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Aufenthaltsrecht, Familiennachzug Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule u. Studium Registrierung, Unterbringung, Wohnen u. Meldewesen Sprache, Ausbildung und Arbeit Gesundheit Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA) Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet. Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt. UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten. Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzten Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs Aufenthaltsbeendigung Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft. Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen. Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure Leistungsbezug Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen. Ausländer- behörde Ämter, Städte u. Gemeinden Kranken- kassen Migrations- beratung Medizinische Versorgung BAMF Ausländer- behörde DBotsch.A Ämter, Städte u. Gemeinden Ausländer- behörde Ämter, Städte u. Gemeinden BAMF Jobcenter MGB u. Hochschulen Regelschule DaZ-Zentrum BBZ Ämter, Städte u. Gemeinden Jobcenter BA Ämter, Städte u. Gemeinden Ausländer- behörde Migrations- beratung Jugend- amt Träger Ausländer- behörde Polizeidirektion Weitere Akteure Bildungsträger, u.a. VHS BAMF BA Jobcenter ABH Ämter, Städte u. Gemeinden Weitere Akteure Weitere Akteure BAMF Ehrenamt Polizeidirektion LfA Rendsburg 1
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Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Oct 29, 2019

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Page 1: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Aufenthaltsrecht, Familiennachzug

Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule u. Studium

Registrierung, Unterbringung, Wohnen u. Meldewesen

Sprache, Ausbildung und Arbeit

Gesundheit

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA)

Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet.

Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt.

UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.

Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzten

Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs

Aufenthaltsbeendigung

Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft.

Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen.

Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure

Leistungsbezug Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen.

Ausländer-behörde

Ämter, Städte u. Gemeinden

Kranken-kassen

Migrations-beratung

Medizinische Versorgung

BAMF

Ausländer-behörde

DBotsch.A

Ämter, Städte u. Gemeinden

Ausländer-behörde

Ämter, Städte u. Gemeinden

BAMF Jobcenter

MGB u. Hochschulen

Regelschule

DaZ-Zentrum

BBZ

Ämter, Städte u. Gemeinden

Jobcenter

BA

Ämter, Städte u. Gemeinden

Ausländer-behörde

Migrations-beratung

Jugend-amt

Träger

Ausländer-behörde

Polizeidirektion

Weitere Akteure

Bildungsträger, u.a. VHS

BAMF

BA Jobcenter ABH

Ämter, Städte u. Gemeinden

Weitere Akteure

Weitere Akteure

BAMF

Ehrenamt

Polizeidirektion

LfA

Rendsburg

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Page 2: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Lesehilfe

Die nachfolgenden Folien zeigen die bisher erfassten Prozesse pro Handlungsfeld in Ihrem Kreis auf. Um die einzelnen Seiten gut verstehen zu können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

• Grundsätzlich sind die Prozesse chronologisch von oben nach unten dargestellt.

• Prozessschritte die gleichzeitig stattfinden, sind in der Regel auf gleicher Höhe dargestellt.

• Auf einigen Folien werden verschiedene voneinander unabhängige Prozesse dargestellt. Der Anfang jedes Prozesses wird über Nummerierungen (1,2,3…) kenntlich gemacht.

• Wenn Sie in den Präsentationsmodus gehen, dann können Sie auf der ersten Folie in die Handlungsfelder klicken und gelangen so zu den einzelnen Folien. Außerdem gelangen Sie über einen Klick auf den Zurück-Button auf jeder Folie zurück auf die zuletzt besuchte Seite und über den Startseiten-Button auf das Dashboard. Um auf das Abkürzungs-verzeichnis zu gelangen, klicken Sie auf Abkürzungen.

Zurück 2

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Abkürzungs- und Akteurverzeichnis Akteur/ Begriff Kurzform Abkürzung

Bundesagentur für Arbeit BA

Allgemeine Ortskrankenkasse AOK

Amtsgericht

Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG

Aufenthaltsgesetz AufenthG

Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein AV-SH

Ausländerzentralregister AZR

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Berufsbildungszentrum BBZ

Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweitsprache BiK-DaZ

Bildungsträger BT

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF

Bundesdruckerei BD

DaZ-Zentrum („Deutsch als Zweitsprache“) DaZ-Zentrum

Deutsche Botschaft im Ausland DBotsch.A

Ehrenamt EA

Erkennungsdienstliche Behandlung ED

FB 2, FD Zuwanderung Ausländerbehörde ABH

FB 3, FD Jugend- und Sozialdienst (inkl. WJ, JSD) Jugendamt JA

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen FIM

Gemeinschaftsunterkunft GU

Handwerkskammer HWK

Industrie- und Handelskammer IHK

Integrations- und Aufnahmepauschale IAP

Hilfe zur Erziehung HzE

Inobhutnahme ION

Integrationskurs I-Kurs

Internationale Organisation für Migration IOM

Netzwerk Integration durch Qualifizierung IQ-Netzwerk

Jobcenter JC

Jugendmigrationsdienst JMD

Jugendsozialdienst JSD

Krankenkasse KrK

Krankenversicherung KV

Kreiskoordinatoren KK

Landesamt für Ausländerangelegenheiten LfA

Landesjugendamt LJA

Landesunterkunft LU

Medizinische Versorgung MV

Migrationsberatung (MBSH, MBE, JMD) MGB

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer MBE

Migrationsberatung Schleswig-Holstein MBSH

Polizeidirektion

Regelschule RS

Sozialgesetzbuch SGB

Starterpaket für Flüchtlinge STAFF

Träger der freien Wohlfahrtspflege Träger

Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz TLA

Volkshochschule VHS

Wirtschaftliche Jugendhilfe WJ

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV

Zurück 3

Page 4: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Presentation title

Kästchen in dieser Form und Farbe zeigen ein Ereignis an, das nicht veränderbar ist.

Kästchen in dieser Form geben einen einzelnen Prozessschritt wieder.

Kästchen in dieser Form weisen auf eine Entscheidung im Prozess hin.

Die Pfeile zeigen den Verlauf von einem Prozessschritt zum nächsten an.

Diese Pfeile kennzeichnen die Übertragung von Informationen.

Kästchen in dieser Form und Farbe verweisen darauf, dass der Prozess auf einer anderen Folie weitergeführt wird.

Kästchen in dieser Form und Farbe kennzeichnen, dass ein Prozessziel erreicht ist.

Kästchen in dieser Form, mit dieser Rahmenlinie und mit diesem Symbol weisen auf Informationen zum Prozess hin.

Kästchen in dieser Form und mit dieser Rahmenlinie weisen auf die Nutzung und Beratung zu gebündelten Angeboten hin.

Kästchen in dieser Form und Farbe weisen auf den Zugang zu Datenbanken hin.

Kästchen in dieser Form und Farbe weisen auf offene Frage bzw. Unklarheiten im Prozess hin.

Kästchen in dieser Form und Farbe formulieren offene Fragen bzw. Unklarheiten im Prozess.

In dem Sie im Präsentationsmodus auf dieses Feld klicken, erreichen Sie entweder die zuletzt besuchte Seite (Button zurück), die erste Seite der Präsentation (Button Startseite) oder das Abkürzungsverzeichnis (Button Abkürzungen).

Zeichenlegende

ABH empfängt LfA-Bescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen

über besondere Bedürfnisse

S. Prozess „Registrierung“

Ende Asylver-fahren: Welcher Status?

Möglichkeiten zur Teilnahme an Engagementangeboten bzw. Möglichkeiten für ein eigenes

Engagement

Abkürzungen

AZR

Wenn Antrag nicht innerhalb von 3 Mon.

Nach positivem Asylentscheid …

UmA ist im Asylverfahren

Person trifft in

Stadt ein

? !

Muss ABH der Visumsvergabe

zustimmen?

Abkürzungen

Zurück Startseite 4

Page 5: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Empfängt Zuweisungsbescheid über

Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über

besondere Bedürfnisse

Informieren regelmäßig über Wohnraumkapazitäten

LfA verteilt Person auf

Kreis

Ausländerbehörde Ämter, Städte u. Gemeinden

Verteilt auf die Ämter, Städte u. Gemeinden u. informiert diese offiziell

dazu, zahlt Integrationspauschale pro

Person aus

Klären mit ABH möglichen Wohnort und Wohnadresse

Person trifft im Kreis ein

Schreibt Aufenthalts-gestattung auf Kreis um

Trägt in STRANGER ein, mit automatischer AZR

Aktualisierung

Transportiert Person in Gemeinde

Nehmen in Empfang und begleiten zum Wohnraum

Einwohnermeldeämter der Gemeinden nehmen im

Melderegister auf

Informieren Schulen

Informieren Person über Beratungsstelle (stellen ggf.

Begrüßungsmappe oder ähnliches zur Verfügung)

Person zieht um u.

meldet neue Adresse

Vo

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Person trifft in

Gemeinde ein

An

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un

g

Einwohnermeldeämter der Gemeinde nehmen neue Adresse im Melderegister

auf

Prüft Wohnsitzauflage und lehnt ggf. Bearbeitung ab o.

ändert Adresse in STRANGER mit automat.

Aktualisierung AZR.

Um

zug

S. Prozess „Frühkindliche Bildung, (Berufs-)Schule und

Studium“

S. Prozess „Leistungsbezug“

AZR

MR

MR

Person verschwin-

det

Ereignis

Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen

Prozessziel: Personen wohnen eigenständig und sind stets korrekt gemeldet.

STRANGER

AZR

Meldet Umzug nach Unbekannt in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR und schreibt zur Fahndung aus. Wenn erste Behörde,

das Verschwinden bemerkt, dann Information an

Meldebehörde + Sozialamt

Informiert Sozialamt zur Einstellung von Leistungen;

Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt,

Information der ABH

Wählt Gemeinde nach Erfüllungskorridor aus u.

nimmt Kontakt auf, rechnet Verteilung auf Quote an

AZR STRANGER

Person verlängert Titel bei

ABH

Aktualisiert bei Verlängerung Titel Adresse auf Titel

Abkürzungen

Zurück Startseite

STRANGER

5

Page 6: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Ent-schei-dung?

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mil

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na

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zu

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BAMF

Erhält Kopie Asylentscheid

Informiert JC, FB 4 & Gemeinden, Städte, Ämter

(Kopie erste Seite)

ADVIS Eintrag, Beauftragt Titel-Druck bei BD und stellt Fiktionsbescheinigung aus

für Jobcenter (Leistungserhalt ab

folgender Monatserster nach Antrag)

Händigt nach Bestandskraft Titel aus

Pflegt AZR Daten nach

Ausländerbehörde Ereignis DBotsch.A

Trifft Asyl-entscheidung, hinterlegt im AZR u.

informiert Person u. ABH

Person stellt Anzeige auf Familien-nachzug

ABH händigt Titel aus

Bietet Termin

Nimmt Anzeige an

Berät und informiert

Erhält Formular u.

sendet Antrag an Familie im Ausland

Familie beantragt Termin bei

dt. Botschaft

Familie beantragt

Zusammen-führung

Prüft Antrag u. bittet zuständige ABH um

Zustimmung

Einreise der Familie

Ämter, Städte u. Gemeinden

Positive Entscheidung

Negative Entscheidung

S. Prozess „Aufenthaltsbeendigung“

S. Prozesse Registrierung; Arbeit; Leistungsbezug; etc.

Händigt Visum aus u. informiert die ABH

S. Prozess „Leistungsbezug“

Ent-schei-dung?

Verbleib der Familie im Ausland

Positiv

Prüft Zusammenführung (außer bei Ländern mit

Globalzustimmung (Syrien)) u. informiert bei

Zustimmung Ämter, Städte u. Gemeinden

Nimmt ins Melderegister auf,

organisiert Wohnraum

Aufenthaltsrecht, Familiennachzug

Prozessziel: Abschluss des Asylverfahrens, ggf. Klärung des Familiennachzugs

Negativ

ADVIS

AZR

Innerhalb der 3-Monate-Frist

Außerhalb der 3-Monate-Frist u. wenn Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nicht gesichert ist.

Erhält bei Zustimmung Information, dass eine

Einreise erfolgt. Bei Globalzustimmung wird Information über den Antrag, den die ABH zur Kenntnis aus dem

Ausland erhält, ebenfalls

weitergegeben.

Abkürzungen

Zurück Startseite 6

Page 7: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Wenn im SGB II

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Gesundheit

Prozessziel: Personen sind krankenversichert, sind informiert über Zugänge und können (ggf. mit Unterstützung) die Gesundheitsleistungen erfolgreich nutzen.

* Für Personen im §2 AsylbLG gelten volle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kra

nk

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Üb

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un

g

Weitere Akteure Ereignis Krankenkasse Medizinische Versorgung

Ämter, Städte u. Gemeinden

Person trifft in

Gemeinde ein

Geben übergangs-weise Behandlungs-

schein aus

Stellt Gesundheits-karte aus u. versendet an Versicherten

JC meldet Person automatisch über SGB II-Antrag bei

der KrK an

Wenn im AsylbLG

Landesärztlicher Dienst führt allg. Erstuntersuchung

inkl. Impfungen in LU durch

Migrationsberatung

KrK stellt KrK-Karte aus

Wenn SGB XII

Füllen Anmeldebogen KrK aus u. senden an

KrK u. in Kopie an Sozialbehörde

Gute Bleibe-

perspek-tive ?

Füllen Anmeldebogen KrK der Rahmen-

vereinbahrung aus u. senden an KrK

Ja

Nein

Nach 15 Monaten: Leistungen nach §2

AsylbLG Melden Person bei KrK der Wahl an,

ziehen Gesundheitskarte ein, melden Umstellung an Sozialamt (Kreis) zur Abrechnung mit

KrK

2

Information von Ärzten

Person ist krank od.

hat sonstige Bedarfe

Arzt stellt Diagnose u. behandelt

Stellt Rechnung an KVSH

Informieren zu Gesundheitssystem,

Dolmetscher, Arztwahl

Person geht zum

Arzt

Wenn im SGB II od. SGB XII

Ärztekammern, KrKs bieten über örtliche Kassenärztliche Vereinigung bundesweite Informationen (u.a. zu transkultureller Medizin) über Fortbildungen u. Zeitschriften für Ärzte an. Die Teilnahme ist freiwillig. Sachkundige Übersetzer stehen über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. zur Verfügung. 1

Arzt stellt Diagnose, behandelt u. stellt Rechnung an KVSH

Wenn im AsylbLG

Amtsärztlicher Dienst erstellt im Auftrag der TLA

Gutachten darüber, ob vorbehaltene

Leistungen notwendig sind

Person stellt

Antrag bei TLA

TLA prüft Antrag auf vorbehaltene

Leistungen mittels amtsärztlichen

Diensts

Im §3 AsylbLG: Arzt füllt Vordruck für

vorbehaltene Leistungen

(Kategorie C) aus*

Wenn: positiv

Arzt führt vorbehaltene

Leistungen durch u. rechnet mit KVSH ab

Wenn: positiver Bescheid

Arzt führt Behandlung mit

Dolmetscher durch TLA begleicht Rechnung für

Dolmetscher (§2 u. §3 AsylbLG)

Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite

Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§3 AsylbLG)

Stellt ggf. per Vordruck eine

Bescheinigung od. Information aus od.

nimmt direkt Kontakt mit TLA auf

Wenn zusätzl. Leistungsbedarf

TLA prüft Antrag auf Sprachmittlung /Dolmetscher

Person stellt

Antrag bei TLA

Informieren zu Gesundheitssystem,

Dolmetscher, Arztwahl

Informiert bei Praxisbesuch über

mögliche Leistungen

Wenn: Zusatzleistungen

Begleicht Rechnung

Wenn Bedarf Dolmetscher /

Sprachmittlung

Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite

Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt (Kreis) (§3 AsylbLG)

Bezahlung von Dolmetschen/Sprachmittlung:

Bei einfachen Sacherhalten ist die Möglichkeit einer kostenlosen Sprachmittlung durch Bekannte und sonstige Personen vorrangig zu berücksichtigen.

Bei schwierigen u. komplexen Sachverhalten kann die Person im Einzelfall zur Verständigung beim Arztbesuch im Vorhinein die Übernahme von Dolmetscher- bzw. Sprachmittlerkosten beantragen. Ansprechpartner für die Beantragung sind:

• SGB II: Jobcenter • SGB XII: Sozialamt • AsylbLG: Träger der Leistungen nach AsylbLG

(AsylbLG §4 Abs. 1 und §6 AsylbLG)

In akuten Notfällen kann die Erstattung der Übersetzungskosten auch im Nachhinein bewilligt werden (AsylbLG). Geht es um die Übersetzung zur Aufklärung vor Operationen ist dies eine Krankenkassenleistung.

Abkürzungen

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Page 8: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Aufenthalts-erlaubnis?

Nach 15 Monaten im AsylbLG

2

Informiert TLA über Duldung bzw. Nicht-Mitwirken bei der

Beseitigung von Abschiebehindernissen

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(3

)

Ereignis Ausländerbehörde Ämter, Städte und

Gemeinden Jobcenter

TLA, Bereitet Auszahlung nach

§ 3 AsylbLG vor

Empfängt LfA-Liste über zu erwartende

Personen u. informiert Gemeinden

TLA nimmt Antrag entgegen u. trägt in PROSOZ ein; zahlt Leistungen nach § 3 AsylbLG aus (wenn kein Vermögen od.

Arbeit)

Person kommt in

Gemeinde an u. stellt

Antrag auf Leistungen

nach AsylbLG

S. Prozess „Aufenthalts-beendigung“

Informiert u. Ämter, Städte, Gemeinden über

Rechtskreiswechsel

TLA stoppt Zahlung u. verweist auf JC

Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag)

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §

25 (5) AufenthG

TLA führt Zahlungen nach AsylbLG fort

ja

BAMF

Trifft Asylentscheidung u. informiert Person u. ABH

Entschei-dung?

Bestandskräftige positive

Entscheidung

Prüft Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung

Ent-scheidu

ng?

Leistungsbezug Prozessziel: Personen erhalten bei Bedarf rechtzeitig Leistungen.

Bestandskräftige negative

Entscheidung

PROSOZ

Leistungsgewährung nach SGB II

Person stellt Antrag auf SGB II od. SGB XII

Sozialamt nimmt in SGB XII auf (ggf. Hilfe zur Pflege od.

Eingliederungshilfe)

Wenn positiver Entscheid: (neg. Bescheid wenn genügend Geldressourcen vorhanden)

Wenn positiver Entscheid: (neg. Bescheid wenn genügend Geldressourcen vorhanden)

Wenn erwerbsfähig: SGB II

Wenn erwerbsunfähig: SGB XII

Wenn Aufenthalts-beendigung

nicht möglich

Wenn Aufenthalts-beendigung möglich 1

3

TLA stellt Leistungen nach AsylbLG ein

Informiert TLA über Aufenthaltsbeendigung

Person wird bei TLA

vorstellig

Rechtskreis- wechsel

Rechtskreis- wechsel

TLA führt Zahlungen nach § 3 AsylbLG fort

TLA kürzt ggf. Leistungen nach

§ 1a AsylbLG

TLA verschickt Bescheid zu Leistungen nach §2 AsylbLG

an Person Meldet Umstellung an

Sozialamt (Kreis)

Familien-nachzug kommt in

Gemeinde an

Wenn Familienmitglied im Leistungsbezug SGB II

S. Prozess „Registrierung Unterbringung, Wohnen

u. Meldewesen“

Abkürzungen

Zurück Startseite

nein

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MGB u. Hoch-schulen

Regelschule Regelschule mit DaZ-Zentrum

BBZ Ämter, Städte u.

Gemeinden

Jobcenter

Kind zwischen 1 Jahr u.

Schuleintritt trifft in

Gemeinde ein MGB berät zu Betreuungs-

möglichkeiten u. Prozess

Informieren u. schaffen aktiv Erstkontakt zur

Einrichtung

Informiert über Betreuungs-

möglichkeiten u. begleitet Prozess

Ehrenamt

Aufnahme in die Kindertagesbetreuung

DaZ-Koordinatoren als Teil der RS

stellen Bedarfe fest

Informieren über (Berufs-) Schulpflicht; Über Datenabgleich

erhält Schulamt Information über

schulpflichtige Kinder. Gemeinden schaffen

aktiv Erstkontakt bzw. beauftragen

Durchführung

Eltern melden Kind an

Bedarfe?

Regelschule mit DaZ-Zentrum bietet

Basisstufe (i.d.R. 12-18 Monate)

Regelschule bietet DaZ-Aufbaustufe

Jugendliche werden 16 Jahre alt

BBZ bietet BiK-DaZ u. AV-SH (max. 4

Jahre: Berufs-schulpflicht bis zum

18.LJ; AV-SH im Rahmen verfügbarer

Plätze) Planen Übergang

Abschluss absehbar?

Schulende; ggf. Schul-abschluss

Studium

Verbleib an der Regelschule

(Sek 1 / Sek 2)

Beratungsstellen an Hochschulen

beraten zu Studium

1

Eltern melden Kind an

ja

(Berufs-) Schulpflich-tiges Kind trifft in

Gemeinde ein

2

Nicht schulpflich-tige Person, mit Hoch-schulreife trifft in der

Gemeinde ein

3

Aufbaustufe

Ereignis Bundesagentur für Arbeit

Informa-tion

Informa-tion

MGB berät zu Schule

Informiert und begleitet

Informa-tion

Informa-tion

MGB berät zu Übergang

Begleitet Übergang

Bietet Beratung Abiturientinnen u.

Hochschüler

Wenn schulpflichtig

Wenn berufsschulpflichtig

Frühkindliche Bildung (1), Schule (2), Berufsschule und Studium (3)

Prozessziel: Personen sind in den Regelbetrieb des Bildungssystems eingebunden. Härtefälle sind bei Systemübergängen unterstützt.

Frü

hk

ind

lic

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B

ild

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g

Sc

hu

lbil

du

ng

S

tu

diu

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nein

Üb

erg

an

gs

pla

nu

ng

Muttersprachliche Plausibilitätsprüfung von

Kenntnissen ist in Kiel auf Antrag möglich

Die Regelschulen stellen mögliche Inklusionsbedarfe fest und leiten die

vorgesehenen Maßnahmen ein.

Normale Regelschule

ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden

Basisstufe

Beraten u. planen Übergang ggf. mit BBZ u. beraten zu

Berufen

Bieten Maßnahmen an

Nicht ausreichende Deutschkenntnisse

vorhanden

Ausbildung od. Arbeit, s. Prozess „Sprache,

Ausbildung u. Arbeit“

Abkürzungen

Zurück Startseite 9

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Bundesagentur für Arbeit

Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung fallen in den Rechtsbereich des SGB III: Sie können bei freiwilliger Anmeldung zum Erstgespräch bei der BA eingeladen werden, um sich dort zu informieren und beraten zu lassen.

Die BA führt Erstberatung u. Profiling ggf. mit Telefondolmetscher durch.

Die BA informiert über FIM, berät zu Anerkennung von Abschlüssen, finanziert ggf. Übersetzung von Qualifikationsnachweisen und Zeugnissen, verweist an IQ-Netzwerk und Migrationsberatungsstellen, informiert zu außerschulischen Bildungsangeboten u. Studium, vermittelt in passende Maßnahmen zur Förderung der aktiven Arbeitsmarktintegration. Vermittelt ggf. in geeignete Fördermaßnahmen.

Jobcenter

Personen mit Aufenthaltstitel fallen in den Rechtsbereich des SGB II. Das Jobcenter nimmt bei Bedarf in das Fall-Management auf.

Es prüft vorherige Verpflichtung zu einem Integrationskurs, trifft Absprachen mit dem I-Kursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur Teilnahme am I-Kurs im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung auf. In diesem Fall sanktioniert es im Falle von fehlender Teilnahme.

Es vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit, berät zur Anerkennung von Abschlüssen bzw. verweist an IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen.

Migrationsberatungen

Unter Migrationsberatungsstellen in Schleswig-Holstein fallen Jugendmigrationsdienste, die Migrationsberatungen für erwachsene Zuwanderer und die Migrationsberatungen Schleswig-Holstein.

Die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) ist Ansprechpartner in Fragen sowohl zum Aufenthaltsrecht, als auch zu allgemeinen Fragen der Integration und steht allen Personengruppen unabhängig vom Aufenthaltsstatus zur Verfügung.

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) hilft bleibeberechtigten Erwachsenen bei Fragen zum alltäglichen Leben in Deutschland.

Die Jugendmigrationsdienste (JMD) beraten Jugendliche und junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren.

Die Migrationsberatungen beraten zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie verweisen an das IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen und vermitteln in außerschulische Bildungsangebote u. informieren zu Studium.

Übersicht der Zuständigkeiten in der Arbeitsmarktinformation

Abkürzungen

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nein

Regionalkonferenz klärt bedarfsgemäße Angebote, bestehende Kapazitäten, Zuständigkeiten, unklare Einzelfälle

Jobcenter BAMF Bundesagentur für

Arbeit Ereignis

Vo

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sy

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ch

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Person trifft in

Gemeinde ein

Person meldet

sich zum I-Kurs an

Meldet Anmeldung ans BAMF

Erhält Anmeldung zum I-Kurs

Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf

Wunsch Teilnahme,

informiert vor Abschluss das

Jobcenter

Beginnt I-Kurs

Person legt Zertifikat ggf. bei TLA vor.

Prüft, ob dauerhafter

Aufenthalt zu erwarten ist und verpflichtet ggf.

zu I-Kurs

Weitere Akteure

Ver-pflicht-ung ?

Führt Sprachkurs (STAFF oder

Deutsch für alle) durch

Sozialamt empfiehlt zur BA u. MGB zu gehen

Träger pflegen Informationen in Kursnet ein

Kreiskoordinatoren erstellen Übersicht und sind erster Ansprechpartner für Übersichtswissen zu Angeboten und Akteuren im Kreis. Sie haben bei Anfragen eine

Verweisfunktion auf die jeweils relevanten Akteure.

Das BAMF informiert über Homepage über Sprachangebote des Bundes.

„HWK ist interkulturell“ vermittelt Geflüchtete in Praktika, Ausbildung und Arbeit, erkennt Ab-schlüsse an, begleitet Behördengänge, vermittelt in Sprachkurse u. unterstützt bei

Berufswahl/ -trainings. IHK u. HWK Willkommenslotsen informieren u. beraten Betriebe zur Beschäftigung/ Ausbildung von Geflüchteten. Sie beraten unabhängig vom Status u.

Bleibeperspektive.

Informiert Person zu Sprach-

orientierungskurs

Strebt Selbst-

ständige Anmeldung

an?

nein

ja

Person beantragt Zulassung bei BAMF

ja

Prüft vorherige Teilnahme und

bescheinigt Zulassung f. drei

Monate oder Ablehnung

Warte-zeit?

ja

ABH

Externe Bildungsträger

Sprache, Ausbildung u. Arbeit (1) Prozessziel: Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft.

Regionalkonferenz in 5-6 Regionen des Kreises

• Ziel: Personen im Asylverfahren zu adäquaten Integrationsmaßnahmen (z.B. Integrationskursen) zuordnen

• Teilnehmende: Jobcenter, Ausländer-behörde, Bundesagentur für Arbeit, Integrationskursträger, TLA aus der jeweiligen Region des Kreises, Kreiskoordinatoren

• Organisiert von Kreiskoordinator • Verfahren: Wiederkehrende moderierte

Konferenz der Akteure zu spezifischen Bedarfen und Angeboten in der jeweiligen Region bis hin zur Einzelfallklärung.

Die Regional-konferenz stellt Bedarfe nach

Sprachangeboten vor Ort fest u. gibt dies an

Kursträger weiter

Führt Kurs (STAFF u. Deutsch für

alle) durch

nein

Arbeitsmarktintegration

Integrationskurse

Ämter, Städte u. Gemeinden

Die MGB bieten allen Personen auf freiwilliger Basis eine Information zu Sprache, Arbeit und Ausbildung und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Ansprechpartnern

Prüft vorherige Teilnahme

Stellt bei bestandener Prüfung (B1)

Zertifikat aus u. sendet an Träger

Händigt Zertifikat aus

Re

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In

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atio

n u

.

Ab

stim

mu

ng

Zentraler Akteur für die Beratung und Förderung

von Personen im Asylverfahren ab

dem 4. Monat Aufenthalt:

Berät, informiert und erstellt Profiling

Vermittelt ggf. in geeignete

Maßnahmen.

Migrations-beratungen:

Berät zu Sprache, Arbeit u.

Ausbildung inkl. Förder-

möglichkeiten. Sie erläutern

Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung

durch die BA und empfehlen einen

Termin.

Im Orientierungskurs bietet die BA (gemeinsam mit JC) Berufsorientierung

an. Trägt in Verbis ein

VERBIS

Abkürzungen

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Na

ch

As

yle

nts

ch

eid

Asyl- entscheid?

Duldung Gemeinde verweist zu BA

und MGB

Jobcenter BAMF Bundesagentur für

Arbeit Ereignis Weitere Akteure Externe Bildungsträger

Sprache, Ausbildung u. Arbeit (2) Prozessziel: Personen sind im Fall-Management des Jobcenters (SGB II) oder der BA (SGB III) und in intensiver Sprachförderung (I-Kurs oder Vergleichbares) oder haben den Übergang in Arbeit geschafft.

Steigt in Kooperation mit I-Kurs Träger in

Anschluss-planung ein, Austausch zwischen

Träger u. JC sowie ggf.

Beratung mit I-Kursteil-

nehmenden.

Meldet sich zum I-Kurs an

Meldet Anmeldung ans BAMF

Meldet auf Anfrage von ABH/JC/BA Anmeldung

Führt I-Kurs durch, meldet JC bevorstehenden

Abschluss Bescheinigt TN auf

Wunsch Teilnahme

Beginnt I-Kurs

Person legt Zertifikat bei JC vor

Wartezeit? ja

Führt (wenn möglich) Kurs

(STAFF u. Deutsch für alle) durch

nein

Aufenthaltserlaubnis und Erwerbsfähigkeit (außer

nach §25 Abs. 4 S. 1 AufenthG)

ABH

Ämter, Städte u. Gemeinden

Gemeinsamer Einstufungstest

der I-Kurs Träger

Stellt bei bestandener Prüfung (B1) Zertifikat aus

Wenn: Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG

S. Prozess der Verpflichtung zum I-Kurs durch TLA auf Seite zuvor,

Sprache, Ausbildung, Arbeit

(1/3), oben

Zentraler Akteur für die Beratung von Personen mit

Duldung:

Berät, informiert und erstellt

Profiling

Vermittlung in geeignete

Maßnahmen für Geduldete

Zentraler Akteur zur

Förderung von Personen im

SGB II

Nimmt ins Fall-Management auf

Migrations-beratungen:

Berät zu Sprache, Arbeit u.

Ausbildung inkl. Förder-

möglichkeiten (s.o.)

Prüft vorherige Verpflichtung,

trifft Absprachen mit dem I-

Kursträger zu Bedarfen u.

fordert ggf. zur Teilnahme am I-

Kurs auf

Berät und vermittelt in geeignete

Fördermaßnahmen oder Arbeit

Migrations-beratungen:

Berät zu Sprache, Arbeit u.

Ausbildung inkl. Förder-

möglichkeiten. Sie erläutern

Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung

durch die BA und empfehlen einen

Termin.

Wenn: Aufforderung zum I-Kurs

Abkürzungen

Zurück Startseite 12

Page 13: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Jobcenter BAMF Bundesagentur für

Arbeit Ereignis Weitere Akteure

ABH

Sprache, Ausbildung u. Arbeit (3)

Externe Bildungsträger

Ämter, Städte u.Gemeinden

Prozessziel Personen sind in Betreuung des JC (SBG II) o. der BA (SBG II) u. in intensiver Sprachförderung oder haben den Übergang in Arbeit o. Ausbildung ggf. mit berufsbegleitend-berufsbezogener Sprachförderung u. Betreuung geschafft.

Wenn nach Aufenthaltsrecht berechtigt

Nein

Ja

Prüft Voraussetzungen

nach dem Aufenthaltsrecht u.

prüft Beteiligung der ZAV

Bei positivem ZAV-Bescheid bzw.

positiver Prüfung Erteilt Arbeits- od.

Ausbildungs-erlaubnis in Form

einer Bescheinigung od. trägt in

Aufenthaltspapiere ein

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Arbeits- aufnahme

TLA passt Leistungs-gewährung an

Nur Personen im AsylbLG:

Arbeit, Praktikum od. Aus-

bildung in Sicht

Erlaub-nis not- wendig?

Reicht Unterlagen an ZAV weiter

Person legt Stellenbe-schreibung (nach ABH o. BA Vor-druck) bzw. Ausbildungs-

vertrag (inkl.

Bestätigung durch

Kammern) der ABH vor

ZAV Beteili-

gung not-wendig? Ja

bei Arbeit u. bestimmten Praktika

Nein Wenn:

Selbstständigkeit angestrebt wird, bei Ausbildung u. bei bestimmten

Praktika

Informiert TLA

ZAV der Bundesagentur für

Arbeit: Führt Arbeitsmarktbedingungs-prüfung durch

(ggf. Vorrangprüfung, derzeit für SH ausgesetzt)

Praktika - Praktika, die über die BA vermittelt

wurden sind nicht genehmigungs-pflichtig.

- Selbstorganisierte Praktika sind genehmigungspflichtig.

ABH trägt Praktikums- oder

Ausbildungsplatz in Aufenthaltspapieren

ein

Abkürzungen

Zurück Startseite 13

Page 14: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Aufenthaltsbeendigung (1) Prozessziel: Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen.

Ausländerbehörde Migrationsberatung Ereignis

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Person signalisiert Interesse an der

Rückkehr ins Heimatland

(unabhängig ob im Verfahren od.

bereits Bescheid vorhanden)

Führt Rückkehrberatungsgespräch durch u. verweist bei Bedarf an

Migrationsberatung

Person entscheidet sich zur Rückkehr

1

Führt sozialpädagogische

Begleitung zur Rückkehr durch

Unternimmt Aktivitäten zur Vorbereitung der Ausreise:

• Führt ggf. Passersatzbeschaffung durch u. händigt Pass kurz vor Ausreise aus

• Verweist an Sozialamt für Fahrt- und Passbeschaffungskosten zur Botschaft in Deutschland

• Stellt ggf. Anträge auf Kostenübernahme Rückreise (IOM, Land, Kreis, ggf. eigene Kosten)

• Zahlt bei positiver Bescheidung die Reisebeihilfe aus, zahlt Flug;

• Auszahlung von Starthilfe durch ABH od. TLA;

• Händigt GÜB aus (Abzugeben bei Grenzübertritt);

• Informiert Bundespolizei über möglich geplante Ausreise

• Informiert Sozialamt u. Schulamt über geplante Ausreise

Polizeidirektion prüft mögliche

Strafverfahren

• Erhält GÜB von der Bundespolizei (Flugzeug) oder der dt. Botschaft im Ausland (bei Landweg)

• Pflegt AZR, inkl. autom. AZR-Aktualisierung

Person reist aus

Person ist für einen Termin in

der ABH (Ausstellung od. Verlängerung der

Aufenthalts-gestattung)

Weist auf Möglichkeit der Rückkehrförderung hin

Polizeidirektion

LfA

STRANGER

AZR

Erhält Information von ABH o. nimmt Antrag von Person und gibt

Information über Einstellung an ABH

BAMF

Nimmt zurückgezogenen Asylantrag an u. leitet an BAMF weiter. Wird durch BAMF

ggf. über Einstellung informiert

Ja

Nein

Wenn keine zu ahndenden Strafverfahren vorliegen

Zieht Gestattung ein u. händigt Meldeauflage aus

Person ist im Asylverfahren?

Prü

fu

ng

Hin

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Ab

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• Lädt Person zu Rückkehrgespräch vor

• Berät zu Rückkehrförderung (z.B. über IOM Anträge) und zu Konsequenzen einer Nichtbefolgung der Ausreiseverpflichtung

• Dokumentiert Beratung

Person ist ausreise- pflichtig (negativer Asylbescheid oder

andere Verpflichtende Ausreisegründe)

Siehe Freiwillige Rückkehr (1)

2

Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise

erkennbar? Ja

Nein

Weiterführung Prozess s. nächste Seite

Abkürzungen

Zurück Startseite 14

Page 15: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Richter stimmt zu

Person taucht unter

Stellt Fahndungsausschreibung aus

Person wird festgenommen

Polizeidirektion informiert ABH über

den Aufgriff

Prüft die Voraussetzungen für Abschiebungshaft

Stellt Antrag auf Abschiebungshaft beim Amtsgericht

Erteilt eine Meldeauflage

Person kommt in Abschiebungshaft

u. reist aus

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Aufenthaltsbeendigung (2)

Ausländerbehörde Migrationsberatung Ereignis Polizeidirektion

LfA BAMF

Prozessziel: Alle Personen sind über die Rückkehrförderung informiert und interessierte Personen haben Zugang zu Beratung und Leistungen.

Zurück

Abkürzungen

Person meldet sich regelmäßig bei der

ABH

3

Wenn Leistungs-kürzungen notwendig

Führt sozial-pädagogische Begleitung zur Rückkehr durch

Hindernis der Abschiebung?

Prü

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Prüft Grundlagen der Abschiebung:

• Prüft auf mögliche Ausreise-hindernisse, (keine Reisedokumente, Krankheit, gesundheitliche Gründe, Asylfolgeverfahren)

• Prüfung sonstiger Aufenthaltsrechte

• Verpflichtet auf Beseitigung od. Nachweis möglicher Ausreise-hindernisse (Ausländische Behörde, ärztliche Atteste)

• Informiert Sozialamt ggf. über selbst-verschuldete Aufenthaltsverlängerung

• Verweist bei Bedarf an MGB

Ersucht Amtshilfe bei LfA, die Abschiebung durchzuführen

Person ist ausgereist

Leistungen werden eingestellt, s. Prozess „Leistungsbezug“ AZR-Einträge für ABH eingetragen

Pflegt STRANGER mit automat. Eintrag AZR nach, meldet Abschiebung an

Sozialamt, Unterbringung u. Meldebehörde

Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

S. Prozess „Aufenthaltsrecht“

AZR

ja

LfA übernimmt die Zuständigkeit, nimmt Person in LUK-A auf, führt Abschiebung

selbstständig durch, wenn nach 6 Monaten

keine Abschiebung möglich, dann

Rückführung in Stadt/ Kreis

LfA organisiert Abschiebung, beschafft

Ersatzpapiere und informiert ABH über

Ausreisetermin

Ersucht Amtshilfe bei LfA zur Aufnahme Person in Landesunterkunft (LUK-A)

ABH und LfA führen Abschiebung gemeinsam durch; falls notwendig über Abschiebungshaft/ Ausreisegewahrsam

nein

STRANGER

Wenn Voraussetzungen für Aufenthalt vorliegen

S. Prozess „Aufenthaltsrecht“

Siehe Prozess „Leistungsbezug“, Sanktionierung

Freie Plätze zu Aufnahme in

LUK-A bzw. Abschiebung in 6 Monaten

möglich?

ja

nein

Voraussetzungen erfüllt? ja

nein

Keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erkennbar

Erneute Überprüfung der Abschiebung

Prüft Aufenthaltserlaubnis auf Antrag nach § 25(5) AufenthG

Wenn 18 Monate Aufschiebung der Rückführung

15

Page 16: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Anmeldung Umverteilung?

Jugendamt Freier Träger der

Jugendhilfe Ausländerbehörde Polizeidirektion

UmA kommt an /

wird aufgegriffen

Stellt Identität fest

Interviewt, stellt Alter fest o.

beauftragt Träger damit, nimmt

vorläufig in Obhut u. beauftragt Träger mit Umsetzung

Prüft Anmeldung zur Umverteilung

Meldet dem LfA u. der ABH die

vorläufige ION

Setzt vorläufige Inobhutnahme (ION) im

Auftrag des JA um

UmA verlässt

Kreis

Ja

Erhält Bescheid u. begleitet zum zuständigen Jugendamt

Nimmt in Obhut, regt Vormund-

stellung an, erfasst Situation, meldet zur Schule an u.

meldet beim Einwohner-meldeamt

Beauftragt Träger

Informiert ABH

Führt Hilfen zur Erziehung nach Zielen u. Inhalten des

Hilfeplans durch

Amtsgericht bestimmt Vormund

Vormund stellt Asylantrag u. beantragt

Hilfen zur Erziehung

Nein

Weitere Akteure

IO

N

Landes- Jugendamt:

Umverteilung? Nein

Ja, muss in 30 Tagen erfolgen

Erteilt Gestattung und pflegt AZR

Hilfeplanung: Dient dem Wohl des Kindes, hält die Ziele u. Inhalte der Hilfen fest. Erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, dem Vormund u. dem

Jugendlichen

Einwohnermeldeamt meldet UmA

JMD berät u. verweist in Regelangebot

Ereignis

Aufnahme unbegleiteter minder- jähriger Ausländer (UmA) (1)

Prozessziel: UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.

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Die Inobhutnahme (ION) u. Hilfen zur Erziehung

(HzE) u. Hilfen für junge Volljährige werden ggf.

auch durch Pflegefamilien umgesetzt.

Setzt ION i.A. des JA um

MR

Bindet Ehrenamt und Vereine für

Freizeitaktivitäten ein

Abkürzungen

Zurück Startseite

Jugendamt Freier Träger der

Jugendhilfe Ereignis

16

Page 17: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

LfA registriert u. nimmt Gründe für Verbleib auf

u. verteilt Person entsprechend

LfA nimmt in Asylix auf, verteilt Person nach

Quote

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Aufnahme unbegleiteter minder- jähriger Ausländer (UmA) (2)

Prozessziel: UmA sind in Obhut genommen, im Asylverfahren, dem individuellen Förderbedarf angemessen begleitet und beraten.

Nein, keine Integration Integrations- Leistung?

Ja, Integration

Führt Gespräch mit UmA zur Zukunftsplanung

Teilt LfA Verlassen der JH mit

Vormund des JA o. JA-Beauftragter

prüft Integrationsleistung u. spricht mit UmA

über Zukunftsplanung

S. Prozess „Registrierung, Unterbringung,

Wohnen und Meldewesen“

Person verbleibt in der Kreis

Person stellt Antrag auf

Asyl-bewerber-leistungen

Jobcenter nimmt bei Bedarf in SGB II

auf

Noch im Asylverfahren

Positiver Bescheid

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S. Prozess „Leistungsbezug

Stand Asyl-

verfahren?

Junge/r Volljähriger verlässt bald

Jugend- hilfe

Setzen die Hilfen nach den Zielen u. Inhalten

des Hilfeplans fort

Hilfen ge-

währt? Ja

Hilfeplanung nach § 36 mit § 41 SGB

XIII

Prüft Antrag

Nein

UmA wird bald

volljährig

Führt Gespräch mit UmA zur Zukunftsplanung

UmA stellt Antrag auf

Hilfen?

Nein

Ja

Spricht mit UmA über

Zukunftsplanung

Vormund spricht mit UmA zur

Zukunftsplanung

Asylix

Abkürzungen

Zurück Startseite

Ausländerbehörde Polizeidirektion Weitere Akteure Jugendamt Freier Träger der

Jugendhilfe Ereignis

17

Page 18: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Aufenthaltsrecht, Familiennachzug

Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen

Sprache, Ausbildung und Arbeit

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Empfängt Zuweisungsbescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über besondere Bedürfnisse.

- Wählt Gemeinde nach Erfüllungskorridor aus u. nimmt Kontakt auf, rechnet Verteilung auf Quote an. - Verteilt auf die Ämter, Städte u. Gemeinden u. informiert diese offiziell dazu, zahlt

Integrationspauschale pro Person aus. - Schreibt Aufenthaltsgestattung auf Kreis um, trägt in STRANGER ein, mit automatischer AZR

Aktualisierung, transportiert Person in Gemeinde. - Prüft Wohnsitzauflage und lehnt ggf. Bearbeitung ab o. ändert Adresse in STRANGER mit autom.

Aktualisierung AZR. - Aktualisiert bei Verlängerung Titel Adresse auf Titel. - Meldet Umzug nach Unbekannt in STRANGER mit autom. Aktualisierung AZR und schreibt zur Fahndung

aus. Wenn erste Behörde, die Verschwinden bemerkt, dann Information an Meldebehörde + Sozialamt.

- Erteilt Gestattung und pflegt AZR.

- Erhält Kopie Asylentscheid, informiert JC, FB 4 & Gemeinden, Städte, Ämter (Kopie erste Seite), ADVIS Eintrag Beauftragt Titel-Druck bei BD und stellt Fiktionsbescheinigung aus für Jobcenter (Leistungserhalt ab folgender Monatserster nach Antrag), händigt nach Bestandskraft Titel aus, pflegt AZR Daten nach.

- Wenn Person Anzeige auf Familiennachzug stellt: Nimmt Anzeige an, berät und informiert. - Prüft Zusammenführung. - (außer bei Ländern mit Globalzustimmung (Syrien)) u. informiert bei Zustimmung Ämter, Städte u.

Gemeinden. - Händigt Titel aus.

Aufenthalts-beendigung

- Wenn keine Erlaubnis notwendig: Trägt Praktikums- oder Ausbildungsplatz in Aufenthaltspapieren ein. - Wenn Erlaubnis notw.: Prüft Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsrecht u. prüft Beteiligung der ZAV. - Wenn ZAV Beteiligung notwendig: Reicht Unterlagen an ZAV weiter. - Bei positivem ZAV-Bescheid bzw. positiver Prüfung: Erteilt Arbeits- od. Ausbildungs-erlaubnis in Form

einer Bescheinigung od. trägt in Aufenthaltspapiere ein, informiert TLA.

- Weist auf Möglichkeit der Rückkehrförderung hin. - Wenn Person Interesse an der Rückkehr ins Heimatland signalisiert: Führt Rückkehrberatungsgespräch

durch u. verweist bei Bedarf an Migrationsberatung. - Nimmt zurückgezogenen Asylantrag an u. leitet an BAMF weiter. Wird durch BAMF ggf. über Einstellung

informiert; Zieht Gestattung ein u. händigt Meldeauflage aus. - Unternimmt Aktivitäten zur Vorbereitung der Ausreise: Führt ggf. Passersatzbeschaffung durch u.

händigt Pass kurz vor Ausreise aus, verweist an Sozialamt für Fahrt- und Passbeschaffungskosten zur Botschaft in Deutschland, stellt ggf. Anträge auf Kostenübernahme Rückreise (IOM, Land, Kreis, ggf. eigene Kosten), zahlt bei positiver Bescheidung die Reisebeihilfe aus, zahlt Flug, Auszahlung von Starthilfe durch ABH od. TLA, händigt GÜB aus (Abzugeben bei Grenzübertritt), informiert Bundespolizei über möglich geplante Ausreise, informiert Sozialamt u. Schulamt über geplante Ausreise.

- Wenn Person ausreist: Erhält GÜB von der Bundespolizei (Flugzeug) oder der dt. Botschaft im Ausland (bei Landweg), pflegt AZR, inkl. autom. AZR-Aktualisierung.

- Wenn Person ausreisepflichtig ist: Lädt Person zu Rückkehrgespräch vor, berät zu Rückkehrförderung (z.B. über IOM Anträge) und zu Konsequenzen einer Nichtbefolgung der Ausreiseverpflichtung, dokumentiert Beratung.

- Prüft Grundlagen der Abschiebung: Prüft auf mögliche Ausreisehindernisse (keine Reisedokumente, Krankheit, gesundheitliche Gründe, Asylfolgeverfahren), Prüfung sonstiger Aufenthaltsrechte, verpflichtet auf Beseitigung od. Nachweis möglicher Ausreisehindernisse (Ausländische Behörde, ärztliche Atteste), informiert Sozialamt ggf. über selbst-verschuldete Aufenthaltsverlängerung, verweist bei Bedarf an MGB.

- Wenn kein Hindernis der Abschiebung: Ersucht Amtshilfe bei LfA zur Aufnahme Person in Landesunterkunft (LUK-A).

- Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25(5) AufenthG.

- Ersucht Amtshilfe bei LfA, die Abschiebung durchzuführen. - ABH und LfA führen Abschiebung gemeinsam durch; falls notwendig über Abschiebungshaft/

Ausreisegewahrsam. - Pflegt STRANGER mit autom. Eintrag AZR nach, meldet Abschiebung an Sozialamt, Unterbringung u.

Meldebehörde.

Leistungsbezug

- Empfängt LfA-Liste über zu erwartende Personen u. informiert Gemeinden. - Wenn negativer Asylentscheid: Prüft Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung. - Wenn Aufenthaltsbeendigung möglich: Informiert TLA über Aufenthaltsbeendigung. - Wenn Aufenthaltsbeendigung nicht möglich: Informiert TLA über Duldung bzw. Nicht-Mitwirken bei der

Beseitigung von Abschiebehindernissen. - Prüft spätestens nach 18 Monaten (auf Antrag) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (5)

AufenthG. - Wenn Aufenthaltserlaubnis erteilt wird: Informiert u. Ämter, Städte, Gemeinden über

Rechtskreiswechsel.

Generelle Verantwortung Die Ausländerbehörde ist Teil der Ämter, Städte und Gemeinden und regelt alle aufenthaltsrechtlichen Fragen ausländischer Personen in den Ämtern, Städten und Gemeinden mit Ausnahme des Asylverfahrens.

Abkürzungen Zurück

Ausländerbehörde (ABH)

18

Page 19: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Interviewt, stellt Alter fest o. beauftragt Träger damit, nimmt vorläufig in Obhut u. beauftragt Träger mit Umsetzung.

- Meldet dem LfA u. der ABH die vorläufige ION. - Prüft Anmeldung zur Umverteilung. - Wenn Umverteilung: Erhält Bescheid u. begleitet zum zuständigen Jugendamt. - Wenn keine Umverteilung: Nimmt in Obhut, regt Vormundstellung an, erfasst Situation, meldet zur

Schule an u. meldet beim Einwohnermeldeamt, beauftragt Träger, informiert ABH. - Hilfeplanung: Dient dem Wohl des Kindes, hält die Ziele u. Inhalte der Hilfen fest. Erfolgt im

Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, dem Vormund u. dem Jugendlichen. - Wenn UmA bald volljährig wird: Spricht mit UmA über Zukunftsplanung. - Wenn UmA Antrag auf Hilfen stellt: Prüft Antrag. - Wenn Hilfen gewährt werden: Hilfeplanung nach § 36 mit § 41 SGB XIII. - Wenn UmA Jugendhilfe bald verlässt: Teilt LfA Verlassen der JH mit. Vormund des JA o. JA-Beauftragter

prüft Integrationsleistung u. spricht mit UmA über Zukunftsplanung.

Jugendamt (JA), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJ) und Jugendsozialdienst (JSD)

Generelle Verantwortung Das Jugendamt ist Teil der Ämter, Städte und Gemeinden und ist für die Jugendhilfe zuständig, die im SGB VIII festgelegt sind. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Teil des Jugendamtes und übernimmt die mit den Leistungen, wie u.a. den Hilfen zur Erziehung etc., anfallenden Kosten. Der Jugendsozialdienst ist ebenfalls Teil des Jugendamtes und entscheidet u.a. über Anträge zu Unterstützungsmaßnahmen.

Abkürzungen Zurück Startseite 19

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Ämter, Städte und Gemeinden

Aufenthaltsrecht, Familiennachzug

Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen

Sprache, Ausbildung und Arbeit

- Informieren regelmäßig über Wohnraumkapazitäten. - Klären mit ABH möglichen Wohnort und Wohnadresse. - Nehmen in Empfang und begleiten zum Wohnraum. - Einwohnermeldeämter der Gemeinden nehmen im Melderegister auf. - Informieren Schulen. - Informieren Person über Beratungsstelle (stellen ggf. Begrüßungsmappe oder ähnliches zur Verfügung). - Einwohnermeldeämter der Gemeinde nehmen neue Adresse im Melderegister auf. - Wenn Person verschwindet: Informiert Sozialamt zur Einstellung von Leistungen; Wenn erste Behörde,

die Verschwinden bemerkt, Information der ABH.

- Erhält bei Zustimmung Information, dass eine Einreise der Familie erfolgt. Bei Globalzustimmung wird Information über den Antrag, den die ABH zur Kenntnis aus dem Ausland erhält, ebenfalls weitergegeben.

- Nimmt ins Melderegister auf, organisiert Wohnraum. - Bei negativer Asylentscheidung: Informieren Person über Beratungsstelle. - Bei erfolgreichem Familiennachzug: Organisieren Wohnraum für Familie.

- Vor der Asylentscheidung: Sozialamt empfiehlt zur BA u. MGB zu gehen. - Prüft, ob dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist und verpflichtet ggf. zu I-Kurs. - Informiert Person zu Sprachorientierungskurs. - Nach der Asylentscheidung, im Fall einer Duldung: Gemeinde verweist zu BA und MGB - Bei Arbeitsaufnahme: TLA passt Leistungsgewährung an.

Gesundheit

- Wenn keine gute Bleibeperspektive: Füllen Anmeldebogen KrK der Rahmenvereinbahrung aus u. senden an KrK. Nach 15 Monaten: Leistungen nach §2 AsylbLG: Melden Person bei KrK der Wahl an, ziehen Gesundheitskarte ein, melden Umstellung an Sozialamt (Kreis) zur Abrechnung mit KrK.

- Wenn gute Bleibeperspektive: Geben übergangsweise Behandlungsschein aus. - Füllen Anmeldebogen KrK aus u. senden an KrK u. in Kopie an Sozialbehörde. - Informieren zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl. - TLA prüft Antrag auf vorbehaltene Leistungen mittels amtsärztlichen Diensts. - TLA prüft Antrag auf Sprachmittlung /Dolmetscher. - TLA begleicht Rechnung für Dolmetscher (§2 u. §3 AsylbLG.

Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

- TLA (meist Gemeindesozialamt) Bereitet Auszahlung nach § 3 AsylbLG vor. - Nimmt Antrag entgegen u. trägt in PROSOZ ein; zahlt Leistungen nach § 3 AsylbLG aus (wenn kein

Vermögen od. Arbeit). - Wenn negative Asylentscheidung: Stellt Leistungen nach AsylbLG ein. - Wenn Person bei TLA vorstellig wird: Führt Zahlungen nach § 3 AsylbLG fort, kürzt ggf. Leistungen nach

§ 1a AsylbLG. - Nach 15 Monaten im AsylbLG: Verschickt Bescheid zu Leistungen nach §2 AsylbLG an Person. Melden

Umstellung an Sozialamt (Kreis). - Wenn Person Aufenthaltserlaubnis erhält: Stoppt Zahlung u. verweist auf JC. - Sozialamt nimmt in SGB XII auf (ggf. Hilfe zur Pflege od. Eingliederungshilfe).

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Leistungsbezug

- Informieren u. schaffen aktiv Erstkontakt zur Einrichtung. - Informieren über (Berufs-) Schulpflicht; Über Datenabgleich erhält Schulamt Information über

schulpflichtige Kinder. Gemeinden schaffen aktiv Erstkontakt bzw. beauftragen Durchführung.

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA)

- Einwohnermeldeamt meldet UmA

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Aufenthaltsrecht, Familiennachzug

Sprache, Ausbildung und Arbeit

- Trifft Asyl-entscheidung, hinterlegt im AZR u. informiert Person u. ABH.

- Informiert über Homepage über Sprachangebote des Bundes. - Prüft vorherige Teilnahme am I-Kurs u. bescheinigt Zulassung für 3 Monate od. Ablehnung. - Erhält Anmeldung zum I-Kurs. - Stellt bei bestandener Prüfung (B1) Zertifikat aus u. sendet an Träger. - Meldet auf Anfrage von ABH/JC/AA Anmeldung zum I-Kurs.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Generelle Verantwortung Das Bundesamt ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Inneren und für Asylverfahren und Integrationsmaßnahmen zuständig.

Leistungsbezug - Trifft Asylentscheidung u. informiert Person u. ABH.

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Aufenthalts-beendigung

- Erhält Information von ABH o. nimmt Antrag von Person und gibt Information über Einstellung an ABH.

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Aufenthaltsrecht, Familiennachzug

- Bietet Familienangehörigen Termin. - Prüft Antrag auf Familienzusammenführung u. bittet zuständige ABH ggf. um Zustimmung (bei Ländern

ohne Globalzustimmung). - Entscheidet über Antrag auf Familienzusammenführung, händigt Visum aus u. informiert die ABH.

Deutsche Botschaften im Ausland

Generelle Verantwortung Die Deutschen Botschaften im Ausland vertreten die Bundesrepublik Deutschland und ihre Interessen im Ausland. Sie fördern den bilateralen Austausch und stellen Visa für Reisen nach Deutschland aus.

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Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Entscheidet über Umverteilung.

Landesjugendamt

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Registrierung, Unterbringung, Wohnen und Meldewesen

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Verteilt Person auf Kreis. - Versendet Bescheid über Anzahl zu erwartender Flüchtlinge sowie ggf. Informationen über

besondere Bedürfnisse an ABH.

- Wenn UmA Jugendhilfe verlässt: Nimmt in Asylix auf, verteilt Person nach Quote. - Registriert u. nimmt Gründe für Verbleib auf u. verteilt Person entsprechend

Aufenthalts- beendigung

- Wenn freie Plätze zur Aufnahme in LUK-A bzw. Abschiebung in 6 Monaten möglich: LfA übernimmt die Zuständigkeit, nimmt Person in LUK-A auf, führt Abschiebung selbstständig durch, wenn nach 6 Monaten keine Abschiebung möglich, dann Rückführung in Stadt/ Kreis.

- LfA organisiert Abschiebung, beschafft Ersatzpapiere und informiert ABH über Ausreisetermin.

Landesamt für Ausländerangelegenheiten

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Page 25: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Stellt Identität von UmA fest. - Führt ggf. Erkennungsdienstliche Behandlung durch.

Aufenthalts- beendigung

- Prüft mögliche Strafverfahren, führt Identitätsfeststellung u. ggf. Fahndung durch.

Polizeidirektion

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Page 26: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

Sprache, Ausbildung und Arbeit

Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Berät zu Betreuungsmöglichkeiten u. Prozess. - Berät zu Schule. - Berät zu Übergang nach Schulabschluss. - Beratungsstellen an Hochschulen beraten zu Studium.

- JMD berät u. verweist in Regelangebot.

Aufenthalts- beendigung

- Bietet allen Personen auf freiwilliger Basis eine Information zu Sprache, Arbeit und Ausbildung und den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Ansprechpartnern.

- Berät zu Sprache, Arbeit u. Ausbildung inkl. Fördermöglichkeiten. Sie erläutern Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung durch die BA und empfehlen einen Termin.

- Führt sozialpädagogische Begleitung zur Rückkehr durch.

Migrationsberatung (JMD, MBE, MBSH)

Generelle Verantwortung Die Beratungsstellen werden von Trägern der freien Wohlfahrt umgesetzt. Sie beraten Geflüchtete zu verschiedenen Themen und leiten ins Regelsystem weiter.

Gesundheit - Informiert zu Gesundheitssystem, Dolmetscher, Arztwahl.

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Page 27: Handlungsfeld Ziel der Prozessoptimierung Beteiligte Akteure · TLA stellt Leistungen nach AsylbLG einAufenthaltsbeendigung Informiert TLA über Person wird bei TLA vorstellig Rechtskreis-

Kreiskoordinatoren

Generelle Verantwortung Umsetzung des Integrationskonzeptes und des Flüchtlingspaktes des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerschaftsbeschlüsse); Fachbereichsübergreifende Prozessentwicklung und -optimierung der integrationsrelevanten Aufnahme von Flüchtlingen; Informationsmanagement und Netzwerkarbeit -fachbereichsübergreifend innerhalb der Verwaltung und externe relevante Akteure, z.B. Koordinierung der Migrationsfachdienste; Schnittstellenarbeit zwischen Land und Kommune; Geschäftsstellenführung des Partizipationsgremiums ‚Forum für MigrantInnen‘ als Interessenvertretung der Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund; Öffentlichkeitsarbeit zur Willkommenskultur: Internetauftritt, Twitter und Willkommensbroschüre;

Sprache, Ausbildung und Arbeit

- Erstellen Übersicht und sind erster Ansprechpartner für Übersichtswissen zu Angeboten und Akteuren im Kreis. Sie haben bei Anfragen eine Verweisfunktion auf die jeweils relevanten Akteure.

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Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

Sprache, Ausbildung und Arbeit

Gesundheit

- Informiert zu Kinderbetreuung und Schule/Schulzugang. - Beraten u. planen Übergang nach Schulende bzw. -abschluss, ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen. - Bieten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt an.

- Meldet Leistungsberechtige des SGB II automatisch über SGB II-Antrag bei der KrK an.

- Zentraler Akteur zur Förderung von Personen im SGB II: Nimmt ins Fall-Management auf. - Prüft vorherige Verpflichtung, trifft Absprachen mit dem I-Kursträger zu Bedarfen u. fordert ggf. zur

Teilnahme am I-Kurs auf. - Berät und vermittelt in geeignete Fördermaßnahmen oder Arbeit. - Steigt in Kooperation mit I-Kurs Träger in Anschlussplanung ein, Austausch zwischen Träger u. JC sowie

ggf. Beratung mit I-Kursteil-nehmenden.

Leistungsbezug - Leistungsgewährung nach SGB II.

Jobcenter

Generelle Verantwortung Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Ämter, Städte und Gemeinden. Es verantwortet alle Leistungsbezüge nach SGB II u. SGB XII.

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Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UmA)

- Nimmt bei Bedarf in SGB II auf.

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Sprache, Ausbildung und Arbeit

- Zentraler Akteur für die Beratung von Personen im Asylverfahren ab dem 4. Monat Aufenthalt sowie für die Förderung von Personen mit guter Bleibeperspektive: Berät, informiert und erstellt Profiling.

- Stellt ggf. Schnellantrag auf Zulassung zum I-Kurs /nur gute Bleibeperspektive). Sendet Kopie des Antrags an ABH.

- Verweist an Migrationsberatungsstellen, IQ-Netzwerk zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen

- Vermittelt ggf. in geeignete Maßnahmen. - Im Orientierungskurs bietet die BA (gemeinsam mit JC) Berufsorientierung an. Trägt in Verbis ein. - ZAV der Bundesagentur für Arbeit: Führt Arbeitsmarktbedingungsprüfung durch (ggf. Vorrangprüfung,

derzeit für SH ausgesetzt)

Agentur für Arbeit

Generelle Verantwortung Die Agentur für Arbeit ist die lokale Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Aufgaben sind im SGB III festgelegt. Dabei geht es um die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (u.a. Arbeitslosengeld I), Arbeitsvermittlung, Beratung und Information (Arbeitsmarkt, Berufschancen, Anerkennung von Qualifikationen, etc.), aktive Arbeitsförderung, Berufsorientierung, Entscheidungsfindung, Ausbildungssuche bzw. Realisierung des Berufswünsch, Prävention zur Vermeidung von ungelernter Beschäftigung und Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie die Förderung der Berufsausbildung.

Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

- Informiert zu Schule/Schulzugang. - Beraten u. planen Übergang nach Schulende bzw. -abschluss ggf. mit BBZ u. beraten zu Berufen. - Bietet Maßnahmen zur Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt an. - Bietet Beratung für Abiturienten u. Abiturientinnen sowie Hochschüler u. Hochschülerinnen an.

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Sprache, Ausbildung und Arbeit

„HWK ist interkulturell“ vermittelt Geflüchtete in Praktika, Ausbildung und Arbeit, erkennt Ab-schlüsse an, begleitet Behördengänge, vermittelt in Sprachkurse u. unterstützt bei Berufswahl/ -trainings. IHK u. HWK Willkommenslotsen informieren u. beraten Betriebe zur Beschäftigung/ Ausbildung von Geflüchteten. Sie beraten unabhängig vom Status u. Bleibeperspektive.

IHK und HWK

Generelle Verantwortung Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern sind Zusammenschlüsse von Unternehmen bzw. Handwerksbetrieben. Sie dienen der Selbstorganisation und Interessenvertretung.

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Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

- Wenn nicht ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden: Regelschule mit DaZ-Zentrum bietet Basisstufe (i.d.R. 12-18 Monate)

Regelschulen (inkl. DaZ-Klassen)

Generelle Verantwortung Regelschulen sind allgemeinbildende Schulen, deren Auftrag es ist, Wissen durch Lehrende an Schüler zu vermitteln. In diesen Regelschulen werden Kinder mit geringen Deutschsprachkenntnissen für ein Jahr in gesonderten Klassen, sogenannten Deutsch als Zweit-Sprache-Klassen (DaZ-Klassen), beschult.

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Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

- DaZ-Koordinatoren als Teil der RS stellen Bedarfe fest. - Regelschule bietet DaZ-Aufbaustufe. - Wenn ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden: Normale Regelschule. - Wenn Jugendliche 16 Jahre alt werden und der Abschluss absehbar ist: Verbleib an der Regelschule

(Sek 1 / Sek 2).

Regelschulen (mit DaZ-Koordinatoren)

Generelle Verantwortung Regelschulen sind allgemeinbildende Schulen, deren Auftrag es ist, Wissen durch Lehrende an Schüler zu vermitteln. In diesen Regelschulen werden Kinder mit geringen Deutschsprachkenntnissen für ein Jahr in gesonderten Klassen, sogenannten Deutsch als Zweit-Sprache-Klassen (DaZ-Klassen), beschult.

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Frühkindliche Bildung, Schule, Berufsschule und Studium

- BBZ bietet BiK-DaZ u. AV-SH (max. 4 Jahre: Berufs-schulpflicht bis zum 18.LJ; AV-SH im Rahmen verfügbarer Plätze).

- Planen Übergang bei Schulende bzw. -abschluss.

Berufsbildungszentren / Berufsschulen

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Sprache, Ausbildung und Arbeit

- Pflegen Informationen zu Bildungsangeboten in Kursnet ein. - Führt Sprachkurs durch (STAFF od. „Deutsch für alle“). - Melden Anmeldung I-Kurs an BAMF. - Führt I-Kurs durch u. bescheinigt auf Wunsch Teilnahme, informiert vor Abschluss das Jobcenter. - Händigt Zertifikat (B1) aus.

Bildungsträger

Generelle Verantwortung Sprachkursträger, darunter die lokalen Volkshochschulen, sind häufig als eingetragene Vereine oder gGmbHs organisiert. Sie bieten verschiedene Sprachkurse an, darunter die Integrationskurse des BAMF.

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Gesundheit

- Stellt Gesundheitskarte aus u. versendet an Versicherten. - KrK stellt KrK-Karte aus. - Wenn im SGB II od. SGB XII: Begleicht Rechnung. - Wenn im AsylbLG: Begleicht Rechnung u. stellt kreisweite Gesamtabrechnung / Quartal an Sozialamt

(Kreis) (§3 AsylbLG).

Krankenkasse

Generelle Verantwortung Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Kosten für die medizinische Versorgung von Personen übernehmen. Die AOK ist in Schleswig-Holstein zur Versicherung von Geflüchteten verpflichtet.

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Gesundheit

- Informiert bei Praxisbesuch über mögliche Leistungen. - Bei Personen im AsylbLG: Arzt stellt Diagnose, behandelt u. stellt Rechnung an KVSH. - Wenn zusätzlicher Leistungsbedarf: Im §3 AsylbLG: Arzt füllt Vordruck für vorbehaltene Leistungen

(Kategorie C) aus, Arzt führt vorbehaltene Leistungen durch u. rechnet mit KVSH ab. - Wenn Bedarf Dolmetscher/Sprachmittlung: Stellt ggf. per Vordruck eine Bescheinigung od. Information

aus od. nimmt direkt Kontakt mit TLA auf, Arzt führt Behandlung mit Dolmetscher durch. - Bei Personen im SGB II/XII: Arzt stellt Diagnose u. behandelt, stellt Rechnung an KVSH. - Ärztekammern, KrKs bieten über örtliche Kassenärztliche Vereinigung bundesweite Informationen (u.a.

zu transkultureller Medizin) über Fortbildungen u. Zeitschriften für Ärzte an. Die Teilnahme ist freiwillig. Sachkundige Übersetzer stehen über den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. zur Verfügung.

Medizinische Versorgung

Generelle Verantwortung Unter medizinische Versorgung fallen vor allem behandelnde Ärzte. Sie sorgen für die Behandlung medizinischer Bedarfe der Geflüchteten.

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Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer

- Setzt vorläufige Inobhutnahme (ION) im Auftrag des JA um. - Setzt ION i.A. des JA um. - Führt Hilfen zur Erziehung nach Zielen u. Inhalten des Hilfeplans durch. - Bindet Ehrenamt und Vereine für Freizeitaktivitäten ein. - Führt Gespräch mit UmA zur Zukunftsplanung.

Träger der freien Wohlfahrtspflege

Generelle Verantwortung Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege bieten soziale Dienstleistungen im Kreis an.

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