Bulletin November 2015 Gemeindeversammlungsunterlagen Gemeindeversammlung 2/2015 der Gemeinde Glarus Nord vom Freitag, 27. November 2015, 19.30 Uhr, linth-arena sgu, Näfels Geschätzte Stimmberechtigte der Gemeinde Glarus Nord Sehr geehrte Damen und Herren Im Namen des Gemeinderates Glarus Nord lade ich Sie herzlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 ein. Nebst der Abnahme der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Glarus Nord und deren selbstständigen öffentlich- rechtlichen Anstalten TBGN und APGN steht die Behandlung des Budgets 2016 im Zentrum der traktandierten Geschäfte. Die Ersatzwahl eines Delegierten in den Abwasserverband Glarnerland (AVG), die Genehmigung der Statutenänderung ebenfalls für den Abwasserverband AVG, die Nutzungsplanänderung Bitzi und der Überbauungs- plan «Panorama» Bitzi in Obstalden bilden die weiteren zu behandelnden Geschäfte. Der Gemeindeversammlung vorgelagert fand im Rittersaal des Freulerpalastes im feierlichen Rahmen die Aufnahme von 123 Jungbürgerinnen und Jungbürger mit Jahrgang 1999 statt. Wir heissen sie alle in unserer Bürgerschaft herzlich willkommen. Die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Glarus Nord verläuft erfreulicherweise besser als Budget und Finanzplan es vorsahen. Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde schliesst bei einem Aufwand von CHF 70,7 Mio. und einem Ertrag von CHF 73,6 Mio. mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2,9 Mio. ab. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um CHF 5,9 Mio. und gegenüber Budget um CHF 4,3 Mio. TBGN und APGN schliessen ebenso erfreulich mit Unternehmenserfolgen ab: TBGN CHF 243‘013.95 und APGN CHF 36‘057.84. Auch das Budget 2016 zeigt mit einem budgetierten Ertragsüberschuss von CHF 0,583 Mio. die positive finanzielle Entwicklung der Gemeinde. Dabei angedacht sind Bruttoinvestitionen von CHF 10,86 Mio. (netto CHF 7,486 Mio.), was einem Investitionsgrad von 15.9% entspricht. Damit investiert die Gemeinde bereits knapp über dem Durch- schnitt aller Schweizer Gemeinden. Leider ist der Selbstfinanzierungsgrad von 67% noch unter der angestrebten Ziel- grösse von durchschnittlich mindestens 80%. Ebenso noch nicht im Ziel ist das betriebliche Ergebnis (CHF -2,56 Mio.), das noch zu stark vom Finanzergebnis abhängig ist. Bei ähnlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie bei weiterer hoher Kostendisziplin und Effizienzsteigerungen wie bisher, zeigt sich die positive finanzielle Entwicklung auch im Finanzplan (2017-2020), der in dieser Planungs- periode bei leicht ansteigenden Investitionen mit steigenden Ertragsüberschüssen rechnet. Dieser Planung zugrunde liegt die Annahme einer durchschnittlichen Ertragssteigerung von 1.5% bei einer gleichzeitigen durchschnittlichen Kostensteigerung von 1%. Liebe Stimmberechtigte, Die Gemeinde Glarus Nord entwickelt sich zunehmend in die angestrebte Richtung einer starken autonomen Gemeinde. Es braucht aber auf allen Ebenen weiterhin grosses Engagement und Vertrauen, diesen Weg erfolgreich weiterzugehen. Mit Ihrer Teilnahme an der bevorstehenden Gemeindeversammlung haben Sie die Möglichkeit, auf diese Entwicklung entsprechend Einfluss zu nehmen. Im Namen des Gemeinderates freue ich mich, Sie an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 um 19.30 Uhr in der linth-arena sgu persönlich begrüssen zu dürfen. Für Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung danke Ihnen zum Voraus herzlich. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und freudige Zeit in dem nun bald zu Ende gehenden Jahr. Herzlich, Martin Laupper-Müller Gemeindepräsident Glarus Nord
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Gemeindeversammlungsunterlagen (2. Teil) · 6 die dabei resultierenden Abfallstoffe korrekt behandelt werden. Dadurch ist dieser Absatz den anderen Absätzen übergeordnet. Der Arti-kel
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Bulletin November 2013
Geschätzte Stimmberechtigte von Glarus NordSehr geehrte Damen und Herren
Der Gemeinderichtplan (GRIP) entstand im Laufe der letzten 2.5 Jahre. Dabei galt es vielfältige Interessenunterschiedlicher Gruppen zu berücksichtigen, die teilweise gänzlich gegensätzliche, berechtigte Anliegenvertreten. Der vorliegende Richtplan ist das Ergebnis intensiver Diskussionen und ein Beispiel eines schwei-zerischen Kompromisses aller Anspruchsgruppen. Der Gemeinderichtplan in seiner heutigen Form ist dasResultat engagierter Arbeit und vor allem einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, denKommissionen, den Experten, dem Ortsplaner, den verschiedenen Interessensvertretern und der Bevölke-rung. Er wurde im Laufe der Jahre während zahlreicher Sitzungen und durch Mitwirkungsmöglichkeitenimmer wieder verfeinert und angepasst. Damit liegt heute ein umfangreiches und breit abgestütztes Pla-nungsinstrument vor, welches den Grundstein für die künftige räumliche und strategische Entwicklung derGemeinde Glarus Nord legen kann.
Der Gemeinderichtplan ist weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich, sondern besitzt einerelativ hohe Flughöhe. Er ist eine Art Vision, wie sich Glarus Nord in Zukunft entwickelt. Er ist als behör-denverbindliches Instrument richtungsweisend für künftige raumplanerische Entscheide und damit für dieräumliche, ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung der Gemeinde.
Der Gemeinderichtplan ermöglicht Spielräume und Flexibilität. Eine Konkretisierung der räumlichen Fest-legungen erfolgt in der nächsten Planungsphase, in der Nutzungsplanung; der Ausarbeitung des Zonen-plans und des Baureglements. Auch hier spielt die Mitwirkung der Bevölkerung wieder eine zentrale Rolle.Der Gemeinderichtplan ist somit Teil einer rollenden Planung, welche etappenweise konkretisiert und dabeiaktualisiert wird.
Der Gemeinderichtplan ist folglich ein Schlüsselprojekt für die Gemeinde und soll die groben Leitplankenfür eine harmonisierte Nutzungsplanung vorgeben. Er bildet neben der Finanzplanung ein zentrales Füh-rungsinstrument der Gemeinde und ist damit von herausragender Bedeutung. Bei einer Annahme des Ge-meinderichtplans am 02. Oktober 2014 kann die anstehende Revision der Nutzungsplanung zügigvorangetrieben werden. Dadurch können die Behörden effizient arbeiten und es kann Planungssicherheitfür alle Beteiligten gewährt werden (derzeit arbeitet die Gemeinde mit 8 gültigen, unterschiedlichen Bau-ordnungen und Zonenplänen, was sehr aufwändig ist).
Der Gemeinderat und das Parlament stehen hinter dem Gemeinderichtplan in seiner heutigen Form. Daherist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, dass auch Sie dieser ausgewogenen Vorlage des Gemeinde-richtplans Ihr Vertrauen schenken.
Ihr Martin Laupper-MüllerGemeindepräsident Glarus Nord
Gemeindeversammlungsunterlagen (2. Teil)
Ausserordentliche Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus Nordvom Donnerstag, 2. Oktober 2014, 19.30 Uhr, linth-arena sgu, Näfels
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Bulletin November 2015
Gemeindeversammlungsunterlagen
Gemeindeversammlung 2/2015 der Gemeinde Glarus Nordvom Freitag, 27. November 2015, 19.30 Uhr, linth-arena sgu, Näfels
Geschätzte Stimmberechtigte der Gemeinde Glarus NordSehr geehrte Damen und Herren
Im Namen des Gemeinderates Glarus Nord lade ich Sie herzlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 ein.
Nebst der Abnahme der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Glarus Nord und deren selbstständigen öffentlich- rechtlichen Anstalten TBGN und APGN steht die Behandlung des Budgets 2016 im Zentrum der traktandierten Geschäfte. Die Ersatzwahl eines Delegierten in den Abwasserverband Glarnerland (AVG), die Genehmigung der Statutenänderung ebenfalls für den Abwasserverband AVG, die Nutzungsplanänderung Bitzi und der Überbauungs-plan «Panorama» Bitzi in Obstalden bilden die weiteren zu behandelnden Geschäfte. Der Gemeindeversammlung vorgelagert fand im Rittersaal des Freulerpalastes im feierlichen Rahmen die Aufnahme von 123 Jungbürgerinnen und Jungbürger mit Jahrgang 1999 statt. Wir heissen sie alle in unserer Bürgerschaft herzlich willkommen.
Die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Glarus Nord verläuft erfreulicherweise besser als Budget und Finanzplan es vorsahen. Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde schliesst bei einem Aufwand von CHF 70,7 Mio. und einem Ertrag von CHF 73,6 Mio. mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2,9 Mio. ab. Gegenüber dem Vorjahr verbessert sich das Ergebnis um CHF 5,9 Mio. und gegenüber Budget um CHF 4,3 Mio.TBGN und APGN schliessen ebenso erfreulich mit Unternehmenserfolgen ab: TBGN CHF 243‘013.95 und APGN CHF 36‘057.84.
Auch das Budget 2016 zeigt mit einem budgetierten Ertragsüberschuss von CHF 0,583 Mio. die positive finanzielle Entwicklung der Gemeinde. Dabei angedacht sind Bruttoinvestitionen von CHF 10,86 Mio. (netto CHF 7,486 Mio.), was einem Investitionsgrad von 15.9% entspricht. Damit investiert die Gemeinde bereits knapp über dem Durch-schnitt aller Schweizer Gemeinden. Leider ist der Selbstfinanzierungsgrad von 67% noch unter der angestrebten Ziel-grösse von durchschnittlich mindestens 80%. Ebenso noch nicht im Ziel ist das betriebliche Ergebnis (CHF -2,56 Mio.), das noch zu stark vom Finanzergebnis abhängig ist.
Bei ähnlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie bei weiterer hoher Kostendisziplin und Effizienzsteigerungen wie bisher, zeigt sich die positive finanzielle Entwicklung auch im Finanzplan (2017-2020), der in dieser Planungs-periode bei leicht ansteigenden Investitionen mit steigenden Ertragsüberschüssen rechnet. Dieser Planung zugrunde liegt die Annahme einer durchschnittlichen Ertragssteigerung von 1.5% bei einer gleichzeitigen durchschnittlichen Kostensteigerung von 1%.
Liebe Stimmberechtigte,Die Gemeinde Glarus Nord entwickelt sich zunehmend in die angestrebte Richtung einer starken autonomen Gemeinde. Es braucht aber auf allen Ebenen weiterhin grosses Engagement und Vertrauen, diesen Weg erfolgreich weiterzugehen. Mit Ihrer Teilnahme an der bevorstehenden Gemeindeversammlung haben Sie die Möglichkeit, auf diese Entwicklung entsprechend Einfluss zu nehmen.
Im Namen des Gemeinderates freue ich mich, Sie an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 um 19.30 Uhr in der linth-arena sgu persönlich begrüssen zu dürfen. Für Ihr Wohlwollen und Ihre Unterstützung danke Ihnen zum Voraus herzlich.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und freudige Zeit in dem nun bald zu Ende gehenden Jahr.
Herzlich,
Martin Laupper-MüllerGemeindepräsident Glarus Nord
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Gratisbus Der Stimmrechtsausweis gilt auf dem Busnetz Glarner Unterland / Kerenzerberg als Fahr-ausweis. Wir bitten Sie deshalb, von diesem Angebot Gebrauch zu machen und mit dem öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen. Bus ab Bilten: Bilten: Bahnhof ab 19.08 Bilten: Post / Gemeindehaus ab 19.10 Niederurnen: Ziegelbrückstrasse ab 19.16 Niederurnen: Ochsenplatz ab 19.17 Oberurnen: Feuerwehrplatz ab 19.20 Näfels: linth-arena sgu an 19.22
Seggenstrasse; - Niederurnen: Friedhof; - Oberurnen: im Horn, im Grütli.
Sprachform Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesen Versammlungsunterlagen beziehen sich gleichermassen auf beide Geschlechter.
Bus ab Mühlehorn: Mühlehorn: Bahnhof ab 18.38 Obstalden: Post ab 18.48 Filzbach: Post ab 18.52 Mollis: Post ab 19.04 Näfels-Mollis: Bahnhof ab 19.10 Näfels: linth-arena sgu an 19.13
Haltli, Kirchenplatz; - Näfels: Post, Freulerpalast, Letz, Schönegg. Nach Versammlungsende stehen Ihnen Ex-trabusse nach Oberurnen – Niederurnen – Bilten und nach Mollis – Filzbach – Obstalden – Mühlehorn zur Verfügung. Information zur Nutzungsplanung der Ge-meinde Glarus Nord Der Gemeinde Glarus Nord ist es ein grosses Anliegen, die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Nutzungsplanung aktiv zu informie-ren. Dafür wurden einige Themenschwerpunk-te definiert, zu denen laufend kurze Informa-tionsschreiben erarbeitet werden. Diese ent-halten aktuelle Mitteilungen und Hintergründe zu den gerade bearbeiteten Themen in der Ortsplanungskommission. Sie können diese ab Ende November auf www.glarus-nord.ch – Schnelleinstieg Ortspla-nung – Nutzungsplan-Verfahren einsehen. Auf Wunsch können die Informationsschreiben auch über die Gemeindekanzlei bezogen wer-den.
Bitte bringen Sie Ihren persönlichen Stimm-rechtsausweis, welchen wir Ihnen vorgängig zugestellt haben, an die Gemeindeversamm-lung mit.
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Traktanden: 1. Begrüssung und Mitteilungen 2. Ersatzwahl eines Delegierten in den Ab-
wasserverband Glarnerland AVG 3. Genehmigung der Statutenänderung des
der Gemeinde Glarus Nord 7. Genehmigung der Jahresrechnung 2014
der Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN
8. Genehmigung der Jahresrechnung 2014
der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN
9. Genehmigung Budget 2016 der Gemeinde
Glarus Nord 10. Varia Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 1999 Folgende Jungbürgerinnen und Jungbürger haben im Jahr 2015 das 16. Altersjahr erreicht bzw. werden dieses bis Ende Jahr noch errei-chen: Abadzic Jovana, Niederurnen Adduci Giulia, Niederurnen Adduci Alessia, Niederurnen Agushi Denis, Niederurnen Ameti Sara, Näfels Antunes dos Santos Claudio, Niederurnen Asagikozan Ramin, Niederurnen Asani Jetmir, Oberurnen Azemi Blinor, Bilten Ballarini Gabriele, Bilten Bärtsch Alexandra, Mollis Baumgartner Lukas, Niederurnen Beglinger Andrea, Mollis Berger Richard, Niederurnen Berger Layla, Mollis Bertsch Roman, Näfels Bey Selin, Niederurnen Bienvenu Joëlle, Oberurnen Blöchlinger Ronny, Bilten
1. Ausgangslage Per 30. September 2015 ist Hans Peter Schiesser als Fachstellenleiter Wasser / Ab-wasser aus der Verwaltung der Gemeinde Glarus Nord ausgetreten. Deshalb kann er die Gemeinde ab dem 01. Oktober 2015 nicht
mehr als Delegierter beim Abwasserverband Glarnerland AVG vertreten. Der Gemeinderat stellt deshalb der Gemeindeversammlung den Antrag, Urs Suter-Zimmermann, Fachstellen-leiter Objektbewirtschaftung bei der Gemeinde Glarus Nord, Oberurnen, als Delegierten der Gemeinde zu bestimmen. Für die Wahl von Urs Suter-Zimmermann, Oberurnen, ist gemäss Gemeindeordnung Art. 12 Ziff. 2 lit. e) die Stimmbürgerschaft zustän-dig. 2. Materielles Das Ersatzmitglied ist für den Rest der Amts-periode bzw. bis am 30. Juni 2018 zu wählen. Ausserdem muss es sich beim Ersatzmitglied um eine/n wählbare/n Einwohner/in der Ge-meinde Glarus Nord handeln, welche/r das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. 3. Antrag Der Wahlvorschlag für den Ersatz des Dele-gierten Hans Peter Schiesser, Mollis, in den Abwasserverband Glarnerland AVG lautet wie folgt: Urs Suter-Zimmermann, Fachstellenleiter
Objektbewirtschaftung der Gemeinde Gla-rus Nord, Oberurnen.
Weitere Kandidaten können vor der Wahl di-rekt an der Gemeindeversammlung vorge-schlagen werden. 3. Genehmigung der Statutenände- rung des Abwasserverbandes Glarnerland AVG 1. Ausgangslage Mit Schreiben vom 24. Juni 2015 teilte der Abwasserverband Glarnerland dem Gemein-derat mit, dass aufgrund der veränderten Aus-gangslage in Bezug auf das Thema "Bereini-gung der heutigen Tätigkeiten" eine Statuten-änderung notwendig wird. Ausgehend von den Diskussionen um die not-wendige Erweiterung des Zweckartikels des Abwasserverbandes zeigte sich, dass die bis-herige Fassung die heutigen Tätigkeiten nicht umfassend umschreibt. Der Vorschlag zum Artikel 3 gliedert sich in drei thematisch strikt getrennte Abschnitte. Absatz 1 behandelt den grundlegenden Zweck des Verbandes. Die übergeordnete Gesetzge-bung verlangt, dass Abwasser gereinigt und
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die dabei resultierenden Abfallstoffe korrekt behandelt werden. Dadurch ist dieser Absatz den anderen Absätzen übergeordnet. Der Arti-kel bezeichnet die unverzichtbaren Anlageteile und stipuliert die Pflicht zu deren Unterhalt und Erneuerung. Der Begriff Sonderbauwerke um-schreibt die Stapelbecken und Schächte, die für den Sammelkanal notwendig sind. Absatz 2 ergänzt die Pflichten des Verbandes mit dem fakultativen Recht. a) Aus wirtschaftlichen Überlegungen, die ei-
genen Anlagen effizienter auszunutzen; b) Energie aus erneuerbaren Quellen herzu-
stellen oder zurückzugewinnen und c) mittels technischer und organisatorischer
Massnahmen die dazu notwendigen Vo-raussetzungen zu schaffen.
Die Formulierung „Verarbeitung weiterer Stoffe und Materialien“ erlaubt dem Verband, auch Stoffe wie zum Beispiel Fettabscheider-Rückstände, für die Verarbeitung in der Klär-schlammbehandlung anzunehmen, welche für die Gasproduktion sehr interessant sind. Absatz 3 (unverändert) beschreibt, was explizit nicht Aufgabe des Verbands ist. Zusammen mit der Direktion des Innern des Kantons Glarus wurde ein Textentwurf ausge-arbeitet. Dieser Textentwurf genehmigte die Delegiertenversammlung des AVG am 9. Juni 2015. 2. Materielles Art. 40 des Gemeindegesetzes sowie Art. 13 lit. k) der Gemeindeordnung Glarus Nord wei-sen die Zuständigkeit von Statutenänderungen bei Zweckverbänden den Stimmberechtigten zu. Zur Beschlussfassung wird das Geschäft dem Gemeindeparlament und anschliessend der Gemeindeversammlung unterbreitet. Folgende Anpassungen in den Statuten vom 1. Januar 2013 werden beantragt: Art. 3 - Zweck des Verbandes (bisher): 1 Der Verband bezweckt die Sammlung und
Reinigung des im Einzugsgebiet des Ver-bandes anfallenden Abwassers. Dies wird durch den Bau, Betrieb, Unterhalt und Er-neuerung der Verbandsanlagen, namentlich der Kläranlage in Bilten, der Sammelkanä-le, welche für den Anschluss der Mitglie-dergemeinden und wichtigen Ortsteile an
die Kläranlage erforderlich sind, und der Sonderbauwerke erreicht.
2 Der Verband kann weitere organisatorische und technische Massnahmen treffen oder unterstützen, die geeignet sind, die Abwas-serbehandlung in den Verbandsanlagen zu fördern, zu verbessern oder zu ergänzen. Dies schliesst alle erforderlichen Mass-nahmen, namentlich auch Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Gesellschaften mit ein, die einem wirtschaftlicheren Betrieb der Ver-bandsanlagen dienen.
3 Nicht unter den Verbandszweck fallen Vor-behandlungsanlagen für Industrieabwasser.
Art. 3 - Zweck des Verbandes (neu): 1 Der Verband bezweckt die Sammlung und
Reinigung des im Einzugsgebiet des Ver-bandes anfallenden Abwassers sowie die Verarbeitung und Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle. Dies wird durch den Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der Verbandsanlagen, namentlich der Kläranla-ge in Bilten, der Sammelkanäle, welche für den Anschluss der Mitgliedergemeinden und wichtigen Ortsteile an die Kläranlage erforderlich sind, und der Sonderbauwerke und der Verarbeitungsanlagen für Klär-schlamm erreicht.
2 Der Verband kann weitere ausserdem or-ganisatorische und technische Massnah-men treffen oder unterstützen, welche die geeignet sind, die Auslastung der Ver-bandsanlagen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs derselben zu fördern, zu ver-bessern oder zu ergänzen Abwasserbe-handlung in den Verbandsanlagen. Dies umfasst insbesondere die Behandlung und Verarbeitung weiterer Stoffe und Materia-lien in den eigenen Anlagen und die Pro-duktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Energierückgewinnung oder die Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Ge-sellschaften schliesst alle erforderlichen Massnahmen, namentlich auch Beteiligun-gen an öffentlich-rechtlichen Körperschaf-ten oder privatrechtlichen Gesellschaften mit ein, die einem wirtschaftlicheren Betrieb der Verbandsanlagen dienen.
3 Nicht unter den Verbandszweck fallen Vor-behandlungsanlagen für Industrieabwasser.
Art. 43 – Inkrafttreten (bisher): Diese Statuten treten mit der Annahme durch die zuständigen Organe der Mitgliedgemein-den sowie der Genehmigung durch die zu-
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ständigen Behörden der Vertragskantone am 01. Januar 2013 in Kraft. Sie ersetzen diejeni-gen vom 05. Oktober 2010. Art. 43 - Inkrafttreten (neu): Diese Statuten treten mit der Annahme durch die zuständigen Organe der Mitgliedgemein-den sowie der Genehmigung durch die zu-ständigen Behörden der Vertragskantone am 01. Januar 2016 in Kraft. Sie ersetzen diejeni-gen vom 01. Januar 2013. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 09. September 2015 beschlossen, die Statu-tenänderung des Abwasserverbandes Glarner-land AVG in positivem Sinne zur Genehmigung an das Gemeindeparlament zu überweisen. 3. Beratung der Vorlage im Parlament 3.1 Plenum Im Gemeindeparlament war die Vorlage unbe-stritten, Eintretensdebatte wie auch Detailbera-tung verliefen diskussionslos. Das Parlament hat der Statutenanpassung in Artikel 3 ein-stimmig zugestimmt. 4. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 09. bzw. 24. Septem-ber 2015 beschlossen, die Änderung der Sta-tuten wie vorgenannt dargelegt, in positivem Sinne zur Genehmigung an die Gemeindever-sammlung zu überweisen. Die vollständigen Statuten des Abwasserver-bandes Glarnerland AVG (gültige und neue Version) können auf der Homepage der Ge-meinde bei den übrigen Versammlungsunter-lagen jederzeit eingesehen und heruntergela-den werden oder in Papierform bei der Ge-meindekanzlei (058 / 611 70 11) telefonisch bestellt werden. 5. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt: 1. Die Ergänzung durch Abs. 1 und 2 in
Artikel 3 der Statuten des AVG sei zu ge-nehmigen;
2. Die Änderung in Artikel 43 (Inkrafttreten) der Statuten des AVG sei zu genehmi-gen.
Beilagen: - keine
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4. Änderung Nutzungsplan Bitzi Obstalden
1. Ausgangslage Die Genossame Obstalden als Eigentümerin der Parzelle Nr. 99, GB Obstalden, vertreten durch die Projektverfasser Spaeltyschiesser GmbH, Netstal, beantragen bei der Gemeinde Glarus Nord die Umzonung einer Teilfläche dieser Parzelle Nr. 99 in Obstalden von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE in die Wohnzone W2. Parallel zur Teilrevision der Ortsplanung erfolgt die Erarbeitung des Über-bauungsplanes „Panorama“. Die Genehmi-gung des Überbauungsplanes ist nur möglich, wenn vorgängig die Nutzungsplanänderung genehmigt wird. Die heutige Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE erstreckt sich über die Parzellen Nrn. 534, 265, 403, 451 (teilweise), 455 (Bau-rechtsparzelle innerhalb Parz. Nr. 99) und eine Teilfläche der Parzelle Nr. 99. Auf diesen Par-zellen befinden sich die beiden Schulhäuser. Die Zone OE wurde damals in dieser Grösse ausgeschieden, damit eine spätere Erweite-rung der Schulanlagen bei Bedarf möglich ist. Aufgrund einer detaillierten Prüfung im Zu-sammenhang mit den Arbeiten am Überbau-ungsplan „Panorama“ zeigte sich, dass eine Erweiterung der Schulanlagen ohne die Teil-fläche der Parzelle Nr. 99 östlich der Parz. Nr. 403 möglich ist und die Zone OE in diesem Ausmass nicht mehr benötigt wird. Zudem liegt eine Studie „Erweiterung Primarschule 8758 Obstalden“ vor (Verfasser: Jung Architektur, 2. Mai 2014). Die Studie kommt zum Schluss, dass eine Erweiterung der Schulanlagen im Bereich der Parzelle Nr. 455 (Baurechtsparzel-le innerhalb Parz. Nr. 99), GB Obstalden, vor-zuziehen sei. Es sind am Standort östlich der Parz. Nr. 403 auch keine weiteren öffentlichen Interessen vorhanden, welche einen Bedarf für die Zone OE begründen würden. Daher kann die Zone OE verkleinert und die Teilfläche östlich der Parzelle Nr. 403 der Wohnzone W2 zugeschlagen werden. Die Fläche weist eine Grösse von 1‘045.20 m2 auf. Auf dem umzuzonenden Teil der Parz. Nr. 99, Bitzi, Obstalden, der Genossame Obstalden und weiteren Teilflächen der Parz. Nr. 99, die bereits heute in der Zone W2 sind, ist die Er-stellung einer Überbauung vorgesehen. 1.1 Ergebnisse Mitberichte Das Ressort Liegenschaften hat den Prozess mitbegleitet und die Studie zur Weiterentwick-lung der Schule Obstalden in Auftrag gegeben. Nachdem die Studie zum Schluss kommt, dass der Schulstandort an einer anderen Stelle bes-ser gesichert werden kann, beurteilt das Ressort die Umzonung positiv.
1.2 Kantonale Stellungnahmen (Vorprüfung) Das Departement hat bereits anlässlich der Vorprüfung vom 12. September 2014 nach Art. 24 bzw. Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes eine Genehmigung der Zonen-planänderung in Aussicht gestellt. Die Vorbe-halte und Empfehlungen der Vorprüfung sind mit der Überarbeitung nach der Mitwirkung berücksichtigt worden. Die Vorbehalte betra-fen:
Für das Genehmigungsverfahren ist eine Berichterstattung gemäss Art. 47 des RPV einzureichen. Dieser Bericht ist im Pla-nungs- und Mitwirkungsbericht enthalten.
Die Gemeinde hat – wenn immer möglich – mit den Grundeigentümern Verträge abzu-schliessen, die den Planungswertausgleich, die fristgerechte Überbauung oder Ähnli-ches regeln. Der Vertrag muss für die Ge-nehmigung der Zonenplanänderung vorlie-gen.
Die Überarbeitung der Gefahrenkarten auf Gemeindegebiet Glarus Nord und damit auch für die Ortschaft Obstalden ist abgeschlossen. Im geltenden Zonenplan sind keine Gefahren-zonen verzeichnet. Gemäss den zur Verfügung stehenden Daten des Kantons liegen einige Teilflächen am Rand des Überbauungsplanpe-rimeters im gelben Gefahrengebiet (Gebiet mit geringer Gefährdung in Bezug auf ein 300-jährlich wiederkehrendes Rutsch- und Lawi-nengefahrengebiet). Gemäss Stellungnahme zur Vorprüfung stellt die Abteilung Wald und Naturgefahren klar, dass das betroffene Gebiet durch die geplante Bebauung aus der Gefähr-dung entlassen würde. 1.3 Stellungnahmen Dritter Während der Mitwirkung vom 7. August 2014 bis zum 27. August 2014 sind zwei Stellung-nahmen eingegangen. Während der öffentli-chen Auflage vom 30. April 2015 bis zum 1. Juni 2015 sind keine Einsprachen eingegan-gen. 2. Materielles 2.1 Anpassung Nutzungsplanung Gemäss dem geltenden Zonenplan liegt die Parz. Nr. 99 in unterschiedlichen Zonen. Der südliche Bereich oberhalb der Strasse „Obere Bitzi“ befindet sich in der Zone W2, wie auch der östlichste Teil der Parzelle. Der nördliche und somit restliche Teil der Parzelle befindet sich hingegen in der Zone OE bzw. in der Kernzone (Bereich Bushaltestelle). Die Teilflä-che Ost, angrenzend an Parz. Nr. 403, soll von der Zone OE neu der Zone W2 zugewiesen werden. Die Fläche weist eine Grösse von 1‘045.20 m2 auf.
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Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt über die Strassen „Obere Bitzi“ und Hütten-bergstrasse mit Anschluss an die Kerenzer-bergstrasse. Das zu erwartende Verkehrsauf-kommen aufgrund der zusätzlichen Wohnein-heiten ist als gering einzustufen. Aus der Um-zonung sind aus umwelttechnischer Sicht kei-ne Nachteile zu erwarten. 2.2 Planungsmehrwertabschöpfung Gemäss Art. 33 RBG ist die Gemeinde ver-pflichtet, bei Ein-, Aus- und Umzonungen der Grundstücke verwaltungsrechtliche Verträge abzuschliessen, welche den Planungswert-ausgleich, die fristgerechte Überbauung, ein allfälliges Kaufrecht der Gemeinde oder Ähnli-ches regeln. Die Fläche, welche neu von der Zone OE in die Wohnzone W2 umgezont wird, umfasst 1‘045.20 m2. Die Mehrnutzung, wel-che mit dem Überbauungsplan möglich wird, ist die Erhöhung der Ausnützungsziffer um 10% von 0.45 auf 0.495. Der daraus resultie-rende Mehrwert lässt sich auf Basis der er-wähnten Werte mit einer Mehrnutzfläche von ca. 273 m2 Geschossfläche (GF) beziffern. Die Gemeinde hat die Verhandlungen mit den Interessenten betreffend Planungsmehr-wertabschöpfung zur vorliegenden Zonenplan-revision und zur Absicherung der Verfügbarkeit parallel zum Umzonungsverfahren aufgenom-men. 3. Erläuterungen Gemäss dem durch die Gemeindeversamm-lung vom 02. Oktober 2014 erlassenen Ge-meinderichtplan (GRIP) befindet sich das Pla-nungsgebiet im Wohn- und Mischgebiet. Die Wohn- und Mischgebiete umfassen die primär auf das Wohnen und die Mischnutzung (Ar-beitsplätze ohne störende Emissionen) ausge-richteten Baugebiete. Die Bebauungsdichte innerhalb dieser Gebiete soll schrittweise er-höht werden. Eine Differenzierung bezüglich Verdichtung zwischen den Ortschaften und Quartieren ist möglich. Dies soll mittels Son-dernutzungsplanungen (Überbauungsplan) sichergestellt werden. Dafür sind die Gestal-tungsberatung und die Gestaltungskommission beizuziehen. Die beantragte Umzonung entspricht im Grundsatz dem Gemeinderichtplan und erfolgt in Übereinstimmung mit dem vom Gemeinde-rat Glarus Nord verabschiedeten Bericht zur räumlichen Entwicklungsstrategie. 4. Beratung der Vorlage im Parlament 4.1 Kommission Die Bau-, Raumplanungs- und Verkehrskom-mission, unter der Leitung von Vizepräsidentin Ann-Kristin Peterson, Niederurnen, hat sich an
der Sitzung vom 27. August 2015 mit der Vor-lage befasst. Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung konnte die Kommission keine Gründe feststellen, welche gegen die geplante Umzonung sprechen würden. Die einzigen Bedenken betrafen den Neubau von Wohnraum in unmittelbarer Nähe von Schulan-lagen, was eventuell zu späteren Lärmklagen der zukünftigen Bewohner führen könnte. Grundsätzlich aber unterstützte die BRVK die Anträge des Gemeinderates und beantragte dem Gemeindeparlament, diesen unverändert zuzustimmen und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. 4.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestritten und auch die Detailberatung verlief diskussionslos. Das Gemeindeparlament stimmte den Anträ-gen des Gemeinderates einstimmig und un-verändert zuhanden der Gemeindeversamm-lung zu. 5. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 27. August bzw. 24. September 2015 beschlossen, die Zonen-planänderung des Nutzungsplans „Bitzi“ Obstalden in positivem Sinne zur Genehmi-gung an die Gemeindeversammlung zu über-weisen. 6. Während der Auflagefrist eingereichte Anträge Gemäss Art. 52 GG und Art. 18 GO sind Ab-änderungsanträge bei Nutzungsplanänderun-gen spätestens 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung beim Gemeinderat einzureichen. Die Auflagefrist dauerte vom 22. bis 29. Okto-ber 2015. Sämtliche Planunterlagen lagen während den Schalteröffnungszeiten in Näfels auf und wurden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Folgender Antrag wurde eingereicht: 6.1 Antrag von Walter Schaub-Weber,
Obstalden, und 82 mitunterzeichnen-den Personen von Obstalden (50), Filz-bach (24), Mühlehorn (7) und Niederur-nen (1)
Die Antragsteller verlangen in ihrer Eingabe vom 27. Oktober 2015 (Datum des Schrei-bens) das Folgende: Die „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE“ östlich des Basisstu-fen-Schulhauses (Parz. 99) soll erhalten blei-ben und nicht in die Wohnzone W2 umgezont werden.
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Begründung (zusammengefasst bzw. gekürzt; vollständiger Antrag siehe Beilage 3): 1. Auf dem Kerenzerberg sind z.Z. mehr als
20 Wohnungen / Häuser in Planung oder bereits im Bau. Es muss also mit einem Bevölkerungswachstum gerechnet werden.
2. Durch den Zuzug von Familien mit Kindern sind die Schülerzahlen (Basisstufe bis 6. Klasse) rapide auf 100 angestiegen und die Schulräume sind vollständig belegt.
3. Der Spielplatz und die Fussballwiese, die beide auch ausserhalb der Schulzeit von Familien aus dem Dorf genutzt werden, sind viel zu klein.
4. Mit der geplanten Überbauung ist mit einem Zuzug von bis zu 7 Familien in nächster Nähe des Schulhauses zu rechnen.
5. Die letzte Landreserve der Schule wird preisgegeben und ist damit für die Schule für immer verloren.
6. Vom Entscheid betroffen ist die ganze Be-völkerung von Kerenzen und nicht nur die Genossame Obstalden, die den Antrag ge-stellt hat.
Stellungnahme Gemeinderat (im Sinne der Beschlüsse des Parlaments): Die Studie der Jung Architektur GmbH, Näfels, kommt zum Schluss, dass bei einem konkreten Erweiterungsbedarf der heute für den Werkun-terricht genutzte und baufällige Pavillon (Bau-rechtsparzelle Nr. 455) mit einem Neubau ersetzt werden sollte. In einem Neubau könn-ten erdgeschossig die Werkräume und im 1. Und 2. Obergeschoss je zwei Unterrichtsräu-me mit angegliederten Gruppen- und Neben-räumen aufgenommen werden. Der Spielplatz und die Fussballwiese sind von der Umzonung nicht betroffen. Sie könnten auch im Falle eines Neubaus in demselben Umfang wie heute weiter genutzt werden. Die Fläche, die umgezont werden soll, befindet sich in starker Hanglage und eignet sich zu-dem weder als Spielplatz noch als Fussball-wiese. Die Schulanlage bedarf aus den oben genannten Gründen keiner weiteren Landre-serve. Die fragliche Landfläche ist nicht im Eigentum der Gemeinde und kann nicht als Landreserve betrachtet werden. Gemäss Ge-meindeordnung werden alle Zonenplanrevisio-nen der Gemeindeversammlung zum Ent-scheid vorgelegt. Damit werden die Interessen aller Einwohnenden der Gemeinde berücksich-tigt. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die beantragte Umzonung im Grundsatz dem Gemeinderichtplan entspricht und auch mit dem vom Gemeinderat Glarus Nord verab-schiedeten Bericht zur räumlichen Entwick-lungsstrategie übereinstimmt. Mit der geplan-ten Überbauung, die durch die Umzonung ermöglicht wird, soll die Entwicklung der Ort-
schaften am Kerenzerberg, insbesondere der Ortschaft Obstalden, gestärkt werden. Stellungnahme Schulkommission (im Sinne der Beschlüsse des Parlaments): Die vorliegende Umzonung wurde anlässlich einer ausserordentlichen Schulkommissions-sitzung am 26.08.2015 behandelt. Im Zentrum stand dabei für die Schulkommission die Klä-rung, ob durch den Wegfall des besagten Are-als, der Schule zukünftig allenfalls benötigter Wachstumsraum entzogen oder die Qualität an diesem Schulstandort eingeschränkt wird. Das Ziel der Schulkommission bleibt es wei-terhin, den neu geschaffenen zentralen Schul-standort in Obstalden qualitativ zu stärken und damit eine zentrale Voraussetzung zu erfüllen, um langfristig die Schülerzahlen auf dem Ke-renzerberg zu stabilisieren. Dieses Vorhaben entwickelt sich erfreulich: Dies zeigen die überdurchschnittlich wachsen-den Schülerzahlen (rund 4.5%/Jahr) vom Schuljahr 11/12 (81 Kinder) bis Schuljahr 15/16 (96 Kinder) eindrücklich. Vor dieser posi-tiven Entwicklung gilt es zu beurteilen, welches Niveau (Anzahl) an Kinder langfristig erreicht und auch gehalten werden kann. Ebenso wichtig wie die Qualität der Schule ist die Anzahl an neuen Schülern. Dies befindet sich in direkter Abhängigkeit zum Verfügung stehenden Siedlungs- und Siedlungsentwick-lungsraum auf dem Kerenzerberg. Dieser Raum ermöglicht nur ein bestimmtes Mass an nachhaltigem Wachstum. Auf dem Weg dahin müssen bei den Kindern Jahrgangsspitzen (105 bis 120) bis hin zum langfristig stabilen Niveau an Kinderzahlen (100 bis 110 Kinder) abgedeckt werden. Fazit: Das zukünftige Niveau und somit die Anzahl an Kindergarten- und Primarschulkin-dern kann am Standort Obstalden – trotz Frei-gabe von Land für private Bauten – langfristig sichergestellt werden. Die Beschulung könnte, mit bis zu 150 Kindern sogar weit über das prognostizierte stabile Niveau und die zu er-wartenden Jahrgangsspitzen sichergestellt werden. Dabei werden nachhaltig notwendige Erweite-rungen des Schulraumes zuerst innerhalb der bestehenden Gebäude vorgenommen; dann durch ein zusätzliches Gebäude. Dieses zu-sätzliche Gebäude käme aufgrund des Ge-samtbildes sowie dem Zugang nicht hinter das „Realschulhaus“ zu liegen. Vielmehr würde ein allfälliges neues Schulhaus im Raum der heu-tigen Holz-/Metallwerkstatt realisiert.
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7. Anträge gemäss den Beschlüssen - des Parlaments vom 24. September
2015 (Ziffern 2 bis 4); - des Gemeinderates vom 02. November
2015 (Ziffer 1). 1. Der Abänderungsantrag (gestellt von Wal-
ter Schaub-Weber, Obstalden, und 82 mitunterzeichnenden Personen, die „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE“ östlich des Basisstufen-Schulhauses (Parz. 99) solle erhalten bleiben und nicht in die Wohnzone W2 umgezont werden, sei abzulehnen.
2. Der Zonenplanänderung des Nutzungs-plans „Bitzi“, Obstalden, von der Zone öf-fentliche Bauten und Anlagen OE in die Wohnzone W2 gemäss den unterbreiteten Unterlagen sei zuzustimmen (Parzelle Nr. 99, GB Obstalden, 1‘045.20 m2).
3. Der Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 27. April 2015 sei zur Kenntnis zu nehmen.
4. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Beilagen 1. Zonenplan 1:1000 vom 27.04.2015; 2. Planungs- und Mitwirkungsbericht vom
27.04.2015 3. Abänderungsantrag von Walter Schaub-
Weber, Obstalden, und 82 mitunterzeich-nenden Personen vom 27.10.2015
Auf der Homepage abrufbar: Antrag Gemeinderat an Parlament vom
28.08.2015; Kommissionbericht BRVK vom
04.09.2015
Die erwähnten Unterlagen zur diesem Traktandum können Sie jederzeit auf unserer Homepage www.glarus-nord.ch herunterladen
oder auf Anfrage bei der Gemeindekanzlei (Tel. 058 611 70 11 oder E-Mail
[email protected]) bestellen. Wir senden Ihnen die Dokumente gerne zu.
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ObstaldenObstalden
ÄnderungsplanInformationsplan
Änderungsplan
Hinweise
Änderungen integriert im rechtsgültigen Zonenplan
Informationsplan
Festsetzungen (bilden Gegenstand der Zonenplanrevision)
tet. Am Ende des Wendehammers „Obere Bitzistrasse“ befindet
sich ein Wasseranschluss, der das Teilstück der Parzelle Nr. 99
mit Wasser versorgen kann. Sollte dieser dem Erfordernis nicht
genügen, sind weitere Anschlüsse direkt an die vorhandene Hyd-
rantenleitung machbar. Somit kann das Gebiet als wassertech-
nisch erschlossen betrachtet werden.
- Die Fachstelle Abwasser bestätigt, dass durch die bestehende Ab-
wasserleitung über die Parzelle Nr. 262, das betroffene Gebiet ab-
wassertechnisch als erschlossen betrachtet werden kann.
5.3 Mitwirkungsverfahren
Die Vorlage wurde am 04.08.2014 im Rahmen der Information und
Mitwirkung nach Art. 7 RBG publiziert und aufgelegt. Das Mitwir-
kungsverfahren dauerte vom 07.08.2014 bis am 27.08.2014.
Es sind zwei Einwendungen mit folgenden Anträgen eingegangen:
Antrag Einwender Begründung Einwender Beurteilung Gemeinde/STW AG für Raumplanung
Es sei von einer Teilrevision der Ortsplanung Bitzi abzusehen bzw. diese abzulehnen, und es sei der Überbauungsplan Panorama Bitzi abzulehnen sowie somit der geltende Überbauungsplan Bitzi unverändert zu belassen.
_ Das Verfahren wird bemängelt. Die Genosssame Obstalden habe keinerlei Entscheide betreffend Zustimmung zur Umzonung gefällt. Es seien keine veränderten Verhältnisse gegeben. _ Der Planungs- und Mitwirkungsbericht sei äussert dürftig und lasse den Schluss zu, dass zur Zeit eine Umzonung nicht als geboten erscheine. _ Die Studie Jung vom 02.05.2014 sei als unzutreffend zu erachten. Eine Auseinandersetzung mit der Studie Jung sei nicht möglich gewesen, da diese nicht auflag. Das öffentliche Interesse an einer Erweiterung der Schule sei höher zu gewichten als die Schaffung von zwei Bauplätzen für Einfamilienhäuser (insbesondere nachdem Obstalden als Schulzentrum bestimmt worden sei). Es seien bereits anderwo genügend Bauplätze für Einfamilienhäuser vorhanden.
_ Das Verfahren wurde korrekt eingeleitet und vorangetrieben. Im Rahmen der Mitwirkung erhielt die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen. Am 15.01.2015 hat eine Versammlung der Genossame Obstalden stattgefunden, welche dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt hat. _ Veränderte Verhältnisse sind ausgewiesen, was auch in der Vorprüfung durch das Departement Bau und Umwelt bestätigt wurde. Im Sinne eines Vermeidens von Baulandhortung soll die Entwicklung des Gebiets vorangetrieben werden.Die Nachfrage an Wohnraum ist im vorliegenden Fall von grösserem öffentlichen Interesse als die Schaffung neuer öffentlicher Bauten und Anlagen. _ Der Nachweis liegt vor, dass eine Schulhauserweiterung im Westen (Parz. Nr. 455) sinnvoller ist. Die Nachfrage an öffentlichen Bauten und Anlagen ist auf der fraglichen Teilflächen nicht gegeben. Die Studie Jung vom 02.05.2014 ist eine Fachstudie von Experten, welche nicht der Mitwirkung unterzogen werden muss. Sie ist Bestandteil der Schulraumplanung der Gemeinde (Objektstrategie).
Bei einer Umzonung im Gebiet Bitzi ist zu prüfen, ob die Häuser der Unteren Bitzi von der Wohn- und Gewerbezone in die Wohnzone umgezont werden sollen.
_ Der Schreinereibetrieb wurde aufgehoben, mit einer künftige Nachfrage für störende Betriebe sei nicht zu rechnen.
_ Die Zonenzuweisung angrenzender Gebiete wird im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung überprüft. Angestrebt werden im Grundsatz Mischnutzungen. Eine Umzonung von der Wohn- und Gewerbezone in die Wohnzone würde dieser Zielsetzung widersprechen. _ Die Wohnzone 2 bedarf der Lärmempfindlichkeitsstufe II. Aufgrund der Larmimmissionen der Kerenzerbergstrasse ist das Gebiet in der Wohn- und Gewerbezone zu belassen (Lärmempfindlichkeitsstufe III).
Der Gemeinderat beschloss am 27.08.2015 die Freigabe der Vorlage
zuhanden der Verabschiedung durch das Gemeindeparlament.
5.7 Beschluss Gemeindeparlament
Das Gemeindeparlament hat die Vorlage am 24.09.2015 zuhanden der
Gemeindeversammlung verabschiedet.
5.8 Beschluss Gemeindeversammlung nach Art. 27 RBG
An der Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 wurde die Vorlage den
Stimmbürgern zur Beschlussfassung unterbreitet und verabschiedet.
5.9 Genehmigungsverfahren nach Art. 28 RBG
Die Unterlagen werden zur Genehmigung beim Departement einge-
reicht.
Chur, 28.10.2015 / Christoph Zindel, Martin Reich, Benjamin Aebli
Beilage 2: Planungs- und Mitwirkungsbericht
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Beilage 3: Abänderungsantrag
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Beilage 3: Abänderungsantrag
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5. Überbauungsplan „Panorama“ Bitzi Obstalden
1. Ausgangslage Die Spaeltyschiesser GmbH, Netstal, beab-sichtigt, auf dem Areal der Genossame Obstalden in der Bitzi in Obstalden eine Über-bauung zu realisieren. Im Bereich der Hütten-bergstrasse und Obere Bitzi soll ein Mehrfami-lienhaus (Baubereich A) mit vier Wohnungen realisiert werden. Im Bereich des Wendeham-mers sind drei Einfamilienhäuser (Baubereiche B, C, D) geplant. Für das Gebiet besteht bereits ein gültiger Überbauungsplan. Der Überbauungsplan „Bit-zi“ wurde im Jahr 1992 durch die Gemeinde-versammlung Obstalden erlassen und im Jahr 1999 überarbeitet. Im Zeitraum seit der Erstel-lung wurden bisher sechs der zehn geplanten Einheiten realisiert. Aufgrund der engen Vor-gaben des Überbauungsplans „Bitzi“ hinsicht-lich realisierbarer Bruttogeschossflächen, Aus-richtung und Gestaltung der Bauten sowie der teils schwierigen Erschliessungssituationen kann der Überbauungsplan „Bitzi“ als nicht mehr zeitgemäss bewertet werden. Eine Reali-sierung der noch nicht bebauten Flächen ge-mäss den bestehenden Überbauungsplanvor-schriften scheint gemäss den Projektverfas-sern problematisch. Für die erstellten Bauten behält der bestehende Überbauungsplan „Bit-zi“ weiterhin Gültigkeit. Im Perimeter des Überbauungsplans „Panorama“ werden die Vorschriften des Überbauungsplanes „Bitzi“ durch die neuen Sonderbauvorschriften er-setzt. Die entsprechenden Bereiche sind im Situationsplan zum Überbauungsplan „Pano-rama“ gekennzeichnet. Nach Vorgesprächen mit der Gestaltungs-kommission der Gemeinde erfolgten die Ein-gabe des Überbauungsplanes am 29. Juli 2014 und die öffentliche Auflage zur Informa-tion und Mitwirkung vom 07. bis 27. August 2014. Ende September konnte der Mitwir-kungsbericht der Gemeinde den Projektverfas-sern zugestellt werden. Aufgrund der verschie-denen Prüfberichte, der Stellungnahme der Gestaltungskommission, Stellungnahmen von Dritten und der kantonalen Vorprüfung wurde der Überbauungsplan überarbeitet. Die öffent-liche Auflage mit Einsprachemöglichkeit fand vom 30. April 2015 bis am 01. Juni 2015 statt. 2. Inhalte Überbauungsplan Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar an den Dorfkern. Nordwestlich befinden sich die bei-den Schulhäuser sowie der Sportplatz der Schulanlage Obstalden. Das Planungsgebiet des Überbauungsplans „Panorama“ ist der Wohnzone W2 zugewie-
sen. Die Ausnützungsziffer für die Zone W2 wird von 0.45 auf 0.495 (mit Überbauungsplan max. zusätzlich 10%) angehoben, was gemäss Bauordnung Obstalden für Überbauungspla-nungen zulässig ist. In die Berechnung fliesst dabei die im Situationsplan zum Über-bauungsplan als Nutzungstransfer bezeichnete Fläche (890 m2) ein. Die entsprechende Aus-nützung kann im Rahmen des Überbauungs-plans „Panorama“ auf die Baubereiche transfe-riert werden. Eine spätere Überbauung der Fläche „Nutzungstransfer“ ist damit ausge-schlossen. Dem Wohnen verträgliches Gewer-be ist zulässig. Verkaufsflächen sind nicht zulässig. Bei Hochbauten sind einzig Satteldächer zu-lässig. Die Giebelausrichtung des Richtprojekts ist verbindlich. Dadurch sollen die Einfamilien-häuser in den Dialog mit den Bauten der unte-ren Bitzistrasse treten; das Mehrfamilienhaus orientiert sich am neuen Schulhaus. Bei Klein-bauten sind auch Flachdächer zulässig. Die Gebäudehüllen der Hochbauten innerhalb der Baubereiche entsprechen dem gültigen MINERGIE-Standard oder einer ökologisch gleichwertigen Lösung. Einfamilienhäuser Aufgrund der in diesem Bereich ortstypischen Bebauung sind im östlichen Teil drei Einfamili-enhäuser vorgesehen. Sie orientieren sich an der Bebauungsstruktur der unteren Bitzi. Zur Bitzistrasse treten die Gebäude lediglich mit einem Vollgeschoss in Erscheinung. Gemäss Richtprojekt bieten die Häuser auf Ebene der Bitzistrasse neben dem Sitzplatz einen durch-gehenden Koch- und Essbereich und eine separat erschlossene Doppelgarage. Auf der Höhe des unteren Vollgeschosses ist jeweils eine Terrasse vorgesehen, im Untergeschoss verfügen die Häuser über einen direkten Zu-gang zum Garten mit Aussensitzplatz. Somit bieten die Einfamilienhäuser ausreichend Platz für kinderreiche Familien und können mit ihrem einfachen Raumkonzept optimal an die Be-dürfnisse der zukünftigen Bewohner angepasst werden. Das Integrieren einer Einliegerwoh-nung ist gestattet. Mehrfamilienhaus Das Mehrfamilienhaus ist gemäss Richtprojekt als Zweispänner mit halbgeschossig versetz-ten Etagen ausgebildet und nimmt so den na-türlichen Verlauf des Terrains auf. Die Längs-fassaden sind durch einen Versatz zwischen den Baukörpern gegliedert. Beide Gebäudetei-le verfügen über ein Untergeschoss sowie zwei Vollgeschosse mit insgesamt vier Wohnungen. In den Untergeschossen finden sich neben dem Eingangsbereich die den Wohnungen zugehörigen Garagen sowie die Technik- und Bewohnerkeller. Alle Wohnungen sind als Ge-
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schosswohnungen geplant und verfügen über einen durchgehenden Wohn-/Essbereich mit jeweils nord- und südseitiger Ausrichtung. Erschliessung / Parkierung Die Erschliessung erfolgt von der Hüttenberg-strasse kommend über die bestehende Bit-zistrasse. Die Stichstrasse Obere Bitzi ist als Sackgasse ausgebildet und bietet sich als Spielstrasse an. Die im Plan bezeichneten Erschliessungsbereiche dienen der Feiner-schliessung der jeweils unmittelbar angren-zenden Baubereiche bzw. der entsprechenden Hochbauten und deren Parkierung. Bei jedem Einfamilienhaus ist eine separate Doppelgarage vorgesehen. Die Erschlies-sungsbereiche der Einfamilienhäuser können zudem als Flächen für den privaten Aufenthalt der jeweiligen Einfamilienhäuser dienen. Jeder Wohneinheit im Mehrfamilienhaus ste-hen zwei Abstellplätze zur Verfügung, wovon einer gedeckt ausgeführt wird. Für Besucher des Mehrfamilienhauses sind mindestens zwei oberirdische Abstellplätze vorgesehen. Im Mehrfamilienhaus innerhalb des Baube-reichs A wird zudem pro Zimmer mindestens 0.75 Veloabstellplätze erstellt, davon ein an-gemessener Teil als sichere, abschliessbare Abstellplätze. Der Freiraum des Überbauungsplans „Pano-rama“ gliedert sich in den Umgebungsbereich, die Aufenthaltsbereiche, die privaten Aussen-bereiche sowie die Erschliessungsbereiche. Wird die Überbauung in Etappen realisiert, ist die Umgebungsgestaltung nach jeder Etappe so auszubilden und abzuschliessen, dass die Überbauung als fertigerstellt in Erscheinung tritt. 3. Stellungnahme der Gestaltungskom- mission (27. Mai / 24. Juni 2014) Die Suche nach gemeinsamen Elementen mit der bestehenden Bebauung und der Bauten untereinander wird begrüsst. Die Volumen und deren Setzung sind nachvollziehbar. Die Ein-ordnung in die Hanglage erfolgt durch in der Höhe gestaffelte Mauern, welche durch die Besitzer individuell begrünt werden können. Die Aufenthaltsbereiche werden mit Sitzgele-genheiten und schattenspendenden Bäumen gestaltet. Öffentliche Bereiche entstehen süd-lich des bestehenden EFH auf Parz. 654 und westlich des neuen MFH. Die Vorplätze erhal-ten durch ihre Lage an der „Bitzistrasse“ einen halböffentlichen Charakter. Private Aussenbe-reiche dienen den jeweiligen Bewohnern. Gemäss Gestaltungskommission ergibt sich aus der kritischen Auseinandersetzung mit dem bestehenden Überbauungsplan „Bitzi“ ein gestalterischer Mehrwert. Es wird hochwertiger Wohnraum geschaffen. Die erhöhte Dichte
wird durch die Gestaltungskommission grund-sätzlich begrüsst. 4. Stellungnahme aus baurechtlicher Sicht Überprüfung des Überbauungsplanes auf sei-ne Übereinstimmung mit den kommunalen und kantonalen Anforderungen (Art. 10 BO Obstalden, Art. 23 RBG). Erschliessung und Parkierung (RBG): Die strassenmässige Erschliessung ist über die bestehende Obere Bitzi sichergestellt. Die Pflichtabstellplätze sind sowohl beim Mehrfa-milienhaus als auch bei den Einfamilienhäu-sern ausgewiesen inkl. der notwendigen Besu-cherabstellplätze und Veloabstellplätze. Wesentliche Verbesserung der Bauqualität (BO): Diese Anforderungen wurden von der Gestal-tungskommission beurteilt. Sie kommt zum Schluss, dass durch das verdichtete Bauen eine haushälterische Bodennutzung erreicht wird, dies bei einer hohen Wohn- und Gestal-tungsqualität. Anpassung an die Umgebung (BO): Die Freiflächen um die Gebäude sind grosszü-gig konzipiert, das Freiraumkonzept nimmt ortstypische Elemente wie Terrassierung etc. auf und bildet so einen gut gestalteten Über-gang zur umgebenden Kulturlandschaft. Massnahmen zur sparsamen Nutzung und Verteilung von Energie (RBG): Den im RBG bei Überbauungsplanungen ver-langten Massnahmen zur sparsamen Nutzung und Verteilung von Energie wird mit der Mini-malanforderung des MINERGIE-Standards in den Sonderbauvorschriften und dem Hinweis auf Solaranlagen Rechnung getragen. Fazit: Mit der Überbauung „Panorama“ werden die Anforderungen der Bauordnung Obstalden nach Art. 10 sowie des RBG Art. 23 erfüllt. Die geplante Bebauung ist zweckmässig und ent-spricht vollumfänglich den Vorgaben. Das Er-gebnis der Planung ist besser als eine Bebau-ung in der Regelbauweise, die erhöhte Aus-nützungsziffer ist gerechtfertigt. 5. Kantonale Stellungnahmen (Vorprüfung) Das kantonale Departement Bau und Umwelt hat bereits anlässlich der Vorprüfung nach Art. 24 bzw. Art. 28 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes eine Genehmigung des Über-bauungsplanes in Aussicht gestellt. Die Vorbe-
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halte und Empfehlungen der Vorprüfung sind mit der Überarbeitung nach der Mitwirkung berücksichtigt worden. Die Vorbehalte betra-fen:
Die Änderung des Nutzungsplanes ist den Stimmberechtigten zu unterbreiten.
Im Bereich des westlichen Aufenthaltsbe-reichs stimmt das Richtprojekt nicht mit dem Situationsplan überein. Die aufgezeig-te Parkierung ist nicht mit den Vorgaben aus Art. 9 SBV vereinbar.
Die Empfehlungen betrafen:
Die Umgebungsgestaltung ist deutlicher im Überbauungsplan zu verankern.
Der Begriff „untergeordneter“ Umfang von gewerblicher Nutzung ist zu präzisieren.
In Art. 7 SBV soll klar geregelt werden, welche Dachformen für die Hauptbauten zulässig sind.
Eine Überarbeitung und Verfeinerung des Richtprojekts bezüglich der erhöhten ge-stalterischen Ansprüche an die Bauten so-wie der guten Aussenraumgestaltung ist nötig.
Materiell gab es von Seiten Departement keine Beanstandungen und / oder Empfehlungen. 6. Einsprachen Während der öffentlichen Auflage vom 30. April 2015 bis 01. Juni 2015 ist eine Einspra-che eingegangen. Diese wurde vom Gemein-derat sorgfältig geprüft und mit dem Gemein-deratsbeschluss vom 27. August 2015 ausführ-lich beantwortet bzw. abgewiesen. Dem Ein-sprecher wurde mitgeteilt, dass der Ein-spracheentscheid nicht anfechtbar ist und An-fechtungsobjekt erst der Entscheid der Ge-meindeversammlung sein wird. Nachfolgend werden der Kernpunkt der Ein-sprache und die Stellungnahme des Gemein-derates angeführt: Der Einsprecher beanstandet, dass das ge-plante Mehrfamilienhaus die Sicht zwischen der Verzweigung Hüttenbergstrasse-Widmen-strasse und der Verzweigung Hüttenbergstras-se-Oberdorfstrasse beeinträchtigt. Dadurch werden entgegenkommende Fahrzeuge zu spät erkannt. Die gemäss VSS Norm erforderlichen Anhalte-sichtweiten werden durch vorliegenden Über-bauungsplan nicht eingeschränkt. Der Nach-weis betreffend Einhaltung der Sichtweiten ist mit dem entsprechenden Baugesuch zu er-
bringen und ist Voraussetzung für die Baube-willigung. 7. Würdigung – Stellungnahme Gemeinderat Überprüfung des Überbauungsplanes auf sei-ne Übereinstimmung mit der Konzeption Orts-planung und dem erlassenen kommunalen Richtplan. Der Konzeptbericht vom 22. Juni 2012 nennt die Leitsätze zur räumlichen Entwicklung. Der Überbauungsplan ist auf Kompatibilität mit den Zielformulierungen der Leitsätze zu überprü-fen. Für den vorliegenden Überbauungsplan massgebend sind insbesondere: Leitsatz 1: Konzentration auf bestehendes
Siedlungsgebiet Das Überbauungsplangebiet Bitzi ist
heute bereits weitgehend von Bauten umgeben und die Vorleistungen in Inf-rastrukturanlagen sind getätigt.
Leitsatz 4: Die Nutzungsdichte innerhalb des
bestehenden Siedlungsgebietes wird erhöht
Durch die zulässige Erhöhung der Ausnutzungsziffer wird eine Verdich-tung innerhalb der bestehenden Bauzone erreicht. Mit dem geplanten Mehrfamilienhaus kann die Dichte oh-ne Einbusse von Wohnqualität erreicht werden.
Leitsatz 8: Der öffentliche und der individuelle Verkehr werden, bei gleichzeitiger Senkung der Belastung, in ihrer Effizienz gesteigert.
Das Überbauungsplangebiet ist sehr gut an das Strassennetz und an den öV (Bus) angebunden.
Leitsatz 9: nachhaltige Energienutzung und -versorgung
Die Überbauung soll einen gültigen MINERGIE-Standard oder eine ökolo-gisch gleichwertige Lösung einhalten.
Leitsatz 11: Grünräume und Gewässerräume
erhalten Die bewusst gestalteten Umgebungs-,
Aufenthalts- und privaten Aussenbe-reiche sowie die Fläche Nutzungs-transfer als dauernde Grünfläche in-nerhalb der Siedlung schaffen für die Bewohnenden eine hohe Umgebungs-qualität.
Fazit: Der Überbauungsplan entspricht den massgeblichen Leitsätzen der Konzeption zur
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räumlichen Entwicklung der Gemeinde Glarus Nord vollumfänglich und wird diesbezüglich gutgeheissen. 8. Beratung der Vorlage im Parlament 8.1 Kommission Die Bau-, Raumplanungs- und Verkehrskom-mission BRVK, unter der Leitung von Vizeprä-sidentin Ann-Kristin Peterson, Niederurnen, hat sich an der Sitzung vom 27.08.2015 mit der Vorlage befasst. Eintreten war in der Kommission unbestritten. Die BRVK bezeichnete das Projekt als mass-volle Überbauung. Sie unterstützte die Anträge des Gemeinderates vorbehaltlos und beantrag-te dem Gemeindeparlament, diesen unverän-dert zuzustimmen und der Gemeindeversamm-lung zur Genehmigung zu unterbreiten. 8.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestritten und auch die Detailberatung verlief diskussionslos. Das Gemeindeparlament stimmte den Anträ-gen des Gemeinderates einstimmig und un-verändert zuhanden der Gemeindeversamm-lung zu. 9. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 27. August bzw. 24. September 2015 beschlossen, den Über-bauungsplan „Panorama“ Bitzi Obstalden in positivem Sinne zur Genehmigung an die Ge-meindeversammlung zu überweisen. 10. Während der Auflagefrist eingereichte Anträge Gemäss Art. 52 GG und Art. 18 GO sind Ab-änderungsanträge bei Überbauungsplanungen spätestens 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung beim Gemeinderat einzureichen. Die Auflagefrist dauerte vom 22. bis 29. Okto-ber 2015. Sämtliche Planunterlagen lagen während der Schalteröffnungszeiten in Näfels auf und waren ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Folgender Antrag wurde eingereicht: 10.1 Antrag von Urs Stäheli, Obstalden Der Antragsteller verlangt in seiner Eingabe vom 28. Oktober 2015 sinngemäss: Die Ver-kehrssituation auf der Hüttenbergstrasse zwi-schen Abzweiger Widmenstrasse und Abzwei-ger Oberdorfstrasse sei vor dem Erlass des Überbauungsplans nochmals bezüglich Si-cherheit und Zumutbarkeit zu prüfen.
Begründung (zusammengefasst bzw. gekürzt; vollständiger Antrag siehe Beilage 3): Die Hüttenbergstrasse ist eine einspurig ge-führte Strasse, welche als Zubringer für die Anwohner der Hüttenbergstrasse, der Ober-dorfstrasse und der Widmenstrasse dient. Zudem wird die Strasse auch von landwirt-schaftlichen Fahrzeugen und im Winter von Tourengängern benutzt. Durch die geplante Überbauung „Panorama“ wird die Übersichtlichkeit der Strasse einge-schränkt und entgegenkommende Fahrzeuge dadurch erst später erkannt. Dies wird zu ver-mehrten Ausweichmanövern mit Rückwärts-fahrten führen, was vor allem bei winterlichen Verhältnissen aufgrund der Steigung der Strasse gefährlich sein kann. Für Fussgänger und Schulkinder erhöht sich das Gefahrenpo-tential durch die eingeschränkte Sicht eben-falls. Durch das Erstellen einer Ausweichstelle tal- oder bergseitig in diesem Abschnitt könn-ten die Sicherheit verbessert und der Ver-kehrsfluss gewährleistet werden. Stellungnahme Gemeinderat (im Sinne der Beschlüsse des Parlaments): Die Zufahrt zu den geplanten Neubauten er-folgt im unteren Teil über die Hüttenbergstras-se und anschliessend über die Obere Bit-zistrasse. Das vom Antragsteller angespro-chene Engnis zwischen der Widmen- und der Oberdorfstrasse ist nicht Teil dieser Zufahrt. Ob durch die geplanten Neubauten die Über-sichtlichkeit der Strasse tatsächlich einge-schränkt wird, lässt sich erst aufgrund der Baueingaben überprüfen. Tatsächlich aber ist das Erstellen von Ausweichstellen Sache der Strasseneigentümerin und nicht der Bauherr-schaft, insbesondere weil die geplanten Neu-bauten auf dem fraglichen Strassenstück kei-nen zusätzlichen Mehrverkehr generieren. Der Antragsteller macht zudem keinen konkreten baulichen Vorschlag für eine Ausweichstelle. Bei einem Augenschein vor Ort zeigte sich zudem, dass eine Ausweichstelle talseitig (im Perimeter des Überbauungsplanes) nur mit grossem baulichem Aufwand realisiert werden könnte. Weil die Hüttenbergstrasse auf ihrer ganzen Länge (sie führt vom Dorf Obstalden bis in die Hüttenberge) kaum irgendwo breiter ist als 3m, wurde die Geschwindigkeit schon vor längerer Zeit auf 30 km/h reduziert. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass es keinen offensichtlichen Zusammen-hang zwischen dem Anliegen des Antragsstel-lers und der Überbauung „Panorama“ gibt. Zudem kann die Übersichtlichkeit der Strasse erst nach Vorliegen eines konkreten Bauge-suchs beurteilt werden.
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11. Anträge gemäss den Beschlüssen - des Parlaments vom 24. September
2015 (Ziffern 2 bis 4); - des Gemeinderates vom 02. November
2015 (Ziffer 1). 1. Der Abänderungsantrag (gestellt von Urs
Stäheli, Obstalden), „die Verkehrssituation auf der Hüttenbergstrasse zwischen Ab-zweiger Widmenstrasse und Abzweiger Oberdorfstrasse sei vor dem Erlass des Überbauungsplans nochmals bezüglich Sicherheit und Zumutbarkeit zu prüfen“ sei abzulehnen.
2. Der Überbauungsplan "Panorama", Bitzi, Obstalden, bestehend aus den Sonder-bauvorschriften und dem Überbauungs-plan 1:500, beide vom 30. April 2015, sei gestützt auf Art. 27 Abs. 2 RBG zu ge-nehmigen.
3. Der Planungsbericht mit dem Richtprojekt vom 30. April 2015 sei zur Kenntnis zu nehmen.
4. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.
Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf Art. 10 der Bauordnung (BO) der ehemaligen Gemeinde Obstalden die nachstehenden Sonderbauvorschriften (SBV) als Bestandteil des Überbauungsplanes nach Art. 24 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) des Kantons Glarus.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich und Zweck 1 Die vorliegenden Sonderbauvorschriften gelten für den im Situationsplan bezeichneten Perimeter.
2 Der Überbauungsplan „Panorama“ bezweckt die Schaffung einer ortsbaulich überzeugenden Bebauung mit Bauten, die gestalterisch erhöhten Ansprüchen genügen, einer zweckmässigen Erschliessung sowie einer guten Aussenraumgestaltung.
3 Soweit die vorliegenden Sonderbauvorschriften keine Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Zonenplans, der Bauordnung sowie die Vorschriften der weiteren Reglemente der Gemeinde.
4 Für die im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan als Bestand gemäss Überbauungsplan „Bitzi“ 1992/1999 bezeichneten Flächen besitzt weiterhin der Überbauungsplan „Bitzi“ von 1992 mit Revisionsdatum 1999 Gültigkeit. Für sämtliche weiteren Flächen gelten die Sonderbauvorschriften des vorliegenden Überbauungsplans „Panorama“.
Art. 2 Bestandteile 1 Der Überbauungsplan „Panorama“ umfasst den Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften sowie den Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Der Situationsplan und die Sonderbauvorschriften sind verbindlich, der Planungsbericht dient der Erläuterung.
2 Der Überbauungsplan „Panorama“ stützt sich hinsichtlich Bebauung auf das Richtprojekt „Panorama“ vom April 2015 und den dazugehörigen Planungsbericht. Das Richtprojekt „Panorama“ ist richtungsweisend und nicht verbindlicher Bestandteil des Überbauungsplans.
Art. 3 Baubereiche 1 Der Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichnet die Baubereiche A, B, C und D. Oberirdische Bauten dürfen nur innerhalb dieser Baubereiche erstellt werden.
2 Kleinbauten können auch ausserhalb der Baubereiche erstellt werden. Diese haben sich in die Gesamtgestaltung zu integrieren und deren Anzahl ist auf eine möglichste geringe Zahl zu beschränken.
3 Unterirdische Bauten oder Gebäudeteile sind auch ausserhalb der im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichneten Baubereiche zulässig.
4 Ein Unterschreiten der Grenzabstände der Hochbauten innerhalb der im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichneten Baubereiche erfordert eine nachbarrechtliche Regelung gemäss Art. 51 RBG.
5 Ein Unterschreiten des Strassenabstands der Hochbauten innerhalb der im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichneten Baubereiche erfordert eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 70 Strassengesetz des Kantons Glarus.
Art. 4 Art und Mass der Nutzung 1 Die Baubereiche sind zur Hauptsache für Wohnnutzungen bestimmt. Dem Wohnen verträgliches Gewerbe ist zulässig. Verkaufsflächen sind nicht zulässig.
2 Der Baubereich A dient der Erstellung eines Mehrfamilienhauses.
3 Die Baubereiche B, C und D dienen der Erstellung von Einfamilienhäusern. Einliegerwohnungen sind zulässig sofern deren Bruttogeschossfläche max. 30% der max. zulässigen anrechenbaren Bruttogeschossfläche des jeweiligen Baubereichs nicht übersteigt.
4 Die max. zulässige anrechenbare Bruttogeschossfläche beträgt innerhalb des Baubereichs A max. 1‘000m2 und innerhalb der Baubereiche B, C und D jeweils max. 345 m2.
5 Die Fläche Nutzungstransfer dient dem Transfer von Ausnützung in die Baubereiche A, B, C und D. Die Fläche Nutzungstransfer darf in keiner Weise bebaut werden.
Art. 5 Baumasse 1 In den Baubereichen gelten die im Situationsplan 1:500 festgelegten Koten (M.ü.M.), welche von keinem Punkt der Dachkonstruktion überschritten werden dürfen. Davon ausgenommen sind technisch bedingten Dachaufbauten, welche auf ein Minimum zu beschränken sind.
Art. 6 Gestaltung 1 An die Hochbauten werden erhöhte architektonisch-gestalterische Ansprüche gestellt. Das Richtprojekt „Panorama“ vom April 2015 ist richtungsweisend für die Typologie der Bauten.
2 Bei der Gestaltung der Bauten ist insbesondere zu beachten: - dass die Bauten zusammen mit der Umgebung ein stimmiges Ganzes ergeben, - dass mit der Materialisierung eine ruhige und stimmige Ausgestaltung bewirkt wird. Auf eine unnötige Abwechslung und Vielfalt von Materialen ist zu verzichten.
3 In der äusseren Erscheinung sind bei geschlossenen Bauteilen der Bauten folgende Materialien zugelassen: - Sichtbeton grau, - Holzbau, naturbelassen oder gemäss Farbgebung Art. 6 Abs. 4 SBV, - Verputz gemäss Farbgebung Art. 6 Abs. 4 SBV, - eine Kombination der oben genannten Materialien.
4 Die Farbgebung ist einzig innerhalb folgender Rahmenbedingungen zulässig (NCS-Index): - Schwarzanteil max. 40, % - Bunttöne mit einem Buntanteil von max. 20%.
5 Der Fassade vorgesetzte Wintergärten sind nicht gestattet.
Art. 7 Dachformen und Dachgestaltung 1 Die Dachgestaltung hat gestalterisch erhöhten Ansprüchen zu genügen und ist auf die Gestaltung der Fassaden abzustimmen. Solar- und Fotovoltaikanlagen sind ausschliesslich als Indachlösung zu realisieren.
2 Bei Hochbauten innerhalb der Baubereiche sind ausschliessliche Satteldächer zulässig. Hinsichtlich der Ausrichtung der Giebel ist das Richtprojekt „Panorama“ vom April 2015 verbindlich.
Art. 8 Umgebungsbereich 1 Der Umgebungsbereich umfasst den gesamten Aussenbereich ausserhalb der Baubereiche exklusive der im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan als Bestand gemäss Überbauungsplan Bitzi 1992/1999 bezeichneten Flächen und der Bitzistrasse sowie der Fläche Nutzungstransfer.
2 Die Gestaltung des Umgebungsbereichs hat sich an den ortstypischen Strukturen und Vegetationsformen zu orientieren und soll deren Qualitäten und Eigenheiten aufnehmen. Dabei sind ausschliesslich einheimische Gehölze zu verwenden.
3 Der Umgebungsbereich ist im Grundsatz unbefestigt auszubilden, davon ausgenommen sind die im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichneten Flächen der Aufenthaltsbereiche und der Erschliessungsbereiche sowie die privaten Aussenbereiche. In Erscheinung tretende Mauerwerke sind gut in die architektonische Gesamterscheinung zu integrieren.
4 Für die Gestaltung des Umgebungsbereichs ist das Umgebungskonzept „Panorama“ vom
April 2015 richtungsweisend.
Art. 9 Aufenthaltsbereiche 1 Innerhalb der Aufenthaltsbereiche können Einrichtungen des Aufenthalts mit einer hohen Aufenthaltsqualität erstellt werden. Diese sind befestigt oder chaussiert auszubilden.
2 Die Aufenthaltsbereiche sind mit einheimischen Hochstammobstbäumen auszustatten.
3 Für die Gestaltung der Aufenthaltsbereiche ist das Umgebungskonzept „Panorama“ vom
April 2015 richtungsweisend.
Art. 10 Private Aussenbereiche 1 Die im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichneten privaten Aussenbereiche dienen als private Aufenthaltsbereiche für Hochbauten innerhalb der jeweiligen Baubereiche.
2 Für die Gestaltung der privaten Aussenbereiche ist das Umgebungskonzept „Panorama“
Art. 11 Erschliessung 1 Die Erschliessung erfolgt gemäss der im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan gekennzeichneten Erschliessung über die bestehende Bitzistrasse.
Art. 12 Erschliessungsbereiche 1 Die im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan bezeichneten Erschliessungsbereiche dienen der Erschliessung der Hochbauten innerhalb der Baubereiche sowie der Erschliessung der Parkierung.
2 Innerhalb der an die Baubereiche B, C und D angrenzenden Erschliessungsbereiche können Flächen für den privaten Aufenthalt erstellt werden.
3 Die Erschliessungsbereiche sind so zu gestalten, dass sich diese gut in die Gesamtgestaltung integrieren.
4 Für die Gestaltung der Erschliessungsbereiche ist das Umgebungskonzept „Panorama“
vom April 2015 richtungsweisend.
Art. 13 Parkierung 1 Pro Wohneinheit innerhalb des Baubereichs A sowie pro Baubereich B, C und D sind jeweils mindestens zwei Abstellplätze zur Verfügung zu stellen.
2 Beim Verkauf können Wohneinheit und die dazugehörige Parkierung nicht zerstückelt werden.
3 Für Besucher von Wohneinheiten innerhalb des Baubereichs A sind min. 2 Abstellplätze zur Verfügung zu stellen. Deren Anordnung hat innerhalb des an den Baubereich A angrenzenden Erschliessungsbereichs zu erfolgen.
Art. 14 Veloparkierung 1 Für die Wohnnutzungen innerhalb des Baubereichs A sind pro Zimmer mindestens 0.75 Veloabstellplätze zu erstellen.
2 Ein angemessener Teil der Veloabstellplätze sind als sichere, abschliessbare Abstellplätze auszugestalten.
Art. 15 Energie 1 Bei Hochbauten sind die Gebäudehüllen im jeweils gültigen MINERGIE-Standard oder einer ökologisch gleichwertigen Lösung zu realisieren.
Etappierung
Art. 16 Etappierung 1 Wird die Überbauung in Etappen realisiert, ist die Umgebungsgestaltung nach jeder Etappe so auszubilden und abzuschliessen, dass die Überbauung als fertigerstellt in Erscheinung tritt.
Schlussbestimmungen
Art. 17 Inkrafttreten 1 Der Überbauungsplan tritt mit der Genehmigung durch das zuständige Departement des Kantons in Kraft.
Beilage 3: Abänderungsantrag von Urs Stäheli, Obstalden
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Beilage 3: Abänderungsantrag von Urs Stäheli, Obstalden
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6. Genehmigung der Jahresrech-nung 2014 der Gemeinde Glarus Nord
Kommentar zur Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung schliesst mit einem Auf-wand von CHF 70,7 Mio., einem Ertrag von CHF 73,6 Mio. und mit einem Ertragsüber-schuss von CHF 2,9 Mio. ab. Damit schliesst die Gemeinde Glarus Nord wieder mit einem positiven Ergebnis ab und hat zwei Jahre frü-her als im Finanzplan vorgesehen schwarze Zahlen erreicht. Gegenüber dem Vorjahr ver-bessert sich das Ergebnis um CHF 5,9 Mio. Gegenüber dem Budget resultiert eine Verbes-serung um CHF 4,3 Mio. Die Nettoinvestitionen betragen CH 4,4 Mio. und fallen damit um CHF 1,4 Mio. höher aus als im Vorjahr. Die Selbstfinanzierung beläuft sich dank des Ertragsüberschusses auf CHF 7,0 Mio. und der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF 2,7 Mio. Der Selbstfinanzierungs-grad liegt bei 161 Prozent. Das Eigenkapital beträgt CHF 106,7 Mio. und die Gemeinde Glarus Nord weist ein Nettovermögen von CHF 28,1 Mio. bzw. CHF 1‘628 pro Einwohner auf. 1. Gestufte Erfolgsrechnung Die gestufte Erfolgsrechnung weist auf der ersten Stufe ein operatives Ergebnis von CHF 2,7 Mio. aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von CHF 0,6 Mio. (Mehraufwand) und dem Finanzierungsergeb-nis von CHF 3,3 Mio. (Mehrertrag) zusammen. Auf der zweiten Stufe resultiert ein ausseror-dentliches Ergebnis von CHF 0,2 Mio., was zusammen das Gesamtergebnis mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2,9 Mio. ergibt. Das Budget sah ein Gesamtergebnis von CHF 1,3 Mio. Aufwandüberschuss vor. Die positive Verbesserung beträgt insgesamt CHF 4,3 Mio. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ver-bessert sich gegenüber dem Budget um CHF 4,1 Mio. Das Ergebnis aus Finanzierung liegt mit CHF 3,3 Mio. um CHF 0,1 Mio. unter dem Budget. Die sehr positive Entwicklung beim betrieblichen Ergebnis reduziert die Abhängig-keit vom Finanzergebnis. Der betriebliche Ertrag von CHF 61,8 Mio. liegt gegenüber dem Budget von CHF 56,0 Mio. um CHF 5,8 Mio. höher. Verbesserungen gegen-über dem Budget ergeben sich aufgrund der höheren Steuererträge, die mit CHF 43,4 Mio. das Budget um CHF 4,5 Mio. übertreffen. Der Transferertrag liegt mit CHF 6,3 Mio. um CHF 1,4 Mio. über dem Budget. Diese Position ent-hält den von der Landsgemeinde 2014 ge-
nehmigten Ausgleichsbeitrag an die Gemein-den von CHF 1,166 Mio. Der betriebliche Aufwand liegt mit CHF 62,5 Mio. um CHF 1,7 Mio. über dem Budget von CHF 60,8 Mio. Verschlechterungen gegenüber dem Budget sind beim Personalaufwand (+ CHF 0,5 Mio.) und beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand (+ CHF 1,4 Mio.) zu ver-zeichnen. Beim Personalaufwand sind die Rückerstattungen für Krankengelder aufgrund der 90-tägigen Karenzfrist tiefer ausgefallen als budgetiert und konnten den Mehraufwand bei den temporären Lehrkräften nicht ausglei-chen. Der übrige Betriebs- und Sachaufwand enthält die Sanierungen der Schiessstände, CHF 0,8 Mio., die als Investition budgetiert waren. Eine weitere bedeutende Abweichung gegenüber dem Budget von CHF 0,4 Mio. besteht bei den Wertberichtigungen und tat-sächlichen Verlusten auf Forderungen (haupt-sächlich Steuerforderungen). 2. Erfolgsrechnung Kostenarten
Der Personalaufwand liegt mit CHF 32,5 Mio. um CHF 0,5 Mio. über dem Budget von CHF 32.0 Mio. Die Abweichung beim Konto 302050 Löhne Temporäre, Lehrpersonen, beträgt TCHF 459. Temporäre Lehrpersonen werden bei Ausfällen infolge Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft benötigt. Längere Ausfälle werden von der Krankentaggeldversicherung gedeckt. Absen-zen von weniger als 90 Tagen gehen zu Las-ten der Erfolgsrechnung. Die Rückerstattungen sind mit TCHF 251 um TCHF 183 tiefer ausge-fallen. Die Löhne des Verwaltungs- und Be-triebspersonals liegen mit TCHF 11‘291 um TCHF 95 höher. Die im Budget vorgesehenen Kapazitätsanpassungen konnten noch nicht realisiert werden. Bei der Krankentaggeldver-sicherung wird aufgrund eines neuen Vertra-ges das Budget um TCHF 54 überschritten. Der Sach- und übrige Betriebsaufwand beträgt CHF 15,4 Mio. und liegt um TCHF 1‘362 über dem Budget von CHF 14,1 Mio. Die grösste Abweichung, TCHF 670, besteht beim Konto 314000, baulicher Unterhalt bei Grundstücken, welches die Altlastensanierung der Schiess-stände, TCHF 813, enthält. Diese Sanierung war nicht in der Erfolgsrech-nung sondern in der Investitionsrechnung ge-plant. Im abgelaufenen Jahr wurden aber aus-schliesslich die nicht mehr verwendeten Schiessstände saniert, sodass es sich hierbei nicht um eine Investition handelt, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden kann. Weitere schwierig zu budgetierende Abwei-chungen ergeben sich bei den Wertberichti-gungen auf Forderungen, TCHF 243 und tat-sächlichen Forderungsverluste, TCHF 221, die
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sich hauptsächlich auf Steuerausfälle bezie-hen. Einige wenige Positionen wurden zu tief bud-getiert: Ver- und Entsorgung um TCHF 280, Transporte um TCHF 108 infolge Fahrplan-wechsel und Honorare externe Berater um TCHF 144, durch Verlagerungen vom Konto 313000, Dienstleistungen Dritter. Bei diesem Konto wird dafür das Budget um TCHF 471 nicht ausgeschöpft. Die Abschreibungen belaufen sich auf CHF 5,5 Mio. und liegen TCHF 754 unter dem budge-tierten Wert von CHF 6,3 Mio. Die tiefen Netto-investitionen im Jahre 2013, CHF 3,0 Mio. und CHF 4,4 Mio. im Jahre 2014 sind für die tiefe-ren Abschreibungen verantwortlich. Der Finanzaufwand kann dank weiterhin tiefen Zinsen am Kapitalmarkt um TCHF 182 auf TCHF 655 gesenkt werden. Die Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierung fallen um TCHF 112 höher aus als budgetiert, weil aufgrund des höheren Ertrages bei den Deponien mehr in die Forstreserve eingelegt werden muss. Der Transferaufwand von CHF 8,8 Mio. liegt um CHF 0,5 Mio. über dem Budget, weil der Aufwand bei der Spitex eine Zunahme von CHF 0,3 Mio. verzeichnet und die Abwasser-gebühren infolge einer neuen Vereinbarung das Budget um CHF 0,2 Mio. übertreffen. Der Fiskalertrag übersteigt mit CHF 43,4 Mio. das Budget um CHF 4,5 Mio. Die von der Ge-meindeversammlung beschlossene Steuerhö-hung wurde im Budget mit einer Zunahme von CHF 1,650 Mio. berücksichtigt. Haupttreiber für die darüber hinaus gehende Zunahme sind Mehrerträge bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen, die um TCHF 2‘861 über dem Budget liegen. Die geplante Ände-rung bei der Dividendenbesteuerung, Neuzu-züger (Bevölkerungswachstum ca. 1%), Zuzü-ge steuerkräftiger Personen und Erhöhung bei den versteuerten Einkommen durch die gene-relle Lohnentwicklung führen zu höheren Steu-ererträgen. Die Vermögenssteuern bei den natürlichen Personen stehen um TCHF 668 und die Quellensteuern der natürlichen Perso-nen um TCHF 215 besser da als budgetiert. Zugelegt haben auch die juristischen Personen mit TCHF 755. Bei den Regalien und Konzessionen sowie den Entgelten werden die budgetierten Erträge erreicht. Die Verschiedene Erträge fallen um TCHF 214 höher aus als budgetiert, weil die aktivierten Eigenleistungen bei Bau und Umwelt zuge-nommen haben. Die Entnahmen aus Fonds und Spezialfinan-zierungen können gegenüber dem Budget um TCHF 282 gesenkt werden. Der Transferertrag übersteigt mit CHF 6,3 Mio. das Budget um CHF 1,4 Mio. Neu werden in
dieser Position der Gemeindeanteil MFZ-Steuern, TCHF 727 und die nicht budgetierte Ausgleichszahlung des Kantons, TCHF 1‘166, ausgewiesen. Dagegen fällt die Grundstück-gewinnsteuer mit TCHF 354 um TCHF 121 geringer aus als budgetiert. Der Finanzertrag wird mit CHF 4,0 Mio. um CHF 0,3 Mio. tiefer ausgewiesen. Der im Budget vorgesehene Verkauf des Mehrfamili-enhauses Frohenweg in Niederurnen ist nicht vollzogen worden. Der ausserordentliche Ertrag setzt sich aus der Entnahme aus Vorfinanzierungen (TCHF 123) und der Bezahlung abgeschriebener Forde-rungen (TCHF 126) zusammen. 3. Erfolgsrechnung institutionelle Gliede-
rung Die institutionelle Gliederung zeigt auf, dass die Ressorts die Budgets gut eingehalten ha-ben. Die Abweichung beim Ressort Präsidiales ist sehr positiv. Präsidiales: Aufgrund höherer Steuererträge von CHF 4,5 Mio. und der erhaltenen Aus-gleichszahlung vom Kanton von CHF 1,2 Mio. steht dieses Ressort um CHF 5,6 Mio. besser da. Die zusätzlichen Gemeindeversammlun-gen und Wahlgänge belasten dieses Ressort mit Mehraufwendungen von TCHF 182. Die Bildung weist einen höheren Aufwand von TCHF 656 aus. Davon gehen TCHF 415 zu Lasten des Personalaufwandes und TCHF 203 sind beim Transferaufwand verbucht (3. Ober-schuljahr und Kinderkrippen). Gesundheit, Jugend und Kultur: Die Budget-überschreitung beträgt in diesem Ressort TCHF 122. Die Aufwendungen für die Pflegefi-nanzierung liegen um TCHF 600 tiefer. Hinge-gen geht der Anstieg bei der Spitex um TCHF 300 übers Budget hinaus, weil der Kantonsbei-trag von TCHF 233 wegfällt und die Aufwände gegenüber dem Vorjahr um TCHF 157 zuneh-men. Die Abschreibungen auf den Investi-tionsbeiträgen an die Heime von TCHF 271 wurden nicht budgetiert, weil die Absicht be-stand, diese mit der Aufwertungsreserve APGN zu verrechnen. Nach Abklärungen hat sich ergeben, dass das Finanzhaushaltgesetz diese Möglichkeit leider nicht vorsieht. Bei der Sicherheit liegt der Gesamtaufwand um TCHF 30 tiefer. Wald und Landwirtschaft weisen einen Mehr-aufwand von TCHF 198 aus. Bei den Wander-wegen werden aufgrund mehrerer Sanierun-gen von Kunstbauten die Aufwände um TCHF 171 höher ausgewiesen. Bau und Umwelt verzeichnet einen tieferen Aufwand von TCHF 179. Die negative Abweichung bei den Liegenschaf-ten beträgt CHF 600 und wird durch den auf-
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geschobenen Verkauf des Mehrfamilienhauses Frohenweg in Niederurnen verursacht. 4. Investitionsrechnung Die Bruttoinvestitionen betragen CHF 8,4 Mio. (12,9% Investitionstätigkeit) und sind um CHF 0,9 Mio. tiefer als im Budget mit CHF 9,3 Mio. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 4,4 Mio. und liegen um CHF 2,6 Mio. unter dem Budget. Für den tiefen Nettozugang sind nebst einigen baulichen Verzögerungen vor allem hohe Investitionseinnahmen massge-bend, die CHF 4,0 Mio. (Budget CHF 2,6 Mio.) betragen. Die Anschlussbeiträge beim Wasser erreichen TCHF 595 und beim Abwasser TCHF 1‘315. Die Subvention fürs Feuerwehr-gebäude in Niederurnen beträgt TCHF 649. Die Übertragungskredite belaufen sich netto auf CHF 8,9 Mio. Die Nettoinvestitionen von CHF 4,4 Mio. führen zu einem hohen Selbstfi-nanzierungsgrad von 161%. 5. Bilanz Das Finanzvermögen hat um TCHF 1‘837 zugenommen und beträgt nun CHF 80,4 Mio. Das Nettovermögen beträgt neu CHF 28,1 Mio. (VJ CHF 25,8 Mio.) oder CHF 1‘628 pro Einwohner. Das Verwaltungsvermögen sinkt um TCHF 1‘605 auf CHF 78,5 Mio. Die Sachanlagen nehmen infolge hoher Inves-titionseinnahmen um CHF 1,8 Mio. ab und betragen nun CHF 37,6 Mio. Die Beteiligungen verändern sich aufgrund der Neubewertung bei TBGN und APGN sowie linth-arena sgu um die Zunahme von TCHF 173 auf CHF 34,9 Mio. Das Fremdkapital beläuft sich auf CHF 52,3 Mio. und verzeichnet eine Abnahme um TCHF 459. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten kön-nen von CHF 18,5 Mio. um TCHF 698 auf CHF 17,8 Mio. abgebaut werden. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten wer-den von CHF 21,7 Mio. um TCHF 428 auf CHF 21,3 Mio. reduziert. Die Bruttoschulden betragen CHF 48,3 Mio. (VJ CHF 48,4 Mio.) und der Bruttoverschul-dungsanteil verbessert sich infolge deutlich gesteigertem Fiskalertrag von 91,3% auf 73,3%. Der Geldzufluss gemäss Geldflussrechnung beträgt TCHF 671. Das Eigenkapital beläuft sich auf CHF 106,7 Mio. und beträgt 67% (VJ 66,7%) der Bilanz-summe. Davon beträgt der kumulierte Bilanz-überschuss CHF 43,4 Mio. und der Eigenkapi-taldeckungsgrad liegt bei 68,8% (VJ 67,5%).
6. Beratung der Vorlage im Parlament 6.1 Kommission Die Finanzaufsichtskommission (FAK) unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederur-nen, hat die Rechnungsunterlagen am 27. April 2015 beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung eruierte die Kommission die relevanten Positionen, welche die Rech-nung 2014 gegenüber 2013 in positivem oder negativem Sinne beeinflusst haben: Ressort Präsidiales: Ein um CHF 5,8 Mio. hö-herer Fiskalertrag ist aufgrund der Steuererhö-hung um 3%, der Änderung der Dividendenbe-steuerung (Einmaleffekt) sowie des Bevölke-rungswachstums zustande gekommen. Zudem genehmigte die Landsgemeinde 2014 den Ausgleichsbeitrag von CHF 1,16 Mio. Demgegenüber kosteten die zusätzlichen Ge-meindeversammlungen und Wahlgänge CHF 0,17 Mio. mehr. Ressort Bildung: Die Personalkosten stiegen um CHF 0,63 Mio., davon geht ein grosser Teil auf das Konto Temporäre Löhne Lehrperso-nen, da infolge Krankheit, Unfall und Schwan-gerschaft bei bestehendem Lehrpersonal ver-mehrt temporäre Lehrkräfte angestellt werden mussten. Aufgrund höherer Schülerzahlen fielen auch die Kosten für die Sportschule Netstal und das 3. Oberschuljahr um CHF 0,16 Mio. höher aus. Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur: Die Kosten der Spitex erhöhten sich um rund CHF 0,4 Mio., da der Kantonsbeitrag weggefallen ist und die Aufwände wegen hoher Fallzahlen generell zugenommen haben. Die Beiträge an öffentliche Unternehmungen erhöhten sich um rund CHF 0,2 Mio., u.a. wegen der neuen Leis-tungsvereinbarung mit der linth-arena sgu. Ressort Sicherheit: Aufgrund eines neuen Gesetzes stiegen die Einnahmen bei der Feu-erwehrpflicht-Ersatzabgabe um CHF 0,12 Mio. Die Defizitbeiträge des Feuerwehrinspektora-tes sind um CHF 0,32 Mio. zurückgegangen, da ein Teil dieser Beiträge neu im Ressort Liegenschaften bei den Feuerwehrlokalen verbucht wird. Ressort Wald und Landwirtschaft: Die Holzver-käufe haben um CHF 0,3 Mio. zugenommen, weil im letzten Jahr das Holz aus den Holz-schlägen grösstenteils verkauft werden konnte. Die Kosten für Betriebs- und Verbrauchsmate-rial sind um CHF 0,28 Mio. gestiegen, wobei CHF 0,13 Mio. auf eine Bestandesabnahme bei den Holzschnitzeln zurückzuführen ist. Die Dienstleistungen Dritter stiegen um CHF 0,15 Mio., da an Wanderwegen, Lawinenverbauun-gen und in der Alpwirtschaft diverse
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Instandstellungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden. Ressort Bau und Umwelt: Die Entnahmen aus den drei Spezialfinanzierungen „Wasserwerk“, „Abwasserbeseitigung“ und „Abfallwirtschaft“ betrugen total CHF 1,7 Mio. gegenüber CHF 0,9 Mio. im Vorjahr. Besonders beim „Wasser-werk“ ist die Situation ernst, da diese Spezial-finanzierung nun einen Verlust von CHF 0,38 Mio. bilanziert. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Rechnungen ab 2018 wieder besser aussehen werden, da mit dem Wasser-verbund Kosten eingespart werden können. Sollte dies nicht eintreffen, werden Tarifanpas-sungen unumgänglich sein. Für Wasser, Energie, Heizmaterial wurden CHF 0,12 Mio. mehr ausgegeben, da im 2013 Rechnungen über TCHF 60 der TBGN nach Rechnungsabschluss eingegangen sind und somit der Rechnung 2014 belastet wurden. Aufgrund höherer Abwassermengen fielen die Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände um CHF 0,2 Mio. höher aus. Ressort Liegenschaften: Der Gewinn aus dem Verkauf von Grundstücken hat um CHF 0,86 Mio. zugenommen und beträgt total CHF 1,8 Mio. Die Pacht- und Mietzinserträge sind um CHF 0,26 Mio. angestiegen, da im 2014 durch das Abarbeiten von Pendenzen aus den Jah-ren 2011-2013 noch CHF 0,13 Mio. nachfaktu-riert werden konnten. Die Altlastensanierung der Schiessanlagen war ursprünglich in der Investitionsrechnung und nicht in der Laufenden Rechnung budge-tiert. Dies führte zu Mehrausgaben von CHF 0,81 Mio. Unter Berücksichtigung der Entschä-digungen von Bund und Kanton von CHF 0,65 Mio. resultieren somit Nettokosten von CHF 0,16 Mio. Investitionsrechnung: Bei einem Investitionsan-teil von 12.9% (= mittlere Investitionstätigkeit) beträgt der Selbstfinanzierungsgrad 160.9% (>100% = gut). Für den gegenüber Budget 2014 tiefen Nettozugang sind nebst einigen baulichen Verzögerungen vor allem hohe In-vestitionseinnahmen massgebend, welche CHF 4,06 Mio. betragen. Einen grossen Teil davon machen die Anschlussbeiträge mit total CHF 1,9 Mio. aus, welche aufgrund der hohen Bautätigkeit nach wie vor hoch ausfallen. Aus den Vorjahren wurden nicht beanspruchte Kredite in der Höhe von CHF 5,7 Mio. auf das Jahr 2014 übertragen. Bewegungsbilanz: Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich ver-ändert. Aufgrund der Zunahme des Finanz-vermögens um CHF 1,84 Mio. und der Ab-nahme des Fremdkapitals um CHF 0,41 Mio. hat sich das Nettovermögen aber gegenüber
2013 dennoch um CHF 2,25 Mio. erhöht. Ein Wermutstropfen sind allerdings die Positionen Spezialfinanzierungen und Fonds im Eigenka-pital, welche im 2014 wieder um total CHF 1,9 Mio. abgenommen haben, gegenüber einer Abnahme von nur CHF 0,2 Mio. im Jahr 2013. Grundsätzlich durfte die Kommission feststel-len, dass die Jahresrechnung 2014 mit einem erfreulichen Gewinn von CHF 2,9 Mio. ab-schliesst. Dieses Resultat stellt eine massive Verbesserung gegenüber dem Budget 2014 und der Rechnung 2013 dar. Dafür sind haupt-sächlich höhere Erträge verantwortlich. Bei aller Freude über das gute Resultat ist den-noch Vorsicht geboten: So wird der einmalige Effekt aufgrund der Änderung der Dividenden-besteuerung auf rund CHF 1 Mio. geschätzt und der von der Landsgemeinde 2014 geneh-migte Ausgleichsbetrag von CHF 1,16 Mio. wird im 2015 ein letztes Mal ausbezahlt. Ohne diese einmaligen Effekte wäre das Resultat bei Weitem nicht so positiv ausgefallen. Im Übri-gen sind in der Rechnung Verkäufe von Grundstücken in der Höhe von CHF 1,8 Mio. enthalten, welche sicherlich in dieser Höhe nicht auf Dauer erwirtschaftet werden können. Die FAK erachtete deshalb die per 2014 be-schlossene Steuererhöhung von 3% nach wie vor als nötig. Es bedarf weiterhin eines strikten Kostenmanagements und einer strikten Aus-gabendisziplin, um positive Rechnungsab-schlüsse auch in Zukunft zu erwirtschaften. Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch die Firma Ernst & Young führte in der Kommis-sion zu keinen Vorbehalten und der Stand sowie die Qualität der Buchführung wurde als gut beurteilt. Im Weiteren hat die Kommission festgestellt, dass das zur Verfügung stehende Zahlenmaterial auf einem guten Stand ist und Vergleiche mit Vorjahren nun möglich sind. Die Finanzaufsichtskommission beantragte dem Gemeindeparlament, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen und den Anträgen des Gemeinderates unverändert zuzustimmen. 6.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten bei allen Fraktionen unbestritten. In der Detailberatung waren keine Wortmeldungen zu verzeichnen und es wurden keine Abänderungsanträge gestellt. Das Gemeindeparlament stimmte der Vorlage zuhanden der Gemeindeversammlung einstimmig zu.
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7. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 15. April 2015 bzw. 21. Mai 2015 beschlossen, die Jahresrech-nung 2014 der Gemeinde Glarus Nord in posi-tivem Sinne zur Genehmigung an die Gemein-deversammlung zu überweisen.
8. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt:
1. Die Jahresrechnung der Gemeinde Gla-rus Nord für den Zeitraum vom 01.01. –31.12.2014 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2‘925‘448.89 sei gemäss Ge-meindegesetz Art. 41 Ziff. 1 lit. e i.V.m. Art. 22 des kantonalen Finanzhaushaltge-setzes zu genehmigen.
2. Der Bericht der Revisionsstelle Ernst & Young AG, Zürich, vom 31.03.2015 sei ebenfalls zu genehmigen.
3. Von den Kreditüberschreitungen inkl. deren Begründungen sei Kenntnis zu nehmen und dem Gemeinderat gemäss Art. 52 Ziff. 3 des kantonalen Finanz-haushaltgesetzes Entlastung zu erteilen.
2014 (Artengliederung) 6. Investitionsrechnung 2014 nach Kosten-
stellen 7. Bewegungsbilanz 2014 8. Geldflussrechnung 2014 9. Grundsätze zur Jahresrechnung 10. Beteiligungsspiegel 11. Eigenkapitalnachweis per 31.12.2014 12. Übertragungskredite per 31.12.2014 13. Finanzkennzahlen HRM2 14. Bericht der Revisionsstelle Ernst & Young
zur Jahresrechnung 2014
Die detaillierte Kostenstellenrechnung sowie die detaillierte Kostenartenrechnung per 2014können Sie jederzeit auf unserer Homepagewww.glarus-nord.ch herunterladen oder auf
Anfrage bei der Gemeindekanzlei (Tel. 058 611 70 11 oder E-Mail
[email protected]) bestellen.Wir senden Ihnen die Dokumente gerne zu.
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Beilage 1: Gesamtübersicht Jahresrechnung 2014
in CHF Rechnung 2014 Budget 2014 Rechnung 2013 ERFOLGSRECHNUNG 70'684'432 68'750'766 67'238'080 Total Ertrag -73'609'881 -67'404'270 -64'256'458
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 232'425.30 120'000.00 714'774.88350 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im FK 0.00 0.00 0.00351 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im EK 232'425.30 120'000.00 714'774.88
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen -2'225'909.00 -2'508'655.03 -976'637.74450 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen FK -80'058.36 -195'000.00 0.00451 Entnahmen aus fonds und Spezialfinanzierungen EK -2'145'850.64 -2'313'655.03 -976'637.74
46 Transferertrag -6'312'151.15 -4'901'671.00 -4'316'699.63460 Ertragsanteile -1'080'392.65 -1'195'000.00 -698'026.95461 Entschädigungen von Gemeinwesen -3'049'500.70 -2'406'600.00 -2'313'683.95462 Finanz- und Lastenausgleich -1'354'264.40 -190'000.00 -188'656.65463 Beiträge von Gemeinwesen und Dritten -813'546.40 -1'098'071.00 -1'111'502.33469 Verschiedener Transferertrag -14'447.00 -12'000.00 -4'829.75
Nummer Bezeichnung Saldo 1.1. Saldo Periode Saldo 31.12.
144 Darlehen 862'000.00 -126'000.00 736'000.001444 Darlehen an öffentlichen Unternehmungen 842'000.00 -126'000.00 716'000.001445 Darlehen an private Unternehmungen 20'000.00 0.00 20'000.00
145 Beteiligungen, Grundkapitalien 34'691'979.45 172'652.04 34'864'631.491452 Beteiligungen an Gemeinden u. Gdezweckverbände 24'011'482.45 236'057.84 24'247'540.291454 Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen 10'657'897.00 -59'095.00 10'598'802.001455 Beteiligungen an privaten Unternehmungen 22'600.00 -4'310.80 18'289.20
146 Investitionsbeiträge 5'091'213.90 59'379.01 5'150'592.911461 Invbeiträge an Kantone und Konkordate 1'767'111.58 394'708.06 2'161'819.641462 Invbeiträge an Gemeinden u. Gdezweckverbände 1'146'578.73 -95'049.05 1'051'529.681464 Invbeiträge an öffentliche Unternehmungen 2'093'532.24 -299'880.85 1'793'651.391466 Invbeiträge an private Org. ohne Erwerbszweck 83'991.35 59'600.85 143'592.20
208 Langfristige Rückstellungen -415'428.37 -120'875.05 -536'303.422081 Rückst. für langfr. Ansprüche des Personals -415'428.37 -120'875.05 -536'303.42
209 Verbindlichkeiten ggü. Spezialfinanzierungen im FK -2'864'001.55 138'619.21 -2'725'382.342091 Verbindlichkeiten ggü. Fonds im FK -1'626'536.27 15'290.94 -1'611'245.332092 Legate und Stiftungen o.eig.Rechtsp. im FK -1'237'465.28 123'328.27 -1'114'137.01
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -1'939'161.22
Total Geldfluss 670'758.41
Bestand Flüssige Mittel 1.1. 2'093'394.19
Bestand Flüssige Mittel 31.12. 2'764'152.60
80
Beilage 9: Grundsätze zur Jahresrechnung
1 RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE
1.1 Angewendetes Regelwerk Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Glarus Nord ist in Übereinstimmung mit den geltenden kantonalen Gesetzen und Richtlinien erstellt worden. Diese beziehen sich auf das Handbuch Harmonisiertes Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden, HRM2, herausgegeben von der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren.
1.2 Rechnungslegungsgrundsätze Die Rechnungslegung zeigt ein Bild des Finanzhaushaltes, welches der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht.
1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Sofern nichts anderes aufgeführt wird, erfolgt die Bewertung der Bilanzpositionen nach dem Handbuch Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden, HRM2, herausgegeben von der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektion.
Vermögenswerte im Finanzvermögen werden bilanziert, wenn sie einen künftigen Nutzen erbringen und ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Sie werden bei erstmaliger Bilanzierung zu Anschaffungskosten bilanziert. Folgebewertungen erfolgen zum Verkehrswert am Bilanzstichtag, wobei eine systematische Neubewertung der Finanzanlagen jährlich, der übrigen Anlagen periodisch, d.h. mindestens alle 5 Jahre stattfindet.
Vermögenswerte im Verwaltungsvermögen werden bilanziert, wenn sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert und nach der angenommenen Nutzungsdauer degressiv abgeschrieben.
In Abweichung zum Handbuch: degressive statt lineare Abschreibungsmethode Der Kanton Glarus und die drei Gemeinden schreiben wie folgt ab: Die planmässigen Abschreibungen des Verwaltungsvermögens erfolgen degressiv über die festgelegten Nutzungsdauern. Ausgenommen sind Grundstücke, Waldungen, Darlehen und Beteiligungen. Die Abschreibungen beginnen mit der Nutzung. Anlagen im Bau werden im Verwaltungsvermögen aktiviert, aber nicht abgeschrieben. Mit Nutzungsbeginn wird auf das entsprechende Bilanzkonto umgebucht und wenn sie in Betrieb genommen werden, beginnt die Abschreibung. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte Wertminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt.
Die Abschreibungen werden mittels der im Jahre 2013 eingeführten Anlagenbuchhaltung ermittelt.
Gemäss HRM2 sind die TBGN und die APGN mit der Equity-Methode in die konsolidierte Gemeinderechnung einzubeziehen. Das Eigenkapital dieser öffentlich rechtlich selbständigen Anstalten wird zu 100 % bei den Beteiligungen ausgewiesen.
Gemäss Beschluss der Handbuchkommission werden die Verkehrsabgaben und die Ausgleichszahlung des Kantons in der Kontengruppe 46,Transferertrag, ausgewiesen. Bisher wurden die Verkehrsabgaben in der Kontengruppe 40 gezeigt.
81
Beilage 10: Beteiligungsspiegel
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Beilage 13: Finanzkennzahlen HRM2
Selbstfinanzierungsgrad: 160,9% (VJ 101,0%) Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Im langfristigen Durchschnitt sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% liegen. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: 50 - 80% schlecht, 80 - 100% genügend, >100% gut
Selbstfinanzierungsanteil: 10,6% (VJ 5,3%) Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welcher Anteil des Ertrages zur Finanzierung der Investitionen aufgewendet werden kann. Mit einem Selbstfinanzierungsanteil von 10,6% fällt diese Kennzahl mittel aus. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <10% schlecht, 10 - 20% mittel, >20% gut
Zinsbelastungsanteil: 0,6% (VJ 0,7%) Mit dem Zinsbelastungsanteil wird gemessen, welcher Anteil des "verfügbaren Einkommens" durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Dieser Wert kann als sehr gut bezeichnet werden. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: 0 - 4% gut, 4 - 10% genügend, >10% schlecht
Kapitaldienstanteil: 10,0% (VJ 12,1%) Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch Kapitalkosten. Er gibt Auskunft darüber, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet wird. Ein Anteil von 10,0% bedeutet eine tragbare Belastung. Verursacht wird diese Belastung durch die hohen Abschreibungen von CHF 6,2 Mio. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <5% geringe Belastung, 5 - 15% tragbare Belastung, >15% hohe Belastung
Bruttoverschuldungsanteil: 73,3% (VJ 91,3%) Der Bruttoverschuldungsanteil beurteilt die Verschuldungssituation bzw., ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Mit 73,3% kann die Bruttoschuld als gut beurteilt werden. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <50% sehr gut, 50 - 100% gut, 100 - 150% mittel, 150 - 200% schlecht, >200% kritisch
Nettoverschuldungsquotient: - 64,8% (VJ -67,4%) (- = Vermögen) Der Nettoverschuldungsquotient gibt Antwort auf die Frage, welcher Anteil der Fiskalerträge, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <100% gut, 100 - 150% genügend, >150% schlecht
Nettovermögen pro Einwohner: CHF 1'628.33 (VJ CHF 1‘510.58) Die Kennzahl weist ein Nettovermögen von CHF 1'628.33 pro Einwohner aus, was sehr positiv zu werten ist. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <0 CHF Nettovermögen, 0 - 1'000 CHF geringe Verschuldung, 1'001 - 2'500 CHF mittlere Verschuldung, 2'501 - 5'000 CHF hohe Verschuldung, > 5'000 CHF sehr hohe Verschuldung
Investitionsanteil: 12,9% (VJ 11,5%) Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen. Mit 12,9% gilt die Investitions-tätigkeit als mittel. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <10% schwache Investitionstätigkeit, 10% - 20% mittlere Investitionstätigkeit, 20 - 40% starke Investitionstätigkeit, >40% sehr starke Investitionstätigkeit
Eigenkapitaldeckungsgrad: 68,8% (VJ 67,5%) Dieser Wert ist zurzeit sehr hoch und muss mindestens 12% betragen, sonst tritt die Schuldenbremse in Kraft.
86
Beilage 14: Bericht der Revisionsstelle Ernst & Young zur Jahresrechnung 2014
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung per 31. Dezember 2014der Gemeinde Glarus Nord
Als Revisionsstelle gemäss Art. 27, Ziff. 3 Gemeindeordnung Glarus Nord, haben wir die beiliegendeJahresrechnung der Gemeinde Glarus Nord, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrech-nung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Rechnungsjahrgeprüft.
Verantwortung des GemeinderatesDer Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichenVorschriften gemäss Gesetz vom 3. Mai 2009 über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seinerGemeinden (FHG) und der Verordnung vom 21. April 2010 über den Finanzhaushalt des Kantons Gla-rus und seiner Gemeinden (FHV) verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung,Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellungeiner Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtü-mern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnungabzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften gemässFHG und FHV und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wirdie Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahres-rechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach-weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahlder Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilungder Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtü-mern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweites für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechendenPrüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeitdes internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessen-heit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungensowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass dievon uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prü-fungsurteil bilden.
Zürich, 31. März 2015
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Beilage 14: Bericht der Revisionsstelle Ernst & Young zur Jahresrechnung 2014
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PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlosse-ne Rechnungsjahr den gesetzlichen Vorschriften gemäss FHG und FHV.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher VorschriftenWir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Unabhängigkeit gemäss den gesetzlichen Vorschrif-ten (Art. 27, Ziff. 3, Gemeindeordnung Glarus Nord) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nichtvereinbare Sachverhalte vorliegen.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
Freundliche GrüsseErnst & Young AG
Bernadette Koch Andreas Schwab-GatschetZugelassene Revisionsexpertin Zugelassener Revisionsexperte(Leitende Revisorin)
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7. Genehmigung der Jahresrech-nung 2014 der Technischen Be-triebe Glarus Nord TBGN
1. Kommentar zur Jahresrechnung Ausgangslage Die Bilanz weist per 31.12.2014 ein Umlauf-vermögen von CHF 10'213'207.04 und ein Anlagevermögen von CHF 24'565'636.93 aus. Das Fremdkapital beträgt CHF 18'214'166.87 und das Eigenkapital CHF 15'444'677.10. Ge-genüber dem Vorjahr sind die Forderungen, welche hauptsächlich aus den Energierech-nungen bestehen, gesunken. Dies ist unter anderem auf den tieferen Energieabsatz zu-rückzuführen. Mit CHF 6,2 Mio. Netto-Investitionen und Ab-schreibungen von CHF 4,4 Mio. ist das Anla-gevermögen weiter angewachsen. Die Reserven als Teil des Eigenkapitals geben der Unternehmung keine Liquidität und können nur für Abschreibungen des Anlagevermögens genutzt werden. Der Gewinn erscheint ohne Gewinnverwen-dung, wie dies auch bei Aktiengesellschaften üblich ist. Das Dotationskapital beträgt gemäss Be-schluss der Gemeindeversammlung CHF 4,0 Mio. und wird der Gemeinde Glarus Nord mit 5% verzinst. Diese Konditionen sind im Kon-zessionsvertrag festgehalten, welcher im 2014 durch das Parlament der Gemeinde Glarus Nord genehmigt worden ist. Für die Finanzierung der Investitionen wurden im 2014 CHF 2,0 Mio. auf dem Markt be-schafft. Aus der Erfolgsrechnung per 2014 resultiert ein totaler Jahresgewinn von CHF 243'013.95 (Vorjahr CHF 132'489.46). Die gute Eigenpro-duktion und der Verkauf an die KEV sowie die grossen Eigenleistungen für Investitionen und die Installationen haben zu diesem guten Re-sultat geführt. Durch die gute Wasserführung vor allem im Sommer und Herbst war die Ei-genproduktion hoch. Die Eigenleistungen für Investitionen enthalten nebst den Material-Aufwendungen auch die Personalkosten sowie die Fremdleistungen. Die Abschreibungen wurden auf Basis der Anlagewerte, welche in den letzten Jahren angestiegen sind, vorgenommen. Auf Grund der guten Wasserführung konnten bei den Kraftwerken CHF 0,3 Mio. zusätzlich abge-schrieben werden. Für die marktorientierten Abteilungen (Installa-tionen, CATV und Netzarbeiten für Dritte) wie auch für den Energiehandel, die Wärmever-bünde und die Netznutzung für die verschie-denen Netzebenen werden entsprechende Kostenrechnungen geführt.
Im 2014 haben die Anlagenwerte gesamthaft wieder um CHF 1,75 Mio. zugenommen. Diese werden, wie in der Branche üblich, linear ab-geschrieben. Gemäss der Finanzplanung werden die Inves-titionen ab 2015 reduziert werden können. Dies ist jedoch stark von der Entwicklung der Gemeinde (Industrien, Neuansiedlungen etc.) sowie von der Bautätigkeit der Gemeinde im Bereich der Strassen und Wasser/Abwasser abhängig. Aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung resul-tieren folgende Kennzahlen: Liquiditätsgrad 2 188.1%
(> 100% = gut) Betriebsgewinn CHF 166‘761 EBIT CHF 518‘001 Free Cashflow/Cashdrain CHF -1‘231‘369 Cashflow (klassisch) CHF 4‘645‘514 Die grossen Investitionen mussten vor allem mit Fremdkapital finanziert werden. Die effekti-ve Verschuldung ist um CHF 1,4 Mio. ange-stiegen. Gleichzeitig erhöhte sich auch das Anlagevermögen um CHF 1,7 Mio. Da die TBGN einen grossen Nachholbedarf an Investitionen in den Netzen haben, blieb der Free Cashflow im negativen Bereich (Cash-drain). Ein Vergleich mit anderen Versorgungen (Benchmark) kann kaum erstellt werden, da die Voraussetzungen wie Art der Unterneh-mung (Unternehmensform, angebotene Dienstleistungen, Querverbund-Unternehmen, Nutzung von Vorzugsenergie, topografische Lage etc.) sehr vielfältig sind. Die Kunden ha-ben die Möglichkeit, die Energie- und Netznut-zungspreise auf der Homepage der Elcom zu vergleichen. Nach den ordentlichen Abschreibungen auf dem Finanzvermögen, den Mobilien und den Anlagen soll der Betriebsgewinn von CHF 779'026.72 auf die Rechnung 2015 vorgetra-gen werden. 2. Beratung der Vorlage im Parlament 2.1 Kommission Die Finanzaufsichtskommission (FAK) unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederur-nen, hat die Jahresrechnung 2014 der Techni-schen Betriebe Glarus Nord TBGN beraten. Die TGBN sind eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigenständigem Verwal-tungsrat, welcher eine anerkannte Revisions-stelle gewählt hat. Diese prüfte die Jahres-rechnung und die Bilanz. Die Kommission hat
deshalb nur eine summarische Prüfung auf offensichtliche Mängel vorgenommen und einige Positionen in der vorliegenden Jahres-rechnung hinterfragt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung kam die Kommission zu folgenden Feststellungen: Im Betriebsertrag von CHF 36,48 Mio. sind „Eigenleistungen Investitionen“ von CHF 6,77 Mio. enthalten. Der Betriebsertrag ohne „Ei-genleistungen Investitionen“ beläuft sich auf CHF 29,71 Mio. und hat sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 1,53 Mio. verschlechtert. Dies ist hauptsächlich auf einen tieferen Stromver-brauch zurückzuführen. Überzeiten und Fe-rienguthaben wurden erstmals per Ende Jahr in der Bilanz erfasst. Dies verursachte im Per-sonalaufwand einmalige Kosten von rund CHF 0,2 Mio. Die übrigen Kostensteigerungen im Bereich Personal lassen sich mit der Lohner-höhung von 1% sowie einer Erhöhung des Stellenetats um 350 Stellenprozente begrün-den. Wegen der hohen Investitionen in den Jahren 2013 und 2014 weisen die TBGN einen ungenügenden Selbstfinanzierungsgrad von 63% resp. 75% aus. Ab 2015 planen die TBGN mit jährlichen Investitionen von rund CHF 4 Mio. (Anlagewert CHF 160 Mio. / 40 Jahre Lebensdauer), womit wieder ein Selbstfinan-zierungsgrad von rund 100% (= gut) erreicht werden sollte. Um die Investitionen 2014 fi-nanzieren zu können, musste ein Bankdarle-hen von rund CHF 2 Mio. aufgenommen wer-den. Der Jahresbericht 2014 enthält wiederum kei-ne Budgetzahlen, obwohl dies von FAK und Parlament im Bericht zur Jahresrechnung 2013 ausdrücklich gefordert wurde. Dieser Umstand ist sehr befremdend, da die TBGN auch keine entsprechende Begründung für das Fehlen dieser Zahlen lieferte. Die von der FAK und vom Parlament geforderten Benchmarks kön-nen gemäss Aussage der TBGN kaum erstellt werden, da jeder Betrieb anders organisiert ist (Angebotspalette, Unternehmensform, topo-grafische Lage) und dadurch aussagekräftige Vergleiche unmöglich sind. Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch die VTB AG hat in der Kommission zu keinen Vorbehalten geführt Die FAK unterstützte den Antrag des Gemein-derates und beantragte dem Gemeindeparla-ment, die Jahresrechnung 2014 der TBGN zu genehmigen, dem Bericht der Revisionsstelle zuzustimmen und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Zusätzlich stellte sie folgenden Antrag: Die Jahresberich-te der TBGN sollen künftig das jeweilige Budget enthalten.
2.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten bei allen Fraktionen unbestritten. Die Detailberatung verlief diskussionslos und das Gemeindeparlament stimmte der Vorlage des Gemeinderates zuhanden der Gemeinde-versammlung einstimmig zu. Auch der zusätz-liche Antrag der FAK, die Jahresberichte der TBGN sollen künftig auch das jeweilige Budget enthalten, wurde im Parlament einstimmig genehmigt. 3. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 15. April 2015 bzw. 21. Mai 2015 beschlossen, die Jahresrech-nung 2014 der Gemeinde Glarus Nord in posi-tivem Sinne zur Genehmigung an die Gemein-deversammlung zu überweisen. 4. Antrag Das Gemeindeparlament beantragt in Über-einstimmung mit dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN: 1. Die Jahresrechnung der Technischen Be-
triebe Glarus Nord TBGN für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2014 sowie der Bericht der Revisionsstelle seien gemäss Ge-meindegesetz Art. 41 Abs. 1 lit. e zu ge-nehmigen.
Beilagen: 1. Bilanz 2014 2. Erfolgsrechnung 2014 3. Revisionsbericht der VTB-Treuhand AG
vom 17. März 2015
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deshalb nur eine summarische Prüfung auf offensichtliche Mängel vorgenommen und einige Positionen in der vorliegenden Jahres-rechnung hinterfragt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung kam die Kommission zu folgenden Feststellungen: Im Betriebsertrag von CHF 36,48 Mio. sind „Eigenleistungen Investitionen“ von CHF 6,77 Mio. enthalten. Der Betriebsertrag ohne „Ei-genleistungen Investitionen“ beläuft sich auf CHF 29,71 Mio. und hat sich gegenüber dem Vorjahr um CHF 1,53 Mio. verschlechtert. Dies ist hauptsächlich auf einen tieferen Stromver-brauch zurückzuführen. Überzeiten und Fe-rienguthaben wurden erstmals per Ende Jahr in der Bilanz erfasst. Dies verursachte im Per-sonalaufwand einmalige Kosten von rund CHF 0,2 Mio. Die übrigen Kostensteigerungen im Bereich Personal lassen sich mit der Lohner-höhung von 1% sowie einer Erhöhung des Stellenetats um 350 Stellenprozente begrün-den. Wegen der hohen Investitionen in den Jahren 2013 und 2014 weisen die TBGN einen ungenügenden Selbstfinanzierungsgrad von 63% resp. 75% aus. Ab 2015 planen die TBGN mit jährlichen Investitionen von rund CHF 4 Mio. (Anlagewert CHF 160 Mio. / 40 Jahre Lebensdauer), womit wieder ein Selbstfinan-zierungsgrad von rund 100% (= gut) erreicht werden sollte. Um die Investitionen 2014 fi-nanzieren zu können, musste ein Bankdarle-hen von rund CHF 2 Mio. aufgenommen wer-den. Der Jahresbericht 2014 enthält wiederum kei-ne Budgetzahlen, obwohl dies von FAK und Parlament im Bericht zur Jahresrechnung 2013 ausdrücklich gefordert wurde. Dieser Umstand ist sehr befremdend, da die TBGN auch keine entsprechende Begründung für das Fehlen dieser Zahlen lieferte. Die von der FAK und vom Parlament geforderten Benchmarks kön-nen gemäss Aussage der TBGN kaum erstellt werden, da jeder Betrieb anders organisiert ist (Angebotspalette, Unternehmensform, topo-grafische Lage) und dadurch aussagekräftige Vergleiche unmöglich sind. Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch die VTB AG hat in der Kommission zu keinen Vorbehalten geführt Die FAK unterstützte den Antrag des Gemein-derates und beantragte dem Gemeindeparla-ment, die Jahresrechnung 2014 der TBGN zu genehmigen, dem Bericht der Revisionsstelle zuzustimmen und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Zusätzlich stellte sie folgenden Antrag: Die Jahresberich-te der TBGN sollen künftig das jeweilige Budget enthalten.
2.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten bei allen Fraktionen unbestritten. Die Detailberatung verlief diskussionslos und das Gemeindeparlament stimmte der Vorlage des Gemeinderates zuhanden der Gemeinde-versammlung einstimmig zu. Auch der zusätz-liche Antrag der FAK, die Jahresberichte der TBGN sollen künftig auch das jeweilige Budget enthalten, wurde im Parlament einstimmig genehmigt. 3. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 15. April 2015 bzw. 21. Mai 2015 beschlossen, die Jahresrech-nung 2014 der Gemeinde Glarus Nord in posi-tivem Sinne zur Genehmigung an die Gemein-deversammlung zu überweisen. 4. Antrag Das Gemeindeparlament beantragt in Über-einstimmung mit dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Glarus Nord TBGN: 1. Die Jahresrechnung der Technischen Be-
triebe Glarus Nord TBGN für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2014 sowie der Bericht der Revisionsstelle seien gemäss Ge-meindegesetz Art. 41 Abs. 1 lit. e zu ge-nehmigen.
Beilagen: 1. Bilanz 2014 2. Erfolgsrechnung 2014 3. Revisionsbericht der VTB-Treuhand AG
Ausserordentlicher ErfolgAusserordentlicher Erfolg -102'909.11 32'012.76 134'921.87Total Ausserordentlicher Erfolg -102'909.11 32'012.76 134'921.87
Jahresgewinn Total 132'489.46 243'013.95 110'524.49
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Beilage 3: Revisionsbericht VTB-Treuhand AG vom 17. März 2015
Revisionsbericht
8. Genehmigung der Jahresrech-nung 2014 der Alters- und Pfle-geheime Glarus Nord APGN
1. Kommentar zum Jahresbericht Die Bilanz weist per 31.12.2014 ein Umlauf-vermögen von CHF 5'473'312.56 und ein An-lagevermögen von CHF 13'014'666.50 aus. Das Fremdkapital wird mit CHF 3'672'225.39 und das Eigenkapital inkl. Rücklagen mit CHF 14'461'969.88 ausgewiesen. Der Betriebsertrag beträgt CHF 15'622'159.67 (Budget CHF 16'077'724.00). Der Personal- und Sozialversicherungsaufwand beträgt CHF 11'128'435.14 (Budget CHF 11'476‘982.48). Der Sachaufwand wird mit CHF 3'053'331.59 (Budget CHF 3'282'043) ausgewiesen. Die Abschreibungen bzw. Rücklagen betragen CHF 1'430'800 und der betriebsfremde Auf-wand und Ertrag schlägt mit CHF -26‘464.90 zu Buche. Somit resultiert aus der Erfolgsrech-nung 2014 ein Unternehmenserfolg von CHF 36‘057.84 (budgetiert war ein Verlust von CHF -10‘921.48). Aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung resul-tieren folgende Kennzahlen: Liquiditätsgrad 2 427.14% Eigenfinanzierungsgrad 78.42% Anlagendeckungsgrad 2 128.42% Betriebsgewinn CHF 36‘057.84 EBIT CHF 9‘592.94 Cashflow CHF 1‘466‘857.84 Free Cashflow CHF 340‘857.84 2. Beratung der Vorlage im Parlament 2.1 Kommission Die Finanzaufsichtskommission (FAK) unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederur-nen, hat die Jahresrechnung 2014 der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN beraten. Die APGN sind eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigenständigem Verwal-tungsrat, welcher eine anerkannte Revisions-stelle gewählt hat. Diese prüfte die Jahres-rechnung und die Bilanz. Die Kommission hat deshalb nur eine summarische Prüfung auf offensichtliche Mängel vorgenommen und einige Positionen in der vorliegenden Jahres-rechnung hinterfragt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung kam die Kommission zu folgenden Feststellungen: Die Anzahl Bewohnertage bewegen sich im Rahmen des Vorjahres. Die budgetierte Anzahl wurde jedoch nicht erreicht. Der Rückgang des Betriebsertrages bei gleichzeitig leicht höheren Bewohnertagen erklärt sich mit der Ausbu-chung von uneinbringlichen Debitorengutha-ben in der Höhe von rund CHF 75‘000. Die
Sparten Hof Alterswohnungen, Hof Liegen-schaften und Wärmeverbund Letz wurden im 2014 erstmals unter dem betriebsfremden Aufwand und Ertrag geführt. Sie sind erfolgs-neutral, d.h. mit dem Gewinn werden Rückla-gen gebildet und bei einem allfälligen Verlust werden Rücklagen aufgelöst. Dies führte bei diversen Positionen zu tieferem Aufwand und Ertrag gegenüber dem Vorjahr. Der Personal-aufwand konnte infolge Verkleinerung der Ad-ministration gegenüber dem Vorjahr nochmals gesenkt werden. Der im Jahr 2014 erwirtschaftete Cashflow von CHF 1,47 Mio. wurde primär für die Rückzah-lung von Darlehen in der Höhe von CHF 1,12 Mio. verwendet, was den Rückgang beim Fremdkapital erklärt. Mit den im 2014 zusätz-lich gebildeten Rücklagen von CHF 0,88 Mio. betragen diese per 31.12.2014 CHF 5,62 Mio. (Bestandteil des Eigenkapitals). Aufgrund des-sen beträgt der Eigenfinanzierungsgrad nun 78.42%. Der Jahresbericht 2014 enthält wiederum kei-ne Investitionsrechnung, obwohl dies die Kommission bereits im Vorjahr bemängelt hatte. Aufgrund nachgelieferter Unterlagen wurde ersichtlich, dass im 2014 Investitionen von CHF 354‘600.90 getätigt und CHF 640‘395 abgeschrieben wurden. Die Differenz davon entspricht der Abnahme des Anlagevermö-gens. Trotz ausdrücklicher Forderung der FAK und des Parlaments enthält der Jahresbericht 2014 wiederum keine Benchmarks. Die Kom-mission ist überzeugt, dass im Bereich der Alters- und Pflegeheime solche Benchmarks existieren, welche aussagekräftige Vergleiche ermöglichen würden. Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch die Umberg Treuhand AG hat in der Kommis-sion zu keinen Vorbehalten geführt. Die FAK unterstützte den Antrag des Gemein-derates und beantragte dem Gemeindeparla-ment, die Jahresrechnung 2014 der APGN zu genehmigen, dem Bericht der Revisionsstelle zuzustimmen und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Zusätzlich stellte sie folgenden Antrag: Die Jahresberich-te der APGN sollen künftig geeignete Kenn-zahlen mit Vergleich zu Branchenbenchmarks und Referenzbetrieben enthalten. 2.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestritten. Die Detailberatung verlief diskussionslos und das Gemeindeparlament stimmte der Vorlage des Gemeinderates zuhanden der Gemeinde-versammlung einstimmig zu. Auch der zusätz-liche Antrag der FAK, die Jahresberichte der APGN sollen künftig geeignete Kennzahlen mit Vergleich zu Branchenbenchmarks und Refe-
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8. Genehmigung der Jahresrech-nung 2014 der Alters- und Pfle-geheime Glarus Nord APGN
1. Kommentar zum Jahresbericht Die Bilanz weist per 31.12.2014 ein Umlauf-vermögen von CHF 5'473'312.56 und ein An-lagevermögen von CHF 13'014'666.50 aus. Das Fremdkapital wird mit CHF 3'672'225.39 und das Eigenkapital inkl. Rücklagen mit CHF 14'461'969.88 ausgewiesen. Der Betriebsertrag beträgt CHF 15'622'159.67 (Budget CHF 16'077'724.00). Der Personal- und Sozialversicherungsaufwand beträgt CHF 11'128'435.14 (Budget CHF 11'476‘982.48). Der Sachaufwand wird mit CHF 3'053'331.59 (Budget CHF 3'282'043) ausgewiesen. Die Abschreibungen bzw. Rücklagen betragen CHF 1'430'800 und der betriebsfremde Auf-wand und Ertrag schlägt mit CHF -26‘464.90 zu Buche. Somit resultiert aus der Erfolgsrech-nung 2014 ein Unternehmenserfolg von CHF 36‘057.84 (budgetiert war ein Verlust von CHF -10‘921.48). Aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung resul-tieren folgende Kennzahlen: Liquiditätsgrad 2 427.14% Eigenfinanzierungsgrad 78.42% Anlagendeckungsgrad 2 128.42% Betriebsgewinn CHF 36‘057.84 EBIT CHF 9‘592.94 Cashflow CHF 1‘466‘857.84 Free Cashflow CHF 340‘857.84 2. Beratung der Vorlage im Parlament 2.1 Kommission Die Finanzaufsichtskommission (FAK) unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederur-nen, hat die Jahresrechnung 2014 der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN beraten. Die APGN sind eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigenständigem Verwal-tungsrat, welcher eine anerkannte Revisions-stelle gewählt hat. Diese prüfte die Jahres-rechnung und die Bilanz. Die Kommission hat deshalb nur eine summarische Prüfung auf offensichtliche Mängel vorgenommen und einige Positionen in der vorliegenden Jahres-rechnung hinterfragt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung kam die Kommission zu folgenden Feststellungen: Die Anzahl Bewohnertage bewegen sich im Rahmen des Vorjahres. Die budgetierte Anzahl wurde jedoch nicht erreicht. Der Rückgang des Betriebsertrages bei gleichzeitig leicht höheren Bewohnertagen erklärt sich mit der Ausbu-chung von uneinbringlichen Debitorengutha-ben in der Höhe von rund CHF 75‘000. Die
Sparten Hof Alterswohnungen, Hof Liegen-schaften und Wärmeverbund Letz wurden im 2014 erstmals unter dem betriebsfremden Aufwand und Ertrag geführt. Sie sind erfolgs-neutral, d.h. mit dem Gewinn werden Rückla-gen gebildet und bei einem allfälligen Verlust werden Rücklagen aufgelöst. Dies führte bei diversen Positionen zu tieferem Aufwand und Ertrag gegenüber dem Vorjahr. Der Personal-aufwand konnte infolge Verkleinerung der Ad-ministration gegenüber dem Vorjahr nochmals gesenkt werden. Der im Jahr 2014 erwirtschaftete Cashflow von CHF 1,47 Mio. wurde primär für die Rückzah-lung von Darlehen in der Höhe von CHF 1,12 Mio. verwendet, was den Rückgang beim Fremdkapital erklärt. Mit den im 2014 zusätz-lich gebildeten Rücklagen von CHF 0,88 Mio. betragen diese per 31.12.2014 CHF 5,62 Mio. (Bestandteil des Eigenkapitals). Aufgrund des-sen beträgt der Eigenfinanzierungsgrad nun 78.42%. Der Jahresbericht 2014 enthält wiederum kei-ne Investitionsrechnung, obwohl dies die Kommission bereits im Vorjahr bemängelt hatte. Aufgrund nachgelieferter Unterlagen wurde ersichtlich, dass im 2014 Investitionen von CHF 354‘600.90 getätigt und CHF 640‘395 abgeschrieben wurden. Die Differenz davon entspricht der Abnahme des Anlagevermö-gens. Trotz ausdrücklicher Forderung der FAK und des Parlaments enthält der Jahresbericht 2014 wiederum keine Benchmarks. Die Kom-mission ist überzeugt, dass im Bereich der Alters- und Pflegeheime solche Benchmarks existieren, welche aussagekräftige Vergleiche ermöglichen würden. Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 durch die Umberg Treuhand AG hat in der Kommis-sion zu keinen Vorbehalten geführt. Die FAK unterstützte den Antrag des Gemein-derates und beantragte dem Gemeindeparla-ment, die Jahresrechnung 2014 der APGN zu genehmigen, dem Bericht der Revisionsstelle zuzustimmen und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten. Zusätzlich stellte sie folgenden Antrag: Die Jahresberich-te der APGN sollen künftig geeignete Kenn-zahlen mit Vergleich zu Branchenbenchmarks und Referenzbetrieben enthalten. 2.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestritten. Die Detailberatung verlief diskussionslos und das Gemeindeparlament stimmte der Vorlage des Gemeinderates zuhanden der Gemeinde-versammlung einstimmig zu. Auch der zusätz-liche Antrag der FAK, die Jahresberichte der APGN sollen künftig geeignete Kennzahlen mit Vergleich zu Branchenbenchmarks und Refe-
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renzbetrieben enthalten, fand im Parlament grossmehrheitliche Zustimmung. 3. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 15. April 2015 bzw. 21. Mai 2015 beschlossen, die Jahresrech-nung 2014 der Alters- und Pflegeheime Glarus Nord APGN in positivem Sinne zur Genehmi-gung an die Gemeindeversammlung zu über-weisen. 4. Antrag Das Gemeindeparlament beantragt in Über-einstimmung mit dem Verwaltungsrat der Al-ters- und Pflegeheime Glarus Nord: 1. Die Jahresrechnung der Alters- und Pfle-
geheime Glarus Nord APGN für den Zeit-raum vom 01.01. – 31.12.2014 sowie der Bericht der Revisionsstelle seien gemäss Gemeindegesetz Art. 41 Ziff. 1 lit.e zu ge-nehmigen.
Total Abschreibungen/Rücklagen 1'430'800.00 1'430'800.00 1'370'900.00 1'693'212.45
B E T R I E B S F R E M D E RA U F W A N D U N D E R T R A G
Betriebsfremder Aufwand und Ertrag -26'464.90 -101'180.00 -2'073.15 19'462.85
Total Betriebsfremder Aufwand und Ertrag -26'464.90 -101'180.00 -2'073.15 19'462.85
U N T E R N E H M E N S E R F O L G 36'057.84 -10'921.48 -194'528.54 -125'538.74
Bewohnertage 70'015 72'745 69'539 73'634
Elisabeth Petruzzistv. Geschäftsführerin APGNLeiterin Finanzen und Administration APGN 2/2 Glarus Nord, 02.03.2015
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Beilage 3: Revisorenbericht der Umberg Treuhand AG vom 26. März 2015
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9. Genehmigung Budget 2016 der Gemeinde Glarus Nord
1. Das Wichtigste in Kürze Das Budget 2016 weist einen Ertragsüber-schuss von TCH 583 aus. Der Finanzierungs-fehlbetrag beträgt CHF 2,473 Mio. Die Selbst-finanzierung beläuft sich auf CHF 5,013 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 67%. Geplant sind Bruttoinvestitionen in der Höhe von CHF 10,860 Mio. Der Finanzplan prognos-tiziert für 2017 einen Ertragsüberschuss von TCHF 945 und zeigt von 2018 – 2020 steigen-de Ertragsüberschüsse von TCHF 1‘313 im 2018, TCHF 1‘685 im 2019 und TCHF 2‘064 im Jahr 2020. Die Selbstfinanzierungsgrade verbessern sich im Zeitraum 2017 – 2020 von 73% auf 102%. Gegenüber dem Budget 2016 verbessern sich die Kennzahlen laufend.
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Erfolgs-rechnung
-2‘925 383 -583 -945 -1‘313 -1‘685 -2‘064
Selbst-finanzie-rungsgrad
161% 71% 67% 73% 84% 90% 102%
2. Ausgangslage Glarus Nord hat im Jahre 2014 mit einem Er-tragsüberschuss von CHF 2,9 Mio. abge-schlossen und den budgetierten Aufwandüber-schuss von CHF 1,3 Mio. deutlich übertroffen. Der neue Finanzausgleich mit dem beim Start der neuen Gemeinden festgelegten Verteil-schlüssel hat erstmals Wirkung gezeigt. Positiv beeinflusst wurde die Rechnung 2014 durch die erste Ausgleichszahlung des Kantons von CHF 1,166 Mio. für die fehlenden Steuererträ-ge in den Jahren 2011 – 2013 und höhere Steuererträge von rund CHF 1 Mio. aufgrund der neuen Gesetzgebung bei der Dividenden-besteuerung. Gemäss Landsgemeindebe-schluss 2014 erhalten die Gemeinden im 2015 die zweite Ausgleichszahlung von CHF 1,166 Mio.
3. Budget 2016 Der Ertragsüberschuss verbessert sich beim Gesamtergebnis gegenüber dem Budget 2015 um TCHF 966. Beim betrieblichen Ergebnis kann der Aufwandüberschuss von TCHF 3‘356 um TCHF 795 auf TCHF 2‘561 reduziert wer-den. Die aufgrund des heutigen Kenntnisstandes geplanten Grundstück- und Immobilienverkäu-fe führen zu einem um TCHF 172 höheren Finanzierungsergebnis. Ausserordentliche Aufwände und Erträge kön-nen nicht geplant werden, sodass das operati-ve Ergebnis und das Gesamtergebnis iden-tisch sind. Gestufte Erfolgsrechnung In TCHF Rechnung
Ergebnis aus Finanzierung -3‘344 -2‘973 -3‘145 -172
Operatives Ergeb-nis -2‘676 383 -583 -966
Ausserordentliches Ergebnis -249 0 0 0
Gesamtergebnis -2‘925 383 -583 -966
Die wichtigsten Veränderungen des Budgets 2016 im Vergleich zum Budget 2015 sind un-tenstehend aufgeführt. Die Kostendisziplin und weitere Effizienzsteigerungen führen dazu, dass die meisten Aufwandpositionen auf einem tiefen Niveau gehalten werden können.
Kostenarten-gruppe In TCHF Bereich
301 170 Löhne des Verwaltungs- und Betriebsperso-nals, davon 115 strukturell
302 275 Löhne der Lehrpersonen, davon 160 strukturell
305 123 Anstieg Arbeitgeberbeiträge
306 45 Teuerungszulagen auf Renten (pensionierte Lehrpersonen)
309 29 Anstieg übriger Personalaufwand, Ausbildung
310 83 Material und Warenaufwand
312 95 Ver- und Entsorgung (2015 zu tief budgetiert)
313 401 Dienstleistungen Dritter, 367 bei Transporten (Holztransporte Forst 398)
446 0 Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen (APGN und TBGN)
451 660 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierun-gen EK
460 650 Ertragsanteile (Umgliederung MFZ)
461 423 Entschädigungen von Gemeinwesen (Bildung und Forst)
4‘628 Ertragszunahmen / Aufwandminderungen
966 Total Ergebnisverbesserung
4. Erfolgsrechnung Der Personalaufwand steigt um TCHF 643 gegenüber dem Budget 2015. Aufgrund der wirtschaftlichen Perspektiven und bereits sich abzeichnenden Schwierigkeiten bei den Unter-nehmungen im Kanton Glarus verzichtet der Gemeinderat auf eine generelle Lohnerhö-hung. Ebenfalls ist ein Teuerungsausgleich aufgrund des prognostizierten LIK (Landesin-dex für Konsumentenpreise) nicht diskutabel. Trotzdem sieht sich der Gemeinderat gezwun-gen, gewisse Lohnanpassungen vorzuneh-men. Um individuelle, strukturelle und markt-spezifische Besoldungsmassnahmen sicher-stellen zu können, wird ein Betrag von TCHF 275 ins Budget eingestellt. Für die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals werden TCHF 115 und für die Löhne der Lehrpersonen TCHF 160 vorgesehen. Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen ergibt das eine Erhöhung von Total TCHF 340. Dazu steigt der Perso-nalaufwand beim Verwaltungs- und Betriebs-personal um TCHF 55 aufgrund anderer Ein-flüsse, wie z.B. fluktuationsbedingte Ersatzan-stellungen. Bei den Lehrpersonen müssen für die Bestandserhöhung (neue Klassen, mehr Lehrpersonen) TCHF 110 aufgewendet wer-den. Der restliche Anstieg geht zu Lasten der Teuerungszulagen auf Renten (Lehrpersonen) TCHF 45 und des übrigen Personalaufwandes (TCHF 29). Bezogen auf die einzelnen Ressorts ergeben sich somit folgende Änderungen:
Präsidiales: Der Personalaufwand steigt insge-samt um TCHF 115. Dabei betreffen TCHF 40 die Löhne inkl. Arbeitgeberbeiträge. Im Fi-nanzbereich wird zum ersten Mal gemäss Stel-lenplan budgetiert. Infolge Krankheitsfällen war dieser in den Vorjahren immer unterdotiert. Der Anstieg beim übrigen Personalaufwand, TCHF 35, ist darauf zurückzuführen, weil die Aus- und Weiterbildung des Personals zentral bud-getiert und daher von allen Ressorts beein-flusst wird. Bei der Bildung nimmt der Perso-nalaufwand um TCHF 394 zu. TCHF 160 sind für strukturelle, marktgerechte Lohnfestsetzun-gen vorgesehen. Für den Aufbau des Lehrper-sonenbestandes werden TCHF 110 benötigt. Beim Sekretariat der Schulleitung ist ein Auf-bau von 50 Stellenprozenten geplant. Bei den übrigen Ressorts handelt es sich um strukturel-le Anpassungen, die sich folgendermassen auswirken: Beim Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur ist eine geringe Korrektur von TCHF 23 notwendig. Das Ressort Sicherheit ver-zeichnet eine Abnahme von TCHF 12. Bei Wald und Landwirtschaft ist eine Anpassung von TCHF 14 erforderlich. Das Ressort Bau und Umwelt weist eine Erhöhung von TCHF 67 auf und das Ressort Liegenschaften nimmt um TCHF 40 zu. Bei den Liegenschaften werden die Massnahmen aus der Effizienzanalyse PuMa mit netto TCHF 100 berücksichtigt (Auf-wandreduktion). Der Sach- und übrige Betriebsaufwand steigt um TCHF 849 gegenüber dem Budget 2015, fällt aber gegenüber dem Rechnungsjahr 2014 um TCHF 567 tiefer aus. Die grössten Anstie-ge sind bei den Dienstleistungen Dritter (Transporte TCHF 367), beim baulichen Un-terhalt Hochbauten (TCHF 191) und bei den Wertberichtigungen auf Forderungen (TCHF 134) zu verzeichnen. Die Mehraufwendungen sind bei den Ressorts wie folgt enthalten: Präsidiales: Der Mehraufwand gegenüber dem Budget 2015 beträgt TCHF 71 und ist vollum-fänglich auf die höheren Wertberichtigungen auf Forderungen (Steuern) zurückzuführen. Der Mehraufwand beim Material- und Waren-aufwand von TCHF 49 kann durch den Min-deraufwand bei den Dienstleistungen und Ho-noraren (TCHF 50) kompensiert werden. Das Ressort Bildung kann den Aufwand aufgrund betrieblicher Einsparungen um TCHF 21 redu-zieren. Das Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur verzeichnet einen Aufwandanstieg von TCHF 99, der sich auf die Erhöhung bei den Drucksachen (Kulturjahrbuch) TCHF 30 und bei Ver- und Entsorgung TCHF 63 (im 2015 zu tief budgetiert) sowie die nicht aktivierbaren Anlagen (Ortseingangstafeln Kerenzerberg, TCHF 20) verteilt. Beim Ressort Sicherheit wird um TCHF 43 tiefer budgetiert. Dies ist auf
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450 20 Entnahmen aus Fonds des FK
463 372 Beiträge von Gemeinwesen (Jagd und Fische-rei, Feuerwehr)
446 0 Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen (APGN und TBGN)
451 660 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierun-gen EK
460 650 Ertragsanteile (Umgliederung MFZ)
461 423 Entschädigungen von Gemeinwesen (Bildung und Forst)
4‘628 Ertragszunahmen / Aufwandminderungen
966 Total Ergebnisverbesserung
4. Erfolgsrechnung Der Personalaufwand steigt um TCHF 643 gegenüber dem Budget 2015. Aufgrund der wirtschaftlichen Perspektiven und bereits sich abzeichnenden Schwierigkeiten bei den Unter-nehmungen im Kanton Glarus verzichtet der Gemeinderat auf eine generelle Lohnerhö-hung. Ebenfalls ist ein Teuerungsausgleich aufgrund des prognostizierten LIK (Landesin-dex für Konsumentenpreise) nicht diskutabel. Trotzdem sieht sich der Gemeinderat gezwun-gen, gewisse Lohnanpassungen vorzuneh-men. Um individuelle, strukturelle und markt-spezifische Besoldungsmassnahmen sicher-stellen zu können, wird ein Betrag von TCHF 275 ins Budget eingestellt. Für die Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals werden TCHF 115 und für die Löhne der Lehrpersonen TCHF 160 vorgesehen. Zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen ergibt das eine Erhöhung von Total TCHF 340. Dazu steigt der Perso-nalaufwand beim Verwaltungs- und Betriebs-personal um TCHF 55 aufgrund anderer Ein-flüsse, wie z.B. fluktuationsbedingte Ersatzan-stellungen. Bei den Lehrpersonen müssen für die Bestandserhöhung (neue Klassen, mehr Lehrpersonen) TCHF 110 aufgewendet wer-den. Der restliche Anstieg geht zu Lasten der Teuerungszulagen auf Renten (Lehrpersonen) TCHF 45 und des übrigen Personalaufwandes (TCHF 29). Bezogen auf die einzelnen Ressorts ergeben sich somit folgende Änderungen:
Präsidiales: Der Personalaufwand steigt insge-samt um TCHF 115. Dabei betreffen TCHF 40 die Löhne inkl. Arbeitgeberbeiträge. Im Fi-nanzbereich wird zum ersten Mal gemäss Stel-lenplan budgetiert. Infolge Krankheitsfällen war dieser in den Vorjahren immer unterdotiert. Der Anstieg beim übrigen Personalaufwand, TCHF 35, ist darauf zurückzuführen, weil die Aus- und Weiterbildung des Personals zentral bud-getiert und daher von allen Ressorts beein-flusst wird. Bei der Bildung nimmt der Perso-nalaufwand um TCHF 394 zu. TCHF 160 sind für strukturelle, marktgerechte Lohnfestsetzun-gen vorgesehen. Für den Aufbau des Lehrper-sonenbestandes werden TCHF 110 benötigt. Beim Sekretariat der Schulleitung ist ein Auf-bau von 50 Stellenprozenten geplant. Bei den übrigen Ressorts handelt es sich um strukturel-le Anpassungen, die sich folgendermassen auswirken: Beim Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur ist eine geringe Korrektur von TCHF 23 notwendig. Das Ressort Sicherheit ver-zeichnet eine Abnahme von TCHF 12. Bei Wald und Landwirtschaft ist eine Anpassung von TCHF 14 erforderlich. Das Ressort Bau und Umwelt weist eine Erhöhung von TCHF 67 auf und das Ressort Liegenschaften nimmt um TCHF 40 zu. Bei den Liegenschaften werden die Massnahmen aus der Effizienzanalyse PuMa mit netto TCHF 100 berücksichtigt (Auf-wandreduktion). Der Sach- und übrige Betriebsaufwand steigt um TCHF 849 gegenüber dem Budget 2015, fällt aber gegenüber dem Rechnungsjahr 2014 um TCHF 567 tiefer aus. Die grössten Anstie-ge sind bei den Dienstleistungen Dritter (Transporte TCHF 367), beim baulichen Un-terhalt Hochbauten (TCHF 191) und bei den Wertberichtigungen auf Forderungen (TCHF 134) zu verzeichnen. Die Mehraufwendungen sind bei den Ressorts wie folgt enthalten: Präsidiales: Der Mehraufwand gegenüber dem Budget 2015 beträgt TCHF 71 und ist vollum-fänglich auf die höheren Wertberichtigungen auf Forderungen (Steuern) zurückzuführen. Der Mehraufwand beim Material- und Waren-aufwand von TCHF 49 kann durch den Min-deraufwand bei den Dienstleistungen und Ho-noraren (TCHF 50) kompensiert werden. Das Ressort Bildung kann den Aufwand aufgrund betrieblicher Einsparungen um TCHF 21 redu-zieren. Das Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur verzeichnet einen Aufwandanstieg von TCHF 99, der sich auf die Erhöhung bei den Drucksachen (Kulturjahrbuch) TCHF 30 und bei Ver- und Entsorgung TCHF 63 (im 2015 zu tief budgetiert) sowie die nicht aktivierbaren Anlagen (Ortseingangstafeln Kerenzerberg, TCHF 20) verteilt. Beim Ressort Sicherheit wird um TCHF 43 tiefer budgetiert. Dies ist auf
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geringere Anschaffungen bei Apparate, Ma-schinen, Geräte und Fahrzeuge zurückzufüh-ren. Das Ressort Wald und Landwirtschaft budgetiert eine Aufwandsteigerung von TCHF 496. Die höchsten Anstiege sind bei den Transporten (Mehraufwand Holztransporte, TCHF 398) und beim baulichen Unterhalt der Strassen (TCHF 108) zu verzeichnen. Bau und Umwelt weist eine geringe Steigerung von TCHF 85 aus, die sich mit den höher budge-tierten Wertberichtigungen auf Forderungen (TCHF 74) begründen lassen. Bei den Liegen-schaften beträgt die Aufwandzunahme TCHF 161, weil der bauliche Unterhalt bei Hochbau-ten um TCHF 170 erhöht wird. Hier besteht Nachholbedarf, der teilweise aus Sicherheits-gründen nicht weiter hinaus geschoben wer-den kann. Die Abschreibungen Verwaltungsvermögen können um TCHF 574 tiefer budgetiert werden. Gemäss Verordnung des Landrates sind die Abschreibungssätze bei den Hochbauten von 15% auf 12% mit Wirkung ab 2016 zu reduzie-ren. Dies bringt Glarus Nord in der Erfolgs-rechnung eine Entlastung von rund einer hal-ben Million Schweizerfranken. Finanzaufwand: Der Zinsaufwand bleibt auf-grund weiterhin tiefer Zinssätze unverändert bei TCHF 403. Der Liegenschaftsaufwand des Finanzvermögens (baulicher Unterhalt Hoch-bauten) steigt um TCHF 50. Der Transferaufwand steigt um TCHF 564. Beim Ressort Präsidiales werden neu Wertbe-richtigungen an öffentlichen Unternehmungen (linth-arena sgu) von TCHF 400 budgetiert. Beim Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur werden für das Projekt „Neustrukturierung Jugendarbeit in den drei Gemeinden“ TCHF 100 vorgesehen. Bei Bau und Umwelt nimmt dieser um TCHF 320 zu, weil die Bachkorpora-tion Bilten wieder mit TCHF 150 berücksichtigt werden muss und die Entschädigungen an den Kanton um TCHF 179 für eine zusätzliche Buslinie zunehmen. Auf der Ertragsseite wird der Fiskalertrag mit CHF 43,6 Mio. um TCHF 803 höher budgetiert als im Vorjahr. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2014 steigt dieser nur um TCHF 160. Wir ge-hen davon aus, dass wegen des neuen Geset-zes betreffend der Dividendenbesteuerung im 2016 ausserordentliche Erträge von rund einer Million Franken nicht mehr im gleichen Umfang realisierbar sind. Pro Jahr rechnen wir mit ei-ner Steuerertragszunahme von TCHF 750 (1% Wachstum und 1% Lohnsteigerung). Damit kann der Wegfall der ausserordentlichen Er-träge kompensiert werden.
Die Entgelte werden mit TCHF 9‘330 nur um TCHF 15 höher budgetiert. Zwar können die FW-Pflicht-Ersatzabgaben um TCHF 119 und die Rückerstattungen Dritter um TCHF 80 hö-her budgetiert werden, aber die Erlöse aus Verkäufen müssen um TCHF 186 zurückge-nommen werden. Die Euro-Wechselkurs-entwicklung drückt bei den Holzverkäufen die Verkaufspreise massiv. Die Entnahmen aus Spezialfinanzierungen werden mit TCHF 1‘202 um TCHF 157 höher budgetiert und verteilen sich auf Wasser, TCHF 342 und Abwasser, TCHF 770. Die Be-urteilung lautet dahingehend, dass mittelfristig aufgrund durchgerechneter Szenarien des Experten diese sich positiv entwickeln. Die Entnahmen aus Fonds des Eigenkapitals wer-den um TCHF 503 höher budgetiert und betra-gen TCHF 555. Dieser Betrag wird der Forst-reserve entnommen und wird vor allem für Abschreibungen bei den Waldstrassen (TCHF 84) und die Erstellung der Erschliessungs-strasse „Schwigufel“ (TCHF 110) sowie für die Sanierung Tälistrasse (TCHF 320) verwendet. Der Finanzertrag wird aufgrund von Anpas-sungen an die Erfahrungswerte 2014 bei den Pacht- und Mietzinsen Liegenschaft FV um TCHF 221 erhöht. Der Transferertrag wird mit TCHF 4‘850 um TCHF 703 höher budgetiert. Neu ist der Ge-meindeanteil der MFZ-Steuern von TCHF 740 in dieser Kostenart enthalten. Um TCHF 419 höher können die Entschädigungen vom Kan-ton mit TCHF 2‘449 budgetiert werden. Allein beim Forst nimmt die Kantonsentschädigung um TCHF 219 zu. Diese Entschädigung bein-haltet auch die Abgeltung für die Revierförster von TCHF 135 (PuMa-Massnahme). Bei der Bildung (Tagesstrukturen, Psychomotorik) erhöhen sich die Entschädigungen um TCHF 114. 5. Finanzplan Die von den Ressorts ermittelten Investitions-bedarfe belaufen sich für 2017 auf netto CHF 7,902 Mio.; für 2018 auf CHF 7,509 Mio.; für 2019 auf CHF 7,681 Mio. und für 2020 auf CHF 7,346 Mio. Die Ausführung der ermittelten Projekte ist von hoher Dringlichkeit und erster Priorität. Im detaillierten Finanzplan sind die Projekte aufgeführt. Die mittlere Investitionstä-tigkeit beträgt rund 15%. Dank der erarbeiteten finanziellen Möglichkeiten sind diese Investi-tionen verkraftbar. Die Erkenntnisse aus dem Projekt „Objektstrategie“ sind in den Finanz-plan eingeflossen und dieser hat nun eine verbesserte Aussagekraft gegenüber dem letzten Finanzplan, entspricht aber weitgehend
dem Finanzplan „Realistisches Szenario“ des Vorjahres.
Höhere Investitionen kann sich Glarus Nord nur erlauben, wenn sich das Ergebnis der Er-folgsrechnung wesentlich verbessert. Um bes-sere Ergebnisse zu erzielen, braucht es auch künftig Effizienzsteigerungen, die sich bei den Personal- und Sachkosten verhältnismässig positiv auswirken. Aufgrund des Wachstums kann angenommen werden, dass sich die Er-tragsseite stärker als die Aufwandseite entwi-ckelt. Für den Finanzplan ist pro Jahr mit einer jährlichen Aufwandsteigerung von 1% und einer Ertragssteigerung von 1,5% gerechnet worden. 6. Steuerfuss Aufgrund der Budgetierung eines Ertragsüber-schusses und der Investitionsdisziplin kann der Steuerfuss auf der Vorjahreshöhe belassen werden (Kanton 53%, Glarus Nord 63%, total 116%). 7. Beratung der Vorlage im Parlament 7.1 Kommission Die parlamentarische Finanzaufsichtskommis-sion (FAK) unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederurnen, behandelte das Budget 2016 sowie den Finanzplan 2017-2020 an ihren Sitzungen vom 8. und 29. September 2015. Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. In ihrem Bericht hält die Kommission fest, dass das Budget 2016 abermals eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ausweist, was sicher als positiv zu bewerten ist. Hauptgründe dafür sind die tieferen Abschreibungen, höhere Ent-nahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen sowie höheren Entschädigungen von Gemein-wesen. Diese drei Positionen verbessern das Budget 2016 gegenüber dem Budget 2015 alleine um CHF 1‘548‘784. Der Aufwand steigt aber leider weiterhin stetig an. Es gelingt der Gemeinde nicht, den Aufwand zu stabilisieren, was teilweise sicher auch mit der Zuwande-rung begründet werden kann. Es ist somit wei-terhin äusserste Kostendisziplin nötig.
Das positive Gesamtergebnis kommt aber auch dank des positiven Ergebnisses aus Fi-nanzierung zu Stande. Die Verkäufe von Lie-genschaften steuern hier jährlich rund CHF 2 Mio. bei. Diese Quelle ist aber nicht uner-schöpflich, da mittelfristig die nicht mehr benö-tigten Liegenschaften verkauft sein werden. Ziel muss es deshalb sein, ein positives Er-gebnis aus betrieblicher Tätigkeit zu erwirt-schaften, was weitere Aufwandsminderungen und/oder Ertragsverbesserungen von rund CHF 2,7 Mio. erfordern. Dies entspricht knapp 5 Steuerprozenten. Gespannt darf man auf die Resultate des Pro-jekts „Infrastrukturmanagement“ sein. Dieses wird aufzeigen, wo und wieviel kurz-, mittel- und langfristig in die Infrastruktur investiert werden muss. Sollten daraus höhere als die bisher geplanten Investitionen nötig sein, wird der nächste Finanzplan aufzeigen müssen, wie diese finanziert werden sollen. Nach eingehender Beratung beantragt die FAK dem Parlament, das Budget 2016 gemäss gemeinderätlichem Entwurf und mit folgenden Änderungen zu genehmigen: Die CHF 60‘000 im übrigen Personalauf-
wand beim Personalwesen (Kostenstelle 10320/Kostenart 309900) für die Leis-tungsentschädigung von besondere Leis-tungen sei zu streichen.
Für die strukturelle Lohnerhöhung soll 1% der Lohnsumme, oder CHF 275‘000 an-statt CHF 330‘000 ins Budget eingestellt werden.
Vor der Auslösung weiterer Investitionen in die Alpgebäude sei dem Parlament ein Bericht zu unterbreiten, in welchem die Kosten-Nutzenzusammenstellung über die letzten 5 und die nächsten 5 Jahre enthalten ist. Gleichzeitig sollen Kosten-senkungsmassnahmen bei den geplanten Investitionen aufgezeigt werden.
Im Weiteren sei der Finanzplan 2017-2020 zu genehmigen und der Steuerfuss unverändert auf 63% (Total 116%) festzusetzen. 7.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestritten. In der Detailberatung forderte ein Parlamenta-rier betreffend der beiden Investitionsposten Werkhof Wald und Landwirtschaft und Werkhof Bau und Umwelt zuerst Abklärungen zu tref-fen, ob Neubau und völlige Zentralisierung effektiv die beste und einzige Lösung ist. Sein Antrag nach einer vertieften Analyse fand im Parlament jedoch keine Zustimmung und wur-de grossmehrheitlich abgelehnt. Im Weiteren gaben die drei Änderungsanträge der FAK Anlass zu längeren Diskussionen. Die Fraktionen SP und Grüne unterstützten den
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dem Finanzplan „Realistisches Szenario“ des Vorjahres.
Höhere Investitionen kann sich Glarus Nord nur erlauben, wenn sich das Ergebnis der Er-folgsrechnung wesentlich verbessert. Um bes-sere Ergebnisse zu erzielen, braucht es auch künftig Effizienzsteigerungen, die sich bei den Personal- und Sachkosten verhältnismässig positiv auswirken. Aufgrund des Wachstums kann angenommen werden, dass sich die Er-tragsseite stärker als die Aufwandseite entwi-ckelt. Für den Finanzplan ist pro Jahr mit einer jährlichen Aufwandsteigerung von 1% und einer Ertragssteigerung von 1,5% gerechnet worden. 6. Steuerfuss Aufgrund der Budgetierung eines Ertragsüber-schusses und der Investitionsdisziplin kann der Steuerfuss auf der Vorjahreshöhe belassen werden (Kanton 53%, Glarus Nord 63%, total 116%). 7. Beratung der Vorlage im Parlament 7.1 Kommission Die parlamentarische Finanzaufsichtskommis-sion (FAK) unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederurnen, behandelte das Budget 2016 sowie den Finanzplan 2017-2020 an ihren Sitzungen vom 8. und 29. September 2015. Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. In ihrem Bericht hält die Kommission fest, dass das Budget 2016 abermals eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr ausweist, was sicher als positiv zu bewerten ist. Hauptgründe dafür sind die tieferen Abschreibungen, höhere Ent-nahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen sowie höheren Entschädigungen von Gemein-wesen. Diese drei Positionen verbessern das Budget 2016 gegenüber dem Budget 2015 alleine um CHF 1‘548‘784. Der Aufwand steigt aber leider weiterhin stetig an. Es gelingt der Gemeinde nicht, den Aufwand zu stabilisieren, was teilweise sicher auch mit der Zuwande-rung begründet werden kann. Es ist somit wei-terhin äusserste Kostendisziplin nötig.
Das positive Gesamtergebnis kommt aber auch dank des positiven Ergebnisses aus Fi-nanzierung zu Stande. Die Verkäufe von Lie-genschaften steuern hier jährlich rund CHF 2 Mio. bei. Diese Quelle ist aber nicht uner-schöpflich, da mittelfristig die nicht mehr benö-tigten Liegenschaften verkauft sein werden. Ziel muss es deshalb sein, ein positives Er-gebnis aus betrieblicher Tätigkeit zu erwirt-schaften, was weitere Aufwandsminderungen und/oder Ertragsverbesserungen von rund CHF 2,7 Mio. erfordern. Dies entspricht knapp 5 Steuerprozenten. Gespannt darf man auf die Resultate des Pro-jekts „Infrastrukturmanagement“ sein. Dieses wird aufzeigen, wo und wieviel kurz-, mittel- und langfristig in die Infrastruktur investiert werden muss. Sollten daraus höhere als die bisher geplanten Investitionen nötig sein, wird der nächste Finanzplan aufzeigen müssen, wie diese finanziert werden sollen. Nach eingehender Beratung beantragt die FAK dem Parlament, das Budget 2016 gemäss gemeinderätlichem Entwurf und mit folgenden Änderungen zu genehmigen: Die CHF 60‘000 im übrigen Personalauf-
wand beim Personalwesen (Kostenstelle 10320/Kostenart 309900) für die Leis-tungsentschädigung von besondere Leis-tungen sei zu streichen.
Für die strukturelle Lohnerhöhung soll 1% der Lohnsumme, oder CHF 275‘000 an-statt CHF 330‘000 ins Budget eingestellt werden.
Vor der Auslösung weiterer Investitionen in die Alpgebäude sei dem Parlament ein Bericht zu unterbreiten, in welchem die Kosten-Nutzenzusammenstellung über die letzten 5 und die nächsten 5 Jahre enthalten ist. Gleichzeitig sollen Kosten-senkungsmassnahmen bei den geplanten Investitionen aufgezeigt werden.
Im Weiteren sei der Finanzplan 2017-2020 zu genehmigen und der Steuerfuss unverändert auf 63% (Total 116%) festzusetzen. 7.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestritten. In der Detailberatung forderte ein Parlamenta-rier betreffend der beiden Investitionsposten Werkhof Wald und Landwirtschaft und Werkhof Bau und Umwelt zuerst Abklärungen zu tref-fen, ob Neubau und völlige Zentralisierung effektiv die beste und einzige Lösung ist. Sein Antrag nach einer vertieften Analyse fand im Parlament jedoch keine Zustimmung und wur-de grossmehrheitlich abgelehnt. Im Weiteren gaben die drei Änderungsanträge der FAK Anlass zu längeren Diskussionen. Die Fraktionen SP und Grüne unterstützten den
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Antrag des Gemeinderates, CHF 60‘000 für die Leistungsentschädigung von besonderen Leis-tungen ins Budget einzustellen, weil die Aus-richtung solcher Leistungsprämien der Besol-dungsverordnung entspricht. Das Parlament folgte jedoch dem Antrag der FAK und be-schloss mehrheitlich, diesen Posten aus dem Budget zu streichen. Zum Thema strukturelle Lohnerhöhung forderten die Fraktionen SP und Grüne anstatt den vom Gemeinderat vorge-schlagenen CHF 330‘000 (1.2%) und von der FAK beantragten CHF 275‘000 (1%), 1.5% der Lohnsumme, d.h. CHF 412‘500 ins Budget einzustellen. Sie argumentierten damit, dass diese Summe notwendig wäre, um das Funkti-onieren des Lohnsystems zu gewährleisten. Das Parlament folgte schliesslich mit einer knappen Mehrheit dem Antrag der FAK und stimmte einer strukturellen Lohnerhöhung von 1% der Lohnsumme, CHF 275‘000, zu. Den dritten Änderungsantrag der FAK betreffend Bericht mit Kosten-Nutzenzusammenstellung zu den Alpgebäuden wollten mehrere Parla-mentsmitglieder aus verschiedenen Fraktionen streichen. Bei einer Annahme dieses Antrages wurde ein Investitionsstopp befürchtet. Dem-gegenüber forderte ein weiteres Parlaments-mitglied einen Bericht, welcher anstatt der Kosten-Nutzenanalyse die Strategie bezüglich der Alpen inkl. Alpgebäude enthält und im Detail aufzeigt, was mit den geplanten Investi-tionsbeiträgen konkret ausgeführt wird. Zudem sollen die entsprechenden gesetzlichen Grund-lagen aufgezeigt werden. Nach einigen inten-siven Debatten über die Werterhaltung lehnte das Parlament beide Anträge, welche einen Bericht forderten, mehrheitlich ab. Der dritte Antrag der FAK wurde gestrichen. Das Parlament genehmigte anschliessend ohne Gegenstimmen, mit wenigen Enthaltun-gen, das Budget 2016 der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung. Diskussionslos wurde der Finanzplan 2017-2020 genehmigt und der Festsetzung des Steuerfusses auf 63% (Total 116%) zugestimmt.
8. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 27. August 2015 bzw. 22. Oktober 2015 beschlossen, das Budget 2016 der Gemeinde Glarus Nord in positivem Sinne zur Genehmigung an die Gemeindever-sammlung zu überweisen.
9. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt: 1. Das Budget der Erfolgsrechnung 2016 sei
zu genehmigen. 2. Das Budget der Investitionsrechnung 2016
sei zu genehmigen. 3. Der Gemeindeanteil des Steuerfusses für
das Jahr 2016 sei auf der Vorjahreshöhe von 63% festzusetzen (Total 116%).
4. Vom Finanzplan 2017-2020 sei Kenntnis zu nehmen.
Nummer Bezeichnung Budget 2015 Budget 2016 Abweichung Rechnung 2014 in CHF
100 Total Legislative 384'090.00 385'850.00 1'760.00 567'472.95101 TotalExekutive 715'786.54 710'140.60 -5'645.94 669'239.35102 Total Allgemeine Dienste -42'948'711.20 -43'880'408.57 -931'697.37 -45'543'796.22103 Total Allgemeine Dienste, übrige 2'284'980.00 2'290'764.55 5'784.55 2'049'546.20104 Total Rechtssprechnung 19'410.00 11'946.50 -7'463.50 15'529.20105 Total Tourismus 90.00 -1.00 -91.00 -1.00106 Total Industrie, Gewerbe, Handel -7'800.00 -10'000.00 -2'200.00 -1'182.9010 Präsidiales -39'552'154.66 -40'491'707.92 -939'553.26 -42'243'192.42
200 Total Eingangsstufe 2'925'916.00 2'791'249.66 -134'666.34 2'753'209.71201 Total Primarstufe 8'484'442.00 8'665'208.98 180'766.98 8'299'202.60202 Total Oberstufe 6'513'502.00 6'751'357.30 237'855.30 6'384'144.39204 Total Tagesbetreuung 509'364.00 410'936.90 -98'427.10 363'893.63205 Total Obligatorische Schule n.a.g. 2'382'667.00 2'393'473.47 10'806.47 2'384'558.52210 Total Sonderschulen 2'577'438.00 2'596'120.50 18'682.50 2'679'620.93220 Total Bildung n.a.g. 168'000.00 106'000.00 -62'000.00 109'991.1520 Total Bildung 23'561'329.00 23'714'346.81 153'017.81 22'974'620.93
300 Total Kultur 924'123.00 1'098'025.42 173'902.42 1'011'678.93301 Total Freizeit 43'500.00 57'700.00 14'200.00 15'296.70302 Total Sport 591'000.00 628'499.95 37'499.95 627'033.20303 Total Gesundheit 3'408'845.00 3'109'975.00 -298'870.00 3'618'097.90304 Total Jugend 247'809.00 345'491.00 97'682.00 149'504.28306 Total Diverses 5'000.00 2'000.00 -3'000.00 950.0030 Total Gesundheit, Jugend, Kultur 5'220'277.00 5'241'691.37 21'414.37 5'422'561.01
400 Total Feuerwehr 76'581.00 46'330.14 -30'250.86 31'891.01401 Total Löschwasserversorgung 0.00 4'000.00 4'000.00 4'131.00403 Total Gemeindeführungsstab 2'825.00 2'825.00 0.00 655.65404 Total Zivilschutz 210'000.00 197'000.00 -13'000.00 196'631.0040 Total Sicherheit 289'406.00 250'155.14 -39'250.86 233'308.66
500 Total Landwirtschaft 319'522.00 349'530.00 30'008.00 342'025.72501 Total Forstwirtschaft 282'958.80 482'559.00 199'600.20 384'558.12502 Total Jagd und Fischerei 27'050.00 500.00 -26'550.00 7'734.10503 Total Arten- und Landschaftsschutz 13'000.00 10'500.00 -2'500.00 8'997.80504 Total Lawinenverbauungen 5'000.00 5'500.00 500.00 1'981.70505 Total Wanderwege, touristische Einrichtungen 212'031.00 384'500.00 172'469.00 374'410.90506 Total Lehrpfade 13'500.00 22'500.00 9'000.00 7'514.6550 Total Wald und Landwirtschaft 873'061.80 1'255'589.00 382'527.20 1'127'222.99
600 Total Bauverwaltung 353'782.00 409'504.00 55'722.00 437'566.67601 Total Hochbau 8'000.00 57'500.00 49'500.00 204'684.46602 Total Raumordnung 465'286.00 330'016.50 -135'269.50 578'425.58603 Total Verkehr 64'557.00 237'346.00 172'789.00 81'520.94604 Total Tiefbau 3'321'102.05 3'712'952.00 391'849.95 3'288'371.52605 Total Wasserversorgung -1.00 1.00 2.00 1.00606 Total Abwasserbeseitigung -1.00 1.00 2.00 1.00607 Total Abfallwirtschaft -44'951.00 -131'299.00 -86'348.00 -124'504.60608 Total Verbauungen 948'058.00 543'406.00 -404'652.00 558'590.67609 Total Werkhöfe 695'066.85 256'195.20 -438'871.65 405'027.3960 Total Bau und Umwelt 5'810'898.90 5'415'622.70 -395'276.20 5'429'684.63
700 Total Leitung Liegenschaften 0.00 -1.00 -1.00 10.00710 Total Fachstellenleitung 0.00 -1.00 -1.00 0.00720 Total Laufender Unterhalt 0.00 -1.00 -1.00 0.00730 TotalSchulliegenschaften 3'753'091.25 3'884'287.00 131'195.75 3'792'201.54740 Total Verwaltungsliegenschaften 2'192'061.60 2'078'999.00 -113'062.60 2'099'212.02750 Total Liegenschaften des Finanzvermögens -1'765'011.88 -1'932'378.21 -167'366.33 -1'761'078.2570 Total Liegenschaften 4'180'140.97 4'030'904.79 -149'236.18 4'130'345.31
Total Gemeinde Glarus Nord 382'959.01 -583'398.11 -966'357.12 -2'925'448.89
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Beilage 4: Erfolgsrechnung 2016 (Artengliederung)
Nummer Bezeichnung Budget 2015 Budget 2016 Abweichung Rechnung 2014
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen -115'000.00 -115'000.00 0.00 -232'425.30351 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im EK -115'000.00 -115'000.00 0.00 -232'425.30
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 1'196'503.31 1'837'100.35 640'597.04 2'225'909.00450 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen FK 100'000.00 80'000.00 -20'000.00 80'058.36451 Entnahmen aus fonds und Spezialfinanzierungen EK 1'096'503.31 1'757'100.35 660'597.04 2'145'850.64
46 Transferertrag 4'146'769.00 4'850'255.00 703'486.00 6'312'151.15460 Ertragsanteile 600'000.00 1'250'000.00 650'000.00 1'080'392.65461 Entschädigungen von Gemeinwesen 2'094'500.00 2'517'950.00 423'450.00 3'049'500.70462 Finanz- und Lastenausgleich 190'000.00 190'000.00 0.00 1'354'264.40463 Beiträge von Gemeinwesen und Dritten 1'250'269.00 878'305.00 -371'964.00 813'546.40469 Verschiedener Transferertrag 12'000.00 14'000.00 2'000.00 14'447.00
48 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00 249'320.38483 Ausserordentliche verschiedene Erträge 0.00 0.00 0.00 112'344.10484 Ausserordentliche Finanzerträge 0.00 0.00 0.00 13'660.00489 Entnahmen aus dem Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 123'316.28
461100 Entsch.von Kanton u.Konkordaten 0.00 -65'000.00 -65'000.00 -55'556.55
ab So 2016 werden die OS-Schüler in GLN integriert
Erfahrungswert (Ist-Zustand) eingesetzt
bekannter Langzeitausfall
wird nicht mehr mit Stv ersetzt
Re. 2014 tiefere Rückerstattungen erhalten, daher Wert angepasst
Antrag auf mehr Entschädigung für verstärkte Massnahmen beim Kanton gestellt. Antwort noch ausstehend.
fürs 2015 auf falscher Kostenstelle budgetiert
mehr Schüler im Schulschwimmen
Rückerstattungn der auswärtigen Gemeinden für Schulschwimmen fallen höher aus
bekannter Langzeitausfall
Ziel sind Festanstellungen statt temporäre Stellvertretungen
wird nicht mehr mit Stv ersetzt
höhere DaZ-Kosten, sehr viele Kinder ab 3. PS bis Sek I aus der Dt.-Int. erhalten noch 2 Jahre DaZ
obligatorische WB zum LP21 hier global budgetiert
mehr Lehrpersonen, mehr Schüler, mehr Lizenzen
Weiterbildungen für alle GLN-LP fallen während LP21-Einführung bescheidener aus, da Kanton davon jeweils 1/3 bezahlte, fallen die Rückerstattungen geringer aus
weniger Schüler in Dt.-Intensiv, weniger Abos für 3.OS-Jahr/ ab Dez 2015 ein Schulkurs weniger
neu: Kosten Mahlzeitentransport
gemäss Erfahrungswert 2014
gemäss Erfahrungswert 2014
Kantonale Beiträge neu geregelt; Erfahrungszahlen fehlen
Antrag einer zusätzlichen 50%-Stelle Sekretariat für Entlastung der Schulleitungen (wurde von SK gutgeheissen)
Extrabus, wird ab 2017 vom Kanton übernommen60400 Gemeindestrassen 2'112'752.05 2'479'636.00 366'883.95 2'346'075.45310100 Betriebs-, Verbrauchsmaterial 105'000.00 120'000.00 15'000.00 136'905.45
312000 Ver- und Entsorgung 0.00 23'000.00 23'000.00 23'144.10
361100 Entsch.an Kanton u.Konkordate 0.00 11'000.00 11'000.00 10'380.30
74012 Werkhöfe Bau und Umwelt 82'600.00 71'856.00 -10'744.00 86'524.25314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0.00 10'000.00 10'000.00 7'897.05
74013 Werkhöfe Wald und Landwirtschaft 13'353.00 15'150.00 1'797.00 16'911.95314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0.00 5'000.00 5'000.00 8'084.75
74014 Diverse Gebäude Bau und Umwelt 23'015.00 54'200.00 31'185.00 31'357.45314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0.00 31'500.00 31'500.00 14'240.80
74015 Diverse Gebäude Wald und Landwirtschaft 8'847.00 30'241.00 21'394.00 7'401.45314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0.00 25'000.00 25'000.00 3'382.90
74016 Gebäude Alp- und Landwirtschaft 149'409.00 204'337.00 54'928.00 162'172.00314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten, Gebäude 0.00 80'000.00 80'000.00 78'949.50
Total Parlament 920Total Gemeinderat 400Total Glarus Nord 1320
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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2016
5 Wald und Landwirtschaft 50100 Sanierung Unwetterschäden Tälistrasse Die Sanierung der Tälistrasse, Niederurnen hat ihren Ursprung bei den Unwetterschäden im Jahr 2010. Im April 2013 wurde mit der Sanierung der letzten Schadstelle im Bereich Eggrüti gestartet. Während den Bauarbeiten kam es anfangs Mai 2013 zu einer Spontanrutschung. In der Folge wurden die Sanierungsarbeiten eingestellt, die Strasse gesperrt und der Strassenabschnitt messtechnisch überwacht. Bereits nach kurzer Zeit beruhigte sich der Prozess. Nach der Ausführung verschiedener temporärer Sicherungsmassnahmen im unmittelbaren Bereich der Rutschung wurden die Baumass-nahmen gestoppt. Die ursprünglich geplanten Baumassnahmen wurden somit bis heute nicht abge-schlossen. Nach wie vor wird der Verkehr durch eine Baustelle geführt. In der Zwischenzeit wurde geprüft, wie die Schadstelle saniert werden kann oder welche Alternativen möglich sind. Im Jahr 2016 sollen nun nach den weitreichenden Abklärungen die Sanierung des Strassenabschnitts in Angriff genommen werden. 50100 Sanierung Schäden Schwygufelstrasse Die Schwygufelwaldstrasse, Mollis weist an mehreren Stellen zwischen dem Gebiet „Wälschbüel“ und dem Gebiet „Sol“ starke Setzungen auf. Um die Schadstellen auszubessern und die Tragfähigkeit der Strasse für die Zukunft sicherzustellen, wurde im Herbst 2014 unter Beizug des Ingenieurbüros TBF Marti AG, Schwanden, ein Sanierungsprojekt erstellt. Neben punktuellen Verstärkungen der Trag-schicht und diversen Belagsreparaturen, soll insbesondere die Strassenkurve im Gebiet Solberg auf einer Länge von ca. 120 m bergseitig in den gewachsenen Boden verschoben werden. Dies, da die talseitige Absackung der Strasse im Böschungsbereich bautechnisch nicht ausreichend stabilisiert werden kann. Mit der Sanierung werden die Verkehrstauglichkeit und die Tragfähigkeit der Strasse für die zukünftige Nutzung wieder hergestellt. 6 Bau und Umwelt Raumplanung 60200 Jahresetappe 2016, Nutzungsplanung Jahresetappe gemäss Verpflichtungskredit. ÖV 60300 Buswartehäuschen Diverse stark frequentierte Bushaltestellen sollen durch Buswartehäuschen ergänzt werden. Strassen 60400 Bilten, Schönhofstrasse, Deckbelag 1. Etappe Die Strasse ist in einem sehr schlechten Zustand. Die Abnützung der Strasse in der Landwirtschafts-zone hat durch die Milchtransporte mit 40-t-Fahrzeugen stark zugenommen. 60400 Bilten, Tempo 30 Projektauftrag als Grundlage für die Einführung von T30. 60400 Bilten, Wiesenstrasse Sanierung Deckbelag 1. Etappe Die Strasse, u.a. kantonaler Veloweg, ist in einem schlechten Zustand. 60400 Bilten, Holdernstrasse (Belagsarbeiten) Die Strasse weist verschiedene Schäden auf und muss saniert werden. 60400 Bilten, Lärmschutz Gemeindestrassen (Linth-Escherstrasse) Nicht nur die Kantons- und Nationalstrassen, sondern auch die Gemeindestrassen unterstehen der Lärmschutzverordnung. Aus diesem Grunde sind bei den Gemeindestrassen, wo Lärmübertretungen vermutet werden, Lärmmessungen durchzuführen und anschliessend ist ein Lärmschutzprojekt zu erstellen.
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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2016
60400 Mollis, Feld-Grund-Hoschet (Deckbelag) Das Baugebiet ist fertig überbaut. Auf der Süd- und Panoramastrasse wird der Deckbelag eingebaut. 60400 Mollis, Lärmschutz Gemeindestrassen (Kanal-/Oberrütelistrasse) Nicht nur die Kantons- und Nationalstrassen, sondern auch die Gemeindestrassen unterstehen der Lärmschutzverordnung. Aus diesem Grunde sind bei den Gemeindestrassen, wo Lärmübertretungen vermutet werden, Lärmmessungen durchzuführen und anschliessend ist ein Lärmschutzprojekt zu erstellen. 60400 Näfels, Lärmschutz Gemeindestrassen Nicht nur die Kantons- und Nationalstrassen, sondern auch die Gemeindestrassen unterstehen der Lärmschutzverordnung. Aus diesem Grunde sind bei den Gemeindestrassen, wo Lärmübertretungen vermutet werden, Lärmmessungen durchzuführen und anschliessend ist ein Lärmschutzprojekt zu erstellen. 60400 Niederurnen, Fennen, 2. Etappe Deckbelag Das Baugebiet ist überbaut. Es wird der Deckbelag eingebaut. 60400 Niederurnen, Bushaltestelle Ziegelbrückstrasse, Migros Die Bushaltestelle muss saniert und damit auch die Einstiegshöhe angepasst werden. 60400 Niederurnen, Speerstrasse: Trottoir und Deckbelag Auf der Groberschliessungsstrasse fehlen bis heute noch ein Teil des Trottoirs und der gesamte Deckbelag auf demselben. Die Sanierung der Tragschicht ist im 2015 erfolgt. 60400 Niederurnen, Tempo-30-Zone, Verkehrsberuhigungsmassnahmen Realisierung der baulichen Massnahmen für die von der Gemeindeversammlung Niederurnen be-schlossene und polizeilich verfügte Tempo-30-Zone in Niederurnen. 60400 Niederurnen, Lärmschutz Gemeindestrassen (Brunnernstrasse) Nicht nur die Kantons- und Nationalstrassen, sondern auch die Gemeindestrassen unterstehen der Lärmschutzverordnung. Aus diesem Grunde sind bei den Gemeindestrassen, wo Lärmübertretungen vermutet werden, Lärmmessungen durchzuführen und anschliessend ist ein Lärmschutzprojekt zu erstellen. 60400 Oberurnen, Tempo 30 Projektauftrag als Grundlage für die Einführung von T30. 60043 Niederurnen, Lärmschutz Kt.-Str. Niederurnen-Oberurnen-Mollis-Näfels Der Kanton hat die entsprechenden Lärmschutzprojekte aufgelegt und verabschiedet. Die Gemeinde ist mit 40% an den Projekten und den daraus resultierenden Massnahmen beteiligt. 60400/ 60500 Näfels, Glärnischstrasse Belagserneuerung Zusammen mit dem Ersatz der Hydrantenleitung wird eine Belagssanierung ausgeführt. 60400/ 60500/ 60600 Filzbach, Kirchenacker, Oerlirank Im Zusammenhang mit einem privaten Bauvorhaben muss im Bereich Oerlirank die Strassenentwäs-serung saniert werden. Im gleichen Zug werden auch die übrigen Werkleitungen saniert und die Strasse erneuert. 60400/ 60500/ 60600 Mollis, Oberdorfstrasse 1. Etappe, Chrüzgasse – Bergersplatz Die Oberdorfstrasse ist in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Mit der Strasse werden auch alle Werkleitungen etappenweise erneuert. 60043/ 60500/ 60600 Näfels, Bahnhofstrasse / Molliserstrasse Die Kantonsstrasse soll in den nächsten Jahren saniert werden. Die Gemeinde ist mit 40% daran be-teiligt. Mit der Strasse werden auch die kommunalen Werkleitungen erneuert.
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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2016
Bergstrassen 60401 Mollis, Mullernbergstrasse Da schon seit geraumer Zeit nur kleinere Flickarbeiten ausgeführt wurden, ist es dringend notwendig auf ganze Strassenabschnitte einen sogenannter Hocheinbau (6-7cm Tragschicht) einzubauen. 60401 Näfels, Oberseestrasse, Näfels-Rütiberg Auf verschiedenen grösseren Streckenabschnitten zeigen sich Belagsschäden die dringenden Flick-arbeiten bedürfen, welche nicht mehr über den allgemeinen Strassenunterhalt abgehandelt werden können. 60401 Näfels, Oberseestrasse, Brückensanierung Bei den Untersuchungen hat sich gezeigt, dass die Brücke den Anforderungen nur noch knapp genügt und dringend saniert werden muss. 60401 Näfels, Hörelirank, Felsanker Nachdem die Gemeinde Oberurnen vor rund 10 Jahren den ersten Teil dieser Strecke mittels eines Hocheinbaus (6-7cm Tragschicht) saniert hat, ist es nun dringend notwendig den zweiten Teil im glei-chen Verfahren zu sanieren. Wasserwerk 60500 Allgemein, Ersatz Hydranten alle Ortschaften Hydranten haben eine begrenzte Lebensdauer von 10 – 15 Jahren und sind turnusgemäss zu erset-zen. 60500 Filzbach, Verbund Obstalden 2. Etappe Die beiden Wasserversorgungen Filzbach und Obstalden besitzen je eine leistungsfähige Quelle, die den Wasserbedarf je Wasserversorgung problemlos abdecken kann. Fällt jedoch eine Quelle aus, ist die entsprechende Wasserversorgung sofort und unter Umständen für längere Zeit (Wochen) ohne Trinkwasser. Gemäss der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VNT) muss die Versorgungssicherheit bei einem Ausfall einer Quelle sichergestellt werden können. Dies wird gemäss den GWP’s von Filzbach und Obstalden mit einer Verbindungsleitung zwischen den beiden Wasserversorgungen Filzbach und Obstalden gelöst. Baubeginn ist im Herbst 2015 mit Fertig-stellung im Jahr 2016 60500 Niederurnen, Weidstrasse – Brunnernstrasse Erdgas Obersee AG erstellt in der Weidstrasse eine neue Gasleitung. Die bestehende Hydrantenlei-tung liegt auf einem begrenzten Abschnitt innerhalb der privaten Grundstücke. Im Zusammenhang mit der Gaserschliessung wird die Hydrantenleitung in diesem Abschnitt in die Strasse verlegt. 60500, 60600 Mollis, Vorderdorfstr. (Primarschulhaus), Anschluss Hagnen Die TBGN erstellen in diesem Abschnitt die Fernwärmeleitungen zum Schulhaus Mollis und im selben Graben erstellt die Gemeinde die Werkleitungen für den späteren Anschluss Hagnen. Abwasser 60600 Bilten, Investitionsbeitrag AMOMF Beitrag an die anstehenden Investitionen des Abwasserverbandes gemäss Budget Abwasserverband Walensee und deren Statuten. 60600 Mollis, Fremdwassersanierung Quartier Allmeind Gemäss GEP läuft in diesem Quartier aufgrund von Schäden an Leitungen oder Fehlanschlüssen viel Fremdwasser in die Kanalisation. Diese Schäden werden mittels Innensanierung behoben. 60600 Niederurnen, Espenstrasse - Unterquerung SBB Im Jahr 2013 wurde die Espenstrasse saniert und das Trennsystem aufgebaut. Die Ableitung der Me-teorwasserleitung führt unter dem SBB-Trasse hindurch (bestehend) in den naheliegenden Vorfluter. Dieser Leitungsabschnitt im Bereich des SBB-Trasse ist in einem schlechten Zustand. Die vorhande-ne Kapazität entspricht nicht mehr dem Erfordernis. Dieser Abschnitt wird nun saniert und der beste-hende Engpass dem Erfordernis angepasst.
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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2016
60600 Niederurnen, Überarbeitung GEP GEP’s sind ca. alle 15 Jahre zu überarbeiten. Die meisten GEP’s aus den alten Ortschaften sind in den 90-er Jahren erstellt worden. Mit der laufenden Nutzungsplanung sind die GEP’s den neuen Nut-zungsplänen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Die Überarbeitung erfolgt in Zu-sammenarbeit mit den andern Gemeinden und dem Verband. Abfallwirtschaft 60700 Abfallsammelstellen Im 2016 sollen diverse Unterflursammelstellen für Glas und Büchsen erstellt werden. 7 Liegenschaften 73000 Beschaffung/Ersatz Mobilien Mobiliar und Einrichtungen, welche altersbedingt ausgedient haben, müssen ersetzt werden. 73000 Beschaffung/Erweiterung Mobilien Mobiliar und Einrichtungen, welche aufgrund wachsender Schülerzahlen neu beschafft werden müs-sen. 73000 Sanierung Schulräume Mit dem Ersetzen von Mobiliar und Einrichtungen sollen gleichzeitig Unterhaltsarbeiten am Schulraum (malen, etc.) vorgenommen werden. 73000 ff / 74000 Werterhaltung Objekte Damit die einzelnen Objekte keinen substanziellen Verlust erleiden und weiterhin allen Sicherheits-standards entsprechen, müssen zwingende Werterhaltungsmassnahmen ausgeführt werden. Die Arbeiten werden insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik, Gebäudehülle sowie im Innenausbau anfallen. Nachfolgend der Detailauszug zu den Investitionsprojekten 2016:
Sekundarschulhaus: Ersatz Fenster in Turnhal-le / Ausbau/Aufstockung Zwischentrakt und ehemalige HW-Wohnung
73006 Näfels Werterhaltung Objekte 650000
Dorfschulhaus: Ersatz Fenster, Sonnenschutz sowie Risssanierung aussen Dorfturnhalle: Ersatz Fenster und Sonnen-schutz
73002 Niederurnen Werterhaltung Objekte 220000 SH Büel: Ersatz WC-Anlagen
73003 Niederurnen Werterhaltung Objekte 50000 SH Linth-Escher: Innenausbau Schulzimmer
74000 Alle Werterhaltung Objekte 495000
GH Näfels: Ausbau Büroräumlichkeiten GH Niederurnen: Erweiterung Sitzungszimmer, Ersatz Fenster und Sonnenschutz Alle: Anpassung Standards der Sitzungszimmer
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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2016
74017 Sanierung Alle (Friedhöfe) Die Nachfrage an einer Ruhestätte im Gemeinschaftsgrab ist stark angestiegen. Daher müssen Erwei-terungen sowie Neuanlagen gebaut werden. 74000 Sanierung Alle (Spielplätze) Auf den einzelnen Spielplätzen müssen Fallschutz, Spielgeräte und weitere Infrastrukturen repariert respektive ersetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass die einzelnen Anlagen weiterhin allen Si-cherheitsstandards entsprechen und ihre Attraktivität beibehalten werden kann. 74012 Neubau Werkhof Bau und Umwelt Zur Sicherstellung eines effizienten Betriebs ist der Bau eines neuen Werkhofs nötig. Die heutigen Objekte entsprechen nicht mehr den gesetzten Anforderungen. Aufgrund der geplanten Investitionen können baufällige Infrastrukturen umgenutzt, nötige Werterhaltungsmassnahmen eingespart sowie durch Effizienzsteigerung weitere Kosten reduziert werden. 74013 Neubau Werkhof Wald und Landwirtschaft Zur Sicherstellung eines effizienten Betriebs ist der Bau eines neuen Werkhofs nötig. Die heutigen Objekte entsprechen nicht mehr den gesetzten Anforderungen. Aufgrund der geplanten Investitionen können baufällige Infrastrukturen umgenutzt, nötige Werterhaltungsmassnahmen eingespart sowie durch Effizienzsteigerung weitere Kosten reduziert werden. 74016 Trinkwasseraufbereitung Mittlere / Obere Fronalp, Mollis Auf der Oberen Fronalp wird eine KLS-Filteranlage installiert. Damit wird sichergestellt, dass die nöti-ge Trinkwasserqualität zur Produktion von Lebensmittel erreicht wird. Die Anlage versorgt die mittlere sowie die Obere Fronalp mit dem keimfreien Wasser. Diese Massnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend. 74016 Renovation Alphütte Niedersee, Oberseetal Die Alp Niedersee wird von zwei Pächterfamilien geführt. Der Zustand des Wohnbereichs der Alphütte ist für die heutige und künftige Nutzung ungenügend. Die Massnahmen innerhalb des Objektes um-fassen daher die Renovation von Nasszelle, Küche sowie Schlafräume. 74016 Renovation Dusche/WC 1.Hütte Lachenalp, Oberseetal Zurzeit verfügt die Lachenalp über keine Duschmöglichkeiten. Zudem ist das separat angebaute WC stark sanierungsbedürftig. Damit eine angemessene Körperpflege auf der Alp möglich ist, wird im bestehenden Gebäude ein WC mit Dusche eingebaut. Investitionen im Finanzvermögen 1080006/ 108005 Mollis,interne Erschliessung Parz. Nr. 1472 Strasse / Abwasser
(zukünftige BZ) Im Zusammenhang mit dem Umnutzungsverfahren von einem militärischen in einen zivilen Flugplatz wird das Perimetergebiet mit Strasse, Abwasser und Wasser erschlossen. 1080004 Mollis, Erschliessung Feldbach - Mollis Süd (Flugplatz) - PW Erlen Näfels Im Zusammenhang mit dem Umnutzungsverfahren von einem militärischen in einen zivilen Flugplatz wird das Perimetergebiet mit Strasse, Abwasser und Wasser erschlossen.
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Beilage 8: Finanzkennzahlen HRM2 Selbstfinanzierungsgrad: 67% (VJ 71%) Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann. Im langfristigen Durchschnitt sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 80 % liegen. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: 50 - 80% schlecht, 80 - 100% genügend, >100% gut
Selbstfinanzierungsanteil: 7.7% (VJ 8.0%) Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welcher Anteil des Ertrages zur Finanzierung der Investitionen aufgewendet werden kann. Mit einem Selbstfinanzierungsanteil von 8,0% fällt diese Kennzahl schlecht aus. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <10% schlecht, 10 - 20% mittel, >20% gut
Zinsbelastungsanteil: 0.6% (VJ 0.6%) Mit dem Zinsbelastungsanteil wird gemessen, welcher Anteil des "verfügbaren Einkommens" durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Dieser Wer kann als sehr gut bezeichnet werden. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: 0 - 4% gut, 4 - 10% genügend, >10% schlecht
Kapitaldienstanteil: 10.0% (VJ 10.9%) Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch Kapitalkosten. Er gibt Auskunft darüber, wie stark der Laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet wird. Ein Anteil von 10,9 % bedeutet eine tragbare Belastung. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <5% geringe Belastung, 5 - 15% tragbare Belastung, >15% hohe Belastung
Bruttoverschuldungsanteil: 75,4% (VJ 88%) Der Bruttoverschuldungsanteil beurteilt die Verschuldungssituation bzw., ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Mit 88,0% kann die Bruttoschuld als gut beurteilt werden. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <50% sehr gut, 50 - 100% gut, 100 - 150% mittel, 150 - 200% schlecht, >200% kritisch
Nettoverschuldungsquotient: - 64.5% (- = Vermögen) (VJ -60.4%) Der Nettoverschuldungsquotient gibt Antwort auf die Frage, welcher Anteil der Fiskalerträge, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <100% gut, 100 - 150% genügend, >150% schlecht
Nettovermögen pro Einwohner: CHF 1‘573.65 (VJ CHF 1‘510.58) Die Kennzahl weist ein Nettovermögen von CHF 1‘510.58 pro Einwohner aus, was sehr positiv zu werten ist. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <0 CHF Nettovermögen, 0 - 1'000 CHF geringe Verschuldung, 1'001 - 2'500 CHF mittlere Verschuldung, 2'501 - 5'000 CHF hohe Verschuldung, > 5'000 CHF sehr hohe Verschuldung
Investitionsanteil: 15.9% (VJ 15.4%) Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen. Mit 15,4% beträgt die Investitionstätigkeit gemäss HRM2-Bewertung „mittel“. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <10% schwache Investitionstätigkeit, 10% - 20% mittlere Investitionstätigkeit, 20 - 40% starke Investitionstätigkeit, >40% sehr starke Investitionstätigkeit
Kapitaldeckungsgrad: 68.4% (VJ 65.5%) Dieser Wert ist zurzeit sehr hoch und muss mindestens 12% betragen, sonst tritt die Schuldenbremse in Kraft.