This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
mengen- u. wertmäßige Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen, ...) aller Vermögensteile u. Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Körperliche und Buchinventur.(§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nrn. 2.1.1bis 2.1.3 BewertR)
Inventur:
ausführliches Bestandsverzeichnis, das das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Art, Menge und Wert ausweist. (Tabellenform) Grundlage eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses.(§ 70 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik, Nr. 2.1.4 ff. BewertR)
Vermögens-rechnung(Bilanz):
zu Summen und Gruppen zusammengefasste Darstellung aller Vermögens- und Schuldenwertein Kontenform (§ 85 KommHV-Doppik)
Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur: Die Bestandsaufnahme darf innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Der ermittelte Bestandswert wird dann wertmäßig auf den Bilanzstichtag hoch- oder zurückgerechnet.
Wertfortschreibung (Inventur vor dem 31.12):Wert am Tag der Inventur+ Wert der Zugänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag- Wert der Abgänge zw. Inventur u. Abschluss-Stichtag= Wert am Abschluss-Stichtag
Wertrückrechnung (Inventur nach dem 31.12):Wert am Tag der Inventur- Wert der Zugänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur+ Wert der Abgänge zw. Abschluss-Stichtag u. Inventur= Wert am Abschluss-Stichtag
Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Vorauss.: Anlagevermögen (§ 98 Nr. 4 KommHV-Doppik)
1. AHK bis 410 € netto (GWG):
Behandlung als Aufwand (§ 79 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik)
Konto: 5223
Veranschlagung als Aufwand (§ 98 Nr. 6 KommHV-Doppik) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 KommHV-Doppik) und als Auszahlungim Finanzhaushalt (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 KommHV-Doppik)
Sonderfall Sammelposten (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik):• wenn zur Vereinfachung gerechtfertigt + Steuerungsfunktion gewährleistet• von 150,01 € netto bis 1.000 €
Konten:
Aktivierung: 085
Finanzrechnung: 7832
Abschreibung (AfA): 5716 (mit 20 %)
Achtung: Sammelposten bleibt unverändert, Verkaufserlöse sind Erträge (Kto. 4542)
Veranschlagung: AfA i.H.v. 20 % im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik ) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22 KommHV-Doppik)
Investitionen und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) II
2. AHK über 410 € netto und keine Sammelpostenbildung:
Konten:Aktivierung auf dem entsprechenden KontoAuszahlung: 7831AfA : 5711 – 5715
[wenn abnutzbar, zeitanteilige (§ 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 KommHV-Doppik, Nr. 6.8.3 BewertR), planmäßige AfA (§ 79 Abs. 1 Satz 1 KommHV-Doppik), i.d.R. linear (§ 79 Abs. 1 Satz 2 KommHV- Doppik) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik) ]
Veranschlagung: planmäßige AfA (§ 98 Nr. 2 KommHV-Doppik ) im Ergebnishaushalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 KommHV-Doppik) und AHK im Finanzhaushalt (i.d.R. § 3 Abs. 1 Nr. 22
KommHV-Doppik)
3. AHK über 1.000 €: Behandlung immer analog Nr. 2!
Achtung: Werterfassungsgrenze immer 150,01 € netto (§ 71 Abs. 4, § 79 Abs. 2 Satz 5 KommHV-Doppik) bzw. 500,01 € netto bei Erstinventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik)!
Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen in der Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung und dem Eröffnungsbilanzstichtag, anzusetzen (§ 79 Abs. 1 KommHV-Doppik)
Für Vermögensgegenstände, die vor länger als fünf bzw. 10 Jahren angeschafft oder hergestellt wurden, kann hiervon abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand ermittelt werden können (§ 92 Abs. 2 KommHV-Doppik). In diesem Fall sind Ersatzwerte anzusetzen.
Werterfassungsgrenzen: 500,01 € netto bei der erstmaligen Inventur (§ 92 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Doppik), 150,01 € netto danach (§ 71 Abs. 4 KommHV-Doppik)
Ergebnisrechnungskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und werden im Ergebnisrechnungskonto (ERK), das in das Eigenkapitalkonto einfließt, abgeschlossen.
S HEigenkapital
Minderung des Eigenkapitals
Mehrung des Eigenkapitals
Aufwandskonten Ertragskonten
Aufwendungen (z.B. Entgelte):vermindern Eigenkapital und bilden den Werteverzehr im Unternehmen abErfolgswirksame Wertabflüsse
Erträge (z.B. Mieterträge):erhöhen das EigenkapitalErfolgswirksame Wertzuflüsse
Finanzrechnung:- direkte Cash-Flow-Rechnung- Darstellung/Ermächtigung Investitionen und Finanzierung- Liquiditätsbetrachtung- Vergleichbarkeit mit Kameralistik
Finanzrechnungskonten sind Unterkonten des Kontos liquide Mittel und werden über das Finanzrechnungskonto, abgeschlossen.Sie sind originär zu bebuchen durch-direkte Bebuchung statt Bank oder Kasse oder -durch statistisches Mitführen.
S Hliquide Mittel
Mehrung des Zahlungsmittelbestandes Minderung des Zahlungsmittelbestandes
Einzahlungskonten Auszahlungskonten
Unterkonten des Kontos liquide Mittel(Bank und Kasse)
• zur Darstellung des Werteverzehrs durch Nutzung, technischen Fortschritt, Verschleiß und außergewöhnliche Ereignisse
• für das abnutzbare Anlagevermögen• auf der Grundlage der Anschaffungs- oder Herstellungskosten• zeitanteilig im Jahr der Anschaffung (§ 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-
Doppik)• in der Verwaltung: nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§
79 Abs. 1 Satz 4 KommHV-Doppik)• i.d.R. linear• Buchungssatz: Abschreibungen an Bestandskonto• Vermögensgegenstände über 150 € und unter 1000 € netto:
Erfassung auf gesondertem Konto und Abschreibung über 5 Jahre (§ 79 Abs. 2 Satz 4 KommHV-Doppik) – Kann-Bestimmung!Buchungssatz: Abschreibungen auf Sammelposten an Sammelposten
• wenn wirtschaftliche Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen und Zeitpunkt der Zahlung verschiedene Jahre betreffen
• Arten:1. Zahlungsvorgang im Nachjahr (antizipative Rechnungs-
abgrenzung):Buchung am 31.12: Sonstige Forderungen an Ertragskonto oderAufwandskonto an Sonstige VerbindlichkeitenBuchung bei Zahlungseingang/Bezahlung:Liquide Mittel an Sonst. Ford. oderSonst. Verb. an Liquide Mittel
2. Zahlungsvorgang im Jahr vor der wirtschaftlichen Zuordnung (transitorische Rechnungsabgrenzung):Buchung am 31.12: Aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) an Aufwandskonto oderErtragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung (PRA)Buchung zu Beginn des neuen Geschäftsjahres:Aufwandskonto an ARA oderPRA an Ertragskonto