-
Messstelle nach § 29b BlmSchG
für Geräusche und Gerüche
Hauptsitz Ahaus
Fon +49 2561 44915-0
Kapellenweg 8
48683 Ahaus
Niederlassung Berlin
Fon +49 30 6953999-60
Köpenicker Str. 145
10997 Berlin
Niederlassung Hamburg
Fon +49 40 43910762-0
Kampstraße 9
20357 Hamburg
Niederlassung Rheinland
Fon +49 2175 89576-0
Moltkestr. 25
42799 Leichlingen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025
für die Ermittlung von Emissionen/
Immissionen von Geräuschen
und Gerüchen sowie Immissions-
prognosen nach TA Luft und GIRL
www.uppenkamp-partner.de
[email protected]
Immissionsschutz-Gutachten
Auftraggeber Gemeinde Emstek
Am Markt 1
49685 Emstek
Immissionsprognose Nr. I04 0671 19
Geruch vom 6. Sept. 2019
Projektleiter M.Sc. Laura Hinderink
Umfang Textteil 35 Seiten
Anhang 36 Seiten
Ausfertigung PDF-Dokument
Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der
schriftlichen Zustimmung
der uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz
GmbH.
Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der
Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der
Gemeinde Emstek
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 2 von 35
Inhalt Textteil
Zusammenfassung
......................................................................................................................................................
5
1 Grundlagen
.................................................................................................................................................
7
2 Veranlassung und Aufgabenstellung
.......................................................................................................
9
3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen
.......................................................... 10
4 Beschreibung des Vorhabens
.................................................................................................................
14 4.1 Lage des Plangebietes
...................................................................................................................................
14 4.2 Vorbelastungsbetriebe
...................................................................................................................................
15
5 Beschreibung der
Emissionsansätze.......................................................................................................
17 5.1 Allgemein
..........................................................................................................................................................
17 5.1.1 Emissionen
.........................................................................................................................................................
17 5.1.2 Quellgeometrie
................................................................................................................................................
18 5.1.3 Zeitliche Charakteristik
....................................................................................................................................
18 5.1.4 Abgasfahnenüberhöhung
.............................................................................................................................
18 5.2 Emissionen der Tierhaltungsbetriebe innerhalb des
Beurteilungsgebietes ........................................... 19
5.2.1 Nr. A4
.................................................................................................................................................................
19 5.2.2 Nr. A5
.................................................................................................................................................................
20 5.2.3 Nr. A6
.................................................................................................................................................................
22 5.3 Emissionen des Substratwerkes Garther
Heide...........................................................................................
24 5.3.1 Ermittlung der Emissionen und
Quellparameter.........................................................................................
24 5.3.2 Belästigungsrelevante Kenngröße der Zusatzbelastung
..........................................................................
26
6 Ausbreitungsparameter
...........................................................................................................................
27 6.1
Ausbreitungsmodell.........................................................................................................................................
27 6.2 Meteorologische Daten
.................................................................................................................................
27 6.2.1 Räumliche Repräsentanz
...............................................................................................................................
27 6.2.2 Zeitliche Repräsentanz
...................................................................................................................................
28 6.2.3 Anemometerstandort und -höhe
.................................................................................................................
28 6.2.4 Kaltluftabflüsse
.................................................................................................................................................
29 6.3
Berechnungsgebiet.........................................................................................................................................
29 6.4 Beurteilungsgebiet
..........................................................................................................................................
29 6.5 Berücksichtigung von Bebauung
.................................................................................................................
30 6.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten
..........................................................................................
30 6.7 Zusammenfassung der Modellparameter
..................................................................................................
31 6.8 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen
..............................................................................................
31
7 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der
Ergebnisse .............................................. 32 7.1
Ergebnisse
.........................................................................................................................................................
32 7.2 Diskussion
...........................................................................................................................................................
33
8 Angaben zur Qualität der Prognose
.......................................................................................................
34
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 3 von 35
Inhalt Anhang
A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung (Windrichtung,
Windgeschwindigkeit) der verwendeten meteorologischen Daten
B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres
C Bestimmung der Rauigkeitslänge
D Grafische Emissionskataster
E Dokumentation der Immissionsberechnung
F Prüfliste
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 4 von 35
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Plangebietes mit Angabe der zu
überbauenden Flurstücke 14
Abbildung 2: Lage der potentiellen Vorbelastungsbetriebe 15
Abbildung 3: Zusatzbelastung IZ/IZb, Vorbelastungsbetrieb Nr.
B1, genehmigter Bestand,
Isolinien in % der Jahresstunden 26
Abbildung 4: Gesamtbelastung IGb durch die Tierhaltungsanlagen
Nr. A4 – Nr. A6
(genehmigter Bestand) in % der Jahresstunden, Seitenlänge: 50 m
32
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Immissionswerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung
11
Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten
12
Tabelle 3: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A4, genehmigter
Bestand 19
Tabelle 4: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A4, genehmigter
Bestand 19
Tabelle 5: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A4,
genehmigter Bestand 20
Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A5, genehmigter
Bestand 21
Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A5, genehmigter
Bestand 21
Tabelle 8: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A5,
genehmigter Bestand 21
Tabelle 9: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A6, genehmigter
Bestand 22
Tabelle 10: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A6, genehmigter
Bestand 23
Tabelle 11: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A6,
genehmigter Bestand 23
Tabelle 12: Geruchsemissionen (gefasste Emissionen), Nr. B1,
genehmigter Bestand 24
Tabelle 13: Geruchsemissionen (nicht gefasste Emissionen), Nr.
B1, genehmigter Bestand 24
Tabelle 14: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. B1,
genehmigter Bestand 25
Tabelle 15: Meteorologische Daten 28
Tabelle 16: Zusammenfassung der Modellparameter 31
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Kurzfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 5 von 35
Zusammenfassung
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist
die von der Gemeinde Emstek
geplante 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich
Marienstraße“ in Verbindung mit der
Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung
von Wohnbauflächen in der
Bauernschaft Halen. Die Realisierung der Wohnbauflächen soll auf
den bislang überwiegend
landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des ca. 14,2 ha
umfassenden Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes erfolgen.
Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von
Tierhaltungsanlagen und in Form eines
Substratwerkes vorhanden. Die nächstgelegene zu beurteilende
Tierhaltungsanlage außerhalb des
Plangebietes befindet sich nördlich in einem Abstand von ca. 230
m. Nördlich und östlich des Plangebietes
befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie
vereinzelt Wohnhäuser im Außenbereich. Südlich
und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen sowie Wohnhäuser im
Außenbereich.
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu
tragen, ist im Rahmen der
Bauleitplanung der Nachweis erforderlich, dass im Plangebiet die
Anforderungen der Geruchsimmissions-
Richtlinie [GIRL] des Landes Niedersachsen eingehalten werden.
Hierzu wurde eine Geruchsimmissions-
prognose erstellt, in der die Gesamtbelastung – resultierend aus
den Immissionen, hervorgerufen durch
insgesamt drei relevant auf das Plangebiet einwirkende
Tierhaltungsanlagen – ermittelt wurde.
Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und
Voraussetzungen werden in der Langfassung
des vorliegenden Berichts erläutert.
Die Untersuchungen zum Immissionsschutz haben Folgendes
ergeben:
Genehmigter Bestand
Für die Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im
genehmigten Bestand Geruchsstunden-
häufigkeiten zwischen 6 % und 19 % als Gesamtbelastung unter
Berücksichtigung der tierartspezifischen
Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die belästigungsrelevanten
Kenngrößen liegen demnach teilweise
oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie
[GIRL] für Dorfgebiete (IW = 15 %). Im
Detail ist erkennbar, dass an allen zu überbauenden Flächen
östlich des Weges „Zur Espelage“
(Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36,
Flurstück 9/1) der Immissionswert eingehalten und
an der zu überbauenden Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“
(Gemarkung Emstek, Flur 35,
Flurstück 252) sowie an der nordwestlich gelegenen
Bestandbebauung überschritten wird.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Kurzfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 6 von 35
Da sich das Plangebiet (Charakterisierung als Dorfgebiet) im
Übergang zum Außenbereich befindet, ist
nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. [EXP GIRL
2017] jedoch die Festlegung von
Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die
Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren
Immissionswert (im vorliegenden Fall den Immissionswert für den
Außenbereich (20 %)) nicht überschreiten.
In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OVG
Münster vom 08.02.2017 (Az: 10B
1176/16.NE) hingewiesen, wonach die Geruchsimmissionswerte der
[GIRL] weder im Baugenehmigungs-
verfahren noch im Bauleitplanverfahren im Sinne von Grenzwerten
absolut einzuhalten sind. Bei den
Immissionswerten handelt es sich vielmehr um Orientierungswerte,
die im Rahmen der bauleitplanerischen
Abwägung in begründeten Einzelfällen überschritten werden
können. Durch die Überschreitung sind damit
nicht zwingend Konflikte mit den Vorgaben der [GIRL] zu erwarten
und gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt.
Geplanter Zustand
Für die relevanten Tierhaltungsbetriebe lagen zum Zeitpunkt der
Gutachtenerstellung keine konkreten
Anträge auf Erweiterungen vor. Mögliche, noch nicht beantragte
Erweiterungen der relevanten
Tierhaltungsbetriebe sind der Gemeinde Emstek nicht bekannt und
wurden in Absprache mit der
Gemeinde Emstek nicht berücksichtigt.
Eine detaillierte Ergebnisdarstellung erfolgt in Kapitel 7. Die
Dokumentation der Immissionsberechnung kann
im Anhang eingesehen werden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Grundlagen
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 7 von 35
1 Grundlagen
[4. BImSchV] Vierte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung
der
Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440)
[AUSTAL2000] Programmsystem Austal2000 in der Version
2.6.11-WI-x, Janicke
Ingenieurgesellschaft mbH
[AUSTAL View] Benutzeroberfläche AUSTAL View in der Version
9.5.31 TG, Lakes
Environmental Software Ins, ArguSoft GmbH & Co. KG
[Bericht LG2672.2/01] Geruchtechnischer Bericht Nr. LG2672.2/01
„über die Ermittlung der
Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen am MP 3, hervorgerufen
durch die
Geruchsemissionen des Substratwerkes Garther Heide und die
umliegenden
landwirtschaftlichen Betriebe“ des Gutachterbüro Zech
Ingenieurgesellschaft
mbH vom 21.09.2005
[BImSchG] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftver-
unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge,
Bundes-
Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom
18. Juli 2017
(BGBl. I S. 2771) geändert worden ist
[DWD 2014] Merkblatt – Bestimmung der in AUSTAL2000 anzugebenen
Anemometerhöhe,
Deutscher Wetterdienst, Abt. Klima- und Umweltberatung,
Offenbach.
15.10.2014
[DIN EN ISO/IEC 17025] Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz
von Prüf- und Kalibrierlabo-
ratorien. 2005-08
[EXP GIRL 2017] Zweifelsfragen zur Geruchsimmissions-Richtlinie
(GIRL), Zusammenstellung des
länderübergreifenden GIRL-Expertengremiums. 2017-08
[GIRL] (RdErl. GIRL NI) Feststellung und Beurteilung von
Geruchsimmissionen
(Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL- ), Gem. RdErl. d. MU, d.
MS, d. ML u. d.
MW v. 23.7.2009 - 33-40500/201.2 (Nds.MBl. Nr.36/2009 S.794)
[LANUV Arbeitsbl. 36] Leitfaden zur Prüfung und Erstellung von
Ausbreitungsrechnungen nach
TA Luft (2002) und der Geruchsimmissions-Richtlinie (2008) mit
AUSTAL2000,
LANUV-Arbeitsblatt 36, Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen. Recklinghausen 2018
[LUA Merkbl. 56] Leitfaden zur Erstellung von
Immissionsprognosen mit Austal2000 im
Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der
Geruchsimmissions-Richtlinie,
Merkblatt 56, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen. 2006
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Grundlagen
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 8 von 35
[LUBW Polaritäten 2017] Erstellung von Polaritätenprofilen für
das Konzept Gestank und Duft für die
Tierarten Mastbullen, Pferde und Milchvieh, Bayrisches Landesamt
für Umwelt,
LUBW. 2017-06
[Recknagel 1995] Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik,
Recknagel/Sprenger/Schramek.
1995
[srj Oldenburg 2012] Selektion repräsentatives Jahr, Station
Oldenburg (NS), DWD Hamburg, Email
20. August 2012
[TA Luft] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom
24. Juli 2002
(GMBl. 2002, Heft 25 – 29, S. 511 – 60)
[VDI 3783-13] Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der
Immissionsprognose -
Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß
TA Luft.
2010-01
[VDI 3788-1] Umweltmeteorologie – Ausbreitung von Geruchsstoffen
in der Atmosphäre -
Grundlagen. 2000-07
[VDI 3894-1] Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen
– Haltungsverfahren und
Emissionen – Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. 2011-09
[VDI 3945-3] Umweltmeteorologie - Atmosphärische
Ausbreitungsmodelle – Partikelmodell.
2000-09
Hinweis: Die im gegenständlichen Bericht dokumentierte
Untersuchung wurde auf Basis bzw. unter Berücksichtigung der im
oben
stehenden Grundlagenverzeichnis genannten Regelwerke
durchgeführt. Die Ergebnisse sind somit – wenn nicht anders
gekennzeichnet –
entlang den entsprechenden Anforderungen ermittelt.
Weitere verwendete Unterlagen (Stand, zur Verfügung gestellt
durch):
deutsche Grundkarte (© OpenStreetMap-Mitwirkende),
Amtliche Karte (Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für
Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen, © 2019),
Geltungsbereich Bebauungsplan „Halen – südlich Marienstraße“
(16. Jan. 2019, Planungsbüro Diekmann
Mosebach & Partner)
Vorentwurf 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich
Marienstraße“ (24. Apr. 2019,
Gemeinde Emstek),
meteorologische Zeitreihe der Wetterstation Oldenburg (2001,
DWD),
Aktuell genehmigte Tierplatzzahlen der umliegenden
Tierhaltungsanlagen (11. Jul. 2019, Landkreis
Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe).
Ein Ortstermin wurde am 31. Jul. 2019 durchgeführt.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 9 von 35
2 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist
die von der Gemeinde Emstek
geplante 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich
Marienstraße“ in Verbindung mit der
Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung
von Wohnbauflächen in der
Bauernschaft Halen. Die Flächen des ca. 14,2 ha umfassenden
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
„Halen – südlich Marienstraße“ sind mit Ausnahme von mehreren
Wohnnutzungen und einer Tierhaltungs-
anlage unbebaut und werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt.
Die Realisierung der Wohnbauflächen
soll auf den bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten
Flächen innerhalb des Bebauungsplanes
(Gemarkung Emstek, Flur 35, Flurstück 252 westlich des Weges
„Zur Espelage“, sowie Gemarkung Emstek,
Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1 östlich
des Weges „Zur Espelage“) erfolgen.
Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von
Tierhaltungsanlagen und in Form eines
Substratwerkes vorhanden. Die nächstgelegene zu beurteilende
Tierhaltungsanlage außerhalb des
Bebauungsplanes befindet sich nördlich in einem Abstand von ca.
230 m. Nördlich und östlich des
Plangebietes befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen
sowie vereinzelt Wohnhäuser im
Außenbereich. Südlich und westlich des Plangebietes befinden
sich landwirtschaftlich genutzte Flächen
sowie Wohnhäuser im Außenbereich.
Kriterien zur Ermittlung von Geruchsimmissionen und Beurteilung,
dass die von den Tierhaltungen
ausgehenden Gerüche keine schädlichen Umwelteinwirkungen
hervorrufen können, sind in der [GIRL] des
Landes Niedersachsen definiert. Aufgrund der vorhandenen
Geruchsemittenten ist zur planungsrechtlichen
Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Belange des
Immissionsschutzes hinsichtlich der vorhandenen
Geruchsimmissionen ausreichend Berücksichtigung finden. Hierzu
wird eine Geruchsimmissionsprognose
erstellt, in der die durch insgesamt drei relevant einwirkende
Tierhaltungsanlagen verursachte Gesamt-
belastung im Bereich des Plangebietes ermittelt wird.
Die uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz
GmbH führt die Immissionsprognose als ein
nach [DIN EN ISO/IEC 17025] für Immissionsprognosen gemäß [VDI
3783-13] akkreditiertes Prüflabor aus.
Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und
Voraussetzungen werden in der Langfassung
des vorliegenden Berichts erläutert.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 10 von 35
3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der
Immissionen
Als Ermittlungs- und Berechnungsgrundlage wird die [GIRL]
herangezogen. Eine Geruchsimmission ist
demnach zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Herkunft
anlagenbezogen, d. h. abgrenzbar ist
gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrand,
der Vegetation, landwirtschaft-
lichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem. Der Geltungsbereich der
[GIRL] erstreckt sich über alle nach
dem [BImSchG] genehmigungsbedürftigen Anlagen. Für nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen kann die
[GIRL] sinngemäß angewandt werden. Dabei ist zunächst zu
überprüfen, ob die nach dem Stand der
Technik gegebenen Möglichkeiten zur Vermeidung schädlicher
Umwelteinwirkungen ausgeschöpft sind. So
soll verhindert werden, dass unverhältnismäßige Maßnahmen
verlangt werden. Ebenso kann die [GIRL] im
Rahmen der Bauleitplanung zur Beurteilung herangezogen
werden.
Die Kenngröße der auf das Beurteilungsgebiet einwirkenden
Geruchsbelastung ist gegliedert in die
vorhandene Belastung und die Zusatzbelastung. Diese definieren
sich wie folgt:
Vorbelastung (IV)
Bereits im Beurteilungsgebiet vorhandene Geruchsimmissionen sind
als Vorbelastung zu bewerten. Hierzu
gehören die beurteilungsrelevanten Immissionen benachbarter
Industrie- und Gewerbebetriebe ebenso
wie die Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungen
innerhalb des Beurteilungsgebietes (Radius
von mindestens 600 m um die Grenzen des Plangebietes). Zudem
wird in Absprache mit der Gemeinde
Emstek das ca. 3 km östlich gelegene Substratwerk Garther Heide
berücksichtigt, sofern dieses relevant
(Zusatzbelastung IZb > 2 % im Bereich des Plangebietes) auf
das Plangebiet einwirkt.
Zusatzbelastung (IZ)
Die Immissionen, die aus den Emissionen der zu betrachtenden
Anlage resultieren, sind als Zusatzbelastung
zu betrachten.
Gesamtbelastung (IG)
Die in der [GIRL] angegebenen Kenngrößen der Immissionswerte
beziehen sich dabei auf die durch alle
relevanten Emittenten innerhalb des Beurteilungsgebietes
verursachte Gesamtbelastung. Diese wiederum
ergibt sich aus der Addition der vorhandenen Belastung und der
zu erwartenden Zusatzbelastung.
IG = IV + IZ
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 11 von 35
Hierbei ist:
IG die Gesamtbelastung,
IV die Vorbelastung,
IZ die Zusatzbelastung.
Gemäß [GIRL] sind, unterschieden nach Gebietsausweisung,
folgende Immissionswerte (angegeben als
relative Häufigkeiten der Geruchsstunden) als zulässig zu
erachten:
Tabelle 1: Immissionswerte in Abhängigkeit der
Gebietsnutzung
Gebietsnutzung Immissionswerte (IW)
Wohn-/Mischgebiete 0,10
Gewerbe-/Industriegebiete 0,15
Dorfgebiete 0,15
Der Immissionswert für „Dorfgebiete“ gilt nur für
Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen
in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb zur
Berücksichtigung der tierartspezifischen
Geruchsqualität.
Werden die genannten Immissionswerte überschritten, so ist die
Geruchsimmission in der Regel als
erhebliche Belästigung (und somit als schädliche
Umwelteinwirkung) zu werten.
Sofern sich Beurteilungsflächen mit Überschreitung des
jeweiligen Immissionswertes jedoch im Übergangs-
bereich zwischen Wohn-/Mischgebiet und Dorfgebiet, zwischen
Wohn-/Mischgebiet und Außenbereich,
zwischen Dorfgebiet und Außenbereich oder zwischen
Gewerbe-/Industriegebiet und Außenbereich
befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL]
bzw. [EXP GIRL 2017] die Festlegung von
Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die
Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren
Immissionswert nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen
sind jedoch auch Überschreitungen
oberhalb des nächsthöheren Immissionswertes möglich. Begründete
Einzelfälle liegen z. B. vor, wenn die
bauplanungsrechtliche Prägung der Situation stärkere Immissionen
hervorruft (z. B. Vorbelastung durch
gewachsene Strukturen, Ortsüblichkeit der Nutzungen), höhere
Vorbelastungen sozial akzeptiert werden
oder immissionsträchtige Nutzungen aufeinander treffen.
Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten
Gemäß [GIRL] ist im Falle der Beurteilung von
Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen,
eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und diese
anschließend mit den vorgenannten
Immissionswerten zu vergleichen.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 12 von 35
Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb wird
die Gesamtbelastung IG mit dem
Faktor fgesamt multipliziert:
IGb = IG · fgesamt
Hierbei ist:
IGb die belästigungsrelevante Kenngröße,
IG die Gesamtbelastung,
fgesamt ein Faktor.
Der Faktor fgesamt berechnet sich nach folgender Beziehung:
fgesamt = (1
H1 + H2 + … + Hn) ∙(H1∙ f1 + H2 ∙ f2 + … + Hn ∙ fn)
Hierbei ist
n 1 bis 4,
H1 r1,
H2 min(r2, r - H1),
H3 min(r3, r - H1 - H2),
H4 min(r4, r - H1 - H2 - H3),
r die Geruchshäufigkeit aus der Summe aller Emissionen
(unbewertete Geruchshäufigkeit),
r1 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastgeflügel,
r2 die Geruchshäufigkeit ohne Wichtung,
r3 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastschweine,
Sauen,
r4 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Milchkühe mit
Jungtieren,
f1 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastgeflügel,
f2 der Gewichtungsfaktor 1 (z. B. Tierarten ohne
Gewichtungsfaktor),
f3 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastschweine,
Sauen,
f4 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Milchkühe mit
Jungtieren.
Die Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten sind der
Tabelle 4 der [GIRL] sowie aktuell aus
[LUBW Polaritäten 2017] zu entnehmen. Für Tierarten, die hier
nicht angegeben sind, ist die tierartspezifische
Geruchshäufigkeit in die Formel ohne Gewichtungsfaktor
einzusetzen.
Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten
Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f
Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,50
Mastschweine, Sauen
(bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw.
unter
Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine
ent-
sprechende Anzahl von Zuchtsauen)
0,75
Milchkühe mit Jungtieren, Mastbullen (Kälbermast, sofern diese
zur
Geruchsbelastung nur unwesentlich beiträgt) 0,5
Pferde 0,5
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 13 von 35
Für die Berechnung der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw.
IGb sind die Kenngrößen für die
vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit 3
Stellen nach dem Komma zu
verwenden. Zum Vergleich der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG
bzw. IGb mit dem Immissionswert für
das jeweilige Gebiet sind sie auf zwei Stellen hinter dem Komma
zu runden.
Die Berücksichtigung der verschiedenen tierspezifischen Faktoren
erfolgt durch eine getrennte Berechnung
von faktoridentischen Quellen und der anschließenden
programminternen Zusammenführung der
einzelnen Berechnungsergebnisse. Da die Berechnungen gemäß den
genannten Vorgaben erfolgen, wird
auf eine differenzierte Herleitung verzichtet.
Die Zuordnung der Gewichtungsfaktoren kann in Kapitel 5 bzw. im
Anhang eingesehen werden.
Irrelevanzgrenze
Gemäß [GIRL] gelten Geruchseinwirkungen einer zu beurteilenden
Anlage, die den Wert (angegeben als
relative Häufigkeiten der Geruchsstunden)
0,02 (entsprechend 2 % der Jahresstunden)
auf keiner der Beurteilungsflächen überschreiten, als
vernachlässigbar gering (Irrelevanzkriterium). Man
geht davon aus, dass derartige Zusatzbelastungen keinen
nennenswerten Einfluss auf die vorhandene
Belastung haben. Die Ermittlung einer Vorbelastung kann in
diesem Fall unterbleiben.
Die Irrelevanzgrenze ist bei der Betrachtung einer Gesamtanlage
ohne Berücksichtigung einer
Vorbelastung anzuwenden. Unter „Anlage“ ist dabei weder die
Einzelquelle noch der Gesamtbetrieb zu
verstehen, sondern bei genehmigungsbedürftigen Anlagen die
Definition gemäß [4. BImSchV], nach der
eine Anlage mehrere Quellen umfassen kann. Bei der Prüfung auf
Einhaltung des Irrelevanzkriteriums finden
zudem die Faktoren zur Berücksichtigung der hedonischen Wirkung
von Gerüchen keine Anwendung.
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Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 14 von 35
4 Beschreibung des Vorhabens
4.1 Lage des Plangebietes
Die Gemeinde Emstek plant die 14. Flächennutzungsplanänderung
„Halen – südlich Marienstraße“ in
Verbindung mit der Aufstellung eines gleichnamigen
Bebauungsplanes zur Realisierung von
Wohnbauflächen in der Bauernschaft Halen. Die Flächen des ca.
14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes „Halen – südlich Marienstraße“ sind mit
Ausnahme von mehreren Wohnnutzungen
und einer Tierhaltungsanlage unbebaut und werden derzeitig
landwirtschaftlich genutzt. Die Realisierung
der Wohnbauflächen soll innerhalb des Bebauungsplanes auf den
landwirtschaftlich genutzten Flächen
östlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 36,
Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1)
sowie auf der mit einer Scheune bebauten Fläche westlich des
Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek,
Flur 35, Flurstück 252) erfolgen.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes mit Angabe der zu
überbauenden Flurstücke
Plangebiet
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Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 15 von 35
Nördlich und östlich des Plangebietes befinden sich
forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt
Wohnhäuser im Außenbereich. Südlich und westlich des
Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich
genutzte Flächen sowie Wohnhäuser im Außenbereich.
4.2 Vorbelastungsbetriebe
Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von
Tierhaltungsanlagen und in Form eines
Substratwerkes vorhanden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde
Emstek befinden sich innerhalb des
Beurteilungsgebietes (600 m um die Anlage) insgesamt 6 zu
beurteilende Tierhaltungsbetriebe
(Nr. A1 – Nr. A6), teilweise mit Haupt- und Nebenstandorten.
Zudem wird in Absprache mit der Gemeinde
Emstek das Einwirken des ca. 3 km östlich gelegenen
Substratwerkes Garther Heide geprüft.
Abbildung 2: Lage der potentiellen Vorbelastungsbetriebe
Beurteilungsgebiet Plangebiet
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Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 16 von 35
Für die Auswahl der in die Berechnung der Gesamtbelastung
einzubeziehenden Vorbelastungsbetriebe
erfolgte eine Abfrage bei der Gemeinde Emstek. Hiernach sind die
nachfolgend aufgeführten Betriebe in
die Gesamtbelastungsbetrachtung einzubeziehen. Für sonstige
Betriebe im Umfeld des Plangebietes
konnten gemäß Angaben der Gemeinde Emstek keine Geruchsrelevanz
festgestellt werden.
1. Nr. A1, Christian Niemann, Lether Weg 12, 49685 Emstek
–Aufgabe durch Vertrag,
2. Nr. A2, Aloys Niemann, Lether Weg 1, 49685 Emstek – Aufgabe
durch Vertrag,
3. Nr. A3, Menke, Hauptstr. 2, 49685 Emstek – keine
Tierhaltung,
4. Nr. A4, Blanke, Marienstr. 8, 49685 Emstek,
5. Nr. A5, Kalvelage, Bremer Str. 11, 49685 Emstek
(Schweinehaltung und Geflügelhaltung),
6. Nr. A6, Reinhard Vaske, Bremer Str. 1, 49685 Emstek,
7. Nr. B1, Substratwerk Garther Heide, Gemarkung Emstek, Flur 1,
Flurstück 220.
Im Zuge der Bauleitplanung ist zwischen der Gemeinde Emstek und
den Herren Christian Niemann
(Tierhaltungen Nr. 1) und Aloys Niemann (Tierhaltung Nr. 2)
schriftlich vereinbart worden, dass die
Genehmigungen der Schweinehaltungen an den jeweiligen Standorten
Lether Weg 12 bzw. Lether Weg 1
bis 31.12.2021 erlöschen. Gemäß Angaben des Landkreises
Cloppenburg vom 11. Jul. 2019 ist für die
Betriebe Nr. A1 und Nr. A2 daher keine Tierhaltung zu
berücksichtigen. Zudem liegen gemäß Angaben des
Landkreises Cloppenburg vom 11. Jul. 2019 für den Betrieb Nr. A3
keine Tierplatzangaben vor. Für die
weitere Betrachtung werden daher ausschließlich die
Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6 und das
Substratwerk Nr. B1 berücksichtigt.
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5 Beschreibung der Emissionsansätze
5.1 Allgemein
5.1.1 Emissionen
Das Emissionsverhalten von Tierhaltungsanlagen definiert sich
primär über die abgeleitete Stallabluft der
einzelnen Anlagen. Emissionen aus Wirtschaftsdünger- und
Futterlagerstätten definieren sich über die
Grund- bzw. Anschnittfläche. Die Berechnung der
Geruchsemissionen von Tierhaltungen und Wirtschafts-
düngerlagerstätten erfolgt auf Grundlage des
Großvieheinheiten-Schlüssels bzw. der Grundfläche und der
Geruchsstoffemissionsfaktoren (Konventionswerte) der [VDI
3894-1].
Die aktuell genehmigten Tierplatzzahlen wurden am 11. Jul. 2019
vom Landkreis Cloppenburg (Dez. 60.1,
Hrn. G. Hoppe) schriftlich zur Verfügung gestellt. Für die
Tierhaltungsanlagen Nr. A1 und Nr. A2 wurden keine
Tierplatzzahlen angegeben, da die Genehmigungen der
Schweinehaltungen im Zuge der Bauleitplanung
bis zum 31.12.2021 erlöschen. Zudem lagen gemäß Angaben des
Landkreises Cloppenburg für den Betrieb
Nr. A3 keine Tierplatzangaben vor, sodass auch dieser Betrieb
für die weitere Betrachtung unberücksichtigt
bleiben kann.
Aktuelle Erweiterungsanträge der Tierhaltungsanlagen lagen zum
Zeitpunkt der Anfrage nicht vor. Pauschal
angenommene Erweiterungsmöglichkeiten der Tierhaltungsbetriebe
werden in Absprache mit der
Gemeinde Emstek nicht betrachtet. (Aktuell dürfen im Landkreis
Cloppenburg nur dann Erweiterungen von
Tierhaltungsanlagen genehmigt werden, wenn im Zuge der
Erweiterung eine Verbesserung der
Geruchssituation nachgewiesen wird.)
Das Emissionsverhalten von Substratwerken definiert sich zum
einen über die abgeleitete Luft der
Tunnelanlagen, zum anderen über die Grund- bzw. Oberflächen von
Mieten und Deichen.
Alle Emissions- und Quellangaben zum Substratwerk Garther Heide
werden dem Geruchstechnischen
Bericht [Bericht LG2672.2/01] entnommen. Die Berechnung der
Geruchsemissionen erfolgt somit auf Basis
der im Jahr 2001 am Standort des Substratwerkes Garther Heide
durchgeführten Fahnenbegehungen und
Probenahmen des Gutachterbüro Zech Ingenieurgesellschaft
mbH.
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5.1.2 Quellgeometrie
Die Festlegung der Quellgeometrie ist Grundlage für die
Modellierung und Implementierung der Emissions-
quellen in das Ausbreitungsmodell sowie für die Interpretation
der Ergebnisse der Immissionsprognose. Die
Quellgeometrie beeinflusst signifikant das Ausbreitungsverhalten
von Emissionen in der Atmosphäre. Hierbei
werden die in der Praxis vorkommenden Quellformen in
Punkt-, Linien-, Flächen- oder Volumenquellen
umgesetzt.
5.1.3 Zeitliche Charakteristik
Für Emissionsquellen, die nur zu bestimmten Zeiten im Tages-,
Wochen- oder Jahresablauf emittieren bzw. zu
unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Emissionsmassenströme
aufweisen, wird eine Zeitreihe der
Emissionsparameter erstellt. In der Zeitreihe werden die
Quellstärken und, soweit zulässig, die Parameter
Austrittsgeschwindigkeit, Wärmestrom, Zeitskala zur Berechnung
der Abgasfahnenüberhöhung, Abgas-
temperatur, relative Feuchte und Flüssigwassergehalt
zeitabhängig gesetzt.
In dieser Untersuchung wird allen Quellen aus
Tierhaltungsanlagen und allen Quellen des Substratwerkes
Garther Heide eine ganzjährige Emissionszeit von 8.760 h/a
zugeordnet (konservativer Ansatz).
5.1.4 Abgasfahnenüberhöhung
Grundsätzlich ist im Rahmen der Ausbreitungsrechnung eine
Abgasfahnenüberhöhung nur für Abluft aus
Schornsteinen anzusetzen, die in den freien Luftstrom gelangt.
Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn
folgende Bedingungen vorliegen:
Quellhöhe mindestens 10 m über der Flur und 3 m über First,
Abluftgeschwindigkeit in jeder Betriebsstunde minimal 7 m/s
und
eine Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse (Gebäude,
Vegetation usw.) im weiteren
Umkreis um die Quelle wird ausgeschlossen.
In dieser Untersuchung wird keiner Quelle eine
Abgasfahnenüberhöhung zugeordnet, da die o. g.
Bedingungen durch die Quellen nicht erfüllt werden.
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5.2 Emissionen der Tierhaltungsbetriebe innerhalb des
Beurteilungsgebietes
5.2.1 Nr. A4
Name: Blanke
Adresse: Marienstr. 8, 49685 Emstek
Interne Nummer: A4
Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1,
Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)
inklusive Lagepläne für den Hauptstandort (Marienstr. 8) und
den
Nebenstandort (Gemarkung Emstek, Flur 35, Flurstück 269/1).
Tabelle 3: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A4, genehmigter
Bestand
Quelle/
Nummer
Tierart Tierplätze Mittlere Tier-
lebendmasse
in GV/Tier
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*GV)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
A4_2/ 2 Mastbullen
bis 18 Monate 65 0,7 12 0 546
A4_2/ 3 Mastschweine 250 0,151) 50 0 1.875
A4_4/ 4a Mastschweine 310 0,151) 50 0 2.325
A4_4/ 4b Mastschweine 90 0,151) 50 0 675
A4_7-1/
7b
Kälber
bis 3 Monate 50 0,19 12 0 114
A4_7-2
bis
A4_7-3/
7c
Mastschweine 170 0,151) 50 0 1.275
1) konservativer Ansatz: bis 120 kg Mastendgewicht
Tabelle 4: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A4, genehmigter
Bestand
Quelle/
Nummer
Art der Flächenquelle Größe
in m²
Geruchs-
stoffemissions-
faktor
Min-
derung
Geruchs-
stoffstrom
in GE/(s*m²) in % in GE/s
A4_5/ 5 Güllelager 170 7 851) 179
A4_10/ 10 Fahrsilo, Maissilage 22 3 0 66
A4_N1/ - Fahrsilo, Maissilage2) 64 3 0 192
1) Das Güllelager befindet sich innerhalb eines geschlossenen
Gebäudes; die Überdachung verhindert, ähnlich wie bei
einem Zeltdach, dass der Geruch der Gülle sich mit der
überströmenden Luft ausbreitet. Daher Minderung der
Emissionen in Anlehnung an VDI3894-1 "Zeltdach". 2) befindet
sich am Nebenstandort
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Tabelle 5: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A4,
genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
A4_2 546 - 0 - 6 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A4_3-1
bis
A4_3-5
je 375 - 0 - 6 5 x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A4_4-1
bis
A4_4-6
je 500 - 0 - 5 6 x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A4_5 179 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A4_7-1 114 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A4_7-2
bis
A4_7-3
je 637,5 - 0 - 10 2 x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A4_10 66 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A4_N1 192 - 0 - 4 Volumenquelle diffus 8.760 1
Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die
örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die
Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von
Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den
Lageplänen des Haupt- und Nebenstandortes. Die Verteilung der
Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte
analog zum Lageplan des Hauptstandortes. Abweichungen zu der
tatsächlichen Verteilung sind möglich.
5.2.2 Nr. A5
Name: Kalvelage
Adresse: Bremer Str. 11, 49685 Emstek
Interne Nummer: A5
Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1,
Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)
inklusive Lagepläne für den Standort der Schweinehaltung und für
den
Standort der Putenhaltung
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Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A5, genehmigter
Bestand
Quelle/
Nummer
Tierart Tierplätze Mittlere Tier-
lebendmasse
in GV/Tier
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*GV)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
A5_2/ 2.1 Kühe1) 35 - - - -
A5_2/ 2.2 Mastschweine2) 100 - - - -
A5_3/ 3 Mastschweine 150 0,153) 50 0 1.125
A5_8/ 8 Putenhennen4) 8.591 0,0125 32 0 3.436
A5_9/ 9 Putenhennen5) 7.723 0,0125 32 0 3.089
A5_10/ 10 Putenhennen5) 7.723 0,0125 32 0 3.089
A5_12/ 12 Putenhennen6) 4.651 0,0125 32 0 1.860
1) Nutzungsänderung zu Wohnhaus (Bremer Str 7) ist inzwischen
umgesetzt 2) Nutzungsänderung zu Wohn- /Vereinsräumen des Puller
Club Halen e.V. 3) konservativer Ansatz: bis 120 kg Mastendgewicht
4) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem
Putenstall: 4.791 Putenhähne/ 8.591 Putenhennen /
6.691 gemischte (Puten-)Mast / 16.522 Aufzuchtputen bis 6
Wochen. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei
durch die Haltung der max. Anzahl an Putenhennen hervorgerufen.
5) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem
Putenstall: 4.307 Putenhähne/ 7.723 Putenhennen /
6.015 gemischte (Puten-)Mast. Die höchsten Geruchsemissionen
werden dabei durch die Haltung der max. Anzahl
an Putenhennen hervorgerufen. 6) mögliche max. Tierplätze und
Haltungsformen in diesem Putenstall: 2.593 Putenhähne/ 4.651
Putenhennen /
3.622 gemischte (Puten-)Mast. Die höchsten Geruchsemissionen
werden dabei durch die Haltung der max. Anzahl
an Putenhennen hervorgerufen.
Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A5, genehmigter
Bestand
Quelle/
Nummer
Art der Flächenquelle Größe
in m²
Geruchs-
stoffemissions-
faktor
Min-
derung
Geruchs-
stoffstrom
in GE/(s*m²) in % in GE/s
A5_11/ 11 Mistlagerplatte 200 3 0 600
Tabelle 8: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A5,
genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
A5_3 1.125 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A5_8 3.436 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_9 3.089 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_10 3.089 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_11 600 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
A5_12 1.860 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 22 von 35
Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die
örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die
Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von
Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den
oben genannten Lageplänen. Die Verteilung der Tierplätze auf die
Stallanlagen erfolgte analog zu den
oben genannten Lageplänen. Abweichungen zu der tatsächlichen
Verteilung sind möglich.
5.2.3 Nr. A6
Name: R. Vaske
Adresse: Bremer Str. 1, 49685 Emstek
Interne Nummer: A6
Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1,
Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)
inklusive Lagepläne für den Hauptstandort an der Bremer Str.
1/
Bremer Str. 3 mit Nebenstandort an der Bremer Str. 1A in
Emstek.
Tabelle 9: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A6, genehmigter
Bestand
Quelle/
Nummer
Tierart Tierplätze Mittlere Tier-
lebendmasse
in GV/Tier
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*GV)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
A6_2-1/ 2 Mastbullen
4 bis 12 Monate 23 0,5 12 0 138
A6_2-2
bis
A6_2-3/ 2
Mastschweine
bis 110 kg 40 0,13 50 0 260
A6_3/ 3 Mastschweine
bis 110 kg 134 0,13 50 0 871
A6_4/ 4 Mastschweine
bis 110 kg 200 0,13 50 0 1.300
A6_6/ 6 Mastbullen
4 bis 12 Monate 50 0,5 12 0 300
A6_6/ 6 Mastbullen
12 bis 18 Monate 40 0,7 12 0 336
A6_N1/ I Mastschweine1)
bis 110 kg 400 0,13 50 0 2.600
1) befinden sich am Nebenstandort
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 23 von 35
Tabelle 10: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A6, genehmigter
Bestand
Quelle/
Nummer
Art der Flächenquelle Größe
in m²
Geruchs-
stoffemissions-
faktor
Min-
derung
Geruchs-
stoffstrom
in GE/(s*m²) in % in GE/s
A6_10/ 10 Festmistlager 40 3 0 120
A6_N2/ II Güllehochbehälter1) 201 7 0 1.407
A6_N4/ - Fahrsilo, Maissilage1) 2) 24 3 0 72
1) befindet sich am Nebenstandort
2) keine Angaben zu Fahrsilos in den vom Landkreis Cloppenburg
zugesandten Unterlagen enthalten. Im Rahmen eines
konservativen Ansatzes werden die beim Ortstermin festgestellten
Fahrsilos westlich des Schweinestalles Nr. I dennoch
betrachtet.
Tabelle 11: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A6,
genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
A6_2-1 138 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A6_2-2
bis
A6_2-3
je 130 - 0 - 9/ 0 - 7 2x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_3-1
bis
A6_3-2
je 435,5 - 0 - 4 2x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_4-1
bis
A6_4-4
je 325 - 4 - 8 4x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_6 636 - 0 - 4 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
A6_10 120 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A6_N1-1
bis
A6_N1-8
je 325 - 0 - 7 8x vertikale
Linienquellen diffus 8.760 0,75
A6_N2 1.407 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 0,75
A6_N4 72 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,5
Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die
örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die
Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von
Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den
oben genannten Lageplänen. Die Verteilung der Tierplätze auf die
Stallanlagen erfolgte analog zu den
oben genannten Lageplänen. Abweichungen zu der tatsächlichen
Verteilung sind möglich.
Die Lage aller Quellen ist in einer Karte im Anhang dieses
Gutachtens dargestellt. Die berücksichtigten
Koordinaten der einzelnen Quellen können in den
Protokollblättern im Anhang eingesehen werden.
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5.3 Emissionen des Substratwerkes Garther Heide
Name: Substratwerk Garther Heide
Adresse: Gemarkung Emstek, Flur 1, Flurstück 220
Interne Nummer: B1
Herkunft der Emissionsdaten: Geruchstechnischer Bericht [Bericht
LG2672.2/01]
5.3.1 Ermittlung der Emissionen und Quellparameter
Tabelle 12: Geruchsemissionen (gefasste Emissionen), Nr. B1,
genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Bezeichnung Anzahl Volumenstrom
in m³/h
Geruchsstoff-
konzentration
in GE/m³
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
B1_1/ 1 Tunnel 1, 2, 3 und 7 41) je 8.2801) 682) 0 624
B1_2/ 2 Tunnel 4, 6 und 9 31) je 28.8001) 452) 0 1.083
B1_3/ 3 Tunnel 5, 8 und 10 31) je 14.4001) 1272) 0 1.524
1) analog zu [Bericht LG2672.2/01] 2) zugrunde liegende
Geruchstoffkonzentration wurde auf Basis der übrigen in [Bericht
LG2672.2/01] angegebenen
Emissionsdaten rückgerechnet
Tabelle 13: Geruchsemissionen (nicht gefasste Emissionen), Nr.
B1, genehmigter Bestand
Quelle/
Nummer
Bezeichnung Anzahl Größe
in m²
Geruchsstoff-
emissionsfaktor
in GE/(s*m²)
Min-
derung
in %
Geruchs-
stoffstrom
in GE/s
B1_4/ 4 1. Wo., Miete in Ruhe 11) 1.0501) 0,381) 0 399
B1_5/ 5 2. Wo., Miete in Ruhe 11) 1.0501) 0,291) 0 305
B1_6/ 6 3. Wo., 5 Deiche 51) 7001) 0,701) 0 2.450
B1_7/ 7 feuchter Betriebshof 11) 2.4001) 0,201) 0 480
B1_8/ 8 Wasserspeicher 11) 2541) 0,361) 0 92
1) analog zu [Bericht LG2672.2/01]
-
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Tabelle 14: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. B1,
genehmigter Bestand
Quelle Geruchs-
stoffstrom
Wärme-
strom
Austritts-
höhe
Quellart Ableitung Emissions-
zeit
Gewich-
tungs-
faktor
in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f
B1_1-1 bis
B1_1-4 je 156 - 0 - 9 4x Punktquellen diffus 8.760 1
B1_2-1 bis
B1_2-3 je 361 - 0 - 9 3x Punktquellen diffus 8.760 1
B1_3-1 bis
B1_3-3 je 508 - 0 - 9 3x Punktquellen diffus 8.760 1
B1_4 399 - 0,1 - 3,5 Volumenquelle diffus 8.760 1
B1_5 305 - 0,1 - 3,5 Volumenquelle diffus 8.760 1
B1_6 je 490 - 0 - 2 5x Volumenquellen diffus 8.760 1
B1_7 480 - 0 Flächenquelle diffus 8.7601) 1
B1_8 92 - 6 Flächenquelle diffus 8.760 1
1) konservativer Ansatz: ganzjährige Emissionszeit (8.760 h/a).
Zum Vergleich: In [Bericht LG2672.2/01] wurde eine
Emissionszeit von 1.248 h/a (4 h/Tag, 6 Tage/Woche, 52 Wochen/a)
für den feuchten Betriebshof berücksichtigt.
Alle Ansätze zur Berechnung der Geruchsstoffströme und alle
Ableitbedingungen wurden analog zu
[Bericht LG2672.2/01] angenommen. Es erfolgte lediglich eine
Anpassung der Betriebszeit für den feuchten
Betriebshof. Abweichungen zu den tatsächlichen Bedingungen sind
möglich.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 26 von 35
5.3.2 Belästigungsrelevante Kenngröße der Zusatzbelastung
Die Ausbreitungsrechnung hat unter Berücksichtigung der
Parameter aus Kapitel 6 folgende
belästigungsrelevante Kenngröße für die Zusatzbelastung durch
den Vorbelastungsbetrieb Nr. B1 ergeben:
Abbildung 3: Zusatzbelastung IZ/IZb, Vorbelastungsbetrieb Nr.
B1, genehmigter Bestand, Isolinien in % der
Jahresstunden
Wie zu erkennen ist, verläuft die 2-%-Isolinie außerhalb des
Plangebietes. Der Vorbelastungsbetrieb Nr. B1
trägt damit nicht relevant zur Belastung im Bereich des
Plangebietes bei und kann daher für die weiteren
Ausbreitungsrechnungen unberücksichtigt bleiben.
2-%-Isolinie
Plangebiet
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 27 von 35
6 Ausbreitungsparameter
6.1 Ausbreitungsmodell
Die gegenständlichen Ausbreitungsrechnungen werden auf Basis der
[VDI 3788-1], der Anforderungen der
[TA Luft], der [VDI 3783-13] sowie spezieller Anpassungen für
Geruch mit dem Referenzmodell [AUSTAL2000]
durchgeführt.
6.2 Meteorologische Daten
Mit Hilfe der Emissionskenndaten (Emissionsfrachten,
Ableitbedingungen, etc.) und der meteorologischen
Ausbreitungsparameter lässt sich die durch den Betrieb der
vorgenannten Emissionsquellen verursachte
Immissionsbelastung in deren Umgebung berechnen. Gemäß [LUA
Merkbl. 56],[LANUV Arbeitsbl. 36] und
[VDI 3783-13] soll für eine Ausbreitungsrechnung vorrangig eine
Ausbreitungsklassenzeitreihe verwendet
werden, damit eine veränderliche Emissionssituation mit einer
zeitlichen Auflösung von minimal 1 Stunde in
der Ausbreitungsrechnung zu berücksichtigen ist.
Sofern am Anlagenstandort keine Wetterdaten vorliegen, sind
Daten einer Wetterstation zu verwenden, die
als repräsentativ für den Anlagenstandort anzusehen ist.
6.2.1 Räumliche Repräsentanz
Klimatische Situation im Untersuchungsgebiet
Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone
Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und
befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima
in Westeuropa und dem kontinentalen
Klima in Osteuropa. Der Standort liegt somit ganzjährig in der
außertropischen Westwindzone. Die vor-
wiegend westlichen Luftströmungen treffen erst im Bereich der
Westlichen Mittelgebirge auf Hindernisse,
sodass erst dort entsprechende Leitwirkungen zu erwarten sind.
An küstennahen Standorten erreichen
Strömungen ohne signifikante Einflüsse den Standort.
Einflüsse der Topographie auf die Luftströmung
Entsprechend meteorologischen Grunderkenntnissen bestimmt die
großräumige Luftdruckverteilung die
vorherrschende Richtung des Höhenwindes in einer Region. Im
Jahresmittel ergeben sich hieraus für
Deutschland häufige südwestliche bis westliche Windrichtungen.
Das Geländerelief hat jedoch einen
erheblichen Einfluss sowohl auf die Windrichtung infolge
Ablenkung oder Kanalisierung als auch auf die
Windgeschwindigkeit durch Effekte der Windabschattung. Außerdem
modifiziert die Beschaffenheit des
Untergrundes (Freiflächen, Wald, Bebauung, Wasserflächen) die
lokale Windgeschwindigkeit, in geringem
Maße aber auch die lokale Windrichtung infolge unterschiedlicher
Bodenrauigkeit.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
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Erwartete Lage der Häufigkeitsmaxima und -minima
Die regionale Lage stützt die Annahme eines südwestlichen
primären und östlichen sekundären Maximums.
Gewählte meteorologische Daten
Für die Berechnung werden die meteorologischen Daten folgender
Messstation verwendet (Tabelle 15).
Tabelle 15: Meteorologische Daten
Wetterstation Oldenburg (NS)
Zeitraum 2001
Stationshöhe in m ü. NN 11
Anemometerhöhe in m 10
primäres Maximum West-/Südwest
sekundäres Maximum Ost
Typ AKTERM
Der Standort der Messstation liegt ca. 36 km in nördlicher
Richtung vom Anlagenstandort entfernt. Anhand
der topographischen Struktur sowie der jeweils vorherrschenden
Bebauung und des Bewuchses sind keine
Anhaltspunkte gegeben, die einer Verwendung von Daten der o. g.
Messstation entgegensprechen.
6.2.2 Zeitliche Repräsentanz
Für die Messstation Oldenburg sind Ausbreitungsklassenzeitreihen
(AKTERM) für Einzeljahre verfügbar. Der
Nachweis der zeitlichen Repräsentanz erfolgt für
Ausbreitungsklassenzeitreihen durch eine Selektion des
zeitlich repräsentativen Jahres mittels Vergleich von
Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung
mit dem langjährigen Mittel. Für die
Ausbreitungsklassenzeitreihen der vorgenannten Messstation ergab
die
Selektion des zeitlich repräsentativen Jahres [srj Oldenburg
2012] für die Ausbreitungsklassenzeitreihe des
Jahres 2001 die geringste Abweichung gegenüber dem langjährigen
Mittel. Die Selektion des zeitlich
repräsentativen Jahres kann im Anhang eingesehen werden.
6.2.3 Anemometerstandort und -höhe
Da die Ausbreitungsrechnung mit Geländemodell und ohne
Gebäudemodell erfolgt, wird gemäß den
Vorschriften der [VDI 3783-13] eine Positionierung (x: 443265 m,
y: 5856799 m) ca. 170 m nördlich des
Anlagenstandortes bei freier Anströmung auf einer Höhenlinie von
67 m über NN gewählt.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 29 von 35
Die für die Berechnung relevante Anemometerhöhe ist gemäß [DWD
2014] in Abhängigkeit von der
Rauigkeitslänge am Messort sowie am Beurteilungsort zu
korrigieren. Die korrigierte Anemometerhöhe kann
Tabelle 16 entnommen werden.
6.2.4 Kaltluftabflüsse
Relevante Kaltluftabflüsse sind aufgrund der vorliegenden
Topografie nicht zu erwarten.
6.3 Berechnungsgebiet
Diese Prognose berücksichtigt ein 3-fach geschachteltes
Rechengitter mit einer Seitenlänge von
2.688 m x 2.944 m. Das durch das Berechnungsmodell konform zu
den Vorgaben der [TA Luft] ermittelte
Berechnungsgitter wird ohne Änderung übernommen.
6.4 Beurteilungsgebiet
Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des
Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge 250 m
beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt
werden, wenn außergewöhnlich ungleich-
mäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von
Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie den
Vorgaben entsprechend nicht annähernd zutreffend erfasst werden
können. Die Seitenlänge der Beurtei-
lungsflächen sollte die größte Seitenlänge des darunterliegenden
Rasters des Berechnungsgebietes nicht
unterschreiten. Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen,
dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte
einer Beurteilungsfläche liegt. Abweichend davon ist eine
Verschiebung des Netzes zulässig, wenn dies
einer sachgerechten Beurteilung dienlich ist.
Beurteilungsflächen, die gleichzeitig Emissionsquellen
enthalten, sind von einer Beurteilung auszuschließen.
Das Beurteilungsgebiet ist die Summe der Beurteilungsflächen,
die sich vollständig innerhalb eines Kreises
um den Emissionsschwerpunkt mit einem Radius befinden, der dem
30-fachen der gemäß [GIRL]
ermittelten Schornsteinhöhe H' entspricht. Als kleinster Radius
sind 600 m zu wählen. Im vorliegenden Fall
(Bauleitplanung) wird ein Radius von 275 m gewählt.
Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen wurde hier auf 50 m
reduziert, um eine Inhomogenität der
Belastung weitestgehend zu vermeiden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 30 von 35
6.5 Berücksichtigung von Bebauung
Die Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet
sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Im
vorliegenden Falle entsprechen die Emissionsquellenhöhen:
weniger als dem 1,2fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im
Umkreis von weniger als dem
6fachen der Emissionsquelle liegt.
mehr als dem 1,2fachen jedoch weniger als dem 1,7fachen der
maximalen Gebäudehöhe, die im
Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle
liegt.
Um bei einer solchen Quellenkonstellation den Einfluss der
Gebäudeumströmung auf die Immissions-
ausbreitung einbeziehen zu können, erfolgt die Berücksichtigung
der Bebauung gemäß den Vorgaben der
[VDI 3783-13] durch Modellierung der Quellen als:
Senkrechte Linienquellen oder Volumenquellen mit einer
senkrechten Ausdehnung von 0 – hQ
(für < 1,2fach),
Senkrechte Linienquellen mit einer senkrechten Ausdehnung von
hQ/2 – hQ (für > 1,2fach und
< 1,7fach).
Die Rauigkeitslänge in der Umgebung der Quellen fließt in die
Berechnungen mit Hilfe eines CORINE–
Katasters ein. Die mittlere Rauigkeitslänge wird in Abhängigkeit
von den Landnutzungsklassen des CORINE–
Katasters mit dem Wert 0,50 m angesetzt.
Von den drei relevanten Vorbelastungsbetrieben ist die
Tierhaltungsanlage Nr. A5 diejenige Anlage, die
aufgrund ihrer Lage und Tierhaltungsform (Putenmast) die
höchsten Geruchsimmissionen innerhalb des
Plangebietes hervorruft. Daher wird zur Bestimmung der
Rauigkeitslänge der gewichtete Emissions-
schwerpunkt dieser Tierhaltung als Ursprung gewählt und in
Anlehnung an [LANUV Arbeitsbl. 36] ein Radius
von 200 m (imaginäre Quellhöhe von 20 m) festgelegt. Gemäß der
Tabelle in Anhang C wird die mittlere
Rauigkeitslänge über die gewichteten Flächenanteile innerhalb
des zuvor beschriebenen 200 m-Radius
bestimmt.
6.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten
Die maximalen Geländesteigungen im Berechnungsgebiet liegen
oberhalb von 1:20 und unterhalb
von 1:5. Ebenso treten Höhendifferenzen zum Emissionsort von
mehr als dem 0,7fachen der Ableithöhen der
Quellen auf. Geländeunebenheiten lassen sich daher mit Hilfe
eines mesoskaligen diagnostischen Wind-
feldmodells auf Basis eines digitalen Geländemodells
berücksichtigen. Dieses Windfeldmodell wird auf Basis
des Topografischen Geländemodells der Shuttle Radar Topography
Mission – SRTM1 (WebGIS) durch das in
[AUSTAL2000] implementierte Modul TALdia erstellt.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
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6.7 Zusammenfassung der Modellparameter
Die Berechnungen werden mit den folgenden Rahmeneingabedaten
(Tabelle 16) durchgeführt.
Tabelle 16: Zusammenfassung der Modellparameter
Modellparameter Einheit Wert
Wetterdatensatz Oldenburg 2001
Typ AKTERM
Anemometerhöhe m 12,3
Rauigkeitslänge m 0,50
Rechengebiet m 2.688 x 2.944
Typ Rechengitter 3fach geschachtelt
Gitterweiten m 16, 32, 64
Koordinate Rechengitter links unten
(UTM ETRS89, Zone 32 Nord) m
x: 441710
y: 5855426
Abmessungen Beurteilungsgitter m 550 x 550
Seitenlänge der Beurteilungsflächen m 50
Qualitätsstufe 2
Gebäudemodell nein
Geländemodell ja
6.8 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen
Die Ausbreitungsrechnung für Geruch erfolgt als dezidierte und
in dem Ausbreitungsmodell implementierte
Einzelstoffe (ODOR_050, ODOR_075, ODOR_100, ODOR_150) unter
Verwendung der in Kapitel 5 ermittelten
Emissionen ohne Deposition.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 32 von 35
7 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der
Ergebnisse
7.1 Ergebnisse
Die Ausbreitungsrechnung hat für den genehmigten Bestand der
Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6
innerhalb des Beurteilungsgebietes folgende
Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben:
Abbildung 4: Gesamtbelastung IGb durch die Tierhaltungsanlagen
Nr. A4 – Nr. A6 (genehmigter Bestand) in % der
Jahresstunden, Seitenlänge: 50 m
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 33 von 35
7.2 Diskussion
Genehmigter Bestand
Für die Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im
genehmigten Bestand Geruchsstunden-
häufigkeiten zwischen 6 % und 19 % als Gesamtbelastung unter
Berücksichtigung der tierartspezifischen
Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die belästigungsrelevanten
Kenngrößen liegen demnach teilweise
oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie
[GIRL] für Dorfgebiete (IW = 15 %).
Werden die zu überbauenden Flurstücke einzeln betrachtet, so
ergibt sich für die prognostizierte
Geruchsbelastung folgende Unterteilung: An allen zu überbauenden
Flächen östlich des Weges „Zur
Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und
Flur 36, Flurstück 9/1) wird der Immissionswert
eingehalten. An der zu überbauenden Fläche westlich des Weges
„Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek,
Flur 35, Flurstück 252) sowie an der nordwestlich gelegenen
Bestandsbebauung wird der Immissionswert
hingegen überschritten.
Da sich das Plangebiet (Charakterisierung als Dorfgebiet) im
Übergang zum Außenbereich befindet, ist
nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. nach [EXP
GIRL 2017] jedoch die Festlegung von
Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die
Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren
Immissionswert (im vorliegenden Fall den Immissionswert für den
Außenbereich (20 %)) nicht überschreiten.
In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OVG
Münster vom 08.02.2017 (Az: 10B
1176/16.NE) hingewiesen, wonach die Geruchsimmissionswerte der
[GIRL] weder im Baugenehmi-
gungsverfahren noch im Bauleitplanverfahren im Sinne von
Grenzwerten absolut einzuhalten sind. Bei den
Immissionswerten handelt es sich vielmehr um Orientierungswerte,
die im Rahmen der bauleitplanerischen
Abwägung in begründeten Einzelfällen überschritten werden
können. Durch die Überschreitung sind damit
nicht zwingend Konflikte mit den Vorgaben der [GIRL] zu erwarten
und gesunde Wohn- und Arbeits-
verhältnisse bleiben gewahrt.
Geplanter Zustand
Für die relevanten Tierhaltungsbetriebe lagen zum Zeitpunkt der
Gutachtenerstellung keine konkreten
Anträge auf Erweiterungen vor. Mögliche, noch nicht beantragte,
Erweiterungen der relevanten
Tierhaltungsbetriebe sind der Gemeinde Emstek nicht bekannt und
wurden in Absprache mit der
Gemeinde Emstek nicht berücksichtigt.
Das Berechnungsprotokoll sowie die Zusammenfassung der
Emissionsdaten können im Anhang eingesehen
werden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 34 von 35
8 Angaben zur Qualität der Prognose
Gemäß Nr. 9 des Anhangs 3 der [TA Luft] ist festgelegt, dass die
statistische Unsicherheit im Rechengebiet
bei Bestimmung des Jahresimmissionskennwertes 3 % des
Jahresimmissionswertes nicht überschreiten darf
und beim Tagesimmissionskennwert 30 % des Tagesimmissionswertes.
Gegebenenfalls ist die statistische
Unsicherheit durch eine Erhöhung der Partikelzahl (Parameter qs)
zu reduzieren.
Angaben zur statistischen Unsicherheit können den Protokollen im
Anhang entnommen werden.
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 35 von 35
Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und
nach bestem Wissen und Gewissen.
Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der
Sachverständigen dienten die vorgelegten und
im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der
Beteiligten.
M.Sc. Laura Hinderink
Projektleiterin
Berichtserstellung und Auswertung
Dipl.-Ing. Hendrik Riesewick
Fachlich Verantwortlicher
(Ausbreitungsrechnungen)
Prüfung und Freigabe
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 1 von 36
Anhang
Verzeichnis des Anhangs
A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung (Windrichtung,
Windgeschwindigkeit) der verwendeten meteorologischen Daten
B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres
C Bestimmung der Rauigkeitslänge
D Grafische Emissionskataster
E Dokumentation der Immissionsberechnung
F Prüfliste
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 2 von 36
A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung
(Windrichtung, Windgeschwindigkeit)
der verwendeten meteorologischen Daten
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 3 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 4 von 36
B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 5 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 6 von 36
C Bestimmung der Rauigkeitslänge
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 7 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 8 von 36
D Grafische Emissionskataster
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 9 von 36
Übersicht
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 10 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A4 (Hauptstandort)
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 11 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A4 (Nebenstandort)
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 12 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A5
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 13 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A6 (Hauptstandort)
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 14 von 36
Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A6 (Nebenstandort)
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 15 von 36
E Dokumentation der Immissionsberechnung
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 16 von 36
Zusammenfassung der Emissionsdaten
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 17 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 18 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 19 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 20 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 21 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 22 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 23 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 24 von 36
Quellenparameter
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 25 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 26 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 27 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 28 von 36
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 29 von 36
Protokolldatei
2019-08-28 09:14:57 AUSTAL2000 gestartet
Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x
Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014
Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014
===============================================
Modified by Petersen+Kade Software , 2014-09-09
===============================================
Arbeitsverzeichnis:
C:/Users/berechnung/Desktop/hl/I04067119_BP_Halen_Marienstr/erg0008
Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28
Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMPBER02".
============================= Beginn der Eingabe
============================
> settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL
View\Models\austal2000.settings"
> settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL
View\Models\austal2000.settings"
> ti "Bebauungsplan Halen - Südlich Marienstraße"
'Projekt-Titel
> ux 32443374 'x-Koordinate des Bezugspunktes
> uy 5856450 'y-Koordinate des Bezugspunktes
> z0 0.50 'Rauigkeitslänge
> qs 2 'Qualitätsstufe
> az Oldenburg_dwd_102150_2001.akterm
> xa -109.00 'x-Koordinate des Anemometers
> ya 349.00 'y-Koordinate des Anemometers
> dd 16 32 64 'Zellengröße (m)
> x0 -928 -1280 -1664 'x-Koordinate der l.u. Ecke des
Gitters
> nx 80 62 42 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung
> y0 -320 -704 -1024 'y-Koordinate der l.u. Ecke des
Gitters
> ny 92 70 46 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung
> nz 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung
> os +NOSTANDARD+SCINOTAT
> hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0
300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0
> gh "I04067119_BP_Halen_Marienstr.grid" 'Gelände-Datei
> xq -497.67 -519.54 -530.59 -535.18 -540.30 -545.82 -551.17
-552.68 -554.37 -556.17 -557.85 -559.49 -538.69 -
519.91 -526.95 -503.07 -510.92 -450.28 -179.64 -137.75 -102.74
-73.83 -48.46 -23.04 -472.76 -476.94 -469.07 -
492.78 -479.69 -491.88 -485.60 -479.31 -472.78 -411.05 -457.87
-349.51 -348.38 -348.06 -346.42 -346.04 -344.59 -
344.19 -342.49 -359.26 -372.41
> yq 241.23 229.89 226.28 224.95 223.26 221.63 208.72 213.43
218.73 224.13 229.18 234.48 196.02 199.21
183.89 184.89 212.16 39.01 406.94 462.63 447.55 435.49 425.12
565.23 672.19 661.38 662.33 665.27
670.96 687.16 691.03 694.66 698.77 653.97 659.26 771.97 776.41
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Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang
Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich
Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 30 von 36
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