Top Banner
GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN Vier wichtige Rechtsbereiche 1 Aufsichtspflicht Sorgfalt Haftung Jugendschutzbestimmungen
11

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

Apr 18, 2018

Download

Documents

vanngoc
Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Page 1: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Vier wichtige Rechtsbereiche1� Aufsichtspflicht

� Sorgfalt

� Haftung

� Jugendschutzbestimmungen

Page 2: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Aufsichtspflicht2

Durch entsprechende Beaufsichtigung sollen die Minderjährigen ...

� ... selbst vor Gefahren und Schäden bewahrtwerden und

� ... daran gehindert werden, anderen(Dritten) Schaden zuzufügen.

Page 3: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Wie erfülle ich die Aufsichtspflicht?3

� Vorsorgliche Belehrung und Warnung

� Überwachung und Kontrolle

� Eingreifen im Bedarfsfall

Page 4: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht4

Tritt nur ein bei ...

� vorsätzlichem oder

� fahrlässigem Verhalten.

Page 5: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Vorsätzliches Verhalten5

� Wenn der Schaden voraussehbar war!

� Wenn die Pflichtwidrigkeit des Verhaltensbekannt war!

� Wenn der Schaden gewollt war oder billgendin Kauf genommen wurde!

Page 6: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Fahrlässiges Verhalten6

� Wenn die erforderliche Sorgfalt (versehentlich)außer Acht gelassen wurde!

� Grobe Fahrlässigkeit: Wenn selbstverständlicheund naheliegende Pflichten außer Acht gelassenwurden!

� Leichte Fahrlässigkeit: Wenn im Wesentlichensorgfältig, im Detail aber nicht sorgfältig genuggehandelt wurde!

Page 7: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Jugendschutz7Betrifft insbesondere:

� Alkohol und Nikotin� Tanzveranstaltungen/Disco� Filmvorführungen

Page 8: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Alkohol8

� Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden!

� Andere Alkoholika wie z. B. Bier nicht an unter16-Jährige!

� Aufenthalt in Gaststätten ist für unter 16-Jährigenur in Begleitung Erziehungsberechtigter, außerauf Reisen bzw. zum Einnehmen von Mahlzeiten/Getränken, möglich!

� Ausnahme: Veranstaltungen eines anerkanntenTrägers der Jugendhilfe

� Der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubs istfür unter 18-Jährige verboten!

Page 9: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Nikotin9

In Gaststätten, Verkaufsstellen und auch sonstin der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nichtan unter 18-Jährige abgegeben, noch darfihnen das Rauchen gestattet werden.

Page 10: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Tanzveranstaltungen/Disco10

� Für unter 16-Jährige ohne Begleitung nichtgestattet, ab 16 Jahren nur bis 24 Uhrerlaubt!

� Ausnahme: Veranstaltungen von anerkanntenJugendhilfe-Trägern: Unter 14-Jährige bis22 Uhr, 14- bis 16 Jährige bis 24 Uhr!

� Der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubsist für unter 18-Jährige verboten!

Page 11: GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT … DER VEREINSARBEIT RECHTLICHE FRAGEN DEUTSCHER FUSSBALL-BUND BASISWISSEN 8 Alkohol Branntwein usw. darf an Minderjährige nicht abgegeben werden! Andere

GRUNDLAGEN DER VEREINSARBEIT

RECHTLICHE FRAGEN

DEUTSCHER FUSSBALL-BUND

BASISWISSEN

Filmvorführungen11

� Gemäß Freigabe durch die FSK (FreiwilligeSelbstkontrolle der Film-Industrie)

� Gilt auch für Video-/DVD-Vorführungen