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Informationen und Bestimmungen zum Geschäftsverkehr Walser
Privatbank AG Version: 4.1
Stand: 13.09.2019
Inhalt
Nr. 1 Vorvertragliche Informationen für VerbraucherNr. 2
Leistungs- und PreisblattNr. 3 Sonderbedingungen zu AGB Nr. 4
Allgemeine GeschäftsbedingungenNr. 5 Gegenüberstellung der
Allgemeinen Geschäfts bedingungen (falls zutreffend)Nr. 6
Allgemeine Informationen zum AnlagegeschäftNr. 7 Allgemeine
Informationen zu Zahlungs dienstleistungen für VerbraucherNr. 8
Allgemeine Informationen zum BasiskontoNr. 9 Allgemeine
Informationen zu Zahlungs dienstleistungen für Verbraucher bei
BasiskontenNr. 10 Bedingungen für DebitkartenNr. 11 Bedingungen für
digitale DebitkartenNr. 12 Bedingungen für die Nutzung der
Debitkarte im Rahmen der Kartenfunktion ZOINNr. 13 Bedingungen für
Electronic Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA
business)Nr. 13 Nutzungsbedingungen ELBA-pay AppNr. 14
Einlagensicherung AnlegerentschädigungNr. 15 Bedingungen für das
SpareinlagengeschäftNr. 16 Bedingungen zur Nutzung von Online
Sparen „fix“Nr. 17 Bedingungen zur Nutzung von Online Sparen Nr. 18
Bedingungen für bargeldlose Zahlungen im Internet im Rahmen des
Maestro SecureCodeNr. 19 Informationen zur Datenverarbeitung
(DSGVO)Nr. 20 Informationsbogen für den EinlegerNr. 21 Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Portfolio- / VermögensverwaltungNr. 22
WALSER Vergütungsvertrag (Bedingungen)Nr. 23 Vergütungsvereinbarung
– Vermögensverwaltende Strategiefonds (Bedingungen)Nr. 24 Auftrag
Vermögensverwaltungsmandat (Bedingungen)Nr. 25 Selbstauskunft
(Bedingungen)
2 |23 | 34 | 39 | 56 |75 |93 |
104 |107 |119 |124 | 129 |133 |142 |145 |147 |149 |151 |153 |156
|161 |163 |170 |172 |174 | 176 |
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1 | I. Allgemeine Informationen3 | II. Produktbezogene
Informationen3 | 2.1 Informationen zum Vertrag zur
Depoteröffnung | 2.2 Informationen zum (Konto-)
Rahmenvertrag12 | 2.3 Informationen zum Auftrag für
ein Vermögensverwaltungsmandat16 | 2.4 Informationen bezüglich
ver -
mögens verwaltender Strategiefonds20 | 2.5 Informationen
bezüglich des
WALSER Vergütungsvertrags
. Allgemeine Informationen Diese Informationen gelten bis auf
Weiteres. Sie stehen lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung.
Diese allgemei-nen Informationen gelten für jede einzelne der unter
dem Kapi-tel aufgeführten produktbezogenen Informationen.
Name und Anschrist der Bank Walser Privatbank AGWalserstraße
Riezlern, ÖsterreichTel. + ( ) -Fax + ( ) -
[email protected] Kosten
zusätzlicher Art fallen nicht an.
Niederlassungen in DeutschlandWalser Privatbank AGNiederlassung
DüsseldorfBenrather Straße Düsseldorf, DeutschlandTel. + () -Fax +
() [email protected]
Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an.
Walser Privatbank AGNiederlassung StuttgartKronprinzstraße
Stuttgart, Deutschland
Tel. + () -Fax + () [email protected]
Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an.
Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Walser PrivatbankAG ist
der Vorstand Dipl.-Volkswirt Florian Widmer, MBA (Vorsitzender);
MMag. Erhard Tschmelitsch; Mag. Regina Reitter, MBA, CMC
Eintragung im (Genossenschast s-)Register (Amtsgericht
/Register-Nr.) Die Walser Privatbank AG (nachfolgend: „Bank“) ist
im Firmenbuch Feldkirch, Österreich, unter der Firmenbuch-Nr. x
eingetragen. Die Niederlassung der Bank in Düsseldorf ist beim
Amts-gericht in Düsseldorf im HRB eingetragen. Die Niederlassung
der Bank in Stuttgart ist beim Amts-gericht in Stuttgart im HRB
eingetragen.
Umsatzsteuer-Identifi kationsnummer (UID)ATU
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Stand: 01.03.2019
Vorvertragliche Informationenfür Verbrauchermit gewöhnlichem
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland sowie zuim Fernabsatz
oder außerhalb von Geschäst sräumen geschlossenen Verträgenüber
Finanzdienstleistungen (einschließlich Widerrufsbelehrungen)
Nr. 1
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb von Bank-geschäst en aller Art (§ Bankwesengesetz) und von
damit zu-sammenhängenden Geschäst en.
Zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Finanzmarktauf-sicht (FMA), Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich
(im Internet unter: www.fma.gv.at) sowie die Österreichische
Nati-onalbank, Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich (im In-ternet
unter: www.oenb.at).
Weitere zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde
bei (grenzüberschreitenden)Bankgeschäst en in Deutschland ist auch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Graurheindorfer Str. , Bonn, oder Dienstsitz Frankfurt:
Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin),
Marie-Curie-Str. – (im Internet unter: www.bafi n.de).
Vertragssprache Die für den Vertragsschluss zur Verfügung
stehende Sprache ist deutsch. Die Vertragsbedingungen und diese
Vorab -informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt.
Maß-gebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die
Kom-munikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Ver-trags
ist die deutsche Sprache.
Anwendbares Recht, das die Bank der Aufnahme von Beziehungen zum
Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt
Für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrags
zwischen Kunde und Bank gilt deutsches Verbrau-cherrecht.
Auf den Vertrag anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Geschäst
sbeziehung unterliegt dem von den Ver-tragsparteien gewählten
Recht. Demnach wird die Geltung ös-terreichischen Rechts nach
freier Rechtswahl durch die Partei-en ausdrücklich vereinbart. Die
Parteien können nach geltendem europäischen Recht jederzeit
vereinbaren, dass die Geschäst sbeziehung nach ei-nem anderen Recht
zu beurteilen ist als dem, das zuvor auf-grund anderer gesetzlicher
Vorschrist en maßgebend war. Sofern die Parteien keine Rechtswahl
getroff en haben, be-stimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende
Recht - bei-spielsweise bei Dienstleistungsverträgen - nach dem
Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen
Aufent-halt hat. Im Rahmen der von den Parteien ausdrücklich
getroff e-nen freien Rechtswahl weist das Kreditinstitut seine
Kunden insbesondere darauf hin, dass neben dem nach der
Rechts-wahlklausel vereinbarten Recht auch immer die
verbraucher-
schützenden Bestimmungen des Rechts des Staates Anwen-dung fi
nden, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Für Verbraucher ergibt sich der Gerichtsstand nach
dem Gesetz, wobei verbraucherschützende Normen des Landes, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stets Anwendung
fi nden; insbesondere bei Klagen eines Ver-brauchers gegen das
Kreditinstitut ist die Verordnung über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstre-ckung von
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO)zu
berücksichtigen. Auf die Sonderbedingungen zu den Allge-meinen
Geschäst sbedingungen für Verbraucher mit gewöhnli-chem Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland wird inso-fern verwiesen.
Hinweis zur Einlagensicherung Die Bank unterliegt
uneingeschränkt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie ist Mitglied der für die
gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zuständigen
Österreichischen Raiff ei-sen-Einlagensicherung eGen (ÖRE). Die
Österreichische Raiff eisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) nimmt die
Funktion der gesetzlichen Einlagensicherung und
Anlegerentschädigung für die Raiff eisen Bankengruppe Österreich
(RBG) wahr. Die RBG ist ein Verbund von Kreditinstituten, und zwar
den Raiff eisenbanken, den Raiff eisenlandesbanken und der Raiff
eisen Bank International AG (RBI), die nach dem Prinzip der
Regionalität und Subsidiarität in ganz Österreich bestehen und sich
daher durch besondere Kundennähe auszeichnen. Da dem Prinzip der
Solidarität in der Raiff eisen Banken-gruppe zentrale Bedeutung
zukommt, gibt es ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung der
ÖRE ein dichtes Netz an freiwilligen Solidaritätseinrichtungen, die
die jeweils teilneh-menden Raiff eisenbanken und somit auch deren
Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehend
schützen. Die Raiff eisen Bankengruppe Österreich verfügt somit
über ein dichtes Netz zur Sicherung von Kundeneinlagen. Weitere
Informationen fi nden Sie im Schalteraushang.
Bankenabwicklung Aktien, Bankschuldverschreibungen sowie andere
Forde-rungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen
Vor-schrist en. Diese Regelungen können sich für den Anleger /
Ver-tragspartner des Instituts im Abwicklungsfall des Instituts
nachteilig auswirken. Weitere Informationen fi nden Sie im
Schalteraushang.
Beschwerdestelle der Bank Die Bank ist stets bemüht, die Kunden
hinsichtlich ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des
Bankgeschäst s bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund
zu einer
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Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb von Bank-geschäst en aller Art (§ Bankwesengesetz) und von
damit zu-sammenhängenden Geschäst en.
Zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
Finanzmarktauf-sicht (FMA), Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich
(im Internet unter: www.fma.gv.at) sowie die Österreichische
Nati-onalbank, Otto-Wagner-Platz , Wien, Österreich (im In-ternet
unter: www.oenb.at).
Weitere zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde
bei (grenzüberschreitenden)Bankgeschäst en in Deutschland ist auch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Graurheindorfer Str. , Bonn, oder Dienstsitz Frankfurt:
Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin),
Marie-Curie-Str. – (im Internet unter: www.bafi n.de).
Vertragssprache Die für den Vertragsschluss zur Verfügung
stehende Sprache ist deutsch. Die Vertragsbedingungen und diese
Vorab -informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt.
Maß-gebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die
Kom-munikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Ver-trags
ist die deutsche Sprache.
Anwendbares Recht, das die Bank der Aufnahme von Beziehungen zum
Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt
Für die Aufnahme von Beziehungen vor Abschluss des Vertrags
zwischen Kunde und Bank gilt deutsches Verbrau-cherrecht.
Auf den Vertrag anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Geschäst
sbeziehung unterliegt dem von den Ver-tragsparteien gewählten
Recht. Demnach wird die Geltung ös-terreichischen Rechts nach
freier Rechtswahl durch die Partei-en ausdrücklich vereinbart. Die
Parteien können nach geltendem europäischen Recht jederzeit
vereinbaren, dass die Geschäst sbeziehung nach ei-nem anderen Recht
zu beurteilen ist als dem, das zuvor auf-grund anderer gesetzlicher
Vorschrist en maßgebend war. Sofern die Parteien keine Rechtswahl
getroff en haben, be-stimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende
Recht - bei-spielsweise bei Dienstleistungsverträgen - nach dem
Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen
Aufent-halt hat. Im Rahmen der von den Parteien ausdrücklich
getroff e-nen freien Rechtswahl weist das Kreditinstitut seine
Kunden insbesondere darauf hin, dass neben dem nach der
Rechts-wahlklausel vereinbarten Recht auch immer die
verbraucher-
schützenden Bestimmungen des Rechts des Staates Anwen-dung fi
nden, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat. Für Verbraucher ergibt sich der Gerichtsstand nach
dem Gesetz, wobei verbraucherschützende Normen des Landes, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, stets Anwendung
fi nden; insbesondere bei Klagen eines Ver-brauchers gegen das
Kreditinstitut ist die Verordnung über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstre-ckung von
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO)zu
berücksichtigen. Auf die Sonderbedingungen zu den Allge-meinen
Geschäst sbedingungen für Verbraucher mit gewöhnli-chem Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland wird inso-fern verwiesen.
Hinweis zur Einlagensicherung Die Bank unterliegt
uneingeschränkt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie ist Mitglied der für die
gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zuständigen
Österreichischen Raiff ei-sen-Einlagensicherung eGen (ÖRE). Die
Österreichische Raiff eisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) nimmt die
Funktion der gesetzlichen Einlagensicherung und
Anlegerentschädigung für die Raiff eisen Bankengruppe Österreich
(RBG) wahr. Die RBG ist ein Verbund von Kreditinstituten, und zwar
den Raiff eisenbanken, den Raiff eisenlandesbanken und der Raiff
eisen Bank International AG (RBI), die nach dem Prinzip der
Regionalität und Subsidiarität in ganz Österreich bestehen und sich
daher durch besondere Kundennähe auszeichnen. Da dem Prinzip der
Solidarität in der Raiff eisen Banken-gruppe zentrale Bedeutung
zukommt, gibt es ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung der
ÖRE ein dichtes Netz an freiwilligen Solidaritätseinrichtungen, die
die jeweils teilneh-menden Raiff eisenbanken und somit auch deren
Kunden über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehend
schützen. Die Raiff eisen Bankengruppe Österreich verfügt somit
über ein dichtes Netz zur Sicherung von Kundeneinlagen. Weitere
Informationen fi nden Sie im Schalteraushang.
Bankenabwicklung Aktien, Bankschuldverschreibungen sowie andere
Forde-rungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen
Vor-schrist en. Diese Regelungen können sich für den Anleger /
Ver-tragspartner des Instituts im Abwicklungsfall des Instituts
nachteilig auswirken. Weitere Informationen fi nden Sie im
Schalteraushang.
Beschwerdestelle der Bank Die Bank ist stets bemüht, die Kunden
hinsichtlich ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des
Bankgeschäst s bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund
zu einer
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Beschwerde haben, wird die Bank dieser Beschwerde umgehend
nachgehen. Zu diesem Zweck sollten Sie sich an Ihren Kundenbe-rater
oder – wenn auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erle-digung
erreicht werden kann – an die Beschwerdestelle der Bank
([email protected]) wenden. Innerhalb von zwei Wochen
wird die Bank Ihnen den Ein-gang Ihrer Eingabe schrist lich
bestätigen. Im Folgenden wird sich die Abteilung
Beschwerdemanagement in Abstimmung mit den betroff enen
Fachabteilungen mit Ihrem Anliegen ausei-nandersetzen und Ihnen
nach weiteren zwei Wochen eine Stel-lungnahme über die Erledigung
zusenden. Wenn Sie mit dem Lösungsvorschlag nicht einverstanden
sind, können Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut an die
Beschwerdestelle wenden. Sollte weiterhin keine zufriedenstellende
Erledigung ein-getreten sein, so wenden Sie sich bitte an den
Ombudsmann der gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen
Kre-ditwirtschast .
Streitschlichtung durch den Ombudsmann Für die Beilegung von
Streitigkeiten mit der Bank besteht für Verbraucher die
Möglichkeit, die gemeinsame Schlichtungs-stelle der
Österreichischen Kreditwirtschast (https://banken-schlichtung.at)
anzurufen. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels eines
Briefs, eines Telefaxes oder einer E-Mail) zu rich-ten an:
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen
Kreditwirtschast Wiedner Hauptstraße Wien, Österreich per Fax: +
per E-Mail: offi [email protected]
Die Verfahrensordnung und weitere Informationen der
Schlichtungsstelle stehen Ihnen im Internet zur Verfügung
(www.bankenschlichtung.at/downloads.html).
Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich je-derzeit
schrist lich oder zur dortigen Niederschrist bei der zu-ständigen
Aufsichtsbehörde zu beschweren. Auf oben genann-te Behörden nebst
deren Anschrist wird insofern verwiesen.
Hinweis gemäß Honoraranlageberatungsgesetz Die Walser Privatbank
AG erbringt die Anlageberatung nicht als Honorar-Anlageberatung,
sondern als provisionsba-sierte, mithin abhängige
Anlageberatung.
Hinweis in Bezug auf Zuwendungen Dritter Die Bank darf im Rahmen
der provisionsbasierten Anla-geberatung im Zusammenhang mit
Wertpapieren Zuwendun-gen von Dritten oder ihren Vertriebspartnern
annehmen oder gewähren, sofern
a) die Zuwendung darauf ausgelegt ist, die Qualität der für den
Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und der
ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung im bestmöglichen
Interesse des Kunden nicht entgegen-steht, und
b) Existenz, Art und Umfang der Zuwendung oder, soweit sich der
Umfang noch nicht bestimmen lässt, die Art und Weise seiner
Berechnung dem Kunden vor der Erbrin-gung der
Wertpapierdienstleistung oder Wertpapierne-bendienstleistung in
umfassender, zutreff ender und ver-ständlicher Weise
unmissverständlich off engelegt wird.
Zuwendungen im Sinne dieser Vorschrist sind Provisio-nen,
Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nicht-monetären
Vorteile. Im Rahmen der Vermögensverwaltung investiert die Bank
ausnahmslos in sogenannte „institutionelle Tranchen“. Diesbezüglich
erhält sie keine Zuwendungen Dritter.
. Produktbezogene Informationen . Informationen zum Vertrag zur
Depoteröff nung (nach-
folgend: „Depotvertrag“) und damit verbundener
Dienstleistungen
Wesentliche Leistungsmerkmale des Depotvertrags
Verwahrung Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrags
unmit-telbar oder mittelbar die Wertpapiere und Werterechte des
Kunden (im Folgenden zusammenfassend: „Wertpapiere“). Die
Dienstleistungen, die die Bank im Rahmen der Verwahrung er-bringt,
sind den Allgemeinen Geschäst sbedingungen der Bank in den Ziff ern
– sowie in den Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst der
Bank konkretisiert. Diese fi nden sich insbesondere in den Geschäst
sbedingungen der Bank. Sie betreff en insbesondere– die Erstellung
von Depotauszügen,– die Einlösung von Wertpapieren,– die Behandlung
von Bezugsrechten /Options-
scheinen / Wandelschuldverschreibungen,– die Weitergabe von
Nachrichten,– die Prüfungspfl icht der Bank,– den Umtausch sowie
die Ausbuchung und
Vernichtung von Urkunden,– zusätzliche Regelungen bei
Wertpapieren
mit Auslandsbezug.
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Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Der Kunde kann
Wertpapiere, z. B. verzinsliche Wertpa-piere, Aktien,
Genussscheine, Zertifi kate, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und Optionsscheine über die Bank er-werben oder
veräußern. Einzelheiten über die verschiedenen Grundlagen,
Ausgestaltungen und Funktionen der markt-üblichen
Wertpapiergattungen können Sie den Allgemeinen Informationen für
das Anlagegeschäst der Bank und den Allge-meinen Geschäst
sbedingungen der Walser Privatbank AG ent-nehmen. Der Erwerb oder
die Veräußerung kann wie folgt stattfi nden:
a) durch Kommissionsgeschäst : Der Kunde erteilt der Bank von
Fall zu Fall den Aust rag, im eigenen Namen, aber für Rechnung des
Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder
zu verkaufen. Die Bank wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden
ein entspre-chendes Ausführungsgeschäst zu tätigen.
b) durch Festpreisgeschäst : Für einzelne Geschäst e kann der
Kunde mit der Bank, soweit von ihr angeboten, un-mittelbar einen
Kauf / Verkauf zu einem festen oder be-stimmten Preis
vereinbaren.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäst ein Teil des Preises in
einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein
Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des
Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit,
Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Einzelheiten der
Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäst en, Kauf oder
Verkauf fi nden sich im Leistungs- und Preisblatt, in den Geschäst
sbedingungen, insbesondere in den Allgemeinen In-formationen für
das Anlagegeschäst der Bank. Die Dokumente liegen im
Schalteraushang der Haupt- und Zweigniederlassun-gen der Bank zur
Einsichtnahme aus.
Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren
Wertpapiergeschäst e sind wegen ihrer spezifi schen Merkmale
oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behast
et. Insbesondere sind folgende Risiken zu nen-nen:–
Kursänderungsrisiko; Risiko rückläufi ger Anteilspreise–
Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des
Emittenten– Totalverlustrisiko
Vorbenannte Aufzählung ist nicht abschließend. Ergän-zend wird
auf die Basisinformationen über Wertpapiere und die Allgemeinen
Informationen zum Anlagegeschäst verwiesen. Der Preis eines
Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die
die Bank keinen Einfl uss hat. In der Vergangenheit erwirtschast
ete Erträge (z. B. Zinsen und Dividenden) und erzielte
Wertsteigerungen sind kein Indikator
für künst ige Erträge oder Wertsteigerungen. Ergänzend wird
wegen der Risiken auf die Allgemeinen Informationen für das
Anlagegeschäst und auf die Basisinformationen über Wert-papiere
verwiesen. Der Kunde sollte nur dann Wertpapierge-schäst e
selbstständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende
Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der ent-sprechenden
Wertpapieranlage verfügt.
Preise Die Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich
aus dem aktuellen Leistungs- und Preisblatt. Die Änderung von
Entgelten während der Laufzeit des Depotvertrags erfolgt nach
Maßgabe der Allgemeinen Geschäst sbedingungen. Das jeweils gültige
Leistungs- und Preisblatt kann der Kunde in den Geschäst sräumen
der Bank einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden das
Leistungs- und Preisblatt aushändigen bzw. zusenden.
Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
Einkünst e aus Wertpapieren, u. a. Kapital- und Zinserträ-ge,
sind grundsätzlich steuerpfl ichtig. Gleiches gilt bezüglich des
Erwerbs und der Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abhängig vom
jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der
Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungser-lösen Kapitalertrags-
und / oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach
US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde
abgeführt werden und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag
mindern. Dem Kunden wird im Hinblick auf die individuellen
steu-erlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage empfohlen, einen
eigenen Steuerberater zu konsultieren. Die Bank selbst leistet
keine Rechts- oder Steuerberatung. Eigene Kosten (z. B. für
Telefongespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.
Leistungsvorbehalt Die Bank wird die von ihr zu erbringenden
Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbringen.
Erfüllung des Depotvertrags und der damit verbun-denen
Dienstleistungen
Die Bank erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Depotver-trag
durch Bereitstellung und Führung des Depots.
Vertragliche Kündigungsregeln
– Kündigungsrechte des Kunden Kunden stehen die Kündigungsrechte
nach den Allgemei-nen Geschäst sbedingungen, Ziff er a, und den
Allgemeinen Geschäst sbedingungen für die Portfolioverwaltung /
Vermögens -verwaltung der Bank, enthalten in deren Geschäst
sbedingun-gen, zu. Insofern wird auf diese verwiesen.
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– Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag und für die
Vermögensver-
waltung werden keine Mindestlaufzeiten verein-bart. Bei
Kündigung des Depotvertrags muss der Kunde die ver wahrten
Wertpapiere auf ein ande-res Depot übertragen oder diese
veräußern.
Mit dem Depotvertrag zusammenhängende Dienstleis-tungen
(Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungs-kontos) Neben dem
Depot stellt die Bank dem Kunden ein Ver-rechnungskonto zur
Verfügung. Der Kunde kann das Verrech-nungskonto zur Geldanlage
nutzen, es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge.
Zuzahlungen sind jederzeit, z. B. durch Überweisung von
Drittkonten, möglich. Auszahlungen erfolgen durch Überweisung auf
das Auszahlungskonto des Kunden bei einer Drittbank, Barabhebungen
vom Verrechnungskonto sind nicht möglich. Das Verrechnungskonto
kann auch zur Abwick-lung gegebenenfalls bestehender
Wertpapierdepots, Vermö-gensverwaltungsmandate oder Laufzeitkonten
des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke des
Zahlungsverkehrs (z. B. Überweisungen, Daueraust räge, Last-schrist
verfahren) verwendet werden. Es wird grundsätzlich le-diglich auf
Guthabenbasis geführt, ein Überziehungskredit wird nicht
eingeräumt. Verpfl ichtungen der Bank im Zusammenhang mit
dem (Verrechnungs-) Kontovertrag Die Bank erfüllt ihre Verpfl
ichtungen aus dem (Verrech-nungs-)Kontovertrag durch Einrichtung
des Verrechnungskon-tos, durch Verbuchung der Gutschrist en und
Belastungen (z. B. aus Überweisungen, Depotführungsentgelten,
Wertpapierer-trägen) auf dem in laufender Rechnung geführten
Verrech-nungskonto. Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum
Ablauf des Quartals miteinander verrechnet. Das Ergebnis wird dem
Kunden als Rechnungsabschluss auf einem dauerhast en Datenträger
mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden im
Kontoauszug unter Angabe des Bu-chungsdatums, des Betrags, einer
kurzen Erläuterung über die Art des Buchungsbetrags sowie der
Wertstellung aufgelistet. Die Kontoauszüge werden in der jeweils
vereinbarten Form (z. B. durch Einstellung in die Electronic
Banking-Mailbox oder im Wege des Postversands) übermittelt.
Zahlungen von Überziehungszinsen durch den Kunden Gegebenenfalls
anfallende Überziehungszinsen werden dem (Verrechnungs-)Konto zum
Ablauf des Quartals belastet.
Zahlungseingänge Zahlungseingänge schreibt die Bank dem
(Verrech-nungs-)Konto gut.
Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch
Ausführung von Überweisungsaust rägen des Kunden auf das von ihm
bestimmte Auszahlungskonto.
Sonstige Rechte und Pfl ichten der Bank und des Kunden Die
Grundregeln für die gesamte Geschäst sverbindung zwischen der Bank
und dem Kunden sind in den beiliegenden Geschäst sbedingungen
beschrieben. Auf diese wird ergänzend verwiesen. Die genannten
Bedingungen stehen dem Kunden im Haupthaus wie in den
Zweigniederlassungen jeweils im Aus-hang in deutscher Sprache zur
Verfügung.
Information über das Zustandekommen des De-potvertrags und den
damit zusammenhängenden Dienstleistungen im Fernabsatz oder
außerhalb von Geschäst sräumen der Bank
– Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes
Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit
zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten
und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines Depots oder den
auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines
Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die
Bank übermittelt, sodass diese der Bank zugehen (Fernabsatz).
Entscheidend hierbei ist, dass die Vertragsparteien nicht
gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn der Vertrag zustande
kommt.
– Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und
damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst
sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines
Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem
Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem
Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall.
Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in
seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank
ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag
annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache
des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst
sräume der Bank zu-stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer
besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der
Bank geschlossen wird.
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Der Depotvertrag und die damit zusammenhängenden
Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden
nach einer erforderlichen Identifi zierung die Annahme des Vertrags
erklärt.
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den
Depotvertrag und damit verbundener Verträge im Rahmen des
Fernabsatzes
Sie können als Kunde die auf Abschluss des Depotver-trags und
den damit zusammenhängenden Dienstleistungen gerichtete
Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren
Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wider-rufsrecht
zusteht:
Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl
uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können,
besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen
oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch
mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume
desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen
Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden,
eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung
abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des
Kapi-talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an
die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er
sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der
Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des §
KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige,
der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt,
keine ständigen Geschäst sräume hat.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer bis , und
sowie Artikel § Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Wi-derrufs, wenn die Erklärung auf
einem dauerhast en Daten-träger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail)
erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-
lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-aus
weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit diesem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebun-den,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betriff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den
Depotvertrag und damit verbundener Verträge, die außerhalb von
Geschäst sräumen der Bank geschlossen wurden
Sie können als Kunde die auf Abschluss des Depotver-trags und
den damit zusammenhängenden Dienstleistungen gerichtete
Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren
Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wider-rufsrecht
zusteht:
Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl
uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust reten kön-nen,
besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von An-teilen
oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermögens durch mündliche
Verhandlung außerhalb der ständigen Ge-schäst sräume desjenigen,
der die Anteile oder Aktien eines of-fenen Investmentfondsvermögens
vermittelt hat, dazu be-stimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete
Willenserklärung abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach §
des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an
die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er
sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der
Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des §
KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige,
der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt,
keine ständigen Geschäst sräume hat.
Ende der Information zum Depotvertrag und den damit
zusam-menhängenden Dienstleistungen.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der
Überziehung oder Überschreitung hin-
aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
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. Informationen zum (Konto-)Rahmenvertrag und damit verbundener
Dienstleistungen
Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden
ein Konto auf Basis ei-nes Girokontovertrags in laufender Rechnung
zur Ausführung einer unbestimmten Anzahl von Zahlungsvorgängen ein.
Die Bank schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und
wickelt vom Kunden veranlasste Zahlungsvorgänge (z. B.
Über-weisungen) zulasten des Kontos ab, soweit das Konto
ausrei-chend Guthaben oder Kredit aufweist. Grundsätzlich sind
fol-gende Dienstleistungen vom (Konto-)Rahmenvertrag erfasst:
– Kontoführung– Ein- und Auszahlungen,– Barauszahlungen an
Geldautomaten mit der Debitkarte– Überweisungen– Daueraust räge–
Lastschrist belastungen– Scheckverkehr– Dispositions- /
Überziehungskredit– Kreditkarten, (digitale) Debitkarten– Bankkarte
zur Abhebung an in- und ausländischen
Geldautomaten, zur Nutzung von SB-Terminals, zur bargeldlosen
Zahlung an automatischen Kassen im Rahmen des electronic cash- und
Maestro-Systems
– Telefon-Service, Telefonbanking und / oder Electronic Banking
(ELBA)
Preise Die aktuellen Preise ergeben sich aus dem Leistungs- und
Preisblatt. Dieses kann in den Geschäst sräumen der Bank eingesehen
werden. Änderungen von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit
des Kontovertrags erfolgen nach Maß-gabe der Allgemeinen Geschäst
sbedingungen.
Leistungsvorbehalt Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit
dem Konto stehenden Dienstleistungen (z. B. Gutschrist bei
Scheckeinlö-sung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden
über die hierfür maßgeblichen Geschäst sbedingungen vereinbart
wur-den (z. B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des
Gegen-werts).
Zahlung und Erfüllung des Vertrags
Zahlung der Entgelte und eventuell anfallender Zinsen Die
anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Konto zum
Quartalsende belastet.
Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem
Kontover-trag durch Verbuchung der Gutschrist en und Belastungen
auf Basis der zugrunde liegenden Aust räge und Weisungen (z. B. aus
Überweisungen, Lastschrist en, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte)
auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto).
Beim Kontokorrentkonto werden die je-weiligen Buchungspositionen
zum Ende der vereinbarten Rech-nungsperiode miteinander verrechnet
und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss
mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden dem
Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer
kurzen Erläuterung über die Art des Geschäst s sowie der Valuta
(Wert-stellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils
ver-einbarten Form (z. B. Postversand oder über die Electronic
Banking-Mailbox) übermittelt.
Einzahlungen / Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und
Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut.
Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch
Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten.
Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese
mit Gutschrist auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der
Angaben zur Person des Überweisenden und des angege-benen
Verrechnungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergrei-fenden
Überweisung ist diese mit Gutschrist auf dem Konto des
Kreditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur
Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks
erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen
Geschäst sbedingungen der Bank.
Einlösung von Lastschrist en und vom Kunden aus-gestellter
Schecks Für Lastschrist en gelten die Einlösungsregeln gemäß
Zif-fer a der Allgemeinen Geschäst sbedingungen. Eine Last-schrist
liegt danach vor, wenn der Zahler den Empfänger mit-tels eines
Lastschrist mandats ermächtigt, zulasten des Kontos des Zahlers
Beiträge einzuziehen. Zugleich weist er die Bank an, die vom
Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Zahlungen einzulösen.
Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die
Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeits-tag nach
ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vergl. Ziff er Abs. der
Allgemeinen Geschäst sbedingungen).
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Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland
gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpfl ichtung aus dem Scheckinkasso
mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen
Kre-ditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland
gezoge-nen Scheck ist die Verpfl ichtung der Bank aus dem
Scheckin-kasso durch aust ragsgemäße Weiterleitung der Schecks oder
der Scheckdaten erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwerts bei der
Bank erfolgt die Gutschrist in der Regel nur unter dem Vorbehalt
des Eingangs (vgl. Ziff er der Allgemeinen Ge-schäst
sbedingungen).
Kartenzahlung mit der Bankkarte Vom Kunden veranlasste
Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als
Akzeptanten der Kar-tenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist
in den Sonder-bedingungen zur Konto- und Depotführung geregelt.
Überziehungskredit Die Bank stellt ihren Kunden nach gesonderter
Vereinba-rung einen Überziehungskredit auf dem Konto zur Verfügung.
Über den eingeräumten Kreditrahmen kann der Kunde frei ver-fügen.
Die Rückführung erfolgt mittels den auf dem Konto ein-gehenden
Zahlungen. Die Zinsen und regelmäßig anfallende Entgelte sind
jeweils am Ende des Quartals bei Rechnungsab-schluss fällig (vgl.
Leistungs- und Preisblatt und die Allgemei-nen Geschäst
sbedingungen, enthalten in den Geschäst sbedin-gungen der
Bank).
Darüber hinaus sind mit dem Girokonto- und Basis-kontovertrag
folgende Dienstleistungen verbunden:
– Zugangswege, Electronic Banking-Mailbox
– Telefonbanking, Electronic Banking und Electronic
Ban-king-Mailbox
Der Kunde kann mit Kontoeröff nung die Dienstleistungen der Bank
über verschiedene Zugangswege, insbesondere über das Telefonbanking
oder Electronic Banking, in Anspruch nehmen. Damit er diese
Zugangswege in Anspruch nehmen kann, bedarf es einer gesonderten
Teilnahmevereinbarung (vergl. Teilnahmevereinbarung ELBA / Internet
und Telefonbanking).
Für das Electronic Banking sind die Geschäst sbedingun-gen,
insbesondere die Bedingungen für Electronic Ban-king-Leistungen
(Internet Banking und ELBA business) als Anhang zu den Allgemeinen
Geschäst sbedingungen maßgeblich.
Sofern vereinbart, werden geeignete Bankmitteilungen dem Kunden
über die Electronic Banking-Mailbox zum Abruf bereitgestellt.
– Debitkarten, digitale Debitkarten Die Debitkarte dient zur
Abhebung an in- und ausländi-
schen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zahlung an
au-tomatisierten Kassen im Rahmen des jeweiligen durch das
Akzeptanzlogo gekennzeichneten Systems sowie zum Aufl aden der
Geldkarte an entsprechenden Ladeter-minals. Bezüglich der einzelnen
Anwendungs- und Ver-wendungsmöglichkeiten der (digitalen)
Debitkarte wird auf die Besonderen Bedingungen für Debitkarten und
die Besonderen Bedingungen für die digitale Debitkarte, je-weils
als Anhang zu den Allgemeinen Geschäst sbedin-gungen,
verwiesen.
Vertragliche Kündigungsregeln Der (Konto-)Rahmenvertrag kann
sowohl vom Kunden als auch von der Bank jederzeit ordentlich unter
Einhaltung ei-ner angemessenen Kündigungsfrist zum letzten Tag
eines lau-fenden Monats bzw. außerordentlich bei Vorliegen eines
wich-tigen Grunds gekündigt werden (siehe oben). Auf die in den
Allgemeinen Geschäst sbedingungen und die für den Kunden und die
Bank festgelegten Kündigungsregeln wird verwiesen (vergl. Z. a der
Allgemeinen Geschäst sbedingungen).
Mindestlaufzeit Für den Girokontovertrag wird keine
Mindestlaufzeit ver-einbart (siehe oben).
Sonstige Rechte und Pfl ichten von Bank und Kunde siehe oben
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind
diese Einkünst e steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde
an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen
Berater wenden. Dieses gilt insbesondere, wenn der Kunde außerhalb
der Republik Österreich steuer-pfl ichtig ist. Eigene Kosten (z. B.
für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.
Information über das Zustandekommen des (Kon-to-)Rahmenvertrags
und den damit zusammenhängen-den Verträgen und Dienstleistungen im
Fernabsatz oder außerhalb von Geschäst sräumen der Bank
– Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes
Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit
zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten
und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines Depots oder den
auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines
Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die
Bank übermittelt, sodass diese der
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Bank zugehen (Fernabsatz). Entscheidend hierbei ist, dass die
Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn
der Vertrag zustande kommt.
– Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und
damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst
sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines
Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem
Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem
Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall.
Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in
seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank
ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag
annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache
des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst
sräume der Bank zu-
stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer besonderen (Ausfl
ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der Bank geschlossen
wird.
Der (Konto-)Rahmenvertrag und die damit zusammen-hängenden
Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden
nach einer erforderlichen Identifi zierung die Annahme des Vertrags
erklärt.
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf das
Zustandekommen des (Konto-)Rahmenvertrags (und damit verbundener
Verträge) Sie können als Kunde die auf Abschluss des
(Konto-)Rah-menvertrags und auf damit zusammenhängende
Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen,
wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das
Wi-derrufsrecht zusteht:
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der
Überziehung oder Überschreitung hin-
aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den (Konto-)
Rahmenvertrag, der außerhalb der Geschäst sräume der Bank
geschlossen wurde
Sie können als Kunde die auf Abschluss des (Konto-)Rah-
menvertrags und auf damit zusammenhängende Dienstleis-tungen
gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei
mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das Wi-derrufsrecht
zusteht:
Ende der Information zum (Konto-)Rahmenvertrag auf Basis eines
Girokontos oder eines Basiskontos und den damit zusammenhängenden
Dienstleistungen und verbundenen Ver-trägen.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der
Überziehung oder Überschreitung hin-
aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
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. Informationen zum Aust rag für ein Vermögensver-waltungsmandat
(Vermögensverwaltungs- und Depot-vertrag); z. B. WALSER Strategie
System Global; WALSER Strategie Klassik / Klassik Plus
Wesentliche Leistungsmerkmale Mit Unterfertigung eines
entsprechenden Aust rags für ein Vermögensverwaltungsmandat beaust
ragt der Kunde den Vermögensverwalter mit einer Portfolioverwaltung
(im Folgen-den: „Vermögensverwaltung“). Dazu beaust ragt der Kunde
den Vermögensverwalter, ein Vermögensverwaltungsdepot sowie ein
Dispositions- oder Verrechnungskonto einzurichten und die auf dem
Vermögensverwaltungsdepot / Dispositionskonto be-fi ndlichen
Vermögenswerte innerhalb der im Vermögensver-waltungsaust rag defi
nierten Anlagestrategie und der Anlage-politik gemäß dem mit dem
Kunden vereinbarten Umfang der Vermögensverwaltung nach bestem
Wissen und freiem sach-gemäßen Ermessen ohne vorherige Einholung
von Weisungen zu verwalten. Der Kunde erteilt der Bank für die
Dauer und in den Grenzen des Vertrags eine unwiderrufl iche
Vermögensver-waltungsvollmacht und befreit die Bank vom Verbot des
lnsich-geschäst s. Der Vermögensverwalter ist daher insbesondere
berech-tigt und bevollmächtigt, Wertpapiere und ähnliche Werte (z.
B. Optionsscheine, Bezugsrechte etc.) zu erwerben und zu
ver-äußern, die sich aus diesen ergebenden Rechte als
Gesellschaf-ter, Miteigentümer etc. auszuüben, Titel umzustellen,
Bezugs-rechte auszuüben, zu erwerben oder zu verkaufen, Devisen
anzuschaff en oder zu veräußern, Guthaben zu halten sowie alle
sonstigen Verfügungen und Rechtshandlungen zu setzen, die ihm bei
der Verwaltung der Vermögenswerte des Kunden zweckmäßig oder ratsam
erscheinen.
Depotverwahrung / -verwaltung im Rahmen der
Vermögensverwaltung
Die Bank stellt dem Kunden für die Verwahrung von
Finanzinstrumenten ein Depot einschließlich eines
Verrech-nungskontos zur Verfügung. Die Bank verwahrt in diesem
De-pot unmittelbar oder mittelbar die Finanzinstrumente und
Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend
„Finanzinstrumente» genannt). Das Depot steht ausschließlich für
Geschäst e mit Finanzinstrumenten zur Verfügung, die in ei-nem
unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermögensverwal-tung stehen.
Eine Nutzung des Depots für andere Geschäst e in Finanzinstrumenten
ist nicht möglich.
Mit dem Depotvertrag zusammenhängende Dienst -leistungen
(Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos)
Neben dem Depot stellt die Bank dem Kunden ein
Ver-rechnungskonto zur Verfügung. Der Kunde kann das
Verrech-nungskonto zur Geldanlage nutzen. Zuzahlungen sind
jederzeit, z. B. durch Überweisung von Drittkonten, möglich.
Auszahlun-
gen erfolgen durch Überweisung auf das Auszahlungskonto des
Kunden bei einer Drittbank. Barabhebungen vom Verrech-nungskonto
sind nicht möglich. Das Verrechnungskonto kann auch zur Abwicklung
gegebenenfalls bestehender Wertpapier-depots,
Vermögensverwaltungsmandate oder Laufzeitkonten des Kunden dienen.
Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwe-cke des Zahlungsverkehrs
(z. B. Überweisungen, Daueraust räge, Lastschrist verfahren)
verwendet werden. Es wird grundsätzlich lediglich auf Guthabenbasis
geführt. Ein Überziehungskredit wird nicht eingeräumt.
Umsetzung Die diesem Vermögensverwaltungsvertrag unterliegen-den
Vermögenswerte werden je nach Marktsituation in die festgelegte
Anlagepolitik unter Berücksichtigung der Anlage-strategie
überführt.
Einzelheiten hinsichtlich der Erfüllung des Vertrags Die Bank
erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Vertrag durch die
fortlaufende Bereitstellung und Verwaltung des De-pots und durch
die Durchführung des Erwerbs und der Ver-äußerung von
Finanzinstrumenten gemäß den Vorgaben des
Vermögensverwaltungsmandats. Zudem wird die Bank einen
Verrechnungskontovertrag einrichten und Gutschrist en und
Belastungen (z. B. aus Überweisungen, Depotführungsentgel-ten,
Finanzinstrumenterträgen) auf dem in laufender Rech-nung geführten
Verrechnungskonto verbuchen. Die jeweiligen Buchungspositionen
werden zum Ablauf des Quartals mitein-ander verrechnet und das
Ergebnis dem Kunden als Rech-nungsabschluss mitgeteilt. Alle von
der Bank vorgenommenen Buchungen werden im Kontoauszug unter Angabe
des Bu-chungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die
Art des Buchungsbetrags sowie der Valuta (Wertstellung)
auf-gelistet. Der Rechnungsabschluss wird in der jeweils
vereinbar-ten Form dem Kunden übermittelt. Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus dem Vertrag so-wie aus den Vertragsbedingungen,
insbesondere aus den Allge-meinen Geschäst sbedingungen für die
Portfolio- und Vermö-gensverwaltung.
Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von
Finanzinstrumenten
Geschäst e mit Finanzinstrumenten sind wegen der spezi-fi schen
Merkmale von Finanzinstrumenten oder der durchzu-führenden Vorgänge
mit speziellen Risiken behast et. Insbeson-dere sind folgende
Risiken zu nennen:
– Aktien- und Rentenmarktrisiken– Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko
bzw. Insolvenzrisiko)
des Emittenten– Handelsrisiko– Indexrisiko– Kursänderungsrisiko,
Risiko rückläufi ger Anteilspreise
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– Nachbildungsrisiko– Politische Risiken– Totalverlustrisiko–
Wechselkursrisiken– Zins- und Kreditrisiken (…)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzend wird auf die
Basisinformationen über Wertpapiere und die Allgemei-nen
Informationen zum Anlagegeschäst verwiesen. Der Preis eines
Finanzinstruments unterliegt Schwan-kungen auf dem Finanzmarkt, auf
die die Bank keinen Einfl uss hat. Demnach kann der Preis eines
Finanzinstruments gegen-über dem Einstandspreis steigen oder
fallen. Deshalb kann das Geschäst mit Finanzinstrumenten nicht
widerrufen werden. In der Vergangenheit erwirtschast ete Erträge
(z. B. Zinsen, Divi-denden) und erzielte Wertentwicklungen sind
kein Indikator für künst ige Erträge oder Wertsteigerungen. Auch
die im Rahmen der Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungs- und
De-potvertrag) einbezogenen Simulationen oder Prognosen sind keine
verlässlichen Indikatoren. Von der Bank kann daher auch keine
Garantie für den Erfolg der aufgrund der Empfehlung ge-troff enen
Anlageentscheidung übernommen werden. Ergän-zend wird wegen der
Risiken auf die Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst
und auf die Basisinformationen über Wertpapiere verwiesen.
Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
Einkünst e aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steu-erpfl
ichtig. Dasselbe gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der
Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abhängig vom jeweils geltenden
Steuerrecht können bei der Auszahlung von Erträgen oder
Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern
anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikani-schem
Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abge-führt werden
und daher den an den Kunden zu zahlenden Be-trag mindern. Ebenfalls
steuerpfl ichtig sind Einkünst e aus Zinsen auf das Guthaben des
Verrechnungskontos. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn
zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.
Dieses gilt insbeson-dere, wenn er im Ausland steuerpfl ichtig ist.
Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst
zu tragen.
Preise Die Preise entnehmen Sie bitte dem
Vermögensverwal-tungsmandat oder - sofern gesondert vereinbart -
dem (Konto-)Rahmenvertrag oder dem aktuellen Leistungs- und
Preisblatt. Dieses kann in den Geschäst sräumen der Bank eingesehen
wer-den. Änderungen von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit
des Vertrags erfolgen nach Maßgabe der Allgemeinen Ge-schäst
sbedingungen für die Vermögens- und Portfolioverwal-tung. Ergänzend
wird auf die Geschäst sbedingungen verwiesen.
Vertragliche Kündigungsregeln Das Vermögensverwaltungsmandat
kann sowohl vom Kunden als auch von der Bank jederzeit ordentlich
bzw. außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grunds
gekün-digt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der
Allgemei-nen Geschäst sbedingungen für die Portfolio- und
Vermögens-verwaltung.
Mindestlaufzeit Für den Vermögensverwaltungsvertrag wird keine
Min-destlaufzeit vereinbart (siehe oben).
Sonstige Rechte und Pfl ichten von Bank und Kunde siehe oben
Information über das Zustandekommen des
Ver-mögensverwaltungsmandats und den damit zusammen-hängenden
Dienstleistungen im Fernabsatz oder außer-halb von Geschäst sräumen
der Bank
– Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes
Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit
zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten
und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines Depots oder den
auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf Eröff nung eines
Depots und den damit zusammenhängen-den Dienstleistungen an die
Bank übermittelt, sodass diese der Bank zugehen (Fernabsatz).
Entscheidend hierbei ist, dass die Vertragsparteien nicht
gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn der Vertrag zustande
kommt.
– Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und
damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst
sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines
Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem
Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem
Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall.
Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in
seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank
ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag
annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache
des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst
sräume der Bank zu-stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer
besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der
Bank geschlossen wird.
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Das Vermögensverwaltungsmandat und die damit zu-sammenhängenden
Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden
nach einer erforderlichen Identifi -zierung die Annahme des
Vertrags erklärt.
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf das
Zustandekommen des Vermögensverwaltungs-mandats
(Vermögensverwaltungs- und Depotvertrag nebst
Verrechnungskonto)
Sie können als Kunde die auf Abschluss eines
Vermögensver-waltungsmandats und auf damit zusammenhängende
Dienst-leistungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen,
wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das
Widerrufsrecht zusteht:
Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl
uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können,
besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen
oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch
mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume
desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen
Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden,
eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung
abzugeben, so besteht ein Widerrufsrecht nach § des
Kapi-talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an
die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er
sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der
Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des §
KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige,
der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt,
keine ständigen Geschäst sräume hat.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der
Überziehung oder Überschreitung hin-
aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang..
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
14 | 21
-
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf den
Vermögensverwaltungsvertrag (Vermögensver-waltungs- und
Depotvertrag nebst Verrechnungskonto), der außerhalb der Geschäst
sräume der Bank geschlos-sen wurde
Sie können als Kunde die auf Abschluss eines
Vermö-gensverwaltungsmandats und auf damit zusammenhängende
Dienstleistungen gerichtete Willenserklärung wie folgt wider-rufen,
wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Ein-zelnen das
Widerrufsrecht zusteht:
Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl
uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können,
besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen
oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch
mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume
desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen
Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden,
eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht
ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an
die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er
sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der
Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des §
KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige,
der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt,
keine ständigen Geschäst sräume hat. Ende der Information zum
Vermögensverwaltungsver-trag und den damit zusammenhängenden
Dienstleistungen.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dauerhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unse-rer Informationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-lung des Betrags der
Überziehung oder Überschreitung hin-
aus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
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-
. Informationen bezüglich vermögensverwaltender Strategiefonds
der Walser Privatbank AG - Vergü-tung - nebst Depotvertrag und
Verrechnungskonto
Wesentliche Leistungsmerkmale Die Vereinbarung regelt die
Geschäst sbeziehung zwi-schen der Bank und ihren Kunden
hinsichtlich der Zeichnung von vermögensverwaltenden
Strategiefonds, die eigens von der Bank für ihre Kunden aufgelegt
worden sind. Der Kunde schließt nach dem Vertrag eine Vereinbarung
hinsichtlich der Vergütung der eigens aufgelegten Strategiefonds
ab. Die Min-destzeichnungssumme beträgt . EUR. Die Bank wird von
dem Kunden beaust ragt, ein Depot einzurichten, indem die von dem
Kunden gezeichneten Fondsanteile verwahrt werden. Gleichzeitig
richtet die Bank dem Kunden ein Verrechnungs- und Abwicklungskonto
ein.
Depotvertrag bezüglich vermögensverwaltender Strategiefonds
Die Bank stellt dem Kunden für die Verwahrung von
Fi-nanzinstrumenten ein Depot einschließlich eines
Verrech-nungskontos zur Verfügung. Die Bank verwahrt in diesem
De-pot unmittelbar oder mittelbar die vom Kunden gezeichneten
Strategiefonds (im Folgenden: „Finanzinstrumente»). Das De-pot
steht ausschließlich für Geschäst e mit Finanzinstrumenten zur
Verfügung, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der
Verwaltung der Strategiefonds stehen. Eine Nutzung des Depots für
andere Geschäst e in Finanzinstrumenten ist nicht möglich. Die in
dem Depot gehaltenen Strategiefonds dürfen nicht übertragen
werden.
Mit dem Depotvertrag zusammenhängende Dienst-leistungen
(Wesentliche Leistungsmerkmale des Verrechnungskontos)
Neben dem Depot stellt die Bank dem Kunden ein
Ver-rechnungskonto zur Verfügung. Einzahlungen erfolgen durch
Überweisung von einer Drittbank auf das Verrechnungskonto.
Auszahlungen vom Verrechnungskonto erfolgen durch Über-weisung auf
das Auszahlungskonto des Kunden bei einer Dritt-bank. Barabhebungen
vom Verrechnungskonto sind nicht mög-lich. Das Verrechnungskonto
kann auch zur Abwicklung gegebenenfalls bestehender
Wertpapierdepots, Vermögens-verwaltungsmandate oder Laufzeitkonten
des Kunden dienen. Das Verrechnungskonto darf nicht für Zwecke des
Zahlungs-verkehrs (z. B. Überweisungen, Daueraust räge, Lastschrist
ver-fahren) verwendet werden. Es wird grundsätzlich lediglich auf
Guthabenbasis geführt, ein Überziehungskredit wird nicht
ein-geräumt.
Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von
Finanzinstrumenten
Geschäst e mit Finanzinstrumenten sind wegen der spezi-fi schen
Merkmale von Finanzinstrumenten oder der durchzu-führenden Vorgänge
mit speziellen Risiken behast et. Insbeson-dere sind folgende
Risiken zu nennen:– Aktien- und Rentenmarktrisiken– Bonitätsrisiko
(Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des
Emittenten– Handelsrisiko– Indexrisiko– Kursänderungsrisiko,
Risiko rückläufi ger Anteilspreise– Nachbildungsrisiko– Politische
Risiken– Totalverlustrisiko– Wechselkursrisiken– Zins- und
Kreditrisiken (…)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzend wird auf die
Basisinformationen über Wertpapiere und die Allgemei-nen
Informationen zum Anlagegeschäst verwiesen. Der Preis eines
Finanzinstruments unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf
die die Bank keinen Einfl uss hat. Demnach kann der Preis eines
Finanzinstruments gegenüber dem Ein-standspreis steigen oder
fallen. Deshalb kann das Geschäst mit Finanzinstrumenten nicht
widerrufen werden. In der Vergan-genheit erwirtschast ete Erträge
(z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertentwicklungen sind kein
Indikator für künst ige Er-träge oder Wertsteigerungen. Auch die im
Rahmen der vermö-gensverwaltenden Strategiefonds einbezogenen
Simulationen oder Prognosen sind keine verlässlichen Indikatoren.
Von der Bank kann daher auch keine Garantie für den Erfolg der
auf-grund der Empfehlung getroff enen Anlageentscheidung
über-nommen werden. Ergänzend wird wegen der Risiken auf die
Allgemeinen Informationen für das Anlagegeschäst und auf die
Basisinformationen über Wertpapiere verwiesen.
Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
Einkünst e aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steu-erpfl
ichtig. Dasselbe gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der
Veräußerung von Finanzinstrumenten. Abhängig vom jeweils geltenden
Steuerrecht können bei der Auszahlung von Erträgen oder
Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern
anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikani-schem
Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abge-führt werden
und daher den an den Kunden zu zahlenden Be-trag mindern. Ebenfalls
steuerpfl ichtig sind Einkünst e aus Zinsen auf das Guthaben des
Verrechnungskontos. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn
zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.
Dies gilt insbesonde-re, wenn er im Ausland steuerpfl ichtig ist.
Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst
zu tragen.
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Preise Die Bank erhebt im Rahmen der Betreuung und Beratung der
eigens für die Kunden angelegten vermögensverwaltenden
Strategiefonds eine sogenannte Service-Fee. Die Preise bzw.
Konditionen dieser Service-Fee entnehmen Sie bitte der
Vergü-tungsvereinbarung über vermögensverwaltende Strategie-fonds
der Walser Privatbank AG (Kosten und Nebenkosten). Die Service-Fee
wird von der Bank einbehalten und dem Konto des Kunden belastet.
Die Berechnung der Service-Fee richtet sich nach der
Behaltedauer.
Vertragliche Kündigungsregeln Der Vertrag kann sowohl vom Kunden
als auch von der Bank jederzeit ordentlich bzw. außerordentlich bei
Vorliegen eines wichtigen Grunds gekündigt werden. Auf die Geschäst
s-bedingungen wird insofern verwiesen.
Mindestlaufzeit Für den Vertrag wird keine Mindestlaufzeit
vereinbart (siehe oben).
Sonstige Rechte und Pfl ichten der Bank und des Kunden
Wurden in dem Kaufvertrag über vermögensverwaltende
Strategiefonds der Walser Privatbank AG und den dem Vertrag
zugrunde liegenden Bedingungen keine anderweitigen Rege-lungen
getroff en, so gelten ergänzend die Geschäst sbedingun-gen,
insbesondere die Allgemeinen Geschäst sbedingungen und das
Leistungs- und Preisblatt der Bank in der jeweils gültigen Fassung.
Diese werden dem Kunden in der Hauptgeschäst sstel-le der Bank und
den Geschäst sstellen der Zweigniederlassun-gen in Deutschland
jeweils im Aushang zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann der
Kunde die aktuellen Bedingungen einse-hen, sich auf einem dauerhast
en Datenträger aushändigen oder zusenden lassen.
Information über das Zustandekommen des Auf-trags zur Zeichnung
vermögensverwaltender Strategie-fonds der Walser Privatbank AG –
Vergütung – und da-mit zusammenhängender Dienstleistungen
(Depotver-trag, Verrechnungskonto, Vergütungsvertrag) im
Fern-absatz oder außerhalb von Geschäst sräumen der Bank
– Fernabsatz Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein bindendes
Ange-bot auf Abschluss des vorliegenden Vertrags und den damit
zusammenhängenden Dienstleistungen ab, indem er die aus-gefüllten
und unterzeichneten Formulare auf Eröff nung eines
Depots oder den auf elektronischem Weg übermittelten Antrag auf
Eröff nung eines Depots und den damit zusammenhängen-den
Dienstleistungen an die Bank übermittelt, sodass diese der Bank
zugehen (Fernabsatz). Entscheidend hierbei ist, dass die
Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesend sind, wenn
der Vertrag zustande kommt.
– Außergeschäst sraumvertrag Wurden der vorliegende Vertrag und
damit zusammen-hängende Dienstleistungen außerhalb der Geschäst
sräume der Bank bei gleichzeitiger Anwesenheit des Kunden und eines
Mit-arbeiters der Bank abgeschlossen, so spricht man von einem
Außergeschäst sraumvertrag. Das ist beispielsweise bei einem
Abschluss des Vertrags in der Privatwohnung des Kunden der Fall.
Ebenso liegt ein Außergeschäst sraumvertrag vor, wenn der Kunde in
seiner Privatwohnung gegenüber einem anwesenden Vertreter der Bank
ein bindendes Angebot abgibt, die Bank aber erst später den Antrag
annimmt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund einer Ansprache
des Kunden mit einem Mit-arbeiter der Bank außerhalb der Geschäst
sräume der Bank zu-stande kommt oder der Vertrag anlässlich einer
besonderen (Ausfl ugs-)Veranstaltung in den Geschäst sräumen der
Bank geschlossen wird.
Die Vereinbarung und die damit zusammenhängenden
Dienstleistungen kommen erst zustande, wenn die Bank dem Kunden
nach einer erforderlichen Identifi zierung die Annahme des Vertrags
erklärt. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf die
Zeichnung vermögensverwaltender Strategie-fonds der Walser
Privatbank AG – Vergütung – und da-mit verbundener Verträge
(Depotvertrag nebst Verrech-nungskonto) im Fernabsatz
Sie können als Kunde die auf Abschluss der
Vergütungs-vereinbarung und den damit zusammenhängenden
Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen,
wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das
Wi-derrufsrecht zusteht:
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Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl
uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können,
besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen
oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch
mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume
desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen
Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden,
eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht
ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der
Käufer ist in diesem Fall an die auf den Kauf gerichtete
Willenserklärung nur gebunden, wenn er sie nicht innerhalb einer
Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschast oder einem
Repräsentanten im Sinne des § KAGB in Textform widerrust ; dies
gilt auch dann,
wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkaust oder den
Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäst sräume hat.
Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen im Hinblick auf die Zeichnung
vermögensverwaltender Strategie-fonds der Walser Privatbank AG –
Vergütung – und da-mit verbundener Verträge (Depotvertrag nebst
Verrech-nungskonto), die außerhalb der Geschäst sräume der Bank
abgeschlossen wurden
Sie können als Kunde die auf Abschluss der
Vergütungs-vereinbarung und auf damit zusammenhängende
Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen,
wobei bei mehreren Widerrufsberechtigten jedem Einzelnen das
Wi-derrufsrecht zusteht:
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem
dau-erhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten ge-mäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unserer In-formationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Ver-bindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-
lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-aus
weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpfl ichtungen zur
Erstattung von Zah-lungen müssen innerhalb von Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufser-klärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseBei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an
einen mit die-sem zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden,
wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung be-triff t, die von
uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-ner Vereinbarung
zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Für einzelne Geschäst e mit Wertpapieren, deren Preis auf dem
Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfl
uss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist aust re-ten können,
besteht kein Widerrufsrecht. Ist jedoch der Käufer von Anteilen
oder Aktien eines off enen Investmentfondsvermö-gens durch
mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäst sräume
desjenigen, der die Anteile oder Aktien eines off enen
Investmentfondsvermögens vermittelt hat, dazu be-stimmt worden,
eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, so besteht
ein Widerrufsrecht nach § des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Käufer ist in diesem Fall an
die auf den Kauf gerichtete Willenserklärung nur gebunden, wenn er
sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der
Verwaltungsgesellschast oder einem Repräsentanten im Sinne des §
KAGB in Textform widerrust ; dies gilt auch dann, wenn derjenige,
der die Anteile oder Aktien verkaust oder den Verkauf vermittelt,
keine ständigen Geschäst sräume hat. Ende der Information zur
Vergütungsvereinbarung über vermögensverwaltende Strategiefonds und
damit zusammen-hängender Dienstleistungen.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-rung
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
einem dau-erhast en Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl ichten ge-mäß
Artikel b § Absatz in Verbindung mit Artikel b § Absatz EGBGB und
auch nicht vor Erfüllung unserer In-formationspfl ichten gemäß
Artikel b § Absatz in Ver-bindung mit § Absatz Nummer sowie Artikel
§ Absatz EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem
dauerhast en Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Walser Privatbank AGWalserstraße Riezlern, ÖsterreichFax: + ( )
- [email protected]
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie
Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder
überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überzie-hungsmöglichkeit,
können wir von Ihnen über die Rückzah-
lung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hin-aus
weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht
ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder
Überschreitung (z. B. anwendbarer Soll-zinssatz, Kosten) informiert
haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleis-tung verpfl ichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklä-rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und
aus-drücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der
Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begin-nen.
Besteht eine Verpfl ichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpfl ichtungen
für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag v