This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
HRKSonderregelungen für die Wissenschaft vs. Wissenschaftstarifvertrag Erwartungen der Hochschulen
Realität der Tarifverhandlungen
Eine Bilanz aus Sicht der Hochschulrektorenkonferenz
vonJoachim D. Weber
Veranstaltung der AG Fortbildung im Sprecherkreis der Universitätskanzlerinnen und –kanzler „Neue Handlungsrahmen für die Wissenschaft im Tarifrecht und im Befristungsrecht“
4. und 5. Juni 2007, Frankfurt am MainJoachim D. Weber
Einzelheiten / Flexibilisierung der Arbeitszeit- Gleitzeitmodelle bleiben möglich- Modell der Zeitsouveränität durch BV einführbar- Ausgleichzeitraum ein Jahr (nicht: Kalenderjahr)
(Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit ohne Bedeutung für höchstzulässige Arbeitszeit und für die Gestaltung des Modells der Arbeitszeitsouveränität, sondern nur für Überstunden)
- Erholungsurlaub bis 30.09. des Folgejahres übertragbar
Einzelheiten / Flexibilisierung der Vergütung (additiv)
Joachim D. Weber
Tabellenentgelt
Marktzulage 1
Marktzulage 2
15 Entgeltgruppen mit jeweils bis zu sechs „Erfahrungs“stufen = Relikt aus BAT!Verweildauer in Erfahrungsstufe leistungsabhängig abkürz-/ verlängerbar
bis zu 2 Stufen höheres Entgelt kann bei Einstellung vorweg gewährt werden
Zum Entgelt der Endstufe: zusätzlich bis zu 25% der Stufe 2
Leistungsentgelt Zielgröße: 8%. Zunächst werden 1% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller TV-L Beschäftigten des AG als Leistungsentgelt zur Verfügung gestellt. (zusätzliches Geld) Ohne BV gleichmäßige Ausschüttung
Drittmittelzulage aus privaten Drittmitteln, die nach Deckung aller Einzel- und Gemeinkosten eines Drittmittelprojekts verbleibenmax. 10% des Jahresgrundentgelts des Mitarbeiters.
Leistungszulage in der Höhe unbegrenzte mtl. Zulage (dauerhafte / projektbezogene bes. Leistungen)
Leistungsprämie einmalige, in der Höhe unbegrenzte Prämie für bes. Leistungen