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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Im Internet unter: www.sulzdorf-adl.de
Nr. 2/2014 125. Ausgabe April - Juni
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
etwas früher als gewohnt, erhalten Sie wegen der bevorstehenden
Kommunalwahlen
am 16. März die zweite Ausgabe unseres gdl. Mitteilungsblattes
in diesem Jahr. In
diesem Heft informieren wir Sie besonders über die nominierten
Kandidaten für das
Amt des Bürgermeisters, des Gemeinderats sowie des
Kreistags.
Ich bitte Sie herzlich, gehen Sie zur Wahl und bekunden Sie
damit Ihr Interesse an
der Gemeinde- und Kreispolitik. Nur so ist gewährleistet, dass
zu treffende
Entscheidungen im Sinne der Mehrheit unserer Bevölkerung
zustande kommen.
Auch, wenn nur ein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters
aufgestellt ist, bitte
ich trotzdem den Stimmzettel auszufüllen.
Es freut mich, dass es trotz der finanziellen Engpässe in der
zurückliegenden
Wahlperiode gelungen ist, das Miteinander in unserer Gemeinde zu
verbessern und
Vertrauen zurück zu gewinnen.
Gerade in diesen Wochen wird dieser neu erwachte Geist bei
Arbeiten im
Kindergarten nachdrücklich sichtbar. Zahlreiche freiwillige
Helfer packten beim
Innenausbau des Spielraumes kräftig mit an. Es wurde ein
Mit-Bau-Projekt erstellt,
wie es bisher noch in keinem Kindergarten des Landkreises
Rhön-Grabfeld
verwirklicht wurde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen
Helferinnen und
Helfern, die in irgendeiner Weise tätig waren, herzlich namens
der Gemeinde zu
danken.
Nun hoffen wir alle auf ein schönes Frühjahr, um das nasskalte,
wenig winterliche
Wetter der zurückliegenden Monate schnell zu vergessen.
Ihre Bürgermeisterin:
http://www.sulzdorf-adl.de/
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Inhaltsverzeichnis
Wichtiges aus dem Gemeinderat 4
Infos der VG zur Kommunalwahl 9
Kandidaten für die Kommunalwahl in der Gemeinde 10
Angelika Götz einzige Bürgermeisterkandidatin in Sulzdorf 12
Überwachung und Bekämpfung der Borkenkäfer 15
Förderprogramm der Grabfeld-Allianz zur Nutzung Bausubstanz
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Dankeschön der Gemeinde 19
Müllabfuhrtermine im 2. Quartal 2014 21
Bewegungsturm war eine starke Gemeinschaftsleistung 24
Bauprojekt in der Regelgruppe 26
Sie halfen alle fleißig mit! 27
Zeitzeugen aus der Zeit 1945-1950 werden gesucht 28
Schnelles Internet für Obereßfeld - Notfall 112 ohne Vorwahl
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Geben Sie Trickbetrügern keine Chance 31
Noble Geste von Wilfried Pieper 32
Freizeitenprogramm 2014 des KJR und der Jugendverbände 33
Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf (Folge 116) -
Die Serrfelder Flurnamen geraten in Vergessenheit 34
Die gute alte Zeit - Leni Scheider 41
1.350 Euro für die Station Regenbogen 42
Die DAK informiert 43
Der Grünspecht ist der Vogel des Jahres 45
Adventsfenster in Zimmerau 46
OGV Sulzdorf - A. Wacker übernimmt Vorsitzendenamt 47
Ansichtskarten aus unserer Gemeinde - Sternberg/Zimmerau 48
Wider die Ausbeutung des Sulzdorfer Waldes - B. Kühnel 49
10 Regel der Webhygiene 51
Kantorei Sulzdorf bot ein beeindruckendes Konzert 52
Besondere Ehrung für Hans Schätzlein 54
15 Jahre Dorfschänke Schwanhausen 57
Erfolgreiche Obereßfelder Schützen 58
PGR.wahlen - Kommunion- und Konfirmationskinder 59
Jürgen Unger folgt R. Mohr als Serrfelder Schützenmeister 60
Königsproklamation in Serrfeld 61
Ihr Hausarzt rät - Fieber - Freund oder Feind? 62
Termine in der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. 2014 65
Jahresprogramm des Freilandmuseums Fladungen 67
Bilder vom Fastnachtstreiben 2014 in der Gemeinde 69
Wir gratulieren 72
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Wichtiges aus dem Gemeinderat
Die Neugestaltung des Sulzdorfer Kindergartens mit Kinderkrippe
steht kurz vor
dem Abschluss. Als eine der letzten Auftragsvergaben stand der
Einbau einer
Küchenzeile an. Der Auftrag für den Einbau der Küche ging mit
einem Preis von
6570 Euro an die Firma „Der Küchenladen“.
An der evangelischen Filialkirche in Zimmerau sollen
Außenrenovierungsarbeiten
wie Fassadenanstrich, Natursteinausbesserungen und ein
innenliegender Windfang
durchgeführt werden. Hierzu stellte die Gesamtkirchenverwaltung
Schweinfurt
einen entsprechenden Antrag auf denkmalschutzrechtliche
Genehmigung. Der
Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das gemeindliche
Einvernehmen.
Weiter wurde die erstellte Leerstandsliste der Gemeinde
überprüft und aktualisiert.
Der Gemeinderat beschloss hierzu die geprüfte Liste an das
Allianzmanagement zu
senden, welches nach Presseankündigung eine Eigentümerbefragung
durchführt.
Sein Einverständnis gab der Gemeinderat zur Satzung des
Förderprogramms der
Kommunalen Allianz Fränkischer Grabfeldgau für die Investitionen
zur Nutzung
vorhandener Bausubstanz.
Im Bereich Abwasser ist in Sulzdorf und Zimmerau die
turnusgemäße Räumung des
Klärschlamms vorgesehen. Den Auftrag für die anfallenden rund
1000 Kubikmeter
erhielt mit dem wirtschaftlichsten Angebot von 23.205 Euro die
Firma Christian
Schmitt aus Althausen.
Weiter beschloss der Gemeinderat nach Überprüfung der
Deckungszusage durch die
Versicherung, Klage gegen einen Bescheid des Amtes für
Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zu erheben. Hintergrund ist die
unbefristete
Genehmigung von Christbaumkulturen auf vier Flurnummern im
Ortsteil
Zimmerau. Abschließend beschloss der Gemeinderat im Rahmen der
Anhörung zum
Baugebiet Hochgericht II in Bad Königshofen, keine Einwände
vorzubringen.
Aus dem Protokollbuch des Gemeinderats
Breitbandförderung
Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm erlassen, über
welches der sukzessive
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe-
und
Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50
Mbit/s im
Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der
nächsten Generation,
NGA-Netze) gefördert wird. Die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. kann
dieses
Förderprogramm nutzen, um einerseits Gebiete mit den
vorgenannten Bandbreiten
zu schaffen und daneben die allgemeine Versorgung in den aktuell
unterversorgten
Ortsbereichen zu verbessern. Da die Abwicklung dieses
Förderverfahrens jedoch
sehr hohe rechtliche und technische Anforderungen stellt, wird
die Gemeinde
Sulzdorf a.d.L. bei den erforderlichen Schritten durch die
Corwese GmbH und die
Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld
unterstützt.
Zur Vorbereitung auf den Einstieg in dieses Förderverfahren hat
der Landkreis
Rhön-Grabfeld bereits eine landkreisweite Bestandserhebung
sowie
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Handlungsempfehlungen für alle kreisangehörigen Städte und
Gemeinden durch die
Corwese GmbH erarbeiten lassen. Weiterhin wurden
Sondierungsgespräche mit den
im Bereich unseres Landkreises tätigen
Telekommunikationsunternehmen geführt.
Entsprechend der durchgeführten Erhebung ergibt sich für
folgende Ortsteile /
Ortsbereiche ein Handlungsbedarf:
Feriensiedlung „Reutsee“ (Sulzdorf a.d.L.)
Östlicher Ortsbereich von Sulzdorf a.d.L. inkl.
Industriegebiet
Gemeindeteil Serrfeld
Gemeindeteil Schwanhausen
Gemeindeteil Sternberg
Gemeindeteil Zimmerau
Der westliche Ortsbereich von Sulzdorf a.d.L. (ohne die
Feriensiedlung „Reuthsee“)
ist über den bestehenden Hauptverteiler (HVt) bereits adäquat
mit mehr als 25
Mbit/s im Downstream versorgt. Der Ortsteil Obereßfeld wurde
bereits im letzten
Förderverfahren breitbandig ausgebaut.
Um in das Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie
einsteigen zu können,
muss die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. nun ein Erschließungsgebiet
festlegen, welches
aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der
Breitbandrichtlinie
aufweist (< 25 MBit/s im Downstream) und in dem Bedarf für
den Ausbau eines
NGA-Netzes bestehen könnte. Ein Bedarf für einen Ausbau kann
angenommen
werden, wenn in diesem Gebiet mindestens fünf Unternehmen (im
Sinne des
Umsatzsteuergesetztes) ihren Betriebssitz haben und mindestens
eines dieser
Unternehmen einen Bedarf von 50 Mbit/s (im Downstream)
rechtfertigen kann. Im
ausgewiesenen Erschließungsgebiet muss nach dem Ausbau eine
garantierte
Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s
im Upstream
verfügbar sein. Der von dem/den Unternehmen gemeldete Bedarf
nach einer
Versorgung mit 50 Mbit/s (im Downstream) muss stets befriedigt
werden.
Auf Grundlage des erteilten Auftrages hat die Corwese GmbH
anhand der
vorhandenen Leitungspläne und in Abstimmung mit der Gemeinde
Sulzdorf a.d.L.
sowie dem Landkreis Rhön-Grabfeld einen Entwurf für ein
Kumulationsgebiet
erstellt. Es wird bei diesen Planungen ein sog. FttC (Fiber to
the Curb)-Ausbau
angestrebt. Dabei werden die vorhanden Kabelverzweiger mit
Glasfaser angebunden
und mit einem DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer)
aufgerüstet.
Hierdurch wird eine Versorgung mit VDSL2 ermöglicht. Das Signal
gelangt dann
vom DSLAM über die vorhandene Kupferleitung
(Teilnehmeranschlussleitung –
TAL) zu den einzelnen Objekten. Die bei den einzelnen Objekten
zur Verfügung
stehende Bandbreite richtet sich nach der Länge der
Kupferleitung
(Teilnehmeranschlussleitung - TAL) zwischen dem DSLAM und
dem
Gebäudeanschluss.
Die hohe Bandbreite endet nicht an der Grenze des
Erschließungsgebietes. Auch
über die eingezeichneten Grenzen hinaus können noch sehr hohe
Bandbreiten
erreicht werden. In das Erschließungsgebiet dürfen jedoch nur
die Grundstücke
einbezogen werden, welche nach dem Ausbau garantiert mindestens
30 Mbit/s (im
Downstream) erhalten. Bedingt durch die Signaldämpfung aufgrund
der Länge der
Teilnehmeranschlussleitungen konnten deshalb einige Grundstücke
im
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
nordwestlichen Ortsgebiet von Sternberg sowie im Bereich der
Straße „Schafzeil“ in
Zimmerau nicht in das Ausbaugebiet einbezogen werden. Dies gilt
auch für die
Wochenendsiedlung „Am Berg“ in Serrfeld und weitere Objekte
außerhalb der
Ortskerne. Wie erläutert, wird sich durch den angestrebten
Ausbau aber auch die
Versorgung dieser Ortsbereiche massiv verbessern.
Entsprechend der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den
angestrebten
Ausbau etwa Investitionskosten in Höhe von 725.000 Euro an.
Aufgrund der
hohen Investitionskosten und dem relativ geringen
Kundenpotential ist nicht damit
zu rechnen, dass einer der Anbieter hier einen
eigenwirtschaftlichen Ausbau
durchführen wird.
Ein Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde
Sulzdorf a.d.L.
die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt. Bei der Ermittlung
dieser
Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die Anbieter die Einnahmen,
welche in den 7
Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt werden, anrechnen lassen.
Nach
Einschätzung sind dies etwa 20 bis 30 % der Investitionskosten
(hier etwa 150.000
Euro).
Die von der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. zu übernehmende
Wirtschaftlichkeitslücke
für diesen Ausbau würde somit etwa 575.000 Euro betragen. Für
die übernommene
Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. eine
Förderung nach
der Bay. Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern beantragen.
Die Städte und
Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld können den
Höchstfördersatz von 80 %
für sich beanspruchen. Maximal wird ein Förderbetrag von
500.000,00 Euro pro
Gemeinde ausgereicht.
Nach Abzug der sich errechnenden Förderung in Höhe von 460.000
Euro (80%
von 575.000 Euro) würde für die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. somit
noch ein
Eigenanteil in Höhe von 115.000,00 Euro verbleiben.
Es haben bereits zwei Telekommunikationsunternehmen ihr
Interesse an der
Durchführung dieser Ausbauarbeiten geäußert. Beide führen den
Ausbau jedoch nur
dann durch, wenn die Gemeinde Sulzdorf a.d.L. die
Wirtschaftlichkeitslücke hierfür
trägt.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Erschließungsgebiet
nach der Bay.
Breitbandrichtlinie entsprechend dem beiliegenden Entwurf der
Corwese GmbH
vom 01.12.2013 festzulegen. Die Verwaltung sowie die
Stabsstelle
Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden damit
beauftragt, mit dem
festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle Förderverfahren
nach der
Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren bis
einschließlich zum
Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer
Anwendung der
VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen. Die Entscheidung über die
letztendliche
Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des
Ausbauvertrages bleibt dem
Gemeinderat vorbehalten.
Die 1. Bürgermeisterin (im Vertretungsfall deren Vertreter/in)
wird dazu ermächtigt,
alle notwendigen Handlungen zur Fortführung des Förderverfahrens
vorzunehmen.
Weiterhin wird sie dazu ermächtigt, das Erschließungsgebiet beim
Durchlaufen des
Förderverfahrens im geringen Umfang zu verkleinern, soweit dies
aufgrund der
gemeldeten verfügbaren Bandbreiten oder technischen Gründen
erforderlich wird
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
bzw. zur Kostenreduzierung sinnvoll erscheint. Als geringer
Umfang werden
Verkleinerungen der festgelegten Ausdehnung von bis zu 300
Metern angesehen.
Mit Schreiben vom 22.10.2013 teilte der Regionale
Planungsverband Main-Rhön
mit, dass die bereits mehrfach diskutierte Änderung des
Regionalplans der Region
Main-Rhön (3) im Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ aufgrund des
zurückliegenden
zweiten Anhörungsverfahrens erneut geändert wurde. Durch die
Änderung des
Planungsentwurfs in der Sitzung des Planungsausschusses am
02.10.2013 wird die
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen
eines dritten
Anhörungsverfahrens notwendig. Stellungnahmen können nur zu den
Änderungen
gegenüber dem vorherigen Planentwurf abgegeben werden. Die Frist
zur
Stellungnahme im dritten Anhörungsverfahren endet am
10.12.2013.
Änderung des Regionalplans bez. Windkraftanlagen
Der Entwurf des Regionalplans vom 02.10.2013 sieht für das
Gemeindegebiet
Sulzdorf folgende Änderungen vor:
Das Vorranggebiet WK 7 nördlich von Sternberg wurde im Gebiet
der
Gemeinde Sulzdorf laut Beschluss des Planungsverbandes aus
denkmalschutzrechtlichen Gründen geringfügig reduziert.
Das Vorbehaltsgebiet WK 10 wurde aus Artenschutzgründen
gestrichen.
Das Vorranggebiet WK 11 wurde aus Gründen des Artenschutzes
zum
Vorbehaltsgebiet abgestuft und im Osten an die bestehende
Wohnnutzung
angepasst.
Die Forderungen der Gemeinde Sulzdorf aus der
Gemeinderatssitzung vom
16.10.2012 wurden im aktuellen Entwurf des Regionalplans nur
bedingt umgesetzt.
Abgelehnt hat der Gemeinderat die Fläche WK 11 wegen der
Einsehbarkeit von
Sulzdorf aus, befürchteten Schattenwurf, Schallbeeinträchtigung
auf den Ortsteil
Sulzdorf und den Brutgebieten für Schwarzstorch und Rotmilan.
Die Ablehnung des
WK 10 wurde durch Streichung im aktuellen Entwurf des
Regionalplans vollständig
umgesetzt.
Der Gemeinderat Sulzdorf erhebt gegen den im 3.
Anhörungsverfahren zur
Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön, Abschnitt 5.3
„Windkraft“,
durch den Planungsverband vorgelegten Änderungsentwurf mit Stand
vom
02.10.2013 folgende Einwendungen:
Die in der gemeindlichen Stellungnahme vom 24.10.2012 geäußerte
Ablehnung des
WK 11 wird auch nach Änderung und Abstufung zum
Vorbehaltsgebiet
aufrechterhalten. Der Änderung des WK 7 und Streichung des WK 10
wird
zugestimmt.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Nachträgliche Genehmigung einer Christbaumkultur in Zimmerau
Mit Antrag vom 22.10.2013, eingegangen bei der
Verwaltungsgemeinschaft am
12.11.2013, beantragte Herr Mark Eschenbach, Hoher Markstein 20,
97631 Bad
Königshofen, die erstmalige Aufforstung des Grundstücks Fl.Nr.
417 Gemarkung
Zimmerau, zur zukünftigen Nutzung als Christbaumkultur. Laut
Antrag umfasst die
bereits durchgeführte Erstaufforstung auf diesem Grundstück eine
Fläche von 0,8
Hektar.
Mit Schreiben vom 12.11.2013, eingegangen bei der
Verwaltungsgemeinschaft am
19.11.2013, wurde die Gemeinde vom Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und
Forsten Bad Neustadt um Stellungnahme zur beantragten
Verlängerung einer
Christbaumkultur auf den Grundstücken Fl.Nrn. 412, 413, 415 und
418 gebeten. Als
Termin für die Stellungnahme wurde der 10.12.2013 benannt bzw.
aufgrund einer
nicht definierten Eilbedürftigkeit um eine frühre Vorlage
gebeten.
Nicht beantragt wurde die Verlängerung der laut Luftbild
vorhandenen
Christbaumkulturen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 107, 217 und
223/1 Gemarkung
Zimmerau.
Die Verwaltung hat aufgrund der vorliegenden Anträge sämtliche
Grundstücke von
Herrn Eschenbach im Luftbild auf mögliche Christbaumkulturen
geprüft. Die
Prüfung kam zu folgenden Ergebnissen:
Fl.Nr. Gemarkung Lage Grundbuchflächen
Fläche
Christbaum
107 Zimmerau Im Stück 2,3210 ha 1,4760 ha
217 Zimmerau Lederhecke 1,5561 ha 1,4688 ha
223/1 Zimmerau Birkach 0,3790 ha 0,1047 ha
412 Zimmerau Spitzenäcker 1,4832 ha 1,3055 ha
413 Zimmerau Spitzenäcker 2,7874 ha 2,6877 ha
415 Zimmerau Spitzenäcker 1,1873 ha 1,1346 ha
417 Zimmerau Spitzenäcker 0,8475 ha 0,7754 ha
418 Zimmerau Spitzenäcker 0,6361 ha 0,5747 ha
Gesamtsummen 11,1976 ha 9,5274 ha
Sämtliche Flächen wurden im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
als „Flächen für
die Landwirtschaft“ ausgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Sulzdorf a.d.L. beschließt, die Erstaufforstung
mit einer
Christbaumkultur des Grundstücks Fl.Nr. 417 Gemarkung Zimmerau
sowie die
Verlängerung der Genehmigung einer Christbaumkultur auf den
Grundstücken
Fl.Nr. 412, 413, 415 und 418 abzulehnen, da die großflächigen
Kulturen den
Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen. Im Übrigen
missbilligt der
Gemeinderat die von Mark Eschenbach aus Bad Königshofen
regelmäßig gewählte
Vorgehensweise, zunächst Fakten zu schaffen, die zur
nachträglichen Genehmigung
führen sollen.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Info der VG zur Kommunalwahl am 16.03.2014
Auch die Kommunalwahl wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen
allgemein, frei, gleich,
geheim und unmittelbar abgehalten. Diese Grundsätze sind bereits
im Grundgesetz der
Bundesrepublik verankert. Doch werden diese Wahlrechtsgrundsätze
heute noch
eingehalten? Das ist eine Frage, die viele zunächst
selbstverständlich bejahen würden.
Während Wahlen in Deutschland auf jeden Fall allgemein sind, das
bedeutet, dass
niemand von der Wahl ausgeschlossen wird, lässt sich in der
heutigen Zeit vor allem der
geheime Aspekt hinterfragen.
Diese Problematik tritt heutzutage vor allem bei der immer
häufiger aufkommenden
Briefwahl auf. Während in den Wahllokalen nach wie vor großer
Wert auf Geheimhaltung
gelegt wird, weshalb die Stimmen in einzelnen Wahlkabinen
abgegeben werden, nehmen
es einzelne Bürger heute, gerade bei der Briefwahl, nicht mehr
so genau mit der
Geheimhaltung. Eigentlich ist ein Wahlzettel, der nicht
eigenhändig und geheim ausgefüllt
wurde, sogar ungültig. Doch wenn nicht festgestellt werden kann,
ob ein Bürger seinen
Stimmzettel bei der Briefwahl eigenhändig und geheim ausgefüllt
hat, kann der dadurch
ungültig gewordene Stimmzettel nicht ermittelt werden und so
wird er, obwohl eigentlich
ungültig, trotzdem gezählt. Konkret bedeutet dass: So lassen
sich theoretisch Stimmen
erkaufen oder erschleichen.
Die Folge: Das Wahlergebnis ist eigentlich unrichtig und dürfte
so nicht gewertet
werden. Bislang ist diese Thematik noch nicht besonders
diskutiert worden, doch es ist
sicher notwendig, darauf hinzuweisen, dass hier der unzulässigen
Wählerbeeinflussung
schnellstmöglich ein Riegel vorzuschieben ist, sonst könnten in
Zukunft Stimmen von
Kriminellen erkauft oder erschlichen werden. Der
Geheimhaltungsaspekt ist nicht der
einzige Wahlrechtsgrundsatz, der durch die Briefwahl bedroht
ist. Die Gleichheit ist ein
weiterer Grundsatz der Wahl, der derzeit bedroht sein
könnte.
Wahlbetrug ist das Stichwort. Besteht die Möglichkeit der
Briefwahl, könnten
Wahlbetrüger versuchen, Wähler gegen Geld- oder Sachleistungen
oder ohne
Gegenleistung dazu zu bringen, ihnen ihren (nicht ausgefüllten)
Briefwahlstimmzettel zu
überlassen oder beim Ausfüllen „behilflich“ zu sein. Das ist
insofern problematisch, als
dass immer noch viele Menschen tatsächlich nicht zur Wahl gehen
können. So wäre ein
Wahlbetrug durch verfälschte Briefwahl im Nachhinein wohl nicht
einmal nachweisbar.
Derartige Verstöße gegen die Wahlrechtsgrundsätze sind äußerst
bedenklich. Zwar
benötigt man einige kriminelle Energie, um sich dadurch einen
Vorteil zu
verschaffen, doch unmöglich ist es nicht. Der Gesetzgeber macht
sich bereits Gedanken
hier nachzubessern und den Wahlprozess in einigen Punkten zu
überarbeiten.
Unzulässige Wahlbeeinflussung kann auf verschiedenen Ebenen
stattfinden. Deshalb
möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wahlbetrug eine Straftat
nach dem
Strafgesetzbuch (StGB) darstellt, strafrechtlich verfolgt wird
und sogar mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden kann (§
107a StGB).
Wir möchten Sie deshalb um Folgendes bitten:
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Gehen Sie zur Wahl
oder
beantragen Sie Briefwahlunterlagen.
Aber: Halten Sie sich an die Wahlrechtsgrundsätze und lassen Sie
sich bei der
Stimmabgabe nicht beeinflussen!
Für Fragen zum Thema Wahl steht Ihnen die
Verwaltungsgemeinschaft Bad
Königshofen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Am Sonntag, 16. März findet die Kommunalwahl in Bayern statt.
Nachfolgend
die Bürgermeister-, Kreisrats- und Gemeinderatskandidaten aus
unserer
Gemeinde.
Bürgermeister Sulzdorf a.d.L.
Für das Bürgermeisteramt bewirbt sich die Amtsinhaberin Angelika
Götz aus
Sulzdorf. Sie wurde von den Bürgern Zimmerau, der Freien
Wählervereinigung
Sulzdorf und den Bürgern Obereßfeld nominiert. Eine
Gegenkandidat wurde nicht
aufgestellt. Frau Götz ist 43 Jahre alt und hauptberuflich bei
der Deutschen
Rentenversicherung Nordbayern als Betriebsprüferin im gehobenen
Dienst tätig. Sie
wurde 2010 nach dem Tod von Bürgermeister Walter Krug als 1.
Bürgermeisterin
der Gemeinde Sulzdorf gewählt und bewirbt sich erneut um dieses
Ehrenamt.
Kreistag Rhön - Grabfeld
Für die Wahl des Kreistags Rhön-Grabfeld wurden nominiert:
für die CSU Reinhold Albert aus Sternberg auf Platz 18 der
CSU-Kreistagsliste. Er gehört bereits seit 12 Jahren diesem Gremium
an.
für die FDP Jürgen Unger aus Serrfeld auf Platz 6 der
FDP-Kreistagsliste.
für die Wählerinitiative Alt-Landkreis Königshofen Klaus Hümpfer
aus Obereßfeld (Platz 33) und Peter Lhotsky aus Sulzdorf (Platz
43)
Gemeinderat Sulzdorf
Freie Wählervereinigung Sulzdorf
1. Ralf Seidling
2. Thomas Kühl
3. Dirk Börger
4. Katrin Dellert
5. Andreas Wacker
6. Melanie Fischer
7. Peter Lhotsky
8. Gerd Hörhold
9. Karl-Heinz Matz
10. Bernhard Schubert
11. Frank Harth
12. Helga Hesselbach.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Bürger Zimmerau
1. Markus Schunk,
2. Markus Ortlauf,
3. Doris Warmuth,
4. Raimund Drommel,
5. Klaus Kranz,
6. Hiltrud Scheider,
7. Susanne Kranz,
8. Karin Zink
CSU Sulzdorf / Unabhängige Bürger Sulzdorf
1. Klaus Ebert
2. Dieter Kriegsmann
3. Manfred Dellert
4. Christine Sturdza
5. Beate Sya
6. Udo Schad
7. Christos Pavlidis
8. Randolf Welz
9. Heribert Schunk
10. Mathias Berwind
Bürger Serrfeld
1. Jürgen Unger
2. Dietmar Unger
3. Rainer Schmitt
4. Siegfried Schweinfest
5. Uwe Unger
6. Gerhard Glückstein
7. Norbert Rohe
8. Rolf Beiersdorfer
9. Peter Unger
10. Jutta Richter – Schweinfest
Bürger Obereßfeld
1. Horst Ruck
2. Armin Harth
3. Martin Schubert
4. Michael Hümpfer
5. Jürgen Grüb
6. Dominik Schubert
7. Martin Dömling
8. Jessica Jörg
9. Christian Helmerich
10. Johannes Ruck
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Angelika Götz - einzige Bürgermeisterkandidatin in Sulzdorf
In der Main-Post, Grabfeld-Ausgabe, wurden kürzlich alle
Bürgermeisterkandidaten
vorgestellt, darunter auch die einzige Kandidatin aus unserer
Gemeinde, Angelika
Götz. Nachfolgend eine Abschrift dieser Vorstellung:
Partei oder Gruppe, für die Sie antreten:
Liste Freie Wähler Sulzdorf, Liste Bürger Zimmerau/Sternberg,
Liste Bürger
Obereßfeld
Ausbildung/Beruflicher Werdegang:
Ausbildung zur Steuerfachgehilfin, seit 2002 Betriebsprüferin
bei der Deutschen
Rentenversicherung Nordbayern
Hobbys/Interessen:
Eigentlich habe ich durch meine berufliche Tätigkeit und durch
das Amt der 1.
Bürgermeisterin kaum Zeit für Hobbys . Gerne würde ich öfters
mal zur Jagd gehen.
Ehrenämter:
1. Vorsitzende des Wasserzweckverbands Süd, 1. Vorsitzende der
Jagd-
genossenschaft Zimmerau
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Ihre größte Stärke:
Ich glaube, ich kann gut zuhören und brauche relativ wenig
Schlaf
Ihre größte Schwäche:
Ich bin oft noch zu ungeduldig, den Rest sollen andere
beurteilen.
Wie kamen sie zur Politik?
Von 2008 bis 2010 Gemeinderat, dabei fand ich Spaß an
kommunalpolitischer
Tätigkeit
Was ist an Ihrer Gemeinde Besonderes?
Die Gemeinde Sulzdorf setzt sich aus fünf Ortsteilen zusammen.
Durch die hier
ansässigen Gewerbebetriebe verfügt sie über eine hohe Anzahl an
Arbeitsplätzen.
Zudem hat sie durch ihre Lage im Naturpark Haßberge und ihre
Baudenkmäler
einen relativ hohen Freizeit- und Erholungswert.
Was werden Sie als Erstes anpacken?
Diese Frage stellt sich für mich nicht. Wir befinden uns in
einem fortlaufenden
Prozess. Bereits begonnene Maßnahmen werden weitergeführt. Alle
sonstigen
Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat
abgearbeitet bzw. auf
den Weg gebracht.
Die drei wichtigsten Probleme Ihrer Gemeinde?
Für mich als Bürgermeisterin darf es keine Probleme geben. Was
auf die Gemeinde
zukommt, sehe ich als Aufgabe an, die angepackt werden muss!
Was tun Sie für die Jugend in der Gemeinde?
Zur Zeit sanieren wir großzügig unseren gemeindlichen
Kindergarten. Für die
Jugend möchte ich mehr Aufenthaltsbereiche schaffen. Diese aber
vorwiegend der
Eigeninitiative den Jugendlichen in den einzelnen Ortsteilen
überlassen, um somit
ihre Eigenverantwortung zu stärken.
Wir dürfen allerdings hierbei nicht das Augenmerk auf unsere
älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger verlieren. Hier wird zukünftig eine
große
Herausforderung darin bestehen, Einrichtungen zu schaffen in
denen soziale
Kontakte zwischen Jung und Alt ermöglicht werden können.
Jetzt noch eine Gelegenheit, selber etwas anzusprechen. Das will
ich unbedingt
noch loswerden:
Grundsätzlich liegt die Stärke einer jeden Gemeinde im
Zusammenhalt aller Bürger.
Hier ist es dringend erforderlich, dass jeder sein Potential
abruft, denn nur dann
werden wir die Herausforderungen der im hiesigen Raum
allgemein
vorherrschenden und schwer zu beeinflussenden Zukunftsprognosen
durch den
demographischen Wandel, dem Leerstand von Gebäuden und der
Abwanderung
unserer Jugend einigermaßen unbeschadet überstehen.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Die Regierung von Unterfranken ordnet an:
Überwachung und Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer;
Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchen- und Kiefernborkenkäfer
1. Gefährdungs- und Befallsgebiete
Die Nadelwälder (Rein- und Mischbestände) sowie die Grundstücke,
auf denen
innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern
unentrindetes Nadelholz
lagert, werden im Regierungsbezirk Unterfranken zu Gefährdungs-
und
Befallsgebieten des Buchdruckers, Kupferstechers, Lärchen-
und
Kiefernborkenkäfers erklärt.
2. Überwachung
Die in Nr. 1 zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten
Wälder und
Grundstücke sowie dort lagernde Walderzeugnisse sind von den
jeweiligen
Eigentümern und Nutzungsberechtigen in der Zeit vom 1. Oktober
bis 31. März
mindestens einmal und in der Zeit vom 1. April bis 30. September
mindestens im
Abstand von 4 Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren.
3. Anzeige
Bei Borkenkäferbefall haben die jeweiligen Eigentümer und
Nutzungsberechtigten
sofort die zuständige untere Forstbehörde (Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und
Forsten) zu verständigen.
4. Bekämpfung
Buchdrucker, Kupferstecher, Lärchen- und Kiefernborkenkäfer sind
von den
jeweiligen Eigentümern und Nutzungsberechtigten sachkundig, nach
guter
fachlicher Praxis und sachgemäß nach dem Stand der Technik
unverzüglich und
wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu
lassen. Der Vollzug
dieser Anordnung in Schutzgebieten, bei geschützten
Landschaftsbestandteilen und
bei Naturdenkmälern richtet sich nach den jeweiligen
Schutzverordnungen, in
Natura-2000-Gebieten nach den gesetzlichen Vorgaben.
5. Erklärung
Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefährdungs-
und
Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstücken sowie dort
lagernder
Walderzeugnisse haben spätestens innerhalb eines Monats nach
Inkrafttreten dieser
Anordnung gegenüber der zuständigen unteren Forstbehörde
schriftlich oder zur
Niederschrift zu erklären, dass sie die vorgeschriebene
Bekämpfung selbst
durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen.
Unterbleibt eine solche
Erklärung, so kann die zuständige untere Forstbehörde die
erforderlichen
Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten des jeweiligen Eigentümers
oder
Nutzungsberechtigten durchführen oder durch einen Dritten
durchführen lassen. In
diesem Falle hat der Eigentümer und Nutzungsberechtigte die
Bekämpfung zu
gestatten und die erforderlichen Hilfsdienste zu leisten.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Förderprogramm der Kommunalen Allianz Fränkischer
Grabfeldgau für Investitionen zur Nutzung
vorhandener Bausubstanz
Die Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz Fränkischer
Grabfeldgau Bad
Königshofen, Aubstadt, Großbardorf, Großeibstadt, Herbstadt,
Höchheim, Saal a. d.
Saale, Sulzdorf a. d. Lederhecke, Sulzfeld und Trappstadt
gewähren für
Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz,
um
erhaltenswerte leer stehende Gebäude in der Region zu
revitalisieren, sowie für
Maßnahmen, die wohnungsbezogene Freiflächen schaffen oder
verbessern,
Zuwendungen. Damit soll eine Abwanderung in die Siedlungsgebiete
und eine
Verödung der Altorte verhindert werden.
Eine Förderung kann unter den nachfolgend aufgeführten
Voraussetzungen gewährt
werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Der räumliche Geltungsbereich ist auf den Innenbereich
(Altortbereich) der
einzelnen Stadt- bzw. Gemeindeteile der Mitgliedsgemeinden
beschränkt.
Neubaugebiete und Neubausiedlungen gehören nicht dazu. Die
genaue Abgrenzung
für jeden Gemeinde- bzw. Stadtteil kann in der jeweiligen
Mitgliedsgemeinde in
Lageplänen eingesehen werden.
(2) Der zeitliche Geltungsbereich ist auf fünf Jahre begrenzt.
Er beginnt am
01.02.2014. Eine Verlängerung kann von der jeweiligen
Mitgliedsgemeinde
beschlossen werden.
§ 2 Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind:
a) Maßnahmen an der Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu
Wohnzwecken, zu
Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken (z.B. landwirtschaftliche
Nutzung)
genutzt wurden und die einer neuen Wohn-, Gewerbenutzung oder
sonstigen
Nutzung zugeführt werden.
b) Der Abbruch von Gebäuden im Sinne von Punkt a und die
Neuerrichtung von
Ersatzgebäuden oder die Schaffung bzw. Verbesserung von
wohnungsbezogenen
Freiflächen, die das Ortsbild positiv beeinflussen.
§ 3 Fördervoraussetzungen
(1) Das dem Förderantrag zugrunde liegende Gebäude muss im
Geltungsbereich
(vgl. § 1 Abs. 1) liegen, mindestens 3 Monate ungenutzt und vor
dem 01.01.1965
errichtet worden sein.
(2) Die Nutzung des Gebäudes hat nach der Bewilligung mindestens
fünf Jahre lang
so zu erfolgen, wie es nach den Antragsunterlagen geplant war
und nach den
Förderrichtlinien zulässig ist. Sollte innerhalb dieser Frist
eine Weiterveräußerung
erfolgen oder das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt
werden, so ist der
Zuschuss anteilig zu erstatten.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
(3) Antragberechtigt ist jede natürliche Person, die im
Geltungsbereich Eigentümer
oder Erbbauberechtigter des Grundstücks ist.
(4) Gefördert werden nur solche Maßnahmen, mit deren Bau noch
nicht begonnen
wurde. Als Maßnahmenbeginn gilt das Datum der ersten
Auftragsvergabe bzw. im
Falle der Eigenarbeit das Datum der Materialbeschaffung .
(5) Wenn innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit ein kommunales
Förderprogramm
der Städtebauförderung in Anspruch genommen wird, greift dieses
Programm nicht.
Ein Programm für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung
vorhandener
Bausubstanz legte die Kommunale Grabfeld-Allianz auf. Im Bild
ein
denkmalgeschütztes unbewohntes Haus am Ortseingang von
Obereßfeld.
§ 4 Höhe der Förderung
(1) Der Zuschuss wird auf maximal 25 % der förderfähigen
Nettokosten ohne
MwSt., jedoch höchstens 10.000 € je Anwesen festgesetzt.
Rechnungsgrundlage
sind alle prüffähigen Schlussrechnungen.
(2) Zusätzlich erhöht sich der Förderbetrag um 1.000 € pro Kind,
höchstens jedoch
um 3.000 €. Die Erhöhung gilt für Kinder der antragsstellenden
Person, die zum
Zeitpunkt der Antragsstellung in ihrem Haushalt leben und das
18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben oder innerhalb der ersten fünf Jahre nach
der Antragsstellung
geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde). Die maximale
Gesamtförderung
erhöht sich damit auf 13.000 €.
(2) Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 1.000 € werden nicht
gefördert.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
§ 5 Verfahren, allgemeine Grundsätze
(1) Zuständig für die Förderentscheidung und Bewilligungsstelle
ist die jeweilige
Mitgliedsgemeinde. Die Einhaltung von baurechtlichen und
sonstigen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften einschließlich der
denkmalschutzrechtlichen
Genehmigungen werden durch dieses Förderprogramm nicht ersetzt
und sind
Voraussetzung für die Förderung.
(2) Vor der Antragsstellung ist ein Vorgespräch mit der
jeweiligen
Mitgliedsgemeinde und ggf. ein Beratungsgespräch mit dem
zuständigen
Dorferneuerungsplaner/ Städteplaner zu führen. Darüber hinaus
bieten die
Allianzkommunen ein Beratungsgespräch mit einem beauftragten
Architekten an.
(3) Dem Antrag sind beizufügen
eine Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angaben über den
voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende
ein Lageplan Maßstab 1: 1 000 Ggf. weitere erforderliche Pläne,
wie Ansichtspläne, Grundrisse, Detailpläne
oder Werkpläne nach Maßgabe des beauftragten Planungsbüros
ein Kostenvoranschlag. Die Anforderungen weiterer Angaben oder
Unterlagen bleiben im
Einzelfall vorbehalten.
(4) Nach der Antragsprüfung wird die jeweilige Mitgliedsgemeinde
im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Fördermittel entscheiden. Die
Bewilligung erfolgt immer
unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. Ein
Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Gegebenenfalls
kann die vorzeitige
Baufreigabe erfolgen und die Bewilligung im nächsten
Haushaltsjahr erteilt werden.
(5) Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Aufnahme der
Nutzung sowie
nach Prüfung des vorzulegenden Verwendungsnachweises. Eine
vorzeitige
Teilauszahlung ist nicht möglich.
(6) Die jeweilige Mitgliedsgemeinde behält sich eine Rücknahme
der Förderung
vor, wenn die Ausführung nicht oder teilweise nicht der
Bewilligungsgrundlage
entspricht
§ 6 Sonstiges
Jede Mitgliedsgemeinde behält sich die Änderung der Richtlinien
vor und ist
berechtigt, den Fördersatz und das Fördervolumen zu ändern, wenn
die Haushalts-
und Finanzlage dies notwendig machen.
Bad Königshofen, 01.02.2014
Die Bürgermeister der Kommunalen Allianz Fränkischer
Grabfeldgau
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Dankeschön der Gemeinde
Alljährlich lädt die Gemeinde Sulzdorf alle gemeindlichen
Bediensteten (Bauhof,
Kindergarten, Gemeindediener, Reinigungskräfte,
Pflanzensetzerinnen,
Winterdienst. Wasserwart etc.) den Förster sowie die
Gemeinderäte zum Jahresende
als kleines Dankeschön für die geleistete Arbeit zu einem
gemeinsamen Essen ein,
das im zurückliegenden Dezember im Gasthaus Glückstein in
Serrfeld stattfand.
Bürgermeisterin Angelika Götz dankte allen für die geleistete
Arbeit und bat um
weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit. 2. Bürgermeisterin Doris
Warmuth dankte
der Bürgermeisterin für ihre ausgezeichnete Arbeit. Schließlich
sorgte Revierförster
Kühnel als Nikolaus noch für einen abschließenden Höhepunkt.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Müllabfuhrtermine im 2. Quartal 2014
Problemmüllsammlung im ersten Quartal 2014 ist
in Sulzdorf am Montag, 14. April in der Zeit von 13.55 – 14.25
Uhr am
Feuerwehrhaus,
in Obereßfeld am Dienstag, 29. April in der Zeit von 14.50 –
15.20 Uhr an der
Gaststätte Zirkelbach und
in Serrfed am Montag, 14. April in der Zeit von 13.55 Uhr –
14.25 Uhr an der
Bushaltestelle.
Restmüll, Biotonne und Gelber Sack werden in der Gemeinde
gesammelt: Am 10.
und 24. März, am 7. und 22. April, am 5. und 19. Mai sowie am
2., 16. und 30. Juni.
Die Papiersammlung ist in der Gemeinde am 24. März, 22. April,
19. Mai und am
16. Juni.
Die Abfuhr des Sperrmülls kann in der Zeit von Mo.-Fr. von 8 –
12.30 Uhr unter der Rufnr. 09771/6884820 angemeldet werden.
Parallel zur Sperrmüllabfuhr gibt es einen Service im Landkreis.
Die Bürger haben
die Möglichkeit, gut erhaltene Gebrauchtmöbel und Hausrat
kostenlos abholen zu lassen. Es werden abgeholt: Bücher,
Deco-Artikel, Fahrräder, Gebrauchtmöbel,
Hausrat aller Art, Spielwaren, Sportartikel usw. Die Anmeldung
erfolgt Mo.-Fr. von
8 -12.30 Uhr unter der Nr. 09771/6884820.
Das Gebrauchtwarenkaufhaus in Unsleben, Friedhofsweg 14 (Tel.
09773/897260,
ist geöffnet: Do. 13-17 Uhr, Fr. 13-17 Uhr und am Samstag von
9-12 Uhr.
Für die kostenlose Abholung eines Kühlschranks oder einer
Gefriertruhe wird
gebeten unter der Rufnr. 09761/6729 einen Abholtermin zu
vereinbaren.
Das Wertstoffzentrum in Bad Neustadt – Brendlorenzen, Am Aspen
1, ist
geöffnet von Dienstag bis Freitag von 13 Uhr bis 17 Uhr. Die
Umladestation
Herbstadt (Tel. 09761/6729) ist Mo.-Fr. von 08.45 Uhr - 16.45
Uhr geöffnet.
Weitere Informationen bezüglich Müllabfuhr entnehmen Sie bitte
dem im Dezember
2013 an alle Haushalte verteilten Wertstoff- und Abfall-Kalender
2014.
In der Gemeinde Sulzdorf sind zusätzliche Gelbe Säcke im Rathaus
Sulzdorf
erhältlich. In Bad Königshofen gibt es sie beim
Edinger-Fachmarkt, Aubstäderstr.
11, bei Haushaltwaren Bassing, Hindenburgstr.11/13 und im Grünen
Warenhaus
Zehner, Am Bahndamm 2.
Restmüllsäcke gibt es bei Landfuxx Guck in Bad Königshofen.
Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes in Sulzdorf
Der Grünabfallplatz am ehemaligen Sulzdorfer Bauschuttplatz ist
jeweils am Freitag
von 13 bis 14 und am Samstag von 9 bis 11 Uhr geöffnet.
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Bewegungsturm war eine starke Gemeinschaftsleistung
Beim Bau des Bewegungsturms für die Sulzdorfer Kinderkrippe
packten auch
Kindergartenleiterin Elke Schneidawind und Bürgermeisterin
Angelika Götz
regelmäßig mit an. Felix Rassmann von der „fahrenden
Schreinerei“ Moser zeigt
den Damen, was beim Abschleifen eines Holzbauteils zu beachten
ist.
Im Sulzdorfer Kindergarten herrschte in den vergangenen Wochen
rege
Betriebsamkeit: Er wurde umgebaut, denn in dem Gebäudekomplex
soll möglichst
bald eine Kinderkrippengruppe einziehen. Zahlreiche freiwillige
Helfer packten
beim Innenausbau des Spielraums kräftig mit an. Es wurde ein
Mit-Bau-Projekt
erstellt, wie es in einem Kindergarten des Landkreises
Rhön-Grabfeld nach Aussage
von Leiterin Elke Schneidawind noch nicht verwirklicht wurde. Es
wurde ein
Bewegungsturm erstellt, der nach einem ganz besonderen Konzept
gestaltet wurde,
und zwar nach dem „Raumkonzept Schilling“, das auf
sportwissenschaftlichen
Erkenntnissen der Uni Bayreuth basiert und speziell für
Krippenkinder
weiterentwickelt wurde.
Vor der Verwirklichung des Projektes war allerdings einiges an
Überzeugungsarbeit
nötig. Denn ein individueller und nach eigenen Vorstellungen
angefertigter
Bewegungsturm aus Holzbauteilen, in dem die Krippenkinder nach
Herzenslust
spielen, klettern und herumtoben können, hat seinen Preis: Rund
22.000 Euro kostet
so eine Anlage ohne Berücksichtigung von Eigenleistungen.
Produkte von der
Stange sind da deutlich billiger.
Neben der Bereitschaft der Gemeinde, die Maßnahme zu
finanzieren, war deshalb
die „Rekrutierung“ zahlreicher freiwilliger Helfer erforderlich.
Dass es nach dem ok
des Gemeinderates gelang, diese tatsächlich zusammen zu
bekommen, freute Elke
Schneidawind ganz besonders. „Es gab auch einige Skeptiker, die
daran zweifelten,
ob sich genügend Leute melden würden.“
Dass es am Ende mit über 40 Mamas, Papas und Opas und viele
weiteren Bürgern
der Gemeinde so viele sein würden, damit hätte man aber auch
nicht unbedingt
gerechnet. Im Wechsel unterstützen die Helfer den „fahrbaren
Schreiner“ Stefan
Moser aus Mainleus bei Kulmbach, der das Raumkonzept nach
Schilling mit ihnen
umsetzte. Bis zu zehn Leute waren täglich von 8 bis 20 Uhr im
Einsatz, um das
Herzstück der neuen Sulzdorfer Kinderkrippe, den Bewegungsturm
aufzubauen.
Die neue Kinderkrippe in der Gemeinde wird über einen Spiel-,
einen Schlaf- und
einige weitere Nebenräume verfügen und in einer Gruppe Platz für
bis zu zwölf
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Kinder bieten. Der genaue Einzugstermin steht zwar noch nicht
fest,
Bürgermeisterin Angelika Götz rechnet aber fest damit, dass im
Laufe des Frühjahrs
alles fertig wird.
Bereicherung für die Kinderkrippe
Ein Bewegungsturm ist mehr als nur ein einfaches Spielgerät. Es
gibt Aufgänge und
Stiegen, Leitern, Brücken und sogar eine Rutsche. Ein
individueller Bewegungsturm
nach dem Raumkonzept von Schilling wird zudem völlig frei
geplant und nach den
Vorstellungen von Kindergartenleitung und Elternbeirat
umgesetzt. Die
Einbeziehung freiwilliger Helfer fördert zudem den
Gemeinschaftssinn in einer
Kommune. 44 Helfer aus sechs Ortschaften, sechs Muttis, die
regelmäßig für ein
anständiges Mittagessen und Brotzeit sorgten, sieben Frauen, die
am laufenden
Band für die Arbeiter Kuchen gebacken haben und fünf
Kindergartenmitarbeiter, die
die Helfer für die Arbeiten eingeteilt haben – es war ohne
Zweifel eine
Ehrenamtsaktion, wie sie die Gemeinde Sulzdorf lange nicht
gesehen hat.
Beeindruckt von dem engagierten Einsatz der Bürger war vor allem
Bürgermeisterin
Angelika Götz. „So einen Zusammenhalt hab ich noch nicht erlebt,
das ist schon
etwas Besonderes, was hier geleistet wurde“, erklärte sie.
Geholfen haben das Team
vom Kindergarten Elke Schneidawind, Nina Heusinger, Silvia
Börger, Melanie
Reder und Annalena Hermann. Freiwillige Helfer aus sechs
Ortschaften waren:
Bürgermeisterin Angelika Götz, die Gemeinderäte Doris Warmuth,
Thomas Kühl,
Ralf Seidling, Norbert Seim und Manfred Dellert. Dann Gerhard
Glückstein,
Matthias Welz, Friedhelm Fischer, Walter Hanf, Werner Fell,
Erhard Rückert,
Christian Lingg, Mathias Dellert, Bernd Bötsch, Berthold Leber,
Roland Schubert,
Berthold Schneider, Charly Götz, Walter Schad, Jürgen Gollhardt,
Günter
Gollhardt, Jürgen Schneidawind, Bruno Hümpfer, Bernhard Bader,
Thekla Bader,
Thilo Gollhardt, Simone Gollhardt, Jürgen Grüb, Uwe Rückert,
Harald Warmuth,
Thomas Hönig, Erwin Schmitt, Albrecht Kriegsmann, Klaus Kästner,
Susanne
Albert, Peter Büttner, Ramona Fell, Bettina Wimmer, Melanie
Schmitt, Melissa
Zeis, Alina Hörner und Larissa Hörner. Die Kuchenbäckerinnen
waren Adelheid
Bittmann, Marianne Dengl, Brigitte Kalnbach, Birgit Wagner,
Marliese Scheller,
Anita Becker und Ulrike Dömling. Für das Mittagessen engagierten
sich: Susanne
Gollhardt, Yvonne Heinrich, Alexandra Fell, Sabine Bötsch,
Bianka Dellert und
Ramona Fell.
Drei von vielen freiwilligen Helfern: Roland Schubert (Sulzdorf,
von links), Walter
Schad (Sulzdorf) und Bernd Bötsch (Sternberg). Fotos: Alfred
Kordwig
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Bauprojekt in der Regelgruppe Die Gemeinde beschloss, auch die
Regelgruppe zu renovieren. Wir haben jetzt einen
neuen Anstrich und auch einen neuen Boden. Vom Team überlegten
wir, wie wir
auch einen so wunderschönen Bewegungsturm in die Regelgruppe
bekommen
können. Dann fertigten wir einen Plan an und sprachen vier Leute
aus Obereßfeld
und Sternberg an, ob sie gemeinsam mit uns den Bewegungsturm
bauen würden.
Wir haben ja alle beim Bau des Krippenturms mit geholfen und so
gewusst, was auf
uns zu kommt. Die vier haben sich mit uns getroffen, unsere
Wünsche angehört und
spontan zugesagt. Unsere vier „Schreinerengel“ waren Thilo
Gollhardt und Jürgen
Grüb aus Obereßfeld sowie Christian Lingg und Harald Warmuth aus
Sternberg. Es
waren tolle Tage an denen viel geschafft wurde. Jeder hat vollen
Einsatz gezeigt und
ist nach seiner normalen Arbeit zu uns auf die Baustelle, um die
Träume von und für
die Kinder zu verwirklichen. Wir hatten auch bei diesem
Bauprojekt einige
freiwillige Helfer. Der Turm ist in Eigenregie wunderschön
geworden. Es ist ein
Mit-Bau-Projekt das wirklich „Geschichte“ im Landkreis schreibt.
Ich kann die
kostbare Zeit von den Freiwilligen gar nicht in Worte packen. Es
ist eigentlich nur
mit strahlenden Kinderaugen zu bezahlen. Wir freuen uns schon
alle auf die
Einweihung des Kindergartens. Es haben sich auch schon viele
interessierte
Einrichtungen bei uns gemeldet die unseren Kindergarten
besichtigen möchten.
Elke Schneidawind
Einladung an unsere Bevölkerung
Da unser Umzug in die neuen Kindergartenräume bevorsteht,
möchten wir am
Samstag, 22.03.14 ab 9 Uhr eine Garten- und Putzaktion im
Kindergarten durchführen. Wir brauchen dabei noch
helfende Hände. Unser Kindergarten müsste richtig gründlich vom
Baustaub befreit
werden und im neuen Glanz erstrahlen. Wir möchten auch die
Fenster und Glastüren
mit putzen und den Garten für Frühjahr und Sommer auf Vordermann
bringen.
Für Essen und Trinken sorgen natürlich wir. Wer uns helfen
möchte, meldet sich
bitte telefonisch bei Elke Schneidawind - Leitung des
Kindergartens, unter der
Telefonnr. 01706769683
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Sie halfen alle fleißig mit und die Kinder freuen sich! Fotos:
Dirk Börger
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Zeitzeugen aus der Zeit von 1945 bis 1950 werden gesucht
Der in Sternberg stationierte Zollbeamte Heinz Schröder
beobachtet zu Beginn
der 1950er Jahre Rodungsarbeiten für einen ersten Sperrzaun an
der
Demarkationslinie zwischen Zimmerau und Rieth.
Im Auftrag des „Forschungsverbunds SED-Staat“ der Freien
Universität Berlin
sucht Gerhard Schätzlein aus Willmars nach Zeitzeugen für den
Zeitraum von 1945
bis 1950 an der Demarkationslinie/Zonengrenze zwischen Ost-
und
Westdeutschland.
Er suchte Informanten,
welche die Zeit von 1945 bis 1950 im Zusammenhang mit der
damaligen Grenze selbst erlebt haben und die etwas über Todesfälle,
Verletzungen,
Fluchten, Überfälle, Vergewaltigungen oder andere
Gewaltverbrechen in der
damaligen Zeit wissen.
die Unterlagen, Briefe, Fotos oder sonstige Hinweise auf
Ereignisse an der Zonengrenze oder auch im eigenen Ort haben.
die von Ereignissen in der damaligen Zeit gehört haben oder
sonstige Unterlagen aus der damaligen Zeit haben.
Es ist dies wahrscheinlich die letzte Gelegenheit, Licht in
viele Vorfälle dieser
damaligen ungesetzlichen, dramatischen, schweren Zeit zu
bringen.
Gerhard Schätzlein ist unter der Rufnr. 09779/8207 zu erreichen.
Er hat folgende
mail-Anschrift: [email protected]
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Schnelles Internet für Obereßfeld Als weiteren Schritt in den
Bemühungen, die Gemeinde mit schnellem Internet und
Breitbandversorgung auszustatten, begrüßte Bürgermeisterin
Angelika Götz die
Mitteilung des Anbieters. Seit dem Abschluss der Ausbauarbeiten
im Jahr 2012 ist
der Gemeindeteil Obereßfeld mittels DSL-Technologie mit einer
Bandbreite von bis
zu 16 Mbit/s (im Downstream) versorgt. Durch diese
Ausbauarbeiten, an welchen
sich auch die Gemeinde Sulzdorf und der Landkreis Rhön-Grabfeld
finanziell
beteiligten, wurden bereits die technischen Voraussetzungen für
eine noch
schnellere Internetanbindung gelegt.
Diese Verbesserung der Breitband-Internetversorgung könnte nun
schon bald
mittels VDSL-Technologie (Very High Speed Digital Subscriber
Line) erfolgen.
Nach einer VDSL-Aufrüstung wären, je nach Entfernung des
Anschlusses zum
DSLAM-Verteilerkasten, Bandbreiten von bis zu 50 Mbit/s (im
Downstream)
möglich. Zudem könnten dann auch die Entertain-Angebote der
Telekom genutzt
werden. Diese Entertain-Angebote beinhalten mehrere hundert
Fernsehprogramme,
von welchen auch viele im HD-Format übertragen werden. Eine
VDSL-Aufrüstung
würde sehr zeitnah erfolgen, wenn sich mindestens 15
Anschluss-Inhaber/innen aus
Obereßfeld dazu bereit erklären, einen entsprechenden Anschluss
zu buchen.
Diese Buchung hat durch einen Vorvertrag zu erfolgen, welcher
bei der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Königshofen beziehungsweise der
Gemeinde
Sulzdorf (ANSPRECHPARTNER + KONTAKTDATEN) angefordert werden
kann. Hier kann auch die prognostizierte Bandbreite (VDSL25 bzw.
VDSL 50) des
betreffenden Anschlusses nach der VDSL-Aufrüstung erfragt
werden.
Die Tarifdetails können auch unter http://www.telekom.de/ (->
Festnetz & DSL /
Komplettpakete) abgerufen werden. Sollte es nicht gelingen
mindestens 15
Interessenten zu finden, werden die geschlossenen Vorverträge
gegenstandslos. Auf
die VDSL-Aufrüstung müsste dann noch bis zu zwei Jahre gewartet
werden.
Im Notfall 112 - Ohne Vorwahl Aus jedem Netz wählbar -
Europaweit - Gebührenfrei: Nur 17 Prozent der
Deutschen wissen, dass die Notfallnummer 112 europaweit gilt.
Zum „Tag des
europaweiten Notrufs 112“ warb Bayerns Innenminister Joachim
Herrmann
nochmals für die einheitliche Notrufnummer 112. „Wählen Sie im
Notfall 112, ohne
Vorwahl, aus jedem Netz und europaweit. Denn im Notfall zählt
jede Sekunde!“
In Bayern verbindet der Notruf 112 mit der jeweils zuständigen
örtlichen
Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und
gebührenfrei. Dank
der 26 Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer
112 in Bayern auch
per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen
oder hören können,
schnell Hilfe holen. Herrmann: „Wichtige Informationen zum
Notruf 112, zum
Beispiel wie Sie sich im Notfall richtig verhalten, sowie zu den
Integrierten
Leitstellen finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.notruf112.bayern.de.“
Dort können auch Plakate, Aufkleber und Postkarten zur
Notrufnummer 112 als
PDF-Dokument heruntergeladen, digital weitergegeben oder
kostenfrei bestellt
werden.
http://www.telekom.de/http://www.rhoen-grabfeld.de/fileServer/LKRG/1000/15492/Notruf_europaweit_geb__hrenfrei.pdf#page=1http://www.rhoen-grabfeld.de/fileServer/LKRG/1000/15492/Notruf_europaweit_geb__hrenfrei.pdf#page=1
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Max Kalnbach KG
SÄGEWERK & Holzhandlung
97528 Sulzdorf a. d. L.
Tel. 09763/203. Fax 402
Profilbretter, Paneele, Parkett,
Laminat, Kork, Linocor, … im Musterraum
Bilder aus alter Zeit
Bauernhaus in Obereßfeld um 1910. Bestand: Landesamt für
Denkmalpflege
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Geben Sie Trickbetrügern keine Chance!
Besonders alleinstehende Seniorinnen und Senioren werden häufig
Opfer von
Trickdieben. Aktuell geht es um den sog. Handwerkertrick und den
Enkeltrick.
Beim ersteren täuschen die Diebe eine Notlage vor,
beispielsweise einen
Wasserrohrbruch. Sie wollen sich zwecks Überprüfung der
Wasserzuleitungen
Zugang zu der Wohnung verschaffen. Dort lenkt dann einer das
Opfer ab, der
andere stiehlt derweil Geld und Wertsachen.
Beim Enkeltrick wird telefonisch eine weitläufige, aktuell wohl
nicht bewusste
Verwandtschaft vorgegaukelt.
Im Telefonat wird vom Anrufer mit geschickten Fragen Wissen
abgefragt, mit dem
das potenzielle Opfer dann in verblüffender Weise konfrontiert
wird. „Der weiß
aber viel“ - so entsteht Vertrauen. Umgehend folgt seitens des
angeblichen Enkels
eine dringliche Notlage mit der Bitte um einen hohen Geldbetrag.
Die Abholung
durch einen Boten innerhalb weniger Stunden wird angekündigt.
Fast täglich stehen
solche - geglückten - Betrugsfälle in den Zeitungen. Deshalb
nachfolgend ein paar
nützliche Hinweise, die Sie oder Ihre Verwandten und Freunde
beachten sollten,
wenn fremde Menschen an Ihrer Tür klingeln oder Sie anrufen.
Sechs Tipps für richtiges Verhalten:
Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
Sichern Sie Ihre Wohnungstür mit einer vorgelegten Türsperre
(Kette oder Bügel) und öffnen Sie unbekannten Personen immer nur
einen Spaltbreit die
Tür. Erbittet jemand beispielsweise ein Glas Wasser, können Sie
ihm dies
immer noch durch den Türspalt reichen.
Anrufer, die Sie nicht persönlich kennen und die um Geld
nachsuchen, weisen Sie am besten gleich ab. Informieren Sie sofort
die Polizei, denn in aller
Regel taucht in Kürze ein ungebetener Bote auf. Lassen Sie ihn
keinesfalls in
die Wohnung.
Generell gilt: Übergeben Sie nie Geldbeträge an unbekannte
Personen.
Sagen Sie selbstbewusst „Nein“!
Halten Sie immer eine Liste mit Telefonnummern parat, die Sie
anrufen können, wenn Sie Hilfe benötigen.
Weitere Tipps für Ihre Sicherheit finden Sie unter
www.weisser-ring.de!
http://www.weisser-ring.de!/
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Noble Geste von Wilfried Pieper
Wilfried Pieper aus Sulzdorf feierte Mitte Januar im Sulzdorfer
Gemeindezentrum
seinen 80. Geburtstag. Zu den zahlreichen Gratulanten zählten
u.a. Bürgermeisterin
Angelika Götz und Landrat Thomas Habermann (im Bild). Pieper ist
seit vierzig
Jahren Pächter des Sulzdorfer Jagdreviers und wohnt seit dieser
Zeit in der
Gemeinde.
Statt Geburtstagsgeschenken bat der Jubilar um Spenden zugunsten
der
Kinderkrebsstation „Regenbogen“ in Würzburg. 2.000 Euro Spenden
kamen
schließlich zusammen, die Wilfried Pieper kürzlich an
Raiffeisenbank-
Vertriebsleiter Wolfgang Schubert zur Weiterleitung an die
Kinderkrebsstation
übergab.
90 – 100 Kinder werden im Laufe eines Jahres als Neuerkrankte in
der
Kinderkrebsstation „Regenbogen“ der Universitätskinderklinik
Würzburg
aufgenommen und behandelt. Dank des medizinischen Fortschritts
sind die
Heilungschancen groß und die meisten der Kinder werden wieder
gesund. Aber der
Weg bis zur endgültigen Heilung ist mit großen Belastungen
verbunden für das
Kind, aber auch für dessen Familie. Für viele Betroffene wird
der Kontakt zu
gleichfalls Betroffenen sehr wichtig. Daher haben sie 1983 eine
Selbsthilfegruppe
gegründet, aus der ein Jahr später der oben genannte
gemeinnützige Verein
entstanden ist. Die Organsisation „Regenbogen“ gehört dem
Dachverband
„Deutsche Leukämie-Forschungshilfe Aktion für krebskranke Kinder
e. V.“ an.
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33
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Freizeitenprogramm 2014 des KJR und der Jugendverbände
Ab sofort kann der von vielen schon ungeduldig erwartete
Freizeitenprospekt
angefordert oder abgeholt werden. Unterhaltsame, kurzweilige und
inhaltlich
anregende Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bieten der
Kreisjugendring
und die ihm angeschlossenen Jugendverbände auch im Jahr 2014
wieder an.
Die Evangelische Jugend bietet vom 14.04.-17.04.14 eine
Osterfreizeit für Kinder
an. Außerdem bietet sie eine Pfingstfreizeit in Kroatien an.
Diese findet vom 06.06.-
14.06.2014 auf der Insel Mali Losinj für Jugendliche ab 13 Jahre
statt.
„Manege Frei“ heißt das Motto für das KJR- Zirkuscamp, das in
diesem Jahr in den
Pfingstferien wieder in Hendungen stattfindet. Bei dieser
Projektfreizeit werden
Kinder im Alter von 8 – 12 Jahren, vom 08.06.-14.06.14 unter
Anleitung ihr eigenes
Zirkusprogramm erarbeiten.
Ein breit gefächertes Angebot des KJR erwartet Kinder und
Jugendliche bei den
Sprachreisen. Dazu kann der gesonderte Sprachreisenkatalog
angefordert werden.
Der „Spontane Wochenend-Trip“ des KJR ist lediglich für Jungs im
Alter von 12–
15 Jahren. Dabei geht es um die spontane Entscheidung über eines
von mehreren
möglichen Reise-zielen, welches anschließend mit dem Zug
angesteuert wird.
Erstmals wird dieses Jahr die integrative Freizeit in Furth im
Wald am Drachensee
angeboten. Sie findet vom 02.08. bis zum 09.08.2014 für Kids im
Alter von 12-15
Jahren statt.
Zeltlager am Hillenberg in der Hochrhön – jeder muss mal dabei
gewesen sein,
findet das Kreisjugendamt Rhön-Grabfeld. In den ersten drei
Wochen der
Sommerferien können Kinder von 8-13 Jahren jeweils eine Woche in
der Hochrhön
zelten.
Traditionell erfreut sich auch das Zeltlager des
Jugendrotkreuzes immer sehr großer
Beliebtheit. In der 34. Auflage der Jugendfreizeit heißt der
Zeltplatz wie gehabt
„Sulzfelder Badesee“. Das Zeltlager dauert vom 03.08. -
09.08.2014.
Neugierig geworden? Dann gleich anrufen und das Sommerprogramm
2014
anfordern.
Wir sind zu erreichen
unter Telefon-Nr. 09771/9 75 11, Fax 09771/991932,
per E-mail [email protected]
oder persönlich in der KJR-Geschäftsstelle, Rederstr. 2 in Bad
Neustadt
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34
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. (Folge
116)
Die Serrfelder Flurnamen
Unsere Flurnamen geraten mehr und mehr in Vergessenheit
Die Flurbezeichnungen sind viele hundert Jahre alt. Sie wurden
von Generation zu
Generation überliefert. Jeder Acker in der Gemarkung hatte
seinen
charakteristischen, die genaue Lage bezeichnenden Namen. Seit
dem 19.
Jahrhundert werden die alten Flurbezeichnungen ersetzt durch
Katasterpläne und
Nummern in den Grundbüchern. Flurbereinigungen sowie die
Zusammenlegungen
zu immer größer werdenden Wirtschaftseinheiten verdrängen die
Fülle der
Flurnamen. Langsam aber sicher verlieren sich diese früheren
lokalisierenden
Lagenamen im Sprachgebrauch und werden mehr und mehr vergessen.
Nachfolgend
eine Aufstellung der Serrfelder Flurnamen mit mundartlicher
Aussprache (kursiv)
und Erklärungsversuch.
1. Am Ermershäuser Weg (Ermerschhäuser Waach) - Äcker zu beiden
Seiten des
Feldweges nach Ermershausen.
2. Am Dippacher Weg (Dibicher Waach)
3. Am Neuseser Weg (Neusicher Waach)
4. Altenberg (Altnbärch) - Kleiner Hügel westlich der Straße
nach Sulzdorf.
5. Bannäcker (Bonagr) - Äcker im Anschluss an die Bannwiesen,
früher
Weideplatz. Bann bedeutet ursprünglich Gebot oder Verbot, dann
Gerichtsbezirk. In
Flurnamen bezeichnet Bann i.d.R. ein Gebiet, das für die
allgemeine Nutzung
gebannt, d.h. verboten war.
6. Bannwiesen (Bonwisn) - Zwei Wiesen auf der rechten Seite des
Mühlbachs.
Lehrer Alfred Pfister (links im Bild) - er war Lehrer in
Serrfeld von 1923-1939 -
war der erste, der sich die Mühe machte, die Flurnamen der
Gemarkung Serrfeld
aufzuschreiben. Das Foto zeigt Pfister mit seinen Schulkindern
und seiner Ehefrau
(rechts) bei einem Schulausflug.
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35
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Am Ortseingang von Serrfeld aus Richtung Neuses kommend stand
gegenüber dem
Anwesen Matz einst das gemeindliche Dorfbrauhaus.
7. Bauholz (Bauhölzla) - Junger Mischwald, südlich des
Sandhügels. Der Wald
wurde bei Bedarf einst als Nutzholz (Bauholz) verwendet. Eine
Besonderheit stellte
das Serrfelder „Brünnrohrrecht“ dar. Jeder der 28
Gemeinderechtler hatte das
Anrecht auf Stock und Schwengel für einen Schöpfbrunnen, dann
auf Bauholz für
ein einstöckiges Haus oder Scheune, Hof- und Scheunentor.
8. Berg (Bärch) - Ödland am Berghang, mit Obstbäumen
besetzt.
9a. Biergarten (Biergatn) - Hierbei handelte es sich um zwei
Wiesen nordöstlich der
Serrfelder Mühle, die unmittelbar an Felder angrenzten. Früher
wurde hier Hopfen
zum Bierbrauen angebaut. 1821 wurde in der Gemeinde ein neues
Brauhaus
errichtet in dem noch bis in die 1960er Jahre Bier gebraut
wurde. Wegen der
Feuersgefahr stand einst außerhalb des Dorfes in Richtung Neuses
auch noch eine
Darre, in der Malz und Flachs getrocknet wurde.
9b. Brandschlag (Brändschlegla) - Kleines Waldstück an der
Weinstraße. Es
erinnert an die Brandrodung in alter Zeit, bei der Waldstücke in
Ackerland
umgewandelt wurden. Einst beförderten die Fuhrleute auf dieser
Straße vornehmlich
Wein. Er wurde über Mitteldeutschland ins Reich der Ordensritter
geliefert, wo die
Deutschherren nicht auf den gewohnten fränkischen Wein
verzichten wollten.
10a. Breitenrain (Brätare) - Äcker am Neuseser Weg.
11. Dachenwiesen (Dachnwisn) - Schlechte, saure Wiesen. Dachen
ist der
mundartliche Ausdruck für ein schilfähnliches Gewächs.
12. Dörtensee (Dörentsä) - Waldstück an der Weinstraße.
13. Dorndeich (Doendeicht) - Mulde im Wald, im Volksmund Deich
genannt. Hier
wuchsen einst sehr viele Dornen.
14. Dürräcker (Dürägr) - Äcker in sehr trockener Lage.
15. Dürre Wiesen (Dürra Wisn)
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36
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
16. Entensee (Andnsä) - Wiesen zu beiden Seiten des Mühlbaches.
Früher befand
sich hier ein See, in welchem sich zahlreiche Enten tummelten
und badeten.
17. Grundäcker (Grundägr) - Äcker, die von dem Hang an der
Sulzdorfer Straße in
die Mulde ziehen.
18. Hardt (Haed) - Ackerland vor dem Wald gelegen, früher
ebenfalls mit Wald
bewachsen. Haardt oder Hardt kommt von hart = Wald. Dieses
Ackerland ist also
gerodeter Wald.
19. Vordere Hardt (füedr Haed)
20. Hintere Hardt (hinner Haed)
21. Hofstrich (Höfstrich) - Ackerland im westlichen Teil der
Flur. Als „Striche“
werden schmale Ackerbeete und Randstreifen bezeichnet. Bis zur
Flurbereinigung
in den sechziger Jahren gab es noch einige „Striche“ in der
Serrfelder Flur. Diese
zogen sich von der Neuseser zur Sulzdorfer Flurgrenze. Sämtliche
Felder des
jeweiligen Besitzers lagen in diesem Strich. Vmtl. besaß einmal
jeder der 28
Gemeinderechtler einen solchen Strich - Relikt aus der
Gründerzeit.
22. Hofwiesen (Hofwisn) - Wiesen in der Nähe des Dorfes auf der
rechten Seite der
Straße nach Neuses. Sie gehörten früher vmtl. dem Herrn eines
Gutshofs in Serrfeld.
23. Holzäcker (Holzägr) - Äcker in der Nähe des Waldes. Sie
wurden ebenfalls
durch Roden des Waldes gewonnen.
24. Holzwiesen - w.v.
25. Hopfengarten (Hopfngaedn) - Einst Hopfenanbau zum
Hausbrauen.
26. Käfig (Käfich) - Wiesen, die in östlicher Richtung vom Dorfe
weg verlaufen, Sie
sind von Höhen eingeengt, wie in einen Käfig gesperrt.
27. Kellerschlag (Kalerschlog) - Kleines Waldstück am Hang gegen
das
Wurzbachtal. Entweder lag dort ein Felsenkeller oder es handelt
sich um ein Stück
Land, das dem „Keller“ - dem Verwalter der herrschaftlichen
Kammer - zur
Nutzung überlassen wurde.
28. Klinge (Klinga) - Wiesenland des sich schlauchartig am
Klingenhölzchen
entlang zieht. Klinge ist ein von einem rauschenden, klingenden
Bach
durchflossener Wiesengrund.
29. Klingenhölzchen (Klingahölzla) - Kleines Waldstück. Dort
baute der 1909
gegründete Schützenverein 1955 einen Kleinkaliberschießstand,
der bis in die
achtziger Jahre genutzt werden durfte. Vor einigen Jahren wurde
er erneuert.
30. Krautgarten (Krautgaedn) - Kleines Wiesen- und Ackerland am
südl.
Dorfausgang. Hier befanden sich einst Gärten, in denen viel
Kraut angepflanzt
wurde.
31. Kreuzwiesen (Kreuzwisn) - Wiese am Feldweg nach Bundorf, in
deren Nähe
zwei Steinkreuze stehen.
32. Kriegäcker (Krichägr) - Sie liegen an der Flurgrenze und
erinnern an den
früheren Hutstreit mit Sulzdorf. 1698 wurde den Serrfelder
Bauern durch Sulzdorfer
auf Geheiß des Guttenbergischen Verwalters eine Kuh gepfändet,
1703 erneut eine
Kuh sowie 73 Schafe, wobei es mehrere Verletzte gab. Es kam zu
nicht enden
wollenden Prozessen, die Serrfeld gewann.
33. Lange Wiesen (Langa Wisn) - Schmale Wiesen, die sich den
Mühlbach entlang
ziehen.
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37
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
34. Lützenloch (Lüzelouch) - Kleine Mulde im Walde.
35. Lützenweg (Lüzewach) - Weg vom Dorf östlich nach dem Wald.
Die Äcker zu
beiden Seiten des Weges heißen „Am Lützenweg“.
36. Mittlere Gewanne (Midlera Gewend) - Ackerland an der Straße
nach Neuses.
37. Mühläcker (Mülägr) - Äcker in der Nähe der Serrfelder
Mühle.
38a. Obere Mühlwiesen (Öbera Mülwisn) - Wiesen bei der
Sulzdorfer Mühle.
38b. Untere Mühlwiesen (Ündera Mülwisn) - Wiesen bei der
Serrfelder Mühle.
39 Pfordbeete (Pfordbet) - Zwei Äckerlein in unmittelbarer Nähe
des Dorfes,
nebenan waren Gärten. In alter Zeit befand sich hier ein Tor
(eine Pforte). Serrfeld
war einstmals mit einem Schutzzaun umgeben. Unterhalten wurde
die
Dorfbefestigung u.a. mit den bei den Dorfgerichten vereinnahmten
Geldern.
40. Pfordweg (Pfordwach) - Der Weg zu den Pfordbeeten.
41. Rangen (Ronga) - Bergiges Waldstück von der Weinstraße nach
Westen
ziehend. Rangen bezeichnet einen fortlaufenden Berghang.
42. Rauher Strich (Rauer Strich) - Ackerland in der Nähe des
Lützenweges, eben,
raue Lage, steiniger Boden.
43. Rechendeichtlein (Rächndeichtla) - Kleines Wäldchen in der
Nähe der
Sulzdorfer Mühle.
44. Rinnwiesen (Rinwisn) - Wiesen südlich des Mühlbaches. Als
Rinne bezeichnet
man ein Bachbett, eine Vertiefung, in der Wasser rinnt
(Rinnsal). Rinnwiesen sind
also Wiesen an einem Bach, hier dem Mühlbach.
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38
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
1926 entstand diese Aufnahme in
Serrfeld. Sie zeigt Gabriel Schweinfest
mit seinen Söhnen Alois und Berthold.
Im Hintergrund Heinrich Matz mit
seinem Pferdegespann.
45. Rückleite (Rückleidn) - Hangäcker am Wald in der Nähe der
Serrfelder Mühle.
Leite bedeutet Hang, Rücken gewölbte Anhöhe (Hügel).
46. Sand (Saand) - Hochgelegene Flurabteilung zwischen Bundorfer
Weg und
Sulzdorfer Grenze mit vorwiegend sandigem Boden.
47. Sandhügel (Saandhüchl) - Waldabteilung östlich der Straße
nach Sulzdorf,
Hügel mit Nadelwald. Hier befand sich einest eine Sandgrube.
48. Schafbad (Schofbod) - Waldabteilung südöstlich eines kleinen
Teiches, in dem
einst die Schafe gebadet wurden. Dort hatten Schmied, Flurer und
Schäfer das
Anrecht auf ein Stück bebaubares Land, das ihnen von der
Gemeinde zur Verfügung
gestellt werden musste.
49. Schindecke (Schindegn) - Ecke im Wald, in der das gefallene
(verendete) Vieh
verscharrt wurde. 1753 starben in Serrfeld infolge einer Seuche
viele Kälber, so dass
der dafür vorgesehene Platz nicht mehr ausreichte.
50. Schlenker (Schlenkr) - Wiesen- und Ackerland von der alten
Sulzdorfer Straße
gegen die Sulzdorfer Mühle ziehend. Schlenker bedeutet
Vertiefung im Gelände.
51. Schmiedswiesen (Schmidswisn) - Wiese am Westausgang des
Dorfes, zur
Gemeindeschmiede gehörig. Der Serrfelder Dorfschmied lehrte die
Kinder vor
vielen hundert Jahren in den Wintermonaten unter Aufsicht des
Bundorfer Kaplans
in seiner in der Kirchenburg integrierten Schmiede.
52a. Schmieräcker (Schmiernägr) - Äcker am Dippacher Weg,
lehmiger Boden.
52b. Seeacker (Säagr) - Äcker in einer kleinen Mulde an der
Feldgrenze gegen
Neuses. An der Flurgrenze nach Neuses befand sich rechts der
Straße ein See, der
erst im 19. Jahrhundert in Wiesenland umgewandelt wurde.
52c. Seerangen (Säranga) - w.v.
53. Seelein - (Säla) Kleiner Teich am östlichen Ende der
Schafhut. Hier wurden
alljährlich die Schafe vor der Schafschur gebadet.
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39
Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
54. Stoffelsacker (Stofelsagr) - Ackerland am Waldrand zwischen
dem Dippacher
Weg und der Schindecke. Wohl nach dem früheren Besitzer namens
Christoph
(Stoffel) benannt.
55. Stoffelsrangen (Stofelsranga)
56. Schwarze Äcker (Schwarzagr) - Äcker zwischen Ermershäuser
und Lützenweg.
57. Steige (Stäch) - Flurabteilung an der Straße nach Neuses;
die Straße steigt.
Rechts von der Straße sind mehrere Keller. Am Ortsausgang ganz
in der Nähe stand
einst eine uralte Dorflinde. Sie wurde beim Bau der neuen Straße
nach Neuses 1838
gefällt, „weil sie den Verkehr behinderte“, ist überliefert. Sie
soll so groß gewesen
sein, dass ihre Krone fast bis an die umstehenden Häuser
reichte. Unter ihrem
Blätterdach versammelte sich nach Feierabend jung und alt, im
Sommer fanden hier
die Gemeindeversammlungen statt. Bei der „Kirwa“ wurde unter der
Linde getanzt.
58. Stöcken (Stög) - Ackerland am Stöckenhügel. Stöcke sind
Orte, an denen beim
Roden Baumstöcke stehen blieben und die Arbeit der Bauern sehr
erschwerten.
59. Stöckenhügel (Stögnhügl) - Bewaldeter Hügel links vom
Ermershäuser Weg.
60. Stück (Stüg) - Ackerland links des Feldwegs nach
Bundorf.
61. Sumpfwiesen (Sumpfwisn) - Wiesen zwischen Kellerschlag und
Wurzbach. In
einer Flurkarte aus dem vorigen Jahrhundert ist auch noch eine
Flurgemarkung
Klausenwurzbach eingezeichnet.
62. Tannäcker - Direkt am Tannenhügel gelegene Äcker an der
Waldgrenze zu
Neuses. In der Dorfsrechnung von 1603 wird zudem eine
„Thanngrube“ genannt.
63. Wehrgrabenwiesen (Wagromwiesn) - Wiesen östlich des
Wehrgrabens. Der
Graben führte zum Mühlenwehr.
64. Weidig (Weidich) - Ackerland zwischen der Sulzdorfer Mühle
und dem
Bundorfer Weg. Der Name weist auf den ehemaligen Weidenbestand
hin. Teilweise
wachsen hier heute noch Weiden.
65. Weizenäcker (Wäsägr) - Ackerland zwischen der alten
Sulzdorfer Straße und
dem Mühlbach, auf dem vorwiegend Weizen angebaut wurde.
Schafschur in den 1930er Jahren in Serrfeld.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
66. Wurzbach (Wuezboch) - Wiesen zu beiden Seiten des Wurzbachs.
Am Bach
befinden sich viele Weidenstümpfe, in der Nähe Waldüberreste.
Hier soll sich ein
untergegangenes Dorf mit dem Namen Wurzbach befunden haben. In
der
Flurabteilung wurden Münzen mit sächsischem Wappen sowie der
Aufschrift
„Moneta Nowa Ducis Saxonia“ gefunden. Bei der Flurbereinigung
stieß man u.a.
auf alte Bohlen und Grundmauern - ein Hinweis für eine frühere
Besiedlung.
67. Zwischenweg (Zwischnwach) - Ackerland und Ödland zw. dem
Brennhäuser
Weg und der alten Sulzdorfer Straße.
Die Serrfelder besaßen einst ein sog.
„Brünnrohrrecht“ Die Aufnahme
entstand um 1985 im Anwesen
Erna Filler.
In der Serrfelder Dorfsordnung von 1589 sind weiter als
Flurnamen ein Oberer,
Unterer und Mittlerer Anspann enthalten. In Flurkarten aus dem
19. Jahrhundert
werden noch folgende Flurnamen erwähnt: Breithalbviertel, Heide,
Heiligenwiesen
und Strüt. Dazu Schmiedewiesen - Wiesen am Westausgang des
Dorfes, die einmal
Besoldungswiesen des Gemeindeschmiedes waren, Birkich -
Nordwestlich der
Sulzdorfer Mühle. Hier stand früher viele Birken; Teich- oder
Dachenwiesen -
Wiesen unterhalb der Sulzdorfer Mühle. Dachen = Schilf, also
Schilfwiesen.
Außerdem wurde früher noch ein See bei Serrfeld Türkensee
genannt. Dieser Name
hat keineswegs etwas mit dem Land Türkei zu tun. Turchen =
Wulzen, Brocken
(Erdaufwurf oder Damm), mittelalterlich Turca = Reisigdamm.
Wahrscheinlich war
hier im Mittelalter ein Damm aufgeworfen, um das Dorf zu
schützen. Diese Dämme
lagen meist im wenig wohnlichen, sumpfigen Gebiet der Dörfer.
Das
Bestimmungswort des Ortsnamens Serrfeld enthält wohl das
althochdeutsche
„sahar“, mittelhochdeutsch „saher“, was so viel wie Sumpfgras,
Schilf oder
Riedgras bedeutet.
Völlig in Vergessenheit geraten ist auch der Herrgottspfad. Er
befand sich oberhalb
der Kirchenburg und erinnerte an die Legende von den gekreuzten
Kornähren. Vor
der Reformation soll das Serrfelder Kirchlein ein vielbesuchter
Wallfahrtsort
gewesen sein. Eines Tages wurde darin eingebrochen und u.a. die
Monstranz mit
dem Allerheiligsten entwendet. Auf dem Weg zum Wald entnahmen
die Diebe die
Hostie und schleudertem sie in einen Acker reifenden Korns. Die
Halme beugten
sich jedoch kreuzartig und fingen die Hostie auf. In dieser Lage
fand man sie nach
einigen Tagen und brachte sie zur Kirche zurück. Reinhold
Albert
Quellen: Gemeindearchiv Serrfeld; Maschinenschriftliche
Aufzeichnungen des Serrfelder Lehrers
Alfred Pfister, der von 1923 bis zu Kriegsbeginn 1939 Lehrer in
Serrfeld war und dann zum
Militär eingezogen wurde; Hugo Weißenseel: Gemeinde Serrfeld -
Ein Gemeindebuch. Serrfeld,
1955. Reinhold Albert: Chronik der Gemeinde Sulzdorf a.d.L.,
Hildburghausen 1994.
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Echo der Lederhecke 125. Ausgabe März – Juni 2014
Leni Scheider
Die gute, alte Zeit
Die meist`n sehna sich zurück
nach der gut`n, alt`n Zeit.
Ja seid doch ehrlich, saht`s doch ei,
wie gut is heit die Zeit!
A jeder kann gaß wos er moch,
guckt doch auf euern Tisch,
es fahlt ke Würscht, es fahlt ke Kas,
ke Knäckebrot, ke Fisch.
Getrink kann mä zu jeder Stund,
grod wos dann Schnob`l schmeckt.
Es stäht im Kühlschrank stets bereit
Schnaps, Wei, Bier, Saft und Sekt.
Die Truhen, die senn prall gefüllt,
a zwetta kümmt neis Haus.
Du stähst dafür,
du wühlst dinn rümm
und findst ken Gaumaschmaus.
Kurtlett ham mä gestern kot,
vurgestern Schweinebrat`n
und vurvurgestern Fläschküchlich
am Sunntich gar Rollad`n.
Da kümmt die Sehnsucht in uns auf
nach der gut`n, alt`n Zeit.
Wie hat im Herbst a Kurtlett
gschmeckt
nach der mochern Sommerzeit?
Da Säusack aus dann deutsch`n
Schlot und Fläsch vom Pöcklstücht,
a frischa Blutwürscht nuch nein
Kraut, dös war a Leibgericht.
A Hof`n Adöpf`l am Amd,
a Schüss`l weiß`n Kas.
A Bratharing zu zwett getält,
a Stückla Backsteekas.
Am Sunntichfrüh dann auf`n Tisch
a frischer Tich`lkuchen,
Butter und Zucker obendrauf,
a Festtoch für dann Moch`n.
Ke Turt`n war`n da net im Haus.
Die gab`s a net beim Beck.
Zu Früh a Brot mit Sirup drauf
ke Hörnla und ke Weck.
Wie öft hat von dann Bauernbrot
geknurrt, vom Duft da Moch`n.
Da ham mir uns ganz hemlich
gleich die Knürzlich waggebroch`n.
Und wie hat doch dös frischa Brot
vom Hausbackof`n gschmeckt.
Drauf süßer Rahm von unrer Küh
und gar mit Schweinafett.---
Du hast nix g`hört vom Fett im Blut
von Cholesteringehalt.
Mit Malzkaffee und truckna Brot
wurd` manches Fräla alt.
Drum sehna mir uns öft zurück
nach dera gut`n alt`n Zeit.
Doch seid doch ehrlich,
saht`s doch ei
wie gut is heit die Zeit!
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Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014
1.350 Euro für die Station Regenbogen
In der Weihnachtszeit werden vielerorts Spenden für
gemeinnützige Zwecke
gesammelt. Auch in Sulzdorf gibt es Menschen, die für eine gute
Sache aktiv
werden. Heidi Schleicher aus Schwanhausen (im Bild rechts) hat
zusammen mit
ihrem Mann Werner und vielen Bekannten am Adventsmarkt in
Sulzdorf Kaffee
und Kuchen verkauft. Den Kuchenbäckern, Helfern und für Spenden
aller Art sagt
das Ehepaar Schleicher herzlichen Dank. Das größte Dankeschön
kommt von der
Elterninitiative der Station Regenbogen in Würzburg für die
Spende von 1350 Euro.
Das Geld wird u.a. für Sozialpädagogen benötigt, die die
krebskranken Kinder in
schulischen und beruflichen Möglichkeiten begleiten und beraten,
für
Elternwohnungen, für ambulante Schwestern und auch für die
Forschung.
Berichtigung Bei der Aufstellung der Geburten in der
Jahreschronik 2013 des letzten Echos hat
sich ein Fehler eingeschlichen. Tom Haßmüller aus Obereßfeld ist
nicht am
16.06.2013 geboren, sondern am 16.04.2013. Wir bitten den Fehler
zu
entschuldigen und wünschen den Eltern Annette und Stefan
Haßmüller weiterhin
viel Freude mit ihrem Stammhalter.
Kolpingfamilie sammelt Altkleider Die Kolpingfamilie Bad
Königshofen sammelt am
Samstag den 22. März 2014 im gesamten Altlandkreis Königshofen
Schuhe, Altkleider und Brillen. Die
Sammlung beginnt morgens um 8 Uhr. Es wird gebeten, das
Sammelgut sichtbar an
der Straße zu lagern. Die Altkleidersäcke werden rechtzeitig in
den Kirchen
ausgelegt. Mit der Sammlung unterstützt die Kolpingfamilie ein
hilfsbedürftiges
Projekt.
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Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014
Die DAK informiert
Privatversicherte Kinder zurück in die gesetzliche Kasse?
Die DAK-Gesundheit Bad Neustadt empfiehlt: Rückkehrmöglichkeit
aufgrund der
Anhebung der gesetzlichen Einkommensgrenzen ab 1.Januar 2014
prüfen zu lassen.
Zum Beginn des neuen Jahres hebt die Bundesregierung die
sog.
Jahresarbeitsverdienstgrenze auf 53.550 Euro im Jahr an. Kinder,
die bisher in einer
privaten Versicherung krankenversichert sind, weil ein
Elternteil mehr als 52.200
Euro im Jahr (Grenzwert für 2013) verdient und keiner
Krankenkasse angehört,
können ab dem Jahreswechsel in die kostenfreie
Familienversicherung der
gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren, und so eine vierstellige
Summe an
Privatversicherungsbeiträgen einsparen.
Der tatsächliche Jahresverdienst kann sogar noch höher liegen,
da hiervon unter
Umständen noch einige wenige steuerrechtlich relevante Beträge
abgezogen werden
dürfen. Die DAK-Gesundheit Bad Neustadt empfiehlt deshalb allen
Eltern, deren
Kinder von den neuen Grenzwerten profitieren können, sich
möglichst bald zu
informieren, denn die Privatversicherungen beenden die Verträge
gewöhnlich erst
zum Ende des Monats, in dem dort die Versicherungsbescheinigung
der
Krankenkasse vorgelegt wird.
Alle Informationen und eine konkrete Beratung zur
kostenfreien
Familienversicherung für Kinder gibt es bei der DAK-Gesundheit
persönlich in der
Bad Neustädter Hohnstr. 8, telefonisch unter 09771 / 636300 oder
im Internetchat
unter www.dak.de/berater-chat
Neuer Internetlotse hilft bei guten Vorsätzen
Bad Neustadt, 23.01.2014 Ab sofort gibt es einen neuen Service
der DAK-
Gesundheit für die Menschen in der Rhön und im Grabfeld: Über
die Website
www.dak.de/kurssuche finden alle, die aktiv etwas für ihre
Gesundheit tun wollen,
geprüfte Präventionskurse ganz in ihrer Nähe. Das schnelle
Angebot können
Versicherte aller Krankenkassen kostenlos nutzen. „Ob
Stressbewältigung, Hilfe
beim Abnehmen, Sport oder Rauchstopp-Programm, das Suchportal
filtert
bundesweit aus über 50.000 anerkannten Kursen eine passende
Auswahl für jede
Region heraus“, erklärt Wolfgang Flaig, Leiter des Bad
Neustädter Servicezentrums
der DAK-Gesundheit. „Mit einem professionellen Gesundheitskurs
lässt sich einer
der guten Vorsätze für 2014 vielleicht viel einfacher in die Tat
umsetzen.“
Das Suchportal zeigt nicht nur an, welche Angebote es in
Wohnortnähe gibt, auch
die Kosten sind auf einen Blick zu sehen. „Als Ansporn zum
Dranbleiben
bekommen DAK-Versicherte jährlich bis zu 75 Euro der
Kursgebühren erstattet“,
sagt Flaig. „Außerdem sammeln die Versicherten im Rahmen
unseres
Bonusprogramms durch die Kursteilnahme Punkte, die später in
Form von
Geldprämien eingelöst werden.“
Auf der Liste der guten Vorsätze steht in diesem Jahr
Stressabbau ganz oben. Mehr
als jeder zweite Deutsche wünscht sich laut der Dezember-Umfrage
der DAK-
Gesundheit mehr Entspannung. Ebenfalls wichtig sind den
Befragten Sport und eine
gesündere Ernährung.
http://www.dak.de/berater-chathttp://www.dak.de/kurssuche
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Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014
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Echo der Lederhecke 124. Ausgabe Januar – März 2014
Der Grünspecht ist der Vogel des Jahres 2014 Seit 1971 küren der
Landesbund für Vogelschutz und der Naturschutzbund
Deutschlands jährlich den „Vogel des Jahres“. Auswahlkriterium
ist die Gefährdung
der Art oder ihres Lebensraums. Vorträge, Exkursionen und
Ausstellungen begleiten
ein Jahr lang die Schutzmaßnahmen für den Vogel des Jahre