Gesundheitsamt Biberach Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz Rollinstraße 17|88400 Biberach Telefon 0 7351 51 6151|Fax 0 7351 51 5151 E-Mail:[email protected]Internet: www.biberach.de Vernetzungsstelle Schulverpflegung Baden Württemberg Beratungsstelle zum Aufbau und Weiterentwicklung der Schulverpflegung Schulstraße 24|73614 Schorndorf Telefon 0 7181 4 74 64-10|Fax 0 71 814 74 64-30 E-Mail: [email protected]|Internet: www.dge-bw.de Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der Schulverpflegung Herausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Postfach 10 34 44|70029 Stuttgart Internet: www.mlr.baden-wuerttemberg.de Internet: www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/ allgemein/Bro_Leitfaden_Schulverpflegung.pdf BeKi -Bewusste Kinderernährung Infos zur bewussten Kinderernährung gibt es auf der Internetseite des Infodiensts Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Baden Württemberg Internet: www.landwirtschaftbw.info/servlet/PB/ menu/1035332/index.html aid infodienst Bietet Infos zu Ernährung und Hygiene Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.. Heilsbachstraße 16|53123 Bonn|www.aid.de Adressen: Warmhalte Temperaturen: Warme Speisen dürfen nicht unter 65°C aus- gegeben werden. Kühlpflichtige Speisen nach Angabe des Herstellers vorhalten! -18°C 0°C 3°C 10°C 65°C 75°C 100 °C Tiefgefrieren Bakterien können sich nicht vermehren Kühlschranktemperatur langsames Wachstum Gefahr schnelles Wachstum von Bakterien Heißhalten verringertes Wachstum Hohe Temperatur Abtöten von Bakterien, Schimmel Fragen zum Umgang mit Lebens- mitteln beantwortet die Lebens- mittelüberwachung des Kreis- veterinäramtes Biberach Kreisveterinäramt Lebensmittelüberwachung Landratsamt Biberach Rollinstraße 17|88400 Biberach Telefon 07351 52-6180|Fax 07351 52-6186 E-Mail: [email protected]Merkblatt für Essensausgabestellen •
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Gesundheitsamt Biberach Warmhalte Temperaturen · Personalhygiene: • Saubere Kleidung und eine gute Körperhygiene sollten selbstverständlich sein. ... Maßnahmen zu ergreifen
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Gesundheitsamt BiberachErstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln bei der SchulverpflegungHerausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
BeKi -Bewusste KinderernährungInfos zur bewussten Kinderernährung gibt es auf der Internetseite des Infodiensts Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum Baden Württemberg
aid infodienstBietet Infos zu Ernährung und Hygiene
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V..Heilsbachstraße 16|53123 Bonn|www.aid.de
Adressen:Warmhalte Temperaturen:Warme Speisen dürfen nicht unter 65°C aus-gegeben werden. Kühlpflichtige Speisen nach Angabe des Herstellers vorhalten!
-18°C
0°C3°C
10°C
65°C
75°C
100 °C
TiefgefrierenBakterien können sich nicht vermehren
Kühlschranktemperaturlangsames Wachstum
Gefahrschnelles Wachstum von Bakterien
Heißhaltenverringertes Wachstum
Hohe TemperaturAbtöten von Bakterien, Schimmel
Fragen zum Umgang mit Lebens-mitteln beantwortet die Lebens-mittelüberwachung des Kreis-veterinäramtes Biberach
Hygiene in Essensausgabestellen|Januar 2015 Achten Sie beim Umgang mit Lebensmitteln auf die Hygiene! Eine Lebensmittelinfektion kann sich leicht entwickeln. Gerade in einer Gemeinschaftsverpflegung können viele Menschen betroffen sein. Es gelten die Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung.
Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:
Schulung von Mitarbeitern 1| Belehrung nach Infektionsschutzgesetz erstmalig beim Gesundheitsamt, danach regelmäßig im Betrieb.
2| Hygieneschulung In der Regel wird jährlich eine Hygieneschulung durchgeführt, die entweder von eigenem Personal oder von externen Beratern abgehalten wird.
Jeder Mitarbeiter ist regelmäßig zu schulen.Die Schulungen sind zu dokumentieren und am Betriebsort bereit zu halten.
Personalhygiene:• Saubere Kleidung und eine gute Körperhygiene sollten selbstverständlich sein.
• Ein hygienisches Reinigen der Hände vor dem Kontakt mit Speisen ist Pflicht.
Lebensmittelhygiene:• Im Ausgabebereich der Lebensmittel ist ein Schutz vor Berühren und Anhusten notwendig.
• Kühlpflichtige und leicht verderbliche Lebens- mittel werden entsprechend den Vorgaben gekühlt.
• Während der Warmhaltephase sollten Lebens- mittel bei einer Temperatur von mindestens 65°C aufbewahrt werden.
Einrichtung: • Räume, Einrichtungen und Gerätschaften müssen leicht zu reinigen und in einem ein- wandfreien Zustand gehalten werden.
• Ein Handwaschbecken mit Warmwasseran- schluss, Seifenspender und Einmalhandtüchern.
• Ausreichende Möglichkeiten zum einwandfreien Reinigen von Geschirr und Arbeitsflächen.
• Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berüh- rung kommen, müssen lebensmittelecht sein.
• Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen getrennt von Lebensmitteln aufbewahrt werden.
• Systeme zur hygienischen Abfallentsorgung.
• Ein gesondertes Personal-WC mit Handwasch- becken, Seifenspender und Einmalhandtüchern.
• Außerdem sind Händedesinfektionsmittel anzuraten.
Eigenkontrollen:• Beim Wareneingang ist auf Qualität, Frische und Temperatur zu achten, es darf nur ein- wandfreie Ware angenommen werden.
• Bei einem Schädlingsbefall sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumen- tieren.
• Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sollte erstellt werden (für Räume, Geräte).
• Die Ausgabetemperaturen der Lebensmittel sollten überwacht werden.