# ) '. grupp.e E T 15auf.weisen, d. h. im ie/traum bis zu 15 min in geschlossenem den Eintritt des Brandes in das Treppe haus verhindern. Holzrah\llentüren mit H lz fül- lungen und Vollholz- oder Spanpla tentüren sind dazu geeignet. Der Einsatz n Waben- kerntüren mit Hartfaserbeplankun en ist nicht zulässig. - Podeste über den Wohnungseinga gstüren sind mit Rohrputz oder mit 12,5 mm icken Gips- sofern n icht b reits vor- handen, zu bekleiden, da anf.esen Stellen bei einem auf das T,.-eppenhau einwirkenden Wohnungsbrand eine besoriders hohe Brand- . beanspruchung vorhanden ist Von WohnunQstrenndecken wird ein Feu erwider- stand von mindestens 30 min gefordert. Bei dem Brandversuch iri einem W hnraum wurde die Decke einer normativen Brandlast von 500 MJ/m (Möblierung) be sprucht. Im Ver- lauf des Brandes fiel der Rohrdeckenputz ab und die Sparschalung bra te durch. Nach 35min · Vollbrand brannte der hölzerne Ein- schub durch, so daS kur danach die Grenze des Feuerwiderstands er eicht wurde. Der Originalbrandversuch b stätigte, daß Holzbal- kendecken mit Driginal$ufbau einen klassifi- zierten Feu. erwidersta d von fw 3D min errei- chen. Schluß folgerungen: - i noch brauchbar, zu belassen · und uszubessern. Bei Ersatz können Gipskart9 plat ten mit mindestens 12,5 mm Dicke werden (Prüfbe- Nr . 98/7<;/ des Instituts für Bergbau- sicherheit Frjlber g ). - Nichtbrennbare Auffüllungeno dürfen nur durch nichtbY:nnbare z. B. Mineralwolle ersetzt werden . Es ist dara f zu achten, daß der Anschluß zwischen W d und Decke, insbesondere an den Streic balken, dicht geschlossen ist bzw. durc geeignete Wandanschlüsse wieder gut versc lossen wird . deren Füllungen min destens . S1n , widerstehen einem Vollbrand wesentli9 läriger als z. B. Wabenkerntüren mit · Hart/ aserplattenbeplankungen. Sie haben nach dery konzipierten Prüfverfahren zur Be- der Eignungsgruppe von Türe:n ohne klasSifizierten Feuerwiderstand 15 min Stand- z. eit ' yreicht (E T 15). Sie eignen Sich gut für W j hnungSabschlußtüren. ' . erun en: . Vor andene Holzfüllungstüren sind als Woh- nach Möglichke it zu belas- s 7" (siehe Grundsätze). Dipl.-Ing. Jürgen Stiller Bauakademie der ODR Ins.titut für Baustoffe Leitstelle Brandschutz Leipzig Kommentar zur Vorschrift 6/86, Te. il 2 Projektierung und Ausführung von Gründungen für Bauten in Wandkonstruktion; . Einzelgründungen Im Teil 2 der Vorschrift /1/ werden nicht wie 1"111 Teil 1 die Gründungsverfahren an sich behandelt, sondern die Bedingungen. die bei ihrer Anwendung im Zusammenhang mit Bauwerken in Wandbauweise zu beachten sind. Es hande. lt sich hierbei um eine diskontinu- ierliche Stützung der Wand durch einzelne GrÜnd. ungskörper. Da im Regelfall eine besondere Rostkonstruk- tion v' ermiede'n werden soll, wird auf solche Wandkonstruktionen"orientiert, bei denen in den Wandelementen selbst (Großtafelelemente; monolit hische Wände) oder durch geeignete konstruktive Maßnahmen die Las' tverteilung , auf d ie einzelnen Gründungskörper Mit dieser Vorschrift werden die in .derDDR eingesetzten Pfähle und pfahlart:i,gen Grün-' dungskörper erfaßt · •. Es wird bei dieser Gründungsart davon aus- gegangen, daS die Herstellung der Gründungs- körper gOnstig von einer vorher fertigge- stellten Arbeitsebene aus erfolgt, die später als Kellerfußboden genutzt wir:-d. Die Erfahrungen zeigen, daß diese Vorgehensweise für Rammpfahlgründungen hi:nsichtlich der . Hebungen des Baugrunds im ' Pfah: lbereich nicht zweckmäßig ist. Auf Grund der Festlegungen in der Vorschrift sind die Wandfertigteile im RegelfalJ Ohne Veränderung· en g' egenüber der kontinuierlichen Auflagerung einsetzbar. Das erfordert aber, z. B. bei Großblock- und Streifenbauweisen sowie bei Pfählen mit kleinen Querschnitten, eine Zugbewehrung in bestimmten Bereichen des Kellerfußbodens zur Aufnahme von Ge- wö lbes chubkrä f ten. Die Trag fähigkei tsnachweise (Baugrund . und Gründungselemente ) erfolgen eirJersei ts für die höchstbelasteten Querwände und anderer- seits, nach der Anordnung und Abmessungen der weiteren Gründungskörper, für das Gesamtbauwerk. Die . Grenztragfähigkeit des einzelnen Grün- dungskö rpers (Versagen der Tragfähigkeit des Baugrunds) wird nach den jeweils zu- treffenden Vorschriften ermittelt. Bei der Anwendung der Tabellen der zuläSSigen Pfahlbelastung nach TGL 11 463/04 /2/ ist die Grenztragfähigkeit durch Multiplikation mit dem dort verwendeten Sicherheitsfaktor zu bestimmen. Auf einen SetzungsnachweiS kann bei Einhal- " tung der im Abschnitt 4.2.1. der Vorschrift vorgegebenen Sicherheits faktoren grundSätz- lich verzichtet werden, da die Absolutset- zungen und Setzungsunterschiede im zulässigen nach TGL 11 463/03 /3/ liegen. Eine große Anz8. hl von Bauwerksbeobachtungen hat ' gezeigt, daß die pfahlartigen Gründungen im Zusammenwirken mit dem Hoch- bau eine weitgehende Ausgleichung der Set- zungsunterschiede erfOlgt. Gebäude können im Trenngiebelbereich auf eine Reihe von abgesetzt werden. Bei unterschiedlichen Gebäudehöhen sollte atier bei .(Jer t'1ontage die höhere vor- gezogen werden. Nur bei unterschiedlichen Gründungsarte'n innerhalb eines Gebäudes is t zur Vermeidung zusätzlicher Beanspruchungen der HochbaukonstruktiOo des verformungsver- einzuschätze n. Das gilt nicht, wenn die zusätzliche Beanspruchung aus unter- $tBA 11( 1987) 7 59