Rubrik Förderprogramme der Landschaftspflege in Thüringen: Aktueller Stand und Ausblick auf die Zeit nach 2020 TLUG-Seminar „Aktuelles zur Naturschutzförderung“ in Weimar am 14.03.2018 Dr. Helmut Laußmann TMUEN, Ref. 45 (Naturschutzrecht, Landschafts- pflege, Naturschutzförderung)
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Förderprogramme der Landschaftspflege in Thüringen ... · Wiederherstellung der FFH-LRT im BR Rhön durch Grundkartenabgleich Offenhaltung von Orchideen-Standorten im Saale-Holzland-Kreis
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Rubrik
Förderprogramme der Landschaftspflege in Thüringen:
Aktueller Stand und Ausblick auf die Zeit nach 2020
TLUG-Seminar „Aktuelles zur
Naturschutzförderung“
in Weimar am 14.03.2018
Dr. Helmut Laußmann
TMUEN, Ref. 45
(Naturschutzrecht, Landschafts-
pflege, Naturschutzförderung)
Rubrik
Teil I: Aktueller Stand
• KULAP (Naturschutzmaßnahmen)
• EMFF-Teichförderung
• NALAP
• ENL
Rubrik
KULAP, Naturschutzmaßnahmen:Stand der Auszahlung (Februar 2018; vorläufige Zahlen)
Bei KULAP (Naturschutzmaßnahmen) sind in 2017 folgende Flächen neu bewilligt worden:
KULAP-Maßnahme in ha
A42/V42 - Streifenmaßnahmen auf Acker 113
A6 - Rotmilanschutz auf Acker 23
G2 bis G5 - Biotopgrünland 1.768
G6 - Offenhaltung 30
G7 – Dauerhafte Umwandlung Ackerland in
Grünland (neue Maßnahme) 11
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KULAP – Antragstellung 2018
� Antragsverfahren 2018: alle Naturschutzmaßnahmen (A/V 421 bis 423, A424, G2 bis G5, G6, G7) können beantragt werden
� Ackermaßnahmen (A42, A6) sowie die Maßnahmen G6 (Offenhaltung) und G7 (Dauerhafte Umwandlung AL in GL) sollten stärker genutzt werden
Hinweise für eine erfolgreiche Antrag-stellung bei G6: Vortrag von Frau Jürgens (Zahlstelle)
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KULAP –Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung von AL in GL
Fördergegenstand:
� Ackerflächen (Nettoackerfläche ohne Landschaftselemente) in Wiesenbrüter-, Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten (gemäß Gebietskulisse; u.a. Grünes Band)
� Dauerhafte Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland aus Gründen des Klima-, Wasser-, Boden- oder Naturschutzes
Höhe der Zuwendung: 1.600 €/ha
Sonstige Bestimmungen: Mit Beginn des Verpflichtungszeitraumes wird die Fläche als Dauergrünland eingestuft. Die Förderfläche darf auch nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes nicht mehr in Ackerland umgewandelt werden. Foto: Sommerhochwasser in der Unstrutaue bei Gebesee (SÖM),
21. Juni 2013
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KULAP – Neuerungen ab 2018: Änderung des Leistungsprotokolls (Grünland)
Leistungsprotokoll für Biotopgrünland wurde geändert: Betrifft Regelungsoptionen bei G31, G51, G32, G52
Bisher: jährliche Nutzung der Schonfläche war vorgeschrieben.
Neu: auch überjährige Nutzung der Schonfläche möglich. Dafür wurde die Spalte „Wert“ entsperrt.
Ziel der Änderung: Ermöglichung, dass spezielle Artenschutzmaßnahmen (z. B. für Braunkehlchen, Wachtelkönig, Goldener Scheckenfalter) auf KULAP-Flächen umgesetzt werden können.
5-jährige Verpflichtungen, Antragsteller: Aquakulturunternehmen mit Sitz in ThüringenBewilligungsstelle Forstamt Frauenwald, Antrag bis grundsätzlich 31. März des Jahres
Auszug aus der Richtlinie zu EMFF:
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Förderung von Umweltleistungen in der Teichwirtschaft aus dem EMFF: Aktueller Stand der Umsetzung
Nach Auskunft der obersten Fischereibehörde (TMIL):
In 2017: 11 Antragsteller, ausgezahlte Fördermittel (Maßnahmen T1 bis T3): 300 Tsd. €, davon: 397 ha Teiche in Natura 2000-Gebieten und
494 ha Teiche außerhalb der Natura 2000-Gebiete
Für 2018 werden keine erheblichen Änderungen erwartet.
Dank an UNB für die bisherige Unterstützung, insbesondere bei der Erstellung der Leistungsprotokolle (T2 und T3) und Zuarbeit hinsichtlich der Schutzgebietsbetroffenheit
� Änderung der Förderrichtlinie NALAP erfolgte zum 1. September 2017 (Erweiterung der Projektförderung in NALAP, Anpassung der Förderrichtlinie an GAK-Förderinhalte)
� Aufstockung der Fördermittel in 2017 um 300 Tsd. € GAK-Mittel;
� Für 2018 sind GAK-Mittel in Höhe von je 1,25 Mio. € pro Jahr vorgesehen
Details zu den neuen Fördermöglichkeiten bei NALAP:
siehe Vortrag von Frau Semerau (TLVwA)
Rubrik
NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen
2017: Es wurden knapp 970 Tsd. € an Fördermitteln ausgereicht.
A) Landesmittel:
B)
B) GAK-Mittel:
Ab September 2017 standen 300 Tsd. € an GAK-Mitteln für Naturschutzprojekte zur Verfügung. Diese wurden nahezu vollständig ausgereicht.
Bewilligung
Vorjahre
(durch VE
Vorjahre)
in Euro
Bewilligung
2017
in Euro
Bewilligung
zu Lasten
2017 insg.
in Euro
Bewilligung in
% vom Ansatz
Ist
Ausgaben
in Euro
Ausgaben
in % von
Bewilligung
387.059 296.863 683.922 99,99 669.356 97,87
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NALAP – Naturschutz und Landschaftspflege in ThüringenFördermittel im Zeitraum 2007 bis 2019
Abb. 2: Übersicht über die NALAP-Mittel in den Jahren 2007 bis 2019. Angegeben sind die ausgereichten Mittel (2007 bis 2017), sowie die voraussichtlich verfügbaren Mittel (2018 und 2019), aufgeteilt in Landesmittel und GAK-Mittel (60% Bundes- und 40% Landesanteil).
Rubrik
ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
Übersicht zu den bislang bewilligten Vorhaben:
2017:
ELER: Bewilligung von 19 ENL-Vorhaben mit zusammen 8,1 Mio. €
EFRE: Bewilligung von 5 ENL-Vorhaben mit zusammen 2,6 Mio. €
Damit wurden bis Ende 2017 (einschließlich der Natura 2000-Managementpläne)
für 61 Vorhaben rund 25,1 Mio. € bewilligt, davon
• im ELER-Teil für 50 Vorhaben rund 18 Mio. € und
• im EFRE-Teil für 11 Vorhaben rund 7,1 Mio. €
Rubrik
ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
Fördervolumen der in 2016/17 bewilligten Vorhaben (ohne Natura 2000-Managementplanung, ELER & EFRE):
Fördervolumen Anzahl (2016) Anzahl (2017)
bis 100 Tsd. € 8 1
bis 200 Tsd. € 15 5
bis 400 Tsd. € 5 7
über 400 Tsd. € 5 10
Gesamt 33 23
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ENL - Welche Vorhaben werden gefördert?
Verteilung der Anzahl der Projekte auf die Förderbereiche(Basis: Bewilligte Vorhaben von 2015 bis 2017, ELER-Teil)
6%
62%
2%
2%
11%
17% Erstellung Managementpläne
Arten- und Biotopschutz
Stärkung Eigenart der Landschaft
In-Wert-Setzung von Produkten der
Lanschaftspflege
Entwicklung von Schutzgebieten
Aktionen zur Senibilisierung für
Naturschutzbelange
Innerhalb der Arten- und Biotopschutzmaßnahmen werden vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 gefördert.
Rubrik
ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft
2017 neu bewilligte Vorhaben:
Teil EFRE:
� Renaturierung Alacher See (Stadt Erfurt)
� Förderung der Bachmuschel in der Kleinen Helme (Kyffhäuserkreis)
� Zurückdrängung des Riesenbärenklaus auf Biotopflächen im Biosphärenreservat Rhön
� Optimierung der Eremit-Lebensräume zwischen Gera und Jena
� Optimierung von Wiesenbrütergebieten („Frosch- und Vogelweiden“)
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ENL – Entwicklung von Natur und Landschaft2017 bewilligte Vorhaben, Teil ELER (Auswahl):
� Maßnahmen für Skabiosen-Scheckenfalter
� Fledermausschutz im Bereich der Numburg
� Sofortmaßnahmen für die Gelbbauchunke in Westthüringen
� Feldhamsterschutz Thüringer Becken
� Wiederherstellung der FFH-LRT im BR Rhön durch Grundkartenabgleich
� Offenhaltung von Orchideen-Standorten im Saale-Holzland-Kreis („OrchideenWeiden“)
� Entwicklung von Lebensräumen in den FFH-Gebieten 19 und 238 (Kreis Eichsfeld)
� Bagatellgrenze wurde von 5.000 € auf 25.000 € erhöht
� TAB-Angebot für Vorfinanzierungsdarlehen: Thüringen Natur
� Richtlinien-Änderung ist geplant (Ziel u.a.: Vereinfachung der Vergabevorschriften), u.a. hierzu hat ein WiSo-Partnertreffen stattgefunden
� Vorhaben für 2018: starke Mittelnachfrage (wie 2017);wichtige Rolle der Natura 2000-Stationen bei der Initiierung von ENL-Projekten
Näheres zum ENL-Bewilligungsverfahren:Vortrag von Frau Ring (TAB)
Rubrik
Naturschutzförderung in Thüringen: zusammenfassende Betrachtung
� Die Förderprogramme KULAP (Teil Naturschutz) und ENL werden weiterhin stark nachgefragt; aufgrund der fortgeschrittenen Zeit in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind hier keine wesentlichen Änderungen bis zum Ende der Förderperiode zu erwarten
� Teichförderung über EMFF deckt einen erheblichen Teil der naturschutzfachlich wertvollen Teichflächen ab
� Zunehmende Bedeutung von NALAP durch die bessere Mittelausstattung bei der Förderung von Naturschutzprojekten
� Zunehmende Bedeutung der Natura 2000-Stationen als Partner bei der Umsetzung des Managements von Natura 2000-Gebieten; u.a. wichtige Rolle bei der Initiierung von Naturschutzprojekten
Rubrik
Teil II: Ausblick auf die Zeit nach 2020
• Die nächste EU-Förderperiode beginnt 2021
• Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der EU-Politiken, darunter auch der Agrarpolitik, hat begonnen
• Für die zukünftige Naturschutzfinanzierung von besonderer Bedeutung sind:
� zukünftige EU-Agrarpolitik
� Finanzielle Ausstattung der EU-Fonds
Rubrik
Aktueller Zustand von Natur und Landschaft
In Thüringen sowie in Deutschland:
• Nach wie überwiegend negative Entwicklung der Biodiversität
Negativer Trend von 2005 bis 2014 � Ziel: Indexwert 100� Indexwert im Jahr 2005: 61,9� Indexwert im Jahr 2014: 43,6
61,9
55,5
59,3
47,3
48,4
47,5
46,1
44,2
41,7
43,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2005 2007 2009 2011 2013
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Jahr
Rubrik
EU-Haushalt: Mehrjähriger Finanzrahmen 2014 bis 2020
Aus: Steckbrief des DNR: Mehrjähriger Finanzrahmen der EU vom 09.08.2017
Rubrik
Aktuelle Bewertung der Naturschutzfinanzierung in Deutschland
Kostenschätzung der LANA-Expertengruppe (2016):
1,4 Mrd. €/Jahr in Deutschland.
Aktuell stehen etwa 0,54 Mrd. € pro Jahr zur Verfügung
� Erhebliche Finanzierungslücke
Zersplitterung der Fördermöglichkeiten bei den EU-Fonds:
In TH Naturschutzförderung über ELER, EFRE und EMFF
� Forderung nach eigenem Naturschutzfonds oder Konzentrierung der Naturschutzförderung mit Mindestbudget („earmarking“)
Hoher bürokratischer Aufwand und geringe Wirkung des Greenings
� Fortführung des Greenings über 2020 sollte hinterfragt werden
Rubrik
Positionen der Bundesregierung
Positionen der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) nach 2020:
• mehr Flexibilität
• Die gemeinsame Agrarpolitik modernisieren und vereinfachen, Entwicklung ländlicher Räume stärken:„Die Landwirtschaft muss künftig eine größeren Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen bei Klima- und Umweltschutz, Erhalt der Biodiversität und Tierschutz leisten.“
Im Koalitionsvertrag steht, dass sich die neue Bundesregierung in der EU für mehr Naturschutzmittel und für einen eigenständigen Naturschutzfonds einsetzen wird.
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EU-Agrarpolitik nach 2020: Mitteilung der EU-KOM
Vorstellung durch Agrarkommissar Hogan am 29.11.2017:
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EU-Agrarpolitik nach 2020: Mitteilung der EU-KOM
Was plant die EU-KOM:
� Starke Vereinfachung der GAP (Entbürokratisierung)
� Festlegen der grundlegenden Ziele der GAP durch EU-KOM
� Mehr Spielräume für die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der GAP
� Stärkere Verantwortung der Mitgliedstaaten: diese sollen Strategieplan zur GAP vorlegen, wie sie die Ziele z. B. im Umwelt- und Klimaschutz mit den von der EU-KOM angebotenen Maßnahmebündeln erreichen wollen
� Im Umwelt- und Klimabereich stärkere Ergebnisorientierung anhand belastbarer und messbarer Indikatoren sowie eines verlässlichen Systems für die Leistungsüberwachung und Berichterstattung
� Fortbestehen der 2-Säule-Struktur mit Direktzahlungen; diskutiert wird Kappung und Degression der Direktzahlungen;
� Greening soll in der aktuellen Form nicht fortgeführt werden
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EU-Agrarpolitik nach 2020: Vorläufige Bewertung der Mitteilung der EU-KOM
Papier in vielen Punkten noch wenig konkret: abschließende Bewertung zur Zeit nicht möglich.
Bei GAP nach 2020 sind keine wesentlichen Änderungen zu erwarten („Evolution statt Revolution“); Fortbestehen des 2-Säulen-Modells.
Umwelt- und Klimaschutz (einschl. Erhalt der Biodiversität) wichtiger Bestandteil auch der zukünftigen EU-Agrarpolitik.
Mehr Spielräume für die Mitgliedsstaaten bei gleichzeitiger stärkerer Ziel- und Ergebnisorientierung birgt Chancen und Risiken
� weniger Detailvorgaben durch EU-KOM für die Mitgliedsstaaten kann zu Bürokratieabbau führen
� Stärkere Bewertung des Mitteleinsatzes anhand der Zielerreichung birgt Risiken: Sanktionsrisiko für Mitgliedsstaaten; Gefahr, dass möglichst leicht erreichbare, wenig anspruchslose Ziele fixiert werden
Rubrik
EU-Agrarpolitik nach 2020: Die nächsten wichtigen Schritte
Vorschlag von EU-Haushaltskommissar Oettinger im Frühjahr 2018 für einen Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020
� Grundlegende Aussagen zur zukünftigen Höhe und Aufteilung des EU-Haushaltes werden erwartet
Legislativvorschläge für die GAP nach 2020 vorrausichtlich im Sommer 2018:
� Nähere Ausführungen zur zukünftigen Agrarpolitik werden erwartet, u.a. zum zukünftigen 2-Säulen-Modell und zur stärkeren Ergebnisorientierung
Diskussionen finden aktuell vor allem auf EU-Ebene statt.
Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung von Förderprogrammen auf Länderebene aktuell noch wenig sinnvoll, da noch zu viele offene Fragen.