Biber im Anmarsch? Bayerische Biber sind moderne Biber. Sie haben ein eigenes Bankkonto: Sollten Sie Fragen, Befürch- tungen oder Probleme mit Bibern haben, nehmen Sie bitte bald Kontakt auf. Viele Biberschäden lassen sich ver- meiden. Wie – das erfahren Sie am besten bei der Unteren Naturschutzbehörde am Land- ratsamt. Sparkasse Ansbach, BLZ 765 500 00, Spendenkonto 130 260 409 Was mit dem Geld geschieht? Es dient dem Ankauf schutz- würdiger Gebiete im Auen- bereich der Flüsse und damit einem guten Miteinander von Mensch und Biber. Steckbrief Eurasischer Biber (Castor fiber) • maximale Lebenserwartung ca. 10 bis 12 Jahre • kein Winterschlaf • monogame Dauerehe, Familie mit vier bis sechs Mitgliedern • Paarung Januar bis März • zwei bis drei Junge einmal jährlich • reiner Vegetarier: im Sommer Grünpflanzen, im Winter Rinde (frisst weder Fisch noch Muscheln!) • Körpergewicht bis über 30 Kilogramm • Gesamtlänge bis zu 135 Zentimeter, davon 35 cm die bibertypische Kelle Baumeister am Wasser Der Biber – ein Freund und Helfer Prädikat „Streng geschützt” Der Biber zählt in Deutschland nicht zum jagdbaren Wild, sondern unterliegt dem Natur- schutzrecht. Nach der europäischen Fauna- Flora-Habitat Richtlinie ist er eine „streng zu schützende Art von ge- meinschaftlichem Inter- esse”, was im Bundes- naturschutzgesetz ent- sprechend geregelt ist: Tötung und Vermark- tung von Biberproduk- ten sind verboten, die Tiere dürfen nicht ge- stört werden, ihre Bur- gen und Dämme sind zu schonen. Bei gravieren- den und wirklich nicht anders lösbaren Konflik- ten mit Landnutzern kön- nen jedoch Fang und Tötung genehmigt wer- den. Zuständig ist die Untere Naturschutzbe- hörde am Landratsamt. Impressum Herausgeber: Text: Fotos: Druck: Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Ansbach Pfarrstraße 33, 91522 Ansbach Telefon 0981 14213, Telefax 0981 17211 E-Mail: [email protected] Internet: www.bn-ansbach.de Tino Schlagintweit, Gerhard Schwab, Jens Schlüter, Dr. Kai Frobel, Markus Schmidbauer (3), Gerhard Schwab (3), Günter Moosrainer (3), Günter Moser (2), Christian Bauer (1), Klaus Leidorf (1), Christine Margraf (1), Boszer Orsolya (1), Wolfgang Hartl (1), Konrad Jäger (1), Thorsten Richter (1) Wenng-Druck GmbH, 91550 Dinkelsbühl Gestaltung: CORBEAU werbeagentur, 91555 Feuchtwangen Helmut Altreuther Das landesweite Biberberater- projekt des Bund Naturschutz wird gefördert durch den Bayerischen Naturschutzfonds (Stiftung des öffentlichen Rechts in München) und vom Europäischen Sozialfonds. Biber online Biberbuch „Der Biber – die Rückkehr der Burgherren” Empfehlenswerte Websites zum Biber sind: www.biber.info www.biberschutz.de www.hallobiber.ch www.bund-naturschutz.de ISBN 3-935719-32-9 EUR 24,80 Gewusst wie – mit Bibern leben Biber sind pragmatisch: Nagerei und Plackerei am Ufer ver- meiden sie gerne, wenn vor der Haustür ein Acker mit Zucker- rüben, Mais oder Weizen lockt. Sie verzehren aber nicht nur Feldfrüchte und fällen Bäume, sondern graben zuweilen auch Röhren in Ufer und Dämme. Wenn diese einsinken, können sie ebenso wie ihre ausgetretenen Pfade die Maschinenarbeit erschweren. Ein „Schädling” ist der Biber aber deswegen nicht. Fast alle Konflikte lassen sich entschärfen oder vermeiden. Dafür sorgt das bayernweite Bibermanagement. Unterstützt von den Naturschutzbehörden und dem Bund Naturschutz suchen zwei hauptamtliche und über 200 ehrenamtliche örtliche Berater gemeinsam mit den Betroffenen passgenaue Lösun- gen: Drahthosen für Obstbäume, Elektrozäune für Gemüse- felder, Entfernung störender Biberdämme oder einfach Liegenlassen gefällter Bäume. In den gravierendsten Fällen dürfen als „ultima ratio” nach behördlicher Genehmigung sogar Tiere gefangen und getötet werden. Wer all diese Mög- lichkeiten kennt, bleibt gelassen. Mittlerweile sagen die meis- ten Landnutzer: Wenn der Biber gewünscht ist – gut, aber dann müssen die Folgen auch alle tragen. Der Königsweg heißt dabei: Rückzug. Nicht für den Biber, sondern für uns. Denn fast alle Konflikte treten innerhalb der ersten 20 Meter vom Ufer auf. Weiter entfernt sich der eher fußfaule Schwimmer nur ungern. Deshalb sollte hier jede Nut- zung unterbleiben. Mit oder ohne Biber fordern das die Was- serwirtschaftsbehörden seit Jahrzehnten: Mehr Abstand zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Fließgewässer ist überfällig. Möglichkeiten für die Entschädigung der Land- besitzer im Uferbereich gibt es verschiedene: Von der Still- legung betroffener Flächen in einem Extensivierungspro- gramm über die Ausweisung als Ausgleichsfläche bis hin zum Ankauf als Gewässerschutzstreifen durch Wasserwirtschafts- ämter, Kommunen oder den Bund Naturschutz. Solche Wild- nisstreifen entlang der Ufer sind der einfachste Weg zum Gewässerschutz und einem wirkungsvollen Biotopverbund. Geben wir dem Biber Gelegenheit, für uns zu arbeiten. Gewusst wie – mit Bibern leben Biber sind pragmatisch: Nagerei und Plackerei am Ufer ver- meiden sie gerne, wenn vor der Haustür ein Acker mit Zucker- rüben, Mais oder Weizen lockt. Sie verzehren aber nicht nur Feldfrüchte und fällen Bäume, sondern graben zuweilen auch Röhren in Ufer und Dämme. Wenn diese einsinken, können sie ebenso wie ihre ausgetretenen Pfade die Maschinenarbeit erschweren. Ein „Schädling” ist der Biber aber deswegen nicht. Fast alle Konflikte lassen sich entschärfen oder vermeiden. Dafür sorgt das bayernweite Bibermanagement. Unterstützt von den Naturschutzbehörden und dem Bund Naturschutz suchen zwei hauptamtliche und über 200 ehrenamtliche örtliche Berater gemeinsam mit den Betroffenen passgenaue Lösun- gen: Drahthosen für Obstbäume, Elektrozäune für Gemüse- felder, Entfernung störender Biberdämme oder einfach Liegenlassen gefällter Bäume. In den gravierendsten Fällen dürfen als „ultima ratio” nach behördlicher Genehmigung sogar Tiere gefangen und getötet werden. Wer all diese Mög- lichkeiten kennt, bleibt gelassen. Mittlerweile sagen die meis- ten Landnutzer: Wenn der Biber gewünscht ist – gut, aber dann müssen die Folgen auch alle tragen. Der Königsweg heißt dabei: Rückzug. Nicht für den Biber, sondern für uns. Denn fast alle Konflikte treten innerhalb der ersten 20 Meter vom Ufer auf. Weiter entfernt sich der eher fußfaule Schwimmer nur ungern. Deshalb sollte hier jede Nut- zung unterbleiben. Mit oder ohne Biber fordern das die Was- serwirtschaftsbehörden seit Jahrzehnten: Mehr Abstand zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Fließgewässer ist überfällig. Möglichkeiten für die Entschädigung der Land- besitzer im Uferbereich gibt es verschiedene: Von der Still- legung betroffener Flächen in einem Extensivierungspro- gramm über die Ausweisung als Ausgleichsfläche bis hin zum Ankauf als Gewässerschutzstreifen durch Wasserwirtschafts- ämter, Kommunen oder den Bund Naturschutz. Solche Wild- nisstreifen entlang der Ufer sind der einfachste Weg zum Gewässerschutz und einem wirkungsvollen Biotopverbund. Geben wir dem Biber Gelegenheit, für uns zu arbeiten. Der Biber im Landkreis Ansbach Seit Anfang der 1980er Jahre haben Biber nach und nach ihre ursprünglichen Lebensräume wieder besiedelt. Der Biberbe- stand im Landkreis wird derzeit auf 800 bis 1.000 Tiere (rund 200 Biberfamilien) geschätzt. Zur Vermeidung von vereinzelt auftretenden Konflikten mit der Landnutzung und wegen der überragenden ökologischen Qualität von bibergestalteten Lebensräumen haben wir vor mehreren Jahren begonnen, im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten Kernflächen in Biberrevieren zu erwerben. Bis- lang (2008) konnten wir in sechs verschiedenen Gebieten im Altmühl-, Wieseth- und Wörnitztal bereits rund 310.000 m wertvollen Biberlebensraum sichern. Dabei handelt es sich um Feuchtwiesen, Seggenriede, Schilfzonen, Bruchwald- und Gebüschbereiche. Teilweise haben wir zur Beschleunigung der Biotopentwicklung Gestaltungs- und Pflanzmaßnahmen durchgeführt. Die besten Motoren der Auendynamik sind aber zweifellos die Biber selbst. Auf vielen unserer Flächen haben sie ihre phänomenale Gestaltungskraft bereits unter Beweis gestellt. Ein großer Teil der Biberkonflikte kann gelöst werden, wenn dieser faszinierenden Tierart der notwendige Platz gegeben wird. Da Flächenankauf nach wie vor der sicherste Natur- schutz ist, wollen wir diesen erfolgreichen Weg fortsetzen. Unser Ziel ist es, an weiteren geeigneten Gewässerabschnit- ten Biberlebensräume anzukaufen und damit dauerhaft zu sichern. Damit wird eine natürliche Dynamik ermöglicht, die uns im „Schlepptau des Bibers” wieder Auwälder, Tümpel und eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt bescheren wird und einen wichtigen Beitrag zur Gewässerselbstreinigung, Wasser- speicherung und zum Hochwasserschutz leisten wird. Um dies zu erreichen, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Der Flächenerwerb wird dankenswerteweise vom Bayerischen Naturschutzfonds gefördert, dennoch verbleibt uns ein beträchtlicher Eigenanteil. Dazu bitten wir Sie um Ihre Spen- de. Ab einem Betrag von 100,- Euro erhalten Sie als kleines Dankeschön eine Urkunde und werden symbolischer Biber- pate. Natürlich helfen auch kleinere Beträge weiter. 2 EUROPA IN BAYERN Fakten zum Biber Problemfreies Miteinander ist die Regel Schäden und Nutzen Biberschutz ist Hochwasserschutz Biber leben unter dem Generalverdacht nur Probleme zu machen. Landesweite Zahlen aus über einem Jahrzehnt Biber- management belegen das Gegenteil: Siebzig Prozent der baye- rischen Biberreviere sind konfliktfrei, Koexistenz ist möglich. Über Schäden durch Biber wird, da es sich um eine spektaku- läre Tierart handelt, gerne in den Medien berichtet. Millionen von Bäumen werden jährlich zum Beispiel für Straßen und Gewerbegebiete nahezu unbemerkt gefällt – beim Biber reicht bereits ein angenagter Uferbaum für ein Zeitungsfoto. Der Wald beispielsweise ist durch Biber überhaupt nicht gefähr- det. Kaum ein halbes Tausendstel dessen, was nachwächst, ernten Biber. Im Einzelfall kann es Obstbäume oder Eichen treffen. Um größere Schäden an Maschinen oder in Fischtei- chen kümmern sich praxiserfahrene Biberberater im persönli- chen Gespräch vor Ort – die Betroffenen müssen ernst genom- men werden! Deshalb betreibt der Bund Naturschutz einen eigenen Ausgleichsfonds, aus dem in solchen Härtefällen Ent- schädigungen gezahlt werden. Während Wildunfälle, z. B. durch Reh und Wildschwein, in Bayern alljährlich Kasko- schäden in Höhe von rund 80 Millionen Euro verursachen, Hunderte von Menschen verletzen und sogar Tote fordern, sind Biberschäden dagegen verhältnismäßig gering. Dagegen stehen die ökonomischen und ökologischen Vorteile des Bibers. Eine Kosten-Nutzen-Studie an einem Mittelgebirgs- bach im Spessart verrechnete die Schäden mit den Nutzwir- kungen des Bibers wie Schlammrückhalt, Stickstoff- und Phosphorbindung. Unterm Strich erbringt allein die dortige Biberpopulation einen Nutzen im Wert von 15 Millionen Euro. Der Biber hält Wasser in der Landschaft. Biberansiedlungen verzögern den Wasserabfluss extrem – je nach Topographie bis um das Hundertsechzigfache. Während in einem Gebiet ohne Biberdämme der Abfluss nur drei bis vier Stunden braucht, wird Wasser in aufgestauten Bereichen bis zu 19 Tage zurückgehalten. Dadurch versickert und verdunstet bereits im Oberlauf von Bächen mehr Wasser, Hochwasserspitzen wer- den gekappt. Damit arbeitet der Biber „Hand in Pfote” mit der Wasserwirtschaft beim Aufbau eines naturnahen dezentralen Hochwasserschutzes. In Zeiten des Klimawandels mit Extrem- niederschlägen brauchen wir alles, was den Wasserabfluss in der Landschaft dämpft – und können heilfroh sein über die Hochwasserbremsen der Biber! In trockenen Jahren hingegen profitiert nicht nur die Natur, sondern auch die Landwirtschaft von seiner Wasser- rückhaltung. Aurach Ansbach Leutershausen Wieseth Bechhofen Ornbau Arberg Muhr a. See Unterschwaningen Wassertrüdingen Wittelshofen Dinkelsbühl Schopfloch Schillingsfürst Dentlein Feuchtwangen Herrieden Merkendorf Burgoberbach Altmühl Altmühl Wörnitz Wörnitz Sulzach Sulzach Wieseth Weinberg BN Biberlebensräume Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Ansbach Pfarrstraße Ansbach 33 91522 NATUR- UND UMWELTSTIFTUNG in Stadt und Landkreis Ansbach www.umweltstiftung-an.de