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Gleichberechtigung in der Familie Das Elterngeld in Bremens Stadeilen Ausländische Abschlüsse Hürden auf dem Weg zur Anerkennung Gute Arbeit? Die Automobilindustrie in Bremen und ihre Zulieferbetriebe Neu in 2018 Was ändert sich für Beschäftigte und Verbraucher? November / Dezember 2017 Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven
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Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

Oct 18, 2020

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Page 1: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

Gleichberechtigung in der Familie

Das Eltern geld in Bremens Stadtteilen

Ausländische AbschlüsseHürden auf dem Weg zur Anerkennung

Gute Arbeit?Die Automobilindustrie in Bremen und ihre Zulieferbetriebe

Neu in 2018 Was ändert sich für Beschäftigte und Verbraucher?

November / Dezember 2017 Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bremen und Bremerhaven

Page 2: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

Galerie der Arbeitswelt

Seite 16

BAM im Abo?

[email protected]

Entgelttransparenzgesetz

Seite 11

Lärm am Arbeits platz

Seite 10

Inhalt SERVICE & BERATUNG

10 Arbeit & Gesundheit Lärm am Arbeits platz – aufs Ohr achten

11 Fragen & Antworten Gleicher Lohn für Männer und Frauen?

Das Entgelttrans parenz gesetz

22 Alles, was Recht ist Rechts- und Steuertipps /

Rechtsirrtum: In der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen

23 Drei Fragen zu Minijobs

IN JEDEM HEFT

3 Editorial

4 Die Bremer Arbeitswelt in Zahlen Arbeitszeit und Überstunden

5 Kurz gemeldet

12 Veranstaltungskalender

16 Galerie der Arbeitswelt Bits & Bytes im Fischereihafen

23 Leserfoto / Impressum

24 Beratungsangebote & Öffnungszeiten

THEMEN

Schwerpunkt 6 Gleichberechtigung in der Familie Das Eltern geld in Bremens Stadtteilen

14 Gute Arbeit in der Automobilindustrie?

18 Der lange Weg zur Anerkennung Ausländische Abschlüsse

20 Neu in 2018 Was ändert sich rechtlich für Beschäftigte

und Verbraucher?

21 Klar, frisch, mobil unser Online-Angebot für Sie

BAM — November / Dezember 2017 Inhalt

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Page 3: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

EDITORIAL

Peter KrusePräsident der

Arbeitnehmerkammer

Bremen

Sozialen Ausgleich fördern

Liebe Leserin, lieber Leser,

Deutschland hat gewählt und für die neue Bundesregierung ergeben sich nun große Herausforderungen. Die künftige Koalition muss Lösungsansätze zu wichtigen Zukunftsfragen entwickeln, die den sozialen Ausgleich fördern und gesellschaftliche Spaltungen überwinden. Schon vor der Wahl haben wir deut­lich gemacht, worum es uns für unsere Mitglieder geht – und jetzt werden wir uns in den kommenden Monaten dafür einsetzen, dass die Stimmen der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer auch Gehör finden. Eine künftige Politik muss sozial geprägt sein und sich an den Bedürfnis­sen der Menschen orientieren. Die Sozialversicherungen müssen gestärkt werden und es muss gerechter besteuert werden. Wir fordern von einer neuen Bundes­regierung aber insbesondere, dass sie Kurs nimmt auf einen fairen Arbeits­markt, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Wohlstand beteiligt. Das heißt, der gesetzliche Mindestlohn muss auf deutlich über zehn Euro angehoben werden und es muss ein Rückkehrrecht geben von Teilzeit auf Vollzeit. Außerdem kann es nicht sein, dass viel zu viele Menschen in ständiger Ungewissheit darüber leben, ob sie ihren Lebensunterhalt im nächsten Halbjahr noch bestreiten können. Arbeitgeber sollten einen Arbeitsvertrag also nicht mehr ohne Sachgrund befristen können. Und ganz wichtig insbesondere für Bremen: Viele Menschen würden gern arbeiten, ihnen fehlt aber die richtige Qualifi­kation. Deshalb brauchen wir eine Bildungs­ und Qualifizierungsoffensive, damit niemand zurückbleibt. Die Sicherheit, in einer solidarischen Gesellschaft zu leben, stärkt die Demokratie und nimmt denjenigen die Grundlage, die auf Ausgrenzung setzen.

Ihr Peter Kruse

Kontakt: [email protected]

#first7jobs

Unter dem Twitter-Hashtag #first7jobs erfährt man endlich, wie Karrieren gestartet wurden. Kellner? Babysitter? Oder doch eher Marketing-Hase in der Fuß-gängerzone? Wir wollten wissen, wie prominente Bremerinnen und Bremer ihre Berufslaufbahn begonnen haben.

Der frische Wind in der Ver-braucher zentrale Bremen hat auch mit ihr zu tun: Annabel Oelmann mag Trubel. Datenschutz, Käfig-Eier, Miet - er hö hun gen, komplizierte Baufinan zierungen oder zu hohe Handy- Rechnungen – wenn es um Verbraucherrechte geht, steht sie auch den Medien gern Rede und Antwort. Seit April 2016 leitet die gelernte Bankkauffrau und Diplom- Wirtschaftsjuristin als Vorstand die Verbraucherzent-rale Bremen. Begonnen hat sie ihre Karriere ebenfalls abwechs -lungsreich:

Babysitterin Zeitungsausträgerin Nachhilfelehrerin Bankkauffrau (Ausbildung

plus Job) Aushilfe im Callcenter Kontakt-Studentin für einen

Verlag an der Fachhochschule Buchführerin für den nieder-

sächsischen Sportverband

Foto: Verbraucherzentrale Bremen

BAM — November / Dezember 2017 Editorial

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Verteilung der Wochenstunden

So arbeiten Bremer Beschäigte laut Arbeitsvertrag

Vollzeit Teilzeit70%Vollzeit

30% Teilzeit

35 bis 41 Std.

41 Std. und mehr

5%

95% 20 bis 35 Std.

12 bis unter 20 Std.

unter 12 Std.

68%

14%

17%

So arbeiten Bremer Beschäigte wöchentlich tatsächlich

mehr als 3 Überstunden

mehr als 12Überstunden

6 bis 12Überstunden

52% 4%11%

Bremer Beschäige gesamt

Werden Überstunden ausgeglichen?(in Geld oder Freizeit)

75%

12%

Immer

Nie

64%21%

Azubis

82%4%

Krankenhäuser*

64%11%

Gastgewerbe*

78%10%

Verkehr und Lagerei*

* In diesen Branchen fallen besonders häufig Überstunden an.

DIE BREMER ARBEITSWELT IN ZAHLEN

Arbeitszeit und Überstunden

Über 52 Prozent der Bremer Beschäftigten ar beiten

wöchentlich mindestens drei Stunden mehr als

ver traglich vereinbart. Fast 12 Prozent erhalten

keinen Ausgleich für ihre Überstunden

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BAM — November / Dezember 2017

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Page 5: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

Kurz gemeldet Auch in diesem Jahr haben wir wieder Weg­

begleiter und Partner, Gäste aus Politik,

Ge werkschaften, aus Betrieben, Wissenschaft

und Kultur zu unseren Sommerempfängen

eingeladen

Fotos: Karsten Klama

ver.di-Chef Bsirske zu Gast in Bremen Für eine stärkere gesetzliche Rente, für bessere Bedingun­gen in der Pflege und für eine gerechtere Steuerpolitik hat sich ver.di­Chef Frank Bsirske auf dem Sommeremp­fang der Arbeitnehmerkammer stark gemacht. Zuvor hatte bereits Kammer­Präsident Peter Kruse die 350 ge ladenen Gäste auf die drängenden Probleme der Arbeitnehmer aufmerksam gemacht und in seiner Eröffnungsrede die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung vorgestellt. Diese lobte besonders Carsten Sieling, Präsident des Senats, weil sie wichtige Erkenntnisse für Bremen lieferten.

Ulrich Schneider zu Besuch in Bremerhaven In Bremerhaven ging es auf dem diesjährigen Sommer ­ empfang vor allem um die soziale Schiefl age und das Wohl standsgefälle in Deutschland. Gast redner Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Pari­tä tischen, mahnte erneut vor der wachsenden Spaltung in Arm und Reich. Kammer­Hauptgeschäfts­führer Ingo Schierenbeck hatte die rund 180 Gäste zuvor begrüßt, darunter auch Stadtverordnetenvor­steherin Brigitte Lückert. Sie nahm den Empfang zum Anlass, der Kammer für ihre Arbeit zu danken: Wenn sie wissen wolle, wie es um Bremerhaven steht, brauche sie nur in deren Bericht zur Lage zu schauen.

Peter Kruse,

Präsident der

Arbeitnehmer-

kammer

Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer des Paritätischen

Gesamtverbands), Brigitte Lückert (Stadt ver ordnetenvorsteherin

Bremerhaven) und Ingo Schierenbeck (Hauptgeschäftsführer

der Arbeit nehmerkammer)

Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di

BAM — November / Dezember 2017

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SCHWERPUNKT

Gleichberechtigung in der Familie — Das Eltern geld in Bremens Stadtteilen

Vor zehn Jahren wurde das Elterngeldgesetz eingeführt. Ein wichtiges Ziel war,

Mütter schneller an den Arbeitsplatz zurückzubringen. Ist das gelungen? Eine

Studie im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen zeigt: Vor allem gut ver­

dienende Paare profitieren von der Neuregelung. Für Eltern mit geringem Ein­

kommen bleibt die Situation schwierig.

Text: Janet Binder – Fotos: Kay Michalak

Page 7: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

„In unserem Umfeld ist es klar, dass – wenn man studiert hat und

promoviert hat wie ich und sehr viel Zeit und Geld in die Ausbildung gesteckt hat – dass man da nicht

lange zu Hause bleibt, das war allen klar.“

Denn die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen vor der Geburt des Kindes. In der Regel wird das wegfallende Einkommen zu 65 Pro­zent durch das Elterngeld ersetzt. Der Mindestbetrag des gewährten Eltern­geldes beträgt 300 Euro pro Monat. „Man muss es sich auch leisten kön­nen, in Elternzeit zu gehen“, betont Thomas Schwarzer, Referent für kom­munale Sozialpolitik bei der Arbeit­nehmerkammer Bremen. Nur gut verdienende Paare könnten auf Augen­höhe miteinander aushandeln, wer wie viele Monate zu Hause bleibe.

„Ich gönne mir und den Kindern mehr Zeit miteinander, das ist tat­sächlich das, was Elternzeit liefert.

Und zahle dafür mit einem ge ­ringen Einkommen, sozusagen.“

Väter seien vor allem dann bereit, Elternzeit zu nehmen, wenn ihre Frauen die Zeit für einen beruflichen Aufstieg nutzten. „Zum Beispiel, wenn die Frau noch ein Projekt oder ihren Doktor fertig machen muss und danach auch mehr Geld verdienen kann“, so Thomas Schwarzer. Das macht sich auch in der Statistik bemerkbar: In den gut situierten Stadtteilen gehen Väter überdurchschnittlich oft in Elternzeit; zum Teil nehmen sie bis zu elf Väter­monate. Dort ist auch erwartungsge­mäß das ausgezahlte Elterngeld am höchsten. Das durchschnittliche Eltern­geld von Vätern etwa in Borgfeld liegt bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro.

Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch für die Mütter hat sich einiges geändert: Allein in der Stadt Bremen arbeitet fast jede dritte Mutter, die ein Kind unter drei Jahren hat, in Vollzeit.

„Ich habe einmal den Satz gehört: Glückliche Eltern, glück liche Kin­der. So ist es einfach, wir wollen beide arbeiten, wir wollen beide auch umgekehrt für die Kinder

da sein und dann machen wir es eben so.“

Die Studie des Instituts für Arbeit und Wirtschaft (iaw) im Auftrag der Arbeit­nehmerkammer Bremen zeigt nun erstmals ein detailliertes Bild für die Hanse stadt auf. Zahlreiche Mütter und Väter wurden nach ihrem Bezug von Elterngeld und Elterngeld Plus befragt. Die Studie bietet eine Übersicht nach Stadtteilen, die es bisher so noch nicht gab. Dadurch wird die bisher vor allem positive Bilanz des Elterngeldes etwas relativiert. „Es hat sich gezeigt, dass in bestimmten sozialen Milieus die Art der Aufteilung des Elterngeldes keine Rolle spielt“, betont Böhme. „Das Ziel des Elterngeldes geht also an einem Teil der Familien vorbei.“

Das gelte nicht nur für Hartz­IV­ Leistungsempfänger, sondern auch für Familien, die weiterhin an der traditi­onellen Rollenverteilung festhalten. In Blumenthal etwa, wo es einen hohen Anteil an Arbeiterfamilien gibt, gehen weniger als 13 Prozent der Väter in Elternzeit. Zum Vergleich: In Schwach­hausen, Mitte, Östliche Vorstadt oder Borgfeld mit einem hohen Anteil an besser verdienenden Akademiker­familien sind es 40 bis 45 Prozent der Männer. „Die viel versprochene Wahl­freiheit beim Elterngeld existiert nur bei Familien, in denen beide Partner etwa gleich gut qualifiziert, beruflich gut abgesichert und überdurchschnittlich ver dienend sind“, betont René Böhme.

Ein Blick in die Statistik ist oft sehr aufschlussreich – manch­mal können aber auch die falschen Schlüsse daraus ge ­

zogen werden: In den tendenziell sozial benachteiligten Bremer Stadt­teilen wie Gröpelingen, Neue Vahr Nord oder Tenever beziehen frisch ge­backene Väter nicht selten mindestens zwölf Monate Elterngeld. Haben die Väter dort also ein besonders moder­nes Familienverständnis und stecken deshalb beruflich für ihre Frauen zurück? „Nein“, sagt René Böhme, der zu sammen mit Nele Mönkedieck die von der Arbeitnehmerkammer Bremen in Auftrag gegebene Studie „Zeit für die Familie?“ verfasst hat. „Tatsäch­lich handelt es sich bei den Vätern um Hartz­IV­Empfänger. Ihnen wird vom Jobcenter diktiert, Elterngeld zu be­antragen, damit es weniger Leistun­gen zahlen muss“, erklärt Böhme. „Die Statistik ist also den äußeren Zwängen geschuldet.“

Das Elterngeld gilt zehn Jahre nach sei­ner Einführung gemeinhin als Erfolgs­modell. Es wird maximal 14 Monate gewährt, damit Mütter zügig an den Arbeitsplatz zurückkehren. Beim Elterngeld Plus, bei dem Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombi­niert werden, lässt sich der Bezug auf 28 Monate ausdehnen – allerdings in halber Höhe. Durch die Partnermonate sollen auch Väter finanzielle Anreize bekommen, sich zumindest zwei Monate um den Nachwuchs zu küm­mern. Dadurch hat sich schon jetzt ein erkennbarer gesellschaftlicher Wandel vollzogen: Die klassische Rollenvertei­lung konnte zunehmend aufgebrochen werden. Immer mehr Männer gehen in

Alle Zitate in den Kästen stammen von verschiedenen Interview partnerinnen aus der Studie „Zeit für die Familie? Analysen zur In anspruchnahme von Eltern -geld und Elterngeld Plus in der Stadt Bremen“. www.arbeitnehmerkammer.de/ downloads (Thema: Familie)

Schwerpunkt BAM — November / Dezember 2017

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Page 8: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

© Arbeitnehmerkammer BremenQuelle: Eigene Darstellung auf Basis der Elterngeldempfängerinnen und Elterngeldempfängerin der Stadt Bremen von im Jahr 2012 geborenen Kindern

Durchschni�liches Elterngeld pro Monat in Euro

Väterbeteiligung in Prozent

Blumenthal

Oberneuland

Borgfeld

Osterholz

HemelingenObervieland

Horn-Lehe

Schwachhausen

VahrMitte

FindorffWalle

Neustadt

Woltmers-hausen

Huchting

Gröpelingen

Burglesum

Vegesack

ÖstlicheVorstadt

< 485

485 bis 685

685 bis 885

> 88546 1837 2243 19

13

40

30

33

41

362615

17

17

18

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30 14

Das hat dann auch langfristige finan­zielle Folgen: Reduziert die Frau nach dem ersten Kind ihre Arbeitszeit wei­ter, bekommt sie beim zweiten Kind noch weniger Elterngeld als beim ers­ten. Hört sie nach dem zweiten Kind ganz auf zu arbeiten, fällt die Leistung für das dritte noch niedriger aus. „Das partnerschaftliche Modell wird beim zweiten und weiteren Kind zunehmend schwieriger. Gerade wenn die Kita­ Gebühren hoch sind, bleibt die Frau lieber gleich zu Hause“, betont René Böhme. Auch das Ehegattensplitting konterkariere das Ziel des Elterngeldes, einen frühzeitigen Wiedereinstieg der Frauen in den Arbeitsmarkt zu fördern.

„Das ist ja bei den meisten, denke ich mal, keine Frage, wer will,

sondern wer verdient am meisten Geld. Der, der weniger verdient,

der bleibt zu Hause.“

Andere Familien halten am traditionel­len Modell des Haupternährers fest: In Familien, in denen der Mann deutlich mehr verdient als die nicht oder teil­zeitbeschäftigte Frau, erhöhe der Vater eher nach der Geburt eines Kindes noch seine Wochenarbeitszeit, um den Ver­dienstausfall der Mutter auszugleichen,

sagt René Böhme. In diesen Familien gehe der Vater äußerst selten in Eltern­zeit, weil die Einkommenseinbußen sonst zu hoch wären. Die Frauen blei­ben meist länger als nur ein Jahr bei den Kindern. „In den Interviews wurde klar, dass es diese Familien eher ab ­lehnen, Kinder in die Krippe zu geben.“

„Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde es zu früh, ihn mit einem

Jahr in eine Krippe zu geben. Die sind noch sehr klein da und die

brauchen halt die Mama.“

SchwerpunktBAM — November / Dezember 2017

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KOMMENTAR

Bremer Familien von

Kita-Beiträgen entlasten!

Viele Bremer Familien gerade mit kleinen, betreuungsintensiven Kindern müssen mit sehr wenig Geld über die Runden kommen. Das gilt vor allem für Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern sowie für erwerbstätige Geringverdiener be zie­hungsweise „Aufstocker“, die unterhalb oder knapp über der Armutsgrenze leben. Unsere Studie zeigt, dass auch besser situ­ierte Familien der Mittelschicht unter erheblichem finanziellen und zeitlichem Druck stehen: durch steigende Mieten, beträchtliche Pendlerkosten sowie hohe Krippen­ und Kitabeträge. Die immer größer werdende Zahl der Familien mit zwei Erwerbstätigen ist ebenfalls stark belastet. Zur Entlastung der Familien fordern wir die vollständige Abschaffung der Beiträge für Kinderbetreuung in der Stadt Bremen. Außerdem müssen die Kinderbetreuungs­zeiten flexibler werden und besser zu den Arbeitszeiten von Arbeitnehmern passen. Dazu gehört auch die Aufnahme von Kindern in Betreuungseinrichtungen nach dem Bedarf der Eltern und nicht aus­schließlich nach Ende der Sommerferien. So wie es der Rechtsanspruch vorsieht!

„Wenn ich jetzt […] wieder an ­fangen würde, dann bräuchte ich Betreuungsplätze für zwei Kinder,

mit den Fahrtkosten, mit dem Auto zusammen, wäre ich bei rund

600 Euro im Monat, die ich aus­geben müsste, um arbeiten gehen

zu können. Da können Sie sich überlegen, wie viel man in Steuer­klasse V arbeiten müsste, […] um

einen Nutzen davon zu haben. Unterm Strich ist das einfach nur

Stress. Das mache ich nicht.“

Tatsächlich müssen in Bremen die Familien mit wenig Geld über die Runden kommen. Bremer Mütter bekommen im Durchschnitt im Ver­gleich zu den anderen Bundes ländern das niedrigste Elterngeld. In den Groß­städten sind die Ansprüche nur in Duis­burg und Dortmund noch etwas gerin­ger als an der Weser. In Orts teilen wie Gröpelingen, Tenever oder Linden hof mit hoher Arbeitslosen­ und Sozial­hilfeempfängerquote sind es rund 400 Euro. Bei der Höhe des Eltern­geldes der Väter sieht es nur unwesent­lich besser aus: Es liegt im Bundes­vergleich im unteren Drittel.

Das niedrige Elterngeld der Mütter hat vor allem einen Grund: 39 Pro­zent der Frauen in der Stadt Bremen haben vor der Geburt eines Kindes kein eigenes Erwerbseinkommen gehabt. „Das ist ein sehr hoher Anteil“, sagt Thomas Schwarzer. Sie sind finanzi­ell ent weder von ihrem Partner ab ­hängig oder von Sozialleistungen. Im Vergleich der Großstädte liegt der Wert nur in Essen, Dortmund und Duis­burg höher. In Dresden waren dagegen nur 21 Prozent vor der Geburt nicht erwerbstätig. Zieht man auch kleinere Städte mit ein in den Vergleich, zeigt sich, dass in Bremer haven die Situation noch bedenklicher ist als in Bremen: Dort haben zwei von drei Müttern nicht

gearbeitet, bevor sie in die Familien­phase gegangen sind. „Im Bundes­land Bremen haben entsprechend viel mehr Familien ein deutlich höheres Armutsrisiko als in anderen Städten“, betont Schwarzer.

„Und mit der Anzahl der Kinder wächst der Aufwand im Haus­

halt, dann ist einfach nicht mehr so viel Erwerbs tätigkeit möglich […]. Das rechnet sich nicht. Ich denke, dass das für eine Frau, die studiert hat und einen hoch bezahlten Posten hat, dass das für die durchaus

Sinn macht, die kann sich näm­lich auch eine Haushaltshilfe

leisten […]. Ich muss das leider selber machen, von daher lohnt

sich das einfach nicht.“

Die Studie zeigt vor allem, dass vom Elterngeld als Lohnersatz leistung beson ders gut verdienende Frauen durch bessere berufliche Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten pro­fitieren. Mütter mit niedrigen oder keinen Einkünften profitieren weniger und haben kaum zusätz­liche Spielräume. „Die Analyse hat gezeigt, dass es in Bremen eine erhebliche Anzahl an Müttern mit sehr geringen Elterngeldan sprüchen gibt“, sagt Thomas Schwarzer. Somit wachsen zahl reiche Kinder in finanziell schwierigen Lebenslagen auf. Hier sei es auch Aufgabe des Senats, sich für eine Verbesserung ihrer Situation und zum Beispiel für eine bundesfinanzierte Kinder­grundsicherung oder ein gerechte­res Kindergeld einzusetzen. „Auch Eltern mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeit bekommen, partnerschaftlicher ihre Elternzeit zu gestalten“, fordert Schwarzer.

Kammermitglieder können sich in Fragen des Arbeits- und Sozial-versicherungsrechts kostenlos beraten lassen – auch zum Thema Elterngeld. Weitere Infos auf der Rückseite dieses Magazins.

Thomas Schwarzer,

Referent für

kommunale

Sozialpolitik

Foto: Stefan Schmidbauer

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Page 10: Gleichberechtigung in der Familie - Arbeitnehmerkammer€¦ · bei 1.450 Euro und in Schwachhausen bei 1.260 Euro. Elternzeit, wenn auch meist deutlich kürzer als Frauen. Und auch

Mehr Informationen bietet unsere Broschüre „Wie bitte?“ – Hören und Lärm im Beruf, die in unseren Geschäftsstellen ausliegt. www.arbeitnehmerkammer.de/gesundheit

Lärm am Arbeits platz — aufs Ohr achten

Text: Janina Weinhold

uf dem Flughafenrollfeld, an Baustellen oder in Fabriken ist es oft konstant zu laut. Maschinen, wie Kreissägen oder eine Blechpresse, erzeugen schnell 100 Dezibel (dB) und mehr – ein nor­

males Gespräch nur etwa 60 dB. Wer aber dauerhaft einer hohen Lärmbelastung am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, riskiert eine Lärmschwerhörigkeit. Sie ist die zweithäufigste Berufs­krankheit. Auch in Berufen ohne ständigen Maschinen­lärm kann Lautstärke zum Problem werden. Bademeister, Kellner und Barkeeper oder Lehrerinnen und Erzieher sind zeitweise hohen Geräuschpegeln ausgesetzt. Eine unruhige Schulklasse, laute Musik und Gespräche produzieren schnell eine Lautstärke, die auf Dauer krank machen kann – selbst in Großraumbüros und Callcentern.

Stress für Körper und GehörEin gesundes Gehör kann Sprache und Geräusche filtern. Feine Härchen im Innenohr, die Hörzellen, übersetzen Schallwellen für das Gehirn. Bei dauerhafter Überbe lastung können die Härchen brechen und Schwerhörigkeit aus lösen. Außerdem steigt das Risiko für einen Hörsturz als „Ohr­infarkt“ mit plötzlich auftretender Taubheit oder ständig wahrgenommenen Ohrgeräuschen wie Pfeifen oder Rau­schen (Tinnitus). Lärm belastet jedoch nicht nur das Gehör. Zu viel Lärm erzeugt auch Stress. Hoher Blutdruck, Herz­Kreislauf­ Erkrankungen, Konzentrationsmangel oder Schlaf­störungen können die Folge sein.

Arbeitgeber in der PflichtDer Arbeitgeber muss die Lärmbelastung am Arbeitsplatz mit einer Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Bei einem dauerhaften Lärmpegel über der 85­Dezibel­Grenze, muss er etwa für eine Schalldämmung von Maschinen oder Räumen sorgen. Außerdem muss der Arbeitgeber einen Gehörschutz zur Verfügung stellen und sein Personal über die Schutzmaß­nahmen unterrichten. Zusätzlich haben Beschäftigte an Lärmarbeitsplätzen ein Anrecht auf arbeitsmedizinische Vor­sorge und Beratung beim Betriebsarzt. Doch auch für Arbeits­plätze ohne gehörschädigenden Lärm gelten Gesundheits­schutzvorgaben. Stellt sich der Geräusch pegel im Raum als Stressfaktor heraus, muss der Arbeitgeber mit Maßnahmen wie Schalldämmung für ein leiseres Arbeits umfeld sorgen.

Aufs Ohr achtenProbleme beim Lesen sprechen schnell für eine Brille. Eine Schwerhörigkeit entwickelt sich dagegen eher schleichend. Wenn es schwerer fällt, Gespräche zu verstehen, sollten Betroffene einen Hörtest beim Arzt machen. Auch Anzeichen für einen Tinnitus und Hörsturz, wie etwa ein Wattegefühl oder Piepsen im Ohr, sollten Beschäftige ernst nehmen. Eine frühe Diagnose kann vor dauerhaften Schäden schützen. Freiwilliges Arbeiten in Ruheräumen oder eine Filzunterlage für Tastaturen können dem Ohr eine Pause gönnen.

A

Arbeit & GesundheitBAM — November / Dezember 2017

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Gleicher Lohn für Männer und Frauen? — Das Entgelttrans parenz gesetz

Gleiches Geld für gleiche Arbeit durchzu setzen, ist nicht immer einfach. Insbesondere, wenn Beschäftigte gar nicht wissen, was die Kollegen verdienen. Ein neues Gesetz soll dabei helfen, den sogenannten Auskunfts anspruch durchzu­setzen

Text: Hanna MollenhauerFoto: Kay Michalak

Was bedeutet „Auskunfts- anspruch“?Behörden und Unternehmen ab 200 Be ­ schäftigte haben durch das Entgelt­transparenzgesetz die Pflicht, Beschäf­tigten Auskunft über das durchschnitt­liche monatliche Bruttoentgelt des anderen Geschlechts zu erteilen. Vor­aussetzung ist, dass mindestens sechs Beschäftigte des anderen Geschlechts eine gleiche oder gleichwertige Tätig­keit ausüben.

Was heißt das für mich konkret?

Gibt es im Unternehmen eine Inter­essenvertretung (zum Beispiel einen Betriebsrat), lassen Sie Ihren Aus­kunftswunsch schriftlich über diese an die Personalabteilung weiterleiten. Das geschieht dann mit anonymen Daten. Ohne Betriebsrat oder eine andere Interessenvertretung wenden Sie sich direkt schriftlich an die Personal abteilung – dann jedoch ohne Anonymisierung. Für eine Antwort hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Diese Frist gilt aber nur für nicht tarif­gebundene oder nicht tarifanwendende Unternehmen. Alle anderen müssen „rechtzeitig“ informieren, so das Ge setz.

Und dann weiß ich, was der Kollege verdient?Das Gehalt einzelner Beschäftigter erfahren Sie nicht. Antworten be ziehen sich grundsätzlich auf das Durch­schnittsentgelt vergleichbarer Kollegen des anderen Geschlechts.

Muss der Arbeitgeber dann mein Gehalt anpassen?Nein. Sie können das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Oder sich zur Unterstützung an Ihren Betriebs­rat wenden. Bei gravierender Ungleich­behandlung können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich einfordern. Lassen Sie sich dazu vorab beraten, etwa in der Rechts­beratung der Arbeitnehmer kammer.

Kammermitglieder können sich in Fragen des Arbeits- und Sozialversiche-rungsrechts kostenlos beraten lassen. Weitere Infos auf der Rückseite dieses Magazins.

Informationen zur Beratung für Betriebs- und Personalräte finden Sie ebenfalls auf der Rückseite dieses Magazins.

Das Entgelttransparenzgesetz ist seit 6. Juli in Kraft und soll Be schäf-tigten helfen, gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Es gab auch vorher schon ein einklagbares Recht bei Diskriminierung von Männern und Frauen auf Schadensersatz. Jetzt gibt es ein weiteres Instrument: den Auskunftsanspruch. Der kann ab 8. Januar 2018 erstmalig geltend gemacht werden – und dann alle zwei Jahre.

BAM — November / Dezember 2017 Fragen & Antworten

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= für Betriebs- und Personalräte= für Politikinteressierte= für alle

Ausstellung: Exactitudes – Fotografien von Ari Versluis und Ellie UyttenbroekGalerie im Vegesacker Geschichtenhaus, Zum Alten Speicher 5 A, Bremen-Nord

Ausstellung: Winterreise / Nirgendwo – Siebdrucke von Kornelia HoffmannArbeitnehmerkammer, Galerie im Foyer, Bürgerstraße 1, Bremen

Vortrag: Das eigene Bild. Personenfotografie – rechtliche Fragen und AntwortenGalerie im Vegesacker Geschichtenhaus, Zum Alten Speicher 5 A, Bremen-Nord

Konzert: Ina Karian et Paris la nuit. Gypsy Rhythmen, Flamenco und WeltmusikNUNATAK, Kapitän-Dallmann-Straße 2, Bremen-Blumenthal

Betriebsratskandidatur? Na klar!Arbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

Aus der Reihe „Ihr Recht – einfach erklärt“: Leiharbeit – was Sie beachten müssen

Arbeitnehmerkammer, Lindenstraße 8, Bremen-Nord Urlaub – Endlich frei! Oder doch nicht?

Arbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen Richtig und falsch? Rechtsirrtümer im Arbeitsalltag

Arbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

Globale – Festival für grenzüberschreitende Kultur: Petina Gappah aus Simbabwe liest aus ihrem aktuellem Buch „Die Schuldigen von Rottenrow“Arbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

„Hauptsache, es knallt“ – Kabarettist Robert Griess mit dem Bremer Kaffeehaus-Orchester und den Sängerinnen Julie Comparini, Evelyn Gramel und Manja StephanArbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation im Land Bremen – Vorstellung der Studien ergebnisseArbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

Was ist meine Lebensversicherung wert? Kooperationsveranstaltung mit der Verbraucher zentrale BremenArbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

Lesung mit Musik: „Des Kaisers neue Kleider“ von Hans Christian AndersenGalerie im Vegesacker Geschichtenhaus, Zum Alten Speicher 5 A, Bremen-Nord

Lieder von Bert Brecht – mit dem Bremer Kaffeehaus-Orchester und den Sängerinnen Julie Comparini, Evelyn Gramel und Manja Stephan Arbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, Bremen

Veranstaltungen

BREMEN & BREMEN-NORD

15. September – 20. Dezember

1. November – 31. Januar 2018

2. November19 Uhr

4. November20 Uhr

7. November17 – 19.30 Uhr

7. November

28. November

12. Dezemberjeweils 18 – 19.30 Uhr

10. November19 Uhr

25. November20 Uhr

30. November16 – 18.30 Uhr

5. Dezember16 Uhr

7. Dezember19 Uhr

13. Dezember20 Uhr

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Kabarett im Capitol: Erik

Lehmann mit seinem

Programm „Uwe Wallisch –

der Frauenversteher”

10. Nov., 20 Uhr, Capitol in Bremerhaven

„Science goes Pub/lic“

lädt zum Kneipenquiz:

Von Fishtown zur City of

Science – Wie gut kennst

du deine Stadt?

16. Nov., 20.30 Uhr,

Quartier Nr. 159, Bremer-haven

Reihe „Ihr Recht – einfach

erklärt“: Infoveranstal-

tungen zu Leiharbeit

(7. Nov., Bremen), Urlaub

(28. Nov., Bremen)

und Minijobs (28. Nov.,

Bremerhaven)

Satirica vom 2. – 24. November Mathias Tretter – „Pop“ Henning Venske – „Satire – gemein aber nicht unhöflich“ Horst Schroth – „Wenn Frauen immer weiter fragen“ Erik Lehmann – „Uwe Wallisch – der Frauenversteher” Axel Hacke – „Liest“ Martin Großmann – „Krafttier Grottenolm“ Simone Solga – „Das gibt Ärger“ Thomas Freitag – „Europa – der Kreisverkehr und ein Todesfall”

Capitol der Arbeitnehmerkammer, Hafenstraße 156, Bremerhaven

Ausstellung: Kerstin Henschel – Die Wirklichkeit der Bilder. Foto übermalungen und MalereiArbeitnehmerkammer, Barkhausenstraße 16, Bremerhaven

Von Fishtown zur City of Science – Wie gut kennst du deine Stadt?Quartier Nr. 159, Bürgermeister-Smidt-Straße 159, Bremerhaven

Betriebsratskandidatur? Na klar!Arbeitnehmerkammer, Barkhausenstraße 16, Bremerhaven

Aus der Reihe „Ihr Recht – einfach erklärt“:Minijob = Minirechte?Arbeitnehmerkammer, Barkhausenstraße 16, Bremerhaven

Kabarett im Capitol Neues Kabarett im Dreierpack – Özgür Cebe, Sandra da Vina

und Roman Weltzien Anny Hartmann – „Schwamm drüber?“ Der besondere

Jahres rückblick auf 2017 Bühne Cipolla – „Mario & der Zauberer“ Jan Weiler – „Und ewig schläft das Pubertier“

Capitol der Arbeitnehmerkammer, Hafenstraße 156, Bremerhaven

Weitere Veranstaltun gen und Informationen unter www.arbeit nehmer kammer.de/veranstaltungen

BREMERHAVEN

2. November4. November8. November10. November15. November17. November22. November24. Novemberjeweils 20 Uhr

7. November –29. Dezember

16. November20.30 Uhr

14. November17 – 19.30 Uhr

28. November18 – 19.30 Uhr

1. Dezember

6. Dezember

7. Dezember14. Dezemberjeweils 20 Uhr

BUCH-TIPP

Gesund trotz MultitaskingZimber, Andreas Gesund trotz Multitasking.Selbstmanagement für den Berufsalltag.Springer, 2016, 162 Seiten

„Multitasking“ meint den Versuch, mehrere Auf gaben in einem begrenzten Zeitraum parallel zu bewältigen. Der Begriff hat auch Eingang in unseren Alltag wortschatz gefunden – als Metapher für all die Informationen, die wir täglich zu verarbeiten haben. Wie das Berufsleben trotz der Belastungen durch Multitasking ge lingen kann, beschreibt Andreas Zimber, Professor für Wirtschafts­ und Gesund­heitspsychologie in seinem Ratgeber. Er stellt dazu Strate­gien, Techniken und Methoden mit praxisorientierten Beispielen vor.

Dieses Buch können Sie in Ihrer Stadtbibliothek ausleihen. Be schäf-tig te mit KammerCard er halten auf die BIBCARD der Stadt bibliothek zehn Prozent Ermäßigung!

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hBAM — November / Dezember 2017 Veranstaltungskalender

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Gute Arbeit in der Automobilindustrie?

Alternative Antriebe, Möglichkeiten des autonomen Fahrens und die Einflüsse der

Digitalisierung – all das erhöht den Druck auf die Automobilindustrie. Zudem lagert die

Branche viele Teile der Produktion an externe Dienstleister aus. Wie sich vor diesem

Hintergrund gute Arbeitsplätze sichern lassen, analysiert die Arbeitnehmerkammer in

einer neuen Studie, die Ende des Jahres erscheint

Text: Meike Lorenzen Foto: Kay Michalak

Die Automobilindustrie ist der Be schäf­tigungsmotor der deutschen Industrie­produktion. In 1.327 Betrieben ar beiten

bundesweit 828.000 Beschäftigte. In Bremen ist das Mercedes­Benz­Werk mit 12.500 Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern einer der größten Arbeitge­ber. Alle 68 Sekunden läuft hier ein Auto vom Band. Die Stückzahlen haben sich stetig gesteigert. Während 2010

noch rund 257.000 Fahrzeuge gefertigt wurden, sollen es 2017 rund 400.000 werden. In Personal schlägt sich diese Steigerung jedoch nicht nieder. In der Branche „Herstellung von Kraft­wagen und Kraftwagenteilen“ betrug die Zahl der sozialversicherungs ­

BAM — November / Dezember 2017

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pflichtig Beschäftigten im Land Bremen im Juni 1999 noch 19.012 Menschen, während es im Juni 2016 nur noch 14.527 waren. „Dafür gibt es zwei wesent liche Gründe“, sagt Axel Weise, Referent für Arbeitsmarkt­ und Beschäftigungs­politik bei der Arbeitnehmer kammer. „Zum einen haben Robotik und bis­herige Digitalisierungswellen Ar beits ­plätze überflüssig gemacht. Zum ande­ren wurden immer mehr Bereiche an externe Dienstleister ausgelagert.“

Outsourcing als kostengünstiges ProduktionsmodellDas Auslagern von Dienstleistungen hat sich zu einem speziellen Produktions­system entwickelt. Mittlerweile gehen Experten davon aus, dass nur noch 20 Prozent der Wertschöpfungskette der Pkw­Produktion bei den Auto­mobil herstellern selbst organisiert werden. „Häufig spielen ökonomische Gründe eine zentrale Rolle bei der Einbeziehung von Dienstleistern“, sagt Axel Weise. Zum Beispiel: In den 1980er­Jahren wurde als Erstes die Fertigung der Sitze ausgelagert, unter anderem deshalb, weil die Beschäftig­ten bei den Zulieferern nach Tarifen der Textilindustrie bezahlt wurden, die deutlich unter denen der Automobil­industrie lagen.

Wo es noch gute Arbeit gibtDie Bedingungen für gute und schlechte Arbeit scheinen sich entlang der Auf­teilung der Beschäftigten in Stamm­ und Randbelegschaft zu verteilen. Bedingungen für gute Arbeit finden sich vor allem direkt im Mercedes­Benz­Werk in Sebaldsbrück. Hier greifen konzernweite Vereinbarungen, wie die Tarifverträge der Metall­ und Elektro industrie. Eine hoch qualifi­zierte Kraft kann hier über 80.000 Euro im Jahr ver dienen, Facharbeiter zwi­schen 50.000 und 60.000 Euro. Selbst eine angelernte Hilfskraft kann es auf über 30.000 Euro bringen. Ähnlich positiv sind die Befunde bezüglich der Arbeitszeit (es gilt die 35­Stunden­Woche), der Leiharbeit (gleiche Bezahlung), der Bedingun­gen für den Renteneintritt (Renten­eintritt mit 63 ohne Abschläge) und der Alters teilzeit sowie den Umgang mit Problemen des demografischen Wandels.

Die Untersuchungen haben gleich­zeitig gezeigt, dass zwei Drittel der Belegschaft im Werk in Sebaldsbrück gewerkschaftlich organisiert sind. Es gibt also eine starke betriebliche Interessenvertretung, die wesentli­che Voraussetzungen für die Etablie­rung guter Arbeit schaffen kann. Beim Thema Fremdvergaben und Werkver­träge kommt die Interessenvertretung jedoch an ihre Grenzen.

Zulieferbetriebe sind von guter Arbeit weit entferntAnders sieht es bei den Zu lieferern aus. Etwa 45 bis 50 relevante Betriebe beliefern das Mercedes­Benz­Werk in Se balds brück. Damit sind rund 8.000 Men schen im unmittelbaren Zulieferer­bereich des Werks tätig.

„Hier zeigt sich ein ge teiltes Bild“, sagt Axel Weise. Bei den Sys­temzulieferern und den IT­ und Ingenieursdienst leistern finden sich ähnlich gute Arbeitsbedingungen wie bei den Automobilherstellern selbst. Die Zulieferer von Bauteilen sind im Mittelfeld angesiedelt, während die Zulieferer im Bereich Kontraktlogistik und Facility­Management am unteren Ende des Feldes rangieren. „Von guter Arbeit sind diese Beschäftigten weit entfernt“, so Weise. Stundenlöhne werden teilweise bis unter zehn Euro gezahlt und die Arbeitszeiten sind oft nicht arbeit nehmerfreundlich organi­siert. „Auch die betrieblichen Organi­sationen mit vielfach hierarchi­schen Formen des Managements sind bedenklich“, sagt Axel Weise. Teil­weise herrsche ein rüder Umgang mit der betrieblichen Interessenvertre­tung. Oft werde sie sogar aktiv behin­dert, indem die Betriebsratsarbeit nicht

als Arbeitszeit anerkannt wird. Ein Lichtblick: In zwei Betrieben konn­ten gemeinsam von Betriebsrat und IG Metall um die Jahres wende 2016/17 Tarifverhandlungen initiiert wer­den, die aktuell vor einem positiven Abschluss stehen.

Seitens der IG­Metall­Vertrauens­leute im Mercedes­Benz­Werk in Sebaldsbrück wurden bereits Initiati­ven auf den Weg gebracht, nur noch tarifgebundene Zulieferer oder Dienst­leister zu beauftragen. „Die Aussich­ten, eine dies bezügliche Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung bei Daimler durchzusetzen, werden jedoch als gering eingeschätzt“, sagt Axel Weise.

Wie sieht die Zukunft aus?„Offen ist zudem, wie sich die Heraus­forderungen der Zukunft auf die Quali tät der Arbeit in der Branche aus­wirken“, sagt Weise. Einerseits würde der demografische Wandel bis 2030 zu einer wesentlichen Verknappung von Arbeitskräften führen. Andererseits erfordern die nächsten Entwicklungen der Digitalisierung (Industrie 4.0), die Forcierung der alternativen Antriebs­konzepte (vor allem der E­Mobilität) und die Entwicklung autonomer Fahr­systeme völlig neue Qualifikations­profile bei den Beschäftigten. Weiterbildung und Qualifizie­rung sollten für die Branchen in den nächsten Jahren deshalb ganz oben auf der Agenda stehen.

„Offen ist, wie sich die Herausforde­rungen der Zukunft auf die Qualität

der Arbeit in der Branche auswirken.“Axel Weise

BAM — November / Dezember 2017 Automobilindustrie

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Innenleben: Uwe Maasberg

prüft, ob im Rechner noch

ein Datenträger steckt, der

gelöscht werden muss.

Galerie der ArbeitsweltBAM — November / Dezember 2017

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GALERIE DER ARBEITSWELT

Bits & Bytes im Fischereihafen

Defekte Netbooks, verstaubte Drucker oder Bildschirme mit Kratzern:

Im Wareneingang der Siwona gGmbH entscheidet Uwe Maasberg, ob gebrauchte Hardware

im Schrott oder wie neu auf einem Schreibtisch landet

Text: Anette Melerski – Foto: Kay Michalak

und 220 Tonnen Altgeräte hat Uwe Maasberg seit seinem ersten Tag in dem Bremerhavener Unter­nehmen angenommen, gewogen, begutachtet und dokumentiert: „Wir verwerten alte Computer und

alles, was dazugehört. Sind die Rechner, die wir von Unter­nehmen oder beispielsweise der Brüsseler EU­Verwaltung bekommen, noch in Ordnung, betanken wir sie mit aktueller Software und verkaufen sie. Der Rest wird zerlegt, als Ersatz­teil weiterverarbeitet oder verschrottet.“

Uwe Maasberg ist ein Mann der ersten Stunde – im Tages­geschäft wie auch in der noch jungen Geschichte der Siwona: „Ich schließe morgens auf. Wenn die Rechner eintrudeln, muss ich da sein. Beim Warenein­ und ­ausgang entscheide ich: Ist das noch zu gebrauchen oder kann das weg?“ Was immer in Uwe Maasbergs Halle landet, verschwindet nach dem Wiegen erst einmal im Verschlussraum. So können die Kunden sicher sein, dass sensible Daten nicht in falsche Hände geraten: „Die Datenträger nehme ich als Erstes raus und lasse sie von unseren Fachinformatikern löschen.“

Integration am Arbeitsplatz Auch den Umbau der ehemaligen Waltranfabrik – der tranige Geruch hängt noch manchmal leicht in der Luft – hat der gelernte Speditionskaufmann von Anfang an be gleitet. Damals, vor gut einem Jahr, waren die Hallen noch komplett leer: „Mit 17 Mann – Geschäftsführung inklusive – haben wir alle Regale, Arbeitstische und Gitterboxen selbst so lange auf­ und umgebaut, bis es für unsere Zwecke passte.“

Manchmal rückt er die Boxen, in denen Platinen, Kabel oder Stecker landen, noch heute an eine andere Stelle – meistens, weil ihm zu Hause auf dem Sofa ein Geistesblitz kommt, wie man den Platz noch effektiver nutzen könnte.

Rund die Hälfte der 17 Mitarbeiter, die Siwona als gemein­nützige GmbH beschäftigt, sind Kollegen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen. Damit gehen mit unter auch unterschiedliche Arbeitsweisen einher. Wenn Uwe Maasberg nicht da ist, hat sein Stellvertreter, ein Kollege mit Asperger­ Syndrom, die Verantwortung – dafür braucht er aber klare und sehr genaue Anweisungen, nach denen er arbeiten kann: „Mir ist es lieber, wenn jemand immer wieder fragt“, so Maasberg. „Es gibt aber auch Kollegen, denen ich immer wieder erklären muss, dass Plastikteile mit Schrauben nicht in den Behälter für sortenreine Kunststoffe kommen.“ Da reißt ihm dann auch schon mal der Geduldsfaden: „Ich bin nie lange sauer, aber schließlich habe ich die Verantwor­tung dafür, was die Halle verlässt. Das muss laufen.“

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Als „Servicegesellschaft für intelligentes Wohnen und nachhaltiges Wirtschaften“ steht die Abkürzung Siwona nicht nur für inklusives Arbeiten und Nachhaltigkeit. In der Abkürzung steckt auch schon die nächste Geschäftsidee: technische Lösungen für die häusliche Pflege.

BAM — November / Dezember 2017

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zuständige kroatische Pflegekammer weigerte sich aber, Zeljko Jakovljevic eine Bescheinigung über die Vergleich­barkeit auszustellen. „Unter vier Augen sagte man mir: Wenn sie das machen würden, gäbe es in Kroatien bald keine Pfleger mehr“, sagt Jakovljevic.

Als Fachkraft gearbeitet – als Helfer bezahltSo bekam er in Deutschland zunächst nur den Status als Pflegehelfer. Tat­sächlich wurde er von seinem Arbeit­geber als vollwertige Pflegekraft ein­gesetzt, verdiente jedoch weniger als seine Kollegen. Jakovljevic wollte des­halb seine Ausbildung auf anderem Wege anerkennen lassen. Sein Arbeit­geber hatte daran aber kein Interesse, die Behörden auch nicht.

Der Kroate kam schließlich nach Bremen, wo er inzwischen als aner­kannte Pflegekraft in einer Reha­ Klinik arbeitet. Den Weg dahin emp­fand er schließlich als denkbar einfach. „In Bremen war alles unproblema­tisch“, sagt der 55­Jährige. Er verbes­serte weiter seine Deutschkenntnisse und besuchte neben seinem Job einen Lehrgang beim Paritätischen Bildungs­werk, um sich auf die Kenntnisprüfung zum Krankenpfleger vorzubereiten. Den Test absolvierte er im April erfolg­reich. Seine Erfahrungen zeigen, wie unterschiedlich in den Bundesländern mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse umgegangen wird.

Kostenlose Anerkennungsberatung bei der Arbeitnehmerkammer Denn seit 2014 hat jedes Bundes­land sein eigenes Gesetz, mit dem bei landesrechtlich geregelten Berufen die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen garantiert wird. Damit sich Zuwanderer im Dickicht der Büro­kratie in Bremen besser zurechtzu­finden, wird hier eine kostenlose Aner­kennungsberatung angeboten. Sie gehört zum bundesweiten Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ und hat ihren Sitz in der Arbeitnehmer­kammer Bremen. Für die Anerkennung selbst sind je nach Beruf die jeweiligen Kammern oder Behörden zuständig.

Eine Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) im Auftrag der Arbeit­nehmerkammer Bremen hat nun die Lage im kleinsten Bundesland beleuch­tet. Das Fazit: Es läuft schon vieles rich­tig bei der Anerkennung, dennoch gibt es noch Handlungsbedarf. Besonders vorbildlich laufe das Verfahren bei der Ingenieurskammer, sagt René Böhme vom iaw und Autor der Studie. „Dort berät eine eigene Fachkraft die Bewer­ber intensiv und begleitet das gesamte Verfahren Schritt für Schritt.“ Bei den Behörden, die etwa für Erzieher oder Ärzte zuständig sind, sei die Situation nicht so komfortabel. „Wir brauchen in den zuständigen Stellen mehr Per­sonal, um sie in die Lage zu versetzen, die gestiegene Nachfrage bewältigen zu können“, betont Böhme.

eutschland braucht Fach­kräfte, davon hatte Zeljko Jakovljevic gehört. Für ihn ergab sich dadurch eine

Chance für einen Neuanfang – die er auch nutzte. In seiner Heimat Kroa­tien hatte er 27 Jahre als examinierter Krankenpfleger gearbeitet. Zu Beginn seines Berufslebens war die Be zahlung noch hoch, erzählt der 55­Jährige. Dann änderte sich die Situation: „Die Löhne sanken, die Lebenshaltungs­kosten stiegen.“ Zusammen mit sei­ner Frau entschied er, nach Deutsch­land zu gehen. Im Internet stieß er auf eine Stellenanzeige eines Frankfurter Pflege dienstes. Die Firma stellte ihn ein. Das war vor vier Jahren.

Doch es gab Hürden zu überwinden. Denn wer mit einem reglementierten Beruf nach Deutschland kommt, darf hier nicht ohne Weiteres seiner gelern­ten Tätigkeit nachgehen. Erst muss der gleiche Wert des Abschlusses an erkannt werden – das gilt für Krankenpfleger genauso wie für Erzieherinnen. Die

Der lange Weg zur Anerkennung

In Deutschland fehlen Fachkräfte, deshalb sind Zuwanderer mit entsprechenden

Qualifikationen willkommen. Doch auf dem Weg zur Anerkennung eines ausländischen

Abschlusses sind viele Hürden zu überwinden

Text: Janet Binder – Foto: Kay Michalak

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Wer mit einem reglementierten

Beruf nach Deutschland kommt,

darf hier nicht ohne Weiteres

seiner gelernten Tätigkeit nach­

gehen.

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Zeljko Jakovljevic

aus Kroatien

arbeitet mittler-

weile als

anerkannter

Kranken pfleger in

einer Reha- Klinik

in Bremen. Vor

der Aner kennung

konnte er nur

als Pflegehelfer

arbeiten.

Die Studienergebnisse werden in der Veranstaltung „Anerkennung auslän-discher Berufsqualifikation im Land Bremen“ am Donnerstag, 30. November um 16 Uhr im Kultursaal vorgestellt.

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Informationen zur Beratung zur Aner-kennung ausländischer Abschlüsse finden Sie auf der Rückseite dieses Magazins. www.arbeitnehmerkammer.de/ anerkennungsberatung

Nicht genügend Weiterbildungs-kurse vorhandenNach der Anerkennung stünden die Bewerber oft vor dem Problem, zwar schon ganz gut deutsch sprechen zu können, die entsprechende Fach­sprache aber nicht zu beherrschen. Hier fehle es noch an unterstützenden Kursen. Zu den häufigsten Problemen bei den Anerkennungsverfahren gehö­ren unvollständige Dokumente. Für solche Fälle seien bessere Instrumente notwendig, sagt Böhme: „In vielen Berufen müssen erst noch Vorberei­tungskurse und Prüfungen entwickelt werden, um die beruflichen Kenntnisse von Bewerbern überprüfen zu können.“ Auch dauere die Bearbeitung der Fälle oft zu lange. Pfleger, Ärzte, Erzieher, Ingeni­eure und Lehrer: Das sind die fünf am stärksten in der Bremer Anerkennungs­beratung nachgefragten Berufe. Vor allem bei den Lehrkräften hakt es im Verfahren. Obwohl Lehrkräfte hände­ringend in Bremen benötigt werden, wurden 2015 nur acht von 50 Fällen positiv beschieden. „Das liegt an den internationalen Unterschieden in der Ausbildung“, erklärt Böhme. In vie­len Ländern brauchen Lehrkräfte nur ein Fach zu studieren, in Deutsch­land müssen es mindestens zwei sein. Als einziges Bundesland hat Hamburg sein Anerkennungsgesetz bereits an die Gegebenheiten angepasst und erleich­tert es so ausländischen Lehrern, wieder in ihrem Beruf zu ar beiten. „Letztlich ist das eine politische Ent­scheidung“, sagt Böhme.

Lehrer können fehlende Kompetenzen oft nicht nachholenDoch selbst wer als Lehrer zwei Fächer vorweisen kann, braucht in der Regel eine Weiterbildung, um den Standards in Deutschland zu genügen. Doch Ange­bote fehlen mitunter: „Wenn die ent­sprechenden Fächer an der Uni Bremen nicht angeboten werden – wie zum Beispiel Sport – können die fehlenden Kenntnisse und Prüfungen nicht nach­geholt werden“, so Böhme. Ähn liches gelte für Ärzte, da das Fach Medizin in Bremen ebenfalls nicht gelehrt wird. Länderübergreifende Kooperationen wären notwendig. „Die gibt es aber noch nicht.“ Auch bei den Erziehern sind große internationale Unterschiede vor­handen. „Eigentlich ist keine Er zieher ­

ausbildung im Ausland genauso wie in Deutschland“, sagt Böhme. Trotz­dem waren bis vor zwei Jahren vom Bildungs­ und vom Sozialressort fast alle Anerkennungsverfahren von Er­zieherinnen positiv beschieden wor­den. „Dann gab es aber Rückmeldun­gen aus den Einrichtungen, dass die Kräfte erhebliche Defizite hatten“, sagt Böhme. Daraufhin schauten die Be ­hörden genauer hin. Das führte dazu, dass schließlich 2016 so gut wie kein Anerkennungsverfahren mehr durch­kam: Von 58 waren es nur drei. An der Entwicklung entsprechender Weiter­bildungsangebote wird deshalb aktuell gearbeitet.

Unterschiede in den Inhalten der AusbildungenIm Pflegebereich werden bereits pas­sende Lehrgänge angeboten: Zeljko Jakovljevic hat die notwendigen Kurse besucht – und das ausgesprochen gern, obwohl er inzwischen schon seit drei Jahrzehnten im Beruf arbeitet. „Wenn man einen Wissensbereich nicht stän­dig braucht, vergisst man ihn. Jetzt habe ich meine Kenntnisse wieder

auffrischen können“, freut er sich. Außerdem gebe es durchaus Unter­schiede in der kroatischen und der deutschen Ausbildung. „In Kroatien dürfen Krankenpfleger unbegrenzt Spritzen geben, das ist in Deutschland anders.“ Auch andere Unterschiede zu kennen, findet er wichtig. Jakovljevic hat seinen Schritt, mit über 50 Jahren noch auszuwandern, nie bereut: „Ich fühle mich in Bremen sehr wohl.“

BAM — November / Dezember 2017 Ausländische Berufsabschlüsse

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In verschiedenen Branchen steigen die Mindestlöhne zum 1. Januar, zum Beispiel im Elektrohandwerk, der Pflege­branche und der Geldbearbeitung. Im Laufe des Jahres er ­höhen sie sich auch unter anderem in der Leiharbeit und dem Maler­ und Lackiererhandwerk.

Beim Mutterschutz treten diverse Neuregelungen in Kraft, unter anderem werden die Ausnahmeregelungen zum Ver­bot der Nacht­, Feiertags­ und Sonntagsarbeit branchenunab­hängig gestaltet. Das Verbot der Mehrarbeit wird um eine Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit zugunsten von Teilzeitbeschäftigten ergänzt.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz kann unter anderem die Beteiligung des Arbeitgebers an der betrieb­lichen Altersversorgung von Geringverdienern (Monats­einkommen von höchstens 2.200 Euro) steuerlich ge fördert werden. Die jährliche Grundzulage bei der Riester rente erhöht sich auf 175 Euro und freiwillige Altersvorsorge wird nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.

„Betriebsrente: Chancen und Risiken“ – Infover an staltung mit der Verbraucherzentrale am 17. Januar 2018 um 18 Uhr in Bremen und am 18. Januar 2018 um 17 Uhr in Bremerhaven

Bei der Erwerbsminderungsrente ändert sich die Zurech­nungszeit schrittweise. Bisher wurde die Rente für jüngere Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Bei einem Rentenbeginn ab 2024 wird sie schließlich so berechnet, als wenn sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Dies wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten­ und Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.500 Euro brutto monatlich im Westen (Osten: 5.800 Euro). Die Beitrags bemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung erhöht sich auf 4.425 Euro brutto monatlich. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze, oberhalb derer Beschäf­tigte die gesetzliche Krankenkasse verlassen und komplett in die Privatversicherung wechseln dürfen, wird auf 4.950 Euro brutto im Monat angehoben.

Zur Absicherung des Existenzminimums muss auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grundfreibetrag keine Einkommensteuer gezahlt werden. Der jährliche Grund frei­betrag erhöht sich auf 9.000 Euro.

Für Steuerpflichtige mit Kindern unter 18 Jahren oder in Ausbildung befindlichen Kindern von 18 bis 24 Jahren erhöht sich der jährliche Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro.

Für Steuerpflichtige etwa mit Vermietungseinkünften oder beruflichen Werbungskosten über 1.000 Euro erhöht sich der Wert im selben Jahr abschreibbarer geringwertiger Wirtschaftsgüter (etwa ein Laptop) auf 800 Euro.

Das monatliche Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind auf 194 Euro, für das dritte auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 225 Euro.

Ab 2018 gekaufte Winterreifen müssen mit dem Schnee­flockensymbol („3 Peak Mountain Snow Flake“) gekenn­zeichnet sein. Für Halter, die noch Winterreifen mit dem „M+S“­Symbol fahren, gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union werden die Regeln für die Verarbeitung von personen­bezogenen Daten durch private Unternehmen und öffent­liche Stellen EU­weit vereinheitlicht.

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie betrifft den sogenann­ten Sicherungsschein, den Pauschalreisende bekommen, die mindestens Flug und Hotel im Paket bei einem Reisever­anstalter buchen. Bei Insolvenz einer Fluglinie oder eines Hotels übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten. Künftig haben auch Verbraucher diesen Schutz, die online unter­schiedliche Einzelleistungen über verschiedene An bieter buchen.

Neu in 2018Was ändert sich rechtlich für Beschäftigte und Verbraucher? Ein Überblick

BAM — September / Oktober 2016BAM — November / Dezember 2017

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Klar, frisch, mobil — unser Online-Angebot für Sie

Um Sie in Zukunft noch besser informieren zu können, haben wir unsere Website komplett

überarbeitet. Und natürlich passt sich unser neues Design allen mobilen Geräten wie

Smartphone und Tablet an. Auch die Social­Media­Aktivitäten haben wir ausgebaut

Das Mitgliedermagazin BAM können Sie online auf unserer Website lesen – oder als PDF herunterladen. Auch als E-Pub für Ihren E-Book-Reader steht es zur Verfügung.

Ob Infos zu neuen Steuer terminen oder unseren Stu dien, Tipps zum Aus-bildungs start oder Workshops für Be -triebsräte – über Aktuelles berichten wir in unserem großen Slider.

Die Inhalte sind nach vier Ziel-gruppen geordnet – damit jeder schnell die Informationen findet, die er sucht.

Die mobile Version der Website für Tablet und Smartphone ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die wichtigsten In halte.

Hier finden Sie eine Übersicht über unser Beratungsangebot, gelangen zu den Downloads und zu unserem Newsletter.

Wir wollen mit unseren Informa-tionen da sein, wo unsere Mit-glieder sind. Schon seit einiger Zeit posten wir regelmäßig politische Inhalte und Service- Informationen auf Twitter (@ANK_HB). Zusätzlich verbreiten wir wesentliche Informatio nen nun auch auf Facebook (Arbeit-nehmerkammer Bremen).

Die Veranstaltungen sind nach Ort, Art und Format übersicht-lich sortierbar.

BAM — November / Dezember 2017

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Alles, was Recht ist

Kammermitglieder können sich in Fragen des Arbeits-rechts kostenlos beraten lassen. Weitere Infos auf der Rückseite dieses Magazins.

InfoveranstaltungRichtig und falsch? Rechtsirrtümer im ArbeitsalltagDi., 12. Dezember 2017, 18 Uhr, Bürgerstraße 1, Bremen

RECHTSTIPP

Arbeitnehmerüberwachung – Bundes arbeitsgericht setzt Grenzen

Der Einsatz einer Software, die alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Über­wachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufzeichnet, ist unzulässig, wenn gegen den Arbeitnehmer kein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder einer anderen schwer­wiegenden Pflichtverletzung vorliegt. Das Bundesarbeitsgericht* hat der Überwachung von Mitarbeitern diese Grenze gesetzt und den Einsatz von Überwachungssoftware als Eingriff in die Persönlich­keitsrechte von Arbeitnehmern bewertet. Hintergrund der Entscheidung war der Fall eines Web­Entwicklers, dem der Arbeitgeber anhand der durch die Software gewon­nen Daten vorgeworfen hatte, Teile seiner Arbeitszeit für private Tätigkeiten zu nutzen. Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund gekündigt. Die vom Arbeitnehmer eingereichte Kündigungsschutzklage war in allen Instanzen erfolgreich. Die digitalen Daten über die Privattätigkeit des Arbeitnehmers durften nicht verwertet werden. Die ins „Blaue hinein“ veranlasste Überwachung war unverhältnismäßig.* Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 681/16

Ute Tönjes, Rechtsberaterin in Bremerhaven

STEUERTIPP

Steuer ohne Scheidung

Bis 2012 konnten Prozesskosten und damit auch Schei­dungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies änderte sich durch eine Änderung des Ein­kommensteuergesetzes im Jahr 2013: Prozesskosten und damit auch Scheidungskosten sind nicht mehr steuerlich absetzbar.

Trotz der Neuregelung wurden Scheidungskosten weiter­hin oft in der Steuererklärung geltend gemacht. Bei der darauf sich anschließenden – der gesetzlichen Neurege­lung folgenden – Nichtberücksichtigung wurden auch Ein­sprüche eingelegt und die Finanzgerichte bemüht. Der Bundesfinanzhof* hat jetzt in letzter Instanz entschieden, dass das Abzugsverbot von Prozesskosten auch für Scheidungskosten gilt.* Urteil vom 18.05.2017, veröffentlicht am 16.08.2017 – VI R 9/16

Larissa-Valeska Heilmann, Beraterin Steuerrecht in Bremen

RECHTSIRRTUM

„In der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen“

Das stimmt so nicht.

Auch in der Probezeit gibt es Kündigungsfristen. Im Arbeitsverhältnis beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen und gilt für die gesamte Dauer der Probezeit. Damit kann auch noch am letzten Tag der Probezeit mit dieser Frist gekündigt werden. Kürzere Kündigungsfristen sind nur durch Verein­barungen in Tarifverträgen möglich. Im Arbeitsvertrag dagegen können ausschließlich längere Fristen festgelegt werden. Unabhängig hiervon kann auch in der Probezeit aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Das wäre etwa bei schwerwiegenden Verstößen der Fall, zum Beispiel bei Diebstahl oder Gewalt. In einer Ausbildung allerdings gelten während der Probezeit keine Kündigungsfristen!

Übrigens: Eine Probezeit gilt nur dann, wenn sie aus­drücklich im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Sie darf höchstens sechs Monate lang sein – in der Ausbildung sogar nur vier Monate.

Text: Hanna MollenhauerJuristische Beratung: Elise Hartwich, Rechtsberaterin

in Bremerhaven

BAM — November / Dezember 2017 Arbeit & Recht

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LESERFOTO

Auf dem Weg zur Arbeit

IMPRESSUM

HerausgeberinArbeitnehmerkammer Bremen Bürgerstraße 1, 28195 BremenTelefon 0421.3 63 01-0Telefax 0421.3 63 01-89 www.arbeitnehmerkammer.de E-Mail:[email protected]

Autoren und AutorinnenJanet Binder, Larissa- Valeska Heilmann, Meike Lorenzen, Anette Melerski, Hanna Mollenhauer, Ute Tönjes, Janina Weinhold

RedaktionNathalie Sander (V.i.S.d.P.), Hanna Mollenhauer

LektoratMartina Kedenburg

Fotos Kay Michalak

Layout GfG / Gruppe für Gestaltung, Bremen

Konzeptionelle Beratungtextpr +, Bremen

DruckMüller Ditzen AG, Bremerhaven

Erscheint alle zwei Monate. Einzelverkaufspreis 2,50 Euro, Jahresabonnement 14 Euro, für Kammerzugehörige im Mitgliedsbeitrag enthalten.

ISSN 1614-5747Postvertriebs-Nummer H 43672

Lienhard Geißler: „Bei diesem Ausblick auf dem Weg zu meinem Arbeitsplatz bekomme ich jedes Mal Lust zu verreisen.“

Liebe Leserinnen und Leser, was fällt Ihnen ins Auge auf dem Weg zur Arbeit – was finden Sie besonders schön oder bemerkenswert, lustig oder absurd? Schicken Sie uns Ihre Fotos.

[email protected]

Infoveranstaltungenaus der Reihe: Ihr Recht – einfach erklärt

Minijob = Minirechte Di., 28. November 2017, 18 Uhr, Geschäftsstelle Bremerhaven, Barkhausenstraße 16, 27568 Bremerhaven

Urlaub – endlich frei oder doch nicht? Di., 28. November 2017, 18 Uhr, Bürgerstraße 1, 28195 Bremen

Leiharbeit – was Sie beachten müssen Di., 7. November 2017, 18 Uhr, Geschäftsstelle Bremen-Nord, Lindenstraße 8, 28755 Bremen

Drei Fragen — zu Minijobs

Sind Minijobber kranken- und pflegeversichert? Minijobber zahlen keine Beiträge für die Kranken­ und Pflege versicherung. Das hat den Vorteil, dass diese auch nicht vom Brutto gehalt abgezogen werden. Der Nachteil: Sie genießen keinen Versicherungsschutz. Um dennoch geschützt zu sein, sollten Mini­jobber daher eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (über 450 Euro) haben oder über den Partner in der Familienversicherung sein oder sie müssen eine freiwillige Versicherung abschließen.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub? Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Beschäftigte auch, also auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an Feier­tagen. Auch Kündigungsschutz und Kündigungsfristen müssen beach­tet werden.

Kann ich mehrere Minijobs haben? Wenn Sie mehrere Minijobs ausüben und keine versicherungs­pflichtige Hauptbeschäftigung haben, werden diese zusammengerech­net. Sollten Sie in der Summe mehr als 450 Euro brutto verdienen, wird jede einzelne Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Wenn die Grenze nicht überschritten wird, können alle Beschäftigungen als echte Minijobs sozialversicherungsfrei bleiben. Wenn Sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupt be­schäftigung mehrere Minijobs haben, kann der erste anrechnungsfrei bleiben. Auf das Arbeitsentgelt aus den übrigen geringfügigen Beschäftigungen müssen Sie die vollen Beiträge zur Sozialversiche­rung (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) zahlen.

Torsten Kleinearbeitet seit 2011 als Rechtsberater in der Geschäftsstelle Bremerhaven. Vorher war er jahrelang als Rechtsanwalt tätig. Er berät die Mitglieder insbesondere zu Fragen des Arbeits- und Sozialversiche-rungsrechts.

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BAM — November / Dezember 2017 Drei Fragen / Leserfoto / Impressum

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