Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de Inhalt: Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.05.2010 Der nächste Redaktionsschluss ist am 10.05.2010 Saale-Holzland-Kreis Amtsblatt Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises Jahrgang 07 · 28. April 2010 · 4/2010 Feuerwehren trafen sich zu ihrer jährlichen Verbandsversammlung Am 10. April trafen sich Ver- treter der kreislichen Feuer- wehrvereine zur jährlichen Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Saale-Holzland e.V. in Serba. Vorsitzender Peter Kulms hielt Rückschau und nannte aktuel- le Schwerpunkte und Auf- gaben. Zur Zeit sind im Kreis- feuerwehrverband 61 Mit- gliedsvereine mit einer Ge- samtmitgliederzahl von 2.248 Personen organisiert. Neu aufgenommen wurde der Feuerwehrverein Wei- ßenborn. Als wichtigen Beitrag zur Brandschutzerziehung nannte Peter Kulms ein durch Spen- den finanziertes Informations- heft „Brandschutzerziehung für Kinder“, welches ab Mai kostenlos durch die örtlichen Feuerwehrvereine den Kin- dergärten übergeben wird. Damit verband Peter Kulms auch den Dank an die Spon- soren der Broschüre. Ebenfalls dankte er im Na- men der Mitglieder Landrat Andreas Heller, der zur Un- terstützung der Arbeit des Kreisfeuerwehrverbandes auch in diesem Jahr einen Bewilligungsbescheid über 4.000 EURO übergab und in seinem Grußwort die vielfäl- tigen Leistungen der Feuer- wehrkameraden und ihrer Vereine auch im kommunalen Leben würdigte. In seiner Rede warb Peter Kulms für eine Teilnahme am Deutschen Feuerwehrtag, ein Höhepunkt im Leben der Feu- erwehren. Dieser findet nur aller zehn Jahre statt und wird vom 07. - 13. Juni in Leipzig durchgeführt. Es wird ein vielseitiges und interes- santes Programm rund um die Feuerwehren in der In- nenstadt geboten, einschließ- lich der parallel stattfinden- den Weltleitmesse „Inter- schutz“. Der Kreisverband plant eine Busfahrt dorthin am 12. Juni. Interessenten sollten sich beim Vorstand anmelden. Am 24. September wird die 3. Feuerwehr-Orientierungs- fahrt im Landkreis durchge- führt. Alle Feuerwehren kön- nen daran teilnehmen und schon jetzt ihre Vorschläge zur Gestaltung an den Vor- stand weiterreichen. Das im vergangenen Jahr er- folgreich begonnene Fahrsi- cherheitstraining der Maschi- nisten, welches durch den Thüringer Feuerwehrverband initiiert und finanziell mit ge- tragen wurde, soll 2010 fort- gesetzt werden. Auch die bedeutsame „Rauchmelder-Kampagne“ wird durch den Verband wei- tergeführt. Dieses Jahr ist da- für Freitag, der 13. August vorgesehen. Emotionaler Höhepunkt der Veranstaltung war die Ehrung verdienstvoller Mit- glieder. Folgende Kameraden wurden ausgezeichnet: • Ronald Kleiner, FF Serba, Großes Brandschutzehren- zeichen, Stufe 1, des Thü- ringer Feuerwehrverban- des für 60 Jahre Mitgliedschaft in der Feuer- wehr • Dietmar Schlag, FF Thie- mendorf, Großes Brand- schutzehrenzeichen für 50 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr • Dieter Gumpert, FF Albers- dorf, Goldenes Brand- schutzehrenzeichen am Bande für 40 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr Ehrenmedaille des Thüringer Feuerwehrverbandes in Gold für vorbildliche Verbandsarbeit • Uwe Pfeifer, FwV Kleineutersdorf • Günter Heller, FwV Serba • Matthias Voigt, FwV Quirla • Ilona Wakke, FwV St. Gangloff Ehrenmedaille des Thüringer Feuerwehrverbandes in Silber für vorbildliche Verbandsarbeit • Volker Gidde, FwV Bollberg Ehrenmedaille des Thüringer Feuerwehrverbandes in Bronze für vorbildliche Verbandsarbeit • Dieter Meinelt, FwV Bad Klosterlausnitz, • Günter Stirnat, FwV Bad Klosterlausnitz • Gerd Pflichtenhöfer, FwV Serba, • Wolfram Meinhardt, FwV Serba • Frank Engelhardt, FwV Großhelmsdorf Ehrennadel des Thüringer Feuerwehrverbandes für vorbildliche Verbandsarbeit • Erika Franke, FwV Großhelmsdorf Herzlichen Glückwunsch allen Geehrten! Nichtamtlicher Teil • Feuerwehren trafen sich...1 • Firmenbesuche, Jubiläen und Ehrungen.....2 • Berufsbilder in Herms- dorf, Sternwanderung, Diamantene Hochzeiten...3 • Percussiongruppe der Kreismusikschule, Tierheim, Saale-Holz- land-Splitter ....................4 • Naturwissenschaftliche Olympiade.....................5 Amtlicher Teil Informationen aus den Ämtern • Ordnungsamt .................5 • Sozialamt ..................5 - 6 • Schulverwaltungs- und Kulturamt/ Amt für Ausbildungsförderung......6 • Umweltamt/Untere Wasserbehörde .......6 - 18 • Abfallwirtschafts- betrieb des SHK............18 • Landesamt für Bau und Verkehr.......19 • Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserent- sorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland ...20 geehrt wurden u.a.: v.l.n.r. Günter Heller, Wolfram Meinhardt, und Ronald Kleiner
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Im Internet: · 2010. 5. 11. · Im Internet: Inhalt: Das nächste Amtsblatt erscheint am 26.05.2010 Der nächste Redaktionsschluss ist am 10.05.2010 Saale-Holzland-Kreis Amtsblatt
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Im Internet: www.saaleholzlandkreis.de
Inhalt:
Das nächste Amtsblatterscheint am26.05.2010
Der nächste Redaktionsschluss ist am10.05.2010
Saale-Holzland-Kreis
AmtsblattAmtsblattdes Saale-Holzland-Kreises
Jahrgang 07 · 28. April 2010 · 4/2010
Feuerwehren trafen sich zu ihrer jährlichen VerbandsversammlungAm 10. April trafen sich Ver-treter der kreislichen Feuer-wehrvereine zur jährlichenVerbandsversammlung desKreisfeuerwehrverbandesSaale-Holzland e.V. in Serba.Vorsitzender Peter Kulms hieltRückschau und nannte aktuel-le Schwerpunkte und Auf-gaben. Zur Zeit sind im Kreis-feuerwehrverband 61 Mit-gliedsvereine mit einer Ge-samtmitgliederzahl von 2.248Personen organisiert.Neu aufgenommen wurdeder Feuerwehrverein Wei-ßenborn.Als wichtigen Beitrag zurBrandschutzerziehung nanntePeter Kulms ein durch Spen-den finanziertes Informations-heft „Brandschutzerziehungfür Kinder“, welches ab Maikostenlos durch die örtlichenFeuerwehrvereine den Kin-dergärten übergeben wird.Damit verband Peter Kulmsauch den Dank an die Spon-soren der Broschüre.Ebenfalls dankte er im Na-men der Mitglieder LandratAndreas Heller, der zur Un-terstützung der Arbeit desKreisfeuerwehrverbandesauch in diesem Jahr einenBewilligungsbescheid über4.000 EURO übergab und inseinem Grußwort die vielfäl-tigen Leistungen der Feuer-wehrkameraden und ihrerVereine auch im kommunalenLeben würdigte.In seiner Rede warb PeterKulms für eine Teilnahme amDeutschen Feuerwehrtag, einHöhepunkt im Leben der Feu-erwehren. Dieser findet nuraller zehn Jahre statt undwird vom 07. - 13. Juni inLeipzig durchgeführt. Es wirdein vielseitiges und interes-santes Programm rund umdie Feuerwehren in der In-nenstadt geboten, einschließ-lich der parallel stattfinden-den Weltleitmesse „Inter-schutz“.Der Kreisverband plant eineBusfahrt dorthin am 12. Juni.Interessenten sollten sichbeim Vorstand anmelden.
Am 24. September wird die3. Feuerwehr-Orientierungs-fahrt im Landkreis durchge-führt. Alle Feuerwehren kön-nen daran teilnehmen undschon jetzt ihre Vorschlägezur Gestaltung an den Vor-stand weiterreichen.Das im vergangenen Jahr er-folgreich begonnene Fahrsi-cherheitstraining der Maschi-nisten, welches durch denThüringer Feuerwehrverbandinitiiert und finanziell mit ge-tragen wurde, soll 2010 fort-gesetzt werden.Auch die bedeutsame„Rauchmelder-Kampagne“wird durch den Verband wei-tergeführt. Dieses Jahr ist da-für Freitag, der 13. Augustvorgesehen.Emotionaler Höhepunkt der Veranstaltung war dieEhrung verdienstvoller Mit-glieder. Folgende Kameradenwurden ausgezeichnet:• Ronald Kleiner, FF Serba,Großes Brandschutzehren-zeichen, Stufe 1, des Thü-ringer Feuerwehrverban-des für 60 JahreMitgliedschaft in der Feuer-wehr
• Dietmar Schlag, FF Thie-mendorf, Großes Brand-schutzehrenzeichen für 50 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr
• Dieter Gumpert, FF Albers-dorf, Goldenes Brand-
schutzehrenzeichen amBande für 40 Jahre treueDienste in der Feuerwehr
Ehrenmedaille des ThüringerFeuerwehrverbandes in Gold für vorbildliche Verbandsarbeit• Uwe Pfeifer, FwV Kleineutersdorf
Diana Hering, Roßbach (Zusammenarbeit beim Zeltla-ger der Kreisjugendfeuerwehr)
Als Gast konnten die jungenTeilnehmer des Delegiertenta-ges auch Landrat Andreas Hel-ler begrüßen. Dieser würdigtebesonders die Arbeit der vie-len ehrenamtlichen Betreuerund Mitstreiter in den Jugend-feuerwehren. Zur Zeit gibt es40 Jugendfeuerwehren mit431 Mitgliedern im Landkreis.40 Jugendwarte, 121 Stellver-treter und viele Helfer widmensich mit Hingabe der Arbeit mitdem Feuerwehrnachwuchs.
Groß war auch die Freude, alsder Landrat für die Arbeit mitden Jugendfeuerwehren einenBewilligungsbescheid in Höhevon 5.500 EUR dem Vorsitzen-den des Kreisjugendfeuerwehr-ausschusses, Klaus Fickler,überreichen konnte. DieseSumme wird auch wieder fürdie Durchführung des jährli-chen Jugendfeuerwehr-Zeltla-gers verwendet. Verbunden damit ist derWunsch, dass immer genü-gend Kinder und Jugendlichein den Städten und Gemein-den bei den Jugendfeuerweh-ren aktiv mitwirken.
228. April – Nr. 4
Auszeichnungen anlässlich des Delegiertentagesder Kreisjugendfeuerwehr am 27. MärzDie Firmen Marco System-
analyse und EntwicklungGmbH und RM StahlhandelGmbH in Hermsdorf warenim Monat März Ziel der re-gelmäßigen Firmenbesuchevon Landrat Andreas Heller.Die Firma Marco wurde1982 in Dachau gegründet.1992 wurde in Hermsdorfdie Entwicklungsabteilung fürPiezo-Keramik der KWHübernommen. 200 Beschäf-tigte zählt das Unternehmen,34 davon in Hermsdorf.
Hauptprodukte sind patentier-te Piezo-Antriebe für Dosier-ventile.Trotz Wirtschaftskrise wurdenkeine Mitarbeiter entlassen.Die Zeit wurde vor allem fürInnovationen genutzt, dennAutomatisierung schafft Ar-beitsplätze, so Geschäftsfüh-rer Martin Reuter. Die guteAuftragslage ermöglicht denAufbau einer neuen Produk-tionsstraße, so dass bald im3-Schichtsystem gearbeitet wer-den kann.
Angefangen hat alles in ei-nem alten Kälberstall inHermsdorf, berichtet die Nie-derlassungsleiterin der RMStahlhandel GmbH, GabrielaMai. Alles war schwersteHandarbeit. 1994 mieteteman sich in eine Halle inWaldeck ein. Hier war auchein Kran vorhanden, um dieschweren Metallteile zu sor-tieren und für den Vertriebvorzubereiten. Die gute Auf-
tragslage ermöglichte es, imJahr 2007 einen Neubau zuplanen. Seit 2009 ist das Un-ternehmen im GewerbegebietOst in Hermsdorf ansässig.Für die 20 Beschäftigten bieten sich hier sehr gute Arbeitsbedingungen, teilt Ga-briele Mai dem Landrat mit,der sich bei einem Rundgangselbst davon überzeugenkonnte.
Firmenbesuche des Landrates
Ehrenamt in derKommunalpolitikDieser Lehrgang richtet sichbesonders an neu gewählteehrenamtliche Bürgermeister,Gemeinde- und Stadträte so-wie an Kreistagsmitglieder.Im Mittelpunkt steht die Thürin-ger Kommunalordnung. Eswerden die Aufgaben, Rechteund Pflichten des Bürgermeis-ters und der Räte erläutert.Ebenso sind die Zuständigkei-ten der Gemeinde- und Stadt-räte Gesprächsthemen.Des Weiteren sprechen erfah-rene Referenten zu den Grund-lagen des Baurechts anhandpraktischer Beispiele. Auch aufdas allgemeine Verwaltungs-
recht, so die Erstellung von An-trägen oder die Erarbeitung ei-ner korrekten Beschlussvorlagewird eingegangen. Empfeh-lung: Günstig wäre die Anmel-dung des jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrates insgesamt;der Kurs könnte in diesem Fallvor Ort stattfinden. Vorgese-hen sind 9 Stunden/ pro Teil-nehmer, wochentags 3 Aben-de von 18:00 - 21:00 Uhr. JeTeilnehmer sind 36,80 EURzzgl. 6,00 EUR anteiligesRaumnutzungsentgelt (falls er-forderlich) zu entrichten.
v.l.: Bürgermeister Gerd Pillau, Betriebsleiter Heinz Laaser,Landrat Andreas Heller, Firmeninhaber Martin Reuter
5-jähriges Bestehen des Vereins zur Förderungder Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis
Auf Beschluss des Kreistageswurde der Verein im Jahr2005 gegründet. Seine Ar-beit gliedert sich mittlerweilein vier Bereiche. Zum Jugend-wohnheim Hermsdorf unddem Brehm-Schullandheim inRenthendorf, die der Vereinseit Gründung verwaltet undbetreibt, kamen 2007 einmobiler Integrationsfachdienstund 2008 ein Interventions-system für verbesserten Kin-derschutz im SHK (Projekt„KIWI“ - Kinder willkommen). Das Jugendwohnheim bietetUnterkünfte mit sozialer undpädagogischer Betreuung fürSchüler und Azubis zwischen15 und 25 Jahren. Dadurchkann vor allem das Herms-dorfer Berufsschulzentrumländerübergreifende Ausbil-dungen anbieten.
Das Schullandheim verzeich-net immer mehr Schulklassen,Gruppen und Vereine, dieden idyllischen Standort nut-zen, um auszuspannen, Fort-bildungen durchzuführenoder die „Schule im Grünen“kennenzulernen.Der mobile Integrationsfach-dienst unterstützt Kindergär-ten im Landkreis bei der pä-dagogischen Arbeit mitKindern mit erhöhtem Förder-bedarf. Daneben kümmernsich die beiden Mitarbeiterin-nen um Neugeborene: Siebesuchen die jungen Eltern,übergeben ihnen einen wis-senswerten Ordner mit vielenInformationen zu den erstenLebensjahren des Kindes undstehen ihnen bei schwierigenSituationen und Problemenmit Rat und Tat zur Seite.
Allen Ausgezeichneten herzlichen Glückwunsch und weiter so!
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 328. April – Nr. 4
Der Am-Vieh-Theater VereinBeulbar lädt am Samstag,dem 08. Mai, zu einer Stern-wanderung ein. Auf SchustersRappen oder per Rad soll esindividuell oder in Gruppennach Beulbar gehen. Beulbarliegt fast im Zentrum des Saa-le-Holzland-Kreises und istumgeben von sehenswerterLandschaft. Die Ankunft derWanderer im Am-Vieh-Theater sollte bis 16.00 Uhrerfolgen. Dann wird Kaffeevon den Mitgliedern des Ver-eins ausgeschenkt, Rostbrat-würste und Kaltgetränke kannder müde Wanderer in Ruhegenießen. Vielleicht wurden auf derWanderung Lieder geübt, diekönnen dann im Rund amFeuer oder auf der Bühne desAm-Vieh-Theaters zum Bestengegeben werden. Gegen18.00 Uhr werden Orge Zu-rawski, Wolfgang Plötner undKerstin Perschke ein mundart-liches Programm gestaltenund ab 19.00 Uhr wird Wil-fried Mengs ein Konzert ge-ben. Ein Eintritt von 5 EUR wird amEingang erhoben. Kinder ha-ben freien Eintritt.Für den Abend werden Busli-nien zur Heimfahrt der Wan-derer organisiert. 21.00 Uhr stehen die Busse bereit. 3Schleifen sind geplant: 1.Beulbar - Stadtroda überSchlöben, 2. Beulbar - Bürgel
- Eisenberg - Hermsdorf, 3.Beulbar - Bürgel - Golmsdorf -Kunitz - Porstendorf - DorndorfIn den jeweils anliegendenOrten wird gehalten.Die Busfahrt kostet 3 EUR,Kinder unter 14 Jahre werdenkostenlos befördert. Wolfgang Schmidt aus Thal-bürgel hat 7 Wanderroutenzusammengestellt und auf derInternetseite: www.amviehtheaterzubeulbar.org veröffentlicht: auf derHauptseite Programm 2010anklicken, dann „Sternwande-rung Beulbar“ auswählen unddie Routen werden aufgelis-tet, aussuchen, anklicken undes öffnet sich die gewünschteRoute. Diese kann man aus-drucken und abwandern.
Weitere Informationen zum Am-Vieh-Theater: www.amviehtheaterzubeul-bar.orgKontakt Organisation/ Rückfragen:Georg Zurawski, Telefon: 036692-22500 Wilfried Mengs, Telefon: 036691-250394, Email: [email protected]
Erstmalig: Sternwanderung zum Am-Vieh-Theater Beulbar am 8. Mai
Mit einer positiven Bilanz en-dete eine dreitägige Jahresta-gung der Deutschen Kerami-schen Gesellschaft in Herms-dorf. Nahezu 300 Expertenaus Deutschland, BeNeLux,Dänemark, Österreich und derSchweiz trafen sich im traditi-onsreichen Hermsdorfer Stadt-haus, um über neueste Ergeb-nisse in Forschung undEntwicklung auf dem Gebietder Hochleistungs- und Silikat-keramik zu diskutieren. Im Mit-telpunkt standen neue Trendsder Werkstoffwissenschaft, Ver-fahrenstechnik und Systeman-wendung keramischer Kompo-nenten. Besonderen Wert hatten dieVeranstalter vor Ort (das ehe-malige HITK, jetzt FraunhoferIKTS) auf die Einbeziehungdes wissenschaftlichen Nach-
wuchses gelegt, dessen Vertre-ter auch zahlreich der Einla-dung folgten. Die Jahrestagung der DKGfand erstmalig in Hermsdorfstatt, sicher auch als eine Refe-renz an die 250 Jahre Thürin-ger Porzellan, die wir in die-sem Jahr begehen. Soentsprach auch diesem Jubilä-um das Rahmenprogramm,der Begrüßungsabend in derAufbereitungshalle der Herms-dorfer Porzellanfabrik, die Be-sichtigung der Porzellan-Aus-stellung auf der Leuchtenburgin Kahla und die Besuche aus-gewählter Keramikbetriebe inHermsdorf und Reichenbach.Die Teilnehmer zeigten sichsehr beeindruckt von der posi-tiven Entwicklung der Keramik-industrie im Saale-Holzland-Kreis.
Keramik-Tagung in Hermsdorf
Wir gratulieren noch recht herzlich unseren Jubilaren:
Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
Elfriede und Leopold Cahel, Crossen Edith und Friedrich Bärthel, St. GangloffIrmgard und Johannes Lehmann, Stadtroda
Die zukünftigen Informatikassistenten Pascal Broßmann undTorsten Hübel bei der Ausbildung
Höhere Berufsfachschule – der schnelle Wegzum Beruf mit Fachhochschulreife!Am Staatlichen Berufsschul-zentrum in Hermsdorf wirdseit über 15 Jahren die Aus-bildung zum „Technischen As-sistenten für Informatik“ er-folgreich angeboten. Dieseenthält zwar kein Abitur, da-für aber den Erwerb der all-gemeinen Fachhochschulrei-fe, dadurch wird das Studiuman einer Fachhochschuleoder an einer Berufsakade-mie ermöglicht.Das ist für jene Schüler inte-ressant, die das Gymnasiumvor dem Abitur verlassen undsich die Möglichkeit zum Stu-dium offen halten wollen.Aber vor allem Realschulab-gänger, die vielleicht dochnoch studieren möchten, soll-ten sich dieses Berufsbild ein-mal genauer ansehen. Der Beruf des TechnischenAssistenten für Informatik um-fasst dabei alle Aufgabendes ansonsten spezialisiertenFachinformatikers und stelltdamit eine Alternative zurdualen Berufsausbildung dar.In einem Zeitraum von nurzwei Jahren werden fundierteKenntnisse und Fertigkeitenim Bereich Informatik vermit-telt. Somit hat man einenschnellen und effizienten Ein-
stieg in die Berufswelt. An-schließend absolviert manein 1/2 jähriges Betriebs-Praktikum und danach wirddie „allgemeine Fachhoch-schulreife“ zuerkannt. Die nö-tige Theorie, wie z.B. Mathe-matik, Englisch und Deutsch,ist bereits im Berufsschulunter-richt für alle enthalten.Die Ausbildung zum Techni-schen Assistenten ist nicht inallen Bundesländern gleich.Den Lehrplan von Thüringenfindet man auf der Homepa-ge der Schule unterwww.bszh.de in der RubrikAusbildung / Höhere Berufs-fachschule. Hermsdorf ist z.B. eine aner-kannte Cisco Systems Net-working Academy. Hier kannim Rahmen der Betriebssys-tem- und Netzwerkausbil-dung eine weltweit anerkann-te Zusatzqualifizierung er-reicht werden. Weiterhin istdie Schule Mitglied in denProgrammen „DreamSpark“und „MSDN AA“ von Micro-soft.Detailinformationen sind aufder Homepage abrufbar. BeiFragen sollte man sich telefo-nisch über 036601/ 47402direkt an die Schule wenden.
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 428. April – Nr. 4
In der Regelschule Schkölenwurden am 12. April Koope-rationsverträge mit den dreiFirmen NESTRO LufttechnikGmbH aus Hainchen, Schkö-land GmbH Schkölen und derAgrargenossenschaft Schkö-len unterzeichnet.Damit fanden wiederum imRahmen der Kampagne„Schule trifft Wirtschaft/Kurs21“ neue und bewährte Part-ner zueinander.Durch gemeinsame Projektesetzt man vor allem auf Nach-haltigkeit. Verbunden damitist der Wunsch der Firmen,dass sich interessierte Schülerspäter für eine Ausbildung inihrem Betrieb entscheidenwerden.
Am 07. und 08. Mai findenwieder die Gedenkfeierlich-keiten zu Ehren der Opfer derReimahg-Werke am Walpers-berg selbst (07.05., 18.30Uhr), am Denkmal im Leuben-grund (08.05., ab 09.30Uhr), auf dem Kahlaer Fried-hof (08.05., ab 11.45 Uhr),auf dem HummelshainerFriedhof (08.05., ab 14.00Uhr) und an der GedenkstätteEichenberg (08.05., ab14.45 Uhr) statt.Die Bürger des Landkreisessind eingeladen, an den Ge-denkfeiern teilzunehmen.
Kürzlich feierte die Schlosse-rei Eißmann in Kahla ihr 40-jähriges Betriebsjubiläum. DerFamilienbetrieb, zu dem ne-ben Mutter Karin Eißmann, ih-re Söhne Ingo, Peter undBernd Eißmann sowie fünfMitarbeiter gehören, nahm ei-ne positive Entwicklung undist auf Wachstumskurs.So konnte man in den letztenJahren zwei Lehrlinge ausbil-den. Anerkennung fand dieFirma auch durch ihr hohessoziales Engagement in derStadt Kahla.Nachträglich herzlichen Glück-wunsch und weiterhin viel Er-folg!
Gegenwärtig ist bis zum 20.Juli im Keramikmuseum Bür-gel eine neue Sonderausstel-lung mit Werken von Mitglie-dern der Landesinnung Thü-ringer Töpfer und Keramikerzu sehen.Zu besichtigen sind viele un-terschiedliche Varianten vonTöpfer- und Keramikarbeiten.Die sehenswerte Ausstellungzeigt von der Gebrauchskera-mik bis zum Einzelstück einebeeindruckende Vielseitigkeitan Formen, Farbgebung, De-koren bis zu figürlichen Töp-ferarbeiten.
In den Fluren des Landratsam-tes im Eisenberger SchlossChristiansburg zur Zeit eine
Ausstellung des hiesigen Ma-lers Wolfgang Bräutigam zusehen. Unter dem Motto: „Ge-schichtsschreibung mit Pinselund Ölfarbe“ hat der Künstlervor allem historische Land-schaften und Gebäude in ihrer ursprünglichen Gestaltsowie das frühere Leben aufdem Lande festgehalten. DieAusstellung ist zu den Öff-nungszeiten des Landratsam-tes bis zum 15. Mai zu be-sichtigen.
Neuer Camburger Schützen-könig wurde Werner Kühnelbei einem Ausscheid anläss-lich des 17. Schützenfestesdes Camburger Schützenver-eins 1784. Herzlichen Glück-wunsch!
Erstmalig wird am Geländedes Wasserkraftwerkes Dö-britschen bei Camburg in derZeit vom 03. - 09. Mai für in-teressierte Besucher undGruppen eine Fischbeobach-tungswoche angeboten.So baute der Betreiber schon2004 eine der ersten Fisch-aufstiegsanlagen in Thürin-gen, diese Anlage legte manals Fisch-Kanu-Pass an, durchden Fische aufsteigen und Ka-nufahrer das Wehr umgehenkönnen.Neu ist ein kürzlich installier-tes Beobachtungsfenster, woman den Wanderbewegun-
gen der Fische zeitweilig zu-sehen kann. In der Zeit von10.00-19.00 Uhr werden zurFischbeobachtungswoche Mit-glieder des Vereins „Cambur-ger Angelfreunde e.V“ sowieder Betreiber und weitereFachleute vor Ort sein und fürErläuterungen und Führungenzur Verfügung stehen.
Sein 20-jähriges Jubiläummöchte der NABU Thüringenzum Anlass nehmen, für Inte-ressenten verschiedene Veran-staltungen anzubieten. Am01. Mai ab 08.30 Uhr (Treff-punkt Sconto-Parkplatz Ro-thenstein) bietet der NABUSaale-Holzland-Kreis eine Fa-milienwanderung über denSchießplatz in Rothenstein an.Vom 07. - 09. Mai findet einErlebniscamp „Haselmaus“für Kinder statt (Anmeldungund Infos bei: NAJU Thürin-gen, Tel.: 03641/215410oder E-Mail: [email protected])Für Orchideenliebhaber wirdam 30. Mai ab 09.00 Uhr derTag der offenen Tür des NA-BU Thüringen mit einem Or-chideenfest verbunden, beidem Orchideenführungen,Gottesdienst, ein Konzertuvm. angeboten werden,Treffpunkt NABU-Landesge-schäftsstelle Leutra.
Saale-Holzland-Splitter
Seit Februar 2008 existiert inKooperation mit der Grund-schule „Martin Luther“ in Ei-senberg eine Percussiongrup-pe mit 18 Jungen undMädchen der vierten Klassen.In ihrer Ergänzungsstunde be-suchen sie kostenfrei die Mu-sikschule in Eisenberg.So konnten auch in dreifacherAusführung die zur Besetzungder „Samba-Brazilian-Group“notwendigen Instrumente an-geschafft werden: von der klei-nen Tambora und obligatori-schen Trillerpfeife bis zurwassertonnengroßen Surdo.Unter der professionellen An-leitung des an den Hochschu-len für Musik in Dresden undLeipzig ausgebildeten und inder Rockband “Hidden Tim-bre“ aktiven SchlagzeugersDanny Schmidt proben sie je-den Donnerstag voller Elanund Spielfreude. Das spezielleRüstzeug für die lateinamerika-nischen Rhythmusgruppen eig-nete er sich über mehrere Jah-
re hinweg bei dem argentini-schen Trommler Omar Belmon-te an.Die ersten Kursteilnehmer desJahres 2008 besuchen nunschon die Regelschulen oderGymnasien. Sie kommen trotz-dem weiterhin zum Trommeln.In Spiel - und Auftrittsmöglich-keiten in Schulen, bei Veran-staltungen der Musikschuleoder bei Stadtfesten und ande-ren Open-Air- Veranstaltungenpräsentieren sie ihr Könnender Öffentlichkeit.Proben sind für Schlagzeug-oder Musikschüler kostenfrei,für andere Interessenten wirdeine Jahresgebühr in Höhevon 80,00 EUR erhoben.Die Proben finden immer don-nerstags um 17:00 Uhr imTheorieraum der MusikschuleEisenberg, Mozartstr. 1 statt.
Weitergehende Informationenerhalten Sie unter Telefon036691/83868 oder per Mail: [email protected]
Percussiongruppe „Samba-Brazilian-Group“ der Kreismusikschule
In der Mitgliederversamm-lung des TierschutzvereinesSaale-Holzland-Kreis am 09.April übergab Landrat An-dreas Heller dem Vorsitzen-den einen Bewilligungsbe-scheid in Höhe von 7.000EUR zur Unterstützung der
Arbeit des Tierschutzvereinesund des Eisenberger Tierhei-mes. Der Verein hat 200 Mit-glieder und würde sich überweitere Mitgliedschaften so-wie freiwillige Helfer undSponsoren freuen, die einHerz für Tiere haben.
Im Bild v.l.n.r.: Schatzmeister im Verein Ingo Lippert, Landrat Andreas Heller, Vereinsvorsitzender Peter Rothe
Foto von P. Rothe
Ein Herz für Tiere
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 528. April – Nr. 4
Neugier und Freude am Expe-rimentieren, Probieren und Tüf-teln zu wecken, ist nur eineAufgabe, die durch die Natur-wissenschaftliche Olympiadedes Schulamtsbereiches Je-na/Stadtroda geweckt undverstärkt werden soll. Nunmehr zum 7. Mal findetdiese Olympiade unter derSchirmherrschaft des 1. Beige-ordneten des Landrats, Dr.Dietmar Möller, statt. In die-sem Jahr nehmen 16 Mann-schaften mit je 3 Schülern der9. Klasse den Wettkampf umdie vorderen Plätze auf, deram 29. April in der Regelschu-le „Am Hermsdorfer Kreuz“stattfinden wird. Dabei sind
vor allem Teamgeist, Selbst-ständigkeit, Kreativität, Com-puterkenntnisse und einsatzbe-reites Fachwissen gefragt, umdie fächerübergreifenden Auf-gaben in Biologie, Chemie undPhysik lösen zu können. Somitwerden während der Olympia-de Qualitäten abverlangt, diedie Wirtschaft immer wiederbei ihren Auszubildenden for-dert, aber leider zu häufig be-mängeln muss. Im Vorfeld gab es dazu lang-fristige Vorbereitungen durchdie Organisatoren der Olym-piade, Herrn Dr. Möller, FrauBachem, Frau Radefeld undHerrn Braungart. Viele Sponso-ren unterstützen das Vorhaben.
Das gemeinsame Rahmenthe-ma für die diesjährige Olym-piade lautet: „Licht und Far-
ben“, für Insider ein Garant,dass interessante Aufgabenauf die Jugendlichen warten.
Begeisterung für die Naturwissenschaften entwickeln
Ende des Nichtamtlichen Teiles
Amtlicher Teil
Informationen aus den Ämtern
Ordnungsamt
Rechtsverordnung des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis
zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) überdas Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlassvom 06.04.2010
Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLad-ÖffG) vom 24.11.2006 (GVBl 2006, S. 541) wird für die StadtEisenberg verordnet:
§ 1In der Stadt Eisenberg dürfen an folgenden Sonntagen 06.06.2010 Stadtfest03.10.2010 Landmarkt28.11.2010 1. Advent / Weihnachtsmarktdie Verkaufsstellen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswid-rigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Eisenberg, den 06.04.2010
Abteilung Ordnung/Sicherheit, Umwelt, Bauen und WohnenIm Auftrag LenzAbteilungsleiter Siegel
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Unter Jagdbehörde
Falknerprüfung 2010Durch die untere Jagdbehörde des Saale-Holzland-Kreises wirdam 29.05.2010 eine Falknerprüfung durchgeführt.Bewerber haben sich spätestens einen Monat vor dem Prüfungs-termin schriftlich bei der unteren Jagdbehörde des Saale-Holz-land-Kreises, Im Schloss, 07607 Eisenberg anzumelden.Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung sind:1. Antrag auf Teilnahme an einer Falknerprüfung,2. Bescheinigung über die bezahlte Prüfungsgebühr (150,00EUR),
3. Bescheinigung über den Besuch eines Falknerkurses (60 Stun-den) und
4. Vorlage eines gültigen Jagdscheines in Kopie bzw. einesZeugnisses der bestandenen Jägerprüfung oder eingeschränk-ten Jägerprüfung.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungsbehörde.Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 15 Bewerber beschränkt. DieAnträge werden auf der Grundlage des Posteinganges in der Be-hörde bearbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter derTelefonnummer: 036691/70537.
Sozialamt/Betreuungsbehörde
Sozialamt/BetreuungsbehördeGemeinsam mit dem Betreuungsverein der Lebenshilfe des Saale-Holzland-Kreises laden wir alle Betreuer, Vollmachtnehmer undinteressierten Bürger zu folgender Veranstaltung ein:
Thema: Theorie und Praxis im Betreuungsrecht Welche Aufgaben haben Betreuer (Bevollmächtigte)?Referent: Betreuungsbehörde
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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 628. April – Nr. 4
am 04.05.201016.00 Uhr Hermsdorf,Vereinshaus a. d. Feuerwehr,
Naumbg. Str. 39
am 10.05.201017.00 Uhr Kahla, Kindergarten AWO,
Hermann-Koch-Str. 3-5
am 19.05.201016.30 Uhr Camburg, Begegnungsstätte d. VS,
Schmiedehäuser Str.2
Weitere Informationen unter 036691/70616/617
Schulverwaltungs- und Kulturamt/Amt für Ausbildungsförderung
Schulverwaltungs- und Kulturamt/Amt für AusbildungsförderungDas Amt für Ausbildungsförderung informiert, dass ab sofortWiederholungsanträge für die Beantragung von Leistungen nachdem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt wer-den können. Um eine lückenlose Weiterbewilligung zu gewähr-leisten, sollten die Anträge vollständig bis Mitte Juni im Amt vor-liegen.Erstanträge sollten spätestens in dem Monat abgegeben werden,in dem die Ausbildung beginnt. Die Bestätigung der Schule(Formblatt 2) kann später nachgereicht werden, weil diese oft-mals erst mit Schulbeginn ausgehändigt wird. Wir weisen darauf hin, dass die Antragsformulare auch über dasInternet abgerufen werden können.Folgende Adressen stehen zur Verfügung:- www.das-neue-bafoeg.de,- www.saaleholzlandkreis.de - verschiedene Links wie Bürger-service, Formulare oder als Suchbegriff BAföG.
In diesem Zusammenhang möchten wir darüber informieren,dass zum Schuljahr 2010/11 eine Gesetzesänderung zum Bun-desausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geplant ist, in der dieBedarfssätze und die Elternfreibeträge erhöht werden sollen. Da-durch kommen wieder mehr Auszubildende in den Genuss einerFörderung.Besucheranschrift: Eisenberg, Im Schloß, Haus 2, Zi. 108; Tel.:036691/70224 -225.Öffnungszeiten:Montag 8.30 - 12.00 UhrDienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 UhrFreitag 8.30 - 12.00 Uhr
Umweltamt/Untere Wasserbehörde
Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehördegemäß § 7 Abs. 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) vom 20.12.1994(BGBl.Teil I Nr. 92 S. 3900)Durch den Zweckverband Jena Wasser, Rudolstädter Straße 39,07745 Jena, wurden für die auf den folgenden Grundstücken inder Gemarkung Schinditz befindlichen Leitungen bzw. AnlagenAnträge zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gung zwecks Eintragung von beschränkten persönlichen Dienst-barkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuch-bereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 24.12.1993 (BGBl. Teil INr. 70 S. 2192) gestellt:
Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen(Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 28.04.2010 bis25.05.2010 während der Sprechzeiten bzw. nach vorheriger Ter-minvereinbarung im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises,07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum201 eingesehen werden.Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehör-de erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ab-lauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbin-dung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluß des Bescheini-gungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichenDienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Regis-terverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993(BGBl. I Nr. 70 S. 2182).
Flur Flur- Grundbuch GB- Inhalt der stück blatt Grunddienstbarkeit
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 728. April – Nr. 4
Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihrWiderspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienst-barkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- undAbwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagenbereits entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbar-keit dokumentiert nur den Stand bis zum 03.Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einenzivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunter-nehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kannein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass keinEinverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dassdie von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richtenkann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffenist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt. Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalbvon vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlichoder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, ImSchloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulareliegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage einesWiderspruches wird die Eintragung des Widerspruches durchdas Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grund-buch vorgenommen.Schirmer Im Original gezeichnet und gesiegeltAmtsleiter
Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehördegemäß § 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v. 20.12.1994(BGBL. Teil I Nr. 92 S. 3900)Durch den Freistaat Thüringen, Thüringer Landesanstalt für Um-welt und Geologie, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena, wurdefür die auf dem folgenden Grundstück in der Gemarkung Zöllnitzbefindliche gewässerkundliche Meßanlage der Antrag auf Ertei-lung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Ein-tragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in dasGrundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgeset-zes (GBBerG) vom 24.12.1993 (BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192)gestellt:
Flur Flur- Grundbuch Grund- Inhalt der stück buchblatt Grunddienstbarkeit
1 72/1 Zöllnitz 286 Pegel (im Haus)mit Zuwegung
Der eingereichte Antrag sowie die beigefügten Unterlagen (Flur-karte mit Leitungsverlauf) können vom 28.04.2010 bis 25.05.2010 während der Sprechzeiten bzw. nach vorheriger Terminver-einbarung im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Ei-senberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum 201 einge-sehen werden.Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehör-de erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ab-lauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbin-dung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheini-gungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichenDienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Regis-terverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993( BGBl. I Nr. 70 S. 2182 ).Die Eigentümer des oben genannten Grundstückes werden aufihr Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewie-sen.Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienst-barkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Wasserwirt-schaftlichen Anlagen bereits entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbar-keit dokumentiert nur den Stand bis zum 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einenzivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen unddem Grundstückseigentümer geregelt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kannein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass keinEinverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dassdie vom Antragsteller dargestellte Lage der Anlage nicht richtigist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richtenkann, dass das Grundstück gar nicht betroffen ist oder in andererWeise, als im Antrag dargestellt. Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalbvon vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlichoder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, ImSchloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulareliegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage einesWiderspruches wird die Eintragung des Widerspruches durchdas Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grund-buch vorgenommen.Schirmer Im Original gezeichnet und gesiegeltAmtsleiter
Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehördegemäß § 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v. 20.12.1994 (BGBL. Teil I Nr. 92 S. 3900)Durch den Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaer Straße 47in 07629 Hermsdorf wurde für die auf den folgenden Grundstücken in den Gemarkungen Hermsdorf und Freienorla laufenden Leitun-gen bzw. Anlagen Anträge zur Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung zwecks Eintragung von beschränkten persönli-chen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 24.12.1993 (BGBL.Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt:
Flur Flurstück Grundbuch GB- Inhalt der Grunddienstbarkeit Schutzstreifen-Blatt breite in m
Schutzstreifen für Abwasserleitung 4 m6 39/4 Freienorla 200 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m8 32/2 Freienorla 203 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m8 32/3 Freienorla 206 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m6 38/2 Freienorla 209 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 5 m
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 1828. April – Nr. 4
Flur Flurstück Grundbuch GB-Blatt Beschränkte persönliche Dienstbarkeit Schutzstreifen-umfaßt das Recht zum Betreiben breite in meiner/eines
6 41/2 Freienorla 209 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 5 m1 52/11 Freienorla 211 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 7 Freienorla 212 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m8 32/4 Freienorla 213 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 38 Freienorla 214 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 11 Freienorla 219 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 m2 40 Freienorla 219 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 m6 39/9 Freienorla 230 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m6 47 Freienorla 247 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 m8 6/3 Freienorla 248 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m8 6/7 Freienorla 248 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 6/2 Freienorla 250 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 49 Freienorla 254 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 m1 29 Freienorla 255 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 52/10 Freienorla 258 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 61/1 Freienorla 260 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 61/2 Freienorla 260 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m1 41/4 Freienorla 262 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m2 18/2 Freienorla 265 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 m1 54/2 Freienorla 267 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m2 11/4 Freienorla 271 Abwasserleitung 5 m6 36/3 Freienorla 280 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m8 6/1 Freienorla 284 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m8 6/5 Freienorla 284 Schutzstreifen für Abwasserleitung 5 m2 36/4 Freienorla 285 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung 4 m
Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen(Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 28.04.2010 bis25.05. 2010 während der Sprechzeiten bzw. nach vorheriger Ter-minvereinbarung im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises,07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum201, eingesehen werden.
Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehör-de erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ab-lauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbin-dung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV. Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheini-gungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichenDienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Regis-terverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993(BGBl. I Nr. 70 S. 2182).Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihrWiderspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienst-barkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Trink- und Ab-wasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagenbereits entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbar-keit dokumentiert nur den Stand bis zum 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zi-vilrechtlichen Vertrag zwischen dem Ver- und Entsorgungsunter-nehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kannein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass keinEinverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dassdie von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richtenkann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffenist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt. Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalbvon vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlichoder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, ImSchloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulareliegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage einesWiderspruches wird die Eintragung des Widerspruches durchdas Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grund-buch vorgenommen.Schirmer Im Original gezeichnet und gesiegeltAmtsleiter
Abfallwirtschaftsbetrieb
Identifikationschip und Aufkleber nicht von Restmülltonnen entfernen!Aufgrund wiederholter Vorkommnisse weisen wir darauf hin,dass weder die Identifikationschips noch die Aufkleber mit demStrichcode von den Restmülltonnen entfernt werden dürfen.Wenn dies trotzdem geschieht, ist eine Identifizierung und Zuord-nung der Behälter nur mit hohem Aufwand möglich. Behälter oh-ne Chip können nicht mehr geleert werden.
Entsorgung von GrünschnittAufgrund der veränderten Möglichkeiten zur Verbrennung vonGartenabfällen (nur noch 1-mal jährlich im Frühjahr außerhalbder im Zusammenhang bebauten Ortsteile möglich) gibt es vonden Grundstückseigentümern vermehrt Anfragen zur anderweiti-gen Entsorgung bzw. Verwertung von Garten- und Grünabfällen.Die Eigenkompostierung der Garten- und Grünabfälle hat Vor-rang vor der Entsorgung. So ganz nebenbei gewinnt man einenhervorragenden Dünger für die Gartenbeete.
Ast- und Baumschnitt kann geschreddert und als Mulch unter Bäu-men und Sträuchern verwendet werden.Ist dies nicht möglich, gibt es 3 Möglichkeiten, diese Abfälle zuentsorgen:1. Gebündelter Ast- und Baumschnitt in haushaltsüblichen Men-gen kann zur Abholung als Sperrmüll angemeldet werden.
2. Die Abfälle können auch kostenpflichtig an der Kompostieran-lage der Firma GEMES in Schöngleina abgeliefert werden.
3. Die Entsorgung kann mit dem normalen Restmüll über dieRestmülltonne bzw. zugelassenen Restmüllsäcke (Verkaufsstel-len siehe Abfallkalender S. 1) erfolgen.
Änderung der Entsorgung zu den Feiertagen 13. Mai 2010 (Christi Himmelfahrt) und 24. Mai2010 (Pfingstmontag) im Saale-Holzland-KreisAufgrund der Feiertage verändert sich die Entsorgung von Haus-müll, Gelber Tonne bzw. Altpapier der betroffenen Ortschaftenim Saale-Holzland-Kreis wie folgt:
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 1928. April – Nr. 4
Restmüll, Papierentsorgung und Gelbe Tonne: am 13.05.2010(Christi Himmelfahrt), wird am Freitag, dem 14.05.2010, nach-geholt.Restmüll, Papierentsorgung und Gelbe Tonne: am 24.05.2010(Pfingstmontag), wird am 25.05.2010, nachgeholt.
Zum Beispiel:Gelbe Tonne Dothen: Donnerstag ungerade KW, wird vom13.05.2010 (Christi Himmelfahrt) auf Freitag, den 14. 05.2010,verlegt. Restmüll Jenalöbnitz: Montag ungerade KW, wird vom 24.05.2010(Pfingstmontag) auf Dienstag, den 25.05.2010, verlegt.
Sollte in der Woche nach Feiertagen in einigen Orten die Entsor-gung nicht pünktlich zum Entsorgungstermin erfolgen, lassen Siebitte die Behälter noch draußen stehen. Es kann zu Verzögerungenkommen, aber die Behälter werden auf jeden Fall noch gekippt.
Service-Hotline für Anmeldung Elektro- und Elektronikgeräte sowie SchrottDie Service-Hotline für die Anmeldung von Elektro- und Elektro-nikgeräten sowie Schrott hat sich geändert. Die im Abfallkalen-der genannte Rufnummer steht leider nicht mehr zur Verfügung.Die neue Service-Nummer lautet: 0800 5890285
Keine Annahme von Elektro- und Elektronikschrott und Schad-stoffkleinmengen mehr in GeraSeit dem 01.01.2010 erfolgt die Entsorgung von Elektro- undElektronikgeräten durch die Niederlassung der Firma Becker inSchleiz. Daher ist eine Rückgabe von Elektro- und Elektronikgerä-ten an der Niederlassung in Gera, Keplerstraße, nicht mehr ge-währleistet.Eine Selbstanlieferung von Elektro- und Elektronikgeräten ist aufdem Gelände der Sita Erzgebirge GmbH in 07639 Tautenhain,Am Sportplatz 8, zu folgenden Zeiten möglich: Montag und Mittwoch von 13.00 bis 16.00 Uhr. Darüber hinaus können diese Geräte in kleinen Mengen an derMüllumladestation in Größlöbichau abgegeben werden. Hierbeiist zu beachten, dass die Geräte selbst zu entladen sind und keinPersonal zur Hilfe vorhanden ist. Eine Abgabe dieser Abfälle am Schadstoffmobil ist ebenfallsnicht mehr möglich.Da ein anderes Entsorgungsunternehmen ab dem Jahr 2010 dieEntsorgung von Schadstoffkleinmengen durchführt, können auchdiese nicht mehr in Gera abgegeben werden. Sollte eine Abho-lung größerer Mengen an Schadstoffen aus Gewerbebetriebenerforderlich sein, wenden Sie sich bitte an den Abfallwirtschafts-betrieb (Tel. 036691/4800) Wir werden Sie gern über die Ent-sorgungsmöglichkeiten beraten.
Landesamt für Bau und Verkehr
Bekanntmachungüber einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung Az. N0030/2010-3122-03Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen -das Landes-amt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen- gibt be-kannt, dass die BHE Bioheizkraftwerk Eisenberg GmbH, JenaerStraße 40 in 07607 Eisenberg einen Antrag auf Erteilung einerLeitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für das bestehendeFernwärmeleitungsnetz nebst Zubehör in der Stadt Eisenberg miteiner Schutzstreifenbreite von 2,00 - 7,00 m bzw. 2,15 - 4,00 mbei oberirdischer bzw. unterirdischer Verlegung und 0,65 - 1,5 mim Gebäude gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Ge-markungenEisenberg, Flur 4, Flurstücke 686/1, 686/2, 712/6, 712/7,
können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterla-gen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachungan beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle fürVersorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Son-dershausen, Am Petersenschacht 3, Telefon 03632 654-311,dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhrund 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Lei-tungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Ausle-gungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs.4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV -vom 20.Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen einebeschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazu-gehörigen Anlagen entstanden.Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbar-keit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle da-nach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrecht-lichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und demGrundstückseigentümer geklärt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kannein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einver-ständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dassdie von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sichnur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von ei-ner Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Un-ternehmen dargestellt.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ih-rem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Be-scheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sonders-hausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen schrift-lich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfristerhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Beschei-nigungsstelle bereit.
Sondershausen, den 13.04.2010Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und VerkehrBescheinigungsstelle für VersorgungsleitungenAußenstelle SondershausenIm Auftraggez. LampeAußenstellenleiterin
Bekanntmachungüber einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung Az. N0055/2010-1131-09Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen - das Landes-amt für Bau und Verkehr, Außenstelle Sondershausen - gibt be-kannt, dass die E.ON Thüringer Energie AG, Schwerborner Stra-
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2028. April – Nr. 4
ße 30, 99087 Erfurt einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs-und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende 110-kV-Hochspannungsfreileitung Einschleifung Jena Süd mit einerSchutzstreifenbreite von mindestens 20,00 m an den Mastenbzw. maximal 105,64 m zwischen den Masten gemäß § 9 Abs.4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat.Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Ge-markungenBucha, Flur 2, Flurstück 126/1;
Flur 3, Flurstück 508;Oßmaritz, Flur 4, Flurstück 396/1, 420, 746/1;können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterla-gen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachungan beim Landesamt für Bau und Verkehr, Bescheinigungsstelle fürVersorgungsleitungen, Außenstelle Sondershausen, 99706 Son-dershausen, Am Petersenschacht 3, Telefon 03632 654-311,dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhrund 16.30 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Lei-tungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Ausle-gungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs.4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR-DV -vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen einebeschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazu-gehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbar-keit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle da-nach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrecht-lichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und demGrundstückseigentümer geklärt werden.Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kannein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einver-ständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dassdie von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sichnur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von ei-ner Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Un-ternehmen dargestellt.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ih-rem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.Der Widerspruch kann beim Landesamt für Bau und Verkehr, Be-scheinigungsstelle für Versorgungsleitungen, Außenstelle Sonders-hausen, Am Petersenschacht 3 in 99706 Sondershausen schrift-lich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfristerhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Beschei-nigungsstelle bereit.
Sondershausen, den 23.03.2010Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und VerkehrBescheinigungsstelle für VersorgungsleitungenAußenstelle SondershausenIm Auftrag Im Original gezeichnet und gesiegeltgez. LampeAußenstellenleiterin
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im „Thüringer Holzland“ (ZWA)Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff.der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweilsin
§ 1Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt,dadurch werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanseinschl. der Nachträgegegenüber bisher auf nunmehr
§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unverändert auf 0 EUR festgesetzt.
§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird unverändert auf 0 EUR festgesetzt.
§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird unverändert auf2.200.000 EUR festgesetzt.
§ 5Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Hermsdorf, 19. März 2010Perschke Im Original gezeichnet und gesiegeltVerbandsvorsitzender
Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises 2128. April – Nr. 4
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010des Zweckverbandes zur Wasserversorgung undAbwasserentsorgung der Gemeinden im ThüringerHolzlandDer Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsor-gung der Gemeinden im Thüringer Holzland hat am10.03.2010 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 beschlos-sen. Sie wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises -Kommunalaufsicht - als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde ange-zeigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 enthält keine ge-nehmigungspflichtigen Bestandteile und wird hiermit öffentlich be-kannt gemacht.Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 mit 1. Nachtragswirt-schaftsplan 2010 und Bestandteilen liegt zur Einsichtnahme inder Zeit vom
03.05.2010 bis 18.05.2010
bei der Betriebsführung des Zweckverbandes, Zimmer V2.14, Ro-daer Straße 47, 07629 Hermsdorf, während der üblichenDienststunden öffentlich aus.
Hermsdorf, den 19.03.2010PerschkeVerbandsvorsitzender Im Original gezeichnet und gesiegelt
Amtsblatt des Saale-Holzland-KreisesHerausgeber: Saale-Holzland-KreisVerlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KGIn den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Saale-Holzland-Kreises Redaktion: PressestelleAnschrift: 07607 Eisenberg, Im Schloß; PF 1310, 07602 EisenbergTelefon: 036691/70 107, 70 108, Fax: 036691/70 166e-mail: [email protected]ür die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder Dritterzeichnen diese selbst verantwortlich.Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan – Erreichbar unter derAnschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlagkeine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitigverwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen geltenunsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültigeAnzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarbenwerden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auf-treten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb könnenwir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. DiesbezüglicheBeanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise:Allgemeine Bezugsbedingungen gültig ab: 25.03.2009Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte im Saale-Holzland-Kreis kosten-los verteilt.Im Bedarfsfall können Einzelexemplare kostenlos gegen Erstattung der Portogebüh-ren vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Pressestelle, PF 13 10, 07602 Eisen-berg bezogen werden.Im Abonnement sind die Amtsblätter über die Verlag + Druck Linus Wittich KG zubeziehen. Der Zustellpreis beträgt 2,50 €/Ausgabe.Das Amtsblatt ist auch im Internet nachzulesen unter www.saaleholzlandkreis.de,Rubrik Aktuelles