in Tirol INFORMATIONSORGAN DER TIROLER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER ◆ AUSBILDUNG ZUR ZAHNÄRZTLICHEN ASSISTENZ ◆ SCHWARZES BRETT ◆ WOHLFAHRTSFONDS 5 8 www.tiroler.zahnaerztekammer.at ZAHNARZT 7 12. JAHRGANG · AUSGABE 3 · 12. OKTOBER 2017 Narkosesanierung und Lachgassedierung in der niedergelassenen Praxis?
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ZAHNARZT IN TIROL l 1
Thema
in Tirol
INFORMATIONSORGAN DER TIROLER LANDESZAHNÄRZTEKAMMER ◆ AUSBILDUNG ZUR ZAHNÄRZTLICHEN ASSISTENZ
◆ SCHWARZES BRETT
◆ WOHLFAHRTSFONDS
5
8
www.tiroler.zahnaerztekammer.at
ZAHNARZT 7
12. JAHRGANG · AUSGABE 3 · 12. OKTOBER 2017
Narkosesanierung und
Lachgassedierung in der
niedergelassenen Praxis?
Gesunde Finanzen.
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Wir sind für Sie da. Immer dann, wenn es darum geht, Chancen für Ihren Erfolg zu nutzen. Dafür geben wir unser Bestes.
Lernen Sie uns kennen. Testen Sie unser Angebot. Schön, Ihr Partner zu sein.
Das Team des Kammeramts der Landes-zahnärztekammer für Tirol steht Ihnen zu folgenden Büroöffnungszeiten zur Verfügung:
Parteienverkehr:Mo-Fr von 8.30-12.30 Uhr nachm. nach telefonischer VereinbarungTelefonisch erreichen Sie uns auch von Mo-Do von 14.00-16.00 UhrTel: 050511- 6021 Frau Christine Hanin
6022 Mag. Heidi Blum 6020 Frau Magdalena Bini-Hanin
Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz – kompetente ExpertInnen mit Handwerks- und Organisationsgeschick
Das Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der tirol kliniken (AZW) in Innsbruck kann auf eine 25-jährige Erfahrung mit dualen Ausbildungsangeboten im Bereich der Gesundheitsberufe zurückblicken. Seit März 2017 bietet das AZW erstmals die theoretische Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz an. Dafür konnten die Zahnklinik, die Landeszahnärztekammer und die Tiroler ZahnärztInnen als KooperationspartnerInnen gewonnen werden.
6 I ZAHNARZT IN TIROL
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Selbstverständlich ist Henry Schein auch im Bereich der neuen Technologien voll am Puls der Zeit und bietet umfassende und technologisch ausgereifte Lösungen für den perfekten digitalen Workflow zwischen Praxis und Labor an.
Für die Gewährung ist Voraussetzung, dass der/die Wohlfahrtsfonds-Teilnehmer/in infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen zur Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes dauernd oder zumindest 26 Wochen vorübergehend unfähig ist.
ZAHNARZT IN TIROL l 9
MuGe Sen
Die Herausforderung besteht darin, mehr als nur eine Versicherung anzubieten – eine Gesamtlösung
Suchen Zahnarztkollegin/Kollegen zur Zusammenarbeit in unserer sehr gut eingeführten Gemeinschaftszahnarztpraxis in der Innsbrucker Innenstadt. Angedacht ist eine Vertretungstätigkeit ab Herbst 2017, mit Option auf eine langfristige Zusamme-narbeit.Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte per Email: [email protected]
Wohlfahrtsfonds
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DDr. Elmar Favero, Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Vereines „Zahn-gesundheit Tirol“, wurde am Dienstag, 15.8.2017, von Landeshauptmann Günther Platter des Verdienstkreuz des Landes Tirol verliehen.„Tirol dankt mit dieser hohen Landesaus-
zeichnung“, so Landeshauptmann Platter,
„Herrn DDr. Favero für seine herausragenden
Verdienste um die Zahngesundheitsvorsorge
im Bundesland Tirol“.
Die wesentlichen Verdienste des DDr. Elmar
Favero im Bereich der Zahngesundheitsvor-
sorge:
– Entwick lung, Aufbau und Umsetzung
des landesweiten zahnmedizinischen
Vorsorgeprogramms für Kindergärten und
Volksschulen, welches sich in kürzester Zeit
zum erfolgreichsten Gesundheitsvorsorge-
Programm in Österreich entwickelt hat.
– Erarbeitung des Berufsbildes für Zahnge-
sundheitserzieherinnen und Implemen-
tierung des entsprechenden Ausbildungs-
lehrganges.
– Mitbegründung und Durchführung der
Ausbildungskurse für Prophylaxeassisten-
tinnen. Seit 2001 leistet er auch einen
wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der
PASS Tirol, seit dieser Zeit wurden 17 Aus-
bildungskurse in Tirol durchgeführt und
500 Prophylaxeassistentinnen ausgebildet.
– Seit 1988 Organisation der „Innsbrucker
Zahnprophylaxetage“, die sich in kürzester
Zeit zum größten österreichischen Kongress
für Themen der Zahngesundheitsvorsorge
entwickelt haben.
Verdienstkreuz des Landes Tirol für DDr. Elmar Favero
Foto
: zVg
v. l.: Landeshauptmann Tirol Günther Platter, DDr. Elmar Favero, Landeshauptmann Südtirol
Unter dem Motto „WISSEN. STRATEGIEN. LÖSUNGEN.“ fand vom 28.–30.09.2017 im Congress Innsbruck der Österreichische Zahnärztekongress 2017 statt. Unter der Ägide von KongresspräsidentUniv.-Prof. Dott. Adriano CRISMANI, Präsi-dent des Vereins Tiroler Zahnärzte, wurde die wichtigste nationale, wissenschaftliche Veranstaltung im Bereich der Zahnheilkunde sehr erfolgreich ausgetragen. Bei der feier-lichen Kongresseröffnung richtete neben dem Kongresspräsidenten Dott. Crismani, Dr. Keidel und LR Dr. Tilg per Videobotschaft auch der Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Dr. Horejs das Wort an die ZuhörerInnen. MR Dr. Thomas Horejs betonte in seinen Begrüßungsworten die Relevanz der zahnärztlichen Fortbildung, strich die hohe Anzahl der von der Österreichischen Zahnärztekammer vergebenen Fortbildungs-diplome hervor und kritisierte den in die Jahre gekommenen Gesamtvertrag und den
Präs. MR Dr. Horejs spricht seine GrußworteOMR Dr. Kopp, Congresspräsident Prof. Dott.
Adriano Crismani, OMR DR. Hougnon.
Honorartarif, der der modernen Zahnheilkun-de nicht mehr entspricht. Rund 850 BesucherInnen profitierten von SpitzenreferentInnen aus dem nationalen und internationalen Umfeld, die bewährte Methoden, neue Errungenschaften sowie eigene Erfahrungen aus allen Fachbereichen
der Zahnmedizin vorstellten. Die Fachausstel-lung war gewohnt gut besucht und fand im Congress in idealer Nähe zu den Vortrags-sälen statt. Der Gesellschaftsabend war heuer in moderner und lockerer Art gestaltet, Präsident Dr. Kopp spielte mit der Band Hot Upland Five in gewohnt lässiger Art auf.
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Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung im Sinne des WAG. Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf, oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle Beratung.
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Bank für Ärzte und Freie Berufe AG, Kolingasse 4, 1090 Wien. Verlag und Herstellungsort: Wien Stand: Februar 2017, Bild: fotolia.com
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ZAHNARZT IN TIROL l 13
Nachbericht
SPÄTSOMMERFEST 2017 – ein rauschendes Fest bei Wetterglück
Unter dem Motto „fête du savoir-vivre“ kam
dieses Jahr französisches Flair nach Tirol. Ge-
mäß dem Motto wurden die rund 400 Gäs te
mit verschiedensten Spezialitäten aus Frank-
reich kulinarisch versorgt.
Im Seminarraum im Stöckl fand die alljährliche
Weinverkostung mit Alfred Walch, Weinsom-
melier der Firma Wedl, statt. Dieses Jahr prä-
sentierte er eigens ausgewählte Weine aus der
Region Bordeaux. Fünf Musiker, unter ihnen
zwei Arztkollegen, umrahmten das gemütliche
Beisammensein im Innenhof. Im Quintett
unter der Leitung von MR. Dr. Wolfgang Kopp
(Präsident der Tiroler Zahnärztekammer) wirkte
auch der Neurologe MR Dr. Reinhard Kröss mit.
Die zahlreichen Gäste waren begeistert vom
zwanglosen Treffen in der Ärztekammer, den
ausgezeichneten Speisen und Getränken und
zu guter Letzt von dem wunderbaren Wetter,
welches das Fest zu einem einzigartigen
Abend gemacht hat.
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Am 25. August luden die Ärztekammer für Tirol und die Landeszahnärztekammer zum Spätsommerfest in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Tirol ein.
14 I ZAHNARZT IN TIROL
Stellenausschreibungen
AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSEN-ZAHNARZTSTELLEN FÜR ZAHNÄRZTEGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Tiroler Ge¬biets-krankenkasse (TGKK) und der Versicherungs-
FACHÄRZTE FÜR ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE BZW. ZAHNÄRZTE
1 Stelle für Seefeld zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Telfs zum 1.1.2018 (TGKK)1 Stelle für Oberperfuss zum 1.1.2018 (TGKK)1 Stelle für Elbigenalp zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Lermoos zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Thiersee zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Angerberg zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Wörgl zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Kramsach zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)2 Stellen für Kufstein zum 1.1.2018 (TGKK+BVA, TGKK)1 Stelle für Kirchberg zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für St. Johann i.T. zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Sillian zum 1.1.2018 (TGKK)1 Stelle für Fügen zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Achenkirch zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Kaltenbach oder Aschau zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Mayrhofen zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)2 Stellen für Schwaz zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)1 Stelle für Silz zum 1.1.2018 (TGKK+BVA)
Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt nach Abschluss eines Einzelvertrages. Die Honorierung des in Vertrag genommenen Zahnarztes erfolgt
nach der Honorarordnung zum Gesamtvertrag. Bewerber haben ihre Gesuche, belegt mit nachstehend angeführten Unterlagen, bis spätestens
2. November 2017 an die Landeszahnärztekammer für Tirol zu senden.
e) Nachweis des Abschlusses des Zahnmedizinstudiums bzw. Medizinstudiums (zB Promotionsurkunde);
f ) Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich (zB Diplom für Facharzt für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde, Diplom für Dr. med.dent., Approbationsurkunde zum Zahnarzt samt zahnärztlichem Prüfungszeugnis);
g) schriftliche Erklärung, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung der Kassenpraxis keine andere hauptberufliche Tätigkeit (siehe Abschnitt IV Zif 6
lit f ) ausgeübt wird.
Fakultative Bewerbungsunterlagen (falls für die Punkteberechnung erforderlich):a) Geburtsurkunde(n) des(r) Kindes(r) und Nachweis der Sorgepflicht (zB Familienbeihilfenbescheinigung, gerichtlicher Unterhaltsbeschluss);
b) Bestätigung von Zeiten als angestellter Zahnarzt nach Erlangung der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung
(Eintragung in die Zahnärzteliste);
ZAHNARZT IN TIROL l 15
Stellenausschreibungen
c) Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung über Zeiten der Niederlassung;
f ) Bestätigung der Praxisvertretungen eines Vertragszahnarztes
g) Diplome oder Zertifikate, verliehen oder anerkannt von der ÖÄK oder der ÖZÄK;
h) Nachweis des abgeleisteten Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes, Mutterschutzzeiten;
i) Nachweis des behindertengerechten Zuganges zur Zahnarztpraxis gemäß ÖNORM B 1600 und B 1601;
j) schriftliche Zusage, sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Praxiszugang innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeginn nach
den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 und B 1601 zu schaffen.
Sämtliche Bewerbungen müssen schriftlich bei der Landeszahnärztekammer für Tirol eingereicht werden, da nur schriftliche Unterlagen bei der
Beschlussfassung durch den Landesausschuss berücksichtigt werden können. Urkunden sind im Original bzw. beglaubigte Kopien zu belegen.
Werden Angaben nicht oder nicht ausreichend vor Ablauf der Bewerbungsfrist durch entsprechende Dokumente belegt, finden diese bei der Punkte-
berechnung keine Berücksichtigung. Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung beizuschließen.
Zur administrativen Erleichterung wird von der Landeszahnärztekammer für Tirol ein Bewerbungsformular aufgelegt, das inhaltlich den neuen
Reihungsrichtlinien entspricht. Die Verwendung dieses Formulars bei ei-ner Bewerbung ist nicht zwingend, wird jedoch aus Gründen der Vermei-
dung von Formalfehlern empfohlen. (Bewerbungsformular als „PDF-Datei“ unter www.zahnaerztekammer.at)
Legende: NG (niedergelassen), ANG (angestellt), WSZA (Wohnsitzzahnarzt)
» Bezirk Ibk.-Stadt Dr. Margit Lechner; Niederlegung der Ordi-
nation in 6020 Innsbruck, Reichenauer Stra-
ße 33 mit 30.6.2017; ab 1.7.2017 Führung
in der Zahnärzteliste als außerordentliches
Kammermitglied;
Dr. med.dent. Andres Raoul Kaindl; Ordina-
tion in 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 6b/II.
ruhend => Berufsunterbrechung gemäß §
44 ZÄG mit 1.7.2017;
ZÄ lic. Mihaela-Ana Toma; Ende Berufsun-
terbrechung gemäß § 44 ZÄG mit 2.7.2017;
Eintragung in die Zahnärzteliste als nieder-
gelassene Zahnärztin in 6020 Innsbruck,
Andechsstraße 46/I mit 3.7.2017;
DDr. Helfried Fischer; Eintragung in die
Zahnärzteliste als niedergelassener Zahn-
arzt in 6020 Innsbruck, Schillerstraße 15 mit
6.7.2017; (siehe hiezu auch Bezirk Landeck)
Dr. med.dent. Joscha Gröger; Beendigung
der Angestelltentätigkeit im Zahnambula-
torium der TGKK in 6020 Innsbruck, Klara-
Pölt-Weg 8 mit 30.6.2017; Eintragung in
die Zahnärzteliste als niedergelassener
Zahnarzt in 6020 Innsbruck, Reichenauer
Straße 33a mit 3.7.2017;
Dr. med.dent. Claudia Moser; Zugang aus
dem Bundesland Oberösterreich; Eintra-
gung in die Zahnärzteliste als niedergelas-
sene Zahnärztin in 6020 Innsbruck, Innrain
36 mit 18.8.2017;
Dr. Waltraud Steiner; Beendigung der Tä-
tigkeit als angestellte Fachärztin für ZMK
im Zahnambulatorium der VAEB in 6020
Innsbruck, Südtiroler Platz 3 mit 30.6.2017
bei gleichzeitiger Streichung aus der Zahn-
ärzteliste;
Dr. med.dent. Philipp Feichtner; Neuzugang;
Eintragung in die Zahnärzteliste als ange-
stellter Zahnarzt im Zahnambulatorium der
TGKK in 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8
mit 3.7.2017;
ZA Wolfgang Roth; Neuzugang; Eintragung
in die Zahnärzteliste als angestellter Zahn-
arzt im Zahnambulatorium der TGKK in 6020
Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 8 vom 24.7.2017
bis 28.7.2017; ab 29.7.2017 Berufsunterbre-
chung gemäß § 44 ZÄG;
Dr. med.dent. Markus Hribar; Beendigung
der Anstellung im Heeresspital in 6020
Innsbruck, Köldererstraße 4 mit 26.7.2017;
Berufsunterbrechung gemäß § 44 ZÄG ab
27.7.2017;
Dr. med. Gregor Schmidt-Tobolar; Beendi-
gung der Anstellung in der Zahnklinik Inns-
bruck, Abtlg. MKG und Berufsunterbrechung
gemäß § 44 ZÄG mit 20.8.2017;
Dr. med.dent. Sandra Klammer; Neuzugang;
Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohn-
sitzzahnärztin mit 5.7.2017;
ZAHNARZT IN TIROL l 17
Standesmeldungen
d-r Rafah Mohamed; Neuzugang; Eintragung
in die Zahnärzteliste als Wohnsitzzahnärztin
mit 5.7.2017;
Dr. med.dent. Gerald Falkensammer-Zöch-
bauer; Beendigung der Tätigkeit als Wohn-
sitzzahnarzt mit 17.7.2017 und Abgang nach
Oberösterreich mit 18.7.2017;
» Bezirk Ibk-Land ZA Eduardo Belandria; Neuzugang; Eintra-
gung in die Zahnärzteliste als niedergelas-
sener Zahnarzt in 6060 Hall i.T., Faistenber-
gerstraße 15 vom 3.7.2017 bis 6.8.2017; ab
7.8.2017 Eintragung in die Zahnärzteliste als
Wohnsitzzahnarzt;
Dr. med.dent. Christina Krause; Beendigung
der Tätigkeit als Wohnsitzzahnärztin mit
30.6.2017; (siehe hiezu auch Bezirk Schwaz)
» Bezirk Kitzbühel Dr. med.dent. Friederike Wäldrich; Neuzu-
gang; Eintragung in die Zahnärzteliste als
niedergelassene Zahnärztin in 6370 Kitzbü-
hel, Im Gries 31 mit 26.6.2017; Ordinations-
und Apparategemeinschaft mit Dr. med.
dent. Thomas Hagel ab 26.6.2017;
» Bezirk Landeck
DDr. Helfried Fischer; Beendigung der Tä-
tigkeit als Wohnsitzzahnarzt mit 5.7.2017;
(siehe hiezu auch Bezirk Innsbruck-Stadt)
Dr. med.dent. Hans-Peter Bredt; Neuzugang;
Eintragung in die Zahnärzteliste als Wohn-
sitzzahnarzt mit 25.7.2017;
» Bezirk Schwaz Dr. med.dent. Christina Krause; Eintragung
in die Zahnärzteliste als niedergelassene
Zahnärztin in 6200 Jenbach, Huberstraße
33 mit 1.7.2017; Ordinations- und Appara-
tegemeinschaft mit Dr. med.dent. Stefanie
Matt ab ab 1.7.2017;
Dr. Herbert Foidl; Beendigung der Tätigkeit
als Wohnsitzzahnarzt mit 15.7.2017; ab
16.7.2017 Führung in der Zahnärzteliste als
außerordentliches Kammermitglied;
» Ordinationsstättenwechsel: DDr. Marlies Moser von 6020 Innsbruck,
Südtiroler Platz 1 => 6020 Innsbruck, Fürs-
tenweg 120 mit 1.6.2017;
Dr. med.dent. Andreas Kranebitter von 6170
Zirl, Schulgasse 12a => 6170 Zirl, Bahnhof-
straße 18b mit 24.7.2017;
DDr. Markus Stampfer von 6170 Zirl, Schul-
gasse 12a => 6170 Zirl, Bahnhofstraße 18b
mit 1.8.2017; (Zweitordination);
Dr. med.dent. Anna-Kathrin Rottler von 6330
Kufstein, Kreuzgasse 2 => 6330 Kufstein,
Kaiserbergstraße 34 mit 21.8.2017;
» Namensänderungen: ZÄ Susan Aktan => Opatril; (WSZÄ);
Die Tiroler Gebietskrankenkasse und die
Versicherungsanstalt öffentlich Bediens-
teter sowie die Landeszahnärztekammer
für Tirol informieren aufgrund § 5a der
Reihungskriterien-Verordnung BGBl II Nr.
487/2002 idgF über die einvernehmliche
Vergabe folgender Vertragszahnarztstelle:
DDr. Hannes Preindl (TGKK+BVA) für Mils
zum 1.10.2017 (vorzeitige WB Kassenstelle
Dr. Rainer Bracco)
In unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung Campagne-Areal (insgesamt ca. 1.000 neue Wohnungen) entsteht in absoluter TOP-Lage am Langen Weg ab Herbst 2017 ein fünfstöckiges Bürogebäude.
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Therapieräumlichkeiten• Individuelle Gestaltung noch möglich• Mietpreis auf Anfrage
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18 I ZAHNARZT IN TIROL
STEUERPLANUNG 2017 FÜR ZAHNMEDIZINER/INNENVor allem Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch Verschiebemaßnahmen in einem nicht zu unterschätzenden Maße zu planen. Zudem können nun schon seit Jahren bei optimaler Planung bis zu 13% der Gewinne vollkommen steuerfrei lukriert werden. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie diese einfachen Möglichkeiten der Steuerplanung in gewinnstarken Jahren am besten nutzen können.
V. l.: Stb. Dr. Verena Maria Erian, Stb. Mag.
Eva Messenlechner, Stb. Raimund Eller
Gewinnplanung durch GewinnverschiebungBei hoher Gewinnerwartung gilt es die na-hende Einkommensteuernachzahlung für das ablaufende Jahr möglichst gering zu halten, indem Gewinne in das nächste Jahr verscho-ben werden. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn akuter höherer Geldbedarf besteht (z.B. für Immobilieninvestments). Oft liegt der Nutzen aber auch einfach darin, die Liquidität bei stark steigenden Umsätzen so lange wie möglich für weitere Investition-sprojekte in der Zahnarztpraxis zu halten. Durch die Verschiebung von Gewinnen entsteht ein wesentliches Liquiditätsplus, da die korrespondierende Steuernachzahl-ung ein weiteres Jahr später fällig wird. Zudem werden damit auch die Einkommen-steuervorauszahlung für das Folgejahr auf möglichst niedrigem Stand gehalten, was zu einer weiteren Liquiditätssteigerung führt.Die Technik ist ganz einfach:– Timen Sie Ihre Honorarabrechnung so,
dass der Zahlungseingang in das Folgejahr rutscht.
– Reichen Sie die Kassenabrechnungen so verspätet ein, dass das Geld erst 2018 kommt.
– Bei bereits gestellten Honoraren können Sie mit dem Patienten als Zahlungstermin Jänner 2018 vereinbaren. Je früher Sie Ihr optimales Verschiebepotential kennen, desto effektiver können Sie hier vorgehen.
– Bezahlen Sie alle offenen Eingangsrech-nungen noch dieses Jahr.
– Decken Sie sich mit Zahnärztebedarf und sonstigem Verbrauchsmaterial ein.
– Geben Sie alle anstehenden Reparaturar-beiten noch heuer in Auftrag.
– Leisten Sie für bereits getätigte Bestellun-gen Anzahlungen.
– Bezahlen Sie 2018 abzufragende Lieferungen und Leistungen im vorhinein bereits 2017.
– Tätigen Sie Vorauszahlungen für 2018 ge-plante Fortbildungsreisen.
Für Spitzensteuerzahler mit einem Höchsts-teuersatz von 50% bedeutet eine gekonnte Verschiebung von z.B. € 30.000,- Euro eine Steuerstundung von bis zu € 15.000,- Euro.
Durch diese Verschiebetechnik können Sie sich auf Steuernachzahlungen im Endeffekt schon bis zu zwei Jahre vor Fälligkeit vorbe-reiten. Zudem haben Sie auch für die trotz Verschiebung noch verbleibende Steuer-nachzahlung 2017 jetzt noch ein Jahr Zeit und können den optimalen Einreichzeitraum
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bereits jetzt im Herbst mit ihrem persönlichen Steuerberater vereinbaren.
Anspruchszinsen vermeidenIm Zuge der Gewinnplanung 2017 sollten Sie auch gleich nochmal ein prüfendes Auge auf Ihre Steuersituation 2016 werfen. Ergibt sich eine Nachzahlung und wurde diese noch nicht gleistet, so berechnet das Finanzamt ab 1. Okto-ber 2017 Anspruchszinsen in Höhe von jährlich 1,38%. Erreichen diese bis zum Festsetzungsda-tum den Mindestbetrag von 50 Euro, so werden diese auch tatsächlich vorgeschrieben. Haben Sie bis dato noch keinen Steuerbescheid 2016, so können Sie die Anspruchszinsen dennoch einsparen, indem sie einfach den voraussicht-lichen Nachzahlungsbetrag mit der Widmung "E 1-12/2016" einzahlen, noch bevor die kor-respondierenden Zinsen den Grenzwert von 50 Euro erreichen (optimale Ausnutzung des zinsfreien Zeitraumes).
Garantie für den 13%igen GewinnfreibetragUnd das allerwichtigste: Sie benötigen die ermittelten Planzahlen für Ihre Disposition zur Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages 2017. So können Sie auch heuer wieder bis zu 13% des Gewinnes vollkommen steuerfrei lukrieren, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Abgesehen von einem Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900,- gibt es den Gewinnfreibetrag näm-lich nur dann, wenn in gleicher Höhe bestimmte Investitionen getätigt werden bzw. Wertpapiere gekauft werden. Hier ist die Auswahl heuer er-stmals wieder größer, da die Beschränkung auf Wohnbauanleihen mit Wirkung 2017 nun end-lich wieder aufgehoben wurde. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Ihren Bankbe-treuer, um geeignete Wertpapiere zu finden, die sich dann auch tatsächlich noch vor Jahresende auf Ihrem Depotauszug wiederfinden.
Resümee:Planmäßiges vorgehen lohnt sich. Wer plant muss nicht über vollendete Tatsachen klagen, sondern kann die Zukunft aktiv gestalten. Auch die Steuer muss nicht passiv hingenommen werden, sondern kann auf legale Art und Weise zu einem guten Teil beeinflusst und gelenkt werden. Insbesondere ein überlegtes Timing und die Ausschöpfung des Gewinnfreibetrages führen zu deutlich besseren Nettoergebnissen. Wir empfehlen daher jedes Jahr im Herbst frühzeitig eine Jahreshochrechnung als wichtig-ste Entscheidungsgrundlage für Ihre steuer-lichen Dispositionen vor dem Jahreswechsel.
Thema
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