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Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Anlagen Bestandsaufnahmen zur saP
Hochwasserschutz Mangfalltal
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Anlagen Bestandsaufnahmen zur überarbeiteten Fassung Oktober 2011
Wasserwirtschaftsamt
Rosenheim
Königstr. 19
83022 Rosenheim
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Anlagen Bestandsaufnahmen zur saP
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Anlagen Bestandsaufnahmen zur überarbeiteten Fassung Oktober 2011 Inhalt
• Faunistische Untersuchungen der Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Tagfalter und Heuschrecken im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 1. Sachstandsbericht August 2007, Büro FauNa
- Ornithologisches Artenverzeichnis Mangfall – Abschnitt 6, Nie-deraltenburg bis Feldolling – Paul Krones, LBV, 2001
- Ornithologisches Artenverzeichnis Leitzach - Abschnitt 8, Naringer Furth bis Mündung in die Mangfall - Gerhard Kinshofer, LBV, 2002
- Ergebnisse der Internationalen Wasservogelzählung (IWVZ), Vagener Staubecken, Winter 2010-2011 – LBV Miesbach
• Ergebnisse der Fledermaus-Untersuchungen im Rahmen der spezi-ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - 2. Sachstandsbericht Dezember 2007, Büro FauNa
• Ergebnisse der Höhlenbaum-Untersuchung im Rahmen der speziel-len artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - 3. Sachstandsbericht Feb-ruar 2008, Büro FauNa
Die Art hat ihren Namen von der frühen Flugzeit ab Mai. Sie gilt als eine „Saumart“ lichter Laubmisch-
wälder, wo sie sich entlang unbefestigter Wege und Schneisen aufhält. Entsprechend wurde je ein Ex-
emplar am Weg unterhalb des Staubeckens (I 1) und am Weg in das FFH-Gebiet (I 6) gesichtet. Die
höchste Gefährdung geht von der Anlage monotoner Nadelholzbestände und zu dichter Verbuschung
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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von Randstrukturen aus, weil hier den Nahrungspflanzen ausreichend Licht und das feucht-warme Mik-
roklima fehlt.
Kleiner Eisvogel (Limenitis camilla) (RL V):
Der Falter wurde ausschließlich auf den Wegen im Hangleitenwald (I 5) angetroffen. Er zählt zu den
Charakterarten der Auwälder. Die Raupe überwintert in einem Gespinst an Sträuchern, insbesondere
der Roten Heckenkirsche (Lonicera xylosteum). Eine erhebliche Gefährdung besteht mittlerweile durch
Verdrängung der Raupenfraßpflanze durch Neophyten. Die Ausbreitung des Drüsigen Springkrauts im
südostoberbayrischen Raum stellt mittlerweile ein großes und immer noch ungelöstes Problem dar.
Auch im Untersuchungsgebiet stellt sich dieses Problem, das durch Erdarbeiten erfahrungsgemäß noch
verschärft wird.
3.5 Heuschrecken
Zu dieser Tiergruppe können noch keine Aussagen gemacht werden, da hierzu die Geländeuntersu-
chungen erst begonnen haben.
3.6 Bisherige Beibeobachtungen
Sofern weitere streng geschützte und/oder gefährdete oder landkreisbedeutsame Arten beobachtet wer-
den können, werden solche Vorkommen ebenfalls dokumentiert.
Zauneidechse (Lacerta agilis) (RLB V, Anhang IV der FFH-Richtlinie):
Einzelne Exemplare dieser europarechtlich streng geschützten Reptilienart wurden mehrfach am son-
nenexponierten Hang am Staubecken (I 2) und am Deich östlich der Kreisstraße (I 3!) angetroffen. Im
gesamten Alpenvorland befinden sich die Siedlungsschwerpunkte der Echse entlang der Flüsse, wo sie
eigentlich die Schotterbänke besiedelt. Da diese im Untersuchungsgebiet weitgehend fehlen, haben sich
die Tiere auf die noch vorhandenen Trockenstandorte zurückgezogen. Am Hang (I 2) wurden die Tiere
bisher ausschließlich am Rand zum kurzrasigen Uferbereich des Staubeckens angetroffen. Hier nutzen
sie den Uferbereich wohl zum Sonnen, während sie bei Gefahr schnell in den zahlreichen Erdhöhlen am
Hang verschwinden können. Zudem bietet die Insektenfauna des Hanges eine Vielfalt an Nahrung. Da-
gegen scheint der Deich (I 3) angesichts der Sonnenexposition vor allem eine Bedeutung als Sonnen-
platz zu haben. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Deich entlang der offeneren Ab-
schnitte Eiablageplätze birgt und neben dem Hang auch als Winterquartier dient.
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände
Für die zwei streng geschützten Arten Gelbbauchunke und Zauneidechse haben sich bereits jetzt so ge-
nannte Verbotstatbestände ergeben, da sowohl der Lebensraum dieser Arten durch das Bauvorhaben
erheblich beeinträchtigt wird und bei fehlenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sogar Tö-
tungen von Individuen und Ausfall von Nachwuchs anzunehmen ist. Falls es sich bei den Grünfrosch-
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Larven tatsächlich um den Kleinen Wasserfrosch handelt, ist auch dieses Vorkommen von erheblichen
Beeinträchtigungen durch den Deichbau betroffen.
4.1 Die Gelbbauchunke im Hangleitenwald
Zufälligerweise siedelt das Hauptvorkommen der Gelbbauchunke ausgerechnet auf dem von Traktor-
spuren zerwühlten Waldweg auf dem Flurstück Nr. 2053, der für den Baustellenverkehr ausgebaut wer-
den soll (A5!!). Einerseits können durch Bautätigkeiten zum falschen Zeitpunkt einzelne Individuen zu
Tode kommen, andererseits werden durch den Ausbau sämtliche Laichplätze vernichtet. Da auch au-
ßerhalb des Untersuchungsgebietes nur ein einziger weiterer Laichplatz festgestellt werden konnte, läuft
die lokale Population Gefahr mittelfristig auszusterben.
Eine Schädigung der Population kann jedoch vermieden werden, wenn in einem ausreichenden Zeit-
raum vor Beginn der Bautätigkeiten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Ausgleichsflächen am Nordrand des Hangleitenwaldes erwerben:
Die Flächen sollten Richtung Norden großzügig bemessen sein, um einerseits ausreichend besonnte
Areale zu erhalten und um breite Pufferstreifen einrichten zu können, damit die anzusiedelnden Tiere
nicht dem Pestizid- und Nährstoffeintrag aus der angrenzenden Landwirtschaft ausgesetzt sind.
2. Anlage von Kleinstgewässern:
Dazu muss erst der nährstoffbelastete Oberboden abgeschoben werden. Zur Anlage der Wasser-
stellen empfiehlt sich Fahrspuren mit den schweren Baustellenfahrzeugen zu schaffen. Es ist unbe-
dingt darauf zu achten, dass die Wasserstellen außerhalb des beschatteten Bereiches angelegt wer-
den, da sonst die Unken die Pfützen nicht annehmen.
Und besonders wichtig:
3. Planierung und Aufkiesung des betroffenen Waldweges im Winter:
Um eine erneute Pfützenbildung und damit eine wiederholte Besiedelung durch die Unken ab April
zu vermeiden, muss im Winter vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen der Fahrweg so herge-
richtet werden, dass das Wasser vollständig abfließen kann.
4. Umsiedlungsmaßnahmen:
Die Gelbbauchunke gilt zwar als so genannte „Pionierart“, die sofort neue Gewässer besiedelt, aber
da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich dennoch Tiere am ursprünglichen Laichbiotop ein-
finden, sollte ab Mai das Gelände nach übrig gebliebenen oder neu entstandenen Pfützen und dort
befindliche Tiere abgesucht werden. Evtl. gefundene Unken können leicht gefangen und in die neu-
en Gewässer umgesetzt werden.
Es ist weiter zu beachten, dass die Art ein Gewässer nur etwa 2 - 3 Jahre als Laichbiotop nutzen kann
und dann neue Gewässer zur Fortpflanzung benötigt.
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4.2 Der Kleine Wasserfrosch am Fuß des Hangleitenwaldes
Wo der oben beschriebene Fahrweg den Waldrand erreicht, befindet sich der kleine Tümpel mit den
Kaulquappen, die möglicherweise vom Kleinen Wasserfrosch stammen (A 5a). Gemäß der vorliegenden
Karte wird dieses Areal vom Deichneubau überdeckt werden. Auch dieses Areal sollte in derselben Vor-
gehensweise wie oben beschrieben rechtzeitig planiert und durch ein nicht weit entferntes Ausgleichs-
gewässer ersetzt werden, das pünktlich zur Besiedlung im Frühjahr zur Verfügung steht.
4.3 Die Zauneidechse am Deich östlich der Kreisstraße
Zum Leidwesen der Wasserwirtschaftsämter, die den strengen Schutzstatus der Art nun stärker beach-
ten müssen, nutzt die Echse geeignete Deichabschnitte das ganze Jahr über, d. h., sowohl zur Fort-
pflanzung als auch als Winterquartier. Das hat zur Folge, dass es nie einen geeigneten Zeitpunkt gibt,
an dem man Baumaßnahmen durchführen kann ohne die vorhandenen Bestände zu schädigen. Zudem
können keine gesicherten Angaben zu Zeiträumen gemacht werden, in denen die Tiere bestimmte Akti-
vitäten vornehmen (z. B. Zeit der Eiablage, Aufsuchen des Winterquartiers), da diese stark von klimati-
schen und geografischen Gegebenheiten abhängen.
Von einem Rückbau des alten Deiches im Winter muss in jedem Fall abgeraten werden, da die Wahr-
scheinlichkeit zu hoch ist, dass einzelne Individuen in ihren Quartieren getötet werden.
Die geringste Beeinträchtigung tritt wohl dann auf, wenn der Rückbau der Deichabschnitte im Offenland
vorgezogen wird und bereits ab Mai erfolgt, wenn alle Zauneidechsen die Winterquartiere verlassen ha-
ben und noch bevor die Weibchen mit der Eiablage beginnen. Da diese – auch durch die Bauaktivitäten
- gezwungen sind, sich Eiablageplätze abseits vom Deich zu suchen, kann eine sichere Entwicklung des
aktuellen Nachwuchses weitgehend gewährleistet werden.
Die Rodung der Gehölzbestandenen Deichabschnitte folgt nach Beendigung der Brutzeit.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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Übersicht der Untersuchungsflächen:
A1: Graben am Weg unterhalb der Staubecken, I 1: Weg unterhalb der Staubecken A2: aufgestauter Seitenarm des Baches im Wald I 2: südwestexponierter Hang am Staubecken A 3, A 4: zwei Tümpel im Auwaldrest an der Mangfall I 3: Deich entlang der Mangfall östlich der Kreisstraße A 5: diverse Pfützen am und im Hangleitenwald I 4: relativ extensiv genutztes Grünland A 5a: großer Tümpel am Hangfuß des Leitenwaldes I 5: lichte Wege im Hangleitenwald A 6: kleiner Tümpel am Rand des Weges Richtung Sterneck I 6: Waldsäume am Fahrweg Richtung Sterneck A5a!: Laichplatz des Kleinen Wasserfrosches – vom Bauvorhaben betroffen A5!!: Laichplätze der Gelbbauchunke – vom Bauvorhaben betroffen I 3!: Lebensraum der Zauneidechse - vom Bauvorhaben betroffen
S Kolkrabe Corvus coraxV V V Z Kormoran Phalacrocorax carbo 1 „DZ“ 2 NG am 10.06.07 ein Jungvogel auf Brutfloß2 2 * Z Krickente Anas creccaV V V Z Kuckuck Cuculus canorus 1 mBP 2 mBP 2 mBP 1 mBP 1 mBP
S, T, Z Lachmöwe Larus ridibundus 16 NGV V V Z Mauersegler Apus apus 3 mBP 5 NG 6 NG
X S, T, Z Mäusebussard Buteo buteo 1 mBP BP, 1 mBP 1 cf mBP / NGV V V Z Mehlschwalbe Delichon urbica 1 NG 1 NG 1 NG 2 NG
Z Misteldrossel Turdus viscivorus 1 mBP 2 mBP 7 mBP 1 mBP2 2 R S, Z Mittelmeermöwe (WeißkoLarus michahellis 3 mBP 1 BP 1 Brutpaar auf größerem Nistfloß
Z Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 30 mBP 17 mBP 14 mBP 33 mBP 3 mBP 18 mBP 4 mBP 2 mBP0 - R Z: DZ, (WG) Pfeifente Anas penelope
S Rabenkrähe Corvus corone corone 5 mBP 15 NG evtl. wenig 2 mBP 37 NG / evdav. Evtl. w 4 mBP 26 NG 1 mBP1 1 1 X Z: (WG) Raubwürger Lanius excubitor bis 2004 Wintergast, wurde wohl durch den Modellflugplatz vertrieben
Erläuterungen:S Standvogel für Fragen zu nicht aktuellen Nachweisen:Z Zugvogel Paul KRONES (ortskundlicher Ornithologe)T Teilzieher Tel.: 08063-809734BP Brutvogel: Brut sicher nachgewiesenmBP möglicher Brutvogel: aufgrund Revierverhalten NG nur Nahrungsgast im UGDZ DurchzüglerWG Wintergast
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
Gefahrdungsgrad "Rote Liste Bayern 93 " = in Fettschrift
0=1=2=3=4R=4S=1=
Ausgestorben oder verschollenVom Aussterben bedrohtStark gefährdetGefährdetPotentiell gefährdet, durch RückgangPotentiell gefährdet, durch SeltenheitVermehrungsgäste gefährdet
Ox2x3x3x
2xOx
= 10 Rote Liste Arten
Ergebnis: 56 Vogelarten, incl. 10 Rote Liste Arten = 17,85 %2 Amphibienarten1 Fledermausart
3.2 Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die einzelnen Arten .........................................6
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände .........................................................................7
Lageplan: Übersicht der Lautaufnahmen-Standorte ....................................................................9
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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1 Einleitung
An der Mangfall wird ein Hochwasserrückhaltebecken gebaut. Dazu wird u. a. der bestehende
Deich ersetzt und müssen Gehölzareale gerodet werden. Zu diesem Vorhaben ist eine „speziel-
le artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP) notwendig. Dabei werden die europarechtlich streng
geschützten Arten (Arten des Anhangs IV nach der FFH-Richtlinie 93/43/EWG), die nach natio-
nalem Recht streng geschützten Arten sowie die europäischen Vogelarten auf Vorkommen, auf
mögliche „Verbotstatbestände“ (d. h. mehr oder weniger erhebliche Beeinträchtigungen dieser
Arten durch das Bauvorhaben) sowie auf mögliche Vermeidungsmaßnahmen derselben ge-
prüft. Da die vorhandene Datenlage keine angemessene Beurteilung der Konfliktsituation zu-
lässt, wurden nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Rosenheim für folgende
Tiergruppen eingehende Untersuchungen im Gelände vereinbart: Vögel, Fledermäuse, Amphi-
bien, Tagfalter und Heuschrecken.
Im ersten Sachstandsbericht (August 2007) wurden die Ergebnisse der Tiergruppen Vögel,
Amphibien, Tagfalter und Heuschrecken vorgestellt. Inzwischen liegen auch die Daten zu den
Fledermäusen vor, so dass diese nun in einem zweiten Sachstandsbericht dargestellt werden
können.
2 Untersuchungsflächen und Methoden
Nach der Artenschutzkartierung Bayern (ASK) sind Vorkommen der Anhangsarten Mops- und
Wimperfledermaus (Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in der Umgebung bereits
bekannt. Da das Eingriffsgebiet ein sehr gutes Jagdgebiet für diese Tiergruppe darstellt (am
Kanal, den Staubecken und entlang der Gehölze) waren noch weitere Arten zu erwarten. Durch
den Deichneubau und die Rodungen sind Beeinträchtigungen sowohl des Jagdgebietes als
auch von evtl. vorhandenen Quartieren möglich. Deshalb war eine Lokalisierung sowohl der
Hauptflugrouten bei der Jagd als auch von Quartieren bzw. Wochenstuben in Höhlenbäumen
erforderlich.
Die Flugrouten wurden durch Verhören mit einem „Bat-Detektor“ ermittelt, ein Gerät, das die
Ultraschalllaute nicht nur hörbar macht, sondern auch aufnimmt, so dass die Rufe am Computer
ausgewertet und den jeweiligen Arten zugeordnet werden können. Der Lageplan auf der letzten
Seite des vorliegenden Sachsandsberichtes zeigt die Standorte auf, an denen die Lautaufnah-
men durchgeführt wurden. Durch zeit- und materialaufwändige Netzfänge unter der Mangfall-
Brücke wurde versucht, die Nachweise zu bestätigen und zu komplettieren. All diese Erhebun-
gen fanden von Juli bis November statt, wenn im Sommer die Tiere besonders aktiv jagen, um
ihre Jungen zu versorgen bzw. während der herbstlichen Zug- und Wanderzeit, wenn Fließge-
wässer eine besondere Rolle als Wanderachse sowie als insektenreiches Nahrungshabitat für
den Aufbau der Fettreserven zu Überwinterung spielen.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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Die Kartierung von Höhlenbäumen im Wirkraum wurde noch nicht durchgeführt. Da sich das
Projekt allgemein etwas verzögert, soll die Gelegenheit genutzt werden, hierfür eine möglichst
milde und trockene Phase abzuwarten, um parallel zur Baum-Kartierung die Aktivitäten über-
winternder Fledermäuse feststellen und damit die Erheblichkeit von möglichen Beeinträchtigun-
gen besser abschätzen zu können.
3 Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung
3.1 Vorkommen
Insgesamt konnten mindestens 11 Arten sicher nachgewiesen werden, darunter mit Kleinem
Abendsegler (Nyctalus leisleri), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Zweifarbfleder-
maus (Vespertilio discolor) drei in Bayern stark gefährdete Arten. Großer Abendsegler (Nyctalus
noctula), Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
sind in Bayern gefährdet (s. Tab. 1a). Während das Braune Langohr (Plecotus auritus) nur in
Bayern als nicht gefährdet gilt, sind Wasser- und Zwergfledermaus (Myotis daubentoni, Pi-
pistrellus pipistrellus) auch bundesweit ungefährdet. Für die Mückenfledermaus (Pipistrellus
pygmaeus) liegen kaum Daten zu Bestandsgrößen und Verbreitung vor, so dass für diese Art
keine Einstufung in die Roten Listen vorgenommen werden kann.
Zu Vorkommen der beiden Arten Kleiner Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und Großer Bart-
fledermaus (Myotis brandtii) im Wirkraum ist keine sichere Aussage möglich, denn bei den
Lautaufnahmen kann grundsätzlich nicht zwischen ihnen unterschieden werden. Auch befand
sich keine der beiden Arten unter den Netzfängen, wo sie eindeutig nach ihrem Zahnschema
hätte identifiziert werden können. Da die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) in Bayern
ungefährdet und weit verbreitet ist, ist ihr Vorkommen im Wirkraum sehr wahrscheinlich. Die
Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) dagegen gilt als stark gefährdet und außerdem als un-
vollständig erfasst. Da die bisherigen Nachweise aber über ganz Bayern verstreut liegen und
die artspezifische Lebensraumausstattung (wald- und gewässerreiches Gelände) vorhanden ist,
kann ein Vorkommen in der Region bzw. im Wirkraum nicht ausgeschlossen werden.
Demnach wird in der Tabelle 1a nicht zwischen beiden Arten unterschieden (s. Tab. 1a).
Alle nachgewiesenen Arten jagen im Projektgebiet. Von den neun Arten, die (zumindest gele-
gentlich) in Baumhöhlen und/oder in Spalten hinter Rinde Quartier beziehen, ist anzunehmen,
dass sie die entsprechenden Strukturen auch im Wirkraum nutzen. Nur bei zwei Arten ist sicher
davon auszugehen, dass sie ausschließlich Quartiere in oder an Gebäuden nutzen, also Struk-
turen außerhalb des Wirkraumes.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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Tab. 1a: Übersicht der im Wirkraum nachgewiesenen Fledermausarten
RLD RLB A/Av FFH Art wiss. Name Baum- quartiere
Gebäude-quartiere
3 3 3 IV Abendsegler Nyctalus noctula x x G 2 1 IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri x IV „Bartfledermaus“ Myotis mystacinus/brandtii (x) x
V IV Braunes Langohr Plecotus auritus x x 1 2 G II+IV Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x x D D D IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus x x 2 3 3 IV Nordfledermaus Eptesicus nilssonii x G 3 3 IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii x x IV Wasserfledermaus Myotis daubentoni x
G 2 2 IV Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor x IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (x) x
Erläuterungen: siehe Tab. 1b
Folgende drei Arten wurden zwar nicht im Rahmen der Kartierungen nachgewiesen, kommen
aber gemäß der Artenschutzkartierung (ASK) in einem Umkreis von drei Kilometer vor: die stark
gefährdete Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), die gefährdete Fransenfledermaus (Myotis
nattereri) und das potenziell gefährdete Große Mausohr (Myotis myotis) (s. Tab. 1b). Sie dürften
ebenfalls im Projektgebiet jagen. Bei den beiden Letzteren kann auch nicht ausgeschlossen
werden, dass sie Baumhöhlen als Quartiere nutzen. Auch wenn das Große Mausohr als die
„Kirchenfledermaus“ bekannt ist, so beziehen doch die Männchen in Baumhöhlen Quartier und
auch Paarungen finden dort statt.
Tab. 1b: Übersicht der potenziell im Wirkraum vorkommenden Fledermausarten
RLD RLB A/Av FFH Art wiss. Name Baum- habitate
Gebäude-habitate
3 3 3 IV Fransenfledermaus Myotis nattereri x x 3 V V II+IV Großes Mausohr Myotis myotis x x 1 2 2 II+IV Wimperfledermaus Myotis emarginatus x
Erläuterungen: RLD: Rote Liste Deutschland (BfN 1998): RLBY: Rote Liste Bayern (LfU 2003): A/Av: Alpen und Alpenvorland (regionalisierte RL)
1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt D = Daten defizitär, keine Einschätzung möglich
FFH = FFH-Richtlinie 92/43/EWG mit Anhang II und IV II: Arten von gemeinschaftlichem Interesse, zu deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV: streng geschützte Arten von gemeinschaftlichem Interesse
(x): nur gelegentliche Nutzung
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet und sind
somit gesetzlich streng geschützt. Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Wimperfledermaus
gehören zudem zu den Arten von gemeinschaftlichem Interesse, zu deren Erhaltung besondere
Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (s. Tabellen 1a und 1b).
3.2 Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die einzelnen Arten
Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)ist im Naturraum selten. Eine Wochenstube ist
bei Vagen bekannt, die jedoch offensichtlich unbekannte Ausweichquartiere nutzt. Da Mopsfle-
dermäuse Spalten an Bäumen als natürliches Quartier besiedeln, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die lokale Teilpopulation Quartiere in den betroffenen Auwaldstreifen nutzt. Ja-
gend wurde die Art im Herbst nachgewiesen. In dieser kritischen Zeit müssen die Tiere Fettre-
serven für den Winter anlegen. Der Eingriffsbereich wird also während einer für die Art sehr be-
deutenden Zeit bejagt. Bei einer Abnahme der Qualität des Jagdgebiets durch die Rohdung
kann eine Beeinträchtigung der lokalen Population nicht ausgeschlossen werden, zumal auch
die in dieser Zeit genutzten Quartiere betroffen sein können.
Die Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) ist in Bayern selten. Es ist bekannt, dass die Tie-
re gerne in Laubwäldern an Gewässern jagen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Eingriffs-
bereich für die Kolonie in Vagen einen wesentlichen Jagdlebensraum darstellt. Zwar sind die
Wälder südlich Vagen für die Art leichter erreichbar, doch ist der Auwald aufgrund des Nah-
rungsreichtums besonders attraktiv.
Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ist weit verbreitet, doch sind kaum Sommerquar-
tiere bekannt. Sollten Wochenstubenquartiere der Art (Baumhöhlen) beseitigt werden, könnte
dies den Wochenstubenverband (Teilpopulation) wesentlich beeinträchtigen. Zwar ist anzu-
nehmen, dass entlang der Mangfall mehrere Wochenstubenverbände bestehen, so dass die
Subpopulation nicht nachhaltig geschädigt wird, doch reicht die Datenlage nicht aus, um dies
sicher beurteilen zu können. Dazu wären vergleichende Erhebungen außerhalb des Eingriffsbe-
reichs nötig.
Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) ist weit verbreitet, doch sind im Naturraum nur weni-
ge Wochenstuben bekannt. Sollten Wochenstubenquartiere der Art (Baumhöhlen) beseitigt
werden, könnte dies den lokalen Wochenstubenverband (Teilpopulation) wesentlich beeinträch-
tigen. Zwar ist anzunehmen, dass im näheren Umfeld mehrere Wochenstubenverbände beste-
hen, so dass die Subpopulation kaum nachhaltig geschädigt werden dürfte, doch reicht die Da-
tenlage nicht aus, um dies sicher beurteilen zu können.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri): Diese drei Arten überwintern auch in Baumhöhlen und
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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in ähnlichen Strukturen, so dass Höhlenbäume von ihnen das ganze Jahr über genutzt werden
können. Jedoch sind Winterquartiere von Kleinabendsegler und Mückenfledermaus kaum er-
fasst. Auch Wochenstuben aller drei Arten sind in Bayern sehr selten. Sollten Wochenstuben-
quartiere oder Überwinterungsquartiere durch die Rodung betroffen sein, könnte dies die loka-
len Subpopulationen ernsthaft beeinträchtigen. Da das ganze Jahr über mit einer Schädigung
der sich in den Quartieren aufhaltenden Fledermausgruppen gerechnet werden muss, käme
zum Quartierverlust eine direkte Beeinträchtigung durch Tötung von Individuen hinzu.
Ob sich die Arten im Gebiet fortpflanzen, kann jedoch nicht sicher gesagt werden. Kleinabend-
segler und Mückenfledermaus wurden nur selten im Spätsommer/Herbst nachgewiesen, so
dass bedeutende Vorkommen im Gebiet sehr unwahrscheinlich sind.
Zumindest die Rauhautfledermaus wurde bereits im Juli, also während der Wochenstubenzeit
gefunden, so dass Reproduktion möglich ist. Sie war im Gebiet ständig so häufig jagend anzu-
treffen, dass von einer größeren Individuenanzahl und von besetzten Quartieren im näheren
Umfeld ausgegangen werden muss. Eine Schädigung des lokalen Bestandes kann nicht völlig
ausgeschlossen werden.
Alle übrigen Arten: Die lokalen Population befinden sich entweder in gutem Erhaltungszustand
oder die Art ist im Naturraum weit verbreitet, so dass für diese Arten allenfalls von einer margi-
nalen Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben auszugehen ist.
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände
Prinzipiell gilt für alle nachgewiesenen und potenziell im Wirkraum vorkommenden Arten, dass
sie durch die großflächigen Rodungen am Flussufer ein wertvolles Jagdrevier verlieren bzw.
dass die Qualität des Jagdgebiets abnimmt. Gerade im Übergangsbereich von Land zu Wasser
ist aufgrund der höheren Strukturvielfalt das Insektenangebot oft besonders hoch. Im Gebiet
konnte insbesondere die Mopsfledermaus im Herbst bei ungünstiger Witterung jagend entlang
der Gehölze beobachtet werden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass diese streng geschützte Art
gerade während der für den Aufbau der Fettreserven „kritischen“ Zeit derartige Strukturen als
Jagdhabitat benötigt.
Für die Arten, die möglicherweise im Wirkraum Baumhöhlen und/oder Spalten hinter Rinde als
Quartier nutzen, kann es zu besonders erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Lebensweise
kommen, da sie durch die Rodung der gehölzbestandenen Deichabschnitte vermutlich Quartie-
re verlieren. Höhlenbäume stehen i. d. R. entweder einzeln, am Rand eines Gehölzes oder am
Ufer, wo sie mehr Sonnenlicht bekommen und dadurch eher „altern“, d. h. schneller größer und
kräftiger werden und auch früher Höhlungen ausbilden als solche, die weiter im Wald stehen.
Von der Rodung sind genau solche Randstrukturen besonders betroffen.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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Die Rodung ist im Frühherbst nach Beendigung der Vogel-Brutzeit geplant. Jedoch werden
Baumquartiere von einigen Arten das ganze Jahr über genutzt (z. B. zur Paarung im Herbst o-
der von Rauhautfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler zur Überwinterung), so dass kein
geeigneter Zeitpunkt für eine Rodung benannt werden kann, bei dem Fledermaus-Bestände mit
Sicherheit nicht gefährdet sind.
Wie hoch die Beeinträchtigung durch Quartierverlust tatsächlich ausfallen wird, kann erst nach
der Höhlenbaumkartierung beurteilt werden.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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Übersicht der Standorte der Fledermaus-Untersuchungen: Die Aufnahmen erfolgten jeweils zwischen A und B und zwischen C und D sowie an verschiedenen Stellen des Staubecken-Ufers (E).
A9 350 m 1 0,3 2 0,6 verläuft im Ackerland ungenügend
A10 350 m 19 5,4 27 7,7 Höhe Schwaig; z. T. Pri-vatgrundstücke betroffen ausreichend
A11 100 m 3 3 3 3 Höhe Einlassbauwerk ungenügend
A12 200 m 4 2 2 1 Entlang des Fahrweges Richtung Sterneck ungenügend
Summe 3990 m 153 411
3.3 Einschätzung der Quartiersituation in den vom Einstau betroffenen Waldflächen
Die von der Rodung nicht betroffenen Waldflächen im Einstaubereich bestehen zu einem we-
sentlichen Teil aus älteren, höhlenfähigen Bäumen. Teile dieser Waldstücke werden
augenscheinlich nicht oder nur extensiv genutzt. Daher muss davon ausgegangen werden,
dass hier ebenfalls ein umfangreiches Quartierangebot besteht, welches bei einer Schädigung
bzw. dem Absterben der Waldflächen bei längerem Einstau verloren gehen würde.
4 Diskussion
4.1 Naturschutzfachliche Bewertung des Quartierangebotes
Die festgestellte durchschnittliche Dichte von 37 natürlichen potenziellen Fledermaus-
Quartieren pro Hektar weist auf einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert für die Höhlen
nutzende Fauna hin. Auch wenn nicht jede Höhle in den Untersuchungs-Abschnitten auf ihre
Nutzbarkeit überprüft werden konnte, so zeigt doch allein das potenzielle Quartierangebot die
überregionale Bedeutung auf. Nach einer Literaturübersicht von ZAHNER (1993) weisen bewirt-
schaftete Mischwälder lediglich vier bis sechs Höhlen pro ha auf. In nicht genutzten Wäldern
wurden dagegen 21 bis 27 Höhlen pro ha gezählt (SCHERZINGER 1996). (Sehr wahrscheinlich
bezogen sich diese Zählungen nur auf Spechthöhlen, so dass weitere nutzbare Strukturen wie
Rindenspalten u. ä. gar nicht gewertet wurden.) Bayernweit fallen zwei Drittel (!) der gesamten
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Waldfläche als Quartierlebensraum für Waldfledermäuse aus.
Die für die Höhlen nutzende Fauna wertvollen Abschnitte befinden sich fast ausnahmslos ent-
lang des Mangfalldeichs östlich der Kreisstraße sowie an der Hangleite im südlichen Bereich
des Projektgebietes (siehe Tab. 2 und Lageplan). Nur in diesen Abschnitten befinden sich aus-
reichend lichte Bereiche mit Solitärbäumen, die das notwendige Starkholz entwickeln können
(s. Abb. 1). Auch die höhlenfähigen Bäume an der Hangleite (A7) befinden sich allesamt oben
an der Kante, wo sie eine 100%ige Besonnung erhalten und genügend Platz vorfinden, um
auch im unteren Teil ihres Stammes Äste auszubilden, die später evtl. abbrechen und einfaulen
können (s. Abb. 2).
Dagegen weisen beispielsweise die ca. 20 Jahre alten Gehölzanpflanzungen an der Böschung
des westlichen Staubeckens (A6) für die betroffenen Tierarten eine nur sehr untergeordnete na-
turschutzfachliche Bedeutung auf. Durch die dichte Pflanzung schießen die Bäume vor allem in
die Höhe, um genügend Licht zu erhalten, und wachsen nur sehr langsam in die Breite. Hier
dauert es noch Jahrzehnte, bis einzelne Gehölze eine naturschutzfachliche Bedeutung errei-
chen (s. Abb. 3).
Die ebenfalls magere Ausbeute an (potenziellen) Höhlen und Quartierbäumen des Abschnitts
A12 entlang des Fahrwegs nach Sterneck zeigt, dass auch ein Hangleitenwald, wenn er
konventionell bewirtschaftet wird, eine eher untergeordnete Bedeutung für die Höhlen nutzende
Fauna aufweist. Es ist davon auszugehen, dass die gesamten Hangleitenwälder an den Rän-
dern des Mangfalltales nur wenig geeignete Quartiermöglichkeiten für Höhlenbrüter und Höhlen
bewohnende Säugetiere bieten.
Fazit: Angesichts des generellen Mangels an Quartieren für die Höhlen nutzende Fauna kommt
den Auwaldresten im Projektgebiet eine überregionale Bedeutung als Quartierareal zu.
Diese Gehölze sind zudem keinem oder nur einem geringen Nutzungsdruck ausgesetzt. Dies
bedeutet, dass das Höhlenangebot in der nächsten Zeit sogar weiter ansteigen würde, da
Weichhölzer schnell überaltern und dann besonders viele Quartiere bieten. Entsprechend ist
ihre Rodung bzw. die Flutung als eine besonders erhebliche Beeinträchtigung für den
gesamten Naturhaushalt in der Region zu werten. Erschwerend kommt hinzu, dass der
Eingriff nicht im erforderlichen Maß ausgleichbar ist (s. Kap. 4.3).
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Abb. 1: Ein Solitärbaum im Hartholz- Auwaldrest A2 auf einer „Lichtinsel“. Abb. 2: Ein Altbaum an der Hangkante von A7.
Abb. 3: In dicht gepflanzten Gehöl-zen kann sich kein artenschutzfachlich wertvolles Starkholz entwickeln.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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4.2 Auswirkungen auf die lokalen Populationen von Höhlennutzern
Neben Vögeln, Fledermäusen und Bilchen (z. B. der Siebenschläfer) nutzen auch Hornissen
Baumhöhlen. Innerhalb dieser „Gilde“ sind aber Fledermäuse besonders von einem Quartier-
mangel betroffen, weil manche Arten wie die im Gebiet vorkommende Mopsfledermaus z. T.
täglich die Quartierbäume wechseln müssen (u. a. zur Feindvermeidung), so dass sie auf ein
hohes Quartierangebot angewiesen sind. Die Fällung so vieler potenzieller Quartierbäume bei
einem generellen Mangel an Quartieren in der Region kann zu einem besonders nachhaltigen
Quartiermangel für die jeweiligen betroffenen lokalen Populationen (Wochenstubenverband)
führen (s. Tab. 1). Die Tatsache, dass die Mopsfledermaus im Rahmen der Untersuchung
hauptsächlich im Herbst auftrat, spricht dafür, dass die Population besonders während einer
„kritischen“ Zeit (Aufbau der für die Überwinterung notwendigen Fettreserven) die Gewässer im
Untersuchungsbereich nutzt. Da die Tiere z. T. kurz nach Beginn der Dämmerung jagend ange-
troffen wurden, müssen sich ihre Quartiere im näheren Umfeld der Gewässer befinden. Mops-
fledermäuse siedeln besonders häufig hinter abstehender Rinde, also einem Quartiertyp, der
nur in Wäldern ohne größeren Nutzungsdruck (wie in Eingriffsbereich) in höherer Dichte vor-
kommt. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Art an Quartierbäumen im Eingriffsbereich
aufhält (ein Beweis wäre nur mittels der sehr aufwändigen Telemetrie oder durch häufige Suche
nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung zu erbringen).
Ähnlich wie bei der Mopsfledermaus ist die Situation auch bei den Arten Wasserfledermaus,
Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, den beiden Abendseglerarten und
der Mückenfledermaus. Allerdings nutzen sie i. d. R. keine absterbende Rinde (den häufigsten
Quartiertyp im Eingriffsbereich) sondern eher Specht, Faul- und tiefere Spalthöhlen.
Ein bisher bei der Bewertung des Eingriffs nicht diskutierter Faktor ist die indirekte Schädigung
der Bäume innerhalb des Stauraumes soweit sie nicht gerodet werden. Vermutlich werden die
verbleibenden Gehölze, d. h., insbesondere die Nadelbäume sowie die Hartholzarten unter den
Laubbäumen, bei längeren Flutungen schwer geschädigt. Mit einem Absterben ist zu rechnen,
da sie Stauwasser, zumal daran bisher nicht gewöhnt, nicht vertragen. Diese Bäume wurden
hinsichtlich des Höhlenangebots nicht genau kartiert, doch ist augenscheinlich von einer hohen
Zahl höhlenfähiger Bäume unter den Laubbäumen auszugehen.
Des weiteren ist damit zu rechnen, dass der Unterwuchs schon bei minimalen Überstauungen
auf Dauer geschädigt wird, da es durch den Eintrag von Erde und Schlamm zu einem massiven
Nährstoffeintrag aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt. Von dieser Art der Schä-
digung wird vor allem der besonders wertvolle Struktur- und Unterwuchsreiche Laubmischwald
im nordöstlichen Bereich des geplanten Rückhaltebeckens betroffen sein, da dieses Areal zu-
erst überstaut und am längsten unter Wasser stehen wird.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Tab. 1: Mögliche Beeinträchtigung der (potenziell) vorkommenden Fledermausarten
RLD RLB A/Av FFH Art wiss. Name in Bäumen
in Bau-werken Mögliche Beeinträchtigung
1 2 G II+IV Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x x
Sehr hoch: Populationsgrößen und Habitataus-stattung generell unzureichend; Verlust potenziel-ler Wochenstuben- und Zwischenquartierhabitate in großem Umfang; Beeinträchtigung des Jagd-gebietes
G 3 3 IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii x! x
Sehr hoch: Paarungs- und (Überwinterungs-) Quartiere im Wirkraum sehr wahrscheinlich; Wo-chenstuben nicht ausgeschlossen. Verlust zahl-reicher potenzieller Quartierhabitate; Beeinträch-tigung des Jagdgebietes anzunehmen
G 2 1 IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri x!
Hoch: Populationsgrößen unbekannt bzw. klein; Habitatausstattung generell schlecht; Verlust etli-cher potenzieller Jahresquartiere möglich; Keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes.
D D D IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus x! x
Hoch: Populationsgrößen und Habitatausstat-tung unbekannt; Verlust etlicher potenzieller Jahresquartiere möglich; Beeinträchtigung des Jagdgebietes anzunehmen.
V IV Braunes Langohr Plecotus auritus x x
Hoch: Erhaltungszustand und Habitatausstattung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Wo-chenstuben-Habitate; erhebliche Beeinträchti-gung des Jagdgebietes (Jagdflug in/an Gehöl-zen);
IV Wasserfledermaus Myotis daubentoni x
Hoch : Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Wochenstuben- und Zwischenquartiere; erhebli-che Beeinträchtigung des Jagdgebietes (Art be-vorzugt Gehölzbestandene Ufer)
1 2 2 II+IV Wimperfledermaus Myotis emarginatus x
Erhöht: Populationsgröße klein, Erhaltungszu-stand und Habitatausstattung generell günstig, kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate; Beeinträchtigung des potenziellen Jagdgebietes (Laubholzreiche, feuchte Wälder);
3 3 3 IV Abendsegler Nyctalus noctula x! x
Erhöht : Erhaltungszustand gut; Habitatausstat-tung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Winter- Männchen- Zwischen und Paarungsquar-tiere möglich; keine Beeinträchtigung des Jagd-gebietes.
3 3 3 IV Fransenfledermaus Myotis nattereri x x
Erhöht: Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Wochenstuben- und Zwischenquartiere möglich; Beeinträchtigung des Jagdgebietes
3 V V II+IV Großes Mausohr Myotis myotis x x
Gering: Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, Populationsdichte hoch, Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate nicht sehr wahrscheinlich; keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes (allenfalls kurzzeitig bei Einstau)
IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (x) x
Gering Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate, allenfalls Zwischen und Paarungsquartiere betroffen; leichte Beeinträch-tigung des Jagdgebietes;
IV „Bartfledermaus“ Myotis mystaci-nus/ brandtii (x) x
Mäßig: Populationsgrößen unbekannt; Habitat-ausstattung ungünstig; Verlust potenzieller Wo-chenstuben-Habitate nicht sehr wahrscheinlich (jedoch von Zwischen- und Paarungsquartieren); Beeinträchtigung des Jagdgebietes;
G 2 2 IV Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor x
Gering : Populationsgrößen und Habitatausstat-tung generell unbekannt; kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate; keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes;
2 3 3 IV Nordfledermaus Eptesicus nilssonii x
Gering: Populationsgrößen unbekannt; Habitat-ausstattung ungünstig; kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes;
Erläuterungen: siehe nächste Seite
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Erläuterungen: RLD: Rote Liste Deutschland (BfN 1998): RLBY: Rote Liste Bayern (LfU 2003): A/Av: Alpen und Alpenvorland (regionalisierte RL)
1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt D = Daten defizitär, keine Einschätzung möglich
FFH = FFH-Richtlinie 92/43/EWG mit Anhang II und IV II: Arten von gemeinschaftlichem Interesse, zu deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV: streng geschützte Arten von gemeinschaftlichem Interesse
x! Überwinterungsquartier (x): nur gelegentliche Nutzung
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese mögliche Beeinträchtigung sowohl den Le-
bensraum der potenziell vorkommenden Haselmaus als auch die Nistmöglichkeiten der Baum-
und Gebüschbrüter sowie das Jagdgebiet aller nachgewiesenen und potenziell vorkommenden