Warum braucht man überhaupt Förderlehrer? Diese Karikatur beschreibt das Grundanlie- gen der Förderlehrertätigkeit. Kinder und Jugendliche sind von ihren Interessen, Fä- higkeiten, Fertigkeiten, Lernausgangsvoraus- setzungen und Lebensperspektiven ganz unterschiedlich ausgerichtet. Unabhängig davon hat jeder Schüler das Recht in seiner kognitiven, emotionalen, motorischen, sozia- len und seelischen Entwicklung bestmöglich gefördert zu werden. Dennoch findet Unterricht heute noch weit- gehend linear statt. Differenzierung, individu- elle Förderung, Erziehung zur Selbsttätigkeit sind im „regulären Unterricht“ oft nur schwer zu realisieren. Genau hier setzt die Tätigkeit der Förderleh- rerinnen und Förderlehrer an. Welche Aufgaben nimmt ein Förderlehrer wahr? Förderlehrerinnen und Förderlehrer sind hochqualifizierte und gut ausgebildete Fach- kräfte für individuelle Förder- und Lernpro- zesse im Unterricht. Ihre zentrale Aufgabe ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrer ganzheitlichen Entwicklung bestmöglich zu fördern. Sie leisten damit einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Unterrichts- entwicklung an den bayerischen Grund-, Haupt- und Förderschulen. Förderlehrerinnen und Förderlehrer werden schwerpunktmäßig zur Förderung von Schü- lerinnen und Schülern in Einzelbetreuung oder in kleinen Lerngruppen in den Fächern • Deutsch • Mathematik • Deutsch als Zweitsprache eingesetzt. Darüber hinaus gestalten sie das Schulleben mit und leiten Arbeitsgemeinschaften, u. a. in den Bereichen “darstellendes Spiel, künst- lerisches Gestalten, Lernen lernen, Kommu- nikationsstrategien, Förderung in Musik bzw. durch Sport und Spiel“. Gerade an Ganz- tagsschulen oder an außerschulischen Ler- norten unterstützen sie die unterrichtliche und erzieherische Arbeit von Lehrkräften. Voraussetzung hierfür ist ein verändertes Verständnis von Schule und Unterricht mit einer neuen Kooperations- und Kommunika- tionskultur. Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung? Generell kann jede Person die Ausbildung zum Förderlehrer bzw. zur Förderlehrerin absolvieren, die zum Ausbildungsbeginn das 16. Lebensjahr vollendet hat, über einen mittleren Schulabschluss gemäß Art 25 des BayEUG verfügt und die Zulassungsprüfung am Staatsin- stitut erfolgreich abschließt. Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind, neben fundierten Kenntnis- sen in den Fächern Deutsch und Mathematik, vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähig- keit, persönliche Ausstrahlung, Begeiste- rungsfähigkeit, Lehrgeschick, Kreativität, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, Verantwor- tungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit. Das Aufnahmeverfahren untergliedert sich dabei in zwei Teile: • ein schriftlicher Eignungstest, in dem in erster Linie die fachlichen Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden • ein mündlicher Eignungstest, in dem Aspekte der Berufsbiographie, der Be- rufswahl, der pädagogischen Arbeit des Förderlehrers sowie persönliche Interes- sen, Fähigkeiten und Eigenschaften im Mittelpunkt stehen