Ist es ausnahmslos möglich, mit Beatmung oder Sauerstoffnutzung einen Urlaub durchzuführen? Mirco Mengel
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!Ist es ausnahmslos möglich, mit Beatmung oder Sauerstoffnutzung einen Urlaub durchzuführen?
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Mirco Mengel
über:
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- eigene Reiseorganisation
- Behindertenverbände
- herkömmliche Reiseveranstalter
- Spezialreiseveranstalter
!- Anzahl der Pflegekräfte festlegen - Benötigte Pflegehilfsmittel - Art der Beförderung - diverse Papiere - Auswahl des Urlaubszieles - Versicherungen und Bescheide - Gepäckversicherung bei Flugreisen - Einholen wichtiger Informationen vom Urlaubsort
- Urlaubsort nach Interesse aussuchen
- Zeitpunkt der Reise festlegen
- klimatische Bedingungen beachten
- Aktivitäten den persönlichen Möglichkeiten anpassen
- das Hotel nach den persönlichen Bedürfnissen aussuchen
!- private Auslandskrankenversicherung mit
Rücktransport
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
!- Reisetauglichkeitsbescheinigung
- Flugtauglichkeitsbescheinigung
- Unbedenklichkeitserklärung für die Beatmungsgeräte
„Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1131 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).“
- Standort vom Händler für technische Hilfsmittel
- Abklärung möglicher Sauerstoff-versorgung am Urlaubsort
- Standort des nächsten Arztes zum Hotel
- Standort des nächstgelegenen Krankenhauses
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Reisekosten !
- Hotelkosten - Flugkosten - Mehrkosten
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Anmeldungen !
- Flugtauglichkeit - Sonderleistungen - Mediz. Gepäck
!!!!!abhängig von: !- Auswahl des Hotels und der Airline - Leistungen, die man am Urlaubsort
beanspruchen möchte - Reiseveranstalter oder eigener
Zusammenstellung
- Reisekosten für das Pflegepersonal - beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Transport
- Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen !!!!Alternativ: - Reisbegleiter oder Pflegekräfte vor Ort
- Leistungen absprechen und bei der Krankenkasse Kostenübernahme erfragen
!- medizinisches Informationsformular der
Fluggesellschaften (MEDIF) - auszufüllen vom behandelnden Arzt - nicht älter als 14 Tage vor Abflug - muss die Dauer der Nutzung von Sauerstoff
oder Beatmung beinhalten - muss attestieren, dass die beatmete Person
auf Warnsignale der technischen Hilfsmittel reagieren kann
- Medizinische Hilfsmittel und notwendige Pflegeutensilien gelten als Sondergepäck.
- Diese müssen von den Airlines kostenlos mitgenommen werden, jedoch ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
- Somit fallen auch für die Beatmung wichtige Hilfsmittel unter diesen Aspekt.
- werden vom Luftfahrtbundesamt (LBA) ver-öffentlicht
- können durch die Airlines verschärft werden - basierend auf rechtlichen Grundlagen: - des Luftfahrtverkehrsgesetzes - der Luftverkehrszulassungsordnung - des Gefahrgutgesetzes - von international geltenden Gefahrgutvor-
schriften
LBA beruft sich auf: - Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung
“(...)Ausgenommen von dem Verbot des Betriebs elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes sind (…) elektronische Geräte aus dem Bereich der Medizintechnik, deren Betrieb zur Aufrechterhaltung, Unterstützung oder Überwachung von Körperfunktionen erforderlich ist, (...).“
- Mitnahme möglich, jedoch entscheiden die Airlines selbst
- Herstellerbescheinigung notwendig - deutsche Airlines verbieten in der Regel
eine dauerhafte Nutzung - Nutzung elektronischer Geräte meist bei
Start und Landung sowie Turbulenzen verboten
- ausländische Airlines bieten gelegentlich dauerhafte Nutzung an, Teilnutzung oft möglich, Geräte müssen jedoch angemeldet werden (bis zu 48 h vor Abflug)
- Beatmungsgeräte dürfen an keine Strom-quelle eines Flugzeuges angeschlossen werden
- nur Lithium-Ionen-Akkus mit max. 160 Wh !!!- ausreichende Mitnahme von Akkus not-wendig
(150%-Regel) - Transport nur im Handgepäck zugelassen - OpenPack bzw. PowerPack im Flugverkehr
nicht zugelassen
- medizinischer Sauerstoff gilt als Gefahrgut, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen im Flugzeug transportiert werden:
- in dafür vorgesehene Behälter - Gesamtgewicht max. 5 kg/8 kg - Transport im Frachtraum sowie im Hand-
gepäck möglich - Airline muss Mitnahme genehmigen - nur gasförmiger Sauerstoff zugelassen - meist ärztliches Attest notwendig
- Mitnahme variiert bei den Fluggesellschaften !
Air Berlin: Sauerstoff gegen Gebühr von 100,-€ pro Flug; eigene Sauerstoffmitnahme möglich in 2l-Behälter, mit max. 8kg, bei max. Maßen von 55x45x20cm
!Lufthansa: stellt Sauerstoff zur Verfügung; Gebühr abhängig
von Menge und Anwendungsdauer, max. Flussrate 5l/min.; Mitnahme eigener Sauerstoffflaschen möglich !
Tuifly.com: stellt Sauerstoff nur für med. Notfälle zur Verfügung; eigene Sauerstoffflaschen bis max. 2l kostenlos möglich
!XL Airways: kein eigener Sauerstoff bzw. Konzentratoren;
Sauerstoff gegen eine Gebühr von 200,- Brit. Pfund pro Flug
!- nur zugelassene Ge-
räte dürfen genutzt und transportiert werden
Airsep “Lifestyle” Inogen One Airsep "Freestyle" SeQual Eclipse I und II Inc. Respironics Evergo Delphi Central Air Invacare XPO2 iGO LifeChoice Inogen One G2 Indepence Oxygen Conc.
Was tun, wenn der eigene Sauerstoff im Urlaub verbraucht ist?
- beste Alternative sind Konzentratoren - Firmen können Menschen weltweit mit
Sauerstoff versorgen (gasförmig oder flüssig)
- in Spanien ist die Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich
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„Eher kommt ein Rollstuhlfahrer mit Beatmungsgerät in den Petersdom als mit dem Flugzeug in den Himmel.“
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Franz-Josef Huainigg
Ich wünsche Ihnen einen schönen und erholsamen, kommenden Urlaub...