Stadttor 1 · D-40219 Düsseldorf Wielandstraße 5 · D-10625 Berlin Tel. +49 (0) 211 3003 420 www.micus.de · [email protected]Glasfaser-Netzentwicklungskonzept für NRW: Nur wer einen Plan hat, kann gewinnen! Dr. Martin Fornefeld, Geschäftsführer MICUS Management Consulting GmbH NGA-Breitbandforum NRW 16. Juli 2013
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Glasfaser-Netzentwicklungskonzept für NRW: Nur wer einen ... · Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen/ BAB/ Bahnstrecken wird verpflichtet, die Mitnutzung der Teiler einer
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Die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung ist klar formuliert: Allein es fehlt der Plan!
(1) Breitbandstrategie auf den Ausbau von Glasfasernetzen ausrichten
(2) Ländliche Räume berücksichtigen
(3) Ziel: 50MBit/s für alle Haushalte bis 2018
(4) „Beim Ausbau der Versorgung für schnellen Netzzugang sind möglichst wirtschaftliche, energieeffiziente und zukunftsfähige Netzinfrastrukturen durch Nutzung von Synergien bei Ausbau und Erneuerung in Zusammenarbeit von Kommunen und TK-Dienstleistern durch eine Koordinierung des Landes sicherzustellen.“ (Koalititionsvertrag 2012-2017, Seite 31)
Das Ziel ist derzeit in weiter Ferne: Ende 2012 ist für 69% Prozent der NRW Haushalte
ein Breitbandanschluss mit 50 Mbit/s oder mehr technisch verfügbar!
Wichtig ist jetzt ein Netzentwicklungsplan, der vorhandene Infrastrukturen, Mitverlegungen bei der Energiewende und Finanzierungsinstrumente für den NGA-Ausbau in NRW kombiniert
Es gilt diese Trassen in NRW systematisch für den FTTH-Ausbau zu nutzen
Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:
Welche Akteure sind für den erfolgreichen NGA-Ausbau erforderlich?
Welche Betreibermodelle kommen in Frage?
Wie wird Open Access realisiert?
Wie können Netze zur Energiewende (Intelligente Netze, Nah- und
Fernwärmeausbau) synergetisch genutzt werden?
Wie ist beim Trassenausbau das neue TKG (Mitverlegung in
Bundesinfrastrukturen §§ 77 b-e TKG-E) zu nutzen?
Inhalt TKG: Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen/ BAB/ Bahnstrecken wird verpflichtet, die Mitnutzung der Teiler einer Trasse zu gestatten, die zum Auf- und Ausbau von NGA-Netzen genutzt werden können.
Handlungsempfehlungen, Kosten, Akteure: Das wichtigste kommt zum Schluss
Im Ergebnis liegt ein NGA-Masterplan vor, der die Grundlage für die
Ausbauplanung bis zum Jahr 2018 bildet. Dieser umfasst:
Vorgehen zur Planung des Ausbaus (Clusterung, Checkliste, Akteursmatrix),
empfohlene Betreibermodelle, die vorhandenen Backbones, eine mögliche
Zeitachse mit Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf dieser Basis kann die Landesregierung ihre politische Steuerung sowie die
im Koalitionsvertrag zugesagte Koordinierung wahrnehmen und die
Finanzierung planen. Zusätzlich können Finanzierungsgeber, wie die NRW-
Bank, maßgeschneiderte Produkte für den NGA-Breitbandausbau je
Lösungsszenario entwickeln.
Auf Basis des NGA-Masterplans können dann die Kommunen bzw. Kreise den Ausbau planen und mit der Umsetzung zeitnah beginnen. Parallel kann die Landesregierung ein NGA-Monitoring aufsetzen und Unterstützungsleistungen in Form von aktiver Vernetzung der Akteure leisten.
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