Gymnasium Ismaning Anmeldeblatt Schülerin: Nachname geb. am Geburtsland des Kindes, ggf. Zuzugsdatum Bekenntnis des Kindes gewünschter Religions- bzw. Ethikunterricht 1. Fremdsprache Rufname alle Vornamen Geburtsort Sprache im Alltag Staatsangehörigkeit des Kindes von Klasse bisher besuchte Schule Test 01.01.2010 Deutschland römisch-katholisch römisch-katholisch Englisch Test Test Test Ismaning Deutsch Deutschland 4 Grundschule Ismaning am Kirchplatz Erziehungsberechtigte/r Name, Vorname Straße Haus-Nr. Telefon Mobil beruflich Art PLZ Ort Ortsteil E-Mail Test, Test Seidl-Kreuz-Weg 11 089/1588660 Mutter 85737 Ismaning Ismaning [email protected]Weitere/r Erziehungsberechtigte/r (kein Sorgerecht) Name, Vorname Straße Haus-Nr. Telefon Mobil beruflich Art PLZ Ort Ortsteil E-Mail
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Gymnasium Ismaninggymnasiumismaning.de/wp-content/uploads/2020/05/AnmeldungMu… · Gymnasium Ismaning Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten (einschließlich
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Wurde bereits ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt oder erfolgte eine Betreu-
ung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)? ja nein
Mit meiner Unterschrift bestätige ich:
1. Ich bin für das angemeldete Kind erziehungsberechtigt.
2. Ich bin darüber informiert, dass Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges nur besteht
· wenn das Gymnasium Ismaning das nächstgelegene, mit den geringsten Fahrtkosten er-
reichbare Wirtschaftswissenschaftliche oder Sprachliche Gymnasium (mit ELSp oder
EFSp) ist und
· i. A. erst bei einer Entfernung der Wohnung vom Gymnasium Ismaning von mehr als drei
Kilometern.
Falls Sie die Möglichkeit des Onlineantrags zur Schülerbeförderung (siehe dritte Seite des Be-
grüßungsschreibens „Einschreibung in Jgst. 5…“) nicht wahrgenommen haben bzw. der aus-
gedruckte Antrag noch kein Lichtbild enthält, benötigen wir für Schülerinnen und Schüler
aus den Landkreisen München, Freising oder Erding, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fah-
ren, für die Beantragung der Wertmarke ein Lichtbild in Passbildgröße. Bitte bei der Einschrei-
bung mitbringen.
3. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an einem Tag mit vorzeitigem Unterrichts-
schluss das Schulgelände vorzeitig verlassen darf - auch wenn das vorzeitige Unter-
richtsende erst am selben Tag bekannt gegeben wird.
Für den Fall, dass ein vorzeitiges Unterrichtsende erst am selben Tag bekannt gegeben
werden kann, weise ich mein Kind an, sich im Sekretariat zu melden, damit es bis zum
Ende der regulären Unterrichtszeit beaufsichtigt werden kann.
4. Die Benutzerordnung für die EDV-Ausstattung des Gymnasiums Ismaning (nachfolgend)
habe ich zur Kenntnis genommen und meinem Kind aufgetragen, sich an diese zu halten.
5. Das Informationsschreiben über das Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes des Bayeri-
schen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Februar 2020 inkl. der dazugehörigen
Hinweise zum Datenschutz habe ich erhalten.
Name, Vorname des angemeldeten Kindes: ______________________________________________
_____________________, den ______________ ________________________________________________
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Test, Test 01.01.2010
X
Test, Test
Einwilligung zur elektronischen Kommunikation über ein Schul-/Elternportal
Die Schule nutzt, wie viele andere Schulen, die Plattform „SchuleIntern“ zur Kommunikation innerhalb der Schulfamilie (Schüler, Eltern, Lehrer). Elternbriefe, Kommunikation Eltern – Lehrkräfte, Vertretungsplan, Schulaufgabenplan, Klassenkalender, sichere Online-Krankmeldung, Klassentagebuch für Homeschoo-ling und Buchungen zum Elternsprechtag sind Kernfelder der Software. Um diese Funktionalitäten anbieten zu können, muss die Software personenbezogene Daten zur Verfü-gung gestellt bekommen. Diese Daten sind nicht öffentlich im Internet sichtbar und werden nur vom Soft-wareadministrator (zur Verschwiegenheit verpflichtet) und nur für „SchuleIntern“ verwendet und nicht
weitergegeben. „SchuleIntern“ als Elternportal erfordert zudem eine elterliche E-Mailadresse. Die Verwen-dung von „SchuleIntern“ als Elternportal ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Für den reibungslosen Ablauf verwaltungstechnischer Prozesse und der erziehungspartnerschaftlichen Kommunikation zwischen Eltern und Schule wäre es sehr zu begrüßen, wenn alle Eltern mit dieser Nutzung von „SchuleIntern“ (bei uns: ISGY-intern) einverstanden sind: So wird gewährleistet, dass mehr pädago-gisch nutzbare Zeit für die Schülerinnen und Schüler bleibt und nicht durch aufwändige Verwaltungspro-zesse im Übermaß aufgezehrt wird und, dass im Falle einer Schulschließung Unterrichtsmaterialien erfolg-reich zur Verfügung gestellt werden können. Ihre Zugangsdaten zu SchuleIntern erhalten Sie – voraussichtlich über Ihr Kind – zu Beginn des Schuljahres. Über das Portal können Sie dann auch einen Schülerausweis ordern (z. B. zur Nutzung der Mensa).
Rahmenvertrag zur Nutzung von MSOffice365
Die Schule hat einen Schul-Rahmenvertrag mit Microsoft geschlossen, um allen Schülerinnen und Schülern die Nutzung von allen MS-Office-Programmen, auch offline, ohne weitere Kosten für die/den Einzelne/n, zu ermöglichen. Außerdem wird zum Beispiel im Falle einer Home-Schooling-Situation mitunter MSTeams eingesetzt, um den Unterricht mit digitaler Unterstützung aufrecht erhalten zu können. Um die grundsätz-liche Nutzungsmöglichkeit bieten zu können, hinterlegt die Schule Schülernamen in ihrer Office365-Cloud. Zu einer weiteren individuellen Datennutzung kommt es nur im Rahmen dessen, was von Seiten der Schü-lerin/des Schülers konkret genutzt und eingestellt wird. Diese Daten besitzt und steuert aber die Schule und nicht Microsoft. Microsoft nutzt nur die zur Bereitstellung des Dienstes notwendigen Daten und greift nicht auf hochgeladene Inhalte zu, scannt keine Nachrichten, Dokumente oder Teamsinhalte und ver-wendet keine Daten zu Werbezwecken oder gibt sie an Dritte weiter. Die Schule administriert die Daten-speicherung so, dass die gesicherten Server im Rechtsraum der Europäischen Union angesiedelt sind. Elektronische Schulwettbewerbe
Viele Schulen nutzen das zusätzliche Motivationspotenzial, das Schulwettbewerbe, wie „Känguru der Ma-
thematik“, „Pangea Mathematikwettbewerb“, „Informatik-Biber“, „Diercke-Geografie-Wissen Wettbe-werb“, verschiedene Schreibwettbewerbe, Sozialwettbewerbe, Sport- und Kreativwettbewerbe oder auch allgemeine Aktionen wie „Stadtradeln“ vom KlimaBündnis oder „Arduino“ in Verbindung mit Google
Science Journal zum Experimentieren ermöglichen. Die Teilnahme jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers ist dabei jeweils freiwillig! Über die kon-krete einzelne Teilnahme müssen Sie nicht jetzt entscheiden. Wir bitten aber schon an dieser Stelle um die Zustimmung, dass, im Falle einer Teilnahme, Rahmendaten, wie Schülername und Klasse zur Nutzung im Rahmen des jeweiligen Wettbewerbs/der jeweiligen Lern-plattform weiter gegeben werden dürfen und die Plattform unter Umständen temporär Nutzerdaten (wie Lesezeichen, gewählte Antwortmöglichkeiten etc.) speichern darf. Anbieter von Wettbewerben werden dabei auch auf den entsprechenden Datenschutz verpflichtet. Insbesondere bedarf es Ihrer erneuten und expliziten Zustimmung, falls der Drittanbieter Individualdaten (wie Name, Klasse, Schule) außerhalb der Schulfamilie veröffentlichen will.
Ich bin damit einverstanden, dass die Schule „SchuleIntern“ und „MSOffice365“, wie oben beschrieben, nutzt und dazu die oben ja nein genannten Daten in der entsprechenden Datenbank speichert.
Ich bin, im Falle einer Teilnahme meines Kindes am entsprechenden Wettbewerb/Projekt, damit einverstanden, dass o. g. Nutzerdaten zur ausschließlich zweckgebundenen Verwendung an Drittanbieter. ja nein unter Beachtung o. g. Regelungen, weitergegeben werden.
Name, Vorname des angemeldeten Kindes: ______________________________________________
____________________, den _______________ ________________________________________________ Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Test, Test
Datenschutzerklärung zur Lernplattform mebis
Die Nutzung von internetbasierten Lernplattformen ist mittlerweile eine verbreitete Form modernen Unterrichtsgeschehens.
In virtuellen Kursräumen können zum Beispiel Arbeitsmaterialien und Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler von der
Lehrkraft bereit gestellt werden, die dann in der Schule und zu Hause selbstständig bearbeitet werden können.
Darüber hinaus bieten Lernplattformen die Möglichkeit, schulinterne organisatorische Verfahren (Abstimmungen, Umfragen,
etc.) zu beschleunigen und zu vereinfachen. Eine Kooperation mit anderen Schulen ist in diesem Rahmen ebenfalls möglich.
Einwilligung und Freiwilligkeit
Die Nutzung von Lernplattformen ist regelmäßig mit einer Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten verbun-
den. Gemäß dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, den Schulordnungen, dem Bayerischen
Datenschutzgesetz und der Anlage 10 der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur
Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayer. Datenschutzgesetzes setzt die Nutzung passwortgeschützter Lernplattformen die
schriftliche Einverständniserklärung durch den Schüler/die Schülerin und/oder deren Erziehungsberechtigte(n) voraus.
Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren müssen die Eltern, für Schülerinnen und Schüler von 14 bis einschließlich 17
Jahren die Eltern und die Schüler, und für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren die Schülerinnen und Schüler selbst ihre
Einwilligung erklären. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit bei der Schulleitung widerrufen werden.
Persönliche Daten und nutzungsbezogene Daten
Folgende Daten der Schülerinnen und Schüler dürfen bei der Nutzung der Lernplattform verarbeitet und gespeichert werden:
Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten
(einschließlich Fotos)
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, in geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch perso-nenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schul-ausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-)Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder den „Tag der offenen Tür“ in Betracht. Hierzu möchten wir im Folgenden Ihre Einwilligung einholen. Name, Vorname, Geburtsdatum und Klasse der Schülerin / des Schülers Hiermit willige ich in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos der oben bezeichneten Person in folgenden Medien ein: Bitte ankreuzen!
□ Jahresbericht der Schule (soweit Veröffentlichung nicht bereits nach Art. 85 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zulässig)
□ örtliche Tagespresse
□ World Wide Web (Internet) unter der Homepage der Schule http://www.isgy.de
Siehe hierzu den Hinweis unten!
□ auch darüber hinaus gehende Internetseiten oder Zeitungen/Publikationen Siehe hierzu den Hinweis unten!
Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbei-tung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Klassenfotos werden im Jahresbericht lediglich mit alphabetischen Namenslisten versehen; ansonsten werden den Fotos keine Namensangaben beige-fügt. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind von dieser Einwilligung nicht umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Schulleitung widerruflich. Bei Druckwerken ist die Ein-willigung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist. Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.
_ _ [Ort, Datum]
_ _ [Unterschrift eines Erziehungsberechtigten] Veröffentlichungen im Internet / Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) welt-weit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Such-maschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüp-fen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken ver-wenden.
Test, Test 01.01.2010 Klasse 5
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Ismaning, den 04.05.2020
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Stand: 07.02.2020
Dokumentationshilfe für Einrichtungen bzw. Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt
Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Nachname: Geschlecht
(m/w/d):
Geburtsdatum:
Vorname:
Name aller Personensorgeberechtigten oder Betreuer (falls zutreffend):
Für o.g. Person sind die Anforderungen gemäß § 20 Absatz 9 IfSG zum Masernschutz erfüllt durch:
Nachweis über 1 Masernimpfung für Kinder im Alter von 13 – 24 Monaten
Nachweis über 2 Masernimpfungen für Personen älter als 24 Monate
Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist.
Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.
Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde.
Für o.g. Person konnte § 20 Absatz 9 IfSG NICHT als erfüllt bewertet werden:
Es konnte keiner der oben aufgeführten Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden.
Die vorgelegten Nachweise/Bescheinigungen waren nicht eindeutig.
Der Impfschutz gegen Masern ist derzeit nicht ausreichend.
Ein Impfschutz gegen Masern ist erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, voraussichtlich in
_______________ Wochen Monaten.
Eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgte am __________________________
O.g. Person kann wegen des fehlenden Nachweises gem. § 20 Absatz 9 IfSG nicht in die Ein-richtung aufgenommen bzw. dort beschäftigt werden (keine Meldung ans Gesundheitsamt erforderlich).
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Information für Erziehungsberechtigte
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht v om Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, im Februar 2020 [Ihr Zeichen] [Unser Zeichen] Telef on: 089 2186 Name:
Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020
hier: Information an die Erziehungsberechtigten mit Datenschutzhin-
weisen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher sind Sie schon über die Medien darüber informiert, dass der Deut-
sche Bundestag im November 2019 das Masernschutzgesetz beschlossen
hat. Dieses Gesetz tritt nun zum 1. März 2020 in Kraft.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, eine Infekti-
onsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich. Die Erkrankung kann mit
schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen.
Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine le-
benslange Immunität.
Nicht geimpft zu sein bedeutet somit nicht nur eine Gefahr für das eigene
körperliche Wohlergehen, sondern stellt auch ein Risiko für andere Perso-
nen dar, die z.B. auf Grund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher
Einschränkungen nicht geimpft werden können
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
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Konsequenz dieses Gesetzes ist u.a., dass alle in Schulen betreuten bzw.
tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen. Konkret bedeutet
das, dass Sie für Ihre Kinder, die an einer Schule angemeldet sind oder
werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen. Die Schul-
leitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflich-
tet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen. Ferner
geht es darum, im Falle einer Nichterbringung des Nachweises bestimmte
Folgepflichten zu erfüllen.
In der Umsetzung bedeutet dies,
§ dass für alle Kinder, die ab dem 01. März 2020 entweder im laufenden
Schuljahr oder zum Beginn des Schuljahrs 2020/21 an der Schule auf-
genommen werden wollen, vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn
ein Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbracht werden muss
§ dass für alle Kinder, die am 01. März 2020 bereits ein Schulverhältnis
an einer Schule haben und mithin die Schule zu diesem Zeitpunkt schon
tatsächlich besuchen, der Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021
erbracht werden muss.
Der erforderliche Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
ð Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektions-
schutzgesetz) über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
(zwei Masern-Impfungen),
ð ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern,
ð ärztliches Zeugnis darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
ð ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontra-
indikation nicht geimpft werden kann (Dauer, während der nicht gegen
Masern geimpft werden kann, ist mit anzugeben),
ð Bestätigung einer anderen staatlichen oder vom Masernschutzgesetz
benannten Stelle, dass einer der o.g. Nachweise bereits vorgelegen hat.
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An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation in der Schülerakte, so
dass die Erbringung dieses Nachweises nur einmal in der Schullaufbahn
erforderlich ist.
In den Fällen, in denen zu den oben genannten Fristen die Nachweise nicht
oder nicht zureichend erbracht werden, sind die Schulleiterinnen bzw.
Schulleiter gesetzlich verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesund-
heitsamt zu benachrichtigen. Das Gesundheitsamt wird dann seinerseits
weitere Schritte einleiten, die wiederum von den Schulen umzusetzen sind.
Bei Schülerinnen und Schülern, die nicht mehr der gesetzlichen Schulpflicht
unterliegen, führt dies i.d.R. zu einem Beschulungsverbot. Schülerinnen
und Schüler, die gesetzlich schulpflichtig sind, dürfen die Schule auch ohne
den Nachweis gemäß Masernschutzgesetz besuchen. Weitere Maßnah-
men ergehen auch in diesen Fällen von den zuständigen Gesundheitsäm-
tern (Beratung, Bußgeld, Zwangsgeld).
Weitere Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de.
Bitte beachten Sie die beiliegenden Informationen zur Datenverarbeitung
bei Schülerinnen und Schülern zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes
des Bundes in den Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Graf
Ministerialdirigent
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Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Umsetzung des Masernschutzgesetzes in den Schulen (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung) für Schülerinnen und Schü-
ler
Verantwortlicher für die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist die be-suchte Schule.
Die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden von der Schule
zum Zweck der Umsetzung des Masernschutzgesetzes verarbeitet. Die Schule hat den Nachweis zu prüfen, ob die Schülerin oder der Schüler über einen ausreichenden Impf-schutz gegen Masern verfügt, eine Immunität gegen Masern aufweist oder aufgrund einer
medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann.
Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz wird im erforderlichen Umfang (Er-füllung bzw. Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 20 Abs. 9 und Abs. 10 Infektions-schutzgesetz - IfSG und Begründung hierfür) in einem Musterbogen dokumentiert. Dieser
wird, soweit ein Schulverhältnis begründet wird oder bereits besteht, Bestandteil der Schü-lerakte. Die für den Nachweis bei der Schule vorgelegten Dokumente sind nur zur Prüfung der Voraussetzungen notwendig und werden nach Abschluss dieser nicht gespeichert.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 2 Nummer 16, § 20 Abs. 8 bis 10, 13 In-
fektionsschutzgesetz.
Die Daten werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an folgende Stellen weitergegeben (Empfänger von personenbezogen Daten:)
- ggf. zuständiges Gesundheitsamt bei nicht oder nicht zureichend erbrachten Nachweis (s.o.; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- aufnehmende Schule bei Schulwechseln (§ 39 BaySchO)
An öffentlichen Schulen erfolgt eine Dokumentation des Nachweises in der Schülerakte. Daher gilt die Speicherfrist des § 40 S. 1 Nr. 2 der Bayerischen Schulordnung
(BaySchO).
Weitere Hinweise zum Datenschutz der Schule, insbesondere die Kontaktdaten des Da-tenschutzbeauftragten der Schule sowie Hinweise zu Ihren Rechten, finden Sie auf der Schulhomepage.