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Datenbasis - VA: Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre / Leerstand / Sanierungen - BA: Gebäudedaten, Planungsunterlagen / Sanierungsmaßnahmen Ausstellung - Wohnung/Gebäude –> EA immer für Gebäude / Gebäudeteile - Wohngebäude/Nicht-Wohngebäude -> §22 EnEV beachten - Reihenhäuser –> EA für jedes Gebäude - Begehung ja/nein - Daten des Eigentümers - Liegenschaften, etc. Der Energieausweis ist nach Fertigstellung auszustellen.
Rechtliches - Nachrüstungsverpflichtungen -> §10 EnEV - Berechtigte -> §21 EnEV - Registrierung -> jeder Energieausweis kostet 5,50 Euro - Kontrollen §10 - Nachrüstungsverpflichtungen bei Gebäuden und Anlagen - Still-Legung von alten Heizkesseln (flüssige oder gasförmige Brennstoffe) die vor 1984 eingebaut bzw. max. 30 Jahre Betriebsdauer - Dämmung von bisher ungedämmten, zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasser-Leitungen in unbeheizten Räumen - Dämmung von zugänglichen, obersten Geschossdecken zum unbeheizten Dachgeschoss, die nicht die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 einhalten
BAFA Vor-Ort-Energieberatung … Das BAFA fördert die Energieberatung in Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung) Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für - eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder - eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan). Ab 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; - maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und - maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei WE.