Basler Sicherheits- welt INCOTERMS ® 2010 Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln
BaslerSicherheits-
welt
INCOTERMS® 2010
Eine Übersicht über die internationalen Handelsklauseln
Wir machen Ihre Supply Chain sicherer.Zum Beispiel mit
→ aktivem Präventionsmanagement
→ Einsatz modernster Güterüberwachungs-
technologien
→ einem weltweiten Netz von Havarie-Kommissären
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Inhalt
INCOTERMS® 2010 3
Transportart und geeignete INCOTERMS®-Klausel 2010 4
Die EXW-Klausel 5
Die FCA-Klausel 6
Die CPT-Klausel 7
Die CIP-Klausel 8
Die DAT-Klausel 9
Die DAP-Klausel 10
Die DDP-Klausel 11
Die FAS-Klausel 12
Die FOB-Klausel 13
Die CFR-Klausel 14
Die CIF-Klausel 15
Sie wurden von der Internationalen Handelskammer geschaf-
fen und regeln Rechte und Pfl ichten von Käufern und Verkäu-
fern im internationalen Warenhandel.
Die INCOTERMS® können bei der Internationalen Handels-
kammer Zürich (Publikation 715ED) oder im Buchhandel
(ISBN 978-3-929621-71-6) bezogen werden.
Die INCOTERMS® sind internationale Regeln zur Auslegung
einer bestimmten Gruppe von Vertragsteilen, die in Handels-
verträgen verwendet werden.
Diese Klauseln regeln im Besonderen:
→ die Lieferung und Abnahme der Ware,
→ die Kostenübertragung,
→ den Gefahrenübergang,
→ die Lieferung der Dokumente oder der entsprechenden
elektronischen Mitteilungen.
Sie regeln aber unter anderem nicht:
→ den Eigentumsübergang,
→ die Zahlungsabwicklung,
→ das anwendbare Recht,
→ den Gerichtsstand.
Vereinbaren Sie bei Ihren Handelsverträgen die INCOTERMS®
2010 und halten Sie dies fest, z. B. «CIF INCOTERMS® 2010».
Damit sind klare Verhältnisse geschaff en. Sollten einmal
Massnahmen gewisser Länder dazu führen, dass als Folge
gesetzlicher Vorschrift en die Transportversicherung im Aus-
land abgeschlossen werden muss, so bietet sich die Möglich-
keit an, über eine Schutzversicherung ein nicht unwesentliches
fi nanzielles Risiko abzusichern. Die Schutzversicherung hat
jedoch nichts mit der Exportrisikogarantie gemeinsam, son-
dern sie beinhaltet einzig und allein einen vollumfänglichen
Versicherungsschutz im Nachgang zu ausländischen Trans-
portversicherungen.
Die INCOTERMS® sind in vier Gruppen eingeteilt:
E-Klausel
EXW Ab Werk (… benannter Lieferort)
F-Klauseln
FCA Frei Frachtführer (… benannter Lieferort)
FAS Frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiff ungshafen)
FOB Frei an Bord (… benannter Verschiff ungshafen)
C-Klauseln
CFR Kosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)
CIF Kosten, Versicherung und Fracht
(… benannter Bestimmungs hafen)
CPT Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)
CIP Frachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort)
D-Klauseln
DAT Geliefert Terminal (… entladen benannter Terminal
im Bestimmungshafen oder -ort)
DAP Geliefert benannter Ort
(… entladebereit benannter Bestimmungsort)
DDP Geliefert verzollt
(… entladebereit benannter Bestimmungsort)
Jede Klausel regelt die Verpfl ichtungen der Verkäufer resp.
Käufer. In Bezug auf die Transportversicherung interessiert
vor allem wer und von wo bis wo die Gefahr beim Transport
trägt.
Die zum Teil einschränkenden Vertragsformeln veranlassen
den Transportversicherer zu folgender Empfehlung:
→ Verkäufer: Transporte aufgrund z. B. der CIF- oder CIP-
Klauseln abwickeln.
→ Käufer: Transporte aufgrund z. B. der CFR- oder CPT-Klau-
seln tätigen.
INCOTERMS® 2010International Commercial Terms
INCOTERMS® 2010
International Commercial Terms 3
Transportart und geeignete
INCOTERMS®-Klausel 2010
INCOTERMS® 2010
Transportart und geeignete INCOTERMS®-Klausel 2010
Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Empfehlung für
den Schweizer Verkäufer bzw. Käufer?
→ Mit Ihrem Schweizer Versicherer haben Sie einen zuver-
lässigen Partner, auf den Sie in jedem Fall zählen können.
→ Sie bestimmen den für Ihre Güter angemessenen Versiche-
rungsschutz.
→ Die Versicherung gilt vom Abgangs- bis zum Bestimmungs-
ort.
→ Schliessen Sie in jedem Fall die Versicherung «Haus/Haus»
ab.
→ Sie können den Schaden in der Schweiz abwickeln.
→ Sie reduzieren Ihr fi nanzielles Risiko auf ein Minimum,
denn Sie haben im Schadenfall weder Transferschwierigkeiten
(z. B. infolge Devisenrestriktionen), noch tragen Sie ein
Kurs risiko.
Für jede Transportart einschliesslich multimodalen
Transportes
EXW Ab Werk (… benannter Lieferort)
FCA Frei Frachtführer (… benannter Lieferort)
CPT Frachtfrei (… benannter Bestimmungsort)
CIP Frachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort)
DAT Geliefert Terminal (… entladen benannter Terminal
im Bestimmungshafen oder -ort)
DAP Geliefert benannter Ort
(… entladebereit benannter Bestimmungsort)
DDP Geliefert verzollt
(… entladebereit benannter Bestimmungsort)
Ausschliesslich für See- und Binnenschiff transport
FAS Frei Längsseite Schiff (… benannter Verschiff ungshafen)
FOB Frei an Bord (… benannter Verschiff ungshafen)
CFR Kosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)
CIF Kosten, Versicherung und Fracht
(… benannter Bestimmungshafen)
4
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «EXW-Verkauf»
→ die Ware am benannten Lieferort (Fabrikationsstätte, Werk,
Lager usw.) zur Verfügung zu stellen.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «EXW-Kauf»
→ die Ware abzunehmen, sobald sie Ihnen vom Verkäufer am
benannten Lieferort zur Verfügung gestellt wird,
→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes
Risiko den Transport zu organisieren.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald
Ihnen die Ware beim Absender zur Verfügung gestellt wor-
den ist.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
→ Für den Käufer sind diese Konditionen unvorteilhaft. Er
übernimmt ein Höchstmass an Verantwortung und muss
alle Vorkehrungen in Bezug auf Ausfuhr, Transport, Versi-
cherung usw. selber treffen.
Gefahr des
Verkäufers
Gefahr des Käufers
Die EXW-KlauselAb Werk (… benannter Lieferort) = «ex works»
INCOTERMS® 2010
Die EXW-Klausel5
INCOTERMS® 2010
Die FCA-Klausel
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «FCA-Verkauf»
→ die Güter am benannten Lieferort bereitzustellen,
→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-
digen und Bewilligungen zu beschaff en, die für die Ausfuhr
der Waren erforderlich sind.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «FCA-Kauf»
→ die Ware zu übernehmen, sobald sie vom Verkäufer am
benannten Lieferort zur Verfügung gestellt wird,
→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes
Risiko den Transport zu organisieren.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald
Ihnen die Ware am benannten Ort geliefert worden ist.
→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht
festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich
nicht mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Gefahr des
Verkäufers
Gefahr des Käufers
Die FCA-KlauselFrei Frachtführer (… benannter Lieferort) = «free carrier»
6
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «CPT-Verkauf»
→ die Güter zur Beförderung am benannten Bestimmungs ort
dem Frachtführer zu übergeben,
→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Fracht-
führer übergeben worden ist.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «CPT-Kauf»
→ die Gefahren ab Übergabe der Güter an den ersten Fracht-
führer zu tragen.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht
festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich
nicht mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Die CPT-KlauselFrachtfrei (… benannter Bestimmungsort) = «carriage paid to»
INCOTERMS® 2010
Die CPT-Klausel
Gefahr des
Verkäufers
Gefahr des Käufers
7
INCOTERMS® 2010
Die CIP-Klausel
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «CIP-Verkauf»
→ den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten
bis zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen,
→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware dem ersten Fracht-
führer übergeben worden ist,
→ eine übertragbare Transportversicherung abzuschliessen,
deren Bedingungen der Art der Ware und dem Handels-
brauch angemessen sind.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «CIP-Kauf»
→ die Güter am benannten Bestimmungsort dem Frachtfüh-
rer abzunehmen.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der Verkäufer muss aber
für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung
abschliessen.
→ Sie haben die Möglichkeit, mit dem Verkäufer Vereinbarun-
gen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine
solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum
Abschluss einer «marktkonformen» Deckung (Kaufpreis
zuzüglich 10 %) verpflichtet. Sie kennen weder den Versiche-
rer noch den genauen Deckungsumfang.
Die CIP-KlauselFrachtfrei versichert (… benannter Bestimmungsort) = «carriage and insurance paid to»
Gefahr des
Verkäufers
Gefahr des Käufers
8
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «DAT-Verkauf»
→ die Güter auf eigene Gefahr und Kosten im Terminal am
benannten Bestimmungshafen oder -ort entladen bereitzu-
stellen,
→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-
digen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr
der Waren erforderlich sind.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «DAT-Kauf»
→ die Ware zu übernehmen, sobald sie vom Verkäufer am
benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder
-ort zur Verfügung gestellt wird,
→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes
Risiko den Transport zu organisieren.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald
Ihnen die Ware vom Verkäufer am benannten Terminal im
Bestimmungshafen oder -ort geliefert worden ist.
→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht
festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich
nicht mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Die DAT-KlauselGeliefert Terminal (… entladen benannter Terminal im Bestimmungshafen oder -ort)= «delivered at terminal»
INCOTERMS® 2010
Die DAT-Klausel
Gefahr des
Verkäufers
Gefahr des Käufers
Terminal
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INCOTERMS® 2010
Die DAP-Klausel
Gefahr gemäss individueller Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer.
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «DAP-Verkauf»
→ die Güter auf eigene Gefahr und Kosten an den benannten
Bestimmungsort zu liefern,
→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-
digen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr
der Waren erforderlich sind.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «DAP-Kauf»
→ die Ware am benannten Bestimmungsort unentladen auf
dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen,
sobald sie vom Verkäufer am benannten Bestimmungsort
zur Verfügung gestellt wird,
→ von diesem Zeitpunkt an alle Kosten und Gefahren bis an
ihr Domizil zu tragen.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener
Schaden, der erst bei Warenankunft an der Enddestination
festgestellt wird, kann beim Verkäufer nachträglich nicht
mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Die DAP-KlauselGeliefert benannter Ort (… entladebereit benannter Bestimmungsort )= «delivered at place»
10
ZOLL
DOUANE
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «DDP-Verkauf»
→ die Güter am benannten Bestimmungsort zur Verfügung
zu stellen,
→ alle Kosten und Gefahren bis zum benannten Bestim-
mungsort einschliesslich Zöllen, Steuern und anderer Ab-
gaben zu übernehmen.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
fi nanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
→ Da Sie die Verzollung im Bestimmungsland vornehmen
müssen, können für Sie unlösbare Probleme entstehen (z. B.
Fehlen der Einfuhrlizenz, die der Käufer zu besorgen hat).
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «DDP-Kauf»
→ die Güter am benannten Bestimmungsort unentladen auf
dem ankommenden Transportmittel zu übernehmen und
ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Gefahren bis an Ihr
Domizil zu tragen.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Ein vor dem benannten Bestimmungsort eingetretener
Schaden, der erst bei Warenankunft an der Enddestination
festgestellt wird, kann beim Verkäufer nachträglich nicht
mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Gefahr des Verkäufers Gefahr des
Käufers
Die DDP-KlauselGeliefert verzollt (… entladebereit benannter Bestimmungsort)= «delivered duty paid»
INCOTERMS® 2010
Die DDP-Klausel
Je nach
benanntem
Bestim-
mungsort
11
INCOTERMS® 2010
Die FAS-Klausel
Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «FAS-Verkauf»
→ die Güter auf eigene Gefahr und Kosten an der benannten
Lagestelle längsseits des vom Verkäufer benannten Schiffs
im benannten Verschiffungshafen zu liefern,
→ auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten zu erle-
digen und Bewilligungen zu beschaffen, die für die Ausfuhr
der Waren erforderlich sind.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «FAS-Kauf»
→ die Ware zu übernehmen, sobald sie vom Verkäufer an der
benannten Lagestelle im Verschiffungshafen zur Verfügung
gestellt wird,
→ von diesem Zeitpunkt an auf eigene Kosten und eigenes
Risiko den Transport zu organisieren.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Risiko und Gefahr der Güter gehen auf Sie über, sobald
Ihnen die Ware vom Verkäufer an der benannten Lagestelle
im Verschiffungshafen geliefert worden ist.
→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht
festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich
nicht mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Die FAS-KlauselFrei Längsseite Schiff (… benannter Verschiff ungshafen)= «free alongside ship»
12
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «FOB-Verkauf»
→ die Güter an Bord des Schiffs zu liefern,
→ alle Kosten und Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord
des Schiffs geliefert ist.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «FOB-Kauf»
→ den notwendigen Schiffsraum zu beschaffen,
→ die Kosten und Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen,
in dem die Ware an Bord des Schiffs geliefert ist.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht
festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich
nicht mehr geltend gemacht werden.
→ Der Verkäufer ist, nach Gefahrenübergang auf den Käufer,
nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlies-
sen.
Die FOB-KlauselFrei an Bord (… benannter Verschiff ungshafen)= «free on board»
Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers
INCOTERMS® 2010
Die FOB-Klausel13
INCOTERMS® 2010
Die CFR-Klausel
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «CFR-Verkauf»
→ die Güter an Bord des Schiffs zu liefern,
→ den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten
bis zum benannten Bestimmungshafen zu bezahlen,
→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs im
Verschiffungshafen geliefert ist.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Sie tragen auch nach Übergabe der Ware ein beträchtliches
finanzielles Risiko, wenn diese noch nicht vollumfänglich
bezahlt ist und der Käufer keine Transportversicherung ab-
geschlossen hat.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «CFR-Kauf»
→ die Ware im Ankunftshafen nach Erhalt der Dokumente zu
übernehmen,
→ alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, an dem die
Ware an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen geliefert
ist.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Der Verkäufer trägt die Gefahr nur bis zum Verschiffungs-
hafen. Er schliesst für die Reise keine Versicherung ab.
→ Ein vor Übernahme der Ware durch den Frachtführer nicht
festgestellter Schaden kann beim Verkäufer nachträglich
nicht mehr geltend gemacht werden.
Die CFR-KlauselKosten und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)= «cost and freight»
Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers
14
Verkäufer
Als Verkäufer haben Sie beim «CIF-Verkauf»
→ die Güter an Bord des Schiffs zu liefern,
→ den Frachtvertrag abzuschliessen und Fracht und Kosten
bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen,
→ alle Gefahren zu tragen, bis die Ware an Bord des Schiffs
geliefert ist,
→ eine übertragbare Transportversicherung abzuschliessen.
Käufer
Als Käufer haben Sie beim «CIF-Kauf»
→ die Ware im Ankunftshafen nach Erhalt der Dokumente zu
übernehmen,
→ alle Gefahren von dem Zeitpunkt an zu tragen, an dem die
Ware an Bord des Schiffs geliefert ist.
Worauf müssen Sie besonders achten?
→ Die Güter reisen auf Ihre Gefahr. Der Verkäufer muss aber
für die ganze Reise eine durchgehende Versicherung ab-
schliessen.
→ Sie haben die Möglichkeit, mit dem Verkäufer Vereinbarun-
gen über den Versicherungsumfang zu treffen. Falls keine
solche Vereinbarung getroffen wird, ist er lediglich zum
Abschluss einer «marktkonformen» Deckung (Kaufpreis
zuzüglich 10 %) verpflichtet. Sie kennen weder den Versiche-
rer noch den genauen Deckungsumfang.
Die CIF-KlauselKosten, Versicherung und Fracht (… benannter Bestimmungshafen)= «cost, insurance and freight»
INCOTERMS® 2010
Die CIF-Klausel
Gefahr des Verkäufers Gefahr des Käufers
15
410
.20
49
d 0
9.1
1 P
DF
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Aeschengraben 21, Postfach
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