Amtliche Mitteilung! An einen Haushalt zugestellt durch Post.at Mit viel Freude nehmen wir unseren ersten Erdenbürger Jakob Maximilian Schanes in die Gemeinde Feistritztal auf. Regierungskommissär Friedrich Wachmann überbrachte im Namen der Gemeinde die besten Wünsche. Jakob Maximilian mit den Eltern Armin und Viktoria Schanes, Hirnsdorf, und Regierungskommissär Friedrich Wachmann Feistritztal Gemeindezeitung der Gemeinde Feistritztal Ausgabe 02/2015 Der erste Feistritztaler ist am 02.01.2015 angekommen
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Amtliche Mitteilung! An einen Haushalt zugestellt durch Post.at
Mit viel Freude nehmen wir unseren ersten Erdenbürger
Jakob Maximilian Schanes in die Gemeinde Feistritztal auf.
Regierungskommissär Friedrich Wachmann überbrachte
im Namen der Gemeinde die besten Wünsche.
Jakob Maximilian mit den Eltern Armin und Viktoria Schanes, Hirnsdorf, und
Regierungskommissär Friedrich Wachmann
Feistritztal
Gemeindezeitung der Gemeinde Feistritztal Ausgabe 02/2015
Sehr geehrte Feistritztalerinnen und Feistritztaler,
liebe Jugend!
Unsere neue Gemeinde Feistritztal ist gut gestartet. Die Mitarbeiter der Gemeinde sind motiviert bei der Arbeit. Die ersten notwendigen Umstellungen sind eingeleitet und schon spürbar. Trotz längerer Entsorgungswege für einige Ortsteile bringen die verbesserten Übernahmezeiten für Sperr- und Sondermüll bereits Vorteile für die Bevölkerung. Amtsleiter Für die Amtswege werden die täglichen Öffnungszeiten der Gemeinde Feistritztal in Hirnsdorf schon sehr gut angenommen. Auf Grund der Arbeitsteilung in der Gemeinde ist Amtsleiter Werner Wachmann der Hauptansprechpartner in der Gemeindeverwaltung. Die schwerpunktmäßige Aufteilung war aus arbeitstechnischen Gründen notwendig und wird in Zukunft auch finanzielle Vorteile bringen. Der erwartete Vorteil wird aber erst mit der Zusammenführung
der Verwaltung auf einen Standort möglich sein. Bis dahin werden die Amtswege in allen Gemeindeämtern wie bisher möglich sein. Dies ist nur dadurch gewährleistet, weil alle Mitarbeiter ihre Arbeit mit großer Kompetenz verrichten. Bauberatung Als Gemeindekommissär ist es mir ein Anliegen, dass laufende und geplante Bauvorhaben weitergeführt werden. Die Möglichkeit einer einmaligen kostenlosen Bauberatung pro Bauprojekt mit dem Bausachverständigen der Gemeinde wird sehr gut angenommen. Erste notwendige Bauverfahren konnten so bereits durchgeführt werden. Telefonische Voranmeldung bitte unter: O664/5049214 Friedrich Wachmann Regierungskommissär oder 03113/23140 Maria Allmer Gemeinde Feistritztal
- Der Fluss-Dialog am 24. 02.2015 wurde verschoben. Grund dieser Verschiebung ist die
Erstellung einer Hangwasserkarte, die sich in Ausarbeitung befindet. Die Aufbereitung dieser Karte für einen Informations- und Diskussionsabend erfordert noch einiges an Vorbereitungsarbeit. Das wichtige Thema Oberflächenwasser-
Management ist in Arbeit und wird vorangetrieben. Gemeinderatswahlen Am 22. März entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates der neuen Gemeinde Feistritztal. Auf der nächsten Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen bezüglich der Stimmabgabe zusammengefasst. Die Zusammensetzung des 1. Gemeinderates wird richtungsweisend sein für die weitere Entwicklung in unserem
. Darum bitte ich Sie: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und geben Sie dem Kandidaten Ihres Vertrauens eine Stimme. Ihr
Friedrich Wachmann
Regierungskommissär Gemeinde Feistritztal
März 2015 3
Gemeindezeitung Aus der Gemeinde
Gemeinderatswahl am 22. März 2015
Am 22. März 2015 finden die Gemeinderatswahlen statt. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.
Aktives Wahlrecht Vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag (22. März 2015)
Am Stichtag - 05. Jänner 2015 - Hauptwohnsitz in der Gemeinde - Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger - Vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen (Ausschluss bei mehr als 1-jähriger Haftstrafe –
Wahlmöglichkeiten → Am 22. März 2015 in Ihrem Wahlsprengel vor der Wahlbehörde von 07:30 – 12:00 Uhr → Am 13. März 2015 im Gemeindehaus Hirnsdorf von 17:00 bis 20:00 Uhr (vorgezogene Stimmabgabe) → Am 22. März 2015 vor der besonderen Wahlbehörde → Mittels Briefwahl kann vom Inland oder vom Ausland aus sofort nach Erhalt der Wahlkarte gewählt werden. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde (Gemeindewahlbehörde) spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokales um 12.00 Uhr einlangen.
Wahlkarten Für Personen, welche am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, in ihrem Wahllokal zu wählen, besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte im Gemeindeamt in Hirnsdorf zu beantragen. - Für die Wahl am 22. März 2015 bis spätestens 18. März 2015 schriftlich (Fax, E-Mail, Internet) und bis 20. März 2015, 12:00 Uhr, mündlich (nicht telefonisch) - Für die vorgezogene Stimmabgabe am 13. März 2015 ist keine Wahlkarte notwendig!
Wahllokale in der Gemeinde Feistritztal – Wahlzeit von 07:30 bis 12:00 Uhr
Wahlsprengel 4 Gemeindehaus St. Johann bei Herberstein 100
Wahlsprengel 5 Gemeindehaus Siegersdorf bei Herberstein 86
Verständigungskarten Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens am 11. Tag vor dem Wahltag eine Verständigungskarte zugesandt. Diese gilt nicht als Ausweis und ist keine Wahlkarte. Allfällige Anfragen richten Sie bitte an das Gemeindeamt in Hirnsdorf, Tel. Nr. 03113/8866.
März 2015 4
Gemeindezeitung „Fluss-Dialog“
„Fluss-Dialog“ "UMGANG MIT SIEDLUNGSWASSER" (Hochwasserschutz)
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Starkregenereignisse nicht nur Schäden durch ausufernde Bäche, Vorfluter und Flüsse zur Folge haben, sondern zunehmend durch abfließende Wässer in Hanglagen. Die Gemeinde Feistritztal bemüht sich um die Schaffung guter Grundlagen für den Schutz von Gebäuden und die Infrastruktur vor Schäden durch Hangwasser. Die Hochwassergefährdung durch Hangwasser erfolgt aufgrund des Oberflächenabflusses aus dem Umland. Der Abfluss ist oft breitflächig bei relativ kleinen Wassertiefen, die Fließwege sind stark verzweigt und finden meistens abseits von Gewässersystemen statt. Laut Hochrechnungen werden rund die Hälfte der bei Hochwasser auftretenden Sachschäden durch einen erhöhten Oberflächenwasserabfluss, Grundwasseranstieg und Rückstau aus der Kanalisation verursacht. Gerade wegen aktuell-brisanter Bereiche im Gemeindegebiet wird an zeitgemäßen Lösungsansätzen gearbeitet. Nach einem vorbereitenden Gespräch am 11. Feber für den „Fluss-Dialog“ mit dem leitenden Experten für Siedlungswasserwirtschaft/Landesregierung kam man zum Schluss, noch mehr inhaltliche Vorarbeiten leisten zu wollen, um der Bevölkerung möglichst lückenlose Grundlagen bereitzustellen. Ziel der Gemeinde Feistritztal ist es, immer mehr Menschen in die Entwicklung ihrer Gemeinde mit ihren Ortsteilen einzubinden. Experten/Expertinnen aus der Zivilgesellschaft, Betroffene und interessierte Bürger/Bürgerinnen können sich über die zentralen Themenpunkte informieren und ihren Standpunkt einbringen. Fachleute sind immer mit dabei. Eine solche aktive Maßnahme ist der „Fluss-Dialog“: Insgesamt beteiligten sich bisher mehr als 100 Personen aktiv an den ersten beiden. Anwendung in der Praxis: als Ausweisung von Gefährdungsgebieten für Überschwemmungen und Rückstau durch Hangwasser als Grundlage für die Planung von Rückhaltemaßnahmen im Freiland, für die örtliche Raumplanung (Bebauungskonzepte, Freihaltung von Fließwegen und Überflutungsflächen, Schutzmaßnahmen, als Grundlage für Bauverfahren (Hinweis auf Hangwasserabfluss), für Alarm- und Notfallpläne.
Die Gemeinde ist aktuell bemüht, darüberhinaus ein Sachprogramm für Bäche und Straßenentwässerung zu integrieren.
Anmerkung: Die Arbeit rund um alle Fließwasser in Feistritztal passiert unter Beachtung der allgemeinen schutzwasserwirtschaftlichen Grundsätze. Naturnahen Maßnahmen, passivem Hochwasserschutz, Maßnahmen im Einzugsgebiet bzw. Retentionsmaßnahmen soll dabei der Vorzug eingeräumt werden. Weitere Ziele: die ökologische Aufwertung, Renaturierung bzw. Attraktivierung der Gewässer.
März 2015 5
Gemeindezeitung Polizei Kaindorf
Polizei Kaindorf
Die Polizeiinspektion Kaindorf ist seit 1. Jänner 2015 für den gesamten Bereich der neuen Gemeinde
Feistritztal zuständig. Damit ergibt sich für den Teil der ehemaligen Gemeinde Hirnsdorf, dass die
Zuständigkeit für den polizeilichen Sicherheitsdienst von der PI Pischelsdorf zur PI Kaindorf wechselt.
Die Polizei Kaindorf ist unter der Tel.-Nr. 059133/6234 oder über den Polizeinotruf 133 erreichbar.
Die 10 Beamten der Polizeiinspektion Kaindorf werden sich bemühen, auch in Hirnsdorf eine
flächendeckende Überwachung durchzuführen und den sicherheitspolizeilichen Bedürfnissen der
Zusammenfassend die wichtigsten Förderänderungen 2015:
Holzheizungen:
€ 500,-- Zusatzförderung für die Installation eines Pufferspeichers mit Frischwassermodul in Kombination einer geförderten Solaranlage - € 100,-- Zusatzförderung für die Installation eines Frischwassermoduls - Kein Meldezettel mehr erforderlich - Bei händisch beschickten Feuerungen (Scheitholzkesseln) bis 18 kW
Nennwärmeleistung entfällt die Nachweispflicht der Emissionswerte in der Teillast. Thermische Solaranlagen: € 500,-- Zusatzförderung für die Installation eines Pufferspeichers mit Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten Holzheizung - € 100,-- Zusatzförderung für die Installation eines Frischwassermoduls - Förderung im Neubau nur zur Warmwasseraufbereitung ab 6 m² teilweise wieder
möglich – z. B.: wenn restliche Warmwasseraufbereitung über erneuerbaren Energieträgern (moderne Holzheizung oder Fernwärme usw.) erfolgt. Genauere Beschreibung siehe Richtlinien Punkt 4.3.!
- Bei Neubauten mit Heizungseinspeisung wird die erhöhte Förderung schon ab 10m² Aperturfläche gewährt (Sockelbetrag € 550,-- plus € 70,--/m²)
- Kein rechnerischer Nachweis des Wärmeertrages mehr erforderlich Photovoltaikanlagen: Es werden bereits Anlagen ab 1,5 kWp gefördert. - Kein rechnerischer Nachweis der Jahresenergieerzeugung mehr erforderlich - Bei der Fertigstellungsmeldung (Stufe 2) ist neu ein Erstprüfungsbefund
erforderlich. Allgemeine Änderungen bzw. wichtige Informationen zur Ökoförderung: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht errichtet und insbesondere Lieferungen und Leistungen noch nicht getätigt worden sind.
Förderantragstellung also unbedingt vor Investition der Anlage!!! - Neu :
Gemeindevertretungen können um eine Förderung für deren eigene Gebäude ansuchen
Unternehmen können Förderungen für Wohngebäude im Rahmen der De-minimis-Beihilfenregelung in Anspruch nehmen.
Vereinsvertretungen können für die für Vereinszwecke genutzten Gebäude(teile) ansuchen, sofern die Vereine nicht unternehmerisch tätig sind oder ansonsten die Förderung im Rahmen der De-minimis-Beihilfenregelung gewährt werden kann.
Die Stufe 1 dieser Förderanträge (Vorprüfungsverfahren) können uns per Post,
persönlich, aber auch per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.
Bitte nur die neuen Antragsformulare für 2015 verwenden. Die aktuellen
Unterlagen können Sie auch von unserer Homepage downloaden – siehe folgender
Brauchtumsfeuer - worauf ist zu achten? Für das Entfachen von "Brauchtumsfeuern" bestehen strenge zeitliche Einschränkungen! Was sind Brauchtumsfeuer? Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
Osterfeuer am Karsamstag (4. April 2015): Das Entzünden des Feuers ist im
Zeitraum von 15 Uhr am Karsamstag bis 3 Uhr morgens am Ostersonntag
zulässig.
Sonnwendfeuer (21. Juni 2015): Da der 21. Juni auf einen Sonntag fällt, ist
das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an
diesem Tag zulässig.
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und
Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien)
verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um
Abfall). Ein „Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist
nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um
Kleintieren (z.B. Igeln, Mäusen, Vögeln) ein Überleben zu ermöglichen!
Vorsicht:
Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke usw.), bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen: Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
Löschhilfsmittel sind bereitzuhalten.
Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
Mindestabstandsregelungen:
o 100 m von Energieversorgungsanlagen
o 50 m von Gebäuden
o 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
o 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen
Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg,
Tel. 03332 / 65456, gerne zu Verfügung.
März 2015 10
Gemeindezeitung Rotes Kreuz
Alttextiliensammlung
Die Alttextiliensammlung 2015 der Rotkreuz-Bezirksstelle Hartberg findet
flächendeckend für den Rotkreuz-Bezirk Hartberg (ehem. politischer Bezirk
Hartberg) statt, und zwar am
Samstag, dem 11. April 2015 (Samstag nach Ostern).
Die Säcke werden bis Ende März über die Schulen und Gemeindeämter im
Bezirk verteilt. Es können auch andere wasserfeste Säcke verwendet werden,
bitte keine Schachteln.
Bitte die Säcke am Sammeltag bis spätestens 08.00 Uhr sichtbar an den
Straßenrand stellen bzw. zu den bekannten Sammelstellen bringen (ASZ)!
Angenommen werden auch abgetragene Kleidung, Bettzeug und Schuhe,
paarweise gebündelt !!!
Österreichisches Rotes Kreuz Merangasse 26, 8010 Graz Blutspendedienst T: +43 (0) 50 144 5 - 10301 [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren! Nachfolgend erlaubt sich der Blutspendedienst des Steirischen Roten Kreuzes die öffentlichen Blutspendetermine für März 2015 bekannt zu geben.
Tag Datum Ort Lokal Adresse PLZ Abnahmezeit
Mi 04.03.2015 Bad Blumau Kindergarten Lindegg Lindegg 58 8283 16:00 - 19:00
Mo 16.03.2015 Neudau Sozialzentrum Neudau 102 8292 16:30 - 19:00
So 22.03.2015 Vorau Neue Mittelschule Gerichtsgasse 310 8250 08:00 - 12:00
Do 26.03.2015 Rohrbach/L. Volksschule Bahnhofstraße 8 8234 16:00 - 19:00
Fr 27.03.2015 Großsteinbach
Freiwillige Feuerwehr
Groß Hartmannsdorf
Großhartmannsdorf
122 8264 16:00 - 19:00
Singkreis Kulmland
Chor & Orchester- Messe, Sonntag, 22. März 2015, 09.30 Uhr, Pfarrkirche Pischelsdorf Der Singkreis Kulmland mit Orchester lädt herzlich zur heiligen Messe am 22. März 2015 in die Pfarrkirche Pischelsdorf in der wunderschönen Oststeiermark. Die Untermalung des Gottesdienstes gestaltet der Singkreis Kulmland, dieses Mal mit einem Orchester. Die Auswahl der Werke aus der abendländischen Kunstmusik reicht von bekannten Werken aus Renaissance, Barock, Wiener Klassik, Romantik bis hin zur Moderne. Auf den Gottesdienst und Ihren Besuch freut sich Ihr Singkreis Kulmland mit Orchester
März 2015 11
Gemeindezeitung Schitag
Regierungskommissär Friedrich
Wachmann organisierte gemeinsam mit
Josef Lind eine Schifahrt und so konnten
am 24.01.2015 139 Schibegeisterte einen
schönen Schitag in Schladming genießen!
Wolfgang Hüttl aus St. Johann bei Herb.
sowie der Fahrer eines zweiten Busses
waren für den
Transport
zuständig und
brachten uns gut
wieder heim.
März 2015 12
Gemeindezeitung Frühjahrsputz/Müllsammeln
Der große steirische Frühjahrsputz Der Frühling steht vor der Tür, die Natur atmet auf und alle Vorbereitungen für die größte Müllsammelaktion des Landes sind getroffen. Denn über den Winter hat sich allerlei Müll unter der Schnee – und Eisdecke angesammelt, ihn gilt es zu beseitigen. Neben dem sauberen Ortsbild steht auch der Aspekt der Bewusstseinsbildung im Mittelpunkt. An der landesweiten Aktion beteiligen sich vom 07. April bis zum 25. April 2015 alle Gemeinden des Hartberger Landes. In enger Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsverband Hartberg und mit Unterstützung der Berg- und Naturwacht, vieler Schulen und Kindergärten, der Feuerwehren, der Jäger und vieler Vereine werden sich im Hartberger Land wieder mehr als 5000 Personen an dieser Flurreinigungsaktion beteiligen. Auf geht`s zum Müllsammeln! Achtlos weggeworfene Glasflaschen, Zigarettenstummel, Dosen und Plastikflaschen usw. werden von den fleißigen Müllsammlern in Säcken gesammelt und anschließend im Altstoffsammelzentrum der jeweiligen Gemeinde sorgfältig getrennt und entsorgt. Durch die engagierte Arbeit dieser Personen werden öffentliche Flächen wie Wiesen, Wälder, Wege, Bachläufe und Parks vom Müll befreit. Sammeln zahlt sich aus Für die Teilnehmer an dieser Flurreinigungsaktion gibt es einige schöne Preise zu gewinnen. Machen auch Sie beim großen steirischen Frühjahrsputz 2015 mit!
In unserer Gemeinde wird natürlich wieder das traditionelle
durchgeführt.
Der Termin wird gesondert der Bevölkerung bekannt gegeben.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme!
Für nähere Informationen stehen Ihnen die Verantwortlichen der Gemeinde bzw. des AWV-
Hartberg gerne zur Verfügung.
Ansprechperson: Gerhard Kerschbaumer Umwelt- und Abfallberater Tel.: 03332/65456-23 e-mail: [email protected]
Steiermark-Card 2015 120 Ausflugsziele mit einer Karte! Die Freizeit-Card fürs Grüne Herz startet mit 1. April
Gute Nachrichten für alle Steiermark-Freunde, die gerne ihre Tagesausflüge und Kurzurlaube in der
Heimat verbringen. Rund 120 Ausflugsziele gibt es in der Saison 2015 mit der Steiermark-Card zu
entdecken. Einmal gekauft, bietet die Steiermark-Card freien Eintritt vom 1. April bis 31. Oktober 2015. Der
Gesamtwert der Eintrittspreise liegt für einen Erwachsenen bei über 950 Euro bei einmaligem Besuch aller
Ausflugsziele.
Die Steiermark-Card gibt’s bis 31. März 2015 zum Frühbucherpreis auf www.steiermark-card.net in allen
teilnehmenden steirischen Raiffeisenbanken, in den Büros der „Kleinen Zeitung“, bei Graz Tourismus, in der
Shoppingcity Seiersberg, bei Steiermark-Tourismus, bei einigen Ausflugszielen, in JUFA-Gästehäusern, bei
Tourismusverbänden … Erwachsene zahlen 69 € (statt 72 €), Senioren 59 € (statt 61 €) und Kinder 33 €
(statt 35 €). Gute Nachrichten gibt es auch für Familienpass-Besitzer. Das Familienpaket für zwei
Erwachsene und zwei bzw. mehr Kinder gibt es bereits um 178 € bei Kauf bis Ende März. Informationen
über Ausflugsziele, Verkaufsstellen, Preise und Ermäßigungen finden Sie auf www.steiermark-card.net.
„Das Grüne Herz schlägt auch für dich! Die Steiermark hat so unglaublich viel zu bieten und die Karte
ermöglicht es, die Heimat ,all inclusive‘ zu entdecken“, meint die Obfrau des Vereins IG Steiermark
Card, Doris Wolkner-Steinberger.
120 Ausflugsziele – ein bunter Mix … Das Freizeitangebot der Card ist umfangreich und spricht Museums- und Ausstellungsbesucher, Naturliebhaber und Freizeitgenießer, Wanderer und Erholungssuchende an. Hier ein paar Beispiele: Lipizzanergestüt Piber, FRida & freD Tierwelt Herberstein, die Museen des Joanneums, Salzwelten Altaussee, der Wilde Berg Mautern, Stift Admont, Wipfelwanderweg Rachau, Planetarium Judenburg, Asia Spa, Wörschachklamm, Schöckl, Loser, Tauplitzalm, Stainzer Flascherlzug, Auster, Tierpark Preding …
17 neue Ausflugsziele Nachfolgende Ausflugsziele sind „neue“ Steiermark-Card-Partner in der Saison 2015: Alpenbad Liezen, bellabayer – das Gartenatelier, Hartberg; Essigmanufaktur Oswald/Schaffer, Koglhof;
Flecks Brau-Schauerei, Frohnleiten; Greith-Haus, St. Ulrich; JUFA Veitsch Schwimm- und Badewelt;
Kulm-Keltendorf – erstes urgeschichtliches Freilichtmuseum der Steiermark, Kulming;
Selbstverständlich sind auch Termine mit dem RK Friedrich Wachmann außerhalb oben
angeführter Zeiten nach persönlicher Terminvereinbarung unter Tel. 0664/5049214 möglich.
Montag - Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
Amtsstunden des Regierungskom.
13.30 bis 18.00 Uhr
16.00 bis 18.00 Uhr
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag
Amtsstunden des Regierungskom.
08.00 bis 12.00 Uhr
10.15 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag
Amtsstunden des Regierungskom.
08.00 bis 12.00 Uhr
08.15 bis 10.00 Uhr
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
Amtsstunden des Regierungskom.
08.00 bis 12.00 Uhr
10.15 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
Amtsstunden des Regierungskom.
08.00 bis 12.00 Uhr
08.15 bis 10.00 Uhr
Impressum: Eigentümer Gemeinde Feistritztal. Für den Inhalt verantwortlich: Reg. Komm. Friedrich Wachmann, AL Werner Wachmann, Gerlinde Fabsitz März 2015 16
Gemeindezeitung Veranstaltungen
Veranstaltungen in der Gemeinde Feistritztal März - April
Die Anschrift unserer neuen Gemeinde ist:
Gemeinde Feistritztal 8221 Hirnsdorf 125, 03113/8866, Fax 03113/3350