15.01.2014 www.ffg.at 1 Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) der EU Gerald Kern Universität Salzburg, 20.1.2014 Horizon 2020 ÖSTERREICH IM EU-RAHMENPROGRAMM Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 1 Daten: Ehardt-Schmiederer Margit, et al.: PROVISO Überblicksbericht; Wien, Juni 2013
25
Embed
HORIZON 2020 FFG keg - sbg.ac.at · 15.01.2014 2 Horizon 2020 ist … • ein knapp EUR 80 Mrd. umfassendes Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
15.01.2014
www.ffg.at 1
Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) der EU
Europäischer Forschungsrat (ERC)Pionierforschung durch die besten Einzelteams
17 %
Künftige und neu entstehende Technologien (FET)Kooperationsforschung zur Erschließung neuer Forschungs‐ und Innovationsgebiete
3,5 %
Marie Skłodowska‐‐‐‐Curie Maßnahmen
Möglichkeiten für Weiterbildung und Laufbahnentwicklung
8 %
Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e‐‐‐‐Infrastrukturen) Zugang zu Einrichtungen von Weltrang
3,23 %
15.01.2014
www.ffg.at 6
Was wird gefördert?
ERC: Themenoffene Förderung grundlagenorientierter Spitzenforschung • Unterstützung exzellenter junger WissenschafterInnen bei der
Etablierung ihres eigenen, unabhängigen Forschungsteams• Förderung bereits etablierter WissenschafterInnen, um neue,
ambitionierte Forschungsansätze zu verfolgen
FET: Forschung im Bereich grundlegend neuer Technologien
• FET-Open: themenoffen, bedient frühzeitig neuartige Ideen• FET-Proactive: Inkubator für neu entstehenden Technologien• FET-Flagships: Flagschiff Initiativen Graphene und Human
Marie Skłodowska‐‐‐‐Curie unterstützt • die transnationale Mobilität und Karriereentwicklung von
Forschenden• den transsektoralen Wissenstransfer (Akademie-Unternehmen)
sowie den Austausch mit Drittländern• Doktorats- und PostDoc-Programme
Forschungsinfrastrukturen: • Betrifft alle wissenschaftlichen Disziplinen• Starke Verknüpfung mit Innovation und Humanpotenzialaspekten• Forschungsdienstleistungen speziell auch für Horizon 2020-
• Für die Anliegen der Bürger und der Gesellschaft und die Politikziele der EU wird Innovation benötigt
• Bahnbrechende Lösungen durch interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Einschluss der Geistes‐ und Sozialwissenschaften
• Vielversprechende Lösungen müssen getestet, demonstriert und hochskaliert werden
• Vergleich mit 7. RP: Schwerpunkt auf Projekte, die zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderung beitragen, kein Vorschreiben spezifischer Technologien, Forschungsfelder oder Sektoren
Preisgelder • Anreiz für Investment in Forschung und Entwicklung auf bestimmten Gebieten schaffen
• Vergabe auf Basis der Resultate• einfacher Prozess der Mittelvergabe
Fast Track toInnovation
• Beschleunigung der Entwicklung von Technologienzu innovativen Produkten, Prozessen und Services
• Erhöhung von privatem Investment in F&I
Pre-Commercial Procurement (PCP)– Cofund
• Kofinanzierung der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, die es auf dem Markt noch nicht gibt
Public Procurement ofInnovative Solutions (PPI) - Cofund
• Kofinanzierung der Beschaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen, die es auf dem Markt bereits gibt oder die neu auf den Markt gebracht wurden
• Standardregelung (für Forschung- u Innovationsprojekte):mindestens drei voneinander unabhängige Rechts-personen aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten
• Ausnahmen: • ERC, MSC, CSA, KMU-Instrument...: mindestens eine
Rechtsperson• Fast Track to Innovation: 3-5 Rechtspersonen
• Zusätzliche Teilnahmebedingungen:laut Work Programme/Work Plan möglich
29Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
15.01.2014
www.ffg.at 16
Förderung von Partnern aus Drittstaaten
• Differenzierung nach Ländergruppen
• Förderung, wenn im Work Programme angegeben
• Industrialisierte Staaten, BRIC und Mexiko=> keine automatische Förderung, sondern nur falls:� Förderung im Work Programme angegeben oder� Teilnahme für Projektdurchführung essentiell ist oder� ein bilaterales Abkommen als Grundlage besteht
30Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
Time-to-grant: „5+3“
• Information über Evaluierungsergebnis max. 5 Monate ab Call-Deadline (zweistufige Calls: Deadline der 2. Stufe)
(letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr am Ende der Berichtsperiode)
• dividiert durch die Jahresproduktivstunden (3 alternative Methoden: 1720/Standard/Tatsächliche)
• mal Anzahl der für das Projekt gearbeiteten Stunden
2. „Unit costs“ (= Durchschnittspersonalkosten): • Details im GA geregelt
35Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
Achtung ! pc(CS) = --------------- 1800 1720
pc(CS)…….. Personalkosten der Kommission verrechnet
pc(org)…….. Personalkosten der Organisation
pc(org)
1720
15.01.2014
www.ffg.at 19
Personalkosten II
3. KMU-EigentümerInnen/natürliche Pers. ohne Gehalt:• Kostenabrechnung auf Basis von „unit costs“
(Stundensatz wie im GA vereinbart)
36Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
Zeitaufzeichnungen:Bei MitarbeiterInnen, die zu 100 % ihrer Arbeitszeit für das Projekt arbeiten, genügt eine schriftliche Bestätigung, dass sie ausschließlich für das Projekt gearbeitet haben.
Subcontracting / Third Parties / sonstige Kosten
Subcontractors (Untervertragsnehmer)verrechnen für ihre Leistung einen marktüblichen Preis
„Verbundene Third Parties“können nur ihre eigenen Kosten abrechnen(selben Kostenabrechungsregeln wie für Projektteilnehmer)
Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen
37Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
Die Mehrwertsteuer (VAT) ist unter der Voraussetzung förderfähig, falls sie nicht rückerstattet wird.
Verbesserung!
15.01.2014
www.ffg.at 20
Kontrollen
Finanzieller ex-ante Check• nur noch bei privaten KO für Projekte mit mehr als€ 500.000 Förderung
Certificate on the Financial Statements• Nur bei Förderung ≥ 325.000 EUR
Berechnung des Schwellenwerts inkl. „unit costs“; Pauschalen/Stückkosten werden nicht berücksichtigt
• Ist nur einmal zu Projektende vorzulegen
Audit• Bis zwei Jahre nach „Balance Payment“ möglich
38Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
IPR Regelungen
Regelungen sehr ähnlich FP7
• Projektergebnisse („results“) sind Eigentum des Teilnehmers, der sie hervorgebracht hat
• Verpflichtung bestmöglicher Verwertung undVerbreitung der Ergebnisse
39Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
15.01.2014
www.ffg.at 21
Open Access
Forschungspublikationen: • Open Access als Grundprinzip• Keine „Verpflichtung zu publizieren“!• OA-Kosten (während Projektlaufzeit) förderfähig
Forschungsdaten:• „open Research Data Pilot“
40Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at
Weitere Informationen
FFG-Website zu Horizon 2020: https://www.ffg.at/Europa/Horizon2020
FFG-Website zu Rechts- und Finanzfragen in H2020: https://www.ffg.at/services/rechts-und-finanzfragen-zu-horizon-2020