Erkennen Sie frühzeitig die Risiken von Naturgefahren.
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Die Risiken von Naturgefahren minimieren –verantwortungsvoll planen
Das Beratungsteam elementarschadenprävention steht ihnen bei konkreten Projekten gerne zur Verfügung: t 084 884 70 30 | f 084 884 70 31 | [email protected]
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Schadenkosten durch Elementarereignisse nehmen seit Jahren tendenziell zu. Klimawandel, Bauen an ungünstigen Standorten oder Einsatz von verletzlichen Baumaterialien führen einerseits zu vermeidbaren Kosten, andererseits resultieren im Schadenfall Umtriebeund Ärgernisse bei unseren Versicherten.
Das Wetter können wir nicht steuern. Die Folgen der Einwirkungen von Naturgefahren auf die Bauten sind aber vorhersehbar und Gebäude lassen sich mit angemessenen Massnahmen davor schützen.
Präventive Arbeit gegen Elementarschäden ist deshalb ein Gebot der Stunde, wofür auch entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Dieses Dossier enthält Hintergrundwissen und Tipps, aus denen sich wirksame Schadenverhütungsmassnahmen ableiten lassen.
Nehmen Sie mit uns die Verantwortung wahr,in diesem Bereich für Ihre und unsere Kunden die dringend notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen. Gerne unterstützen Sie unsere Fachspezialisten bei der Erfüllung dieser anspruchsvollen Planungsaufgabe.
Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen im Voraus.
Freundliche Grüsse
Renato Resegatti, Direktor
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen ElementarschadenpräventionDavidstrasse 379001 St.Gallen T 058 229 70 30 F 058 229 70 29 [email protected]
« Die GVA hat uns in einem konkreten Projekt optimal beraten und damit das Bewilligungsverfahren vereinfacht.»
Seite 4
Das GVA-Beratungsteamelementarschadenprävention steht auch ihnen zur Verfügung.
erkennen sie frühzeitig die Risiken von Naturgefahren
Die GVA im BaubewilligungsverfahrenDie GVA berät und unterstützt Planer und Bauherren bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und Objekt-schutznachweisen. Die Baubewilligungsbehörden und die kantonalen Fachstellen prüfen und verfügen Objektschutzmassnahmen; die GVA nimmt zuhandender Baubewilligungsbehörden Stellung zu Massnahmenund Nachweisen.
Praxis der Gebäudeversicherungen (empfehlungen) Anforderungen Neubauten:Hochwasser hQ 300, permanenter schutz
Hagel hW3
Sturm siA 261
Schneedruck siA 261
Rutschungen Lawinen Sturz
Fallweise angepasste Anforderungen für bestehende Bauten
Objektschutzmassnahmen sind wirtschaftlichObjektschutzmassnahmen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Der zu erwartende Nutzen (Reduktion des jährlichen Schadenerwartungswerts) wird dem Aufwand (jähr-liche Kosten der Schutzmassnahme) gegenüberge-stellt. Ein frühzeitiger Einbezug der Naturgefahren in die Planung spart Kosten und bringt Sicherheit.
Wer trägt die Kosten im schadenfall?> Gebäudeschäden Durch GVA versichert*> Fahrhabeschäden Privat zu versichern
> Personenschäden Privat zu versichern
> Betriebsunterbruch Privat zu versichern
* Die GVA-Leistungen werden reduziert oder fallen weg bei: mangelhafter Bauweise (Missachtung der Regeln der Bau- kunde), fortgesetzter Einwirkung (Grundwasser, Hangwasser), voraussehbarer Einwirkung (Hochwasser, Gefahrenkarte).
haftung des Planers und unternehmers> Mängel Rügefrist 2 Jahre
> Verdeckte Mängel Rügefrist 5 Jahre
> Verjährung 10 Jahre
Wie erfolgt die Gebäudeplanung optimal? Gehen Sie in Bezug auf Naturgefahren gemäss dem SIA-Schwerpunktthema Naturgefahren vor (Bauge-such. Achtung! Naturgefahren). Lassen Sie sich in einem konkreten Projekt durch das Beratungsteam Elementarschadenprävention der GVA beraten.
* Für diese Bauvorhaben ist ein Objektschutznachweis
mit dem Baugesuch zwingend.
Was kann geschehen?Einwirkungen von Naturgefahren auf Gebäude: Gravitative Naturgefahren (Intensitätskarten)> Schwache Intensität > Mittlere Intensität> Starke Intensität> Skalierte Intensität für hochwasser
siA Baugesuch. Achtung! Naturgefahren. 2013 | Broschüre
Kurzzusammenfassung inhalt
Die gravitativen Naturgefahren
Hochwasser / Murgang, Rut-
schungen / Hangmuren, Lawinen
und Sturzprozesse sorgen in der
ganzen Schweiz immer wieder
für grosse Schäden und können
auch Menschenleben gefährden.
Naturgefahrengerechtes Bauen
unter angemessener Berücksich-
tigung dieser Gefahren reduziert
die Risiken für Personen und Sachwerte.
In der Broschüre beschreibt der SIA die notwendigen
Schritte zur Berücksichtigung der Naturgefahren in den
Phasen des Planungsprozesses und zeigt auf, mit welchen
Massnahmen entsprechend widerstandsfähige Bauten zu
realisieren sind.
siA Baugesuch. Achtung Naturgefahren! 2013 | Faltblatt
Kurzzusammenfassung inhalt
In diesem Faltblatt zeigt der SIA
die notwendigen Schritte und
Zusammenhänge zur Berücksich-
tigung der Naturgefahren in den
Phasen des Planungsprozesses
auf.
Baugesuch.
Achtung ! Naturgefahren.
Recherchen, Planung, Machbarkeitsstudien
Begehung der Parzelle : Einschätzung der topografischen Situation. Beurteilung der Exposition bezüglich Gewässer, Hangwasser, Steinschlag, Rutschung und Lawinen
Ist die Parzelle gemäss Nutzungsplan in der Gefahrenzone ?
nein
Gefahren erkennen
ja
Ist die Parzelle gemäss Gefahrenkarte im Gefahrengebiet ?
Gibt es andere Hinweise? Aus Ereigniskataster, Beobachtungen Einheimischer etc.
Baugesuch einreichen
Spezif ische Bestimmungen aus dem Baureglement in das Projekt übernehmen. Allenfalls Fachperson für Naturgefahren beiziehen
Ausführungen in technischem Bericht studieren und allfällige Empfehlungen von Fachpersonen im Projekt berücksichtigen
Parzelle mit Fachperson begehen und Lösungsmöglichkeiten vor Ort beurteilen
erforderlich
erforderlich, wenn angeordnet
empfohlen
Aktionen der Bauherrschaft
Entscheide von Gemeinden und Kantonen Je nach Kanton können die Verfahren von diesem allgemeinen Schema abweichen.
neinja
neinja
schutz VOR NAtuRGefAhReN checkliste für die Planung und umsetzung vonGebäudeschutzmassnahmen2014 | Checkliste
eine zentrale Rolle, um das Bewusstsein für Naturgefahren
zu erhöhen und Handlungsmöglichkeiten für besseren
Schutz aufzuzeigen. Der Praxiskoffer bietet eine Vielzahl von
Tipps und praktischen Hilfsmitteln, um über Naturgefahren
zu informieren.
Checkliste für die Planung und Umsetzung von GebäudeschutzmassnahmenWer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen – und investiert in den langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft.
Der Aufwand für guten Schutz ist oft gering, wenn er von Anfang an mitgeplant wird. Die nachfolgende Checkliste zeigt Bauherren, welche Punkte sie mit ihrem Planer respektive Architekten klären sollten.
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie die elektronische Version der Checkliste, verlinkt mit den erwähnten Zusatzinformationen.
Februar 2014
Parzelle:
Bauherrschaft:
3
3
4
4
4
5
6
87
9
1
1
1
2
10
11 12
13
14
15
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17
18
20
2122
23
26
19
Planerische Massnahmen
Massnahmen an der Quelle
Bauliche Massnahmen
Temporäre Massnahmen
24
25
3
4
11 12
2525
www.planat.ch/
risikodialogTipps und praktische Hilfsmittel, um über Naturgefahren zu informieren
Für Behörden und Fachstellen
Praxiskoffer Risikodialog Naturgefahren
Seite 6
AKADemie st.GAlleN
Verfahrensablauf Baubewilligung für Bauverwalter 2011 | Lehrmittel
Kurzzusammenfassung inhalt
Das Ablaufdiagramm Baubewilli-
gung stellt die Zusammenhänge
und Teilnehmer sowie ihre Funk-
tionen beim Baubewilligungsver-
fahren im Kanton St.Gallen für von
Naturgefahren betroffene Projekte
dar. In den ergänzenden Erläuterungen finden sich Inter-
pretationshilfen und Erläuterungen zu den verwendeten
Begriffen und zu Spezialfällen.
tBA KANtON st.GAlleN
Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton st.Gallen2007 | Leitfaden
Kurzzusammenfassung inhalt
Der Leitfaden richtet sich an
Planer, Architekten, Ingenieure,
Landschaftsarchitekten und
Gefahrenspezialisten, die einen
Objektschutznachweis zu erstel-
len haben. Durch den Leitfaden
soll das Vorgehen des Objekt-
schutznachweises vereinheitlicht
werden. Dafür wurden Formulare
erarbeitet, die die Vollständigkeit
des Nachweises gewährleisten und die Arbeit für alle Betei-
ligten erleichtern. Weiter wird dadurch die Vorgehensweise
zur Erstellung des Nachweises so festgelegt, dass Wirkung
und Effizienz der Objektschutzmassnahmen durch die Bau-
behörde nachvollziehbar sind.
Bei Bedarf stehen Formularsätze für die verschiedenen
Gefahrenprozesse und Fallbeispiele zur Verfügung.
tBA KANtON st.GAlleN
Punktuelle Gefahrenabklärung2003 | Wegleitung
Kurzzusammenfassung inhalt
Die vorliegende Wegleitung
stellt dar, wie eine «Punktuelle
Gefahrenabklärung» ausserhalb
des Gefahrenkartenperimeters im
Kanton St.Gallen vorgenommen
werden soll.
Behandelt werden die gravitati-
ven Naturgefahren: Hochwasser,
Murgang, Rutschung, Steinschlag /
Felssturz und Lawine / Schnee-
rutsch. Bei der punktuellen Gefahrenbeurteilung steht nicht
die Gefahrenquelle, sondern ein örtlich begrenzter Standort
im Zentrum der Untersuchungen. Mit möglichst geringem
Aufwand soll für diesen Standort die Gefährdung als pro-
visorische Einstufung ermittelt werden. Bei Bedarf stehen
Formularsätze für die verschiedenen Gefahrenprozesse zur
Leitfaden Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren Kanton St.Gallen
Baudepartement des Kantons St. Gallen - Tiefbauamt Gebäudeversicherungsanstalt St. Gallen Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St. Gallen Davidstrasse 37 9001 St. Gallen
schutz VOR NAtuRGefAhReN so gehen sie als Bauherr vor (Neu- und umbauten)2012 | Flyer
Kurzzusammenfassung inhalt
Dieser – in Zusammenarbeit von
HEV Schweiz, Kantonalbank, SIA,
Swiss Engineering, Schweizeri-
schem Versicherungsverband
und den Kantonalen Gebäudever-
sicherungen – erstellte Flyer be-
schreibt die wesentlichen Schritte
des Vorgehens für Planung,
Ausführung und Betrieb eines vor
den Einwirkungen von Naturge-
fahren sicheren Gebäudes.
schutz VOR NAtuRGefAhReN Das können sie als Gebäudeeigentümer tun(bestehende Gebäude)2012 | Flyer
Kurzzusammenfassung inhalt
Dieser – in Zusammenarbeit von
HEV Schweiz, Kantonalbank, SIA,
Swiss Engineering, Schweizeri-
schem Versicherungsverband
und den Kantonalen Gebäudever-
sicherungen ––– erstellte Flyer
beschreibt das Vorgehen zur
Überprüfung von bestehenden
Bauten im Hinblick auf die Risiken
durch Naturgefahren.
PlANAt
Gefahrenkarten für gravitative Naturgefahren2007 | Lesehilfen
Kurzzusammenfassung inhalt
Diese Lesehilfe erklärt in kurzer
Form die bei der Gefahrenkartie-
rung verwendeten Begriffe und
Darstellungen. Sie ermöglicht dem
Planer die in den Produkten der
Gefahrenkartierung (Gefahrenkar-
te, Intensitäts- und Risikokarten)
enthaltenen Informationen zu
lesen und für seine Bedürfnisse zu
interpretieren.
| 27TEC21 31-32 / 2013
Baugesuch: achtung naturgefahren!
naturgefahrengerechtes Bauen ist keine not-fallübung. (Bild: Pfuschi-Cartoon)
Weitere informationenDie Broschüren «Das können Sie als Gebäude-eigentümer tun» und «So gehen Sie als Bauherr vor» können kostenlos heruntergeladen werden unter: www.schutz-vor-naturgefahren.ch.Die SIA-Broschüre: «Baugesuch. Achtung! Na-turgefahren.» kann kostenlos heruntergeladen werden unter: www.sia.ch/naturgefahren.Der Schlussbericht «Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren» ist abrufbar unter: www.bafu.admin.ch/naturgefahren.Allgemeine Informationen zum Thema finden sich zudem auf der Website der Nationalen Plattform Naturgefahren PLANAT: www.planat.ch.
Viele schäden aufgrund von natur-gefahren beruhen auf fehlplanungen, die im grunde vermeidbar gewesen wären. um das naturgefahrenge-rechte Planen und Bauen zu fördern, hat der sia das thema naturge-fahren zum Kernthema erklärt und erste handlungsfelder definiert.
Vorkommnisse wie die ausserordentlich starken Regenfälle von Ende Mai und Anfang Juni 2013 rücken das Thema Naturgefahren jeweils mit gewisser Heftigkeit ins öffentliche Bewusstsein. Doch es sind im Alltag oft gar nicht besonders starke Naturgefahren, die bereits zu erheblichen Schäden führen können. «Liftschacht mit Wasser und Dreck gefüllt. Lift ausser Betrieb!», richtete sich beispielsweise eine Mitteilung an die Bewohner einer kürzlich bezogenen Terrassensiedlung, nachdem der erste Niederschlag mittlerer Stärke gefallen war. Beispiele wie dieses zeigen, dass die Verhinderung von Schäden nicht erst beim Eintreffen eines Unwetterereignisses beginnen kann, sondern bereits bei der Standortbeurteilung, der Planung und dem Nutzungskonzept des Bauwerks ansetzen muss. Mit den bald für das gesamte schweizerische Siedlungsgebiet verfügbaren Gefahrenkarten liegen heute wichtige Grundlagen vor, um unsachgemäs sen Planungen vorzubeugen. Damit diese zukünftig möglichst ganz ausgeschlossen werden können, braucht es aber zusätzliche Massnahmen.
informationsBroschürenDieser Ausgabe von TEC21 liegt die neue Informationsbroschüre der Berufsgruppe Umwelt des SIA bei: «Baugesuch. Achtung! Naturgefahren». Sie dient vor allem der Sensibilisierung der Architekten, der Ingenieure und der Gemeinden. Anhand der Planungsphasen eines Bauprojekts wird darin aufgezeigt, welche Massnahmen zu welchem Zeitpunkt zu ergreifen sind. Kernbotschaft ist: Bei einem frühzeitigen Erkennen möglicher Risiken lässt sich eine kostengünstige Lösung meistens finden bzw. kann ein Bauvorhaben bereits in einem frühen Stadium abgebrochen werden.Ebenfalls in diesem Jahr haben die kantonalen und privaten Gebäudeversicherungen gemeinsam mit Partnerverbänden (SIA, HEV, STV, ZKB) zwei Merkblätter für Bauherrschaften herausgegeben. Sie tragen auf einfach verständliche Weise zur Sensibilisierung bei Neu und Umbauten bei (vgl. Kasten).
massnahmenKatalog BafuGemeinsam mit diversen Partnern, darunter auch dem SIA, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2011 das Projekt «Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren» lanciert. Soll die Versicherbarkeit des Risikos in Zukunft tragbar bleiben, sind alle Partner aufgefordert, ihren spezifischen Beitrag zu leisten. Als Resultat des im Herbst 2012 abgeschlossenen Projekts liegt nun ein Massnahmenpaket mit folgender Priorisierung vor: – Entwicklung einer Methodik zur Definition des risikobasierten Schutzgrads;– Bekanntmachung und Förderung des «Risikodialogs Naturgefahren» (vgl. dazu auch www.planat.ch);– Einführung einer gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung; – Erstellung eines gemeinsamen Ausbildungskonzepts im Bereich Naturgefahren; – Schaffung einer Koordinationsplattform für die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und den Versicherungen im Bereich Naturgefahren; – Aufbau einer gesamtschweizerischen GISPlattform zu Naturgefahren und Risiken;– Ausarbeitung von risikobasierten Richt li nien für die Siedlungsentwicklung;– Bereitstellung eines verbindlichen Regelwerks für das naturgefahrengerechte Bauen;
– Erarbeiten von Anreizsystemen für die Förderung von Objektschutzmassnahmen.
neues Kernthema des siaAus dem Massnahmenkatalog des BAFU hat eine Spurgruppe unter der Leitung von Cla Semadeni, ehemaliger Kantonsplaner Graubünden, für den SIA relevante Handlungsfelder abgeleitet. Darauf aufbauend hat der Vorstand des SIA am 12. April 2013 beschlossen, das Thema «Naturgefahren und Objektschutz» für die kommenden drei Jahre zu einem strategischen Kernthema des SIA zu machen. Im Fokus der Arbeiten des SIA stehen folgende Aufgaben:– Sensibilisierung für die Naturgefahrenproblematik bei allen am Bauwerk Schweiz Beteiligten;– Gezielte Förderung der Kompetenz der Fachleute des SIA im Rahmen des Weiterbildungsangebots von SIAForm und in enger Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen;– Ermittlung des Anpassungsbedarfs der Normen und Ordnungen in Bezug auf das naturgefahrengerechte Bauen;– Etablierung der Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen wie dem BAFU, weiteren Bundesstellen, Versicherungen, Verbänden sowie Fachorganisationen.Naturgefahrengerechtes Bauen verlangt von Planern und Bauherren eine sachgerechte Beurteilung der Situation und eine sorgfältige Suche nach angemessenen Lösungen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und im schlimmsten Fall auch den Verzicht auf ein Bauvorhaben, was sich im Fall eines Ereignisses aber mehr als auszahlt.Dr. Fritz Zollinger, Präsident der Berufsgruppe
Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse ist gestiegen, immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an.
Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie frühzeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist.
Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht.
Naturgefahrensicher gebaut – garantiert mehr wert.
Ist Ihr Gebäude gut vor Naturgefahren geschützt?
Weitere Informationen
Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen
7
FassadeBei der Planung berücksichtigen
Beim Unterhalt berücksich-tigen
Wandfläche
Putz auf festem Grund (z.B. Mauerwerk)
Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten – Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen
Putz auf Aussen-wärmedämmung Auf hagelgeprüften Systemaufbau und normgerechte Befestigung
achten Im Überschwemmungsbereich auf wasserfeste Dämmstoffe
und geeigneten Systemaufbau achten
– Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen
Faserzement-platten Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Überlagerung von Druck- und Sogkräften vermeiden,
z.B. durch Trennen der Luftzwischenräume Empfindliche Oberflächenbeschichtung vermeiden (es können Ästhetikprobleme auftreten) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Verschraubungen und Holzunterkonstruktionen periodisch auf Korrosions- und Fäulnisschäden prüfenHolz lackiert(Dickschicht) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen
Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen
Kanten soweit als möglich abrunden So weit als möglich auf Lack verzichten Im Überschwemmungsbereich kein lackiertes Holz einsetzen
– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen und Lack regelmässig erneuern– Befestigung auf Alterung überprüfenHolz lasiert(Dünnschicht oder unbehandelt)
Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch
Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen
Kanten soweit als möglich abrunden Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen– Befestigung auf Alterung überprüfenBlechelemente
Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet
(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,
rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen
Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Befestigung auf Alterung prüfen
Sichtmauerwerk
Wasserfeste Dämmstoffe und geeignetes System wählen Hinterlüftung für den Überschwemmungsfall – Regelmässig auf Alterung prüfen und rechtzeitig erneuern
Sandwich- elemente
Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet
(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,
rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Befestigung auf Alterung überprüfen
So beurteilen Schadenexperten aufgrund ihrer Erfahrung die Schaden- empfindlichkeit von Bauteilen. Für einzelne Bauteile sind unterdessen allenfalls verbesserte Produkte erhältlich. Bitte beachten: Es werden nur empfindliche Bauteile aufgeführt. Robuste Bauteile sind in der Aufstellung nicht enthalten.
Stu
rm
Hag
el
Sch
need
ruck
Übe
rsch
wem
mun
g Entwurf
Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen3
Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?
➔ Bauteilkatalog siehe folgende Seiten
Für den Schutz eines Gebäudes vor Naturgefahren kommen Massnahmen auf drei Ebenen in Frage:
➔ Planerische Massnahmen: das Gebäude so planen, dass es möglichst wenig schadenempfindliche Stellen bietet
➔ Materialwahl: darauf achten, dass möglichst robuste Produkte und Materialien eingesetzt werden
➔ Organisatorische Massnahmen: z.B. technische Vorkehrungen (Sensor für automatischen Storeneinzug usw.)
Legen Sie mit Ihrem Planer resp. Architekten geeignete Schutzmassnahmen fest:
➔ Die Wegleitungen sind zu finden unter: www.vkf.ch
*M = Wegleitung Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren
*G = Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren
entwurf
Checkliste für die Planung und
Umsetzung von Schutzmassnahmen
Inhalt
Schritt 1: Was kann passieren?
S.2
Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?
S.3
Bauteilkatalog: Wo es sich lohnt, genau hinzuschauen
S.5
Wer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren
berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen – und investiert in den
langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft.
Der Aufwand für guten Schutz ist oft gering, wenn er von Anfang mitgeplant wird.
Die nachfolgende Checkliste zeigt Bauherren, welche Punkte sie mit ihrem Planer
respektive Architekten klären sollten.
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie die elektronische Version der Checkliste, verlinkt mit den erwähnten Zusatzinformationen.
Naturgefahren sicher bauen, Schritt für Schritt
Checkliste zum Herunterladen Bestehende Gebäude
Das können Sie als Gebäudeeigentümer tun
Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen
Interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz
Wegleitungen zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen bei Gebäuden
Liste von Bauprodukten, die widerstandsfähig sind gegen Hagel
Hinweise zur Sicherung von Dächern und Fassaden gegen Sturm
Naturgefahrenwarnung des Bundes und Hintergrund-informationen zu Naturgefahren
Zudem finden Sie auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch alle wichtigen Links für naturgefahrensicheres Bauen.
www.schutzvornaturgefahren.ch
Sie wollen bauen oder renovieren? Haben Sie daran gedacht, Ihr Haus vor Naturgefahren zu schützen?
Neu- und Umbauten So gehen Sie als Bauherr vor
Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse ist gestiegen, immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an.
Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie früh-zeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist.
Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht.
Naturgefahrensicher gebaut – garantiert mehr wert.
Weitere Informationen
Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen
Interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz
Wegleitungen zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen bei Gebäuden
Liste von Bauprodukten, die widerstandsfähig sind gegen Hagel
Hinweise zur Sicherung von Dächern und Fassaden gegen Sturm
Naturgefahrenwarnung des Bundes und Hintergrund-informationen zu Naturgefahren
Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen
7
FassadeBei der Planung berücksichtigen
Beim Unterhalt berücksich-tigen
Wandfläche
Putz auf festem Grund (z.B. Mauerwerk)
Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten – Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen
Putz auf Aussen-wärmedämmung Auf hagelgeprüften Systemaufbau und normgerechte Befestigung
achten Im Überschwemmungsbereich auf wasserfeste Dämmstoffe
und geeigneten Systemaufbau achten
– Regelmässige Kontrolle auf Feuchteschäden, Abplatzungen, Aufwölbungen
Faserzement-platten Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Überlagerung von Druck- und Sogkräften vermeiden,
z.B. durch Trennen der Luftzwischenräume Empfindliche Oberflächenbeschichtung vermeiden (es können Ästhetikprobleme auftreten) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Verschraubungen und Holzunterkonstruktionen periodisch auf Korrosions- und Fäulnisschäden prüfenHolz lackiert(Dickschicht) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen
Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen
Kanten soweit als möglich abrunden So weit als möglich auf Lack verzichten Im Überschwemmungsbereich kein lackiertes Holz einsetzen
– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen und Lack regelmässig erneuern– Befestigung auf Alterung überprüfenHolz lasiert(Dünnschicht oder unbehandelt)
Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch
Ingenieur prüfen lassen Vertikale Anordnung der horizontalen Anordnung vorziehen Wenn horizontale Anordnung: durch Überschuppung die Kanten schützen
Kanten soweit als möglich abrunden Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Regelmässig auf Risse, Abplatzungen prüfen– Befestigung auf Alterung überprüfenBlechelemente
Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet
(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,
rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Verschraubung der Elemente und Unterkonstruktion durch Ingenieur prüfen lassen
Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Befestigung auf Alterung prüfen
Sichtmauerwerk
Wasserfeste Dämmstoffe und geeignetes System wählen Hinterlüftung für den Überschwemmungsfall – Regelmässig auf Alterung prüfen und rechtzeitig erneuern
Sandwich- elemente
Materialstärke wählen, die bei Hagel möglichst wenig leidet
(wichtig ist, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird,
rein ästhetische Folgen sind allenfalls tolerierbar) Im Überschwemmungsbereich auf geeigneten Systemaufbau achten
– Befestigung auf Alterung überprüfen
So beurteilen Schadenexperten aufgrund ihrer Erfahrung die Schaden- empfindlichkeit von Bauteilen. Für einzelne Bauteile sind unterdessen allenfalls verbesserte Produkte erhältlich. Bitte beachten: Es werden nur empfindliche Bauteile aufgeführt. Robuste Bauteile sind in der Aufstellung nicht enthalten.
Stu
rm
Hag
el
Sch
need
ruck
Übe
rsch
wem
mun
g Entwurf
Naturgefahrensicher bauen – Checkliste für die Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen3
Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?
➔ Bauteilkatalog siehe folgende Seiten
Für den Schutz eines Gebäudes vor Naturgefahren kommen Massnahmen auf drei Ebenen in Frage:
➔ Planerische Massnahmen: das Gebäude so planen, dass es möglichst wenig schadenempfindliche Stellen bietet
➔ Materialwahl: darauf achten, dass möglichst robuste Produkte und Materialien eingesetzt werden
➔ Organisatorische Massnahmen: z.B. technische Vorkehrungen (Sensor für automatischen Storeneinzug usw.)
Legen Sie mit Ihrem Planer resp. Architekten geeignete Schutzmassnahmen fest:
➔ Die Wegleitungen sind zu finden unter: www.vkf.ch
*M = Wegleitung Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren
*G = Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren
entwurf
Checkliste für die Planung und
Umsetzung von Schutzmassnahmen
Inhalt
Schritt 1: Was kann passieren?
S.2
Schritt 2: Welche Schutzmassnahmen sollen umgesetzt werden?
S.3
Bauteilkatalog: Wo es sich lohnt, genau hinzuschauen
S.5
Wer beim Planen, Bauen und Renovieren den Schutz vor möglichen Naturgefahren
berücksichtigt, kann viel Ärger, Schäden und Kosten sparen – und investiert in den
langfristigen Werterhalt seiner Liegenschaft.
Der Aufwand für guten Schutz ist oft gering, wenn er von Anfang mitgeplant wird.
Die nachfolgende Checkliste zeigt Bauherren, welche Punkte sie mit ihrem Planer
respektive Architekten klären sollten.
Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie die elektronische Version der Checkliste, verlinkt mit den erwähnten Zusatzinformationen.
Zudem finden Sie auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch alle wichtigen Links für naturgefahrensicheres Bauen.
Naturgefahren - sicher bauen, Schritt für Schritt
Checkliste zum Herunterladen
www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Nationale Plattform Naturgefahren PLANATPlate-forme nationale "Dangers naturels"Plattaforma nazionale "Pericoli naturali"National Platform for Natural Hazards
LesehilfeGefahrenkarten für gravitative Naturgefahren
Wo besteht eine Gefahr?
Die «Gefahrenkarte für gravitative Naturgefahren» stellt die generelle Gefährdung der betroffenen Gebiete durch Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Felsstürze usw. in farbigen Flächen dar. Die Gefahrenkarte basiert auf technisch-wissenschaftlichen Abschätzungen zur Stärke und Häufigkeit von Ereignissen, auf der Einschätzung von Experten sowie den Erfahrungen der Betroffenen. Die Gefahrenkarte unterscheidet in erster Linie zwischen gefährdeten und nicht gefährdeten Gebieten.
Wie gross ist die Gefahr?
Die verschiedenen Farben bringen den Gefährdungsgrad zum Ausdruck, der sich daraus ergibt, wie stark Ereignisse ausfallen (Intensität, vgl. S. 4) und wie häufig mit ihnen zu rechnen ist (Häufigkeit, vgl. S. 4). Sie geben damit erste Hinweise auf die zu erwartenden Folgen für Personen, Gebäude und Anlagen (Strassen, Installationen usw.).
Die folgenden Darstellungen gelten jeweils für das Beispiel «Hochwasser».
In roten Gebieten ist generell mit starker Intensität und in der Folge mit der Zerstörung von Gebäuden oder mit der Gefährdung von Personen auch aus-serhalb von Gebäuden zu rechnen.
Gefahrenkarte Quelle: Kanton St. Gallen
KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN
Naturgefahren und Prävention2012 | Broschüre
Kurzzusammenfassung inhalt
Ein Tätigkeitsbereich der
Vereinigung Kantonaler Gebäu-
deversicherungen (VKF) ist die
Naturgefahrenprävention. Das
gleichnamige Kompetenzzen-
trum bietet unter einem Dach
Projektförderung, Naturgefahren-
ausbildung und Umsetzung von
Massnahmen im Zusammenspiel
mit den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) an. Die
Broschüre zeigt Hintergründe und Zusammenhänge aus
dem Umfeld von Versicherung, Prävention und Naturgefah-
ren auf.
KANtONAle GeBäuDeVeRsicheRuNGeN
schweizerisches hagelschutzregister2012 | Flyer
Kurzzusammenfassung inhalt
Das Schweizerische Hagelschutz-
register hat die Verbesserung der
Hagelschadenprävention zum
Ziel. Das Onlineregister gibt den
Hagelwiderstand für geprüfte Baumaterialien der Gebäude-
hülle wieder. Architekten, Planern und Gebäudeeigentü-
mern steht bei der Planung von Gebäuden, aber auch bei
der Schadenbehebung eine transparente Entscheidungs-
grundlage für die Materialwahl aus den gebräuchlichsten
Produktgruppen zur Verfügung. Im Flyer sind die Fakten
dazu beschrieben.
Natur- gefahreN
uNd Pr äveNtioN
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Elementarschadenprävention
Jedes Hausk ann es treffen
Seit einiger Zeit nehmen einzelne Elementarschäden markant zu. Dazu gehören Hagelschäden. Seit den 90erJahren stellen die Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz einen deutlichen Anstieg fest. Allein im Jahr 2005 überstiegen die Hagelschäden an Gebäuden in der Schweiz die 140MillionenCHFGrenze.
Prüfen sie iHre BauProdukte auf Hagelwiderstand
Ihr DIenstleIstungs- unD Kompetenzzentrum In Der elementarschaDen präventIon
Die Hagelgefährdungskarte zeigt: Jeden kann es treffen. Aber nicht alle in gleichem Masse. Im Mittelland und östlichen Jura sind Hagelkörner mit mindestens 3 cm Durchmesser mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren zu erwarten. präventIon
Wählen Sie das richtige Baumaterial und vermeiden Sie so Hagelschäden. Das Schweizerische Hagel - schutz register hilft Ihnen dabei.
InterventIonInformieren Sie sich über die Wetter lage. Ziehen Sie vor einem drohenden Unwetter die Storen hoch und treffen Sie weitere Massnahmen. Ihr Handy warnt Sie vor drohenden Hagelunwettern.
versIcherungVorhersehbares lässt sich ver meiden, für das Unvor-hersehbare sind wir für Sie da. Bei Extrem ereignissen übernimmt die Versicherung die Schäden.
Das Hagelschutzregister wird laufend aktualisiert und die Anzahl der eingetragenen Produkte steigt. Die Onlineversion finden Sie unter: www.hagelregIster.ch
Ziel des Hagelschutzregisters ist die Verbesserung der Hagelschadenprävention. Das Onlineregister gibt den Hagelwiderstand für geprüfte Baumaterialien der Gebäudehüllen wieder. Architekten, Planern und Gebäudeeigentümern steht bei der Schadenbehebung sowie insbesondere bei der Planung von Gebäuden eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Materialwahl aus den gängigsten Produktgruppen zur Verfügung.
toDay, nIce to have!Der Eintrag ins Register nutzt ebenfalls dem Hersteller der Bauprodukte. Ab 1. Januar 2010 werden die KGV auf freiwilliger Basis den Bauherren und Architekten das Hagelschutzregister bei neuen Gebäuden als «Werkzeug zur Entscheidungshilfe» empfehlen. Dieses Register kann als Referenzdokument für die rechtliche Beurteilung von Schäden, die mit dem Hagel zusammenhängen, konsultiert werden.
tomorrow, neeD to have!In einer späteren Phase, voraussichtlich ab dem Jahr 2013, fliessen die Anforderungen an den Hagelwiderstand in die SIANormen 260 ff. ein. Diese Vorgaben können spezifisch in der kantonalen Gesetzgebung verwendet werden.
Gebäudeversicherung Kanton ZürichThurgauerstrasse 56, 8050 Zürich, www.gvz.ch
Assekuranz AR GebäudeversicherungPoststrasse 10, 9102 Herisau, www.assekuranz.ch
Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.GallenDavidstrasse 37, 9001 St.Gallen, www.gvasg.ch
So schützen Sie Gebäudegegen Hagel
Seite 11
GVA so schützen sie Gebäude gegen Rutschungen und hangmuren2008 | Flyer
Kurzzusammenfassung inhalt
Der Flyer fasst die wichtigsten
Informationen, Massnahmen-
konzepte und Verhaltensweisen
zum Schutz vor Schäden durch
Rutschungen und Hangmuren
zusammen. Er trägt zum
Verständnis der Massnahmen
gegen diesen Naturgefahren-
prozess bei.
GVA so schützen sie Gebäude gegen schneedruck und schneerutsch2008 | Flyer
Kurzzusammenfassung inhalt
Der Flyer fasst die wichtigsten
Informationen, Massnahmen-
konzepte und Verhaltensweisen
zum Schutz von Gebäuden vor
Schäden durch Schneedruck und
Schneerutsch zusammen. Er trägt
zum Verständnis der Massnah-
men gegen diesen Naturgefah-
renprozess bei.
So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung,
Hochwasser und Oberfl ächenwasser
So schützen Sie Gebäudegegen Schneedruck
und Schneerutsch
BuNDesAmt fÜR umWelt, BAfu erdbebengerechte Neubauten in der schweiz2013 | Faltblatt
Kurzzusammenfassung inhalt
Starke Erdbeben, die Gebäude-
schäden verursachen, treten
auch in der Schweiz auf. Die
Broschüre erläutert detailliert,
worauf es bei baulichen
Massnahmen zum Schutz von
Neubauten vor Erdbebenschäden
ankommt.
BuNDesAmt fÜR umWelt, BAfu ist unser Gebäude genügend erdbebensicher?2013 | Faltblatt
Kurzzusammenfassung inhalt
Starke Erdbeben, die Gebäude-
schäden verursachen, treten
auch in der Schweiz auf. Nicht
erdbebengerecht gebaute
Gebäude sind in allen Regionen
gefährdet. Die Broschüre zeigt
auf, wann eine Überprüfung des
Gebäudes bezüglich Erdbeben-
sicherheit angezeigt ist und ob
allenfalls entsprechende Verbes-
serungen sinnvoll sind.
> Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher?
Wann eine Überprüfung und eine Verbesserung sinnvoll sind – und warum
> Gebäudeschäden durch Erdbeben in der Schweiz
Starke Erdbeben, die Gebäudeschäden verursachen, treten auch in der Schweiz auf. Nicht erdbebenge-recht gebaute Gebäude sind in allen Regionen gefährdet.
«Soft-storey»: Unterbruch der aussteifenden Wände im Erdgeschoss. Diese Schwachstelle kommt in der Schweiz oft vor.
Bild
: P. L
estu
zzi
> Starke Erdbeben wie etwa in Siders 1946, in Brig 1855, in Obwalden 1601 und in Basel 1356 treten hierzulande auf, jedoch seltener als in hoch gefährdeten Gebieten wie zum Beispiel Italien.
> Jede Region in der Schweiz kann von einem Erdbeben be-troffen werden. Besonders gefährdet sind die Regionen Wallis, Basel und Alpiner Nordrand. Hier treten Erdbeben häufiger auf.
> Nicht erdbebengerecht erstellte Gebäude sind potenziell einsturzgefährdet und weisen häufig bereits bei relativ schwachen Erdbeben erhebliche Schäden auf.
> Zahlreiche Gebäude haben eine ungenügende Erdbeben-sicherheit, gemessen an den heutigen Anforderungen für Neubauten [1]. Gründe dafür sind keine Bauvorschriften zur Bauzeit oder eine geringe Beachtung der Normenanfor-derungen an die Erdbebensicherheit.
> Ein Hinweis auf eine ungenügende Erdbebensicherheit ist zum Beispiel die Unregelmässigkeit im Aufriss («Soft-storey»).
Grundlagen und weiterführende Literatur [1] Tragwerksnormen SIA 260 bis 267. Schweizerischer Ingenieur- und
Architektenverein, Zürich 2003 [2] Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben. Merkblatt SIA
2018. Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich 2004[3] Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben. Norm SIA 269/8, Schweizerischer
Ingenieur- und Architektenverein, Zürich, in Vorbereitung, ersetzt [2][4] Wenk T.: Erdbebenertüchtigung von Bauwerken – Strategie und Beispiel-
sammlung aus der Schweiz. Umwelt-Wissen Nr. 0832, BAFU, Bern 2008[5] Bundesamt für Umwelt BAFU, Richtlinien zum Inventar der Erdbeben-
[6] Bachmann H., Duvernay B.: Erdbebengerechte Neubauten in der Schweiz. Faltblatt, Bundesamt für Umwelt BAFU und Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieurwesen, UD-1064-D, Bern 2013
[7] Bachmann H.: Erdbebensicherheit von Gebäuden – Rechts- und Haftungsfragen. Faltblatt, Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen, Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik SGEB, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Universität Freiburg, 2010
Weitere Informationen > Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Erdbeben:
www.bafu.admin.ch/erdbeben > Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik
(SGEB): www.sgeb.ch
Impressum Herausgeber: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen (www.baudyn.ch). Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departe-ments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Konzept und Text: Prof. Hugo Bachmann, Friederike Braune und Blaise Duvernay (BAFU)
Der Einfachheit halber wird im Text nur die männliche Bezeichnung der Beteiligten verwendet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter gemeint.
Bezug der gedruckten Fassung: www.bundespublikationen.admin.ch, Art.-Nr. 810.400.076.d
PDF-Download: www.bafu.admin.ch/ud-1065-d
Diese Publikation ist auch in französischer Sprache verfügbar.
Grundlagen und weiterführende Literatur [1] Grundlagen der Projektierung von Tragwerken. Norm SIA 260,
Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich 2003 [2] Einwirkungen auf Tragwerke. Norm SIA 261, Schweizerischer
Ingenieur- und Architektenverein, Zürich 2003 [3] Wenn morgen die Erde beben würde. Magazin Umwelt, Heft 2/07, Seiten
22–26, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bern 2007 [4] Bachmann H.: Erdbebengerechter Entwurf von Hochbauten – Grund-
sätze für Ingenieure, Architekten, Bauherren und Behörden. Richtlinien des BWG, Bern 2002
[5] Bachmann H., Braune F., Duvernay B.: Ist unser Gebäude genügend erdbebensicher? Wann eine Überprüfung und eine Verbesserung der Erdbebensicherheit nötig sind – und warum. Faltblatt, Bundesamt für Umwelt BAFU und Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieur-wesen, UD-1065-D, Bern 2013
[6] Bachmann H.: Erdbebensicherheit von Gebäuden – Rechts- und Haftungsfragen. Faltblatt, Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen, Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik SGEB, Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht, Universität Freiburg, 2010
Weitere Informationen > Bundesamt für Umwelt (BAFU), Thema Erdbeben:
www.bafu.admin.ch/erdbeben > Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik
(SGEB): www.sgeb.ch
Impressum Herausgeber: Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Stiftung für Baudynamik und Erdbeben-ingenieurwesen (www.baudyn.ch). Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departe-ments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Konzept und Text: Prof. Hugo Bachmann, Blaise Duvernay (BAFU)
Der Einfachheit halber wird im Text nur die männliche Bezeichnung der Beteiligten verwendet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter gemeint.
Titelbild:Erdbebengerecht erstellte moderne Wohngebäude in Saint-Maurice VS.Bild: Hannes Henz, Zürich
Bezug der gedruckten Fassung: www.bundespublikationen.admin.ch, Art.-Nr. 810.400.075.d
PDF-Download: www.bafu.admin.ch/ud-1064-d
Diese Publikation ist auch in französischer Sprache verfügbar.
Zusammenstellung neuere Systeme für den mobilen Hoch-
wasserschutz (ohne Objektschutz) vorgestellt. So soll ein
erster Überblick zu den Einsatzszenarien und den Systemen
ermöglicht werden.
schADeNPRismA
hagel – die unterschätzte Gefahr2008 | Artikel
Kurzzusammenfassung inhalt
Das Sonderheft zur Ausgabe 04 /
2008 der Zeitschrift für Schaden-
verhütung und Schadenforschung
der öffentlichen Versicherer
thematisiert die Entwicklung des
Schadenausmasses durch Hagel-
schäden unter Berücksichtigung
der zunehmenden Verwendung
von hagelempfindlicheren Bauma-
terialien.
Der mobile Hochwasserschutz gewinnt an Bedeutung. Nur ein Teil der bestehenden Risiken infolgeHochwasser und Überschwemmung kann mittels permanenten Massnahmen geschützt werden. Sowie der beste Brandschutz nicht die Feuerwehr ersetzt, so muss der bauliche Hochwasserschutz durcheine Notfallorganisation ergänzt werden. Das altbewährte Mittel des notfallmässigen mobilenHochwasserschutzes sind Sandsäcke. Ergänzend zu dieser Schutzvariante werden in der vorliegendenZusammenstellung neuere Systeme für den mobilen Hochwasserschutz (Objektschutz nicht enthalten)vorgestellt. Das Faltblatt soll einen ersten Überblick zu den Einsatzszenarien und den Systemen erlau-ben. Details zu den Systemen und zur Entscheidungsfindung sind der weitergehenden «Entscheidungs-hilfe Mobiler Hochwasserschutz» zu entnehmen (vgl. Rückseite).
MobilerHochwasserschutz
www.schadenprisma.de
Sonderheft zur Ausgabe 4|2008 der Zeitschrift für Schadenverhütung undSchadenforschung der öffentlichen Versicherer
Hagel –die unterschätzte Gefahr
sWiss Re
Überschwemmungen in der schweiz – ein unterschätztes Risiko2012 | Artikel
Kurzzusammenfassung inhalt
Die Swiss Re stellt das von ihr
entwickelte probabilistische
Überschwemmungsmodell vor.
Basis bildet die Analyse von
ausgewählten Grossereignissen
in der Schweiz aus den Jahren
1973 bis 2011.
Aufgrund sozio-ökonomischer
und klimatischer Veränderungen
stellt die Swiss Re einen Trend zu
grösseren Schäden fest. Dabei bilden Überschwemmungen
die bedeutendste Naturgefahr in der Schweiz.
Swiss Re Dots ImageryTitle: SR_06_Map_DubaiCategory: 06
Überschwemmungen in der Schweiz – ein unterschätztes Risiko
Seite 13
hintergrundwissen
tBA KANtON st.GAlleN Naturgefahren im Kanton st.Gallen, leitfaden für Vorsorge und schutz 2003 | Leitfaden
Kurzzusammenfassung inhalt
Der Leitfaden gibt einen Über-
blick über die wichtigsten
wissenschaftlichen Hintergründe,
die rechtlichen Grundlagen sowie
das weitere Vorgehen bei der
Umsetzung der Gefahrenkarten.
Die Publikation wendet sich an
alle, die mit Naturgefahren im
Kanton St.Gallen zu tun haben: an
die Verantwortlichen in den Ge-
meinden, an Planungs- und Ingenieurbüros, an interessierte
Bürgerinnen und Bürger.
BuNDesAmt fÜR umWelt BAfu
Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen hand im Bereich Naturgefahren2012 | Bericht
Kurzzusammenfassung inhalt
Die (Schutz-)Ziele im Umgang mit
Naturgefahren können nur er-
reicht werden, wenn Fachstellen
und Behörden aller Stufen die
nötigen Aufgaben zusammen mit
den Betroffenen erfüllen. Mit der
vorliegenden Aufgabenanalyse
haben die Vertreter der verschie-
denen Institutionen erstmals eine
gemeinsame, umfassende Übersicht über die Zielgrössen
und Einflussmöglichkeiten zur Umsetzung des integralen
Risikomanagements im Umgang mit Naturgefahren in der
Hand.
AKADemie st.GAlleN Naturgefahren im Kanton st.Gallen, lehrmittel für Bauver-walterinnen und Bauverwalter 2011 | Lehrmittel
Kurzzusammenfassung inhalt
Dieses Lehrmittel enthält in
vier Lektionen zusammengefasst
die wichtigsten Grundlagen zum
Thema Naturgefahren und Bauen
im Kanton St.Gallen. Neben
Grundlagen zu Gefahrenprozes-
sen, rechtlichen Festlegungen
und Gefahrenkartierung werden
weitere wichtige Themen wie
Schutzziele, Massnahmenkonzep-
tion auf verschiedenen Ebenen und Baubewilligungsverfah-
ren thematisiert. Bei Bedarf sind Anschlussdokumente mit
Fallbeispielen verfügbar.
PlANAt sicherheitsniveau für Naturgefahren2013 | Empfehlung
Kurzzusammenfassung inhalt
Ausgehend von der im Auftrag
des Bundesrates durch die
PLANAT erarbeiteten Strategie
«Sicherheit vor Naturgefahren»
liegt mit dem Dokument «Sicher-
heitsniveau für Naturgefahren»
erstmals eine Empfehlung der
PLANAT bezüglich dem ange-
strebten Sicherheitsniveau vor.
Naturgefahrenim Kanton St. Gallen
Leitfaden für Vorsorge und Schutz
K A N T O N S T . G A L L E N
Naturgefahren im Kanton St. Lehrmittel für Bauverwalterinnen und Bauverwalter (S Vertiefung BauverwaltungVersion Februar 2013 Dozent Ralph Brändle Naturgefahrenkommission Kanton St. Gallen Baudepartement des Kantons Tiefbauamt / Abteilung Gewässer Lämmlisbrunnenstr. 54, 9001
Kanton St.Gallen
Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum
Akademie St.Gallen
Naturgefahren im Kanton Gallen
Lehrmittel für Bauverwalterinnen und Bauverwalter (Skript)
Bauverwaltung
Naturgefahrenkommission Kanton St. Gallen
Kantons St. Gallen Tiefbauamt / Abteilung Gewässer Lämmlisbrunnenstr. 54, 9001 St. Gallen
und Weiterbildungszentrum
Naturgefahren im Kanton
Lehrmittel für Bauverwalterinnen
Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
1/35
Oktober 2012
Aufgabenteilung zwischen Versicherungen und der öffentlichen Hand im Bereich Naturgefahren
Das CHT-Klappschott ist der geeignete Hochwasserschutz für Tiefgarageneinfahrten und andere Zu-gänge, die permanent durch Hochwasser gefährdet sind. Das smarte System aktiviert sich automatisch, ohne Fremdenergie. Das CHT-Klappschott besteht aus:
1 x Stahlrahmen feuerverzinkt 1 x Automatisch aufklappende Wand bestehend aus:
- Stahlrahmen aus Vierkantrohr feuerverzinkt - Stahlstreben aus Vierkantrohr feuerverzinkt - Abdeckung aus Aluminium-Riffelblech - Warnstreifen aufgeklebt auf Unterseite des Stahlrahmens
1 x Scharnierstange aus V2A 1 x Lenkstange mit Haken aus V2A 1 x Handgriff aus V2A angeschweisst an Lenkstange zur Entriegelung (Wartung) 1 x Kurbelvorrichtung zum Einklappen des Schotts (nur bei gross dimensionierten Modellen) Diverse Schwimmer aus GFK Diverse Gasdruckfedern Diverse Dichtungen aus EPDM Einlaufrinnen mit Gitterrost 2 x Vierkantrohr oder L-Winkel an Wand fixiert
Das Gestell wird in eine vorbereitete Aussparung aus Beton eingelegt. Wenn die Betonwanne sich mit Wasser füllt, bewegt sich der Schwim-mer nach oben. Verbunden mit der Lenkstange, bewegen sich die Ha-ken nach hinten und geben die horizontal aufliegende Wand frei zum Aufklappen nach oben. Dank Gasdruckfedern erfolgt die Öffnung des Klappschotts kontrolliert – Unfälle mit Passanten und spielenden Kin-dern können so weitgehend vermieden werden. Das geöffnete Klappschott drückt gegen die an der Wand vormontier-ten Wandanschlussprofile, welche mit EPDM-Dichtungen versehen sind. Die Einlaufrinnen können, je nach örtlichen Gegebenheiten, seit-lich oder vorne platziert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ei-nen zusätzlichen Einlaufschacht weiter vorne versetzt zu platzieren. Dank integriertem Handgriff lässt sich das CHT-Klappschott einfach und schnell, ohne Flutung der Wanne, öffnen. Dies ist praktisch bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Der Ablauf auf dem Boden der Betonwanne kann flexibel platziert wer-den, nach den Vorgaben der Bauherrschaft (Gefälle beachten). Entwickelt wurde das Produkt in Zusammenarbeit mit der Aargauer Ge-bäudeversicherung. Nach jedem Hochwasserereignis oder mindestens zwei Mal pro Jahr, muss eine Funktionskontrolle durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine gründliche Reinigung der Installation. Einmal im Jahr sollte diese Wartungsarbeiten durch einen ausgewiesenen Fachmann durchgeführt werden.
Vereinfachte Schemaskizze mit versetz-tem CHT-Klappschott in geöffnetem Zu-stand
Produkteliste planmässiger Mobiler Hochwasserschutz am / im Gebäudezusammengestellt von der Vereinigung Kantonaler FeuerversicherungenListe des produits de protection mobile contre les crues pour cas d'urgence, à installer sur / dans les bâtimentsétablie par l'Association des établissements cantonaux d'assurance incendie
System /Système
Cette liste contient les produits qui nous sont connus. Elle n'est pas exhaustive et elle est à considérer comme une information générale et non pas comme une recommandation. L'utilisation de ces systèmes implique un examen préalable de la statique du bâtiment (en particulier effets de pression et poussée).
Die Produkteliste enthält die uns bekannten Produkte. Sie ist nicht als Empfehlung, sondern nur als Übersicht zu verstehen und sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Anwendung dieser Systeme bedingt die Überprüfung der Gebäudestatik (insb. bzgl. Druck und Auftrieb).
Produkteliste planmässiger Mobiler Hochwasserschutz am / im Gebäudezusammengestellt von der Vereinigung Kantonaler FeuerversicherungenListe des produits de protection mobile contre les crues pour cas d'urgence, à installer sur / dans les bâtimentsétablie par l'Association des établissements cantonaux d'assurance incendie
System /Système
Cette liste contient les produits qui nous sont connus. Elle n'est pas exhaustive et elle est à considérer comme une information générale et non pas comme une recommandation. L'utilisation de ces systèmes implique un examen préalable de la statique du bâtiment (en particulier effets de pression et poussée).
Die Produkteliste enthält die uns bekannten Produkte. Sie ist nicht als Empfehlung, sondern nur als Übersicht zu verstehen und sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Anwendung dieser Systeme bedingt die Überprüfung der Gebäudestatik (insb. bzgl. Druck und Auftrieb).
Aktualisiert: Februar / février 20101
Rechtliches
AReG KANtON st.GAlleN Richtplan Kapitel V 41, Naturgefahren2013
Dieses Kapitel des kantonalen
Richtplans regelt den raumplane-
rischen Umgang mit dem Thema
Naturgefahren im Umfeld der
kantonalen und kommunalen
Gesetze, Verfahren und Abläufe.
Es zeigt die Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten auf und
regelt behördenverbindlich die
in diesem Umfeld erforderlichen
Tätigkeiten.
Geschäftsnummer V 41 Sachbereich Natur und Landschaft Verfasst durch Naturgefahrenkommission Am 18. November 2004 Siehe auch —
Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Naturereignisse
Naturgefahren bedrohen den Menschen und seinen Lebensraum seit jeher. Sie sind eine Folge der Bewegung von Wasser-, Schnee-, Eis-, Erd- und Felsmassen. Gerade in den letzten Jahren führten extreme Witterungsereignisse zu gewaltigen Schäden. Das zunehmende Risiko ist nicht nur eine Folge natürlicher Prozesse und der glo-balen Klimaänderung. Es steht auch in engem Zusammenhang mit der Entwicklung unserer Siedlungen und Infrastrukturen.
Die zentrale Frage wird künftig sein, welchen Schutz es zu welchem Preis gibt und wie gross das Restrisiko sein darf, das in Kauf genommen wird.
Gefahrengrundlagen
Nach Art. 6 des Raumplanungsgesetzes (RPG) stellen die Kantone fest, welche Ge-biete durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Teilweise bestehen solche Grundlagen, in der Regel beziehen sie sich aber nur auf einzelne Gefahrenquellen. Ihr Betrachtungsfeld ist zudem örtlich eng begrenzt.
Um Risiken und damit auch das Schadenpotenzial erkennen und transparent darstel-len zu können, erstellt die Naturgefahrenkommission des Kantons St.Gallen einheitli-che Unterlagen für den ganzen Kanton. Untersucht werden die gravitativen Naturer-eignisse Hochwasser, Murgänge, Lawinen, Rutschungen sowie Steinschlag/Felssturz. Als Produkte der Gefahrenabklärung resultieren die Gefahrenhinweiskarte, die Karte der Phänomene, die Intensitätskarten, die Gefahrenkarte und die Risiko- und Schutz-defizitkarte. In diesen Karten werden Gebiete mit erheblicher, mittlerer oder schwa-cher Gefährdung bezeichnet. Zudem werden die vor Ort festgestellten Ereignisse nach einem einheitlichen Vorgehen erfasst und im Ereigniskataster nachgeführt.
Naturgefahren
Kennzeichnung
Beschreibung
V 41
RICHTPLAN SG, März 13 1
V-Natur+Landschaft.indd 1 13.03.2013 08:23:29
PlANAt Gefahrenkarte aus dem rechtlichen Blickwinkel2007 | Merkblatt
Gefahrenkarten zeigen, wo in
der Schweiz Siedlungen von
Naturgefahren bedroht sind. In der
Bundesgesetzgebung werden die
Kantone verpflichtet, Gefahrenkar-
ten zu erstellen und diese in ihren
Planungen zu berücksichtigen.
Das vorliegende Merkblatt fasst
die Erkenntnisse und Antworten
zu den wichtigsten rechtlichen
Fragen, die sich bei der konkreten
Umsetzung in den Kantonen und
Gemeinden ergeben können,
zusammen.
Seite 18
PLAN
AT R
eihe
1/2
007
Gefahrenkarten aus dem rechtlichenBlickwinkelMerkblatt der Nationalen PlattformNaturgefahren PLANAT
Im Überblick
Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Naturgefahren bedroht sind. Damit
dienen sie als Grundlage für die Ausscheidung von Gefahrenzonen und für die Festlegung der
Nutzungsauflagen. In den Bundesgesetzen über den Wasserbau (WBG) und den Wald (WaG)
werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie
Sturzprozesse zu erstellen und diese bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei den übrigen
raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
2004 hat die Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT die Studie «Rechtliche Aspekte im
Zusammenhang mit der Gefahrenkarte»1 veröffentlicht. Neben der Klärung rechtlicher Aspekte
enthält die Studie auch eine Beurteilung der gesetzlichen Regelungen auf Stufe Bund und
Kantone. Das vorliegende Merkblatt fasst die Erkenntnisse und Antworten zu den wichtigsten
rechtlichen Fragen, die sich bei der konkreten Umsetzung in den Kantonen und Gemeinden
ergeben können, zusammen. Das Merkblatt will die Behörden der Gemeinden zur Gefahren-
kartierung motivieren und sie bei der Umsetzung der Gefahrenkarten unterstützen.
Weiterführende Veröffentlichungen1 Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Gefahrenkarte. Studievon Rolf Lüthi. PLANAT Reihe 4/2004. 48 S.
Herausgeber: Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT
2 Empfehlung Raumplanung und Naturgefahren (2005). 50 S.Die Empfehlung behandelt die Umsetzung der Erkenntnisse derGefahrenkarten in den raumplanerischen Instrumenten. Sie zeigt dabeiMöglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Raumplanungsinstrumenteauf und stellt sinnvolle Anwendungen aus Sicht des Bundes vor.
Herausgeber: Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Wasser undGeologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.
2 Empfehlungen. Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raum-wirksamen Tätigkeiten (1997). 32 S.Die Empfehlungen richten sich sowohl an jene Fachleute bei Bund, Kantonenund Gemeinden, die Hochwassergefahren beurteilen und die für Schutz-massnahmen zuständig sind, als auch an die politischen Instanzen, welcheEntscheide über raumwirksame Tätigkeiten treffen. Angesprochen sindzudem jene Grundeigentümer, die über die Gefährdung ihrer Grundstückeinformiert sein sollen.
Herausgeber: Bundesamt für Wasserwirtschaft, Bundesamt für Raumplanung,Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.
2 Empfehlungen. Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren beiraumwirksamen Tätigkeiten (1997). 42 S.Die Empfehlungen richten sich sowohl an die Fachleute bei Bund, Kantonenund Gemeinden, die Massenbewegungsgefahren beurteilen und die fürSchutzmassnahmen zuständig sind, als auch an die politischen Instanzen,welche Entscheide über raumwirksame Tätigkeiten treffen. Angesprochensind zudem jene Grundeigentümer, die über die Gefährdung ihrer Grund-stücke informiert sein sollen.
Herausgeber: Bundesamt für Raumplanung, Bundesamt für Wasserwirtschaft,Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.
2 Richtlinien zur Berücksichtigung der Lawinengefahr bei raumwirksamenTätigkeiten (1984). 42 S.Herausgeber: Bundesamt für Forstwesen, Eidgenössisches Institut für Schnee- und Lawinenforschung.