Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth mit Landwirtschaftsschule uns: .Ll'ldwi'tlet’esl'lufiqmFü'l'l man FE Planungsbüre Bekenbrink Mm Max Mamn Herrngartenstraße 24 Tm„ 90562 Kalchreuth üüt1 sehe-221 Tafeln: 0911 serisenc E-Mlil Matt Martinüaell-fu bayemde Bitte bei Antwort angeben Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom Gramm-man Fürth seltsam-2ms 45124—241 es n? 2ms Bauleltplanung in der Stadt Belersdcrf Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange nach 54 Abs. 1 BauGB über dle Aufstellung des Bebauungsplanes „Münchswieseh ll" Sehr geehrte Damen und Herren. das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth nimmt zu oben aufgeführten Planungen wie folgt Stellung: Bereich Landwirtschaft Ansprechpartner. Max Martin, Jahnstraße 'r'. 901‘113 Fürth (Tei 10911 99?15-221) Landwirtschaftliche Belange sind durch den Verlust von Anbauflächen berührt. Der Verlust an landwirtschaftlichen Kulturflächen sollte möglichst auf das unbedingt not- wendige Maß begrenzt werden. Auf die im Geltungsbereich einwirkenden Immissionen (Lärm, Staub. Geruch) - ausge- lüst durch betrrebsübliche landwirtschaftliche Nutzungen - wird hingewiesen. Diese sind zumutbar, sofern sie nicht über das gemäß den einschlägigen öffentlich rechtli- chen Regelungen (z. B. BImSchG) zulässige und zugrunde gelegte Maß hinausgehen. Wir bitten v. g. Sachverhalt schriftlich in die Textfassung der Planung mit aufzuneh- men. Bereich Forsten Ansprechpartner. Hl Sandra Lückenhaus ‚ Universltatsstr. 38. 91054 Eriangen i‘l'ei :09131i3849-23} Waldflächen i.S.d. 52 Bundeswaldgesetz (BWaIdG) i.V.m. Art. 2 Bayerisches Wald— gesetz (BayWaldG) sind durch die o. g. Planung aktuell nicht betroffen. Forstliche Be- lange sind demnach im Moment nicht berührt Seite 1 1«ich 2 Amt für Emihmng. Landwirtschaft und Forltln Telefon üü11 991'150 Öffnungszeiten Fül'lh TIIIfllt DB1199T15-fififl Mo - Fr E [m -12 D1] Uhr .llhnltrlßo T E-Mlil poststellegeeIl-fu langem de und nach vereinbaren: EWG: Fürth Irrllh'iet www nett—fuhren de
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenFürth
Bitte bei Antwort angebenIhr Zeichen. Ihre Nachricht vom Gramm-man Fürth
seltsam-2ms 45124—241 es n? 2ms
Bauleltplanung in der Stadt BelersdcrfFrühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-lange nach 54 Abs. 1 BauGB über dle Aufstellung des Bebauungsplanes„Münchswieseh ll"
Sehr geehrte Damen und Herren.
das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth nimmt zu oben aufgeführtenPlanungen wie folgt Stellung:
Bereich LandwirtschaftAnsprechpartner. Max Martin, Jahnstraße 'r'. 901‘113 Fürth (Tei 10911 99?15-221)
Landwirtschaftliche Belange sind durch den Verlust von Anbauflächen berührt. DerVerlust an landwirtschaftlichen Kulturflächen sollte möglichst auf das unbedingt not-wendige Maß begrenzt werden.Auf die im Geltungsbereich einwirkenden Immissionen (Lärm, Staub. Geruch) - ausge-lüst durch betrrebsübliche landwirtschaftliche Nutzungen - wird hingewiesen. Diesesind zumutbar, sofern sie nicht über das gemäß den einschlägigen öffentlich rechtli-chen Regelungen (z. B. BImSchG) zulässige und zugrunde gelegte Maß hinausgehen.Wir bitten v. g. Sachverhalt schriftlich in die Textfassung der Planung mit aufzuneh-men.
Waldflächen i.S.d. 52 Bundeswaldgesetz (BWaIdG) i.V.m. Art. 2 Bayerisches Wald—gesetz (BayWaldG) sind durch die o. g. Planung aktuell nicht betroffen. Forstliche Be-lange sind demnach im Moment nicht berührt
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Amt für Emihmng. Landwirtschaft und Forltln Telefon üü11 991'150 ÖffnungszeitenFül'lh TIIIfllt DB1199T15-fififl Mo - Fr E [m -12 D1] Uhr.llhnltrlßo T E-Mlil poststellegeeIl-fu langem de und nach vereinbaren:EWG: Fürth Irrllh'iet www nett—fuhren de
Sellten im Rahmen der weiteren Planung Ausgleichsmaßnahmen im Wald oder auflandwirtschaftlichen Nutzflächen vorgesehen werden. bitten wir darum, diese mit unsabzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Max Martin
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Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
ALE Mlttelfranken . Pest-fach E 19 - E1511 Ansbadt
Planungsbure BekenbrinkHerrngartenstraße 24
Name90562 Kalchreuth Gerhard Krämer
Telefan+49 991 591-299
Teiefarr+49 981 591-699
Ihr Zeichen, Ihre Namncht vom Unser Zeichen AnsbachBük, DE DE 2919 Na-Gdßfl'Ü-SUUS 13 06 2019
lil'ellzug des Baugesetzbuches (BauGB);Aufstellung des Bebauungsplanes "Münchswieeen II",Stadt Baiersderf, Landkreis Erlangen-Höchstadt;Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belangenach 5 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren.
aus der Sicht der Ländlichen Entwicklung bestehen gegen die Aufstellungdes Bebauungsplanes "Münchswiesen II" der Stadt Baiersdcrf keine Beden-ken.
lm Planungsraum ist derzeit ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsge-setz weder geplant nach anhängig.
Eine weitere Beteiligung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfrankenam e.a. Verfahren ist, seweit slch keine Änderung im flächenmäßigen Um-fang des Planungsgebiets ergeben, nicht erforderlich. Auf die Mitteilung desErgebnisses der Würdigung dieser Stellungnahme wird verzichtet.
Stadt Baiersdorf. Ortsteil Beiersdorf, Aufstellung Bebauungsplan"Nlünehsuiesen II"Zu Ihrem Schreiben tom 06. Juni 2019. Ihr Zeichen: Bök
Sehr geehrte Damen und I lerren.
zu oben genanntem Bauleitplant'erfahren nehmen wir wie folgt Stellung:
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtun-gen der Bayernwerk Netz GmbH.
Gegen das Planungsvorltaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendun-gen, wenn dadurch der Bestand. die Sicherheit und der Betrieb unserer Anla-gen nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Überprüfung der l’lanungsunterlagen haben wir festgestellt. dass dieAnlagen unseres Untemehmens nicht richtig eingezeichnet sind bzw. fehlen.Wir haben zu Ihrer Information einen ÜbersiehtsPIan im Maßstab 1:1000beigelegt. Die betroffenen Anlagen sind farblich markiert- weitere Informati-onen können der Legende entnommen u erden. Wir bitten Sie. folgende An-lagen unseres Unternehmens in den Planungsunterlagen zu berichtigen bzw.zu ergänzen und mit Bayernwerk Netz GmbH zu titulieren:
Gasleitungen (mit Schutzstreifenje 0.5 n1 beider-seits der Trassenachse)
lw'ir möchten iedoch darauf hinweisen. dass die Übernahme der Leitungen inden Bebauungsplan nicht davon entbindet. weitergehende Detailplanungenerneut mit uns abzustimmen.
Bayernwerlt Heta GmbHKundencenter BambergNC BambergLultpoldstraße 5196GB: Bambergwww bayernwerk-netzde
Üo|an HolgerT ÜBEUSÜQBI-JEÜF Ü951f3ü91-223holger dejanäthayrernwerk de
Zur gastechnischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Rohrleitungenund Straßenkappen für die Armaturen erforderlich. Für die Unterbringungdieser Anlagenteile in den öffentlichen Flächen sind die einschlägigen DIN-t'orschriften DIN 1993 zu beachten- Eine Gasrohrs'erlegung ist in der Regelnur in Gehwegen. Versorgungsstreifen. Begleitstreilcn oder Grünstreifenohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayern“ erk Netz.GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau desVersorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger undanderer Versorgungsträger ist es notwendig. dass der Beginn und Ablauf derIirschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig {mindestens 3 Monate}vor Baubeginn der Bayernnerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt u ird. Nacht5 123 BauGB sind die Gehwege und Ersehlicßungsstraßen so“ eit herzustel-len. dass Gasrohre in der endgültigen Trasse terlcgt u. erden konnen.
Ausführung ton Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen undHöhen:
- Vor Beginn der Verlegung t'on Versorgungsleitungen sind die Verle-gezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßenbzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen tor Ortbei Bedarf durch den Hrsehließungsträger (Gemeinde) abzusteeken.
- Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist der Bayernwerk Netz.GmbH ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen. indem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungendurchgeführt werden können.
Die Erschließung mit Erdgas erfolgt unter dem Vorbehalt einer ausreichen-den Kundenakzeptanz.
Bei geplanten Tiefbaumaßnahrnen, in der Nähe unserer Leitungen, ist vorBaubeginn eine nochmalige Einweisung auf die genaue Lage der Gasleitunganzufordern. Ansprechpartner ist das KC Bamberg. Tel.: 0951609320. Ent-sprechende Sicherungsmaßnahmen für unsere Leitungen müssen im Zugeder weiteren Planungen festgelegt werden.
Vorsorglich weisen wir daraufhin. dass freigelegte Gasleitungen erst dannwieder Verfüllt werden dürfen. nachdem unser Betriebspersonal diese aufBeschädigungen überprüft haben-
Weiterhin mochten wir aufdie Allgemeinen Unfallt'erhütungsrorscltriftenBGV A3 und C22. die VDE-Bestimmungen. die DVGW-Riehtlinie GWEISund das Merkblatt „Zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen“ beiÜrabarbeiten hinweisen.
2B
bayerrwerk
lMir u. eisen darauf hin. dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungeni on Bepflanzung freizuhalten sind. da sonst die Betriebssicherheit und Repa-raturtnoglicl'tkei't eingeschränkt u. erden. Bäume und tiefuurzelndc Sträucherdürfen aus Gründen des Baumschutzes {DINI l8920} bis zu einem Abstandson 2.5 t zur l rassenaehse gepflanzt u erden- Wird dieser Abstand unter-schritten. so sind im Einsemehmen mit der Bayemuerk Netz GmbH geeig-nete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Baumstandorte undelektrische Versorgungsleitungen und Bntsorgungsleitungen“. herausgege-ben t'on der Forschungsansmlt für Straßenbau und Verkehrs“ esen bzw- dieDYG‘x‘f-Richtlinie GKR'I 25.
Anfragen für _-1tusl-:un fte zur Lage ton Versorgungsanlagcn der BayemuerkNetz GmbH senden Sie bitte mit einem Lageplan vorzugsweise per li-Mailan planaUsLunft-bambcreui'bajernu erk de. per Fax an 0951809352-223 oderan die obenstehende Postadresse. 'I'elefonische Anfragen bitte an095 lJ'3093 --333.
lm Planungsbercich befinden sich keine elektrischen Anlagen der Bayern-werk Netz GmbH.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen lltnen fürRückfragen jederzeit gerne zur Verfiigung.
Des Weiteren bitten wir Sie. uns auch weiterhin an der Bauleitplattung undweiteren Verfaltrenssehritten zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Bayernwerk Netz GmbHKundencenter Bamberg
V'd/ (g Alb-ä;Sehitei ( ars l)oian Holger
Einlagen:Lagepläne
353
Deutsche Bahn AGDB Immobilien
Region SudKompetenZtearn Baurecht
B rh traße 12Planungsbüro Bokenhrink soäshiiunchenHermgarte nstraße 24 www.deutscheoahn.coni90562 Kalchreuth
DB AG - DB Immobilien - Barthstraße 12 - BÜ339 I'i'lunchen
Johanna SchruffTelefon D39 13DB-B32?DTelefax DBEI HUB-22m5
28.06.2019Ihr Zemheni‘ Schrerhen iiorn fBearbeiter: Boliir Schreiben iicirn E E 2019. Herr Bokenhrink
Aufstellung des Behauungsplanes "Münchswiesen II" der Stadt Baiersdorf;Verfahren nach 5 Ei Abs. 1 BauGB
Bahnstrecke 5900 Nurnberg t - Bamberg! von ca. km 31, 1 bis ca. km 31.15! rechts der Bahn
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DB AG. DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevollmächtig-tes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Bauleit-planung.
Durch die o. g. Bauleitplanung werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmennicht beruhrt. WII’ haben daher weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen. Auf die durchden Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbe-sondere Luft— und Korperschall usw.) wird vorsorglich hingewiesen.Bei Rückfragen zu diesem Schreiben, steht Ihnen Frau Schruff gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AGDB Immobilien, REgIDI} Süd
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l." A.I.— _ :I J F
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i J . LJohanna Schruff
Deutsche Bahn AG Vorsitzender des vorstand Alexander Doll UHEEI Anspruch:Sitz Beilin Aufsichtsrates Dr. Richard Lutz. Berthold HuberRegistergericht Michael Ddenwald Vorsitzender Prof Dr. Sabine Jeschiie _ -Berlin-Charlottenburg Hünam püraua I'I 5E "| Prüfltihlßf QHIHT-itifI-IhrflHHB 5D [lül] Mamn Berler _fl -”„ Top-Arbeitgeber
UmweltvlifoneiterU51-ldNr.: DE E] ] SEBBEEI
Nahere Informationen zm DatenvEIarheitung IlTI DEI Konzern finden Sie hier www.deutschehahn comldatenschmz
Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der Planung nicht berührt, da die nachstge-
Iegenen Gleise der Bahnlinie Nürnberg — Bamberg. bzw. der VDE 6.1 einen Abstand van ca- 210
m zu dem betreffenden Bebauungsplan-Gebiet haben. Insofern bestehen keine Bedenken
Mit freundlichen GrußenIm Auftrag
.6Hierenymus)
Hausanschrift Übenireisungen an Bundeskasse TrierEilgutstraßa 2. 00443 Nürnberg Deutsche Bundesbank, Filiale SaarbrucltenTel -Nr +40f01112403-0 ELZ 500 000 00 Kante-Nr. 500 010 20Fax—Nr. +40 [011} 2403-0150 IEAN DE 01 5000 0000 0050 0010 20 ElC fu'I'AHI'EDEF1500De-Mail peststelle@el:ia-bund de-mail de
Gemeinde Effeltrich Beschlussbuchauszug
Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Effeltrich
76. Sitzung des GemeinderatesEffeltrich am 08.07.2019
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
16. Träger öffentlicher Belange; Stadt Baiersdorf, Bebauungsplan "MünchswiesenI'll . ‚
Die Stadt Baiersdorf bittet gem. ä 4 Abs. 1 BauGB die Gemeinde Effeltrich im Rahmen derfrühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Bebauungsplan„Münchswiesen ll“. '
Die betroffene Fläche befindet sich in Baiersdorf, von Hagenau kommend vor dem Wendekreis(vor „der Beck“). Weitere Planungen der Gemeinde Effeltrich werden nach derzeitigemKenntnisstand nicht betroffen.
Beschluss: _ .Die Gemeinde Effeltrich erhebt keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Münchswiesen Il“der Stadt Baiersdorf.Die Gemeinde Effeltrich teilt der Stadt Baiersdorf mit, dass sie auf weitere Beteiligung imVerfahren verzichtet.
22 I ' - "1 l 2'. ’ 5’ ‘.' '.‘ H ."'|"1."‘ H t . ‘53!"'-'- ‘i ' „“1"!‚11?.L.'}I’LEL33;;\ ‘.-11\‚ill ‚li;\ig1i1.\xcsu >'\./)|
Herr Frank
Ihre Nachricht vom Ihr Zeicl'wn
06.06.2019
Bauleitplanung in der Stadt Baiersdorf;
1‘. i:|_-’.‚n—‘IJLiiih n s
28.06.2019
’l'elelim mit lfhn‘t‘lm'nhl l’ax
09133/77488-3 77488-8
hier: frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange nach ä 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung desBebauungsplanes „Gewerbegebiet Münchswiesen“
Sehr geehrter Herr Altmann,
anbei erhalten Sie den Beschluss des Gemeinderates aus seiner Sitzung vom 24.06.2019 mitder Bitte um Kenntnisnahme.
Bauleitplanung in der Stadt Baiersdorf;hier: frühzeitig Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangenach ä 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GewerbegebietMünchswiesen “
Der Bauausschuss des Stadtrates Baiersdorf hat am 14.05.2019 aufgrund von ä 2Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet„Gewerbegebiet Münchswiesen II“ beschlossen.Der Bauausschuss hat darüber hinaus den Vorentwurf des B-Planes i.d.F. vom14.05.2019 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. ä 3 Abs. 1BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. ä 4Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt östlich der BAB 73 Erlangen / Bamberg sowie der BahnlinieNürnberg / Bamberg und nördlich der Kreisstraße ERH 5.Nördlich und östlich schließen landwirtschaftliche Flächen an.
Die geplanten Flächen wurden im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung imFlächennutzungsplan bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt.Der B-Plan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Geltungsbereich hat eine Flächengröße von ca. 3,77 ha.
Mit der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Hochwasserschutzkon-zept ist die Stadt Baiersdorf bemüht einen umfassenden Schutz vor Überflutungenbei Starkregenereignissen zu erreichen.Um das Überflutungsrisiko auch bei Ereignissen wie im Jahr 2007 zu minimieren, solldie Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss bis zu 60 cm über der Höhe dernächstgelegenen öffentlichen Erschließungsstraße liegen.
Die Entwässerung des Plangebietes ist im Trennsystem vorgesehen. Die anfallendenOberflächenwasser werden dabei dem zentralgelegenen Regenrückhaltebeckenzugeführt und von dort - zeitlich verzögert — an den Vorfluter abgegeben.Das Schmutzwasser wird durch Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz der ord—nungsgemäßen Abwasserbeseitigung zugeführt.
Die Anbindung des Gewerbegebietes erfolgt in Verlängerung der Erwin—Moritz—Rei-ninger-Straße nach Osten.
Die Richtigkeit des Auszuges bestätigt.
Langensendelbach, den 27.06.2019 ....................................Siebenhaar, l. Bürgermeister
(Siegel)
Nach Beratung kommt zum Ausdruck, dass eine Auseinandersetzung mit derThematik des Hochwasserschutzes ausblieb. Ein Nachweis, dass dasHochwasserschutzkonzept HQ 100 eingehalten wird, ist vorzulegen.
[857 I12 I12 : 0 IBeschluss I
Die Gemeinde sieht durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „GewerbegebietMünchswiesen“ keine Berührungen eigener Belange.
Ein Nachweis, dass das Hochwasserschutzkonzept HQ 100 eingehalten wird, istvorzulegen.
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Die Richtigkeit des Auszuges bestätigt. r, '-\2 '. 3; 25:52,3, ) ä ;_ 5,:
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Langensendelbach, den 27.06.2019 \“\-’- \\,-.j y ....................... ‚..... (.° ’ " Siebenhaar, 1. B 'i‘_crmeister\“ 1 Es} h/YSl-egelgma
Sehr geehrter Damen und Herren,
beiliegende Stellungnahme des Bauamts mit Fachstellenäußerungen zur weiterenBearbeitung.
Seite 2 des pdf-Dokuments „Fachstellen BBP...“ betrifft den Naturschutz, Herr Sehm.
Stellungnahme des Klimaschutzbeauttragten des Landkreises EFtH zumBebauungsplan „Münchswiesen II“ in Baiersdorf
Sehr geehrter Herr Kolb,
zum oben genannten Bebauungsplan nehme ich wie folgt Stellung:
„Gemäß 51 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigenGenerationen miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende,soziolgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umweltzu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und dieKlimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestaltund das Orts- und Landschaftsbild boukulturell zu erholten und zu entwickeln. in Ausführung dieserGrundnorrnen sind die im Folgenden beschriebenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in den BPintegriert worden. "
Klimaschutzziel des Landkreises ERH, Klimapakt EMN, Klimaziele ParisDie Entwicklungen des Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereichs von Industrie und Gewerbe zeigen(wie im Privatbereich auch) weder, dass dem Klimaschutz ausreichend Rechnung getragen wird,sprich von einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung gesprochen werden kann, nocherhalten Sie die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen. Das vorn Kreisrat 2012 beschlosseneKlimaziel, die CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 2010 um 55 % zu reduzieren, sowieüberregionale Klimaziele werden aus derzeitiger Sicht deutlich verfehlt, da die Wärme- undStromerzeugung weitestgehend auf fossilen Energie beruht.
Allgemeine Öffnungszeiten Landratsamt Erlangen-Hochstadt BankverbindungenMo — Fr 00:00 —12:00 Uhr Nägelsbachstraße 1, 01052 Erlangen Stadt- und Kreissparkasse ‘3'-"**-'l"-'*'i'-"‘“-zusätzl. [Jo 14:00 —18:00 Uhr 1ilermittlung 00101 003-1000 Erlangen Höchstadt Herzogenaurach für!Z?:"1.‘l"“.':‘:""5’.‘*"’.-.und nach Terminvereinbarung Telefax 00101 003401000 IBAN DIESE i605 0000 0000 0102 20 "‘ I, Cm”Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle Dienststelle Hochstadt a. d. Aisch B“: EYl—AÜEll-lll EHH 35Mo — Fr 0?:00 — 12:00 Uhr Schloßberg 10, 01315 Hochstadt a. d. Aisch ‘ilFi-Bank Erlangen—Höchstadt—Hergogenaufach eG z“Ig„,„„_„„_t__mm„„zusätzl. [Ji 14:00 —16:00 Uhr Vermittlung 00103 20-0 man DESE nass 01333 man mm ?5 “mit-“ff””Wü’i-‘ti- r 5zusätzl. [Jo 14:00 —1?:30 Uhr Telefax 00103 20-501 BIC GENÜDEF1EH1 .. ' vs:-
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1. Festsetzungen- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder von Kratt-Wärme-Kopplung sollten
vorgeschrieben werden, dies ist gemäß äg Ab 1, Nr. 23 b BauGB möglich und unbedingtnotwendig, um den Anforderungen von ä1 Abs. 5 BauGB „halbwegs“ gerecht zu werden.Ein entsprechendes Rechtsgutachten finden Sie hier:httos:.r‘fwww.iztdeäodfsfiäifiäi—"ESHEF’ A i352? i’äeohtsootachtera.odf
2. Hinweise/ Empfehlungen
Städtebauliche Verträge nutzenDie Frage, wem die Grundstücke, auf denen die Verkaufsfläche entstehen soll, gehören, istentscheidend dafür, welche Gestaltungsmöglichkeiten einer Kommune dafür zur Verfügung stehen.Gehören die Grundstücke der Stadt, kann diese über privatrechtliche oder städtebaulicheVerträge Standards für die Neubauten festlegen (z.B. Energiestandards für die Gebäudehülle,Pflichten zur Nutzung bestimmter Energieträger oder -systeme). Gehört das Bauland der Stadt nicht,aber es besteht die Möglichkeit für einen Ankauf (und späteren Verkauf) durch die Gemeinde, istdieser Schritt vor dem Hintergrund, dass dann städtebauliche Verträge abgeschlossen werdenkönnen, sinnvoll.
Dachform und -gestaltungEs ist zu begrüßen, dass die Nutzung der Solarenergie für Photovoltaik und Solarthermieausdrücklich erwünscht ist.Die Neigung sollte zumindest 5° betragen, um die reinigende Wirkung des Regens bei einer Solar-/Photovoltaikanlage nutzen zu können. Ansonsten ist eine Aufständerung notwendig. BeiPultdächern wird eine Südrichtung empfohlen. Eine Solarthermie-Anlage müsste auf jeden Fallaufgeständert werden, um sinnvolle Solarerträge zu erreichen.Bei der Dachkonstruktion sollte auf eine entsprechende Lastaufnahmefähigkeit geachtet werden.
Nutzung von Solarenergie mittels PhotovoltaikGewerbe verfügen i.d.R. über Nutzungsprofile bzgl. elektrischer Energie, die von einer Photovoltaik-Anlage gut bedient werden können und dadurch sehr hohe Eigenverbrauchsquoten (ca. 50%)resultieren. Dies führt bereits nach wenigen Jahren zu erheblichen Kosteneinsparungen.
Nutzung von Solarenergie mittel Solarthermie-Anlage- Direkt zur Warmwasserbereitung über den Warmwasserspeicher- Direkt zur Heizungsunterstützung über den Pufferspeicher der Heizung- Als Antriebsenergie auf der Sekundärseite der Wärmepumpe, d.h. Solarkreislauf und
Solekrauslauf sind miteinander verbunden. Sobald der Solarkreislauf eine höhereTemperatur aufweist als der Solekreislauf der Erdkollektoren wird die Wärmepumpe mit einerhöheren Antriebstemperatur und damit mit einer besseren Leistungszahl betrieben
- Überschüssige thermische Solarenergie im Sommer wird unter der Bodenplatteeingespeicheri und wird in der Heizperiode als Antriebsenergie für die Wärmepumpe genutzt
httpaflwwwtaö.der’artikelftao Ersatzneubau Klo {Eintraataaer Boataaa gä19?a'f..htral
Best Practice Beispiele
Beispiel EinzelhandelDie Nutzung der Photovoltaik ist hinsichtlich des hohen elektrischen Energieverbrauchsanteils vonEinzelhandelsmärkten (ca. 50% für Kälte, 22% für Beleuchtung und 12% für Lüftung undKlimatisierung), vor allem während des Sommers, nicht nur klimafreundlich, sondern auch sehrwirtschaftlich:httofivvww.aaeraa.dar‘oowaloadroachaareas-‘BL3 Eraeroäaeffäziaaa im Eäaaefhaadal.odfl'atoszfiaavw‚ov.de‚r‘ohotovoltaiIo’wirtachaftliohkeia‘raha‘narabediaoaaoea--loafaoielar‘so-‘r‘echwert-sieh"ilaewaolaratromar:laoemooteroehmam"
MobilitätAuf Parkplätzen könnten für E-Autos von Mitarbeitern Ladesäulen errichtet werden, die durch einebetriebseigene Photovoltaik gespeist werden. Hierfür können derzeit vom Freistaat Bayern und vonder Bundesregierung attraktive Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Prognosenzufolge werden zukünftig 80 % der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden.Im Fall eines eigenen Fuhrparks sollte ebenfalls über die Nutzung von EIektro-Nutzfahrzeugennachgedacht werden, da diese unter bestimmten Bedingungen schon heute die günstigere Variantedarstellen, sofern alle zukünftigen Kosten einberechnet werden.
Anschauliche Beispiele finden Sie hier:httpsfifwww . fi’l it‘tefstandmenereiewendedeffiieadInirüuser Liplead mittelstandfMiE vor i3}rtELeitE-‘CEEtilav’itäidervPraxäsieitfaden fv’läE Effizienzmanaeement in Gewerbegebieten webpdf
httpsjftwvw.ressedrceadeatsehfand.des'fiieadminvfi-Jser epiea ‚fc‘ä wnieadsfkorzaraaävsenf‘vffj}i EBE Kurzanalvse Nr. 2.2 Ftessourceneffäzienzpotenziaie vor: Gewerbeoelaieteo bf Ütcdf
Biodiversitäthitesa’fwww.leechane..r:feffiieadmirv’eser dcfoads‘ForschL2radseinrichteneenr’esmfiaamiffiiesreschuerenftEÜE Hält} änk ä'fiewerbeeebiete AE E WEBoEf
EnergieversorgungskonzeptIn einem Kurzkonzept könnte untersucht werden, welcher Bedarf an Energieformen wie Wärme(Raumheizung, Warmwasser für Duschen etc.) und Strom (Allgemeinstrom, Prozessstrom, Ladenvon Firmenfahrzeugen) besteht und wie dieser effizient, klimafreundlich und „günstig“ gedecktwerden kann.Hierauf basierend könnte der Einsatz von Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse, KWK undgegebenenfalls Abwärme gegenübergestellt werden, um eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.9 Das Landratsamt bezuschusst oder finanziert solche Energiekonzepte u.U. komplett
4444444444144 ‚.Mümhwiesen IE“ Stadt DaiferadorfSmläungnahme 3D 2.4
Sehr 93194111611 Herr Kraft).
das gepiante BebauungagebietMünchwiesah i! E114 12114164413 14111414-1 die Haiiestaiien „BahnhofDätseita“ und „in der Hut“ in 344141s11 111414411134 an die Regionaflbuäiinien 283 252 und 256angesichflossan. Das 1344114114411 befindet sEch der Bahnhcf mit 14113114141134 an dEe DeutscheBahn 111 .unmit‘ceibarer Nähe.
van: Eehm ändreasGesenflefi: Montag, 8.212.215'2Ü19-Ü936‚an; . Koib StefanBetreff: ÄW: ÜäfilEülg: Bauieitpäanung Stadt Baiersdürf; äufstaiäung eines
Bebauungsp'iana Münchswiäaen II
2222-5122 Stefäm
zum BPian .Mün-chswiesen E! liegt nach keine speziella artenschmzrechtiiche Prüfung 2223.2, 22222.- 2.2222.Auswirkungen “auf alle betroffenen Arten untürsucht und die erfürderiißl'iän artenschutzrachfiichanMaßnahmen nachweist Es liegen iediglich Aussagen 3:22 „Mawiinea“ (‚ämeisenbläu-äing) 22.02..Diesbezügiich „wurde Küntakt mit dem 3113m ÖFA. (Schwabach Herrn Diäflüä’} aufganommen,
Füigande Ma'iianhänge werden 1111-11 Sicherheitsgründen gabiackt:1111111111111.111g;111111-111111111111.11111-1 111113115111111111‘11
Hinweise zum Data-151111112. nach Art. 13 USS-V0 finden 811111111‘111151111 Homepage unter: I11111111.11111111111111711111111111113111.defrnetaädgjansc'nug
111111: 111.121)? Stefan «2.11111 11-.51112'1111281111111111111—21111111 511.151.111}Gesendet: 1311111311... 5. 1111121311?" 11:2?M: Leuchs- Hans 11.1111111.3111111111111figen-hüachstadt.111r1;- 51311111 Andreas 1:11 1111111111111111 1131'1‘5311ggg;
1113111115111111.1:111>; 1111111111 r 511111111 11311111111.11111111'111111531111111111n—hmchstafitgfieä; 5111111111 Martina
Bauamt H Öff I h v k h I- . entic er er _a rrsrni-ttsa':Sa 62:; f K 1b Haitestelien. Eri'an-ger'S-xtraße. Am Seebach;Herrn t8 "an Ü Arm-pr'echpartnar :' üiete’r M’giäackim Hauae: Zimmer: H13"
"Via-Hang des. Baugammbuci‘aeß {EWGH}; Ea‘uieitpanung dar Stadt Eaiersdüfi;Aufatallung eines Bebauungspäana Mümhswiesan HE .. Ste-Iiungmhma da5-.Saühgäbimüß Tiüfhau ‘ - _ -
Sehr geehrter Herr Kalb.
das: Sachgebiet Tiefbau nimmt zum 0.9. Bebauungspian wie; {€3t Stefliung:
1. ‚außerhalb des Erschliaßungshereiches €36?" Ortsdurchfahrt gelten gemäßär‘t. 23 Abs. 1 BayStrWG für baulich-e Anlagan an Kraisat’r‘aßün bia' 15.13 m ‚fäbst'aindmm äußeren Ran-d der Fahrbahndecke. ein Bauverbet u-ridaüß m vom äußeren Randdar Fahrbahndache eina B-aubezächränkun-g. Die antaprechenden änbauverhatan undBaubeschränkungsmnen sind im Bebauungsplan taxtiiah darzusteäien (zeichnerischbüraits war-banden}.HinweE'ar In der Zä'ächenerklämng wird bei elter- BVZ und BBZ auf 1:135 FStrG väar'wiasenHier gilt je-dmh da23: BayStrWG {3.9.}.
2. Werbende ader günstige Hinwaisschiider sind gamäß A1123: aSÜWG innarhaib. dül‘finbau‘verbmiszane unzulässig. Außerhalb der Anbauverbatsmnü am sie ananzubringen. “da53 die Aufme-rkäamkeit das Kraftfahrers nicht baeinträchfigt Wird(g 15 .Äbs. 6 Nr. ä BauGB) und "sie müssen am im der Leistung Stühä‘fi.
. Was-5&1" und Äbwässer dürfen dem “Straßenkörper der Kffiiäfiü’üßfi nicht zugäeä‘teiwerdan. Die Wirksamkeit. dar StraßenenM-äsgerung darf. nicht beü-änträchfigt werden.
(‚ü
‘4- 'Unm'itäaiba-re. Zugäflgü oder Zufahrten man den Gmndatücken- zur Kreisstraße ERH 5.55m nicht zulässig, - ..
Wir bitten um Übersendung das Eiadtrgfisbemhlusaes, wenn unsere ätaliungnahme Ibähandei‘t wurda Weiterhin hüten wir um Überseenwng {35655; rechtsgüitigen Baufia’itpäamg(Einschließlich Satzung).
Wir bedanken uns. für däe Beteiligung im Vefiahre'n um stühen für Rückfragen gern-e “aufVerfügung. ' 2
Mit freundlichen Grü ße—ne»."-1.r'\_
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:. 1.wt‘g || .11I. 1. H.. . ..u u. m‘H.N'L‘HK...„..---
Beteiligung der Träger öffeifflqieher Belange im der Beeieitplaeueg“(ä 4, Abs? 1 Bange-setebeeh)
fä'iemiee:_äiieeei„s‚;Mit" .cier Beteiligung wird Eimer: als Tfiiger Öffeeilieher Belange die ("ieiegefiheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zueinem kenkteten F [an verfahren“ gegeben. .Zweek des? Stellungnahme ist es; der Gemeinde die notwendigen {niemlatienen für ein seehge»reehires und optimales Planexgeheie 141e. verschaffen. Die Steliungnaluee ist zu begründen; die Reehmgmmflagen eitel aneugebem damitdie Gemeinde den Inhalt- neeh velleiehen kann. .Die Abwägung e'bäiegr der Gemeinde,
E12]
Gemein-de:
Beierederf
__ FIEiChenn'atemlgeplen Ü m-i t- Lear]fiseheflepieeB-eeaueegseägf}„„QfififiifhfigßbietMüHähäfiiflääfi.flgfifimg„15.4“95‘2919'
H" H11. „5 “lq“für des Gebiet
mit .Grünerenu e-g .dient der Deckung. dringen-den Weh-ehedei'fe I I je I___ nein
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Setzung übe: den "gemeine-He und EreehfießungeplenSüß Fit! ge hiatim r'lg
Frist für iiie Siel’iun; mahme Es? 482111438)5.-: l .
I:I Frist: "3 Monat (E3 2, A be 4 BeeGB—Meßflehmenü}
2, Träger öffentlicher Belange
2.12.2
bei! W
Fa: 42s
Name 3' Stelle-des: Trägere Öffentliche? Beietlge {efit Anschrift und 11-9}, N11}
I I Beehäiehfigte eigene Planungen. "und Ikäeßeehmen.-, dieden 01g. Plan ernähren können, mit Angabe des Seeheteede
Einwendungen: mit i-eei-lrlieher Verbindlichkeit eufgmnd feehgeeeteli‘eher Regelungen die im. RegeJi‘aH in die“? Abwä-gung flieht. überwunden Wieden können (2.19. Landsei'xeüe— Üii’ätf Weeeereeh'u1:35nictsvererdnungee}
Einwendungen
"ER-fit: der Netzen-g. der geplanten Gewerbefläche sind. eehädiiehe Umwelteinwirkungen
gmedlegeedee Maßnahmen zum SehelEe-ehute oder zur Lutieeinhelteng festgeeetzt wer—den Festsetzungen zur Verhinderung, wen unmläeeigen bemiseienen der-eh 'Lufivemereiveiguegen (2.23. Staub, Gerüche) sind im Bebem.mg3pla.eemm1rf' nicht enülelten,
125.3 in
IX Rechtsgrundlagen
ää. 3 und 50 BImSebG; 16. ‘ifereifirinnngeurDerehfiibrnng des Bande-sn-Iinniieaiennachein—geeetees (Verkehrslam:aehatzvernrdnnng - 16. EiniSe-h V). in Verbindung mit der Ri-ehili—“nie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 159.90 — 11143—90 nein l3{in-denniniater fürVerkehr (Bezugsquelle: Pereeliengsgesellse-bafi fiir Straßen- lind Verkehreweaen}; mit derBekanntmachung den 'B ayei‘isehen Staatsministeriums des innere vorn {33.68.1988 zur Bier-aebtung-iri der Banlei-tplannng eingeführte DIN ISÜÜS „Seballsehnte im Stäri’ieban Ben—reehnnngeveribhren“. Teil 1-... Ausgabe Mai 1.9557}. ersetzt durch DIN 18005-1 “nein Jali‚20'432. mit engehörigeni Beiblatt l „S eiiallteehniEebe Clrientiernngswerte für“ die ariidtebaunliebe. Planung“.
Für die Erweiterung der GeweiheflSieben .rnüseen geeignete Maßnahmen zum Schall--sehnt:- ergriffen werden. Hieran ist die Verlage einen Sehallguiaehtene erfnr-rlerlieli.
Ms Sehail.sehntzmaßnablnen Bellen hier an erster Stelle Lärmabeebimmngen “eingegebenweinen,- 2.33.; Lämiaehntee'all erler entsprechend abaehirmende Gebiinder‘iegel. Eine alleinnigeF‘eaieetaung ven EmiaSieneken-tingenten; wie diea im Eniwurf der Ziffirn 8.1 und 82aa Feeieetenngen angedeutet ist. kann ggf. — zumindest fiir die südliche ’li'eilfläeiie —- dannführen, dass. die mit den allgemein zulässigen Nutzungen gemäß ä} S Abs- l BanN VÜ 11ernb'undei'ien Tätigkeiten flieht oder nur mit erheblichen Einsebränkengen d'urehgeführi wen“den; können. Es wäre von daher jedenfalls im prüfen nein. .eb es eieh in cliee'er "Hineirjhtübernannt-ein. ein Gewerbegebiet handelt. Diee kann" beispielsweise dann eintreten. wenn.zum “Schutz: "bei-stehender Wehnbeb an'eng. an niedrige Emiseinnalcentingente festgesetztwerden müssten dann eine für ein Gewerbegebiet typische Natzung'nieht anläeaig wäre.
Uni andein. Einwirkungen dnreb. Gerüche" eder Staub" _iin. Umfeld zu vermeiden en'lle'n Gei-werbliehe Anlagen und Tätigkeiten. welehe in"). Umfeld maßgeblieii an Gewebe-- OderStanbimrnieeienen beitragen können. ans-geeehleeaen werden.
Ob für Wahn-- und Anie-n’thaltsriienie innerhalb des. Geltengeber'eiehe Verjle'elirnngen zumSehniz gegen Verkehrslärm festgelegt werden miiesen. 5011 .IlfiiEZI‘SUCl'lt. werden. Die in: Zifufer 8.3. deriieeteetzungen bereite enthaltenen Femnliemngen können ‚zwar grnndsateliChverwendet werden, allerdings wird darauf hingewieeen, {lese die den: erwähnte eelrallteeh—nieehe Untersuchung sieh unseren. Angeben mfelge niehi auf den hier anstehenden Erweiv"ter'nngsbereieh {ier Gewerbefiäebe erstreckt. Daher wird. empfehlen. im Rahmen den e.a.G'eiaehtens die Festlegungen. ven einem Sachverständigen prüfen an langer-1'.
E Srinatige faehliehe Infennatienen und, Empfehlungen 2111.5 der“ eigenen Zuständigkeit au dem “eng. Plan. gegliedert.nach Saehkempieaen„.j-enr'eila- mit Begründung unii ggf. Reehtegrundlage
Denen für das geplante Gewerbegebiet erhebliche Einschränkengen festgelegt werden“müssten. Sei ein dieser“ Stelle auf das Urteil des BundesverWaihingegen“einen 4 CH 2.16wenn 0112.201? ein. Lärmkeniingentiemng ver-e’ieeen. Das BVG Sieht. die Ausweisungvon GeWerbefiäehen. welche: nur aufgrund. reduzierter Emieaienskentingente aleMaßnnehme der inneren. fiiierierimg ermöglieht werden geilen} anter gewinnen Voraussetzun-gen als kritisch.
Halm Külbmit. der Bitte um. Kfinntnianahme und. weitare Bearbeitung
h-‘Eüfichs3'
wiesei‘gvfl ‚ i-‘äüfiil mm
Helle Stefan .....................................
Heer. " Träumer“ Julia im Auftrag von HygieneGesendet: Dienstag, 11.. Juni 2619 1:4;23An: Biete Stefan _Betreff: AW:.08..O?;2'919; Beuleitplenueg; Stadt Beiersderi; Aufstellung eines
die eingereichten. Unterlagen {Entwurf Eebeziunge— und iG-rünerdnungeelen „GewerbegebietMünchewleeen ll".Begründung und .Umwe-ltberiehl des BPB. Büros-für siedlebeeliehe Planung; 34 EeretungKelehreulh wem MÜSQG’EQ} .werden eingesehen und bewertet.
Neeh unserem Kenninieetene iiegt des Planungegehietnieht in einem Wasserschutzgebiet.Ältesten in .dieeem Bereich sind uns derzeit nicht. bekennt. Dieee kennen "einer um ueeerei Seitenicht .eeegesehleeeen werden.
Aue infektieneu und iriekweeeerhygienieeher Sieh-t bestehen unserereeile gegen des Verliebenkeine Einweede.
Anmerkung 2. _ .im Umweltbericht. wird unter Punkt“ 1?.4 zum SehelzgulWeeeei mitgeteilt, des-e es imGeltüngehereieh zu einem (_Teil—WerluetVÜi’l Infiltretienelleelien und damit zu einer Red ueierung der Grundweeeemeubildung derenVersiegelung und Flechenbeenspruchungkemmi. Die verringerte (anineweeeemeeblldung durch Versiegelung stellt lt der Planunterlageneine mittlere Erhebliehkeit der
Oh sich diese; nachteilig auf des in der Umgebung liegende Weeeereehulzgebiet der GemeindeLengeneenclelhech. Lkr. F'erenheim. ‘auswirken kann, kann wen ehe: nicht beurteilt wereee
Freundliche Grüße
Julia Träumer
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Sieetliehee GeeunclheileemtSG 3’3- Hygiene und lnfektieneeehee:Negelebechetr. “l Q1053 Erlangen
Teiefen 09131 l 863 - 2265Telefax 0‘531 3.1 l 3&3. -- Al-Q-EEEÜÜ
' LA N DRÄTSAMTE R LAN G E N-"HÖC HISTADT
Landratsamt Erlenge:1‘-Hücheterit l Peetfeeh 25.21} 91013 Erlangen Bauamt L 'wühnraumförderü ng
die Träger Öffentl’ic-her Belange im Landratsamt Erlen-genullöenetedt nehmen zum o. g.Beb’euür‘rgeelen-wie folgt Steilüng: '
Städtebauliehe und plenungereehtiiehe Würdigung:
Der Stadt Beierederf wird im Hinblick auf die Erferderliehlreit (ä ‘l Aber. 13 BeuGB} ..empfohlen, clle Aueführungen auf Seite “_l der Begründung deutlich ‚zu erweitern. Hierfürhemmt 2:. Ei. ein Luftbild in Betracht: des. die ektuelie Bebauung des bestehendenGewerbegebiete l‘vlünehetirieeen zeigt. ’
eueführungen zur Regi-e'eel— und Landesplanung fehle-n und sind nachgehelen. DieserHinweis ergeht neeh Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken am ÜQÜTEÜ 193 diediese Auffassung “teilt.
Außerdem fehlt eine Begründung 2er Feeteetzung der Vellgeeeheese.
Vereerglich wird erri- tli‘e Notwendigkeit hieg‘eWieeen, die: umweltbezegenen“Stellungnahmen auszulegen- tinri die umweitbezegenen lnfermetienen in “derBekanntmachung anzugeben. .
IZJIe unbestimmten Begriffe wie „innenstadtrelevante Sedimente“ auf Seite 5 derBegründung sind naher eu erläutern Hier könnten Beispiele gensnnt werden. Gleiches giltfür die „grellen Ferhein auf Seite "i’ und für die Festsetzung 6. 3 im Planteil. Es nicht klarwas aus Sieht der Stadt eine „geringe optische Beeinträchtigung des Lendsehsfishiids“ ist.Eine nähere Definitinn sollte auch dann erfolgen wenn im bestehenden Bebauungsplandie gleiche unklare Formulierung verwendet wird. Für den Ausschlussinnenstedtreleuante Sortimente ist die Rechtsgrundlage zu benennen.
HInsIehtlIeh der Regelungen zu Beinebsledennehnungen wird darauf hingewiesen dass es.über die in der Begründung genannten Enterderungen hinaus nach solche aus derBsuNVG gibt die nicht berücksichtigt sind. Dies ist kensequentetwelse .neshzuhelen.
Ausweislish der Planunterlagen „sell“ die Oberkante des Fertigfußhedens irn EG bis: zu "60 cm über der Höhe der näehstgelegenen dff Ersehließungfisstraße liegen. Im Planteil ist.gar nur Iren einer „Empfehlung“ die Fidede ä ’i Abs 3 BsuGB und des Übertlutungstisiitewie es die Gemeinde selbst beschreibt setzen eine Festseteung wehl sogar versus. ImÜbrigen sellte die. „nächstgelegene Ersehiießungsstreße“ kenkrget benannt werden.
Aufgrund der vergeSehenen abweichenden Bauweise wird angeregt eine haulisheGliederung, z. 6. eiie III) Meter versusehen. -
Zu den Einfdedungen mit maximsl swe‘l Metern sollten die Bezugspunkte angeführtwerden.
Die auf Seite 6 benannte „Verkehrsfläche mit besenderer ZweckbestimmungVerkehrsgrün“ ist es nicht im F’Ienteil ersichtlich und daher su prüfen (ggf. ist aufeinheItlishe Wertwahl zu aehten). Dies gilt ebenen fi‘Ir die in der Legende eure Pianteilbenannte „Gtrsßeheerkehrsfldche mit besonderer Zweckbestimmung landwirtschaftlicherWeg“. -
. Die Beteiligung des Kreishrandrets geht aus den Unterlagen nieht herver und ist ggf.darzustellen. Gleiches gilt für die internemmunele Einstimmung als meterieller Grundsatzder Bauleitplanung
Die auf Seite 1E) benannten festgesetzten. öffentlichen Grünfläche-n {Ausgleiehsflaehenjsind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Münehswiesen II nicht erkennbar.
Die Hdhenrefgelungen in Begründung? und Plsnteil widerspreehen sieh effensiehtlish undsind daher aufeinander anzupassen.
Eure im Planteil ersiehtiiehen Streßenhegleltgrün sind nähere Erlauterungen zu treffen;dies gilt insbesondere aus-II im Hinblick“ darauf dass evtl. hierbei ein Höhenbezugspunktverliegen wsull.
Der Verweis auf ä II? VWGG ist in: den Bekanntmachungen nicht mehr erferderlieh unddaher künftig zu entfernen {EsuGBsNei-relle 201?)
Die im Planteil vermerkten B-auuerhetsm und Bauhesehrdnkungssanen sind besserdra'reustellen (Angabe “der entsprechenden Zene, z. E. ‚.BVZI‘).
Abschließend reger; wir an, die aus Sieht dei Stadt umliegenden Grundzüge der PlanungIn deI Begrünung festzuhalten, um künftige Beheiungetragen zu“ erleichtern.
Redaktionelle Änmerkungen:
‘ÄIIIII Auf kerrekte Geeetzeebezeiehnungen ist zu achten (z. B ä B BeuNVG etiatt g EIBeuGB)Es ist anhand aktueller Gesetzesbestimmungen vorzugehen; die im Umweltberichtgenannte. Präambel Iet daher zu aktdalleierenDeI Verweis. auf Seite 24 (Umweltbericht) “au den Kap. 4.1 bis , 4.6 iet nichtn'aCIIVÜIlZiGhbal’; selbigee gilt. für Vemeiee auf“ Seite 25Die Bezeiehnung der unteren Parzelle im Planteil ist zu kerrigi'erenDas Plenzeichen iI-I der Piangiefik (WaeeeeNIrteehal‘tIRegenruekhaltebecken) weiehtuen der I-.egieride abSofern die Stellplatzaatzung der Stadt Beiera‘deri Anwendung finden eell, aeIIte daiaufhingewiesen werdenDie auf Seite 8 genannten Breiten der Straßen können noch im Plan-teil ausgemalitwerden .
Würdigung des 5G 4.9.2,. lmmieeieneeehutz‘:
Einwände. siehe Anlage.
Würdigung des 3G e39, Umweltamt:
Seitens“ dea UmWeItamteI-“s kann nicht nacheellzegen werden, wie man bei den: PunktenBetten und Wasser zur Einstufung uen nur „mittleren Ausmrlvzuegen“ kommt. Es fehlt einBaugrundgetaehten und die Regenwasseratileitung ist kenkIet darzustellen Im Übrigenkann eine genaue waeeertechtliehe Prüfung IIur anhand einer fachlichen Stellungnahmedes WWA erfaIIgen Auf IIIIeee wird ueIrIIII eaen.
Würdigung Idee SG IIÜJE, Naturschutz:
Einwände, eiehe Ählage.
Würdigung; dee 3E?» 13,- Klimaschutz:
Hinweis. siehe enlage
Würdigung des Sie 61.2,. Verkehrssicherheit:
Keine Einwände.
- Würdigung tiee. 'SG M, Öfieetlieher Peree'n-eneahverkehr:
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN DE38 7635 0000 0000 0182 29 BIC BYLADEM1ERH
VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eG
IBAN DE86 7636 0033 0000 0001 75 BIC GENODEF1ER1
Gläubiger-ID DE90ZZZ00000040253
Bauleitplanungsrecht; Aufstellung des Bebauungsplans „Münchswiesen II“ der Stadt Baiersdorf; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Anlage(n): 7 Stellungnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren, die Träger öffentlicher Belange im Landratsamt Erlangen-Höchstadt nehmen zum o. g. Bebauungsplan wie folgt Stellung: Städtebauliche und planungsrechtliche Würdigung: Der Stadt Baiersdorf wird im Hinblick auf die Erforderlichkeit (§ 1 Abs. 3 BauGB) empfohlen, die Ausführungen auf Seite 1 der Begründung deutlich zu erweitern. Hierfür kommt z. B. ein Luftbild in Betracht, das die aktuelle Bebauung des bestehenden Gewerbegebiets Münchswiesen zeigt. Ausführungen zur Regional- und Landesplanung fehlen und sind nachzuholen. Dieser Hinweis ergeht nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken am 09.07.2019, die diese Auffassung teilt. Außerdem fehlt eine Begründung zur Festsetzung der Vollgeschosse. Vorsorglich wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die umweltbezogenen Stellungnahmen auszulegen und die umweltbezogenen Informationen in der Bekanntmachung anzugeben.
Bauamt I, Wohnraumförderung Nägelsbachstraße 1 91052 Erlangen
Die unbestimmten Begriffe wie „innenstadtrelevante Sortimente“ auf Seite 5 der Begründung sind näher zu erläutern. Hier könnten Beispiele genannt werden. Gleiches gilt für die „grellen Farben“ auf Seite 7 und für die Festsetzung 9.3 im Planteil. Es nicht klar, was aus Sicht der Stadt eine „geringe optische Beeinträchtigung des Landschaftsbilds“ ist. Eine nähere Definition sollte auch dann erfolgen, wenn im bestehenden Bebauungsplan die gleiche unklare Formulierung verwendet wird. Für den Ausschluss innenstadtrelevanter Sortimente ist die Rechtsgrundlage zu benennen. Hinsichtlich der Regelungen zu Betriebsleiterwohnungen wird darauf hingewiesen, dass es über die in der Begründung genannten Anforderungen hinaus noch solche aus der BauNVO gibt, die nicht berücksichtigt sind. Dies ist konsequenterweise nachzuholen. Ausweislich der Planunterlagen „soll“ die Oberkante des Fertigfußbodens im EG bis zu 60 cm über der Höhe der nächstgelegenen öff. Erschließungsstraße liegen. Im Planteil ist gar nur von einer „Empfehlung“ die Rede. § 1 Abs. 3 BauGB und das Überflutungsrisiko, wie es die Gemeinde selbst beschreibt, setzen eine Festsetzung wohl sogar voraus. Im Übrigen sollte die „nächstgelegene Erschließungsstraße“ konkret benannt werden. Aufgrund der vorgesehenen abweichenden Bauweise wird angeregt, eine bauliche Gliederung, z. B. alle 40 Meter, vorzusehen. Zu den Einfriedungen mit maximal zwei Metern sollten die Bezugspunkte angeführt werden. Die auf Seite 8 benannte „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung Verkehrsgrün“ ist so nicht im Planteil ersichtlich und daher zu prüfen (ggf. ist auf einheitliche Wortwahl zu achten). Dies gilt ebenso für die in der Legende zum Planteil benannte „Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung landwirtschaftlicher Weg“. Die Beteiligung des Kreisbrandrats geht aus den Unterlagen nicht hervor und ist ggf. darzustellen. Gleiches gilt für die interkommunale Abstimmung als materieller Grundsatz der Bauleitplanung. Die auf Seite 10 benannten festgesetzten öffentlichen Grünflächen (Ausgleichsflächen) sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Münchswiesen II nicht erkennbar. Die Höhenregelungen in Begründung und Planteil widersprechen sich offensichtlich und sind daher aufeinander anzupassen. Zum im Planteil ersichtlichen Straßenbegleitgrün sind nähere Erläuterungen zu treffen; dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass evtl. hierbei ein Höhenbezugspunkt vorliegen soll. Der Verweis auf § 47 VwGO ist in den Bekanntmachungen nicht mehr erforderlich und daher künftig zu entfernen (BauGB-Novelle 2017). Die im Planteil vermerkten Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind besser darzustellen (Angabe der entsprechenden Zone, z. B. „BVZ“).
- 3 -
Abschließend regen wir an, die aus Sicht der Stadt vorliegenden Grundzüge der Planung in der Begrünung festzuhalten, um künftige Befreiungsfragen zu erleichtern. Redaktionelle Anmerkungen:
Auf korrekte Gesetzesbezeichnungen ist zu achten (z. B. § 8 BauNVO statt § 8 BauGB)
Es ist anhand aktueller Gesetzesbestimmungen vorzugehen; die im Umweltbericht genannte Präambel ist daher zu aktualisieren
Der Verweis auf Seite 24 (Umweltbericht) zu den Kap. 4.1 bis 4.6 ist nicht nachvollziehbar; selbiges gilt für Verweise auf Seite 25
Die Bezeichnung der unteren Parzelle im Planteil ist zu korrigieren
Das Planzeichen in der Plangrafik (Wasserwirtschaft/Regenrückhaltebecken) weicht von der Legende ab
Sofern die Stellplatzsatzung der Stadt Baiersdorf Anwendung finden soll, sollte darauf hingewiesen werden
Die auf Seite 8 genannten Breiten der Straßen können noch im Planteil ausgemaßt werden
Würdigung des SG 40.2, Immissionsschutz: Einwände, siehe Anlage. Würdigung des SG 40, Umweltamt: Seitens des Umweltamtes kann nicht nachvollzogen werden, wie man bei den Punkten Boden und Wasser zur Einstufung von nur „mittleren Auswirkungen“ kommt. Es fehlt ein Baugrundgutachten und die Regenwasserableitung ist konkret darzustellen. Im Übrigen kann eine genaue wasserrechtliche Prüfung nur anhand einer fachlichen Stellungnahme des WWA erfolgen. Auf diese wird verwiesen. Würdigung des SG 40.2, Naturschutz: Einwände, siehe Anlage. Würdigung des SG 13, Klimaschutz: Hinweis, siehe Anlage. Würdigung des SG 61.2, Verkehrssicherheit: Keine Einwände. Würdigung des SG 14, Öffentlicher Personennahverkehr: Hinweis, siehe Anlage.
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Würdigung des SG 41, Kommunale Abfallwirtschaft: Hinweis, siehe Anlage. Würdigung des SG 73, Hygiene: Hinweis, siehe Anlage. Würdigung des SG 52, Tiefbauamt: Einwände, siehe Anlage. Mit freundlichen Grüßen Hartnagel Abteilungsleiter
- 5 -
IN KOPIE: Stadt Baiersdorf Bauamt Per Fax.
städtisches-— Kommunalunternehmen
Baiersdorf
. . SK-BaiersdorfSK-Balersdorf Am An er 5 91083 BaiersdorfI g I Am Angers | 91083 Baiersdorfwww.sk-baiersd0rf.de
BPB Büro für städtebauliche Kundenkontakt:Planung & Beratung Tel.09133/6045- 14
Bauleitplanung in der Stadt BaiersdcrfAufstellung des Bebauungsplanes "Münchswiesen II"Hier: Frühzeitige Beteiligung nach 5 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren.
seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg bestehen gegen die vorgelegte Ände—rung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwendungen. Belange desStaatlichen Bauamtes werden nIcht berührt
Daher bitten wir nicht weiter am vorliegenden Verfahren beteiligt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtllll:Stutllehel Elulmt Nürnberg Dlenitgeblude Straßenbau E-Miil und IntsmetFestleeh 4? 5? Elüü25 Nürnberg Zellhel' 3 ggslslellefislbanbaxemdeZelll'rel' ü 9044s Nürnberg BEI-443 Nürnberg www stbanbaxern deI 991 1-24294-9R 9911-24294-999
Bauleitplanung in der Stadt BaiersdcrfAufstellung des Bebauungsplanes "Münchswiesen II"Hier: Frühzeitige Beteiligung nach 5 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren.
seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg bestehen gegen die vorgelegte Ände—rung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwendungen. Belange desStaatlichen Bauamtes werden nIcht berührt
Daher bitten wir nicht weiter am vorliegenden Verfahren beteiligt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtllll:Stutllehel Elulmt Nürnberg Dlenitgeblude Straßenbau E-Miil und IntsmetFestleeh 4? 5? Elüü25 Nürnberg Zellhel' 3 ggslslellefislbanbaxemdeZelll'rel' ü 9044s Nürnberg BEI-443 Nürnberg www stbanbaxern deI 991 1-24294-9R 9911-24294-999
Bauleitplanung in der Stadt BaiersdcrfAufstellung des Bebauungsplanes "Münchswiesen II"Hier: Frühzeitige Beteiligung nach 5 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren.
seitens des Staatlichen Bauamtes Nürnberg bestehen gegen die vorgelegte Ände—rung bzw. Aufstellung des Bebauungsplanes keine Einwendungen. Belange desStaatlichen Bauamtes werden nIcht berührt
Daher bitten wir nicht weiter am vorliegenden Verfahren beteiligt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtllll:Stutllehel Elulmt Nürnberg Dlenitgeblude Straßenbau E-Miil und IntsmetFestleeh 4? 5? Elüü25 Nürnberg Zellhel' 3 ggslslellefislbanbaxemdeZelll'rel' ü 9044s Nürnberg BEI-443 Nürnberg www stbanbaxern deI 991 1-24294-9R 9911-24294-999
III I I ERLEBEN‚WASUEHBIHDET.
DEUTSCHE TELEHCIH TEGHHIK GMBHAm Feinmeldaturm E. 00441 Nurnberg
“ETH'FFT Stellungnahme zu Bebauungsplan „Gewerbegebiet Munchswiesen II“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin undNutzungsberechtigte i. S. v. Q 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt undbevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritterentgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o gPlanung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planberelch befinden sich noch keine Telekommunikationslinren der Telekom.
Zur Versorgung des Planbereichs mit TeIekommunrkationsinfrastruktur durch die Telekom Ist die Verlegungneuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich.
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten MaßnahmenDritter im Planbereich stattfinden werden.
Fur den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunrkatiensnetzes sowie die Koordinierung mrt dem Straßenbauund den Baumaßnahmen der anderen Leitungstrager ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf derErschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der imBriefkopf genannten Adresse so früh wie meglrch, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigtwerden.
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBHHausanschrift Am I'ernmeldelurm 1004-511 NurnbergPostanschrift Am l-ernmeldeturm? 00441 NurnbergTelefon +400ll 150 0'251 | Telefax +400II 150-0 | E-Mail inlofätelakem de | Internet mmtelekem deKonto Postbank Saarbrucken IBLZ 500100 Ebl täte-Nr 24 050 000 IBAN BEI F500l0006 000405151600. SWIF‘I-BIC PBNHDEFF
-_- Aufsrchtsrat Dr Dirk IIiI'Iressner [Vorsitzender]: | {Bescnalrsluhrung WalterGeldenrtsWersrtzendert Maria Entenner Bagmar‘lr‘ocklar-EuschHandelsregister. Amtsgericht Bonn HFIB 14100. Sitz der Gesellschaft Bonn | L151 IdNr. 0E 014045208
III I I ERLEBEN‚WASUERBIHDET.
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Wir bitten fclgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszene in einerBreite wen ca 0,3 m für die Unterbringung der Telekcmmunikaticnslinien der Telekem verzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstanderte und unterirdische Ver— undEntscrgungsanlegen" der Forschungsgesellschaft fur Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989. sieheinsbesendere Abschnitt 3. zu beachten. Wir bitten sicherzustellen. dass durch die Baumpflanzungen der Bau.die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden
Bei Planungsänderungen bitten wir Sie uns erneut zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A _ i A.
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Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung
(§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch)
Wichtiger Hinweis: Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem kon-
kreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales
Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt
nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.
1. Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Bebauungsplan „Münchswiesen II“
für das Gebiet
mit Grünordnungsplan
dient der Deckung dringenden Wohnbedarfs ja nein
Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
Sonstige Satzung
Frist für die Stellungnahme: (§ 4 BauGB) 11.07.2019
Frist: 1 Monat (§ 2 Abs. 4 BauGB-MaßnahmenG)
2. Träger öffentlicher Belange
Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange (mit Anschrift und Tel. Nr.)