Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII Konzept: „Individuelles Fallmanagement Konzept: „Individuelles Fallmanagement mit Pflegeassessment und Versorgungsplanung nach § 65 SGB XII -ambulante vor stationäre Pflegeleistungen-“ Kreisseniorenkonferenz am 13.03.2019 Folie 1 13.03.2019 | Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
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Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII · Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII Konzept:„Individuelles Fallmanagement mit Pflegeassessment und Versorgungsplanung
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Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XIIKonzept: „Individuelles Fallmanagement Konzept: „Individuelles Fallmanagement mit Pflegeassessment und Versorgungsplanung nach § 65 SGB XII -ambulante vor stationäre Pflegeleistungen-“
Kreisseniorenkonferenz am 13.03.2019
Folie 113.03.2019 | Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Agenda
� Strategischer Schwerpunkt (WoS)
� Der Mensch im Fokus der Strategie
� Der zurückliegende Fahrplan | Projektplan
� Beteiligungsphase: Interessensgruppen
� Ausgewählte Inhalte des Konzeptes
� Ablaufdarstellung für Beteiligte (Vereinfacht)
� Wie geht es weiter?
� ???Fragen???
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Strategischer Schwerpunkt „Ambulante und
stationäre Hilfen zur Pflege“
� Zuschussbedarf der Produktgruppe: 33,5 Mio. (Jahresergebnis
2017)
� Herausforderung „Demografischer Wandel“
� Herausforderung für die Leistungsanbieter, Gesellschaft und
Sozialleistungssysteme
� Grundprinzip „ambulant vor stationär“
� Gewährung der Sozialhilfe orientiert sich am individuellen
Hilfebedarf der Pflegebedürftigen
• Sicherung eines selbstbestimmten und teilhabeorientierten Lebens
• Bedarfsgerechte Versorgung
• Ressourcenschonende Versorgung
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WirkungWas wollen wir
bewirken?
LeistungWas bieten wir
dafür an?
Verbleib der Menschen in der vertrauten häuslichen Umgebung unter Berücksichtigung des individuellen Pflegebedarfs sollunterstützt werden.
Individuelles Fallmanagement (FM) mit Pflegeassessment und Versorgungsplanung bei fehlender Heimnotwendigkeit
Der Mensch im Fokus der Strategie
Bedarfsgerechte Unterstützung pflegebedürftiger
Menschen
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bewirken? dafür an?
RessourcenWas setzen wir
dafür ein?
MaßnahmenWie setzen
wir es um?Zusätzlicher Personaleinsatz 0,5 VZÄ zur Entwicklung des Konzeptes seit 2018 | Ab 2019 insgesamt 3,0 VZÄ für Pflegeassessment | 2,5 VZÄ für FM
Erstellung eines Konzeptes zum individuellen Fall-management(Projektiert zum 01.01.19 | Umsetzung ab 01.04.19)
Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Der zurückliegende Fahrplan | der weitere Weg
Beschluss-fassung KT
Projekt-start 1: Konzeptions-
Beteili-gungs-phase
Einführung Fallmana- Evaluation
Workshop Kreis Unna
(23.03.17)
Strategie-kom-
mission
(08.05.17)
Beratung ASFG
(27.09.17)
fassung KT
(KA: 11.12.17 |
KT 12.12.17)
start 1:
Projekt-beauftra
gte
04|2018
Konzeptions-phase :
(bis 10|2018)
phase
(4. Quartal 18)
Konzept ASFG
19.11.18
Fallmana-gement im Kreis Unna
zum 01.04.19
Folie 513.03.2019 | Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Evaluation
(In 2019|20)
Zwischen-bericht
11/2019
Beteiligungsphase: Interessensgruppen
Folie 613.03.2019 | Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Ausgewählte Inhalte des Konzeptes
� Mehr als 32seitiges Konzept zzgl. Bedarfsermittlungsinstrument
• Aufgabenwahrnehmung im Pflegemanagement | Fallmanagement im Bereich „Ambulante Hilfen bei Pflegebedürftigkeit“ (50.2)
Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Ausgewählte Inhalte des Konzeptes
� Gesetzliche Grundlagen
� Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII -> Keine Kostenzusage von Leistungen im stationären Pflegefall ohne Bescheinigung „Heimnotwendigkeit“
� Pflegewohngeld nach dem APG NRW -> Freiwillige Heimnotwendigkeitsprüfung möglich
� Heimnotwendigkeitsprüfung SGB XII erfolgt generell nicht vor Tages-, Ersatz- und Kurzzeitpflege
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nicht vor Tages-, Ersatz- und Kurzzeitpflege
� Keine Bindungswirkung SGB XI und XII
� Wunsch- und Wahlrecht -> Steht im Vordergrund des Fallmanagements
� Heimnotwendigkeit -> Prüfung über Bedarfsermittlungsinstrument | Versorgungsplan
� Mehrkostenvorbehalt
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Ausgewählte Inhalte des Konzeptes
� 20seitiges Bedarfsermittlungsinstrument zum Fallmanagement verankert
• Partizipation,
• Personenzentrierung,
• ICF-Orientierung,
• die Zielorientierung und den rechtskreisübergreifenden Hilfeartenmix | Versorgungsplan bei amb. Hilfen
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Hilfeartenmix | Versorgungsplan bei amb. Hilfen verbindlich.
� Gutachten orientiert sich
• an den Begutachtungsrichtlinien des MDKs nach dem neuen Begutachtungsassessment
• teils an den fachlichen Maßstäben des Bedarfsermittlungsinstrumentes für die Gesamtplanverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz „BEI_NRW der Landschaftsverbände“
Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Gutachten zur Feststellung einer Heimnotwendigkeit des Pflegemanagements Kreis Unna - Vorrangprüfung - § 65 SGB XII
� Heimnotwendigkeitsprüfung SGB XII erfolgt generell nicht vor Tages-, Ersatz- und Kurzzeitpflege
� Kurzzeitpflege etc. nicht möglich (=fehlender Platz | fehlendes SGB XI Budget): Entscheidung zur Heimnotwendigkeit -auch nach Aktenlage-befristet und vorbehaltlich Nachprüfung möglich! (Ortstermin folgt )
Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
06.11.18: AG Stationäre Altenpflege07.11.18: AG Tagespflege07.11.18: DB-Multiplikator: Pflege- und Wohnberatung08.11.18: AG Kurzzeitpflege14.11.18: Sitzung: PSAG Psychiatrie | Betreuer19.11.18: AG Pflegeberatung und Krankenhaussozialdienste | Pflegeüberleitung 19.11.18: Ausschuss für Soziales, Familie und Gleichstellung
27.11.18-31.12.19: Einrichtung „Interdisziplinäre AG Fallmanagement SGB XII“
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27.11.18-31.12.19: Einrichtung „Interdisziplinäre AG Fallmanagement SGB XII“ Auftrag: Beantwortung von konzeptionellen Einzelfragen | Begleitung des Evaluationsprozesses 2019
Ab 01.11.18 – lfd.: Öffentlichkeitsarbeit, u.a. Internet, Anschreiben, Flyer, Pressegespräche 06.03.19: AG Stationäre Altenpflege
Folie 1413.03.2019 | Fachbereich Arbeit und Soziales | Hilfen bei Pflegebedürftigkeit (Eggert)
Empfehlungen für Seniorenbeauftragte | Ehrenamtler
� Hinweis an Pflegebedürftige mit PG 2 & 3 | Betreuer | Angehörige vorAufnahme: Voraussetzung für Kostenübernahme nach SGB XII ist u.a. die Bescheinigung zur Heimnotwendigkeit.
� Hinweis an Pflegebedurftige: Teilen Sie geplante Überleitungen vom Krankenhaus in stationären Pflegeeinrichtungen –bei Einverständnis des Pflegebedürftigen- frühzeitig dem Fallmanagement mit.
� Bei Eilbedürftigkeit: Überleitung Pflegebedürftiger aus dem KH -> Be-� Bei Eilbedürftigkeit: Überleitung Pflegebedürftiger aus dem KH -> Be-scheinigung der Heimnotwendigkeit nach Aktenlage vorbehaltlich Nachprüfung möglich.
� Empfehlen Sie bis zur Entscheidung über die Heimnotwendigkeit die Tages-, Ersatz- und Kurzzeitpflege (Heimnotwendigkeitsprüfung nach SGB XII erfolgt nicht), sofern akute Pflegebedarfe bestehen.
� Empfehlen Sie die Pflege- | Wohnberatung und das Fallmanagement SGB XII
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Wirkungsorientierte Steuerung im FB 50:
Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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