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Freihandel um jeden Preis ? TTIP, CETA und die Folgen Verträge
verändern Europa
Handreichung für Kirchenkreise und Kirchengemeinden Thomas
Krieger, Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung
(MÖWe) Birgit Weinbrenner, Ev. Akademie im Institut für Kirche und
Gesellschaft (IKG) Gerd Plobner, Werkstatt Ökumene/Eine Welt im Ev.
Kirchenkreis Dortmund
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Freihandel um jeden Preis? TTIP, CETA und die Folgen. Verträge
verändern Europa. Handreichung für Kirchenkreise und
Kirchengemeinden der EKvW
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, auf den folgenden
Seiten haben wir Ihnen eine kurze Einführung sowie weiterführende
Tipps und Internet-Links zum Thema „Freihandelsabkommen und TTIP“
zusammengestellt gegliedert nach den folgenden Themenaspekten: 1.
Stellungnahmen zum TTIP in Deutschland (eine Auswahl in
alphabetischer Reihenfolge) 2. Kirchliche Stellungnahmen zum TTIP
in Deutschland 3. Stellungnahmen zum TTIP international (Auswahl in
alphabetischer Reihenfolge) 4. CETA und weitere Handelsabkommen 5.
TTIP + Schiedsgerichtsverfahren 6. TTIP + Regulatorische
Kooperation 7. TTIP + Verfassungsmäßigkeit 8. TTIP + Wachstum und
Arbeitsplätze 9. TTIP + Verbraucherschutz 10. TTIP + Datenschutz
11. TTIP + öffentliche Dienstleistungen, Kultur und Daseinsvorsorge
12. TTIP + Entwicklungsländer 13. TTIP + Lobbyeinfluss 14. TTIP +
Demokratie 15. TTIP-kritische NGOs 16. ExpertInnenpool 17.
Didaktisches Material zu TTIP und Freihandel 18. Literatur zu TTIP
und Freihandel 19. Was können Sie tun beispielsweise… 20. Weitere
Auskunft, Informationen, Unterstützung oder ReferentInnen Wir
möchten damit zur Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema
anregen und zugleich die Möglichkeit zur weitergehenden Information
schaffen. Die Linksammlung ist zwar umfassend aber nicht
abschließend angelegt. Wir freuen uns auf Rückmeldungen,
Ergänzungen und konstruktive Kritik Ihre Birgit Weinbrenner, Gerd
Plobner und Thomas Krieger
Freihandel um jeden Preis? Eine kurze Einführung zur
„Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)“ Am 20.
November 2014 verabschiedete die Synode der Ev. Kirche von
Westfalen einen Beschluss mit dem Titel „Kein Freihandel um jeden
Preis“.1 Warum beschäftigt sich eine Landeskirche mit einem
Handelsabkommen, das zurzeit zwischen der EU und den USA verhandelt
voraussichtlich aber erst 2017 in Kraft treten wird? Die
Landessynode der EKvW teilt die Sorge gemeinsam mit vielen anderen
zivilgesellschaftlichen Vereinigungen, der EKD und Brot für die
Welt, dass mit dem geplanten Handelsabkommen bürgerliche
Freiheitsrechte und unsere Demokratie gefährdet werden. Sollte es
zu diesem Abkommen kommen, dann werden über 380 Millionen
Bürgerinnen und Bürger in Europa davon betroffen sein. 1 Der
Synodenbeschluss ist am Ende der Handreichung auf den Seiten 15/16
abgedruckt.
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Wer weiß heute noch etwas von den Pro-testen gegen das
„Mulitlaterale Ab-kommen über Investitionen“ (MAI) das 1998 am
Wider-stand Frankreichs scheiterte? Der Entwurf des MAI enthielt
eine Reihe von Gesetzen und Re-gelungen, die in sehr ähnlicher
Weise nun Eingang in die Vertragstexte von TTIP gefunden haben und
eine massive Einschränkung der staatlichen Souveränität bedeutet
hätten. Dazu zählt die Einführung der Schiedsverfahren, deren
Konzept faktisch deckungsgleich in den bisher bekannt gewordenen
TTIP/CETA Vertragstexten enthalten ist. Nach dem Scheitern der
WTO-Freihandelsinitiativen in den frühen 2000er Jahren (Doha 2001
und Cancun 2003) sind die westlichen Wirtschaftsblöcke in
Nordamerika und der EU auf bilaterale Vertragswerke umgeschwenkt.
Vertreter des „Forums Umwelt und Entwicklung“ sprechen von einem
wahren Boom der bilateralen und regionalen Freihandelsabkommen der
letzten Jahre. Fakt ist, dass in den letzten Jahren bilaterale
Freihandelsabkommen der EU u.a. mit Peru, Kolumbien, Chile,
Südafrika, Kamerun und einigen südostafrikanischen Ländern
geschlossen wurden, ohne dass dies besonders von der Öffentlichkeit
zur Kenntnis genommen wurde. Gemeinsam ist allen
Freihandelsabkommen mit Entwicklungs – und Schwellenländern ein
nicht-öffentliches Vorbereiten und Verhandeln, die Ausübung von
Druck zum Abbau von Schutzzöllen und als Folgen die Schwächung
regionaler Wirtschaftsbündnisse (Beispiele: Andenländer, südliches
Afrika), das Verlieren von Handelsvorteilen gegenüber der EU und
somit die Stärkung der Rolle, die diese Länder seit langem
innehaben: Bloße Rohstofflieferanten und Absatzmärkte für
europäische (Industrie)Güter zu sein. Was bedeutet ‚Freihandel‘?
Der ‚Vater‘ des Freihandelsgedankens ist Adam Smith (18.Jhd). Für
ihn gehörte der Freihandel zur internationalen Arbeitsteilung: Er
wies darauf hin, dass die Franzosen wesentlich besseren Wein
herzustellen vermochten als die Briten, die wiederum sehr gut in
der Tuchherstellung waren. Leider war aber der gute französische
Wein aufgrund der hohen Importzölle des Vereinigten Königreiches
sehr teuer. Wenn sich nun jedes Land darauf spezialisierte, was es
am besten und billigsten kann und die Zölle auf beiden Seiten
abgeschafft würden, so zögen alle daraus Nutzen. Soweit seine
Theorie. In England setzte ab Mitte des 18.Jhds eine rasante
Industrialisierung ein. Der technologische Abstand zu den anderen
Europäern und den USA wurde unüberbrückbar. Wie reagierten die
Kontinentaleuropäer und die USA? Sie warben britische Techniker ab,
trieben Industriespionage und sorgten für hohe Zölle, um die eigene
nachhinkende Industrie gegenüber den überlegenen Briten zu
schützen. Angesagt war also Protektionismus und nicht Freihandel.
Dies ging so lange, bis sie selber zu Weltmarktführern aufgestiegen
waren und Konkurrenz nicht mehr fürchten mussten – was erst nach
dem 2.Weltkrieg der Fall war. Bis dahin lagen die Zölle der USA
z.B. zwischen 35 und 50%. Dies macht deutlich: Freihandel ist das
Motto global wirtschaftlich überlegener Akteure, die sicher sein
können, siegreich aus einem Wettbewerb hervorzugehen.
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Warum überhaupt TTIP? Das Transatlantische Freihandelsabkommen,
offiziell Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
(Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist ein
Handelsabkommen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags, das
zurzeit zwischen den 28 Mitgliedsstaaten der EU und den USA
verhandelt wird. Daneben werden auch Kanada, Mexiko, die
EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island) sowie
die EU-Beitrittskandidaten (Mazedonien, Türkei u. a.) einbezogen.
Konkrete Verhandlungen über die verschiedenen Vertragsbedingungen
laufen seit Mitte 2013 unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine
derartige Freihandelszone wurde seit dem Beginn der 1990er Jahre
diskutiert, auch unter dem Namen „Wirtschafts-NATO“. Eigentlich
floriert der Handel zwischen den beiden Wirtschaftsriesen USA und
EU bereits auf einem enorm hohen Niveau. Es sind die beiden
wichtigsten Wirtschaftsräume der Welt, die hier miteinander
verhandeln: Sie machen gemeinsam 44% der weltweiten
Wirtschaftsleistung aus und repräsentieren 60% der ausländischen
Direktinvestitionen. Täglich (!) werden Waren im Wert von ca. 2
Mrd. € ausgetauscht. Als Ziele von TTIP werden genannt Belebung des
Wirtschaftswachstums in den Teilnehmerstaaten Senkung der
Arbeitslosigkeit Erhöhung des Durchschnittseinkommens der
Arbeitnehmer Angleichung und Vereinheitlichung von Standards
Einrichtung eines privaten Schiedsgerichtsverfahrens zum Schutz von
Investitionen von
Privatunternehmen Zur Einschätzung der Ziele Belebung des
Wirtschaftswachstums in den Teilnehmerstaaten? Insgesamt sind
Langzeitprognosen über einen Zeitraum von 10 Jahren und mehr mit
Vorsicht zu betrachten, weil viele unbekannte Faktoren Einfluss auf
die wirtschaftliche Entwicklung nehmen können. Der Nobelpreisträger
der Wirtschaftswissenschaften Paul Krugman verwies darauf, dass ein
Freihandelsabkommen nur dann große Wachstumseffekte zur Folge haben
kann, wenn die Märkte vorher voneinander abgeschottet waren und
ineffizient funktionierten. Dies ist beides nicht der Fall: Die
Zölle zwischen der EU und den USA sind bereits so niedrig, dass sie
sich kaum noch senken lassen. Von ‚Abschottung‘ der Märkte kann
also keine Rede sein - sonst gäbe es auch nicht das aktuell bereits
sehr hohe Niveau des Warenaustauschs. Auch funktionieren die Märkte
schon sehr effizient, da die Unternehmen auf beiden Seiten seit
langem Möglichkeiten zur Kostenreduzierung ausschöpfen und sich im
Wettbewerb miteinander befinden. So kommen sämtliche zum
voraussichtlichen Wirtschaftswachstum durch TTIP veröffentlichte
Studien – u.a. die von der EU - Kommission in Auftrag gegebene
Studie des ‚Centre for economic policy research‘ (CEPR) – zu sehr
niedrigen Ergebnissen: CEPR berechnet, dass insgesamt nach Ablauf
von 15 Jahren das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der EU um 0,48%
steigen wird und das der USA um 0,39%. Pro Jahr kommen sie auf
einen Wachstumseffekt von 0,036%. Das liegt unter der statistischen
Nachweisgrenze. Senkung der Arbeitslosigkeit Entsprechend mager
sehen auch die Vorhersagen bzgl. des Schaffens neuer Arbeitsstellen
aus: Die CEPR –Studie benennt keine Auswirkung auf
Beschäftigungsverhältnisse. Die Studie, die das
Bundeswirtschaftsministerium bei dem Ifo-Institut bestellte, sagt
voraus, dass ca 1800 Arbeitsplätze pro Jahr in Deutschland zustande
kommen werden für 15 Jahre – allerdings seien dies Langzeiteffekte,
die erst nach 10 – 20 Jahren wirksam werden könnten, vorausgesetzt
dass alle Zölle und Handelshemmnisse (unterschiedliche
Testverfahren, Produktvorschriften etc), komplett abgebaut seien.
Erhöhung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer Die
Einschätzung der Einkommensentwicklung auf der Grundlage eines
Freihandelsabkommens ist schwierig. Häufig wird hierzu auf die
Erfahrungen mit anderen Freihandelsabkommen
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zurückgegriffen. Als Beispiel kann das Abkommen dienen, das 1994
die nordamerikanische Freihandelszone zwischen Kanada, den USA und
Mexiko begründete: Dort wurde Druck auf die Löhne ausgeübt, so dass
Löhne und soziale Standards nach unten hin angepasst wurden und die
Konkurrenz zwischen den Beschäftigten anstieg. Angleichung und
Vereinheitlichung von Standards Gerne werden hier die Automobil-
und die Maschinenbauindustrie angeführt, die sich für Angleichungen
industrieller Standards einsetzen (Beispiele: rote vs. orangene
Autoblinklichter in den USA und der EU oder die Form von
Schaltern). Dagegen ist nichts einzuwenden – im Gegenteil. Hier
lässt sich Effizienz steigern, indem nicht mehr zwei verschiedene
Versionen gebaut werden müssen. Doch mit welchen Folgen ist zu
rechnen, wenn es sich um Verbraucher -, Gesundheits-, Umwelt- und
Sozialstandards handelt, die vereinheitlicht und angeglichen werden
sollen? Die EU und die USA gehen grundsätzlich anders mit
Gesundheits – und Umweltrisiken um: In der EU wird bei der
Einführung neuer Produkte nach dem Vorsorgeprinzip verfahren. Wer
ein neues Produkt auf den Markt bringen will, muss vorher dessen
Unschädlichkeit nachweisen. In den USA wird dagegen nach dem
Nachsorgeprinzip verfahren, wo Schadensausgleich bei entstandenen
Schäden erwirkt und gewährt wird (i.d.R. durch Sammelklagen). Dies
kommentiert das Umweltbundesamt so: Es ist nicht damit zu rechnen,
dass die USA die anspruchsvollen EU Standards übernehmen werden.
Auch im Hinblick auf Sozialstandards gibt das Ziel der
Standardangleichung Anlass zur Sorge: Die USA haben im Unterschied
zur EU nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation anerkannt (gegen Zwangsarbeit und
ausbeuterische Kinderarbeit). Generell ist zu befürchten, dass die
Harmonisierung von Standards bedeutet, dass tendenziell der jeweils
niedrigste bzw. wirtschaftsfreundlichste Standard aller
Einzelstaaten als Basis für die verbindliche Norm des Vertrags
dienen könnte. Einrichtung eines privaten Schiedsgerichtsverfahrens
zum Schutz von Investitionen von
Privatunternehmen Das Inkrafttreten der Investor- Schutzklauseln
und die Einrichtung privater Schiedsverfahren innerhalb von TTIP
würde bedeuten, dass ein paralleles Sonderrechtssystem für
Investoren aufgebaut würde. Dieses Sonderrechtssystem unterläge
keiner nationalen Gesetzgebung und wäre keiner Kontrolle
unterworfen. (Zurzeit verklagt innerhalb eines solchen privaten
Schiedsverfahren das schwedische Unternehmen Vattenfall den
deutschen Staat, weil aufgrund der Regierungsentscheidung zum
Atomausstieg die AKWs Krümmel und Brunsbüttel stillgelegt wurden.
Vattenfall klagt auf einen Schadensersatz von € 3,7 Mrd). Als Folge
könnten Politiker/innen davor zurückschrecken, Gesetze, die im
legitimen öffentlichen Interesse liegen, voranzutreiben. Sie werden
ausschließen wollen, dass eventuell Entschädigungsforderungen
seitens Unternehmen die Folge sein könnten. Die Politik würde daher
in vielen Bereichen auf dem Status Quo eingefroren. Auch bestehende
Gesetze, wie der Art. 14 Absatz 2 des Grundgesetzes, würden an
Wirkung verlieren. Dort ist festgehalten, dass „Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen.“ Bei den Schiedsverfahren spielt soziale
Verantwortung keine Rolle. Eine parlamentarische Demokratie lebt
davon, dass Entscheidungen von einer neuen Regierung revidiert
werden können. Wenn nun Staaten von Unternehmen aufgrund
politischer Vorhaben und Maßnahmen verklagt werden können, so ist
eine Demokratie infrage gestellt. Denn nicht mehr die Wähler
sondern die Unternehmen entscheiden. Fazit Der Nutzen von TTIP ist
überschaubar und sehr begrenzt (Beispiel: Blinker) – die Risiken
dagegen sind enorm und nur schwer abzuschätzen – vor allem, weil
geheim verhandelt wird. Zudem wären die Vereinbarungen bindend,
dauerhaft und praktisch nicht mehr veränderbar – weil jede einzelne
Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten
geändert werden könnte, sobald der Vertrag in Kraft getreten
ist.
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Zivilgesellschaftliche Akteure Kritisieren TTIP zum Teil massiv.
Dazu gehören Gewerkschaften wie Verdi, politische Verbände wie die
Europagruppe der Grünen, Verbraucherschutzorganisationen,
Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, kulturpolitische Akteure
wie der Deutsche Kulturrat und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
wie Attac. Die Handelsrechtsexpertin und Aktivistin Lori Wallach
bezeichnete es in einem Artikel in Le Monde diplomatique als „die
große Unterwerfung“ der Teilnehmerstaaten unter die Interessen von
Großkonzernen und als „Staatsstreich in Zeitlupe“. Die
Einflussnahme durch Unternehmen wird daran deutlich, wie intensiv
sie von Anfang an an Gesprächen beteiligt waren: Bereits im Vorfeld
der Verhandlungen fanden zwischen Januar 2012 und April 2013 130
Treffen zwischen der EU-Kommission und Lobbyisten statt. 119 dieser
Treffen waren Gespräche mit Wirtschaftslobbyisten wie der American
Chamber of Commerce, dem Arbeitgeberverband Business Europe oder
dem Verband der europäischen Automobilhersteller. Im Dezember 2013
wurde bekannt, dass die EU-Kommission bereit ist, nach
Inkrafttreten des TTIP ein europäisch-amerikanisches Gremium
einzurichten, dessen Arbeitsgruppen auch Wirtschaftsvertreter von
beiden Seiten des Atlantiks angehören sollen – regulatorische
Kooperation – heißt das im EU-Sprachgebrauch. Es soll jeweils der
andere konsultiert werden, wenn geplante Maßnahmen dessen
Marktteilnehmer berühren. Demnach schafft die EU-Kommission ein
Mitbestimmungsgremium jenseits von EU-Parlament oder den nationalen
Parlamenten. Verlierer – nicht nur im Süden ?
Die Schaffung eines so großen Wirtschaftsraums unter den
geplanten Regeln des TTIP kann verheerende Folgen ha-ben. Viele
Entwicklungs- und Schwellenländer stehen vor großen
Her-ausforderungen für die Zukunft. Sie müssen ihrer Situation
angepasste Stra-tegien zur Armutsbe-kämpfung, Ernährungs-sicherung
und der Bewältigung der Folgen des Klimawandels entwickeln. Die
einseitige Orientierung an Wirtschaftswachstum und Ein-schränkung
von Umwelt- und Sozialstandards durch das TTIP macht solche
Bemühungen eher zunichte. Es ist absehbar, dass TTIP die Position
der Entwicklungsländer in der Welthandels-organisation (WTO)
schwächen wird. Das macht es ihnen schwerer, ihre Interessen
gegenüber den großen Blöcken zu verteidigen. Afrikanische Produkte
werden in Konkurrenz zu Produkten aus den USA und der EU stärker
unter Druck geraten. Wissenschaftler rechnen mit einer Schwächung
der Wirtschaft in Afrika durch TTIP um bis zu vier Prozent. Die
schon vorhandenen bilateralen Handelsabkommen zeigen bereits jetzt
negative Folgen für die ärmeren Länder. Mit der Einführung des TTIP
als Muster für weitere Abkommen zwischen EU, USA und den Ländern
des globalen Südens ist absehbar, dass die nachhaltigen
Entwicklungsziele in den Hintergrund geraten werden. Laut einer
Studie des Ifo-Instituts für die Bertelsmann-Stiftung hätte TTIP
auch negative Auswirkungen auf die Entwicklungsländer. Sie würden
deutlich an Marktanteilen verlieren. Vor allem die Länder in Nord-
und Westafrika handeln traditionell intensiv mit Europa, besonders
mit Frankreich und Belgien. Gerade Agrarprodukte aus dem globalen
Süden könnten von gemeinsamen Absatzmärkten der TTIP-Zone fern
gehalten werde. Unter den 25 am stärksten
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betroffenen Ländern rangieren laut der Studie auch elf Länder
aus Lateinamerika und der Karibik, deren Handel mit der EU und der
USA sich bei weitem nicht auf die Landwirtschaft beschränkt.
Weitere, bereits verhandelte bzw. geplante Freihandelsabkommen
1. CETA TTIP ist keineswegs das einzige neu angestrebte
Handelsabkommen der EU. Der Verhandlungs-prozess zu dem Ab-kommen
zwischen der EU und Kanada, CETA( „Com-prehensive Economic and
Trade Agreement“) ist bereits abgeschlossen. Der Text soll Ende des
Jahres im EU–Parlament zur Abstimmung stehen. Aller
Wahrscheinlichkeit nach wird er anschließend von allen EU–Staaten
ratifiziert werden müssen. Wenn nur ein Land die Ratifizierung
ablehnt, kann das Abkommen nicht zustande kommen. Die wesentlichen
Anfragen und Kritikpunkte, die zu TTIP geäußert werden, gelten
ebenso für CETA. Da der CETA–Text bereits komplett vorliegt, kann
allerdings sicherer und detaillierter argumentiert werden. Die
Einführung von Investorenschutz und privatem Investor/Staat-
Schiedsverfahren sind bereits in CETA enthalten. Im Verhältnis zu
den ‚geleakten‘ Texten von TTIP ist allerdings die Transparenz im
Verfahren verbessert: Die Anhörungen sind öffentlich, die Dokumente
zugänglich (außer ‚vertraulicher‘) und die Anhörung Dritter ist
möglich. Allerdings bleiben die großen Kritikpunkte bestehen, die
die Untergrabung einer parlamentarischen Demokratie bedeuten. Es
fehlt die richterliche Unabhängigkeit, die Einrichtung einer
Paralleljustiz für Unternehmen findet statt und die
Berufungsinstanz ist nicht verbindlich geregelt. In Bezug auf
Standards soll hier beispielhaft nur ein Blick auf die
Landwirtschaft geworfen werden. Im Text gibt es keine Hinweise auf
eine Stärkung bäuerlicher und Verbraucher-Standards. Dagegen soll
beispielsweise die zollfreie Importquote für Schweinefleisch aus
Kanada pro Jahr um das 16fache ansteigen, so dass 80.549 Tonnen
(anstelle von zurzeit 5.549 Tonnen) auf den europäischen Markt
kommen werden. Bei Rindfleisch soll die Quote um das 10fache
steigen (auf 50.000 Tonnen pro Jahr). Dadurch wird ein erheblicher
Preisdruck auf dem EU- Markt zustande kommen. Zusätzlich wird Druck
auf Qualität und Standards in der Schlachtindustrie ausgeübt
werden, da in Kanada Schlachtkörper mit chemischen Zusätzen
gereinigt werden dürfen, die europäischen Anforderungen an
Schlachtwege aber qualitativ hochwertiger sind. 2. TISA Des
Weiteren wird über ein Abkommen über öffentliche Dienstleistungen
verhandelt (TISA) und zwar ebenfalls hinter verschlossenen Türen in
der Genfer UN-Botschaft zwischen den USA, der EU und weiteren 21
Ländern, die die öffentlichen Dienstleistungen privatisieren
wollen. 3. ACTA Mit Urheberrechten und Maßnahmen gegen sogenannte
Produktpiraterie befasst sich das ACTA. Das Anti-Counterfeiting
Trade Agreement ist ein geplantes multilaterales Handelsabkommen
auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw.
Staatenbünde wollen mit ACTA inter-nationale Standards im Kampf
gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren.
Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische
Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit ab.
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1. Stellungnahmen zum TTIP in Deutschland (eine Auswahl in
alphabetischer Reihenfolge) Arbeitsgemeinschaft bäuerliche
Landwirtschaft (AbL) www.abl.de Brot für die Welt
www.brot-fuer-die-welt.de Bundesregierung/Bundestag Drucksache
17/13925 vom 12. 06. 2013 des Deutschen Bundestages (17.
Wahlperiode) Stellungnahme der Bundesregierung auf eine kritische
Anfrage von MdBs der Grünen. Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Ttip/faqs.html
Bundesrat Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen,
Bundesrat, Drucksache 464/13 vom 31. 05. 2013 eher wohlwollender
Kommentar zum TTIP und Formulierung des Aufrufs, die Länder
angemessen zu beteiligen Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen
(bvöd),
www.bvoed.de/assets/files/downloads/2014/Positionspapier%20bvoed%20TTIP%2004-06-14%20.pdf
Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
www.bdi.eu/TTIP_Argumente.htm Bündnis TTIP-Unfairhandelbar
www.ttip-unfairhandelbar.de Das Bündnis TTIP-unfairhandelbar hat
die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gegen die geplanten
Handelsabkommen TTIP und CETA initiiert. Damit wurde die
EU-Kommission aufgefordert, die TTIP-Verhandlungen zu stoppen bzw.
das CETA-Abkommen nicht abzuschließen. campact www.campact.de
Christlich Demokratische Union (CDU) www.cdu.de/ttip/mythen
Corporate Europe Observatory www.ceo.org DGB
www.dgb.de/search?search_text=TTIP Stellungnahme des Deutschen
Gewerkschaftsbundes zu den geplanten Verhandlungen Berlin,
29.04.2013
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Deutscher Bauernverband www.bauernverband.de Deutscher Kulturrat
www.kulturrat.de EU-Kommission
http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/131003_country_fiche_de.pdf
Forum Umwelt & Entwicklung www.forumue.de Institut der
deutschen Wirtschaft Köln
www.iwkoeln.de/de/suche?search.fulltext=TTIP Greenpeace
www.greenpeace.de PowerShift e.V. www.powershift.de REWE Group
Alain Caparros, Vorstandsvorsitzender, großer Lebensmittelhändler
in Deutschland und Europa warnt vor einer Gefährdung der
Qualitätsstandards in der Lebensmittelbranche und schreibt am 7.
Mai einen offenen Brief an die deutschen Mitglieder des
Europäischen Parlaments sowie an den Bundestag Verband der
Chemischen Industrie (VCI)
https://www.vci.de/presse/pressemitteilungen/2014-10-14-am-gesamtpaket-in-den-verhandlungen-festhalten-vci.jsp
2. Kirchliche Stellungnahmen zum TTIP in Deutschland Brot für die
Welt/Ev. Werk für Diakonie und Entwicklung
www.brot-fuer-die-welt.de Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
www.kda-ekd.de EKD Synodenbeschluß im November 2014
www.ekd.de/synode2014/beschluesse/s14_i_l_3_beschluss_freihandelsabkommen_eu_usa.html
EKvW Synodenbeschluß vom 20. November 2014
www.evangelisch-in-westfalen.de abgedruckt auch in dieser
Handreichung auf den Seiten 15/16
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3. Stellungnahmen zum TTIP international Arbeiterkammer
Oberösterreich www.ooe.arbeiterkammer.at Citizen Org (USA)
www.citizen.org größte Verbraucherschutzorganisation in den USA,
Sprecherin Lori Wallach, die bereits die Proteste gegen das
WTO-Ministertreffen 1999 in Seatle mit organisierte, ist
Rechtsanwältin und tritt als informierte und engagierte Gegnerin
des TTIP in den USA auf Education International (Weltverband der
Bildungsgewerkschaften) www.ei-ie.org/en/news/news_details/3074
(Englisch) European Milk Board www.europeanmilkboard.org warnt vor
Preisdruck und Absenken der Standards European Parlament
http://ekd.be/Berichtsentwurf-Bernd_Lange Stellungnahmen der
Ausschüsse in englischer Sprache unter:
http://ekd.be/Stellungnahmen_EP-Ausschuesse Konzeptpapier von
Cecilia Malmström in englischer Sprache unter:
http://ekd.be/Conceptpaper-Malmstroem Initiative stopp ttip
(Österreich) www.stoppttip.at nottip (UK) www.nottiporg.uk Sierra
Group (USA) www.sierragroup.org United Church of Christ (USA)
www.ucc.org 4. CETA und weitere Handelsabkommen Herrmann, Ulrike:
Freihandel – Projekt der Mächtigen, Brüssel, 2014
http://rosalux-europa.info/userfiles/file/TTIP_UHerrmann.pdf 5.
TTIP + Schiedsgerichtsverfahren Prof. Kathrin Groh und Prof.
Daniel-Erasmus Khan stufen in einem vom BUND in Auftrag gegebenen
Gutachten die im TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte als
verfassungswidrig ein. In die gleiche Richtung argumentiert der
pensionierte Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß in seinem
Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung
www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/in-ttip-vorgesehen-schiedsgerichte-sind-verfassungswidrig
http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf
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Seite 11
6. TTIP + Regulatorische Kooperation Die NGOs „Mehr Demokratie
e.V.“ und „Lobbycontrol“ sehen in der sogenannten regulatorischen
Kooperation im Rahmen des TTIP eine Gefährdung der Demokratie auf
europäischer Ebene. www.lobbycontrol.de www.mehr-demokratie.de 7.
TTIP + Verfassungsmäßigkeit Ex-Verfassungsrichter Siegfrid Broß
hält Schiedsgerichte für rechtswidrig. siehe: Spiegel vom
19.01.2015 sowie die Hinweise unter 6. 8. TTIP + Wachstum und
Arbeitsplätze Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschafts- und
Sozialpolitik http://library.fes.de/pdf-files/wiso/10969.pdf Studie
der Tufts University
http://ase.tufts.edu/gdae/Pubs/rp/Queries6_TTIP_Capaldo.pdf 9. TTIP
+ Verbraucherschutz Wer in der EU ein neues Produkt auf den Markt
bringen will, muss vorher dessen Unschädlichkeit beweisen. Das in
den USA geltende Nachsorgeprinzip setzt mehr auf Ausgleich von
entstandenen Schäden. Beispielsweise werden in den USA 20% der
Milch und 90% des Rindfleisches mit Hormonen erzeugt, in der EU
jeweils 0%. BUND www.bund.net/ttip
www.suedeutsche.de/wirtschaft/ttip-was-das-freihandelsabkommen-fuer-verbraucher-und-unternehmen-bedeutet-1.1815843
10. TTIP + Datenschutz Verbraucherkritische Organisationen sehen
die Gefahr, dass durch TTIP die europäischen Standards unterwandert
werden. www.netzpolitik.org
www.daserste.de/informationen/wirtschafts-boerse/plusminus/sendung/mdr/ttip-tisa-usa-datenschutz-100.html
www.digitalcourage.de 11. TTIP + öffentliche Dienstleistungen,
Kultur und Daseinsvorsorge Durch TTIP geraten auch öffentliche
Dienstleistungen im Gesundheits- Bildungswesen in den Bereich der
internationalen Konkurrenz durch Privatanbieter. Selbst Bereiche
der öffentlichen daseinsvorsorge wie beispielsweise die
Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung können
privatwirtschaftlich erbracht werden. Dadurch wird das in vielen
europäischen Ländern öffentlich organisierte Wasserwesen gefährdet.
verdi www.verdi.de
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Freihandel um jeden Preis? TTIP, CETA und die Folgen. Verträge
verändern Europa. Handreichung für Kirchenkreise und
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Seite 12
Deutscher Kulturrat www.kulturrat.de/dossiers/ttip-dossier.pdf
12. TTIP + Entwicklungsländer Brot für die Welt hat in der
Vergangenheit mehrfach gemeinsam mit dem Diakoniebundesverband auf
die negativen Auswirkungen von TTIP für Länder in der südlichen
Erdhalbkugel hingewiesen. Eine aktuelle, ausführliche Stellungnahme
erfolgte im Mai 2015 mit dem Tenor TTIP gefährdet Armutsbekämpfung
und nachhaltige Entwicklung. Das aktuelle Positionspapier finden
Sie unter: www.bfdw.de/ttip Brot für die Welt: Aktuell Nr. 39, 2014
Brot für die Welt/Misereor: Welthandel im Umbruch. Zukunftsfähige
Handelspolitik statt weiterer Liberalisierung, Dossier als Beilage
zur Ausgabe 12-2014/1-2015 von WELT-SICHTEN 13. TTIP + Lobbyeinfluß
Corporate Europe Oberservatory www.corporateeurope.org Diese
Brüssel NGO hat eine umfassende Studie zum Lobbying verfasst.
siehe:http://corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/trade_secrets_protection_lobbying_report_-_final.pdf
14. TTIP + Demokratie Mehr Demokratie e.V. www.mehrdemokratie.de
15. TTIP-kritische NGOs ATTAC www.attac.de Corporate Europe
Observatory www.corporateeurope.org Powershift www.power-shift.de
Mehr Demokratie e.V. www.mehr-demokratie.de 16. ExpertInnenpool
(eine Auswahl) Almesberger, Gernot, Sprecher der
oberösterreichischen Initiative stopp ttip Braßler, Dr. Axel,
Referent beim Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt, Hannover
Broßt, Andreas, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.
Fischer-Lescano, Andreas, Prof. Dr. Rechtsexperte an der
Universität Bremen Hilbig, Sven, Referent bei Brot für die Welt in
Berlin
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Freihandel um jeden Preis? TTIP, CETA und die Folgen. Verträge
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Seite 13
Klodt, Prof. Dr. Henning, Institut für Weltwirtschaft (IfW) in
Kiel Volland, Maja, BUND-TTIP-Expertin in Berlin Scholz, Dr.
Stephanie, Referentin für Europapolitik/Europarecht bei der
Diakonie Deutschland-Evangelischer Bundesverband, Evangelisches
Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin 17. Didaktisches
Material zu TTIP und Freihandel GEW
http://www.gew.de/Binaries/Binary121483/Unterrichtsmaterial_TTIP_druck_Neu.pdf
ZDF
http://www.zdf.de/zdfzoom/zdfzoom-geheimsache-freihandel-33169210.html
YOUTUBE www.youtube.com/watch?v=47RgcNGm6_s 18. Literatur zu TTIP
und Freihandel ATTAC: Nachdenkseiten von ATTAC
http://www.nachdenkseiten.de/?p=20266 BODE, Tilo: Die
Freihandelslüge, Hamburg, 2015 (Deutsche Verlagsanstalt) Brot für
die Welt/Misereor: Welthandel im Umbruch. Zukunftsfähige
Handelspolitik statt weiterer Liberalisierung, Dossier als Beilage
zur Ausgabe 12-2014/1-2015 von WELT-SICHTEN CEO, TNI, CAMPACT,
POWER SHIFT (Hg.): Profit durch Un-Recht. Wie Kanzleien,
SchiedsrichterInnen und Prozessfinanzierer das Geschäft mit dem
Investitionsschutz befeuern, Brüssel/Amsterdam/Berlin, 2014 DIE
ZEIT, 5. Juni 2014, Nr. 24/2014, TTIP. Eine Wahnsinnstat, von Jens
Jessen DIE ZEIT, 26. Juni 2014, Nr. 27/2014, Beherrschen uns bald
die Amerikaner?, S. 13-15 FORUM Umwelt und Entwicklung:
Globalisierung und Freihandel – Pokerspiel mit ungewissem Ausgang,
Berlin, 2013, Rundbrief 03/2013, ISSN 1864-0982 HERRMANN, Ulrike:
Freihandel – Projekt der Mächtigen, Brüssel, 2014
http://rosalux-europa.info/userfiles/file/TTIP_UHerrmann.pdf
KLIMENTA, Harald: Die Freihandelsfalle. Transatlantische
Industriepolitik ohne Bürgerbeteiligung – das TTIP, Hamburg, 2014
(VSA Verlag, 9,90€) KOTTEDER, Franz: Der grosse Ausverkauf. Wie die
Ideologie des freien Handels unsere Demokratie gefährdet, München,
2015 (Ludwig Verlag, 14,99€) MONBIOT, George: The lies behind this
transatlantic trade deal,
www.theguardian.com/commentisfree/2013/dec/02/transatlantic-free-trade-deal-regulation-be
SCHOLZ, Stephanie: Soziale Standards im Freihandel – Ein
Zwischenruf zur TTIP, in: npoR Heft 4/2014, S. 321-322
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Freihandel um jeden Preis? TTIP, CETA und die Folgen. Verträge
verändern Europa. Handreichung für Kirchenkreise und
Kirchengemeinden der EKvW
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19. Was können Sie tun beispielsweise …
sich einmischen und beteiligen auf kommunaler Ebene z.B. durch
Ansprechen der Industrie und Handelskammer (IHK) der
Landwirtschaftskammer, der kommunalen Stadtverwaltung, der
kommunalen Politiker und Stadtratsabgeordneten der einzelnen
Parteien zahlreiche Städte und bisher 13 Regionen in ganz Europa
haben sich zu „TTIP-freien Zonen“ erklärt
http://www.divan-ev.de/eu-freihandelsabkommen/ttip-freie-kommune-jetzt-1/ttip-auswirkungen-auf-kommunen/
zu Informationenveranstaltungen in
ihrer Gemeinde und ihrem Kirchenkreis einladen
sich im eigenen Kolleginnen- und
Kollegenkreis mit dem Thema befassen
sich einmischen und beteiligen auf Bundesländerebene, indem sie
ihre MdLs auf das
Thema ansprechen auf nationaler Ebene, indem sie ihre MdBs
ansprechen
auf europäischer Ebene z.B. indem sie sich über die Europäische
Bürgerinitiative (EBI)
informieren und ggfs. an ihr beteiligen Europäische
Bürgerinitiative „Stop TTIP“,
https://stop-ttip.org/de/?noredirect=de_DE
20. Weitere Auskunft, Informationen, Unterstützung oder
ReferentInnen Institut für Kirche und Gesellschaft (IKG) Birgit
Weinbrenner Telefon 02304-755322, Mail
[email protected] Amt für Mission,
Ökumene und kirchliche Weltverantwortung (MÖWe) Thomas Krieger
Telefon 0231-540977, Mail [email protected]
Werkstatt Ökumene/Eine Welt Gerd Plobner Telefon 0231-28662072,
Mail [email protected]
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