Handreichung Nr. 3 Handlungsfelder Inklusion und Individuelle Förderung Sonderpädagogische Förderung an Förderschulen und an allgemeinen Schulen im Kreis Kleve Schuljahr 2013 / 2014 Zuständigkeiten: BildungsKreis: Johannes Fischer (Leitung FAK Inklusion) 02821/85429 Verwaltung: N. N. (Schulamt) Schulaufsicht: Johannes Mulders (Schulrat) 02821/85492 Bezirksregierung: Angelika Frücht (LRSD) 0211/4755561 Koordinatorinnen und Koordinatoren für Gemeinsamen Unterricht im Kreis Kleve Grundschulen Maria Schoofs GHS Kevelaer 02832/793340 Schulen der Sekundarstufe I Stefan Püplichhuisen Gesamtschule Mittelkreis Goch 02823/870463 Autismusberatung Heidi Ackermann Haus Freudenberg Kleve 02821/7135811 Tanja Nobis Förderzentrum Grunewald Emmerich 02822/5010 Irmin Schwarzer Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bedb.-Hau 02821/899370 Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 Dienstgebäude: Nassauerallee 15 - 23, Kleve Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in: Herr Fischer Zimmer-Nr.: O.334 Durchwahl: 02821 85-429 (Bitte stets angeben) Zeichen: 1.3 – 40 02 10 Datum: 30.07.2013
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Handreichung Nr. 3
Handlungsfelder Inklusion und Individuelle Förderung
Sonderpädagogische Förderung an Förderschulen und an allgemeinen Schulen im Kreis Kleve
Schuljahr 2013 / 2014 Zuständigkeiten: BildungsKreis: Johannes Fischer (Leitung FAK Inklusion) 02821/85429 Verwaltung: N. N. (Schulamt) Schulaufsicht: Johannes Mulders (Schulrat) 02821/85492 Bezirksregierung: Angelika Frücht (LRSD) 0211/4755561 Koordinatorinnen und Koordinatoren für Gemeinsamen Unterricht im Kreis Kleve Grundschulen Maria Schoofs GHS Kevelaer 02832/793340 Schulen der Sekundarstufe I Stefan Püplichhuisen Gesamtschule Mittelkreis Goch 02823/870463 Autismusberatung Heidi Ackermann Haus Freudenberg Kleve 02821/7135811 Tanja Nobis Förderzentrum Grunewald Emmerich 02822/5010 Irmin Schwarzer Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bedb.-Hau 02821/899370
1. Grundlagen sonderpädagogischer Förderung 1.1. Beantragung eines Verfahrens
Sofern sich bei der Schulanmeldung oder während der Schulzeit Anhaltspunkte ergeben, dass bei einer Schülerin oder einem Schüler vermutlich ein sonderpädagogischer Förderbedarf vor-liegt, können die Eltern oder die Schule einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Fest-stellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs über die Schule an die zuständige Schul-aufsicht richten. Wenn die Schulaufsicht das Verfahren eröffnet, beauftragt sie eine Lehrkraft der allgemeinen Schule (in der Regel die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer) und eine sonderpädagogi-sche Lehrkraft (in der Regel mit der Fachrichtung der vermuteten Behinderung) mit der Erstel-lung eines pädagogischen Gutachtens. Zudem wird ein schulärztliches Gutachten in Auftrag gegeben. Im Verfahren sind die Eltern zu beteiligen und insbesondere auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, einen Antrag auf Teilnahme ihres Kindes am Gemeinsamen Unterricht der allge-meinen Schule stellen zu können.
1.2. Förderschwerpunkte / Behinderungsbegriff Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs begründet sich durch das Vorlie-gen einer Behinderung in der Definition der §§ 5 – 9 der Verordnung über die sonderpädagogi-sche Förderung (AO-SF). § 5 Lern- und Entwicklungsstörungen 5 (1) Lernbehinderung (LE)
schwerwiegend
umfänglich
langandauernd 5 (2) Sprachbehinderung (SQ)
Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört
erhebliches subjektives Störungsbewusstsein
erhebliche Beeinträchtigungen in der Kommunikation 5 (3) Erziehungsschwierigkeit (ES)
der Erziehung nachhaltig verschlossen
eigene Entwicklung oder der Mitschüler erheblich gefährdet § 6 Geistige Behinderung (GG)
Hochgradige Beeinträchtigung der kognitiven Funktionen und der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit; Anhalts- punkte dafür, dass auch nach Ende der Schulzeit für eine selbstständige Lebensführung auf Dauer Hilfe benötigt wird
§ 7 Körperbehinderung (KM)
erhebliche Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungs- systems, Schädigung von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktionen oder schwerwiegende psychische Belastungen infolge andersartigen Aussehens
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§ 8 Hörschädigungen (HK) 8 (1) Gehörlosigkeit
keine Aufnahme lautsprachlicher Informationen über das Gehör 8 (2) Schwerhörigkeit
trotz apparativer Versorgung nur begrenzte Aufnahme laut- sprachlicher Informationen der Umwelt
erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten
§ 9 Sehschädigungen (SE) 9 (1) Blindheit
so starke Herabsetzung des Sehvermögens, dass die Be- troffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt über- wiegend nicht visuell begegnen können
9 (2) Sehbehinderung
auch nach optischer Korrektur erhebliche Einschränkung von Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung
erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke
Sofern geistige Behinderung, Körperbehinderung oder Erziehungsschwierigkeit erheblich über die üblichen Erscheinungsformen hinausgeht oder wenn zwei oder drei dieser Behinderungen gleichzeitig vorliegen, kann die Schulaufsicht eine Schwerstbehinderung feststellen (§ 19 AO-SF). Diese führt zu einer verbesserten Schüler-Lehrerstellen-Relation und ermöglicht dadurch eine intensivere Förderung.
2. Förderorte für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2.1. Förderung an Förderschulen
Sofern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist und die Erziehungsbe-rechtigten keinen Antrag auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht gestellt haben, erfolgt die Förderung an einer Förderschule, die den ausgewiesenen Förderbedarf anbietet.
Förderschulen außerhalb des Kreises Kleve Für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören und Kommunikation gibt es im Kreis Kleve keine Förderschulen. Im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist für Schüle-rinnen und Schüler des südlichen Kreisgebietes die Förderschule in Krefeld nächstgelegener Förderort. Wegen der durch die lange Fahrtzeit hohe Belastung werden die meisten Schülerin-nen und Schüler mit diesen Förderschwerpunkt im Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen gefördert.
Förderschule
Förderbereich
Ort
Träger
Einzugsgebiet
Rheinische Förder-
schule
Sehen
Duisburg
Landschaftsverband
Rheinland
Kreis Kleve
Erich-Kästner-
Schule
Hören und Kommu-
nikation
Wesel
Kreis Wesel
Kreis Kleve
Gerd-Janssen-
Schule
Körperliche und
motorische Entwick-lung
Krefeld
Landschaftsverband
Rheinland
Geldern, Issum,
Straaelen, Kerken, Rheurdt, Wachten-
donk
Schülerzahlen der Förderschulen im Kreis Kleve (Schuljahr 2013 / 2014)
Schule
Sonderpäd.
Förderbedarf
Gesamt-
schülerzahl (Schj. 12/13)
Gesamt-
schülerzahl (Schj.13/14)
Don-Bosco-Schule, Geldern (GG)
GE 169
154
169
Haus Freudenberg, Kleve (GG)
GE 233
240
233
Astrid-Lindgren-Schule, Goch (SQ)
SQ 165
165
165
Virginia-Satir-Schule, Kevelaer (ES)
ES 55
64
55
Dietrich-Bonhoeffer-Schule, B.-Hau (KM)
KM 145
143
145
FÖZ Grunewald, Emmerich (LE, SQ, ES)
LE 57 SQ 43 ES 21 GG 1
129
122
Franziskusschule, Geldern (LE, ES)
LE 88 ES 26
114
114
6
Schule
Sonderpäd.
Förderbedarf
Gesamt-
schülerzahl (Schj. 12/13)
Gesamt-
schülerzahl (Schj.13/14)
Pestalozzi-Schule, Goch (LE)
LE 94 ES 13
101
107
FÖZ An der Bieg, Kevelaer (LE, SQ)
LE 44 SQ 23
100
67
FÖZ Ringschule, Kleve (LE, SQ)
LE 82 SQ 15 ES 15 GG 3
113
115
Anne-Frank-Schule, Rees (LE, ES)
LE 93 ES 22
135
115
Schülerinnen und Schüler gesamt
(Vergleich Schuljahr 2011 / 2012)
1.458
Schj. 11/12
1.507
1.407
Bei der Zusammenfassung nach Förderschwerpunkten ergibt sich folgendes Bild: (Der Prozentwert bezieht sich auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die an Förderschulen unterrichtet werden.)
Förderbedarf
Anzahl
Schj. 12/13
Anzahl
Schj. 13/14
%
Geistige Entwicklung
394
406
29%
Körperliche und motorische Entw.
143
145
10%
Sprache
(165)
246
17%
emotionale und soziale Entw.
(64)
152
11%
Lernen
(692)
458
33%
Gesamt
1.458
1.407
100%
Die im Vorjahr erhobenen Daten nannten die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt besuchten. Durch die Wei- terentwicklung von Förderschulen zu Förderzentren ist für das Schuljahr 2013/ 2014 eine Aufteilung nach dem vorrangigen sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt.
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Schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler an Förderschulen Bei 151 Schülerinnen und Schülern ist eine Schwerstbehinderung in der Definition des § 10 AO-SF ausgewiesen. Dies erfolgte bei 97 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, bei 31 mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwick-lung und bei 23 Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Situation und Perspektive der Förderschulen im Kreis Kleve Mit Ausnahme der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und körper-liche und motorische Entwicklung und der Astrid-Lindgren-Schule in Goch, die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit dem Förderschwerpunkt Sprache fördert erreichen die anderen Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen nicht die er-forderlichen Mindestzahlen für einen geordneten Schulbetrieb, so dass sie derzeit nur mit einer von der Bezirksregierung erteilten Ausnahmegenehmigung weitergeführt werden können. Die weiter steigenden Zahlen der Förderung im Gemeinsamen Unterricht und die zu erwartenden Änderungen des Schulgesetzes lassen zudem nicht die Prognose zu, dass in den Folgejahren die erforderliche Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern erreicht werden kann. Daher hat die Schulaufsicht in enger Abstimmung mit den Kommunen ein Rahmenkonzept er-arbeitet, das auch für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung) ein Förderschulangebot erhalten soll. Es besteht die Absicht, zu Beginn des Schuljahres 2015 / 2016 im nördlichen, mittleren und südlichen Kreisgebiet jeweils ein Förderzentrum in der Trägerschaft des Kreises zu errichten, das einen Haupt- und einen Teilstandort hat, um dadurch ein relativ ortsnahes, flächendecken-des Förderschulangebot zu sichern.
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Rahmenkonzept zur Zukunft der Förderschulen im Kreis Kleve
Kleve
Bedburg Hau
Emmerich
Rees
Kalkar
Kranenburg
Goch
Uedem
Weeze
Kevelaer
Geldern
Issum
Rheurdt
Wachten
donk
Kerken Straelen
Förderschule Mittelkreis
(LE, ES – P + Sek I
und SQ – P)
Förderschule Südkreis
(LE, ES – P + Sek I
und SQ – P)
Förderschule Nordkreis (LE, ES – P + Sek I
und SQ – P)
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2.2. Förderung im Gemeinsamen Unterricht Nach den derzeit noch gültigen gesetzlichen Vorgaben kann die Schulaufsicht für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf Gemeinsamen Unterricht einrichten, wenn eine Antragstellung der Erziehungsberechtigten vorliegt, der Schulträger seine Zustimmung erteilt und wenn die Schule dafür sächlich und personell ausgestattet ist. Im Be-reich der Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen gibt es neben dem gemeinsamen Unter-richt, in dem die Unterrichtung auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinen Schule erfolgt, auch die Möglichkeit der Einrichtung von Integrativen Lerngruppen für Schüle-rinnen und Schüler, die nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule gefördert werden müssen. Im Kreis Kleve hat sich in den letzten Jahren der Anteil von Schülerinnen und Schülern im Ge-meinsamen Unterricht stetig und deutlich erhöht, so dass derzeit an den Grundschulen 306 und an den weiterführenden Schulen 440 Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht gefördert werden. Das Schulamt für den Kreis Kleve hat hierfür ein flächendeckendes Angebot entwickelt, um dadurch eine relativ wohnortsnahe Beschulungsmöglichkeit zu erreichen und die für die Förde-rung erforderlichen personellen Ressourcen zu bündeln. Daneben gibt es auch wohnortsnahe „Einzelintegrationen“ vornehmlich für sinnesgeschädigte Kinder und für körperbehinderte Kin-der, die auf der Grundlage der Lehrpläne für die Grundschule unterrichtet werden können. Durch bisher gemachte Erfahrungen ist zudem für erziehungsschwierige Kinder die Einzelin-tegration an der örtlichen Grundschule pädagogisch sinnvoller, da eine Zusammenfassung die-ser Kinder die Förderung erschwert.
Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Grundschulen (Schuljahr 2013/2014)
Schule
Ort Kl.1 Kl.2 Kl.3 Kl.4 gesamt
KGS St. Antonius Bedburg Hau (Schj. 12/13)
KGS St. Antonius Bedburg-Hau Schj. 13/14
GGS St. Markus Bedburg-Hau (Schj. 12/13) 1 1 2
GGS St. Markus Bedburg-Hau Schj. 13/14 3 1 1 5
GGS Brüder-Grimm Issum (Schj. 12/13)
GGS Brüder-Grimm Issum Schj. 13/14 1 1
KGS St. Nikolaus Issum (Schj. 12/13) 1 1 1 4 7
KGS St. Nikolaus Issum Schj. 13/14 2 1 2 2 7
KGS Marien Kerken (Schj. 12/13)
KGS Marien Kerken Schj. 13/14
KGS St. Petrus Kerken (Schj. 12/13)
KGS St. Petrus Kerken Schj. 13/14
10
Schule Ort Kl.1 Kl.2 Kl.3 Kl.4 gesamt
GGS Christophorus Kranenburg (Schj. 12/13) 2 5 3 7 17
GGS Christophorus Kranenburg Schj. 13/14 3 3 6 4 16
Die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Grundschulen haben folgende sonderpädagogische Förderbedarfe: (Die Prozentzahl bezieht sich auf die Gesamtzahl der Kinder im Gemeinsamen Unterricht der Grundschu-le.)
Sonderpäd. Förderbedarf Anzahl %
Lernen (Schj. 12/13) Lernen Schj. 13/14
107 109
39% 36 %
Sprache (Schj. 12/13) Sprache Schj. 13/14
70 72
25% 24 %
Emot. u. soz. Entw. (Schj. 12/13) Emot. u. soz. Entw. Schj. 13/14
57 84
21% 28 %
Körperl. u. mot. Entw. (Schj. 12/13) Körperl. u. mot. Entw. Schj. 13/14
18 12
6% 4 %
Geistige Entwicklung (Schj. 12/13) Geistige Entwicklung Schj. 13/14
12 13
4% 4 %
Sehen (Schj. 12/13) Sehen Schj. 13/14
7 8
3% 2 %
Hören (Schj. 12/13) Hören Schj. 13/14
5 8
2% 2 %
Gesamt (Schj. 12/13) Gesamt Schj. 13/14
277 306
100 % 100 %
13
Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Hauptschulen (Schuljahr 2013/2014)
Schule
Ort Schj. Kl.5 Kl.6 Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 gesamt
GHS St. Anno Straelen 12/13 - 8 8 7 23
GHS St. Anno Straelen 13/14 - - 11 7 4 22
GHS St. Markus Bedburg-Hau 12/13
GHS St. Markus Bedburg-Hau 13/14
GHS Käthe-Kollwitz Issum 12/13 2 2
GHS Käthe-Kollwitz Issum 13/14 5 3 8
GHS Kardinal-v.-Galen Kerken 12/13
GHS Kardinal-v.-Galen Kerken 13/14 1 1
GHS Hanna-Heiber Kranenburg 12/13 -
GHS Hanna-Heiber Kranenburg 13/14 -
GHS H.-Dieter-Hüsch Uedem 12/13 1 1
GHS H.-Dieter-Hüsch Uedem 13/14 1 1 2
GHS Europa Emmerich 12/13 7 5 5 17
GHS Europa Emmerich 13/14 5 3 3 2 13
GHS Anne-Frank Geldern 12/13 -
GHS Anne-Frank Geldern 13/14 -
KHS Geschw.-Scholl Geldern 12/13 5 1 5 1 2 14
KHS Geschw.-Scholl Geldern 13/14 5 5 1 5 1 17
GHS Gustav-Adolf Goch 12/13 5 6 11
GHS Gustav-Adolf Goch 13/14 9 6 6 21
GHS St. Martin Goch 12/13 2 4 2 2 10
GHS St. Martin Goch 13/14 1 2 6 1 10
KHS St. Nikolaus Kalkar 12/13
KHS St. Nikolaus Kalkar 13/14
GHS Kevelaer Kevelaer 12/13 12 10 8 12 8 2 52
GHS Kevelaer Kevelaer 13/14 10 17 12 7 12 7 65
GHS K.-Adenauer Kleve 12/13 - 11 16 6 12 4 49
GHS K.-Adenauer Kleve 13/14 - - 10 16 4 12 42
GHS Wilhelm-Frede Kleve 12/13 - 13 11 11 14 4 53
GHS Wilhelm-Frede Kleve 13/14 - - 13 8 12 9 42
GHS Rheinschule Rees 12/13 6 4 9 19
GHS Rheinschule Rees 13/14 11 7 8 7 33
Hauptschulen
Kreis Kleve ge-samt
12/13 37 64 64 32 42 12 251
Hauptschulen
Kreis Kleve ge-samt
13/14 47 41 73 52 30 33 276
14
Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der Realschulen (Schuljahr 2013/2014)
Schulen der Sekundarstufe I Kreis Kleve (Schj.12/13) 88 77 73 39 48 19 344 Schulen der Sekundarstuife I Kreis Kleve Schj.13/14 104 105 89 62 38 42 440
,
Die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der weiterführenden Schulen haben folgende sonderpädagogischen Förderbedarfe: (Die Prozentangaben beziehen sich auf die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht der weiterführenden Schulen.)
Sonderpäd. Förderbedarf
Schuljahr Anzahl %
Lernen
12/13 135 39%
Lernen
13/14 173 39%
Sprache
12/13 102 29%
Sprache
13/14 111 25%
emotionale und soziale Entwicklung
12/13 78 23%
emotionale und soziale Entwicklung
13/14 112 26%
körperliche und motorische Entwicklung
12/13 17 5%
körperliche und motorische Entwicklung
13/14 20 5%
geistige Entwicklung
12/13 2 1%
geistige Entwicklung
13/14 5 1%
Sehen
12/13 7 2%
Sehen
13/14 8 2%
Hören und Kommunikation
12/13 3 1%
Hören und Kommunikation
13/14 10 2%
gesamt
12/13 344 100%
gesamt
13/14 440 100%
17
3. Gesamtzahlen zur sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen und im
Gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schulen im Kreis Kleve Durch die Verpflichtung der UN-Konvention und damit verbundener stark erhöhter Antragstel-lungen von Erziehungsberechtigten auf Teilnahme ihres Kindes am Gemeinsamen Unterricht hat sich in den letzten Jahren zunächst in den Grundschulen und dann auch in den weiterfüh-renden Schulen der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die im Gemeinsamen Unterricht ge-fördert werden, stark erhöht. Inzwischen werden im Kreis Kleve 35 % der Schüler mit sonder-pädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht gefördert. In den letzten Jahren hat sich der Gemeinsame Unterricht an Schulen im Kreis Kleve wie folgt entwickelt.
Schuljahr Primarstufe
Sekundarstufe I
2009/2010 218 157
2010/2011 229 214
2011/2012 267 285
2012/2013 275 344
2013/2014 306 440
Gesamtübersicht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf