAT.1 Gold | SAT.1 NRW | ServusTV | SevenOne Media |
Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky Deutschland | sonnenklar.
TV | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV WISSEN | SPORT1 | SPORT1+ | SPORT1 US
| STUDIO GONG | SUPER RTL | SYFY | Tele 5 | The Radio Group | TLC
| TNT Serie | TOP 100 Station | UFA Film- und Fernsehen | Unitymedia
NRW | UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-
Westfalen | VIVA | VOX | watch4 | WELT | wetter.com TV Wir sind Vielfalt!
J A H R E S B E R I C H T 2 0 1 7
2
Inhalt
4 Grußworte
MEDIENORDNUNG
6 Zukunft der Medienordnung Medienindustrie 4.0 benötigt passgenaue Medienordnung 4.0
8 VPRT wird VAUNET: Interessenvertretung der privaten Medien positioniert sich neu
9 Duales Rundfunksystem Länder vertagen Änderung des Telemedienauftrages und halten Druck bei Strukturreform aufrecht
11 Deutsche Content Allianz: „Inhalte strömen nur, solange die Quellen sprudeln“
12 Infrastrukturregulierung Netzdigitalisierung muss Marktrealitäten beachten
14 VPRT auf den Medientagen München 2017: „Die Radio-Agenda: Ready for Boarding? 5G, UKW, DAB – Was kommt, was bleibt?“
15 Radioregulierung Digitaltransformation des Radios bedarf fairer Startbedingungen, um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern
17 AER-Jahreskonferenz 2017: Europäisches Privatradio im Prozess der Medienkonvergenz
18 Urheberrecht Europäische Wünsche gefährden die Kreativwirtschaft
20 VPRT-Workshop zum Datenschutzrecht: „Alles neu macht der Mai.“
21 Werbefreiheit und Datenschutz EU-Regulierung setzt Medienvielfalt aufs Spiel
23 VPRT auf den Medientagen München 2017: „Die TV-Agenda: Audiovisuelle Medien im globalen Wettbewerb“
24 Wettbewerbsrecht Kartellrechtsfreistellungen bedrohen fairen Wettbewerb im Medienmarkt
26 Deutsche Content Allianz: Digital ist mehr als Technik: Kulturelles Ökosystem braucht fairen Wettbewerb
27 Programmfreiheit und Jugendmedienschutz Teilhabe und Schutz: Privater Rundfunk übernimmt Verantwortung
29 Initiative kulturelle Integration: VPRT betont die Bedeutung der privaten Medien für die kulturelle Integration
30 VPRT-Initiative #schaltdichein: Für gesellschaftliche Verantwortung und Engagement.
31 Gesamtverträge und Abgaberegelungen GEMA-TV- und Hörfunkvertrag bis 2020 abgeschlossen, Fortschritte bei Video-on-Demand
32 VPRT-Sommerfest 2017 – hören. sehen. feiern.: Prof. Dr. Michael Hüther betont die Rolle der Privaten als unverzichtbarer Treiber im dualen Rundfunksystem
3
MARKTENTWICKLUNG
36 Marktforschung, Messung und Werbewährungen Weiterentwicklung der Messmethoden schreitet voran
37 Screenforce Day 2017: „Das Beste aus zwei Welten“
38 Marktdaten
38 Marktdaten Fernsehen
41 VPRT-Publikationen: Regelmäßige Marktdaten aus der „Schönsten Branche der Welt“
42 Marktdaten Pay-TV
44 Radio Advertising Summit 2017: „Unüberhörbar“
45 Marktdaten Radio
48 VPRT auf den Medientagen München 2017: „Webradiomonitor 2017 – Webradio- und Online-Audionutzung wird immer mobiler“
49 Marktdaten Onlinemedien
50 Marktdaten Rundfunk und Werbemarkt
51 VPRT-Marktprognose 2017
53 VPRT-Studie: „Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland“: EU-Kommissar Oettinger betont die Bedeutung der Branche
54 VPRT-Studie: „Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland“
VERBAND 56 Vorstand
57 Fachbereichsvorstände
58 Technik- und Innovationsforum / Mitgliederentwicklung 2017 / Änderungen in der Geschäftsstelle 2017/2018
59 Geschäftsstelle
60 Verbandstruktur / Arbeitskreise
62 Historie des Verbands / Mitgliedschaften des Verbands
63 FSM und fragFINN begehen runde Jubiläen: Politik würdigt erfolgreiches Wirken der VPRT-Partner
64 Impressum
4
Liebe Mitglieder,
Transformation ist ein Schlagwort, das in jüngster Zeit häufig gefallen ist, wenn über die
derzeitigen Umbrüche in der Medienbranche gesprochen wurde. Ob Radio oder Fernseh-
en, Audio oder Video. In unterschiedlichen Geschwindigkeiten treiben Digitalisierung
und Konvergenz den Wandel unserer Branche voran.
Aber nicht nur die privaten Programmangebote und ihre Geschäftsmodelle unterliegen
Veränderungen. Auch unser Verband durchläuft derzeit eine Transformation. Die 2017
abgeschlossene Analyse zur Weiterentwicklung der Verbandsarbeit mündete in einer
Neupositionierung des VPRT. Ende Januar 2018 trafen dann Sie, liebe Mitglieder, den
einstimmigen Beschluss, unsere Interessenvertretung künftig als VAUNET zum neu-
en Spitzenverband der privaten Medien zu machen. Die Neujustierung des Verbandes
bedeutet dabei nicht die Neuerfindung des Rades. Vielmehr wollen wir an die erfolg
reiche Arbeit der vergangenen Jahre anknüpfen, aber als Wirtschaftsverband künftig
noch mehr Akzeptanz für die wirtschaftspolitischen Anliegen unserer Mitgliedsunter-
nehmen schaffen.
Ein wichtiger Meilenstein, um die große ökonomische, gesellschaftliche und kulturelle
Bedeutung unserer Branche noch stärker ins politische und öffentliche Bewusstsein
zu rücken, war die erste Wirtschaftsfaktorstudie des Verbandes und deren gemein-
same Präsentation mit EU-Kommissar Günther Oettinger im Juli 2017. Je deutlicher
wir veranschaulichen, wie wichtig Video und Audio für die Volkswirtschaft und für
den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind, desto größer sind die Chancen, an unseren
Regulierungsdauerbaustellen, wie AVMD-Richtlinie oder Plattformregulierung, nach-
haltige Erfolge zu erzielen.
Hans DemmelVorsitzender des Vorstands
Liebe Mitglieder,
manchmal ist der Fortschritt ein Rennpferd, allzu oft aber bewegt er sich im Schne-
ckentempo. Es gab 2017 wiederholt Bereiche, in denen der Verband einen langen Atem
und Durchhaltevermögen beweisen musste, um die Mitgliederinteressen durchsetzen zu
können. Genannt seien hier beispielhaft die Revision der AVMD-Richtlinie, die Plattform-
regulierung, die Satelliten-Kabel-Online-Verordnung oder die Reform des Glücksspiel-
rechts. Auch 2018 wollen wir bei diesen Regulierungsdauerbrennern Marathonausdauer
beweisen.
Andere Entwicklungen erforderten im vergangenen Jahr „Sprinterqualitäten“ und reak-
tionsschnelles Handeln. Intensiv begleitete der Verband die kurzfristigen Marktbewe-
gungen beim UKW-Sendernetzbetrieb. Neueste digitale „Modethemen“ wie Audio-Skills
und digitale Assistenten gilt es ebenfalls schnell zu analysieren und ihre Auswirkungen
auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Handeln unserer Mitgliedsunter-
nehmen zu prüfen.
Ich freue mich, dass ich in einer sehr spannenden Phase zum Geschäftsführer unseres
Verbandes berufen wurde. Die Transformation vom VPRT zum VAUNET möchte ich nun
mit Ihnen in 2018 weiter intensiv vorantreiben, um unsere schönste Branche der Welt
und ihre gesellschaftliche wie ökonomische Relevanz noch stärker visibel zu machen.
Dr. Harald FlemmingGeschäftsführer
Grußworte
5
Grußworte
Werte Mitglieder,
unsere Radiobranche ist nervös! – und das zu Recht.
An der mutlosen Unentschlossenheit der uns regulierenden Medienpolitik hat sich nichts
geändert. Hier brauchen wir einen ordnungspolitischen Befreiungsschlag, um unsere
Existenz als private Anbieter zu sichern und die Herausforderung des vor uns liegenden
Jahrzehnts anzunehmen.
Ordnen müssen wir auch die Diskussion um den Umstieg auf digitale Kanäle. Hierbei
die aktuelle UKW-Antennen-Problematik als Argument „für einen befreienden Umstieg
auf DAB+“ heranzuziehen, ist von Ahnungslosigkeit und Zockermentalität gleichermaßen
gespeist.
Aktueller denn je ist der Satz: Die Technik hat den Inhalten zu dienen!
Damit, wenn sich die Medienpolitik auf diesen Kern verständigt und schnörkellos um-
setzt, werden Radioprogramme, wie wir sie heute kennen, auch künftig gestaltbar sein
Mit freundlichen Grüßen
Klaus SchunkStellvertretender Vorstandsvorsitzender Vorsitzender des Fachbereichsvorstandes Radio und Audiodienste
Liebe Mitglieder,
in unserer digitalen Zeit sind klassische Medien bedeutungsvoller denn je: Informations-
prozesse, die zunehmend Algorithmen-gesteuert sind, brauchen Einordnung. Wir als
private Medienunternehmen nehmen diese Aufgabe wahr und haben dazu sowohl die
Reichweite als auch die Relevanz – gerade in der jungen Zielgruppe.
Was uns fehlt ist ein Rahmenwerk, das uns reelle Wettbewerbschancen gegen die
finanzstarken Internetriesen ermöglicht. Lassen Sie uns daher gemeinsam als VAUNET
für neue regulatorische Bedingungen eintreten und unsere gesellschaftspolitische
Bedeutung künftig noch stärker hervorheben.
Ihre Annette KümmelStellvertretende VorstandsvorsitzendeVorsitzende des Fachbereichsvorstandes Fernsehen und Multimedia
Liebe Mitglieder des Technik- und Innovationsforums,
die Auffindbarkeit von Inhalten und die Standardisierung von Metadaten waren 2017 wichtige Themen auf unserer Agenda. Gerade die Qualität der Metadaten für Online- Programmführer hat einen hohen Einfluss darauf, welche Programme unserer Mitglieder gehört bzw. gesehen werden. Ein wichtiger Grund, diese Themen auch in 2018 weiter-zuverfolgen. Darüber hinaus werden wir den aktuellen Stand der Entwicklungen in den Bereichen Artificial Intelligence, Cloud Computing, Ultra HD und 5G erarbeiten. Ich freue
mich auf interessante Vorträge und anschließende Diskussionen mit Ihnen.
Thomas WredeVorsitzender des Technik- und Innovationsforums
6
2017 wird in die Geschichte der Medientechnik viel-leicht als das Jahr eingehen, ab dem die noch junge „Touch“-Ära allmählich durch das „Voice“-Zeitalter ab-gelöst wird. 2007 gelang dem Smartphone mit Touch-screen der Durchbruch zum mobilen Multimediaplayer und mit ihm der Aufstieg der Intermediäre und Platt-formen. Zehn Jahre später gewinnen Sprachassistenz-systeme, Algorithmen, Recommendation Engines und Künstliche Intelligenz immer stärker an Einfluss auf die Steuerung der Mediennutzung. Das gesprochene Wort ist auf dem Weg, die Texteingabe abzulösen. Mit dem technologischen Wandel definieren sich auch die Kräfteverhältnisse zwischen den Inhalteanbietern und den Plattform- und Infrastrukturbetreibern stetig neu. Ein zentrales Anliegen des VPRT ist es, auf eine kon-vergente Medienordnung mit einem ausgewogenen Wettbewerbs- und Vielfaltsrahmen hinzuwirken. Nur so kann die erhebliche Wertschöpfung im audiovisu-ellen Sektor in ein gleichberechtigtes Verhältnis zur Plattform- und Telekommunikationsindustrie gebracht werden.
ModernisierungsstaatsvertragIm Juni 2016 hat die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz ihren Abschlussbericht vorgelegt. 2017 war davon geprägt, mit der Umsetzung der Ergeb-nisse zu beginnen. Während die Resultate der Arbeits-gruppe Kartellrecht weitgehend Eingang in die Neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-kungen gefunden haben (siehe auch Seite 24), dauern bei den anderen Arbeitsbereichen – EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richt linie), Platt-formregulierung, Intermediäre und Jugendschutz – die Umsetzungsprozesse nach wie vor an.
Die Länder verkündeten im Herbst 2017, einen Groß-teil der noch offenen Themen in einem sogenannten Modernisierungsstaatsvertrag bündeln zu wollen. Zu dessen Verabschiedung wird es voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 kommen. Neben dem öffentlich-rechtlichen (Telemedien)-Auftrag, Plattform-regulierung und Intermediäre soll dieser Rundfunk-änderungsstaatsvertrag auch einen neuen Rundfunk-begriff und das Medienkonzentrationsrecht zum Gegenstand haben. Zentrales Ziel des Modernisierungs-staatsvertrages soll die Stärkung der Medienvielfalt und der Inhalteanbieter sein – ein Anliegen, welches der VPRT ausdrücklich begrüßt. Der Verband hatte bereits gegenüber der Bund-Länder-Kommission die Notwendigkeit von Reformen und der Schaffung eines Level-Playing-Fields eingefordert.
Im Vorfeld des Modernisierungsstaatsvertrages und aufbauend auf dem Eckpunktepapier der Bund- Länder-Kommission führte Nordrhein-Westfalen im Frühjahr 2017 eine Konsultation zur Plattformregulierung durch. Bislang liegt nach einem im Juni 2017 folgen-den Expertenworkshop kein überarbeiteter Staatsver-tragsentwurf vor. Der VPRT setzt sich in erster Linie dafür ein, dass Zugang und Auffindbarkeit von TV und Radioangeboten hinreichend gewährleistet werden. Einen Must-Offer-Anspruch von Plattformanbietern gegenüber Inhalten oder Metadaten lehnt der Verband hingegen ab. Die Definition des Plattformbetreibers bedarf einer Neufassung und soll zum Beispiel auch Endgerätehersteller als neue Gatekeeper umfassen. Des Weiteren müssen die Grundprinzipien Diskriminie-rungsfreiheit und Chancengleichheit sowie der Schutz der Signalintegrität (inklusive Schutz vor illegaler Wei-terverbreitung) sichergestellt sein.
AVMD-RichtlineEin für die deutsche und europäische Medienwirtschaft maßgeblicher Regulierungsrahmen ist die EU-Richt-linie über audiovisuelle Mediendienste. Sie setzt un-ter anderem die Begrenzungen für die Refinanzierung von audiovisuellen Mediendiensten mit redaktionel-ler Verantwortung (Werbebestimmungen) und enthält Vorgaben hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung ent-sprechender Angebote (Jugendschutz, Barrierefreiheit, Quoten). Im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt startete die EU-Kommission neben der Überarbeitung des Urheberrechtes und des Telekom-munikationspaketes im Mai 2016 auch die Novellierung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Erklärtes Ziel der Revision ist, ge-
MEDIENORDNUNGZukunft der MedienordnungMedienindustrie 4.0 benötigt passgenaue Medienordnung 4.0
Wir können es uns nicht
länger leisten, internationa-
len Entwicklungen regulato-
risch mit nationalstaatlichem
Kleinklein hinterherzujagen.
Wir brauchen internationale Mindeststandards, die
für alle Anbieter von AV-Inhalten und Plattformen
gelten. Europäische Unternehmen benötigen darü-
ber hinaus Gestaltungsfreiheit, um den Zuschauern
und Nutzern das anbieten zu können, was für sie
wirklich relevant ist.
Dr. Holger Enßlin
Sky Deutschland GmbH
7
rechtere Rahmenbedingungen für alle Akteure im Sinne eines Level-Playing-Fields zu schaffen, den Einsatz von Werbung zu flexibilisieren, Jugendliche bei nonlinea-ren Diensten und auf Videosharing-Plattformen besser zu schützen und die Aufstachelung zum Hass wirkungs-voll zu bekämpfen.Das im Oktober 2017 in Gang gesetzte Trilogverfahren führte nach neun Verhandlungen im April 2018 zu ei-ner vorläufigen Einigung, die noch durch das Europäi-sche Parlament formal bestätigt werden muss.
Im Bereich der Werbung zeichnet sich eine maßvolle Reform ab. Mit der Abkehr von der stündlichen Wer-bezeitbegrenzung werden bessere Refinanzierungs-möglichkeiten geschaffen. Weitere Spielräume zur Deregulierung zum Beispiel bei Single Spots oder Un-terbrechervorgaben werden – trotz des starken Ein-satzes des VPRT – leider kaum ausgeschöpft. Bei der qualitativen Werbung bleiben die Verpflichtungen ausgeglichen. Das in Deutschland gut funktionierende System der Werbeselbstregulierung wird durch die No-vellierung in seiner Ausgestaltung nicht infrage gestellt (siehe auch Seite 21).Zudem haben die drei Institutionen einige Verbesse-rungen für fairere regulatorische Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht. Durch die partielle Angleichung der Regulierung linearer und nicht-linearer Dienste folgt die Richtlinie schrittweise der technischen und inhaltlichen Konvergenz. Erstmals sollen Videosha-ring-Plattformen – wenn auch begrenzt – in den An-wendungsbereich einbezogen werden. Für diese sollen künftig Mindeststandards unter anderem in den Berei-chen Werbung und Jugendschutz gelten. Das Europäische Parlament hat sich stark dafür ein-gesetzt, dass sich in der Richtline auch Anker für die Auffindbarkeit und den Schutz von Inhalten vor Über-blendungen finden. Im Falle der Auffindbarkeit sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen erlas-sen können, in Falle der Signalintegrität sollen sie es.
Mit der neuen Richtlinie werden auch Verschärfungen einhergehen. Anstatt die Pflichten für „traditionelle“ Dienste zu lockern, sind neue Auflagen wie bei der För-derung europäischer Werke hinzugekommen, obwohl schon heute vielfach in europäische Inhalte investiert wird. Die Mitgliedstaaten sollen künftig sicherstel-len, dass auch On-Demand-Anbieter in ihrem Katalog eine 30ProzentPflichtquote erfüllen. Neu ist außer-dem, dass die Mitgliedstaaten neben ausländischen Video-on-Demand-Anbietern linearen Diensten Film-förderungsabgaben auferlegen können, die gezielt in ihren Mitgliedstaat einstrahlen. Dies stellt eine Durch-
brechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie, des so-genannten Sendelandprinzips, dar. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit sollen die Mitglied-staaten dafür sorgen, dass Mediendienste schrittweise und kontinuierlich für Menschen mit Behinderungen zugänglich werden und hierüber in regelmäßigen Ab-ständen berichtet wird.
In enger Abstimmung mit seinen Mitgliedsunternehmen wird der Verband den nationalen Umsetzungsprozess angehen und sich dafür einsetzen, dass praktikable Lö-sungen gefunden und die Sender vor Doppelbelastun-gen geschützt werden.In welchem Zeitraum die EU-Mitgliedstaaten die Richt-linie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtli-nie) in nationales Recht umzusetzen haben, ist derzeit noch offen.
www.vau.net/medienregulierung
MEDIENORDNUNG | Zukunft der Medienordnung
ProSiebenSat.1 hat als
Teil des privaten Rundfunks
eine verfassungsrechtliche
Aufgabe zu erfüllen. Dies
kann in Zukunft nur dann
gelingen, wenn die zunehmende regulatorische
Privilegierung der US-Giganten und des öffent-
lich-rechtlichen Rundfunks beendet wird. Hier
besteht dringender Handlungsbedarf.
Dr. Michael Müller
ProSiebenSat.1 Media SE
8
VPRT wird VAUNET
8
Interessenvertretung der privaten Medien positioniert sich neu
„VAUNET – Verband Privater Medien“ ist der neue Spitzenverband der audiovisuellen Medienunternehmen in
Deutschland. Unter diesem Namen firmiert seit dem 21. Mai 2018 – dem internationalen Tag der kulturellen
Vielfalt – der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Auf der außerordentlichen VPRT-Mitglieder-
versammlung am 30. Januar 2018 fassten die Mitglieder einstimmig den Beschluss zur Neupositionierung und
zur Umbenennung des Verbandes. Die Begriffe „Video“ und „Audio“ bilden bei VAUNET künftig die übergeord-
nete Klammer, hinzukommt „net“ , das für „Network“ steht. Der Verband benennt sich nicht nur einfach um. Als
„VAUNET – Verband Privater Medien“ soll die audiovisuelle Industrie im Ganzen als das positioniert werden, was
sie ist: Eine der größten Wirtschaftssektoren in Deutschland und ein Motor der Kreativwirtschaft. Das spiegelt
sich schon heute zunehmend in den Themen, mit denen sich der Verband beschäftigt, und auch in den Geschäfts-
feldern der Mitgliedsunternehmen mit ihren vielfältigen TV-, Radio-, Online- und Mobileangeboten wieder. Für
die Verbandsarbeit bedeutet dies, dass sie sich zukünftig noch stärker auf die konvergente Entwicklung der Mär-
kte für audiovisuelle Medien ausrichtet, um hier auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen
aktiv mitzugestalten.
Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender: „Als VAUNET wollen wir zukünftig als Wirtschaftsverband noch mehr
Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien schaffen und dafür die
große wirtschaftliche, gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung dieser Branche im digitalen Zeitalter
stärker ins Bewusstsein rücken. Gleichzeitig unterstreichen wir mit der Betonung des Netzwerkgedankens die
Bedeutung des Vernetzens und von Allianzen zum Erreichen unserer Ziele.“
Dr. Harald Flemming, Geschäftsführer: „VAUNET steht für die logische Weiterentwicklung des VPRT im Zeichen
der Konvergenz. Die audiovisuelle Inhalteindustrie ist heute weit mehr als nur der klassische Rundfunk – auch
wenn wir hier unsere Wurzeln haben und dieses Bewusstsein weiterhin im Markenkern von VAUNET verankert
sein wird.“
9
Wenn 2017 „Nordkorea“ in den Nachrichten Erwähnung fand, ging es nicht immer nur um die Raketentests des kommunistischen Staates. Ein umstrittener Vergleich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Medi-enapparat des asiatischen Landes wurde zum Symbol für die in diesem Jahr intensiv geführte Debatte um die Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Den Aus-gangspunkt für die kontroverse Diskussion gaben so-wohl die Bundesländer als auch die Rundfunkanstalten mit ihren Vorschlägen zur Aufweichung des Telemedi-enauftrages und der Einführung einer Betrauungsnorm beziehungsweise mit den Berichten zur Optimierung von Auftrag und Struktur. Ein zentrales Anliegen der Länder ist, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Bürgern zu steigern. Sie verfolgen dabei zwei Ziele. Zum einen soll die Anerkennung dadurch wachsen, indem die Höhe des Rundfunkbeitrages auch über 2021 hinaus stabil bleibt. Die Rundfunkanstalten sind aufgefordert, diese Stabilität vor allem durch Kosteneinsparungen zu erzie-len. Daneben arbeiten die Länder an einem Abbau von Schranken im Telemedienbereich, um damit vermeint-lichen Nutzerbedürfnissen stärker Rechnung tragen zu wollen.
Telemedienauftrag Die Arbeitsgruppe „Telemedienauftrag“ der Länder veröffentlichte im Juni 2017 einen Entwurf zur Än-derung des Telemedienauftrages, dessen Umsetzung die Balance im dualen Rundfunksystem maßgeblich beeinträchtigen kann. Die mit dem 12. Rundfunkän-derungsstaatsvertrag (RÄndStV) im Anschluss an den EU-Beihilfenkompromiss für die Rundfunkanstalten festgelegten Telemedienschranken sollen zum Teil ab-geschafft oder weitgehend gelockert werden. Insbeson-dere die Aufhebung des Verbots Lizenzserien und filme
zum Abruf bereitzustellen, die Ausweitung der Fristen für Aufzeichnungen von Sportgroßereignissen, die weit-reichende Präsenz auf Drittplattformen und der Wegfall des Sendungsbezuges der Telemedienangebote würden gravierende Markteinschnitte zu Lasten privater audi-tiver und audiovisueller Telemedien bedeuten. Leider bestätigte sich die Befürchtung des VPRT, dass die mit dem 20. RÄndStV erlassenen Sonderregelungen für das ARD/ZDF-Jugendangebot „funk“ nun als Blaupause für das vollständige Telemedienangebot der Rundfunkan-stalten dienen sollen. Der VPRT hat vehement gegen die Umsetzung des Änderungsvorschlages protestiert und auf das widersprüchliche Agieren der Politik hin-gewiesen. Mit der Auftragserweiterung werden bei den Rundfunkanstalten voraussichtlich zusätzliche Kosten entstehen (Lizenzentgelte, Streamingkosten, Vergü -t ungs entgelte etc.). Aber gleichzeitig halten die Län-der die Anstalten an, ihre Gesamtkosten einzudämmen. Die Erweiterung des Telemedienauftrages schadet zum einen den privaten Wettbewerbern und verringert zu-gleich die Chancen, dass es tatsächlich bei einer Bei-tragsstabilität bleibt. Leistungen, die von privaten Medienanbietern erbracht werden, wie zum Beispiel das VideoonDemand von internationalen Spiel filmen, müssen nicht noch einmal von Rundfunkanstalten geleistet werden. Der VPRT konnte gemeinsam mit wei-teren Organisationen der Kreativwirtschaft erreichen, dass die ursprünglich für Oktober 2017 vorgesehene Verabschiedung der Auftragserweiterung zunächst ver-schoben wurde und enger mit der Strukturdebatte ver-knüpft wird. Aus Sicht des Verbandes muss erst eine umfassende Strukturevaluation und -reform erfolgen, bevor eine Auftragserweiterung in den Blick genommen werden kann.Der negative Effekt, den eine Ausweitung des Tele-medienauftrages für die privaten Telemedienunterneh-men hervorbringt, könnte sich durch die Satelliten- und Kabel-Verordnung auf den Onlinebereich (Sat-Kab- Online-VO) verstärken. Die Rundfunkanstalten un-terstützen den Reformvorschlag, wonach der Erwerb einer nationalen Lizenz für die Onlineverbreitung eines Werkes in allen anderen EU-Mitgliedstaaten ausreichen würde. Dadurch ließe sich der Aufbau paneuropäischer öffentlich-rechtlicher On-Demand-Plattformen erleich-tern sowie den privaten Anbietern der Erwerb von nationalen Lizenzen erschweren (siehe auch Seite 18).Der Ländervorschlag zur Änderung des Telemedienauf-trags enthält auch eine Defacto-Abschaffung des Drei-Stufen-Tests. Das Verfahren soll in Zukunft im Prinzip nur zur Anwendung kommen, wenn wesentliche Ab-weichungen zu den bisherigen, sehr allgemein gehal-tenen Telemedienkonzepten vorliegen. Der VPRT hat
MEDIENORDNUNGDuales Rundfunksystem
Länder vertagen Änderung des Telemedienauftrages
und halten Druck bei Strukturreform aufrecht
2018 wird der Auftrag von
ARD und ZDF ein Schwer-
punkt der medienpolitischen
Diskussion. Wir warnen
vor einer Aufweichung der
bestehenden Grenzen für ihre VoD-Angebote. Als
Multiplattform-Angebot sind wir wie ein Großteil
der Branche auf einen fairen Wettbewerb der
Systeme auch im Netz angewiesen.
Susanne Aigner-Drews
Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG
10
die Existenz des Drei-Stufen-Testverfahrens in der Ver-gangenheit grundsätzlich begrüßt, weil es ein Instrument der Vorabprüfung war, welches auch die privaten Wett-bewerber mit einbezog. In den über 50 bislang durch-geführten Drei-Stufen-Tests kritisierte der Verband aber die zu allgemein gehaltene Verfahrensdurchführung, wie zuletzt beim Telemedienkonzept zu www.br.de, und die teils zu enge Marktabgrenzung. Aus Sicht des VPRT be-darf es eher einer Optimierung des Verfahrens anstatt einer weiteren Aufweichung.
Finanz-, Auftrags- und Strukturdebatte Seit der Einführung der Haushaltsabgabe in 2013 reißt die Debatte um die Finanzierung und das Finanz-gebaren der Rundfunkanstalten nicht ab. Zahlreiche Klagen zweifeln die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbei-trages an. Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte im September 2017 die Rundfunkbeitragspflicht für Gewerbebetriebe. Beim Bundesverfassungsgericht sind Verfassungsbeschwerden anhängig, mit welchen sich das Gericht seit Oktober 2017 konkreter befasst. Dem Europäischen Gerichtshof ist das Thema im August 2017 ebenfalls vorgelegt worden. Im Zentrum der Klagen steht vor allem die Frage, ob der Rundfunkbeitrag mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist und tatsächlich einen Beitrag und keine Steuer darstellt. Höchstrichter-liche Entscheidungen sind daher in naher Zukunft zu erwarten.Unabhängig von der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages intensivierte sich 2017 die Debatte, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk nicht überfinan-ziert sei und Kostenreduzierungen möglich sind. Die Dis-kussion um die Finanzausstattung ist verbunden mit der Auseinandersetzung um den Auftragsumfang des öffent-lich-rechtlichen Rundfunks. Für Programmangebote, zu deren Durchführung die Rundfunkanstalten nicht (mehr) beauftragt werden, werden auch keine Rundfunkbei-träge benötigt.Die Länder setzten 2016 die Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen An-stalten“ ein und forderten die Rundfunkanstalten auf, bis September 2017 Reformvorschläge zu unterbrei-ten. ARD, ZDF und Deutschlandradio legten pünktlich ihre Berichte zu „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeital-ter“ vor. Die in den Berichten skizzierten Einsparpo-tentiale stießen aber auf breite Kritik. Aus Sicht der Länder stellen die benannten 20 Strukturprojekte le-diglich einen ersten Schritt für weitere Maßnahmen zur Kosten senkung dar. Die Kommission zur Überprüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sprach davon, dass nur „Mindesteinsparpotentiale“ benannt und
zum Beispiel die Bereiche Programm und Personal noch außen vorgelassen wurden. Der VPRT teilt diese Kritik ebenfalls. Der Verband hat sich in den vergangenen Jah-ren in vielfältiger Weise für eine Konkretisierung des Programmauftrages der Rundfunkanstalten und mehr Transparenz ausgesprochen, um eine höhere Balance im dualen Rundfunksystem zu erreichen. Dazu gehören insbesondere der Abbau von Doppelstrukturen sowie die Konzentration der Aktivitäten auf den Grundversor-gungsauftrag durch die Reduzierung kommerzieller In-halte.
In ihren Berichten zur Strukturoptimierung sprechen sich die Rundfunkanstalten für eine Aufweichung des KEF-Verfahrens aus. In diesem werden bislang die Aus-gabenvorhaben der Anstalten vor Beginn der Beitrags-periode durch die KEF überprüft und auf Basis des Prüf-ergebnisses die Höhe des Rundfunkbeitrages bestimmt. Nach den Vorstellungen des öffentlich-rechtlichen Rund-funks und Teilen der Medienpolitik (ABC-Modell [Neu-regelung von Auftrag, Budgetierung und Controlling]) soll die KEF künftig nur noch nachträglich die getätigten Ausgaben überprüfen. Die Beitragshöhe würde dann automatisch, orientiert an der allgemeinen Inflation, stei-gen. Der VPRT lehnt ein derartiges Indexmodell ab, da der konkrete Bedarf zur Auftragserfüllung das Finanz-volumen von ARD, ZDF und Deutschlandradio definie-ren soll, und nicht die Rundfunkanstalten zunächst Geld erhalten und danach mehr oder weniger selbstständig entscheiden dürfen, welches Angebot sie produzieren möchten. Angesichts der in Europa anhaltenden Diskus-sion über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rund-funks erscheint anstatt einer Angebotsexpansion eine Ausweitung von Transparenz und Kontrolle angebracht. Der VPRT konnte 2017 zudem erreichen, dass die von den Rundfunkanstalten geforderte Erweiterung der Sportgroßereignisliste des Rundfunkstaatsvertrages so-wie die Ausdehnung des Kurzberichterstattungsrechts von der Medienpolitik nicht weiterverfolgt wurden.
Die Entwicklungen zu Werbefreiheit im öffentlich-recht-lichen Rundfunk und zur UKW/Digitalradio-Thematik sind auf den Seiten 22 bzw. 15/16 nachlesbar.
www.vau.net/duale-medienordnung
MEDIENORDNUNG | Duales Rundfunksystem
Für die Jahre 2017 bis 2020 betragen die
Gesamteinnahmen für ARD, ZDF und Deutschland-radio rund 36,3 Milliarden Euro.
Quelle: 21. KEF-Bericht, Februar 2018
11
Deutsche Content Allianz
11
„Inhalte strömen nur, solange die Quellen sprudeln“
Die deutsche Medienpolitik muss eine zukunftsfähige
Digitale Agenda schaffen, die die Marktbedingungen
und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kul-
tur- und Medienwirtschaft nachhaltig verbessert.
Dies ist die zentrale Forderung, welche die Deutsche
Content Allianz (DCA) im April 2017 in ihrem Positionspapier „Inhalte strömen nur, solange die Quellen spru-
deln“ formulierte. Die Leistungen der Kultur- und Medienwirtschaft sind von hoher wirtschaftlicher, kulturel-
ler und gesellschaftlicher Bedeutung und müssten deshalb einen besonderen Platz in der parteipolitischen
Positionierung erhalten, betonten Jürgen Doetz (VPRT), Dr. Mathias Döpfner (BDZV), Prof. Dieter Gorny (BVMI),
Dr. Harald Heker (GEMA), Jan Herchenröder (VDD), Alfred Holighaus (SPIO), Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (VDZ)
und Alexander Skipis (Börsenverein des Deutschen Buchhandels) bei der Präsentation am 5. April 2017.
Zu den im Positionspapier formulierten Punkten gehört unter anderem die Schaffung eines digitalen Öko-
systems, in dem Onlineplattformen die Kreativen und die mit ihnen verbundenen Medienunternehmen fair an
der Wertschöpfung beteiligen, die sie mit deren vielfältigen Inhalten erzielen. Die Rechte der Urheber und ihrer
Branchenpartner müssten gestärkt werden. Der Zugang zum offenen Internet und die kommunikative Chancen-
gleichheit müssen gewährleistet sein, der digitale Verbraucherschutz für alle Beteiligten transparent und nach-
vollziehbar gestaltet sowie Kreativität und Technik zusammen gedacht werden. In der aktuellen weltpolitischen
Lage solle darüber hinaus die Chance genutzt werden, die Errungenschaft der Pluralität sowie der kulturellen
und sprachlichen Vielfalt in Europa selbstbewusst regulatorisch zu stabilisieren und auch im Rahmen der Wei-
terentwicklung des digitalen Binnenmarkts ernst zu nehmen.
12
Technische Innovationen können den Infrastrukturwett-bewerb beleben und zuweilen neue Verbreitungswege und Player hervorbringen. Die Rivalität zwischen den Technologien sowie zwischen den Anbietern von Über-tragungswegen darf sich für die VPRT-Mitgliedsunter-nehmen aber nicht nachteilig auf Reichweiten, Zugang und Auffindbarkeit auswirken. Eine wichtige Vorausset-zung für fairen Wettbewerb ist ein technologieneutrales Agieren der europäischen und deutschen Medienregu-lierung.
Terrestrik RadioEin Schwerpunkt der Verbandsarbeit war in den ver-gangenen Jahren das Hinwirken auf einen liberalisierten Sendernetzbetrieb, insbesondere für die UKW-Übertra-gung als tragende Säule der Hörfunkverbreitung und Finanzierung. Im Februar 2017 nahm der Liberalisie-rungsprozess eine überraschende Wendung, als der Netzbetreiber MEDIA BROADCAST den Verkauf seiner kompletten UKW-Infrastruktur ankündigte. In dem Ende 2017 abgeschlossenen Veräußerungsprozess hat sich der VPRT stets für einen weiterhin diskriminierungsfreien Zugang der Radiounternehmen zum Sendernetz einge-setzt. Unter anderem wurde mit vier Netzbetreibern die „Frankfurter Erklärung“ für einen diskriminierungsfreien Netzzugang vereinbart. Eine der Herausforderungen in 2018 wird darin bestehen, mit den zur Sicherung des Zugangs berufenen Behörden darauf hinzuwirken, dass durch die geänderte Betreiberlandschaft keine Pro-bleme für Programmveranstalter entstehen, die die Pro-grammübertragung in Frage stellen (siehe auch Seite 15).
Die MEDIA BROADCAST begründet ihren UKW-Ausstieg unter anderem damit, sich voll auf digitale Verbrei-tungsstrukturen, wie das DAB+-Netz, konzentrieren zu wollen. Über eine gemeinsame Strategie zur Digitalisie-rung des Hörfunks steht der VPRT seit Jahren im Dialog mit der Bundes- und Landespolitik sowie der ARD – bis 2017 auch im Rahmen des Digitalradio-Boards des Bun-desministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Den vom Digitalradio-Board erarbeiteten und im Febru-ar 2017 vorgestellten „Aktionsplan zur Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter“ konnte und wollte der VPRT jedoch nicht mittragen. Der Ver-band hält die Erarbeitung einer Roadmap für richtig und wichtig. Jedoch sah der Aktionsplan kein marktkon-formes Migrationsszenario vor und förderte einseitig den Übertragungsstandard DAB+. Der VPRT unterstützt grundsätzlich den Umstieg auf DAB+, wenn er fair und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten des Privatradios entspricht. Die Mitglieder des VPRT-Fachbereiches Radio und Audiodienste haben auf der Mitgliederversammlung
2017 einen „Vier-Punkte-Plan“ zur Radiodigitalisierung beschlossen, der im Kern vorsieht, dass es einen Ein-stieg in den terrestrischen UKW-Ausstieg erst ab einem Absinken der tatsächlichen analogen Nutzung auf unter 10 Prozent geben darf (siehe auch Seite 15, 16).
Terrestrik TVAls erster klassischer TV-Übertragungsweg ist die Terres-trik in den digitalen 2.0-Regelbetrieb vorgestoßen. Der Wechsel von DVB-T auf DVB-T2 HD startete im Mai 2016 mit einer Pilotphase und sechs Full-HD-Programmen. Am 29. März 2017 folgte in zwölf Ballungsgebieten erfolg-reich der Beginn des DVB-T2 HD-Regelbetriebes sowie am 8. November 2017 und 24. April 2018 die zweite und dritte Umstiegsphase. Im Herbst 2018 werden für die privaten TV-Programme weitere DVB-T2 HD-Sende-gebiete erschlossen. ARD und ZDF beenden ihre Umstel-lung Anfang 2019. Das Projektbüro DVB-T2 HD, welches der VPRT mitgetragen hat, stellte seine erfolgreiche Arbeit im September 2017 planmäßig ein.Das UHF-Frequenzband mit seinen Kapazitäten im 400- bis 694-MHz-Bereich ist laut Beschluss der europäischen Gremien mindestens bis 2030 primär für Rundfunk-dienste beizubehalten. Jedoch stehen diese Kapazitäten weiterhin im Blickfeld der Politik. Die Bundesregierung hat in ihrer im Juli 2017 veröffentlichten 5G-Strategie betont, dass wegen der guten Ausbreitungsbedingungen für eine 5G-Versorgung in der Fläche insbesondere das Spektrum in niedrigen Frequenzbereichen (unterhalb 1 GHz) benötigt wird. Der politische Prozess zur Ein-führung des 5G-Standards, eventuell auch für die line-are Programmverbreitung, hat sich 2017 in Deutschland und Europa intensiviert. Unter anderem haben sich die für Telekommunikation zuständigen Minister der Euro-päischen Union auf eine 5G-Roadmap verständigt und
MEDIENORDNUNGInfrastrukturregulierungNetzdigitalisierung muss Marktrealitäten beachten
Wenn die Politik den
Rundfunk weiterhin in die
Pflicht nimmt, muss sie auch
gegenüber denjenigen, die
dem Zuschauer bzw. Nutzer
den Zugang zu Bewegtbild eröffnen, deutlich ma-
chen, wie wichtig ihr bestimmte Inhalte und deren
Sichtbarkeit sind. Da erhoffe ich mir im WM-Jahr
deutlich mehr Zug zum Tor.
Sebastian Kocks
Mediengruppe RTL Deutschland GmbH
13
für Mitte 2018 die Verabschiedung des European Elec-tronical Communications Codes geplant, damit 2025 der 5G-Roll-Out starten kann. Der Verband steht mit den politischen Institutionen (z. B. Bundeswirtschafts-ministerium) sowie den Marktpartnern (z. B. Deutsche TV-Plattform) im Dialog, um den Programmanbietern einen fairen diskriminierungsfreien Zugang zur 5G-In-frastruktur zu ermöglichen.
Kabel TVAls letzter klassischer Übertragungsweg bietet das Kabel noch Analog-TV an. Im Juni 2017 gab Unitymedia den Startschuss zum Einstieg in den Ausstieg aus dem ana-logen Kabelfernsehen und stellte in seinen Regionen um. Parallel dazu schritten die Beratungen am 2016 in-stallierten Runden Tisch zum Kabel-Analog-TV-Umstieg voran. Im Herbst 2017 wurde von Netzbetreibern, Pro-grammanbietern, den Medienanstalten sowie ANGA und VPRT ein gemeinsames Projektbüro gegründet, welches bis zum Frühjahr 2019 den bundesweiten Umstiegspro-zess koordinieren und mit einer Dachkommunikation begleiten soll. Der VPRT hat sich für ein einheitliches Abschaltdatum zum Jahresende 2018 stark gemacht und sukzessive Abschmelzungen im analogen Kabel abgelehnt, um drohende Reichweitenverluste zu ver-meiden. Die Netzbetreiber werden die freiwerdenden Analogkapazitäten unter anderem für die Umsortierung der TV-Empfangskanäle nutzen. Der VPRT wird darauf hinwirken, dass die Kanalumschichtung sich nicht zu einem Auffindbarkeitsrisiko für die TVProgramme entwickelt, und der notwendige Neustart des Sender-suchlaufes ausreichend von den Netzbetreibern kommu-niziert wird.
Kabel RadioWährend Unitymedia in ihrem Verbreitungsgebiet beim Analog-Digital-Umstieg auf eine UKW-Abschaltung im Kabel vorerst verzichteten will, stellt sich in Bayern, Bremen und Sachsen die Situation – auch rechtlich – an-ders dar: Trotz Protesten von Seiten des VPRT haben die drei Länder per Gesetz für die analoge Hörfunkverbrei-tung im Kabel ebenfalls Ende 2018 als verpflichtendes Abschaltdatum festgeschrieben. Der auch in weiteren Bundesländern aktive Netzbetreiber Vodafone hat im Dezember 2017 angekündigt, zeitgleich mit der Ein-
stellung der analogen TV-Verbreitung in seinem gesam-ten Verbreitungsgebiet auch die UKW-Verbreitung über Kabel einzustellen. Angesichts von 6,4 Millionen ans analoge Kabel angeschlossenen Radiogeräten (Digitali-sierungsbericht 2017) besitzen die Kabelnetze nach wie vor eine bedeutende publizistische und wirtschaftliche Bedeutung. Den Radioangeboten drohen Reichweiten-verluste, vor allem, wenn der Umstieg auf die digitale Verbreitung nicht reibungslos erfolgt. Der Verband be-gleitet den Umstiegsprozess unter anderem auch da-durch, dass er insbesondere mit Vodafone einen neuen Rahmenvertrag über die Einspeisung der Hörfunkpro-gramme im Kabel verhandelt.
BreitbandMit den von der „Europäische Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (BEREC) 2016 erar-beiteten Leitlinien zur Auslegung der Transparenz-anforderungen der EU-Verordnung zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für elektronische Kom-munikation (TSM-Paket), welche die Netzneutralität in Breitbandnetzen normieren, kamen 2017 in Deutsch-land bereits zum Einsatz. Die Bundesnetzagentur prüfte bei Breitbandtarifangeboten von hiesigen Netzbreibern, ob die europäischen Vorgaben eingehalten werden. Der VPRT hat im Prüfverfahren auf die Interessen der Anbieter von audiovisuellen und akustischen Medien verwiesen. Unter anderem dürfe die Netzneutralität nicht durch Ausnahmeregelungen und uneinheitliche Auslegungen bei Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdiensten ausgehebelt werden.
www.vau.net/netz-und-plattformregulierung
Rund 3,175 Millionen TV-Haushalte nutzen noch analoges Kabelfernsehen.
Stand September 2017, Quelle: Digitalisierungsbericht 2017
MEDIENORDNUNG | Infrastrukturregulierung
Eine der größten Heraus-
forderungen in den kommen-
den Monaten ist die analoge
Kabelabschaltung. Besonders
für Spartensender ist es im-
mens wichtig, in der digitalen Welt auffindbar zu
bleiben. Wir brauchen gleiche Rahmenbedingun-
gen für alle, um eine vielfältige Medienlandschaft
zu bewahren.
Vera Nickel
Home Shopping Europe GmbH
14
VPRT auf den Medientagen München 2017
14
„Die Radio-Agenda: Ready for Boarding? 5G, UKW, DAB – Was kommt, was bleibt?“
Beim VPRT-Radiopanel auf den Medientagen Mün-
chen 2017 stand im Zentrum, mit welchen Strate-
gien sich die privaten Sender auf die Digital isierung
der Radioübertagung vorbereiten und welche Forderungen auf ihrer medienpolitischen Agenda stehen. Klaus
Schunk, Vorsitzender des VPRT-Fachbereichs Radio und Audiodienste, erneuerte seine Forderung nach einem
Radiostaatsvertrag, der unter anderem den Zugang und die Auffindbarkeit für Radio auf digitalen und mobilen
Plattformen und ein digitales „Must Carry“ umfassen müsse. Zudem stellte er das Vier-Punkte- Szenario des
VPRT für den Umstieg von UKW auf DAB+ vor (siehe Seite 15) und kritisierte die Programmvermehrung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die „Hintertür Digitalisierung“.
Jörg Sunnus (IFAK Institut Markt- und Sozialforschung) erläuterte vor Beginn der Paneldebatte, dass DAB+ nicht
der einzige digitale Radioweg zum Hörer ist. DAB+ werde mit 22 Prozent genutzt, Streamingdienste im Internet
kommen auf 20 Prozent. Meistgenutzte Technologie ist nach wie vor UKW. In der anschließenden Diskussion
betonte Gert Zimmer (RTL Radio Deutschland), dass UKW nicht abgeschaltet werden dürfe, da es die wirtschaft-
liche Existenzgrundlage der privaten Radios sei. Das fehlende DAB+-Engagement von privaten Sender liegt
häufig darin, dass sich die hohen Investitionen in DAB+ für kleine und mittelgroße Sender nicht refinanzieren
lassen. Für die Digitalisierung des Radioempfangs maß Carsten Friedrich (Mediamobile) dem Auto eine Schlüs-
selrolle zu. Radio sei im Auto unheimlich populär, weil es dort das einzige empfangbare Unterhaltungsmedium
sei. Die Einführung des mobilen Internetstandards 5G würde Platz für viele andere Dienste schaffen.
15
MEDIENORDNUNGRadioregulierung
Digitaltransformation des Radios bedarf fairer Startbedingungen,
um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern
UKWEinen Schwerpunkt der Verbandsarbeit stellte in den vergangenen Jahren eine angemessene Liberalisierung des Sendernetzbetriebs für den mit Abstand wichtigsten Verbreitungsweg, die terrestrische UKW-Übertragung, dar. Der 2012 in Gang gesetzte Prozess nahm eine exis-tentielle Wende, als der Netzbetreiber MEDIA BROAD-CAST den Verkauf seiner kompletten UKW-Sendeanlagen ankündigte. Im Verlauf der Ende 2017 abgeschlossenen Veräußerung hat sich der VPRT stets für einen weiter-hin diskriminierungsfreien Zugang der Radiounterneh-men zum Sendenetz eingesetzt. Hierfür hat er unter anderem an der „Frankfurter Erklärung“ mitgewirkt. In ihr haben die Verbände APR und VPRT sowie vier Netzbetreiber festgehalten, dass sich die Betreiber der Sende anlagen für den Fall des Kaufs und vorbehaltlich einer Konsultation und Abstimmung mit der zuständi-gen Kartellbehörde bereit erklären, jedem Betreiber, der ein Hörfunkprogramm abstrahlt, diskriminierungsfreien Zugang zur eigenen UKW-Infrastruktur einzuräumen. Eine der Herausforderungen in 2018 besteht darin, in der neu formierten Betreiberlandschaft darauf hinzuwir-ken, dass nach dem Marktaustritt der MEDIA BROADCAST keine neuen Monopole auf Seiten der Antennenerwerber zu Lasten der Radioanbieter entstehen.
Eine weitere Herausforderung im Bereich der Radiover-breitung ist die bevorstehende Abschaltung von UKW im Kabelnetz. Der VPRT hatte sich 2017 gegen ein gesetz-lich fixiertes Abschaltdatum für das KabelUKW, wie es im Medienrecht Sachsens, Bremen und Bayerns für Ende 2018 vorgesehen ist, ausgesprochen (siehe Seite 13).
DigitalradioEiner der Gründe, den die MEDIA BROADCAST angab, warum sie ihr UKW-Sendenetz veräußerte, ist die nun-mehrige Konzentration auf die digitalen Verbreitungs-strukturen, wie das im Aufbau befindliche, aber noch nicht von allen Privatradios genutzte DAB+-Netz. Der VPRT steht seit Jahren mit der Bundes- und Lan-despolitik sowie der ARD im Dialog, um eine gemeinsa-me Strategie zur Digitalisierung des Hörfunks zu finden. Er beteiligte sich unter anderem seit April 2015 an der Arbeit des Digitalradio-Boards des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Der vom Digital-radio-Board erarbeitete und im Februar 2017 vorgestellte „Aktionsplan zur Transformation der Hörfunkverbreitung
in das digitale Zeitalter“ konnte und wollte der VPRT je-doch nicht unterzeichnen. Der Verband hat den Ansatz, eine Roadmap für den Übergang in die digitale Radiozu-kunft mit allen Beteiligten zu erarbeiten, als einen rich-tigen und wichtigen Versuch gewertet. Jedoch sah der Aktionsplan kein marktkonformes Migrationsszenario vor. Er fördert einseitig den Übertragungsstandard DAB+ und geht an den Markt- und Nutzungsgegebenheiten, in deren Mittelpunkt nach wie vor UKW steht, vorbei. Die Privatradios kritisierten unter anderem die Maßnahme, von öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht mehr genutzte UKW-Frequenzen größtenteils brachliegen zu lassen, an-statt sie einer neuen Verwendung durch private Radios zuzuführen. Darüber hinaus sah der VPRT den „Smart-Ra-dio“-Vorschlag als problematisch an, da er mobile Geräte wie Smartphones ausklammert. In ihren im September 2017 veröffentlichten Berichten zu Auftrag und Strukturoptimierung haben ARD und Deutschlandradio die vollständige Abschaltung des ter-restrischen UKW-Netzes zu einem festen Datum (z. B. ab 2022 oder 2025) als Projekt mit großem Einsparpotenti-al dargestellt, obwohl UKW seit Jahren der mit Abstand meistgenutzte Radioübertragungsweg ist.Der VPRT unterstützt grundsätzlich den Umstieg auf DAB+, wenn er fair und den wirtschaftlichen Notwen-digkeiten des Privatradios entspricht. Die Mitglieder des VPRT-Fachbereiches Radio und Audiodienste haben auf der Mitgliederversammlung 2017 einen „Vier-Punkte-Plan“ zur Radiodigitalisierung beschlossen. Danach wer-den die im VPRT vertretenen Radiounternehmen die Nutzung von DAB+ ab dem Zeitpunkt aktiv bewerben, ab dem eine gesicherte Finanzierung sowie die technische Möglichkeit, alle bestehenden privaten UKW-Program-me über DAB+ abzubilden, besteht. Einen Einstieg in den terrestrischen UKW-Ausstieg darf es bis zum Absinken der tatsächlichen analogen Nutzung auf unter 10 Prozent
92,9 % der deutschen Bevölkerung hören Radio über UKW.
Stand September 2017, Quelle: Digitalisierungsbericht 2017
Nach der Aussetzung der
WDR-Werbezeitenreduzie-
rung brauchen wir dringend
eine auf lange Sicht tragfähi-
ge Gesamtstrategie für den
Hörfunk in NRW. Wir gehen davon aus, dass die
Landesregierung zukunftsweisende Rahmenbedin-
gungen erarbeiten wird, die einen fairen Wettbe-
werb im dualen Rundfunksystem garantieren.
Sven Thölen
Radio NRW GmbH
16
nicht geben. Mit dem Erreichen dieser Nutzungsmarke kann dann die dreijährige Übergangsphase von UKW zu DAB+ beginnen, in welcher sukzessive die UKW-Verbrei-tung eingestellt wird. In diesem Szenario sieht der VPRT die Technologieneutralität der Radioverbreitung als Kernprinzip (hybrider Ansatz). Daher betrachtet der Ver-band das Bestreben der Länder und des Europäischen Parlaments, in den Interoperabilitätsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des European Elec-tronic Communications Code (EECC) eine Privilegierung für DAB+-Geräte aufzunehmen, nach wie vor kritisch. Die ersten Erfahrungen in Norwegen, welches 2017 eine UKW-Abschaltung gesetzlich anordnete, zeigen, dass die dortigen Radiosender unter einem Rückgang der Hörer leiden. Diese negativen Auswirkungen sollten in Deutsch-land vermieden werden (siehe auch Seite 10 und 12).
Frequenz- und Werbereduzierung im öffentlich-recht-lichen Rundfunk Eine zu diesem Zeitpunkt unerwartete Entschei-dung traf Ende 2017 der Bayerische Rundfunk. Die Rundfunkanstalt legte den ursprünglich für 2018 vor-gesehenen Frequenzwechsel zwischen den BR-Radio-programmen BR-Klassik und PULS ad acta. Der VPRT hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt gegen Frequenztausch-Projekte der Rundfunkanstalten aus-gesprochen, insbesondere gegen das vom BR geplante Vorhaben, das digitale Jugendprogramm PULS zusätzlich zu DAB+ auch über die UKW-Frequenzen von BR-Klassik auszustrahlen und BR-Klassik in ein reines Digitalange-bot umzuwandeln. Die bayerischen Privatradios hatten mit einer Klage gegen die BR-Pläne den Handlungsdruck erhöht. Der VPRT begrüßte die Entscheidung des BR
grundsätzlich. Der 2016 mit ersten Fortschritten gestartete Prozess zur Implementierung des NDR-Werbemodells (werktäglich sendegebietsbezogen maximal 60 Minuten Werbung in jeweils nur einem Hörfunkprogramm) in anderen Bun-desländern könnte sich 2018 wieder verlangsamen. Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen kündigte Ende 2017 an, die 2016 beschlossene zweite Stufe zur Reduzierung von Werbung im WDR-Hörfunk ab 2019 (nur noch bis zu 60 Minuten Werbung werktäglich im Monatsdurchschnitt in einem Hörfunkprogramm) auszusetzen und die erste Stufe (ab 2017 in bis zu zwei Hörfunkprogrammen im Umfang von insgesamt bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt) evaluieren zu wollen. Der Ver-band wird sich in Nordrhein-Westfalen und in den an-deren Bundesländern weiterhin für die Einführung des NDR-Werbemodells einsetzen.
Association of European RadiosÜber seine Mitgliedschaft im europäischen Dachver-band, der Association of European Radios (AER), hat der VPRT auch 2017 viele Themen betreut und ge-staltet. Der AER war vor allem in den Bereichen euro-päisches Urheberrecht, Werbekennzeichnungen und Werbeverbote, Frequenzpolitik und Netzneutralität aktiv, um Einschränkungen zuungunsten der Radio-branche abzuwenden. Der AER hat seine Positionen auf vielen internationalen Plattformen präsentiert, unter anderem bei den Radiodays Europe. Trotz divergenter Positionen der AER-Mitglieder zur Einführung von DAB+ besteht Einigkeit, dass Radio auf allen Plattformen statt-finden und ein EUweites Abschaltdatum von UKW ver-hindert werden muss. Ein seit langem vom AER unterstütztes Vorhaben konnte 2017 starten. Nachdem die Internet Corporation for Assigned Names & Numbers (ICANN) 2016 der European Broadcasting Union (EBU) die Verwaltung der Top- Level-Domain (TLD) „.radio“ übertragen hatte, begann 2017 der Vergabeprozess, den der VPRT als Board-Member aktiv begleitet.Ein ebenfalls vom AER mitunterstütztes Projekt ist die Etablierung von nationalen Radioplayern, das heißt von zentralen NonProfitOnlineplattformen für lizensierte Radioprogramme. In Deutschland verlängerte Radio-player.de bis Ende 2019 seine Lizenz mit Radioplayer WorldWide. Zudem sind die 1.200 privaten und öffent-lich-rechtlichen Radioprogramme des Players seit Juli 2017 auch über Smart-TV-Geräte per App sowie über Lautsprecher- und Assistenzsysteme empfangbar.
www.vau.net/audio/medienregulierung www.vau.net/audio/netz-und-plattformregulierung
MEDIENORDNUNG | Radioregulierung
UKW wird noch lange
der wichtigste Radioüber-
tragungsweg bleiben. Aber
auch alle anderen Über-
tragungswege wie DAB+,
Kabel und Satellit sind relevant. Hinzu kommen
weitere neue Features wie Alexa oder Plattformen
wie radio.de. Daher braucht es den diskriminie-
rungsfreien Zugang und faire Bedingungen für die
privaten Marktteilnehmer, die im Verhältnis zu den
öffentlich-rechtlichen Anbietern in vielen Punkten
ohnehin schlechter gestellt sind.
Karlheinz Hörhammer
ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
17
AER-Jahreskonferenz 2017
17
Der Dachverband der europä-
ischen Privatradios, die Asso-
ciation of European Radios (AER), hat in den Mittelpunkt ihrer Jahreskonferenz 2017 die Novellierung der
europäischen Satelliten- und Kabel-Richtlinie und deren mögliche Auswirkungen auf den Radiomarkt gestellt.
Deirdre Clune (MdEP) begrüßte am 31. Mai 2017 die Konferenzteilnehmer im Europäischen Parlament in Brüs-
sel und erinnerte daran, wie wichtig lokale und nationale Programme seien, die täglich von den Bürgern über
das Radio empfangen werden. Siobhan Kenny (Radiocentre) skizzierte den gesellschaftlichen Wert des kom-
merziellen Radios. Sie hob die Bedeutung von Radio für Hörer, die Wirtschaft insgesamt sowie Werbetreibende
hervor.
Der AER-Präsident Stefan Möller stellte dar, dass die meisten Radiosender inzwischen auf eine hybride Ver-
breitungsstrategie setzen. Sie nutzten verschiedene Technologien – UKW, DAB/DAB+, Apps, Onlinestreaming
etc., – um ihre Zuhörer zu erreichen. Dafür benötigen sie unter anderem Zugang zu Frequenzen. Für analoge
Dienste sollte auf EU-Ebene kein Abschaltzeitpunkt festgelegt werden. Entscheidungen hierzu müssten die
Mitgliedstaaten treffen.
Schwerpunkt der abschließenden Diskussionsrunde mit Helga Trüpel (MdEP), Bogdan Brunon Wenta (MdEP,)
Tiemo Wölken (MdEP), Giuseppe Abbamonte (EU-Kommission, DG CNECT) und Vincent Sneed (AER) war, dass
das Radio bei der Novellierung der Satelliten- und Kabel-Richtlinie nicht den gleichen Regeln unterworfen wer-
den kann wie der audiovisuelle Sektor.
Europäisches Privatradio im Prozess der Medienkonvergenz
18
Obwohl Kreativität einer der letzten Rohstoffe Europas ist, unternehmen die europäische und die deutsche Po-litik kaum Anstrengungen für die Pflege und den Schutz dieses Wirtschaftsgutes. Vielmehr ist die Antwort Brüssels und Berlins auf einen zunehmend globaleren Wettbewerb eine Verschlechterung der Verhandlungs-situation der Sender und Rechteinhaber gegenüber marktmächtigen Plattformen. Zudem wird im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen die Rechtdurchset-zung eher erschwert anstatt die Schutzinstrumente zu verbessern.
EuropaDie EU-Institutionen haben zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes zahlreiche Initiativen angestoßen, die den Zugang zu digitalen Dienstleistungen vereinfachen und in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglichen sollen. Neben der EU-Strategie für eine Modernisierung des europä-ischen Urheberrechtes haben der Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, die Empfehlung für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Onlineinhalten sowie die vorgeschlagene Über-tragung der Vorgaben der Satelliten- und Kabel-Verord-nung auf den Onlinebereich (Sat-Kab-Online-VO) und der Vorschlag für eine Verordnung zur grenzüberschrei-tenden Portabilität von Inhalten eine hohe Relevanz für die Unternehmen des privaten Rundfunks. Insbeson-dere bei der Überarbeitung der beiden letztgenannten Regel werke drohte bzw. droht noch ein massiver staat-licher Eingriff in die Geschäftsmodelle der Medienun-ternehmen. Aus Sicht der EU-Kommission sollen, um die EU-weite Onlinenutzung von medialen Dienstleistungen zu verbessern, Ausnahmen vom sogenannten Territoria-litätsprinzip festgeschrieben werden.
Bei der Schaffung der Portabilitäts-Verordnung konnte der europäische Gesetzgeber eine interessengerechte Lösung finden. Seit dem 1. April 2018 können Abon-nenten ihre nationalen Onlineangebote bei Ferien- oder Dienstreisen im EU-Ausland abrufen, ohne dass der Anbieter zusätzliche Rechte klären muss. Auch bei den neuen Vorschriften für den elektronischen Handel im di-gitalen Binnenmarkt wurden die Bedenken der Medien-wirtschaft berücksichtigt. Das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission einigten sich auf eine
Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings, von der aber audiovisuelle Mediendienste ausgenommen sind.
Weitaus hartnäckiger gestaltet sich das immer noch nicht abgeschlossene Ringen um den Vorschlag für eine Satelliten- und Kabel-Online-Verordnung. Gemeinsam mit seinen Partnern aus der Kreativwirtschaft konnte der Verband erreichen, dass im Europäischen Parlament und im Kreise der Mitgliedstaaten die Bedenken der privaten Medienbranche Gehör fanden. Der VPRT hält eine Anwendung des in der Satelliten- und Kabelricht-linie verankerten Sendelandprinzips aus dem Satelliten-bereich wie auch die technologieneutrale Anwendung der Kabelweitersendevorgaben auf Onlinenutzungen für nicht notwendig, sondern für eine erhebliche Gefahr für die Wertschöpfungskette. Im ersten Halbjahr 2018 soll der Trilog zwischen den EU-Institutionen eine Einigung herbeiführen.
Schwierig gestalten sich weiterhin die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Hier gilt es, die Urheber und Leistungs-schutzberechtigten zu stärken. Insbesondere beim Thema Value Gap müssen die Rechte der Kreativin-dustrie gegenüber Plattformen gestärkt werden und darf der Text nicht hinter den Kommissionsvorschlag zurückfallen. Zudem darf die Richtlinie den Sendern nicht zusätzliche bürokratische Hürden im Bereich des Urhebervertragsrechts aufbürden.
Als zahnloser Tiger erweist sich der von der EU-Kom-mission moderierte und durch den juristischen Dienst verwässerte Entwurf eines Memorandum of Understan-ding der Industrie zu Follow-the-Money, das Zahlungs-ströme von illegalen Inhalten austrocknen soll. Denn
2016 verzeichneten illegale Streaming-Websites weltweit geschätzte
21,4 Milliarden Besuche.Quelle: Alliance für Creativity and Entertainment, 2017
MEDIENORDNUNGUrheberrechtEuropäische Wünsche gefährden die Kreativwirtschaft
Die Digitalisierung ist
Chance und Herausforderung
zugleich. Sie bietet uns groß-
artige neue Möglichkeiten,
erschwert es aber gerade
kleineren Sendern, mit ihren Angeboten auffindbar
zu bleiben. Anbietervielfalt gehört zu den funda-
mentalen Qualitäten unseres Rundfunksystems.
Sie muss erhalten werden.
Dr. Torsten Rossmann
WeltN24 GmbH
19
genau wie beim deutschen Vorstoß, damals unter dem Namen Clearingstelle Onlinewerbung und Urheberrecht [COWU], fehlt es der Selbstregulierungsini tiative an Verbindlichkeit und damit Durchschlagskraft.
DeutschlandNachdem es dem Verband 2016 gelungen war, bei der Novellierung des Urhebervertragsrechtes – welches im März 2017 in Kraft trat – den ursprünglichen Minister-vorschlag deutlich zu entschärfen, setzte sich 2017 das Ringen um eine Aushöhlung der Rechte von Rechtever-wertern weiter fort. Zum einen zog der Bundestag im Juli 2017 im Urheber-recht eine neue, vorerst befristete Wissenschaftsschran-ke ein. Mit der neuen Regelung können Einrichtungen der Bildung und der Wissenschaft in einem begrenzten Umfang, der aber deutlich über das Zitatrecht hinaus-geht (bis zu 15 Prozent), urheberrechtlich geschützte Werke frei für ihre Arbeit nutzen. Im Gegenzug sollen die Urheber eine angemessene Vergütung erhalten. Der VPRT steht der Neuregelung skeptisch gegenüber, da die Wissenschaftsschranke einen weiteren Abbau der aus-schließlichen Rechte von Urhebern und Rechteverwer-tern darstellt.
Eine Schwächung im Kampf gegen Urheberrechtsverlet-zungen bedeutet die im Juni 2017 erfolgte umstrittene Änderung des Telemediengesetzes (TMG), welche die Haftungspflichten für Betreiber von Internet zugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) lockert. Nunmehr haften Hotspot-Betreiber nicht mehr für Rechtsverletzungen, welche die Nutzer der Netzwerke verursachen. Der VPRT hatte sich gemeinsam mit ande-ren Rechteinhabern gegen die faktische Abschaffung der
Störerhaftung ausgesprochen, weil damit ein effektives Instrument, welches die Verfolgung von Urheberrechts-verletzungen im Internet ermöglicht, beschnitten wird. Ursache für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2016. Das Gericht hatte entschieden, dass Geschäftsinhaber, die der Öffentlichkeit ein kostenloses WiFi-Netz zur Verfügung stellen, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers unter bestimmten Voraussetzungen nicht verantwortlich gemacht werden können.
Um den Kampf gegen die illegale Nutzung und Verbrei-tung von urheberrechtlich geschützten Werken besser führen zu können, hat die Wirtschaft eine neue Initiative gestartet. 29 führende Produzenten und On-Demand- Inhalteanbieter – darunter auch VPRT-Mitglieder wie Sky und Amazon – haben die „Alliance für Creativity and Entertainment“ (ACE) gegründet, die eng mit der Justiz zusammenarbeitet, zivilrechtliche Ansprüche durchsetzt und Kooperationen mit bestehenden nationalen Schutz-organisationen aufbauen will.
www.vau.net/urheberrecht
MEDIENORDNUNG | Urheberrecht
Die Auffindbarkeit von
Rundfunkangeboten auf di-
gitalen Plattformen ist auch
2018 ein zentrales Thema.
Die weiterwachsende Cont-
ent-Vielfalt, linear und vor allem nonlinear, sowie
die sich verändernde Gestaltung von Navigations-
oberflächen bringen neue Herausforderungen mit
sich.
Judith Haker
QVC Handel S.à r.l. & Co. KG
Der private deutsche
Rundfunk ist gefordert wie
nie: In einem Wettbewerb
mit der globalen Tech-Indus-
trie und wagniskapital-finan-
zierten Startups muss sich der private – und was
den Hörfunk betrifft föderale – Rundfunk behaup-
ten und dazu mit einer gemeinsamen Stimme
hörbar seine Position vertreten. Dem VPRT kommt
in der Organisation dieser Herausforderung eine
ganz zentrale Rolle zu!
Patrick Bernstein
Radio Hamburg GmbH & Co. KG
20
VPRT-Workshop zum Datenschutzrecht
20
„Alles neu macht der Mai.“
Am 25. Mai 2018 trat die 2016 verabschiedete europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Aus diesem Anlass führte der VPRT am 28. November 2017 unter dem Motto „Alles neu macht der Mai.“ einen
Mitglieder-Workshop zum Datenschutzrecht durch.
Dr. Cornelius Böllhoff (Rechtsanwalt, Redeker Sellner Dahs) gab einleitend einen Überblick über die Daten-
schutzgrundverordnung und das deutsche Anpassungsgesetz. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf den
Maßnahmen, die die Unternehmen bis Ende Mai 2018 noch ergreifen müssen, um sich rechtskonform zu ver-
halten. Denn sonst drohen erhebliche Bußgelder.
Anschließend gingen Julia Maier-Hauff und Jürgen Hofmann aus der VPRT-Geschäftsstelle speziell auf die
medienspezifischen Fragestellungen der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere auf die Bereiche
Reichweitenmessung, HbbTV und das Medienprivileg, ein. Welche neuen Wege Unternehmen bereits heute
beschreiten, um für die Nutzer ebenso attraktive wie datenschutzkonforme Lösungen anzubieten, illustrierte
Christoph Zippel (Mediengruppe RTL Deutschland) anhand des Praxisbeispiels der LogIn-Allianz. Diese Initiati-
ve soll es Verbrauchern ermöglichen, mittels eines einzelnen LogIns verschiedene Angebote nutzen zu können.
Des Weiteren stellten Julia Maier-Hauff und Jürgen Hofmann die europäischen Pläne für die E-Privacy-Verord-
nung sowie den weiteren Fahrplan dar. Sie wiesen dabei insbesondere auf die für die Unternehmen drohenden
wirtschaftlichen Nachteile hin. Dr. Bernd Nauen vom Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
gab den Workshop-Teilnehmern im Anschluss einen Einblick in die derzeitigen Überlegungen zur Anpassung
der Selbstregulierung der europäischen Werbewirtschaft (EDAA/DDOW).
UNTERLIZENZVERTRÄGE
RUNDFUNKFREIHEIT
PANORAMAFREIHEIT
LEISTUNGSSCHUTZRECHT
ZITATRECHTVERWERTUNGSGESELLSCHAFTSGESETZ
CO
PY
RIG
HT
SC
HL
ICH
TU
NG
SV
ER
FAH
RE
N
SONDERVERGÜTUNG
NEBENRECHTE
ESCALATOR
PRIVATER RUNDFUNK
WIE
DE
RH
OLU
NG
SV
ER
GÜ
TU
NG
EN
BUY-OUT-HONORARE
GEMEINSAME VERGÜTUNGSREGEL
VPRT
GVLG
EM
A
VERWERTUNGSGESELLSCHAFT
VERBREITUNGSGEBIET
FIL
MA
USS
CH
NIT
TE
GE
STA
TT
UN
GL
IZE
NZ
GARANTIESUMMEN
PE
RS
ÖN
LIC
HK
EIT
SR
EC
HT
RECHT AM EIGENEN BILDVERGÜTUNG
URHEBERRECHT
BESTSELLER
PRODUKTION
PORTABILITÄT
VERWERTUNGSGEWINN
MARKTBEOBACHTUNGSPFLICHT
AUSKUNFTSANSPRUCH
PAUSCHALHONORAR
AN
GE
ME
SS
EN
E V
ER
GÜ
TU
NG
URHEBERVERTRAGSRECHT
DSGVO
21
Ohne Marktdaten keine Werbeeinnahmen. Ohne Wer-bung kein breit gefächertes privates Programmange-bot. Ohne privates Radio/Audio und TV/Video weniger Medienvielfalt. Werbeeinnahmen bilden eine maßgeb-liche Finanzierungsgrundlage für privatwirtschaftlich produzierte mediale Inhalte. Regulative Eingriffe in die Werbefreiheit, können daher erhebliche negative Kon-sequenzen für die Medienvielfalt haben. Maßnahmen, die die Refinanzierung am Werbemarkt behindern, müssen daher verhindert bzw. abgebaut werden. Dies betrifft sowohl die Einführung qualitativer wie quanti-tativer Bestimmungen für Werbeinhalt- und formen als auch die Erhebung von werbemarktrelevanten Markt-daten.
AVMD-RichtlinieDie im Mai 2016 durch die EU-Kommission angesto-ßene Novellierung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) fand bis Ende 2017 noch keinen Abschluss und wird im Laufe des Jahres 2018 beendet sein. Die Novellierung bot aus Sicht des VPRT die Chance, die europäischen Werbebestim-mungen zeitgemäß und liberal zu gestalten. Insbe-sondere begrüßte der VPRT den Vorschlag, die engen quantitativen Grenzen für Werbung in linearen Ange-boten deutlich flexibler zu gestalten und damit mehr Wett bewerbsgerechtigkeit gegenüber nonlinearen audio visuellen Medien zu schaffen. Die EU-Kommissi-on schlug vor, anstatt einer stündlichen Werbezeitbe-schränkung den Sendern eine flexible Einteilung des zwanzigprozentigen Werbeanteils zwischen 7 und 23 Uhr zu ermöglichen und die Unterbrechung von Fil-men, Kinospielfilmen und Nachrichtensendungen durch Werbung alle 20 anstatt 30 Minuten zuzulassen. Wei-tere Vereinfachungen sollten die Bereiche Sponsoring, Produktplatzierung und Self- und Crosspromotion be-treffen.
Im qualitativen Werbebereich setzt der Kommissi-onsentwurf zwar auf eine Stärkung der Selbst- und Ko- Regulierung. Sie machte jedoch deutlich, dass die Werbung im Bereich von HFSS-Lebensmitteln und Alkohol sich stärker daran orientieren muss, dass Kinder/Minderjährige dieser nicht ausgesetzt sind. Im Mai 2017 verabschiedeten das Europäische Par-lament und der Rat der Europäischen Union ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag und die Trilog-verhandlungen begannen. Zu Jahresbeginn 2018 zeich-nete sich ab, dass sich alle drei Institutionen für eine Abschaffung der stündlichen Werbezeitenbegrenzung aussprechen. Zentral war die Ausgestaltung des Zeit-fensters (Prime Time), währenddessen die Ausstrahlung von Fernsehwerbespots und Teleshopping-Spots einer zeitlichen Limitierung unterliegen soll. Vorstöße für neue qualitative Werbebeschränkungen wurden nicht unternommen. Der VPRT hat mehr-fach und unter anderem in einer Allianz aus europä-ischen und nationalen Rundfunkverbänden an die europäischen Akteure appelliert, das übergeordnete Ziel der Revision, den europäischen Mediensektor wettbewerbsfähig zu machen, nicht aus den Augen zu verlieren. Insbesondere die Werbefreiheit als maßgeb-liche Finanzierungsgrundlage für mediale Inhalte müs-se respektiert werden (siehe Seite 6, 7).
Datenschutzgrundverordnung & E-Privacy-VerordnungFür die Werbefinanzierung von Onlineangeboten ist die Erfassung der Angebotsnutzungsdaten essentiell. On-line-Medienangebote, welche sich in erster Linie über Display und AffiliateWerbeformate rekapitalisieren, sind jedoch durch neue europäische Datenschutz pläne in ihrer Existenz bedroht. Die EU-Kommission hat im Januar 2017 einen Novellierungsvorschlag für die E-Privacy-Verordnung veröffentlicht, der maßgeblich auf das Instrument der Nutzereinwilligung für die Zu-lässigkeit von Cookies setzt. Diese soll vom Nutzer bewusst gewählt und über die Browsereinstellung vorgenommen werden. Basierend auf der Forderung aus der Datenschutzgrundverordnung nach einer datenfreundlichen Voreinstellung (Privacy by Design, by Default) könnte dies bedeuten, dass viele Nutzer keine Cookies zulassen werden. Eine Ende 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorge-legte Studie zeigt, dass die Umsetzung des EU-Kommis-sionsvorschlages in kürzester Zeit in Deutschland zu einer Reduktion des gesamten digitalen Werbebudgets von etwa einem Drittel führen kann. Der VPRT hat den Kommissionsvorschlag zudem kritisiert, da er das Aus für die Reichweitenmessung und damit für eine ver-lässliche Werbewährung bedeuten würde.
MEDIENORDNUNGWerbefreiheit und Datenschutz
EU-Regulierung setzt Medienvielfalt aufs Spiel
Ein hohes Datenschutzni-
veau wird die EU sicher nicht
erzielen, indem sie mit der
E-Privacy-Verordnung dieje-
nigen stärkt, die sich bisher
durch einen besonders fragwürdigen Umgang mit
Daten hervorgetan haben.
Marc Schröder
Mediengruppe RTL Deutschland GmbH
22
Seine Kritik am europäischen Datenschutzansatz hat der Verband auch im Prozess der nationalen Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung – welche am 25. Mai 2018 in Kraft trat – eingebracht, zum Beispiel bei der rundfunkrechtlichen Umsetzung im Rundfunkstaatsver-trag. Der VPRT unterstützt weiterhin den selbstregula-torischen Ansatz, wie er erfolgreich von der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) und dem Deutschen Datenschutzrat Online Werbung (DDOW) ver-folgt wird. Insgesamt sind bis 2016 von der EDAA 167 Lizenzen an Anbieter von nutzungsbasierter Werbung vergeben worden.
GlücksspielwerbungHinsichtlich der Glücksspielregulierung in Deutschland haben die Länder nach wie vor keinen Konsens ge-funden. Zwar wurde im März 2017 der Zweite Glücks-spieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) unterzeichnet. Schleswig-Holstein vereinbarte jedoch in seinem neu-en Koalitionsvertrag vom Juni 2017, den Glücksspiel-staatsvertrag wieder zu kündigen. Das norddeutsche Bundesland beabsichtigt, eine tragfähige, europarechts-konforme bundesweite Lösung für den gesamten Bereich der Sportwetten einschließlich des Online- Casino- so-wie des Pokerspiels zu finden. Als Orientierung soll das bis 2013 gültige Glücksspielgesetz Schleswig- Holsteins dienen. Der VPRT hat die Ankündigung der neuen schleswig-holsteinischen Koalition begrüßt. Der Zweite GlüÄndStV stellt zwar in einigen Punkten, wie zum Bei-spiel bei der Aufhebung der quantitativen Begrenzungen der Sportwettenkonzessionen, einen Fortschritt dar, von einer echten Marktliberalisierung ist der Staatsvertrag aber noch entfernt. Die Länder verpassten, insbesondere neue praktikable und rechtssichere Regelungen für die Bewerbung von Sport wetten festzulegen. Neben Schles-wig-Holstein hatten auch andere Länder Bedenken an-gemeldet und daher von einer Ratifizierung des Zweiten GlüÄndStV Abstand genommen, der eigentlich am 1. Ja-nuar 2018 in Kraft treten sollte. Der VPRT engagiert sich auch in den nächsten Monaten dafür, dass in Deutschland eine Glücksspielregulierung etabliert wird, die den europarechtlichen Erfordernissen der Transparenz, Kanalisierungsfunktion und des Markt-zugangs gerecht wird.
An Kinder gerichtete WerbungHeranwachsende bedürfen aufgrund ihrer noch nicht voll-ends entwickelten Persönlichkeit eines alters gerechten Zugangs zu Medien und Werbung. Dem versuchte zum Beispiel der Beschluss des Rates der Europäischen Uni-on über den Kampf gegen Fettleibigkeit bei Kindern ge-recht zu werden. Der Verband befürwortet den Weg der Selbstregulierung, wie er in Deutschland vom Deutschen
Werberat beschritten wird. Der Deutsche Werberat hat 2017 unter Mitwirkung des VPRT seine „Verhaltensre-geln des Deutschen Werberats für die Werbung vor und mit Kindern und Jugendlichen in Fernsehen, Radio und Telemedien“ der neuen konvergenten Medienwelt an-gepasst. Der Kodex unterscheidet nun deutlicher zwi-schen der speziellen Ansprache von Kindern und der Werbung, die sich an Jugendliche richtet. Der VPRT und der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sprechen sich gegen neue gesetzliche, qualitative Werbe beschränkungen aus und unterstützen die Förde-rung der Selbstregulierung und Werbekompetenz, zum Beispiel als Träger des europäischen Netzwerkes zur Förderung der Werbekompetenz Media Smart.
AdblockerEine Gefahr für die Werberefinanzierung stellen nicht nur staatliche Eingriffe, sondern auch Geschäftsmodel-le wie Adblocker im Internet dar. Aus Sicht des VPRT können die durch Werbeblocker verursachten Einnah-meausfälle bei Medienanbietern zur Beschränkung der online verfügbaren Medieninhalte führen. Besonders problematisch sind Adblocker-Systeme, die anhand will-kürlicher und intransparenter Kriterien selektiv bestim-men, welche Werbung geblockt und welche dem Nutzer mittels einer sogenannten „Whitelist“ ange zeigt wird. Sollten derzeit laufende Gerichtsverfahren auf Grund der bestehenden Rechtslage die Gefahr nicht eindäm-men, sind neue gesetzliche Regelungen in Betracht zu ziehen.
Werbung im öffentlich-rechtlichen RundfunkDie Ministerpräsidenten haben die mit der Einführung des neuen Beitragsmodells diskutierte Frage einer wei-teren Begrenzung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erneut unbeantwortet gelassen. Vielmehr zeigt sich in der Debatte zu Auftrag und Struktur der Rundfunkanstalten, dass die Politik eher dazu tendiert, bereits getroffene Einschränkungen wieder revidieren zu wollen, wie das Beispiel Nord-rhein-Westfalen zeigt (siehe Seite 16).
www.vau.net/werberegulierung www.vau.net/datenschutz
MEDIENORDNUNG | Werbefreiheit und Datenschutz
Die Neufassung der Datenschutzgrundverordnung und der E-Privacy-Verordnung kann in Deutschland bis 2020 zu einer Reduzierung der Werbeetats für Displaywerbung um bis zu führen.70 %Quelle: „Wirtschaftliche Auswirkungen der Regelungen der ePrivacy-Verord-nung auf die OnlineWerbung und werbefinanzierte digitale Geschäftsmodelle“, Studie für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, November 2017
23
VPRT auf den Medientagen München 2017
Die Politik muss die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen und europäischen Medienwirtschaft
stärken. Das forderten Vertreter des privaten
Rundfunks auf den Medientagen München 2017
beim VPRT-Panel „Die TV-Agenda: Audiovisuelle
Medien im globalen Wettbewerb“.
VPRT-Geschäftsführer Dr. Harald Flemming betonte, dass ein konvergenter Medienmarkt von der Europä-
ischen Union die richtigen Leitplanken erhalten müsse, um sich im globalen Wettbewerb behaupten zu können.
Dazu zählt insbesondere die Nachkorrektur der EU-E-Privacy-Verordnung. Die FDP-Politikerin und EU-Parla-
mentarierin Nadja Hirsch sicherte den Unternehmen Unterstützung zu, um die berechtigten Interessen von
Datenschutz und Wirtschaft in der Balance zu halten. Aufgabe der Politik sei es, dafür zu sorgen, dass europä-
ische Unternehmen im Wettbewerb nicht behindert würden.
Nachdem Prof. Dr. Anna Kleissner anhand der Ergebnisse der VPRT-Studie „Die gesamtwirtschaftliche Bedeu-
tung der audiovisuellen Medien“ (siehe Seite 53-55) darstellte, welche enorme Bedeutung die audiovisuellen
Medien für die Volkswirtschaft in Deutschland besitzt, gingen Annette Kümmel (ProSiebenSat.1 Media) und
Dr. Marc Schröder (Mediengruppe RTL Deutschland) auf spezifische, aktuelle Wettbewerbsprobleme ein. Die
Vorsitzende des VPRT-Fachbereiches Fernsehen und Multimedia, Annette Kümmel, verwies im Zusammen-
hang mit der E-Privacy-Verordnung auf die neuen Datenschutzinitiativen der Wirtschaft, wie die Gründung
der LogIn-Allianz. Sie plädierte zudem dafür, das Level Playing Field-Prinzip als Maßstab der Medienregulie-
rung anzuwenden sowie das duale Rundfunksystem einem Neustart zu unterziehen. VPRT-Vorstandsmitglied
Dr. Marc Schröder schloss sich der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Er sieht insbesondere bei
den Onlineaktivitäten der Rundfunkanstalten Korrekturbedarf. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss keine
Lizenzen kaufen, um sie kostenlos auf YouTube auszuspielen.
„Die TV-Agenda: Audiovisuelle Medien im globalen Wettbewerb“
23
24
Für die miteinander im Wettbewerb stehenden Markt-teilnehmer soll das Wettbewerbsrecht grundsätzlich ei-nen für alle einheitlichen Rechts- und Handlungsrahmen schaffen. Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht für einzel-ne Wettbewerber führen daher prinzipiell zu Wettbe-werbsverzerrungen. Insbesondere Sonderregelungen für öffentlich finanzierte Institutionen sind geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter zu mindern. Der VPRT setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen, sowohl im dualen Rundfunksystem als auch im Verhält-nis zu neuen Medienakteuren ein.
Öffentlich-rechtlicher RundfunkDie Politik fordert, dass die Höhe des Rundfunkbeitrages über 2021 hinaus stabil bleibt. Als eine notwendige Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels betrachten die Länder und die Rundfunkanstalten eine weitreichende Freistellung von ARD, ZDF und Deutschland radio vom Kartellrecht. Sowohl in den Positionspapieren vom Herbst 2016 als auch in den 2017er Berichten zur Optimierung von Auftrag und Struktur betonen die Anstalten, dass intensivere Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendergruppen zu weiteren Synergieeffekten und damit zu Kostenreduktion führen können. Hierfür brauche man aber eine kartellrechtliche Freistellung.
Sowohl beim Bundeskartellamt als auch im Bundestag fand die Idee zunächst keinen Anklang. Die Bundes-tagsabgeordneten lehnten im März 2017 eine entspre-chende, vom Bundesrat unterbreitete Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab. Dies hielt die Länder leider nicht davon ab, im Okto-ber 2017 die Verankerung einer weit gefassten Betrau-ungsnorm im Rundfunkstaatsvertrag (21. Rundfunk-
änderungsstaatsvertrag [RÄndStV]) vorzusehen und so die gewünschte Freistellung zu erreichen. Der VPRT hatte sich gemeinsam mit zahlreichen weiteren Orga-nisationen der Digital- und Kreativwirtschaft vehe-ment dagegen ausgesprochen. Aus Sicht des privaten Rundfunks verschafft die Kartellrechtsfreistellung un-verhältnismäßige Wettbewerbsvorteile gegenüber kom-mer ziellen Wettbewerbern. Der 21. RÄndStV ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.
Offen ist derzeit, welche Auswirkungen die Einfüh-rung der Betrauungsnorm auf die laufenden Gerichts-verfahren zwischen den Kabelnetzbetreibern und den Rundfunkanstalten zur Rechtmäßigkeit von Kabelein-speiseentgelten haben wird. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte im Juli 2017, dass die 2012 voll-zogenen Vertragskündigungen durch die ARD auf Grund-lage einer kartellrechtwidrigen Absprache erfolgten und daher unwirksam seien. Nach Einigung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkan-stalten mit einem Teil der Kabelnetzbetreiber im April 2018 dürfte eine finale höchstrichterliche Sachentschei-dung über die Rechtmäßigkeit von Kabeleinspeiseent-gelten nun ausfallen. Sie hätte auch Auswirkungen für private TV- und Radioveranstalter gehabt, da sie even-tuell Aufschluss darüber gegeben hätte, ob die Entgelt-zahlungen des privaten Rundfunks rechtmäßig erfolgen oder nicht.
MEDIENORDNUNGWettbewerbsrechtKartellrechtsfreistellungen bedrohen fairen Wettbewerb im Medienmarkt
Unser Ziel ist ein klarer
Regulierungsrahmen, der
sich an der konvergenten
Mediennutzung orientiert,
Anbietervielfalt garantiert
und für alle audiovisuellen Medien gilt. Dies
ist auch für das weitere Wachstum unserer in
Deutschland führenden 360°-Sportplattform
SPORT1 essentiell.
Dr. Matthias Kirschenhofer
Sport1 Media GmbH
Radio/Audio erlebt einen
Boom! Die klassischen priva-
ten Radiomarken haben auch
in der digitalen Audiowelt
eine herausragende Rolle
übernommen. Jetzt ist es Zeit, einen fairen Rah-
men für den Wettbewerb – neben der ARD – mit
Plattformbetreibern und Technologiekonzernen zu
schaffen. Das gehört auch zu einer umfassenden
Digitalisierungspolitik.
Marco Maier
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG
25
Digitalwirtschaft Mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) wurden neue Regelungen für die Digitalwirtschaft verankert. Der VPRT sprach sich im Zuge der im Sommer 2016 gestarteten Gesetzesnovel-lierung für eine deutlichere Verzahnung des Medien- und Kartellrechtes sowie der Aufsichtsbehörden aus. Auf diese Weise sollen Vielfaltsaspekte eine stärkere Berücksichtigung im Kartellrecht erfahren. Außerdem machte der VPRT eine Anhebung der Aufgreifschwellen für Zusammenschlüsse im Rundfunkbereich geltend, um insbesondere für Radiosender eine höhere wirtschaft-liche Flexibilität im sich verschärfenden digitalen Wett-bewerb zu erreichen. Der VPRT konnte einige seiner Forderungen in der im März 2017 vom Bundestag be-schlossenen GWB-Neufassung umsetzen. Das Bundes-kartellamt und die Medienanstalten sollen von nun an umfassender zusammenarbeiten. Zudem wurden die Aufgreifschwellen angepasst. Damit wird das GWB den Anforderungen, die durch die hohe Dynamik auf den digitalen Medienmärkten gestellt werden, nun besser gerecht, auch wenn weitergehende materiell-rechtliche Änderungen ausblieben.
Deutscher WetterdienstWetterdaten sind von Privatpersonen und Wirtschaft stark nachgefragte Informationen. Zu deren Bereitstel-lung hat sich in den vergangenen Jahren ein breites Spektrum privater meteorologischer Informationsdiens te gebildet. Diesem Markt drohte durch die Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst aus Sicht des VPRT eine Verzerrung zu Lasten der kommerziellen Anbieter. Der Bundestag wollte im Februar 2017 den steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienst künftig in die Lage versetzen, neben aktuellen Informationen zu
meteorologischen Gefahrenlagen auch eigene kostenlose Apps mit darüberhinausgehenden Inhalten wie Wetter-vorhersagen oder ein Niederschlagsradar anzubieten. Der Verband hatte appelliert, an einem ausgewogenen System entgeltlicher Leistungserbringung festzuhalten, um den Schutz des Wettbewerbs zu gewährleisten.Ein knappes halbes Jahr nach der Gesetzesänderung be-stätigte das Landgericht Bonn im November 2017 die Auffassung des VPRT, dass das entgeltfreie Anbieten der DWD-App, welche nicht nur amtliche Warnungen, son-dern auch umfassend über das Wetter informiert, eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Beim Anbieten der App handele es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts, weil der DWD hier als öffentliche Hand Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet.
EuropaDie Europäische Kommission hat im Rahmen der Schaf-fung eines digitalen Binnenmarktes auch allgemeine Wettbewerbsregeln überarbeitet, welche ebenfalls den Mediensektor betreffen. Hierzu zählt zum Beispiel die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts, welches an das digitale Zeitalter angepasst werden soll. Ein weiteres europäisches Reformvorhaben ist die Über-arbeitung der Mehrwertsteuerregelungen. Insbesondere die Frage, ob einzelne Medienbranchen wie zum Beispiel Printverlage für vergleichbare Onlineinhalte gegenüber anderen Gattungen mit einem reduzierten Mehrwert-steuersatz privilegiert werden sollten, ist dabei von Relevanz für die privaten TV-, Radio- und Onlineunter-nehmen. Der VPRT hat in der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission die Schaffung eines kohärenten Mehrwertsteuersystems gefordert. Mit Blick auf die Aus-dehnung des Telemedienauftrages der öffentlich-recht-lichen Sender behält sich der VPRT vor, eine neue Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen.
www.vau.net/wettbewerb-und-vielfalt
MEDIENORDNUNG | Wettbewerbsrecht
Der Wettbewerb im Radio
wird 2018 neue Dimensio-
nen erreichen. Gute Unter-
haltung reicht nicht mehr als
USP. Die Auffindbarkeit auf
Plattformen und die Individualisierung des Medi-
ums Radio wird immer wichtiger. Von der Politik
erwarten wir Unterstützung bei dieser Entwick-
lung.
Timo Naumann
Verband Lokaler Rundfunk in NRW e.V.
Das Bundeskartellamt hat 2017 rund
60 Millionen Euro Bußgelder wegen Kartellabsprachen gegen insgesamt 16 Unter-nehmen und elf natürliche Personen verhängt.
Quelle: Bundeskartellamt, Dezember 2017
26
Deutsche Content Allianz
26
Digital ist mehr als Technik: Kulturelles Ökosystem braucht fairen Wettbewerb
Die Plattform „Kultur und Medien“ des Digi-
tal-Gipfels der Bundesregierung widmete sich
2017 dem „Kreativen Schaffen im digitalen
Zeitalter“. Auf der Veranstaltung diskutierten
Vertreter der Politik und der Inhaltebranche
über die Transformation der Medienlandschaft und Kreativwirtschaft durch die Digitalisierung. Die Mitglieder
der Plattform „Kultur und Medien“ sind neben der Deutschen Content Allianz (DCA) die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien, der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (seit 2018
game), der Deutsche Kulturrat und die Initiative Urheberrecht.
Der Amtschef bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Günter Winands, unter-
strich, wie wichtig es sei, auf dem Digital-Gipfel auch die Perspektive und Bedeutung der Inhalte hervorzuheben.
Er betonte, dass die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission konsequent umzusetzen und auch zukünftige
Maßnahmen von Bund und Ländern besser zu verzahnen seien. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekre-
tärin Heike Raab bekräftigte, dass Digitalisierung mehr als Technik sei. Jürgen Doetz, Bevollmächtigter des
VPRT für die DCA / Koordinator der DCA, lenkte den Blick auf die zentrale Rolle der Kultur- und Medienland-
schaft im Diskurs über die Digitalisierung der Gesellschaft. Nico Hofmann (UFA), sieht positive Impulse durch
die Digitalisierung, da sie für einen Schub bei der Beauftragung von Produktionen sorgt. Er mahnte aber auch,
dass die Kreativwirtschaft bei Plattformen eine europäische Lösung benötigt. Die Rolle der Urheber hoben
der Intendant der Stiftung Berliner Philharmoniker, Martin Hoffmann, und die Schauspielerin und Musikerin
Jasmin Tabatabai hervor. Udo Röbel, Journalist und Autor, sah es als notwendig an, der Digitalisierung mit Mut
und Weitsicht zu begegnen.
27
BerichterstattungsfreiheitMit der Verabschiedung des Gesetzes zur Erweite-rung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfah-ren (EMöGG) im Juni 2017 hat der Bundestag eine Verbesserung der Bild- und Tonberichterstattung aus Gerichtsverhandlungen beschlossen. Vier Jahre, nachdem die Justiz minister von Bund und Ländern erstmals über eine Reform beraten hatten, blieb eine echte Liberalisierung aus. Das Verbot für Kamera- und Ton aufnahmen bei Gerichtsverhandlungen wurde nur sehr vorsichtig gelockert. Jetzt ist unter anderem eine unmittelbare Berichterstattung über Urteile der ober-sten Gerichte (nach deren Zustimmung) möglich. In den unteren Instanzen dürfen die Urteile weiterhin nicht übertragen werden, ebenso gibt es keine Videoübertra-gung in den neu geschaffenen Medienarbeitsräumen. Der VPRT hatte sich für eine weiterreichende Bericht-erstattungsfreiheit eingesetzt.
Ein 2017 öffentlich kontrovers diskutiertes Gesetzge-bungsvorhaben war das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG). Der Bundestag beschloss das Gesetz in seiner letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode. Es sieht unter an-derem erweiterte Berichts und Kontrollpflichten für die Betreiber sozialer Netzwerke vor. Der Verband konnte erreichen, dass die Bestimmungen, wonach Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten vom Anwendungsbereich aus-genommen sind, präzisiert wurden. Die Debatte um die Eindämmung von Hate Speech und Fake News setzt sich auf europäischer Ebene fort, zum Beispiel mit der Bildung einer High Level Group bei der EU-Kommission. Der Verband wird die Debatte auf nationaler und euro-päischer Ebene weiterhin begleiten.
Barrierefreiheit2017 haben die privaten Sender ihre barrierefreien Angebote erneut ausgebaut und gemeinsam mit dem VPRT den Dialog mit den Betroffenenorganisationen und der Politik fortgesetzt. Die Gesprächsplattformen waren unter anderem die Fachkommission „Medien und Bildung“ des Inklusionsbeirates der Bundesregie-rung sowie der Runde Tisch „Barrierefreies Fernsehen“
des Bundes ministeriums für Arbeit und Soziales. Die Medien anstalten haben die Erweiterung des barriere-freien Angebots in ihrem jährlichen Monitoring positiv bewertet. Die Unternehmensgruppen ProSiebenSat.1 Media SE und Mediengruppe RTL Deutschland erfüllen die Zielvorstellung der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten, wonach mindestens eine Sendung pro Abend in einem Sender ihres Unternehmens mit Untertiteln angeboten werden soll.Der Ausbau des barrierefreien Zugangs zu Medien-inhalten ist auch Gegenstand der seit 2016 laufenden Novellierung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Eine Ausklammerung der Thematik aus der AVMD-Richtlinie und Verlagerung in den European Accessibilty Act (EAA) blieb aus. Nach der neuen Richtlinienfassung sollen die Mitgliedstaaten künftig sicherstellen, dass Mediendienste schrittweise und konstant für Menschen mit Behinderungen zugäng-lich gemacht werden. Hierzu sollen die Diensteanbieter regelmäßig berichten müssen.
Diversität & Integration Der private Rundfunk leistet nicht nur einen großen Beitrag zur Angebots- und Anbietervielfalt. Er nimmt parallel aktiv an den Debatten zu Pluralität und Diver-sität in seinen Mitgliedsunternehmen und deren Ange-boten teil. Der VPRT beteiligte sich 2017 zum Beispiel am Runden Tisch „Frauen in Kultur und Medien“, der über Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft beraten hat. Au-ßerdem ist der VPRT Mitstreiter der Initiative kulturelle Integration, welche 2016 vom Deutschen Kulturrat und mehreren Bundesministerien ins Leben gerufen wur-
MEDIENORDNUNGProgrammfreiheit und Jugendmedienschutz
Teilhabe und Schutz: Privater Rundfunk übernimmt Verantwortung
Jede Optimierung der Be-
nutzeroberfläche für unsere
Kunden erfolgt unter Auf-
sicht des Regulierers. Wenn
wir jedoch ein Tätigwerden
gegen die illegale Verbreitung unserer exklusiven
Inhalte auf völlig unregulierten Piratenoberflächen
erwirken möchten, sind dem Regulierer die Hände
gebunden. Wir brauchen daher einen Rundfunk-
staatsvertrag, der den echten Gefahren für die
Meinungsvielfalt und Rundfunkfreiheit wirksam
entgegentritt.
Lutz Reulecke
Sky Deutschland GmbH
74 % der Menschen mit Seh- und Hörschwierig keiten sind mit der Barrierefreiheit im deutschen Fernsehen zufrieden oder sehr zufrieden.
Quelle: „Mediennutzung von Menschen mit Behinderung“, Studie von die medienanstalten und Aktion Mensch, November 2016
28
de (siehe Seite 29). Mit der Initiative „Schalt Dich ein!“ macht der VPRT auf das gesellschaftliche und soziale Engagement seiner Mitgliedsunternehmen aufmerksam. Im Jahr der Bundes tagswahl standen die Vielzahl der kreativen und neuen Wahlformate der privaten TV- und Radioanbieter im Mittelpunkt (siehe Seite 30).
Prävention Seit 2010 wirkt der VPRT im Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung mit, welcher die Bundesdrogenbeauf-tragte Marlene Mortler berät. Der Verband unterstützt zusammen mit seinen Mitgliedern die Präventions- und Aufklärungsarbeit des Gremiums und der Bundesbeauf-tragten. Ein Arbeitsschwerpunkt des Jahres 2017 war, auf die Gefahren des Passivrauchens, insbesondere für Kinder, hinzuweisen. Zahlreiche Radioprogramme aus dem Mitgliederkreis des VPRT haben an der Kampagne „Rauchfrei unterwegs – Du und Dein Kind“ mitgewirkt.
Jugendmedienschutz Im Juni 2016 hatte das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend angekündigt, auf Basis des Abschlussberichtes der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz eine Überarbeitung des Jugend-schutzgesetzes (JuSchG) in die Wege zu leiten. Bis zum Ende der Legislaturperiode des 17. Bundestages wurde aber nur ein Eckpunktepapier vorgelegt. Daher fehlt es weiterhin an einer korrespondierenden bundesrecht-lichen Bestimmung zur sogenannten „Durchwirkungs-regelung“ des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) für Prüfergebnisse der Selbstkontrollein-richtungen. Der Verband wird sich auch gegenüber der neuen Bundesregierung für eine effektive Modernisie-rung des Jugendschutzrechtes einsetzen.
Mit dem novellierten JMStV erhielten die Selbstkontroll-organisationen neue Unabhängigkeiten und Kompe-tenzen, wie zum Beispiel die Anerkennung von Jugend-schutzprogrammen (wie z. B. „JusProg“). Diese neuen Zuständigkeiten sind auch ein Resultat der langjährigen erfolgreichen Arbeit der freiwilligen Selbstkontrollen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienste anbieter (FSM) beging 2017 ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Auch das fragFINN-Projekt für einen sicheren Surf raum für Kinder im Internet konnte zum zehnjährigen Geburtstag die Glückwünsche der Beauftragten des Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, entgegen-nehmen (siehe Seite 63). Die FSM stellte auf ihrem Fest-akt die ersten Ergebnisse ihrer neuen Studie „Jugend-medienschutzindex“ vor. Ziel der Index-Studie ist es, repräsentative empirische Daten zu erheben, wie die im System „Jugendschutz“ agierenden Akteure (Eltern, Kin-der, Pädagogen) den bestehenden Jugendmedienschutz selber wahrnehmen.
Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie für audio-visuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) hat sich der VPRT ebenfalls für ein einheitliches, konvergentes Jugendschutzniveau in Europa eingesetzt. Die Regulie-rungstiefe sollte sich weniger an der Linearität, sondern stärker an der potenziellen Entwicklungsbeeinträchti-gung von Inhalten gegenüber Minderjährigen orientie-ren.
www.vau.net/verantwortung www.vaun.net/jugendmedienschutz
MEDIENORDNUNG | Programmfreiheit und Jugendmedienschutz
Durch die sich fortent-
wickelnde Medienkonver-
genz bleibt die lineare und
nonlineare Verbreitung auch
2018 ein vorrangiges Thema.
Für die Gewährleistung einer Vergleichbarkeit des
digitalisierten Medienmarktes ist die einheitliche
und transparente Messbarkeit weiterhin ein wich-
tiges Etappenziel, um gleiche Voraussetzungen für
alle Player zu schaffen.
Katharina Behrends
NBC UNIVERSAL Global Networks Deutschland GmbH
Ein pluraler TV-Markt setzt
eine Vielfalt an Anbietern
voraus. Unabhängige Sender
stehen für diese Vielfalt.
Zur Erhaltung der Pluralität
benötigen wir eine moderne, aktive Regulierung,
die Antworten auf Ungleichgewichte im Markt und
die starke Stellung der Plattformen findet.
Michael Keidel
Viacom International Media Networks Germany GmbH
29
Initiative kulturelle Integration
29
Am 16. Mai 2017 überreichte die Initiative kulturelle
Integration ihre 15 Thesen zum „Zusammenhalt in Viel-
falt“ an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Träger der Initiative sind 28 Institutionen aus Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft. Sie wurde im Herbst 2016 vom Deutschen Kulturrat, der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, dem Bundesministerium des Innern, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
les und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ins Leben gerufen.
Neben den Initiatoren gehören der VPRT sowie weitere 22 Mitglieder aus der Zivilgesellschaft, den Kirchen
und Religionsgemeinschaften, den Medien, den Sozialpartnern, den kommunalen Spitzenverbänden und der
Kultusministerkonferenz der Initiative an. Die Mitglieder der Initiative tragen angesichts aktueller Debatten
mit ihren 15 Thesen zur kulturellen Integration bei. Die Thesen verdeutlichen, welchen Stellenwert die Kultur
für die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt leistet.
Der Vorstandvorsitzende des VPRT, Hans Demmel, erklärte im Rahmen der Vorstellung der Thesen, dass der
private Rundfunk als ein bedeutender Teil der deutschen Kultur- und Kreativlandschaft an der kulturellen
Integration mitwirkt, weil er Menschen über alle Alters- und Zielgruppen hinweg erreicht. Die Vielfalt dieses
Landes spiegelt sich in den Programmen, aber auch hinter den Fernsehkameras und Radiomikros wider. Hans
Demmel warnte aber davor, die Medien als Allheilmittel für alle Integrationsprobleme zu sehen. Die Bandbreite
der 15 Thesen verdeutlicht, dass Integration eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
VPRT betont die Bedeutung der privaten Medien für die kulturelle Integration
30
VPRT-Initiative #schaltdichein
30
Für gesellschaftliche Verantwortung und Engagement.
Das VPRT-Sommerfest am 6. September 2017
stand im Zeichen der VPRT-Initiative „Schalt
Dich ein!“. Die privaten Radio- und Fernseh-
unternehmen im VPRT informieren in ihren
reichweitenstarken Programmen über gesell-
schaftlich und politisch relevante Themen und bilden wichtige Debatten ab. Mit der Vielfalt ihrer Angebote
werben sie vor einem Millionenpublikum für gesellschaftliche Verantwortung und soziales Engagement. Und
sie engagieren sich in einer Vielzahl von Initiativen und sozialen Projekten.
Ein Schwerpunkt des Engagements lag im Jahr 2017 auf der Bundestagswahl. Mit einer Reihe an kreativen
und neuen Wahlformaten unterstrichen die privaten TV- und Radioanbieter ihre Bedeutung für Politik und
Gesellschaft. Die ProSiebenSat.1-Gruppe nutzte ihre Reichweitenstärke und rief unter dem Motto „Gestalte
Deine Zukunft mit. Geh wählen!“ zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 auf. 47 private Radiostationen
beteiligten sich an der bundesweiten Initiative „Hörer fragen Kandidaten“ der Radiozentrale. Der „Wahl- Navi“
der Mediengruppe RTL Deutschland lotste die Wahlberechtigten durch Parteiprogramme. Bei der „RTL II
News“-Sondersendung am Abend der Bundestagswahl wurde das soziale Netzwerk Facebook genutzt, um
über die Wahlergebnisse live zu berichten und Reaktionen junger User zu veröffentlichen. Die Sendung wurde
mit dem Crossmediapreis 2018 geehrt. Einen anderen Schwerpunkt setzte der TV-Sender Tele 5 und startete
anlässlich des Wahljahrs die Programmaktion „Europa ist geil – We belong together!“. Gemeinsam mit dem
Informationsbüro des Europäischen Parlaments in München warb der Sender bei seinen Zuschauern für den
„besten Kontinent der Welt“. Dies sind nur einige Beispiele für die Fülle an Aktion unserer Mitglieder im Wahl-
jahr.
Gesellschaftliche Verantwortung unterstrichen die Mitglieder des VPRT 2017 auch mit der Unterstützung der
Initiative Kulturelle Vielfalt und den 15 Thesen zum „Zusammenhalt in Vielfalt“, die ebenfalls ganz unter dem
Zeichen #schaltdichein stand (siehe Seite 29).
31
GEMAMit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) konnte der VPRT eine Einigung über neue Gesamtverträge Hörfunk und Fernsehen erzielen. Die mittlerweile un-terschriebenen Verträge sehen eine Vertragsdauer von 2016 bis 2020 vor. Wesentlich ist dabei, dass die Rechte für die programmbegleitenden Onlinenutzungen nach wie vor über die GEMA gebündelt werden und dass für den Hörfunk gegen eine Pauschale leicht interaktive Web-Kanäle ermöglicht werden. Im Fernsehen konnte im Nachgang zu den umstrittenen Musikanteilsmes-sungen durch das Fraunhofer-Institut eine Verständi-gung über die Einstufung der einzelnen Programme erzielt werden. Auch über die Evaluierung zu Umset-zungsfragen im Verhältnis zu ARD und ZDF wurde ein wirtschaftliches Übereinkommen erzielt. Leider konnte die neue XML-Schnittstelle für die Meldung von Musik im Hörfunk nicht eingeführt werden, weil die GEMA für das grundlegende Thema „Rückkanal für Metadaten“ noch keine Lösung gefunden hat.
Ende 2017 wurde eine Einigung über Eckpunkte beim abonnentenfinanzierten Filmvideo-on-Demand erzielt; die Unterzeichnung des Gesamtvertrages wird im Frühjahr 2018 erwartet. Im Anschluss sollen die Verhandlungen über das werbefinanzierte Filmvideoon- Demand wieder aufgenommen werden. Bei der Abgeltung der ausländischen Werbefenster hat sich das neue Nettomodell für die Berechnung der Jahresvergü-tung 2016 auf Basis des Ankerwerts des Vorjahres in der Praxis bewährt.
GVLMit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungs-schutzrechten (GVL) gestalteten sich die Verhandlungen über einen neuen Gesamtvertrag auch im Jahr 2017 komplex. Es blieb daher bei den unbefristeten Interims-vereinbarungen für das Fernsehen und den Hörfunk. Zuletzt wurde im Dezember 2017 eine Annäherung versucht. Für den VPRT ist hier – neben der Forde-rung auf Gleichbehandlung mit der ARD – vor allem die Notwendigkeit einer technologieneutralen Rechteein-räumung von zentraler Bedeutung.Die GVL wiederum betont, dass ihr dieselbe Tarifhöhe wie der GEMA zustehe. Allerdings hat die GVL einen im Zusammenhang mit der Tonträgerwiedergabe in Tanz-schulen geführten Rechtsstreit rechtskräftig verloren. Am 29. Oktober 2015 entschied das Oberlandesgericht München nach Zurückverweisung vom Bundesgerichts-hof, dass der für die ausübenden Künstler und Tonträ-
gerhersteller zu zahlende Tarif lediglich 20 Prozent des entsprechenden GEMA-Tarifs beträgt. Wie mit der GEMA, verhandelte der VPRT auch mit der GVL über die Implementierung einer neuen Schnitt-stelle für die Musikmeldung der Hörfunksender. Für die Abgel tung von Auslandsfenstern – seit dem 1. Januar 2014 sind die Verträge offen – fanden mehrere Gespräche mit der GVL statt.
FilmförderungAm 1. Januar 2017 ist das neue Filmförderungs gesetz des Bundes (FFG) in Kraft getreten, in dem die Film-abgabe der privaten Rundfunkveranstalter sowie die Er-setzungsbefugnis durch Medialeistungen nun gesetzlich geregelt ist. In der Neufassung wird die Fördervergabe stärker als bislang auf den wirtschaftlichen Erfolg aus-gerichtet. Die Fördermittel konzentrieren sich künftig auf weniger, dafür aber erfolgversprechendere Filme. Dieses Ziel wurde auch mit der Überarbeitung der FFA-Förderleitlinien im Jahr 2017 verfolgt. Damit trägt die Novelle einer der zentralen Forderungen des VPRT Rechnung. Des Weiteren begrüßte der Verband, dass an der Ab-gabepflicht für VideoonDemandAnbieter ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland festgehalten wird. Ohne diese Verpflichtung entstünden nationalen Unter-nehmen Nachteile gegenüber international agierenden Akteuren. Des Weiteren wurde eine Professionalisie-rung und Verschlankung der Fördergremien der Film-förderungsanstalt (FFA) beschlossen.
KünstlersozialkasseDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Juni 2017 entschieden, dass der Abgabesatz zur Künst-lersozialversicherung 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent sinken soll. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr in Folge zurück und wird im kommen-den Jahr einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent) sein. Das Bundesarbeitsministerium führt den Schritt im Wesentlichen auf die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse zurück
www.vau.net/vaunet-vertraege
MEDIENORDNUNGGesamtverträge und AbgaberegelungenGEMA-TV- und Hörfunkvertrag bis 2020 abgeschlossen, Fortschritte bei Video-on-Demand
32
2017
32
Gemeinsam mit mehr als 600 Repräsentanten aus Medienwirtschaft und Politik sowie zahlreichen bekannten Fernseh- und Radioschaffenden feierte der private Rundfunk am 6. September 2017 das Sommerfest des VPRT in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin.
Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor und Mitglied des Präsidiums des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V., betonte als Gastredner des Abends die Bedeutung der privaten Medien als Wirtschaftsfaktor.
Hans Demmel, VPRT-Vorstandvorsitzender und Geschäftsführer von n-tv, begrüßte die Gäste bei „einer der schönsten Branchen der Welt“. Gleichzeitig richtete er an die politischen Gäste eine eindringliche Warnung vor einer umfassenden Erweiterung der Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die aktuell diskutiert werden.
Weitere Impressionen vom Fest unter www.hoeren-sehen-feiern.de
hören. sehen. feiern. Prof. Dr. Michael Hüther betont die Rolle der Privaten als unverzichtbarer
Treiber im dualen Rundfunksystem
33
2017
33
Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor und Mitglied des Präsidiums des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V.: „Das Zwei-Säulen-Modell aus öffentlich -rechtlichem und privatem Rundfunk hat sich etabliert. Dabei sind die Privaten ein unverzichtbarer Treiber. Denn sie zeigen, es geht auch anders. Man könnte dafür die Logik des Bundesverfassungsgerichts umdrehen: Ein öffentlich-rechtliches Fernsehen ist nur wettbewerbsfähig und effizient denkbar, wenn es den Ansporn privater Wettbewerber gibt. Ökonomisch spielt die Audio- und audiovisuelle Medienwirtschaft in einer Liga mit den größten Wirtschafts- und Industriezweigen Deutschlands; fast zwei Prozent der Gesamtbeschäftigung und fast 2,5 Prozent der Gesamtwertschöpfung.“
34
2017
34
35
2017
35
Hans Demmel, VPRT-Vorstandvorsitzender und Geschäftsführer von n-tv: „Das duale Rund-funksystem, das uns allen eine der besten, wenn nicht die beste Rundfunk- und TV-Landschaft weltweit geschenkt hat, gerät in eine gefähr-liche Schieflage. Wir und praktisch alle in irgendeiner Form mit dem Thema befassten Verbände verfolgen überrascht den derzeitigen Versuch, den Telemedienauftrag, also die Frage, was und wie viel ARD und ZDF im Netz bereit-stellen dürfen, nahezu grenzenlos auszuweiten. Der Gedanke, dass dafür an anderer Stelle eingespart werden muss, ist anscheinend
verloren gegangen. Wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit, die Angebotsvielfalt und die Arbeitsplätze in den privaten Medien erhalten wollen, brauchen wir On-Demand-Angebote, die über Werbung oder freiwillige Abo-Gebühren finanziert werden. Es bedarf daher dringend einer modernen Definition des öffentlich-rechtli-chen Auftrags, die anerkennt, dass private Anbieter einen beachtlichen Anteil an Informationen bieten und ganz wesentlich zur gesellschaftlichen Willensbildung beitragen.“
36
Multichannel-Strategien sind für die meisten Anbie-ter von Audio- und audiovisuellen Medien längst ge-schäftlicher Alltag. Der Vertrieb der Medieninhalte über mehrere Übertragungswege und für verschiedene End-gerätetypen ist unumgänglich, will man ein möglichst breites Publikum erreichen. Eine der zentralen Aufga-ben für die Marktforschung ist daher, eine konvergente Werbewährung zu entwickeln, welche der Vielschichtig-keit der heutigen Mediennutzung gerecht wird.
TV & VideoDie AGF startete runderneuert in das Jahr 2017: mit neuem Namen, neuer Struktur, neuem Gesellschaf-terkreis und neuem Lizenzmodell. Die bisherige Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung firmiert seit dem 1. Januar 2017 als AGF Videoforschung GmbH (AGF). Gleich zu Jahresbeginn veröffentlichte die AGF auch erstmals konvergente Reichweiten. Dabei werden die klassischen TV-Quoten und die Reichweiten von Online video-Streaming in einem gemeinsamen Daten-satz ausgewiesen. Zudem wurden Grundgesamtheit und Datenausweisung erweitert. Für Anfang 2018 plant die AGF mit dem Beginn der Ausweisung der neuen konver-genten Reichweiten für TV- und Onlinevideo-Streaming. Die Datensätze sollen dann sieben Tage nach Erhebung zur Verfügung stehen und auch die Mobile-Nutzung mit abbilden. Bereits seit Herbst 2017 weist die AGF tages-weise Online-Zensusdaten und damit pro Tag Brutto -Nutzungsdaten für Onlinevideos aus.
Radio & AudioDie Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) hatte bereits 2015 mit der „ma 2015 Audio“ die welt-weit erste konvergente Radio- und Audiowährung vorgelegt. Die Erhebung ergänzt die klassische Media-analyse Radio um Nutzerzahlen von Webradiosendern und Online-Audioangeboten, so dass Radio und Audio für die Werbewirtschaft künftig über alle Plattformen hinweg planbar werden. Die „ma Audio“ soll dann dem gewohnten Muster der heutigen „ma Radio“ entsprechen und diese inkludieren.
Online & MobileDie Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) hat 2017 zwei lang geplante Projekte umgesetzt. Im Februar 2017 erfolgte bei den Digital Facts erstmals die diffe-renzierte Abbildung von Kontakten nach Zeit klassen. Die sogenannten „Kontakte pro Zeitklasse“ bilden in der Markt-Media-Studie eine zusätzliche Kennzahl, die zeigt, wie sich die Kontakte eines Angebots oder einer Belegungseinheit über fünf definierte Zeitklassen ver-teilen.
Im August 2017 folgte die Premiere der Daily Digital Facts. Die neue Markt-Media-Studie enthält zum ersten Mal Nutzungsdaten von Onlineangeboten für einzelne Tage und ersetzt die bisherigen monatlichen Digital Facts. Neben der Analyse von Reichweiten auf Tages-ebene können außerdem auch individuelle Zeiträume definiert und untersucht werden. Ein weiteres Entwick-lungsthema in der AGOF ist die Arbeit an den Daily Campaign Facts, die zum Jahresende vorliegen sollen. In der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) standen die Be-ratungen um Anpassungen der PIDefinitionen, unter anderem um eine Erweiterung der Messbarkeit für Audio und Video, im Fokus sowie die geplante Einfüh-rung eines automatisierten Prüfverfahrens.Die INFOnline GmbH hat die Entwicklungsprojekte von AGOF und der IVW aus der technischen Perspektive begleitet und sich weiter als führender Anbieter von Digital Audience Measurement in Deutschland etabliert.
WerbewirkungsforschungIn der Werbewirkungsforschung haben die Screenforce Gattungsmarketing GmbH und die Arbeitsgemein-schaft Media-Analyse e.V. (agma) im September 2017 gemeinsam mit ihren Partnern der „Qualitätsinitiative Werbewirkungsforschung“ einen Studiensteckbrief zur besseren Dokumentation von Werbewirkungsstudien erarbeitet. Dieser liefert ein einheitliches Raster und soll die Sichtbarkeit von Qualität in der Werbewirkungsfor-schung erhöhen. Im nächsten Schritt plant die Initiative die Erarbeitung eines qualitativ abgestuften Rasters für die Abbildung von Kampagnenkontakten.Dass die Multichannel-Strategie für den Werbekun-den erfolgreich sein kann, zeigte die Radio Marketing Service GmbH (RMS) mit ihrem Audio Total Tracker auf. Mit ihrer Untersuchung konnte die RMS belegen, dass Audiowerbung, die sowohl klassische Medien wie UKW als auch Online-Audioangebote nutzt, eine deutlich hö-here Wirkung erzielen kann, als bei alleiniger Nutzung eines einzelnen Verbreitungswegs. Die unterbewusste Werbewirkung von Radio- und Audiobotschaften belegte eine Untersuchung von AS&S Radio, RMS und der Radiozentrale. Die Studie „Die emotionale Kraft des inneren Bildes“ untersuchte die emotionale Performance von Radio- und Audiospots mit Blick auf emotionale Markenwerte und beweist die eindrucksvolle unterbewusste Wirkung von Audiobot-schaften.
www.vau.net/medienmessung
MARKTENTWICKLUNGMarktforschung, Messung und Werbewährungen
Weiterentwicklung der Messmethoden schreitet voran
37
Mit neuem Konzept und neuem Veranstaltungsort
wartete 2017 der bisherige Screenforce Day auf. Das
Branchen event der Gattungsinitiative für TV und Be-
wegtbild „Screenforce“, zu deren Gründungsgesell-
schaftern der VPRT zählt, zog zum einen von Düsseldorf nach Köln. Zum anderen erweiterten die Veranstalter
ihren Kongress um Programmpräsentationen der TV-Vermarkter und ihrer Sender, so dass aus dem eintägigen
Screenforce Day die zweitätigen Screenforce Days wurden. Die Screenings nahm Screenforce-Geschäftsführer
Martin Krapf zum Anlass, eine positive Jahresbilanz zu ziehen. Aus seiner Sicht haben sich die TV-Sender im
Multichannel-Wettbewerb bisher gut behauptet. Ein Grund ist, dass das Kerngeschäft weiterhin auf einem sta-
bilen Fundament steht. Die Eckpfeiler sind Massenreichweite, Werbewirkung, Transparenz und Brand Safety.
Neben den Screenings stand der Kongress mit vier Keynotes im Mittelpunkt. Giovanni di Lorenzo („Die Zeit“)
sprach zum Thema „Qualität statt Digitalrausch: Was auf dem Spiel steht“. „Vom Ende der Freiheit, langwei-
len zu dürfen“, referierte Jean-Remy von Matt (Jung von Matt). Der internationale Branding-Experte Martin
Lindstrom formulierte die These: „Vergesst Big Data! Small Data bestimmt unsere Zukunft!“. Und der Philosoph
und Publizist Richard David Precht lieferte den pointierte Gedanken: „Wir dekorieren auf der Titanic die Liege-
stühle um.“ Weitere Speaker wie Prof. Dr. Franz-Rudolf Esch, Ralf Lobeck, Dr. Tu-Lam Pham und Dr. Veit Etzold
gaben einen Überblick zu den sich weiter entwickelnden Medientechnologien. Das Fraunhofer-Institut zeigt
vor Ort, wie 360-Grad-Videos, Virtual Reality und Addressable TV funktionieren.
Auch 2018 wird das zweitägige Konzept aus Kongress und Programm-Screening fortgesetzt werden.
„Das Beste aus zwei Welten“
37
Screenforce Days 2017
Marktdaten Fernsehen
TV-Werbeerlöse (privat)
Instream-Videowerbung (privat)
Paid Video (privat)*
Pay-TV- und Paid-VoD-Erlöse (privat)
Teleshoppingerlöse (privat)
sonstige TV-Erlöse (privat)**
Rundfunkbeitrag / TV-Anteil (öffentlich-rechtlich)
sonstige TV-Erlöse (öffentlich-rechtlich)**
TV-Werbeerlöse (öffentlich-rechtlich)
TV-Erlöse in Deutschland 2016in Milliarden Euro
* inkl. Subscriptional Video-on-Demand (SVoD), Transactional Video-on-Demand (TVoD) und Electronic Sell Through (EST)
** Schätzung auf Basis älterer Veröffentlichungen der Landesmedienanstalten
Quellen: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF und eigene Hochrechnung
38
Die Umsatzerlöse der audiovisuellen Medien in Deutsch-land lagen im Jahr 2016 bei rund 16,5 Milliarden Euro (inklusive Teleshopping und Instream- und Video-on- Demand-Erlösen).1
Die Erlöse der privaten Bewegtbildanbieter erreich-ten 2016 ein Volumen von rund 10,8 Milliarden Euro. Davon entfielen 4,2 Milliarden Euro auf die TVWerbung und 396 Millionen Euro auf Instream-Werbung. Pay-TV (inkl. Pay-TV-on-Demand) erzielte 2,2 Milliarden Euro; Paid Video (inkl. Subscriptional-VoD [SVoD], Transactio-nal-VoD [TVoD] und Electronic Sell Through [EST]) erlö-ste 550 Millionen Euro. Die Teleshopping-Umsätze lagen 2016 bei 1,9 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen der privaten TV-Anbieter beliefen sich auf geschätzte 1,5 Milliarden Euro.
Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen lagen die Gesamtein-nahmen bei rund 5,7 Milliarden Euro, davon geschätzte 4,9 Milliarden Euro TV-Beiträge, rund 0,3 Milliarden Euro TV-Werbeerlöse und geschätzte 0,5 Milliarden Euro sons-tige öffentlich-rechtliche TV-Erlöse.
Obwohl der öffentlich-rechtliche Sektor das stärkste Segment darstellt, bieten die am Markt finanzierten privaten Fernsehveranstalter eine weltweit einmalige Angebotsvielfalt. Die Zahl der privaten TV-Programme in Deutschland lag 2016 bei 397 Programmen, davon 181 bundesweite sowie 214 landesweite, regionale und loka-le Angebote.
Fernsehen erreicht täglich über 68 Prozent der Gesamt-bevölkerung und der Weiteste Seherkreis lag 2017 bei 91,8 Prozent. Die durchschnittliche TV-Sehdauer lag im vergangenen Jahr bei drei Stunden und 41 Minuten pro Tag.
4,9
0,30,4
0,6
0,5
4,2
2,2
1,9
1,5
www.vau.net/tv-nutzung www.vau.net/tv-programme
www.vau.net/tv-umsaetze
1 Noch nicht enthalten sind Umsätze aus vor- und nachgelagerten Stufen (z. B. Umsätze mit Empfangsgeräten oder aus Zugangsent-gelten)
214
181
Quelle: die medienanstalten, Jahrbuch 2016/2017
Private Fernsehangebote in Deutschland 2016
bundesweite TV-Programme
landesweite, regionale und lokale TV-Programme
39
Marktdaten Fernsehen
Pay-TV-Programme
Teleshopping
Spartensender
Vollprogramme
Bundesweite private TV-Programme in Deutschland2003–2016
Quelle: die medienanstalten, Jahrbücher 2003–2017
TV-Seher in Deutschland 2017Zuschauer ab 3 Jahren, in Prozent
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung mit GfK
Anteil der TV-Seher an der Gesamtbevölkerung an einem durchschnittlichen Wochentag (Mo.–Fr.)
Weitester Seherkreis (Anteil der TV-Seher an der Gesamtbevölkerung im durchschnittlichen Zweiwochenzeitraum)
68,2
91,8
Durchschnittliche TV-Sehdauer1989-2017, pro Tag/Person in Minuten, Personen ab 3 Jahren, alle Sender, Mo–So, 3–3 Uhr
1988–1991: BRD West, 1992–2000: BRD Gesamt, seit 2001: Fernsehpanel D+EUQuelle: Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung mit GfK
19
89
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
14
5
14
7
1
55
15
8
1
66
1
67
17
5
18
3
18
3
1
88
18
5
1
90
19
2
2
01
2
03
21
0
2
11
21
2
2
08
2
07
21
2
22
3
22
5
22
2
22
1
22
1
22
3
22
3
22
1
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
39 5158
72 68 75 76
26
72
2120
21 16
5
1010
5
17
13
17
23
33
37 43 37 45 40
9
10
13
14
16 16 14 1517
73 75
18 18
46 48
17 18
2012 2013 2014 2015 2016
53
71
97
115
146 147 147152
146154
159170
179 181
1615 12
5456 60
2022 20
80 86 89
4040
Kabel und Satellit sind unverändert die wichtigsten Übertragungswege für das Fernsehen in Deutschland. Die meisten Haushalte nutzen das Kabel bzw. den Satel-liten für den TV-Empfang (45,9 % bzw. 45,7 %). Terres-trisch (DVB-T/DVB-T2 HD) empfangen 7,4 Prozent der Haushalte Fernsehen – über IPTV sind es 6,9 Prozent.
Über 95 Prozent der TV-Haushalte empfangen laut Digi-talisierungsbericht 2017 der Landesmedienanstalten mit mindestens einem Gerät digitales Fernsehen.
Seit der Abschaltung der analogen Satellitenübertra-gung im April 2012 liegt der Digitalisierungsgrad beim Satelliten bei 100 Prozent. Beim Kabelanschluss liegt der Anteil 2017 bei 88,6 Prozent.
Marktdaten Fernsehen
Kabel Satellit
Digitalisierung der Übertragungswege2006–2017, in Prozent der TV-Haushalte
Quelle: die medienanstalten / Kantar TNS: Digitalisierungsbericht 2017Basis: 33,904 / 36,981 / 37,277 / 37,412 / 37,464 / 37,668 / 37,799 / 38,157 / 38,557 / 38,889 / 38,076 / 38,306 Mio. TV-Haushalte in Deutschland
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Kabel Satellit Terrestrik IPTV
Verteilung der Übertragungswege2009–2017, in Prozent der TV-Haushalte
Quelle: die medienanstalten / Kantar TNS: Digitalisierungsbericht 2017Basis: 37,412 / 37,464 / 37,668 / 37,799 / 38,157 / 38,557 / 38,889 / 38,076 / 38,306 Mio. TV-Haushalte In Deutschland
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
52,851,4 50,2
47,946,3 46,3 46,1 45,9 45,9
42,1 42,844,7 45,6 46,2 46,1 46,5 46,5 45,7
11,3 11,1 11,8 12,511,0 10,0 9,7 9,0
7,4
1,02,3
3,0 4,3 4,9 4,9 4,8 6,2 6,9
15,2 16,221,0
30,637,8
42,548,2
55,962,9
47,2
57,365,7
74,179,1
86,4
100 100 100 100 100 100
72,5
82,188,6
VPRT-Publikationen
41
Regelmäßige Marktdaten aus der „Schönsten Branche der Welt“
Wie entwickeln sich die Umsätze bei den privaten TV-, Radio- und Bewegtbild- und Audio-Onlinemedien? Stei-
gen die Kurven nach oben? Oder fallen die Kurse? Wie viele Menschen sehen fern? Wer hört Radio? Welches
Onlineangebot hat die meisten Visits? Der Verband veranschaulicht mit regelmäßigen Veröffentlichungen –
verteilt über das ganze Jahr – wie sich der private Rundfunk und seine Teilbranchen inhaltlich und wirtschaft-
lich entwickeln.
Das Jahr beginnt mit der Mediennutzungsanalyse, in der für das vorangegangene Jahr die Entwicklung der
Mediennutzung in Deutschland dokumentiert wird. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Nutzung von
elektronischen und insbesondere audiovisuellen Medien, namentlich der TV- und Radio-, Audio- und Video-
sowie Online- und Mobilenutzung.
Im Frühjahr folgt die Werbemarktanalyse, welche vor allem die Entwicklung der Werbeumsätze im Vorjahr
abbildet und für das laufende Jahr Umsatzprognosen für die Segmente TV-Werbung, Radiowerbung sowie
Instream-Audio- und -Videowerbung umfasst.
In welchem Tempo sich Pay-TV und Paid-Video-on-Demand entwickeln, präsentiert der Verband im Sommer
mit seiner jährlich erscheinenden Broschüre „Pay-TV in Deutschland“. Darin wird die Entwicklung von Ange-
boten, Abonnenten, Nutzung und Umsätzen dargelegt.
Traditionell zu den Medientagen in München im Herbst stellt der Verband mit der Publikation „Umsätze der
Medien in Deutschland“ seine Umsatzprognose für das laufende Jahr vor. Darin findet der Leser die Um-
satzprognosen zu allen Segmenten der Audio- und audiovisuellen Medien: von Radio über Free- und Pay-TV,
Instream-Advertising und Paid Content bis hin zu Transactional und Teleshopping.
Der VPRT hat 2017 erstmalig alle mit den Audio- und audiovisuellen Medien verbundenen Branchen und deren
ökonomische Gesamteffekte zentral erfassen lassen, um aufzuzeigen, welche fundamentale volkswirtschaft-
liche Rolle die Audio- und audiovisuelle Medienwirtschaft in Deutschland spielt. Mehr zur Studie „Die gesamt-
wirtschaftliche Bedeutung der Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland“ auf Seite 53-55.
Die zuletzt veröffentlichten Marktdaten für 2016 sowie die Prognose für 2017 finden Sie auf den Seiten 51
bzw. 52.
Viele weitere aktuelle Marktdaten werden fortlaufend unter > www.vau.net/marktdaten bereitgestellt.
Pay-TV-Seher an einem durchschnittlichen Wochentagin Millionen, in Deutschland, 2014-2017*
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope 6.1, 01.01.2015–30.06.2017
* Die Auswertung beschränkt sich auf die im jeweiligen Zeitraum lizensierten Pay-TV-Sender.
2015
2016
2017
Pay-TV-Abonnenten in Millionen, in Deutschland (D, 2008–2016) sowie Österreich (A) und Schweiz (CH) (2012–2016)
Pay-TV in Deutschland 2017
VPRT-Marktüberblick zum deutschen Pay-TV-Markt 2017
42
Der VPRT-Arbeitskreis Pay-TV hatte im Sommer 2017 zum fünften Mal einen Marktüberblick zur Entwicklung von Pay-TV in Deutschland vorgelegt, der eine weiter-hin sehr positive Entwicklung dokumentiert.Die Pay-TV- und Paid-Video-on-Demand-Umsätze in Deutschland lagen 2016 bei ca. 2,7 Milliarden Euro, das entspricht einem Zuwachs von rund elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im gesamten deutschsprach-igen Raum wurde 2016 ein Umsatzvolumen von etwa drei Milliarden Euro erreicht. Für 2017 rechnet der VPRT mit einem Wachstum von 12,5 Prozent und für die Folgejahre mit einer anhaltend positiven Entwick-lung.Die Zahl der Pay-TV-Abonnenten in Deutschland ist um sechs Prozent auf 7,6 Millionen Abonnenten angestie-gen, im gesamten deutschsprachigen Raum sogar auf fast 8,4 Millionen Abonnenten. Die durchschnittliche kumulierte monatliche Reichweite von Pay-TV-Pro-grammen in den deutschen TV-Haushalten lag im er-sten Halbjahr 2017 im Schnitt bereits bei 15,8 Millionen Pay-TV-Sehern pro Monat. Im Gesamtjahr 2016 waren es 13,1 Millionen Pay-TV-Seher pro Monat.
Quellen: ALM / die medienanstalten (2008–2011), VPRT (2012–2016)
* korrigierte Vorjahreswerte
Hinweis: Die für das Jahr 2012 und 2013 genannten Abonenntenzahlen sind mit den Vorjahreswerten (2002–2011) nicht direkt vergleichbar, da die Daten aus unterschiedlichen Quellen stammen und von methodischen Unterschieden bei der Erhebung auszugehen ist.
2008 2009 2010 2011 2012* 2013 2014 2015 2016
4,3 4,34,8
5,4
6,77,1
7,78,2 8,4
6,06,4
7,0 7,4 7,6
Deutschland Deutschland D, A, CH
13
,3
12
,8
13
,6
13
,5
12
,8
11
,1
11
,9
12
,2
12
,7
13
,5
13
,2
17
,0
10
,7
11
,5
11
,9
11
,6
11
,9
10
,4
11
,0
11
,5
11
,6
12
,7
12
,9
13
,1
16
,1
16
,2
15
,6
16
,9
15
,6
14
,5
Pay-TV in Deutschland 2017
Bundesweite private Pay-TV-Programme in Deutschland, 2003, 2014–2016
Zuschauermarktanteile von Pay-TV Zuschauer ab 3 Jahren in Deutschland (2015-2017), in Prozent*
Quelle: die medienanstalten, Jahrbücher 2003–2017
43
19
16
10
15
Quelle: VPRT (Stand: Juli 2017)
Pay-TV-Programme nach Genre in Deutschland, 2017
43
Unterhaltung
Sport
Dokumentationen
Kinder
Musik
Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope 6.1, 01.01.2015 - 30.06.2017
* Die Auswertung beschränkt sich auf die im jeweiligen Zeitraum lizensierten Pay-TV-Sender.
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
in allen TV-Haushalten
in allen Pay-TV-Haushalten
2015
2016
2017
26
80 86 89
2014 2015 2016
2,1
2,9
2,7
2,9
2,8
2,5
2,8
3,0
2,9
3,2
2,8
2,6
2,4
2,9
2,9
3,0
2,5
2,1
2,4
2,4
2,9
2,9
2,7
2,5
3,0
3,4
3,2
3,8
3,5
3,0
13
,6
16
,5
16
,4
17
,1
14
,3
11
,4
13
,2
12
,5
15
,3
15
,3
14
,5
13
,4
13
,3
17
,6
16
,5
17
,9
17
,7
15
,5
16
,7
17
,6
17
,4
18
,6
16
,6
15
,2
15
,1
17
,1
16
,5
19
,2
17
,0
15
,0
2003
44
Radio Advertising Summit 2017
44
„Unüberhörbar“
Radio bewegt tagtäglich Menschen. Knapp 57 Millionen
Hörer schalten jeden Tag ihre Empfangsgeräte ein. Und
der rasant wachsende Radio- und Audiomarkt ist selbst
immer in Bewegung. Deshalb standen Vielfalt, neue
Trends und die Bedeutungszunahme des Hörens in der
Gesellschaft im Mittelpunkt des Radio Advertising Sum-
mit 2017. Die zentrale Veranstaltung der Werbewirtschaft im Bereich Radio- und Audiowerbung fand am 25.
April 2017 zum vierten Mal in Düsseldorf statt.
Den Impuls für den Kongress gab der schwedische Cyberphilosoph Alexander Bard. In seiner Keynote wagte er
einen Blick in die Zukunft der elektronischen Mediennutzung und prophezeite: „Audio ist die Kommunikations-
form der Zukunft.“ In der Session „Audio Gets Bigger“ präsentierten Radiovermarkter, unter ihnen Alexander
Sempf (RMS), wie sich die Audio-Landschaft durch neue Formate und Kanäle stetig verändert und so immer
näheren Bezug zum Nutzer herstellt. Wie innovativ und facettenreich die Nähe zu den Hörern hergestellt wer-
den kann, zeigte die Session „Unüberhörbar: Wie Radio Menschen bewegt“. Till Simoleit (bigFM) und weitere
Referenten zeigten, wie vielfältig Radioaktivierung gestaltet werden kann.
Der Radio Advertising Summit 2017 stand auch im Zeichen der effektiven Nutzung neuer Werbeformate und
des gezielten Einsatzes von Audio zum Erreichen von Zielgruppen. In der Session „Der Weg zur Zielgruppe“,
unter anderem mit Jutta Gottschalk (RMS), wurden neuen Chancen in der Mediaplanung dargestellt. Anhand
mehrerer Beispiele zeigten die Experten neue Trends, Weiterentwicklungen, Daten, Tools und Planungsmög-
lichkeiten, mit denen Zielgruppen optimal erreicht werden können.
45
Marktdaten Radio
Die Umsätze von Radio- und Audiomedien lagen in Deutschland im Jahr 2016 bei rund 4,9 Milliarden Euro.
Beim Privatradio lagen die Gesamterlöse bei rund 0,7 Milliarden Euro. Davon entfielen auf die privaten Radio Werbeerlöse rund 0,6 Milliarden Euro, auf die sonstigen Erlöse circa 0,1 Milliarden Euro und auf Instream-Audio-werbung 21 Millionen Euro. Die Erlöse aus Paid Audio (inkl. Subscriptional-AoD [SAoD] und Transactional-AoD [TAoD]) betrugen rund 580 Millionen Euro.
Die Gesamterlöse im öffentlich-rechtlichen Radio lagen 2016 bei geschätzten 3,6 Milliarden Euro. Davon waren rund 0,2 Milliarden Euro öffentlich-rechtliche Radio-Werbe erlöse. Das mit Abstand größte Einnahmensegment im deutschen Radiomarkt machte der öffentlich-rechtli-che Radiobeitrag in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro aus.
Private Radioanbieter finanzieren – mit weniger als 20 Prozent des öffentlich-rechtlichen Radiobudgets – hun-derte attraktive Radioprogramme. Die Zahl der von den Landesmedienanstalten erfassten privaten Radiopro-gramme belief sich im Jahr 2016 auf insgesamt 288 An-gebote.
Radio erreicht werktäglich rund 78 Prozent der Ge-samtbevölkerung ab 14 Jahren und ist damit die reich-weitenstärkste Mediengattung in Deutschland. Die durchschnittliche Hördauer im Radio beträgt etwa drei Stunden und 12 Minuten pro Werktag. Der Weiteste Hörerkreis lag 2017 bei 92,6 Prozent der Bevölkerung.
Radioerlöse in Deutschland 2016in Milliarden Euro
0,10,5
0,2
0,4
3,1
* inkl. Subscriptional Audio-on-Demand (SAoD) und Transactional Audio-on-Demand (TAoD)
** Schätzung auf Basis älterer Veröffentlichungen der Landesmedienanstalten
Quellen: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF und eigene Hochrechnung
www.vau.net/radionutzung www.vau.net/radioprogramme
www.vau.net/radioumsaetze
Radio-Werbeerlöse (privat)
Instream-Audiowerbung (privat)
Paid Audio (privat)*
sonstige Radio-Erlöse (privat)**
Rundfunkbeitrag (öffentlich-rechtlich)
sonstige Radio-Erlöse (öffentlich-rechtlich)**
Radio-Werbeerlöse (öffentlich-rechtlich)
3,1
0,50,2
0,6
0,1
0,02
0,6
0,20,3
46
Marktdaten Radio
Private Radioprogramme in Deutschland2003–2016
2005 2006 2007 2008 2009 2010
155 153 155 159 158 166
52 55 54 54 5554
15 20 20 20 19 171215
DAB only
bundesweit Satellit
landesweit UKW
lokal/regional UKW
Quelle: die medienanstalten, Jahrbücher 2003–2017
168
55
1418
20112003 2004 2012 2013 2014 2015 2016
14
148
49
12
144
38
18
174 170
54 52
13 14
29 39222 228 229
247 244252 255
200209
270 268
282
175
56
15
42
283288
180 197
5458
1818
3850
Radiohörer in Deutschland 2017Zuhörer ab 14 Jahren, in Prozent
Quellen: agma / ma 2017 Radio I, ma 2017 Radio IIHinweis: Ab der ma 2015 Radio II basieren die Daten auf dem Zensus 2011. Vergleiche zu älteren ma‘s sind aufgrund der veränderten Hochrechnungs-basis nur eingeschränkt möglich. Seit der ma 2017 Radio II bildete die deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren die Grundgesamtheit. Davor war es die deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren.
189 192 180 172
Hördauer Radio 2017Montag bis Freitag, in Minuten
Erwachsene ab 10/14 Jahren
14–49 Jahre
ma 2017 Radio I ma 2017 Radio II
78,1
92,6
Anteil der Radiohörer an der Gesamtbevölkerung an einem durchschnittlichen Werktag (Mo.–Fr.)
Weitester Hörerkreis (Anteil der Radiohörer an der Gesamtbevölkerung innerhalb der letzten 14 Tage)
Quelle: agma / ma 2017 Radio IIHinweis: Ab der ma 2015 Radio II basieren die Daten auf dem Zensus 2011. Vergleiche zu älteren ma‘s sind aufgrund der veränderten Hochrechnungs-basis nur eingeschränkt möglich. Seit der ma 2017 Radio II bildete die deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren die Grundgesamtheit. Davor war es die deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren.
47
Marktdaten Radio
Verteilung der Radio-Übertragungswege2013–2017, in Prozent
Meistgenutzte Radioempfangsart 2017in Prozent
UKW DAB/DAB+ Kabel Satellit Internet/IP-Radiogeräte
Quelle: die medienanstalten /Kantar TNS: Digitalisierungsbericht 2017Basis: 70,214 / 70,326 / 70,525 / 69,241 / 69,563 Mio. Personen ab 14 Jahren
* Hinweis: Ein Vergleich zu den Vorjahren ist nur eingeschränkt möglich. Die Medienanstalten weisen seit 2017 nur noch IP-Radiogeräte aus. Weitere für den Radioempfang geeignete IP-Endgeräte werden nicht mehr ausgewiesen.
2013 2014 2015 2016 2017
94,0
4,8
13,8 14,8
26,5
93,6
7,715,0 14,1
29,8
92,8
10,6 10,2*15,9 15,0
29,9
94,1 92,9
13,8 15,7 14,7 13,8 13,9 13,6
31,4
UKW ist unverändert der wichtigste Übertragungsweg für Radio in Deutschland. 92,9 Prozent der Haushalte nutzen die analoge Terrestrik für ihren Radioempfang. Die digitale Terrestrik nutzen lediglich 15,7 Prozent der Haushalte. Dicht hinter DAB+ liegen Kabel und Satellit als Übertragungsweg mit 13,8 und 13,6 Prozent.
Bei über zwei Drittel der Radio hörenden Personen in Deutschland (69,7 Prozent) bildet UKW die meistge-nutzte Radioempfangsart. Dies sind rund 48,5 Millio-nen Menschen. Bei den rund 11 Millionen Personen, die Zugang zu DAB+-Geräten haben, ist nur für weniger als ein Drittel (3,5 Mio. Personen) DAB+ die bevorzugte Empfangsart.
(Nutze) keine Empfangsmöglichkeit
Keine meist genutzte Empfangsmöglichkeit
Radio über Satellit
Radio über Kabel
Internetradio
DAB+
UKW / analoges Radio
4,1
8,5
1,5
2,7
7,7
5,0
69,7
Quelle: die medienanstalten / Kantar TNS: Digitalisierungsbericht 2017Basis: 69,241 Mio. Haushalte in Deutschland
0 10 20 30 40 50 60 70
48
VPRT auf den Medientagen München 2017
48
„Webradiomonitor 2017 – Webradio- und Online-Audionutzung
wird immer mobiler“
Der Radio- und Musikkonsum der Online-
Audionutzer in Deutschland wächst und
wird immer mobiler. Im Nutzungsspektrum
liegen die klassischen Radiomarken vorn.
Reine Webradio- und Online-Audioange-
bote erfreu en sich ebenfalls zunehmender Beliebtheit. On-Demand-Angebote wie Podcasts erschließen zu-
sätzliche Nutzungssituationen und sprachgesteuerte Geräte in den Haushalten könnten Auffindbarkeit und
den Zugang zu Audioinhalten nachhaltig verändern. Das sind die zentralen Ergebnisse des Webradiomonitors
2017, der am 25. Oktober 2017 auf den Medientagen München vorgestellt wurde. Seit 2009 wird im Auftrag
der Bayeri schen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Entwicklung des deutschen Online-Audiomarktes
erforscht und als „Webradiomonitor“ veröffentlicht. 2016 beteiligte sich erstmals auch der VPRT an der Erhe-
bung, welche vom Forschungsinstitut Goldmedia durchgeführt wird.
Innerhalb der Webradio- und Online-Audionutzung sind klassische Radiomarken besonders beliebt. Unter
den befragten Online-Audiohörern gaben 71 Prozent an, Simulcast-Radios zu hören, gefolgt von Video- und
Musik-Streamingdiensten (56 % bzw. 55 %). 29 Prozent bzw. 28 Prozent der Online-Audionutzer gaben an,
Online-Submarken von Radiosendern sowie Online-Only-Radio zu nutzen. Für den Vorsitzenden des VPRT-
Fachbereichs Radio und Audiodienste, Klaus Schunk, unterstreichen diese Ergebnisse die Bedeutung des
Internets für die Digitalisierung der Radioübertragung. Aus seiner Sicht werden in Zukunft mobile und sprach-
gesteuerte Audioplattformen an Bedeutung gewinnen. Damit wird auch die Auffindbarkeit von Radio- und
Audioinhalten auf diesen Plattformen immer wichtiger.
Die Onlinebefragung der Online-Audioanbieter sowie der Online-Audiohörer fanden vom 14. Juni bis 26. Juli
2017 statt.
4949
Marktdaten Onlinemedien
Die Mobile- und Onlineerlöse erreichten in Deutsch-
land im Jahr 2016 rund 5,7 Milliarden Euro (ohne
E-Commerce). Erlöse aus klassischer Online- und
Mobile- Displaywerbung machten davon geschätzte
1,1 Milliarden Euro aus. Die Umsätze aus Instream-
Videowerbung lagen bei rund 0,4 Milliarden Euro und
bei Instream- Audiowerbung bei knapp 0,02 Milliarden
Euro. Die Paid-VoD-Umsätze erreichten etwa 0,6 Mil-
liarden Euro, Paid Audio rund 0,6 Milliarden Euro. Das
mit Abstand größte Segment war die Suchwortver-
marktung mit Umsätzen von rund 3,1 Milliarden Euro.
Internetportale deutscher FernsehsenderReichweiten in Millionen Unique User, November 2017
Internetportale deutscher RadiosenderReichweiten in Millionen Unique User, November 2017
1,14
0,84
0,55
0,25
0,24
0,24
0,18
0,18
0,17
0,14
0,13
0,13
0,11
0,10
0,09
0,07
0,07
0,07
0,07
Mobile- und Onlineerlöse in Deutschland 2016in Milliarden Euro (ohne E-Commerce)
ANTENNE BAYERN
Hit Radio FFH
bigFM
Antenne Niedersachsen
RPR1.
Radio Hamburg
planet radio
Radio Regenbogen
Radio ffn
Klassikradio
radio SAW
104.6 RTL
Radio Essen
Radio PSR
Radio sunshine live
Antenne 1
Radio Hochstift
Radio Bonn
RADIO SALÜ
n-tv
Sport1
RTL
ProSieben
TV NOW
SAT.1
sixx
VOX
The Weather Channel
RTL 2
Disney.de
kabel eins
TOGGO
7TV
DMAX
South Park
VIVA
MTV
Nickelodeon
NITRO
Inpage-Werbung*
Paid Audio-on-Demand**
Instream-Audiowerbung
Instream-Videowerbung
Paid-Video-on-Demand***
Search
1,1
0,6
0,4
0,6
3,1
0,02
* VPRT-Schätzung
** inkl. Subscriptional Audio-On-Demand (SAoD)und Transactional Audio-On-Demand (TAoD)
*** inkl. Subscriptional Video-on-Demand (SVoD), Transactional Video-on-Demand (TVoD) und Electronic Sell Through (EST)
Quellen: VPRT, GfK, ZAW, BVMI
www.vau.net/online-nutzung www.vau.net/multimedia-angebote
www.vau.net/online-werbeumsaetze
11,97
7,84
7,11
4,87
4,48
3,37
3,03
2,05
1,80
1,13
0,95
0,83
0,60
0,56
0,47
0,46
0,33
0,33
0,28
0,18
Quelle: Auswahl VPRT auf Basis AGOF Daily Internet Facts November 2017deutschsprachige Wohnbevölkerung in Deutschland ab 10 Jahren
Quelle: Auswahl VPRT auf Basis AGOF Daily Internet Facts November 2017deutschsprachige Wohnbevölkerung in Deutschland ab 10 Jahren
50
Marktdaten Rundfunk und WerbemarktRadio, Fernsehen und Multimedia in Deutschland
Der Markt für Radio- und Fernsehangebote in Deutsch-land zeichnet sich durch seine weltweit einmalige Anbieter- und Angebotsvielfalt aus und ist zugleich ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland.
Im Jahr 2016 lagen die Rundfunkerlöse in Deutschland bei insgesamt ca. 17,9 Milliarden Euro (exklusive Tele-shopping). Davon entfielen etwa 9,3 Milliarden Euro auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und etwa 8,6 Milli-arden Euro auf den privaten Rundfunk (exklusive Tele-shopping).
www.vau.net/prognosen
Rundfunkerlöse in Deutschland 2016in Milliarden Euro
Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Einnahmen des privaten Rundfunks (exklusive Teleshopping)
Quellen: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF und eigene Hochrechnung
8,6
9,3
Netto-Werbeerlöse der Medien in Deutschland1998–2016
Zeitschriften
Zeitungen
Onlinemedien
Radio
Fernsehen
Quelle: VPRT, ZAW1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Die Umsätze der audiovisuellen Medien werden laut der Marktprognose 2017 des VPRT im Gesamtjahr 2017 vo-raussichtlich um 637 Millionen Euro auf insgesamt 11,6 Milliarden Euro anwachsen. Der VPRT hat seine Prognose
in der Publikation „Umsätze der audiovisuellen Medien in Deutschland 2017“ veröffentlicht (siehe Seite 41). Die Jahresprognose 2018 publizierte der VPRT im Mai 2018.
51
VPRT-Marktprognose 2017
Netto-Werbeerlöse Fernsehen und Instream-Videowerbung1997–2017e, in Milliarden Euro
Quelle: VPRT, ZAW
Netto-Werbeerlöse Radio und Instream-Audiowerbung1997–2017e, in Milliarden Euro
Quelle: VPRT, ZAW
Instream-Audiowerbung2013–2017e, in Milliarden Euro
Instream-Videowerbung2013–2017e, in Milliarden Euro
Quelle: VPRT, ZAW
3,804,04
4,32
4,714,47
3,963,81 3,86 3,93
4,11 4,164,04
3,643,95
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017e
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017e
3,98 4,04
4,1
3
4,33
4,2
9
4,544,74
4,96
ca. 4
,61
0,7
7
ca. 0
,79
ca. 5,10
0,60 0,61
0,690,73
0,68
0,60 0,580,62
0,66 0,68
0,74 0,75
0,74
0,74
0,75 0,76 0,79ca. 0,81
0,72
0,68 0,690,71 0,72
Instream-VideowerbungTV-Werbeerlöse
Radio-Werbeerlöse Instream-Audiowerbung
+2,8 %
+3,1 %
+23 %
+38 %
4,4
2
4,5
6
2013 2014 2015 2016 2017e 2013 2014 2015 2016 2017e
10 1115
21
200250 320
396
29
488
52
MARKTENTWICKLUNG | VPRT-Marktprognose 2017
Paid-Content-Umsätze in Deutschland2012–2017e, in Milliarden Euro
Quelle: VPRT-Marktprognose 2017
2012 2013 2014 2015 2016 2017e
Teleshoppingerlöse 1997–2017e, in Milliarden Euro
Quelle: Goldmedia (1997–2012), VPRT (2013-2017e)
Für die Fernsehwerbung wurde für das Jahr 2017 ein Netto-Wachstum von ca. 1,1 Prozent auf 4,6 Milliarden Euro erwartet (+ 49 Mio. Euro). Bei der Instream-Video-werbung prognostizierte der VPRT einen Anstieg um ca. 23 Prozent (+ 92 Mio. Euro) auf dann 488 Millionen Euro, Der Radio- und Instream-Audiowerbeumsatz soll 2017 rund 814 Millionen Euro betragen (+ 3,1 %).Laut Prognose sollten die Paid-Umsätze für Audio- und audiovisuellen Content 2017 voraussichtlich um 413 Millionen Euro (+ 12,5 %) auf rund 3,7 Milliarden Euro ansteigen. Dabei wurde für Pay-TV und Paid Video ein
Wachstum von 10,9 Prozent auf 3,0 Milliarden Euro erwartet (Pay-TV + 156 Mio. Euro [+ 7,2 %], Paid Video + 141 Mio. Euro [+ 26 %]). Für das Teleshopping wurde mit einem Zuwachs von ca. drei Prozent auf knapp 2,0 Milliarden Euro (+ 58 Mio. Euro) gerechnet.Der VPRT hatte seine Prognose in der Publikation „Umsätze der audiovisuellen Medien in Deutschland 2017“ veröffentlicht (siehe Seite 41). Die Jahresprogno-se 2018 publizierte der VPRT im Oktober 2018.
Die VPRT-Prognose 2017 basiert auf einer Befragung von Führungskräften deutscher Medienunternehmen. Auswertungsbasis der Prognose 2017
sind Rückmeldungen von 62 Unternehmen die im Befragungszeitraum vom 19. September bis zum 13. Oktober 2017 eingegangen sind.
0,13
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017e
0,3
0,4
0,50,7
0,80,9
1,01,1 1,1
1,21,3
1,41,5
0,05
1,6
1,71,8 1,8
1,92,0
1,8
2,42,6
2,9
3,1
3,3
3,7
1,9 2,1
Paid Audio (SAoD & EST)
Paid Video (SVoD, TVoD & EST)
Pay-TV (inkl. PayTVoD)
+12,5 %
+3,0 %
2,2
0,10,3
0,3
0,20,2
0,40,4
0,5
2,22,3
0,60,7
0,60,7
VPRT-Studie „Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Audio- und audiovisuellen
Medien in Deutschland“
53
EU-Kommissar Oettinger betont die Bedeutung der Branche
Die Audio- und audiovisuelle Medienwirt-
schaft in Deutschland steht für eine Brutto-
wertschöpfung von 66,9 Milliarden Euro und
insgesamt rund 829.000 Beschäftigte. Damit generiert die Branche einen Anteil von 2,45 Prozent an der
Brutto gesamtwertschöpfung und 1,93 Prozent an der Gesamtbeschäftigung in Deutschland (Datenbasis: 2015).
Der VPRT hat 2017 erstmalig alle mit den Audio- und audiovisuellen Medien verbundenen Branchen und de-
ren ökonomische Gesamteffekte zentral erfassen lassen, um aufzuzeigen, welche fundamentale volkswirt-
schaftliche Rolle die Audio- und audiovisuelle Medienwirtschaft in Deutschland spielt. Die von der IW Consult
GmbH, einem Tochterunternehmen des Instituts der deutschen Wirtschaft, und der Economica GmbH verfasste
Studie wurde am 10. Juli 2017 in Berlin vorgestellt und an EU-Kommissar Günther H. Oettinger überreicht.
Der EU-Kommissar für Haushalt und Personal nahm positiv zur Kenntnis, dass die Audio- und audiovisuellen
Medien einer der fünf größten Sektoren in Deutschland und damit für die deutsche und europäische Wirtschaft
eine entscheidende Branche sind. Er schätzt den Medienbereich weiterhin als einen Wachstumsmarkt ein, wes-
halb Europa seine audiovisuelle und digitale Souveränität behaupten muss. Hans Demmel, Vorstandsvorsit-
zender des VPRT, und Klaus Schunk, Vorsitzender des VPRT-Fachbereichs Radio und Audiodienste, hoben bei
der Präsentation noch einmal die Bedeutung der Audio- und audiovisuellen Medienwirtschaft als Wirtschafts-
faktor und Schöpfer medialer Vielfalt hervor. Beide warnten zugleich vor den globalen Herausforderungen und
appellierten an die deutsche und europäische Medienpolitik, der Medienbrache die Aufmerksamkeit zukom-
men zu lassen, die ihrer Bedeutung gerecht wird (siehe Seite 54, 55).
54
MARKTENTWICKLUNG
VPRT-Studie „Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der
Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland“
Die Studie „Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland“ wurde von der IW Consult GmbH in Köln und der Economica GmbH in Wien im Auftrag des VPRT erstellt. Um die gesamtwirt-schaftliche Bedeutung der audiovisuellen Medien und deren Verbindungen zu weiteren Branchen quantifizieren zu können, wurde das weltweit erste Satellitenkonto „Audio- und audiovisuelle Medien“ erstellt. Es basiert auf den Daten des Wirtschaftsjahres 2015. Des Weiteren wurden weitere ökonomische Effekte identifiziert und analysiert, welche sich anhand der Methodik derzeit noch nicht quantifizieren ließen.
Kernergebnisse der Studie:
• Audiovisuelle Medien sind die beliebteste Freizeitbeschäftigung der Deutschen.
• Die audiovisuelle Medienwirtschaft wurde in ihrer ökonomischen Bedeutung bisher drastisch unterschätzt.
• Die Gesamtbranche steht für 830.000 Beschäftigte in Deutschland, fast jeder 50. Arbeitsplatz (1,93 %) geht auf audiovisuelle Medien und die mit ihnen verbundenen Branchen zurück.
• Ökonomisch zählt der audiovisuelle Sektor mit einem Beitrag von 67 Milliarden Euro (2,45 %) zur Bruttowertschöp-fung zu den größten Industriezweigen Deutschlands.
• Audiovisuelle Medien sind Innovations- und Wachstumsmotor sowie Enabler für viele weitere Branchen und die audiovisuelle Werbung erfüllt in der Marktwirtschaft unverzichtbare Funktionen.
• Der Audio- und audiovisuelle Sektor verspricht auch in Zukunft weiter zu wachsen.
8,5 Stundentägliche Audio-
und audiovisuelleMediennutzung
1,8 Stundensonstige
Mediennutzung
Durchschnittliche tägliche Mediennutzung in Deutschland 2016
TV
Radio
Games
Musikstreaming
Onlinevideo
CD
DVD/Blu-ray
Kino
239
190
23
20
17
14
5
1
in Minutenin Stunden
Quelle: VPRT-Mediennutzungsanalyse: Mediennutzung in Deutschland 2016
55
MARKTENTWICKLUNG | VPRT-Studie
Beschäftigung in der Audio- und audiovisuellen Medienwirtschaftin Deutschland
Bruttowertschöpfung der AV-Medien in Deutschland
11 %
56 %
56 %
33 %
Direkt Indirekt Induziert
Direkt Indirekt Induziert
Beschäftigung der TOP-Branchen imBranchenvergleich in Deutschlandin Tausend Beschäftigten, Beitrag zur Gesamtbeschäftigung in Prozent
Automobilindustrie
Audiovisuelle Medien (totaler Effekt)
Finanzdienstleistungen
Audiovisuelle Medien (direkter Effekt)
Chemie
Energieversorgung
Pharma
897
829
670
464
352
250
128 0,30 %
0,58 %
0,82 %
1,08 %
1,56 %
1,93 %
2,08 %
Bruttowertschöpfung im Branchenvergleich in Deutschlandin Millionen Euro,Beitrag zur Gesamtwertschöpfung in Prozent
Automobilindustrie
Maschienenbau
Finanzdienstleistungen
Audiovisuelle Medien (totaler Effekt)
Energieversorgung
Chemie
Audiovisuelle Medien (direkter Effekt)
Pharma
4,37 %
3,55 %
2,63 %
2,45 %
1,87 %
1,62 %
1,54 %
0,91 %
118.872
96.650
71.667
66.910
51.009
44.137
42.021
24.678
Quelle: Economica, IW Consult, Statistisches Bundesamt Quelle: Economica, IW Consult, Statistisches Bundesamt
Quelle: Economica, IW Consult, Bundesagentur für ArbeitQuelle: Economica, IW Consult, Bundesagentur für Arbeit
62,8 %
29,6 %
8,6 %
828.945 Beschäftigte
66,9 Mrd. Euro
www.vau.net/vaunet-wirtschaftsstudie
56
VERBAND
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus dem Vorstandsvorsitzenden, den Vorsitzenden der beiden Fachbereiche als Stellvertre-tende Vorstandsvorsitzende, den beiden Stellvertretenden Fachbereichsvorsitzenden, dem Schatzmeister sowie bis zu acht weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Der gesamte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Radio und Audiodienste
Klaus Schunk Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG
Marc SchröderMediengruppe RTL Deutschland GmbH
kooptiertes Mitglied:
Susanne Aigner-Drews Discovery Communications
Deutschland GmbH & Co. KG
Judith HakerQVC Handel S.á r.l. & Co. KG
mit beratender Stimme
Thomas WredeASTRA Deutschland GmbH
Schatzmeister
Dr. Holger EnßlinSky Deutschland GmbH
Hans-Dieter HillmothRadio/Tele FFH GmbH & Co.
Betriebs-KG
Vorstandsvorsitzender
Hans Demmeln-tv Nachrichtenfernsehen GmbH
Karlheinz HörhammerANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Dr. Michael MüllerProSiebenSat.1 Media SE
Sven Thölenradio NRW GmbH
Dr. Nina GerhardtRTL Radio Deutschland GmbH
Kai FischerAntenne Niedersachsen GmbH & Co. KG
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Fernsehen und Multimedia
Annette Kümmel ProSiebenSat.1 Media SE
Stand: 31.12.2017
57
VERBAND
Fachbereichsvorstände
Fachbereichsvorstand Fernsehen und Multimedia 2017
Dem Fachbereich Fernsehen und Multimedia gehörten 2017 85 bundes-, landesweite und regionale TV-Veran-stalter an. Der Fachbereich wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie bis zu neun weitere Mitglieder in den Fachbereichsvorstand.
Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste 2017
Dem Verband gehörten 2017 52, im Wesentlichen lan-desweite, regionale und bundesweite private Radio-veranstalter an. Der Fachbereich wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie bis zu neun weitere Mitglieder in den Fachbereichsvorstand.
Stellvertretende Vorsitzende
Dr. Nina GerhardtRTL Radio Deutschland GmbH
Vorsitzende
Annette KümmelProSiebenSat.1 Media SE
Vorsitzender
Klaus SchunkRadio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG
Stellvertretender Vorsitzender
Marc SchröderMediengruppe RTL Deutschland GmbH
weitere Mitglieder des Fachbereichsvorstandes:
Katharina BehrendsNBC UNIVERSAL Global Networks Deutschland GmbH
Hannes Heyelmann Turner Broadcasting System Deutschland GmbH
Dr. Matthias KirschenhoferSport1 Media GmbH
Sebastian KocksMediengruppe RTL Deutschland GmbH
Vera Nickel Home Shopping Europe GmbH
Lutz ReuleckeSky Deutschland GmbH
Dr. Torsten Rossmann WeltN24 GmbH
Stephanie Struppler Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG
Heiko ZyskProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
kooptierte Mitglieder:
Christoph FalkeAxel Springer SE
Paul Leo Gianidctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH
Michael Keidel Viacom International Media Networks Germany GmbH
weitere Mitglieder des Fachbereichsvorstandes:
Patrick BernsteinRadio Hamburg GmbH & Co. KG
Kai FischerAntenne Niedersachsen GmbH & Co. KG
Hans-Dieter HillmothRadio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs-KG
Karlheinz HörhammerANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Ulrich HürtherRNO Rhein-Neckar-Odenwald Radio GmbH & Co. KG
Marco Maier ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG
Philipp von MartiusSTUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG
Sven Thölen radio NRW GmbH
kooptierte Mitglieder:
Prof. Matthias Gülzow Radio Paradiso GmbH & Co. KG
Timo NaumannVerband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e. V.
Stand: 31.12.2017
58
VERBAND
Technik- und Innovationsforum
Im Technik- und Innovationsforum sind 2017 14 Unternehmen aus dem Infrastrukturbereich (Satellitenbetreiber, Betreiber terrestrischer Sendernetze, Kabelnetzbetreiber) sowie technische Dienstleister vertreten. Das Technik- und Innovationsforum hat im Verband vor allem eine beratende Funktion.
Mitgliederentwicklung 2017
Neu im Verband:
Fachbereich Fernsehen und Multimedia
RTL Television GmbH (RTL plus)
Fachbereich Radio und Audiodienste
Landes Medien GmbH (TOP 100 Station)
laut.ag (laut.fm)
Mitgliedschaft erloschen/ausgeschieden:
Fachbereich Fernsehen und Multimedia
MGM Networks (Deutschland) GmbH (MGM Channel)
TVRL GmbH (putpat.tv)
Fachbereich Radio und Audiodienste
Klarner Medien GmbH
Technik- und Innovationsforum
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Broadcast Distribution Services B. V.
Änderungen in der Geschäftsstelle 2017/2018
Vorsitzender
Thomas Wrede ASTRA Deutschland GmbH
Stellvertretender Vorsitzende
Judith HakerQVC Handel S.á r.l. & Co. KG
Seit dem 1. Juli 2017 ist Dr. Harald Flemming neuer Geschäftsführer des Verbandes. Er war zuvor Vice President Content Distribution & Sales G/S/A bei Viacom International Media Networks Germany. Harald Flemming folgt auf Claus Grewenig, der nach 15 Jahren – zuletzt seit 2011 als Geschäftsführer – Ende 2016 seine Tätigkeit für den VPRT beendete. Zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2017 führten die Mitglieder der Geschäftsleitung Daniela Beaujean und Frank Giersberg die VPRT-Geschäftsstelle.
2017 haben drei Mitarbeiter die Berliner Geschäftsstelle verlassen, denen vier neue Referenten gefolgt sind. Zum 1. Mai 2017 schied Sebastian Artymiak, Leiter Medientechnologie, aus. Ihm folgte im Januar 2018 René Böhnke als Referent Medientechnologie. Zum 1. Oktober 2017 verließ Elke Nußbaum, Head of Brussels Office / Senior Counsel European Affairs, den Verband. Neue Repräsentantin im Brüsseler Verbandsbüro ist seit dem 1. Dezember 2017 Anne Peigné als European Affairs Manager. Ebenfalls zum 1. Oktober 2017 hat Maren Schulz, Referentin Politische Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit die Geschäftsstelle verlassen. Sie befand sich seit April 2017 in Elternzeit. Als Referentin Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit verstärkt Eva Hämmerle seit dem 1. April 2017 den Verband. Neu in der Berliner Geschäftsstelle ist seit dem 1. Februar 2017 zudem Johannes Leibiger als Referent Medienwirtschaft.
Stand: 31.12.2017
59
VERBAND
Geschäftsstelle
Dr. Harald FlemmingGeschäftsführerSyndikusrechtsanwalt
[email protected] | +49 30 3 98 80 - 131
René BöhnkeReferent Medientechnologie
[email protected] | +49 30 3 98 80 - 122
Daniela BeaujeanMitglied der GeschäftsleitungRecht und Regulierung / Justiziarin /Syndikusrechtsanwältin
T | +49 30 3 98 80 - 112
Frank GiersbergMitglied der GeschäftsleitungMarkt- und Geschäftsentwicklung / Kaufmännische Leitung
T | +49 30 3 98 80 - 121
Eva HämmerleReferentin Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit
T | +49 30 3 98 80 - 132
Jürgen Hofmann, LL.M. Referent Recht / Rechtsanwalt
T | +49 30 3 98 80 - 111
Joachim LemmelOnline-Redakteur
T | +49 30 3 98 80 - 133
Julia Maier-HauffSenior Counsel European Affairs / Syndikusrechtsanwältin
T | +49 30 3 98 80 - 113
Johannes Leibiger
Referent Medienwirtschaft
T | +49 30 3 98 80 - 102
Anne PeignéEuropean Affairs Manager
[email protected] | +49 30 3 98 80 - 0T | +32 2 73 87 - 619
Hartmut SchultzPressesprecher
hs@schultzkommunikation.com
T | +49 30 3 98 80 - 101
Dr. Martin von AlbrechtUrheberrechtlicher Berater / Rechtsanwalt
T | +49 30 22 00 29 - 400
Sandra OhlsenSekretariat Marktentwicklung / Medientechnologie
T | +49 30 3 98 80 - 120
Pia MatheisBuchhaltung / Interne Verwaltung
T | +49 30 3 98 80 - 110
Geschäftsführung
Geschäftsstelle
Tim SteinhauerPresse- und Öffentlichkeitsarbeit
T | +49 30 3 98 80 - 199
Gesa KlebeAssistentin Geschäftsführung / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T | +49 30 3 98 80 - 100
Rita FillepAssistentin Recht und Regulierung
(zum 31.03.2018 ausgeschieden)
60
VERBAND
Verbandsstruktur
AK Sparten- und ZielgruppensenderDer Arbeitskreis erörtert die spezifischen Fragestel-lungen der Sparten- und Zielgruppensender im VPRT. Hierzu zählen unter anderem Auffindbarkeit, Aspekte der technischen Verbreitung und Urheberrechtsthemen.
AK Pay-TVDer Arbeitskreis Pay-TV ist die zentrale Branchenplatt-form der Pay-TV-Sender in Deutschland. Er dient ih-nen als Rahmen für die gemeinsame Positionierung zu medien politischen und regulatorischen Fragen, für den kontinuierlichen Dialog mit den relevanten Marktpart-nern sowie für die anbieterübergreifende Kommuni-kation zur Pay-TV-Marktentwicklung.
AK Übertragungstechnik Der Arbeitskreis ist ein technisch orientiertes Informa-tions- und Gesprächsforum für die von den Entwick-lungen der Übertragungstechnik betroffenen Mitglieder.
AK WettenDer Arbeitskreis befasst sich mit den gesetzlichen Rah-menbedingungen des Glücksspiels und setzt sich insbe-sondere für eine Liberalisierung des Marktes und der Werbung für Sportwetten ein.
AK Online-MarktDer Arbeitskreis konzentriert sich auf die Entwick-lung des Online-Werbemarktes. Im besonderen Fokus steht dabei die Online-Reichweitenmessung und die Etablierung einer starken Online-Werbewährung – und damit die Gremienarbeit in der IVW – Informations-gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. und die Beteiligung des VPRT an der INFOnline GmbH.
AK TV-VermarktungDer Arbeitskreis TV-Vermarktung befasst sich anlass-bezogen mit Fragen der TV-Vermarktung und der TV- Werberegulierung.
Arbeitskreise
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
VORSTAND
TECHNIK- UND INNOVATIONSFORUM
ARBEITSKREISE
GESCHÄFTSSTELLE
FACHBEREICHSVORSTANDRadio und Audiodienste
FACHBEREICHSVORSTANDFernsehen und Multimedia
61
VERBAND
AK HörfunktechnikMit dem Arbeitskreis wurde eine Arbeits- und Kom-munikationsplattform für technische Probleme und Fragestellungen der Hörfunksender eingerichtet. Hier werden sowohl aktuelle Themen als auch zukünftige technische Veränderungen behandelt.
Ad-hoc-AG FrequenzpolitikDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit den Regu-lierungsvorhaben der Europäischen Union für eine Neuordnung der europäischen Frequenzordnung sowie deren nationaler Umsetzung.
FilmkommissionDie Filmkommission erörtert medienpolitische und -recht liche Fragen der Filmförderung (u. a. das VPRT/VAUNET/FFA-Abkommen). Sie befasst sich darüber hi-naus mit den Themen der Film- und Fernsehproduktion.
Ad-hoc-AG WerberegulierungDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe bearbeitet die wichtigsten (selbst-)regulatorischen Entwicklungen im Werbebe-reich, u. a. drohende Werbebeschränkungen.
Ad-hoc-AG UrheberrechtDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutiert aktuelle Fragen des Urheber- und Leistungsschutzrechts und bereitet die Positionen des Verbandes zu Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene vor.
Ad-hoc-AG Jugendschutz / JMStVDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit allen ju-gendschutzrechtlichen Fragen im Fernseh-, Online- und Mobilebereich, insbesondere mit den Fragen zum Ju-gendmedienschutz-Staatsvertrag.
Ad-hoc-AG DatenschutzDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe berät über die Entwick-lungen im nationalen und europäischen Datenschutz-recht. Einer der Schwerpunkte liegt dabei im Online- Datenschutzrecht.
Ad-hoc-AG AVMD-RichtlinieDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe begleitet die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit der EU-Richtlinie für audiovisu-elle Mediendienste und erarbeitet Positionen für die Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträ-gern.
Ad-hoc-AG TKG-NovelleDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe verfolgt alle Regulierungs-entwicklungen im Bereich der Telekommunikation. Sie wurde parallel zur Umsetzung des sogenannten Tele-kompaketes der EU-Kommission eingerichtet und seit-her fortgeführt.
Ad-hoc-AG Navigatoren & EPGsDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit den regula-torischen Anforderungen an die Abbildung von Radio- und TV-Programmen in Navigatoren und Elektronischen Programmführern (EPGs).
Ad-hoc-AG UrhebervertragsrechtDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe dient in Ergänzung zur Ad-hoc-AG Urheberrecht der Erörterung aktueller medien-politscher und rechtlicher Entwicklungen im Urheber-vertragsrecht.
Ad-hoc-AG BarrierefreiheitDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe Barrierefreiheit begleitet den Prozess der nationalen sowie europäischen Umset-zung der UN-Behindertenrechtskonvention und berät gemeinsam mit den Unternehmen über Möglichkeiten und Grenzen gezielter Verbesserungen.
Ad-hoc-AG TelefonmehrwertdiensteDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit allen Fragestellungen im Bereich von Telefonmehrwert-diensten und anderen Diversifikationsangeboten, ins-besondere in jugend- und verbraucherschutzrecht-licher Hinsicht.
Ad-hoc-AG Elektronischer PressespiegelDie Ad-hoc-Arbeitsgruppe betreut die Urheberrechts-problematik des digitalen Pressespiegels und die damit einhergehenden Verhandlungen mit den Verwertungs-gesellschaften und sonstigen Rechteinhabern.
Arbeitskreise
62
VERBAND
1984 hob der „Urknall“ des Ludwigshafener Kabelpi-lotprojekts den privaten Rundfunk in Deutschland aus der Taufe. Rasant und wechselvoll entwickelte sich anschließend eine neue Branche mit einer stetig wach-senden Vielfalt und gebührenfinanzierter Konkurrenz. Unterschiedliche Ansätze in der Interessenvertretung führten 1983 bzw. 1985 zunächst zur Gründung zwei-er Verbände: Dem Bundesverband Kabel und Satel-lit (BKS) und dem Bundesverband Privater Rundfunk (BPR, ab 1986 Bundesverband Privater Rundfunk und Telekommunikation, BPRT). 1990 fusionierten bei-de Organisationen zum Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT). Vom 17. Oktober
2006 bis Mai 2018 firmiert der Verband unter dem Na-men „Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)“. Am 30. Januar 2018 beschloss die VPRT-Mit-gliederversammlung eine Neupositionierung und Um-benennung des Verbandes. Seit dem 21. Mai 2018 trägt der ehemalige VPRT den Namen „VAUNET – Verband Privater Medien“ (siehe Seite 8).Bestanden BKS und BPRT in ihren Gründungsjahren zusammen noch aus rund 30 Mitgliedern, vertritt der VAUNET heute die Interessen von 150 Unternehmen aus den Bereichen der elektronischen Medien Hörfunk, Fernsehen und Onlinemedien.
Gründungen, Beteiligungen und Mitgliedschaften des Verbandes· Association of European Radios (AER)
· Deutsche Content Allianz (DCA)
· Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW)
· Deutscher Kulturrat
· Deutscher Werberat
· Deutsches Medienschiedsgericht
· Deutsche TV-Plattform
· Ein Netz für Kinder
· fragFINN
· Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
· Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienste- anbieter (FSM)
· INFOnline GmbH
· Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW)
· Media Smart
· Screenforce Gattungsmarketing GmbH
· Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)
Weitere Partnerorganisationen· Association of Commercial Television in Europe (ACT)
· Association of Television and Radio Sales Houses (egta)
· Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF)
· Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma)
· Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung (AGOF)
· Creativity Works!
· European Interactive Digital Advertising Association (EDAA)
· European Advertising Standards Alliance (EASA)
· Filmförderungsanstalt (FFA)
· Radiozentrale
Mitarbeit auf politischer und regulatorischer Ebene · Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung
· Initiative Kultur-und Kreativwirtschaft der Bundesregierung
· Initiative Kulturelle Integration
· Inklusionsbeirat der Bundesregierung
· Digital-Gipfel der Bundesregierung (über DCA)
· Projektbüro Digitales Kabel
· Value of Advertising
· Wider Spectrum Group
Historie des Verbandes
Mitgliedschaften des Verbandes
www.vau.net/verband
63
FSM und fragFINN begehen runde Jubiläen
63
Politik würdigt erfolgreiches Wirken der VPRT-Partner
Zwei VPRT-Partnerorganisationen aus dem Bereich Jugendmedienschutz, zu deren Mitbegründern der Ver-
band zählt, konnten 2017 runde Geburtstage begehen. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedien-Dienstean-
bieter (FSM) und die Suchmaschine für Kinder fragFINN.de feierten ihr zwanzigjähriges bzw. ihr zehnjähriges
Bestehen.
Auf den jeweiligen Jubiläumsveranstaltungen im November 2017 würdigten hochrangige Vertreter von
Bundes- und Landespolitik die Selbstkontrolleinrichtung sowie das Kinderportal als geschätzte Partner und
wichtige Player im Jugendmedienschutz in Deutschland und in Europa.
Auf dem FSM-Festakt betonte die amtierende Bundesfamilienministerin, Dr. Katarina Barley, die bedeutende
Rolle der FSM als Vermittler zwischen den vielfältigen Stakeholdern sowie ihre Arbeit als Internet-Beschwerde-
stelle. Die Staatssekretärin und Medienbevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz, Heike Raab, äußerte als
Vertreterin der Rundfunkkommission der Länder ihre Wertschätzung, dass die FSM ein kostbarer Partner von
Anbietern, Politik und Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa sei. Die damalige Vorsitzende der Kommis-
sion für Jugendmedienschutz (KJM), Cornelia Holsten, hob das gewachsene gegenseitige Vertrauen zwischen
der FSM und der staatlichen Aufsicht sowie die Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit hervor.
Auf der Feierstunde zum zehnjährigen Bestehen von fragFINN.de würdigte die Beauftragte der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters, den Beitrag von fragFINN zum Jugend-
medienschutz als „wertvoll und substantiell“. Sie unterstrich, dass fragFINN entscheidend dazu beiträgt, dass
junge Userinnen und User fit für den Weg ins World Wide Web werden (siehe auch Seite 28).
64
Impressum
www.vau.net/jahresbericht-2017
© Juni 2018, VAUNET - Verband Privater Medien e. V.
V. i. S. d. P.: Dr. Harald Flemming, Geschäftsführer
Redaktion: Tim Steinhauer
Co-Autoren:
Daniela Beaujean
Dr. Harald Flemming
Frank Giersberg
Eva Hämmerle
Julia Maier-Hauff
Jürgen Hofmann
Johannes Leibiger
Grafikdesign, Satz: Oliver Standke
Bildnachweis: Christoph Assmann, Association of European Radio / Javier Bernal Revert, Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie / Maurice Weiss, Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien / Steffen Kugler / Hans-Christian
Plambeck, Deutsche Contenet Allianz / Monique Wüstenhagen, fragFINN e.V. / Jürgen Morgenroth, Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter / Thomas Imo (photothek), Eva Hämmerle, Richard Hübner, MEDIENTAGE MÜNCHEN / Sebastian
Widmann, Claudius Pflug, Radio Advertising Summit / Claus Langer, Radiozentrale / Jörg Carstensen, RTL II, ProSiebenSat.1
Media SE, Screenforce Days / Willi Weber, Tim Steinhauer, webradiomonitor.de / Franziska Veh
Grafiken: Joachim Lemmel, Oliver Standke
Lektorat: Gesa Klebe
Die Artikel dieses Berichts geben einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeit des VPRT seit der letzten
Mitgliederversammlung, sie enthalten keine zitierfähigen Verbandspositionen zu Einzelthemen. Offizielle Pressemitteilungen,
Positionen und Stellungnahmen entnehmen Sie bitte der Webseite www.vau.net unter „Pressemitteilungen“ und „Positionen“.
Redaktionsschluss: 29. Mai 2018
Adresse:
VAUNET - Verband Privater Medien e. V.
Stromstr. 1
10555 Berlin
T | +49 30 3 98 80 - 0
F | +49 30 3 98 80 - 148
www.vau.net
Wir sind Vielfalt! 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th
Street | 17:30 SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 BAYERN | 17:30 SAT.1 REGIONAL |
94.5 Radio Cottbus | 98.2 Radio Paradiso | Amazon Media EU | ANTENNE
BAYERN | ANTENNE MAINZ 106.6 | Antenne Niedersachsen | ANTENNE
THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | Axel Springer | auto motor und sport
channel | AXN | AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast
Sachsen | Beate-Uhse.TV | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto |
BurdaBroadcast | bw family.tv | ByteFM | CHANNEL21 | CNN International |
dctp | DELUXE MUSIC TV | Deutsche Telekom | Deutsches Musik Fernsehen
| Discovery Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic | DIVICON MEDIA
| DMAX | DOMRADIO.DE | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF
Fernsehen | ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM
| FOX | GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg
1 | HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE
Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | Junior |
kabel eins | kabel eins Doku | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen
München | KinoweltTV | Klassik Radio | LandesWelle Thüringen | laut.fm |
M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | METROPOL FM | MOTORVISION TV |
MTV | n-tv | NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live
| Netzkino.de | NITRO | Nickelodeon | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-
Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX |
ProSiebenSat.1 Digital | PŸUR | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 |
Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | RMS Radio Marketing
Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio P.O.S. | Radio Regenbogen
| Radio sunshine live | radio TOP 40 | rheinmaintv | RNF Rhein-Neckar
Fernsehen | ROCK ANTENNE | ROCKLAND RADIO | RPR1. | RTL | RTL II
| RTL Hessen | RTL interactive | RTL Passion | RTLplus | RTL RADIO –
Deutschlands Hit-Radio | SAT.1 | SAT.1 Gold | SAT.1 NRW | ServusTV
| SevenOne Media | Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky
Deutschland | sonnenklar.TV | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV WISSEN | SPORT1
| SPORT1+ | SPORT1 US | STUDIO GONG | SUPER RTL | SYFY | Tele 5 | The
Radio Group | TLC | TNT Serie | TOP 100 Station | UFA Film- und Fernsehen
| Unitymedia NRW | UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk
in Nordrhein-Westfalen | VIVA | VOX | watch4 | WELT | wetter.com TV
100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th Street | 17:30
SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 BAYERN | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 Radio
Cottbus | 98.2 Radio Paradiso | Amazon Media EU | ANTENNE BAYERN |
ANTENNE MAINZ 106.6 | Antenne Niedersachsen | ANTENNE THÜRINGEN
| ASTRA Deutschland | Axel Springer | auto motor und sport channel | AXN
| AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast Sachsen | Beate-
Uhse.TV | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | BurdaBroadcast
| bw family.tv | ByteFM | CHANNEL21 | CNN International | dctp | DELUXE
MUSIC TV | Deutsche Telekom | Deutsches Musik Fernsehen | Discovery
Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic | DIVICON MEDIA | DMAX |
DOMRADIO.DE | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen |
ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX
| GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1
| HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE
Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | Junior |
kabel eins | kabel eins Doku | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen
München | KinoweltTV | Klassik Radio | LandesWelle Thüringen | laut.fm |
M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | METROPOL FM | MOTORVISION TV |
MTV | n-tv | NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live |
Netzkino.de | NITRO | Nickelodeon | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-
Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX |
ProSiebenSat.1 Digital | PŸUR | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 |
Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | RMS Radio Marketing
Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio P.O.S. | Radio Regenbogen | Radio
sunshine live | radio TOP 40 | rheinmaintv | RNF Rhein-Neckar Fernsehen
| ROCK ANTENNE | ROCKLAND RADIO | RPR1. | RTL | RTL II | RTL Hessen
| RTL interactive | RTL Passion | RTLplus | RTL RADIO – Deutschlands Hit-
Radio | SAT.1 | SAT.1 Gold | SAT.1 NRW | ServusTV | SevenOne Media |
Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky Deutschland | sonnenklar.
TV | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV WISSEN | SPORT1 | SPORT1+ | SPORT1 US
| STUDIO GONG | SUPER RTL | SYFY | Tele 5 | The Radio Group | TLC
| TNT Serie | TOP 100 Station | UFA Film- und Fernsehen | Unitymedia
NRW | UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-
Westfalen | VIVA | VOX | watch4 | WELT | wetter.com TV Wir sind Vielfalt!
Stromstraße 1D-10555 BerlinT | +49 30 3 98 80-0F | +49 30 3 98 89-148E | [email protected]
Büro Brüssel Rue des Deux Églises 26B-1000 BruxellesT | +32 2 7 38 76 19
www.vau.net
J A H R E S B E R I C H T 2 0 1 7