IAG Wissensbörse 2014 – F 1 IAG Wissensbörse Prävention Arbeit gesund und menschengerecht gestalten Interdisziplinäre Tagung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte Workshop 6: Sicheres Betreiben von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten Christof Barth 11. 11. 2014
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IAG Wissensbörse 2014 – F 1
IAG Wissensbörse Prävention Arbeit gesund und menschengerecht gestalten
Interdisziplinäre Tagung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
Workshop 6: Sicheres Betreiben von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten
Christof Barth
11. 11. 2014
interdisziplinär
kooperativ
systemisch
dynamisch
wissenschaftlich
praktisch
zukunftsorientiert
nachhaltig
www.systemkonzept.de
Aachener Straße 68 50674 Köln
Tel: 02 21 / 56 908–0
Fax: 02 21 / 56 908–10
www.syko-portal.de
Präsentation – Monat/Jahr – F 3
Workshop-Programm
Einführung und Inputs ca. 15 Minuten
Workshop-Stationen: Arbeitsmittel Arbeitsstätten Risikobeurteilung/Stand der Technik ...
ca. 15 Minuten
Plenumsdiskussion Vorstellung und Strukturierung der
Pinnwände Ergänzungen Diskussion, Klärung von Fragen Aufnahme von Vorschlägen und Anliegen
ca. 60 Minuten
Präsentation – Monat/Jahr – F 4
Arbeitsstätten
Arbeitsstättenverordnung
im Bundesrat am 19.12.2014
Integration der Bildschirmarbeit
Arbeitsstättenregeln
ASR V 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (geplant)
ASR A3.7 Lärm (Neuentwurf)
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Änderung für Bauarbeiten)
ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (Neufassung geplant)
Präsentation – Monat/Jahr – F 5
Arbeitsmittel
Betriebssicherheitsverordnung
im Bundesrat am 28.11.2014
Grundlegende Neustrukturierung und Erweiterung
Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung (geplant)
TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren (ggf. Integration in TRBS 1111)
TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen
Bekanntmachung zur Betriebssicherheit "Beschaffung von Arbeitsmitteln"
Präsentation – Monat/Jahr – F 6
Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf)
Präsentation – Monat/Jahr – F 7
Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf)
Präsentation – Monat/Jahr – F 8
Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf): Anhang 1
Präsentation – Monat/Jahr – F 9
Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf): Anhang 3
Präsentation – Monat/Jahr – F 10
Fachkunde zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird.
Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
Mechanische Gefährdungen wie getroffen werden, sich schneiden, sich stechen, sich stoßen, sich klemmen, sich schürfen
psychische Belastung z. B. Zeitdruck, Monotonie, Überforderung, Unterforderung, Daueraufmerksamkeitsanforderungen
Gewalt am Arbeitsplatz
...
Präsentation – Monat/Jahr – F 16
Risikobewertung
Risiko 1
Gefahrenschwelle Toleranzschwelle
(gerade noch
tolerables Risiko)
Gefahren-
bereich
Besorgnisschwelle Akzeptanzschwelle
(höchstes allgemein
akzeptiertes Risiko)
Akzeptanz-
bereich
hoch niedrig
Besorgnis-
bereich
Risiko
Risiko 2 Risiko 3
Präsentation – Monat/Jahr – F 17
Risikobewertung: Definition der Risikobereiche
Gefahren- bereich
Das Gesundheitsrisiko ist nicht mehr tolerierbar. Der Schadenseintritt ist hinreichend wahrscheinlich. Es müssen dringend geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos ergriffen werden.
Besorgnis- bereich
Unerwünschtes Gesundheitsrisiko. Es besteht die Besorgnis eines Schadenseintritts, eine realistische Möglichkeit eines Schadens. Es ist ein aktives Risikomanagement erforderlich.
Akzeptanz- bereich
Hinnehmbares Gesundheitsrisiko. Ein Zustand relati-ver Sicherheit. Weitere Risikoreduzierung ist auf-grund geringem Restrisiko nicht erforderlich, aber anzustreben. Es bestehen aber Sorgfaltspflichten. Maßnahmen zur Basisvorsorge sind zu treffen. Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz ist anzustreben.
Besorgnisschwelle Akzeptanzschwelle
(höchstes allgemein
akzeptiertes Risiko)
Gefahrenschwelle Toleranzschwelle
(gerade noch
tolerables Risiko)
Präsentation – Monat/Jahr – F 18
Beispiele für spezifische Verfahren zur Risikobeurteilung
Lärm Tageslärmexpositionspegelverfahren
(nach LärmVibrationsArbSchV)
Lärmexpositionsrechner
Risikoschwellen
Voraussetzung: bekannte (gemessene)
Immissionsschalldruckpegel und deren
Expositionsdauern
Klima
Risikograf für wärmebelastete Arbeits-
plätze (DGUV Information 215-510 –
bisher BGI/GUV-I 7003)
Klima und Arbeitsschwere-Rechner
Risikobewertung anhand Ampelmodell
Belastungsskala ohne Grenzrisiko
Gefahr-
stoffe
Einfaches Maßnahmenkonzept für
Gefahrstoffe (EMKG)
Control-Bending-Ansatz: aus vorgegebe-
nen Parametern direkt Schutzleitfäden für
abstufte Maßnahmen zugeordnet
Physische
Faktoren
Leitmerkmalmethode:
Heben, Halten, Tragen
Ziehen, Schieben
Manuelle Arbeitsprozesse
orientierende Methoden für den Betriebs-
praktiker mit guten Kenntnissen der zu
beurteilenden Tätigkeit; quantitative
Risikoschwellen orientiert am Ampelmodell
Psychische
Faktoren
Checklisten zur Erfassung von Fehlbe-
anspruchungsfolgen (ChEF)
IMPULS-Test (Betriebliche Analyse der
Arbeitsbedingungen)
Grobe Einschätzung der Beanspruchung;
Hinweise für gezielte Ursachenanalysen;
Bewertung nach Ampelmodell
Quantitatives Screeningverfahren für ar-
beitsbedingte Stressoren, Ressourcen
Präsentation – Monat/Jahr – F 19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! - Christof Barth –