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INFORMATIONSDIENST FÜR DAS BAYERISCHE BAUGEWERBE
ENERGIEEINSPAR-VERORDNUNG (ENEV)2014/2016 ZWEIMAL 12,5 %
VERSCHÄRFUNG GEPLANT!
S. 4
AUTHENTIFIZIERUNGSPFLICHTBEI DER ÜBERMITTLUNG VON STEUERLICHEN
VORANMELDUNGEN
S. 9
VORAUSSICHTLICHE BEITRAGSBEMESSUNGS-GRENZEN IN DER
SOZIALVERSICHERUNGIM JAHR 2013
S. 11
EMPFEHLUNGS-PORTAL FÜR BAUUNTERNEHMEN
S. 24
B 4890 E
2012
BEILAGEN:• Aufstiegsfortbildungen
in der Bauwirtschaft
• Geld sparen mit einer Telefonkosten-Optimierungder Clever
Group AG 11
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STANDPUNKT
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Energiewende ist in Deutschland derzeit sicherlich eines der
politischen Top-Themen. Leider konzentriert sich die öffentliche
Diskussion fast ausschließlich aufdas Thema Strom. Dabei sollte
doch auf der Hand liegen, dass der Schlüssel zumErfolg der
Energiewende vor allem darin liegt, möglichst viel Energie gar
nicht erstzu verbrauchen. An dieser Stelle kommt der
Immobilienbereich, in dem in Deutsch-land rund 40 % der Energie
verbraucht werden, ins Spiel – und mit ihm der soebenvorgelegte
Referentenentwurf für die neue Energieeinsparverordnung (siehe
hierzuSeite 4 in diesem Heft).
Für eine detaillierte Bewertung des Entwurfs ist es sicherlich
noch zu früh – deshalbnur einige erste Anmerkungen: Positiv
hervorzuheben ist die Regelung zumGebäude bestand. Hier wird es bis
auf weiteres keine wesentlichen Verschärfungengeben. Eine teilweise
geforderte Sanierungsplicht für Hauseigentümer wird es
–richtigerweise – nicht geben.
Für den Neubau sieht der Entwurf hingegen eine Verschärfung in
zwei Schritten mitjeweils 12,5 % Steigerung der Energieeffizienz
vor. Dies ergibt in Summe zwar eineVerschärfung von „nur“ 25 %
gegenüber den ursprünglich geplanten 30 %, gleich-wohl aber eine
deutliche Steigerung der Baukosten im Neubaubereich. Der
Entwurfselbst spricht in seiner Begründung von 1,7 % zusätzlichen
Baukosten je Stufe – ob das ausreichend ist, bleibt abzuwarten.
Besonders interessant ist, dass der Verordnungsgeber in der
Präambel zu dem Ent-wurf selbst davon spricht, dass neben den
Festlegungen der Verordnung auch Anreize in der Förderpolitik
erforderlich sind („fordern und fördern“). Besonders effektiv wären
hier – das zeigt die Erfahrung – steuerliche Anreize. Hier wäre
dienunmehr seit Monaten im Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat fest-hängende steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung zumindestein Einstieg.
Gerade in diesen Tagen mehren sich aber die Pressemeldungen,
dass ein Kompro-miss mit den Ländern zumindest in dieser
Legislaturperiode wohl nicht mehr hinzu-bekommen sein wird. Eine
Stärkung der energetischen Sanierungsprogramme derKfW durch die
eigentlich für die steuerliche Förderung vorgesehenen
Bundesmittelwird dies nicht aufwiegen können.
Damit zeichnet sich ab, dass in den nächsten Jahren die
energetischen Anforde-rungen im Neubaubereich, und damit die
Baukosten, deutlich steigen werden, ohnedass dies durch eine
ausreichende staatliche Förderung flankiert wird. Dies mag inZeiten
niedriger Zinsen und Inflationsängste und der damit verbundenen
„Flucht“in Sachwerte noch ohne wesentliche Auswirkungen auf die
Bauinvestitionen bleiben.Sobald sich jedoch der Euroraum
stabilisiert und/oder die Zinsen steigen, werdenInvestoren den
Immobiliensektor meiden. Das gefährdet den Erfolg der Energie-wende
und schadet der Bauwirtschaft!
IhrAndreas Demharter
2 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
STANDPUNKT
Informationsdienst für das Bayerische Baugewerbe: BLICKPUNKT BAU
ist der Informationsdienst für die Mitgliedsbetriebe der im
Landesverband Bayerischer Bauinnungen zusammengeschlossenen
Innungen.
Der Landesverband Bayerischer Bauinnungen im Internet:
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Herausgeber: Service- und Verlagsgesellschaft des Bayerischen
Baugewerbes m.b.H.Bavariaring 3180336 München,Telefon 0 89/76 79
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Verantwortlich für den Inhalt:RA Andreas DemharterBavariaring
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kommunikation]s[designRosenthaler Straße 2410119
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Satzerstellung: Satzstudio RößlerAindlinger Straße 386167
Augsburgwww.satzstudio-roessler.de
Druck: Druck +VerlagErnst Vögel GmbHKalvarienbergstraße 2293491
Stamsriedwww.verlag-voegel.de
Erscheinungsweise: 11 x im JahrDie Ausgaben 07/2012 und
08/2012werden zusammengefasst.
Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages und
unter Quellenangabe gestattet.
Titelseite: Bilder: Quelle ZDB und fotolia
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INHALTSVERZEICHNIS
3BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
16... Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2012 –Sieger
auf Landesebene in den Bauberufen
18... Neue Aufstiegsfortbildung in BayernVorarbeiter und
Werkpoliere
FACHGRUPPEN
20... Landesleistungswettbewerb im Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerhandwerk in derBayerischen BauAkademie in
Feuchtwangen
21... Verkehrsministerkonferenz für stetige Förderung der
Verkehrsinfrastruktur durch Bund
22... Neues FGSV-Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweiseund
Anwendung von Mischbindemitteln
22... Betonwerkstein-Kalender 2013
23... Neuwahlen des Vorstandes der Bundesfachgruppe Feuerungs-,
Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB
NACHRICHTEN
24... Empfehlungsportal für Bauunternehmen
26... „4. Aktionstag für Lehrer“Haupt- und Realschullehrer
konnten Bauberufe hautnah erleben
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
27... Die wirtschaftliche Entwicklungdes Baugewerbes in Bayern
im Jahr 2012im Vergleich zum Vorjahr
INHALTSVERZEICHNIS
AKTUELLES
4 ..... Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 Zweimal 12,5 %
Verschärfung geplant!
RECHT
5 ..... Verjährung prüfen!
6 ..... VOB/B 2012 im Bereich der kommunalen Bauvergaben
7 ..... Aktualisierung des VHB Bayern
STEUERN
8 ..... Aktuelles zum Start der ELStAM-Datenbank
9 ..... Authentifizierungspflicht bei der Übermittlung von
steuerlichen Voranmeldungen
TARIF- UND SOZIALPOLITIK
10... Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt
10... Kein Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld für
Werkpoliere
11... Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen in der
Sozialversicherung im Jahr 2013
12... Bundesrahmentarifvertrag für das BaugewerbeTarifliche
Arbeitszeit – Übersicht Kalenderjahr 2013
WIRTSCHAFT
13... Handwerk fordert Befreiung von
Kleinstkapitalgesellschaftenvon Offenlegungspflicht
14... Entwicklung der Baumaterialpreise
15... Preisentwicklung der Bau-maschinen seit dem Jahr 2005
15... Durchführung von Bonitäts-prüfungen im Handwerk –
Zahlungsausfälle vermeiden
BERUFSBILDUNG
16... Zweimal Gold für das Baugewerbe-Nationalteam bei den
EuroSkills 2012
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AKTUELLES
4 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014/2016 Zweimal 12,5 %
Verschärfung geplant!
Die Referentenentwürfe zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und
zum Energie-einsparungsgesetz (EnEG) sind erschienen. Wie bereits
der Tagespresse zu ent-nehmen war, haben sich die Befürchtungen
bestätigt, dass eine weitereAnhebung der energetischen
Anforderungen im Neubau in zwei Schritten ge-plant ist.
Nach erster Einschätzung der geplantenÄnderungen ist davon
auszugehen, dass
• die bereits in der EnEV 2009 bestehen-den energetischen
Anforderungen beiGebäudesanierungen weitgehend er-halten
bleiben,
• im Wohnungsneubau das energetischeAnforderungsprofil durch das
Refe-renzgebäude sich bis Ende 2015 um12,5 % und ab Anfang 2016 um
wei-tere 12,5 % erhöht werden,
• die Anforderungen an die Wärme-dämmung der Außenhaut sich im
ersten Schritt je nach Gebäudetypzwischen 5 % (Einfamilienhäuser)
und 31 % (Reihenmittelhäuser) erhöhenund sich
• im zweitem Schritt ab Anfang 2016 erneut um 5 %
(Einfamilienhäuser) bis16 % (Reihenmittelhäuser) abermals erhöhen
sowie
• die energetischen Anforderungen anNichtwohngebäude ebenfalls
in zweiSchritten um jeweils 12,5 % erhöhtwerden sollen.
Darüber hinaus sind eine Reihe von büro -kratischen
Zusatzregelungen rund umden Energieausweis geplant. Zukünftigwerden
Energieausweise registriert undstichprobenartig kontrolliert; die
Bundes-länder müssen alle drei Jahre der Bundes-regierung über die
wesentlichen Er-fahrungen mit den Stichprobenkontrollenberichten.
Für Immobilienverkäufer, Ver-mieter, Verpächter und Leasinggeber
werden die Verwendungspflichten vonEnergieausweisen ausgeweitet.
Eigen -tümer eines Gebäudes mit mehr als 500 m2 Nutzfläche und
starkem Publi-kumsverkehr, müssen den Energieausweisan einer für
die Öffentlichkeit gut sicht-baren Stelle aushängen.
Immobilien-anzeigen sollen Angaben über den End-energiebedarf bzw.
-verbrauch, der Artdes Energieausweises und den Energie-träger für
die Heizung enthalten.
Den aktuellen Referentenentwurf der Energieeinsparverordnung
(EnEV) 2014/2016 und weitere Fachinformationen
finden sie unter www.lbb-bayern.de/Bautechnik
AKTUELLES
Quelle: ZDB
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RECHT
5BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Verjährung prüfen!
Rechtzeitig vor Jahresende sollte geprüft werden, ob die
Verjährung von Ver-gütungsansprüchen aus Werkverträgen droht.
Ist ein Anspruch verjährt, so ist einSchuldner berechtigt, die
Leistung zu ver-weigern. Es sollte daher anhand dernachstehenden
Punkte dringend überprüftwerden, ob evtl. bei einzelnen
Vergü-tungsforderungen zum Jahresende Ver-jährung droht.
Verjährungsfrist: Vergütungsansprücheverjähren – unabhängig
davon, ob füreinen Privatmann oder einen gewerb -lichen
Auftraggeber gebaut wurde – ein-heitlich in 3 Jahren.
Beginn der Verjährung: Die Verjährungbeginnt mit dem Schluss des
Jahres zulaufen, in dem der Vergütungsanspruchfällig geworden
ist.
VOB-Vertrag:
Hinweis: Nachfolgend wird dieRechtslage bei Vereinbarung
derVOB/B in ihren früheren Fassungendargelegt, nicht in der Fassung
derVOB/B 2012. Die VOB/B 2012enthält neue Fälligkeitsfristen,
überdie wir bereits berichtet haben(BLICKPUNKT BAU Ausgabe 7/8Seite
12). Von der Verjährung zumJahresende 2012 „bedroht“
sindForderungen aus „Altverträgen“, dieim Jahr 2009 fällig geworden
sind.
Bei einem Vertrag, in den die VOB/B a. F.wirksam einbezogen ist,
wird der Vergü-tungsanspruch spätestens 2 Monate nachZugang der
prüffähigen Schlussrechnungbeim Auftraggeber fällig (§ 16 Abs. 3
Nr. 1 Satz 1 VOB/B a. F.).
Beispiel: Bei einem VOB-Vertragstellt der Auftragnehmer nach
derAbnahme am 23.11.2009 dieSchlussrechnung, die dem Auftrag-geber
am 24.11.2009 zugeht. Dabei einem VOB-Vertrag a. F. der
Vergütungsanspruch bei nicht er-
folgter früherer Schlussrechnungs-prüfung durch den
Auftraggebererst 2 Monate nach Zugang derSchlussrechnung fällig
wird, alsoam 24.01.2010, beginnt die Ver-jährungsfrist erst am
01.01.2011 zulaufen und endet am 31.12.2013.Die Einrede der
Verjährung ist erstab 01.01.2014 möglich.
BGB-Vertrag:
Hinweis: Nachfolgend wird dieRechtslage nach der derzeit
gülti-gen Fassung des BGB dargestellt,die für die „Altverträge“
gilt. Ineinem aktuellen Referentenentwurfzur Umsetzung der
europäischenZahlungsverzugsrichtlinie 2011/EUist die Einführung
eines § 271 aBGB vorgesehen, der die Verein-baurng neuer
Zahlungsfristen von30 bzw. 60 Tagen regelt. Über die-sen, von der
Bauwirtschaft heftigstkritisierten Referentenentwurf habenwir
bereits berichtet in BLICK-PUNKT BAU Ausgabe 5 Seite 7.Wann und
letzt endlich in welcherFassung eine Gesetzesänderungrechtskräftig
wird, kann derzeitnicht beurteilt werden. Die Frist zurUmsetzung
der Richtlinie in deut-sches Recht endet am 16.03.2013.
Bei einem BGB-Werkvertrag, in den dieVOB/B nicht einbezogen ist,
wird derZahlungsanspruch mit der Abnahme derLeistung durch den
Auftraggeber fällig (§641 Abs. 1 BGB in der derzeit
gültigenFassung).
Beispiel: In einem Vertrag, in dendie VOB/B nicht einbezogen
ist,nimmt der Bauherr die Leistungendes Auftragnehmers am
10.12.2009ab. Zu diesem Zeitpunkt ist der Ver-
RECHT
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6 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Geläufigstes Mittel zur Hemmung derVerjährung ist die Einleitung
eines Mahn-verfahrens. Dazu ist es erforderlich, einenMahnantrag
beim Zentralen Mahngerichtin Coburg vor Eintritt der
Verjährungsfristeinzureichen. Einen Mahnbescheidsan-trag (sog.
Barcode-Verfahren) kann manonline unter
www.online-mahnantrag.deausfüllen und zur postalischen Versen-dung
ausdrucken.
Die Hemmung bewirkt, dass der Zeitraumwährend dessen die
Verjährung gehemmtist, nicht in die Verjährungsfrist einge -rechnet
wird, so § 209 BGB. Die Ver -jährungsfrist läuft jedoch weiter,
wenn die Hemmungswirkung wegfällt. Wird ein Mahnverfahren bei
eingelegtem Widerspruch nicht weiter betrieben, soendet die
Hemmungswirkung gem. § 204 Abs. 2 BGB 6 Monate nach der
letztenVerfahrenshandlung.
Beispiel: Die seit 24.01.2009 fäl-lige Forderung des AN droht
am31.12.2012 zu verjähren. Der ANbeantragt einen Mahnbescheid,
derdem AG am 30.12.2012 zugestelltwird. Der AG legt am
05.01.2013Widerspruch ein. Betreibt der AGdas Verfahren nicht
weiter, dannendet die Hemmungswirkung am05.07.2013. Die
Verjährungsfristläuft weiter. Mit 06.07.2013 läuftder letzte Tag
der Dreijahresfrist ab.Am 07.07.2013 ist die Forderungverjährt.
gütungsanspruch des Auftragneh-mers fällig. Die Verjährungsfrist
be-ginnt am 01.01.2010 zu laufen. Sieendet nach 3 Jahren am
31.12.2012. Die Einrede der Verjährungist ab 01.01.2013 möglich. Ob
derAuftragnehmer die Schlussrechnungnoch 2009 oder erst 2010
gestellthat, ist unerheblich. Anders als beim VOB-Vertrag kommt es
beimBGB-Werkvertrag für die Fälligkeithierauf nicht an.
Mit Ablauf des Jahres 2012 droht Ver-jährung bei
Vergütungsansprüchen,die im Jahr 2009 fällig geworden sind!
Das sind also BGB-Verträge, bei denendie Abnahme im Jahr 2009
stattfand,sowie VOB-Verträge, bei denen die Prüf-frist für die
Schlussrechnung im Jahr 2009ablief bzw. bei denen die
Schlussrech-nung vom Auftraggeber im Jahr 2009 ge-prüft wurde.
Hemmung/Neubeginn: Droht die Ver-jährung von
Vergütungsansprüchen, mussversucht werden, eine „Hemmung“ zu
er-reichen. Gehemmt werden kann die Ver-jährung z. B. durch
– Klageerhebung,– Zustellung eines Mahnbescheides
im Mahnverfahren,– Prozessaufrechnung,– Streitverkündung,–
Anmeldung zum Insolvenzverfahren.
Neben der Hemmung – durch die Hem-mung verlängert sich die
Verjährungsfristum den Hemmungszeitraum – kann auchversucht werden,
den Neubeginn der Verjährung zu erreichen. Zu einem Neu -beginn
kommt es z. B. durch ein Aner-kenntnis des Schuldners.
Im Einzelfall kann es sich empfehlen, unterAndrohung eines
Gerichtsverfahrens denSchuldner rechtzeitig mit Fristsetzung
zumVerzicht auf die Einrede der Verjährungaufzufordern. In diesem
Fall weiß derSchuldner, dass er auf einen Eintritt derVerjährung
nicht zu hoffen braucht unddass ohne den Verzicht zusätzliche
Kos-ten für die Einleitung eines Gerichtsver-fahrens auf ihn
zukommen. Verzichtet derSchuldner dennoch nicht auf die Einrededer
Verjährung, ist eine andere Maß-nahme zur Hemmung oder
Unterbre-chung der Verjährung zu ergreifen.
A c h t u n g :Durch ein
einfaches Mahnschreiben wird die Verjährung
weder gehemmt noch der Neubeginn
der Verjährung erreicht!
RECHT
VOB/B 2012 im Bereich der kommunalen Bauvergaben
Die VOB/B 2012 mit der neuen Regelung zur Fälligkeit von
Schlusszahlungen wurde bisher noch nicht vom Bayerischen
Staatsministerium des Innern für die Kommunen
im Unterschwellenbereich eingeführt.
Es ist derzeit nicht absehbar, wann dies geschehen wird. Im
Oberschwellenbereich gilt die VOB/B 2012 jedoch bereits seit 19.
Juli 2012
mit in Kraft treten der neuen Vergabeverordnung.
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7BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Die Formblätter 211 und 211EU wurdenvollkommen neu aufgebaut und
erhaltennunmehr eine einheitliche Fassung mit denBereichen
Straßenbau und Wasserbau.Insbesondere im Bereich der Anlagenhaben
diese Formblätter eine wesentlicheÄnderung erfahren. Künftig sind
nur nochTeile der Vergabeunterlagen zurückzuge-ben, in denen Bieter
Eintragungen vorneh-men müssen.
3. Besondere Vertragsbedingungen
In den Formblättern 214.H, 214.LE und214.StB wurden
Möglichkeiten vorgese-hen, Fristverlängerungen für die
Schluss-zahlungen zu vereinbaren.
4. Lohngleitklausel
Die bisherigen Formblätter 224.H und224.StB wurden
vereinheitlicht zu einemFormblatt 224. Die Vergabestelle gibtdie
Abschnittsnummer, die Abschnittsbe-zeichnung und die
voraussichtliche Lohn-steigerung im Formblatt vor, der Bietergibt
den (angebotenen) Betrag des ent-sprechenden Abschnitts, den
v.T.-Satz undden sich aus der Multiplikation ergeben-den
Änderungsbetrag an, um den sichseine Abschnittssumme erhöht.
NachAbzug des Selbstbehalts von der Summeder Änderungsbeträge der
einzelnen Ab-schnitte ergibt sich ein Änderungsbetrag,der in einen
separaten Titel/Abschnitt desLeistungsverzeichnisses übertragen
undsomit Bestandteil der (zu verlesenden) An-gebotssumme wird.
Hierzu wurde im VHBBayern ein Leistungsbereich „Lohnände-rung LB
895“ aufgenommen und alsAscii-Datei im Internet zur Verfügung
ge-
Am 19. Juli 2012 traten die Vergabever-ordnung (VgV) und die
Vergabeverord-nung für die Bereiche Verteidigung undSicherheit
(VSVgV) in Kraft. Damit sindkraft Gesetzes im
Oberschwellenbereichder 2. und 3. Abschnitt der VOB/A
2012anzuwenden. Für den Unterschwellenbe-reich wurde der 1.
Abschnitt der VOB/A2012 mit Wirkung zum 20. August 2012im Bereich
des Bayerischen Staatsbauseingeführt. Damit wurde in Bayern
be-wusst von den Einführungszeitpunktendes Bundes (Bundeshochbau
mit Wirkungzum 26. Juli 2012 und Bundesfernstra-ßenbau mit Wirkung
zum 1. November2012) abgewichen, um einerseits Verga-ben im
Oberschwellenbereich möglichstrasch rechtskonform ermöglichen zu
kön-nen und andererseits gleichzeitig für denUnterschwellenbereich
die korrespondie-renden Formblätter und Richtlinien bereit-stellen
zu können.
Das VHB Bayern, Stand August 2012,gilt ab sofort für die
Vergaben im Bereichder Bayerischen Staatsbauverwaltung.Wichtige
inhaltliche Änderungen sind:
1. Eigenerklärung des Bieters zur Eignung
Das bisherige Formblatt 124 wurdedurch Fußnoten ergänzt. Demnach
wirdder Bieter nur eine Unbedenklichkeitsbe -scheinigung der
tariflichen Sozialkassevorlegen, soweit er bzw. sein Betrieb
bei-tragspflichtig ist. Weiterhin wird der Bie-ter eine
Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes nur dann vorlegen,
so-weit das Finanzamt derartige Bescheini-gungen ausstellt. Die
Unterschrift desFormblattes ist nunmehr nur erforderlich,wenn diese
Eigenerklärung nicht Bestand-teil eines unterschriebenen Angebotes
ist.
stellt. Im Leistungsverzeichnis ist für Lohn-änderung ein
eigener Abschnitt „AngebotLohnänderung“ einzufügen und die
Posi-tion entsprechend dem neuen Leistungs-bereich LB 895 zu
beschreiben.
5. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Künftig gibt es nur noch ein Formblatt233 für nationale Vergaben
mit durchden Bieter anzukreuzenden Kästchen, ausdenen ersichtlich
ist, ob der Betrieb desBieters auf die Leistung eingerichtet
ist.
6. Neue Formblätter
Neu hinzugekommen sind die Formblätter441.H
(Zustandsfeststellung gemäß § 4Abs. 10 VOB/B), 443.H (Abnahme
vonMängelbeseitigungsleistungen) und diedazugehörigen Richtlinien
442-443.
Hinweis: Der Bund hat ebenfallssein Vergabe- und
Vertragshand-buch für die Baumaßnahmen desBundes am 19. September
2012entsprechend geändert. WeitereEinzelheiten zur den
Änderungendes VHB Bayern und des VHB desBundes können der
Bekanntma-chung der Obersten Baubehörde imBayerischen
Staatsministerium desInnern vom 13. August 2012 unddem Erlass des
Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwick-lung vom 19.
September 2012 ent-nommen werden.
Diese sind im Internet abrufbarunter
www.lbb-bayern.de/Mitglie-derbereich/Bau- und Vergaberecht.
Aktualisierung des VHB Bayern
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
Innern hat das Vergabehandbuch Bayern für Bau -leistungen (VHB
Bayern) aktualisiert und als „Ausgabestand August 2012“
bekanntgemacht.
RECHT
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STEUERN
8 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Aktuelles zum Start der ELStAM-Datenbank
Die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) gehen zum
01.01.2013an den Start. Für alle Arbeitgeber besteht die Pflicht,
die relevanten Daten fürden Lohnsteuerabzug elektronisch abzurufen.
Jedoch wird von der Finanzver-waltung bis zum Jahresende 2013 eine
Kulanzfrist gewährt. In jedem Fall müssendie Arbeitnehmer ihre
Freibeträge neu beantragen.
Der Arbeitgeber kann während derDauer der Kulanzfrist flexibel
entschei-den, wann er vom bisherigen Papier -verfahren
(Lohnsteuerkarte) auf daselektronische Verfahren ELStAM
umstellt.Der Einstieg sollte grundsätzlich immer inAbsprache mit
dem jeweiligen Software-hersteller und ggf. mit dem
Steuerberatererfolgen. Die Softwarehersteller werdenUpdates zum
Abruf der Daten anbieten.Der Arbeitgeber ist während der
Kulanz-frist in seiner Entscheidung frei, ob ergleichzeitig mit
allen Arbeitnehmern,Schritt für Schritt mit einer selbst gewähl-ten
Anzahl von Arbeitnehmern oder be-stimmten
Abteilungen/Betriebsstätten inden Abruf einsteigt. Damit können
Organisationserfordernisse berücksichtigtwerden.
Der Abruf der Daten kann bereits auffreiwilliger Basis ab dem
01. November2012 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt stehtdie Datenbank
für alle Arbeitgeber zurVerfügung. Für den Abruf der Daten benötigt
der Arbeitgeber von jedem Ar-beitnehmer dessen
Steuer-Identifikations-nummer und das Geburtsdatum.
Bis zur Umstellung auf den elektronischenAbruf der Daten der
Arbeitnehmer ist dasbisherige Verfahren anzuwenden, d. h. eswerden
die bisher verwendeten Daten(Lohnsteuerkarte,
Ersatzbescheinigung)genutzt. Eine Rückrechnung ist nicht
vor-zunehmen.
Nach erfolgter Umstellung informiert derArbeitgeber die
Arbeitnehmer, dass dievorhandene Lohnabrechnung anhand dererstmalig
abgerufenen elektronischenDaten erfolgt ist. Änderungen ergebensich
insoweit, wie die gespeichertenLohnkonten beim Arbeitgeber nicht
mit
den an den Arbeitgeber übermitteltenELStAM-Daten übereinstimmen.
Ist eineÄnderung der ELStAM notwendig, mussder Arbeitnehmer diese
beim Finanzamtvornehmen lassen.
Stellt der Arbeitgeber nach dem erstenAbruf der Daten fest, dass
diese nicht mitden aktuell gespeicherten Lohndatenübereinstimmen,
hat er innerhalb von 6Monaten die Möglichkeit, die Abwei-chungen
durch den Arbeitnehmer klärenzu lassen. In dieser Zeit darf der
Arbeit-geber die bisher geltenden Daten derLohnsteuerkarte
verwenden. Nach Ab-lauf der 6 Monate ist der
Arbeitgeberverpflichtet, die abgerufenen und evtl.zwischenzeitlich
geänderten Daten, fürdie Lohnabrechnung zu nutzen. Arbeit-nehmer
müssen zwingend ihre Freibe-träge für das Jahr 2013 neu
beantragen.
Leitfaden für das Lohnbüro Als gezielte Information für die
Arbeitgeber wurde ein Leitfaden für die Lohnbüros erstellt. Der
Leit-faden soll in Kürze auch unterhttp://www.elster.de
elektronischabrufbar sein.
Vorab können Sie den Leitfaden jedoch auch bei der
Hauptge-schäftsstelle, Frau Hauer, [email protected]
anfordern.
Im Leitfaden werden Fragen beant-wortet und Hilfestellungen für
Pro-bleme gegeben, die während derUmstellung auf das
elektronischeVerfahren und den ersten Abruf derELStAM auftreten
können.
STEUERN
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9BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
WICHTIG: Für die authentifizierte Übermittlung wird ein
elektronisches Zertifi-kat benötigt. Dieses erhält man durch eine
Registrierung im
ElsterOnline-Portalwww.elsteronline.de/eportal.
Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um
einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich
schon jetzt zu registrieren zu lassen. Das Zertifikat kann auch für
weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.
Auch die Voranmeldungen für Dezember 2012 bzw. bei
Dauerfristverlängerungauch für November 2012, wenn diese nach dem
1.1.2013 übermittelt werden,müssen authentifiziert übertragen
werden.
Bislang können Umsatzsteuer-Voranmel-dungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen alselektronische Steuererklärungen mit
demVerfahren ELSTER ohne Authentifizierungan das Finanzamt
übermittelt werden.
Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-)An-meldungen aufgrund einer
Änderung derbundesweit geltenden
Steuerdaten-Über-mittlungsverordnung zwingend authenti-fiziert
übermittelt werden.
Authentifizierungspflicht bei der Übermittlung von steuerlichen
Voranmeldungen
Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013bundesweit nur noch
mit Authentifizierung zulässig. Soweit noch nicht geschehen,
sollten sich die betroffenen Unternehmerund Arbeitgeber bereits
jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren, um das für die
Authentifizierung benötigte Zertifikatzu erhalten.
STEUERN
Leitner Lymphenburger Hoefe
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TARIF- UND
10 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt
Ein Jahr und zehn Monate Haft, so lautete das Urteil des
Amtsgerichts Münchengegen einen 38-jährigen Bauunternehmer aus
München. Er hatte über 325.000Euro Sozialversicherungsbeiträge
nicht gezahlt und die Agentur für Arbeit ummehr als 254.000 Euro
betrogen.
Zum Verhängnis wurde dem Unternehmerein Hinweis der Agentur für
Arbeit Mün-chen an die Zöllner der FinanzkontrolleSchwarzarbeit des
Hauptzollamts Rosen-heim. Der Verdacht: Vorenthalten undVeruntreuen
von Arbeitsentgelt. Begrün-dung: nachdem die Firma des Angeklag-ten
angeblich Pleite ging, stellten mehr als50 seiner Arbeiter einen
Antrag auf In-solvenzgeld, obwohl er lediglich knapp30 als
Vollzeitbeschäftigte zur Sozialver-sicherung angemeldet hatte.
Umfangreiche Ermittlungen des Rosenhei-mer Zolls ergaben
schließlich, dass derBauunternehmer im Jahr 2009 mehr als20
Bauarbeiter schwarz beschäftigte undzur Verschleierung mittels
Scheinrechnun-gen an eine nicht mehr existierende Firmaim Raum
Stuttgart deren Löhne schwarzauszahlte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits einenInsolvenzantrag
gestellt, obwohl er garnicht zahlungsunfähig war. Die Agenturfür
Arbeit hatte also zu Unrecht mehr alseine Viertelmillion Euro
Insolvenzgeld andie Bauarbeiter ausbezahlt.
Wegen Vorenthaltens und Veruntreuensvon Arbeitsentgelt sowie
Betrugs wurdeder Angeklagte jetzt zu einer Freiheits-straße von
einem Jahr und zehn Monatenverurteilt. Wegen des hohen
Schadenssahen die Richter von einer Bewährungs-strafe ab.
Quelle: Pressemitteilung des Hauptzoll-amtes Rosenheim vom
12.10.2012
SOZI
ALP
OLI
TIK
TARIF- UND SOZIALPOLITIK
Kein Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld für Werkpoliere
Werkpoliere haben ab der Schlechtwetterzeit 2012/2013 keinen
Anspruchauf Saison-KuG und Zuschuss-Wintergeld mehr. Der Anspruch
auf Mehrauf-wands-Wintergeld und die Verpflichtung zur Zahlung der
Winterbeschäfti-gungs-Umlage bleiben jedoch unverändert
bestehen.
In BLICKPUNKT BAU Ausgabe 5, Mai2012, Seite 11 f. haben wir über
eine Ent-scheidung des Bundesarbeitsgerichts zumLohnanspruch von
Werkpolieren bei Sai-sonkurzarbeit berichtet. Mit Urteil vom25.
Januar 2012 hat das Bundesarbeits-gericht entschieden, dass
Werkpoliere in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit unabhängig
davon, ob die Arbeitsleis-tung aus zwingenden
Witterungsgründen(Schlechtwetter) oder aus wirtschaftlichenGründen
(Auftragsmangel) unmöglich ist,auf Grund der Sonderregelung in §
11Nr. 1 BRTV einen Anspruch auf Lohnfort-zahlung gegenüber ihrem
Arbeitgeber
haben. Damit ist die noch in der letztenSchlechtwetterzeit
geltende Praxis derBundesagentur für Arbeit, wonach fürWerkpoliere
zumindest bei wirtschaftli-chem Arbeitsausfall
Saison-Kurzarbeiter-geld gewährt werde konnte, nicht
mehrmöglich.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Ar-beitsagenturen nunmehr
unter Hinweisauf die Entscheidung des Bundesarbeits-gerichts
darüber informiert, dass beiWerkpolieren ab der
Schlechtwetterzeit2012/2013 der Anspruch auf
Saison-Kurzarbeitergeld entfallen ist. Da der Ar-
-
11BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
TARIF- UND SOZIALPOLITIK
Die den Sozialversicherungsrechengrö-ßen 2013 zugrunde liegende
Einkom-mensentwicklung im Jahr 2012 betrug inden alten
Bundesländern 3,07 Prozentund in den neuen Bundesländern
2,95Prozent. Für die Fortschreibung der bun-deseinheitlich
geltenden Jahresarbeits-entgeltgrenzen in der gesetzlichen
Kran-
Mit der Verordnung über die Sozialversi-cherungsrechengrößen
2013 werden diemaßgeblichen Rechengrößen der Sozial-versicherung
gemäß der Einkommens-entwicklung im vergangenen Jahr ange-passt.
Die Festlegung der Werte und dasVerordnungsverfahren erfolgen wie
injedem Jahr auf Grundlage gesetzlicherBestimmungen.
kenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für
Gesamt-deutschland im Jahr 2011 in Höhe von3,09 Prozent zugrunde
gelegt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen stei-gen im Jahr 2013 gegenüber
demJahr 2012 wie folgt:
Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen in der
Sozialversicherung im Jahr 2013
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 10. Oktober
2012 die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr2013
beschlossen.
Beitragsberechnung von versicherungs-pflichtigen Selbständigen
in der gesetz -lichen Rentenversicherung), erhöht sich für das Jahr
2013 auf 2.695 EUR/Monat(West) (2012: 2.625 EUR/Monat).
DieBezugsgröße (Ost) steigt auf 2.275 EUR/
Die Bezugsgröße, die für viele Werte inder Sozialversicherung
Bedeutung hat(unter anderem für die Festsetzung
derMindestbeitrags-Bemessungsgrundlagenfür freiwillige Mitglieder
in der gesetz -lichen Krankenversicherung und für die
Monat (2012: 2.240 EUR/Monat).
Die Verordnung bedarf noch der Zu-stimmung des Bundesrats.
WESTDEUTSCHLAND 2013 2013 2012 2012JÄHRLICH MONATLICH JÄHRLICH
MONATLICH
Renten- und Arbeitslosenversicherung 69.600 EUR 5.800 EUR 67.200
EUR 5.600 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung 47.250 EUR 3.937,50 EUR 45.900
EUR 3.825 EUR
OSTDEUTSCHLAND 2013 2013 2012 2012JÄHRLICH MONATLICH JÄHRLICH
MONATLICH
Renten- und Arbeitslosenversicherung 58.800 EUR 4.900 EUR 57.600
EUR 4.800 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung 47.250 EUR 3.937,50 EUR 45.900
EUR 3.825 EUR
beitgeber in diesen Fällen aufgrund dertariflichen Regelung des
§ 11 Nr. 1 Sätze2 und 3 BRTV zur Lohnfortzahlung ver-pflichtet ist,
können die Werkpoliere auch nicht mehr verpflichtet werden,
Arbeitszeitguthaben zur Vermeidung derInanspruchnahme von
Saison-Kurzarbei-tergeld einzubringen. Dies wiederum hatzur Folge,
dass auch der Anspruch aufZuschuss-Wintergeld entfällt.
Für die im Förderzeitraum tatsächlich ge-leisteten
Arbeitsstunden kann den Werk-polieren jedoch unverändert
Mehrauf-wands-Wintergeld in Höhe von 1 Europro Stunde gewährt
werden.
-
• Sommerarbeitszeit:41 Stunden in den Monaten April bis
November(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8,5 Stunden, Fr = 7
Stunden)
Das sich ergebende Arbeitszeitvolumenfür die einzelnen
Kalendermonate desJahres 2013 kann der nachstehendenÜbersicht
entnommen werden. DieseÜbersicht hat für die betriebliche
Lohn-abrechnung folgende Bedeutung:
Seit 1. Januar 2006 beträgt die durch-schnittliche
Wochenarbeitszeit 40 Stun-den. In Betrieben, in denen keine
be-triebliche Arbeitszeitverteilung nach § 3Nr. 1.4 BRTV
(Arbeitszeitflexibilisierung)vereinbart wird, gilt folgende
gespalteneWochenarbeitszeit:
• Winterarbeitszeit:38 Stunden in den Monaten Januar bis März
und Dezember(werktägliche Arbeitszeit: Mo – Do = 8 Stunden, Fr = 6
Stunden)
In Betrieben ohne Arbeitszeitflexibilisie-rung ist die
tarifliche Arbeitszeit bei derAbrechnung von Lohnansprüchen,
Kurz-arbeitergeld und Mehraufwands-Winter-geld zugrunde zu
legen.
In Betrieben mit Arbeitszeitflexibilisierungkann die Übersicht
der Lohnabrechnungdann zugrunde gelegt werden, wenn an-stelle des
tarifvertraglich vorgesehenenMonatslohnes (178 GTL im Sommer, 164
GTL im Winter) ein betrieblicher Monatslohn auf der Basis der
tariflichenArbeitszeit gewährt wird.
Bundesrahmentarifvertrag für das BaugewerbeTarifliche
Arbeitszeit – Übersicht Kalenderjahr 2013
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über das tarifliche
Arbeitszeitvolumen im Kalenderjahr 2013.
ÜBERSICHT: TARIFLICHE ARBEITSZEIT IM BAUGEWERBE
2013 TARIFLICHE ARBEITSZEITVERTEILUNG ARBEITSZEITVOLUMENNACH § 3
NR. 1.2 BRTV1 IM KALENDERMONAT2
Januar 19 AT x 8 Std. +(23 Arbeitstage)3 4 AT x 6 Std. = 176
Stunden
Februar 16 AT x 8 Std. +(20 Arbeitstage) 4 AT x 6 Std. = 152
Stunden
März 16 AT x 8 Std. +(21 Arbeitstage) 5 AT x 6 Std. = 158
Stunden
April 18 AT x 8,5 Std. +(22 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 181
Stunden
Mai 18 AT x 8,5 Std. +(23 Arbeitstage) 5 AT x 7 Std. = 188
Stunden
Juni 16 AT x 8,5 Std. +(20 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 164
Stunden
Juli 19 AT x 8,5 Std. +(23 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 189,5
Stunden
August 17 AT x 8,5 Std. +(22 Arbeitstage) 5 AT x 7 Std. = 179,5
Stunden
September 17 AT x 8,5 Std. +(21 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. =
172,5 Stunden
Oktober 19 AT x 8,5 Std. +(23 Arbeitstage) 4 AT x 7 Std. = 189,5
Stunden
November 16 AT x 8,5 Std. +(21 Arbeitstage) 5 AT x 7 Std. = 171
Stunden
Dezember 16 AT x 8 Std. +(20 Arbeitstage)4 4 AT x 6 Std. = 152
Stunden
Summe 2013: 259 AT 2.073 Stunden
1) Winterarbeitszeit in den Kalendermonaten Januar bis März und
Dezember (Mo – Do = 8 Stunden, Fr = 6 Stunden)Sommerarbeitszeit in
den Kalendermonaten April bis November (Mo – Do = 8,5 Stunden, Fr =
7 Stunden)
2) Arbeitszeitvolumen einschließlich Wochenfeiertage3)
Arbeitstage (Montag – Freitag) einschließlich Wochenfeiertage 4)
ohne 24. und 31. Dezember (unbezahlte Freistellungstage)
12 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
TARIF- UND SOZIALPOLITIK
-
13BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Handwerk fordert Befreiung von Kleinst-kapitalgesellschaften von
Offenlegungspflicht
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht sich
dafür aus, dassKleinstkapitalgesellschaften in Gänze von der
Pflicht zur elektronischen Offen-legung ihrer Bilanz im
Unternehmensregister entbunden werden. Die ursprünglichim Jahre
2007 im Sinne der Wettbewerbstransparenz geschaffene
Offenle-gungspflicht soll sich nicht zu Lasten kleinerer und
mittelständischer Betriebeauswirken.
Offenlegungspflichtige Unternehmen müs-sen ihre
Rechnungsunterlagen spätestensein Jahr nach Abschluss eines
Geschäfts-jahres offenlegen, damit sich Geschäfts-partner,
Gläubiger oder Gesellschafterschnell und problemlos über die
wirt-schaftlichen Verhältnisse einer Firma in-formieren können.
Kommt ein Unternehmen der Offenle-gungspflicht nicht rechtzeitig
nach, leitetdas Bundesamt für Justiz ein Ordnungs-geldverfahren
ein. In einem nicht verlän-gerbaren Zeitraum von sechs Wochenmüssen
die Betriebe unter Androhungeines Ordnungsgeldes von
mindestens2.500 Euro die Unterlagen nachreichen.
97 Prozent der Ordnungsgeldverfahrentreffen kleine Unternehmen,
so eine Antwort auf eine kleine Anfrage an dieBundesregierung 2011.
Wenngleich sichdas Ordnungsgeld bei Einhaltung der gesetzten
Fristen auf 10 Prozent der ursprünglichen Forderung reduzierenkann,
bedrohen die in der Praxis oftmalshoch angesetzten Ordnungsgelder
undder fehlende Ermessensspielraum bei derFestsetzung und Erhebung
bei kleinen Unternehmen schnell die wirtschaftlicheExistenz.
Persönliche Hindernisse oder praktischeSchwierigkeiten greifen
nicht als Einwandfür eine verspätete Abgabe: Im Falle einerschweren
Erkrankung eines (alleinigen)Geschäftsführers, welche zu einer Ver
-zögerung der Erstellung des Jahresab-schlusses führte, kann er
sich gegen dieAndrohung und Festsetzung des Ord-nungsgeldes nicht
zur Wehr setzen. Weildas Bundesamt der Justiz nach der jetzi-gen
Regelung kein Ermessen ausübenkann, finden außergewöhnliche
Um-stände, die das Unternehmen an einer
beabsichtigten Offenlegung hindern,keine Berücksichtigung. Auch
die Neue-rung, nach der Kleinstkapitalgesellschaf-ten ihre Bilanzen
nur noch digitalhinterlegen müssen, ändert nichts an derHandhabung
des Ordnungsgeldverfah-rens.
Das Handwerk setzt sich daher dafür ein,dass sich die 2007
ursprünglich im Sinneder Wettbewerbstransparenz geschaf-fene
Offenlegungspflicht nicht zulastenkleinerer und mittelständischer
Betriebeauswirkt. Das Interesse von Geschäfts-partnern und
Gläubigern darf nichthöher bewertet werden als die
Geschäfts-tätigkeit kleinerer Unternehmen, für diedie Offenlegung
eine verwaltungstechni-sche Herausforderung ist.
Auf der Grundlage der EU-Micro-Richt-linie spricht sich das
Handwerk dafür aus, dass Kleinstkapitalgesellschaften inGänze von
der Pflicht zur elektronischenOffenlegung ihrer Bilanz entbunden
wer-den. Gleichzeitig sollte ein genereller Ermessensspielraum
eingeräumt werden,damit von wettbewerbsgefährdendenOrdnungsgeldern
im Einzelfall abgese-hen werden kann. Auch die unverhältnis-mäßige
Mindesthöhe des Ordnungs-geldes von 2.500 Euro sollte deutlich
abgesenkt und bei der Androhung desOrdnungsgeldes zusätzlich die
Unterneh-mensgröße berücksichtigt werden. Zu-gleich könnten die
Ordnungsgeldergestaffelt werden.
Im BLICKPUNKT BAU 09/2012, Seite 11berichteten wir, das die
Bundesregierungfür die Kleinstkapitalgesellschaften, ge-mäß
Bilanzänderungsgesetz, die Ver -öffentlichungspflicht nun
erleichtern will.
WIRTSCHAFT
WIRTSCHAFT
-
14 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
WIRTSCHAFT
Auch wenn diese Zahlen für abzuge-bende Angebote nicht
unmittelbar ver-wendet werden können, bieten sie doch
Damit soll ein Überblick über die Ent-wicklung dieser Kosten in
der jüngstenVergangenheit vermittelt werden.
– je nach Einzelfall – brauchbare An-haltspunkte.
Entwicklung der Baumaterialpreise
Die nachfolgende Übersicht enthält auszugsweise wichtige vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichte Preismessziffernfür
Baumaterialen im Bereich der Metallerzeugnisse.
INDEX 2005 = 100 VERÄND. IN %AUGUST 2012
JUNI JULI AUGUST GEGENÜBER2012 2012 2012 AUGUST 2011
Metalle 125,0 124,3 124,3 – 4,1Roheisen, Stahl und
Ferrolegierungen 114,2 112,4 112,9 – 5,3
Warmgewalzte Flach- und LangerzeugnisseWalzdraht, Betonstahl,
warmgewalzte und geschweißte Profile 113,0 110,7 111,2 – 6,4
Bandstahl mit einer Breite v. weniger als 600 mm 120,2 118,7
118,2 – 5,3
Breitflachstahl, Quartoblech
Betonstahl Stäbe, warmgewalzt
Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus ungeliertem
Qualitätsstahl
Stab- und Flachstahl (warmgewalzt) aus nichtrostendem o. a.
legiertem Stahl
Schwere Profile, Formstahl (ohne Breitflansch-träger) aus
unlegiertem Stahl, 80 mm u. m.
Schwere Profile, Breitflanschträger,aus ungeliertem Stahl, 80 mm
u. m.
Kaltgewalzte und oberflächenveredelte Flach-erzeugnisse, mit
einer Breite von 600 mm o. m.
Kaltgewalztes Blech in Rollen o. Tafeln, mit einerBreite von 600
mm oder mehr aus unleg. Stahl
Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke
aus Eisen oder Stahl
Rohre und Hohlprofile aus Eisen oder Stahl
NE-Metalle und Halbzeug daraus
Halbzeug aus Kupfer und Kupferlegierungen
Gießereierzeugnisse
Teile aus nicht verformbaren Gusseisen
114,3
150,8
108,9
118,5
102,5
101,3
115,8
106,7
120,1
136,4
157,6
170,3
113,3
112,1
114,7
141,3
108,7
117,8
102,7
97,6
114,4
105,5
118,3
133,2
158,6
174,8
113,2
112,1
114,0
147,3
108,3
117,5
97,4
97,9
115,0
105,6
116,9
132,1
158,2
172,2
113,1
112,0
– 10,7
– 5,8
2,9
– 5,2
– 10,5
– 6,8
– 4,2
– 5,0
– 2,7
– 3,0
– 4,1
– 3,8
– 0,4
0,5
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
-
15BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Acht von zehn Betrieben haben Forde-rungsausfälle zu
beklagen.
Wie jüngst eine Erhebung der Hand-werkskammern ergab, hatten
insgesamt80 Prozent der befragten Handwerksbe-triebe aus den
Bereichen Ausbau und Bauin den letzten fünf Jahren
Forderungsaus-fälle zu beklagen. Dennoch führen 25 %–
überproportional kleine Betriebe –überhaupt keine Überprüfung ihrer
Kun-den durch, um sich über deren Zahlungs-vermögen Klarheit zu
verschaffen.
Quelle: Volkswirtschaftliches Institut fürMittelstand und
Handwerk an der Univer-sität Göttingen (ifh)
Durchführung von Bonitätsprüfungen im Handwerk –
Zahlungsausfälle vermeiden
WIRTSCHAFT
100,0101,4102,8105,4108,8109,7111,5
ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)
2005 = 1001) in % zum Vorjahr
JD 2005JD 2006JD 2007JD 2008JD 2009JD 2010JD 2011
2,51,41,42,53,20,81,6
Preisentwicklung der Baumaschinen seit dem Jahr 2005
Die Baumaschinenpreise sind seit 2005 um 16 % teurer
geworden.
ZEITRAUM INDEX (OHNE MWST.)
2005 = 1001) in % zum Vorjahr
2012JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniJuliAugustSeptember
113,4113,8113,8115,6115,6115,7115,7115,7115,7
2,32,42,53,83,83,93,63,83,7
1) Werte nach neuer Systematik des Statistischen Bundesamtes mit
Basisjahr 2005 = 100
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
-
Organisator des diesjährigen Landes-wettbewerbs war die
Handwerkskammerfür Schwaben. Die Ehrungen fanden am 26.10.2012
statt. Wir danken allenWettbewerbsteilnehmern und den Ausbil-
Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2012 –Sieger auf
Landesebene in den Bauberufen
In den von den Bayerischen Bauinnungen betreuten Berufen wurden
beim dies-jährigen praktischen Leistungswettbewerb des Handwerks im
Oktober die Lan-dessieger ermittelt.
BERUFSBILDUNG
16 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Zweimal Gold für das Baugewerbe-Nationalteambei den EuroSkills
2012
Die dritten EuroSkills fanden vom 4. bis 7. Oktober 2012 auf der
RennstreckeSpa-Franchorchamps in Belgien statt. Die
Wettbewerbsteilnehmer des Deut-schen Baugewerbes schnitten dabei
mit zwei Goldmedaillen und zwei gutenvierten Plätzen sehr
erfolgreich ab.
Die Straßenbauer Robin Berger ausSachsen und Thorben Peper aus
Nieder-sachsen errangen Gold im Teamwett -bewerb für die
Straßenbauer. Der imBundesleistungswettbewerb
ErstplatzierteSebastian Full aus Unterfranken
konnteverletzungsbedingt nicht am Wettbewerbteilnehmen.
Ebenfalls Gold ging an den FliesenlegerBjörn Bohmfalk aus
Niedersachsen. Her-
vorragende vierte Plätze konnten sich derMaurer Sebastian
Wichern (Niedersach-sen) und die Stuckateure Andreas Schenkund
Kadir Uzunsakaloglu (beide Baden-Württemberg) sichern.
Das Bayerische Baugewerbe gratuliertden erfolgreichen
Wettbewerbsteilneh-mern, ihren Ausbildungsbetrieben undden
Trainern.
BERUFSBILDUNG
dungsbetrieben für ihr besonderes En -gagement bei der
Ausbildung und beimWettbewerb. Den Siegern gratulieren wirherzlich
und wünschen Ihnen in ihrem be-ruflichen Werdegang viel Erfolg.
Quelle: ZDB
-
17BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Der Bundesleistungswettbewerb in den bauhandwerklichen Berufen
findet in diesem Jahr das erste Mal in Rheinland-Pfalzstatt.
BERUFSBILDUNG
StraßenbauerHerr Christian VeitWernsbach 2991629 Weihenzell
Ausbildungsbetrieb:FNB Pflaster- & Gartenbau
GmbHUnterheßbach 2491611 Lehrberg
Die Landessieger 2012 sind:
Beton- und StahlbetonbauerHerr Jörg DaschnerBurgleite 396260
Weismain
Ausbildungsbetrieb:Dechant Hoch- und Ingenieurbau GmbHAbt-
Knauer- Straße 396260 Weismain
Vom 10. – 12. November messen sich die Landessieger in
denbaugewerblichen Berufen im Berufsbildungs- und
Technologie-zentrum Bau in Kenn bei Trier.
Fliesen,- Platten- und MosaiklegerFrau Stephanie BillnerZum
Sommerkeller 1991171 Greding
Ausbildungsbetrieb:Richard ForchheimerLohen 3091177
Thalmässing
MaurerHerr Daniel StollLimbach 991619 Obernzenn
Ausbildungsbetrieb:Ruf & Helbig GmbH
BauunternehmenCadolzburger Weg 190579 Langenzenn
StuckateureFrau Leibold, JuliaMühlsteig 1390542 Eckental
Ausbildungsbetrieb:Leibold AlfredOrchideenstraße 1190542
Eckental
Wärme-, Kälte- SchallschutzisoliererHerr Reinhold
RothkopfSchönauer Straße 594556 Neuschönau
Ausbildungsbetrieb:Reinhold Rothkopf GmbHSchönauer Straße 594556
Neuschönau
EstrichlegerHerr Niko KellerKreuzstraße 1196199 Zapfendorf
Ausbildungsbetrieb:Barbara PianskiLandsknechtstraße 5096103
Hallstadt
ZimmererHerr Simon RehmWeinsfeld A 3991161 Hilpotstein
Ausbildungsbetrieb:Rupprecht Holbau GmbHStaufener Hauptstraße
1792318 Neumarkt
-
OBERFRANKENOBERFRANKEN
NIEDERBAYERNNIEDERBAYERN
OBERPFALZOBERPFALZ
UNTERFRANKENUNTERFRANKEN
MITTEL-MITTEL-FRANKENFRANKEN
OBERFRANKEN
OBERBAYERNOBERBAYERNOBERBAYERN
NIEDERBAYERN
OBERPFALZ
SCHWABENSCHWABENSCHWABEN
UNTERFRANKEN
MITTEL-FRANKEN
18 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
rischen Ausbildungszentrum erfolgreichabgelegt, wird ihm diese
bereits erbrachteLeistung auf den Werkpolierkurs, der seiteinigen
Jahren ausschließlich in der Baye-rischen BauAkademie ange boten
wird,angerechnet. Der Werkpolierlehrgangverkürzt sich dadurch
entsprechend.
In den vergangenen drei Jahren wurdenin Bayern jeweils mehr als
250 Vorarbei-ter pro Jahr (Tabelle 1 und 2) im Hoch-und Tiefbau
fortgebildet. Bezogen aufdie Ausbildungszahlen im ersten
Lehrjahrder baugewerblichen Ausbildung mit ca.1500 Auszubildenden
pro Jahr ergibtsich ein Verhältnis von einem Vorarbeiterauf sechs
Facharbeiter bzw. Gesellen proJahr. Unterstellt man eine typische
Kollo-nenstärke von drei bis vier Arbeitern,kommt man zu dem
Schluss, dass dieseFortbildungsleistung noch nicht ausrei-chend
sein dürfte um den Bedarf am ge-werblichen Führungspersonal zu
decken.
Zu Werkpolieren wurden in den vergan-genen drei Jahren
durchschnittlich ca. 80 Vorarbeiter pro Jahr fortgebildet (Tabelle
3).
Das entspricht einer Fortbildungsquotevon eins zu einundzwanzig
(Werkpolierezu Lehrlingen im ersten Lehrjahr) unddürfte ebenfalls
dem Bedarf hinterher -hinken.
Das Bayerische Baugewerbe verfügt be-reits über ein
einheitliches und weitge-hend flächendeckendes Angebot (sieheBild:
Vorarbeiterkurse in Bayern) an Vor-arbeiterkursen.
Neben der Bayerischen BauAkademie �werden Vorarbeiterkurse an
den Aus -bildungszentren in Würzburg �, Nörd-lingen �, Regensburg
�, Augsburg �,Memmingen �, München � und Rosen-heim angeboten.
Vorarbeiterkurse in Bayern
Die Kurse werden seit vielen Jahren nach einem einheitlichen
Lehrplan, dervon der Bayerischen BauAkademie ent-wickelt wurde,
abgehalten. Hat ein Vor-arbeiter seine Prüfung an einem Baye-
Neue Aufstiegsfortbildung in BayernVorarbeiter und
Werkpoliere
Das gewerbliche Führungspersonal auf den Baustellen des
Baugewerbes trägt eine hohe Verantwortung für die Qualitätund den
wirtschaftlichen Erfolg der auszuführenden Arbeiten. Am 1. Juli
2012 ist die neue Aufstiegsfortbildung derDeutschen Bauwirtschaft
in Kraft getreten (Blickpunkt Bau, Ausgabe 7/8 2012). Der Artikel
informiert über die Situationder Aufstiegsfortbildung in
Bayern.
BERUFSBILDUNG
Was ändert sich mit der Einführung der neuen
Aufstiegsfortbildung?
Gegenüber den in Bayern bis einschließ-lich 2012 abgehaltenen
Vorarbeiter -kursen wird zukünftig das Fach Mit-arbeiterführung
intensiver gelehrt.
Dies wurde von Mitgliedsbetrieben desBayerischen Baugewerbes
immer wie-der gefordert. Grundsätzlich wird dasgesamte Stoffgebiet
auf der Grund-lage des in der baugewerblichen Aus -bildung bereits
seit vielen Jahren prakti-zierten handlungs orientierten
Ansatzesvermittelt.
Auch die Prüfung wird zukünftighandlungs orientiert abgehalten
und wirddadurch für Prüflinge und Prüfer auf -wendiger. Insgesamt
wird sich die Lehr-gangsdauer für Vorarbeiter einschließlichPrüfung
jedoch nicht verlängern.
Der Werkpolierlehrgang wird im wesent-lichen durch die
zusätzlichen Lerninhalteim Bereich Mitarbeiterführung und Per
-sonalmanagement, sowie durch diehandlungsorientierten Lehr- und
Prüfungs-methoden zukünftig um eine Lehrgangs-woche verlängert
werden müssen.
Quelle : fotolia
-
19BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
BERUFSBILDUNG
Tabelle 1
VORARBEITERKURSE TIEFBAU IN ZAHLEN (TEILNEHMER) 2009 2010
2011
Bayerische BauAkademie 72 68 60
Bauinnung Würzburg 7 11 9
Bauinnung Augsburg 8 6 8
Bayerisches Baugewerbe 87 85 77
Tabelle 2
VORARBEITERKURSE HOCHBAU IN ZAHLEN (TEILNEHMER) 2009 2010
2011
Bayerische BauAkademie FeuchtwangenFeuchtwangen 111 119 83
Bauinnung Würzburg 7 10 8
HWK Niederbayern-OberpfalzRegensburg 10 9 6
Bauinnung Donau-RiesNördlingen 11 12 12
Bauinnung AugsburgAugsburg 8 3 11
HWK SchwabenMemmingen 17 17 15
Bauinnung München 10 17 13
HWK München und OberbayernRosenheim 0 0 27
Bayerisches Baugewerbe 174 187 175
Tabelle 3
WERKPOLIERKURSE IN ZAHLEN (TEILNEHMER) 2009 2010 2011
Bayerische BauAkademie – Hochbau 46 51 37
Bayerische BauAkademie – Tiefbau 50 30 28
Bayerisches Baugewerbe 96 81 65
-
FACHGRUPPEN
20 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Landesleistungswettbewerb im Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerhandwerk in der Bayerischen BauAkademie in
Feuchtwangen
Am 12. Oktober fand in der Bayerischen BauAkademie in
Feuchtwangen derLandesleistungswettbewerb der jungen Fliesen-,
Platten- und Mosaiklegerge-sellinnen und -gesellen statt. Dort
traten die besten jungen Fliesenleger der 7 bayerischen
Handwerkskammerbezirke an, um den Landessieger zu ermitteln.
Wie in jedem Jahr wurde beim Landes-leistungswettbewerb der
Handwerks -jugend auch im Fliesen-, Platten- undMosaiklegerhandwerk
Bayerns besterjunger Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerermittelt.
Augsburger Zirbelnuß war anspruchsvolle Aufgabe
Der aufrecht stehende Zapfen einer Zir-belkiefer, eingebettet in
ein rot-weißesSchild – dies war die anspruchsvolle Auf-gabe für den
Wettbewerb der bestenFliesenleger/-innen Bayerns in diesemJahr.
Während des eintägigen Wettbe-werbs erstellten die jungen
Gesellinnenund Gesellen als Arbeitsprobe ein Flie-senabbild vom
Augsburger Wappen. Aus roten, weißen, grünen und orangenFliesen
mussten die Bezirksbesten einenWandbelag im Dünnbettverfahren mit
vielraffinierter Schnitttechnik und Rundungenherstellen.
Erarbeitet wurde die Wettbewerbsauf-gabe auch in diesem Jahr vom
ehemali-gen Obermeister der mittelfränkischenFliesenlegerinnung
Dieter Knörr. Bewertetwurden die Handfertigkeit und Sorgfaltder
Bearbeitung ebenso wie die Maß -haltigkeit und der optische
Eindruck derverschiedenen Arbeitsproben. Die Prü-fungskommission
unter Vorsitz von DieterKnörr, war mit den Ergebnissen der
Ar-beitsproben zufrieden.
Landessieger erstmals eine junge Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerin
Erstmals wurde eine junge Fliesen-, Plat-ten- und
Mosaiklegergesellin 1. Landes-siegerin in diesem Handwerk.
StephanieBillner aus Greding, ausgebildet beimAusbildungsbetrieb
Richard Forchheimer,Thalmässing, verwies Michael Wiesingeraus
Kirchroth, Ausbildungsbetrieb Wie-singer GmbH, Kirchroth, als 2.
Landessie-ger und Alexander Fries aus
Mainaschaff,Ausbildungsbetrieb Walter Fries ausMainaschaff, auf die
Plätze.
Bundesleistungswettbewerb im November
Die Siegerin des Landesleistungswettbe-werbs darf sich nun
während des Bundes-leistungswettbewerbes vom 10. – 12.November 2012
in Kenn (Trier) mit denFliesenlegern aus dem gesamten Bundes-gebiet
messen.
FLIESEN UD NATURSTEIN
FACHGRUPPEN
Landessiegerin Stephanie Billner neben ihrer Arbeitsprobe
-
21BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
kommunalen Straßenbau und im sozialenWohnungsbau finanziert
werden. Dievom Bundesfinanziminsterium vorgeleg-ten Vorschläge sind
nach Auffassung derVerkehrsministerkonferenz nicht geeignet,die
notwendigen Investitionen abzu -sichern. Die
Verkehrsministerkonferenzforderte den Bund deshalb auf, die
Fi-nanzhilfen zur Verbesserung der Ver-kehrsverhältnisse der
Kommunen auchnach 2013 entsprechend des nachgewie-senen Bedarfs
auszustatten, sie aber zu-mindest in bisheriger Höhe
fortzuführen.
Hinweis: Wir haben dazu einSchwerpunktthema „Stärkung
derBauinvestitionen des Freistaats Bayern und der Kommunen –
füreine Fortführung von Finanzuwei-sungen nach dem Entflechtungs
-gesetz!“ erarbeitet, dass Sie aufden Internetseiten des LBB
unterwww.lbb-bayern.de herunterladenkönnen.
Gegenüber den bayerischen Land-tagsabgeordneten haben wir ge
-fordet, die Verlängerung und Aufrechterhaltung der
Bundeszu-weisungen an die Länder mindes-tens auf dem bisherigen
Niveauüber 2013 hinaus beizubehalten.Das heißt für Bayern für die
kom-munale Infrastruktur mindestens 196 Mio. Euro, für den
Wohnungs-bau mindestens 61 Mio. Euro undfür die Wohnraumförderung
und für den Hochschulbau mindestens120 Mio. Euro jährlich.
Die am 04/05. Oktober 2012 tagen-de Konferenz der
Verkehrsminister undBundesländer erzielte folgende
Bespre-chungsergebnisse:
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
Im Hinblick auf die künftige Finanzierungder
Verkehrsinfrastruktur wurde der Zwi-schenbericht der sog.
Daehre-Kommissionvorgelegt. Diese Kommission soll
Lö-sungsvorschläge entwickeln, um die vonden Ländern berechnete
jährliche De-ckungslücke von rund 7 Mrd. Euro in
denVerkehrshaushalten für den Erhalt der In-frastruktur schließen
zu können. Bis zumJahresende wird der Bericht nunmehrqualifiziert,
um als Entscheidungshilfe fürdie Zeit nach der Bundestagswahl
derdann gewählten Regierung zur Verfügungzu stehen.
Bundesverkehrsminister Ramsauer identi-fiziert im
Verkehrsbereich eine strukturelleUnterfinanzierung. Bund, Länder
undKommunen hätten nicht genügend Gelder,um alle notwendigen
Neubau- und Aus-bauprojekte und deren Erhalt zu gewähr-leisten. Er
sprach sich für eine breiteDiskussion darüber aus, wie ein
modernesleistungsfähiges Straßennetz dauerhafterhalten werden
könne.
Entflechtungsgesetz
Großen Wert legen die Verkehrsministerauf eine angemessene
Dimensionierungder Bundesmittel mit Blick auf das Aus-laufen des
sog. Entflechtungsgesetzes,über das wesentliche Investitionen
im
Bundesverkehrswegeplan
Die Bundesregierung will bis Ende 2013ein Konzept vorlegen, das
Kriterien be-nennt, nach denen die Prioritäten imneuen
Bundesverkehrswegeplan künftigentwickelt werden. Geplant ist, das
An-gebot für den Ausbau der Verkehrsinfra-struktur mit
demographischen Datenabzugleichen und dem Erhalt Vorrangvor dem
Neubau zu geben. Nach Ab-schluss der Bedarfsanalyse werden
kon-krete Festlegungen erst nach derBundestagswahl erfolgen
können.
Einschätzung: Es ist erfreulich, dass nun auch
Bundesverkehrsmi-nister Dr. Peter Ramsauer für
eineAufrechterhaltung der bisherigen Bundeszuweisungen für
Verkehrs-investitonen auf dem bisherigen Niveau eintritt.
Gleichzeitig ist zubeobachten, dass sich künftig derSchwerpunkt der
Förderungen unddes Mittelflusses wohl stärker alsbisher vom Neubau
auf den Sanie-rungsbereich verschieben wird.
Verkehrsministerkonferenz für stetige Förderung der
Verkehrsinfrastruktur durch Bund
Die Verkehrsministerkonferenz sprach sich für die Beibehaltung
der Mittelzuweisungen des Bundes im Verkehr nach 2013auf mindestens
bisherigem Niveau aus.
FACHGRUPPEN
STRASSEN- UND TIEFBAU
-
22 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Bereiche des Bauwesens kann diesesMerkblatt ebenfalls
herangezogen wer-den. Die in dem Merkblatt enthaltenentechnischen
Empfehlungen für die Pla-nung und Ausführung sollen dazu bei
-tragen, Bodenverfestigungen und Boden-verbesserungen mit
Mischbindemittelnsachgerecht und nach einheitlichenGrundsätzen
herzustellen.
Das Merkblatt befasst sich mit der Her-stellung, der
Wirkungsweise, den Eigen-schaften und der Anwendung
vonMischbindemitteln für die Verfestigungvon Böden und Baustoffen
(natürliche undkünstliche Gesteinskörnungen und
Recyc-ling-Baustoffe – RC-Baustoffe) beim Bauvon Straßen und
Verkehrsflächen gemäßZTV E-StB und TL BuB E-StB. Für andere
Das Merkblatt wird von der FGSV Verlag GmbH vertrieben.
Information und Kontakt: www.fgsv-verlag.de
Neues FGSV-Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweise und
Anwendung von Mischbindemitteln
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
hat das Merkblatt zur Herstellung, Wirkungsweiseund Anwendung von
Mischbindemitteln, Ausgabe 2012, neu veröffentlicht.
Der Betonwerkstein-Kalender ist ein Ar-beitsmittel, welches dem
Praktiker auf derBaustelle die Arbeit erleichtert,
Rechtssi-cherheit schaffen und Fehler vermeidenhilft. Gerade durch
die große Bandbreitean Informationen, die der Kalender
bietet,eignet er sich auch für die Aus- und Weiterbildung. Darüber
hinaus kann derBetonwerkstein-Kalender Planern, Archi-tekten und
Bauleitern als Nachschlage-werk sowie für die tägliche Arbeit vor
Ortdienen.
Herausgeber: Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile,
Terrazzo und Naturstein im ZDB und der Dachverband der Betonstein-
und Terrazzohersteller e.V.
Der Betonwerkstein-Kalender ist ein prak-tisches Kalendarium und
enthält wichtigetechnische Regelwerke und Toleranzbe-stimmungen des
neuesten Standes für dasBetonwerksteingewerbe sowie wesent -liche
Hinweise für eine fachgerechte Ausführung. Neben
Kostenermittlungsfor-mularen, Massenermittlungs- und
Auf-maßblättern finden sich auf 480 Seitenauch VOB-Musterblätter,
technische Ar-beitsblätter sowie ein Handwerkerver-trag.
Im Betonwerkstein-Kalender 2013 wur-den ein neues Merkblatt zur
Montagevon Fertigteilen sowie Auszüge des neuenMerkblatts „Treppen“
eingefügt, womitwieder hochaktuelle Neuerungen für dieBranche
enthalten sind.
Bezug:AD-Media GmbHIndustriestraße 180, 50999 KölnTelefon 0 22
36/96 239 - 0Telefax 0 22 36/96 239 - 6
[email protected] beim Verlag: Herr Rolf Gerdun.
Onlinebestellung: www.betonwerksteinkalender.de
Bis zum 30.11.2012 ist der Betonwerkstein-Kalender 2013 zum
Subskriptionspreis von 19,80 € erhältlich, danach beträgt der
reguläre Preis 24,80 €.
Betonwerkstein-Kalender 2013
Der Betonwerksteinkalender 2013 kann ab sofort bezogen
werden.
FACHGRUPPEN
BETONWERKSTEIN, FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN
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23BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
– Herr Karl-Heinz Nibler, BFB Behmann Feuerfestbau
GmbH,Bremen
– Herr Dipl.-Ing. Herbert Wuschek, Wuschek Feuerungsbau und Co.
KG,Langenneufnach.
Anlässlich der turnusgemäß anstehenden Neuwahl des Vorstandes
wurden folgende weitere Vorstandsmitglieder gewählt:
Diese Herren sind zugleich auch Ver-treter der Bundesfachgruppe
Feuerungs-,Schornstein- und Industrieofenbau desZDB im Deutschen
Ausschuss für Feuer-fest- und Schornsteinbau sowie Mitglie-der der
Tarifkommission für das feue-rungstechnische Gewerbe.
Neuwahlen des Vorstandes der Bundesfachgruppe Feuerungs-,
Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB
Anlässlich der Fachversammlung der Bundesfachgruppe Feuerungs-,
Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB am 27. September 2012 in
Bregenz wurde Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Schweida, L. Gussenbauer
& Sohn Spezialbauunter-nehmung GmbH aus Nürnberg, als
Vorsitzender der Bundesfachgruppe wieder gewählt.
FACHGRUPPEN
FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU
Der neu gewählte Vorstand der Bundesfachgruppe Feuerungs-,
Schornstein- und Industrieofenbau im ZDB, Dritter von rechts:
Vorsitzender Dipl.-Ing. Wolfgang Schweida
– Herr Dipl.-Ing. Rene Gleser, M. Gleser GmbH Feuerfestbau,
Dillingen
– Herr Dipl.-Ing. Markus Horn, Jünger + Gräter Feuerfestbau
GmbH,Schwetzingen
www.lbb-bayern.de
Auf unserer Homepage finden Sieauch die Ausgaben von
BlickpunktBau sowie unsere Tarifsammlung-online im
Mitgliederbereich.
Schauen Sie doch mal rein!
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24 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
Empfehlungsportal für Bauunternehmen.
Das Internetportal www.gute-bauunternehmen.de wird getragen von
der na-tionalen Initiative „Neue Qualität des Bauens – INQA-Bauen“
und bietet eineneutrale und unabhängige Plattform zur Bewertung von
Bauunternehmen durchihre Kunden.
Die Initiative vereint alle wesentlichenVerbände und
Organisationen in derBauwirtschaft – von Bauherrenverbän-den, über
Architekten- und Ingenieurkam-mern, bis hin zu den Sozialpartnern
inder Bauwirtschaft und Ministerien sowie
Unternehmen und Dienstleistern. Zu denPartner dieser Initiative
gehört auch un-sere Qualitätsinitiative Bauen mit In-nungs-Qualität
e.V. Die Geschäftsstellevon INQA-Bauen liegt beim
Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales (BMAS).
NA
CH
RIC
HTE
N
NACHRICHTEN
Das neue Empfehlungs-Portal
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Unter www.gute-bauunternehmen.de fin-den private Bauherren
transparente undverlässliche Informationen über Bauunter-nehmen in
ihrer Nähe. Sie als Bauunter-nehmer wiederum können sich auf
diesenSeiten kurz und standardisiert mit Ihrenwesentlichen
Leistungsmerkmalen präsen-tieren.
Sie geben Auskunft über Ihre Kon-taktdaten, Mitarbeiterzahl,
Leistungs-spektrum, Innungs- und Verbandsmit-gliedschaft,
Ausbildung, Präqualifikation,Zertifizierung, Gütesiegel sowie
Absiche-rung des Bauherren (Sicherheitseinbehalt,Bürgschaft,
Versicherungslösungen). Au-ßerdem haben Sie die Möglichkeit,
IhrenBetrieb kurz zu beschreiben.
Die Bewertung ist das KernelementKernelement von
www.gute-bauunter -nehmen.de ist die integrierte
Bauherren-bewertung. Mit Fragebögen könnenBauherren nach einem
Auftrag die gelis-teten Unternehmen bewerten und so
ihreZufriedenheit zum Ausdruck bringen. Kri-terien wie Vertrag und
Vereinbarungen,Beratung, Organisation, Sauberkeit,Kommunikation,
Termin, Qualität, Bauab-nahme, Preise und Zufriedenheit könnenhier
auf einer Scala von – – bis + + be-wertet werden.
Bevor eine Bewertung jedoch online geht,können Sie als Betrieb
diese einsehen.Wenn Ihnen diese missfällt, haben Sie
dieMöglichkeit, die Veröffentlichung abzu-lehnen. Dass eine
Bewertung unterdrücktwurde, kann der Nutzer jedoch sehen.
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25BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
(IQ-Betriebe gelangen direkt auf diePlattform. Es ist lediglich
erforderlich, denBetrieb frei zu halten. Die Adressdatensind
bereits im System hinterlegt. Die Gül-tigkeit beträgt ein Jahr.
Danach müssenauch IQ-Betriebe eine Selbstbewertungvon CASA-Bauen
ausfüllen.
Welche Vorteile bietet das Empfehlungs-Portal für
Bauunternehmen?
Sie nutzen eine Chance, sich nicht nur imInternet dazustellen
sondern sich auchvon Ihren Wettbewerbern zu unterschei-den. Basis
ist die Empfehlung aus Kun-densicht. Zudem wird das
teilnehmendeUnternehmen in der Suchmaschine des In-ternet schneller
gefunden, je öfter es dortdurch die Anzahl der Bewertungen
gelis-tet ist.
NACHRICHTEN
Darstellung aller Bewertungen auf der Betriebsseite. Diese kann
auch auf die eigene Homepage eingebettet werden.
Insgesamt neun Themenfelder werden von Bauherren bewertet)
Für den Fall, dass es rund um die Bewer-tung zu Problemen
zwischen Ihnen undIhren Kunden kommt, kann eine Schlich-tungsstele
eingeschaltet werden. Dasalles ist sowohl für Sie als auch für
Bau-herren kostenfrei.
So kommt Ihr Unternehmen auf die Empfehlungs-Plattform:
Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Ihr Unternehmen hat schon eine Selbst-bewertung mit
CASA-bauen (CASAsteht für „Chancen ausloten, systema-tisch
arbeiten“) durchgeführt.
2. Ausfüllen der Selbstbewertung- undErklärung von CASA-Bauen.
Nacheiner Vollständigkeitsprüfung derSelbstbewertung wird der
Betrieb indie Liste aufgenommen.
3. Ihr Unternehmen besitzt eines der folgenden
Qualitätssiegel:
– AMS BAU– Bauen mit IQ– Präqualifikation (PQ VOB)–
Qaualitätsverbund
umweltbewusster Betrieb (QuB)– Meisterhaft– Fachbetrieb
Ausbau
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26 BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
und Südbayern an. In diesem Jahr habensich – dank des
persönlichen Einsatzesunserer Herren Obermeister – über 80 Lehrer
zu dieser außergewöhnlichenInformationsveranstaltung angemeldet,die
im Bauindustriezentrum in Stockdorfam 18.10.2012 stattgefunden
hat.Neben der Präsentation der umfangrei-chen Informationsmappe,
konnten dieLehrer die einzelnen Bauberufe bei prak-tischen
Demonstrationen hautnah erlebenund waren angehalten, auch selbst
Handanzulegen.
Ziel der Aktion war es, den Lehrern dieMöglichkeiten und Chancen
einer Ausbil-dung am Bau näher zu bringen, um ihrenSchülern die
berufliche Perspektiven inder Baubranche besser vermitteln zu
kön-nen. Nachdem die Erfahrung zeigt, dassSchüler der
Abschlussklassen häufig nurüber wenige, oft klischeebeladene
Infor-
Was soll ich werden?“ – diese Frage beschäftigt Schüler der
Haupt- und Real-schulen spätestens ab den Jahrgangs -stufen 7 und
8. Aus diesem Grund habendie Verbände der Bayerischen
Bauwirt-schaft und die IndustriegewerkschaftBauen-Agrar-Umwelt
bereits Anfang2009 eine Informationsmappe für Schu-len unter dem
Motto „Bauen hat Zukunft“entwickelt. Diese wurde anschließend
vonunseren 70 Innungen bzw. Obermeisternan alle Hauptschulen in
Bayern überge-ben. Zwischenzeitlich sind bereits über4.000
Exemplare dieser „Lehrer-Mappe“an Bayerischen Schulen im
Umlauf.
Damit sich die Lehrer nicht nur theoretischsondern auch
praktisch auf ihren berufs-kundlichen Unterricht vorbereiten
können,bieten die Verbände der BayerischenBauwirtschaft jährlich
einen „Aktionstagfür Lehrer“ (Lehrertag) im Wechsel Nord-
mationen zum Berufsangebot der Bau-wirtschaft verfügen, haben
wir den Leh-rern mit dieser Veranstaltung detaillierteEinblicke in
die Bauberufe vermittelt. DieLehrer konnten erfahren, dass die
Berufs-bilder im Baugewerbe sowohl vielfältigals auch modern
aufgestellt sind undschon lange nicht mehr das verstaubteImage von
einst verkörpern. Interessantfür die Lehrer war zudem, dass die
Bau-berufe zahlreichen Aufstiegs- und Karrie-rechancen bieten.
So waren die Lehrer dann auch mit gro-ßem Engagement, Interesse
und Spaßdabei, als es hieß, selbst Hand anzu -legen.
Unter fachkundiger Anleitung wurde an unterschiedlichen
Stationen eifrig ge-mauert, gesägt, isoliert, Estrich und Fliesen
gelegt.
„4. Aktionstag für Lehrer“ Haupt- und Realschullehrer konnten
Bauberufe hautnah erleben
Auch der 4. Aktionstag für Lehrer war ein voller Erfolg. Bei
strahlendem Sonnenschein informierten sich rund 80 Lehrkräfteüber
die Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten am Bau.
NACHRICHTEN
An insgesamt 11 Bauberufe-Ständen konnten die rund 80
Lehrkraf̈te unter fachkundiger Anleitung selbst Hand anlegen.
-
JEWEILS JANUAR – AUGUST 2011 2012 %
Anzahl der Beschäftigten (im Monatsdurchschnitt)
Tätige Personen im Bauhauptgewerbe 127 674 129 081 1,1
Bruttoentgeltsumme in 1000 €
Bruttolöhne und -gehälter 2 284 699 2 358 699 3,2
Geleistete Arbeitsstunden in 1000
Wohnungsbau 44 406 44 185 – 0,5
Gewerblicher und industrieller Bau 27 792 28 002 0,8
davon: Hochbau 16 947 16 982 0,2Tiefbau 10 845 11 020 1,6
Öffentlicher und Verkehrsbau 27 354 24 987 – 8,7
davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 1 710 1 633 –
4,5für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 5 325 4 550 – 14,6
davon: TiefbauStraßenbau 9 979 9 580 – 4,0für Gebietskörpersch.
und Sozialvers. 10 340 9 224 – 10,8
insgesamt 99 552 97 174 – 2,4
Umsatz ohne USt. in 1000 €
Wohnungsbau 4 036 665 4 090 708 1,3
Gewerblicher und industrieller Bau 3 487 187 3 609 395 3,5
davon: Hochbau 2 428 326 2 533 360 4,3Tiefbau 1 058 861 1 076
035 1,6
Öffentlicher und Verkehrsbau 2 779 734 2 771 461 – 0,3
davon: Hochbaufür Organisationen ohne Erwerbszweck 138 634 147
054 6,1für Gebietskörpersch. und Sozialvers. 628 378 583 405 –
7,2
davon: TiefbauStraßenbau 1 025 777 1 109 291 8,1für
Gebietskörpersch. und Sozialvers. 986 945 931 711 – 5,6
Baugewerblicher Umsatz 10 303 586 10 471 564 1,6
Die wirtschaftliche Entwicklung des Baugewerbesin Bayern im Jahr
2012 im Vergleich zum VorjahrBeschäftigte, Löhne, Gehälter,
geleistete Arbeitsstunden und Umsätze in Bayern
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung, Dienststelle Schweinfurt
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
27BLICKPUNKT BAU, Ausgabe 11, November 2012
-
BAUEN MIT INNUNGS-QUALITÄT e.V.
BRUNNENBAUSPEZIALTIEFBAUUND GEOTECHNIK
WÄRME-, KÄLTE-, SCHALL- UND BRANDSCHUTZISOLIERER
STUCK UND PUTZ
TROCKENBAU
ESTRICH UND BELAG
STRASSEN- UND TIEFBAU
BETONWERKSTEIN,FERTIGTEILE, TERRAZZO UND NATURSTEIN
HOCHBAU
FLIESEN UND NATURSTEIN
BAHNBAU
FEUERUNGS-, SCHORNSTEIN- UND INDUSTRIEOFENBAU