Hansestadt Stralsund, Amt für Planung und Bau, Abt. Planung und Denkmalpflege B-Plan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“ Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Projekt-Nr.: 26309-00 Fertigstellung: Oktober 2017 Geschäftsführerin: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer Projektleiter: Dipl.-Ing. Karlheinz Wissel Landschaftsarchitekt Mitarbeit: TMA Doreen Berkhahn Dipl.-Ing. Vermessung Sabine Spreer Regionalplanung Umweltplanung Landschaftsarchitektur Landschaftsökologie Wasserbau Immissionsschutz Hydrogeologie UmweltPlan GmbH Stralsund [email protected]www.umweltplan.de Sitz Hansestadt Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund Tel. +49 38 31/61 08-0 Fax +49 38 31/61 08-49 Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b 18273 Güstrow Tel. +49 38 43/46 45-0 Fax +49 38 43/46 45-29 Außenstelle Greifswald Bahnhofstraße 43 17489 Greifswald Tel. +49 38 34/231 11-91 Fax +49 38 34/231 11-99 Geschäftsführerin Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer Zertifikate Qualitätsmanagement DIN EN 9001:2008 TÜV CERT Nr. 01 100 010689 Familienfreundlichkeit Audit Erwerbs- und Privatleben
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Hansestadt Stralsund, Amt für Planung und Bau,
Abt. Planung und Denkmalpflege
B-Plan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“
Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
5 Rohrammerhabitate in einem Rapsacker sind jedoch untypisch.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
Da im Jahr 2015 aufgrund der Anbaufrucht „Raps“ für die Feldlerche im Plangebiet keine
optimalen Habitatbedingungen bestanden, wurde die Feldlerchenkartierung im Zuge
einer Brutvogelkartierung im Jahr 2016 wiederholt.
Das Untersuchungsgebiet für die im Jahr 2016 durchgeführte Brutvogelkartierung um-
fasste das gesamte Ackerland zwischen der Parower Chaussee, der Ortslage Parow, der
Studentensiedlung Holzhausen und dem Strelasund sowie alle bis in einem Abstand von
ca. 40 m angrenzenden Strukturen (Gehölze, Siedlungsbereiche). Das Gesamtuntersu-
chungsgebiet umfasste ca. 37 ha, davon waren ca. 31 ha Ackerfläche. Der Acker war
2016 mit Winterweizen bestellt.
Zur Erfassung der Brutvogelfauna wurden insgesamt sechs flächendeckende Begehun-
gen durchgeführt (08.04., 28.04., 10.05., 29.05., 08.06. und 22.06.2016).
Im Zuge der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 52 Vogelarten nachgewiesen. Darun-
ter waren 30 Arten mit zusammen 107 Revieren, die als Brutvogel (Brutnachweis bzw.
Brutverdacht) gewertet wurden. Der überwiegende Teil der Brutvogelarten wurde in den
Gehölzflächen erfasst, die die Ackerfläche umgeben. Auf dem mit Winterweizen bestell-
ten Acker wurden die Arten Feldlerche (vier Reviere), Schafstelze (vier Reviere) und
Wiesenpieper (ein Revier) nachgewiesen. Die Revierdichte der auf dem Acker brütenden
Arten war gering. Die Reviere lagen insbesondere im mittleren Abschnitt der Ackerfläche.
Im Geltungsbereich des B-Plangebietes Nr. 65 wurden ein Revier der Feldlerche und ein
Revier der Schafstelze erfasst. Im Geltungsbereich des angrenzenden B-Plangebietes
Nr. 64 konnte ein Revier der Feldlerche festgestellt werden.
Gelegentlich bis regelmäßig wurde die Ackerfläche von Nahrungsgästen aufgesucht. Am
häufigsten wurden Sperlinge (insb. Feldsperling), Schwalben und Mauersegler festge-
stellt. Bedeutsame Ansammlungen konnten nicht festgestellt werden.
Die Ackerflächen im Plangebiet haben keine relevante Funktion als Rast- und Nahrungs-
fläche nordischer Zug- und Rastvögel, da dieser Bereich vielfältigen Störungsquellen
(Straßen und Wege in Stadtrandlage mit starker Frequentierung von Fußgängern, Rad-
fahrern und Hunde) ausgesetzt ist (Abstand Wege zu den Baugebieten durchweg <150
m).
Aufgrund der intensiven Ackernutzung des Plangebietes und der Vorbelastung des Rau-
mes ist ein Vorkommen weiterer besonderer Tierarten, insbesondere ein Vorkommen von
weiteren artenschutzrechtlich relevanten Arten, im Plangebiet nicht zu erwarten.
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3.5 Landschaftsbild
3.5.1 Bestand
Das landschaftliche Erscheinungsbild des Plangebietes wird geprägt durch das zum
Strelasund hin abfallende flachwellige Geländerelief in Verbindung mit der intensiven
ackerbaulichen Nutzung des Gebietes (siehe Abbildung 1, Kap. 3.4.2).
Die offene Agrarflur ist im Westen und Osten durch prägende grüne Raumkanten ge-
fasst. Es handelt sich dabei um den Alleebaum- und sonstigen Gehölzbestand an der
Hochschulallee sowie um eine uferbegleitende Baumhecke zwischen dem Ostseeküsten-
radweg und der Oberkante des Steilufers.
Von der Hochschulallee aus bestehen in Richtung Südosten (bedingt durch die offene
Agrarflur) attraktive Blickbeziehungen zum Strelasund und zur Insel Rügen. Nach Nord-
osten verdeckt eine Geländeanhöhe den Blick zum Wasser.
3.5.2 Bewertung
Im Rahmen der landesweiten Analyse der Landschaftspotentiale Mecklenburg-
Vorpommerns wurde das intensiv ackerbaulich genutzte Plangebiet dem Landschaftbild-
raum "Heckenlandschaft um Niepars" zugeordnet, dessen Landschaftsbildqualität als
mittel bis hoch (Stufe 2) bewertet wurde.
Gemäß den Hinweisen zur Eingriffsregelung (LUNG 1999, S. 35) werden alle Land-
schaftsbildeinheiten mit der Gesamteinschätzung Stufe 3 und 4 als Funktionsausprägung
besonderer Bedeutung eingestuft.
Da das Landschaftsbild des Plangebietes der Wertstufe 2 zugeordnet wurde, ist es als
Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung zu werten.
Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild sind jedoch die außerhalb des Plan-
gebietes gelegenen prägenden grünen Raumkanten (Alleebäume und sonstiger
Gehölzbestand an der Hochschulallee, ein landschaftlich markanter Einzelbaum an der
Bushaltestelle am Abzweig Parow und die Baumhecke zwischen dem Ostseeküstenrad-
weg und der Oberkante des Steilufers) sowie der Strelasund mit seinen unmittelbaren
Uferpartien.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die von der Hochschulallee aus beste-
henden attraktiven Blickbeziehungen in Richtung Südosten zum Strelasund und zur Insel
Rügen.
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3.6 Erholungsnutzung
3.6.1 Bestand
Das Plangebiet weist als Ackerfläche keine direkte Erholungsnutzung auf. Die im Umfeld
des B-Plangebietes befindlichen Straßen und Wege (Hochschulallee, Ostseeküstenrad-
weg) werden jedoch stark von Fußgängern und Radfahrern zu Erholungszwecken fre-
quentiert (Naturgenuss, Sport, Hundeausführen) und als Verbindungen zum Strandbad,
zum Stadthafen, zur Altstadt bzw. nach Parow, Prohn, Barhöft etc. genutzt.
Der vorliegende Abschnitt des Ostseeküstenradweges verbindet die Tourismusregion
Fischland-Darß-Zingst mit der Welterbestadt Stralsund und darüber hinaus mit den Tou-
rismusregionen Insel Rügen und Insel Usedom sowie mit der Universitäts- und Hanse-
stadt Greifswald.
3.6.2 Bewertung
Die das Plangebiet umgebenden Straßen und Wege sind von besonderer Bedeutung für
die örtliche Naherholung und für den Tourismus (Ostseeküstenradweg).
Die Erholungsqualität wird insbesondere durch die Nähe zum Strelasund und die damit
verbundenen attraktiven Blickbeziehungen zum Wasser und zur Insel Rügen bestimmt.
4 Planungsziele
4.1 Städtebauliche Entwicklung
Die Lagegunst des Plangebietes direkt am Strelasund mit Blick auf das Wasser verleiht
diesem Standort eine auch in Stralsund besondere Qualität. Deshalb soll hier ein städte-
baulich-architektonisch hochwertiger Wohnungsbaustandort entstehen, dessen Bebau-
ung möglichst optimal von der exponierten Lage profitiert und der sich harmonisch in die
Umgebung einfügt. Als eine besondere Adresse in der Hansestadt Stralsund soll sich das
neue Wohngebiet durch eine anspruchsvolle Gestaltung auszeichnen.
Der Nachfrage angepasst soll das Gebiet vorrangig dem Einfamilienhausbau in unter-
schiedlichen Hausformen vorbehalten bleiben.
4.1.1 Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird für das Plangebiet entsprechend § 4 BauNVO als
Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
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4.1.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird für die Wohngebiete WA 3, WA 5 und WA 6 auf
eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2, für das Wohngebiet WA 4 auf 0,15, für das Wohn-
gebiet WA 1 auf 0,25 sowie für das Wohngebiet WA 2 auf 0,35 festgesetzt. Die Bebau-
ung erfolgt in offener Bauweise.
4.1.3 Erschließung
Die Erschließung des Planungsgebietes erfolgt über eine Zufahrt von der Hochschulallee
aus (Planstraße A).
Die Baugrundstücke werden über eine Ringstraße erschlossen. Eine direkte Erschlie-
ßung von Baugrundstücken über die Hochschulallee erfolgt nicht.
4.1.4 Spielplatz
Im südöstlichen Teil der mit Fläche „D“ bezeichneten Grünfläche ist in unmittelbarer Nähe
zum Ostseeküstenradweg die Errichtung eines ca. 700 m² großen Kinderspielplatzes
vorgesehen (Spielflächenbedarf von 2,5 m²/Einwohner, zu erwartende Einwohnerzahl
3 Einwohner je Wohneinheit, bei max. 93 Wohneinheiten, insgesamt 279 Einwohner).
Dieser Spielplatz dient der Versorgung des geplanten Wohngebietes (B-Plan Nr. 65) und
kann darüber hinaus auch als Angebot für die Nutzer des Ostseeküstenradweges und für
die Bewohner des B-Plangebietes Nr. 64 dienen.
Weiterhin steht für Kinder ein Spielplatz im angrenzenden Wohngebiet westlich der
Hochschulallee zur Verfügung (B-Plangebiet Nr. 15). Dieser Spielplatz hat einen Ein-
zugsbereich von 400 m. Seitens der Hansestadt Stralsund erfolgt im Zuge der Umset-
zung des B-Planes Nr. 64 eine Erweiterung dieses Spielplatzes auf die Altersgruppe der
sechs- bis zwölfjährigen Kinder. Für diese Erweiterung des Spielplatzes wird ein Spielflä-
chenbedarf von 2,5 m²/Einwohner zugrunde gelegt. Im B-Plangebiet Nr. 64 ist eine Ein-
wohnerzahl von 222 zu erwarten (drei Einwohner je Wohneinheit bei max. 74 zulässigen
Wohneinheiten). Damit ergibt sich ein zusätzlicher Spielflächenbedarf von 555 m² (2,5 m²
x 222). Der vorhandene Spielplatz im B-Plangebiet Nr. 15 wird daher auf Kosten des
Vorhabensträgers entsprechend erweitert.
Für Kleinkinder (Altersklasse 1, Alter unter 6 Jahre) ist der Spielflächenbedarf auf den
jeweiligen Privatgrundstücken zu realisieren.
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4.2 Entwicklungsziele für Natur und Landschaft
Für das Plangebiet werden die folgenden grünordnerischen Entwicklungsziele formuliert:
Ausbildung eines grün geprägten Siedlungsrandes zum nördlich angrenzenden Land-
schaftsraum durch Gehölzpflanzungen und eine Streuobstwiese
Entwicklung extensiv genutzter Wiesenflächen am nördlichen und östlichen Gebiets-
rand
Durchgrünung des Plangebietes durch Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken
sowie den öffentlichen Verkehrsflächen
Schutz und Erhalt der Alleebäume an der Hochschulallee
Errichtung eines Kinderspielplatzes am Ostseeküstenradweg
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5 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs
5.1 Konfliktanalyse
Durch den vorliegenden Bebauungsplan sind die folgenden erheblichen Beeinträchtigun-
gen zu erwarten:
Boden, Wasserhaushalt, Klima/Luft
Versiegelung von allgemein naturhaushaltswirksamen Bodenflächen durch die Errich-
tung von Gebäuden und die Anlage von Straßen, Wegen und sonstigen versiegelten
Flächen
Arten und Lebensräume
Verlust von Ackerflächen sowie kleinflächig von Ruderalfluren und artenarmen Zierra-
sen durch die Errichtung von Gebäuden sowie durch die Anlage von Hausgärten,
Verkehrsflächen (Planstraße A, Planwege B und C, öffentliche Parkfläche, Fußgän-
gerbereich, Abfallsammelplatz) und eines Kinderspielplatzes (mit Wendeanlage für
Unterhaltungsfahrzeuge)
Verlust von Brutplätzen ackerbrütender Vogelarten (nachgewiesen im Jahr 2016
jeweils ein Bruthabitat der Feldlerche und der Schafstelze)
Risiko einer Zerstörung von Nestern und Gelegen von bodenbrütenden Vogelarten im
Zuge der Baufeldfreimachung
Landschafts-/Ortsbild
Überformung des Landschaftsbildes durch die geplante Wohnbebauung
Erholungsnutzung
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion (Naturgenuss) vorhandener Straßen und
Wege durch die Verbauung einer attraktiven Blickbeziehung zum Strelasund bzw. zur
Insel Rügen
Küstenschutz
Das B-Plangebiet befindet sich z.T. im 150 m-Gewässer- und Küstenschutzstreifen nach
§ 29 NatSchAG M-V sowie in einem Abstand von 200 m zur Mittelwasserlinie nach § 89
LWaG; hier sind nur bauliche Anlagen zulässig, die dem Küstenschutz nicht entgegen
stehen.
Die geplante Wohnbebauung befindet sich außerhalb des Küstenschutzstreifens. Für die
Anlage des Kinderspielplatzes am Ostseeküstenradweg (mit der Wendeanlage für Unter-
haltungsfahrzeuge) wird eine Ausnahme vom Bauverbot im Küstenschutzstreifen bean-
tragt.
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5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen
Zur Vermeidung und Minderung von Eingriffsfolgen sind die folgenden Maßnahmen
vorgesehen:
Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in das Landschaftsbild
Ausbildung eines grün geprägten Siedlungsrandes zum nördlich angrenzenden Land-
schaftsraum durch Gehölzpflanzungen und eine Streuobstwiese (Maßnahmenflächen
mit den Kennzeichnungen „C“ und „E“)
Gewährleistung von Blickbeziehungen zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen durch
eine zurückhaltende Bepflanzung der Kompensationsflächen im Plangebiet, überwie-
gend Gestaltung als Wiesenfläche mit lediglich punktueller Bepflanzung (Maßnah-
menflächen mit der Kennzeichnung „D“)
Festsetzung von Höhenbegrenzungen für Pflanzungen im Plangebiet zur Freihaltung
von Blickbeziehungen in Richtung Wasser (Flächen mit der Kennzeichnung „A 1“ und
„A 2“)
Festsetzung von Straßenbaumpflanzungen sowie Festsetzung einer Laubbaumpflan-
zung je Grundstück, um eine Mindestqualität bei der Durchgrünung des Plangebietes
zu gewährleisten
Höhenbegrenzungen für geplante Gebäude
Maßnahmen zum Schutz der Alleebäume an der Hochschulallee
Anbindung der Planstraße A an die Hochschulallee im Bereich einer größeren Lücke
im Alleebaumbestand
keine Verlegung von neuen Leitungen im Alleebereich, leitungstechnische Erschlie-
ßung des Plangebietes in der Trasse des Planweges B; für Gasleitung eventuell
Ringschluss zum B-Plangebiet Nr. 15, Querung der Allee als Durchörterung (keine of-
fene Baugrube)
kein Baustellenverkehr in der Hochschulallee, Anlage eines parallel verlaufenden
Weges für den Baustellenverkehr (Rückbau des Weges nach Abschluss der Bau-
maßnahmen)
Ausgrenzung der Baufelder mit Abstand zum Hauptwurzelbereich der Alleebäume
Ausschluss von luft- und wasserundurchlässigen Befestigungen sowie Ausschluss
von Aufschüttungen und Abgrabungen im Hauptwurzelbereich der Alleebäume, der
sich aus dem Kronentraufbereich, zzgl. eines 1,50 m breiten Puffers, zusammensetzt
(Maßnahmenflächen mit der Kennzeichnung „B“)
Maßnahmen zum Bodenschutz
Lagerung von Oberböden während der Bauphase und Wiederverwendung im Bauge-
biet entsprechend den Vorgaben des § 202 BauGB
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Artenschutzrechtliche Maßnahmen
Durchführung der Baufeldfreimachung nur außerhalb der Brutzeit von bodenbrüten-
den Vogelarten (Brutzeit 15.03. bis 01.08., über Ausnahmen entscheidet die untere
Naturschutzbehörde)
5.3 Verbleibende Eingriffswirkungen und Kompensationsmaßnahmen
Boden, Wasserhaushalt, Klima/ Luft
Eingriff Kompensationsmaßnahmen
Neuversiegelung von bislang naturhaushaltswirk-samen Freiflächen durch die Errichtung von Ge-bäuden sowie die Anlage von Verkehrsflächen
Versiegelung: 16.037,29 m²
~ 1,60 ha
multifunktionale Kompensation über die Biotopfunktion (siehe Arten und Lebensräume)
Arten und Lebensräume
Eingriff Kompensationsmaßnahmen
Verlust von Ackerflächen sowie kleinflächig Verlust von Ruderalsäumen und artenarmen Zierrasen durch die Anlage von Gebäude, Gärten, Verkehrs-flächen und Kinderspielplatz, einschl. Wendeanla-ge:
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plangebietes:
Anlage naturnaher Wiesen mit punktueller Gehölzbepflanzung auf intensiv genutzten Ackerflächen (Umfang 23.124 m²); Maßnahmenflächen C und D (ohne Kinderspielplatz u. Wen-deanlage)
Pflanzung von 25 Obstbäumen alter regionaltypischer Sorten und/oder Wildobstgehölzen (Pflanzqualität HSt 10/12 cm, 2xv, DB) auf der Maßnahmenfläche C
Anlage einer Hecke (Umfang 2.325 m²) auf der Maßnahmen-fläche E
Pflanzung von 21 Laubbäumen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (Pflanzqualität HSt 16/18 cm, 3xv, DB)
Sonstige Kompensationsmaßnahmen:
Nutzung des Kompensationsüberschusses aus dem benach-barten B-Plangebiet Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studen-tensiedlung Holzhausen“, 9.598,58 KFÄ (m²)
Biotoptyp Fläche
ACL 39.797 m²
RHK 135 m²
PER 50 m²
Summe: 39.982 m²
Verlust von Bruthabitaten ackerbrütender Vogelar-ten (im Jahr 2016 nachgewiesen: jeweils ein Brutpaar der Feldlerche und ein Brutpaar der Schafstelze)
Es sind keine Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Im Ackerschlag nördlich des B-Plangebietes Nr. 65 bis Parow stehen nachgewiesen unbesetzte Habitatpotenziale als Ausweichlebensraum zur Verfügung.
Landschaftsbild/Erholungsnutzung
Eingriff Kompensationsmaßnahmen
Überformung des Landschaftsbildes durch die geplante Wohnbebauung
Eingrünung des neu entstehenden Siedlungsrandes mit einer Hecke und einer Streuobstwiese
Aufwertung angrenzender Ackerflächen durch Umwandlung in eine Wiesenfläche mit punktueller Gehölzbepflanzung
Verbauung von attraktiven Blickbeziehungen von der Hochschulallee zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen
Freihaltung von Sichtflächen zum Strelasund bzw. zur Insel Rügen
Erschließung der Wiesenflächen durch einen Verbindungs-weg zum Ostseeküstenradweg
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6 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
6.1 Methodische Vorgehensweise
Die vorliegende Bilanzierung erfolgt entsprechend den „Hinweisen zur Eingriffsregelung“
des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-
Vorpommern (LUNG 1999) mit Hilfe von Kompensationsflächenäquivalenten.
Im Folgenden werden die einzelnen Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
zunächst kurz erläutert. Die eigentliche Bilanzierung des konkreten Vorhabens erfolgt
anschließend in Kap. 6.2.
6.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)
6.1.1.1 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalentes (Biotopfunktion)
1. Stufe: Ermittlung des Kompensationserfordernisses
Jedem von dem Eingriff betroffenen Biotop wird ein Kompensationserfordernis zugeord-
net, das geeignet ist, betroffene Werte und Funktionen des Naturhaushalts wiederherzu-
stellen.
Das Kompensationserfordernis leitet sich aus der Werteinstufung des Biotops ab. Für die
Werteinstufung des Biotops wird die jeweils höchste Einstufung der Standardkriterien in
Ansatz gebracht (vgl. Kapitel 3.4.2.3). Den einzelnen Wertstufen sind jeweils unterschied-
lich große Bemessungsspannen für das entsprechende Kompensationserfordernis zuge-
ordnet (vgl. Tabelle 8).
Tabelle 8: Bestimmung des Kompensationserfordernisses
Werteinstufung Kompensationserfor-dernis
Bemerkungen
0 bzw. < 1 0 - 0,9-fach Bei der Werteinstufung 0 sind Kompensationserfordernisse je nach dem Grad der Vorbelastung (z.B. Versiegelung) bzw. der verbliebe-nen ökologischen Funktion in Dezimalstellen zu ermitteln.
1 1 - 1,5-fach Bei der Werteinstufung 1, 2, 3 oder 4 sind Kompensationserforder-nisse in ganzen oder halben Zahlen zu ermitteln.
2 2 - 3,5-fach
3 4 - 7,5-fach
4 8-fach
Bei Vollversiegelung von Flächen erhöht sich das Kompensations-erfordernis um einen Betrag von 0,5 (bei Teilversiegelung um 0,2).
2. Stufe: Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen
Da das Entwicklungspotenzial von Biotopen in erheblichem Maße durch vorhandene
Störungen (z. B. Verkehrsanlagen) des Raumes beeinflusst wird, müssen die Vorbelas-
tungen bei der Ermittlung des Kompensationserfordernisses berücksichtigt werden. Die
vorhabensbedingte Betroffenheit eines bislang störungsarmen bzw. -freien Landschafts-
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raumes macht eine Zunahme des Kompensationserfordernisses notwendig. Entspre-
chend des Abstandes des Vorhabens zu vorhandenen Störquellen bzw. vorbelasteten
Bereichen lässt sich der Freiraumbeeinträchtigungsgrad und damit der Korrekturfaktor für
das Kompensationserfordernis ermitteln (vgl. Tabelle 9).
Tabelle 9: Bestimmung des Korrekturfaktors auf Grund vorhandener Störungen
(LUNG 1999, Anlage 10, Tabellen 4 und 5)
Freiraumbeeinträchti-gungsgrad (FRBG)
Abstand des Vorhabens zu Störquel-len bzw. vorbelasteten Bereichen
Korrekturfaktor für das Kompensati-onserfordernis gemäß Stufe 1
1 50 m x 0,75
2 200 m x 1,0
3 800 m x 1,25
4 > 800 m x 1,5
3. Stufe: Berücksichtigung mittelbarer Eingriffswirkungen auf Grund von negativen Rand-
einflüssen des Vorhabens
Biotope können unmittelbar oder mittelbar von Wirkungen des Vorhabens betroffen sein.
Vom Vorhaben können in unterschiedlicher Intensität auch erhebliche und nachhaltige
Einwirkungen auf die Umgebung bzw. umgebende Biotoptypen ausgehen. Der Wirkungs-
faktor zeigt die Stärke der Eingriffsauswirkungen auf die einzelnen Biotopflächen (vgl.
Tabelle 10).
In den Wirkzonen werden nur Biotope mit einer Werteinstufung von 2 berücksichtigt.
Tabelle 10: Darstellung der Beeinträchtigungsintensitäten/Wirkzonen
(LUNG 1999, Anlage 10, Tabelle 6)
Lage Intensitätsgrad Wirkungsfaktor
Baukörper/ Baufeld 100 % 1,0
Wirkzone I
a) Flächen innerhalb des Planbereiches
b) Flächen, die der Kompensation dienen
c) Flächen außerhalb des Planbereiches
50 bis 80 %
30 bis 70 %
40 bis 60 %
0,5 bis 0,8
0,3 bis 0,7
0,4 bis 0,6
Wirkzone II 5 bis 30 % 0,05 bis 0,3
Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)
Der vollständige Kompensationsbedarf ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüp-
fung:
Fläche des
betroffenen
Biotops
x Konkretisiertes biotopbezogenes
Kompensationserfordernis (Stufe 1, 2) x
Wirkungsfaktor
(Stufe 3) =
Kompensations-
flächenäquivalent
(Bedarf)
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6.1.1.2 Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs
Eine additive Kompensation ist erforderlich, wenn Funktionen mit besonderer Bedeutung
beeinträchtigt werden und diese nicht über die Biotopfunktion multifunktional kompensiert
Faunistische Sonderfunktionen sind bei Eingriffen in folgende Funktionszusammenhänge
betroffen:
Eingriffe in Lebensräume gefährdeter Arten mit großen Raumansprüchen
Eingriffe in definierte faunistische Funktionsbeziehungen gefährdeter und naturraum-
typischer Arten sowie Arten mit Indikatorfunktion für wertvolle Biotope oder Biotop-
strukturen.
Es ist zunächst zu prüfen, ob Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen für die
Eingriffe in die Biotoptypen die Kompensation für Eingriffe in faunistische Funktionsbe-
ziehungen gewährleisten kann. Gegebenenfalls sind weitere Maßnahmen zur Erhaltung
oder Wiederherstellung entsprechender Funktionen erforderlich.
Additive Berücksichtigung von Sonderfunktionen des Landschaftsbildes
Kompensationsmaßnahmen zur Wiederherstellung des Naturhaushalts sind in ihrer
Eignung, auch Beeinträchtigungen landschaftsästhetischer Funktionen wiederherzustel-
len, entsprechend anzurechnen. Für danach noch verbleibende nachhaltige und erhebli-
6 Als Orientierungshilfe dient die Karte der landschaftlichen Freiräume von Mecklenburg-Vorpommern (Lan-
desamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999: Landesweite Analyse und Bewertung landschaftlicher Freiräume in Mecklenburg-Vorpommern - Güstrow-Gülzow)
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che Eingriffe in das Landschaftsbild sind adäquate Maßnahmen zur Wiederherstellung
bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes entsprechend der landschaftsbildtypischen
Charakteristik auszuwählen.
Additive Berücksichtigung von abiotischen Sonderfunktionen des Naturhaushalts
Bei betroffenen Funktionen und Werten abiotischer Ressourcen mit besonderer Bedeu-
tung7 sind die Eingriffe und die daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen ge-
sondert zu ermitteln. Dies bedeutet, dass eine additive Kompensation notwendig wird,
sofern dies auf Grund der Multifunktionalität der übrigen Kompensationsmaßnahmen
nicht bereits gegeben ist. Die Ermittlung des flächenmäßigen Umfangs der Kompensati-
onsmaßnahmen ist verbal-argumentativ zu begründen und quantitativ anzugeben.
6.1.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten Kompen-
sationsmaßnahmen
Die Berechnung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten grünordnerischen
Maßnahmen erfolgt in Analogie zur Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents des
Bedarfs. Grundlage bilden die Festsetzungen im Bebauungsplan. Es werden sämtliche
Maßnahmen bilanziert, die zu einer Werterhöhung der in Anspruch genommenen Flä-
chen führen, z. B. Biotopneuschaffung durch die Anlage von Gehölzstrukturen (Hecken)
bzw. durch die Pflanzung von Bäumen (vgl. Anlage 11 in „Hinweise zur Eingriffsrege-
lung“, LUNG 1999).
1. Stufe: Ermittlung der Kompensationswertzahl für die Kompensationsmaßnahmen
Grundlage für die Bestimmung der Kompensationswertzahl bildet die Werteinstufung der
grünordnerischen Maßnahmen entsprechend der Anlage 11 der „Hinweise zur Eingriffs-
regelung“ (LUNG 1999). Dabei werden die Wertigkeiten in Ansatz gebracht, die dem
voraussichtlichen Zustand der Flächen nach maximal 25 Jahren entsprechen. Dies führt
dazu, dass Zielbiotope i. d. R. nur im Bereich der Wertstufen 1 und 2 angeordnet werden
können. Höhere Wertstufen sind innerhalb von 25 Jahren nur erreichbar, wenn am Ort
der grünordnerischen Maßnahme Ausgangsbiotope vorliegen, die eine Wertstufe 2
besitzen. In diesen Fällen entspricht die Kompensationswertzahl dem Wertsteigerungs-
betrag.
Nach der Bestimmung der Wertstufe des Zielbiotoptyps ist aus der Tabelle 8 die mögli-
che Spannbreite der Kompensationswertzahl zu entnehmen. Die Kompensationswertzahl
7 Anlage 3 der „Hinweise zur Eingriffsregelung“, LUNG (1999)
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ist dem mittleren (oberen) Bereich zuzuordnen, wenn mindestens eines (zwei) der fol-
genden Kriterien erfüllt ist (sind):
Die geplante Kompensationsmaßnahme
entspricht räumlich konkreten Zielen der örtlichen oder überörtlichen gutachtlichen
Landschaftsplanung
befindet sich innerhalb eines landschaftlichen Freiraumes hoher Wertigkeit (Wertigkeit
3)8
befindet sich im Areal eines fachplanerisch oder fachgutachtlich nachgewiesenen,
vorhandenen oder zu entwickelnden Biotopverbundkomplexes9
grenzt an Biotoptypen mit einer Wertigkeit 3 und einer Fläche von mindestens 1 ha
oder mit einem Vorkommen von besonders gefährdeten Arten
weist eine überdurchschnittliche qualitative Ausprägung auf.
2. Stufe: Berücksichtigung des Wirkungsgrades der grünordnerischen Maßnahmen
Auch bei der Bewertung der Kompensationsflächen muss die Beeinträchtigung durch
Störquellen im Umfeld berücksichtigt werden. Relevant sind sowohl vorhandene Störun-
gen durch anthropogene Einrichtungen, als auch Störwirkungen, die von dem Vorhaben
ausgehen werden. Die Wirkungen sind innerhalb einer Störzone von 200 m zu berück-
sichtigen. In Abhängigkeit vom Abstand der Flächen mit grünordnerischen Maßnahmen
zu vorhandenen bzw. neu entstehenden Störquellen und zu vorbelasteten Bereichen,
erfolgt die Festlegung des Wirkungsfaktors (vgl. Tabelle 10).
Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents der geplanten Maßnahmen
Das vollständige Kompensationsflächenäquivalent der geplanten Kompensationsmaß-
nahmen ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüpfung:
Kompensations-
fläche x
Kompensationswertzahl
(Stufe 1) x
Leistungsfaktor
(Stufe 2)10
=
Kompensationsflächenäquivalent
(Planung)
6.1.3 Gesamtbilanzierung
Unter Beachtung der sonstigen Anforderungen an eine funktionsgerechte Kompensation
müssen in der Gesamtbilanzierung für die multifunktionale Kompensation die Flächen-
8 Als Orientierungshilfe dient die Karte der landschaftlichen Freiräume von Mecklenburg-Vorpommern (Lan-desamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, 1999: Landesweite Analyse und Bewertung landschaftlicher Freiräume in Mecklenburg - Vorpommern - Güstrow-Gülzow)
9 vgl. Landschaftspläne, Pflege- und Entwicklungspläne, raumbezogene Gutachten
10 Leistungsfaktor = 1 – Wirkfaktor
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
36
UmweltPlan
äquivalente des betroffenen Bestandes und der geplanten Kompensationsmaßnahmen
übereinstimmen. In einer zweiten Teilbilanz sind die spezifischen funktionsbezogenen
Anforderungen an eine additive Kompensation darzustellen.
6.2 Ermittlung des Kompensationsflächenäquivalents (Bedarf)
6.2.1 Ermittlung des Freiraumbeeinträchtigungsgrades
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer Ackerrestfläche zwischen der Hochschul-
allee und der Parower Chaussee im Westen, dem Ostseeküstenradweg im Osten, Parow
im Norden und dem Gelände der Fachhochschule Stralsund im Süden. Das Plangebiet
liegt damit in keinem landschaftlichen Freiraum im Sinne der HzE, Punkt 2.4.1.
An drei Seiten des Plangebietes grenzen Störquellen an. Es handelt sich dabei um die
Hochschulallee, den Ostseeküstenradweg und das Baugebiet im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 64 „Wohngebiet nördlich der Studentensiedlung Holzhausen“.
Entlang dieser Störquellen wird ein 50 m breiter Streifen mit einem Freiraumbeeinträchti-
gungsgrad von 1 und damit einem Korrekturfaktor von 0,75 für die Eingriffsbilanzierung
ausgegrenzt. Der übrige Teil des Plangebietes wird einem Freiraumbeeinträchtigungs-
grad von 2 zugeordnet, für den kein Korrekturfaktor gilt.
6.2.2 Abgrenzung von Wirkzonen und Beeinträchtigungsintensitäten
Im Plangebiet werden sämtliche Biotopflächen, die als Baugebiet oder als Verkehrsfläche
umgewandelt werden, als vollständiger Biotopverlust in die Eingriffsbilanzierung einge-
stellt.
Mittelbare Eingriffswirkungen innerhalb des Planungsgebietes sind nicht zu erwarten, da
das gesamte Planungsgebiet vollständig neu gestaltet wird.
Beeinträchtigungen, die über das Planungsgebiet hinaus wirksam sind, sind aufgrund der
angrenzenden Störquellen (Hochschulallee, Ostseeküstenradweg) ebenfalls nicht zu
erwarten. Entsprechend werden keine Wirkzonen ausgegrenzt.
Der Kompensationswert der südlich angrenzenden Ausgleichsfläche im Geltungsbereich
des B-Plangebietes Nr. 64 wurde bereits unter Berücksichtigung des geplanten Wohnge-
bietes im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 65 festgelegt, so dass auch für diese Flä-
chen keine Wirkzonen ausgegrenzt werden.
6.2.3 Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationserfordernisses
In der folgenden Tabelle sind die biotopbezogenen Kompensationserfordernisse darge-
stellt. Die Bewertung der Biotope ist der Tabelle 6 entnommen.
Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 65 "Wohngebiet östlich der Hochschulallee" der Hansestadt Stralsund
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UmweltPlan
Tabelle 11: Ermittlung des Kompensationserfordernis für betroffene Biotoptypen im
Planungsgebiet
Nr. Biotoptyp Wertein stufung
Kompensations- wertzahl
Bemerkungen
1 ACL 1 1,0 Intensivacker
2 RHK/RHU 2 2,0 Straßenbegleitgrün
3 PER 1 1,0 Rasenstreifen am Ostseeküstenradweg
6.2.4 Ermittlung des Kompensationserfordernisses aufgrund betroffener Biotop-
typen
Die Grundflächenzahl (GRZ) für die Baugebiete ist mit 0,35 (WA 2), 0,25 (WA 1) 0,2
(WA 3, 5 und 6) sowie mit 0,15 (WA 4) festgesetzt. Weiterhin ist bei der Bilanzierung zu
berücksichtigen, dass die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen der im § 19 (4)
BauNVO bezeichneten Anlagen um 50 % überschritten werden darf, so dass von einer
maximal zulässigen Versiegelung der Grundstücksflächen von 22,5 bis 52,5 % auszuge-
hen ist. Für die verbleibenden 47,5 bis 77,5 % der Grundstücksflächen wird ein Biotop-
verlust durch Überbauung angenommen (Anlage von Hausgärten). Ein Biotopverlust wird
auch für straßenbegleitende Grünstreifen bzw. Baumscheiben im Bereich der Verkehrs-
flächen bilanziert.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die vorhabenbezogenen Versiege-
lungsfaktoren.
Tabelle 12: Vorhabenbezogene Übersicht der Versiegelungsfaktoren