Sicherheitsbeleuchtung Schweiz
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Im Notfall müssen Menschen so schnell und sicher wie möglich aus einem Gebäude evakuiert werden. Eine perfekte Sicherheitsbeleuchtung und die Aus leuchtung von Fluchtwegen ist daher unerlässlich. Kraftvolle Leuchten mit innovativen Optiken geben die gewünschte Sicherheit – ohne selbst gross in Erscheinung zu treten. So kann Architektur un behelligt ihre Wirkung entfalten.
5
Editorial Ein Notfall ist keine Seltenheit 6–7
Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung Rechtsvorschriften und Normengremien 8–9
nach SN EN 1838 Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung 10–11
Schutzziel und Brandschutzkonzept 12–13
Sicherheitsbeleuchtung Einsatzzweck und Einsatzort 14–15
nach SN EN 1838 Rettungswege 16–17
Antipanikbeleuchtung 18
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung 19
Anforderungen an Sicherheitskennzeichen 20–21
Vorteile von Sicherheitszeichenleuchten 22–23
Methoden der Sicherheitsbeleuchtung Kombiniert, integriert oder autark 24–25
Installationsvorschriften Schaltungsarten und Bezeichnungen 26–27
Notwendigkeit der Sicherheitsbeleuchtung 28–29
Sicherheitsstromquellen und Stromversorgung 30–31
Brandschutz Batterien und Batterieanlagen:
Sicherheitsanforderungen nach SN EN 50272 32–33
Arten der Unterbringung und Lüftung 34–35
Standorte für LPS / CPS Anlagen 36–37
Räumlichkeiten der Unterbringung 38–39
Kabelsysteme 40–41
Verlegesysteme 42–43
Sicherheitssysteme und Anwendungen 44–45
Planung und Unterlagen 46–47
Prüfung und Wartung 48–49
Brandlast 50–51
Übersicht Produktbezeichnungen 52–53
Kontakte für Notbeleuchtung 54–55
6
2010 2011 2012 2013 2014 2015
25
30
40
35
20
15
10
5
0
Ein Notfall ist keine SeltenheitEditorial
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen findet man fast überall. Meistens unscheinbar und dezent, aber doch allgegenwärtig. Sie begegnen uns im Kino, in der Tiefgarage, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden, in der Disco oder im Einkaufszentrum. Beinahe jedes gewerblich genutzte Gebäude benötigt eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
Stromausfall in Minuten
n ungeplante Unterbrechungen n geplante Unterbrechungen
Entwicklung der durchschnittlichen – geplanten und ungeplanten – Unterbrechungsdauer pro Endverbraucher und Jahr (Quelle: ElCom)
Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zentraler Bestandteil jedes Brand schutz konzeptes und oft eine Notwendigkeit, um das geforderte Schutzziel zu erreichen. Der Schutz der Personen im Gebäude hat immer oberste Priorität und ist die Aufgabe der Sicherheitsbeleuchtung. Sie ermöglicht ein sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall. Ein Brand im Gebäude ist nur ein Worst-Case-Szenario. Selbst ein ein facher Stromausfall reicht aus, dass Menschen die Orientierung verlieren, Panik und Personenschäden ent-stehen.
Auch im Brandfall muss die Sicherheitsbeleuchtungsan- lage stets für einen gewissen Zeitraum ihre Funktion erfüllen, um Personen sicher aus dem Gebäude zu leiten.
Viele erschreckende Beispiele aus der jüngeren Vergan-genheit zeigen, wie schnell Panik entsteht und welche Auswirkungen sie haben kann. Eine funktionierende Notbeleuchtungsanlage ist integraler Bestand teil der Panik vermeidung. Ausserdem weist uns die Rettungs-wegkenn zeichnung auch ohne Stromausfall immer den Weg in sichere Bereiche.
Eine gute Sicherheitsbeleuchtungsanlage zeichnet sich durch gewissenhafte Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung aus.
Berichtsjahr
8
Rechtsvorschriften und NormengremienGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung
Gesetze
ArG Arbeitsgesetz
ELeG Elektrizitätsgesetz
PrSG Bundesgesetz über die Produktesicherheit
UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung
BSG Kantonale Brandschutzgesetze
Verordnung
PrSV Verordnung über die Produktesicherheit
LeV Leitungsverordnung
NIV Niederspannungsinstallations-Verordnung
NEV Niederspannungs-Erzeugnis-Verordnung
VEMV Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit
VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen
Normen/Vorschriften
BSR Brandschutzrichtlinie: Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung
Suva Richtlinien
EN Europäische Norm
SN Schweizer Norm
NIN Niederspannungsinstallationsnorm SEV 1 000
STP Stand der Technik Papier für Notbeleuchtung
Rechtsvorschriften Schweiz
Brandschutz in der SchweizDie Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist in 21 Kantonen der Schweiz gültig. Ausserhalb gelten das kantonale Brand-schutzgesetz und die SN EN-Normen.
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Normengremien
Rangordnung Wirkungsgrade
Allgemein Bereich Elektrotechnik
Weltweit ISO International Organisation for Standardisation
IEC International Electrotechnical Commision
CIE Internationale Beleuchtungskommission
Europa CEN Comité Européen de Normalisation CENELEC Comité Européen de Normalisation Electrotechnique
Schweiz SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
SEV/SNV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik
SLG Schweizerischer Lichtgesellschaft SICTA Swiss Information and Communications Technology Association
SLG FG Notbeleuchtung Normengremium für Notbeleuchtung
electrosuisse/ Schweizerisches Elektrotechnisches CES Komitee
Öffentlich zugänglich
Staatliche Hoheit
Selbstregulierung Wirtschaft
Nicht bis schlecht zugänglich
Gesetze
Verordnungenund Erlasse
Spezifikationen / Richtlinien von Verbänden
Stand der Technik Papier(STP)
Firmennormen
Anerkannte Normen(von ISO / IEC / ITU-T / CEN / CLC / ETSI / SNV / CES / asut)
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Die Notbeleuchtung gliedert sich in zwei Bereiche:
ErsatzbeleuchtungErsatzbeleuchtung soll das Fortsetzen von Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Energieversorgung er möglichen. Sie stellt meist die gleichen Beleuchtungs stärken zur Verfügung, wie die allgemeine Beleuchtungs anlage. Man benötigt Ersatz be leuchtungs anlagen oft in sicherheits-relevanten Anlagen, wie zum Beispiel Leit ständen in Kraft-werken oder auch teuren Produk tions prozessen in der Industrie.
SicherheitsbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuch tung, der Personen das ge fahr lose Verlassen eines Gebäudes ermöglicht. Ausserdem müssen eventuell ge fährliche Arbeiten noch beendet werden können.
Die Sicherheits beleuchtung gliedert sich wiederum in vier Bereiche: nn Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswegenn Sicherheitszeichennn Antipanikbeleuchtung nn Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit
besonderer Gefährdung
Europäische Norm – SN EN 1838
Strom kann jederzeit ausfallen: durch Sturm, starkes Gewitter, Feuer, Bau arbeiten oder Netzüberlastung.
Im Ernstfall müssen das gefahrlose Verlassen der Gebäude sowie der Einsatz von Rettungskräften gesichert sein. Folgende Mindestanforderungen für die Notbeleuchtung sind in der Euro päischen Norm SN EN 1838 definiert:nn Die Notbeleuchtung muss mindestens doppelt so hell
wie der Mond bei sternen klarer Nacht leuchten.nn Die Zahl der Sicherheitszeichen muss ausreichen, um
den Weg in die Sicherheit ein deutig zu weisen.
Bei der Sicherheitsbeleuchtung ist ein Wartungsfaktor von 0,8 zu berücksichtigen. Dieser Faktor stammt aus einer IEC Publikation von 1997.
Ersatzbeleuchtung
Wirtschaftlich oder
technisch wichtige Arbeiten
weiterführen
Notbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung
Rettungswege *
AntipanikBeleuchtung
Sicherheitszeichen
Bereiche mit be sonderer Gefährdung
* Rettungswege und Hindernisse ausleuchten
Ersatz und SicherheitsbeleuchtungGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838
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Ziele der Sicherheits beleuchtung für Fluchtwegenn gefahrloses Verlassen der Problemzonen bei
Ausfall der allgemeinen Stromversorgungnn ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf
Rettungswegen und in Ge fahrenzonen nn leichtes Auffinden der Brandbekämpfungs- und
Sicherheits einrichtungen
Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Antipanik beleuchtungnn geringere Wahrscheinlichkeit einer Paniknn sicheres Erreichen der Rettungswegenn ausreichende Sehbedingungen und Orientierung
Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer GefährdungFür potenziell gefährliche Arbeitsabläufe und Situationen gelten besondere Anforderungen. Die Sicherheit des Be dienungspersonals und aller an wesenden Personen erfordert angemessene Ab schaltmass nahmen, zum Beispiel:nn bei laufenden Maschinennn in Laboren mit gefährlichen Stoffennn für Überwachungsplätze und Stellwartennn elektrische Betriebsräume
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Schutzziel und BrandschutzkonzeptGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung nach den Brandschutzrichtlinien
Schutzziel erreichen In erster Linie gilt es, aktiven Personenschutz im Gebäude sicher zustellen, gefolgt vom Tier- und Sachschutz. Das Erreichen eines Schutzziels ist ein kontinuierlicher Prozess. Er beginnt bei der Er richtung eines Objekts und wird mit regelmässiger Inspektion und Wartung fortgesetzt.
Festlegung der Schutzziele
Zielgrössen des Sicherheitskonzeptes
Bestimmung der Sicherheitsindikatoren
Festlegung von Prioritäten
Festlegung qualitative und quantitative Schutzziele
Externe EinflussfaktorenUnternehmensbezogene
Einflussfaktoren
Bauvorhaben (Objekt)
Projekt-planung
Wartung
Inbetrieb-nahme
Installation
Gefährdungs-analyse
Sicherheits- und Brandschutzkonzept
Produkt-auswahl
Schutzziel
Bauliche Schutzziele Brandschutznormnn Sicherheit von Personen und Tieren gewährleistennn Brände und Explosionen vorbeugen und die Ausbrei-
tung von Hitze, Rauch und Flammen begrenzennn Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten und
Anlagen begrenzennn Tragfähigkeit während einer bestimmten Zeit erhaltennn Wirksame Brandbekämpfung ermöglichen und Sicher-
heit der Rettungskräfte gewährleistennn Flucht- und Rettungswege baulich vor Bränden sichern
und dadurch gefahrenlose Evakuierung ermöglichennn Ausbreitung des Feuers durch Brandabschnitte baulich
begrenzennn Funktionen erhalten und Möglichkeiten schaffen, um
die gefährdete Umgebung schnellstmöglich und sicher verlassen zu können
Mit Massnahmen in der Norm und den Richtlinien werden diese Schutz ziele erfüllt. Die aus den Vorschriften entnommenen Brand schutzmass nahmen bilden in ihrer Gesamtheit ein Brandschutz konzept. Die Brand schutz vorschriften stellen die minimalen Anforderungen dar, die erfüllt werden müssen, um ausreichenden Branschutz sicherzustellen. Diese standardisierten Brandschutz konzepte decken etwa 80 Prozent der Bau vorhaben ab.
Bedeutung und Ziele der Sicherheit im Unternehmennn Sicherheit als Grundbedürfnisnn Rechtliche Ansprüche Dritter verhindernnn Schäden durch Ereignisse minimieren oder verhindernnn Indirekte, langfristige Schäden durch Ereignisse verhindernnn Verstösse gegen Ordnungsrechtliche Bestimmungen verhindernnn Schäden für Betroffene verhindern oder minimieren
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1
2
2
1
2
3
2
3
3
BrandschutzbehördeÜbereinstimmungs erklärung
Errichter technischer Brandschutz
Errichter
Eigentümer und NutzerschaftÜbereinstimmungs erklärung
Fachplaner techn. Brandschutz Installations-Attest
FachplanerÜbereinstimmungs erklärung
QS Verantwortlicher BrandschutzÜbereinstimmungs erklärung
Aufbau BrandschutzkonzepteWie sind nun solche Brandschutzkonzepte aufgebaut? Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung. Alle relevanten Einflussgrössen sollen erfasst werden. Das Brand-schutz-konzept startet mit einer Objektdokumentation, bestehend aus den rechtlichen Grundlagen, den Defi ni tionen und An-wendungsgrenzen, dem Bau- und Nutz ungsbeschrieb und den Plänen.
SN EN 50172Um sicherzustellen, dass die Sicherheits beleuchtungs-anlage in Übereinstimmung mit SN EN 1838 projektiert wird, müssen vor Projektierung der Anlage Pläne bereitge-stellt werden, die die Auslegung des Gebäudes und aller bestehenden oder vorgeschlagenen Rettungswege, Feuer-melder und Brandschutz einrichtungen zeigen und auf die Lage aller Hindernisse, die die Flucht behindern können, hinweisen.
Aufgaben der Eigentümer und Nutzerschaft gemäss BSR 11 – 15
Gebäude bis 11 m
Gebäude bis 30 m
Hochhäuserüber 30 m
nn Wohnennn Büronn Schulenn Parking (über Terrain, im 1. UG oder 2. UG)nn Landwirtschaftnn Industrie- und Gewerbe mit q bis 1 000 MJ/m2
nn Beherbergungsbetriebenn Räume mit grosser Personenbelegung (< 300)nn Verkaufsgeschäftenn Parking (unter Terrain im 3. UG oder tiefer)nn Industrie- und Gewerbe mit q über 1 000 MJ/m2nn Hochregallager
nn Beherbergungsbetriebe nn Bauten mit unbekannter Nutzung
1 Brandrisiko: klein2 Brandrisiko: normal bis erhöht3 Brandrisiko: erhöht bis hoch
Qualitätssicherungsstufen (QSS) BSR 11 – 15
15
WC
1
2
35
6
7
8 - 104> 1 Lux
> 5 Lux
> 1 Lux
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtungnn Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für
Eva kuierungs massnahmen notwendig sindnn Installation der Leuchten mindestens 2 Meter
über dem Boden (nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe)
nn Einhalten der Gleichmässigkeit
6 nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale Be-leuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht werden;
7 nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde-, den Brand bekämpfungs einrichtungen und der Anzeigen der Brandmelde anlage erreicht werden;
8 nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung;9 nahe* Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung
und nahe* Rufanlagen.10 Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrichtungen
für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Toilet-ten für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.
1 nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür;2 nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe
direkt zu beleuchten und nahe* jeder anderen Niveau-änderung;
3 beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen, Richtungszeichen an Rettungswegen und andere Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungs- be dingungen beleuchtet werden;
4 bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der Gänge/Flure**;
5 nahe* jedem letzten Ausgang und ausserhalb des Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich;
Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungsmassnahmen gewährleistet ist, muss eine räumliche Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen :
* „nahe“ bedeutet üblicherweise ein Abstand von nicht mehr als 2 Meter in der Horizontalen
** „bei“ bedeutet, dass beide Richtungen ausgeleuchtet werden sollen
nn Vermeidung von physiologischer Blendungnn beleuchtete oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen
entlang des Fluchtwegesnn angemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei poten-
ziellen Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen
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RettungswegeSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838
1 m
2 m
0,5 lx 1 lx 0,5 lx < 40 > 1 < 40
Die Aufgabe der Notbeleuchtung für Fluchtwege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheits einrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können.
Fluchtwege > 2 mnn Betrachtung als mehrere 2 m breite Streifen odernn Antipanikbeleuchtung
Fluchtwege < 2 m Beleuchtungsstärke Emin > 1 lx (E
min = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)
Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 1,25 lx Neuwert)
Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 Entlang der Mittellinie des Rettungsweges darf das Verhält nis der höchsten zur niedrigsten Beleuchtungsstärke einen Wert von 40 : 1 nicht über schreiten.
Messebene = bis 2 cm über dem Boden
Montagehöhe ≥ 2 m
Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5
Lmin/cd 500 900 1 600 2 500 3 500 5 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.
Farbwiedergabe Ra ≥ 40
Betriebsdauer für Rettungswege Mindestanforderung 1 Stunde
Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke
Brandbekämpfungs- und Sicherheits einrichtungen: 5 lx vertikal beleuchten
Notbeleuchtung 1 lx
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U
[lm]
[V]
Φ
t
t
60ϒ
60ϒ
60ϒ
60ϒ
BlendbereichBlendbereich
BlendungsbegrenzungBei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstärke innerhalb einer Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale für alle von Azimut-winkeln bestimmten Werte nicht überschrei-ten. Die Grenzwerte für alle anderen Ret-tungswege (wie Treppen) und Bereiche dürfen bei keinem Winkel überschritten werden.
Wartungswert der Fläche Die Anforderungen dieser Norm sind (Mindest-)War tungswerte. Sie sind für den kompletten Zeitraum bis zum Ende der Lebens dauer der einzelnen Bestandteile anzusetzen. Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen. Die Planung der Not beleuchtung ist unter Ansetzung der schlechtesten Umgebungs bedingungen – wie geringer Lichtstrom oder grösste Blendwirkung – zu erstellen. Nur das über die gesamte Lebens dauer direkt abstrahlende Licht wird in die Berechnung einbe-zogen. Der Beitrag reflektierten Lichts der Raum begrenzungs flächen ist zu vernachlässigen. Werden indirekt strahlende Leuchten oder Decken-fluter eingesetzt, bei denen die Leuchten zusammen mit der reflektie-renden Fläche wirken, kann die erste Reflektion (basierend auf dem Wartungs wert der reflektierenden Fläche) berücksichtigt werden. Weitere Reflektionen sind zu vernachlässigen.
Max. Lichtstärke der Sicherheits -be leu chtung für Rettungswege und
Antipanikbeleuchtung / max
h < 2,5 m 500 cd 1 000 cd
2,5 ≤ h < 0,3 m 900 cd 1 800 cd
3,0 ≤ h < 0,3 m 1 600 cd 3 200 cd
3,5 ≤ h < 0,3 m 2 500 cd 5 000 cd
4,0 ≤ h < 0,3 m 3 500 cd 7 000 cd
h ≥ 4,5 m 5 000 cd 10 000 cd
Lichtpunkthöhe über dem Boden
Max. Lichtstärke der Sicher heits-be leuchtung für Arbeits plätze mit
besonderer Gefährdung / max
Grenzwerte der physiologischen Blendung
Hinweis zur PhasenausfallserkennungBei Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefähr-dung muss die geforderte Beleuchtungs stärke dauernd vorhanden sein oder innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht werden.
10 % von Enenn > 15 lx
solange Gefahr besteht
NotbetriebNetzbetrieb ≤ 0,5 sSpannungsausfall
< 0,5 s
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AntipanikbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838
Die Aufgabe der Antipanikbeleuchtung ist es, die Wahrscheinlichkeit einer Panik zu verringern und durch ausreichende Lichtverhältnisse ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen (wie in stark frequen tierten Hallen). Dazu sollte die Anti panikbeleuchtung direkt nach unten strahlen und Hindernisse bis zu zwei Meter über der Bezugsebene beleuchten.
Beleuchtungsstärke
Emin ≥ 0,5 lx(E
min = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden; Randbereiche mit
einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt)
Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 (0,625 lx Neuwert)
Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 lx
Messebene = bis 2 cm über dem Boden
Montagehöhe ≥ 2 m
Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5
Lmin/cd 500 900 1 600 2 500 3 500 5 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.
Farbwiedergabe Ra ≥ 40
Betriebsdauer für Antipanikbeleuchtung Mindestanforderung 1 Stunde
Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke, innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke
≥ 0,5 lx
> 1 lx > 1 lx
Hinweis zur Phasenausfalls erkennung Fällt die Spannung der allge meinen Stromversorgung über eine Zeit von mehr als 0,5 Sekunden im Bereich von 60 bis 85 Prozent der Netz nenn spannung, so muss die Sicher heitsstrom versorgung die Versorgung der notwendigen Sicherheits beleuchtung selbsttätig übernehmen.
U
Netzbetrieb
100%
50%
[lm]
[V]
Φ
t
t
Notbetrieb≤ 0,5 s
≤ 5 s ≤ 60s
Spannungsausfall
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Arbeitsplätze mit besonderer GefährdungSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838 und und SUVA
Hinweis zu WartungswertenDer Wartungswert der Be leuchtungsstärke von 15 lx darf keinesfalls unterschritten werden. Stroboskopische Effekte wie zum Beispiel bei rotierenden Maschinen teilen sind auszu schliessen. LED-Leuchten oder Leuchten mit elek tronischen Vorschaltgeräten ver meiden stro-boskopische Effekte.
Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung sind Bereiche, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind und bei denen eine Sicherheits-beleuchtung erforderlich ist:nn Laboratoriennn Bereiche mit langnachlaufenden Arbeitsmittelnnn Elektrische Betriebsräume, die bei Ausfall der
künst lichen Beleuchtung betreten werden müssennn Schaltwarten und Leitständenn Arbeitsplätze an ungesicherten heissen Bädern oder Giessgrubennn Arbeitsplätze an offenen Grubennn Arbeitsplätze auf Baustellen≥ 15 lx
Beleuchtungsstärke
Emin 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes mindestens aber 15 lx(E
min = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)
Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 18,75 lx Neuwert)
Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 10 : 1
Messebene = auf Arbeitsplatzhöhe
Montagehöhe ≥ 2 m
Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5
Lmin/cd 1 000 1 800 3 200 5 000 7 000 10 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dür-fen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.
Farbwiedergabe Ra ≥ 40
Betriebsdauer für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Solange eine Gefährdung besteht
Einschaltverzögerung Innerhalb 0,5 Sekunden oder dauernd vorhanden sein
20
> 150 mm
Anforderungen an SicherheitskennzeichenSicherheitsbeleuchtung nach SN EN ISO 7010
Lweiss max
: Lweiss min
= 10 : 1
15 : 1 < Lweiss
: Lgrün
> 5 : 1
Lgrün max
: Lgrün min
= 10 : 1
Erkennungsweite d = p x s d Erkennungsweite in Meter (m) p Höhe des Piktogrammss 200 (Konstante) für hinterleuchtete Zeichen,
100 (Konstante) für beleuchtete Zeichen
Bei Sicherheitszeichen für Fluchtwege unterscheidet man zwischen „Hinterleuchteten Sicher heitszeichen“ (mit interner Licht quelle) sowie „Beleuchteten Sicher - heits zeichen“ (mit externer Licht quelle beleuchtet) und „Un beleuchteten Sicherheitszeichen“ (keine direkte Lichtquelle). Die Zeichen höhe hat Einfluss auf die Er ken nungsweite bzw. die Anzahl der zu planenden Sicherheitszeichen leuchten. Sicher heitszeichen müssen ent sprech end den räumlichen Bedingungen klar erkennbar sein.
BSR 17 – 15 Unbeleuchtete und nicht hinterleuchtete Sicherheits-zeichen sind nachleuchtend auszuführen.
Sicherheitszeichen müssennn eine klare Zeichensprache sprechen nn physikalische Anforderungen erfüllennn nicht höher als 20° über der horizontalen
Blickrichtung des Betrachters montiert seinnn eine Mindestseitenlänge von 150 mm haben
Leuchtdichte WeissLeuchtdichte Farbe
Hinterleuchtete Sicherheitszeichen
Leuchtdichte > 2 cd /m2 aus allen relevanten Blickrichtungen (Notbetrieb) > 500 cd/m2 im weissen Bereich (Netzbetrieb) (EU > 500 cd/m2; Empfehlung SLG > 150 cd/m2)
Farbe und Aussehen SN EN ISO 7010
Gleichmässigkeit Gleichmässigkeit der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe ≤ 10 : 1
Leuchtdichteverhältnis 5 : 1 ≤ ≤ 15 : 1
Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 %, innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke
21
d
p
d
p
d
p
20°
20°
20°
p =
p =
d100
d65
p =d
200
Die Mindestseitenlänge p von hinterleuchteten Sicherheitszeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d.
Bei unbeleuchteten Sicherheits zeichen ist die minimale Fläche A abhängig von der grössten Erkennungs weite d.
Die Mindestseitenlänge p von beleuchteten Sicherheitszeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d.
Hinterleuchtetes Sicherheitszeichen
Beleuchtetes Sicherheitszeichen
Nachleuchtendes Sicherheitszeichen
Erkennungsweite Mindestseitenlänge
d [m] p [mm]
30 m 150 mm
40 m 200 mm
70 m 350 mm
Erkennungsweite Mindestseitenlänge
d [m] p [mm]
15 m 150 mm
20 m 200 mm
35 m 350 mm
Erkennungsweite Mindestseitenlänge
d [m] p [mm]
9,75 m 150 mm
13 m 200 mm
22,75 m 350 mm
22
500 cd/m2 25 cd/m2 25 cd/m2
150 mcd/m2 80 mcd/m2 65 mcd/m2
Vorteile von SicherheitszeichenleuchtenSicherheitskennzeichnung nach BSR 17 – 15
Start in den Notbetrieb 10 min 20 min
Das nachleuchtende Schild leuchtet nach 10 Minuten so schwach, dass die Er kennungsweite nur noch ca. 5 m beträgt.
Sicherheitszeichenleuchte500 cd/m2 Leuchtdichte der weissen Kontrastfarbe bei Sicherheitszeichenleuchte in Dauerschaltung
Nachleuchtendes Schild150 mcd/m2 Leuchtdichte der weissen Kontrastfarbe eines lang nachleuchtenden Schildes unter Anregungsbeleuchtung
Vergleich der Leuchtdichten:
Anordnung
nn Die Fluchtrichtung ist – wenn nicht sofort ersichtlich oder wenn sich Personen aufhalten, die mit den örtli-chen Verhältnissen nicht vertraut sind – mit Richtungs-anzeigen zu kennzeichnen (z.B. vertikale und horizon-tale Fluchtwege, Richtungsänderungen).
nn Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, sind zu kenn-zeichnen.
nn Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und so angeordnet sein, dass von jedem Standort eines Rau-mes mindestens ein Sicherheitszeichen sichtbar ist.
nn Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen sind innerhalb eines Gebäudes einheitlich auszuführen.
nn Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von Flucht wegen und Aus gängen sind quer zur Fluchtrichtung auf Tür-sturzhöhe anzubringen.
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25 cd/m2
43 mcd/m2
25 cd/m2 25 cd/m2 25 cd/m2
30 mcd/m2 19 mcd/m2 12 mcd/m2
Gültige Piktogramme nach SN EN ISO 7010
30 min 40 min 50 min 60 min
Nach einer Stunde ist der Zeicheninhalt erst unmittelbar vor dem Schild erfassbar.
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Kombiniert, integriert oder autark Methoden der Sicherheitsbeleuchtung
Die Flucht- / Rettungswegbeleuchtung kann mit bestehenden Leuchtensystemen kombiniert werden. Einzelne Lampen oder LEDs der Allgemein beleuchtung übernehmen dann im Notbetrieb die Beleuchtung des Rettungs weges. Der Vorteil liegt in einem einheitli-chen Deckenbild und keinem zusätzlichen Leuchtenbedarf. Nachteilig ist oftmals der höhere Anschlusswert der integrierten Lösung. Häufig werden solche Systeme auch bei der Nachrüstung einer Sicherheitsbe-leuchtung in bestehenden Objekten verwendet.
Bei zentral versorgten Systemen genügt meist ein entsprechendes Betriebsgerät. Im Notbetrieb kann die Lampe dann, je nach Betriebsge-rät, entweder mit vollem oder mit vorgegebenem Licht strom betrieben werden. Bei Einzelbatteriesystemen werden Akku und Elektronik in die Leuchten integriert. So wird die Lampe im Notbetrieb mit einem reduzierten Lichtstrom betrieben.
Bei integrierten Leuchtensystemen ist die Sicherheitsbeleuchtung als getrennte Einheit in eine Leuchte für die Allgemeinbeleuchtung integriert. Somit entsteht ein einheitliches Deckenbild und die Sicher-heit wird erhöht. Wurden in früheren Zeiten hierfür häufig einfache Glühlampen verwendet, fällt die Wahl heute häufig auf Lösungen mit LEDs. Diese sind wesentlich kleiner und haben eine geringere Leistungsaufnahme.
Auch bei kombinierten Leuchten sind sowohl Einzelbatterie- wie auch zentral versorgte Systeme möglich.
Kombinierte Sicherheitsbeleuchtung Integrierte Sicherheitsbeleuchtung
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Separate Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung haben sich mit der Einführung kleiner LED-Leuchten etabliert. Sie sind unscheinbar an oder in der Decke montiert und werden durch die Funktion der Allge-meinbeleuchtung nicht beeinflusst.
Integrierte Sicherheitsbeleuchtung Autarke Sicherheitsbeleuchtung
KonformitätSicherheitsleuchten müssen den allgemeinen A nforder un gen und Prüfungen entsprechen (SN EN 60598-2-22 und SN EN 60598-1 sowie SN EN 4844-1 und SN EN 4844-2). Besondere Sicherheit geben hier die vorgeschriebene CE-Konformitätserklärung und die freiwillige ENEC- oder TÜV Type Approved Prüfung.
Einzelbatterieleuchten Bei Einzelbatterieleuchten ist stets das Her stellungs datum sowie das Datum der Inbetriebnahme auf dem Typenschild zu vermerken. Ausser-dem muss die Leuchte mindestens über eine Anzeige verfügen, die eine Aussage über den Zustand der Leuchte macht. Die Batterie muss für einen Betrieb von mindestens vier Jahren ausgelegt sein.
Sicherheits beleuchtung für den Einzelbatteriebetrieb sind mit einer Prüfein richtung oder der Anschlussmöglichkeit für eine Prüfeinrichtung auszurüsten. Wo früher gerne manuelle Prüftaster verwendet wurden, sind Leuchten heute vielfach serienmässig mit einer Prüfautomatik ausge stattet. Wesentlich mehr Komfort bietet allerdings eine zentrale Prüfeinrichtung, da diese auch das Protokol lieren im Prüfbuch über-nimmt.
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L N PE L´L N PE L´L N PE L´
LNPE
Netzbetrieb An Aus Geschaltet
Notbetrieb An An An
Schaltungsarten und BezeichnungenVorgaben gemäss SN EN 1838 und NIN
Alle Sicherheitszeichen- und Sicher heits-leuchten in Dauerschaltung sind permanent eingeschaltet. Im Notbetrieb werden die Leuchten von der anliegenden Netzspannung über die Umschalt einricht ung versorgt.
Sicherheitszeichen- und Sicherheitsleuchten in Bereit schafts schaltung werden nur aktiv, wenn die normale Be leuch tung nicht funktio-niert (Netz aus fall) oder bei manuell und auto matisch laufenden Tests.
Kombination aus Bereitschafts- und Dauer-schaltung. Sicherheitsleuchten im geschalteten Dauerlicht werden nn mit der Allgemeinbeleuchtung
eingeschaltetnn aktiv, wenn die Netzspannung ausfälltnn bei manuell oder automatisch ausgelösten
Tests eingeschaltet.
Dauerschaltung Bereitschaftsschaltung Geschaltetes Dauerlicht
Schaltungsarten für Einzelbatterieleuchten
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CH
Verteiler
Stromkreis
Leuchte
EN
(Durchmesser der Kenn zeichnungen ø 30 mm)
Codierung von SicherheitsleuchtenSicherheitsleuchten verfügen über eine deutlich sichtbare Codierung, die aus drei oder vier Feldern besteht:
Beispiel Typenschild
Dauer des Notbetriebes (nur bei Einzelbatterie)10 = 10 min | 60 = 1 h | 120 = 2 h | 180 = 3 h
Einrichtungen (4 Stellen)
Betriebsart (1 Stelle)
Bauart (1 Stelle)X – Einzelbatterie | Z – Zentralbatterie
A – enthält eine Prüfeinrichtung B – enthält Fern schaltung für Ruhe-Zustand C – enthält Fernaus schaltmöglichkeit D – Leuchte für Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung E – Leuchte mit nicht austauschbarer Lampe oder nicht
austauschbaren Lampen und/oder Batterie
0 – Bereitschaftsschaltung 1 – Dauerschaltung 2 – Kom binierte Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung 3 – Kombi nierte Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung 4 – Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Bereitschaftsschaltung 5 – Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Dauerschaltung 6 – Tochtersicherheitsleuchte
Innerhalb der Leuchten müssen die Lampen für den Notbetrieb mit einer grünen Markierung gekennzeichnet werden welche einen Durchmesser von 5 mm hat.
Die Leuchten müssen leicht erkennbar und dauerhaft durch eine rote Markierung sowie einer Verteiler und Stromkreisnummer gekennzeichnet sein.
28
Notwendigkeit der SicherheitsbeleuchtungAnforderungen gemäss BSR 17 – 15
BSR 2.1 AllgemeinesJe nach Personenbelegung, Geschosszahl, Lage, Aus dehnung und Nutzung sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte mit ausreichend dimensionierten Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen sowie mit Sicherheitsbeleuchtungen und Strom ver sorgungen für Sicherheitszwecke auszurüsten.
Nicht aufgeführte Nutzungen oder Gebäudearten sowie provisorische Bauten und Anlagen sind sinngemäss zu beurteilen.[1] Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Notwendigkeit.[2] Nur für zivil genutzte Schutzbauten und Anlagen.[3] Nur für besondere Bereiche und Einrichtungen.[4] Anordnung im Bereich von Fahrgassen.
Sicherheitszeichen sind für Bereiche in Dauerschaltung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten können!
• • erforderlich • empfehlenswert
BSR 17 – 15 Anforderungen für bestimmte Nutzung und GebäudeartenGebäude und Anlagen, Räume
Industrie- und Gewerbebauten, Verkaufsräume
Bürobauten
Schulbauten
Beherbergungsbetriebe, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime
Beherbergungsbetriebe, z. B. Hotels
Abgelegene Beherbergungsbetriebe z. B. Berghütten[1]
Bauten mit Räumen mit grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäfte
Parkings
Hochhäuser
Unterirdische Schutzbauten[2]
• • • • • • [3]
• • • • •
• • • • •
• • • • • [3]
• • • •
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• • • • • •
• • • • • • [4]
• • • • •
• • • • •
Sich
erh
eits
zeic
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nich
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hei
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sich
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Sich
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tun
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für
Flu
chtw
ege
für
Flu
chtw
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in R
äum
en
30
Sicherheitsstromquellen und StromversorgungEinsatzformen
Einzelbatterieanlage EBnn besteht aus einer wartungsfreien Batterie und einer
Lade- und Kontrolleinrichtungnn versorgt hinterleuchtete Sicherheitszeichen oder
Sicherheitseinrichtungen
Zentrales Stromversorgungssystem CPS (Central Power System)nn Batterieanlage ohne Leistungsbegrenzungnn besteht aus einer Batterie sowie einer Lade- und
Kontroll einrichtungnn versorgt die notwendigen Sicherheits einrichtungen
Stromversorgungssystem mit Leistungs begrenzung LPS (Low Power System)nn begrenzte Ausgangsleistungnn besteht aus einer Batterie und einer Lade- und
Kontroll einrichtung nn versorgt notwendige Sicherheitsein richtungen bis
zu einer Anschlussleistung von 1 500 W bei 1 Stunde Nennbetriebsdauer
31
Einzelbatterie Low Power System Central Power System
Zulässige Leuchtenanzahl
keine Begrenzung keine BegrenzungEmpfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis
keine BegrenzungEmpfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis
Leuchtenprüfanforderungen
Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22
Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22
Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22
Leistungsbegrenzung keine 1 500 W 1h oder 500 W 3h keine
Batterie anforderungen nn Gasdichte NiCd Batteriennn Verschlossene Bleibatterien mit
Ventil – NiMh/Li-Ion zulässig wenn die Sicherheit und die Gebrauch bar-keits dauer erreicht wird
Wartungsarme, gasdichte oder verschlossene Batterien in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896
Wartungsarme, geschlossene oder verschlos-sene Batterien in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896
Gebrauchbarkeitsdauer Mind. 4 Jahre nach SN EN 60598-2-22 Mind. 10 Jahre bei 20 oC Mind. 10 Jahre bei 20 oC
Unterbringung der Batterie
Geregelt in der SN EN 50272-2. Es dür-fen maximal zwei Sicher heits leuchten versorgt werden.
Geregelt in der SN EN 50272-2 und in der EltBau Verordnung.
Geregelt in der SN EN 50272-2 und in der EltBau Verordnung.
Ladezeit 20 h für 90 % der Nennbetriebsdauer 10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h
10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h
Tiefentladeschutz erforderlich bei mehr als 3 NiCd Zellen erforderlich erforderlich
Endstromkreise nicht relevant* Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten*
Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten*
EB, LPS, CPS
Bei Dauerschaltung muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptver teiler der Sicherheitsbe-leuchtung überwacht werden.
EB, LPS, CPS
Bei Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung für die allgemeine Be leuchtung im Verteiler für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges führen kann, so muss diese Steuer ung mit überwacht werden. Im Störungsfall ist dann die in der Betriebs art „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der Sicherheits-beleuchtung wird die Sicher heits beleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist. Beim Zurück schalten auf die Spannung der allgemeinen Strom versorgung muss die Wieder-zündung der Lampen der allgemeinen Beleuchtung berücksichtigt werden. Innerhalb eines Endstromkreises ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbe-trieb und Dauerbetrieb zulässig, wenn bei einer Störung oder einem Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung sichergestellt ist. Dabei darf nicht automatisch auf die Stromquelle für Sicher heitszwecke (Batterie) umgeschaltet werden.
Steuerungs und Bussysteme Die Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig von Steuerungs- und Bussystemen der allgemeinen Beleuchtung sein. Eine Koppelung beider Systeme ist nur mittels Schnittstellen zulässig, die eine galvanische Trennung beider Bussysteme voneinander sicherstellen. Tritt ein Fehler in Steue-rungs- und Bussystem der allgemeinen Beleuchtung auf, so darf dieser Fehler nicht die ordnungs-gemässe Funktion der Sicherheitsbeleuch tung beeinflussen. Führt ein Fehler des Steuerungs- und Bussystems der allgemeinen Beleuchtung zu einem Ausfall der allgemeinen Beleuch tung eines Raumes oder Rettungsweges, so ist diese Steuer ung zu überwachen. Im Fehlerfall ist dann die in der Betriebsart „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheits be leuchtung einzuschalten.
* Die Sicherheitsbeleuchtung muss für Dauer- oder Be reitschaftsbetrieb ausgeführt sein, eine Kombination von beiden Betriebsarten ist ebenfalls zulässig. Die Sicher heitszeichen sind zu be- oder hinterleuchten. Die Lichtquelle muss ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein. Sicherheits-zeichen für Rettungswege in Arbeits stätten sind nicht in Dauerbetrieb zu führen.
EB LPS
eBox MS1200
600 250
1200
CPS
1800
600850
CPS K
32
Batterien und Batterieanlagen Sicherheitsanforderungen nach SN EN 50272
Zum Schutz der Anlage und zum Schutz der Personen vor Gefahren durch die Batterien, sind die Batterieanlagen in entsprechenden Räumen unterzubringen. Generell gibt es drei Möglichkeiten: Besondere Räume, besondere, getrennte Bereiche in elektrischen Betriebsräumen oder in separaten Schränken oder Kombischränken.
Bei der Auswahl einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit können folgende Kriterien wichtig sein:nn äussere Gefahrennn Schutz vor Gefahren durch die Batterienn Schutz vor Zutritt unbefugter Personen nn Schutz vor externen Umwelteinflüssen
Der gewählte Raum muss gross genug sein, um alle Wartungs arbeiten durchführen zu können. Ein Fluchtweg von mindestens 600 mm Breite vorhanden ist. Unabhängig von der gewählten Unterbringungs art muss der Schutz gegen direktes Berühren, indirektes Berühren und direktes-indirektes Berühren gewährleistet sein.
33
Erheben der Lüftungs bedingungen
Batterie Typ Batteriekapazität [Ah]C
10 bei 1,8 V pro Zelle
7,2 Ah 12 Ah 24 Ah
Erforderlicher Luftvolumenstrom bei künstlicher Lüftung [m3/h] 0,04 0,07 0,13
Querschnittsfläche der Lüftungsöffnungen bei natürlicher Lüftung [cm2] 1,06 1,81 3,63
Daten für die Belüftung von Batterieräumen nach EN 50272-2 (bei I Gas 1 = Ladungserhaltung)
Beschriftung und KennzeichnungAusserhalb der Anlage sind folgende Schilder anzubringen:nn „Gefährliche Spannung“ (bei Batteriespannung > 60 V)nn „Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten“nn „Akkumulator“, „Batterieraum“
Kennzeichnungsschilder müssen auf jedem Block oder jeder Zelle vor-handen sein. Es ist ratsam, jeden Block oder jede Zelle eindeutig iden-tifizierbar zu beschriften. Folgende Anleitungen sind in der Nähe der Batterie für das Wartungspersonal zugänglich anzubringen:nn Name des Herstellers oder Lieferantennn Typbezeichnungnn Nennspannung der Batterienn Nenn- oder Bemessungskapazität der Batterie mit Angabe
der Entladezeitnn Name des Errichtersnn Datum der Inbetriebnahmenn Hinweise auf Sicherheitsempfehlungen, Bedienung und Wartungnn Informationen zur Entsorgung und Wiederaufarbeitung
LüftungDurch eine natürliche oder technische Lüftung ist zu gewährleisten, dass, dass der Sicherheitsgrenzwert von 4 Prozent vol. Wasser stoff-anteil nicht überschritten wird. Andernfalls gelten die Räume als explosionsgefährdet.
GesundheitsschutzElektrolyte von Batterien können zu Ver ätzungen führen. Daher ist in der Nähe der Batterie ein Wasseranschluss oder Wasservorrat vorzu-sehen, um sich gegebenfalls reinigen zu können.
Im Nahbereich von Batterien ist nie ganz auszuschliessen, dass sich explosive Gase bilden. Aus diesem Grund ist ein Mindest abstand durch eine Luftstrecke einzuhalten. In diesem Bereich dürfen keine funken-bildenden oder glühenden Betriebsmittel vorhanden sein.
Nach SN VDE 0100-560:2013-10 ist an zentraler, ständig überwachter Stelle eine Meldeeinrichtung vorzusehen. Diese muss folgende Infor-mationen der Zentralbatterieanlage anzeigen:nn Anlage betriebsbereitnn Batteriebetriebnn Störung
Natürliche LüftungBatterieräume oder -schränke erfordern je eine Öffnung für Zuluft und Abluft. Der Quer schnitt beträgt mindestens A = 28 x Q.
Die Lüftungsöffnungen müssen an einer gut geeigneten Stelle angebracht sein, das heisst:nn an gegenüberliegenden Wänden odernn mit mindestens 2 Meter Abstand (bei Lage in der gleichen Wand)nn technische Lüftungnn Das Ladegerät muss mit dem Lüftungs gerät gekoppelt sein,
um je nach Lade betrieb den erforderlichen Luftvolumen strom zur Verfügung zu stellen.
nn Die Luft ist in die Umgebungsluft ausserhalb des Gebäudes abzuführen.
34
Unterbringung von BatterienIn Batterieanlagen muss ein Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile sichergestellt werden:nn Schutz durch Isolierung aktiver Teilenn Schutz durch Abdeckung oder Umhüllungennn Schutz durch Hindernisse 1)
nn Schutz durch Abstand 1)
1) Bis max 120 V
Batterien bis 60 V Nenn spannung (als Schutzklein spannung) erfordern keinen Schutz gegen direktes Berühren.
Batterien und Batterieanlagen Brandschutz: Arten der Unterbringung und Lüftung
Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, gilt für die Unterbringung:nn besondere Räume für Batte rien innerhalb von Gebäudennn besonders abgetrennte Betriebsstätten in Räumen,
z. B. in Arbeitstätten wie Büros, Maschinenräumen, Werkstättennn Schränke oder Behälter innerhalb oder ausserhalb von Gebäudennn Batteriefächer in Geräten
Zusätzlich bei Kapazitäten > 1 500 Ah Nennkapazität:nn elektrolytbeständiger Fussboden nn Übertritt vom Elektrolyt in angrenzende Räume ist zu verhindern
Gilt für die Unterbringung, die Schal-tung und den Betrieb von ortsfesten Akku mu latoren und Batterieanlagen mit Nennspannung bis 1 500 V.
Zur Batterie E30
Batterie
Lüftung
HVS
F90
HVS
Zur Batterie E30
Batterie
Lüftung
35
12
Lebensdauer (Jahre)
Umgebungstemperatur(°C)
10
8
6
4
2
5020 25 30 35 40 45
Umgebungstemperatur (°C)
Lebe
nsda
uer
(Jah
re)
Die Lebensdauer von BatterienDie EN 60598-2-22 gibt für Einzelbatterieleuchten eine Mindest lebens-dauer von 4 Jahren vor. Bei Zentral batterien sprechen Hersteller von einer Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren. Doch hier ist Vorsicht geboten. Diese Lebensdauer sinkt mit steigender Umgebungs temperatur rasant. Aus diesem Grund kann Zumtobel die 5-Jahres-Garantie auch nur für die Sicherheits leuchte geben, jedoch nicht für die Batterien und die Leuchtmittel.
Bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C weisen Zentralbatterie-anlagen eine Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren auf. Diese nimmt ab: bei 30 °C beträgt sie nur noch 5 bis 6 Jahre und bei einer Um gebungs-temperatur von 40 °C lediglich nur noch 2,5 bis 3 Jahre.
Lüftung von Batterieräumennn Berechnung des Querschnitts der Zu- und Abluft öffnungen
in Batterieräumen gemäss SN EN 50272-2.nn Technische Belüftung ab einer Ladeleistung über 3 kWnn Wenn der natürliche Luftvolumenstrom Q nicht sichergestellt
werden kann, ist eine technische Entlüftung erforderlich. Eine Koppelung des Lüftungssystems ist erforderlich mit dem Ladegerät.
Ermittlung der Ladeleistung (PL):
PL = 4*) x x 230 Vn
* Vorgegebener Faktor
Beispiel für eine wartungsarme, gasungsarme Bleibatterie laut nebenstehender Tabelle:
PL = 4*) x (4 x ) x 24 V = 122,88 W
Hier ist die natürliche Belüftung ausreichend.
l100
32100
36
Standorte für LPS / CPS AnlagenBrandschutz gemäss BRV 17 – 15
Variante 1
Hauptverteilung
El 60
LPS / CPS Sicherheitsstromquelle
EW-Ein-speisung Messung Grobabgänge Unterverteilung Sicherheits stromquelle
Variante 2
LPS / CPS
Variante 1: Notlichtanlage freistehend im Verteilungsraum.Abstand von Haupt-verteilung mindestens 0,8 m
Variante 2: Notlichtanlage direkt neben Unterver-teilung oder Haupt verteilung. Die Ab-trennung muss mind. EI 60 sein.
Abstand mind. 0,8 m
Aufstellen von Anlagen inklusive Batterienn Stromquellen für Sicherheitszwecke sowie deren Steuerein-
richtungen müssen ortsfest installiert sein. Sie sind in Räumen mit kleiner Brand gefährdung unterzubringen.
nn Der Feuerwiderstand des Aufstellungsraums hat dem Feuer wider- stand des Tragwerks von Bauten und Anlagen oder Brandabschnit-ten zu entsprechen, beträgt jedoch mindestens EI 30. Türen sind mit Feuerwider stand EI 30 zu erstellen.
nn Stromquellen für Sicherheitszwecke sind von Verteil anlagen (Schalt-gerätekombinationen) der allgemeinen Stromversorgung mit Feuer-widerstand EI 60 abzutrennen.
Abstand mind. 0,8 m
Lüftung
Zulässige Standorte der Stromquellen für Sicherheitszweckenn Sanitärverteilräumenn Telefonzentralennn Räume mit Sicherheitsanlagennn Räume mit Niederspannungsverteilanlagen der allgemeinen Strom-
versorgung: Strom quellen für Sicherheitszwecke sind mit Feuer-widerstand EI 30 abzutrennen oder mit einem Abstand von mindes-tens 0,8 Meter in einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen.
Nicht zulässige Standorte der Stromquellen für Sicher heitszweckenn Fluchtwegenn Lüftungszentralennn Putzräumenn Lager und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen nn Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen
Brandabschottung El 60
37
NYM
nn Aufteilung je Brandabschnitt in unabhängigen Stromkreisnn Maximal 20 Sicherheitsleuchten pro Kreisnn Mindestens 1,5 mm2 Leitungs querschnittnn Min. E 30 Installation bis zur ersten Leuchte/Brandabschnitt
Brandabschottung
Brandabschnitt I Brandabschnitt II
Lüftung
EI 30
LPS / CPS
UVA
38
Stromkreisumschaltung
Räumlichkeiten der UnterbringungBrandschutz
Anordnung der Umschalteinheiten und den zugehörigen Überstromunterbrecher für NotbeleuchtungEs ist eine allseitige Abtrennung mit Feuerwiderstand EI 30 anzubringen, ausser an der Front. Die Abtrennung soll im Verteiler möglichst weit unten platziert werden. Empfeh-lung SLG: Unterste DIN-Schiene 0,4 m ab Zugangs ebene. Die Abtrennung muss 1 – 2 cm über die Ab deckung vor-stehen. In dieser Anordnung dürfen keine Akku enthalten sein.
Rot gekennzeichnet die EI 60 RF1 Abschottung der allseitigen Abtrennung ohne Deckel mit IP2XC
Schnitt der EI 60 RF1 Abschottung ohne Deckel mit IP2XC
≥ 0,4 m
Ab fertigen Boden
Die Kabeleinführung muss bauseits EI 60 RF 1 abgedichtet sein
PVC Abdeckung
Anordnung der Umschalteinheiten und Überstromunterbrecher für Notbeleuchtung in der Schaltgerätekombination in der untersten Ebene.
Kennzeichnung: Die Umschalteinheiten und die zugehörigen Überstrom-unterbrecher müssen mit dem Warnhinweis „Achtung Fremdspannung“ versehen sein.
39
HVACPS
UVS
6
5
4
3
21
7
8
9
InstallationsbeispielBSR 17 – 15 Verteilnetz 17– 03dNIN 2015 Installation und Verlegearten
Obergeschoss
Erdgeschoss
Untergeschoss
1 Zentrale Notbeleuchtungsanlage2 Installaltion im gleichen Brandab-
schnitt ohne Funktionserhalt3 Brandabschottungen 4 Funktionserhalt min. E 30 Installation:
Zentrale Stromversorgungssysteme für die Sicherheitsbeleuchtungen sind in voneinander unabhängige Bereiche (Gruppen) zu unterteilen.
5 Unterverteiler, die weitere Brand-abschnitte versorgen, sind mit Feuer-widerstand min. E 30 auszuführen oder in einem entsprechenden Raum E 30 zu installieren.
6 Standard Abzweigdose: Absicherung und Selek tivität des End strom kreises wird im Unter verteiler sichergestellt
7 Installation in min. E 30 zu einem weiteren Brandabschnitt
8 Installation Phasenüberwachung ohne E 30
9 Phasenüberwachung: Das Auftreten von Fehlern wie Kurzschluss, Unter-bruch oder Erdschluss darf andere Gruppen nicht beeinflussen.
Brandabschnitt
BrandabschnittBrandabschnitt
BrandabschnittBrandabschnitt
Beispiel einer Verkabelung E 30Die Installation muss 3-polig (L N PE) ausgeführt werden. Neutralleiter darf nicht kombiniert werden.Max. 20 Leuchten pro Stromkreis
40
KabelsystemeBrandschutz
PVC/FR
HF
FRNC
LSOH
FE 5
FE 180
E 30
E 60
E 90
KabeltypenElektrokabel werden in zehn Klassen typisiert. Zuleitungen für die Sicherheits beleuchtung über verschiedene Brand abschnitte müssen in der dritthöchsten Klasse E 30 ausgeführt sein.
Isol. Erhalt „180“ Min. Die vier brandtechn. Grundanforderungen werden für die Prüfung nach IEC 60 331 vorausgesetzt.
CH VKF Norm Isolationserhalt „5“ Min. halogenfrei, raucharm, selbstverlöschend, geringe Brandfortleitung, temp.-beständig 90 °C
CH VKF Norm Isolationserhalt „0“ Min. halogenfrei, raucharm, selbstverlöschend
Low Smoke ohne Halogene
Flam Retardant, Non Corrosive (keine korrosiven Gase)
Halogenfrei
Polyvinylchlorid/Flam Retardant (flammhemmend)
Für Installationen bei welchen Funktionserhalt 60 Minuten gefordert wird
Für Installationen bei welchen Funktionserhalt 30 Minuten gefordert wird
Um Prüfungen bei ex tremsten Anforderungen (ca. 1 000 °C) bestehen zu können
> 30 Minuten: E 30
> 60 Minuten: E 60
> 90 Minuten: E 90
Klassifizierung entsprechend der gemessenen Dauer des Funktionserhaltes
FE 0
41
Prüfung von Kabeln
Aca
Keine Reaktion. Tragen nicht zum Brand bei
Eca
Keine Anforderung Keine Anforderung
Keine Flammenausbreitung. Keine Feuerausbreitung (1,5 m). Geringe Wärmefreisetzung. Tragen minimal zum Brand bei.
Keine Flammenausbreitung. Keine Feuerausbreitung (2,0 m). Verminderte Wärmefreisetzung. Brennbar, tragen zum Brand bei.
Keine Flammenausbreitung. Verbesserte Wärmefreisetzung. Brennbar, tragen zum Brand bei.
Keine Flammenausbreitung. Keine Feuerausbreitung (1,75 m). Sehr geringe Wärmefreisetzung. Tragen minimal zum Brand bei.
Keine Flammenausbreitung. Brennbar, tragen zum Brand bei.
s (smoke): Rauchentwicklungs1 geringe Rauchentwicklung und langsame Verbreitungs1a kaum eingeschränkte Sichtverhältnisses1b leicht eingeschränkte Sichtverhältnisses2 mittlere Rauchentwicklung und -verbreitungs3 möglicherweise starke Rauchentwicklung/-verbreitung d (droplet): brennende Tropfen/Partikeld0 keine brennenden Tropfen oder Partikel innerhalb 1 200 sd1 keine brennenden Tropfen oder Partikel nicht länger als 10 Sekunden innerhalb 1 200 sd2 möglicherweise anhaltendes brennendes Abtropfen a (acidity): Säureentwicklunga1 leicht korrosive Rauchgase a2 mittel korrosive Rauchgasea3 möglicherweise stark korrosive Rauchgase
B2ca
Geringe Reaktion
Cca
Verminderte Reaktion
Dca
Verminderte Reaktion
B1ca
Sehr geringe Reaktion
Eca
Verminderte Reaktion
42
VerlegesystemeBrandschutz
Versuchsaufbau vor der Prüfung
Versuchsaufbau nach der PrüfungBildquelle: Fotos von Dätwyler Cables GmbH
Prüfung auf Funktionserhalt, SN 4102 Teil 12nn Funktionsprüfung der elektri schen Kabelanlagen in
Verbindung mit praxisge rechten Tragesystemen und Schellennn Prüfung gilt als bestanden, wenn während der vorgese henen
Dauer des Funktions erhaltes kein Kurzschluss und keine Unterbrechung des Stromflusses eingetreten ist
Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung Für die Stromversorgung für Sicherheitsbeleuchtung sind geeignete, von der normalen Stromversorgung unabhängige Strom quellen einzusetzen. Als geeignete Stromquellen für Sicherheits zwecke gelten: Akkus, wie Einzelbatterien, Gruppenbatterien und Zentral-batterien; Zusätzliche Einspeisungen aus der normalen Stromversorgung sind für die Kennzeichnung der Fluchtwege und für die Sicherheits-beleuchtung nicht erlaubt.
Zulässige Standorte für Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtungnn Sanitärverteilräumenn Telefonzentralennn Räume mit Sicherheitsanlagennn Räume der allgemeinen Stromversorgung
Stromquellen für Sicherheitswecke sind mit Feuerwiderstand EI 30 abzutrennen oder mit einem Abstand von mindestens 0,8 m in einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen. Siehe auch Modul C 3.3.4
Arten von Kabelanlagennn Starkstromkabelnn isolierte Starkstromleitungennn Installationskabelnn Installationsleitungen für Fernmelde- und Informa tions -
ver ar bei tungs anlagen einschliesslich zugehöriger Verbindungs-elemente, Tragevor richtungen und Halterungen
Bestandteile einer Kabel anlagenn Tragesystemnn Kabelnn brandschutztechnisch ge prüfte Dübel und Schrauben
Richtlinien für Kabel und Leitungsanlagennn normkonform entsprechend EN 50265-1 und EN 50265-2-1nn kurzschluss- und erdschlusssichere Verlegung zwischen
Sicherheitsstrom quelle und der zugehörigen ersten Schutzein-richtung für Überstrom sowie zwischen Batterie und Ladegerät
nn nicht in der Nähe von brennbaren Materialiennn Kabel und Leitungen für die Sicherheitsstromversorgung
anderer Bereiche dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geführt werden
43
El 30
Allgemeines Netz Sicherheits-Netz
Verlegearten über den Brandabschnitt
Sicherheitskabel und Verlegesysteme
Kabelleiter*Befestigungsabstand max. 1,2 m
Kabelrinne*Befestigungsabstand max. 1,5 m
Leitungsschutzkanal Bügelschellen mit und ohne Langwanne*Befestigungsabstand max. 0,6 m
Kabelanlage nach SN 4102-12*Befestigungsabstand 0,5 – 0,8 m *Befestigungsabstand max. 0,6 m
*Befestigungsabstand max. 0,6 m
* Werte abhängig von Prüfergebnissen des Kabelherstellers und der Belastung.
Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz unter Putz, in Beton oder Mauerwerk.
Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz im Installations-kanal mit Feuerwiderstand entsprechend der maxima-len vorgeschriebenen Betriebsdauer, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30.
Bei offener Verlegung muss der geforderte Funk-tionserhalt des Sicherheitsnetzwerkes unter Berück-sichtigung des geeigneten Tragsystems, geeigneter Montage und Leitungsführung gewährleistet werden.
Hermannschelle*Befestigungsabstand 0,5 – 0,8 m
44
Sicherheitssysteme und AnwendungenBrandschutz
Erstellen von Kabel und Leitungsanlagen mit FunktionserhaltKabel- und Leitungsanlagen für Sicherheitszwecke müssen so befestigt und errichtet werden, dass die Funktion der Stromkreise im Brandfall, gemäss dem Schutzziel, nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass sie in Funktionser-halt erstellt werden müssen. Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs- und Bussys-teme von Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben Anforderungen genügen wie die Kabel und Lei-tungen, die für die Einrichtungen für Sicherheitszwecke selbst verwendet werden. Dies gilt nicht für Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den Betrieb der Sicher-heitseinrichtungen haben. Der Funktionserhalt kann nur dann gewährleistet sein, wenn sämtliche Komponenten in einer Anlage die E 30, E 60 oder E 90 Prüfung nach DIN 4102-12 (E) erfüllen.Die Installation über den Brandabschnitt hat gemäss dem Brandschutz und dem objektspezifischen Sicherheitskon-zept zu entsprechen, für Notbeleuchtung min. E 30.Die Betriebszeit einer Notbeleuchtung muss min. 60 Min betragen, kann aber gemäss dem Brandschutz und dem objektspezifischen Sicherheitskonzept mehr betragen.
Die Kabel- und Leitungsanlagen sind immer in der obers-ten Lage zu montieren. Die maximale Belastung des Trag-systemes muss gemäss den Herstellerangaben eingehalten werden. Die maximalen Abstände der Befestigungspunkte dürfen nicht überschritten werden. Der Untergrund muss tragfähig sein und mindesten der geforderten Brandklasse für die Kabel- und Leitungsanlage entsprechen. Es sind brandschutztechnisch geprüfte Verankerungen/Befestigun-gen zu verwenden, d.h. es sind niemals Kunststoffdübel einzusetzen. Vertikal verlegte Kabel müssen alle 3,5 m mit einem Zusatz auf Zug entlastet werden. Die vom Hersteller angegebenen minimalen Biegeradien resp. Installationsan-gaben sind einzuhalten. Die Abzweigdosen mit Funktions-erhalt sind gemäss den Hersteller Angaben zu montieren. Sie dürfen nicht verändert werden.
Treppenhausdefinition und deren ErschliessungWird ein Treppenhaus als vertikaler Fluchtweg definiert, muss die Notbeleuchtung vorgesehen werden. In Gebäuden mit ortsunkundigen Personen muss die Fluchtrichtung von jedem Standort im Treppenhaus ersichtlich sein.
Treppenhaus
Vertikaler Fluchtweg
Technik Heizung
Schleuse
Korridor
Strom-kreis 3 E 30
Strom-kreis 1 E 30
Strom-kreis 2 E 30
Garderobe Herren Garderobe Damen
Horizontaler Fluchtweg
45
Sicherheitskabel mit Isolationserhalt (für die Funktion im Brandfall) Bei diesen Kabeln ist die elektrische Funktion von Interesse. Unter Feuereinwirkung behält das Kabel während einer definierten Zeit seine elektrischen Eigen schaften.
Halogenfreie Sicherheitskabel E 30 oder E 90, auf geprüf-tem Trag system oder geprüfter Verlegeart (nach SN 4102 Teil 12), müssen in folgenden Fällen eingesetzt werden:nn Rauch- und Wärmeabzugs anlagen (RWA)nn Feuerwehrabzüge
Bildquelle: Grafik von Dätwyler Cables GmbHAuf der Roos 4-12, D-65795 Hattersheimwww.daetwyler-cables.com
E 90Rauch- und Wärme-abzugsanlage (RWA)
120 min Feuerwehraufzüge
E 90Sprinklerpumpen
E 60Personenaufzüge mit Evakuierungsschaltung
E 60 Alarmierungseinrichtungen
E 60 Einspeisung von Notsystemen
min. E 30Sicherheitsbeleuchtung
nn Wasserdruckerhöhungs anlagennn Not- und Sicherheitsbeleuchtungen für Rettungswegenn Melde-, Signalisations- und Informationssysteme für
die Evakuierungnn Ansteuerung und Speisung von Notsystemennn Personenaufzüge mit Evakuierungsschalter
Brandschutzkonzept zwingend
46
Planung und UnterlagenBrandschutz: Vom Konzept bis zur Kontrolle
Zeichnungen und Berichte der Sicher heits beleuchtungs anlage nach SN EN 50172 6.1Zur Vervollständigung der Arbeit müssen Zeichnungen aller Leuchten und Haupt kom ponenten erstellt werden und sind bei späteren Ände-rungen der Anlage regelmässig zu aktualisieren. Zum Nachweis, dass die Kon struktion den Anfor derungen dieser Norm entspricht, müssen die Zeichnungen von einer sachkundigen Person unterzeichnet werden.
Steuerungs und Bussystemenn Steuerungssysteme der Sicherheitsbeleuchtungsanlage
müssen unabhängig von Steuerungssystemen für die Allgemein - be leuchtung sein.
Plan der baulichen AnlageVor der Projektierung der Anlage sind Pläne zu erstellen, die folgende Informationen enthalten:nn Auslegung des Gebäudesnn Position der Rettungswege, Feuermelder, Brandschutzeinrichtungennn Position aller Hindernisse
PlanungJeder Steuerungsbereich des Rettungsweges ist mit zwei oder mehr Leuchten zu bestücken. Dies gilt auch für Antipanikbereiche. Eine Übersichtszeichnung der Anlage mit allen relevanten Komponenten muss erstellt und bei der Anlage selbst hinterlegt werden. Ebenfalls ist es notwendig, detaillierte Informationen zur Sicherheits beleuch-tungsanlage bei der Anlage zu deponieren:nn Schaltplannn Stromkreisenn Anzahl und Art der Leuchten pro Kreisnn Einzel- und Gesamtbelastungnn Installations- und Grundrissplänenn Lage der elektrischen Betriebsstätten, Verteiler, Kabel- und
Leitungstrassen ausgenommen der Endstromkreisenn alle Elemente der Sicherheitsbeleuchtung mit Stromkreis-
kennzeichnungnn Schalt- und Überwachungseinrichtungennn Betriebsanleitungen
Für Sicherheitszwecke ist der Zustand der elektrischen Anlage an zentraler – während der betriebserforderlichen Zeit ständig überwachter – Stelle durch Meldeeinrichtungen anzuzeigen. Dies gilt nicht für Einzel batterieanlagen.
Fluchtwegplan Erdgeschoss
Büro 1, 2, 3 PURESIGN 150 ERI
Büro 4 und RESCLITE anti-panic Empfang PURESIGN 150 ERI
Kantine RESCLITE escape RESCLITE spot PURESIGN 150 ERI
Lager und RESCLITE escape Produktion RESCLITE spot
CROSSIGN 160 ERI
Gang RESCLITE escape RESCLITE spot COMSIGN 150
Lift RESCLITE anti-panic
Legende
Sicherheitszeichen
Wandhydrant nass
Feuerlöscher
Feuermelder
Flurbereich
Treppenraum
RESCLITE escape
RESCLITE spot
RESCLITE anti-panic
RESCLITE wall
Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4
Wandhydrant nass
Feuerlöscher
Feuermelder
Flurbereich
Treppenraum
Rettungszeichen
Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)
Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4
Wandhydrant nass
Feuerlöscher
Feuermelder
Flurbereich
Treppenraum
Rettungszeichen
Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)
Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4
Wandhydrant nass
Feuerlöscher
Feuermelder
Flurbereich
Treppenraum
Rettungszeichen
Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)
47
BSR 4 Kontrollen
ProjekteKomplexe Projekte von Sicherheitsbeleuchtungen und Stromver-sorgungen für Sicher heitszwecke sowie die damit verbundene Kennzeichnung von Flucht wegen und Ausgängen (z. B. Neuan lagen, Erweiterungen, wesentliche Änder ungen) sind vor Ausführungs beginn bei der zuständigen Stelle zur Genehmigung einzureichen.
Abnahmeprüfungnn Komplexe Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für
Sicher heitszwecke sind nach ihrer Erstellung einer Abnahme prüfung zu unterziehen.
nn Dies gilt auch für wesentliche Erweiterungen und Änderungen von Anlagen.
Gewährleistung der BetriebsbereitschaftArbeiten an Notbeleuchtungsanlagen sowie deren dazugehörigen Batterien und Ladeeinrichtungen sind ausschliesslich durch instruierte Personen durchzuführen. Manipulationen und Änderungen an der zentralen Stromversorgung für die Notbeleuchtung dürfen ausschliesslich durch Personen durch-geführt werden, welche im Besitz einer Bewilligung für Installations-arbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV sind. Änderungen an den zugehörigen Elektroinstallationen dürfen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.
Kantine Produktion LagerBüro 2Büro 1
Büro 3 Empfang Produktion
Fluchtweg
Lift
Demo-Saal
Kabelschacht
48
Prüfung und WartungBrandschutz: Richtlinien zur Kontrolle BRV 17 – 15
Das PrüfbuchDamit alle Tests und Wartungsarbeiten an der Anlage auch Nachvollzieh-bar sind, ist ein Prüfbuch vorgeschrieben. Dieses darf handschriftlich oder als Aus druck einer automatischen Prüfeinrichtung geführt werden.
Folgende Informationen muss das Prüfbuch mindestens enthalten:nn Verantwortlichkeiten (Person/Stelle)nn Objektdatennn Anlagetyp (Einzelbatterie, LPS, CPS)nn Pläne (Gebäude-, Fluchtwegpläne)nn Liste der Einzelbatterie- und Zentralbatterieleuchtennn Schemata (Prinzip Schema, Anlageschema, Sicherungsgruppen)nn Technische Unterlagen (Produktdatenblätter, Bedienungsanleitung)nn Konformitätserklärungennn Inbetriebnahme Protokollnn Abnahmeprotokollnn Wartungsplan (Prüfliste)nn Wartungsberichtnn Softwarekopie
Wird die Prüfung automatisch durchgeführt, ist die Aufzeichnung im Prüfbuch monatlich zu protokollieren. Ansonsten sind die Prüfungen direkt nach der Durchführung aufzuzeichnen.
Wartung und PrüfungDer Betreiber des Gebäudes bestimmt eine zuständige Person, welche die Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage überwacht. Nach der erfolgten Prüfung durchlaufen die Leuchten eine Wiederaufl ade periode. In dieser Zeit ist ein Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht auszu-schliessen. Die Prüfung sollte deshalb zu Zeiten geringen Risikos durch-geführt werden. Dies können zum Beispiel Betriebs ruhezeiten sein.
Kontrollbuchnn Stromversorgungen sind periodisch unter Last zu testennn Akkumulatoren sind halbjährlich auf den Ladezustand zu prüfennn Batterietest unter Gesamtbelastungnn Prüfen der angeschlossenen Endstromkreise und Leuchtmittelnn Kontrolle von Kühlluft-Ventilatoren, Batterien und Steuer elektroniknn Messen der angeschlossenen Leistungennn Eichen und Kalibrieren der Steuerelektroniknn Prüfen der Batterieanschlüsse auf Oxydationnn Erstellen des Mess- und Prüfprotokolls
Datum Visum WN23 No.
Funktion Akku spannung
(V)
Entlade strom
(A)
Netzspannung
(V)
Ausgangsspannung
(V)
Netzfrequenz
(Hz)
Ausgangsfrequenz
(Hz)
Ausgangsstrom
(A)
Ausgangsleistung
(VA)
Akkuleistung
(W)
11.03.19 1 2 3 Notbetrieb 49 25,7 – 230 – 50 2,5 1 190 1280
Normal-betrieb
51 4 226 226 50 50 0, 1 22
11.03.19 1 2 3 Notbetrieb 481 34,7 – 230 – 50 6,8 1560 1650
Normal-betrieb
50 4 227 227 50 50 ,01 22,6
Beispiel eines Prüfbuchs
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden immer unscheinbar im Hinter grund betrieben. Umso wichtiger ist es, dass die Kom ponenten im Ernst fall funktionieren und allen Personen ein gefahrloses Verlassen der Räum lichkeiten ermöglichen. Eine gewissenhafte Wartung ist also unabdingbar.Arbeiten an Notbeleuchtungsanlagen sowie deren dazugehörigen Batterien und Ladeeinrichtungen sind ausschliesslich durch instruierte Personen durchzuführen. Manipulationen und Änderungen an der zentralen Strom versor gung für die Notbeleuchtung dürfen ausschliesslich durch Personen durchgeführt werden, welche im Besitz einer Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV sind. Änderungen an den zugehörigen Elektroin stallationen dürfen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.
49
Zentralanlage (CPS oder LPS)Messen der lichttechnischen Werte Prüfung nach HerstellerangabenInstallationskontrolle nach NIN SichtkontrolleKontrolle der Anzeige der AnlageFunktionskontrolle (inkl. Leuchten) *Kapazitätstest * Dezentrale Sicherheitsleuchten mit SelbsttestMessen der lichttechnischen WertePrüfung nach HerstellerangabenInstallationskontrolle nach NIN SichtkontrolleFunktionskontrolle (inkl. Leuchten)Kapazitätstest Dezentrale Sicherheitsleuchten ohne SelbsttestMessen der lichttechnischen WertePrüfung nach HerstellerangabenInstallationskontrolle nach NIN SichtkontrolleFunktionskontrolle (inkl. Leuchten)Kapazitätstest
• • • •
• • • •
• • • •
BSR Richtlinien
BSR 5 Betriebsbereitschaft und Wartung1) Anlageneigentümer oder -betreiber sind dafür verantwortlich, dass
die Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicher-heitszwecke bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
2) Über die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (z. B. Funk tions-kontrolle, Wartung, Instandhaltung) ist ein Kontrollbuch zu führen.
BSR 4.3 Periodische Kontrollen1) Sicherheitsbeleuchtungen sind gemäss Herstellerangaben, jedoch
mindestens zwei Mal jährlich während der erforderlichen Betriebs-dauer zu kontrollieren. Bei Sicherheitsleuchten mit Statusanzeige genügt eine jährliche Kontrolle.
2) Stromversorgungen für Sicherheitszwecke sind jährlich unter Last zu kontrollieren. Die Funktionskontrollen sind nach Angaben des Herstellers durch geeignetes, instruiertes Personal durchzuführen.
3) Akkus sind jährlich auf den Ladezustand und Stromerzeugungs-aggregate monatlich auf die Betriebsbereitschaft zu überprüfen.
EmpfehlungDie Bemessungsbetriebsdauer der Batterie muss mindestens 60 Minu-ten erreichen. Fällt dies unter einen Wert von 80 % muss die Batterie ersetzt werden. nn Betreiber hat Aufzeichnungspflichtnn 2 x jährliche Test
•
• •
• • -
• •
- - - - • - -
• •
• • • • • - -
• • •
• • • • • • • - -
• • • •
Prüfintervalle ErstprüfungTägliche Prüfung
Wöchentliche Prüfung
Monatliche Prüfung
Halbjährliche Prüfung
Jährliche Prüfung
3jährliche Prüfung
* Je nach Anlagentyp automatisch durch die Anlage, andernfalls manuell- Automatisch: keine manuellen Tests notwendig
50
BrandlastBrandschutz
Brandlast in horizontalen Fluchtwegennn Max 200 MJ/Laufmeter, örtlich sind höhere Werte zulässig
(entspricht ca. 70 PVC-Kabel 3 x 1,5 mm2)nn Summe der vorhandenen Brandlast aus Kabeln geteilt
durch die Längenn Brandschutzbehörde kann Nachweise verlangen
Kabel = Brandlast
51
SUB IP65
SUB E 00
SUB E 00
SUB E 60
Verkleinerung der Brandlast
Systembus
BPDBusphasenwächter
BSIMBus Schalteingangsmodul
Brandabschnitt 1
Brandabschnitt 2
Brandabschnitt 3
Brandabschnitt 4
Brandabschnitt 7Brandabschnitt 5Brandabschnitt 6
ONLITE BRIFernanzeige
ONLITE central eBox
52
ProduktbezeichnungenSchematik der Namensgebung
M
Montageart R Einbau
S Anbau
SR Halb-Einbau
Sxxx Anbau xx° (Wand)
Montageoberfläche
C Decke
W Wand
–Flexibel
TECGPTECTON
PRIMPRIMATA
TRINOSTRINOS
KITNotlicht Kit
Option Remotebox
R Remotebox
Typ der Abhänung xx Länge
WFxxSeilabhänung(Versorgung über Seil)
CxxKette
RxxPendel
E
Autonomie dauer/ Versorgungsvar.
1 1 StundeEinzelbatterie
3 3 StundenEinzelbatterie
CZentralbatterie 230 V
Kommunikation –Keine Kommunik./ Manueller Test
TAutotest
DDALI (inkl. Autotest)
PPowerline
CStromkreis- überwachung
SSet 009
Schaltungsart MDauerschaltung
NMBereitschaftsschaltung
–Beides möglich
SSchaltbar über L’
–Nicht schaltbar über L’
RESCLITE PRO MSC ANT HP E3D WHProduktfamilie Generation Montageversion
siehe 1Lichtverteilung
siehe 4Versorgungs-
variante siehe 2Farbe
1. Montagevarianten M
2. Versorgungsvarianten E
Aufbau am Beispiel der Sicherheitsleuchte RESCLITE PRO MSC ANT HP E3D WH
weitere OptionenBP BallwurfsicherCCS BetoneinbaugehäuseQC Quadratischer AbdeckrahmenFCC Decken-Rahmen zur seitlichen
KabeleinführungFCW Wand-Rahmen zur seitlichen
KabeleinführungFSR Wand-Rahmen zur seitlichen
Kabeleinführung
Lichtband
Versorgungsarten
AnbauEinbau
MRCRMRCR mini MRWR MSW MSW IP65 TRINOSTECTON
ECD Zentral- batterie DALI
ECP Zentralbatterie Powerline
ECC Zentralbatterie stromkreisüberwacht
MSC MSC HP MSC IP65
E1D Einzelbatterie 1h
E3DEinzelbatterie 3h
53
S
Art des Piktogramms
G Sicherheits-zeichen geklebt
M Sicherheits-zeichen montiert
PSicherheits-zeichen bedruckt
DSicherheits-zeichen dynamisch
Einseitig/ Doppelseitig
1Einseitig
2Doppelseitig
Pfeilrichtung UPPfeil nach oben
DPfeil nach unten
LPfeil nach links
RPfeil nach rechts
UPLPfeil links oben 45°
UPRPfeil rechts oben 45°
DLPfeil links unten 45°
DRPfeil rechts unten 45°
SAlle Richtungen einstellbar
3. Sicherzeitszeichen S
4. Lichtverteilung
Aufbau am Beispiel der Sicherheitszeichenleuchte PURESIGN 150 MRW SP1R
ANT antipanic
Spot
ESC escape
ESC HC escape HC
ESC90 escape 90
ANT HC antipanic HC
ESCW escapeW
weitere OptionenANT (HP) antipanic (HP)ESC (HP) escape (HP)ESC90 (HP) escape 90° (HP)Spot (HP) Spot (HP)
PURESIGN 150 MSC SP1RProduktfamilie Montageversion
siehe 1Sicherheitszeichen
siehe 3
RESCLITE NG ANTIPANIK NT1
100
200
300
cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28
LOR100%
RESCLITE NG SPOT NT1
1500
3000
4500 cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal <25 axial <28
LOR100%
RESCLITE NG ESCAPE NT1
600
1200
1800 cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial <25
LOR100%
RESCLITE NG ESCAPE HC NT1
600
1200
1800 cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28
LOR100%
RESCLITE NG ESCAPE 90 NT1
250
500
750
cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28
LOR100%
RESCLITE NG ANTIPANIK HC NT1
250
500
750
cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28
LOR100%
RESCLITE NG WALL NT1
100
200
300
cd/klm
UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28
LOR100%
54
Kontakte für NotbeleuchtungÜbersicht
SuvaSchweizerische Unfallsversicherungs - anstalt ArbeitssicherheitServicecenterPostfach6009 LuzernTel 041 419 51 11www.suva.ch
Es gibt unter anderem zwei Checklisten:Notfallplanung für ortsfeste Arbeitsplätze.
Gefahrenermittlung und Massnahmen-planung für Kühlräume.
Geschäftsstelle der SLGSchweizer Licht Gesellschaft SLGBaslerstrasse 104600 OltenTel 062 390 00 [email protected] Fachgruppe Notbeleuchtung: [email protected]
ElectrosuisseFachverband für Elektro-, Energie- und InformationstechnikLuppmenstrasse 18320 FehraltorfTel 044 956 11 11Fax 044 956 11 [email protected]
Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) Amt für Wirtschaft und ArbeitArbeitsbedingungen (Arbeitsinspektorat)8090 ZürichTel 043 259 91 23Fax 043 259 91 01iva-ch.ch
Der IVA ist eine Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeitsinspektorats des Fürstentums Liechtenstein. Die Arbeit des IVA stützt sich vorwiegend auf das Arbeitsgesetz (ArG) und Teile des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) mit den entsprechenden Verordnungen.
55
AG Kanton AargauAargauische Gebäude- versicherungsanstalt Bleichemattstr. 12/14 Postfach 5001 AargauTel 0848 836 800Fax 062 836 36 [email protected]
AR Kanton Appenzell AusserrhodenAssekuranz Appenzell ARPoststrasse 10Postfach 10369102 HerisauTel 071 353 00 53Fax 071 353 00 [email protected]
AI Kanton Appenzell InnerrhodenKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
BL Kanton BaselLandBasellandschaftliche GebäudeversicherungRheinstrasse 33aPostfach 6364410 LiestalTel 061 927 11 11Fax 061 927 12 [email protected]
BS Kanton BaselStadtGebäudeversicherung des Kantons Basel-StadtHirschgässlein 21Postfach 2594010 BaselTel 061 205 30 00Fax 061 205 30 [email protected]
BE Kanton BernGebäudeversicherung BernPapiermühlestrasse 1303063 IttigenTel 031 925 11 11Fax 031 925 12 [email protected]
FR Kanton FreiburgEtablissement cantonal d’assurance des bâtiments (ECAB)Maison-de-Montenach 1Postfach 4861701 Fribourg/Granges-PaccotTel 026 305 92 92Fax 026 305 92 [email protected]
GE Kanton GenfKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
GL Kanton GlarusKantonale Sachversicherung GlarusZwinglistrasse 6Postfach 4678750 GlarusTel 055 645 61 61Fax 055 645 61 [email protected]
GR Kanton GraubündenGebäudeversicherung GraubündenOttostrasse 22Postfach 7001 ChurTel 081 257 39 08Fax 081 257 39 [email protected]
JU Kanton JuraEtablissement cantonal d’assurance immobilière et de préventionRue de la Gare 14Postfach 3712350 SaignelégierTel 032 952 18 40Fax 032 951 23 [email protected]
LU Kanton LuzernGebäudeversicherung des Kantons Luzern GVLHirschengraben 19Postfach 30686002 LuzernTel 041 227 22 22Fax 041 227 22 [email protected]
NE Kanton NeuenburgEtablissement cantonal d’assurance et de préventionPlace de la Gare 4Postfach 2002 NeuchâtelTel 032 889 62 22Fax 032 889 62 [email protected]
NW Kanton NidwaldenNidwaldner SachversicherungStansstaderstrasse 546370 StansTel 041 618 50 50Fax 041 818 50 [email protected]
OW Kanton ObwaldenKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
SH Kanton SchaffhausenGebäudeversicherung des Kantons SchaffhausenHerrenacker 98200 SchaffhausenTel 052 632 71 11Fax 052 624 15 [email protected]/
SZ Kanton SchwyzKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
SO Kanton SolothurnSolothurnische Gebäude- versicherung SGVBaselstrasse 404500 SolothurnTel 032 627 97 00Fax 032 627 97 [email protected]
SG Kanton St. GallenGebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen GVADavidstrasse 379001 St. GallenTel 071 226 70 30Fax 071 226 70 [email protected]
TI Kanton TessinKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
TG Kanton ThurgauThurgauer GebäudeversicherungSpannerstrasse 88510 FrauenfeldTel 052 724 24 87Fax 052 724 25 [email protected]
UR Kanton Keine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
VD Kanton WaadtECA Etablissement Cantonal d’Assurance VaudAvenue du Général-Guisan 56Postfach 3001009 PullyTel 021 721 21 21Fax 021 721 21 [email protected]
VS Kanton WallisKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz
ZG Kanton ZugGebäudeversicherung ZugPoststrasse 10Postfach 6301 ZugTel 041 726 90 90Fax 041 726 90 [email protected]
ZH Kanton ZürichGebäudeversicherung Kanton Zürich GVZThurgauerstrasse 56Postfach 8050 ZürichTel 044 308 21 11Fax 044 303 11 [email protected]
Kantonale Gebäudeversicherungen
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7
Art.-Nr. 04 900 158-CH/D 01/19 ©Zumtobel Lighting GmbHDie technischen Inhalte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen bleiben vorbehalten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Verkaufsbüro.
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