Modul I Inklusion & Teilhabe im beruflichen Alltag Diakonin Angela Quack, Dipl. Heilpädagogin Wissenschaftliche Mitarbeiterin Fachhochschule der Diakonie Wolfgang Barking, Dipl.-Ing. (FH), Bildungsreferent DRK-Bildungswerk Borken Sozialwirtschaft Inklusiv Das Projekt „Sozialwirtschaft Inklusiv“ wird im Rahmen des Programms „rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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Inklusion und Teilhabe - Sozialwirtschaft Inklusiv
Präsentation zur Fortbildung "Sozialwirtschaft Inklusiv" des DRK-Kreisverbandes Borken.
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Wolfgang Barking, Dipl.-Ing. (FH), Bildungsreferent DRK-Bildungswerk Borken
Sozialwirtschaft Inklusiv
Das Projekt „Sozialwirtschaft Inklusiv“ wird im Rahmen des Programms „rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Folie 2gefördert durch:
Gliederung
I. Zur Geschichte be/gehinderter Menschen
II. Begriffssalat: Inklusion Behinderung: Vom Schädigungsfolgenmodell zum
systemischen Behinderungsbegriff Praxis der Integration: Was hat sie noch mit der Theorie
der Integration zu tun?
Inklusion: Was ist jetzt der Unterschied zur Integration? Die UN-BRK: Inklusion ist menschenrechtsbasiert! Soziale Partizipation: Vom Teilhaben, Teilnehmen,
Teilgeben Diversity: Ach so, es geht nicht nur um Behinderung? ??? – Ihre Ergänzungen
Folie 3gefördert durch:
Geschichte
be/gehinderter Menschen
Folie 4gefördert durch:
Geschichte be/gehinderter Menschen
Historische Spuren
und aktuelle Herausforderungen
Folie 5gefördert durch:
Frühzeit
Fund eines Grabes aus der Zeit der z.B. auf der Krim aus der Zeit der „Neandertaler“: Ehrenvoll bestattet fand man dort ein etwa zweijährigen Kind mit Hydrozephalus.
Auch Grabfunde erwachsener Menschen mit erheblichen Körperbehinderungen.
Folie 6gefördert durch:
Frühzeit
„Mit der noch weitverbreiteten Klischeevorstellung, dass Schwache, Kranke und Behinderte unter den urgeschichtlichen Menschen keine Überlebenschancen gehabt hätten, lassen sich die hier zusammengestellten Befunde aber sicher nicht vereinbaren.“ (Reisch,2002)
• Ab 1883: Verabschiedung von Gesetzen zu Kranken-, Unfall., Alter/Invaliden-, Rentenversicherungen
Folie 24gefördert durch:
Soziale Frage
Warum war die Soziale Frage auch für die
Kirchen ein brennendes Thema?
Folie 25gefördert durch:
Institutionalisierung der Sorge für Menschen mit Behinderungen
Das 19. Jh wird als das Jahrhundert der Anstaltsgründungen betrachtet. (U.a.)
Das Rauhe Haus, Johann Hinrich Wichern, Hamburg, 1833
Die Rettungsanstalt für schwachsinnige Kinder, Wildberg (Schwarzwald), Pfr. Haldenwang, 1838
Die Anstalt Mariaberg, Arzt K.H. Rösch, 1847
Die von Bodelschwinghschen Anstalten (Stiftungen)Bethel (1867/1872)
Folie 26gefördert durch:
Psychiatrisierung geistiger Behinderung
Neue medizinische Disziplin: Psychiatrie
Prädikat: Wissenschaftlichkeit
Reil (1803) legte eine bis heute gültige Dreiteilung der geistigen Behinderung fest: „Oligophrenie, Imbezillität, Idiotie“ (vgl. Theunissen, 2005);
• in der ICD 10 allerdings durch den Begriff: „Intelligenzminderung“ ersetzt
Unterteilung in „Heilbare“ und „Unheilbare“
Folie 27gefördert durch:
Psychiatrisierung geistiger Behinderung
Im Zuge wissenschaftlicher, medizinischer Forschung „wurde
zugleich der soziale Einflussfaktor ausgeblendet – ein Aspekt,
der für die institutionelle Betreuung geistig behinderter
Menschen erhebliche Nachteile mit sich brachte.“ (Theunissen,
2005, S.27)
Biologisierung und Pathologisierung rechtfertigten
„Bettenpflege“
„Therapeutischer Nihilismus“
Folie 28gefördert durch:
Sonderschulwesen
Pädagogischer Auftrag der Anstalten und Schulen war die Klientel zu „einigermaßen brauchbaren Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranzubilden“ (Klink, 1966, zit. in Speck, 2005)
Für Hilfsschulen war die Abgrenzung „nach unten“ notwendig, auf Grund von immer größer werdendem Rechtfertigungsdruck (Nachweis der sozialen Brauchbarkeit). Wenn die „Blödsinnigen“ nicht gänzlich ausgeschult wurden, kamen sie in „Sammelklassen“.
Unterteilung in „Bildbare“ und „Nicht-bildbare“.(endgültig aufgehoben in der BRD erst 1966)
Folie 29gefördert durch:
Industrielle Revolution
Polit./gesell-schaftliche Hintergründe
Erziehung/
BildungBehinderungsbegriffe
InstitutionelleBedingungen
Folie 30gefördert durch:
Nationalsozialismus
Gesetz zum Ausschluss der sogenannten Bildungsunfähigen aus den Hilfsschulen trat 1938 in Kraft.
1933 Start des Programms der Zwangssterilisierung; etwa 300.000 Menschen waren davon betroffen.
Ab 1940: „Meldebögen“ werden an in Psychiatr. Anstalten versendet.
In 6 „Tötungsanstalten“ werden über 70.000 Menschen aus Pflegeanstalten und Spezialkliniken ermordet.
Folie 31gefördert durch:
Nationalsozialismus
Nach Protesten vorwiegen aus kirchlichen Kreisen Stopp der T4 (Tiergarten Nr. 4) Aktion 1941, aber das Morden ging etwas verdeckter, z.B. über Mangelernährung (fettfreie Nahrung), weiter. (vgl. Speck, 2005)
Insgesamt wurden mehr als 300.000 Menschen im Zuge des Gesetzes „zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ermordet (vgl. Theunissen, 2005, S.33)
Folie 32gefördert durch:
Nachkriegszeit
Versorgungslage dramatisch
In den 50er Jahren Versuche, an die Anstaltspraxis aus der Zeit vor der Machtübernahme Hitlers anzuknüpfen
• 1952 Beginn der Pharmakotherapie
Deutliche Verbesserung der Situation behinderter Menschen erst im Zuge der Gründung der Elternvereinigung „Lebenshilfe“ (1958)
Enthospitalisierungsbewegung 80er, 90er Jahre
Folie 33gefördert durch:
Jedem Krüppel
Seinen Knüppel
Krüppelbewegung 1978
Folie 34gefördert durch:
Antipsychiatriebewegung in Italien
„Der Geisteskranke ist vor allem deswegen krank, weil er ein
Ausgeschlossener ist, von allen im Stich gelassen, ein Mensch
ohne Rechte, mit dem man machen kann, was man will“
SGB IXICF der WHOUN Konventionfür Menschen mit Behinderung
Erziehung/Bildung
Ausschluss Bildungs-unfähiger aus Hilfsschulen
Ziel: „höhere Effizienz“ Ausdifferenzierung nach Behinderungs-arten
Förderschulen für geistig behinderte KinderIntegrationsbewegung
Forderung:Teilhabe!Inklusive Schule !
Behinderungs-begriffe
„lebensunwer-tes“ Leben schadet der Rassenhygiene
„Sorgenkind“„Contergan“-OpferEinführung des Begriffs „Behinderung“
Abkehr vom der Unterteilung in bildbare und nicht bildbare Menschen„Förder-optimismus“
Behinderungist relativ undrelational
Insti-tutionellerRahmen
In 6 „Tötungs-Anstalten“ 70.000 MmB ermordet
Erstarrung,„totale Institution“
Professiona-lisierung,Wohngruppen
Diakonisches Unternehmen, Regionalisierung
Folie 36gefördert durch:
Begriffssalat: Inklusion
Folie 37gefördert durch:
Begriffssalat
?!
Folie 38gefördert durch:
Behinderung aus der Sicht des SGB
Der Begriff der Behinderung findet sich an verschiedenen Stellen des SGB
Wird nicht einheitlich verwendet
§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
„Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Folie 39gefördert durch:
Behinderung aus der Sicht der WHO (1980)
Dreidimensionales Modell (ICIDH)
Impairment: Schädigung der biologischen bzw. psychischen Strukturen und Funktionen des menschlichen Organismus
Disability: Einschränkung, bzw. Störung auf der personalen Ebene (der Fähigkeiten im Vergleich zu Personen der gleichen Altersstufe)
Handicap: daraus folgende soziale Benachteiligung
Beispiel: gehörlos geboren, eingeschränkter Spracherwerb, schulische und private „Besonderung“, kein Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt
Folie 40gefördert durch:
Krankheitsfolgenmodell alsGrundlage der ICIDH der WHO, Woods, 1980
Folie 41gefördert durch:
Schädigungsfolgenmodell
Folie 42gefördert durch:
Aus der Sicht der WHO / ICF
Folie 43gefördert durch:
Murmelgruppen:
Wählen Sie ein eigenes Gesundheitsproblem und klassifizieren Sie es nach dem bio-psychosozialen Modell der ICF.
Verfahren Sie in gleicher Weise mit einem Gesundheitsproblem eines/einer Klienten/in.
Haben sich durch diese Analysetechnik für Sie neue Perspektiven/Betrachtungsweisen im Hinblick auf das Gesundheitsproblem ergeben?
Gibt es auch kritische Anfragen an dieses Modell?
Folie 44gefördert durch:
Behinderung aus soziologischer Sicht:
…„dauerhafte und sichtbare Abweichung (… A.Q.), der
allgemein ein ausgeprägt negativer Wert zugeschrieben wird.
Ein Mensch ist „behindert“, wenn erstens eine solche
Abweichung von wie auch immer definierten gesellschaftlichen
Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb negativ auf ihn
reagiert wird. Es kommt also auf die „soziale Reaktion“ an, sie
„schafft“ Behinderungen und Behinderte.“ (Cloerkes, 2007:103)
Ist eine…
Folie 45gefördert durch:
Doppelter soziologischer Aspekt von Behinderung
Eine Person weicht in Aussehen oder Fähigkeiten von einer
Norm, die selbst ein gesellschaftliches Konstrukt ist, ab.
Wenn nun diese Abweichung als negativ bewertet und mit
Ausgrenzung beantwortet wird, entsteht Behinderung.
An diesem Punkt wird der doppelte soziologische Aspekt des
Behinderungsbegriffes deutlich, denn sowohl die Norm selbst
als auch die Reaktion auf die Abweichung sind
gesellschaftliche Konstrukte bzw. Prozesse.
Cloerkes (2007)
Folie 46gefördert durch:
Zwei Seiten einer Medaille
Struktur Handlung
Folie 47gefördert durch:
Integration
Zwei Gruppen-Theorie: Menschen mit Behinderungen als
Gruppe in der Gruppe
Kategorisierung: Differenzierung nach Behinderungsarten
Nachteilsausgleich: Behinderung als Kategorie, um
Ansprüche auf Ressourcen geltend machen zu können
Integration als Appell, nicht als verbrieftes Recht,
Ressourcenvorbehalt
Struktur
Folie 48gefördert durch:
Inklusion
Ununterteilbare Vielfalt der Gruppe
Dekategorisierung
Systemischer Behinderungsbegriff
Ressourcen in das Umfeld/Teilgabe
Keine spezielle Pädagogik sondern allgemeine Pädagogik
Verbriefte Menschenrechte
Struktur
Folie 49gefördert durch:
An dieser Stelle können wir getrost …
.... eine vielzitierte Killerphrase auf den Müll
schmeißen “Jetzt fordern die schon Inklusion, dabei haben wir nicht mal Integration“
Folie 50gefördert durch:
Menschenrechtsdimension (vgl. Wocken, 2009)
Soziale Partizipation
Inklusion
Ausschluss„lebensun-
werten Lebens“
Keine Rechte
Schutz derGesellschaft
FörderungNormalisierung
Fürsorge/Erhalt von
Arbeitskräften
Exklusion IntegrationSeparationExtinktion
Recht auf Leben
Recht auf Bildung
Antragsrecht auf Gemein-
samkeit
Recht auf Selbst-Bestimmung und Gleichheit
Folie 51gefördert durch:
UN Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Eine Vereinbarung zwischen Staaten, in denen sehr konkrete Spielregeln formuliert werden im Hinblick auf
• gleiche unantastbare Würde
• gleiche Rechte
• gleiche Macht Meilensteine
• 2006: Generalversammlung der UN nimmt Konvention und Fakultativprotokoll an
• 2008: Deutschland ratifiziert
• 2009: Verbindliches Inkrafttreten in Deutschland
Von Menschen mit Behinderung
Folie 52gefördert durch:
Grundprinzipien der Konvention:
Allgemeine Menschenrechte aus spezieller Perspektive nichts „on Top“)
Würde als Grundlage aller Menschenrechte
Untrennbar damit Verbunden: Recht auf Autonomie
Ergänzt/vertieft durch Recht auf Eingebundensein
Inklusionsparadigma: Forderung nach voller Teilhabe
Empowerment-Ansatz: Macht durch Bildung, Bewusstsein der eigenen Würde und politische Teilhabe
Folie 53gefördert durch:
Diversity:
S. Präambel (UN-BRK)
m) in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können, und in der Erkenntnis, dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und bei der Beseitigung der Armut führen wird, (…)
Folie 54gefördert durch:
Diversity:
m) in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit
Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer
Gemeinschaften leisten und leisten können, und in der
Erkenntnis, dass die Förderung des vollen Genusses der
Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit
Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe ihr
Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen
Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklung der Gesellschaft und bei der Beseitigung der Armut
führen wird, (…)
)
S. Präambel (UN-BRK)
Folie 55gefördert durch:
Partizipation Handlung
Partizipation ist der ausdrücklich auf die
Gemeinschaft mit anderen bezogene Akt
individueller Selbstbestimmung.
(Prosetzky, 2009)
Folie 56gefördert durch:
Soziale Partizipation Handlung
Soziale Partizipation ist die Kooperation einer einzelnen
Person mit einer Gruppe. Eigene Interessen werden mit der
Gruppe abgestimmt und in das Gruppenleben eingebracht.
D.h., sie werden angemeldet und unter der Berücksichtigung
der Interessen anderer ausgehandelt.
(vgl. Großmann, 2003, 184ff)
Folie 57gefördert durch:
Soziale Partizipation Handlung
Folie 58gefördert durch:
Inklusion
„bereits das Wort kann klaustrophobe Gefühle auslösen
- Inklusio (lat. Einschließung)
Der Frosch im Einweckglas ist eingebracht, inkludiert, jener im
die um ihrer artgemäßen (diesfalls zweifellos human
kindgemäßen, aber auch ideell und kulturell stimmigen)
Lebensqualität aufgesucht werden.“
Emil E. Kobi, 2006:38ff
Folie 59gefördert durch:
Wie sieht Ihr Bildungs-/ Gemeinwesenbiotop aus?
Was oder wer macht es artgerecht?
Folie 60gefördert durch:
Literatur
Cloerkes, G. (2007): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung, Heidelberg.
Gröschke, D.(2002): Individuum, Gemeinschaft oder Gesellschaft? – Heilpädagogik zwischen individualistischer Subjekt – und kollektivistischer Gesellschaftswissenschaft. In: Forster, R.(Hrsg)(2004): Soziologie im Kontext von Behinderung. Theoriebildung, Theorieansätze und singuläre Phänomene, Bad Heilbrunn, OBB
Greving, H., Gröschke, D. (Hrsg.)(2002): Das Sisyphos-Prinzip. Gesellschaftsanalytische und gesellschaftskritische Dimensionen der Heilpädagogik.
Prosetzky,I. (2009): Isolation und Partizipation in: Dederich, M., Jantzen, W. (Hrsg): Behinderung und Anerkennung, Stuttgart.
Folie 61gefördert durch:
Literatur
Stange, H. (2004): Grundlagen einer Soziologie der Behinderung. Ein Einführungskurs in 10 Lektionen. Download unter http://www.fk-reha.uni-dortmund.de/Soziologie/Vorlesungen/2004-SS/130063-Skript.pdf. Zugriff am 02.01.2010
Blankertz, H. (1985):Die Geschichte der Pädagogik. Von der Aufklärung bis zur Gegenwart, Wetzlar
Greving, H. u. Ondracek,P. (2005): Handbuch Heilpädagogik, Troisdorf
Haeberlin, U. (2005):Grundlagen der Heilpädagogik, Weinheim, Basel
O.Speck (2005): Menschen mit geistiger Behinderung. Ein Lehrbuch zur Erziehung und Bildung, München
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Literatur
Meyer, H.: Geistigbehindertenpädagogik. In: S. Solarová: Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz
Moser,V. u. Sasse, A. (2008): Theorien der Behindertenpädagogik, Köln, Weimar, Wien
G. Theunissen(2000):Wege aus der Hospitalisierung, Bonn