1-1-N HOCHSCHULE HEILBRONN Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 385. Sitzung des Senats am 19. Dezember 2018 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor Studium und Lehre SPO 03 Master Business Administration in Transport und Logistics (MTL) Prof. Dr. Tobias Bernecker, Prof. Dr. Ralf Dillerup Senatsentscheid vom 19.12.2018, redaktionelle Änderung 15.01.2019 erstellt am 23.11 .2018 Seite O von 3
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1-1-N HOCHSCHULE HEILBRONN
Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 385. Sitzung des Senats
am 19. Dezember 2018 verabschiedet.
Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich!
Prof. Dr. Ulrich Brecht Prorektor Studium und Lehre
SPO 03 Master Business Administration in Transport und Logistics (MTL) Prof. Dr. Tobias Bernecker, Prof. Dr. Ralf Dillerup Senatsentscheid vom 19.12.2018, redaktionelle Änderung 15.01.2019
erstellt am 23.11 .2018 Seite O von 3
§ 30 Masterstudiengang ,,Master in Transport und Logistik Management" (MTL)
(1) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 56 Semesterwochenstunden und führt zum Erwerb von 90 ECTS. Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester.
(2) Zur Gestaltung eines individualisierten Studienverlaufs kann auf Antrag beim zugehörigen Prüfungsausschuss ein zusätzliches Studiensemester ergänzt werden. Damit erhöht sich die Gesamtanzahl der ECTS auf 120. Die Semesterlage des zusätzlichen Studiensemesters ergibt sich aus Tabelle 1. Das zusätzliche Studiensemester kann im Rahmen eines Auslandssemesters an einer Partnerhochschule absolviert werden, wobei die Kurswahl durch eine Leistungsanerkennungsvereinbarung (Proof of Recognition) bzw. durch ein Doppelabschluss-Abkommens geregelt wird und im Regelfall 30 ECTS umfasst. Die Mindestanzahl der im Ausland zu erbringenden ECTS beträgt 20. Werden weniger als 30 ECTS an einer Partnerhochschule erfolgreich abgelegt, so sind fehlenden ECTS durch geeignete Kurse an der Hochschule Heilbronn, vorzugsweise aus der HUGS nach Vereinbarung zu komplettieren. Alternativ kann das zusätzliche Studiensemester für ein fachspezifisches Praktikum abgelegt werden. Die Anforderungen dazu werden durch eine Praktikumsvereinbarung durch den gemeinsamen Ausschuss für Prüfungsangelegenheiten geregelt. ·
Lehrveranstaltung
Sem. EDVNr Modul- Bezeichnung Art
Nr.
161100 M1 lntearität und Recht 161101 M1 .1 1 ntegrität und Recht V/Ü
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Prüfungs-leistunq
Umfang Art Dau inSWS er
in Min .
4 1 LR
2 1 LK 90 2 1 LK 90
4 1 LKBR
4 1 LKBK 120
4 1 LK 120
4 1 LR
24
4 1 LKBR
4 1 LKBR
4 1 LA
4 1 LA/LR
4 1 LA
4 1 LKBR
24
Prüfungs-vorleistunq
Art Dauer ECTS in Min .
5 5
5
2,5 2,5
5
5
5
5
5 5
5
5
30
5
5
5
5
5
5
5
5
5 5
5
5
30
30 30
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Summe 30 161240 M14 Master-Thesis 20
3 161241 M14.1 Master-Thesis 1 PT 20
oder 161230 M15 Kolloquium und Persönlichkeits- 10 4 kompetenzen
161232 M15.1 Thesis-Kolloquium 4 1 LR 5
161231 M15.2 Persönlichkeits- und 4 1 5 Teamkompetenzen ' SR
Summe 8 30
Summe - 56 90 (120)
Tabelle 1: Lehrveranstaltungen MTL
(3) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus der Tabelle 1.
(4) Die Regelungen zur Unterrichts- und Prüfungssprache ergeben sich aus§ 3 Abs. 4 des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Heilbronn für die Masterstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern.
(5) Die Modulprüfungen des Masterstudiums sind in nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben :
Prüfungsleistung Prüfungsvor- Gewicht der Note leistunq der
Nr. Bezeichnung Nr. Bezeich- Prüfungsleistung nunq
161230: Modulprüfung Kolloquium und Persönlichkeitskompetenzen
161231
161232 Thesis Kolloquium
161240: Modulprüfung Master Thesis
161241 Master Thesis Summe
Tabelle 2: Modulprüfungen MTL
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5
5
5
(30)
Persönlichkeits- und Teamkompetenzen
5
20
Gewicht der Modulnote
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
(30)
5
25 90 (120)
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(6) Die in Abs. 3 aufgeführten Modulprüfungen sind jeweils nur dann bestanden , wenn alle in den Modulprüfungen vorgesehenen Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend" (4,0) bewertet wurden .
(7) Für die Anmeldung der Master Thesis ist der erfolgreiche Besuch der Veranstaltung „161151 Wissenschafts- und Forschungsmethoden" und „ 161211 Forschungsstudie: Zukünftige Logistiklösungen" erforderlich.
(8) Alle Prüfungsvorleistungen müssen vor Abgabe der Master Thesis erbracht werden.
(9) Das Masterzeugnis enthält die Modulnoten aller iri Tabelle 2 aufgeführten Modulprüfungen und der Masterthesis. Die Modulnote der Modulprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Modulprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen . Dabei wird die Note einer Prüfungsleistung gemäß Tabelle 2 gewichtet. Die Gesamtnote des Masterzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Modulnoten und der Note der Masterthesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte ebenfalls in Tabelle 2 festgelegt sind. Mit dem Masterzeugnis wird im Masterstudiengang „Business Administration in Transport and Logistics" (MTL) der akademische Grad Master of Science (M.Sc.) verliehen.
(10) Studierende, die bei Inkrafttreten der SP03 nach SP02 studieren, können einmalig den Wechsel in die SP03 erklären. Dieser Antrag ist schriftlich und bis spätestens zum 28.02.2019 zu stellen. Studienanfänger/innen ab dem Sommersemester 2019 studieren ausschließlich nach der SP03.
Heilbronn,
Prof. Dr.-lng. Oliver Len en Rektor
Die Prüfungsordnung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 28. Juni 2017, öffentlich bekannt gemacht.
Heilbronn, 15. Januar 2019
Für das Prorektorat Studium und Lehre
Prof. Dr. Ulrich Brecht
SPO 03 Master Business Admin istration in Transport und Logistics (MTL) Prof. Dr. Tobias Bernecker, Prof. Dr. Ralf Dillerup Senatsentscheid vom 19.12.2018, redaktionelle Änderung 15.01 .2019