InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19 1 September, 2018 Liebe InFINUM Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern! Auch dieses Jahr sind unsere lang ersehnten und überwiegend wohlverdienten Sommerferien schon vorbei, nach einem Sommer geprägt von außerordentlich heißem, tropischen Wetter sind wir nun soweit: ein neues Schuljahr beginnt – für manche von uns – voller Vorfreude, manch einer blickt dem Schulbeginn mit einem etwas bangen Gefühl entgegen wegen der bevorstehenden Prüfungen oder dem Neuen, noch Unbekannten, den neuen Hürden und Herausforderungen! Wie auch bisher so lautet auch in diesem Herbst unsere Devise wieder: wir Lehrer und die Direktion lernen jedes Jahr dazu – unsere Schule entwickelt sich weiter – wir versuchten die Erfahrungen, die Sie uns in den Feedbackbögen Ende des vergangenen Schuljahres mitgeteilt haben, umzusetzen - so gibt es auch in dieser Begrüßungsmappe Neuigkeiten, über die wir alle Beteiligten im Vorhinein informieren wollen, um somit einem jeden das Leben und die Arbeit, das Miteinander am InFINUM - die Planung zu erleichtern bzw. ausreichend Auskunft über wichtige Details zu geben. Dennoch bitten wir um Verständnis dafür, dass wir uns auch während des Schuljahres in einer permanenten Entwicklung befinden, weshalb vereinzelt Details im Zuge dieser Entwicklung anhand konkreter Erfahrungen auch mitten im Jahr angepasst und verändert werden können. Das Infinum bekennt sich dazu neben der Bildungs- und Wissensvermittlungsaufgabe, die jede Schule inne hat, selbstverständlich auch der zunehmend in unserer Gesellschaft im Vordergrund stehenden und an Wichtigkeit gewinnenden Erziehungsaufgabe besondere Aufmerksamkeit zu schenken – so ist bei uns am InFINUM ein höfliches, friedliches und vor Allem respektvolles Miteinander aller Beteiligten der wichtigste Baustein für den angestrebten Lernerfolg. Wir wollen uns alle gemeinsam stets um ein angenehmes, freundliches Schulklima, eine schöne, saubere und ordentliche Schule bemühen! Hierzu gibt es ständig noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten! Diese Begrüßungsmappe beinhaltet die wichtigste Info über die Schule, den Unterricht und das allgemein Organisatorische und soll euch, liebe Schüler, und Ihnen, liebe Eltern, das Leben und Lernen am InFINUM im SJ 18/19 erleichtern, deshalb SOLL DIESE BEGRÜSSUNGSMAPPE STETS ZUR HAND LIEGEN, GRIFF- UND NACHSCHLAGBEREIT DAS GANZE SCHULJAHR LANG. Bitte schaut euch die Mappe, liebe Schüler, – auch wenn ihr glaubt auf den ersten Blick kaum Neuigkeiten oder Unterschiede zum Vorjahr wahrnehmen zu können - gründlich durch (die darin enthaltenen Infos sind bindend, - SOMIT IST DAS „NICHT GELESEN - ODER SCHON VERGESSEN - HABEN“ KEINE ENTSCHULDIGUNG) - besprecht sie mit den Eltern und den Lehrern und bestätigt mit eurer Unterschrift, dass ihr euch an die Vorgaben halten wollt. Auch die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift (Vertragscharakter), deren vollständigen Inhalt zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Ich wünsche allen ein schönes, angenehmes und erfolgreiches Schuljahr 2018/19 und heiße euch – Sie alle Schüler + Eltern (VS + „große Schule“) am InFINUM - im neuen Schuljahr herzlich willkommen. Mag. Nina L. Glavic , Direktorin
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- WERDET MITGLIEDER im VEREIN „FREUNDE DES INFINUM“; BRINGT AUCH WEITERE FÖRDERNDE
MITGLIEDER DAZU - UNTERSTÜTZT UNSERE SCHULE UND DIE SCHÜLER – EHEMALIGE wie auch
AKTUELLE!....zusammen sind wir stark!
SBA – SCHULBUCHAKTION
Die für den Unterricht benötigten Schulbücher werden den Schülern von der Schule bereitgestellt – Da
der der jeweiligen Schule zur Verfügung stehende Betrag für Schulbücher begrenzt und von der
Schülerzahl abhängig ist und die Bücher aber im Laufe der Jahre immer teurer wurden, so haben wir uns
entschlossen zusätzliche Bücher und Arbeitsmaterialien anzuschaffen. Einzelne Bücher, die während des
Schuljahres verwendet werden, durch den Gebrauch aber nicht in Mitleidenschaft gezogen werden
sollten, werden den Schülern nur für den konkreten Gebrauch ausgehändigt und ansonsten in der
Schule gelagert. Diese sind zum wiederholten Gebrauch im kommenden Schuljahr vorgesehen – somit
versuchen wir uns an den Sparaktionen zu beteiligen, ohne dass unsere Schüler mit weniger
Unterrichtsmittel auskommen müssten.
Ebenso stellen wir von Seiten der Schule die notwendigen Schularbeitshefte bzw. Bögen zur Verfügung
wie auch die Zeichenmappen bzw. Blöcke.
VERSICHERUNG – VANDALISMUS
Unsere Schule hat für die Schüler und den Unterricht eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
(Details sind im Büro oder bei unserer Buchhaltung zu erfahren).
Bei gelegentlich vorkommenden Vandalismusschäden sind die Verursacher verpflichtet für den Schaden
aufzukommen oder ihn – sofern möglich – selber zu beheben. (Bei irreparablen Beschädigungen des
Inventars durch Schüler, die z.B. mit Scheren oder Zirkeln ihre Tische und Sessel kaputt machen, ist der
Schüler (Eltern) verpflichtet für den Schaden aufzukommen. ) In diesem Sinne ist es wichtig und
erforderlich, dass die Information über den Verursacher an die Schulleitung, das Büro oder die Lehrer
gelangt – hierbei handelt es sich nicht ums „Petzen“ – da andernfalls die ganze Klasse oder gar Schule
zur Kasse gebeten werden muss – die Schule muss ja ordentlich, funktionsfähig und sauber sein!
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UNKOSTENBEITRÄGE
Für folgende Zusatzausgaben (nicht im Schulgeld enthalten) werden Sonderbeiträge eingehoben.
Hier ist eine Auflistung der geplanten anstehenden Kosten (etwaige Änderungen vorbehalten).
Folgende Beträge werden einmal pro Semester (entsprechend dem Schulgeld) eingezogen und zwar am
15.09. sowie 15.02.:
Turngeld – die Miete für unseren Turnsaal / Turnrequisiten – Pauschalbetrag pro Schüler und Monat € 30
Putzgeld – Pauschalbetrag pro Schüler und Semester einmalig € 140
Für diverse andere Unkosten wird der Sammelbetrag von €130 pro Semester eingezogen. Darin enthalten sind unter anderem folgende Zusatzausgaben (ACHTUNG bitte nicht selber überweisen!):
Zusatzschulbücher über sba hinaus / SA Hefte und Bögen / Kopierbeitrag
Klassenkassa – für externe Projekte (je nach Anzahl der Projekte kann der Betrag auch wiederholt werden im Laufe des Jahres)
Einmalig wird noch eingehoben:
Sportwoche – Teilnahme obligatorisch (in diesem Jahr Sommersportwoche – ca. € 400 – 450 (Anträge auf Schülerbeihilfe im Büro erhältlich)
Spindkaution € 30 pro Schuljahr + Spindmiete € 30 pro Schuljahr – ACHTUNG US - Klasse A + B - obligatorisch, OS fakultativ – DIESEN BETRAG BITTE IM BÜRO EINZAHLEN
Vandalismusrücklage einmalig bei Schuleintritt pro Schüler € 40
Pünktliches Zahlen: Auch das Infinum ist wie jeder von uns an pünktliches Zahlen sämtlicher
Rechnungen gebunden. Leider mussten wir aus mancherlei bisherig negativer Erfahrung lernen und sind
deshalb gezwungen, bei Zahlungs- bzw. Einzugsverzug sowohl bei Schulgeld-als auch Zusatzkosten
Bankretourspesen von €25 zzgl. €15 pro Mahnschreiben/Mail zu verrechnen.
Zum Schutze unserer pflichtbewussten pünktlichen Zahler behält sich das Infinum das Recht vor, nach
einer schriftlichen Zahlungserinnerung und bei einem zweimonatigen Zahlungsverzug des Schulgeldes
den Schulvertrag seitens der Schule zu kündigen.
PÜNKTLICHKEIT LOHNT SICH UND SICHERT DEN FORTBESTAND UNSERER SCHULE
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HAUSORDNUNG
unser Grundsatz, alle weiteren Details ergeben sich daraus und müssen erst bei dessen
Missachtung gesondert ausformuliert werden:
Wir wollen am InFINUM einen höflichen, respektvollen und
friedfertigen Umgang mit allen Personen (schulintern und auch
schulfremd) sowie eigenem und fremdem Eigentum pflegen – im
Schulgebäude, dessen Umgebung oder auch sonst überall, wo wir
uns aufhalten!
VERHALTENSKODEX
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen InFINUM-Schuljahre und um unseren Schülern den
optimalen Weg bis zur Matura zu sichern, hat unser Lehrerteam folgenden Katalog der Verhaltensregeln
und Maßnahmen ausgearbeitet und beschlossen. Er dient nicht nur als rechtzeitige Warnmaßnahme
und weist auf evtl. vorkommende Versäumnisse hin, sondern ist auch darüber hinaus als Selbstschutz
für die Schüler gedacht, bei denen mit der Zeit evtl. jene anfangs des Schuljahres getroffenen guten
Vorsätze in Vergessenheit geraten.
Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Schüler erfolgreich bis zur Matura zu bringen, deswegen möchten
wir darauf hinweisen, dass eine Missachtung dieses Kodexes (vor allem jener seiner Teile über die
Anwesenheitspflicht) in der Oberstufe - bereits in den Jahren vor dem Maturajahr zu einer
Hinausschiebung der inzwischen auch für unsere Absolventen geltenden Zentralmatura bzw.
Verlängerung der notwendigen Schulzeit führen können, da wir als Lehrerteam es unseren Schülern und
ihren Eltern gegenüber nicht verantworten können, dass jemand, ohne notwendige Voraussetzungen,
Vorkenntnisse und Fähigkeiten – und diese bekommt man eben im Unterricht und durch die persönliche
und aktive Teilnahme am Unterricht, zur Matura zugelassen wird und bei einer so wichtigen Prüfung,
wie dies die Matura ist, deshalb scheitert.
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Drei aus der bisherigen Erfahrung am öftesten besprochene Themen nur kurz an dieser Stelle vorweg
– Genaueres dann weiter im Text:
Der Tradition der Höflichkeit und der guten Erziehung – „der feinen Kinderstube“ gemäß
möchten wir bitten, dass man sämtliche Kopfbedeckungen beim Betreten der Schulgebäudes -
wie auch anderer öffentlicher Gebäude zB. bei Lehrausgängen - unverzüglich abnimmt.
Im Unterricht sind Handys verboten (Ausnahme – sie werden nach Anweisung der Lehrkraft für
den Unterricht eingesetzt) Handys dürfen im Unterricht nicht ohne Erlaubnis verwendet werden,
denn sie stören den Unterricht bzw. lenken die Schüler vom Unterrichtsgeschehen ab – Bei
Nichteinhalten dieser Bestimmung werden sie unverzüglich abgenommen (Details weiter unten
im Text) In den Klassen A – B - C – D7 werden zu Beginn des täglichen Unterrichts alle Handys in
extra dafür vorgesehene Kisten/ Hängetaschen) eingesammelt und am Ende des Unterrichts
wieder ausgeteilt. (D7 auch in den Pausen)
WICHTIG: Etwaige Konsequenzen für ungebührliches und unerwünschtes Verhalten werden im
kleinsten Kreis besprochen und vereinbart – WIR WOLLEN KEINE PRANGER–MASSNAHMEN!
(Näheres dazu weiter unten)
Umgangsformen
Wir sind bemüht anständige, freundliche und höfliche Umgangsformen im Alltag zu pflegen. Jegliche Formen von menschenverachtenden, verletzenden, aggressiven oder gar rassistischen Äußerungen oder Handlungen werden nicht geduldet und müssen von allen Seiten strikt vermieden werden um unser Leben an der Schule für alle möglichst angenehm und wünschenswert zu gestalten.
Putzdienst, Vandalismus, verbale Entgleisungen
Die Klassenputzdienste erhalten unsere Schule in einem menschenwürdigen und freundlichen Zustand, schaffen eine gemütliche, saubere und lernfördernde Atmosphäre, deshalb sind sie auch täglich zu verrichten. Dasselbe gilt auch für das Wegräumen der Zigarettenkippen (Rauchen ist ohnehin am weiteren Schulgelände + Schulumgebung (siehe Beiblatt) seit Juni 2016 generell strikt verboten) und Müll im Durchgangshof und vor der Schule. Diese Flächen repräsentieren unsere Schule nach außen und sind (auch) deswegen sauber zu halten. Die Klassenvorstände werden einmal im Monat gemeinsam mit den Schülern die Klassen aufräumen und putzen und von dem ggf. angehäuften Altpapier befreien. NEU auch in diesem Schuljahr: wir werden in den Klassen Listen führen, in denen stichprobenartig der Zustand der Klasse bewertet wird mit „Sternchen“ oder „Buuh-Face“ – Das Ergebnis dieser Listen wird besondere Belohnungen herbeiführen können.
Uns ist ein respektvolles Verhalten in der Schule sehr wichtig, deswegen gilt: Bei verbalen Entgleisungen werden geeignete individuell gestaltbare Maßnahmen getroffen.
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Körperliche Gewalt ist bei uns absolut verpönt und wird umgehend geahndet bzw. mit individuell abgestimmten Konsequenzen versehen.
Vandalismus und Sachbeschädigungen müssen von demjenigen, der sie verursacht hatte, binnen einer Woche repariert werden und können – falls mutwillig - eine Klassenbucheintragung zur Folge haben (sollte der Verantwortliche nicht ausfindig gemacht werden können, so haftet die ganze Klasse bzw. Schule und der Schaden wird von der betroffenen Gruppe bzw. in manchen Fällen vom Vandalismusgeld bezahlt).
In den 5 Minuten Pausen darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
In den 10/15 Minuten Pausen dürfen die Schüler das Gebäude verlassen und sich ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Pausenhof und unter Aufsicht des Lehrers aufhalten. In der Mittagspause dürfen die Schüler das Gebäude und das Schulareal verlassen. (Klassen A + B nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern!)
*** Vor einigen Jahren startete jedoch unser Versuch mit „Vertrauensvorschuss“ – und allgemein freiem Pausenausgang – unbedingte Voraussetzung für diese freie Pausengestaltung ist absolut PÜNKTLICHES WIEDERERSCHEINEN nach der Pause zum Unterricht! Bei wiederholtem oder häufigem Nichtbeachten, etwaigen Beschwerden der Anlieger bzw. Verspätungen nach den Pausen – wird der freie Pausenausgang (für einzelne Klassen oder die ganze Schule) gestrichen und die vorgesehene Pausenregelung wieder aktiviert.
Der Turnunterricht ist Pflicht, es besteht Anwesenheitspflicht (Erfahrungen aus vergangenen Schuljahren – Folge: häufige Feststellungsprüfungen in Turnen) auch bei Erkältungen oder kleineren Verletzungen oder sonstigen Entschuldigungen (für die Dauer von bis zu einem Monat) – in diesem Fall wird ein Stundenprotokoll angefertigt, das zur Abschlussnote mitgezählt wird (Ausnahme von dieser Regelung ausschließlich ärztliche Turnbefreiungen für diesen, einen längeren Zeitraum oder das ganze Schuljahr)
Bei Zuspätkommen von mehr als 15 Minuten (in der Früh oder nach Pausen), bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts oder zeitweiligem Fehlen während des Unterrichts kann als Maßnahme (Selbstschutz für den Schüler und Möglichkeit trotz des Fehlens keine allzu großen Versäumnisse im Stoff einzubüßen) ggf. ein Referat, stoffbezogen, Umfang ca. 10 Minuten mit Schüler-Handout, gehalten vom Stichwortzettel, in der unmittelbar darauf folgenden Woche verpflichtend zu halten fällig werden. Dieses Referat wird benotet, seine Note zählt als Prüfung bei der Abschlussnote mit. Solche Verspätungen werden bis 15 Minuten als halbe Fehlstunde – ab 15 Minuten als ganze gezählt, welche in die Betragensnote eingehen: Unentschuldigte FS: ab 20 Zufriedenstellend, ab 30 Wenig Zufriedenstellend, … Sämtliche Fehlstunden und Krankenstände müssen binnen einer Woche schriftlich entschuldigt sein. Es werden KEINE Pauschalentschuldigungen akzeptiert! (z.B. „ich entschuldige alle Fehlstunden der letzten zwei Monate“ u.Ä.)
Für die Unterstufe gilt absolutes Rauchverbot während der Schulzeit (Unterricht, Pausen, Turnunterricht, SOWIE alle Schulveranstaltungen). Bei der Oberstufe – siehe Beiblatt mit der „Nichtraucher-Schutz-Verordnung. Beim Verstoß gegen diese Regel folgt eine Klassenbucheintragung bzw. Schüler-Eltern-Direktion-KV - Gespräch.
Wir bitten DRINGEND ärztliche Termine oder Amtswege nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten anzusetzen, um unnötige Fehlstunden zu vermeiden.
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ENTSCHULDIGEN VON FEHLSTUNDEN Im Krankheitsfall ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten gleich am 1. Tag des Fernbleibens die Schule telefonisch oder per sms bzw. Mail bzw. über die Schul-APP informieren. Am 1. Tag des Wiedererscheinens zum Unterricht – oder aber spätestens eine Woche danach – ist es notwendig eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten (per Mail oder in Papierform, auch Formular aus dem Infinum-Jahresplaner) oder des behandelnden Arztes mitzubringen. Alle Stunden, die in dieser Frist nicht entschuldigt wurden – werden als unentschuldigt gezählt und haben Auswirkung auf die Betragensnote (siehe oben).
Anträge auf evtl. Beurlaubungen werden bei der Direktion schriftlich eingereicht.
ACHTUNG wie bereits oben erklärt: Jegliches Fehlverhalten bzw. jegliche Missachtung der Verhaltensregeln führt zu einer Konsequenz. Diese wird im Lehrer- bzw. Direktionsteam individuell für jeden Schüler beschlossen und meist auch diskret umgesetzt – wir wollen eine „Pranger-Wirkung“ vermeiden!
Im Unterricht
Als Zeichen des Unterrichtsbeginns stehen die Schüler am Anfang jeder Unterrichtseinheit zur gemeinsamen Begrüßung auf.
Energy Drinks und Cola sind am gesamten Schulgelände verboten. Im Unterricht ist das Essen und Trinken nicht erlaubt. Evtl. Ausnahmen bestimmt die jeweilige Lehrkraft – z.B. Trinkpause – für unser gesundes Wiener Hochquellwasser.
Im Schulalltag passiert oft Unvorhersehbares – Dringendes, Unaufschiebbares, weshalb die Lehrer (insbesondere Direktionsmitglieder) verhindert werden, pünktlich zum Unterricht zu kommen – Dies ist dringend zu vermeiden, kommt aber leider manchmal vor. Sollte eine Klasse zu Beginn der Unterrichtsstunde keine Lehrkraft haben, so sind die Klassensprecher oder der Klassendienst oder sonst ein Schüler der Klasse verpflichtet dies nach max. 10 Minuten ab Stundenbeginn in der Direktion zu melden. Unter keinen Umständen ist es den Schülern / der Klasse gestattet, auf Eigeninitiative und ohne Bestätigung der Direktion die Schlussfolgerung zu ziehen, der Unterricht falle aus und die Klasse sei entlassen.
das Infinum bekennt sich zum HANDY-FREIEM UNTERRICHT Ausnahmen vom jeweiligen Lehrer bestimmt) – es ist VERBOTEN Handys im Unterricht zu verwenden – für sms, FB, whatsapp & Co, wegen der Uhrzeit (eine Wanduhr hängt in jedem Klassenzimmer) oder sonst wofür.
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Handys werden, falls im Unterricht unerlaubt verwendet, vom Lehrer abgenommen. Die Schüler müssen sich selbst darum kümmern, diese nach dem Unterricht wieder zu bekommen. Stört ein Handy mehrmals den Unterricht (Läuten, Vibrieren, SMS-Schreiben, …) wird es für max. 3 Tage im Schulbüro gelagert, kann aber von einem Erziehungsberechtigten vorher abgeholt werden (sollte in der 3-Tage-Frist ein Wochenende sein, so kann das Handy am Freitag nach dem Unterricht zurückgegeben werden – um am Montag zu Beginn für die restliche Zeit nochmals abgenommen zu werden.) Die Schüler der Klassen A, B, C, D7 müssen ihre Handys in der Früh vor dem Unterricht abgeben – hierfür gibt es eine geeignete Schachtel bzw. Hängetasche. Am Ende des Unterrichts erhalten die Schüler ihre Handys wieder. Wir sind überzeugt davon, dass diese Maßnahme förderlich für die Konzentrationsfähigkeit der Kinder/Jugendlichen ist. – Sollte es in der D8 Klasse zu wiederholten Störungen oder dem Missachten des Handyverbots kommen, so könnte diese Maßnahme umgehend auch auf diese Klasse erstreckt und zur Geltung kommen.
PSPs, Computer-, Videospiele: Sind in der Schule nicht erwünscht! Die Schule übernimmt keinerlei Haftung!
Häufiges Stören des Unterrichts kann, um den Unterricht für die anderen möglich zu
machen, dazu führen, dass der jeweilige Schüler mit einer verbindlichen Arbeitsaufgabe
in eine andere Klasse bzw. das Gesprächszimmer gesetzt wird bzw. bei Wiederholung zu
einer Klassenbucheintragung führen.
Kopfbedeckungen (Kappen, Kapuze, ...) und Sonnenbrillen sind im Schulhaus nicht erlaubt. Um gepflegte Umgangsformen auch im schulischen Alltag zu praktizieren wird die Kopfbedeckung bzw. Sonnenbrille beim Betreten des Schulgebäudes (bei Lehrausgängen gilt dies für alle öffentlichen Gebäude!) abgenommen. Wir achten auch auf das entsprechende und gepflegte Erscheinungsbild – deshalb sind Strandkleidung-ähnliche oder andere für die Schule ungeeignete „Outfits“ zu meiden. (Im Extremfall obliegt es der Direktion, Schüler mit nicht entsprechendem Erscheinungsbild umgehend nach Hause zu schicken)
ZWEITSPRACHE Deutsch / DaF / DaZ: um unseren Schülern mit noch nicht ausreichenden Deutschkenntnissen einen erfolgreichen Unterrichtsbesuch und Abschluss zu ermöglichen, ist es am Infinum verpflichtend bei mangelhaften Deutschkenntnissen oder Defiziten in der Grammatik einen jahresbegleitenden Deutschkurs DaF/DaZ *** zu besuchen. Dieser wird nachmittags nach Abgleichen des Stundenplans von unserer Frau Prof. Lahnsteiner / Herrn Prof. Zgubic / Dr. Muhr am Infinum geleitet und €220 / Monat / 4 Wst-Kurs bezahlt, die Note ins Zeugnis eingetragen – Anwesenheitspflicht gilt - wie bei dem sonstigen Unterricht .
EINSTUFUNGSTEST + ggf. FÖRDERKURS MATHE bei Quereinsteigern: Aufgrund der Erfahrung der vergangenen Jahre wird seit dem SJ 17/18 im Bedarfsfalls bei allen Quereinsteigern ein Einstufungstest in Mathe vorgenommen (ohne Benotung), anhand welchen entschieden wird, ob der Schüler einen auf seine Bedürfnisse angepassten Förderkurs Mathe*** direkt am Infinum besuchen muss (siehe Freifächer /
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unverbindliche Übungen S. 42), um evtl. Defizite so schnell und effizient wie möglich zu überbrücken und umgehend erfolgreich dem Unterricht folgen zu können. Dies wird durch die unmittelbare Absprache des in der Klasse unterrichtenden Mathelehrers und des Förderkursleiters intensiv unterstützt und ermöglicht. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Förderkurs erlischt mit dem Erreichen der für die erfolgreiche Teilnahme am regulären Unterricht in der Klasse erforderlichen Lehrstoffinhalte.
Pünktlichkeit bei HÜ und Referaten
Sollte jemand eine HÜ vergessen oder versäumen oder zum vereinbarten Termin nicht bringen oder ein Referat nicht zum ersten vereinbarten Termin halten, so hat er einen Nachtermin. Danach gilt die HÜ oder das Referat als nicht eingebracht und wird zunächst negativ beurteilt. Dies befreit nicht von der nachträglichen HÜ-Abgabe bzw. dem Halten des Referats. Dies bleibt weiterhin verpflichtend. HÜs sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Lernens. Die Eltern werden über nicht erbrachte Hausübungen informiert.
Es wird in allen SA-Fächern mindestens einmal pro Woche eine verpflichtende Hausübung aufgegeben, welche von den Lehrern auch kontrolliert - korrigiert zurückgegeben wird. Außerdem gibt es regelmäßige - ritualisierte Stundenwiederholungen und Vokabelüberprüfungen – vorzugsweise am fixen Wochentag für jedes Fach (z.B. jede Freitagsstunde Englisch – kurze Vokabelwiederholung....).
Nur für die Oberstufe:
Teilnahme am Aufbauunterricht (Kunst-, Theateraufführungen, Ausstellungen, Sportwochen etc.) ist verpflichtend und zählt zur allgemeinen Anwesenheitspflicht beim Unterricht; Nach jedem Theater-, Kino- oder Museumsbesuch wird ein schriftliches Feedback, eine „Kritik“ (Umfang mind. ca. 1 A4 Seite) ohne extra Aufforderung seitens des Lehrers und binnen einer Woche nach dem Lehrausgang verfasst – diese zählt zu den Deutsch-Lit. HÜ. Kunst- Theaterkritiken bzw. Protokolle sind ausnahmslos zu machen, in der (Kunst)Mappe zu sammeln und sind Bestandteil der Abschlussnote für das jeweilige Fach und Deutsch-Lit. und gleichzeitig ein unentbehrlicher Bestandteil der Matura-Vorbereitung.
Da wir den Wert und Nutzen unseres Unterrichts kennen, wissen wir, dass es Bedingung für eine erfolgreiche Matura ist, dem Unterricht regelmäßig beizuwohnen und dabei aktiv mitzumachen. Deshalb besteht als Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung und das Antreten zur Matura ein Mindestanteil an Präsenz im Unterricht von 75% – gerechnet pro Fach und Semester. Wir werden jedem Oberstufenschüler am Ende des jeweiligen Semesters ein Beiblatt zum Zeugnis bzw. Halbjahresschulnachricht mitgeben mit der Angabe über Fehlstunden bzw. prozentuell berechnete Versäumnisse. Bei Übertreten des 25% erlaubten Maximalfehlanteils ist die erste Maßnahme eine Feststellungsprüfung für das jeweilige Fach um die Versäumnisse nachzuholen.
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Den OberstufenschülerInnen war es (nach der bisher aktuell gültigen Pausenregelung) erlaubt in den Pausen im „Pausenhof“ HINTER der Schule – unterhalb des Bürofensters bzw. im Durchgang zu rauchen. Aufgrund der NEUEN TABAKGESETZ-BESTIMMUNGEN (RAUCHERERLASS)- ist es ab sofort verboten am gesamten Schulgelände sowie in der Umgebung der Schule zu rauchen. Sollte es dennoch zu Verunreinigung der Schlosspark- und Umgebungsgrünflächen und daraus resultierenden Beschwerden der Anrainer kommen oder aber Verspätungen zum Unterricht nach den Pausen, so wird sich die Wiedereinführung der verpflichtenden Pausen innerhalb des Schulgebäudes mit begrenzten Hofpausen (siehe „Pausenregelung alt“ S.5) nicht vermeiden können.. – Es wird im Bedarfsfall weiterhin einen Hof-Ordnungsdienst geben – wonach jeden Monat eine Oberstufenklasse eingeteilt wird zum Sauberhalten des Pausenhofs..
Das Rauchen VOR dem Schuleingang bzw. VOR der Schule auf der Hetzendorfer Str. (bis hinauf zur Ampel) sowie am gesamten Schulgelände IST NICHT ERLAUBT! SIEHE BEIBLATT „RAUCHERERLASS“ + „Raucher-Nichtraucher-Bereiche“
VERHALTEN IN DER SCHULE
Klassenbucheintragungen:
Für besondere Verfehlungen (gewalttätiges Verhalten, wiederholte menschenverachtende, beleidigende
oder rassistische Ausdrücke, grobe Undiszipliniertheit) kann es eine Klassenbucheintragung mit den
nachstehenden Konsequenzen geben. (Achtung: bei einem groben Vergehen kann es auch ohne
2. KBE: Gespräch (Eltern + Schüler + KV + der KBE gebende Lehrer + Direktion)) 3. KBE: Klassenkonferenz: Es wird eine mind. 3-tägige Suspendierung ausgesprochen. Bei einer weiteren Klassenbucheintragung kommt es zu einer Disziplinarkonferenz.
Positives Verhalten
In jeder Gemeinschaft und in jedem Schulalltag treten gelegentlich inadäquate Verhaltensweisen auf, auf welche mit Konsequenzen reagiert werden muss. Man kann jedoch keinen Menschen in vorgefertigte Kategorien stecken – wie “gut” und “böse”, oder “schlimm” und “brav”. Wir sind überzeugt davon, dass alle unsere Schüler viele positive Seiten haben und vor allem auch viel Positives erbringen. Deshalb ist es uns wichtig nicht nur Fehlverhalten aufzuzeigen, sondern auch die guten Taten der Schüler anzuerkennen und zu registrieren, Aufzeichnungen dazu zu sammeln. Es gibt am InFINUM unterschiedliche Modalitäten der positiven Anerkennung (individuelles Lob, Mitteilung an Eltern, großes Lob vor der Klasse, Anerkennung durch Direktion, Gutschein bzw. Ehrenurkunde bei Zeugnisverteilung, Belohnung und vieles mehr).
Bei jedem Gespräch mit dem Schüler bzw. über das Verhalten des Schülers, werden die positiven und die negativen Aufzeichnungen einander gegenübergestellt und INDIVIDUELL – für jeden Schüler verschieden und der konkreten Situation entsprechend – Entscheidungen getroffen. (VERHALTENSPYRAMIDE – BONUS-MALUS-PYRAMIDE), diese sind diskret zu handhaben und oftmals von Mitschülern nicht zu erkennen, dennoch existieren sie und werden konsequent umgesetzt.
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LESELISTEN Deutsch
Grundsätzlich gilt für alle Klassen:
Die Bücher bitte selber besorgen! Sie werden NICHT VON DER SCHULE BEREITGESTELLT!
Die Bücher sind spätestens bis zum angegebenen Termin FERTIGZULESEN
Dazu muss jeweils verpflichtend ein Lesetagebuch verfasst – Näheres bei den Leselisten - und zum Fragebogen abgegeben werden
In der ersten Stunde am oder nach dem Fristtag wird ein Fragebogen geschrieben
Alle Bücher der Leseliste für ein Semester sind Schularbeitsstoff für die nlg SA (D-Lit. – jeweils zweite D-SA des Semesters)
ACHTUNG: zu jedem Buch verpflichtende HÜ:
US: Lesetagebuch (Frist: bis zum jeweiligen Fragebogen)
OS: Lesetagebuch (Frist: bis zum jeweiligen Fragebogen)+ kurzer CV des Schriftstellers Frist – bis zum Fragebogen des Folgemonats
***Lesetagebuch***
Neben einer nur ganz kurzen Inhaltszusammenfassung - hauptsächlich eigene Gedanken und Überlegungen zu dem soeben Gelesenen, wie spannend, anstrengend, lustig, irreführend, sprachlich anspruchsvoll oder besonders –
unüblich, Gesamtstruktur, Zeitgestaltung ....etc. ist es und warum ...ca. 3-4 Eintragungen (je halbe-dreiviertel
Seite) pro Buch, welche Gedanken hatte ich zum Geschehen während des Lesens, habe ich Ähnliches erlebt ...etc. ....worüber wunderte ...ärgerte...freute ich mich, wo war es spannend, langweilig...
Warum....Bemerkungen zum Schreibstil, Wortschatz, Besonderheiten...BITTE IN SÄTZEN – KEINE TABELLARISCHE ODER STICHWORTARTIGE FORM VERWENDEN.
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Wien, am 03.09.2018
Liebe Schüler der B-Klassen, liebe Eltern!
Hier ist wie schon in den Jahren zuvor die Pflichtlektüreliste für das laufende Schuljahr.
Abgesehen von diesen Werken ist es vereinzelt in Ausnahmefällen – wie in früheren Jahren bereits üblich - ggf.
im Falle einer gewünschten Notenbesserung oder bei einer schwer zu treffenden klaren Benotung notwendig, ein
weiteres Buch als Buchreferat vorzubereiten. Die Fristen für das Halten dieser Buchreferate sind Mitte Januar
und Mitte Juni, allerdings ist es möglich, das Referat bereits früher fertig zu haben. Näheres zum Buchreferat
finden Sie im Anschluss – nach den Leselisten – in dieser Begrüßungsmappe bzw. auf unserer HP. Genaue
Angaben zum FÜR ALLE SCHÜLER VERPFLICHTENDEN Literaturportfolio – entnehmen Sie bitte dem
Literaturportfolioblatt – ebenfalls in der Begrüßungsmappe und auch auf der Homepage.
Um die Übersicht zu erleichtern – werden die Fristen mit dem 20. des jeweiligen Monats festgelegt.
(***wegen der Vorjahres-A2a-A2b Teilung – folgende Unterschiede; A2b jeweils die ***Bücher bitte lesen)
LESELISTE Klasse B3 2018/19
1. September (Frist: 20.09.2018) Bärbel Körzdorfer: Jungs auf Skype (Baumhaus Verlag 2010) ***Jakob M. Leonhardt Kings of Chaos / Zahm wie Schulhofhaie (Arena 2018)
2. Oktober Louis Sachar: Schlamm (Gulliver 2018)
3. November Anna Gavalda: 35 kg Hoffnung (Bloomsbury 2004) ***Franziska Gehm: Die Vampirschwestern/Eine Freundin zum Anbeißen (Loewe 2014)
4. Dezember Sally Nicholls: Eine Insel für uns allein (dtv Reihe Hanser 2017) ***Gary Paulsen: Der Fluss (Carlsen 2005)
5. Januar HJ Feldhaus: Fünf auf Crashkurs (dtv 2018 J a n u a r: B u c h r e f e r a t e???
5. Februar Sherman Alexie: Das absolut wahre Tagebuch eines Teilzeitindianers (dtv 2009) ***M.G. Bauer: Die Nervensäge, meine Mutter, Sir Tffy, der Nerd und ich (hanser 2018) 6. März
Sharon Creech: Leo mittendrin (Fischer 2005) ***Kari Ehrhardt: Die unglaublichen Untaten des Bermudadreiecks (Carlsen 2018)
7. April Geoff Rodkey: Tapper Twins: Ziemlich beste Feinde ((cbj 2016)
M a i: L i t e r a t u r p o r t f o l i o + Präsentationen
J u n i: B u c h r e f e r a t e???
Viel Spaß beim LESEN !!! nlg
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LESELISTE Klasse B4 2018/19
1. September (Frist: 20.09.2018) John Grisham: Theo Boone und der unsichtbare Zeuge (Heyne 2010)
2. Oktober Gary Paulsen: Allein in der Wildnis (Carlsen 2003)
3. November Saphia Azzeddine Mein Vater ist Putzfrau (Wagenbach 2009 /deutsch 2015)
4. Dezember Michael G. Bauer: Nennt mich nicht Ismael! (dtv, Reihe Hanser 2014)
5. Januar Henning Mankell: Das Geheimnis des Feuers (dtv 2016)
J a n u a r: B u c h r e f e r a t e???
6. Februar
Caja Cazemier: Online Date (Oetinger 2012) 7. März
Louis Sachar: Schlamm (Gulliver 2018) 8. April
Mats Wahl: Der Unsichtbare (dtv 2011)
M a i: L i t e r a t u r p o r t f o l i o + Präsentationen
J u n i: B u c h r e f e r a t e???
Viel Spaß beim LESEN !!! nlg
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LESELISTE Schuljahr 2018 / 19 - OBERSTUFE
Das laut diesem Plan vorgesehene Buch muss
bis zum 10. des jeweiligen Monats vollständig gelesen werden! Es gibt keine Verschiebungen – da die Liste
rechtzeitig bekanntgegeben wurde – also bitte gut planen, rechtzeitig SELBER Bücher besorgen (SIE WERDEN
NICHT von der Schule bereit gestellt!!!) und aufmerksam lesen! Am besten gleich zu Beginn des Sjs in den
Kalender (und im Handy mit Erinnerung!) eintragen! Es folgen Fragebögen!
Lesetagebücher ca . 1-2 A4 Seiten (pers. Eindrücke, weiterführende Gedanken, Bemerkungen zum Schreibstil u.Ä.
– NICHT PURE ZUSAMMENFASSUNG DES INHALTS.) sind verpflichtend (Abgabe UNBEDINGT sofort zum Termin
des Fragebogens!) und können ggf. die Benotung der FB aufbessern
Pflichtlektüre – Klasse C5
Oktober Marit Kaldhol Allein unter Schildkröten
November Adalbert Stifter Der Bergkristall
Dezember Stefan Zweig Die Schachnovelle
Januar Tobias Steinfeld Scheißebauen: Sehr gut
Februar Paulus Hochgatterer Wildwasser
März L i t e r a t u r p o r t f o l i o + Präsentationen
April Joachim Meyerhoff Alle Toten fliegen hoch – Amerika
Mai Ö. von Horvath Jugend ohne Gott
Juni R e f e r a t e???
Pflichtlektüre – Klasse C6
Oktober Herrmann Hesse Unterm Rad
November Gotthold Ephraim Lessing Nathan der Weise
Dezember ETA Hoffmann Das Fräulein von Scuderi
Januar Daniel Glattauer Gut gegen Nordwind
Februar Günther Grass Katz und Maus
März L i t e r a t u r p o r t f o l i o + Präsentationen
April JW von Goethe Die Leiden des jungen Werthers
Mai Frank Wedekind Frühlingserwachen
Juni R e f e r a t e???
Viel Spaß beim LESEN !!! nlg
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27
LESELISTE Schuljahr 2018 / 19
Das laut diesem Plan vorgesehene Buch muss
bis zum 10. des jeweiligen Monats vollständig gelesen werden! Es gibt keine Verschiebungen – da die Liste
rechtzeitig bekanntgegeben wurde – also bitte gut planen, rechtzeitig SELBER Bücher besorgen (SIE WERDEN
NICHT von der Schule bereit gestellt!!!) und aufmerksam lesen! Es folgen Fragebögen!
Lesetagebücher ca. 1 ½ -2 A4 S. (pers. Eindrücke, weiterführende Gedanken, Bemerkungen zum Schreibstil u.Ä.-
NICHT PURE ZUSAMMENFASSUNG DES INHALTS!) sind auch heuer verpflichtend und müssen UNBEDINGT zum
Termin des Fragebogens abgegeben werden – sie können ggf. die Benotung der FB aufbessern – bzw. die
Deutschnote verschlechtern – falls diese Aufgabe nicht ordentlich erledigt.
Pflichtlektüre – Klasse D7
Oktober S. Lenz Die Schweigeminute
November Theodor Storm Der Schimmelreiter
Dezember G. Hauptmann Bahnwärter Thiel
Januar L i t e r a t u r p o r t f o l i o + Präsentationen
Februar Franz Kafka Die Verwandlung
März Friedrich Torberg Der Schüler Gerber
April Bernhard Schlink Der Vorleser
Mai Thomas Mann Der Tod in Venedig
Pflichtlektüre – Klasse D8
Oktober Lukas Hartmann Finsteres Glück
November Thomas Mann Der Tod in Venedig
Dezember A. Schnitzler Leutnant Gustl
Januar Robert Musil Die Verwirrungen des Zöglings Törless
Januar L i t e r a t u r p o r t f o l i o + Präsentationen
Februar F. Dürrenmatt Der Richter und sein Henker
März J. W. von Goethe Faust I
April F. Schiller Die Räuber
Mai ∞ ∞ ∞
Viel Spaß beim LESEN !!! nlg
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September 2018
(Mag. N.L.Glavic)
Deutsch Buchreferate – Unterstufe
VERPFLICHTEND 1x pro Semester A Klasse, (nur in Ausnahmefällen B Klassen):
hauptsächlich Belletristik - auch Sachbücher möglich
Buchwahl: altersgemäß, möglichst spannend für die Zuhörer, keine Comics, Bilderbücher oder
Phantasybücher mit variablem Inhalt (z.B. wenn du dich entscheidest, dass der Troll in den Wald geht,
blättere zur Seite ...um, willst du dass er ins Haus geht, blättere vor zur Seite...) keine Sachbücher, keine
Menschen verachtende, Aggressionen-, Hass- oder Intoleranz schürende Themen, qualitativ wertvolle
Bücher –präferiert!
Umfang des Referats – Dauer des Vortrags – ca. 7-10 Minuten (max. 15)
Aufbau:
o Titel
o kurze Notiz zum Autor
o Thema
o Zeit und Ort des Geschehens
o kurze Charakterisierung der Hauptgestalten
o Zusammenfassung des Inhalts
o Schlüsselszene + Leseprobe (eingebaut in die Inhaltszusammenfassung – auch mehrere kleinere
Teile - oder als eine gesonderte Schlüsselszene) – die Leseprobe sollte ca. 1 Seite lang sein – mit
Zuordnung, wo in der Gesamthandlung sie sich befindet + Begründung, warum man diese Szene
gewählt hat
o Persönlicher Kommentar + evtl. Deutung
Schüler-Handout: ca. 1-2 A4 Blätter, mit den Punkten 1,2,3,4,5+8 des Aufbaus (siehe Punkt davor) +
eigenem Namen
Wichtig beim Vortragen: frei sprechen! keinesfalls fertig formulierte Sätze/Texte vorlesen, lediglich vom
Stichwortzettel vortragen oder mit Kärtchen (bessere Übersicht und klare Reihenfolge!), die
ausdrucksvolle Betonung bei der Leseprobe beachten, Spannung bei den Zuhörern erzeugen und halten
Auch Powerpoint-Präsentationen möglich und WILLKOMMEN
Buch nicht vergessen – unbedingt mitnehmen zum Vortrag
Viel Spaß beim Lesen und Referieren!!!
nlg
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
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Literaturportfolio Klasse B3 und B4 2018/19
INHALT:
Thema des Portfolios ist ein WERK DER ERZÄHLENDEN ODER DRAMATISCHEN LITERATUR, das folgende Kriterien
erfüllt:
(möglichst) Im Original auf Deutsch publiziert
(möglichst) nach dem 2. WK erschienen
Buchumfang mindestens 80 Druckseiten
Möglichst wertvolle Literatur
Auf keinen Fall Aggression- oder Gewalt verherrlichende bzw. Menschen verachtende, rassistische oder diskriminierende Texte
KEIN Buch von unserer Pflichtlektüreliste!
Falls jemand unbedingt ein Werk behandeln möchte, welches den oben genannten Kriterien nicht entspricht,
müssen wir den Vorschlag gemeinsam besprechen – es wird im Einzelfall entschieden. Dasselbe gilt auch für
Grenzfälle zur Unterhaltungsliteratur oder weniger wertvollen Literatur bzw. die Entstehungszeit.
Eine Vorschlagsliste gibt es von meiner Seite nicht – es ist jedoch dringend empfehlenswert Werke zu behandeln,
die zu deinen persönlichen Lieblingsbüchern gehören – da es notwendig ist, sich mit dem Werk sehr intensiv zu
beschäftigen
Das Portfolio soll folgende Teile umfassen (entsprechend den Buchreferaten):
KURZBIOGRAPHIE des Autors/der Autorin (ca. 50 W.)
INHALTSANGABE des Werks (100 - 200 W.)
CHARAKTERISIERUNG der Hauptgestalten (kann auch in die Inhaltsangabe integriert werden)
BESCHREIBUNG UND INTERPRETATION des Werks als Ganzes: Stil, "Ton", sprachliche Besonderheiten Erzähltechnik (Perspektive, Chronologie, Erzählstrang – oder mehrere; Anfang – Ende…) Wichtige Themen, evtl. Absicht oder "Botschaft" des / der Autor/in Dieses Kapitel sollte im Normalfall ca. 100-200 W. umfassen – es kann aber auch länger sein
INTERPRETATION EINER SCHLÜSSELSTELLE (Umfang der Schlüsselszene höchstens eine Druckseite) Kurze inhaltliche Zusammenfassung und Einordnung in den Zusammenhang des Textes Erklärung, warum es sich um eine Schlüsselstelle handelt Genaue Deutung der Stelle (worauf du genau eingehst, hängt davon ab, warum du die Stelle
ausgewählt hast. Es können Besonderheiten der Sprache, der Erzähltechnik, der Charakterisierung, der Handlungsführung oder der Thematik sein. Wichtig ist, dass der Leser deine Gedanken zu dieser Stelle und deren Auswahl nachvollziehen kann.)
Die Interpretation der Schlüsselstelle sollte ca. 150 Wörter umfassen, kann auch länger sein. Günstig ist es, die Schlüsselszene „eingescannt“ aus dem Buch oder abgeschrieben diesem Teil
beizufügen
PERSÖNLICHES LESETAGEBUCH ca. 150 W. – persönliche Eindrücke, Überlegungen, weiterführende Gedanken, Bemerkungen zum Stil etc. – KEINE INHALTSZUSAMMENFASSUNG AN DIESER STELLE .
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
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FORM:
Das Portfolio ist als AUSDRUCK abzugeben, Format A4, einseitig bedruckt, mit 1½ oder 2-fachem Zeilenabstand
und im Blocksatz. Die Seiten sind durchzunummerieren.
Achte besonders auf:
Durchgehend gleiche Formatierung (Schriftgröße und –art bei Überschriften,. Anzahl der Zeilen pro Seite…)
Sorgfalt beim Korrekturlesen – Tippfehler gelten als schwere Fehler!
Falls du Fuß- oder Endnoten verwendest, müssen sie durchnummeriert und einheitlich sein (d.h. entweder Fuß- oder Endnoten).
ZITATE müssen gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden (Autor, Titel, Seite; bei Zitaten aus
dem Internet – die Seite, das Datum; Zitate aus "Wikipedia" sind weniger erfreulich und willkommen.)
TERMINE:
o Das THEMA (d.h. das Buch, über das du schreiben willst) muss spätestens bis 20.03.2019 bekannt gegeben werden. Das Buch, worüber du schon ein Referat gehalten oder bereits ein Portfolio geschrieben hast oder wir es gemeinsam in der Klasse gelesen haben – darf nicht Gegenstand des Portfolios sein.
o ABGABETERMIN ist die ZWEITE MAIWOCHE – letzte Frist: Mittwoch, 08.05.2019 Eine verspätete Abgabe führt unweigerlich zur negativen Beurteilung. Abgabe per Mail ist nicht zulässig – nur ordentlich ausgedruckte und "gebundene" – bzw. im Schnellhefter oder auf sonstige Art zusammen geheftete Arbeiten werden akzeptiert.
o NEU: das Literaturportfolio wird zusätzlich KURZ mündlich in der Klasse präsentiert in den Stunden unmittelbar nach der Abgabe – ähnlich wie das Buchreferat – jedoch kürzer ca. 5-7 Minuten – BITTE GUT VORBEREITEN
VIEL ERFOLG!!! nlg
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Literaturportfolio Klasse C5 2018/19
INHALT:
Thema des Portfolios ist ein WERK DER ERZÄHLENDEN ODER DRAMATISCHEN LITERATUR, das folgende Kriterien
erfüllt:
(möglichst) Im Original auf Deutsch publiziert
(möglichst) nach dem 2. WK erschienen
Buchumfang mindestens 100-150 Druckseiten
Keine Unterhaltungs- bzw. Trivialliteratur (d.h. Krimis, Fantasy usw.) Falls jemand unbedingt ein übersetztes Werk behandeln möchte, müssen wir den Vorschlag gemeinsam
besprechen – es wird im Einzelfall entschieden. Dasselbe gilt auch für Grenzfälle zur Unterhaltungsliteratur (z.B.
einzelne Krimis etc.) bzw. die Entstehungszeit.
Es gibt keine Empfehlungsliste (lediglich eine unverbindliche Liste empfohlener Autoren) – jeder soll nach
eigenem Geschmack und Interesse ein geeignetes Buch (möglichst geeignet ebenfalls für die mündliche Matura!)
aussuchen.
Das Portfolio soll folgende Teile umfassen:
KURZBIOGRAPHIE des Autors/der Autorin (100-150 W.)
INHALTSANGABE des Werks (300-400 W.)
CHARAKTERISIERUNG der Hauptgestalten (kann auch in die Inhaltsangabe integriert werden)
BESCHREIBUNG UND INTERPRETATION des Werks als Ganzes: Stil, "Ton", sprachliche Besonderheiten Erzähltechnik (Perspektive, Chronologie, Erzählstrang – oder mehrere; Anfang – Ende…) Wichtige Themen, evtl. Absicht oder "Botschaft" des / der Autor/in Dieses Kapitel sollte im Normalfall ca. 150-200 W. umfassen – es kann aber auch länger sein
INTERPRETATION EINER SCHLÜSSELSTELLE (Umfang höchstens eine Druckseite) Kurze inhaltliche Zusammenfassung und Einordnung in den Zusammenhang des Textes Erklärung, warum es sich um eine Schlüsselstelle handelt Genaue Deutung der Stelle (worauf du genau eingehst, hängt davon ab, warum du die Stelle
ausgewählt hast. Es können Besonderheiten der Sprache, der Erzähltechnik, der Charakterisierung, der Handlungsführung oder der Thematik sein. Wichtig ist, dass der Leser deine Gedanken zu dieser Stelle und deren Auswahl nachvollziehen kann.)
Die Interpretation der Schlüsselstelle sollte ca. 300 Wörter umfassen, kann auch länger sein.
Kurze Darstellung der REZEPTION des Werks (Reaktion der Literatur- und eventuell Theaterkritik, evtl. Verfilmungen, Einfluss auf spätere AutorInnen und/oder Werke, kommerzieller Erfolg). Mögliche Quellen sind Homepages der AutorInnen. www.literaturhaus.at <für österreichische SchriftstellerInnen< sowie Online-Ausgaben von Tageszeitungen und anderen Medien
PERSÖNLICHE EINDRÜCKE / LESETAGEBUCH / PERSÖNLICHE REFLEXION (ca. 100-150 W.) – hier bitte KEINE Inhaltszusammenfassung!
FORM:
Das Portfolio ist als AUSDRUCK abzugeben, Format A4, einseitig bedruckt, mit 1½ oder 2-fachem Zeilenabstand
und im Blocksatz. Die Seiten sind durchzunummerieren.
Durchgehend gleiche Formatierung (Schriftgröße und –art bei Überschriften,. Anzahl der Zeilen pro Seite…)
Sorgfalt beim Korrekturlesen – Tippfehler gelten als schwere Fehler!
Falls du Fuß- oder Endnoten verwendest, müssen sie durchnummeriert und einheitlich sein (d.h. entweder Fuß- oder Endnoten).
ZITATE müssen gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden (Autor, Titel, Seite; bei Zitaten aus
dem Internet – die Seite, das Datum; Zitate aus "Wikipedia" sind nicht zulässig.)
Texte oder Textabschnitte, die aus dem Internet oder aus nicht angegebenen Quellen abgeschrieben sind, werden
negativ beurteilt!
TERMINE:
o Das THEMA (d.h. das Buch, über das du schreiben willst) muss spätestens bis 23.01.2019 bekannt gegeben werden. Das Buch, worüber du schon ein Referat gehalten oder Portfolio geschrieben hast oder wir es gemeinsam in der Klasse gelesen haben – darf nicht Gegenstand des Portfolios sein.
o ABGABETERMIN ist die DRITTE MÄRZWOCHE – letzte Frist: Mittwoch, 13.03.2019 Eine verspätete Abgabe führt unweigerlich zur negativen Beurteilung. Abgabe per Mail ist nicht zulässig – nur ordentlich ausgedruckte und "gebundene" – bzw. im Schnellhefter oder auf sonstige Art zusammen geheftete Arbeiten werden akzeptiert.
o NEU: das Literaturportfolio wird zusätzlich KURZ mündlich in der Klasse präsentiert in den Stunden unmittelbar nach der Abgabe – ähnlich wie das Buchreferat – jedoch kürzer ca 5-7 Minuten – BITTE GUT VORBEREITEN
Bitte informiert euch VOR der endgültigen Entscheidung über das Buch, welches ihr beabsichtigt zu bearbeiten
und überzeugt euch davon, dass euch der Stil bzw. das Thema entspricht.
VIEL ERFOLG!!! nlg
Literaturportfolio Klasse C6 2018/19
INHALT:
Thema des Portfolios ist ein WERK DER ERZÄHLENDEN ODER DRAMATISCHEN LITERATUR, das folgende Kriterien
erfüllt (wichtig – da das Werk zugleich auch zur bevorstehenden Maturaleseliste für Deutschmatura mündlich
zählen soll!!!):
(möglichst) Im Original auf Deutsch publiziert
(möglichst) nach dem 2. WK erschienen
Buchumfang mindestens 100-150 Druckseiten
Keine Unterhaltungs- bzw. Trivialliteratur (d.h. Krimis, Fantasy usw.) Falls jemand unbedingt ein übersetztes Werk behandeln möchte, müssen wir den Vorschlag gemeinsam
besprechen – es wird im Einzelfall entschieden. Dasselbe gilt auch für Grenzfälle zur Unterhaltungsliteratur (z.B.
einzelne Krimis etc.) und Entstehungszeit.
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
33
Eine Vorschlagsliste liegt bei – es ist jedoch möglich auch Werke zu behandeln, die nicht auf der Liste stehen –
immer nach Rücksprache mit mir (auch im Falle, dass es die oben genannten Kriterien erfüllt!)
Das Portfolio soll folgende Teile umfassen:
KURZBIOGRAPHIE des Autors/der Autorin (100-200 W.)
INHALTSANGABE des Werks (300-500 W.)
CHARAKTERISIERUNG der Hauptgestalten (kann auch in die Inhaltsangabe integriert werden)
BESCHREIBUNG UND INTERPRETATION des Werks als Ganzes: Stil, "Ton", sprachliche Besonderheiten Erzähltechnik (Perspektive, Chronologie, Erzählstrang – oder mehrere; Anfang – Ende…) Wichtige Themen, evtl. Absicht oder "Botschaft" des / der Autor/in Dieses Kapitel sollte im Normalfall ca. 300-400 W. umfassen – es kann aber auch länger sein
INTERPRETATION EINER SCHLÜSSELSTELLE (Umfang höchstens eine Druckseite) Kurze inhaltliche Zusammenfassung und Einordnung in den Zusammenhang des Textes Erklärung, warum es sich um eine Schlüsselstelle handelt Genaue Deutung der Stelle (worauf du genau eingehst, hängt davon ab, warum du die Stelle
ausgewählt hast. Es können Besonderheiten der Sprache, der Erzähltechnik, der Charakterisierung, der Handlungsführung oder der Thematik sein. Wichtig ist, dass der Leser deine Gedanken zu dieser Stelle und deren Auswahl nachvollziehen kann.)
Die Interpretation der Schlüsselstelle sollte ca. 500 Wörter umfassen, kann auch länger sein.
Kurze Darstellung der REZEPTION des Werks (Reaktion der Literatur- und eventuell Theaterkritik, evtl. Verfilmungen, Einfluss auf spätere AutorInnen und/oder Werke, kommerzieller Erfolg). Mögliche Quellen sind Homepages der AutorInnen. www.literaturhaus.at <für österreichische SchriftstellerInnen sowie Online-Ausgaben von Tageszeitungen und anderen Medien
PERSÖNLICHE EINDRÜCKE / LESETAGEBUCH / PERSÖNLICHE REFLEXION (ca. 200-250 W.) – hier bitte keine Inhaltszusammenfassung!
FORM: Das Portfolio ist als AUSDRUCK abzugeben, Format A4, einseitig bedruckt, mit 1½ oder 2-fachem Zeilenabstand
und im Blocksatz. Die Seiten sind durchzunummerieren.
Achte besonders auf:
Durchgehend gleiche Formatierung (Schriftgröße und –art bei Überschriften,. Anzahl der Zeilen pro Seite…)
Sorgfalt beim Korrekturlesen – Tippfehler gelten als schwere Fehler!
Falls du Fuß- oder Endnoten verwendest, müssen sie durchnummeriert und einheitlich sein (d.h. entweder Fuß- oder Endnoten).
!!!! ZITATE müssen gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden (Autor, Titel, Seite; bei Zitaten
aus dem Internet – die Seite, das Datum; Zitate aus "Wikipedia" sind nicht zulässig.)
Texte oder Textabschnitte, die aus dem Internet oder aus nicht angegebenen Quellen abgeschrieben sind, werden
negativ beurteilt!
TERMINE:
o Das THEMA (d.h. das Buch, über das du schreiben willst) muss spätestens bis Mittwoch 23.01.2019 bekannt gegeben werden. Das Buch, worüber du schon ein Referat gehalten oder Portfolio
geschrieben hast oder wir es gemeinsam in der Klasse gelesen haben oder schon das Thema deines
Portfolios im vergangenen Jahr war – darf nicht Gegenstand des Portfolios sein.
o ABGABETERMIN ist die DRITTE MÄRZWOCHE – letzte Frist: Mittwoch, 13.03.2019. Eine verspätete Abgabe führt unweigerlich zur negativen Beurteilung. Abgabe per Mail ist nicht zulässig – nur ordentlich ausgedruckte und "gebundene" – bzw. im Schnellhefter oder auf sonstige Art zusammen geheftete Arbeiten werden akzeptiert.
o NEU: das Literaturportfolio wird zusätzlich KURZ mündlich in der Klasse präsentiert in den Stunden unmittelbar nach der Abgabe – ähnlich wie das Buchreferat – jedoch kürzer ca. 5-7 Minuten – BITTE GUT VORBEREITEN
Bitte informiert euch VOR der endgültigen Entscheidung über das Buch, welches ihr beabsichtigt zu bearbeiten
und überzeugt euch davon, dass euch der Stil bzw. das Thema entspricht.
VIEL ERFOLG!!! nlg
Literaturportfolio Klasse D7 + D8 2018/19
INHALT:
Thema des Portfolios ist ein WERK DER ERZÄHLENDEN ODER DRAMATISCHEN LITERATUR, das folgende Kriterien
erfüllt (wichtig – da das Werk zugleich auch zur bevorstehenden Maturaleseliste für Deutschmatura mündlich
zählen soll!!!):
(möglichst) Im Original auf Deutsch publiziert
(möglichst) nach dem 2. WK erschienen
Umfang mindestens 120 Druckseiten
Keine Unterhaltungs- bzw. Trivialliteratur (d.h. Krimis, Fantasy usw.) Falls jemand unbedingt ein übersetztes Werk behandeln möchte, müssen wir den Vorschlag gemeinsam
besprechen – es wird im Einzelfall entschieden. Dasselbe gilt auch für Grenzfälle zur Unterhaltungsliteratur (z.B.
einzelne Krimis etc.) und die Entstehungszeit.
Eine Vorschlagsliste liegt bei – es ist jedoch möglich auch Werke zu behandeln, die nicht auf der Liste stehen –
immer nach Rücksprache mit mir (auch im Falle, dass es die oben genannten Kriterien erfüllt!)
Das Portfolio soll folgende Teile umfassen:
KURZBIOGRAPHIE des Autors/der Autorin (100-200 W.)
INHALTSANGABE des Werks (300-500 W.)
CHARAKTERISIERUNG der Hauptgestalten (kann auch in die Inhaltsangabe integriert werden)
BESCHREIBUNG UND INTERPRETATION des Werks als Ganzes: Stil, "Ton", sprachliche Besonderheiten Erzähltechnik (Perspektive, Chronologie, Erzählstrang – oder mehrere; Anfang – Ende…) Wichtige Themen, evtl. Absicht oder "Botschaft" des / der Autor/in Dieses Kapitel sollte im Normalfall ca. 300-400 W. umfassen – es kann aber auch länger sein
INTERPRETATION EINER SCHLÜSSELSTELLE (Umfang höchstens eine Druckseite) Kurze inhaltliche Zusammenfassung und Einordnung in den Zusammenhang des Textes Erklärung, warum es sich um eine Schlüsselstelle handelt Genaue Deutung der Stelle (worauf du genau eingehst, hängt davon ab, warum du die Stelle
ausgewählt hast. Es können Besonderheiten der Sprache, der Erzähltechnik, der Charakterisierung,
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
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der Handlungsführung oder der Thematik sein. Wichtig ist, dass der Leser deine Gedanken zu dieser Stelle und deren Auswahl nachvollziehen kann.)
Die Interpretation der Schlüsselstelle sollte ca. 500 Wörter umfassen, kann auch länger sein.
Kurze Darstellung der REZEPTION des Werks (Reaktion der Literatur- und eventuell Theaterkritik, evtl. Verfilmungen, Einfluss auf spätere AutorInnen und/oder Werke, kommerzieller Erfolg). Mögliche Quellen sind Homepages der AutorInnen. www.literaturhaus.at <für österreichische SchriftstellerInnen< sowie Online-Ausgaben von Tageszeitungen und anderen Medien
PERSÖNLICHE EINDRÜCKE / LESETAGEBUCH / PERSÖNLICHE REFLEXION (ca. 250-300 W.) – hier bitte keine Inhaltszusammenfassung!
FORM: Das Portfolio ist als AUSDRUCK abzugeben, Format A4, einseitig bedruckt, mit 1½ oder 2-fachem Zeilenabstand
und im Blocksatz. Die Seiten sind durchzunummerieren.
Achte besonders auf (vergleiche dazu auch die VWA-Einführung!):
Durchgehend gleiche Formatierung (Schriftgröße und –art bei Überschriften,. Anzahl der Zeilen pro Seite…)
Sorgfalt beim Korrekturlesen – Tippfehler gelten als schwere Fehler!
Falls du Fuß- oder Endnoten verwendest, müssen sie durchnummeriert und einheitlich sein (d.h. entweder Fuß- oder Endnoten).
!!!! ZITATE müssen gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden (Autor, Titel, Seite; bei Zitaten
aus dem Internet – die Seite, das Datum; Zitate aus "Wikipedia" sind nicht zulässig.)
Texte oder Textabschnitte, die aus dem Internet oder aus nicht angegebenen Quellen abgeschrieben sind, werden
negativ beurteilt!
TERMINE:
o Das THEMA (d.h. das Buch, über das du schreiben willst) muss spätestens bis Montag 10.12.2018 bekannt gegeben werden. Das Buch, über das du schon ein Referat gehalten oder Portfolio
geschrieben hast oder wir es gemeinsam in der Klasse gelesen haben oder schon das Thema deines
Portfolios im vergangenen Jahr war – darf nicht Gegenstand des Portfolios sein.
o ABGABETERMIN ist die ZWEITE JANUARWOCHE – letzte Frist: Donnerstag, 10.01.2019 Eine verspätete Abgabe führt unweigerlich zur negativen Beurteilung. Abgabe per Mail ist nicht zulässig – nur ordentlich ausgedruckte und "gebundene" – bzw. im Schnellhefter oder auf sonstige Art zusammen geheftete Arbeiten werden akzeptiert.
o NEU: das Literaturportfolio wird zusätzlich KURZ mündlich in der Klasse präsentiert in den Stunden unmittelbar nach der Abgabe – ähnlich wie das Buchreferat – jedoch kürzer ca. 5-7 Minuten – BITTE GUT VORBEREITEN
Bitte informiert euch VOR der endgültigen Entscheidung über das Buch, welches ihr beabsichtigt zu bearbeiten und überzeugt euch davon, dass euch der Stil bzw. das Thema entspricht.
Unsere Schule steht für ein hohes Maß an der Freude und der Entwicklung persönlicher Kreativität. Oft fragen die Schüler: Wozu soll ich noch ein Bild zeichnen, wozu brauche ich ein künstlerisches Fach? Diese Frage nicht nur einfach beantworten, oder uns mit den Schülern in einem langweiligen Diskurs zu verzetteln, sondern die Antwort persönlich erfahrbar machen, ist unser Anliegen. Spürt man einmal selbst, wie es ist, eine Idee umzusetzen, eine Form zu finden für die eigenen Gedanken und Ideen, verfliegt der Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Kunst. Wir unterstützen unsere Schüler dabei, eigene Ideen zu entwickeln, diese zu verfolgen und ihre Stärken zu finden. Der Zugang zum eigenen Potential wird besonders über die Kunst, sei es Literatur, bildende Kunst oder Musik gefördert, spiegelt sich aber in allen Fächern wieder. Mag. Anika Rebhan (Lehrerin für Bildnerische Erziehung)
NEUE PROJEKTE IM SJ 2018-19
Neben zahlreichen anderen Projekten, die wir auch in diesem Schuljahr weiterhin planen, möchten wir an
dieser Stelle lediglich folgende neue Projekte kurz vorstellen:
***OBERSTUFE – TANZSCHULE
Im Herbst 2018 werden die Schüler der Oberstufenklassen – nach dem Erfolg der beiden Tanzeinlagen bei unserer
15-Jahre-Jubiläumsfeier – statt des Turnunterrichts ein Quartal lang einen Tanzkurs besuchen.
Start: Oktober Kosten: besondere Schülerermäßigung für Infinum-Schüler Ort + Veranstalter: Tanzschule Wagner, 1010 Wien
***PROJEKT HIRNTRAINING – MEGA-MEMORY (Februar 2019) – ganze Schule + VS
Um was geht es genau?
Kurz gesagt, es geht um hirngerechtes Lernen! Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich o) Zahlenreihen beliebiger Größe (30-40-50-100stellig) leicht merken können o) in relativ kurzer Zeit (3-6 Monate) eine Sprache selbst beibringen können o) Namen und Gesichter relativ rasch einprägen können o) Wissen an sich, besser einprägen können (Geographie, Physik, Chemie, etc.) Und einen Exkurs in die vedische Mathematik machen wir auch.
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
39
Wie sieht so ein Schultag aus?
Vormittag: alle Schüler (Maximal 5 Termine) Die Jahrgänge werden zusammengelegt. (1ter, 2ter, 3ter etc.) Dauer: eine Schulstunde Nachmittag: (Start: ca. 14h) alle Lehrer Dauer: ca. 2 -2,5 Stunden, je nach Fragen etwas länger Abend: alle Eltern (18:30)
Zum Elternabend sind gerne auch Absolventen, Freunde, Förderer, Sponsoren der Schule,
Gemeinde, Freunde und Bekannte der Lehrkräfte etc. eingeladen
Wir freuen uns schon sehr auf unseren gemeinsamen Tag an deiner Schule. Liebe Grüße Manuel Rothwald und Ricardo Leppe ***PROJEKT: SPORTFEST (Juni – Projekttage / wetterabhängig) – ganze Schule
Näheres folgt kurzfristig vor dem geplanten Termin im Rahmen der gesamten Projektwochenplanung.
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
40
FREIFÄCHER – UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Jedem Schüler steht es frei, sich für einen oder einige Freigegenstände bzw. Unverbindliche Übungen zu
entscheiden, es ist jedoch zu beachten, dass diese mit Zusatzkosten verbunden sind und in den
Nachmittagsstunden nach dem regulären Unterricht stattfinden. Bei einer Anmeldung ist die Teilnahme für das
ganze Schuljahr VERPFLICHTEND und die Benotung (bei Freifächern) bzw. Vermerk „teilgenommen“ bei UÜ
kommt ins Zeugnis.
__________________________________________
Wien, am 03. September 2018
ANMELDUNG ZUM FREIGEGENSTAND - UÜ (kostenpflichtig)
Diese Anmeldung gilt für das ganze Jahr (wegen der Kostenberechnung)!
Ich melde mich (meine/n Tochter / Sohn NAME IN BLOCKBUCHSTABEN) -__________________________verbindlich
zum Freigegenstand- UÜ an (das Zustandekommen einer Gruppe ist bedingt durch eine Mindestteilnehmerzahl
– bitte um Verständnis):
Latein (FG– mit SA und Zeugnisnote /UÜ mit teilg./ Maturavorbereitung)
Italienisch (FG– mit SA und Zeugnisnote /UÜ mit teilg./ Maturavorbereitung)
Zusatz (Nachhilfe; Erweiterung) Englisch
Zusatz (Nachhilfe; Erweiterung) Französisch
Zusatz (Nachhilfe; Erweiterung) Spanisch
Zusatz (Nachhilfe; Erweiterung) Mathematik
Förderkurs Mathe für neue Schüler – Quereinsteiger (nach Einstufungstest)***
***Im Bedarfsfall – nach Einschätzung des Lehrers - verpflichtend, um einen entsprechenden Lernerfolg
gewährleisten zu können.
Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten:
Bitte den ausgefüllten Zettel bis spätestens FREITAG 07.09.2018 dem Klassenlehrer retournieren
Danke!
InFINUM Begrüßungsmappe 2018/19
41
Musicalklasse:
Musicalklasse – Frau Schwarz und Frau Bäumler möchten ab Oktober eine Musicalklasse anbieten, für alle Kinder
aller Klassen und damit einen Beitrag zum Sommerfest leisten.
Auch die VS sind herzlich eingeladen mitzumachen (eine Unterschrift der jeweiligen Eltern ist erforderlich).
Proben werden wir einmal in der Woche.
Mindestteilnehmerzahl: ab 10 Kinder können wir loslegen.
Entspannungsübung - Heartfulness
Ein besonders Angebot auch in diesem Schuljahr ist die Entspannungsübung für Schüler, Lehrer und Eltern. Auch alle Interessierte und Freunde sind willkommen. Diese Entspannungsübung ist sehr einfach und jeder kann sie machen. Sie entspannt Körper und Geist, verhilft aber besonders zur Zentrierung. Viele Schüler haben sie schon probiert und waren begeistert. Die Übung stammt aus der indischen Yogatradition . Sie wird bei Erwachsenen und Kindern gelehrt und ist einfach zu praktizieren. Ich biete Heartfulness- Relaxation als unverbindliche Übung an – die Schnupperstunde ist gratis. Man kann diese Entspannungsübungen nach einer Einführung auch selbstständig zu Hause machen. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie zu einer Schnupperstunde kommen Anika Rebhan
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NACHMITTAGSBETREUUNG & HÜ-BETREUUNG
Liebe Schüler, liebe Eltern!
Wir möchten Sie herzlich im Namen des Nachmittagsbetreuungsteams begrüßen!!!
Wir arbeiten seit dem letzten Jahr gemeinsam mit der Firma „Gourmet“. Diese bietet an:
- ausgewogene und schmackhafte Menüpläne
- 3-Gänge Menüs (Vor-, Haupt-, Nachspeise)
- gesunde, salz-, zucker- und fettreduzierte Mahlzeiten - extra für Kinder und Heranwachsende
Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) Information über die Geltung im Schulbereich Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien über die Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) (ehemals Tabakgesetz), die mit 1.7.2018 in Kraft trat. § 12 Abs. 1 Z 3 TNRSG verbietet nunmehr ausdrücklich auch das Rauchen auf schulischen Freiflächen. Das Rauchverbot gilt somit zwingend auf der gesamten Schulliegenschaft. § 9 Abs. 2 Schulordnung verbot Schülern/Schülerinnen schon bisher das Rauchen in der Schule, erlaubte aber unter gewissen Voraussetzungen, in der Hausordnung das Rauchen an Freiflächen zu gestatten. Das ho. Rundschreiben Nr. 3/2006 wies die Schulbehörden an, Bestimmungen in Hausordnungen aufzuheben, die das Rauchen auf innerhalb der Schulliegenschaft befindlichen Freiflächen gestatten. Ein Rückgriff auf diese allgemeine Weisung ist nun nicht mehr nötig, da das TNRSG als neueres und höherrangiges Gesetz die betreffende Bestimmung der Schulordnung derogiert. Damit ist auch den schulpartnerschaftlichen Organen die Befugnis entzogen in Bezug auf das Rauchen standortbezogene Sonderregelungen zu treffen. Sollten entgegen der eben erwähnten Weisung einzelne Hausordnungen Schülern/Schülerinnen das Rauchen auf schulischen Freiflächen noch immer gestatten, sind die betreffenden Passagen mit 1. 7. 2018 automatisch außer Kraft getreten. Sowohl der Raucher/die Raucherin als auch die Schule begehen bei Missachtung des Rauchverbots eine Verwaltungsübertretung und können mit Geldstrafen bestraft werden. Das TNRSG gilt für alle auf der Schulliegenschaft befindliche Personen, auch Lehrern/Lehrerinnen ist das Rauchen auf Freiflächen der Schulen nicht gestattet. Ausgenommen sind lediglich rein privat genützte Bereiche wie etwa Dienstwohnungen. Das Rauchverbot ist gemäß § 13b TNRSG durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ oder eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen. Seite 2 von 2 zu Geschäftszahl BMBWF-
10.010/0114-Präs/10/2018
In diesem Zusammenhang darf auf § 56 Abs. 4 SchUG hingewiesen werden, wonach die Schulleitungen für die Einhaltung aller Rechtsvorschriften an der Schule Sorge zu tragen haben. Diese Anordnung bezieht sich nicht bloß auf das Schulrecht, sondern umfasst sämtliche Bestimmungen, die in einer gegebenen Konstellation für die Schule von Relevanz sind und damit auch die sich auf Schulen beziehenden Regelungen des TNRSG. Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien werden ersucht, die Schulleitungen zu informieren und sie, schon allein um Missverständnisse zu vermeiden, anzuhalten auf gesetzeskonforme Regelungen in den Hausordnungen hinzuwirken. Eine dem TNRSG Rechnung tragende Novelle der Schulordnung wird veranlasst werden. Wien, 1. August 2018 Für den Bundesminister: Dr. Rainer Fankhauser