Begründung (gem. § 9 Abs. 8 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 40 „Stellplatzanlage Ebbinghoff“ Planungsträger Gemeinde Schöppingen GEMEINDE SCHÖPPINGEN Planung: Projekt Nr. 27219 ÖbVI Schemmer · Wülfing · Otte Alter Kasernenring 12 · 46325 Borken · Tel. 02861 9201-0 www.swo-vermessung.de · [email protected]
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Begründung (gem. § 9 Abs. 8 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 40 „Stellplatzanlage Ebbinghoff“ Planungsträger Gemeinde Schöppingen
II. Anhang .............................................................................................................. 20 Anlage 1: Gemeinsamer Umweltbericht zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen und zum Bebauungsplan Nr. 40 „Stellplatzanlage Ebbinghoff“. Bearbeitung: Ingenieurbüro SWO Stadtplanung. Stand: November. 2017. Borken
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Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches rot eingekreist. ......................................... 7 Abbildung 2: Luftbildaufnahme 2015 .......................................................................... 8 Abbildung 3: Flächennutzungsplan (Auszug) Plangebiet grau umrandet ................. 11 Abbildung 4: Nach der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurfsfassung)
2.2 Bestandssituation/Städtebauliche Konzeption Die Wiese/Weide wird durch eine junge Baumreihe von der Landesstraße 579 getrennt. Im
Westen schließt eine Hofstelle an, während im Norden private Grundstücke der Schöppinger
Ortslage anschließen. Die Erschließung erfolgt über die Hauptstraße, die von einem Rad- und
Fußweg begleitet ist. Ihre alte abgebundene Trassenführung östlich des Plangebietes wird
bereits als Stellplatz genutzt.
Südlich der Landesstraße steht eine weitere Hofstelle. Südöstlich in fußläufiger Entfernung
befindet sich das Gewerbegebiet Ebbinghoff, für das die Parkplätze bestimmt sind.
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Abbildung 2: Luftbildaufnahme 2015
(Sb) Partner Geo&IT GmbH. Luftbild 2015. 2017)
Planungsrechtlich liegt das Plangebiet im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der übergeordnete
behördenverbindliche Flächennutzungsplan stellt eine Fläche für Landwirtschaft dar – siehe
Punkt 4.1 auf der Seite 11.
Die städtebauliche Konzeption sieht die Anlage von einer privaten Parkplatzanlage für einen
Betrieb im Gewerbegebiet Ebbinghoff vor. Der Standort liegt verkehrsgünstig an der Landes-
straße zwischen Siedlungskern und Gewerbegebiet, wobei beide fußläufig und mit dem Rad
erreichbar sind. Die Lage ist zur Umsetzung des Planungsanlasses und der Zielsetzung ideal.
2.3 Erschließung
2.3.1 Verkehrliche Erschließung Die überörtliche Erschließung erfolgt über die Landesstraße 579. Die direkte Erschließung ist
über die Hauptstraße gegeben. Sie bedarf lediglich einer Anpassung. Fuß- und Radwege so-
wie die Bushaltestelle „Krümmlingsweg“ an der Hauptstraße (Buslinien N6, S70, 186 und 772)
komplementieren die vorhandene verkehrliche Erschließung.
2.3.2 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung kann nach Bedarf durch Anschluss an die bestehenden Netze si-
chergestellt werden.
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2.3.3 Trinkwasser- und Löschwasserversorgung Ein Anschluss an das Trinkwassernetz ist nicht erforderlich.
Zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung muss mindestens eine
Löschwassermenge von 800 l/Min. für einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung ge-
stellt werden. Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 schreibt den Nachrang der Löschwasserent-
nahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz und den Vorrang von anderen Löschwas-
serquellen vor. Alternative Entnahmemöglichkeiten wären Fließgewässer, Teiche, Brun-
nen, Zisternen usw. Eine Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten der Trinkwasserversor-
gung aus Gründen der Löschwasserentnahme sind nicht statthaft. Ausnahme bilden
Kriegseinwirkungen und Katastrophenfälle.
Sollten die genannten oder andere Quellen nicht zur Deckung des Löschwasserbedarfes
ausreichen, ist als Ultima Ratio der Bedarf über die öffentliche Sammelwasserversorgung
im Rahmen des Wasserlieferungsvertrages sicherzustellen. Eine Verpflichtung für den
Versorger zur Lieferung der Wassermenge im Brandfall besteht nicht. Eingebaute Unter-
flurhydranten sind in diesem Fall gem. DIN 4066 – Hinweisschilder für den Brandschutz –
zu kennzeichnen.
Schmutz- und Niederschlagswasser Als Abwässer fällt im Plangebiet nur Niederschlagswasser an.
Nach der Bodenkarte des geologischen Dienstes, die einen ersten Hinweis auf die Versi-
ckerungsfähigkeit des Untergrundes gibt, ist der Boden für eine Versickerung ungeeignet.
Nach dem gemeinsamen Schreiben vom Kreis Borken vom 20.09.2017 bestehen zwei Er-
laubnisse zur Versickerung von Niederschlagswasser für das Gelände Ebbinghoff. Die dort
anstehenden Böden weisen eine Durchlässigkeit von (kf-Wert von 1 x 10-5 m/s) auf. Aus
wasserwirtschaftlicher Sicht ist die Versickerung einer Einleitung in ein Fließgewässer vor-
zuziehen, weil die Eingriffsintensität des Planes gemindert wird (vgl. Kreis Borken. 2017A.
S. 1)
Die Stellplatzanlage ist mit Rasenfugenpflaster, Rasengittersteinpflaster oder wasser-
durchlässigem Pflaster auszustatten, sodass Niederschlagswasser versickert und Ober-
flächenwasser, wenn überhaupt, nur verzögert der Kanalisation zugeht und über sie in den
nächsten Vorfluter.
Die Entwässerung in den Straßenseitengraben der Landesstraße oder eine indirekte Entwässerung durch Versickerungsanlagen in den Straßenseitengraben ist nicht zuläs-sig. Andernfalls ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich.
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Die Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren sind im Rund-
erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz - IV-9 031 001 2104 – vom 26.5.2004 geregelt.
Grundlage für die Beseitigung von Niederschlagswasser ist der § 44 des Wassergesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG).
Energieversorgung und Telekommunikation Die Energieversorgung ist ggf. zur Stellplatzanlagenbeleuchtung und Zugangskontrolle
notwendig. Bei Anlage von Elektrotankanlagen und/oder Solaranlagen ist das Versor-
gungsnetz (ggf. Transformationsstation) anzupassen, weil er Energiebedarf erheblich ist.
Telekommunikationsanschlüsse sind zurzeit nicht unbedingt erforderlich. Allerdings kön-
nen sie zur Zugangskontrolle, Stellplatzüberwachung und für die Elektromobilität (Ladezu-
standskontrolle) erforderlich sein. Ein Anschluss an das Telekommunikationsnetz wird si-
cherlich mittelfristig erforderlich sein. Funknetzwerke können die Anbindung übernehmen.
Abfallentsorgung Abfallbehälter werden nicht aufgestellt. Die Nutzer müssen ihre Abfälle selbst entsorgen.
Laub wird dem Bioabfall zugeführt.
3 Planungsalternativen Das Grundstück ist einer Wohnbaulandentwicklung nur mit umfangreichen Schallschutz-
maßnahmen zuführbar, weswegen von einer solchen Entwicklung auch zur Konfliktvermei-
dung mit den umliegenden Höfen und Gewerbe abgesehen wird.
Die Ansiedlung eines nicht wesentlich störenden Gewerbetriebes wäre eine Alternative zur
Planung. Allerdings müssen auch für ihn Schallschutzmaßnahmen gesichert werden, um
den Arbeitsschutz zu wahren. Gleichzeitig hat der Betrieb die angrenzende Wohnbebau-
ung hinsichtlich deren Schutzansprüchen als auch der Gebäudestruktur zu berücksichti-
gen, wobei die Einschränkungen zu Werbeanlagen für Gewerbe auch nicht geschäftsför-
dernd wären. Ein Betrieb sollte sich dort ansiedelnd, wo er sich optimal entwickeln kann,
das ist auf dieser Fläche nicht der Fall.
Bei der Nullvariante, also der Aufhebung dieses Bauleitverfahrens, bliebe es bei einer land-
wirtschaftlichen Fläche im Plangebiet.
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4 Einordnung des Planes in die übergeordnete Planung, Entwicklung des Planes aus dem Flächennutzungsplan und Abstimmung mit Fachplanungen
4.1 Flächennutzungsplan Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöppingen stellt im Plange-
biet eine Fläche für Landwirtschaft dar. Nördlich grenzt eine gemischte Baufläche und süd-
lich die überörtliche Hauptverkehrsfläche (Landesstraße 579) an.
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10 Quellenverzeichnis KREIS BORKEN (2017A) Gemeinsames Schreiben des Kreises Borken zur frühzeitigen Be-teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 20.09.2017. Borken KREIS BORKEN (2017B) Geodatenatlas des Kreises Borken. URL: http://gis.kreis-bor-ken.de/atlasfx_bildungskreis/index.jsp?mapId=324#&basemap=0&cen-terX=2567969.433¢erY=5763424.463&scale=500000. Zugriff: April 2017 KREIS BORKEN (1999) Landschaftsplan Schöppingen. Kreis Borken. 1999 OPPENSTREETMAP (2017) OpenStreetMap - Die freie Weltkarte. Internetseite: www.o-penstreetmap.org. Zugriff: April 2017 PFEIFER (2017) Artenschutzrechtliche Vorprüfung für das Bauleitverfahren der Gemeinde Schöppingen: lm Bereich Ebbinghoff Gemarkung: Schöppingen-Kirchspiel, Flur: 63, Flurstück: u.a. 268. Bearbeitung: Friedrich Pfeifer. Stand: 19.04.2017. Ahaus SB) PARTNER GEO&IT GMBH (2017) Luftbildshop. Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2015.Internetseite: http://www.geo-data.eu/. Zugriff: April 2017 Aufgestellt: Borken, Stand: November 2017 _____________________________________________ T. Schulte (Stadtplaner AKNW/Dipl.-Ing. Raumplanung) Bearbeitet von