17 Freitag, 24. Juli 2009 Service Im WK-Service- team für Sie da: Helmut Blaser 0316 ✆ 601-601 April Mai Juni* Verbraucherpreisindex 05, ∅ 2005 = 100 107,4 107,7 107,7 Verbraucherpreisindex 00, ∅ 2000 = 100 118,8 119,1 119,1 Verbraucherpreisindex 96, ∅ 1996 = 100 125,0 125,4 125,4 Verbraucherpreisindex 86, ∅ 1986 = 100 163,5 163,9 163,9 Verbraucherpreisindex 76, ∅ 1976 = 100 254,1 254,8 254,8 Verbraucherpreisindex 66, ∅ 1966 = 100 445,9 447,2 447,2 Verbraucherpreisindex I, ∅ 1958 = 100 568,1 569,7 569,7 Verbraucherpreisindex II, ∅ 1958 = 100 570,0 571,6 571,6 Lebenshaltungskostenindex Österreich ∅ April 1945 = 100 4992,1 5006,0 5006,0 Kleinhandelspreisindex, ∅ März 1938 = 100 4302,3 4314,4 4314,4 Jahres-Inflationsraten 2008* 3,2 % Verbraucherpreis- und Lebenshaltungsindizes * Vorläufige Werte April Mai Juni* Baumeisterarbeiten Lohn 110,5 114,1 114,1 Sonstiges 121,4 121,8 121,4 Insgesamt 115,9 117,9 117,7 Gesamtbau Lohn 110,5 113,6 113,6 Sonstiges 117,4 117,9 117,6 Insgesamt 114,1 115,8 115,7 Großhandelspreisindex GHPI ∅ 1996 =100 (ohne Umsatz- bzw. MWSt.) 105,2 105,4 106,3 GHPI ∅ 2000 =100 (ohne Umsatz- bzw. MWSt.) 115,8 116,0 117,0 GHPI ∅ 2005 =100 (ohne Umsatz- bzw. MWSt.) 119,3 119,5 120,5 Baukostenindex für Wohn- und Siedlungsbau für alle Bundesländer (ohne MWSt.), Basis: 2005=100 die WK-Krisenhotline gewählt, als im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres 2008. Christian Haid, stellvertre- tender Koordinator des WK- Rechtsservice, sieht den Erfolg des Teams in zwei Bereichen verwurzelt: „Zum Einen kön- nen wir Anfragen sehr schnell beantworten und zum Ande- ren durch vernetzte Zusam- menarbeit des Service-Teams, der Rechtsexperten und Spezia- listen aus den einzelnen Bran- chen die Qualität der Antwor- ten garantieren.“ Was muss ein Unternehmer beachten, wenn er seinen Dienst- nehmer versetzen will? Dazu Florian Mosing: Ein Unternehmer, der ei- nen Dienstnehmer verset- zen will, muss zwei unter- schiedliche Ebenen beach- ten: die Vereinbarungen im Dienstvertrag des Ar- beitnehmers und die Vor- gaben, die – wenn vorhan- den – vom Betriebsrat ge- macht werden. Im Dienstvertrag kann sich ein Arbeitgeber die Möglichkeit einer Verset- zung vorbehalten. Besteht eine solche Vereinbarung, kann der Unternehmer die Versetzung mittels Weisung durchführen. Wenn ein solcher Vorbe- halt nicht im Dienstvertrag vorhanden ist, muss die Zu- stimmung des Mitarbeiters eingeholt werden. Wenn ein Betriebsrat im Unternehmen vorhanden ist, muss dieser über Ver- setzungen, die länger als 13 Wochen dauern, informiert werden. Eine Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung ist dann nötig, wenn die an- dauernde Versetzung mit Verschlechterungen bei Entgelt oder bei anderen Arbeitsbedingungen ver- bunden ist. Infos: Rechtsservice, Tel. 0316/601-601 Florian Mosing Versetzung für WK-Service-Center Der direkte Draht zum Service-Cen- ter der Wirtschaftskammer: Tel. 0316/601-601 oder E-Mail rechts- [email protected] Kontakt Kroatientag mit hochrangigen Vertretern der kroatischen Regierung und der stei- rischen Wirtschaft. 29. September, 10.30 Uhr, Messe Congress Graz. 0316/601- 400, [email protected]