FORENSISCHE NACHSORGE BEI EHEMALS NACH § 64 STGB UNTERGEBRACHTEN PATIENTEN ANNETTE GRAF, DIPL. SOZIALPÄDAGOGIN (FH) MMH ISAR-AMPER-KLINIKUM, KLINIKUM MÜNCHEN OST
FORENSISCHE NACHSORGE BEI EHEMALS NACH § 64 STGB UNTERGEBRACHTEN PATIENTEN
ANNETTE GRAF, DIPL. SOZIALPÄDAGOGIN (FH) MMHISAR-AMPER-KLINIKUM, KLINIKUM MÜNCHEN OST
Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten
Fachtag KBS 28.03.2011
2
Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge
4 FB Allg.psych. N, O, W; Spezialbereich2 Fachbereiche Gerontopsych.;Je 1 FB Sucht, Atrium (S), Neurologie
870 Akut-Pat., davon 50 teilstat., 22 Reha-Sucht,15 stat. + 40 teilstat. Krise, 57 Neurologie
FSD
Steinbach, ProbstForens. Sicherh.beauftr.
§ 63 StGB: 3 Oberärzte, 1 Ltd. Psychol.11 Stationen
§ 64 StGB: 3 Oberärzte6 Stationen
ThalmeierClarkeBPDL
Chefarzt Fachbereich Forensik(370 Budgetbetten: 2/3 für § 63, 1/3 für § 64)
Prof. Dr. Albus, Ärztliche DirektorinJ. Hemmersbach, Geschäftsführer
Kolbeck, Pflegedirektor
Spuckti, Vorstand des Kommunalunternehmens Kliniken des Bezirks Oberbayern
Bezirk Oberbayern
Forensische Nachsorge-Ambulanz
(1 OA, 3 Assistenzärztin, 4Psychologin, 3 Soz.-Päd., 4 Psychiatrie-Fachpfleger)
Isar Amper KlinikumKlinikum München Ost Klinikum Taufkirchen
Fachtag KBS 28.03.2011
3
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Straftat§ 126 a StPO einstweilige Unterbringung
Gutachten§ 20 StGB Schuldunfähigkeit § 21 StGB verminderte Schuldfähigkeit
Verhandlung§ 67 c StGB, Freiheitsstrafe und spätere Beginn der Unterbringung§ 63 StGB, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus § 64 StGB, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 67b StGB, Aussetzung zugleich mit der Anordnung..
Unterbringung/Entlassung§ 67 d Abs. 2 StGB Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung § 68 a StGB Führungsaufsicht und Bewährungshilfe§ 453 c StPO Sicherungshaftbefehl /§ 67h StGB Krisenintervention§ 67g StGB Widerruf der Aussetzung , Ende der Führungsaufsicht
Fachtag KBS 28.03.2011
4
Gesetzliche Rahmenbedingungen
§ 20 StGBSchuldunfähigkeit wegen seelischen Störungen:Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinn oder einer anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 21 StGBVerminderte Schuldfähigkeit:Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der im § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 gemildert werden.
Fachtag KBS 28.03.2011
5
Gesetzliche Rahmenbedingungen
§ 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
§64 StGBUnterbringung in einer Entziehungsanstalt:Hat jemand den Hang alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt (…), so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, dass er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
Fachtag KBS 28.03.2011
6
Zahlen
Bundesamt für Statistik Zahlen vom 08.10.2010
Maßregelvollzug:
Deutschland: 9590 (davon 668 Frauen)§ 63 StGB: 6569 (davon 496 Frauen)
§ 64 StGB: 3021 (davon 172 Frauen)
davon 1817 (130 Frauen) ohne Trunksucht
Bayern: 2302 (davon 183 Frauen)§63 StGB: 1233 (davon 95 Frauen)
§ 64 StGB: 1069 (davon 88 Frauen)
Davon 689 (71 Frauen) ohne Trunksucht
Fachtag KBS 28.03.2011
7
Zahlen
Klinikum München Ost Forensische Unterbringungen
Aktuell: 374 stationär: 122 Patienten § 64 StGB; 252 § 63 StGB
Aufenthaltsdauer 0,9 Jahre §64 StGB ( 4,17 Jahre § 63 StGB)
275 ambulant: 118 Patienten § 64 StGB; 157 § 63 StGB
(zusätzlich 75 Patienten freiwillig nach Ende der FA)
(zusätzlich ca. 20 Patienten Entlassphase)
2010 Entlassungen aus stationär § 64 StGB : 111
2010 Aufnahmen in Fachambulanz § 64 StGB: 29
Anteil Ausländische § 64 Patienten (stationär 2010)
71,8 % Deutsch
28,2 % vor allem türkisch, serbisch
Fachtag KBS 28.03.2011
8
§ 63 StGB
60C besonders gesicherte Aufnahmestation 20
60D besonders gesicherte Aufnahmestation 20
60E besonders gesicherte Aufnahmestation 20
60F besonders gesicherte Aufnahmestation 20
8 geschlossen 24
20 geschlossen 26
17 Doppeldiagnose Psychose & Sucht 24
18e Psychotherapie für Persönlichkeitsprobleme 20
18o Psychotherapie für Sexualtäter 20
26 halboffene Rehabilitationsstation 25
6 halboffene Rehabilitationsstation 23
§ 64 StGB
60A besonders gesicherte Aufnahmestation 20
60B besonders gesicherte Therapiestation 20
22e geschlossen 22
22o geschlossen 22
19 geschlossen 24
27 Rehabilitationsstation 20
17 Stationen Budget-Betten insgesamt 370
STUFENPLAN DER LOCKERUNGSSSTUFENIM FACHBEREICH FORENSIK DES IAK-KMO(STAND: 21.01.2002, 13. REVISION)
IM ZUGE DER BEHANDLUNG VON STRAFRECHTLICH UNTERGEBRACHTEN SIND IM FACHBEREICH FORENSIK FOLGENDE LOCKERUNGSSTUFEN VORGESEHEN:
Stufe 0: keine Lockerung
01: Unterbringung in einer besonders gesicherten Station.
02: Unterbringung in einer geschlossenen,nicht besonders gesicherten Station,
Teilnahme an der stationsinternen Ergotherapie.Aufenthalt im Stationsgarten unter Aufsicht.
Stufe A: Personalbegleitung
A1: (kann einzelfallabhängig entfallen); 1:1-Ausgang mit Personal.
A2: (kann einzelfallabhängig für § 64-Patienten entfallen)Arbeitstherapie auf einer anderen geschlossenen Station möglich;Wegbegleitung durch medizinisches oder Sicherheits-Personal.Teilnahme an anderen außerhalb der geschlossenen Station stattfindenden Therapien im Krankenhausgelände in Personalbegleitung, z. B. Sporttherapie.Aufenthalt im ummauerten bzw. umzäunten Stationsgarten unter Aufsicht.A3: Aufenthalt im Stationsgarten ohne Aufsicht.Von der geschlossenen Station aus Ausgang im Krankenhausbereich unter Aufsicht von Personal (z. B. ins Cafe Regenbogen) als begleiteter Gruppenausgang (Gruppengröße siehe Stationskonzept!).Ausgang außerhalb des Krankenhausgeländes in Personalbegleitung (z. B. Einkauf in der Ortschaft Haar).
STUFE B: GELÄNDEAUSGANGNACH SCHRIFTLICHER ANHÖRUNG DER ZUSTÄNDIGEN VOLLSTRECKUNGSSTAATSANWALTSCHAFT)B1: SPAZIERGANG IM KRANKENHAUSBEREICH MIT VERLÄßLICHEN BESUCHERN. B2: MÖGLICHKEIT DES UNBEAUFSICHTIGTEN GANGES ZUR AT IM KLINIKGELÄNDE.B3: MÖGLICHKEIT DES UNBEGLEITETEN SPAZIERGANGS IM KLINIKGELÄNDE GEMÄß ABSPRACHE.
Stufe C: Stadtausgang(nach erneuter schriftl. Anhörung der zuständigen Vollstreckungsstaatsanwaltschaft)C1: Möglichkeit des Stadtausgangs mit verläßlichen Besuchern.C2: Möglichkeit des unbegleiteten Stadtausgangs.C3: Möglichkeit der täglichen Außenarbeit (einschließlich Arbeitssuche)
Stufe D: Übernachtungsurlaub(nach erneuter schriftl. Anhörung der zuständigen Vollstreckungsstaatsanwaltschaft)D1: Möglichkeit der 2-tägigen begleiteten Beurlaubung mit 1 Übernachtungbei verläßlichen Verwandten bzw. Bekannten.D2: Möglichkeit der unbegleiteten Beurlaubung mit Übernachtungsmöglichkeitje nach Absprache (max. 14 Tage zusammenhängend).
Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten
Fachtag KBS 28.03.2011
12
Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge
Forensische Nachsorge-Ambulanzim Klinikum München Ost
Fachtag KBS 28.03.2011
13
Entwicklung• seit 1996 „graue Ambulanz“ als Teil der Institutsambulanz
des BKH• 2002 – 2004 Modellprojekt Universität München (100
Patienten an 3 Kliniken)
• 2005 -2010 Modellprojekt Universität Regensburg (100 Patienten bayernweit)
• 17.04.2007 „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht“ nennt erstmals die Forensische Ambulanz bundesgesetzlich im § 68a StGB
Forensische Nachsorge-Ambulanzim Klinikum München Ost
Fachtag KBS 28.03.2011
14
Entwicklung• 01.01.2009 Einführung der flächendeckenden Finanzierung
der forensischen Ambulanzen bayernweit durch das Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen
• Juli 2010 Eröffnung einer Zweigstelle der forensischen Ambulanz in der Münchner Innenstadt
Fachtag KBS 28.03.2011
15
Eckpunkte effektiver forensischer Nachsorge (Nedopil 1998)
engmaschige Nachbetreuung, die kriminalpräventive Aspekte nicht aus den Augen verliert
sozialer Empfangsraum, der ein soziales Auffangnetz mit inoffiziellen und offiziellen Kontrollen verbindet
Kurzzeitprognosen zur Gefährlichkeit ggf. präventive Sicherungsmaßnahmen
Fachtag KBS 28.03.2011
16
Aufgabenstellung
• Als Teil der Institutsambulanz erfüllt die forensische Ambulanz einenspezifischen Versorgungsauftrag für Kranke, die wegen Art, Schwere oderDauer ihrer Erkrankung einer krankenhausnahen Versorgung bedürfen, unddie nur unzureichend durch andere Versorgungsangebote erreicht werden .
• Forensischer bzw. kriminaltherapeutischer Behandlungsauftrag, der sich anden generellen Zielen der Führungsaufsicht orientiert (Unterstützung desBetroffenen bei der Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit)
Forensische Nachsorge bei ehemals nach§ 64 StGB untergebrachten Patienten
Fachtag KBS 28.03.2011
17
Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge
Fachtag KBS 28.03.2011
18
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
Klientel mit doppelter Stigmatisierung „krank und kriminell“ und erhöhtem Betreuungsbedarf
Erhöhter Betreuungsaufwand durch erforderliche Balance zwischen Behandlung und Kontrolle
Eingeschränkte Schweigepflicht
§ 68a Abs. 8 StGB: Offenbarungspflicht gegenüber Gericht und Aufsichtsstellen „soweit es notwendig ist, um der verurteilten Person zu helfen, nicht wieder straffällig zu werden“
Fachtag KBS 28.03.2011
19
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
„Forensisches Gedächtnis“
strafrechtliche Vorgeschichte mit Deliktdynamik, Ergebnisse der Deliktbearbeitung etc.
psychiatrische Vorgeschichte
stationärer Behandlungsverlauf
bisherige Wiedereingliederungsbemühungen
Detaillierte Kenntnisse des sozialen Empfangsraums und des forensischen Helfersystems
Fachtag KBS 28.03.2011
20
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
Behandlungsplan mit Krisen-und Notfallplan
Erstellung des Behandlungsplans zu Beginn der ambulanten Betreuung mit Patient, Entlassstation und Ambulanz
beinhaltet Gefährlichkeitshypothese mit Einschätzung der Risiko- und protektiven Faktoren
Benennt ressourcenorientierte Therapie- und Rehabilitationsziele Legt Frequenz, Umfang und Art der therapeutischen, rehabilitativen
und kontrollierenden Elemente der Behandlung fest legt Zuständigkeiten fest (Bezugstherapeut etc.) beinhaltet einen Krisen- und Notfallplan
Fachtag KBS 28.03.2011
21
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
Krisenmanagement
Aktualisierung und Überprüfung der Entlassprognose bei jedem Patientenkontakt und Erstellung einer Kurzzeitprognose
Kenntnis, über prognostische Relevanz von Konstellationen, Veränderungen und Risikofaktoren bei dem Klienten
Nach Rücksprache mit dem MPT ggf. Entscheidung und Einleitung der geeigneten und notwendigen Interventionen
Fachtag KBS 28.03.2011
22
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
Interventionen
Erhöhung der Kontaktfrequenz und der Kontrollen
Intensivierung der psychotherapeutischen Behandlung
Optimierung der psychopharmakologischen Behandlung/Substitution
Einberufung von Helferkonferenzen
Freiwillige stationäre Behandlung/Entgiftung
Zivilrechtl./öffentlich-rechtl. Unterbringung
Forensische Krisenintervention nach § 67h StGB
Sicherungshaftsbefehl nach § 453c StPO bei drohendem Bewährungswiderruf
Fachtag KBS 28.03.2011
23
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
Beziehungsarbeit als Grundlage der ambulanten Behandlung Problematik der Beziehungsgestaltung innerhalb des Zwangskontextes
(Transparenz!!!!)
Hohes Maß an Informationsaustausch und Koordination im forensischen Helfersystem
Helferkonferenzen
Fachtag KBS 28.03.2011
24
Besonderheiten einer forensischen Ambulanz
Finanzierung
Als Institutsambulanz Abrechnung der Behandlungsleistungen über die Krankenkassen
und
Fallpauschale für forensische Nachsorgeleistungen (Kontrollen, Sicherungsrelevante Leistungen) vom Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, wenn ambulante Nachsorge in den Bewährungsauflagen genannt ist.
Forensische Nachsorge bei ehemals nach§ 64 StGB untergebrachten Patienten
Fachtag KBS 28.03.2011
25
Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
26
Standorte• IAK-Klinikum München Ost, Haus 32, Ringstraße 32, Haar
• IAK-City Fachambulanz, Innenstadt München
Personalausstattung• 1 Oberarzt (VK)
• 3 FachärztInnen (3,9 VK)
• 3 SozialpädagogInnen (2VK)
• 4 Dipl. PsychologInnen (3,5 VK)
• 4 FachpflegerInnen für Psychiatrie ( 4VK)
• 1 Arzthelferin /Sekretärin (0,8 VK)
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
27
Zielgruppe
• Patienten, die gemäß § 126a StPO, § 63 StGB, § 64 StGB im Maßregelvollzug behandelt uns auf Bewährung entlassen wurden
• Patienten, bei denen in der Hauptverhandlung eine Unterbringung angeordnet aber zugleich gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt wurde
• Diagnosen: (ähnlich dem stationären Bereich) schizophrenen Krankheitsbildern, Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, hirnorganischen Störungen, affektiven Störungen, und Paraphilien
• Delikte: (ähnlich dem stationären Bereich) Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Sexualdelikte, Brandstiftungsdelikte, Eigentumsdelikte, und Verstöße gegen das BtmG u.a.
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
28
Behandlungsangebote
• medizinisch-psychiatrisch, pflegerisch, sozialrechtlich, sozialpädagogisch, psychotherapeutisch, psychologisch durch multiprofessionelles Team
• psychiatrisch/psychotherapeutische Einzelgespräche, verbunden mit Befundkontrolle und Risikoeinschätzung
• Einzelpsychotherapie
• Gruppenangebote: wöchentliche Gruppe für chronische Psychosepatienten, GOAL-Gruppe, Gesprächsgruppe für von illegalen Drogen abhänge Patienten, Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke Patienten
• Hausbesuche nach individuell festgelegter Frequenz bzw. bei Krise
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
29
Behandlungsangebote
• Medikamentöse Behandlung, störungsspezifisch
• telefonische Kontakte, schriftliche Kontakte
• Sozialpädagogische Betreuung du Sozialadministrative Unterstützung
• Krisenintervention
• Helferkonferenzen zu Beginn der Betreuung, bei Krisen, zur weiteren Planung und bei Beendigung der ambulanten Betreuung
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
30
Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm
G ruppentherapeutisch
O rientierte
A versivum (Antabus) unterstützte
L angzeitbehandlung
K eine
L ängeren
A lkohol
R ückfälle
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
31
Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm
Indikation:
schwere Alkoholabhängigkeit mit häufigen Rückfällen
nach Abschluss anderer therapeutischer Versuche (ambulant, stationär, Versuche mit Anticravingsubstanzen)
Eigene Abstinenzentscheidung des Patienten unbedingt erforderlich
Eine gerichtliche Anordnung kann nur Abstinenz fordern, sollte aber keine Einnahme von Disulfiram (Antabus) zur Verpflichtung machen
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
32
Behandlungsangebote: GOAL-KLAR ProgrammBehandlungsziel
Stabilisierung der Abstinenz im Rahmen der ambulanten Behandlung
Vermeiden von Komplikationen eines längeren Rückfalls
Erlernen, eine erreichte Abstinenz mittels eines Aversivums aufrecht zu erhalten
Aktives Vermeidungsverhalten stärken, Bewältigung von Ängsten vor Kontrollverlust
Künstliche Alkoholintoleranz soll Aufnahme alter Trinkgewohnheiten verhindern
Einüben neuer Verhaltensweisen
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
33
Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm
Kontraindikation
Keine intrinsische Motivation
Schwere koronare Herzerkrankungen, Herzrythmusstörungen, klinisch manifeste Kardiomyopathie, fortgeschrittene Arteriosklerose, Ösophagusvarizen, u.a., erstes Trimenon einer Schwangerschaft
Unter Umständen: Depression, Psychosen, Arzneimittelmißbrauch, Polyneuropathie, Hypotonus, Epilepsie
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
34
Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Procedere bei der Disulfirambehandlung
Diskussion im therapeutischen Team
Indikation/Kontraindikation/bisherige Compliance des Patienten
Behandlungsvorschlag an Patienten
Patienteninformation
Medizinische Untersuchungen
Information des Patienten durch Patienten die bereits im Programm sind
Entscheidungsphase des Patienten: Behandlungsvereinbarung/Antabusausweis/schriftl. Med. Aufklärung
Behandlungsbeginn: kontrollierte, ambulante Med. Einnahme (tgl, 2 Mon.), wöchentliche Ambulanztermine/GOAL-Gruppe, regelmäßige Laborkontrollen
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
35
Behandlungsangebote: GOAL-KLAR Programm Durchführung des GOAL Programms Patienten verpflichten sich Disulfiram mindestens 1 Jahr
einzunehmen
Wenn indiziert, Beendigung der Einnahme nach 1 Jahr möglich, wobei die gruppentherapeutische Behandlung mindestens 1 Jahr fortgesetzt wird
Insgesamt intensive Betreuung im GOAL Programm 2 Jahre Dann Weiterbehandlung bei Hausarzt oder in Ambulanz
Anschluss an Selbsthilfegruppe empfohlen
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
36
Behandlungsangebote Umgang mit Rückfällen
Entsprechend der Gesamtproblematik und Risikoeinschätzung individuelle Intervention
Tägliche Kontakte zur Ambulanz/Erhöhung der Kontrollfrequenz
Intensivierung der Gesprächskontakte
Helferrunden
Diverse Möglichkeiten der stationären Intervention
Breiter Ermessenspielraum wichtig
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
37
Behandlungsangebote Rückfallprophylaxe und Rückfallmanagement (z.B.
sozialkognitiv-behaviorales Rückfallmodell von Marlatt& Gordon)
VT- Interventionen (z.B. positive Verstärkung, Shaping, Verhaltensanalysen vertikal/horizontal)
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
38
BehandlungsangeboteWeitere Interventionen: Stärkung der Abstinenzmotivation
Identifikation von Auslösereizen für Suchtdruck Reizkontrolle Aufklärung über Abstinenzverletzungseffekt
Identifikation von dysfunktionalen Grundannahmen Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartungen
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
39
Kontaktfrequenzen
• Grundsätzlich wird die Betreuungs- und Kontrolldichte dem jeweiligen Risiko und Betreuungsbedarf angepasst
Bei stabilem Verlauf in der Regel:• Im 1. Jahr einmal wöchentlich• Im 2. Jahr 14-tägig; im 3. und 4. monatlich• ggf: nach Depot- Intervall (zwei- bis vierwöchentlich)• nach therapeutischer Vorgabe• ggf. Erhöhung und Intensivierung der Kontakte in Krisenzeiten• Hausbesuche• Behandlungsdauer : Dauer der Führungsaufsicht ( 2- 5 Jahre), wobei eine
freiwillige Betreuung nach Ablauf der FA möglich ist
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
40
Kontrollfunktion
• Laboruntersuchungen (Drogenscreening, Leberenzyme, CDT, Mediakmentenspiegel)
• Alkoholkontrollen: Atemalkotest, ETG
• Depotgabe der Neuroleptika
• Koordination und Kommunikation mit relevanten Einrichtungen und dem forensischen Helfersystem
• Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Strafvollstreckungskammer
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
41
Beratungsfunktion
• Beratung von Mitarbeitern komplementärer Einrichtungen bei Risikoeinschätzung, kriminaltherapeuthischen Interventionen und Betreuung der forensischen Klienten
• Für Bewährungshelfer in Fragen zu psychischen und Suchterkrankungen , Symptomatik, Frühwarnzeichen , Medikation
Praxis der Forensischen Ambulanz
Fachtag KBS 28.03.2011
42
Substitutionsbehandlung Abstinenz als therapeutisches Ziel Substitution nur nachrangig nach Erschöpfen der
abstinenzorientierten therapeutischen Möglichkeiten
Kooperation mit niedergelassenen Ärzten/Substitutionsambulanzen
keine eigene Ausgabe von Methadon oder Subutex u.ä.
Forensische Nachsorge bei ehemals nach § 64 StGB untergebrachten Patienten
Fachtag KBS 28.03.2011
43
Grundlagen und Zahlen Entwicklung und Aufgaben Besonderheiten der forensischen Ambulanz Praxis der forensischen Ambulanz Verlauf der ambulanten Nachsorge
Verlauf der ambulanten Nachsorge
Fachtag KBS 28.03.2011
44
• Teilnahme der ambulanten Mitarbeiter an den Stufungskonferenzen des Fachbereichs
• Anmeldung des zu entlassenden Patienten in der Ambulanz und Kontaktaufnahme zum zuständigen Therapeuten während der Entlassphase bzw. des Probwohnens
• Erste Kontakte zum Beziehungsaufbau noch vor der Entlassung
Verlauf der ambulanten Nachsorge
Fachtag KBS 28.03.2011
45
• Aufklärung und Information über Ablauf der forensischen Nachsorge: Schweigepflichtentbindung, Behandlungsvereinbarung, Kontrollen, Art und Zeitpunkt möglicher Kriseninterventionen,Kontaktfrequenzen etc.
• Offizielle Anbindung an Ambulanz mit der Entlassung und der Zuweisung durch die Bewährungsauflagen
Verlauf der ambulanten Nachsorge
Fachtag KBS 28.03.2011
46
• Erste Helferkonferenz: Kontakt und Koordination des forensischen Helfersystems, Behandlungsplanung
• Bedarfsabhängige Kontakte, Hausbesuche, Kontrollen, ggf. Einbindung in Gruppenangebote, Unterstützung im Rahmen der Kapazitäten des MPT, Helferkonferenzen
• Bei Krisen: Krisenmanagement nach Behandlungs-und Krisenplan
• Ressourcenorientierter Umgang mit Krisen, Rückfällen etc.: (Krisen = Chance)
Verlauf der ambulanten Nachsorge
Fachtag KBS 28.03.2011
47
Gegen Ende der Führungsaufsicht Einleitung der Beendigung der Nachsorge
Angebot der freiwilligen Betreuung Reguläres Ende der Nachsorge mit Abschluss der FA
mit abschließender Helferkonferenz