SICHERHEIT FÜR IHREN ALLTAG Garantiebedingungen Umfang der Reifengarantie Kommt es im Zeitraum vom 02.01.2017 bis einschließlich 31.12.2017 zu einem irreparablen Schadensfall, erstatten die Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA den von Ihnen bezahlten Preis (100 % der Anschaffungskosten) in Form einer Gutschrift an den Reifenfachhändler, bei dem Sie die Reifen reklamiert haben. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Einsatz und die Nichteinhaltung der Last- und Luftdruckvorgaben von Michelin entstanden sind. Informationen hierzu finden Sie auf der Website landwirtschaft.michelin.de (Deutschland) oder landwirtschaft.michelin.at (Österreich) sowie in unserer Betriebsanleitung 2015 für Landwirtschafts- und Compact Line Reifen. Die Reifengarantie wird gewährt auf Reifen, deren Restprofil am höchsten Punkt noch mindestens 50 % beträgt. Die Profiltiefen der jeweiligen Dimensionen können der Betriebsanleitung entnommen werden. Die DOT-Nummer auf den Reifenflanken muss gleich oder größer als 0115 lauten. Garantiefall Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Reifen irreparable Schäden aufweist (Anprall an Hindernissen, Schnitte durch scharfe Gegen- stände, Durchschlagverletzungen o. Ä.) und nicht mehr eingesetzt werden kann. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch Beteiligung an einem Verkehrsunfall, Vandalismus, Feuer, Diebstahl und Naturkatastrophen. Vorgehensweise Im Falle eines Schadens füllen Sie das Beanstandungsformular auf unserer Website landwirtschaft.michelin.de (Deutschland) oder landwirtschaft.michelin.at (Österreich) aus. Ihr zuständiger Michelin Außendienstmitarbeiter wird sich im Anschluss mit Ihnen in Ver- bindung setzen und die weiteren Schritte mit Ihnen veranlassen. Zur Inanspruchnahme der Reifengarantie muss eine Rechnungskopie der betroffenen Reifen dem Michelin Außendienst vorgelegt werden. Die Übermittlung des Anschaffungspreises erfolgt ausschließlich im berechtigten Garantiefall zum Zwecke der Berechnung der Gutschriftshöhe. Aus der Rechnungskopie müssen eindeutig die Reifenanzahl, das Reifenprofil und die Dimension hervorgehen (Beispiel: 2 Reifen MICHELIN Power CL 400/80-24 162 A8 IND TL). Erstattungsmodalitäten Nach Prüfung durch den Michelin Außendienst und Annahme des beschädigten Reifens (unter dem Vorbehalt, dass die oben genannten Bedingungen eingehalten wurden und dass ein irreparabler Schaden vorliegt) erhält der Händler, über den Sie die Reklamationsabwicklung vornehmen möchten, eine Gutschrift in Höhe von 100 % der Anschaffungskosten. Die Gutschrift zzgl. MwSt. erhalten Sie binnen 8 Wochen durch Ihren Händler im Rahmen des Reklamationsprozesses. Gültigkeit Die Reifengarantie gilt beim Kauf von mindestens 2 Reifen des gleichen Profils und gleicher Dimension aus dem MICHELIN Compact Line Segment bei einem Händler Ihrer Wahl. Die Berechnung erfolgt zu den zwischen Ihnen und dem Händler vereinbarten Preisen. Der Kauf muss im Zeitraum vom 02.01.2017 bis 31.05.2017 (Datum des Kaufbelegs) in Deutschland oder Österreich erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Erstaus- rüstungswaren. MICHELIN XMCL MICHELIN BibSteel Hard Surface MICHELIN XZSL MICHELIN XM 47 MICHELIN BibLoad Hard Surface MICHELIN BibSteel All Terrain MICHELIN XF MICHELIN POWER CL MICHELIN XM 27 (Dimension 11 LR 16 TL XM 27 122 A8) Die Reifengarantie gilt für folgende Profile und damit verbundene Dimensionen: MICHELIN und die grafische Darstellung des Michelin Männchens sind Eigentum der Compagnie Générale des Etablissements Michelin. Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA, Michelinstraße 4, 76185 Karlsruhe, Deutschland, Stand 12/2016 DIE MICHELIN COMPACT LINE NEUREIFENGARANTIE