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Geringfügige Beschäftigung und Gleitzonenregelung
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Geringfügige Beschäftigung und Gleitzonenregelung

Mar 21, 2016

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heinz

Geringfügige Beschäftigung und Gleitzonenregelung. Inhalte. Eine Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt Mehrere Geringfügige Beschäftigungen (bis 450 €) Mehrere Geringfügige Beschäftigungen (über 450 €) Gleitzone (eine Beschäftigung) - PowerPoint PPT Presentation
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Page 1: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Geringfügige Beschäftigung

und

Gleitzonenregelung

Page 2: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Inhalte

• Eine Geringfügige Beschäftigung• Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt• Mehrere Geringfügige Beschäftigungen

(bis 450 €)• Mehrere Geringfügige Beschäftigungen

(über 450 €)• Gleitzone (eine Beschäftigung)• Gleitzone (mehrere Beschäftigungen)

Page 3: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Geringfügige Beschäftigung im Gewerbebetrieb

• 13 % pauschale Krankenversicherung• 15 % pauschale Rentenversicherung• 2 % Abgeltungssteuer

• Bruttoarbeitsentgelt max. 450,00 €

• gesetzlich krankenversichert

Zu zahlen vom Arbeitgeber

Die Abgeltungssteuer in Höhe von 2% kann arbeitsvertraglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird eine Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorgelegt, muss nach der Steuerklasse der Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Page 4: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Rentenversicherungsbeitrag AN

• Ab 01.01.2013 sind auch geringfügig Beschäftigte mit vollen Beitrag in der Rentenversicherung versichert

• Hierzu muss der Arbeitnehmer die Differenz zwischen 15 % und 18,9 % zahlen

• Der Arbeitnehmer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Page 5: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 450,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert.

13% pauschale Krankenversicherung 58,50 € 15% pauschale Rentenversicherung 67,50 €

2% Abgeltungssteuer 9,00 € Abgaben 135,00 €

3,9% AN - Beitrag zur Rentenversicherung 17,55 € Auszahlungsbetrag Arbeitnehmerin 432,45 €

Bruttolohn 450,00 € Abgaben 135,00 € Kosten für den Arbeitgeber 585,00 €

Page 6: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 450,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert. Sie lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien.

13% pauschale Krankenversicherung 58,50 € 15% pauschale Rentenversicherung 67,50 €

2% Abgeltungssteuer 9,00 € Abgaben 135,00 €

Auszahlungsbetrag Arbeitnehmerin 450,00 €

Bruttolohn 450,00 € Abgaben 135,00 € Kosten für den Arbeitgeber 585,00 €

Page 7: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 450,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert. Arbeitsvertraglich ist geregelt, dass die Arbeitnehmerin die Abgeltungssteuer bezahlt.

13% pauschale Krankenversicherung 58,50 € 15% pauschale Rentenversicherung 67,50 €

2% Abgeltungssteuer 9,00 € Abgaben 135,00 €

Bruttogehalt 450,00 € 3,90% AN - Beitrag zur Rentenversicherung 17,55 €-

Abgeltungsteuer 9,00 €- Auszahlungsbetrag Arbeitnehmerin 423,45 €

Bruttolohn 450,00 € Abgaben 126,00 € Kosten für den Arbeitgeber 576,00 €

Page 8: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Geringfügige Beschäftigung im privaten Haushalt

• 5 % pauschale Krankenversicherung• 5 % pauschale Rentenversicherung• 2 % Abgeltungssteuer

• Bruttoarbeitsentgelt max. 450,00 €

• gesetzlich krankenversichert

Zu zahlen vom Arbeitgeber

Die Abgeltungssteuer in Höhe von 2% kann arbeitsvertraglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird eine Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorgelegt, muss nach der Steuerklasse der Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Page 9: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 450,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert.

5% pauschale Krankenversicherung 22,50 € 5% pauschale Rentenversicherung 22,50 € 2% Abgeltungssteuer 9,00 €

Abgaben 54,00 €

13,90% AN-Beitrag zur Rentenversicherung 62,55 €- Auszahlungsbetrag Arbeitnehmer 387,45 €

Bruttolohn 450,00 € Abgaben 54,00 € Kosten für den Arbeitgeber 504,00 €

Page 10: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Mehrere Geringfügige Beschäftigung im Gewerbebetrieb

• 13 % pauschale Krankenversicherung• 15 % pauschale Rentenversicherung• 2 % Abgeltungssteuer

• Bruttoarbeitsentgelt max. 450,00 €

• gesetzlich krankenversichert

Zu zahlen vom Arbeitgeber

Die Abgeltungssteuer in Höhe von 2% kann arbeitsvertraglich auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird eine Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer vorgelegt, muss nach der Steuerklasse der Lohnsteuerkarte abgerechnet werden.

Page 11: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 200,00 €, beim Arbeitgeber B erhält Sie 150,00 €. Über Ihren Ehepartner ist Sie gesetzlich krankenversichert.

Arbeitgeber A 200,00 € Brutto13% pauschale Krankenversicherung 26,00 € 15% pauschale Rentenversicherung 30,00 €

2% Abgeltungssteuer 4,00 € Abgaben 60,00 €

3,90% AN-Beitrag zur Rentenversicherung 7,80 €- Auszahlungsbetrag Arbeitnehmerin 192,20 €

Bruttolohn 200,00 € Abgaben 60,00 € Kosten für den Arbeitgeber A 260,00 €

Page 12: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Arbeitgeber B 150,00 € Brutto13% pauschale Krankenversicherung 19,50 € 15% pauschale Rentenversicherung 22,50 €

2% Abgeltungssteuer 3,00 € Abgaben 45,00 €

3,90% AN-Beitrag zur Rentenversicherung 5,85 €- Auszahlungsbetrag Arbeitnehmerin 144,15 €

Bruttolohn 150,00 € Abgaben 45,00 € Kosten für den Arbeitgeber B 195,00 €

Page 13: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Mehrere Geringfügige Beschäftigung im Gewerbebetrieb

• Bruttoarbeitsentgelt über 450,00 €

• Keine pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung möglich

• 20% pauschale Lohnsteuer oder Abrechnung nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte.

Merke:Zur pauschalen Lohnsteuer fällt auch immer pauschale Kirchensteuer (in Hessen 7%) und pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5%) an.

Page 14: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 € (1. Lohnsteuerkarte Stkl. I, keine Kinder), beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 € (2. Lohnsteuerkarte Stkl. VI, keine Kinder).

Arbeitgeber A 300,00 € Brutto20% pauschale Lohnsteuer 60,00 € 7% pauschale Kirchensteuer 4,20 €

5,5% pauschaler Solidaritätszuschlag 3,30 € 67,50 €

oder

nach Lohnsteuerkarte Stkl ILohnsteuer 0,00 €Kirchensteuer 0,00 €Solidaritätszuschlag 0,00 €

0,00 €

Page 15: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 € (1. Lohnsteuerkarte Stkl. I, keine Kinder), beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 € (2. Lohnsteuerkarte Stkl. VI, keine Kinder).

Arbeitgeber B 350,00 € Brutto20% pauschale Lohnsteuer 70,00 €

7% pauschale Kirchensteuer 4,90 € 5,5% pauschaler Solidaritätszuschlag 3,85 €

78,75 € oder

nach Lohnsteuerkarte Stkl VILohnsteuer 40,66 €Kirchensteuer 3,65 €Solidaritätszuschlag 0,00 €

44,31 €

Page 16: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Wenn die Arbeitnehmerin sich auf der 2. Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse VI) einen Freibetrag in Höhe von 300,00 € eintragen lässt wird ihr auf der 1. Lohnsteuerkarte (Lohnsteuerklasse I) einen Hinzurechnungsbetrag in Höhe von 300,00 € eingetragen. Da in der Steuerklasse I ein Betrag von max. 920 € steuerfrei bleibt, wird für sie bei beiden Arbeitsverhältnissen keine Steuer abgezogen.

Lohnsteuerklasse IBrutto 650,00 €

Lohnsteuer 0,00 €

Kirchensteuer 0,00 €

Soli 0,00 €

Lohnsteuerklasse VI Brutto 0,00 €

Lohnsteuer 0,00 €

Kirchensteuer 0,00 €

Soli 0,00 €

Frei- und Hinzurechnungsbetrag(Lohnsteuerermäßigungsantrag)

Page 17: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

• mit der Gleitzonenregelung wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung gemildert.

• Der Arbeitnehmer soll bei einem Verdienst zwischen 450,01 – 850,00 € nicht mit den vollen Beitrag zur Sozialversicherung belastet werden.

Gleitzone

Page 18: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

bE = beitragspflichtige Entgelt

Zunächst muss das beitragspflichtige Entgelt (bE) ermittelt werden. Formel:

bE = F x 450 + (2-F) x (AE – 450)

F = Faktor 0,7605AE = Arbeitsengelt

vereinfachte FormelbE = 1,2694 X AE – 229,02

Page 19: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erhält ein Bruttogehalt in Höhe von 600,00 €. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 14,6%.

bE = 1,2694 x 600 - 229,02

bE = 532,62 €

von bE AG Beitrag AN Beitrag18,90% RV 100,66 € 56,70 € 43,96 €14,60% KV 77,75 € 43,80 € 33,95 €

0,90% Zusatz KV 4,80 € 4,80 €3,00% AV 15,98 € 9,00 € 6,98 €2,05% PV 10,92 € 6,15 € 4,77 €0,25% Zusatz PV 1,33 € 1,33 €0,15% Insolvenzuml. 0,80 € 0,80 €

Gesamt 212,24 € 116,45 € 95,79 €

Page 20: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Berechnung bei mehrfachen Beschäftigungen

• Zunächst muss das beitragspflichtige Entgelt (bE) ermittelt werden.

Formel:

bE = (1,2694 x GAE – 229,02) x EAE / GAE

GAE = Gesamtarbeitsentgelt

EAE = Einzelarbeitsentgelt

Page 21: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 €, beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 €. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 14,6%.

bE = (1,2694 x 650 - 229,02) x 300 / 650

bE = 275,12 €

von bE AG Beitrag AN Beitrag18,90% RV 52,00 € 28,35 € 23,65 €14,60% KV 40,17 € 21,90 € 18,27 €

0,90% Zusatz KV 2,48 € 2,48 €3,00% AV 8,25 € 4,50 € 3,75 €2,05% PV 5,64 € 3,08 € 2,56 €0,25% Zusatz PV 0,69 € 0,69 €0,15% Insolvenzuml. 0,41 € 0,41 €

Gesamt 109,64 € 58,24 € 51,40 €

Page 22: Geringfügige Beschäftigung  und  Gleitzonenregelung

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin übt zwei Beschäftigungsverhältnisse aus, Beim Arbeitgeber A erhält Sie 300,00 €, beim Arbeitgeber B erhält Sie 350,00 €. Der Krankenkassenbeitrag beträgt 14,6%.

bE = (1,2694 x 650 - 229,02) x 350 / 650

bE = 320,98 €

von bE AG Beitrag AN Beitrag18,90% RV 60,66 € 33,08 € 27,58 €14,60% KV 46,86 € 25,55 € 21,31 €

0,90% Zusatz KV 2,89 € 2,89 €3,00% AV 9,62 € 5,25 € 4,37 €2,05% PV 6,58 € 3,59 € 2,99 €0,25% Zusatz PV 0,80 € 0,80 €0,15% Insolvenzum. 0,48 € 0,48 €

Gesamt 127,89 € 67,95 € 59,94 €