STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/15972 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Leipzig Südwest in 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalsta- tistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach- sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 im Stadtbezirk Leipzig-Südwest. Die Rechercheergeb- nisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen er- forderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeiiichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgen— den Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleich- Iautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden zehn entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/69/52 Dresden. 17. Januar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6,7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden.
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Freistaat SACHSEN · 2019. 1. 18. · Freistaat SACHSEN STAATSMiNiSTERiUiVI DESiNNERN Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum im Stadtbezirk Leipzig-Südwest 45 Straftaten er-fasst, bei
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Transcript
STAATSMiNiSTERiUM
DES iNNERN
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN01095 Dresden
Präsidenten des Sächsischen LandtagesHerrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE)
Drs.-Nr.: 6/15972Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen
in Leipzig Südwest in 2017
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich dieKleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalsta-tistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sach-sen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nachdem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis31. Dezember 2017 im Stadtbezirk Leipzig-Südwest. Die Rechercheergeb-
nisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen er-forderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeiiichen Meldedienstes in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) abgeglichen. Dabei handeltes sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgen—
den Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund
von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern.Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleich-
Iautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich.
Frage 1:
Wie oft kam es im Stadtbezirk Leipzig Südwest und den zugehörigenOrtsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz
(SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsselnnach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit,Sprengstoffart, Phänomenbereich!)
Insgesamt wurden zehn entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern
sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf:
Freistaat
SACHSEN
Der Staatsminister
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
3-1053/69/52
Dresden. 17. Januar 2019
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Wilhelm—Buck-Str. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi.sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnli—
nien 3, 6,7, 8. 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilheIm-Buck-
Str. 2 oder 4 melden.
STAATSMiNiSTERiUM
DES INNERN
Tatzeit SprengG § 308 StGB
Januar2017
Februar 2017
März 2017
April 2017
Mai 2017
Juni2017
Juli 2017 —\—\l\)|
August 2017
September 2017
Oktober 2017 _\
I
November 2017 Dezember 2017 1
Die Verteilung nach Ortsteilen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Ortsteile (OT) SprengG § 308 StGB
Leipzig; OT Großzschocher 1 1
Leipzig; OT Hartmannsdorf-
Knautnaundorf
Leipzig; OT Kleinzschocher 3
Leipzig; OT Knautkleeberg-Knauthain
Leipzig; OT Plagwitz 1 Leipzig; OT Schleußig 1 Zu den Tatönlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich):
Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor-
gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in allen Fällen um
Pyrotechnik handelt. In acht Fällen wurde in Deutschland nicht zugelassene Pyrotech-nik mitgeführt, in zwei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik
vorhanden.
Keine der zehn Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet wer-den.
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SACHSEN
STAATSMIN1STER1UM
DES INN ERN
Frage 2:
Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 im Stadtbezirk Leipzig Südwest und
den zugehörigen Orts-teilen unter Vewvendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaf-fen begangen? (Bitte auf—schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen, Artder Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!)
Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember
2017 im Stadtbezirk Leipzig-Südwest nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tat-mittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe” enthalten sind. Diese
Werte umfassen folgende konkret bezeichnete Waffen: