1 Hausarbeit im Modul A II/1 „Individuum und Weltgesellschaft“ Prof. Dr. Ueli Mäder MSW 7 „Integration“ im Auftrag des Staates: Reflexionen über die Soziale Arbeit im Bereich der Migrationsberatung. Im Rahmen des Masterstudiengangs „Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession“ am MRMA Berlin Vorgelegt von: Katharina Jetzinger Urbanstraße 126, 10967 Berlin [email protected]Matrikel-Nr.: 801509
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\"Integration\" im Auftrag des Staates: Reflexionen über die Soziale Arbeit im Bereich der Migrationsberatung
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Hausarbeit im Modul A II/1 „Individuum und Weltgesellschaft“
Prof. Dr. Ueli Mäder
MSW 7
„Integration“ im Auftrag des Staates: Reflexionen über die Soziale
Arbeit im Bereich der Migrationsberatung.
Im Rahmen des Masterstudiengangs „Sozialer Arbeit als
Zum Aufbau der Arbeit ist zu sagen, dass das Folgekapitel von der
Geschichte der so genannten „Ausländerpolitik“ der 60er Jahre bis zum
„Paradigmenwechsel 2005“ handelt und den politischen Diskurswandel
von Abschottung hin zu Integration andeutet. Kapitel 3 thematisiert den
durch das Zuwanderungsgesetz 2005 stark gewordenen
Integrationsdiskurs. Dabei werden die Funktionen und Maßnahmen der auf
die „Integration“ von Migrant_innen ausgerichteten Politik wie
antimuslimischer Rassismus und Integrationskurse erörtert. Darauf
folgend werden viertens die Implikationen der Debatte rund um
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„Integration“ für Sozialarbeitende herausgearbeitet. Im Kapitel 5 stelle ich
die erlangten Erkenntnisse in den Zusammenhang mit der Arbeit in der
Migrationsberatungsstelle in Berlin/Neukölln. Mit dem Fazit schließt die
Hausarbeit.
Eine Hinwendung zu diesem Thema wird durch die Einschätzung des
Migrationsforschers Ha besonders augenscheinlich. Denn die
Beschaffenheit und Durchführung deutscher Integrationspolitik zu
untersuchen ist nach derzeitigem Stand der Forschung noch nicht
ausreichend behandelt worden (vgl. Ha; Schmitz 2006: 227).
2. Ausländerpolitik der 1960er Jahre
Der zeitliche Rahmen vorliegender Arbeit muss aufgrund der formalen
Vorgaben begrenzt werden. Daher wird der für diese Arbeit relevante
Zeitraum mit dem Beginn der 1960er Jahren bis hin zum Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes 2005 festgemacht. War in den 60er Jahren die
Rede von „Ausländern“ und die gesetzliche Verankerung aller damit
zusammenhängenden Regelungen im sog. „Ausländerrecht“, so zeigt
schon allein die Bezeichnung des 2005 eingeführten
„Zuwanderungsgesetzes“ einen bedeutenden Paradigmenwechsel an
(Bundeszentrale für politische Bildung 2005: 3). Die Entstehung des
Diskurses um Integration kann in diesen Zeitraum eingebettet werden.
So verortet Bojadžijev die Beschaffenheit und die Beharrlichkeit von
Integrationsforderungen der heutigen Zeit in den Entrechtungspraktiken
von Migrant_innen in den 1960er und 1970er Jahren, zu dessen
Höhepunkt sie den „Anwerbestopp 1973“ zählt (Bojadžijev 2006: 3). Und
dies, obwohl von 1960 bis zum Anwerbestopp 1973 kaum die Rede von
„Integration“ war (vgl. Castro Varela 2005: 155).
Das Konstrukt und die Idee der ‚Gastarbeiter_innen’ waren ab 1973 passé.
Vielmehr bestimmte ab dem Zeitpunkt eine bewusste Abschottungspolitik
das Handeln der Politik. Das Ereignis des Anwerbestopps mitsamt seinen
sozialen, wirtschaftlichen und aufenthaltsrechtlichen Folgen für
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Migrant_innen bedingte die Entstehung der damals neuen Kategorie des
„Ausländers“ (vgl. Bojadžijev 2006: 3). Weitere Kategorien wie
„Unionsbürger_in“, Flüchtling oder „Illegale_r“ etablierten sich (vgl.
Bojadžijev 2006: 4). Diese Ausgrenzungs- und Stigmatisierungspraxen
bewirkten neben allen negativen Effekten wie Ausschluss, Abschottung,
Repression aber auch ein neues Aufkommen der „Kämpfe der
Migration“ (Bojadžijev 2006: 4). Denn einhergehend mit der
Einwanderung und dem Aufkommen von sozialen Debatten war ein
Einfluss auf das herrschende politische System durch die Migrant_innen
und deren Migration festzustellen (ebd.: 4). Nun hatten Migrant_innen
neben ihren ohnehin schwierigeren Lebensbedingungen auch noch um
ihren Aufenthalt in Deutschland zu kämpfen. Aus dem Blickfeld der
zunehmenden Entrechtung war die Tatsache der Notwendigkeit der
migrantischen Arbeitskraft besonders zynisch, denn „die migrantischen
ArbeiterInnen waren de facto qua Prekarisierung zu einem festen
Bestandteil des Arbeitsmarktes geworden“ (Bojadžijev 2006: 4). Zum
einen wurden billige Arbeitskräfte weiterhin gebraucht, bei gleichzeitigem
Festhalten an einem befristeten Aufenthalt. Diese (damals) neue
Verschränkung von „Inrechtsetzung und Entrechtung regulierte eine neu
konstituierte, ethnisierte Klasse“ (Bojadžijev 2006: 4). Um diese
Personengruppe zu kontrollieren, wurden repressive
Integrationsforderungen eingeführt.
Eine andere Perspektive wird von Foroutan aufgemacht. Sie konstatiert
eine verspielte Chance seitens der Politik der Wiedervereinigung, im
geeinten Deutschland ein Deutschland für alle Bürger_innen zu sehen (vgl.
Foroutan 2012: 115) und sah in der Trennung der 60er Jahre eine
bedeutende Grundvoraussetzung für die defizitorientierte
Integrationspolitik der folgenden Jahre: „Integration als Anpassung an die
sog. ‚Leitkultur’, die nicht von ‚den Neuen’ mitbestimmt werden
darf“ (Foroutan 2012: 115). Sie kommt zum Schluss: „Die Konstruktion
einer homogenen, deutschen Gesellschaft hatte hier einen starken
diskursiven Ursprung (...)“ (Foroutan 2012: 115).
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2.1 Übergang vom Abschottungs- zum Integrationsdiskurs Die heutige Integrationspolitik mitsamt ihren Darlegungen, Erläuterungen
und Forderungen, wie die „Integration“ von Migrant_innen gelingen kann,
ist somit klar in Verbindung mit den vorhin beschriebenen Ereignissen zu
betrachten. Auf die Entrechtungspraktiken der 60er und 70er, auf welche
die von Negativzuschreibungen gebrandmarkten
„Gastarbeiter_innen“ damals mit Streik, Lohnforderungen und
Bleiberechtskämpfen reagierten folgte der „Aufnahmestopp 1973“ und die
damit einhergehende Abschottungspolitik. Aufbauend auf diese Kämpfe
der Migrant_innen der 70er und 80er Jahre folgte eine Zeitspanne, die von
Restriktionen und rassistischen Vorfällen gekennzeichnet war und
schließlich im „Asylkompromiss von 1993“ gipfelte.
2.2 Integration als Kompromiss Die „Integration“ von Migrant_innen stellte also den politischen
Kompromiss dar, einerseits die für die Ökonomie des Staates
unverzichtbaren Migrant_innen zu behalten und andererseits auf die
nationalistischen Stimmen einzugehen, die einen möglichst homogenen
Staat beibehalten wollten. In den 1970er Jahren wird Integration immer
mehr zum Imperativ, wobei die Rückkehr in das sog. Heimatland ständig
eine präferierte Option seitens der Mehrheitsbevölkerung war (Bojadžijev
2006: 6). Die Autorin kommt in ihrem Artikel zu dem Schluss, dass der
Integrationsimperativ als Folge der Widerstände und Kämpfe der
Migrant_innen gesehen werden kann. Von den Migrant_innen scheint eine
große politische und soziale Angst auszugehen, auf die nicht selten mit
dem Dualismus „Integration“ oder „Ausschluss“ geantwortet wird. Das
Zuwanderungsgesetz ist – ihren Ausführungen folgernd – geprägt von den
zwei Imperativen „integrieren“ oder „ausreisen“ (ebd.). Beachtlich dabei
ist, dass Forderungen seitens der Migrant_innen, wie bspw. der Einschluss
ihrer Kinder in das Schulsystem zu mehr Integrationsanforderungen im
Gegenzug führen. Dann ist plötzlich nicht mehr die Rede von Recht auf
Bildung, sondern von der Plicht einer sprachlichen und kulturellen
Integration, um die Bemühungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht
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unter Beweis zu stellen (vgl. Bojadžijev 2006: 7). Die Autorin stellt fest,
dass die Anordnung der Integration den kollektiven Ansprüchen entgegen
steht und in individuelle Anpassungsleistungen der Migrant_innen
verwandelt. Schlussendlich hat die Fortschreibung des seit den 1970er
Jahren staatlich geführten Integrationsdispositivs dazu geführt, dass die
Kämpfe der Migrant_innen vor den 70er Jahren in Vergessenheit geraten
sind und die Selbstverständlichkeit von politischer und gesellschaftlicher
Teilhabe Aller verwischte.
3. Zuwanderungsgesetz 2005
Wie bereits in der Einleitung angedeutet, ist ein Wandel im Diskurs über
„Integration“ mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes 2000 und
der Einführung des Zuwanderungsgesetzes 2005 festzustellen. Das
Ausländergesetz von 1965 hieß von nun an Zuwanderungsgesetz (vgl.
Tsianos 2014: 62). Foroutan konstatiert, dass die Reform des deutschen
Staatsbürgerschaftsrechtes Erleichterungen des Erhalts der dt.
Staatsbürgerschaft nach sich zog (Foroutan 2012: 116). Die Tatsache der
vielen Neueinbürgerungen zog einerseits die Folge nach sich, dass
Deutschland mehr als Einwanderungsland begriffen wurde, gleichzeitig
wurde klar gemacht, dass allein der Besitz eines deutschen Passes nicht
automatisch den Zugang zur deutschen Identität mit sich bringt (ebd.).
Die Integrationsfähigkeit bzw. der Wille dafür muss erstmals von den
Menschen bewiesen werden, anstatt diese automatisch anzunehmen. Sie
kommt zu einem eher pessimistischen Schluss, indem sie darstellt:
„Solange wir unsere Integrationsdiskurse weiter unter der Prämisse führen,
welche Vorleistungen von Migrantinnen und Migranten erbracht werden
müssen, damit die deutsche Gesellschaft sich für Vielfalt öffnet,
kaschieren wir das Kernproblem unserer mangelnden Bereitschaft zur
Gemeinschaft: die exklusive Sichtweise auf die eine deutsche Gesellschaft,
die homogen vorstrukturiert ist“ (Foroutan 2012: 123).
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3.1 „Integration“ als Lösung?! Bereits unmittelbar nach dem Ende der Ära der Gastarbeiter_innen, ist
seit den 1970er Jahren zum ersten Mal verstärkt von „Integration“ die
Rede (vgl. Bojadžijev 2006: 5). So ungern der Integrationsbegriff im vor
1973 gehört wurde, da die „Integration“ von Gastarbeiter_innen als
Gefahr für den Staat wahrgenommen wurde, so sehr war nun plötzlich die
Rede von Integration. Nach und nach wuchs die Einsicht, dass die Leute
bleiben (vgl. Castro Varela 2005: 156).
Dabei sind die Funktionen und Maßnahmen der auf die „Integration von
Migrant_innen“ ausgerichteten Politik von wesentlicher Bedeutung. So
auch im Bereich der Stadtpolitik, wo das kursierende Bild des
„Ausländerghettos“ (Bojadžijev 2006: 5) herrschte, indem sich soziale
Probleme ballen würden und für einen großen Teil der Bevölkerung eine
Bedrohung darstelle. Um diesem „Migrationsproblem“ erfolgreich
entgegenzuwirken, galt die „Integrationspolitik“ mitsamt ihren
Forderungen und Auflagen als Patentrezept (ebd.), wobei dem Ziel der
sozialen Kontrolle große Wichtigkeit beigemessen wurde. Als eine der
Folgen nahm ab 1972 ein über die verschiedenen Ressorts reichendes
Team der Stadt Berlin ihre Arbeit auf. Hauptaufgabe war die Erarbeitung
eines ausländerpolitischen Modells namens „Eingliederung der
ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien“ (Bojadžijev 2006: 5).
Vorgesehen war u. A. die Arbeitsmarktvorrangprüfung, welche deutsche
Arbeitnehmer_innen im Vergleich zu nicht-deutschen Arbeiter_innen klar
begünstigt. Mit dem Zusatz, dass ausländische Arbeiter_innen nur unter
„Erhaltung (...) der allgemeinen Sicherheit und Ordnung“ (Bojadžijev
2006: 5) eingestellt werden, kommt der für diesen Diskurs so
bezeichnende Generalverdacht zur Geltung. Der öffentliche Diskurs um
das Thema Integration war geprägt von Positionen wie Ausbau von
integrationsfördernden Maßnahmen und Parolen wie „Eingliederung ja“,
und „Einwanderung nein“. Der nach langer Diskussion herrschende
Konsens war „Eingliederung auf Zeit“, was die Befristung des Aufenthalts
deutlich macht und die Rückkehr als klare Option erscheinen ließ (ebd.).
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Einen Wandel im öffentlichen Diskurs konstatiert auch Deimann mit
Beginn der Jahrtausendwende, seitdem Deutschland sich wieder verstärkt
als Einwanderungsland begreift. Statt „Ausländer raus“ war nun die Rede
von „Integration“ (Deimann 2012: 36).
3.2 Antimuslimischer Rassismus Prinzipiell ist der Integrationsdiskurs durch das Zusammenwirken zweier
Maximen getragen: Der Forderung nach kultureller Integration einerseits
und dem Anspruch nach ökonomischer und sozialer Teilhabe andererseits
(vgl. Karakayali 2009: 99). Der Migrationsforscher schließt daraus, dass in
den Debatten des aktuellen Integrationsdiskurses weder Armut, noch
Migration per se das Problem darstellen (ebd.). Auch gehe es nicht um
Migrant_innen im Generellen, sondern um spezifische Gruppen, wie dies
anhand des Ehegattennachzugs (ab 18 J.), Spracherwerb im Heimatland,
Kampf gegen Scheinehen 1 , etc. ersichtlich wird. Dies lässt die
Schlussfolgerung zu, dass es sich vermutlich vor allem um Migrant_innen
aus muslimischen Ländern handelt. Die Zielgruppe kann jedoch bei Bedarf
und je nach Lage andere Religionsgruppen treffen (ebd.). Er bezieht sich
an dieser Stelle auf den von Michael Hechter (1975) geprägten Begriffs
des „inneren Kolonialismus“ (Karakayali 2009: 99) und meint damit „die
Herausbildung einer neuen Form der Verschmelzung von Ethnizität und
Klassenpositionierung“ (Karakayali 2009: 100). Das Neue daran ist nach
ihm die Tatsache, dass die „Ethnifizierung von sozioökonomischen
Unterschieden seine Vorgeschichte in der Herausbildung des industriellen
Proletariats hat“ (Karakayali 2009: 100). Der Migrationsforscher spricht
damit den Klassenrassismus an, der in Deutschland weit verbreitet ist.
Vergleicht man die in der Mitte des 19. Jahrhunderts europaweit gängigen
Zuschreibungen der als arm geltenden Arbeiter als gefährlich, kriminell,
körperlich krank und daher ansteckend, voll mit Laster wie Alkohol- und
Drogensucht und sexuelle Freizügigkeit, so sind erschreckende Parallelen
zu heutigen rassistischen Diskursen festzustellen. Interessanterweise
########################################################1 Dazu auch Prasad, Nivedita (2010): Gewalt gegen Migrantinnen und deren Instrumentalisierung am Beispiel des Umgangs mit dem Thema „Zwangsverheiratung“.
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haben sich die Arbeiter_innen von damals im Laufe des 19. Jahrhunderts
den Anschluss an die Bürger_innen erkämpfen können und galten in der
Folge als ungefährlich (ebd.). Diese Geschichte zeigt in eindrücklicher
Weise die „Wandelbarkeit“ des Rassismus von biologistischen
Differenzzuschreibungen hin zu scheinbar sozialen, verhaltensspezifischen
Unterschiedlichkeiten, die wiederum Minderwertigkeit und Ablehnung
rechtfertigen (vgl. Karakayali 2009: 101). Gefährlich sind heutzutage
nicht mehr die Arbeiter_innen an sich, sondern die
„ausländischen“ Arbeiter_innen. So hat sich der aktuell geführte Diskurs
auf vermeintliche Betrüger_innen des Sozialsystems und Nicht-Konforme
mit scheinbar „falscher“ Lebensführung eingefahren. Rassismus kann sich
anhand dieser Einstellungen als ein „Aufstand der Tüchtigen“ verstecken
(Karakayali 2009: 101). Aufgrund dessen beziehen sich die Kämpfe der
Migrant_innen heute nicht mehr „nur“ auf soziale und politische Teilhabe,
sondern haben sich um den Kampf um Mitbestimmung und
Gleichbehandlung in Verwaltungs- bis hin zu Erziehungsangelegenheiten
erweitert (ebd.). Der Migrationsforscher Karakayali sieht daher die Kämpfe
der Migrant_innen nicht als abgeschlossen, sondern im Gegenteil, dass
sich durch diese Verschiebung neue, anders gelagerte Kämpfe der
Migration ergeben (vgl. Karakayali 2009: 102).
3.3 Integrationskurse als postkoloniale Pädagogik? Die seit 01.01.2005 gemäß §§43 ff AufenthG ein- und durchgeführten
„Integrationskurse“ werden seitens der Politik als wesentliches Instrument
der Integrationsförderung angepriesen und als eine „der zentralen
Integrationsmaßnahmen des Bundes“ gehandhabt (Die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2014: 70). Die
Teilnahme an den Kursen, die je nach Aufenthaltsstatus und
Herkunftsland auf freiwilliger bzw. unfreiwilliger Basis beruhen, wird im
aktuell vorliegenden Migrationsbericht unkritisch präsentiert. So stellt die
Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration dar, dass die
Zahl an freiwillig Teilnehmenden im Jahre 2013 bei 61,3 % lag (ebd.: 57).
Das heißt im Umkehrschluss, dass 38,7 % von den Teilnehmer_innen zu
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den Kursen verpflichtet werden – ob sie nun wollen oder nicht. Für Lanz
liegt die Vermutung nahe, dass Migrant_innen in zwei Gruppen eingeteilt
werden: Jene aus einem „westlich“ konstruierten Land und die „restlichen,
nicht westlichen“, die vorrangig als dem Islam zugehörig imaginiert
werden (vgl. Lanz 2009: 106). Lanz verwendet dafür die Bezeichnung des
„differentiellen Integrationsdiskurses“ (ebd.) im Vergleich zum
diversitären Diskurs (Lanz 2009: 109).
Eine kritische Auseinandersetzung dazu findet sich auch bei denselben
Herausgeber_innen im Kapitel von Ha, der die Bezeichnung der
Integrationskurse als „nationalkulturelle Pädagogik“ einführt (Ha 2009:
66). Er legt dar, dass die Verpflichtung zu den Integrationskursen auf der
Überzeugung der „deutschen Leitkultur“ basiert und universell politische
gültige Werte mit „westlich“ gleichgestellt werden (ebd.). Dabei steht
seiner Argumentation folgend die Disziplinierung anstatt politischer und
gesellschaftlicher Teilhabe an vorderster Stelle (vgl. Ha 2007: 123).
Es ist unumstritten, dass dem Erwerb der deutschen Sprache eine
wesentliche Bedeutung im gelingenden Zusammenleben zwischen der sog.
„Aufnahmegesellschaft“ und den Zugewanderten zukommt. Mittels der
Integrationskurse und deren erfolgreichen Abschlüssen erhofft sich die
Regierung durch Übertragung der Zuständigkeit an das Bundesamt, die
Migant_innen und deren Integrationsfähigkeiten zu kontrollieren und zeigt
etwaigen „Integrationsverweigerern“ die negativen Konsequenzen deren
Verhalten auf. Als Konsequenz der Nichterfüllung des Integrationskurses
zählen die Verweigerung der Staatsbürgerschaft, Kürzung der
Sozialleistungen bzw. aufenthaltsrechtliche Nachteile (§§8, Abs. 3 und 44a,
Abs. 3 AufenthG.). Dies führt zu einer Vermischung von
Integrationsmaßnahmen und Strafrecht und trägt zu einer weiteren
Prekarisierung und Diskriminierung von Migrant_innen bei (vgl. Ha 2007:
119). Folgerichtig kann daraus geschlossen werden, dass die
Integrationskurse ein wesentliches Instrument der
„Integrationskontrolle“ darstellen. Dabei ist die Überzeugung, dass eine
gelungene „soziale Integration“ auf der Teilnahme an Integrationskursen
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basiert, bezeichnend für die Fortsetzung homogener
und –Maßnahmen wie Integrationskurse sind immer in Verbindung mit
eurozentristischen Denkweisen und rassistisch geprägten Merkmalen der
Kolonialisierung zu begreifen. Genau so sind auch repressive Anteile der
Integrationsangebote zu berücksichtigen, wenn man den Anspruch hat,
diese „verordnete Nationalisierung als diskriminatorische Praxis der
migrantischen Verobjektivierung und kolonialanalogen
Pädagogisierung“ zu erfassen (Ha 2007: 118). Die Integrationsvorgaben
des Staates verhindern politische Selbstbestimmung von Migrant_innen
und macht sie zu willenlosen Objekten nationalstaatlicher Interessen
(ebd.).
Folgerichtig fragt sich Ha, was mit der sog. „Integration“ tatsächlich
gemeint ist. Diesbezüglich führt er aus: „In der politischen Diskussion wird
er [der Begriff der Integration - KNH] meist als Assimilation verstanden,
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das heißt, als Aufgabe der eigenen kulturellen und sprachlichen Herkünfte
und im Sinne einer totalen Anpassung an die deutsche Gesellschaft“ (Ha
2007: 118). Dieser Meinung hat sich auch der Ministerpräsident Stoiber
angehängt, indem er festhielt, dass durch die Verpflichtung zum
Integrationskurs die Gesellschaft zusammen gehalten werden könne, nach
dem Motto „ohne gemeinsame Sprache keine Nation“ (Ha 2007: 118).
Solange diese Stimmung weiter existiert und versucht wird, mittels
„integrationsfördernden“ Mitteln die Denk- und Lebensweise der
Migrant_innen zu fördern, kann die Integrationspolitik als ein Projekt mit
nationalisierenden und homogenisierenden Zügen verstanden werden
(ebd.).
An dieser Stelle sei auch auf Tsianos verwiesen, der in seinem Artikel zum
Thema „Homonationalismus“ festhält, dass unter dem Konzept der
Integration weniger die politische Teilhabe angestrebt wird, als viel mehr
der Versuch der Homogenisierung und Normalisierung der migrantischen
Bevölkerung (vgl. Tsianos 2014: 61). Dabei waren der Integrationsgipfel
und die Islamkonferenz 2006 bedeutende Ereignisse und zentral für das
Verständnis von „Integrationspolitik“ – früher „Migrationspolitik“ (vgl.
Tsianos 2014: 62).
Die aktuell geführte Integrationsdebatte und –Politik mit ihren
Normalisierungs- und Kontrollpraktiken lässt erahnen, dass Migrant_innen
mit einem Defizitblick begutachtet und dementsprechend behandelt
werden (Ha 2007: 122). Dies wiederum rührt aus einer vorangehenden
unterstellten Verschiedenheit, einer nicht zu durchbrechenden
Andersartigkeit zwischen dem „westlichen ‚Wir’ und dem kategorischen
Anderen“ (Ha 2007: 122). Diese „Anderen“ mitsamt ihren Werte und
Normen werden dadurch in Gegensatz zu den Regeln und Traditionen der
Bundesrepublik positioniert (ebd.). Diese Prozesse ziehen mitunter
Tendenzen zur Aberkennung politischer Teilhaberechte und
Selbstbestimmung nach sich (vgl. Ha 2007: 123). Dies wird besonders
klar, wenn man sich die Inhalte des Orientierungskurses näher anschaut:
Hier werden den Migrant_innen die Prinzipien eines demokratischen
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Staates, Rechtsstaatlichkeit, die „deutsche Pünktlichkeit“, Meinungs- und
Religionsfreiheit beigebracht 2 . Dabei hält eine Arbeitsgruppe zum
Nationalen Integrationsplan von 2007 in ihrem Gutachten fest, dass
zwischen der erfolgreichen Absolvierung des Orientierungskurses und der
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ein eindeutiger Zusammenhang
besteht (vgl. Bundesministerium des Innern 2007: 8). Weiters wird
mittels des Gutachtens auf die noch nicht zufriedenstellende,
sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer_innen der
Integrationskurse hingewiesen und dabei die Wichtigkeit der
Migrationsberatungsstellen als ergänzendes Angebot unterstrichen (ebd.).
Die MBE und JMD werden zum „Grundpfeiler der neuen Integrationspolitik
des Bundes“ ernannt (Bundesministerium des Innern 2007: 13).
Dies unterstellt den Migrant_innen, dass sie all diese Prinzipien und
Systeme nicht kennen würden, warum sonst hat ein Mensch Bedarf an
Bildung und Aufklärung. Einige Szenen aus dem Film erscheinen skurril, so
etwa wenn der Lehrer zu den Schüler_innen meint, dass sie jetzt doch mal
„Party spielen“ sollten. Dabei kommt bei den Zuschauer_innen das Gefühl
der Infantilisierung der Kursteilnehmer_innen auf. Im aktuellen
Integrationsdiskurs in Deutschland scheint es um die
„Defizitkompensation“ (Ha 2007: 124) zu gehen. Diese Kompensation
sieht die Politik Ha zufolge in der Werterziehung des „postkolonialen
Anderen“ (Ha 2007: 124) erreicht. Abschließend hält er fest, dass mit dem
aktuellen Integrationsdiskurs die Gefahr einer Reproduktion
eurozentristischen Denkens besteht: Der Lehrplan der Integrationskurse
(§10 Abs. 2 IntV) hält die deutsche Kultur als „Leitkultur“ fest (ebd.). Die
große Gefahr dieser Fixierung auf die Sprache sieht Ha abschließend darin,
Rassismus als Folge von fehlenden Deutschkenntnissen der Migrant_innen
zu erklären und somit zu bagatellisieren (vgl. Ha 2007: 126).
5. Rückschlüsse auf Arbeit in der Migrationsberatungsstelle ########################################################2 Siehe dazu den Film: “Werden Sie Deutscher” von Britt Beyer, Erscheinungsjahr 2011.
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Karakayali sieht in dem durch die Bundesregierung 2007 eingeführten
Nationalen Integrationsplan den Versuch, die „bestehende heterogene
migrationspolitische Praxis unter neue Vorzeichen [zu stellen] und
strategisch [zu bündeln]“ (Karakayali 2009: 96). Der Integrationsbegriff
wird darin funktionalisiert, was er u. A. durch die Umbenennung des
früheren Amts der Ausländerbeauftragten in den – wie er nun heißt –
Integrationsbeauftragten skizziert (Karakayali 2009: 97). Unter dem
Deckmantel der „Integration“ scheinen sich viele Akteure – angefangen
von Institutionen wie Migrationsberatungsstellen (MBE),
Ausländerbehörden, Kulturförderungseinrichtungen, Innenministerium bis
hin zum Auswärtigen Amt – wiederzufinden. Die Hintergründe und Ziele
der Einzelnen sind gewiss Verschiedene, dennoch zielen sie
programmatisch auf die „Integrationsförderung“ ab. Karakayali schreibt
dem Integrationsbegriff daher eine „Kohäsionsfunktion“ zu (Karakayali
2009: 97). So trennt sich der Begriff zwar vom sog. „Ausländer“ der 60er
und 70er Jahre mitsamt den daraus folgenden Negativkonnotationen,
schließt jedoch mit den Vorstellungen einer multikulturellen Vorstellung ab
(ebd.). Vor diesem Hintergrund erscheint eine Reflexion der eigenen
Position als Sozialarbeiterin in einer MBE unerlässlich. Als Mitarbeiterin
einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten und
konzeptionierten Migrationsberatungsstelle ist es die Pflicht, auf die
Notwendigkeit eines Paradigmenwandels in der Integrationspolitik
Deutschlands hinzuweisen und sich vehement dafür einzusetzen. Dazu
gehört es auch, die Integrationskurse als Mittel der Integrationskontrolle
anzusehen und die somit staatlich geförderte „Infantilisierung“ der
Migrant_innen an den Pranger zu stellen.
Abschließend scheint es erwähnenswert, dass man sich im Klaren darüber
sein muss, ob und inwiefern man staatlicher Integrationskontrolle und
Migrationsmanagement zuspielt. Wenn wie bspw. im Nationalen
Integrationsplan von 2007 die Rede von „integrationsbedürftige[n]
Zuwanderer[n]“ ist, die insbesondere von den Mitarbeiter_innen der
Migrationsberatungsstellen „frühzeitig an die Integrationskurse
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heranzuführen [sind]“ (Nationaler Integrationsplan 2007: 44), so
widersetze ich mich in meiner täglichen Praxis unter Berufung auf das
Mandat der Sozialen Arbeit und des Berufskodexes der Profession
entschieden und bewusst gegen diese Aufforderung. Somit bleibt mein
Selbstverständnis als Sozialarbeiterin im spannungsreichen Verhältnis
zwischen dem Auftrag nach „Integrationsförderung- und
Kontrolle“ einerseits bzw. anwaltschaftlicher Positionierung andererseits
gewahrt. Die Beratung orientiert sich dabei stets an den Bedürfnissen der
Ratsuchenden und die Bestärkung und Befähigung der Klient_innen in der
Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten sehe ich als zentrale
Anforderung an meine Arbeit.
6. Fazit
Durch die Auseinandersetzung mit dieser Thematik ergeben sich folgende
Schlussbemerkungen.
Je stärker der Ruf nach „Integration“, desto mehr erfordert dies eine
(Wieder-)Aufnahme der Kämpfe der Migrant_innen, welche die
Vorstellungen einer homogenen Gesellschaft durchbricht und der Tatsache
der Migration zu mehr Selbstverständlichkeit verhilft (vgl. Bojadžijev
2006: 7). Es geht nicht darum, durch Durchlauf der
Integrationsvorschriften zum_zur Bürger_in zu werden, sondern bereits
als Bürger_in zu migrieren (vgl. Bojadžijev 2006: 8). Sie plädiert dafür,
die Asymmetrien, die der Imperativ der Integration mit sich bringt, ins
Zentrum der Analyse und Reflexion zu stellen
Damit die Soziale Arbeit ihrem Auftrag als Profession mit Triplemandat
gerecht wird, darf und muss sie gesellschaftliche Probleme aus
menschenrechtlicher Perspektive durchdenken und kann sich somit von
legalen, jedoch illegitimen Aufträgen unter Berufung auf die
Menschenrechte und den Berufskodex kritisch distanzieren. Außerdem ist
sie in der Pflicht, politischen Druck auszuüben und Kritik zu äußern, wenn
dies nötig erscheint (vgl. Staub-Bernasconi 2007: 200f.).
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Druck ist dabei insbesondere auf die derzeit bestehende Koppelung
existenzsichernder Leistungen mit der Teilnahme an Sprachkursen
auszuüben. Dass Leistungen zur Sicherung der Existenz (bspw.
Arbeitslosgengeld II) an Bedingungen wie Kursteilnahme oder gar an
einen positiven Abschluss des Kurses geknüpft sind, ist ein konzeptioneller
und sozialpolitischer Fehler. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am
Integrationskurs widerspricht dem Migrationsforscher Ha zufolge dem
verfassungsmäßig verankerten Recht auf „freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit“ (Art. 2 GG). Diese Aussage traf er bei einer
Podiumsdiskussion am 14.01.2015 an der Alice Salomon Hochschule in
Berlin zum Thema: „Ist Integration nötig?“. Er betont dabei zwar die
Wichtigkeit des Ausbaus der Kurse generell, denn in der Tat wird das
Kursangebot stark nachgefragt, jedoch nicht auf Basis des derzeitigen
Konzepts. Die Wichtigkeit einer freiwilligen Teilnahme scheint ihm und den
Wie durch die Hausarbeit ausgeführt werden konnte, ist einer sich im
Bereich „Integration“ kritisch verordnenden Sozialen Arbeit daher große
Wichtigkeit beizumessen.
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Literaturverzeichnis
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Deimann, Andreas (2012): Die Duldung der Duldung. Ein empirischer Beitrag zur Rekonstruktion unerwünschter Migration und Integration. Köln: Free Pen Verlag.
Castro Varela, María do Mar (2005): Integrationsregime und Gouvernementalität. Herausforderungen an interkulturelle/internationale Soziale Arbeit, in: neue praxis Sonderheft. Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft. Multikulturalismus – Neoassimilation – Transnationalität, S. 152 bis 164.
Foroutan, Naika (2012): Wie geht die deutsche Gesellschaft mit Vielfalt um? Das Beispiel Muslime, in: Bertelsmann Stiftung (Hg.): Deutschland öffne dich! Willkommenskultur und Vielfalt in der Mitte der Gesellschaft verankern. Gütersloh.
Ha, Kien Nghi / Schmitz, Markus (2006): Der nationalpädagogische Impetus der deutschen Integrations(dis)kurse im Spiegel post-/kolonialer Kritik, in: Mecheril, Paul / Witsch, Monika (Hg.): Cultural Studies und Pädagogik. Kritische Artikulationen. Bielefeld: transcript Verlag, S. 225 bis 262.
21
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Ha, Kien Nghi (2009): The White German´s Burden. Multikulturalismus und Migrationpolitik aus postkolonialer Perspektive, in: Hess, Sabine / Binder, Jana / Moser, Christian (Hg.): nointegration?! Kulturwissenschaftliche Beiträge zur Integrationsdebatte in Europa. Bielefeld: transcript Verlag, S. 51 bis 72.
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Kiepenheuer-Drechsler, Barbara (2013): Vielfalt plus Zusammenhalt. Eine ethnologische Perspektive auf die Praxis Berliner Integrationspolitik. Bielefeld: transcript Verlag.
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Internetquellen
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ONLINE FOCUS vom 09.10.2010: Kampfansage an Schmarotzer und Zuwanderer. http://www.focus.de/politik/deutschland/horst-seehofer-kampfansage-an-schmarotzer-und-zuwanderer_aid_560515.html (27.01.15).
SPIEGEL ONLINE vom 06.12.2014: Vorstoß zu Migranten: Die CSU spielt Migrantenpolizei. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/csu-will-dass-migranten-zuhause-deutsch-sprechen-a-1006932.html (27.01.15).
Wieser-Rau, Corinna, in: Unabhängiges Forum kritische Soziale Arbeit vom 17.06.2012: Zur Etablierung aktivierender Sozialpädagogik am Beispiel des Umbaus in der Migrationsberatung. http://einmischen.info/joomla2.5/index.php/themen-ttp/soziale-problemlagen/migrationsland-deutschland (27.01.15).
Weiterführende Links
ak – zeitung für linke debatte und praxis vom 18.08.2006: Das Recht, nicht dermaßen integriert zu werden. Integrationspolitik und postkoloniale Kritik. http://www.akweb.de/ak_s/ak508/10.htm (27.01.15).
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 11.07.2012: Merkblatt zum Integrationskurs. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kursteilnehmer/Merkblaetter/630-036_merkblatt-auslaenderbehoerde.pdf?__blob=publicationFile (27.01.15).