Goethe-Universität, Frankfurt/Main 1 Makro I Makro I Arbeitslosenversicherung (2) • Ist Arbeitslosigkeit strukturell bedingt (und nicht nur vorübergehend), so behindert die Versicherung eine notwendige Strukturanpassung, weil – der Anreiz zur Arbeitsplatzsuche abnimmt; – die regionale Arbeitsmobilität verringer wird; – Umschulungsmaßnahmen unterbleiben. • Hinzu tritt ein moral hazard-Problem.
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Goethe-Universität, Frankfurt/Main 214 Arbeitslosenversicherung (2) Ist Arbeitslosigkeit strukturell bedingt (und nicht nur vorübergehend), so behindert.
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Arbeitslosenversicherung (2)
• Ist Arbeitslosigkeit strukturell bedingt (und nicht nur vorübergehend), so behindert die Versicherung eine notwendige Strukturanpassung, weil– der Anreiz zur Arbeitsplatzsuche abnimmt;– die regionale Arbeitsmobilität verringer wird;– Umschulungsmaßnahmen unterbleiben.
• Hinzu tritt ein moral hazard-Problem.
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Reallohnstarrheit
• Neben die Strukturaspekte tritt häufig das Versagen des Reallohns, Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zum Ausgleich zu bringen.
• Aufgrund von Lohnstarrheiten kann der reale Effektivlohn längere Zeit über dem Gleichgewichtslohn liegen.
• In diesem Fall übersteigt das Arbeitsangebot die Nachfrage, der Markt wird nicht geräumt.
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o I Lohnstarrheit und
Rationierung von Arbeit
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Wartearbeitslosigkeit
• Wenn der Markt durch Lohnstarrheit nicht geräumt wird, spricht man von Wartearbeitslosigkeit.
• Arbeitnehmer warten einfach darauf, dass zum herrschenden Lohn Arbeitsplätze frei werden.
• Das Phänomen “Lohnstarrheit” erfordert eine Erklärung, da normalerweise eine Tendenz zum Gleichgewichtspreis besteht.
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Mindestlohngesetze
• Lohnstarrheit kann durch eine Mindestlohn-gesetzgebung hervorgerufen werden.
• Man vermutet, dass gesetzliche Mindestlöhne besonders die Einstellungschancen weniger Qualifizierter beeinträchtigen.
• Auch Jugendliche könnten dadurch benachteiligt werden, zumal zum Lohn noch die Ausbildungskosten hinzukommen.
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o I Sozialgesetze und relative
Einkommensposition (1)• Diese Argumentation um Mindestlöhne
ist zu einfach, weil Mindestlöhne meist sehr niedrig sind. [Z.B. beträgt er in den USA (seit 1994) $5,15 pro Stunde.]
• Allerdings liegen solche Löhne in der Nähe offizieller Armutsgrenzen, bei denen häufig Sozialleistungen gewährt werden.
• Dies kann den Anreiz zur Arbeit verringern.
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o I Sozialgesetze und relative
Einkommensposition (2)• Liegen Sozialleistungen bei oder über dem
Einkommen eines Mindestlohnbeziehers, so hat er keinen Anreiz, Arbeit anzubieten (auch wenn er sich registrieren lassen wird).
• Freilich gibt es in dieser Situation auch “echtes” Arbeitsangebot, so wenn ein Sozialleistungsempfänger sich diskriminiert fühlt oder eine Dequalifizierung befürchtet.
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o I Gewerkschaftliche Macht
und Tarifpolitik• Löhne sind das Ergebnis von
Verhandlungen zwischen Tarifpartnern.• Neben Löhnen erstreiten Gewerkschaften
auch Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und betriebl. Sozialleistungen.
• Tarifverträge betreffen Industriebereiche und sind regional differenziert, nicht aber nach Betrieben (Flächentarifvertrag).
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o I Der “standardisierte”
Arbeitsvertrag• Tarifverträge klassifizieren das Lohnentgelt
nach verschiedenen Kategorien von Tätigkeiten, die “standardisiert” sind.
• Nach Eingruppierung nimmt der Arbeitnehmer an der Einkommensentwicklung seiner Lohngruppe teil.
• Diese folgt der allgemeinen Entwicklung, wobei untere Löhne aber oft stärker steigen.
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o I Tarifverträge und
gewerkschaftliche Interessen• Tarifverträge
gelten für gewerkschaftlich organisierte und nicht organisierte Arbeitnehmer.
(z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall);– Ausbildungs- und Umschulungskosten;– Friktionelle Kosten (z.B. Kündigungsschutz).
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o I Lohnbezogenes
Soziales SicherungssystemBeitragssätze der Sozialversicherungen
in Prozent des Bruttolohns
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o I Belastung der Einkommen
durch Steuern und Abgaben
Quelle: nach Heiner Flassbeck, DIW Berlin - Friedr.-Ebert-Stiftung
Westdeutschland Steuern und
Sozialversicherungsausgaben auf Löhne
Steuern auf Gewinne und
Vermögen
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o I Internationale Belastung der
Bruttoarbeitskosten durch persönliche Einkommenssteuer und Sozialabgaben
0
10
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40
50
60
1979 1985 1991 1993 1995 1997
Australien
Belgien
Kanada
Deutschland
Japan
Großbritannien
USA
Quelle: OECD & Karl-Bräuer-Institut
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o I Lohnnebenkosten
und Faktorallokation• Der Faktor Kapital trägt weitaus geringere
Nebenkosten als der Faktor Arbeit.• Dadurch besteht ein Anreiz, Arbeit durch
Kapital zu substituieren.• Die höhere Kapitalintensität begünstigt
“insider”, die einen Effizienzlohn beziehen.• Entlassung von weniger Qualifizierten hebt
die Ø Produktivität und so den Effizienzlohn.
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Effizienz durch Entlassungen?
• Der Anstieg der Ø Produktivität bei Entlassungen von Minderqualifizierten erklärt auch den Anstieg von Aktienkursen bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit.
• Minderqualifizierte werden durch neue Technologien produktiv “ersetzbar”.
• Zudem kann Arbeitslosigkeit “disziplinierend” auf die verbleibenden insider wirken.
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o I Lohnnebenkosten
und AusweichstrategienFolgende Ausweichstrategien sind
üblich:– Überstunden (reduziert nicht alle
Nebenkosten);– Bezahlung unter Tariflohn im “dualen
Markt”;– “Schwarzarbeit”;– Entstehen eines “dritten Arbeitsmarkts”;
• “Zweiter” Job als Selbständiger;• “Outsourcing” und “Quasi-Selbständigkeit”;
– Verlagerung von Produktion ins Ausland.
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Die Bedeutung von VollzeitjobsDavon: 1970 1996Befristete Verträge 4,5 5,2Teilzeitbeschäftigte 4,7 11,2Geringfügig Beschäftigte 5,8 13,2Kurzarbeiter 0,2 0,8ABM-Jobs - 0,3Leiharbeiter 0,2 0,6Heimarbeiter 1,0 0,4"Quasi-Selbständige" 0,4 1,6
Quelle: Kommission für Zukunftsfragen (Freistaaten Bayern und Sachsen)
1970
1996
andere
Vollzeitjobs
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Vollzeitjobs
16%
84%
33%
67%
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Die Bedeutung von Vollzeitjobs
Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den abhängig Beschäftigten in der BRD
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Die Bedeutung von Vollzeitjobs
Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den abhängig Beschäftigten in der BRD
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... schafft den
Durchbruch ?
Welche Arbeitsmarktpolitik .
..
Welche Arbeitsmarktpolitik .
..
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o I Der naive Ansatz:
Arbeitszeitverkürzung
Varianten der These sind die Verkürzung: – der Wochenarbeitszeit (30-Stunden-Woche);– der Jahresarbeitszeit (Urlaub, “job sharing”)– der Lebensarbeitszeit (Frühverrentung).
Die These lautet: Wenn das erforderliche Arbeits(zeit)volumen zurückgeht, dann teilen wir
es besser auf “Köpfe” auf, indem wir die Arbeitszeit